Amtsblatt - Landratsamt Forchheim

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Amtsblatt - Landratsamt Forchheim
Amtsblatt
für den Landkreis Forchheim
Nr. 4 / 2016
Mittwoch, 17. Februar 2016
Herausgeber: Landratsamt Forchheim
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim
7. Woche
Telefon:(0 91 91) 86 - 1001
Telefax:(0 91 91) 86 - 1008
E-Mail: [email protected]
www.lra-fo.de
Landratsamt
1.
Nachruf
Wir trauern um unsere ehemalige Mitarbeiterin
Frau Margarete Erlwein
die im Alter von 85 Jahren verstorben ist.
Frau Erlwein wurde am 15.01.1974 vom Freistaat Bayern als Angestellte im Schreibdienst für das Staat­
liche Gesundheitsamt Forchheim eingestellt. Am 30.06.1990 ging sie in den wohlverdienten Ruhestand.
Von ihren Mitarbeitern wurde Frau Erlwein wegen ihrer Hilfsbereitschaft sehr geschätzt.
Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.
Unser ganzes Mitgefühl gilt ihrer Familie.
Forchheim, den 10.02.2016
Landratsamt
für den Personalrat
Dr. Hermann Ulm
Klaus Ponner
Landrat
2.
19. Sitzung des Ausschusses
für Bau- und Verkehrsangelegenheiten
am Mittwoch, 17.02.2016 um 16:00 Uhr
in der Staatlichen Realschule Ebermannstadt, Theaterraum,
Georg-Wagner-Str. 16, 91320 Ebermannstadt
(Eingang Mensa; Die Beschilderung folgt vor Ort)
TAGESORDNUNG:
1.Kenntnisnahme von der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehrsangelegenheiten vom 15.12.2015
2.16/0460
Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Ebensfeld;
Planfeststellungsverfahren – Information und Beschlussfassung
über das weitere Vorgehen
3.16/0461
Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Ebensfeld;
Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen
Bahn Netz AG
Personalratsvorsitzender
4.16/0453
Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim;
Generalsanierung;
Schlosserarbeiten;
Informationen zur Auftragsvergabe
5.16/0454
Gymnasium Fränkische Schweiz und Realschule Ebermannstadt;
Generalsanierung;
Außenanlagen;
Auftragsvergabe
6.16/0455
Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt;
Generalsanierung;
Baumeisterarbeiten;
Auftragsvergabe
7.16/0456
Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt;
Generalsanierung;
Fassadenbauarbeiten;
Auftragsvergabe
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Amtsblatt für den Landkreis Forchheim Nr. 4 / 2016
Art. 63 ff der Gemein-deordnung (GO) erlässt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere
Schwabach folgende Haushaltssatzung:
Inhaltsverzeichnis:
Landratsamt:
§1
1. Nachruf; Frau Margarete Erlwein
2.19. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehrsangelegenheiten am Mittwoch, 17.02.2016 um 16:00 Uhr in
der Staatlichen Realschule Ebermannstadt, Theaterraum,
Georg-Wagner-Str. 16, 91320 Ebermannstadt (Eingang
­
Mensa; Die Beschilderung folgt vor Ort)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbands
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
3.Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach für das Haushaltsjahr 2016
1.
4.
9. Sitzung des Kreistages am Montag, 29.02.2016 um
16:00 Uhr im Landratsamt Forchheim, großer Sitzungssaal, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Im Ergebnishaushalt mit
Gesamtbetrag der Erträge
Gesamtbetrag der Aufwendungen
Und dem Saldo (Jahresergebnis) von
2. Im Finanzhaushalt
a)aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
und einem Saldo von
5.
Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt –
Landkreis Forchheim – für das Haushaltsjahr 2016
Sparkasse Forchheim:
1.Aufgebotsverfahren
8.16/0457
Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt
Generalsanierung;
Fenster und Außentüren;
Auftragsvergabe
1.121.700 EUR
910.600 EUR
211.100 EUR
b)aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
und einem Saldo von
0 EUR
414.000 EUR
414.000 EUR
c)aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
und einem Saldo von
1.000.000 EUR
47.500 EUR
952.500 EUR
d)und dem Saldo des Finanzhaushalts
festgesetzt.
9.16/0458
Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt;
Generalsanierung;
Flachdacharbeiten;
Auftragsvergabe
1.420.800 EUR
1.363.400 EUR
57.400 EUR
749.600 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 Euro neu festgesetzt.
10.Wünsche – Anträge – Informationen
Forchheim, 05.02.2016
§3
Dr. Hermann Ulm
Landrat
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
–––––––
§4
3.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des
Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem.
Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4
GO die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des
Zweckverbandes mit Schreiben vom 24.11.2015, Az.: 2/21 - 9410,
erteilt. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG
i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO vom 22.02.2016 bis 29.02.2016 in der
Geschäftsstelle des Zweckverbandes (Kämmerei, Rathaus Markt
Igensdorf) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich
auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt
gemacht:
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 20 ff der Verbandssatzung und der Art. 41, 42 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m.
Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Aufwendungen (Umlagesoll) wird auf
1.120.000,00 EUR festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlageschlüssel sind nach § 22 der Verbandssatzung die Einwohnergleichwerte (EGW). Es ergeben sich danach folgende Umlagebeträge:
Eckental, Markt
Igensdorf, Markt
Gräfenberg, Stadt
Weißenohe, Gemeinde
Neunkirchen, Markt
5.511 EGW (31,20 %) 349.440,00 EUR
5.192 EGW (29,40 %) 329.280,00 EUR
4.275 EGW (24,20 %) 271.040,00 EUR
1.543 EGW (08,74 %) 97.888,00 EUR
1.141 EGW (06,46 %) 72.352,00 EUR
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt.
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§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzungen tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.206.500,00 Euro
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
Wolfgang Rast,
1. Vorsitzender
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung
Obere Schwabach
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
0,00 Euro festgesetzt.
–––––––
§4
9. Sitzung des Kreistages
am Montag, 29.02.2016 um 16:00 Uhr
im Landratsamt Forchheim, großer Sitzungssaal,
Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
1) Schulverbandsumlage (Grund- und Mittelschule)
A) Festsetzung der Verwaltungsumlage
TAGESORDNUNG:
1.Kenntnisnahme von der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 21.12.2015
2. Geschäftsordnung für den Kreistag Forchheim;
Änderung der §§ 33 Abs. 4, 34 Abs. 2, 35 GeschO
Umlegung nach der Schülerzahl:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten
Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird auf 1.800.300,00 Euro festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
3. Geschäftsordnung für den Kreistag Forchheim;
Änderung in der Ausschussbesetzung der CSU Fraktion
4. Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Ebensfeld;
Planfeststellungsverfahren – Information und Beschlussfassung
über das weitere Vorgehen
5. Kreishaushalt 2016;
Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan 2015 bis
2019 und den Haushalt 2016
6. Vortrag über das Schulsanierungsprogramm;
Antrag der Fraktion der Jungen Bürger vom 03.12.2015
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage
­maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober
2015 wird auf 515 Verbandsschüler festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf
3.495,73 Euro festgesetzt.
B) Festsetzung der Investitionsumlage
Umlegung nach Schülerzahl:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten
Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
7. Wünsche – Anträge – Informationen
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Forchheim, 17.02.2016
Dr. Hermann Ulm
Landrat
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 01. Oktober 2015 wird
auf 515 Verbandsschüler festgesetzt.
–––––––
5.
2.891.400,00 Euro
§2
Igensdorf, den 30.11.2015
4.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
Haushaltssatzung des
Schulverbandes Ebermannstadt – Landkreis Forchheim –
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des BaySchFG i. V. m. Art. 41 KommZG
sowie der Art. 63ff. der Gemeindeordnung (GO) hat der Schulverband Ebermannstadt am 01.12.2015 folgende Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2016 erlassen, die gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG,
Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht
wird.
I.
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler auf
0,00 Euro festgesetzt.
2) Umlage Musikschule Ebermannstadt (Unterabschnitt 2922)
Seit dem Haushaltsjahr 2012 wird für die Musikschule keine
eigene Umlage festgesetzt.
Der Unterabschnitt 2922 ist kostendeckend zu führen.
3) Umlage Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2990)
A) Festsetzung der Verwaltungsumlage
Umlegung nur auf die Stadt Ebermannstadt
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten
Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des
Unterabschnittes 2990 wird auf 56.700,00 Euro festgesetzt.
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Amtsblatt für den Landkreis Forchheim Nr. 4 / 2016
Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten
Schüler in der Mittagsbetreuung auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der Umlage für die Mittagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird auf 84 Schüler festgesetzt.
Zimmer Nr. 104 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Ebermannstadt, den 08.02.2016
Schulverband Ebermannstadt
gez. Meyer Christiane, Vorsitzende
Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf
675,00 Euro festgesetzt.
B) Festsetzung der Investitionsumlage
Sparkasse Forchheim
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
1.
4) Umlage Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991)
A) Festsetzung der Verwaltungsumlage
Umlegung nach der Schülerzahl:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten
Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des
Unterabschnittes 2991 wird auf 31.600,00 Euro festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten
Schüler in der Ganztagsbetreuung auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der Umlage für die Ganztagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird auf 30 Schüler festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf
1.053,33 Euro festgesetzt.
–––––––
B) Festsetzung der Investitionsumlage
Aufgebotsverfahren
Gemäß Art. 34 ff des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum BGB
wird folgendes Sparkassenbuch aufgeboten:
Nr.
3225169063
Der derzeitige Inhaber des Sparkassenbuches wird gebeten, seine
Rechte innerhalb von 3 Monaten – vom 05.02.2016 an gerechnet –
anzumelden.
Voraussetzung hierfür ist, dass er der Sparkasse Forchheim das
Sparkassenbuch vorlegt.
Geschieht dies während dieser Frist nicht, wird das Sparkassenbuch
für kraftlos erklärt.
Forchheim, 05.02.2016
Sparkasse Forchheim
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
– Vorstand –
Dr. Maier Reinsch
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 480.000,00 Euro festgesetzt.
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist berechtigt, den Kassenkredit für den Schulverband aufzunehmen.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
Ebermannstadt, den 02.12.2015
Schulverband Ebermannstadt
gez. Meyer Christiane, Vorsitzende
II.
Die Haushaltssatzung des Schulverbandes wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 13.01.2016, Az.: 2/21-9410,
zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m.
Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
vom 02.03.2016 bis 08.03.2016 in der Verwaltungsgemeinschaft
Ebermannstadt, 91320 Ebermannstadt, Franz-Dörrzapf-Straße 10,
– 11 –
–––––––

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