Amtsblatt - Landratsamt Forchheim
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Amtsblatt - Landratsamt Forchheim
Amtsblatt für den Landkreis Forchheim Nr. 4 / 2016 Mittwoch, 17. Februar 2016 Herausgeber: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim 7. Woche Telefon:(0 91 91) 86 - 1001 Telefax:(0 91 91) 86 - 1008 E-Mail: [email protected] www.lra-fo.de Landratsamt 1. Nachruf Wir trauern um unsere ehemalige Mitarbeiterin Frau Margarete Erlwein die im Alter von 85 Jahren verstorben ist. Frau Erlwein wurde am 15.01.1974 vom Freistaat Bayern als Angestellte im Schreibdienst für das Staat liche Gesundheitsamt Forchheim eingestellt. Am 30.06.1990 ging sie in den wohlverdienten Ruhestand. Von ihren Mitarbeitern wurde Frau Erlwein wegen ihrer Hilfsbereitschaft sehr geschätzt. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser ganzes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Forchheim, den 10.02.2016 Landratsamt für den Personalrat Dr. Hermann Ulm Klaus Ponner Landrat 2. 19. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehrsangelegenheiten am Mittwoch, 17.02.2016 um 16:00 Uhr in der Staatlichen Realschule Ebermannstadt, Theaterraum, Georg-Wagner-Str. 16, 91320 Ebermannstadt (Eingang Mensa; Die Beschilderung folgt vor Ort) TAGESORDNUNG: 1.Kenntnisnahme von der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehrsangelegenheiten vom 15.12.2015 2.16/0460 Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Ebensfeld; Planfeststellungsverfahren – Information und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen 3.16/0461 Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Ebensfeld; Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn Netz AG Personalratsvorsitzender 4.16/0453 Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim; Generalsanierung; Schlosserarbeiten; Informationen zur Auftragsvergabe 5.16/0454 Gymnasium Fränkische Schweiz und Realschule Ebermannstadt; Generalsanierung; Außenanlagen; Auftragsvergabe 6.16/0455 Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt; Generalsanierung; Baumeisterarbeiten; Auftragsvergabe 7.16/0456 Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt; Generalsanierung; Fassadenbauarbeiten; Auftragsvergabe – 8 – Amtsblatt für den Landkreis Forchheim Nr. 4 / 2016 Art. 63 ff der Gemein-deordnung (GO) erlässt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach folgende Haushaltssatzung: Inhaltsverzeichnis: Landratsamt: §1 1. Nachruf; Frau Margarete Erlwein 2.19. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehrsangelegenheiten am Mittwoch, 17.02.2016 um 16:00 Uhr in der Staatlichen Realschule Ebermannstadt, Theaterraum, Georg-Wagner-Str. 16, 91320 Ebermannstadt (Eingang Mensa; Die Beschilderung folgt vor Ort) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbands voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird 3.Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach für das Haushaltsjahr 2016 1. 4. 9. Sitzung des Kreistages am Montag, 29.02.2016 um 16:00 Uhr im Landratsamt Forchheim, großer Sitzungssaal, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim Im Ergebnishaushalt mit Gesamtbetrag der Erträge Gesamtbetrag der Aufwendungen Und dem Saldo (Jahresergebnis) von 2. Im Finanzhaushalt a)aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen und einem Saldo von 5. Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt – Landkreis Forchheim – für das Haushaltsjahr 2016 Sparkasse Forchheim: 1.Aufgebotsverfahren 8.16/0457 Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt Generalsanierung; Fenster und Außentüren; Auftragsvergabe 1.121.700 EUR 910.600 EUR 211.100 EUR b)aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen dem Gesamtbetrag der Auszahlungen und einem Saldo von 0 EUR 414.000 EUR 414.000 EUR c)aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen dem Gesamtbetrag der Auszahlungen und einem Saldo von 1.000.000 EUR 47.500 EUR 952.500 EUR d)und dem Saldo des Finanzhaushalts festgesetzt. 9.16/0458 Einfach-Sporthalle an der Realschule Ebermannstadt; Generalsanierung; Flachdacharbeiten; Auftragsvergabe 1.420.800 EUR 1.363.400 EUR 57.400 EUR 749.600 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 Euro neu festgesetzt. 10.Wünsche – Anträge – Informationen Forchheim, 05.02.2016 §3 Dr. Hermann Ulm Landrat Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. ––––––– §4 3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 GO die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Zweckverbandes mit Schreiben vom 24.11.2015, Az.: 2/21 - 9410, erteilt. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO vom 22.02.2016 bis 29.02.2016 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes (Kämmerei, Rathaus Markt Igensdorf) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf. Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht: Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 20 ff der Verbandssatzung und der Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Betriebskostenumlage Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Aufwendungen (Umlagesoll) wird auf 1.120.000,00 EUR festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Umlageschlüssel sind nach § 22 der Verbandssatzung die Einwohnergleichwerte (EGW). Es ergeben sich danach folgende Umlagebeträge: Eckental, Markt Igensdorf, Markt Gräfenberg, Stadt Weißenohe, Gemeinde Neunkirchen, Markt 5.511 EGW (31,20 %) 349.440,00 EUR 5.192 EGW (29,40 %) 329.280,00 EUR 4.275 EGW (24,20 %) 271.040,00 EUR 1.543 EGW (08,74 %) 97.888,00 EUR 1.141 EGW (06,46 %) 72.352,00 EUR §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt. – 9 – Amtsblatt für den Landkreis Forchheim Nr. 4 / 2016 §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzungen tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.206.500,00 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. Wolfgang Rast, 1. Vorsitzender Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. ––––––– §4 9. Sitzung des Kreistages am Montag, 29.02.2016 um 16:00 Uhr im Landratsamt Forchheim, großer Sitzungssaal, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim 1) Schulverbandsumlage (Grund- und Mittelschule) A) Festsetzung der Verwaltungsumlage TAGESORDNUNG: 1.Kenntnisnahme von der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 21.12.2015 2. Geschäftsordnung für den Kreistag Forchheim; Änderung der §§ 33 Abs. 4, 34 Abs. 2, 35 GeschO Umlegung nach der Schülerzahl: Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.800.300,00 Euro festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 3. Geschäftsordnung für den Kreistag Forchheim; Änderung in der Ausschussbesetzung der CSU Fraktion 4. Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Ebensfeld; Planfeststellungsverfahren – Information und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen 5. Kreishaushalt 2016; Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan 2015 bis 2019 und den Haushalt 2016 6. Vortrag über das Schulsanierungsprogramm; Antrag der Fraktion der Jungen Bürger vom 03.12.2015 Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird auf 515 Verbandsschüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 3.495,73 Euro festgesetzt. B) Festsetzung der Investitionsumlage Umlegung nach Schülerzahl: Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 7. Wünsche – Anträge – Informationen Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Forchheim, 17.02.2016 Dr. Hermann Ulm Landrat Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 01. Oktober 2015 wird auf 515 Verbandsschüler festgesetzt. ––––––– 5. 2.891.400,00 Euro §2 Igensdorf, den 30.11.2015 4. im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt – Landkreis Forchheim – für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des BaySchFG i. V. m. Art. 41 KommZG sowie der Art. 63ff. der Gemeindeordnung (GO) hat der Schulverband Ebermannstadt am 01.12.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 erlassen, die gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird. I. §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 0,00 Euro festgesetzt. 2) Umlage Musikschule Ebermannstadt (Unterabschnitt 2922) Seit dem Haushaltsjahr 2012 wird für die Musikschule keine eigene Umlage festgesetzt. Der Unterabschnitt 2922 ist kostendeckend zu führen. 3) Umlage Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2990) A) Festsetzung der Verwaltungsumlage Umlegung nur auf die Stadt Ebermannstadt Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2990 wird auf 56.700,00 Euro festgesetzt. – 10 – Amtsblatt für den Landkreis Forchheim Nr. 4 / 2016 Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler in der Mittagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Die für die Berechnung der Umlage für die Mittagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird auf 84 Schüler festgesetzt. Zimmer Nr. 104 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf. Ebermannstadt, den 08.02.2016 Schulverband Ebermannstadt gez. Meyer Christiane, Vorsitzende Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf 675,00 Euro festgesetzt. B) Festsetzung der Investitionsumlage Sparkasse Forchheim Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 1. 4) Umlage Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991) A) Festsetzung der Verwaltungsumlage Umlegung nach der Schülerzahl: Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2991 wird auf 31.600,00 Euro festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler in der Ganztagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Die für die Berechnung der Umlage für die Ganztagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird auf 30 Schüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler auf 1.053,33 Euro festgesetzt. ––––––– B) Festsetzung der Investitionsumlage Aufgebotsverfahren Gemäß Art. 34 ff des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum BGB wird folgendes Sparkassenbuch aufgeboten: Nr. 3225169063 Der derzeitige Inhaber des Sparkassenbuches wird gebeten, seine Rechte innerhalb von 3 Monaten – vom 05.02.2016 an gerechnet – anzumelden. Voraussetzung hierfür ist, dass er der Sparkasse Forchheim das Sparkassenbuch vorlegt. Geschieht dies während dieser Frist nicht, wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Forchheim, 05.02.2016 Sparkasse Forchheim Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. – Vorstand – Dr. Maier Reinsch §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 480.000,00 Euro festgesetzt. Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist berechtigt, den Kassenkredit für den Schulverband aufzunehmen. §6 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Ebermannstadt, den 02.12.2015 Schulverband Ebermannstadt gez. Meyer Christiane, Vorsitzende II. Die Haushaltssatzung des Schulverbandes wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 13.01.2016, Az.: 2/21-9410, zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 02.03.2016 bis 08.03.2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, 91320 Ebermannstadt, Franz-Dörrzapf-Straße 10, – 11 – –––––––