Die Mogelpackung - DRK-Rettungsdienstsymposium
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Die Mogelpackung - DRK-Rettungsdienstsymposium
FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN „Die Mogelpackung ?“ – Ausschreibungen in der Großstadt und der Leistungserbringer Berufsfeuerwehr am Beispiel von Köln. Prof Dr.med. Dr.rer.nat. Alex Lechleuthner Stadt Köln Institut für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln Scheibenstrasse 13 50737 Köln Telefon: 0221 9748 4000 Telefax: 0221 9748 4004 e-mail: [email protected] C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Rettungsdienst in Deutschland Unterlag vielerorts einem historischen Entwicklungsprozess, der von vielen Menschen und Organisationen, die um das Allgemeinwohl bemüht waren, getragen worden ist. Erst 1974 begannen die Länder durch Rettungsgesetze diese Aufgabe abzusichern C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Diese legen im Gesetz die weiteren Zuständigkeiten fest FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Die Zuständigkeit für den Rettungsdienst liegt bei den Bundesländern In der Regel wird die AufgabenTrägerschaft auf die Kommunen übertragen (wie z.B. auch das Feuerwehrwesen) C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Öffentlicher Rettungsdienst Gewerblicher Rettungsdienst („Private“) FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Der Rettungsdienst gliedert sich grob in zwei Bereiche: Beide können weiter untergliedert werden in Notfallrettung Qualifizierter Krankentransport C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Die zuständige Kommune (Kreise, Kreisfreie Städte, mehrere Kommunen als Bereiche) sind durch das jeweilige Landesrettungsgesetz verpflichtet einen Öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Sie können das mit eigenen Kräften (Angestellte, Beamte) oder auf Dritte übertragen. C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Rettungsdienststrukturen Öffentlicher Rettungsdienst - Sicherstellung durch öffentliche Hand - Kassen Träger des Rettungsdienstes Kommunaler RD Eigene Bedienstete 1. Stufe Privatisierung Gewerblicher Rettungsdienst - Keine Sicherstellung Aufsichtsbehörde 2. Stufe Privatisierung entgeltlich unentgeltlich Submissionsmodell Dienstleistungskonzessionsmodell „funktional“ 3. Stufe Privatisierung Gewerblicher Betrieb „materiell“ FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Bei einer Übertragung stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist und ob die Beauftragung eine Beschaffung bzw. ein öffentlicher Auftrag ist C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Wer ist öffentlicher Auftraggeber ? FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Öffentliche Auftraggeber (Verwaltung) sind • Bund • Länder • Gemeinden Deren Töchter ! Wo steht das ? -> Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG, Anhang III C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Öffentlicher Auftrag „Beschaffung“ FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Öffentlicher Auftraggeber Wer legt fest, ob die Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben ein öffentlicher Auftrag ist ? C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Rettungsdienst ist doch …… „Gefahrenabwehr “ „Beleihung“ „öffentlich-rechtliche Verträge“ FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN „Hoheitliches Handeln“ „Fiskalisches Handeln“ „öffentliche Daseinsfürsorge “ C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Bundesrecht NachVerstreichen einer Übergangsfrist GWB VOL/A VGV Landesrecht Rettungsgesetz Lokale Satzungen Dienstanweisungen Welchen Spielraum läßt die Europäische Richtlinie dem Nationalen Gesetzgeber ? FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN „Hoheitliches Handeln“ Post Telekomm unikation Bahn Rettungsdienst Staat A Ja Nein Ja Nein Staat B Nein Ja Nein Nein Staat C Nein Nein Nein Ja Staat D Ja Ja Ja Nein Staat oder Dritte ? C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Art. 45 EG Vertrag: Bereichsausnahme bei Ausübung "öffentlicher Gewalt" EU-Lesart FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN „Hoheitliches Handeln im Sinne des Art 45 EG Vertrag“ „Ausübung Öffentliche Gewalt“ Zwangsmaßnahmen“ „echt hoheitlich“ Deutsche Lesart „Zwangsmaß- „schlicht-hoheitlich“ nahmen“ „Gefahrenabwehr“ C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Öffentlicher Auftrag ÖAG FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN „Entgeltlich“ Anwendung Richtlinie 2004/18/EG Auftragnehmer Beispiel: Entsorgung von Müllabfällen in einer Kommune; Bezahlung durch den ÖAG C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Öffentlicher Auftrag Erstattung Übertragung FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Beauftragung Verlängerung Genehmigung Anpassung „Konzession nicht ausschreibungspflichtig“ C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Rettungsdienststrukturen Öffentlicher Rettungsdienst - Sicherstellung durch öffentliche Hand - Kassen Träger des Rettungsdienstes Kommunaler RD Eigene Bedienstete 1. Stufe Privatisierung Gewerblicher Rettungsdienst - Keine Sicherstellung Aufsichtsbehörde 2. Stufe Privatisierung entgeltlich unentgeltlich Submissionsmodell Dienstleistungskonzessionsmodell „funktional“ 3. Stufe Privatisierung Gewerblicher Betrieb „materiell“ INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN EUGH „Parking-Brixen“ vom 13.10.2005 , Rechtssache C-458/03. ….handelt es sich um eine öffentliche Dienstleistungskonzession, auf die die Richtlinie 92/50 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nicht anwendbar ist. FEUERWEHR KÖLN 2004/18/EG Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein, die darin besteht, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind. C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Öffentlicher Auftrag EU- Kommission plant detaillierte Regelungen zur Dienstleistungskonzession VOL/A GWB VGV FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Ausschreibungspflicht „Entgeltlich“ (Submission) Gleichbehandlung Transparent Nachprüfbar „Nicht-Entgeltlich“ (Konzession) Ausschreibungsverfahren C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Träger Träger RD Leistungen A...... B.......... C........... D............ Organisation Organisation C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster EUGH „Glöckner Ambulanz“ C-475-99 vom 25.10.2007 FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Berufsfeuerwehr Leistungserbringer ? „Im Rahmen des Wettbewerbsrechts umfasst der Begriff des Unternehmens jede Einheit - unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung -, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, und wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten.“ D.h. in der eigenen Kommune ist die BF als „eigene Kraft“ zu verstehen; bietet eine BF Leistungen jedoch außerhalb des eigenen Bereiches im Wettbewerb gegen andere Unternehmen an, würde sie damit ebenfalls am Markt teilnehmen. C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster Aufsicht Genehmigung Überwachung Planung Leitstelle Einsatzleitung FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Öffentliche Betätigung Operative Durchführung C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster „Masterplan“ 2004/18/EG „Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie“ 2005/36/EG „Berufsqualifikationen“ 93/104/EG „Arbeitszeit “ Urteil des EUGH vom 23.10.2007 VW-Gesetz – Freier Kapitalverkehr und Niederlassungsfreiheit Art 56 EG Vertrag 2006/15/EG „Arbeitsplatzrichtwerte“ Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter FEUERWEHR KÖLN INSTITUT FÜR NOTFALLMEDIZIN Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons 25911 Wörter. C BF Kö Köln 374/1 Dr. Ruster