die ausbildereignung - Tommy
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09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 1 of 24 ADA – DIE AUSBILDEREIGNUNG INHALTSVERZEICHNIS 1.1.1 Entwicklung des beruflichen Bildungssystems 1.1.2 Ziele und Aufgaben 1.1.3 Förderung benachteiligter Gruppen und Eliteförderung 4 4 4 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.2.5 Der Ausbilder Der Ausbildungsbeauftragte Der Ausbilder vor Ort (Unterweiser) Das Spannungsfeld des betrieblichen Ausbilders Die Aufgaben des betrieblichen Ausbilders Der Ausbilder als Fachmann, Pädagoge, Berater und Anwalt 4 4 5 5 5 5 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 Das duale System der Berufsausbildung Lernort Betrieb Lernort Berufsschule Zusammenwirken der Lernorte im dualen System 5 5 6 6 1.4 Ausbildung in der Europäischen Union und in anderen Ländern 6 1.4.1 Ausbildung in der EU 6 1.5 Grundstruktur des Bildungswesens 1.5.1 Allgemein bildende Schulen 1.5.2 Berufliche Schulen 6 6 7 1.6 Kosten und Nutzen der Ausbildung 7 2.1 Planung und Durchführung der Ausbildung (Didaktik und Methodik) Die Ausbildungsordnung Erstellen der Ausbildungspläne Die Bewerberauswahl 2.1.3.1 Gewinnen von Auszubildenden 2.1.3.2 Eignung des Auszubildenden 2.1.3.3 Bewerbungsschreiben 2.1.3.4 Test (betriebliche Eignungsuntersuchung) 2.1.3.5 Vorstellungsgespräch 2.1.3.6 Einführung des Auszubildenden in den Betrieb Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung 2.1.4.1 Lernprozesse 2.1.4.1.3 Lehrverfahren und Lernprozesse in der Ausbildung 2.1.4.1.4 Was ist Lernen ? 2.1.4.1.5 Stufung des Lernprozesses 7 7 7 8 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 9 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 1 of 24 09/11/03 2.2 www.Tommy-Todeskante.com Page 2 of 24 2.1.4.1.7 Zusammenhänge zwischen Lernen und Reifen 2.1.4.1.8 Arten des Lernens 2.1.4.2 Didaktische Überlegungen und pädagogische Prinzipien 2.1.4.2.2 Pädagogische Prinzipien 2.1.4.3 Methodische Entscheidungen für Lernprozesse 2.1.4.3.1 Lernbereiche, Lernziele und Lernschritte 2.1.4.3.2.3 Vier-Stufen-Methode 2.1.4.3.2.4 Lehrgespräch (fragend – entwickelnd) 2.1.4.3.2.5 Gruppenarbeit 2.1.4.3.2.6 Rollenspiel 2.1.4.3.2.7 Fallmethode 2.1.4.4 Anschauungsmittel und Medien 2.1.4.5 Kontrolle des Ausbildungserfolges 2.1.4.5.2 Beurteilung des Ausbildungserfolges 2.1.4.5.2.1 Wann sollte beurteilt werden ? 2.1.4.5.2.2 Ziele von Beurteilungsverfahren 2.1.4.5.2.3 Grundlagen der Beurteilung 2.1.4.5.2.4 Beurteilung von Qualifikationen, Auswertung, Erfolgskontrolle 10 10 10 10 10 10 11 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 Der Jugendliche in der Ausbildung 2.2.1 Der Jugendliche als Individuum 2.2.1.1 Definition „Jugendlicher“ 2.2.1.2 Die körperliche Entwicklung von Kind zum Erwachsenen 2.2.1.2.1 Die Zeit der Pubertät 2.2.1.2.2 Die Pubertät 2.2.1.2.3 Akzeleration (Beschleunigung) und Retardierung (Verzögerung) 2.2.1.2.4 Auswirkung der körperlichen Reifung auf das Leistungsverhalten 2.2.1.3 Das Jugendalter aus der psychologischer Sicht 2.2.1.3.2 Emotionalität 2.2.1.3.3 Entwicklung der Persönlichkeit 2.2.2 Der Jugendliche in der Gesellschaft 2.2.2.1 Die Shell Studien „ Jugend 97“ und „Jugend 2000“ 2.2.2.2 Die Einstellung zu Ausbildung und Beruf 2.2.2.3 Gruppenbildung 2.2.2.3.1 Organisationsschema einer Gruppe ( S. 127-128) 2.2.2.3.2 Soziogramm 2.2.2.3.3 Einfluss von Gruppen auf den einzelnen Jugendlichen 2.2.3 Jugendrechtliches Ausbildungsverhalten 2.2.3.2 Ausbildungsstile 2.2.3.3 Pädagogische Maßnahmen des Ausbilders 2.2.3.3.1 Ausbildungsleistung 2.2.3.3.2 Maßnahme „Verstärken“ 2.2.3.3.3 Maßnahme „Lob“ 2.2.3.3.4 Umgang mit Fehlern 2.2.3.3.5 Sanktionen 2.2.3.4 Die Stellung des Ausbilders zu Ausbildungsgruppen 13 13 13 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com 12 14 14 14 15 15 15 15 16 16 16 16 17 17 17 17 18 18 18 18 18 18 19 19 19 Page 2 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Die sozialpsychologische Dynamik in Ausbildungsgruppen 2.2.3.4.2 Vorteile der Teamarbeit 2.2.3.4.3 Voraussetzungen für das Leistungsverhalten einer Gruppe 2.2.3.4.4 Gruppenprobleme 2.2.3.4.5 Verhalten gegenüber einzelnen Gruppenmitgliedern 2.2.3.5 Einzelne Fehlverhalten und Lernstörungen Page 3 of 24 2.2.3.4.1 2.3 Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung 2.3.1 Rechtsquellen der Berufsbildung 2.3.2 Geltungsbereich und Inhalt des Berufsbildungsgesetz 2.3.3.2 Zuständige Stellen der Berufsbildung 2.3.3.2.1 Wesentliche Aufgaben der zuständigen Stellen 2.3.3.2.3 Ausschüsse der zuständigen Stelle 2.3.4 Eignung der Ausbildenden, des Ausbilders und der Ausbildungsstätte 2.3.5 Der Berufsausbildungsvertrag 2.3.5.1 Die Vertragsniederschrift 2.3.5.2 Inhalte des Berufsausbildungsvertrages 2.3.5.2.1 Beginn, Dauer und Beendigung des Berufs-ausbildungsverhältnisses 2.3.5.2.2 Probezeit 2.3.5.2.7 Kündigung / Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses 2.3.5.2.7.1 Kündigung in der Probezeit 2.3.5.2.7.2 Kündigung nach der Probezeit 2.3.5.3 Pflichten der Vertragspartner 2.3.5.3.1 Wesentliche Pflichten des Ausbildenden 2.3.5.3.3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen 2.3.5.4 Prüfungswesen im Rahmen des Bundesbildungsgesetz 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com 19 19 20 20 20 20 21 21 21 21 21 22 22 22 22 22 22 23 23 23 23 23 23 24 24 Page 3 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 4 of 24 1.1.1 Entwicklung des beruflichen Bildungssystems Seit 1969 bilden das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die angepasste Handwerksordnung die gesetzliche Grundlagen für die berufliche Bildung, soweit sie sich außerhalb der Schulen vollzieht. 1.1.2 Ziele und Aufgaben In der Berufsausbildung soll in einem geordneten Ausbildungsgang erreicht werden: (§1 BBiG Ziele der beruflichen Bildung) - eine breit angelegte berufliche Grundbildung - der Erwerb von fachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen wie sie für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendig sind - der Erwerb der dazu erforderlichen Berufserfahrung Die rund 350 anerkannten Ausbildungsberufe spiegeln den vielfältigen Bedarf der gewerblichen Wirtschaft. Es gibt unter anderem Querschnittsberufe, z.B. Bürokaufmann, -kauffrau oder Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation. Die industriell-technischen Berufe sind funktionsorientiert. Die Ziele der beruflichen Fortbildung: - die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) - die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erweitern, um beruflich aufzusteigen (Aufstiegsfortbildung) Die berufliche Umschulung dient dem Zweck die Befähigung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit zu erlangen. 1.1.3 Förderung benachteiligter Gruppen und Eliteförderung Noch stärker als bisher müssen Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Ausbildungs- und Lernbehinderte jeder Art zur Verfügung gestellt werden. Dass Frauen die gleiche Arbeit wie Männer verrichten können, sollte als selbstverständlich beachtet werden. Aber eine Gesellschaft ohne Eliten ist nicht konkurrenzfähig, deshalb gibt es das Begabtenförderungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das Auszubildenden mit Prädikatsexamen finanzielle Mittel zum beruflichen Aufstieg zur Verfügung stellt. 1.2 Der Ausbilder Entsprechend § 6 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG muss der Auszubildende einen Ausbilder bestellen, wenn er nicht selbst ausbildet. Der Ausbilder muss persönlich, fachlich und arbeitspädagogisch geeignet sein. Der Ausbilder ist der für die Ausbildung Verantwortliche - gegenüber der Geschäftsführung - gegenüber der zuständigen Stelle, z.B. IHK, Handwerkskammer Der von der Firma bestellte Ausbilder ist in der Regel an der Auswahl und Einstellung der Auszubildenden beteiligt. 1.2.1 Der Ausbildungsbeauftragte I.d.R. wird der Ausbildungsbeauftragte vom Vorgesetzten in Abstimmung mit dem Ausbildungsleiter ernannt. Er muss persönlich, fachlich und charakterlich geeignet sein und Führungsaufgaben wahrnehmen können. Er muss: - dem Ausbilder vor Ort Vorbild sein, ihn unterstützen, für die Ausbildung motivieren - den Ausbildungsablauf in seinem Bereich koordinieren - den Ausbildungsplan überwachen - die Beurteilungsgespräche führen - teamfähig sein, da er mit seinen Ausbildern vor Ort und mit dem verantwortlichen Ausbildungsleiter zusammenarbeiten muss 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 4 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 5 of 24 1.2.2 Der Ausbilder vor Ort (Unterweiser) Der Ausbilder vor Ort ist der Sachbearbeiter oder technische Mitarbeiter, der dem Auszubildenden unmittelbar am Arbeitsplatz die Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufsbildes vermittelt (persönliche, fachliche und charakterliche Eignung, soll Denken und Tun bei der Arbeit durch die Sprache deutlich machen). Der Ausbilder vor Ort führt die ihm übertragenen Ausbildungsaufgaben unter Verantwortung des Ausbilders/Ausbildungsleiters oder Ausbildungsbeauftragten durch. 1.2.3 Das Spannungsfeld des betrieblichen Ausbilders Buch S. 21 1.2.4 Die Aufgaben des betrieblichen Ausbilders a) Organisatorische und Verwaltungs-Aufgaben Verwaltung: Bewerberauswahl, Berufsausbildungsvertrag, Personalpapiere, Zeugnis Organisation: Auswahl der Lernorte, Lernbedingungen, Zeitpläne, Lehrgänge, betriebl. Zusatzunterricht b) Didaktisch-methodische Aufgaben Planung und Durchführung: betrieblicher Ausbildungsplan, individueller Ausbildungsplan, Abstimmung zwischen schulischem Stoffverteilungsplan und betrieblichem Ausbildungsplan, betrieblicher Versetzungsplan, außerbetriebliche Maßnahmen, Lehrgespräche, betrieblicher Unterricht, Unterweisungen, Kontrolle Vgl. § 6 BBiG c) Erzieherische Aufgaben Vermittlung von Berufserfahrungen (§1 BBiG) Beobachten, Beurteilen und Leistungsbewertung, charakterliche Förderung (§ 6 BBiG), gesundheitliche Betreuung 1.2.5 Der Ausbilder als Fachmann, Pädagoge, Berater und Anwalt Fachmann: Seine Fachausbildung wird an konventionellen Techniken wie auch am neuesten Stand der Technik gemessen. Die Auszubildenden lernen bei einem fachlich kompetenten Ausbilder vorbehaltloser und übernehmen häufig seine Verhaltensweisen bei seiner Arbeit. Pädagoge: Da er verantwortlich für den qualifizierten Nachwuchs ist muss er sich ständig im fachlichen und pädagogischen Bereich weiterbilden. Bisherige betriebliche Ausbildungsinhalte müssen überdacht und die Verzahnung der Lernprozesse mit konkreten Arbeitsaufgaben neu organisiert werden. Der Ausbilder muss es dem Auszubildenden ermöglichen, Zusammenhänge und Datenflüsse zu erkennen. Berater: Als Berater muss der Ausbilder seine Auszubildenden in die Berufs- und Arbeitswelt einführen. Anwalt: Kommt es zu Konflikten, muss der Ausbilder sich als Anwalt der Jugendlichen verstehen. Die Schwierigkeit für den Ausbilder liegt in seinem Verhalten zu den Auszubildenden in Konfliktsituationen. Zu starke Solidarisierung mit den Auszubildenden oder knieweiche Entscheidungen werden seinen anwaltlichen Vertretungen bald das Vertrauen entziehen. 1.3 Das duale System der Berufsausbildung Die duale Ausbildung in Schule und Betrieb bereitet den jungen Menschen besser auf die berufliche Tätigkeit vor. 1939 wurde die allgemeine Berufsschulpflicht eingeführt. Das Zusammenwirken von Betrieben und Berufsschule bei der Berufsausbildung besteht somit seit Beginn des 19. Jahrhunderts. 1.3.1 Lernort Betrieb Für die Betriebe lohnt sich die Ausbildung für den Fachkräftenachwuchs und für die Jugendlichen mindert sich durch eine Ausbildung in hohem Maße das Risiko der Arbeitslosigkeit. In der betrieblichen Ausbildung werden dem Auszubildenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltenweisen vermittelt, die im Ausbildungsrahmenplan der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehen sind. Zusätzlich werden aber auch die 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 5 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 6 of 24 betrieblichen oder auf den Arbeitsplatz bezogenen Besonderheiten vermittelt. Je nach Betriebsgröße wird die Ausbildung noch durch betrieblichen Unterricht ergänzt. Der Ablauf der Berufsausbildung hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab, z.B. - von der Betriebsgröße - von der Art der Produktion oder Dienstleistung - von dem Stand der Technik - vom Engagement der Ausbilder und Unterweiser - vom Aufwand, den der Betrieb für die Ausbildung zu leisten bereit ist 1.3.2 Lernort Berufsschule In den Berufsschulen gelten landeseinheitliche Lehrpläne aufgrund der Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz. Grundlage für die inhaltliche und organisatorische Struktur des Berufsschulunterrichts ist die Ausbildung in Grund-(Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung) und Fachstufen (fachtheoretisches Wissen in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Berufsschulen sind nach Fachrichtungen gegliedert, - Kaufmännische Berufsschule - Gewerblich-technische Berufsschule - Gewerblich-landwirtschaftliche Berufsschule - Landwirtschaftliche Berufsschule - Bergberufsschule (für den Bergbau) 1.3.3 Zusammenwirken der Lernorte im dualen System Zwischen den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen muss ein kooperatives Verhältnis bestehen. Eine sehr wichtige Zusammenarbeit der dualen Partner ergibt sich bei der Gestaltung neuer Ausbildungsordnungen auf Bundesebene. 1.4 Ausbildung in der Europäischen Union und in anderen Ländern 1.4.1 Ausbildung in der EU Die wirtschaftliche Herausforderung des Binnenmarktes innerhalb der EU wird auch an die Bildungssysteme der beteiligten Länder neue und hohe Anforderungen stellen. Die wirtschaftliche Verflechtung der Staaten untereinander beschleunigt das Bereitstellen von Arbeitskräften die den neuen Anforderungen gewachsen sind. Noch vorhandene Sprachbarrieren müssen abgebaut werden, um die angestrebte Mobilität in Europa zu erreichen. Bei den sehr unterschiedlichen Berufsbildungssystemen, z.B. Theorieteil sehr hoch (rein schulische Ausbildung) oder reines on-the-job-training (in England und Italien) hat das duale System in Deutschland einen hohen Stellenwert. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in den europäischen Staaten deutlich geringer, in denen die betriebliche Berufsausbildung im dualen System die Regelform darstellt. In anderen Ländern, z.B. der USA ist die Ausbildung rein betriebsbezogen. 1.5 Grundstruktur des Bildungswesens Buch S. 31 1.5.1 Allgemein bildende Schulen Das vertikale Schulsystem war mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium in drei Bereiche gegliedert. Die horizontale Durchlässigkeit – kooperative oder additive Gesamtschule und integrierte Gesamtschule – soll die Möglichkeit des Aufstiegs in die nächst höhere Bildungsstufe gewährleisten, wenn das Leistungsvermögen des Schülers dies zuläßt. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 6 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 7 of 24 1.5.2 Berufliche Schulen Ziele: Die beruflichen schulen haben die Aufgabe, berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen in der Berufsausbildung und der Arbeitswelt zu vermitteln. Die Schüler sollen berufsfähig werden und sich durch verantwortliches Verhalten in der Gesellschaft behaupten können. Breite berufliche Grundbildung und fundierte Fachbildung gewinnen bei den steigenden und häufig wechselnden Arbeitsaufforderungen an Bedeutung. - Berufsschulen - Berufsvorbereitungsjahr - Berufsgrundschuljahr - Berufsaufbauschulen - Berufsfachschulen - Berufsoberschulen - Fachoberschulen usw. 1.6 Kosten und Nutzen der Ausbildung Bruttokosten – Erträge = Nettokosten Die Kosten setzen sich zusammen aus den Personalkosten für Auszubildende und für das Ausbildungspersonal, sowie Sachkosten für Verbrauchsmaterial, Raumkosten, Energie, Gebühren, Umlagen u.a. Der Nutzen der Berufsausbildung ergibt sich aus dem direkten Nutzen: Erträge durch die Mitarbeit der Auszubildenden und dem indirekten Nutzen: die sogenannten Opportunitätserträge (Ausbildung vermeidet die Kosten, die entstehen würden, wenn Betriebe nicht ausbilden). 2.1 Planung und Durchführung der Ausbildung (Didaktik und Methodik) 2.1.1 Die Ausbildungsordnung Für jeden der rund 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe erläßt gem. §25 BBiG der zuständige Fachminister eine Ausbildungsverordnung (Bsp S.43). Diese unterliegen einem ständigen Wandel der beruflichen Anforderungen. Die Initiativen für die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen gehen von den Fachverbänden und Spitzenorganisationen der Unternehmen und Gewerkschaften sowie von den zuständigen Stellen (IHK, Handwerkskammer) aus. Im wesentlichen regelt eine neu geordnete Ausbildungsordnung a) Bezeichnung des Ausbildungsberufes (staatliche Anerkennung) b) Ausbildungsdauer c) Das Ausbildungsberufsbild (§ 3 der Ausbildungsordnung) d) Den Ausbildungsrahmenplan (§ 4 der Ausbildungsordnung) e) Die Zwischen- und Abschlussprüfung (§§ 7 und 8 (9) der Ausbildungsordnung) In bestimmten Berufen wird „in Stufen“ ausgebildet (§ 26 BBiG): Im ersten Ausbildungsjahr soll durch eine breite berufliche Grundbildung die Grundlagen für eine weiterführende, vielseitige berufliche Fachbildung gelegt werden. Die zweite und dritte Stufe dienen der beruflichen Fachbildung die zu einer qualifizierten Berufstätigkeit führen. 2.1.2 Erstellen der Ausbildungspläne Die Festlegung der Reihenfolge der Ausbildungsorte und Ausbildungsinhalten sind unter pädagogischen Gesichtspunkten - vom Leichten zum Schweren - vom Bekannten zum Unbekannten - vom Konkreten zum Abstrakten wie auch unter sachlich-zeitlichen Gesichtspunkten zu sehen. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com die Auswahl von Page 7 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 8 of 24 Die sachliche Gliederung bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten. ¾ Die zeitliche Gliederung bezieht sich auf die Ausbildungsdauer und die Zeitrichtwerte des Ausbildungsrahmenplanes unter Beachtung der Prüfungstermine. Wenn die Zahl der einzustellenden Azubis feststeht, sind folgende Pläne zu erstellen: - Ausbildungsplan: sachliche und zeitliche Gliederung (§ 6 BBiG, Buch S. 58) - Einzelversetzungsplan: bei mehreren Auszubildenden (Buch S. 65) - Gesamtversetzungsplan: organisatorische Übersicht der betriebl. Lernorte, wo ist welcher Azubi zu welcher Zeit ? (Buch S. 66) - Unterrichtsplan - Kontroll- und Gesprächsstunden bei Projektausbildung ¾ 2.1.3 Die Bewerberauswahl 2.1.3.1 Gewinnen von Auszubildenden Häufig bewerben sich junge Menschen aus Eigeninitiative unmittelbar bei Ausbildungsbetrieben. Um eine bessere Auswahl treffen zu können, sollte zunächst die Berufsberatung beim Arbeitsamt die erste Adresse sein. Weitere Möglichkeiten zur Gewinnung von Auszubildenden: - Zeitungsinserate - Gespräche an Schulen mit ausbildungsinteressierten Schulabgängern - Appelle an Mitarbeiter und deren Bekannten- und Freundeskreis 2.1.3.2 Eignung des Auszubildenden Die Ausbildungsberufe stehen grundsätzlich Jungen und Mädchen zur Verfügung, auch behinderte Menschen streben eine Ausbildung an. Wesentliche Grundlagen für die Auswahl und Einstellung von Auszubildenden: - Bewerbungsschreiben - Test (betriebl. Eignungsuntersuchung) - Anschreiben - Vorstellungsgespräch - Lebenslauf - Probezeit - Beigefügte Zeugnisse 2.1.3.3 Bewerbungsschreiben Das Bewerbungsschreiben besteht aus dem Anschreiben und dem Lebenslauf. Nachweise sonstiger Qualifikationen lassen Schlüsse auf Zielstrebigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft zu, dies können sein - Schreibmaschine- und Stenokurse - Computerkurse - Praktika - Ausgeübte Ehrenämter - Ferien- und Aushilfsjobs 2.1.3.4 Test (betriebliche Eignungsuntersuchung) Dauer: in der Regel 2-4 Stunden Anforderungen an einen Test: Aussagefähigkeit, Reliabilität, Validität, Objektivität Arten von Tests: Intelligenztest, Interessentest, Berufseignungstest, Powertest, Speedtest Aufgabe betrieblicher Eignungstests: Messen und Erfassen von - theoretischer und technischer Intelligenz - Visualität - Handgeschicklichkeit - Arbeitsweise und Arbeitsverhalten Vorteile von Eignungstests: - große Anzahl von Bewerbern können auf ihre Eignung geprüft werden - Bewerber vergleichbar machen - Breites Profil abprüfbar - Keine subjektiven Einflüsse der auswählenden Personen 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 8 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 9 of 24 Nachteile von Eignungstests: - die auswertenden und interpretierenden Personen müssen gut geschult sein - bei einem Teil der Personen sind die Ergebnisse nur bedingt zutreffend - Bewerber können sich anhand der Literatur gezielt auf Tests vorbereiten - Tagesform ist entscheidend 2.1.3.5 Vorstellungsgespräch Fehlerquellen: - Voreingenommenheit - Implizierte Persönlichkeitstheorie - Projektion - Fehler des Maßstabs - Überstrahlungen - Überformungen - Gegenseitige Verhaltenssteuerungen 2.1.3.6 Einführung des Auszubildenden in den Betrieb Der Eintritt des Auszubildenden in das Berufsleben ist von Vorstellungen, Erwartungen und sicher auch von Befürchtungen geprägt. Die persönliche Begrüßung zu Beginn der Ausbildung sollte in freundlicher Atmosphäre erfolgen. Checkliste zum Ablauf: - Begrüßen - Vorstellen - Orientieren - Ausbilden am Arbeitsplatz 2.1.4 Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung 2.1.4.1 Lernprozesse Der Ausbilder muss in der Lage sein, Lerninhalte so zu strukturieren und aufzuarbeiten, dass vorgegebene Lernziele erreicht werden können. Die Methodenauswahl wird er so ausrichten, dass die Selbständigkeit des Auszubildenden gefördert wird. 2.1.4.1.3 Lehrverfahren und Lernprozesse in der Ausbildung Unterschiede im Lernverhalten der Azubis können z.B. ihre Begründung haben - im Entwicklungsstand des Jugendlichen, Alter und Reife - in unterschiedlicher Intelligenz, missverstandenen Zeugnisnoten, dem Ansehen in der Ausbildungsgruppe - in unterschiedlicher Vorbildung (Haupt-, Realschüler, Abiturienten usw.) - in unterschiedlichem Befinden zur Zeit des Lernens, körperlicher und geistiger Belastbarkeit, Unterforderung, Überforderung, dem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand Der Ausbilder wird die veränderlichen Merkmale laufend registrieren und Lernen möglich machen. Erfolgserlebnisse sind für den Azubi die beste Motivation. 2.1.4.1.4 Was ist Lernen ? Lernen ist der Prozess der Veränderungen in Verhaltensweisen durch Wahrnehmung und Einsicht. Einstellungen, Fertigkeiten und 2.1.4.1.5 Stufung des Lernprozesses Was der Azubi bei der Unterweisung behält, ist abhängig vom Wert der Informationen und Eindrücke und seinem Lernverständnis. Es gibt drei wesentliche Aspekte, die für das Lernen wichtig sind: - Emotionen beschleunigen den Lernprozess - Assoziieren ist ein wesentlicher Aspekt der Lerntechnik - Visualisierung, die Augen haben die größten Speicherplätze im Gehirn Gedächtnis des Menschen S. 77 Lernstufen oder Lernphasen S. 78 Lernhilfen S. 78 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 9 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 10 of 24 2.1.4.1.7 Zusammenhänge zwischen Lernen und Reifen Die im Menschen von Natur aus vorhandenen Anlagen entwickeln sich in Form langsamer Reifeprozesse. 2.1.4.1.8 Arten des Lernens Lernen Lernen Lernen Lernen durch durch durch durch operante Konditionierung Versuch und Irrtum (trial and error) Nachahmung (Lernen am Modell) Einsicht 2.1.4.2 Didaktische Überlegungen und pädagogische Prinzipien ¾ ¾ ¾ Didaktik Die Lehre vom Lehren und Lernen, vom inhaltlichen Planen, Organisieren und Kontrollieren des Lernens. Was soll wo und in welcher Reihenfolge gelernt werden. Methodik Wie und womit (z.B. welche Medien) sollen Lerninhalte planmäßig vermittelt werden. Curriculum Theorie des Lehr- und Lernablaufs, Lehrplan, Lehrprogramm. Ein Curriculum beinhaltet einen Plan mit Lernzielen, Lerninhalten, Methoden, Materialien, evtl. Medien und Erfolgskontrollen. 2.1.4.2.2 Pädagogische Prinzipien Prinzip Prinzip Prinzip Prinzip Prinzip Prinzip der der der der der der Fasslichkeit Anschauung Praxisnähe Aktivität der Auszubildenden Jugendgemäßheit Erfolgssicherung 2.1.4.3 Methodische Entscheidungen für Lernprozesse Die Methodik, d.h. die Gesamtheit der Methoden, ist die Suche nach Wegen und Verfahrensweisen zur planvollen Beeinflussung des Lernvorganges. Unterrichts- und Unterweisungsmethoden müssen auf den zu vermittelnden Stoff, auf den Ausbildungsstand des Auszubildenden sowie auf die fachliche und pädagogische Erfahrung des Ausbilders abgestimmt sein. Unterweisungsformen: a) darbietend: Vortrag, Demonstration, Unterricht, Vier-Stufen-Methode b) entwickelnd: Lehrgespräch, Rollenspiel, Diskussion, Brainstorming c) aufgebend-erarbeitend: Leittext-Methode, Projekt-Methode, Fall-Methode, Planspiel, Computer-Based-Training d) verarbeitend: Lernstatt, Übungsfirma, Juniorenfirma 2.1.4.3.1 Lernbereiche, Lernziele und Lernschritte Dreiteilung der Lernzielbereiche: - Der kognitive Lernbereich (Wissensbereich) - Der affektive Lernbereich (Verhaltensbereich) - Der psychomotorische Lernbereich (Fertigkeitenbereich) Lernziele umschreiben ein Verhalten, das der Lernende nach der Unterweisung oder Erarbeitung erworben haben soll. Lernzielarten: Lernziele können unterschiedliches Niveau in der Eindeutigkeit haben: - Richtziele: lassen noch viele Alternativen und Interpretationen offen, z.B. in der Materialverwaltung arbeiten können. - Groblernziele: schließen eine größere Reihe von Alternativen aus, z.B. Lagerbestände erfassen und kontrollieren. - Feinlernziele: lassen durch ihre Eindeutigkeit eine Kontrolle über das Erreichte zu, z.B. der Azubi soll mit der Lagerbestandskartei den Bestellzeitpunkt für Lagerartikel ermitteln können. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 10 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 11 of 24 Lernziele sollten folgende drei Kriterien enthalten: 1. ein zu beobachtendes Endverhalten 2. die Bedingungen, unter welchen er das Verhalten zeigen soll 3. einen Beurteilungsmaßstab 2.1.4.3.2.3 Vier-Stufen-Methode oder TWI-Methode = Training within industries = Ausbildung in der Industrie 1. Stufe: Vorbereitung des Auszubildenden und des Ausbilders 2. Stufe: Vormachen und Erklären durch den Ausbilder 3. Stufe: Nachmachen durch den Auszubildenden 4. Stufe: Selbstständig arbeiten lassen, üben 2.1.4.3.2.4 Lehrgespräch (fragend – entwickelnd) Frageformen: - Tatsachenfragen (geschlossene Fragen) - Erkundungsfragen (offene Fragen) - Beurteilungsfragen - Kontrollfragen 2.1.4.3.2.5 Gruppenarbeit 2.1.4.3.2.6 Rollenspiel 2.1.4.3.2.7 Fallmethode Methodenauswahl zur Vermittlung der Lernziele des Ausbildungsplans S. 94 2.1.4.4 Anschauungsmittel und Medien Der Ausbilder muss bestimmte Kriterien beachten Ausbildungsmethode die richtige Medienauswahl zu treffen. Kriterien sind z.B. - Adressaten, Zahl der Auszubildenden - Lernzielvorgabe - Zeitvorgabe, Lernzeit - Lernsituation - Betriebliche Rahmenbedingungen Ausbildungsmittel die häufig eingesetzt werden: 1. Overhead-Projektor 2. Tafel und Pinnwand 3. Flipchart 4. Videorecorder 5. Fachbücher und aktuelle Berichte 6. Die Mind-Map-Technik um für die gewählte 2.1.4.5 Kontrolle des Ausbildungserfolges Lernerfolgssicherung: Während der Ausbildung sind dem Azubi Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen zu vermitteln. Erst durch wiederholen, üben und praktische Anwendungen wird das Gelernte fest im Langzeitgedächtnis verankert. Erfolgskontrollen müssen die betriebliche Ausbildung ständig begleiten. Kontrollmittel Ausbildungsnachweise: Vom Gesetzgeber ist fast für jeden Beruf die Führung eines Berichtsheftes in Form des Ausbildungsnachweises vorgesehen. Externe Kontrolle der Ausbildung: Im BBiG von 1969 werden für alle Ausbildungsberufe Zwischen- und Abschlussprüfungen vorgeschrieben. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 11 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 12 of 24 2.1.4.5.2 Beurteilung des Ausbildungserfolges Leistungsbeurteilung bedeutet den Ausbildungsstand des Azubis zu beachten. Bei der Ausbildungsbeurteilung ist zu analysieren WIE die vorgegebenen Lernziele erreicht wurden. 2.1.4.5.2.1 Wann sollte beurteilt werden ? - Ende der Probezeit Abschluss eines Abteilungsdurchlaufs Erstellen des Lehrabschlusszeugnisses Am Ende der Ausbildung 2.1.4.5.2.2 Ziele von Beurteilungsverfahren Das Beurteilungsverfahren soll - Eignungsfeststellung und evtl. Korrektur ermöglichen (Ende der Probezeit) - Sachliche Orientierungshilfe für Ausbilder und Auszubildende sein - Grundlage für eine gezielte Förderung und Entwicklung des Azubis sein - Die Leistung des Azubis durch Anerkennung und konstruktive Kritik fördern - Ein hohes Maß an Objektivität, Vergleichbarkeit, Klarheit und Offenheit gewährleisten 2.1.4.5.2.3 Grundlagen der Beurteilung Beurteilen heißt: möglichst objektiv werten Hinweise für die Beurteilung: - Beurteilen sie das Verhalten des Azubis, nicht seinen Charakter - Beobachten sie ausreichend und regelmäßig - Denken sie daran, dass Sie ihr Urteil mit sachlichen Argumenten belegen müssen - Lassen sie sich nicht durch Vorurteile leiten - Übernehmen sie nicht Aussagen Dritter, ohne diese selbst überprüft zu haben - Erheben sie nicht eigene Leistung und eigenes Verhalten zur Norm - Lassen sie sich nicht von Stimmungen, Einstellungen, Gefühlen und Idealen leiten: Der erste Eindruck täuscht fast immer ! Mögliche Beurteilungsfehler: - Beurteilung aufgrund von Sympathie oder Antipathie - Überbewertung rein gefühlsmäßiger Eindrücke - Falsche Normsetzung - Vermutungen oder Meinungen Dritter übernehmen - Falsches Verstehen von sozialem Empfinden gegenüber dem Azubi - Beurteilung unter Zeitdruck oder als lästige Pflichtaufgabe - Beurteilung nicht oder nur schematisch mit dem Beurteilen besprechen - Dem Beurteilten keine Möglichkeit für Stellungnahme geben Beurteilungskriterien: Fachkenntnisse, Anwendung, Auffassungsgabe, Denkfähigkeit, Lernbereitschaft, Konzentration, Arbeitsverhalten, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Einsatzbereitschaft, Ausdrucksfähigkeit, Arbeitsqualität, Sozialverhalten, Verhalten 2.1.4.5.2.4 Beurteilung von Qualifikationen, Auswertung, Erfolgskontrolle - - Die Gauß´sche Normalverteilung Schwacher Ausbilder: Beurteiler zu vorsichtig, es werden zu viele Azubis durchschnittlich beurteilt Gleichgültiger Ausbilder: Beurteilung zu nachsichtig, zu gut. Beurteiler hat Angst vor Unbeliebtheit Autoritärer Ausbilder: Hält gute Leistung für selbstverständlich. Nicht bereit, gute Leistungen anzuerkennen Das 100-Punkte-System Auswertung, Erfolgskontrolle 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 12 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 13 of 24 2.2 Der Jugendliche in der Ausbildung 2.2.1 Der Jugendliche als Individuum Jeder Erwachsene, der mit Jugendlichen zu tun hat, war selbst einmal ein Jugendlicher. Und deshalb weiß der Erwachsene von den Problemen der Jugendlichen aus eigener Erfahrung. Ziel ist es, den ausbildenden Erwachsenen anzuhalten, sein Verhalten zu überdenken, indem - ihm bewusst gemacht wird, was er inzwischen verdrängt, vergessen, umgedeutet hat, - er veranlasst wird, Einflüsse der heutigen Zeit auf dir Jugendlichen von heute aufzunehmen ( Beispiel: Während der Jugendliche der60er Jahre von der Bildungswelle mitgerissen wurde, schlägt sich der Jugendliche von heute z.B. mit Lehrstellensuche, Numerus clausus und Arbeitslosigkeit nach der Lehre rum). Der Ausbilder muss sich im klaren sein, dass er es mit einem ICH und nicht mit einer Personengruppe zu tun hat. Es gab immer Versuche, Jugendliche aus bestimmten Zeiten (nach bestimmten Epochen) zu klassifizieren: die skeptische Generation (Ende der 50er Jahre) - die Generation der Unbefangenen (Ende der 60er Jahre) - die Null-Bock-Generation (Anfang der 80er Jahre) oder Jugendliche nach Merkmalen zu katalogisieren: Naive, Desinteressierte, Konservative, Distanzierte Suchende, Entscheidende, AllroundTypen usw.. Jeder Jugendliche hat mehrere Wesensmerkmale. Das Verhalten ist von der ganzen Bandbreite des sozialen Umfeldes geprägt und die Ausprägung hängt vom Individuum ab. 2.2.1.1 Definition „Jugendlicher“ Entwicklung des Menschen beginnt mit der Geburt. Es gibt zwei Lebensphasen: Kind und Erwachsener. Def.: Jugend: Zeit der Geschlechtsreife – Pubertät; nicht nur körperliche sondern auch geistige und psychische Entwicklung die mit ca. 20 Jahren endet. Auch die Entwicklung der sozialen Kompetenz findet in dieser Phase statt. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 13 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 14 of 24 Übersicht: Entwicklungsabschnitte auf dem Wege zum Erwachsensein Geburt Säuglingsalter 12 Monate Kleinkindalter 6 Jahre 12 Jahre 14 Jahre Mittlere Kindheit Vor-/ Frühpubertät Hoch-/ Spätpubertät Pubertätsalter Schulalter 16 Jahre Adoleszenz 20 Jahre 30 Jahre Maturitätsalter Fazit: Eine eindeutige Definition des Lebensabschnittes „Jugend“ gibt es nicht. 2.2.1.2 Die körperliche Entwicklung von Kind zum Erwachsenen 2.2.1.2.1 Die Zeit der Pubertät Das Heranwachsen des Menschen nach der Geburt bis zum Abschluss der Pubertät ist eine lange Phase vielfältiger Entwicklungsprozesse. Einige Stationen der menschlichen Entwicklung: Geburt, Körpergröße, Gewichtszunahme, Wachstumsschübe usw. Mädchen beginnen eher als Jungs mit den Wachstumsschübe. Längen- und Gewichtszunahme abhängig von inneren Organen. 2.2.1.2.2 Die Pubertät Als Pubertät bezeichnet man die gesamte Periode der sexuellen Reifung. Auftreten der Reifezeichen Mädchen: Alter: • Beginnendes Uteruswachstum 8-9 • Verbreiterung des Beckens 10-11 • Beginnende Scharmbeharrung 11-12 Wachstum des inneren und äußern Genitalorgans Rundung der Brüste • Einsetzen der ersten Regelblutung 12-13 • Axillarbehaarung 13-14 • Reifer Busen 14-15 • Wachstumsstillstand, Harmonisierung der Gestalt 16-17 bis über 20 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 14 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Auftreten der Reifezeichen Jungen: • Beginnendes Wachstum der Hoden und Penis • Beginnende Scharmbehaarung • Starkes Wachstum von Penis und Hoden • Stimmbruch, Bartflaum • Reife Spermien • Starke Behaarung Gesicht und Körper • Wachstumsstillstand, Harmonisierung der Gestalt Page 15 of 24 10-11 12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 bis über 20 Reihenfolge und Zeitpunkt des physischen Ablaufs ist variabel. 2.2.1.2.3 Akzeleration (Beschleunigung) und Retardierung (Verzögerung) Unter Akzeleration versteht man die Beschleunigung in der körperlichen/ sexuellen Entwicklung z.B. Vorverlegung der Monatsblutung. Gründe: - Veränderungen in der Ernährung (eiweißreichere Ernährung) - Geänderte Umweltsituation ( Lebens- und Arbeitsbedingungen) - Vermischung der Bevölkerung Aber die geistig- seelische Entwicklung wird im Gegensatz zur körperlichen Entwicklung nicht beschleunigt, sondern verzögert (Retardierung). - Frühpubertierende = „Akzelerierte“ - Spätpubertierende = „Retardierende“ 2.2.1.2.4 Auswirkung der körperlichen Reifung auf das Leistungsverhalten Für eine Tätigkeit muss sich ein Jugendlicher mehr anstrengen als eine Erwachsener, weil sein Herz- und Lungensystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Im Vergleich zum Erwachsenen ist der Jugendlicher gekennzeichnet durch: - geringe Muskelkraft unausgereifte Motorik ( Bewegungsgeschwindigkeit/Geschicklichkeit) - Grobmotorik: Körper, Arme und Beine - Feinmotorik: Hände und Finger - Schnelle Ermüdung, geringe Dauerbelastbarkeit - Größeren Erholungsbedarf, längere Regenerationsphase Der Gesetzgeber berücksichtigt die Auswirkungen der körperlichen Reifung auf das Leistungsverhalten des Jugendlichen durch Schutzvorschriften JarbSchG. Ausbilder sollte: - Jugendlichen nicht überfordern - dessen jugendlichen Übermut und seine Selbstüberschätzung bremsen - sich über Missgeschicke nicht lustig machen - ihm Übungsmöglichkeiten zur Verfeinerung seiner Motorik verschaffen 2.2.1.3 Das Jugendalter aus der psychologischer Sicht Das Jugendalter ist ein Abschnitt in der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen. Einstellung zu sich selbst ändert sich durch: - Pflichten - Verantwortlichkeiten - Vorrechte - Gesellschaftliche – und wirtschaftliche Rollen Neue Verhaltensnormen 2.2.1.3.2 Emotionalität Die biologische Veränderung im Organismus des jungen Menschen( Wachstumsschub, Geschlechtsreifung und Störungen im hormonellen Gleichgewicht) und die damit verbundenen sozialen Konsequenzen (Sexualbewusstsein, Sexualtrieb, Verlust des kindlichen Status) haben unmittelbare Auswirkungen auf seien Gefühls- und Stimmungslage. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 15 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 16 of 24 Der Ausbilder sollte sich bewusst machen: ganz gleich ob, sein auszubildender sich aufmüpfig- gefühlsbetont oder skeptisch- cool gibt, er befindet sich in einer Experimentierphase. Konsequenzen für den Ausbilder: COOL BLEIBEN; MANN; EY- wobei dieser Ausdruck wahrscheinlich schon wieder Mega-out ist oder so. - konkrete Erwartungen äußern, kontrollieren, Feed-back geben, sanktionieren, konsequent bleiben, - Chancen geben, das Selbstbewusstsein aufzubauen - Eigene Verantwortlichkeiten zugestehen. 2.2.1.3.3 Entwicklung der Persönlichkeit Während in der Zeit der Kindheit da Normensystem der Eltern (Verhaltensweisen, Benehmen, Meinungen, Einstellungen Ideale) und die Kultur, der die Eltern angehören, relativ unkritisch akzeptiert und übernommen wurden, beginnt mit einsetzen der Pubertät eine Emanzipation vom Elternhaus mit gleichzeitiger Hinwendung zu de Maßstäben der Gruppe der Gleichaltrigen. Der Jugendliche fühlt Druck von allen Seiten; in relativ kurzer Zeit muss er zahlreiche Anpassungen vollbringen. Der Jugendlicher stellt sich selbst Fragen wie: Welche Beobachtung genieße ich in meiner Umwelt, welche Rolle spiele ich in der Gesellschaft usw. Mit fortschreitendem Alter wird der Jugendliche ein echtes Gefühl von „Ich-Identität“ erlangen und sich als selbständiges, einzigartiges, von anderen als solches akzeptiertes Individuum fühlen. 2.2.2 Der Jugendliche in der Gesellschaft Soziologisch stellt sich die Jugendzeit als ein Stadium des Rollenüberganges von der Kindheit zum Leben Erwachsener dar, d.h., Herauswachsen aus fremdbestimmten Kindsein und Hineinfinden in das Leben eines eigenverantwortlich handelnden Erwachsenen. Ausstieg aus der Gesellschaft; die Wege der Selbstausbürgerung sind unterschiedlich: - Drogen, die dazu dienen, die Beziehung zur Umwelt aufzugeben und im Alltag nicht mehr funktionieren zu müssen, - Terrorismus (Radikalisierung des Verhaltens), - Religiöser Fanatismus, - Radikale Privatisierung in autonomen Kleingruppen, - Abbau persönlicher Beziehungen und Übergang in Desinteresse und Gleichgültigkeit. 2.2.2.1 Die Shell Studien „ Jugend 97“ und „Jugend 2000“ Welches sind die Hauptprobleme der Jugendlichen heute? Arbeitslosigkeit, Drogenprobleme, Probleme mit Personen, Lehrstellenmangel usw. Zum Verhalten waren in der Studie 18 Motive erkennbar (S.124). Die Jugendlichen nehmen das Lebensziel Beruf sehr ernst und ihre Aufgabe, sich dafür zu qualifizieren sehr genau. Sie wissen, dass das Verfolgen der Berufsziele Mobilitätsbereitschaft und die Anstrengung einer möglichst guten Ausbildung einschließt. 2.2.2.2 Die Einstellung zu Ausbildung und Beruf Einige Schlagwörter zu berufsrelevanten Wertemustern: - Bereitschaft zu arbeiten, um sich etwas leisten zu können - Anstrengung muss sich lohnen - Möglichst krisenfeste Arbeitsplätze d.h. sicherer Lebensgenuss aber auch: - Flexibilität, persönliche Freiheit, Kreativität Vor - starren Arbeitsvorschriften, verkrusteten Hierarchien, Bürokratie d.h., Arbeit soll Spaß machen oder 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 16 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com anstatt Leben nach der Arbeit bereits Leben während der Arbeit. Vermittlung von Handlungskompetenz (Fach-, Methodenkompetenz). Page 17 of 24 und Persönlichkeits- 2.2.2.3 Gruppenbildung - Natürlichen Gruppen Menschen die zwangsläufig zusammengehören z.B Familie Ad-hoc-Gruppen Wird zu einem speziellen Grund zusammen gestellt z.B. Laborgruppe Informelle Gruppe Zusammensetzung ergibt sich zufällig z.B. Lerngemeinschaften, Freundschaften Formelle Gruppen Zusammensetzung von außen vorgegeben z.B. Schulklasse 2.2.2.3.1 Organisationsschema einer Gruppe( S. 127-128) Rolle Status /Statussymbole Rollenkonflikte Positionen Einzelner in einer Gruppe: Innerhalb einer Gruppe kann ein Jugendlicher zahlreiche Rollen einnehmen: - Führer - Beliebtester / Vertrauensperson - Tüchtigster, Leistungsfähigster - Gruppenkasper, -trottel - Nesthäkchen, Schutzbedürftiger - Außenseiter - Oder einfach nur Mitläufer Gruppenstandards: - Gruppennormen, -tugenden, -spielregeln Hat sich eine Gruppe zusammengefunden, so wird sie sie Spielregeln, eine Gruppensprache oder sonstige Erkennungsmerkmale zulegen, auch um sich von anderen abzugrenzen. - Gruppenkonformität Verhält sich ein Mitglied gruppenkonform, so wird es von Gruppe akzeptiert, wenn nicht es sanktioniert oder ausgeschlossen. - 2.2.2.3.2 Soziogramm Das Soziogramm ist eine Methode, die Strukturen von gruppendynamische Prozesse durchschaubar macht: - Stellung des einzelnen Individuums in der Gruppe - Zuweisung oder freiwillige Übernahme von Rollen - Spannungen, Konflikte, aber auch Sympathie, Kooperationsfähigkeit innerhalb der gesamten Gruppe und Subgruppen 2.2.2.3.3 Einfluss von Gruppen auf den einzelnen Jugendlichen Bedeutung der Gruppe Gleichaltriger für den Einzelnen: - Die Gruppe gibt dem Jugendlichen die Möglichkeit, den primären Status zu erwerben, den die Erwachsenenwelt ihm vorenthält. - Die Gruppe vermittelt dem Jugendlichen ein Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit, er findet eine gewisse Selbstachtung und Stärkung seines Ichs. - Die Gruppe liefert dem Jugendlichen ein neues Bezugssystem und beteiligt seine Desorientierung; die Normen der Gleichaltrigen helfen ihm, seine Unsicherheit, Unentschlossenheit und Angst zu überwinden, indem er sich an den Gruppenregeln orientieren kann und dort „richtiges“ und „falsches“ Handeln unterscheiden kann. - Durch die Zugehörigkeit zur Gruppe wird dem Jugendlichen die Emanzipation vom Elternhaus erleichtert. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 17 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 18 of 24 Die Gruppe dient dem jungen Menschen als Bollwerk gegen Autorität; gemeinsam fühlt man sich stark, setzt Interessen durch und wehrt sich gegen Einmischung von außen. - Die Gruppe dient Jugendlichen als Übungsfeld für das spätere Erwachsenenleben. Hier übt er seine Geschlechtsrolle, Anpassung, Teilnahme am Gemeinschaftsleben, Konkurrenz, Wettbewerb usw. Aber der Zusammenschluss von Jugendlichen in kriminelle Randgruppen ist negativ. - 2.2.3 Jugendrechtliches Ausbildungsverhalten 2.2.3.2 Ausbildungsstile Man kann drei Grundmuster von Ausbildungsstilen unterscheiden: - den autoritären Ausbildungsstil: Der Ausbilder ordnet an, wird häufig praktiziert - den kooperativen Ausbildungsstil: Dieser Stil fördert Mitarbeit, verwirklicht learning by doing und Ausbilder gibt Aufgaben und Lösungsvorschläge - den laissez-faire Ausbildungsstil: Gleichgültiger Ausbildungsstil, der der Eigeninitiative großen Raum lässt. 2.2.3.3 Pädagogische Maßnahmen des Ausbilders 2.2.3.3.1 Ausbildungsleistung Leistung setzt sich zusammen aus den drei Dimensionen: Leistungsfähigkeit (Können), Leistungsbereitschaft (Wollen), Leistungsmöglichkeit (Dürfen). Motivation ist ein Zustand aktiver Leistungsbereitschaft Motivierung ist der – manipulative – Einsatz von Techniken, Leistungsbereitschaft zu erzeugen, die berühmten fünf B`s: - Bedrohen - Bestrafen - Bestechen - Belohnen - Belobigen Im Kenntnis der Tatsache, dass sein Auszubildender im Grunde leistungsbereit ist, sollte der Ausbilder auf diese Instrumente extrinsischer Motivierung möglichst verzichten. Seine Führungsaufgabe liegt darin, der intrinsischen Motivation seines Auszubildenden Freiraum zu geben, d.h. Leistungsmöglichkeiten zu schaffen: - Schaffung einer angenehmen, d.h. lernfördernden Atmosphäre - Wahl eines demokratischen Führungsstiles, der sowohl der Zielsetzung als auch der Zusammensetzung der Gruppe/ der Zielsetzung als auch der Individualität des einzelnen Auszubildenden förderlich ist. - Zielmotivation: Aktivitäten des Auszubildenden werden verstärkt, wenn Anweisungen in überschaubare Zielsetzungen gegliedert werden. - Motivation durch Gefühlsanregung - Führen in Form von Fordern von Leistung: Der Auszubildende hat sich im Ausbildungsvertrag verpflichtet, seinen Beitrag zum Erreichen des Ausbildungszieles zu leisten. 2.2.3.3.2 Maßnahme „Verstärken“ Die Verstärkertheorie geht zurück auf die Ergebnisse der Verhaltenspsychologie. Dabei erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein erwünschtes Verhalten sich wiederholt, wenn - auf das erwünschte Verhalten eine Belohnung gesetzt wird (positiver Verstärker) - als Konsequenz des erwünschten Verhaltens ein unangenehmer Zustand entfernt wird (negativer Verstärker) 2.2.3.3.3 Maßnahme „Lob“ Lob in Form von echter Anerkennung sehr häufig mit Belobigung als manipulativem Motivierungsinstrument verwechselt. Durch ehrliches Lob (wahre Anerkennung) wird das Selbstwertgefühl des Auszubildenden gestärkt. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 18 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 19 of 24 Der Ausbilder soll das Lob, - sachbezogen, nicht persönlich - als Ich-Botschaft, nicht als Du-Botschaft - auf den Prozess bezogen, nicht auf das Ergebnis formulieren. 2.2.3.3.4 Umgang mit Fehlern Fehler werden nicht gemacht – Fehler passieren. Für den Normalfall sollte sich der Ausbilder bewusst machen, dass Fehler Meilensteine auf dem Weg zum Lernerfolg sind. Der Spruch: „ Aus Fehlern kann man lernen“ hat in modernen Ausbildungsmethoden (selbstgesteuertes Lernen) wieder an Stellenwert gewonnen. 2.2.3.3.5 Sanktionen Ignorieren: Unerwünschtes Verhalten wird bewusst ignoriert, dadurch wird es dem Betroffenen ermöglicht, sich ohne weitere Anstöße wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es funktioniert jedoch nur, wenn dem Azubi sein Fehlverhalten bewusst ist und er das Ignorieren als pädagogische Maßnahme erkennt. Ermahnen: Ermahnung ist eine Vorstufe zur Strafe. Es handelt sich um ein Signal. Besonders wirkungsvoll – weil sie kaum Widerspruch zulassen – sind hierbei Ich-Botschaften des Ausbilders, beispielsweise „mich stört es, wenn....“ Strafe: Strafe muss in der Erziehung eines Jugendlichen ultima ratio (letztes Mittel) sein. Strafe birgt die Gefahr, das sich der Azubi in seiner Menschenwürde verletzt fühlt. Das Strafmaß muss sich dem Entwicklungsstand des Jugendlichen anpassen. Die Jugendlichen sollen einen Zusammenhang von Strafe und Fehlverhalten erkennen können. Der Ausbilder sollte nicht nachtragend, aber konsequent sein. 2.2.3.4 Die Stellung des Ausbilders zu Ausbildungsgruppen 2.2.3.4.1 Die sozialpsychologische Dynamik in Ausbildungsgruppen Der Ausbilder sollte Gruppenstrukturen und –standards erkennen, dazu kann ein Fragebogen in der Form nützlich sein: a) Beziehungen - wer spricht mit wem, arbeitet mit wem, sitzt bei wem ? - wer gibt Anordnungen, macht Vorschläge, wird um Rat gefragt ? - wer wird übergangen, gemieden ? - wer wird geschützt ? b) Kommunikation - werden Aggressionen geäußert, Dinge übergangen, Dinge offen ausdiskutiert, wird sachbezogen oder emotional diskutiert ? c) Bedürfnisse, Gefühle, Sanktionen - werden Wünsche geäußert ? - wird gelacht, wird Freude, Langeweile, Frustration, Widerwillen, oder Widerstand ausgedrückt ? - werden Zuneigung und Abneigung ausgesprochen ? 2.2.3.4.2 Vorteile der Teamarbeit Ziele einer modernen Ausbildung sind u.a. die Förderung der Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft. Die Arbeit in der Gruppe ist der Einzelarbeit immer dann vorzuziehen, wenn es sich um komplizierte Zusammenhänge, schwierige Entscheidungen usw. handelt, denn: - die Gruppe weiß mehr, - die Gruppe regt an, - die Gruppe gleicht aus. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 19 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 20 of 24 2.2.3.4.3 Voraussetzungen für das Leistungsverhalten einer Gruppe Damit die Leistungsvorteile der Gruppe realisiert werden können: - braucht die Gruppe eine klare Aufgaben- und Rollenverteilung - braucht die Gruppe Ziele - braucht die Gruppe Kommunikationsmöglichkeiten 2.2.3.4.4 Gruppenprobleme Die drei häufigsten Störungen in Gruppen sind: Konflikte: Meinungsverschiedenheiten, emotionsgeladenen Diskussionsbeiträgen, Ungeduld, Ignoranz, Intoleranz u.ä. Ursache: Überforderung, Imponierbedürfnisse, gegensätzliche Überzeugungen Lösung: Besprechen und Klären des Konfliktes Interessenlosigkeit: Geringe Beteiligung, schleppende Diskussionsbeiträge, hastige Entscheidungen, lahme Stimmung, Albernheiten Ursache: Aufgabe der Gruppe ist nicht wichtig genug, Gruppe sieht keine Lösung für die Aufgabe oder die Gruppe spürt, dass sie keine Entscheidungskompetenz hat Lösung: neue Zielformulierungen Unentschlossenheit: Entscheidungsunfähigkeit, Ausweichen vor Lösungsansätzen, festgefahrene Diskussionen, abstrakte und theoretische Beiträge, Ablehnung Ursache: Überforderung beim Fällen von Entscheidungen Lösung: Herausfindung und Formulierung der Befürchtungen 2.2.3.4.5 Verhalten gegenüber einzelnen Gruppenmitgliedern Gruppenführer Die Stellung des Ausbilders gegenüber dem Gruppenführer ist für seine Einflussnahme auf die gesamte Gruppe entscheidend. Außenseiter Erkennt der Ausbilder, dass ein Mitglied die Außenseiterrolle einnimmt muss er u.U. korrigierend eingreifen. 2.2.3.5 Einzelne Fehlverhalten und Lernstörungen 1. Oppositionelles Verhalten, Widerstand, Trotz Ausprägung: bewusster Widerstand gegen Anweisungen des Ausbilders Ursachen: - Fehlende Einsicht seitens des Azubis - Bequemlichkeit, mangelnde Motivation - Aber auch: Fehlverhalten des Ausbilders 2. Lügen Ausprägung: absichtlich ausgesprochene Unwahrheit Ursachen: Furcht - Verschaffung von Vorteilen und Bequemlichkeiten 3. Albernheiten, mangelnde Ernsthaftigkeit, mangelnde Zielstrebigkeit Ausprägung: Clownerie, alles ins Lächerliche ziehen Ursachen: jugendlicher Übermut, jugendliche Unbekümmertheit - mangelnde Anerkennung, fehlende Beachtung Die Erscheinungsformen von Lernstörungen sind vielfältig, und ebenso vielfältig sind die Ursachen. Mitunter fällt es außerordentlich schwer, von Erscheinungsformen auf deren Ursachen zu schließen. Erscheinungsformen: - Konzentrationsstörungen, Unaufmerksamkeit - Faulheit, Bummeln, Unordnung - Disziplinschwierigkeiten - Mangelnde Leistungsfähigkeit - Schlechte Leistung, Versagen 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 20 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 21 of 24 Ursachen: - organisch bedingt in der körperlichen Entwicklungsphase des Jugendlichen - psychisch bedingt: Angst, Frustration, Umfeld (Familie, Gruppe usw. ) 2.3 Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung 2.3.1 Rechtsquellen der Berufsbildung Verfassung: Gesetze: Rechtsverordnung: Satzungen und Rechtsvorschriften: Grundgesetz Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Schulgesetze der Länder Verordnung über die Berufsschulausbildung Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Prüfungsordnung, Prüfungstermine Kontrolle der Berichtshefte und 2.3.2 Geltungsbereich und Inhalt des Berufsbildungsgesetz Berufsausbildung: Ist in einem geordneten Ausbildungsgang breit angelegte berufliche Grundausbildung und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Berufliche Fortbildung: Man versteht darunter Maßnahmen, welche die berufliche Qualifikation erhalten, erweitern und den technischen und wirtschaftlichen Entwicklung anpassen. Berufliche Umschulung: Man versteht darunter Maßnahmen, die Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, welche zu anderen beruflichen Tätigkeiten als den bisherigen befähigen. Inhalt des Berufsbildungsgesetz: - Allgemeine Vorschriften - Berufsausbildungsverhältnis - Pflichten des Ausbildenden - Pflichten des Auszubildenden - Vergütung - Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - Sonstige Vorschriften usw. (siehe S. 142 ff.) 2.3.3.2 Zuständige Stellen der Berufsbildung Den zuständigen Stellen werden durch das Bundesinstitut der Berufsbildung vielfältige Aufgaben übertragen: - für gewerbliche Betriebe ( z.B. Industrie- und Handelskammer) - Für Handwerks- oder handwerksähnliche Betriebe (Handwerkskammern) - Für die freien Berufe (z.B. Ärztekammer) - Für die Betriebe der Landwirtschaft (z.B. Landschaftskammern) - Für den Öffentlichen Dienst (z.B. oberste Dienstbehörde) - Für sonstige Berufs- und Wirtschaftszweige 2.3.3.2.1 Wesentliche Aufgaben der zuständigen Stellen 1. Feststellung der Eignung von Ausbildungsstätten 2. Förderung der Ausbildung durch Beratung der Ausbildenden, Ausbilder und Auszubildenden 3. Errichtung und Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse 4. Abkürzung und Verlängerung von Ausbildungszeiten 5. Überwachung der Ausbildung in den Betrieben 6. Erlass von Prüfungsordnungen 7. Errichtung von Prüfungsausschüssen 8. Durchführung von Prüfungen und Verwaltung des Prüfungswesens 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 21 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 22 of 24 9. Erlass von Rechtsvorschriften zur Förderung und Regelung der betrieblichen Ausbildung 10. Errichtung von Ausschüssen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis 2.3.3.2.3 Ausschüsse der zuständigen Stelle Berufsbildungsausschuss: Die jeweilige Stelle hat für die Regelung von Angelegenheiten der beruflichen Bildung einen Berufsbildungsausschuss zu bestellen. Zusammensetzung: 6 Beauftragte der Arbeitgeber 6 Beauftragter der Arbeitnehmer 6 Lehrer an berufsbildenden Schulen Schlichtungsausschuss: Zuständig für alle Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen 2.3.4 Eignung der Ausbildenden, des Ausbilders und der Ausbildungsstätte Ausbildender: Ist der jenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt. Der Ausbilder muss persönlich geeignet sein. Nicht geeignet ist: - Wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. - Wiederholt oder schwer gegen die Vorschriften des BBiG verstoßen hat Ausbilder: Ist derjenige, der unmittelbar und im wesentlichen Umfang und verantwortlich an der Ausbildung beteiligt ist. Der Ausbilder muss persönlich und fachlich geeignet sein: - man muss das 24. Lebensjahr vollendet haben - die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechende Fachrichtung bestanden hat - oder eine Hochschul- oder Fachschulprüfung bestanden haben - und über die nötige Berufserfahrung verfügen Ausbildungsstätte: Die Ausbildungsstätte ist der Ort, an dem die Ausbildung tatsächlich durchgeführt wird. 2.3.5 Der Berufsausbildungsvertrag Das Berufsausbildungsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden und wird durch den Berufsbildungsvertrag begründet. 2.3.5.1 Die Vertragsniederschrift Die Niederschrift muss mindestens Angaben enthalten: - Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, - Beginn und Dauer der Berufsausbildung, - Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, - Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, - Dauer der Probezeit, - Zahlung und Höhe der Vergütung, - Dauer des Urlaubs, - Voraussetzungen, unter denen der Berufsbildungsvertrag gekündigt werden kann, - Hinweise auf die anzuwendenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. 2.3.5.2 Inhalte des Berufsausbildungsvertrages 2.3.5.2.1 Beginn, Dauer und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Beginn des Berufausbildungsverhältnisses: Der Beginn wird im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 22 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Dauer der Ausbildungszeit: Die Dauer der Berufsausbildungsverhältnisse Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Page 23 of 24 wird durch die jeweilige Mindestausbildungszeit: Die Mindestausbildungszeiten liegen zwischen 12 und 24 Monaten, und sollen auch nicht unterschritten werden. 2.3.5.2.2 Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 3 Monate betragen. Die Probezeit gibt dem Auszubildenden Gelegenheit, seine Entscheidung zur Berufswahl zu überprüfen. Auch der Ausbildende wird prüfen, inwieweit die Berufseignung gegeben ist, und ob das Ausbildungsziel von dem Azubi erreicht werden kann. In der Probezeit, kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. 2.3.5.2.7 Kündigung/ Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Beendigung des Berufsbildungsverhältnisse durch Zeitablauf, d.h. ohne ausdrückliche Kündigung. Oder durch Zweckerreichung d.h. wenn der Auszubildenden vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt die Abschlussprüfung. 2.3.5.2.7.1 Kündigung in der Probezeit Kündigung ist ohne Angabe des Grundes möglich. 2.3.5.2.7.2 Kündigung nach der Probezeit Beendigung nur im gegenseitigen Einvernehmen Fristlose Kündigung: Nur bei wichtigem Grund. Gründe für eine fristlose Kündigung: Für den Auszubildenden: - erhebliche Verstöße gegen Ausbildungs- und Erziehungspflicht, - der Betreib hat keinen geeigneten Ausbilder, - schwere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, - körperliche Züchtigung, - grobe Ehrverletzung durch Ausbilder. Für den Ausbilder: - der Auszubildende hat wiederholt und schwer gegen seine Pflichten verstoßen, z.B. lernunwillig, unpünktlich, verspätete Abgabe des Berichtsheftes, Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften, - Diebstahl - Eigenmächtiger Urlaubsantritt, - Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, - Schwänzen der Berufsschule, - Tätlichkeiten. 2.3.5.3 Pflichten der Vertragspartner 2.3.5.3.1 Wesentliche Pflichten des Ausbildenden Ausbildungsverpflichtung: - Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungszieles in der vorgesehenen Ausbildungszeit vermittelt werden. - Er hat einen Ausbilder zu bestellen oder selbst auszubilden - Er hat den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stehen. - Er muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften, falls vorgeschrieben, anhalten und hat diese eingehend durchzusehen. - Er hat dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 23 of 24 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 24 of 24 Dem Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. D.h. also keine privaten Besorgungen usw.. - Wer dem Azubi Ausgaben überträgt, die nicht dem Ausbildungszweck dienen handelt ordnungswidrig, und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 DM belegt werden. Freistellung: Der Auszubildende ist für die Berufsschule und Prüfungen freizustellen. Zeugnis: Der Ausbilder ist verpflichtet, dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Inhalt des Zeugnisses: - Bezeichnung des Ausbildungsbetriebes - Ausstellungsdatum - Angaben zur Person des Auszubildenden - Bezeichnung des Ausbildungsverhältnisses - Ziel der Berufsausbildung - Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse - Namen und Unterschriften des Ausbildenden und des zuständigen Ausbilders Inhalt des qualifizierten Zeugnisses: - - Bezeichnung des Ausbildungsbetriebes - Ausstellungsdatum - Angaben zur Person des Auszubildenden - Bezeichnung des Ausbildungsverhältnisses - Ziel der Berufsausbildung - Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse Angaben über das Verhalten (Führung) - Gegenüber anderen Auszubildenden - Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern - Gegenüber Dritten, zum Beispiel Kunden Angaben über die Leistung - im Lernerfolg, wie Lernen am Arbeitsplatz oder in der betrieblichen Schulung - im Arbeitssektor, wie Mitarbeiter und Einsatz am Arbeitsplatz Angaben über besondere fachliche Fähigkeiten - Namen und Unterschriften des Ausbildenden und es zuständigen Ausbilders - 2.3.5.3.3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen Wird dem Auszubildenden durch schuldhafte Pflichtverletzung, z.B. nicht ordnungsgemäße Ausbildung mit Folge der nicht bestandenen Abschlussprüfung, ein Schaden zugefügt, hat der Auszubildenden Anspruch auf Schadensersatz. 2.3.5.4 Prüfungswesen im Rahmen des Bundesbildungsgesetz Für die Organisationen beteiligten Industrie- und Handelskammern werden für die Zwischenund Abschlussprüfungen einheitliche, von paritätisch besetzten Aufgabenerstellungsausschüssen erstellte Aufgaben zur Verfügung gestellt. 09/11/03 www.Tommy-Todeskante.com Page 24 of 24