Bayerischer Landesverband für Hundesport eV im dhv

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Bayerischer Landesverband für Hundesport eV im dhv
Bayerischer Landesverband
für Hundesport e.V. im dhv
BLV-Geschäftsstelle, c/o S. Gahn, Sachrangerstr. 42, 81549 München
Sylvia Gahn
Sachrangstr. 42
81549 München
An die Vorstände
der BLV Vereine
Tel.: 0174-2423731
Fax:
Mail: [email protected]
München, 5. November 2012
Ihre Zeichen:
Unsere Zeichen: sg/gs
Liebe Vereinsvorstände,
im Jahre 2013 gibt es einige Neuregelungen, die Ihr bitte beachten möchtet.
Dauermitgliedsausweise
Ab 2013 gibt es Dauermitgliedsausweise mit einer Gültigkeit bis Ende 2017. Die Ausweise werden wie bisher
am Jahresanfang 2013 gedruckt. Nachdrucke für Neuaufnahmen erhaltet ihr wie bisher immer nach dem 15.
des laufenden Monats. Bitte achtet darauf, dass rückwirkend eingetragene Mitglieder nicht erfasst werden
können. Neumitglieder müssen immer zeitgleich zur Neuaufnahme in das Mitgliederverwaltungsprogramm Clubmanagement eingetragen werden.
Alle Ausweise, auch die der Neuaufnahmen, gelten bis Ende 2017, egal in welchem Jahr die Aufnahme erfolgt.
Verlorene gegangene Ausweise werden wie bisher gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ersetzt.
Namensänderungen durch Heirat etc. sind weiterhin kostenlos, hier benötige ich den Original Mitgliederausweis
in der Geschäftsstelle.
Beantragung von Kombi-Lu´s bzw. Erweiterungsblättern
Hier bitte Vereinsweise beantragen und auch -bezahlen (mit vollständigem Vereinsnamen- nicht nur
Hundesportverein- und bei mehr als einer LU einfach mit dem Vermerk z.B. 7 x LU und 3 x EB oder bei einem
Einzelbeantrag bitte Mitglieds-Nr. und Hundename) dann kann ich das ohne zeitaufwändige Nachfrage viel
einfacher zuordnen. Um die LU rechtzeitig zu bekommen, muss der Antrag unbedingt vier Wochen vor der
Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen (Ahnentafel – hier bitte alle Ahnentafel nicht nur FCI, VDH) bei mir
eingegangen sein. Ein überarbeitetes Formular wird auf der BLV HP zur Verfügung gestellt.
Zur Erklärung der Hunderassen:
Nicht von der FCI anerkannte Hunderassen werden als Mix eingetragen.
Hunderassen die von der FCI anerkannt sind, aber keinen FCI Abstammungsnachweis haben, also von
Verbänden ausgestellt werden, die nicht der FCI angehören (z.B. ASCA, IRJGV, DHS etc.) erhalten den Zusatz
o.A. (ohne Abstammung). Fehlen jegliche Unterlagen wird der Hund als Mix eingetragen.
Achtung: Es wird ab dem Jahr 2013 keine Rückmeldung mehr wegen fehlerhaft gestellter Anträge geben. Das
heißt: vor dem Versand die Anträge unbedingt auf Richtigkeit überprüfen!
Noch ein kleiner Hinweis: Sollte auf der Leistungsurkunde etwas nicht richtig eingetragen sein, darf der
Hundeführer nicht selbst Änderungen vornehmen – es handelt sich hier rechtlich gesehen um eine
Urkunde, die nur die Geschäftsstelle oder ein Leistungsrichter ändern darf. Jegliche Änderungen sind mir
unbedingt mit zu teilen, damit die Datenbank auf dem aktuellsten Stand bleibt.
Vielen Dank
Mit sportlichen Grüßen
Gez.Sylvia Gahn
Sylvia Gahn
Geschäftsstelle BLV