Die Mogelpackung - DRK-Rettungsdienstsymposium

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Die Mogelpackung - DRK-Rettungsdienstsymposium
FEUERWEHR KÖLN
INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN
„Die Mogelpackung ?“ – Ausschreibungen in
der Großstadt und der Leistungserbringer
Berufsfeuerwehr am Beispiel von Köln.
Prof Dr.med. Dr.rer.nat. Alex Lechleuthner
Stadt Köln
Institut für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln
Scheibenstrasse 13
50737 Köln
Telefon: 0221 9748 4000
Telefax: 0221 9748 4004
e-mail: [email protected]
C BF Kö
Köln 374/1 Dr. Ruster
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Rettungsdienst in Deutschland
Unterlag vielerorts einem historischen
Entwicklungsprozess, der von vielen
Menschen und Organisationen,
die um das Allgemeinwohl bemüht waren,
getragen worden ist.
Erst 1974 begannen die Länder durch
Rettungsgesetze diese Aufgabe abzusichern
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Diese legen im Gesetz die weiteren
Zuständigkeiten fest
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Die Zuständigkeit für den Rettungsdienst
liegt bei den Bundesländern
In der Regel wird die AufgabenTrägerschaft auf die Kommunen übertragen
(wie z.B. auch das Feuerwehrwesen)
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Öffentlicher Rettungsdienst
Gewerblicher Rettungsdienst („Private“)
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Der Rettungsdienst gliedert sich grob in zwei Bereiche:
Beide können weiter untergliedert werden in
Notfallrettung
Qualifizierter Krankentransport
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Die zuständige Kommune (Kreise,
Kreisfreie Städte, mehrere Kommunen
als Bereiche) sind durch das jeweilige
Landesrettungsgesetz verpflichtet einen
Öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen.
Sie können das mit eigenen Kräften
(Angestellte, Beamte) oder auf Dritte
übertragen.
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Rettungsdienststrukturen
Öffentlicher Rettungsdienst
- Sicherstellung durch öffentliche Hand -
Kassen
Träger des
Rettungsdienstes
Kommunaler RD
Eigene
Bedienstete
1. Stufe
Privatisierung
Gewerblicher
Rettungsdienst
- Keine Sicherstellung Aufsichtsbehörde
2. Stufe
Privatisierung
entgeltlich
unentgeltlich
Submissionsmodell
Dienstleistungskonzessionsmodell
„funktional“
3. Stufe
Privatisierung
Gewerblicher
Betrieb
„materiell“
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Bei einer Übertragung stellt sich
die Frage, ob der Auftraggeber ein
öffentlicher Auftraggeber ist und ob
die Beauftragung eine Beschaffung bzw.
ein öffentlicher Auftrag ist
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Wer ist öffentlicher Auftraggeber ?
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Öffentliche Auftraggeber (Verwaltung) sind
• Bund
• Länder
• Gemeinden
Deren Töchter !
Wo steht das ?
-> Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG, Anhang III
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Öffentlicher Auftrag
„Beschaffung“
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Öffentlicher Auftraggeber
Wer legt fest, ob die Übertragung
rettungsdienstlicher Aufgaben
ein öffentlicher Auftrag ist ?
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Rettungsdienst ist doch ……
„Gefahrenabwehr “
„Beleihung“
„öffentlich-rechtliche Verträge“
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„Hoheitliches Handeln“
„Fiskalisches Handeln“
„öffentliche Daseinsfürsorge “
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Bundesrecht
NachVerstreichen
einer Übergangsfrist
GWB
VOL/A
VGV
Landesrecht
Rettungsgesetz
Lokale Satzungen
Dienstanweisungen
Welchen Spielraum läßt die Europäische Richtlinie dem
Nationalen Gesetzgeber ?
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„Hoheitliches Handeln“
Post
Telekomm
unikation
Bahn
Rettungsdienst
Staat A
Ja
Nein
Ja
Nein
Staat B
Nein
Ja
Nein
Nein
Staat C
Nein
Nein
Nein
Ja
Staat D
Ja
Ja
Ja
Nein
Staat oder Dritte ?
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Art. 45 EG Vertrag:
Bereichsausnahme bei Ausübung "öffentlicher Gewalt"
EU-Lesart
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„Hoheitliches Handeln im Sinne des Art 45 EG Vertrag“
„Ausübung
Öffentliche Gewalt“
Zwangsmaßnahmen“
„echt hoheitlich“
Deutsche Lesart
„Zwangsmaß- „schlicht-hoheitlich“
nahmen“
„Gefahrenabwehr“
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Öffentlicher Auftrag
ÖAG
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„Entgeltlich“
Anwendung Richtlinie 2004/18/EG
Auftragnehmer
Beispiel:
Entsorgung von Müllabfällen in einer
Kommune; Bezahlung durch den ÖAG
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Öffentlicher Auftrag
Erstattung
Übertragung
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Beauftragung
Verlängerung
Genehmigung
Anpassung
„Konzession nicht
ausschreibungspflichtig“
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Rettungsdienststrukturen
Öffentlicher Rettungsdienst
- Sicherstellung durch öffentliche Hand -
Kassen
Träger des
Rettungsdienstes
Kommunaler RD
Eigene
Bedienstete
1. Stufe
Privatisierung
Gewerblicher
Rettungsdienst
- Keine Sicherstellung Aufsichtsbehörde
2. Stufe
Privatisierung
entgeltlich
unentgeltlich
Submissionsmodell
Dienstleistungskonzessionsmodell
„funktional“
3. Stufe
Privatisierung
Gewerblicher
Betrieb
„materiell“
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EUGH „Parking-Brixen“ vom 13.10.2005 , Rechtssache C-458/03.
….handelt es sich um eine öffentliche Dienstleistungskonzession,
auf die die Richtlinie 92/50 über die Koordinierung der Verfahren
zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nicht anwendbar ist.
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2004/18/EG
Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung
aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen insbesondere eine
Verpflichtung zur Transparenz ein, die darin besteht, dass zugunsten
der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit
sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem
Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die
Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.
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Öffentlicher Auftrag
EU- Kommission
plant detaillierte
Regelungen zur
Dienstleistungskonzession
VOL/A
GWB
VGV
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Ausschreibungspflicht
„Entgeltlich“
(Submission)
Gleichbehandlung
Transparent
Nachprüfbar
„Nicht-Entgeltlich“
(Konzession)
Ausschreibungsverfahren
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Träger
Träger
RD
Leistungen
A......
B..........
C...........
D............
Organisation
Organisation
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EUGH „Glöckner Ambulanz“ C-475-99 vom 25.10.2007
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Berufsfeuerwehr Leistungserbringer ?
„Im Rahmen des Wettbewerbsrechts umfasst der Begriff des
Unternehmens jede Einheit - unabhängig von ihrer Rechtsform
und der Art ihrer Finanzierung -, die eine wirtschaftliche Tätigkeit
ausübt, und wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die
darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem
bestimmten Markt anzubieten.“
D.h. in der eigenen Kommune ist die BF als „eigene Kraft“ zu
verstehen; bietet eine BF Leistungen jedoch außerhalb des eigenen
Bereiches im Wettbewerb gegen andere Unternehmen an,
würde sie damit ebenfalls am Markt teilnehmen.
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Aufsicht
Genehmigung
Überwachung
Planung
Leitstelle
Einsatzleitung
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Öffentliche Betätigung
Operative
Durchführung
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„Masterplan“
2004/18/EG „Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie“
2005/36/EG „Berufsqualifikationen“
93/104/EG
„Arbeitszeit “
Urteil des EUGH vom 23.10.2007
VW-Gesetz – Freier Kapitalverkehr
und Niederlassungsfreiheit
Art 56 EG Vertrag
2006/15/EG „Arbeitsplatzrichtwerte“
Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung
300 Wörter
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Die zehn Gebote Gottes enthalten
279 Wörter,
Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft
über den Import von Karamellbonbons
25911 Wörter.
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