Stadtanzeiger Nr. 23 vom 06.11.2015

Transcrição

Stadtanzeiger Nr. 23 vom 06.11.2015
Jahrgang 24
Freitag, den 6. November 2015
Nummer 23
Volkstrauertag am 15. November
- 2 -
Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 23/15
Veranstaltungstipps
Pfalzmuseum:
Jeden Sonntag um
14.30 Uhr und nach
Vereinbarung Führungen
zum Kennen lernen des
Museums (ca. 60 - 90
Minuten).
Archäologische Stadtund Museumsführungen
nach Vereinbarung mit
dem Pfalzmuseum (ca.
1,5 Std.)
Tourist-Info:
Von März bis Oktober
jeden Samstag 10.30
Uhr und jeden Mittwoch
15.00 Uhr - Allgemeine
Stadtführung (ca.
90 min), Treffpunkt:
Rathaus
bis einschl. Dienstag,
12.01.2016
Stadtbücherei:
Ausstellung von Sepp
Martin „Winter am
Polarkreis“
Freitag, 06.11. bis
einschl. Samstag,
21.11.
Rathaushallen:
Bilderwelten - mein
Franken, mein Anatolien
- Fotografien von Cella
Seven und Jochen
Menzel
Samstag, 07.11.
20.00 Uhr Junges
Theater:
Gedanken! Los! Mit
René Sydow
Eintritt: 18 EUR / 15
EUR - VVK: 17,50 EUR /
14,20 EUR
KVVK: Tabakladen
Hocke, H+E
Ticketservice, NN
Ticketpoint und Junges
Theater
Sonntag, 08.11.
19.00 Uhr DJK Kersbach
- Waldstraße 23:
Frankensigma mit
Wirtshaus-Kabarett
Eintritt: 15 EUR
KVVK: Sparkasse und
Volksbank in Kersbach,
DJK-Gaststätte und
unter Tel. 60295.
Restkarten an der
Abendkasse
19.30 Uhr Junges
Theater:
Jazz mit Blue Heat
Eintritt: 12 EUR / 10 EUR
- VVK: 12 EUR / 9,80
EUR
KVVK: Tabakladen
Hocke, H+E
Ticketservice, NN
Ticketpoint und Junges
Theater
Montag, 09.11.
19.30 Uhr Testa Rossa
Cafébar (Hauptstelle
Sparkasse):
Martin Walser - Die
Inszenierung im Rahmen
von blätterWALD 3. Literaturtage im
Forchheimer Land
Mittwoch, 11.11.
Stadtbücherei:
Ringelhoff & Bollermann
mit einer interaktiven
Lesung am Vormittag
für Kindergartenkinder
„Hier spukt der Sponk“
18.30 Uhr Innenstadt:
Martinsritt mit Spiel und
Mantelteilung
Freitag, 13.11.
19.30 Uhr St. Gereon:
Konzert - Meisterkurs
für Violine mit dem Haus
Marteau und Prof. Ingolf
Turban
Eintritt: 10 EUR / 8 EUR
KVVK: Buchhandlung
Streit
19.30 Uhr Junges
Theater:
Von Heimweh und
Fernweh mit Daniel
Scholz im Rahmen
von blätterWALD 3. Literaturtage im
Forchheimer Land
Samstag, 14.11.
20.00 Uhr Junges
Theater:
Megafon e.V. präsentiert
Partytime
Eintritt: 5 EUR / 4 EUR
(kein VVK)
- in memoriam Asik
Veysel“ von Gülseren
Suzan & Jochen Menzel
mit Einführung und
Gespräch
20.00 Uhr Junges
Theater:
Alles Bürste! mit Peter
Spielbauer
Eintritt: 16 EUR / 13 EUR
- VVK: 15,30 EUR / 12
EUR
KVVK: Tabakladen
Hocke, H+E
Ticketservice, NN
Ticketpoint und Junges
Theater
Samstag, 21.11.
20.00 Uhr Junges
Theater:
Offenes Podium
Eintritt frei!
Sonntag, 22.11.
16.00 Uhr Kirche St.
Johannis:
Jazz meets Kirchenmusik
mit dem Kammerchor
Sonorité unter
der musikalischen
Gesamtleitung von
Stefanie Spörl
Eintritt: 14 EUR / 12 EUR
Freitag, 20.11.
19.00 Uhr
Rathaushallen:
Finnissage - Filmabend
„ANATOLIA BLUES
Weitere Veranstaltungen in der Infobörse
Aktuelles Kinoprogramm siehe Seite 18 im Anzeigenteil
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Tourist-Information im Rathaus,
Tel. 09191/714-337 oder -338 oder -218
Fax 09191/714-206, E-Mail: [email protected] oder im Internet unter: www.forchheim.de
Forchheimer Stadtanzeiger
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Nr. 23/15
Gedenkfeiern am Volkstrauertag
Am Volkstrauertag, Sonntag, 15.11.2015 finden in der Stadt
Forchheim mehrere Gedenkfeiern statt.
Die gemeinsame Gedenkveranstaltung der Stadt Forchheim und
des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge findet ab 11.15
Uhr am Kriegerehrenmal im Neuen Friedhof statt.
Die musikalische Umrahmung gestaltet die Bläsergruppe der
Musikschule Forchheim. Schüler des Ehrenbürg-Gymnasiums tragen Texte und Gedichte vor. Die Andacht hält Pastoralreferent
Georg Zametzer, St. Anna Forchheim.
Die Kranzniederlegung führt Oberbürgermeister Franz Stumpf
durch.
Buckenhofen: 09.00 Uhr Gottesdienst
ca. 09.45 Uhr gemeinsamer Zug von der Kirche
zum Friedhof
Ansprache und Kranzniederlegung - Bürgermeister Franz Streit.
musikalische Gestaltung - Musikverein Buckenhofen.
Burk: 09.00 Uhr Gottesdienst
ca. 09.45 Uhr gemeinsamer Zug von der Kirche
zum Friedhof
Ansprache und Kranzniederlegung - Stadtrat Holger Lehnard.
musikalische Gestaltung - Bläsergruppe des Spielmannszuges Jahn Forchheim.
Reuth:
09.00 Uhr Gottesdienst
ca. 09.45 Uhr Gedenkfeier auf dem Friedhof
Ansprache und Kranzniederlegung - Oberbürgermeister Franz Stumpf
musikalische Gestaltung - Blaskapelle und
Gesangverein Reuth
Kersbach:
Die Gedenkfeier findet am Samstag, 14.11.2015
statt und wird vom Soldaten- und Veteranenverein Kersbach organisiert.
Der Gottesdienst findet um 17.00 Uhr statt,
gegen 17.45 Uhr beginnt die Trauerfeier.
Die Ansprache und Kranzniederlegung erfolgt
durch Oberbürgermeister Franz Stumpf.
Die musikalische Umrahmung übernehmen der
Gesangsverein und die Musikkapelle Kersbach.
Das Medical Valley Center Forchheim
feiert Richtfest
Auf dem Ausstellungsgelände wurde am 22.10.2015 das
Richtfest für den Neubau eines Innovations- und Gründerzentrums gefeiert. Forchheims Oberbürgermeister Franz
Stumpf und Dirk Haecker (Geschäftsführer des Planungsbüros agn) bewerteten in ihren Grußworten den Neubau als
wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stadtentwicklung.
Die Gesamtbaukosten betragen 10 Mio. Euro, die vom Freistaat
Bayern getragen werden. Das neue Gebäude soll bis zum Sommer
2016 fertig gestellt sein. Baubeginn war im Mai 2015. Mit dem
Leuchtturmprojekt Medical Valley Center Forchheim soll die Standortattraktivität der gesamten Region noch weiter gestärkt werden.
Der November gilt in Deutschland als Monat des Gedenkens.
Nach den Feiertagen Allerheiligen und Allerseelen, die bereits
hinter uns liegen, sehen wir dem Gedenken an die Pogromnacht vom 9. November 1938 sowie dem Volkstrauertag am
15. und dem Totensonntag am 22. November entgegen.
Besonders der Volkstrauertag steht in diesem Jahr unter
einem aktuellen und brisanten Vorzeichen, da für uns Tod,
Verelendung und Flucht als Folgen von Gewaltherrschaft und
Krieg 70 Jahre nach dem blutigen Chaos auf unserem europäischen Kontinent plötzlich zu einer sehr eigenen und konkreten Erfahrung werden.
Angesichts der kaum noch zu bewältigenden Probleme an
den Grenzen besonders in Bayerns Süden und des vermittelten Eindrucks staatlicher Ohnmacht schlagen hierzulande
die Wellen der Emotion hoch.
Fast scheint es so, als hätte unser altes Europa die anfänglich
gewonnenen Erkenntnisse und Lehren aus der Katastrophe
von 1945 vergessen. Nationale Egoismen und Entsolidarisierung prägen das gegenwärtige Bild. Das große Friedenswerk
der Nachkriegszeit, die Schaffung eines einigen Europas, ist
in Gefahr wie nie. Welche Verantwortung tragen wir daran?
Grundsätzliches Nachdenken ohne Vorbehalte und Eitelkeit
tut not.
Haben wir Deutsche in der jetzigen Situation das Recht, uns
moralisch gegenüber anderen zu erheben? Haben wir den
Anspruch der Humanität für uns allein gepachtet? Verdient
die andere Sichtweise unserer Partner nicht wenigstens nachbarschaftlichen Respekt?
Und auch daran sollten wir am Volkstrauertag denken: Die
Grundlage von Demokratie und Frieden sind Recht und
Rechtsstaat, mithin die durch Wahlen legitimierten Organe.
Sie nicht zu beachten oder zu umgehen, wird für Demokratie
und Frieden langfristig nicht ohne Folgen bleiben.
Die Erweiterung der professionellen Struktur in Forchheim für
wachstumsstarke Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft mit
den Schwerpunkten Healthcare IT ist daher als Komplementärangebot zum Medical Valley Center Erlangen zu sehen. Ziel ist es, die
nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Region zu
sicheren sowie weiter auszubauen.
Als Startimpuls für die Entwicklung des ca. 20.000 qm großen
Grundstücks besetzt das L-förmige Gebäude zentral die Ecksituation der Boschstraße zur Äußeren Nürnberger Straße. Die Viergeschossigkeit verschafft dem Innovations- und Gründerzentrum
eine angemessene Adresse. Das Erdgeschoss des Zentrums nimmt
neben den übergeordneten zentralen Funktionen mit Cafeteria
und Besprechungsräumen eine attraktive Lobby auf, die mit einem
Luftraum über alle vier Geschosse als kommunikatives Herz und
Haupterschließung dient.
Das Bauvorhaben liegt genau im Zeit- und im Budgetplan. Die
Bauzeit wurde auf rund 15 Monaten fixiert, so dass die Inbetriebnahme des Medical Valley Centers in Forchheim zum 1.7.2016
erfolgen kann.
Forchheimer Stadtanzeiger
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Nr. 23/15
Gedenken Pogromnacht 1938
Die Stadt Forchheim gedenkt der Opfer der Pogromnacht von
1938 am
Montag, 9. November 2015, 10:00 Uhr
am Synagogen-Mahnmal in der Wiesentstraße.
Nach einer Psalmenlesung durch Herrn Pastoralreferenten Stefan Ahr von der Pfarrei Hl.-Drei-Könige Burk und Gedichtvorträgen durch Schüler und Schülerinnen der Adalbert-StifterSchule wird Herr Bürgermeister Streit das Gebinde der Stadt
Forchheim niederlegen. Anschließend werden die Teilnehmer
gebeten, die Opfer der Pogromnacht durch eine Schweigeminute zu ehren.
Nico Cieslar wird neuer Leiter der
Tourist-Information
Nico Cieslar wird ab Januar 2016 die Tourist-Information
Forchheim leiten. Er ist damit Nachfolger von Irene Mattle
die Ende dieses Jahres die Stadt Forchheim verlassen wird.
Seit März 2015 arbeitet der gebürtige
Forchheimer in der Tourist-Information.
Seitdem entwickelt er Online MarketingKampagnen, neue Gästeführungen wie
zum Beispiel die neue Annafestführung,
und kümmert sich unter anderem um die
städtische Facebook-Seite und den YouTube Kanal.
„Forchheim hat ein vielfältiges touristisches Angebot zu bieten, wir sind das
Tor zur Fränkischen Schweiz, haben
eine herrliche Altstadt und den größten
Biergarten der Welt - den Kellerwald.
Mit zeitgemäßen Marketing-Kampagnen - auch im Onlinebereich
- können wir unser qualitativ hochwertiges touristisches Angebot und unser einmaliges Profil noch besser herausstellen. Damit
sollte es uns gelingen noch mehr Menschen für die Königsstadt zu
begeistern“, sagt Nico Cieslar.
Nico Cieslar ist 1991 in Forchheim geboren. Zunächst arbeitete
er als Reporter für mehrere Radiosender in ganz Bayern. Danach
absolvierte er eine Ausbildung zum Radiojournalisten.
„Der Quereinsteiger überzeugte uns mit seinen Ideen und der
Begeisterung für Forchheim, seinen hervorragenden kommunikativen Fähigkeiten und durch seine umfassende Kenntnis der touristischen Szene in der Stadt“, so der Leiter des Referats Wirtschaft
und Stadtmarketing Viktor Naumann.
Tag des offenen Denkmals
Teilnehmer gewürdigt
Der Stadtrat hat in der vergangenen Sitzung die Eigentümer der
Häuser gewürdigt, die die folgenden Anwesen am Tag des offenen Denkmals für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben:
Bamberger Str. 14
Dr. Marina Graetz hat das ehemalige Hotel aus dem Jahr 1770 in
der Bamberger Straße 14 der Öffentlichkeit präsentiert - ein zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Mansardwalmdach. In dem
Gebäude werden 12 Wohneinheiten entstehen.
Wiesentstr. 59
Das Anwesen wurde von der GWS erworben.
Der Hof befindet sich im Gebiet des beschlossenen Scheunenprogramms und liegt am südwestlichen Ende der Wiesentstraße.
Das Hauptgebäude sowie die westliche straßenseitige Nebenanlage sind wegen ihrer historischen Bedeutung erhaltenswert. An
der Fassade des Nebengebäudes (Kellerabgang) befindet sich ein
Wappen mit der Jahreszahl 1681.
Es wurden bereits Vorschläge für einen künftigen Umbau erarbeitet. Danach sollen die verschiedenen Gebäudeabschnitte weitgehend erhalten bleiben, jedoch mit einer anderen Nutzung.
Hauptstr. 10
Das Baudenkmal ist in der Forchheimer Denkmalliste mit folgender
Bezeichnung eingetragen:
„Im 19. Jh.: Gastwirtschaft und Brauerei, Eckhaus, traufseitiger
zweigeschossiger Sandsteinquaderbau, Mitte 18. Jh., rückwärtige
Bebauung mit Fachwerk.“
Über dem Eingang befindet sich eine Gedenktafel für den Forchheimer Komponisten Karl Karl, der in diesem Haus gelebt hatte.
Das Relief ist dementsprechend mit Flöte, Taktstock und Notenschlüssel verziert.
Frau Heim hat das Erdgeschoß für einen Laden denkmalgerecht
umgebaut, in dem sie selbst angefertigte Töpfereien verkauft.
285 Jahre Dienst am Nächsten
Landrat ehrt langjährige Feuerwehrleute
FORCHHEIM - Rund 876.000 Menschen in fast 8.000 Feuerwehren leisten in Bayern ehrenamtlichen Feuerwehrdienst. Bei Bränden, Unfällen oder Katastrophen stellen sich diese Männer und
Frauen unentgeltlich in den Dienst der Gesellschaft und helfen
- egal, zu welcher Tageszeit. Für dieses nicht selbstverständliche,
meist langjährige Engagement zeichnet der Freistaat seine Brandschützer aus. Für insgesamt 280 Jahre Dienst ehrte Landrat Dr.
Hermann Ulm deshalb neun Floriansjünger aus dem Stadtgebiet
Forchheim bei einer Feierstunde im großen Rathaussaal. Im Namen
des Bayerischen Innenministers überreichte Ulm verdienten Feuerwehrleuten eine Urkunde sowie das goldene oder silberne Ehrenkreuz. In ihren Ausführungen dankten Stadtbrandinspektor Jürgen
Mittermeier und Oberbürgermeister Franz Stumpf den zu ehrenden für ihren zuverlässigen Einsatz und das Engagement für ihre
Heimatwehren. Von der Stadtfeuerwehr wurden Klaus Horsch,
Werner Horsch und Klaus Sreball für jeweils 40 Jahre geehrt. 40
Jahre aktiven Dienst leistete auch Bruno Dötzer aus Reuth. Das
silberne Ehrenkreuz des Freistaates Bayern für 25 Jahre aktiven
Dienst dürfen sich ab sofort Roland Schmidt, Ottmar Haus und
Wolfgang Häfner von der Stadtfeuerwehr sowie Klaus Zametzer
und Harald Kempf aus Kersbach ans Revers heften.
Forchheimer Stadtanzeiger
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Treffen der ParkinsonSelbsthilfegruppe
Freitag, 06.11.2015 - 15 Uhr
Pfarrsaal Verklärung Christi, Jean-Paul-Str. 4
Orient trifft Abendland
In einer Zeit, in der viele Menschen aus dem Nahen Osten nach
Westeuropa kommen, fragt sich mancher, wie man diesen Menschen begegnen kann, ihre Kultur verstehen und Brücken bauen.
Reinhard und Birgit Hämmerle werden am Freitag, den 06.
November 2015 um 19.00 Uhr in der Kreuzkirche Forchheim, Am
Siechhaus 4 (gegenüber Möbel Fischer), allen Interessierten Kultur
und Denken des Nahen Ostens näher bringen sowie Anregungen
und Hilfen im Umgang mit Migranten geben. Sie haben mit ihrer
Familie acht Jahre in Ägypten gelebt und sind 2014 wieder nach
Deutschland zurückgekehrt. Reinhard Hämmerle war als Stationsleiter der Deutschen Seemannsmission Ansprechpartner und Seelsorger im Hafen von Alexandria. Birgit Hämmerle arbeitete unter
koptischen Bombenopfern und organisiert(e) Hilfseinsätze zu syrischen Flüchtlingen in Jordanien. Sie hat auch Bücher zum Thema
veröffentlicht.
Der Eintritt ist frei.
Seniorenclub St. Ottilie Kersbach
Veranstaltungen im November
1. Sonntag, 8. November Gedenk-Gottesdienst des Seniorenclubs St.Ottilie Kersbach. 9:30 h.
2. Donnerstag, 26. November Einladung zur Busfahrt zur Eröffnung des Amberger Weihnachtsmarktes.
Abfahrt 11 h an der Kirche St. Ottilie. Fahrt durch die Hersbrucker
Schweiz mit Mittagessen im Engelthal.
Weiterfahrt nach Amberg mit Besuch des Luftmuseums. Bei
einer Führung wollen wir uns überraschen lassen, wie man Luft
schauen, fühlen und hören kann.
Nachmittag ab ca. 15 h zur freien Verfügung, für KKK (Kaffee,
Kuchen, Kirche), bei Punsch und Lebkuchen den Weihnachtsmarkt
genießen und z. B. um 17 h die offizielle Eröffnung besuchen.
Bis zur gemeinsamen Rückfahrt um ca. 18:00h, wäre noch Zeit für
Bratwürste oder andere Genüsse.
Anmeldungen ab sofort unter Tel. 60295. Gäste sind willkommen.
VdK Buckenhofen
Die diesjährige Hauptversammlung mit Ehrungen findet am Sonntag, 08.11.15 um 15.00 Uhr in der Sportgaststätte Buckenhofen
statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Einstiegskurse für Asylbewerber
beim bfz Forchheim
Das Berufliche Fortbildungszentrum Forchheim (bfz) führt in
Kooperation mit der AWO Forchheim Sprachkurse durch, zu
denen auch noch nicht anerkannte Asylbewerber/innen mit guter
Bleibeperspektive (derzeit aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea, Iran und Irak) Zugang haben. Die Asylsuchenden sollten schon
einen Asylantrag gestellt haben und über eine Aufenthaltsgestattung oder eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
(BüMA) verfügen. Diese Kurse werden von der Bundesagentur für
Arbeit gefördert und sind für die Teilnehmer kostenlos, Fahrtkosten für die Teilnehmer können erstattet werden.
Kursbeginn:
ab 09.11.2015 (weitere Termine nach
Bedarf)
Nr. 23/15
Umfang:
320 Unterrichtsstunden
Unterrichtszeiten: Mo. - Fr. - 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr
Ort:
bfz, Bayreuther Str. 6, 91301 Forchheim
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
bfz Forchheim, Fr. Martin / Frau Weber, Tel. 09191/3205-25,
E-Mail: [email protected]
oder
AWO Forchheim, Fr. Moltmann, Tel. 09191/3209-90,
E-Mail: [email protected]
r
Bild: Pfarrbriefservice.de
„Dein Reich
komme“
9.-12. November 15
9.11.15- 19.45 Uhr - EmmausGemeinde - (Bamberger Str. 48)
Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Schoberth (Erlangen)
„Dein Reich komme“
10.11.15 - 19.45 Uhr - Pfarrkeller St.Martin (Sattlertorstr. 2)
„Mein Reich ist nicht von dieser Welt - Politik - Kirche“
11.11.15 - 19.45 Uhr - Kreuzkirche (Am Siechhaus 4)
„Das Reich Gottes ist wie…“
12.11.15 - 19.45 Uhr - Gemeindesaal St.Johannis (Zweibrückenstr.)
„Reich Gottes ist … Gast sein“
Abschlussabend mit Agape
Ökumenische Bibelwoche Forchheim
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Forchheim; Kreuzkirche; Katholische Erwachsenen Bildung Forchheim (KEB)
Selbstbehauptungstraining für Jungen
Für das Selbstbehauptungstraining „Kein Weichei sein - kein
Rambo werden!“, das von der Jungenarbeit „Ragazzi“ des Kreisjugendrings Forchheim angeboten wird, sind noch Plätze frei!
Jungen im Alter von 9 bis 12 Jahren sind am 27.11.2015 von 14
bis 17 Uhr und am 28.11.2015 von 9 bis 15 Uhr dazu eingeladen, sich mit ihren eigenen Kräften und ihren eigenen Grenzen
auseinanderzusetzen, was in einem geschützten, sicheren Rahmen
anhand von fairen Kampf- und Rollenspielen geschieht. Sich selbst
bewusst sein und selbstbewusst auftreten ist dabei Ziel dieses Trainings.
Die Kosten betragen 40 EUR pro Person. Veranstaltet wird das
Training im Sitzungssaal des Kreisjugendrings Forchheim. Vom
Teilnehmer mitzubringen sind lediglich Sportkleidung, Turnschuhe
und eine Essensverpflegung, alle weiteren Utensilien und Getränke
werden vom Kreisjugendring gestellt.
Um schriftliche Anmeldung an den Kreisjugendring Forchheim
(Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim) bis spätestens 13.11.2015
wird gebeten.
Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung sind unter der Telefonnummer 09191/7388-0 oder im Internet unter www.kjr-forchheim.de zu finden.
Auf euer Erscheinen und ein erfolgreiches Selbstbehauptungstraining freut sich Michael Posset (Selbstbehauptungstrainer) und die
Jungenarbeit Ragazzi!
Forchheimer Stadtanzeiger
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BürgerzentrumMehrgenerationenhaus
Schüler helfen bei PC- und Handy-Problemen
Schüler, die mit der modernen Technik von klein auf aufgewachsenen sind, stehen Ihnen einmal im Monat donnerstags von 11.30
bis 12.30 Uhr zusammen mit einem Fachlehrer für Fragen rund
um den Computer, das Handy oder Smartphone zur Verfügung.
Die PC- und Handysprechstunde im Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, Paul-Keller-Str. 17, findet an folgenden Terminen statt:
12. November, 10. Dezember, 14. Januar
Bitte melden Sie sich eine Woche vorher mit Ihrem konkreten
Anliegen im Bürgerzentrum unter Tel. 6155287 an.
„City Bound DAS Abenteuer in der Stadt“
Nr. 23/15
sche Anmeldung nimmt Peter Klinner unter der Telefonnummer
4394 entgegen.
Schon jetzt möchten wir auch auf die diesjährige Adventsfeier mit
Ehrungen hinweisen. Diese findet am Sonntag, 29.11.2015 ab
15.00 Uhr im Sportheim Burk statt.
Der nächste monatliche Kaffeenachmittag ist am Dienstag, 10.11.
ab 15.00 Uhr im Burker Sportheim.
Zu allen Veranstaltungen sind Mitglieder, Partner und Freunde
herzlich eingeladen. Wer einen Fährdienst benötigt, wendet sich
ebenfalls an Peter Klinner unter der oben genannten Adresse.
Über rege Teilnahme würde sich die Vorstandschaft sehr freuen.
Fortbildung Airbrush-Tattoos
Wenn es am 28.11.2015 heißt Mrs. X im Stadtbus zu verfolgen,
für einen Apfel und ein Ei ein ganzes Mittagessen einzutauschen
oder mit dem GPS-Gerät den Ort für einen geheimen Auftrag zu
finden, dann sind die Mädchen in einer abenteuerlichen Stadtrallye in Forchheim unterwegs. Dieses Angebot der Mädchenarbeit
„Koralle“ des Kreisjugendring Forchheim richtet sich an alle interessierten Mädchen, im Alter von 12 bis 15 Jahren, die Lust haben
mit anderen Mädchen einen unvergesslichen Tag zu verbringen.
Treffpunkt ist um 9 Uhr am Jugendhaus Forchheim und endet
gegen 18 Uhr im Kreisjugendring Forchheim. Die Kosten belaufen
sich auf 2 EUR pro Person.
Um schriftliche Anmeldung an den Kreisjugendring Forchheim
(Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim) bis spätestens 13.11.2015
wird gebeten. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung
unter der Telefonnummer 09191/ 7388-0 oder im Internet unter
www.kjr-forchheim.de.
Forchheim, 28.10.2015
Kreisjugendring Forchheim
Katja Volkmuth
Mädchenarbeit „Koralle“
Von Kindergeburtstagen, Vereinsfesten und Kirchweihen sind sie
schon gar nicht mehr weg zu denken. Und wo sie angeboten werden sind sie der Renner sowohl bei Kindern und Jugendlichen, wie
auch bei Erwachsenen. AIRBRUSHTATTOOS. Der Kreisjugendring
verleiht das dazugehörige Material seit einigen Jahren an Vereine, Verbände, Schulen oder Kindergärten und bietet selbst auch
immer wieder Tattoos bei eigenen Veranstaltungen an. Um das
nötige Grundwissen zu erlangen und die recht einfache Technik
beherrschen zu lernen, findet am Mittwoch den 25.11.2015 von
18.00 bis ca. 21.00 Uhr ein Einführungsworkshop statt.
Die Fortbildung richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen von Vereinen, Schulen, Jugendtreffs, Kindergärten etc. ab 16 Jahren, die die
Airbrushmaschine des KJR entleihen oder als Betreuer/-in bei Veranstaltungen des KJR mit der Airbrushmaschine arbeiten möchten.
Inhalt der Fortbildung ist eine theoretische und praktische Einführung in Technik und Umgang mit Maschine und Material. Gelehrt
wird alles Notwendige. Vom Maschinenzusammenbau, dem benötigten Material bis hin zum praktischen Sprayen. Die Kosten der
Fortbildung betragen 10,00 EUR.
Um schriftliche Anmeldung an den KJR Forchheim (Löschwöhrdstr.
5) bis zum 20.11.2015 wird gebeten. Nähere Informationen unter
09191/7388-0 oder
www.kjr-forchheim.de.
Bücher- und Spielzeugflohmarkt
LandWirtschaftsFORUM
Der Elternbeirat und der Förderverein der Grundschule Buckenhofen-Burk e.V. veranstalten am Samstag, 14.11.2015 von 10 - 12
Uhr einen Bücher- und Spielzeugflohmarkt für Kinder in der Turnhalle der Schule Buckenhofen.
Es darf „alles aus dem Kinderzimmer“ angeboten werden, allerdings keine Kleidung.
Die Platzvergabe erfolgt ab sofort ausschließlich über Kathrin Hindel, Tel. 09191/970050.
Dienstag, 24.11.2015 um 19.00 Uhr
in der Hauptstelle der Sparkasse
Forchheim
Der Bayerische Bauernverband und
die Sparkasse Forchheim bieten Ihnen
mit dem LandWirtschaftsFORUM einen exklusiven Vortrag zu
aktuellen Themen rund um die Landwirtschaft. Nutzen Sie auch
in diesem Jahr die Gelegenheit des Experten-Forums. Das diesjährige Vortragsthema lautet: Landwirtschaftliche Familienbetriebe Zukunfts- oder Auslaufmodell? Können die Bauern regionale und
globale Herausforderungen durch 9 Milliarden Menschen bis 2050
meistern.
Dieses wird Ihnen der ehemalige Präsident des europäischen Bauernverbandes Gerd Sonnleitner näher bringen.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular erhalten Sie
in der BBV Geschäftsstelle oder in der Hauptstelle der Sparkasse
Forchheim.
Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig.
Kreisverband Forchheim
Hans-Böckler-Straße 3 - 91301 Forchheim
Tel. 09191-97868-0 - Fax 09191-97868-68
mail to:[email protected]
http://www.BayerischerBauernVerband.de/forchheim/aktuelles-kvforchheim
Aktuelle Veranstaltungstermine:
http://www.BayerischerBauernVerband.de/forchheim/termine
http://www.BayerischerBauernVerband.de/70-Jahre-BBV
Schule stellt sich vor
Einen Blick hinter die Kulissen bzw. in die Räumlichkeiten der
Montessorischule. Alle Räume stehen offen, und das Lehrerteam
sowie die Mitglieder des Vorstandes stehen zur Beantwortung
Ihrer Fragen zur Verfügung.
Termin: Dienstag, 17.11.2015, 19:30 Uhr
Ort:
Montessori-Schule Forchheim, Egloffsteinstr. 33,
91301 Forchheim
Weitere Informationen unter www.montessori-forchheim.de oder
Telefon 09191 / 72 99 95
Karpfenfahrt des VdK-Burk
Am Donnerstag, 19.11.2015 unternimmt der VdK-Burk eine
Karpfenfahrt zum Gasthaus Huberth nach Weilersbach. Der Bus
fährt um 17.00 Uhr ab dem Brunnenkreuz - Kirchenstrasse in Burk
und der Unkostenbeitrag beträgt 3 EUR pro Teilnehmer. Telefoni-
Forchheimer Stadtanzeiger
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Fit nach der Schwangerschaft die Buggypiloten
Sie wollen nach der Schwangerschaft wieder fit werden oder ihre
Fitness behalten? Die Buggypiloten des Sportvereins Buckenhofen
sind dafür auf dem richtigen Kurs. Über Stock und Stein geht es
für Mutter mit Kind im Kinderwagen oder Tragetuch. Ein Training,
kombiniert aus Walking, Joggen und gezielten Übungen im Freien,
mit Gleichgesinnten, die den gleichen Lebensabschnitt bestreiten wie Sie. Und das Beste: Ihr Baby oder Kleinkind ist immer mit
dabei. Treffpunkt der Buggypiloten ist jeden Freitag um 9:00 Uhr
am unteren Röthenparkplatz in Burk. Weitere Infos und Anmeldung bei Sabine Weber unter Telefon: 0178 5105214 oder
[email protected].
Ferienbetreuung in Burk
Auch im Schuljahr 2015/2016 bietet die Pfarrei Hl. Dreikönig Burk
wieder Ferienbetreuung für Grundschüler an. Die Kinder werden
in den Jugendräumen oder dem Kindergarten (je nach Belegungszahl), Meisenweg 3, in Burk in der Zeit von 7:45 bis 13:45 Uhr von
einer Erzieherin betreut. Wenn die angebotenen Betreuungszeiten nicht ausreichen, ist eine weitere Betreuung im Kindergarten
bis 16:30 Uhr möglich. Die Kosten pro Kind und Woche betragen
halbtags 40 Euro, ganztags 75 Euro. Die genauen Betreuungstermine und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie im Pfarramt
Burk, Tel. 735875 oder per E-Mail an
Nr. 23/15
Informationsabend
Die Bürgerinitiative Forum B 470, die Gemeinde Pinzberg und die
Stadt Forchheim laden die Bürgerinnen und Bürger, die sich für
den Bau der Ostspange der Südumgehung entschieden haben zu
einem Initiativabend am 17. November 2015, um 18:30 Uhr, in
das Gasthaus Schuhmann in Gosberg, Kersbacher Straße 1
ein.
Als Redner haben ihr Erscheinen zugesagt:
Herr Staatssekretär Thomas Silberhorn, die Landtagsabgeordneten Michael Hofmann und Thorsten Glauber, Herr Zeuschel vom
Straßenbauamt Bamberg, Herr Landrat Dr. Hermann Ulm, Herr 1.
Bürgermeister Reinhard Seeber und Herr Oberbürgermeister Franz
Stumpf.
Der Abend wird moderiert von Herrn Marcus Steuerer.
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen. Anregungen zur Verstärkung
unserer Initiative werden gerne angenommen.
[email protected].
Impressum
Forchheimer Stadtanzeiger
SSV-Stadtmeisterschaften im Königsbad
Der Schwimmsportverein Forchheim lädt alle aktiven und Freizeitschwimmer am 14.11.2015 und 21.11.2015 zu den diesjährigen
SSV-Stadtmeisterschaften im Schwimmen ein. Meldeschluss ist der
09.11.2015. Freizeitschwimmer können die Meldungen am Wettkampftag abgeben. Weitere Infos unter ssv-forchheim.de Wegen
eingeschränkt nutzbaren Schwimmerbecken (14.11. von 9.30 bis
15.00 Uhr und 21.11. von 9.30 bis 12.00 Uhr) erhalten Badegäste
auf Eintritte für das Hallenbad ermäßigte Tarife.
Saunaspaß für die ganze Familie
Montags und samstags steht die Saunalandschaft auch Kindern
und Jugendlichen unter 16 Jahren offen. Das Wellness-Team freut
sich auf Sie und Ihre Familie.
Termine: Montag und Samstag von 14:00 bis 22:00 Uhr.
Tarife: Kinder bis 6 Jahre: freier Eintritt - Kinder ab 6 bis 15 Jahre:
6,00 EUR (2,5 Std.), 10,50 EUR (Tageskarte) - Jugendliche ab 16
Jahre und Erwachsene: Normaler Eintritt. Eintrittskarten für die
Familiensauna sind nur an der Kasse erhältlich.
Schwimm-Abzeichen-Abnahme im Königsbad
Abnahme verschiedenen Abzeichen täglich (Mo bis So) zwischen
14.00 und 15.00 Uhr inkl. Prüfungszeit. Bitte melden Sie sich
rechtzeitig bei unserem Personal an.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte der Königsbad-Seite im Internet
unter www.koenigsbad-forchheim.de
– Herausgeber und Redaktion:
Stadt Forchheim, Bürgermeisteramt,
Hauptstr. 24, 91301 Forchheim,
Tel. 09191/714-221, FAX 09191/714-414
E-Mail: [email protected]
– Verantwortlich für den redaktionellen
und amtlichen Bekanntmachungsteil:
Herr OB Franz Stumpf
– Verlag, Anzeigenverwaltung (verantwortlich)
und techn. Gesamtherstellung:
Verlag + Druck Linus Wittich KG,
Peter-Henlein-Str. 1, 91301 Forchheim,
Tel.: 09191/7232-0, Fax: 09191/7232-30
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Peter Menne
–Erscheinungsweise:
14täglich in den ungeraden Wochen
–Verbreitungsweise:
Kostenlos an alle Haushaltungen
der Stadt Forchheim mit allen Stadtteilen
–Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes können direkt beim Verlag zum Preis von
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Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Für Anzeigenveröffentlichungen
und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
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anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein
Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
Forchheimer Stadtanzeiger
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Bereitschafts-
dienste
Notdienste
Rettungsdienst
Unter der Rufnummer 112 ist 24-stündig die Rettungsleitstelle
zu erreichen, die sämtliche Einsätze der Notfallrettung steuert.
Dies gilt auch für alle Notarzteinsätze einschließlich des Rettungshubschraubers. Über Handy ist die 112 vorwahlfrei zu
erreichen.
Krankentransport
Der Krankentransport ist weiterhin unter der vorwahlfreien
Nummer 19222 zu erreichen. Bei Gebrauch eines Handys ist
jedoch vor der Rufnummer 19222, wie bisher, eine Vorwahlnummer der Region zu setzen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Hausarzt- und Facharztvertretung in
dringenden Fällen. Er ist ausschließlich von Freitag, 18.00 Uhr
bis Montag 8.00 Uhr, von Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag,
8.00 Uhr und an Feiertagen vom Vorabend, 18.00 Uhr bis zu
dem auf den Feiertag folgenden Werktag, 8.00 Uhr eingerichtet. Zu erreichen ist er über die Rufnummer 01805/191212 oder
unter der vorwahl- und gebührenfreien Nummer 116 117.
Ärztl. Notfallpraxis
Krankenhausstr. 8, Forchheim, Tel. 116117
Öffnungszeiten: Mittwoch 17 - 21 Uhr, Freitag 18 - 21 Uhr,
Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 21 Uhr, Vorabend Feiertag
18 - 21 Uhr; Tel. 979630 (ohne tel. Voranmeldung) - Internet
www.ugef.com
Zahnärztlicher Notdienst
Unter der Telefonnummer 0921/761647 oder www.notdienstzahn.de erhalten Bürger Auskunft über die Möglichkeit einer
zahnärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten.
Homöopathischer-Wochenenddienst
Unter der Nummer 0700-22 66 4886 (12ct/min) werden Sie an
Wochenenden und Feiertagen direkt mit dem diensthabenden
Homöopathen verbunden. Sie erfahren diesen auch unter:
www.homoeopathischer-wochenendienst.de
Nr. 23/15
Notdienstbereitschaft der Apotheken
Außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind folgende Apotheken in Forchheim dienstbereit:
04.11.2015 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61
09191/2525
05.11.2015 St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10
09191/2631
06.11.2015 Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG,
Willy-Brandt-Allee 1
09191/7338793
07.11.2015 Apotheke am Klinikum, Krankenhausstr. 8
09191/340930
08.11.2015 Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83
09191/89933
09.11.2015 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2
09191/733600
10.11.2015 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61
09191/2525
11.11.2015 Marien-Apotheke, Gerhart-Hauptmann-Str. 19
09191/13302
12.11.2015 St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10
09191/2631
13.11.2015 Regnitz-Apotheke, Bamberger Str. 51
09191/65577
14.11.2015 Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5
09191/89381
15.11.2015 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37
09191/2306
16.11.2015 West-Apotheke, Föhrenweg 34
09191/4774
17.11.2015 St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2
09191/89533
18.11.2015 Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a
09191/703336
19.11.2015 Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG,
Willy-Brandt-Allee 1
09191/7338793
20.11.2015 Apotheke am Klinikum, Krankenhausstr. 8
09191/340930
21.11.2015 Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83
09191/89933
22.11.2015 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2
09191/733600
Forchheimer Stadtanzeiger
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Nr. 23/15
Harmonika-Musikfreunde Forchheim e.V.
Am Samstag, 21.11.2015, findet das Herbstkonzert der Harmonika-Musikfreunde Forchheim
e.V. im großen Rathaussaal der Stadt Forchheim statt.
Beginn ist um 19:30Uhr; der Eintritt kostet 8.-EUR.
Karten gibt es im Vorverkauf bei Optik Röhlich, sowie bei den Aktiven der HMF.
Die Musiker vom Akkordeon-Orchester, dem Akkordeon- Ensemble und dem Jungen Chor
„Genial Vocal“ bieten ein abwechslungsreiches Programm von Klassik bis Pob, von New-York
Ouvertüre, über Starlight Express bis Abenteuerland von Pur.
Über einen Besuch würden wir uns freuen.
Forchheimer Stadtanzeiger
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Einladung zum Wirtshaussingen
Der Fränkische Dorf- und Kulturverein Kersbach freut sich, dass er
wieder zu seinem beliebten Wirtshaussingen einladen kann.
Im letzten Jahr musste das Singen leider wegen Erkrankung von
Hanni Galster abgesagt werden. Nun ist es gelungen, mit neuer
Besetzung das gesellige Wirtshaussingen wieder aufleben zu lassen. Es gilt wieder: „Mitsingen ist ausdrücklich erlaubt“.
Wann: am Freitag, 06. November 2015 ab 19.30 Uhr
Wo: im Gasthaus Greif in Kersbach
Wenn Sie gerne in geselliger Runde einen netten Abend verbringen möchten, dann sind Sie herzlich eingeladen.
Nr. 23/15
„Peter Pan - das Musical“
gastiert in Forchheim
Alle Kinder werden erwachsen, außer einem… jeder kennt
den wohl größten Abenteurer der Kinderliteratur, den
Meister der Fantasie und Helden aller Kinderträume: Peter
Pan! Pünktlich zur kalten Jahreszeit präsentiert der deutschlandweit erfolgreiche Musical-Veranstalter Theater Liberi
das spannende Abenteuer als einmaliges Familien-Erlebnis
in der Jahn-Kulturhalle in Forchheim. Der Vorhang für das
Familien-Musical-Highlight der Theatermacher aus Bochum
hebt sich am Freitag, den 27. November 2015 um 16:00 Uhr.
Historische Bilder und Filme
aus dem Stadtarchiv
- Filmreihe in der Stadtbücherei Auf vielfachen Wunsch zeigen wir in der Veranstaltungsreihe „Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv“ in der Stadtbücherei noch einmal die folgenden Filme: Am Mittwoch, den 04.
November 2015 zeigt Rainer Kestler die drei Kurzfilme „Forchheim, die alte Königsstadt“, „Forchheim, eine aufstrebende
Stadt“ und „Von der Regnitz zum Main“. Zu sehen sind die historischen Gebäude und das Annafest aus dem Jahr 1955, dann
die 1956 ansässigen großen Firmen Forchheims und der Aufbau
des Forchheimer Nordens sowie die großen Veränderungen der
Flusslandschaft Forchheims durch den Bau des Main-DonauKanals. Am Mittwoch, den 18.11.2015 sind Bilder aus 100 Jahren
Forchheim zu sehen. Die Ausschnitte aus der Foto- und Ansichtskartensammlung von 1870 - 1970 werden wie immer von Rainer
Kestler sachkundig kommentiert. Der dritte Abend gehört traditionell einem Spielfilm. Die letzte Vorführung von „Stadt ohne Mitleid“ liegt schon wieder einige Jahre zurück. Darum gibt es am 25.
November 2015 ein Wiedersehen mit Kirk Douglas und Christine
Kaufmann, die die Hauptpersonen in dem 1961 in Forchheim und
Bamberg gedrehten Film spielen.
Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr, der Eintritt ist frei, Spenden sind
willkommen.
„... in ihm leben, weben und sind wir“
Sonntag, 15. November 2015
Klosterkirche St. Anton Forchheim, 18 Uhr
Ein barockes Klanggemälde über Leid, Tod und Auferstehungshoffnung mit dem Actus tragicus von Johann Sebastian Bach sowie Kantaten von Georg Philipp Telemann,
Johann Pachelbel u. a.
Nachdem der CoroCantiamo aus Erlangen in den vergangenen
Jahren des Öfteren in Forchheim zu hören war, ist er auch heuer
wieder mit einem ausgesuchten Programm in der Klosterkirche St.
Anton zu Gast.
Am Volkstrauertag, dem 15. November, erklingen neben dem
berühmten „Actus tragicus“ von Johann Sebastian Bach Kompositionen zu Vergänglichkeit, Sterben, Tod und ewigem Leben seiner
fränkischen Zeitgenossen Christoph Stolzenberg, Johann Pachelbel
und Heinrich Schwemmer auch eine eindrucksvolle Kantate von
Georg Philipp Telemann ist mit im Programm. So entsteht aus der
Mahnung, Klage und dem Trost verschiedener Werke mit Solisten
und Barockorchester ein klangvolles „Memento Mori“, ähnlich
einem Requiem.
Ein besonderes Hörvergnügen für Freunde Alter Musik.
Kat. A 16,- EUR (Schüler/Stud. 12,- EUR), Kat. B 12,- EUR (Schüler/Stud. 9,- EUR) oder im Vorverkauf mit 2 EUR Ermäßigung incl.
VVK-Gebühr über
www.coro-cantiamo.de
H & E Ticketservice, Paradepatz 6, Forchheim
Nordbayerische Nachrichten, Hornschuch-Allee 7, Forchheim
„Peter Pan - das Musical“ ist eine kindgerechte und anspruchsvolle Interpretation des Märchens frei nach dem berühmten
englischen Autor James M. Barrie. Ansprechende Musik, ein eindrucksvolles Bühnenbild und fantasievolle Kostüme lassen die
Nimmerland-Illusion real und Träume wahr werden. Das Forchheimer Publikum erwartet eine spannende, humorvolle und dennoch
liebevolle Musical-Version der immer aktuellen Geschichte über
die Unschuld und Sorglosigkeit der Kindheit und die Bedeutung
von Familie.
Garantiert beste Musical-Unterhaltung für Träumerinnen und
Träumer ab vier Jahren und für alle, die das Kind in sich zumindest
für zwei Stunden wieder zum Leben erwecken wollen!
Kinder und Kindgebliebene sollten daher das spannende MusicalAbenteuer nicht verpassen: Knapp eine halbe Millionen zufriedene und wiederkehrende Zuschauer der intelligenten MärchenMusical-Produktionen des Theater Liberi sprechen für sich. Sichern
Sie sich also Ihre Tickets rechtzeitig zum Preis von 16,- Euro für
Erwachsene und 14,- Euro für Kinder von 3 bis 14 Jahren bei freier
Platzwahl im Vorverkauf bei allen bekannten Vorverkaufsstellen
oder unter der Ticket-Hotline 01805 - 600 311. Tageskassenpreise
zuzüglich 2,- Euro.
Pfalzmuseum: Winteröffnungszeiten
Das Pfalzmuseum Forchheim weist darauf hin, dass ab Sonntag,
dem 01. November 2015 die Dauerausstellungen zu den Winteröffnungszeiten zugänglich sind (Mittwoch, Donnerstag 13.00 bis
16.00 Uhr, Sonn- und Feiertage 13.00 bis 17.00 Uhr). Vom 1.
Adventssamstag (28.11.15) bis zum 06. Januar gelten Sonderöffnungszeiten: Montag bis Freitag 15:00 bis 18:30 Uhr, Samstag/
Sonntag 13:00 bis 18:30 Uhr. Geschlossen ist das Museum am
24., 25. und 31. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016.
Das „Erlebnismuseum Rote Mauer“ in der Wallstraße schließt
wegen des Fledermausschutzes am 01. November 2015 und öffnet erst wieder im April (sonntags von 10.00 bis 17.00 Uhr).
Forchheimer Stadtanzeiger
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Infobörse
Einzelveranstaltungen
in der Stadt Forchheim
vom 04.11. bis 22.11.2015
Mittwoch, 04.11.
Seniorenkreis Verklärung Christi, 9.00 Uhr, Seniorenmesse anschl.
Frühstück im Pfarrzentrum
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Caritas - Schulmaterialladen „Grünstift“, 10.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr, geöffnet im „Haus Barbara“ - Familienzentrum
der Caritas (Haidfeldstr. 10)
BRK Forchheim, 11.30 - 19.30 Uhr, Blutspenden im Rotkreuz-Zentrum (Henri-Dunant-Str. 1)
Seniorenkreis Don Bosco und Senioren, 14.00 Uhr, Weinfest mit
dem Musikanten Erich Knapp, im Pfarrsaal Reuth
Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Vortrag „Besser durch
die Krebstherapie mit Lebensqualität und den richtigen Vitaminen
und Mineralstoffen“ von Dr. Bernhard Mauser im Pfarrzentrum
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Donnerstag, 05.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Fachstelle für pflegende Angehörige der Caritas, 19.30 Uhr,
Stammtisch für Angehörige von Demenzkranken im Nebenraum
der Blauen Glocke, Info unter Tel. 32144 (Frau Justen) oder Tel.
359634 (Caritasverband - Frau Schroeter), bzw. Tel. 615071 (Diakonie - Frau Pohl)
Freitag, 06.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Kolpingfamilie, 14.30 Uhr, Seniorennachmittag (60plus)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den
Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
FFW Forchheim, 17.00 Uhr, Karpfenpartie im Gerätehaus (Egloffsteinstr.) - Vorbestellung bis 01.11. notwendig
Samstag, 07.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West
Pack mer´s, 9.00 - 13.00 Uhr, Auftakt zum Adventsmarkt
Familienzentrum St. Johannis, 10.00 - 12.00 Uhr, Spielzeugbasar
Sonntag, 08.11.
St. Martin, 10.15 Uhr, Kleinkindergottesdienst „Ich geh mit meiner Laterne…“
Montag, 09.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Kreativ Schreiben
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Singkreis
Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Abendgottesdienst für verstorbene
Mitglieder in der Katharinenspitalkirche
Dienstag, 10.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 1
Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Familienkreis - Männer kochen für die
Familie
Mittwoch, 11.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Nr. 23/15
Seniorenkreis Don Bosco, 14.00 Uhr, Vortrag „Gedächtnis spielend trainieren“ von und mit Arsella Geisler, im Don Bosco Stüberl
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Donnerstag, 12.11.
Kolpingfamilie, 9.00 Uhr, Frauengruppe - faires Frühstück, Anmeldung unter Tel. 31551
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Gedächtnistraining
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Freitag, 13.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den
Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
KJR, 18.00 - 22.00 Uhr, FFO-Jugendparty im Blue Note
Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Familienkreis - Männer kochen für die
Familie
Samstag, 14.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West
FFW Buckenhofen, 14.30 Uhr, Winterwanderung
Montag, 16.11.
Energie und Klima des Landkreises Forchheim, 10.00 - 16.15
Uhr, C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch „Gebäudetechnik im Blick Smart Home“ im Landratsamt - Kulturraum St. Gereon, Infos und
Anmeldung (bis 9.11.) unter Tel. 09421-960333 oder mail [email protected]
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch auffrischen
Kolpingfamilie, 20.00 Uhr, Vortragsabend „Hl. Anna Schäffer,
Mindelstetten“ mit Präses Georg Holzschuh
Dienstag, 17.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 1
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.00 Uhr, Cafehaus
und Skat
KDFB St. Martin, 18.00 Uhr, Karpfenessen in der Brauereigaststätte Hebendanz
Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Computer Club - Schwerpunkt Excel
Mittwoch, 18.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Vortrag „Selbstdiagnose für medizinische Laien“ von Jürgen Veit im Pfarrzentrum
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Donnerstag, 19.11.
Beratungen zu Existenzgründung, - sicherung und Unternehmensnachfolge, ab 9.00 Uhr, stündliche Termine, im Landratsamt
- Zi.Nr. A 106 (kl. Sitzungssaal), Info und Anmeldung unter Tel.
861022 oder mail [email protected]
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, PC / Internetsprechstunde
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Info-Offensive Klimaschutz des Landkreises Forchheim, 19.30
Uhr, Vortrag „Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerke - Strom- und
Wärmeerzeugung im Wohnhaus“ im Landratsamt - Kulturraum
St. Gereon, Infos und Anmeldung unter Tel. 86-1025 oder mail
[email protected]
Forchheimer Stadtanzeiger
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Nr. 23/15
Männerkreis Don Bosco, 19.30 Uhr, Tonbild „Auf den Spuren der
Bibel im Hl. Land“ von Mike Wuttke im Don-Bosco-Stüberl
Landratsamt Forchheim, 19.30 Uhr, Vortrag „Mini- und MikroBlockheizkraftwerke - Strom- und Wärmeerzeugung im Wohnhaus“, im Kulturraum St. Gereon, Infos unter Tel. 861025
Freitag, 20.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Obst- und Gartenbauverein Reuth, Adventsdekoration selbstgemacht
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den
Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
Samstag, 21.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West
Kolpingfamilie, Schafkopfrennen im Jugendheim
Sonntag, 22.11.
Seniorenkreis Don Bosco und Senioren Reuth, Besuch des Forchheimer Brettla - Theateraufführung in Verklärung Christi - als Dankeschön mit Kaffee und Kuchen
18.10.2015 Leonie Dormann, weiblich
Sabrina Renate Dormann geb. Seiler und Dominik Erhard Dormann, Wichsenstein 120, 91327 Gößweinstein
18.10.2015 Jonas Florian Schachtner, männlich
Andrea Elisabeth Schachtner geb. Kari und Sven Alexander
Schachtner, Fichtichstr. 7, 91356 Kirchehrenbach
19.10.2015 Merve Esmanur Adigüzel, weiblich
Aylin Adigüzel geb. Günce und Tarik Adigüzel, Serlbacher Str.
36, 91301 Forchheim
Was? Wann? Wo?
Sterbefälle
Termine in den Nachbargemeinden
09.10.2015
Johanna Maria Fröde geb. Hegwein
Liebessteig 19, 91301 Forchheim
09.10.2015
Elise Babette Weiß geb. Braun
Bamberger Str. 1, 91301 Forchheim
10.10.2015
Johann Hermann Reichelsdorfer
Ringstr. 5, 91352 Hallerndorf
15.10.2015
Max Peppel
Lerchenstr. 2, 91083 Baiersdorf
19.10.2015
Günter Adamczyk
Schloßplatz 6, 91365 Weilersbach
21.10.2015
Margarita Salahitdinova geb. Verlinger
Gebrüder-Waasner-Weg 1, 91301 Forchheim
Die weiteren Termine der Nachbargemeinden können Sie auf
unserer Internetseite (Verlinkung) bzw. unter www.forchheimer-kulturservice.de nachschauen. Der Veranstaltungskalender
„FO:kus“ für das Forchheimer Land und die Fränkische Schweiz
liegt aber auch in Papierform in unserer Tourist-Information und
an vielen öffentlichen Stellen aus.
Amtliche Bekanntmachungen
Einwohnermelde- und Standesamt
Familiennachrichten
aus der Stadt Forchheim
Eheschließungen
15.10.2015
Anita Andrea Gorita und Andreas Alfred Gebel, Am Augraben
2, 91301 Forchheim
15.10.2015
Alexandra Meixner und Matthias Reinhard Pfeffermann, HansSachs-Str. 19, 91301 Forchheim
22.10.2015
Verena Hofmann und Tobias Gick, Hofäcker 3, 91301 Forchheim
23.10.2015
Katharina Inge Kaiser und Sebastian Michael Simon, Krottental
4 A, 91301 Forchheim
für die Zeit vom 12.10. bis 25.10.2015
Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
Geburten
09.10.2015 Paulina Lena Schneider, weiblich
Martina Margit Schneider geb. Hubert und Sven Johann Georg
Schneider, Kanzelstr. 16, 91330 Eggolsheim, Rettern
13.10.2015 Benjamin Sack, männlich
Marie-Theres Sack und Florian Sack geb. Müller, Steigerwaldstr. 11, 96049 Bamberg
13.10.2015 Alina Emily Schuster, weiblich
Mara Schuster, Schellenberger Weg 3, 91077 Neunkirchen
a.Brand
15.10.2015 Emily Paula Gebhardt, weiblich
Simone Stefanie Gebhardt geb. Kempfer und Patrick Elmar
Gebhardt, Käsröthe 15, 91301 Forchheim
16.10.2015 Koray Karabag, männlich
Nursen Karabag geb. Dincer und Önder Karabag, von-Pappenheim-Str. 10, 91301 Forchheim
17.10.2015 Jana Bubanja, weiblich
Mandy Andrea Bubanja geb. Hübschmann und Dejan Bubanja,
Bügstr. 41 A, 91301 Forchheim
Stadtbauamt
Vollzug der BayBO
Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung
nach Art. 66 Abs. 2 BayBO
Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim mit
Bescheid vom 21.10.2015 für das Grundstück Flur-Nr. 2486/2,
91301 Forchheim, Gemarkung Forchheim, Bayreuther Straße 11,
die baurechtliche Baugenehmigung für die Nutzungsänderung
im Dachgeschoss (ergänzend Nutzung als Wohnraum) erteilt hat.
Nach Umbau ist geplant, das Wohngebäude als Unterkunft für
Asylbewerber zu nutzen. Die Baumaßnahme befindet sich nicht im
Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und
ist gemäß § 34 BauGB zulässig.
Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den
Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den allgemeinen Parteiverkehrszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im
Stadtbauamt, Birkenfelderstr. 4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss
eingesehen werden.
Forchheimer Stadtanzeiger
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Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn
wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art.
66 Abs. 2 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Gründe:
Das Bauvorhaben ist nach Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig.
Der Antragsteller hat unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich die baurechtliche Genehmigung bei der als Baugenehmigungsbehörde zuständigen Großen Kreisstadt Forchheim
beantragt (Art. 67 Abs. 1 BayBO). Der Bauantrag wurde von der
technischen Abteilung der unterfertigten Behörde geprüft. Soweit
geboten, wurden die gemäß Art. 69 Abs. 1 BayBO erinnerungsberechtigten Behörden gehört, Gutachten eingeholt und durch
Rotstifteintrag in den Plänen oder Auflagen in den Beiblättern des
Bescheides auf die Einhaltung bestehender gesetzlicher Forderungen hingewiesen. Die Bauherren beantragten den vollständigen
Ausbau des Dachgeschosses in dem Anwesen Bayreuther Straße
11, Flurstück-Nr. 2486/2, Gemarkung Forchheim. Das bestehende
Gebäude wurde bereits in den Jahren 1938 bzw. 1960 als Mehrfamilienwohnhaus genehmigt. Auch der vollständige Dachausbau war bereits Gegenstand einer eigenständigen Genehmigung,
wurde jedoch nicht realisiert. Aus diesem Grund war für die vollständige Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum die Genehmigung beantragt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und ist daher gemäß §
34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu beurteilen. Dementsprechend sind bauliche Anlagen zulässig, die sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein.
Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude, die Nutzung im
Dachgeschoss (Wohnen) soll ergänzt werden. Folgend ist geplant,
das Anwesen als Unterkunft für Asylbewerber zu nutzen. Sowohl
der Umbau als auch die geplante folgende Nutzung sind auf dem
Baugrundstücks zulässig.
Rechtsgrundlagen:
Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. August 2007 (BVBl 2007, S. 588. Garagen- und Stellplatzverordnung vom 26.05.2008 (GVBL S. 433), Baugesetzbuch
§§ 29-39 (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl l S. 2141), Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.1.1993 (BGBl l S. 132) mit
den jeweiligen Änderungen. Die Kostenentscheidung stützt sich
auf Art. 1, 2, 6 Abs. 1, 8, 13, 14 des Kostengesetzes i.d.F. vom
25.6.1969 (BayRS 2013-1-1-F), i.V.m. dem Kostenverzeichnis zum
KG mit den jeweiligen Änderungen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11
03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail)
ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen
zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Bauordnungsamt
gez. Zedler, (Referatsleiter)
Nr. 23/15
Vollzug der BayBO
Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung
nach Art. 66 BayBO
Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim
mit Bescheid vom 07.10.2015 für das Grundstück Fl. Nr. 3441/2,
Gemarkung Forchheim, Äußere Nürnberger Straße 28 und 28a,
91301 Forchheim eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines
Nebengebäudes (Fahrradabstellgebäude) außerhalb der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 6/1-2 festgesetzten Baugrenzen
erteilt hat.
Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den
Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den Zeiten
von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Stadtbauamt, Birkenfelderstr.
4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss eingesehen werden.
Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn
wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art.
66 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der
Bekanntmachung als bewirkt.
Gründe:
I.
Der Antragsteller beantragte am 25.09.2015, eingegangen bei
der Stadt Forchheim am 28.09.2015 die Erteilung einer isolierten
Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/1-2 für die Errichtung eines Fahrradabstellraumes auf dem Grundstück Flur-Nr. 3443/2, Gemarkung Forchheim
(Äußere Nürnberger Straße 28 und 28a). Das 5,00 m lange und
2,50 m breite Nebengebäude soll westlich, d.h. im Anschluss
an die PKW-Stellplätze errichtet werden, die sich im nördlichen
Bereich des Grundstückes befinden.
Für das Grundstück besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan aus dem Jahr 1958, der innerhalb von Baugrenzen zwei lang
gestreckte und in Nord-Südrichtung verlaufende Baurechte für
eine gewerbliche Nutzung festsetzt.
Das Nebengebäude (Fahrradabstellraum) befindet sich außerhalb
der Baugrenzen.
Das Fahrradabstellgebäude dient der auf den Grundstücken Fl.Nr.
3443/2, 3442 und 3441/2 (alle Gemarkung Forchheim) befindlichen Wohnanlage Bayreuther Straße 28 und 28a. Mit Ausnahme
des Gewerbebaurechts setzt der Bebauungsplan für das Bauquartier östlich der Äußeren Nürnberger Straße, das sowohl im Westen als auch im Süden von der Friedrich-von-Schletz-Straße und im
Norden vom Stichweg der Friedrich-von-Schletz-Straße (Hausnummer: 15 - 15d und 19 - 19e) umfasst ist, zweigeschossige Wohnbaurechte fest. Eine gewerbliche Nutzung ist bzw. war für das
Baugrundstück, wie es der Bebauungsplan vorsieht, nicht mehr
zeitgemäß und widerspricht der vorhandenen Nutzungsstruktur
des Baugebietes und den heutigen städtebaulichen Zielen. Die an
Stelle der gewerblichen Nutzung baurechtlich genehmigte und
hergestellte Wohnbebauung Bayreuther Straße 28 und 28a fügt
sich aufgrund der umliegend bestehenden Wohnbebauung in
das Gebiet ein und bietet für das Bauquartier eine städtebaulich
sinnvollere Bebauung, als die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von 1958 festgesetzte Gewerbebebauung. Das vorliegende
Nebengebäude soll antragsgemäß als leicht erreichbarer und gut
zugänglicher Fahrradabstellraum für die nicht zu ebener Erde
liegenden Wohnungen des Gebäudes genutzt werden. Das Fahrradabstellgebäude dient nach § 14 BauNVO dem Nutzungszweck
der auf den Grundstücken Äußere Nürnberger Straße 28 und 28a
befindlichen Wohnhäusern. Es werden durch die Errichtung des
Fahrabstellgebäudes auch keine nachbarlichen Belange berührt, so
dass für das Nebengebäude i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO die ausgesprochene Befreiung nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden konnte.
II.
Die Große Kreisstadt Forchheim ist zum Erlass dieses Bescheides sachlich und örtlich zuständig (Art 53, 54 BayBO, § 1 Abs. 1
GrKrV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).
Die beantragte Maßnahme ist verfahrensfrei (Art. 57, Abs. 1, Nr.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 14 -
1, Buchstabe a BayBO). Es ist daher nur die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des für das Baugrundstück bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erforderlich. Die Stadt
hat nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Die Kostenentscheidung beruht auf Art 1,2 des Kostengesetzes i.d.F. vom 20.02.1998 (GVBl. S. 43; BayRS 2013-1-1-F). Die
Gebühr für die Befreiung ergibt sich aus Art 6, KG i. V. mit Tarif
Nr. 1.31 des Kostenverzeichnisses.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11
03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist
unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Zedler, Referatsleiter
Vollzug der BayBO
Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung
nach Art. 66 Abs. 2 BayBO
Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim
mit Bescheid ISO-022/2015-FO vom 13.10.2015 für das Grundstück Flurstück-Nr. 2367/75, Nähe Reuther Straße 77a, 91301
Forchheim, Gemarkung Forchheim, eine Isolierte Befreiung für die
Errichtung einer Terrassenüberdachung durch erteilt hat.
Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den
Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den allgemeinen Parteiverkehrszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im
Stadtbauamt, Birkenfelderstr. 4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss
eingesehen werden.
Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn
wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art.
66 Abs. 2 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Gründe:
Das Bauvorhaben ist nach Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig.
Der Antragsteller hat unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich die baurechtliche Genehmigung bei der als Baugenehmigungsbehörde zuständigen Großen Kreisstadt Forchheim
beantragt (Art. 67 Abs. 1 BayBO). Der Bauantrag wurde von der
technischen Abteilung der unterfertigten Behörde geprüft. Soweit
geboten, wurden die gemäß Art. 69 Abs. 1 BayBO erinnerungsberechtigten Behörden gehört, Gutachten eingeholt und durch
Rotstifteintrag in den Plänen oder Auflagen in den Beiblättern
des Bescheides auf die Einhaltung bestehender gesetzlicher Forderungen hingewiesen. Die Bauherrin beantragte am 21.05.2015
die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5/5-4 für die Errich-
Nr. 23/15
tung einer Terrassenüberdachung auf der Flurstücks-Nr. 2367/75
Gemarkung Forchheim (Reuther Straße 77a). Die Überdachung
südlich an das bestehende Reiheneckhaus angefügt werden.
Vor einigen Jahren wurde die Baugenehmigung zur Errichtung von
insgesamt 10 Reihenhäusern auf dem Anwesen Reuther Straße 77
a - 77 e genehmigt. Bei dem östlichen Gebäude Reuther Straße 77
a wurde die Isolierte Befreiung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung beantragt. Die Überdachung hat eine Tiefe von 3 m
und zieht sich über die gesamt südöstliche Gebäudeseite hinweg
bis zum Abstand von 3 m zum östlichen Nachbarn.
Für das Grundstück besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan
Nr. 5/5-4, der innerhalb von Baugrenzen entlang der Bayreuther
Straße mit abgewinkelten Baukörpern an der West- und Ostseite
eine dreigeschossige Wohnbebauung festsetzt. Nachdem dieser
Bebauungsplan schon 2003 aufgestellt wurde und knapp 10 Jahre
eine Bebauung nicht vorgenommen wurde, sind auf einem Teilgrundstück dieses gesamten Areals die Reihenhäuser parallel zur
Reuther Straße hergestellt worden und weichen von der gestaffelten Bauweise des Baurechts ab. Der jetzige Baukörper der Reuther
Straße 77 a befindet sich vollständig außerhalb des Baurechts. Da
bei diesem Baukörper die Abstandsfläche weniger groß ist, als bei
der ursprünglich vorgesehenen dreigeschossigen Planung, war die
Lage dieses Reiheneckhauses möglich.
Aufgrund der Lage des Reiheneckhauses befindet sich auch die
Terrassenüberdachung außerhalb des Baurechts. Es bestehen
keine Bedenken hinsichtlich der Lage dieser Überdachung, da
bei den Nachbargebäuden eine Terrassenüberdachung teilweise
ohne Abweichung zulässig wäre. Ebenso sieht das ursprüngliche
Baurecht eine stärkere Verdichtung der Baukörper vor als derzeit hergestellt wurde. Die Grundzüge der Stadtplanung werden
durch die Überschreitung nicht berührt. Die westliche Grenzbebauung wurde grundbuchamtlich geregelt. Die Überdachung soll
soweit reduziert werden, dass zum östlichen Nachbarn FlurstückNr. 2367/18 ein Abstand der nicht überdachten Flächen von 3 m
erreicht wird.
Rechtsgrundlagen:
Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. August 2007 (BVBl 2007, S. 588. Garagen- und Stellplatzverordnung vom 26.05.2008 (GVBL S. 433), Baugesetzbuch
§§ 29-39 (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl l S. 2141), Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.1.1993 (BGBl l S. 132) mit
den jeweiligen Änderungen. Die Kostenentscheidung stützt sich
auf Art. 1, 2, 6 Abs. 1, 8, 13, 14 des Kostengesetzes i.d.F. vom
25.6.1969 (BayRS 2013-1-1-F), i.V.m. dem Kostenverzeichnis zum
KG mit den jeweiligen Änderungen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11
03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail)
ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Bauordnungsamt
gez. Zedler, (Referatsleiter)
Forchheimer Stadtanzeiger
- 15 -
Bau-, Grün- und Bäderbetrieb
Winterdienst 2015/2016
hier: Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes der Stadt Forchheim und Hinweise zur
Sicherung der Gehbahnen durch die Anlieger
Die Stadt Forchheim weist im Hinblick auf den bevorstehenden
Wintereinbruch auf folgendes hin:
1. Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes durch
die Stadt Forchheim auf öffentlichen Straßen
Die Stadt Forchheim führt seit Jahren einen differenzierten Winterdienst durch.
Dieser differenzierte Winterdienst besteht darin, dass die Verwendung von Streusalz auf ein Mindestmaß reduziert wird, um Schädigungen der Straßenbäume, der übrigen Pflanzen- und Tierwelt
im Randbereich der Straßen sowie der Oberflächengewässer und
des Grundwassers weitgehendst zu vermeiden.
Dieser umweltfreundliche Winterdienst wird auch im Winter
2015/2016 fortgeführt. Von den im Stadtgebiet vorhandenen
öffentlichen Straßen mit einer Gesamtlänge von rd. 135 km
und öffentliche Radwege von rd. 90 km werden auch im Winter
2015/2016 nur ca. 110 km Haupt- und Durchgangsstraßen, Radwege sowie besonders gefährdete Gefällstrecken gestreut.
Der Bau- und Grünbetrieb hat für die Durchführung des differenzierten Winterdienstes in der Stadt Forchheim Streugebiete ausgewiesen und diese nach Dringlichkeitsstufen unterteilt. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden dass die gefährlichen und
verkehrswichtigen Straßen vorrangig gestreut bzw. bei Schneefall
geräumt werden.
Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslage sind lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu räumen
und zu streuen. (BGH VersR 1990, 1148).
Geschlossene Ortslage ist der Teil des Stadt-, Gemeindegebietes, der zusammenhängend bebaut ist.
Verkehrswichtig sind Straßen, wenn sie im Verhältnis zu allen
anderen Straßen im Stadt-, Gemeindegebiet den meisten Verkehr
tragen, und zwar dauernd. Einzelne Verkehrsbelastungen zu Spitzenzeiten (rush hour) reichen alleine nicht aus, eine Straße verkehrswichtig zu machen.
Gefährlich sind diejenigen Straßenstellen, an denen ein Kraftfahrer trotz der im Winter zu beobachtenden besonderen Sorgfalt nicht in der Lage ist, die Gefahr rechtzeitig zu erkennen oder
sich nicht rechtzeitig auf sie einstellen kann. ,Wesentlich ist immer,
dass es sich um unvermutete Gefahren handeln muss, die selbst
mit sorgfältiger Fahrweise nicht zu meistem sind. Schneeglätte
alleine macht eine Straße nicht gefährlich.
Die Räum- und Streupflicht für die öffentliche Körperschaft gegenüber dem
Fahrverkehr entsteht somit erst dann, wenn sich die öffentliche
Straße
• Innerhalb geschlossener Ortslage befindet
• sie sowohl verkehrswichtig als auch
• gleichzeitig gefährlich ist
Diese Grundsätze gelten auch für Radwege (BGH, VersR 2004,
213).
Gemeinsame Geh- und Radwege (Verkehrszeichen 240 zu § 41
StVO) sind wie Gehwege zu behandeln. Der Radfahrer nimmt nur
am Schutz der Fußgänger teil.
Fußgängerüberwege werden nur geräumt, soweit diese belebt
und unentbehrlich sind.
In Fußgängerzonen wird ein angemessener Streifen im Mittelteil
geräumt und gestreut. Die Anlieger sind für die Gehbahnen am
Rand der Fußgängerzonen zuständig. Gesicherte Querstreifen vom
Mittelstreifen zur Gehbahn am Rand der Fußgängerzone müssen
von der Stadt nicht geräumt oder gestreut werden.
Nr. 23/15
Öffentliche Parkplätze werden nur zum Schutz der Fußgänger
winterdienstlich gesichert. Der Fahrverkehr muss nicht gesichert
werden (OLG Karlsruhe, VersR 1983, 188). Daraus folgt, dass
Parkbuchten winterdienstfrei sind, weil der Fahrzeuginsasse alsbald eine Gehbahn erreichen kann.
Auf Friedhöfen und in Parkanlagen werden nur die Hauptwege
gesichert, keinesfalls aber Nebenwege bzw. Zugänge zu einzelnen
Gräbern, es sei denn es findet eine Beerdigung statt.
Wir dürfen um Verständnis bitten, dass ein umweltfreundlicher
Winterdienst natürlich auch gewisse Einschränkungen im Fahrverkehr mit sich bringt, was sowohl den ruhenden wie fließenden Verkehr betrifft. Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihr Fahrzeug
in den Wintermonaten nicht in engen Straßen abstellen, bzw. so
abstellen, damit Räumfahrzeuge unbehindert fahren können. Für
den fließenden Verkehr gilt vorsichtiges Fahren, Verminderung der
Fahrgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
2. Sicherung der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger
Nachdem in jedem Winter die Beobachtung gemacht wird, dass
teilweise die bestehenden Bestimmungen über die Sicherung
der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger nicht ausreichend
beachtet werden, darf an dieser Stelle nochmals auf folgendes
hingewiesen werden:
a) Der Winterdienst ist in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die
Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Großen Kreisstadt Forchheim vom 17.12.1999 (Amtsblatt der Großen
Kreisstadt Forchheim vom 23.12.1999) geregelt.
b)Diese Verordnung enthält u.a. folgende wesentliche
Bestimmungen über die Sicherung der Gehbahnen im
Winter (Auszug aus dem Text der Verordnung):
§ 9 Sicherungspflicht
(1)Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,
Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger
die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an
ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche)
auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
§ 10 Sicherungsarbeiten
(1)Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche
an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen
Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei
Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand, Splitt), nicht jedoch mit
Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis
zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen
von Tausalz zulässig.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft
zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für
Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
(2)Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind
neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht
gefährdet oder erschwert wird.
Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hintedieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der
öffentlichen Straße zu entfernen.
Die Große Kreisstadt stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise
hingewiesen wird.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
§ 11 Sicherungsfläche
(1)Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück
innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.
Der Begriff der Gehbahn ist dabei in § 2 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung wie folgt definiert:
Gehbahnen sind
a) die für den Fußgängerverkehr (Fußgänger- und Radfahrerverkehr) bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile
der öffentlichen Straße, Geh- oder Radwege oder
b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am
Rande der öffentlichen Straße (wenn kein Gehweg vorhanden ist) in ausreichender Breite entlang der Straßen-
- 16 -
Forchheimer Stadtanzeiger
grundstücksgrenze.
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße
belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.eine öffentliche Straße verunreinigt und verunreinigen
läßt,
2. die ihm obliegenden Reinigungspflichten nicht erfüllt,
3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder
nicht rechtzeitig sichert.
Wir bitten nun alle Betroffenen, durch die Erfüllung der Ihnen auferlegten Verpflichtungen im eigenen Interesse sowie im Interesse
der Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass während der Winterzeit ein gefahrloses Benutzen der Gehbahnen möglich ist.
Dabei bitten wir auch zu beachten, dass kein reines Streusalz verwendet wird, sondern allenfalls bei einer Sand- und Splittstreuung
höchstens ein 10%-iger Streusalzanteil (zur Verhinderung des Einfrierens des Streugutes) untergemischt wird.
Des weiteren weist die Stadt darauf hin dass der Schnee aus den
Privatgrundstücken nicht auf den öffentlichen Verkehrsflächen
abgelagert werden darf (siehe § 13.1)! Sollten irgendwelche Zweifel über die Art und Umfang des Winterdienstes bestehen, so
erteilt der Bau-, Grün- und Bäderbetrieb gerne Auskunft (telefonische Rückfragen über Rufnummer 714-239).
Forchheim, 14.10.2015
STADT FORCHHEIM
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Stadtwerke Forchheim
A. Feststellung des Jahresabschlusses
des Stadtwerke Forchheim
Kommunalunternehmens für das Jahr 2014
1. Beschluss über die Feststellung
des Jahresabschlusses 2014
Der Verwaltungsrat des Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmens hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:
Der Jahresabschluss 2014 des Stadtwerke Forchheim Kommunaluntemehmens wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme 61.468.432,08 €
Jahresüberschuss 514.554,70 €
2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2014
Nr. 23/15
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und
Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit der Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsprüfung der Gemeinden, der Landkreise und Bezirke unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass
mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens Anlass zu
Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben
wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten
Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG
vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der
Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Stadtwerke
Forchheim Kommunalunternehmen, Forchheim, den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der KUV Bay
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens
geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.
Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers
An das Stadtwerke Forchheim
Kommunalunternehmen
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Stadtwerke Forchheim
Kommunalunternehmen, Forchheim, für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch Art. 107 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit
der Verordnung für das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung
der Gemeinden, der Landkreise und Bezirke wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens im
Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des KUV Bay. liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
3. Beschluss über die Verwendung
des Jahresüberschuss 2014
Der Verwaltungsrat des Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmens hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von
514.554,70 EUR ist in die Allgemeine Rücklage einzustellen.
Der Jahresabschluss und Geschäftsbericht für das Jahr 2014 liegt
bei den Stadtwerken Forchheim, Haidfeldstraße 8, am Empfang in
der Zeit vom 09.11. bis 20.11.2015 während der Geschäftszeiten
Forchheimer Stadtanzeiger
- 17 -
(Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von
7:00 bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.
Forchheim, Oktober 2015
Stadtwerke Forchheim KU
Reinhold Müller, Vorstand
Landratsamt Forchheim
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Genehmigungsverfahren gemäß § 68 WHG für
die Neugestaltung des Schlehenbachabflusses
im Stadtteil Burk durch die Stadt Forchheim
Bekanntmachung gemäß § 3a Satz 2 UVPG
Die Stadt Forchheim beantragte mit Schreiben vom 17.02.2015
die wasserrechtliche Genehmigung für die o. g. Maßnahme.
Für den geplanten Gewässerausbau ist gemäß Nr. 13.18.1 der
Anlage 1 des UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles
vorgeschrieben.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war nach § 3c UVPG
auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in
Anlage 2 UVPG genannten Kriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Ebenso war zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen
durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungsund Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen
werden oder inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die
Vorprüfung eröffnen, überschritten werden. Im vorliegenden Fall
wäre dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, weil mit der beabsichtigten Ausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die
genannten Prüfkriterien ersichtlich sind.
Durch das Vorhaben wird die Hochwassersituation im Stadtteil
Burk deutlich verbessert. Der Eingriff in den Natur-, vor allem in
den Gewässerhaushalt, wird entsprechend ausgeglichen.
Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Ebermannstadt, 21.10.2015
Unkroth
Oberregierungsrat
Allgemeine Bekanntmachungen
Bekanntmachung
des Einwohnermeldeamtes
Neues Bundesmeldegesetz
ab 01. November 2015:
Wiedereinführung der Wohnungsgeberbescheinigung
Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG)
in Kraft, das das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie alle
Landesmeldegesetze ablöst.
Das Meldewesen ist dann bundesweit einheitlich geregelt.
Die Stadt Forchheim weist auf die wichtigsten Änderungen hin:
Wieder eingeführt ist die Pflicht zur Vorlage einer Bestätigung
des Wohnungsgebers - er hat nunmehr bei Meldevorgängen eine
Mitwirkungspflicht. Wohnungsgeber im gesetzlichen Sinne sind
insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z. B.
Nr. 23/15
Wohnungsverwaltungen.
Künftig ist beim Einzug in eine Wohnung (und in einigen wenigen Fällen auch beim Auszug wie z.B. Wegzug ins Ausland und
ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine entsprechende
Bescheinigung des Wohnungsgebers erforderlich. Die schriftliche
Bescheinigung der Meldebehörde vorzulegen und muss folgende
Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
• Art des Meldevorgangs (Einzug oder Auszug)
• Datum des Einzugs oder Auszugs
• Anschrift der Wohnung (mit Zusatzangaben z. B. Stockwerk,
Wohnungsnummer)
• Namen aller in der Wohnung lebenden meldepflichtigen Personen
Allein die Vorlage eines Mietvertrags reicht nicht aus: Er enthält
nicht alle geforderten Angaben.
Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung ist erhältlich beim Einwohnermeldeamt oder zum Ausdrucken unter
https://www.forchheim.de/content/neues-bundesmeldegesetz-ab01-november-2015.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bittet die Stadt Forchheim
alle Bürgerinnen und Bürger künftig bei allen An- und Ummeldungen einer Wohnung im Einwohnermeldeamt die erforderliche
Wohnungsgeberbescheinigung gleich mit vorzulegen.
Bekanntmachung des Friedhofsamtes
Bei nachstehend aufgeführten Grabstellen ist es uns leider bis
heute nicht möglich gewesen, die Inhaber des Nutzungsrechtes
festzustellen.
Wir bitten deshalb die Verfügungsberechtigten, welche eine Verlängerung des Nutzungsrechtes wünschen, dies
innerhalb von einem Monat
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadt
Forchheim, Bau-, Grün- und Bäderbetrieb, Dechant-Reuder-Str. 4,
91301 Forchheim, anzuzeigen.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf das Nutzungsrecht!
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 29 Abs. (2) der
Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Forchheim vom
01.10.2012 die Grabstelle geräumt wird.
Soweit Eigentümer oder Erben nicht bekannt oder nicht zu ermitteln sind und ein Hinweis auf der Grabstätte nach Ablauf von drei
Monaten nicht zum Erfolg geführt hat, kann die ersatzlose Beseitigung von Amts wegen vorgenommen werden. Eine Verpflichtung
zur Aufbewahrung besteht nicht.
Friedhof an der Birkenfelderstraße
Abt. XII Nr. 279-E
Nutzungsberechtigter: Herr Siegmar Herold, Eclificia / Paris I
03700 Ex. A. Pta 8 / Alicante Span, Spanien
Verstorbener: Herr Reinhold Herold, bestattet am
16.04.1999
Frau Maria Margareta Herold, bestattet
am 10.12.1999
Abt. XX Nr. 043-E
Nutzungsberechtigter:
Verstorbene:
Frau
Anna
Schneider,
bestattet
23.02.2000
Friedhof an der Heimgartenstraße
Abt. XXIV Nr. 228-229
Nutzungsberechtigte:
Frau Christa Purrmann, Loc Frader 1,
37010 Torri Del Be (Italien)
Verstorbener: Herr Paul Purrmann, bestattet am
10.03.1971
Abt. XXVI Nr. 182-183
Nutzungsberechtigte:
Frau Berta Straub, Kapellenweg 5,
87733 Markt Rettenbach
Forchheimer Stadtanzeiger
Verstorbene: Frau Berger Brigitte bestattet
17.02.1965
Frau Berger Sofie bestattet
01.06.1978
- 18 -
am
am
Abt. XXIX Nr. 556 WU
Nutzungsberechtigte:
Frau Hildegard Rudolph, Hans-Sachs-Str.
2, 91301 Forchheim
Verstorbener: Herr Otto Feulner, bestattet am
18.09.1998
27.10.2015
Garten- und Friedhofsamt
Lockner
Nr. 23/15 KW 45

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