Dr. Peter Ahmels: Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

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Dr. Peter Ahmels: Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
Ziele des Bundes zum Ausbau der
Erneuerbaren
Tagung
Leitlinien der
niedersächsischen
Landesentwicklungspolitik
Hannover, 2.11.2011
Dr. Peter Ahmels
Copyright: BMU / Edelhoff
Neue und mehr
Energiestandorte
© DUH
Stromtrassenlängen
Aus: Plan N, S.49
3
Quelle: Vortrag eon Netz Dr. Teupen am 31.5 2011 in Kiel
4
Ausbauszenarien der Länder (dena)
vorläufige Daten aus 7/2011
http://www.dena.de/themen/thema-esd/projekte/projekt/ag-netzentwicklungsplan/
5
Szenariorahmen der BNetzA
Quelle: Szenariorahmen der BNetzA, 7/2011
6
Neue gesetzliche
Regelungen
Kernpunkte des NABEG
+ + Energieszenarien werden öff. konsultiert
+ + Frühzeitige Bürgerbeteiligung bei
Bundesfachplanung, online
+ + Datentransparenz
-
keine Abstandsregelungen zur Wohnbebauung
-
„vereinfachtes Verfahren“ hebelt Beteiligung aus
-
gilt nur für wichtige Strecken
Zukünftige Netzplanung (EnWG)
BNetzA erstellt Umweltbericht
Entwicklung
BNetzA
ÜNB
genehmigt
BNetzA
beteiligt
Entwicklung
alle ÜNB
gemeinsam.
Öffentlichkeit &
TÖB‘s: Gelegenheit
zur Äußerung
Vorlage
BNetzA.
Erstmalig
3.6.2012.
Dann jährlich
Öffentlichkeit:
Gelegenheit zur
Äußerung
Bis 3.Juni 2012
BNetzA
prüft
konsolidierte
Fassung
Unterlagen
SUP &
BNetzA
NEP
beteiligt
nach
UVPGesetz
BNetzA
stellt NEP
fest. Für
Dritte
unanfechtbar.
Entwurf
an
Bundesregierung
Öffentlichkeit & Behörden:
Gelegenheit zur Äußerung
(6 Wochen Auslage + 2 Wochen
Äußerung)
?
Bundesregierung
legt mind. alle 3
Jahre Entwurf dem
Bundesgesetzgeber
vor
Bundestag
beschließt
Mitbestimmung der Länder im
NABEG
10
Bundesfachplanung (NABEG)
BNetzA erstellt Umweltbericht
Antrag
Vorhabenträger
Antragskonferenz
(BNetzA)
Festlegung
Einwendungen
Erörterungs
Vollständige
UnterBundesländer
termin
suchungs- BNetzA Unterlagen
EntscheiStellungrahmen
prüft
dung
BNetzA,
nahme
Beteiligung
Vollständigenthält
BNetzA
keit der
Prüfung von
Unterlagen
Alternativen
Vereinigungen
& TÖB‘s geladen, ist
öffentlich
2 Monate
Öffentlichkeit
& TÖB‘s
(Behörden)
Angemess ?
Angem.
ene Frist
Frist
Einwender
(Öffentlichkeit
& TÖB‘s)
6 Monate
2 Monate
Entscheidung
BNetzA,
verbindlich
Planfeststellung (NABEG)
Antragskonferenz
(zuständige Behörde)
Antrag
Vorhabenträger
Einreichung
Plan
Festlegung
Untersuchungsrahmen
Vollständige
Unterlagen
Prüfung
Vollständigkeit der
Unterlagen
Auslegung
und
Anhörungsverfahren
Prüfung der
Einwendungen inkl.
Erörterungstermin
Planfeststellungsbehörde stellt Plan
fest
Einwender
Vereinigungen
& TÖB‘s
geladen, ist
öffentlich
2 Monate
TÖB‘s (inkl. RO Behörden d. Länder):
3 Monate für Stellungnahme
Jede betroffene Person & Vereinigungen :
6 Wochen für Stellungnahme
?
1M
?
3,5 mon
?