Stadtanzeiger Nr. 23 vom 06.11.2015
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Stadtanzeiger Nr. 23 vom 06.11.2015
Jahrgang 24 Freitag, den 6. November 2015 Nummer 23 Volkstrauertag am 15. November - 2 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 23/15 Veranstaltungstipps Pfalzmuseum: Jeden Sonntag um 14.30 Uhr und nach Vereinbarung Führungen zum Kennen lernen des Museums (ca. 60 - 90 Minuten). Archäologische Stadtund Museumsführungen nach Vereinbarung mit dem Pfalzmuseum (ca. 1,5 Std.) Tourist-Info: Von März bis Oktober jeden Samstag 10.30 Uhr und jeden Mittwoch 15.00 Uhr - Allgemeine Stadtführung (ca. 90 min), Treffpunkt: Rathaus bis einschl. Dienstag, 12.01.2016 Stadtbücherei: Ausstellung von Sepp Martin „Winter am Polarkreis“ Freitag, 06.11. bis einschl. Samstag, 21.11. Rathaushallen: Bilderwelten - mein Franken, mein Anatolien - Fotografien von Cella Seven und Jochen Menzel Samstag, 07.11. 20.00 Uhr Junges Theater: Gedanken! Los! Mit René Sydow Eintritt: 18 EUR / 15 EUR - VVK: 17,50 EUR / 14,20 EUR KVVK: Tabakladen Hocke, H+E Ticketservice, NN Ticketpoint und Junges Theater Sonntag, 08.11. 19.00 Uhr DJK Kersbach - Waldstraße 23: Frankensigma mit Wirtshaus-Kabarett Eintritt: 15 EUR KVVK: Sparkasse und Volksbank in Kersbach, DJK-Gaststätte und unter Tel. 60295. Restkarten an der Abendkasse 19.30 Uhr Junges Theater: Jazz mit Blue Heat Eintritt: 12 EUR / 10 EUR - VVK: 12 EUR / 9,80 EUR KVVK: Tabakladen Hocke, H+E Ticketservice, NN Ticketpoint und Junges Theater Montag, 09.11. 19.30 Uhr Testa Rossa Cafébar (Hauptstelle Sparkasse): Martin Walser - Die Inszenierung im Rahmen von blätterWALD 3. Literaturtage im Forchheimer Land Mittwoch, 11.11. Stadtbücherei: Ringelhoff & Bollermann mit einer interaktiven Lesung am Vormittag für Kindergartenkinder „Hier spukt der Sponk“ 18.30 Uhr Innenstadt: Martinsritt mit Spiel und Mantelteilung Freitag, 13.11. 19.30 Uhr St. Gereon: Konzert - Meisterkurs für Violine mit dem Haus Marteau und Prof. Ingolf Turban Eintritt: 10 EUR / 8 EUR KVVK: Buchhandlung Streit 19.30 Uhr Junges Theater: Von Heimweh und Fernweh mit Daniel Scholz im Rahmen von blätterWALD 3. Literaturtage im Forchheimer Land Samstag, 14.11. 20.00 Uhr Junges Theater: Megafon e.V. präsentiert Partytime Eintritt: 5 EUR / 4 EUR (kein VVK) - in memoriam Asik Veysel“ von Gülseren Suzan & Jochen Menzel mit Einführung und Gespräch 20.00 Uhr Junges Theater: Alles Bürste! mit Peter Spielbauer Eintritt: 16 EUR / 13 EUR - VVK: 15,30 EUR / 12 EUR KVVK: Tabakladen Hocke, H+E Ticketservice, NN Ticketpoint und Junges Theater Samstag, 21.11. 20.00 Uhr Junges Theater: Offenes Podium Eintritt frei! Sonntag, 22.11. 16.00 Uhr Kirche St. Johannis: Jazz meets Kirchenmusik mit dem Kammerchor Sonorité unter der musikalischen Gesamtleitung von Stefanie Spörl Eintritt: 14 EUR / 12 EUR Freitag, 20.11. 19.00 Uhr Rathaushallen: Finnissage - Filmabend „ANATOLIA BLUES Weitere Veranstaltungen in der Infobörse Aktuelles Kinoprogramm siehe Seite 18 im Anzeigenteil Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Tourist-Information im Rathaus, Tel. 09191/714-337 oder -338 oder -218 Fax 09191/714-206, E-Mail: [email protected] oder im Internet unter: www.forchheim.de Forchheimer Stadtanzeiger - 3 - Nr. 23/15 Gedenkfeiern am Volkstrauertag Am Volkstrauertag, Sonntag, 15.11.2015 finden in der Stadt Forchheim mehrere Gedenkfeiern statt. Die gemeinsame Gedenkveranstaltung der Stadt Forchheim und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge findet ab 11.15 Uhr am Kriegerehrenmal im Neuen Friedhof statt. Die musikalische Umrahmung gestaltet die Bläsergruppe der Musikschule Forchheim. Schüler des Ehrenbürg-Gymnasiums tragen Texte und Gedichte vor. Die Andacht hält Pastoralreferent Georg Zametzer, St. Anna Forchheim. Die Kranzniederlegung führt Oberbürgermeister Franz Stumpf durch. Buckenhofen: 09.00 Uhr Gottesdienst ca. 09.45 Uhr gemeinsamer Zug von der Kirche zum Friedhof Ansprache und Kranzniederlegung - Bürgermeister Franz Streit. musikalische Gestaltung - Musikverein Buckenhofen. Burk: 09.00 Uhr Gottesdienst ca. 09.45 Uhr gemeinsamer Zug von der Kirche zum Friedhof Ansprache und Kranzniederlegung - Stadtrat Holger Lehnard. musikalische Gestaltung - Bläsergruppe des Spielmannszuges Jahn Forchheim. Reuth: 09.00 Uhr Gottesdienst ca. 09.45 Uhr Gedenkfeier auf dem Friedhof Ansprache und Kranzniederlegung - Oberbürgermeister Franz Stumpf musikalische Gestaltung - Blaskapelle und Gesangverein Reuth Kersbach: Die Gedenkfeier findet am Samstag, 14.11.2015 statt und wird vom Soldaten- und Veteranenverein Kersbach organisiert. Der Gottesdienst findet um 17.00 Uhr statt, gegen 17.45 Uhr beginnt die Trauerfeier. Die Ansprache und Kranzniederlegung erfolgt durch Oberbürgermeister Franz Stumpf. Die musikalische Umrahmung übernehmen der Gesangsverein und die Musikkapelle Kersbach. Das Medical Valley Center Forchheim feiert Richtfest Auf dem Ausstellungsgelände wurde am 22.10.2015 das Richtfest für den Neubau eines Innovations- und Gründerzentrums gefeiert. Forchheims Oberbürgermeister Franz Stumpf und Dirk Haecker (Geschäftsführer des Planungsbüros agn) bewerteten in ihren Grußworten den Neubau als wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stadtentwicklung. Die Gesamtbaukosten betragen 10 Mio. Euro, die vom Freistaat Bayern getragen werden. Das neue Gebäude soll bis zum Sommer 2016 fertig gestellt sein. Baubeginn war im Mai 2015. Mit dem Leuchtturmprojekt Medical Valley Center Forchheim soll die Standortattraktivität der gesamten Region noch weiter gestärkt werden. Der November gilt in Deutschland als Monat des Gedenkens. Nach den Feiertagen Allerheiligen und Allerseelen, die bereits hinter uns liegen, sehen wir dem Gedenken an die Pogromnacht vom 9. November 1938 sowie dem Volkstrauertag am 15. und dem Totensonntag am 22. November entgegen. Besonders der Volkstrauertag steht in diesem Jahr unter einem aktuellen und brisanten Vorzeichen, da für uns Tod, Verelendung und Flucht als Folgen von Gewaltherrschaft und Krieg 70 Jahre nach dem blutigen Chaos auf unserem europäischen Kontinent plötzlich zu einer sehr eigenen und konkreten Erfahrung werden. Angesichts der kaum noch zu bewältigenden Probleme an den Grenzen besonders in Bayerns Süden und des vermittelten Eindrucks staatlicher Ohnmacht schlagen hierzulande die Wellen der Emotion hoch. Fast scheint es so, als hätte unser altes Europa die anfänglich gewonnenen Erkenntnisse und Lehren aus der Katastrophe von 1945 vergessen. Nationale Egoismen und Entsolidarisierung prägen das gegenwärtige Bild. Das große Friedenswerk der Nachkriegszeit, die Schaffung eines einigen Europas, ist in Gefahr wie nie. Welche Verantwortung tragen wir daran? Grundsätzliches Nachdenken ohne Vorbehalte und Eitelkeit tut not. Haben wir Deutsche in der jetzigen Situation das Recht, uns moralisch gegenüber anderen zu erheben? Haben wir den Anspruch der Humanität für uns allein gepachtet? Verdient die andere Sichtweise unserer Partner nicht wenigstens nachbarschaftlichen Respekt? Und auch daran sollten wir am Volkstrauertag denken: Die Grundlage von Demokratie und Frieden sind Recht und Rechtsstaat, mithin die durch Wahlen legitimierten Organe. Sie nicht zu beachten oder zu umgehen, wird für Demokratie und Frieden langfristig nicht ohne Folgen bleiben. Die Erweiterung der professionellen Struktur in Forchheim für wachstumsstarke Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft mit den Schwerpunkten Healthcare IT ist daher als Komplementärangebot zum Medical Valley Center Erlangen zu sehen. Ziel ist es, die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Region zu sicheren sowie weiter auszubauen. Als Startimpuls für die Entwicklung des ca. 20.000 qm großen Grundstücks besetzt das L-förmige Gebäude zentral die Ecksituation der Boschstraße zur Äußeren Nürnberger Straße. Die Viergeschossigkeit verschafft dem Innovations- und Gründerzentrum eine angemessene Adresse. Das Erdgeschoss des Zentrums nimmt neben den übergeordneten zentralen Funktionen mit Cafeteria und Besprechungsräumen eine attraktive Lobby auf, die mit einem Luftraum über alle vier Geschosse als kommunikatives Herz und Haupterschließung dient. Das Bauvorhaben liegt genau im Zeit- und im Budgetplan. Die Bauzeit wurde auf rund 15 Monaten fixiert, so dass die Inbetriebnahme des Medical Valley Centers in Forchheim zum 1.7.2016 erfolgen kann. Forchheimer Stadtanzeiger - 4 - Nr. 23/15 Gedenken Pogromnacht 1938 Die Stadt Forchheim gedenkt der Opfer der Pogromnacht von 1938 am Montag, 9. November 2015, 10:00 Uhr am Synagogen-Mahnmal in der Wiesentstraße. Nach einer Psalmenlesung durch Herrn Pastoralreferenten Stefan Ahr von der Pfarrei Hl.-Drei-Könige Burk und Gedichtvorträgen durch Schüler und Schülerinnen der Adalbert-StifterSchule wird Herr Bürgermeister Streit das Gebinde der Stadt Forchheim niederlegen. Anschließend werden die Teilnehmer gebeten, die Opfer der Pogromnacht durch eine Schweigeminute zu ehren. Nico Cieslar wird neuer Leiter der Tourist-Information Nico Cieslar wird ab Januar 2016 die Tourist-Information Forchheim leiten. Er ist damit Nachfolger von Irene Mattle die Ende dieses Jahres die Stadt Forchheim verlassen wird. Seit März 2015 arbeitet der gebürtige Forchheimer in der Tourist-Information. Seitdem entwickelt er Online MarketingKampagnen, neue Gästeführungen wie zum Beispiel die neue Annafestführung, und kümmert sich unter anderem um die städtische Facebook-Seite und den YouTube Kanal. „Forchheim hat ein vielfältiges touristisches Angebot zu bieten, wir sind das Tor zur Fränkischen Schweiz, haben eine herrliche Altstadt und den größten Biergarten der Welt - den Kellerwald. Mit zeitgemäßen Marketing-Kampagnen - auch im Onlinebereich - können wir unser qualitativ hochwertiges touristisches Angebot und unser einmaliges Profil noch besser herausstellen. Damit sollte es uns gelingen noch mehr Menschen für die Königsstadt zu begeistern“, sagt Nico Cieslar. Nico Cieslar ist 1991 in Forchheim geboren. Zunächst arbeitete er als Reporter für mehrere Radiosender in ganz Bayern. Danach absolvierte er eine Ausbildung zum Radiojournalisten. „Der Quereinsteiger überzeugte uns mit seinen Ideen und der Begeisterung für Forchheim, seinen hervorragenden kommunikativen Fähigkeiten und durch seine umfassende Kenntnis der touristischen Szene in der Stadt“, so der Leiter des Referats Wirtschaft und Stadtmarketing Viktor Naumann. Tag des offenen Denkmals Teilnehmer gewürdigt Der Stadtrat hat in der vergangenen Sitzung die Eigentümer der Häuser gewürdigt, die die folgenden Anwesen am Tag des offenen Denkmals für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben: Bamberger Str. 14 Dr. Marina Graetz hat das ehemalige Hotel aus dem Jahr 1770 in der Bamberger Straße 14 der Öffentlichkeit präsentiert - ein zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Mansardwalmdach. In dem Gebäude werden 12 Wohneinheiten entstehen. Wiesentstr. 59 Das Anwesen wurde von der GWS erworben. Der Hof befindet sich im Gebiet des beschlossenen Scheunenprogramms und liegt am südwestlichen Ende der Wiesentstraße. Das Hauptgebäude sowie die westliche straßenseitige Nebenanlage sind wegen ihrer historischen Bedeutung erhaltenswert. An der Fassade des Nebengebäudes (Kellerabgang) befindet sich ein Wappen mit der Jahreszahl 1681. Es wurden bereits Vorschläge für einen künftigen Umbau erarbeitet. Danach sollen die verschiedenen Gebäudeabschnitte weitgehend erhalten bleiben, jedoch mit einer anderen Nutzung. Hauptstr. 10 Das Baudenkmal ist in der Forchheimer Denkmalliste mit folgender Bezeichnung eingetragen: „Im 19. Jh.: Gastwirtschaft und Brauerei, Eckhaus, traufseitiger zweigeschossiger Sandsteinquaderbau, Mitte 18. Jh., rückwärtige Bebauung mit Fachwerk.“ Über dem Eingang befindet sich eine Gedenktafel für den Forchheimer Komponisten Karl Karl, der in diesem Haus gelebt hatte. Das Relief ist dementsprechend mit Flöte, Taktstock und Notenschlüssel verziert. Frau Heim hat das Erdgeschoß für einen Laden denkmalgerecht umgebaut, in dem sie selbst angefertigte Töpfereien verkauft. 285 Jahre Dienst am Nächsten Landrat ehrt langjährige Feuerwehrleute FORCHHEIM - Rund 876.000 Menschen in fast 8.000 Feuerwehren leisten in Bayern ehrenamtlichen Feuerwehrdienst. Bei Bränden, Unfällen oder Katastrophen stellen sich diese Männer und Frauen unentgeltlich in den Dienst der Gesellschaft und helfen - egal, zu welcher Tageszeit. Für dieses nicht selbstverständliche, meist langjährige Engagement zeichnet der Freistaat seine Brandschützer aus. Für insgesamt 280 Jahre Dienst ehrte Landrat Dr. Hermann Ulm deshalb neun Floriansjünger aus dem Stadtgebiet Forchheim bei einer Feierstunde im großen Rathaussaal. Im Namen des Bayerischen Innenministers überreichte Ulm verdienten Feuerwehrleuten eine Urkunde sowie das goldene oder silberne Ehrenkreuz. In ihren Ausführungen dankten Stadtbrandinspektor Jürgen Mittermeier und Oberbürgermeister Franz Stumpf den zu ehrenden für ihren zuverlässigen Einsatz und das Engagement für ihre Heimatwehren. Von der Stadtfeuerwehr wurden Klaus Horsch, Werner Horsch und Klaus Sreball für jeweils 40 Jahre geehrt. 40 Jahre aktiven Dienst leistete auch Bruno Dötzer aus Reuth. Das silberne Ehrenkreuz des Freistaates Bayern für 25 Jahre aktiven Dienst dürfen sich ab sofort Roland Schmidt, Ottmar Haus und Wolfgang Häfner von der Stadtfeuerwehr sowie Klaus Zametzer und Harald Kempf aus Kersbach ans Revers heften. Forchheimer Stadtanzeiger - 5 - Treffen der ParkinsonSelbsthilfegruppe Freitag, 06.11.2015 - 15 Uhr Pfarrsaal Verklärung Christi, Jean-Paul-Str. 4 Orient trifft Abendland In einer Zeit, in der viele Menschen aus dem Nahen Osten nach Westeuropa kommen, fragt sich mancher, wie man diesen Menschen begegnen kann, ihre Kultur verstehen und Brücken bauen. Reinhard und Birgit Hämmerle werden am Freitag, den 06. November 2015 um 19.00 Uhr in der Kreuzkirche Forchheim, Am Siechhaus 4 (gegenüber Möbel Fischer), allen Interessierten Kultur und Denken des Nahen Ostens näher bringen sowie Anregungen und Hilfen im Umgang mit Migranten geben. Sie haben mit ihrer Familie acht Jahre in Ägypten gelebt und sind 2014 wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Reinhard Hämmerle war als Stationsleiter der Deutschen Seemannsmission Ansprechpartner und Seelsorger im Hafen von Alexandria. Birgit Hämmerle arbeitete unter koptischen Bombenopfern und organisiert(e) Hilfseinsätze zu syrischen Flüchtlingen in Jordanien. Sie hat auch Bücher zum Thema veröffentlicht. Der Eintritt ist frei. Seniorenclub St. Ottilie Kersbach Veranstaltungen im November 1. Sonntag, 8. November Gedenk-Gottesdienst des Seniorenclubs St.Ottilie Kersbach. 9:30 h. 2. Donnerstag, 26. November Einladung zur Busfahrt zur Eröffnung des Amberger Weihnachtsmarktes. Abfahrt 11 h an der Kirche St. Ottilie. Fahrt durch die Hersbrucker Schweiz mit Mittagessen im Engelthal. Weiterfahrt nach Amberg mit Besuch des Luftmuseums. Bei einer Führung wollen wir uns überraschen lassen, wie man Luft schauen, fühlen und hören kann. Nachmittag ab ca. 15 h zur freien Verfügung, für KKK (Kaffee, Kuchen, Kirche), bei Punsch und Lebkuchen den Weihnachtsmarkt genießen und z. B. um 17 h die offizielle Eröffnung besuchen. Bis zur gemeinsamen Rückfahrt um ca. 18:00h, wäre noch Zeit für Bratwürste oder andere Genüsse. Anmeldungen ab sofort unter Tel. 60295. Gäste sind willkommen. VdK Buckenhofen Die diesjährige Hauptversammlung mit Ehrungen findet am Sonntag, 08.11.15 um 15.00 Uhr in der Sportgaststätte Buckenhofen statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Einstiegskurse für Asylbewerber beim bfz Forchheim Das Berufliche Fortbildungszentrum Forchheim (bfz) führt in Kooperation mit der AWO Forchheim Sprachkurse durch, zu denen auch noch nicht anerkannte Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive (derzeit aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea, Iran und Irak) Zugang haben. Die Asylsuchenden sollten schon einen Asylantrag gestellt haben und über eine Aufenthaltsgestattung oder eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) verfügen. Diese Kurse werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert und sind für die Teilnehmer kostenlos, Fahrtkosten für die Teilnehmer können erstattet werden. Kursbeginn: ab 09.11.2015 (weitere Termine nach Bedarf) Nr. 23/15 Umfang: 320 Unterrichtsstunden Unterrichtszeiten: Mo. - Fr. - 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr Ort: bfz, Bayreuther Str. 6, 91301 Forchheim Weitere Informationen erhalten Sie bei: bfz Forchheim, Fr. Martin / Frau Weber, Tel. 09191/3205-25, E-Mail: [email protected] oder AWO Forchheim, Fr. Moltmann, Tel. 09191/3209-90, E-Mail: [email protected] r Bild: Pfarrbriefservice.de „Dein Reich komme“ 9.-12. November 15 9.11.15- 19.45 Uhr - EmmausGemeinde - (Bamberger Str. 48) Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Schoberth (Erlangen) „Dein Reich komme“ 10.11.15 - 19.45 Uhr - Pfarrkeller St.Martin (Sattlertorstr. 2) „Mein Reich ist nicht von dieser Welt - Politik - Kirche“ 11.11.15 - 19.45 Uhr - Kreuzkirche (Am Siechhaus 4) „Das Reich Gottes ist wie…“ 12.11.15 - 19.45 Uhr - Gemeindesaal St.Johannis (Zweibrückenstr.) „Reich Gottes ist … Gast sein“ Abschlussabend mit Agape Ökumenische Bibelwoche Forchheim Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Forchheim; Kreuzkirche; Katholische Erwachsenen Bildung Forchheim (KEB) Selbstbehauptungstraining für Jungen Für das Selbstbehauptungstraining „Kein Weichei sein - kein Rambo werden!“, das von der Jungenarbeit „Ragazzi“ des Kreisjugendrings Forchheim angeboten wird, sind noch Plätze frei! Jungen im Alter von 9 bis 12 Jahren sind am 27.11.2015 von 14 bis 17 Uhr und am 28.11.2015 von 9 bis 15 Uhr dazu eingeladen, sich mit ihren eigenen Kräften und ihren eigenen Grenzen auseinanderzusetzen, was in einem geschützten, sicheren Rahmen anhand von fairen Kampf- und Rollenspielen geschieht. Sich selbst bewusst sein und selbstbewusst auftreten ist dabei Ziel dieses Trainings. Die Kosten betragen 40 EUR pro Person. Veranstaltet wird das Training im Sitzungssaal des Kreisjugendrings Forchheim. Vom Teilnehmer mitzubringen sind lediglich Sportkleidung, Turnschuhe und eine Essensverpflegung, alle weiteren Utensilien und Getränke werden vom Kreisjugendring gestellt. Um schriftliche Anmeldung an den Kreisjugendring Forchheim (Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim) bis spätestens 13.11.2015 wird gebeten. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung sind unter der Telefonnummer 09191/7388-0 oder im Internet unter www.kjr-forchheim.de zu finden. Auf euer Erscheinen und ein erfolgreiches Selbstbehauptungstraining freut sich Michael Posset (Selbstbehauptungstrainer) und die Jungenarbeit Ragazzi! Forchheimer Stadtanzeiger - 6 - BürgerzentrumMehrgenerationenhaus Schüler helfen bei PC- und Handy-Problemen Schüler, die mit der modernen Technik von klein auf aufgewachsenen sind, stehen Ihnen einmal im Monat donnerstags von 11.30 bis 12.30 Uhr zusammen mit einem Fachlehrer für Fragen rund um den Computer, das Handy oder Smartphone zur Verfügung. Die PC- und Handysprechstunde im Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, Paul-Keller-Str. 17, findet an folgenden Terminen statt: 12. November, 10. Dezember, 14. Januar Bitte melden Sie sich eine Woche vorher mit Ihrem konkreten Anliegen im Bürgerzentrum unter Tel. 6155287 an. „City Bound DAS Abenteuer in der Stadt“ Nr. 23/15 sche Anmeldung nimmt Peter Klinner unter der Telefonnummer 4394 entgegen. Schon jetzt möchten wir auch auf die diesjährige Adventsfeier mit Ehrungen hinweisen. Diese findet am Sonntag, 29.11.2015 ab 15.00 Uhr im Sportheim Burk statt. Der nächste monatliche Kaffeenachmittag ist am Dienstag, 10.11. ab 15.00 Uhr im Burker Sportheim. Zu allen Veranstaltungen sind Mitglieder, Partner und Freunde herzlich eingeladen. Wer einen Fährdienst benötigt, wendet sich ebenfalls an Peter Klinner unter der oben genannten Adresse. Über rege Teilnahme würde sich die Vorstandschaft sehr freuen. Fortbildung Airbrush-Tattoos Wenn es am 28.11.2015 heißt Mrs. X im Stadtbus zu verfolgen, für einen Apfel und ein Ei ein ganzes Mittagessen einzutauschen oder mit dem GPS-Gerät den Ort für einen geheimen Auftrag zu finden, dann sind die Mädchen in einer abenteuerlichen Stadtrallye in Forchheim unterwegs. Dieses Angebot der Mädchenarbeit „Koralle“ des Kreisjugendring Forchheim richtet sich an alle interessierten Mädchen, im Alter von 12 bis 15 Jahren, die Lust haben mit anderen Mädchen einen unvergesslichen Tag zu verbringen. Treffpunkt ist um 9 Uhr am Jugendhaus Forchheim und endet gegen 18 Uhr im Kreisjugendring Forchheim. Die Kosten belaufen sich auf 2 EUR pro Person. Um schriftliche Anmeldung an den Kreisjugendring Forchheim (Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim) bis spätestens 13.11.2015 wird gebeten. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung unter der Telefonnummer 09191/ 7388-0 oder im Internet unter www.kjr-forchheim.de. Forchheim, 28.10.2015 Kreisjugendring Forchheim Katja Volkmuth Mädchenarbeit „Koralle“ Von Kindergeburtstagen, Vereinsfesten und Kirchweihen sind sie schon gar nicht mehr weg zu denken. Und wo sie angeboten werden sind sie der Renner sowohl bei Kindern und Jugendlichen, wie auch bei Erwachsenen. AIRBRUSHTATTOOS. Der Kreisjugendring verleiht das dazugehörige Material seit einigen Jahren an Vereine, Verbände, Schulen oder Kindergärten und bietet selbst auch immer wieder Tattoos bei eigenen Veranstaltungen an. Um das nötige Grundwissen zu erlangen und die recht einfache Technik beherrschen zu lernen, findet am Mittwoch den 25.11.2015 von 18.00 bis ca. 21.00 Uhr ein Einführungsworkshop statt. Die Fortbildung richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen von Vereinen, Schulen, Jugendtreffs, Kindergärten etc. ab 16 Jahren, die die Airbrushmaschine des KJR entleihen oder als Betreuer/-in bei Veranstaltungen des KJR mit der Airbrushmaschine arbeiten möchten. Inhalt der Fortbildung ist eine theoretische und praktische Einführung in Technik und Umgang mit Maschine und Material. Gelehrt wird alles Notwendige. Vom Maschinenzusammenbau, dem benötigten Material bis hin zum praktischen Sprayen. Die Kosten der Fortbildung betragen 10,00 EUR. Um schriftliche Anmeldung an den KJR Forchheim (Löschwöhrdstr. 5) bis zum 20.11.2015 wird gebeten. Nähere Informationen unter 09191/7388-0 oder www.kjr-forchheim.de. Bücher- und Spielzeugflohmarkt LandWirtschaftsFORUM Der Elternbeirat und der Förderverein der Grundschule Buckenhofen-Burk e.V. veranstalten am Samstag, 14.11.2015 von 10 - 12 Uhr einen Bücher- und Spielzeugflohmarkt für Kinder in der Turnhalle der Schule Buckenhofen. Es darf „alles aus dem Kinderzimmer“ angeboten werden, allerdings keine Kleidung. Die Platzvergabe erfolgt ab sofort ausschließlich über Kathrin Hindel, Tel. 09191/970050. Dienstag, 24.11.2015 um 19.00 Uhr in der Hauptstelle der Sparkasse Forchheim Der Bayerische Bauernverband und die Sparkasse Forchheim bieten Ihnen mit dem LandWirtschaftsFORUM einen exklusiven Vortrag zu aktuellen Themen rund um die Landwirtschaft. Nutzen Sie auch in diesem Jahr die Gelegenheit des Experten-Forums. Das diesjährige Vortragsthema lautet: Landwirtschaftliche Familienbetriebe Zukunfts- oder Auslaufmodell? Können die Bauern regionale und globale Herausforderungen durch 9 Milliarden Menschen bis 2050 meistern. Dieses wird Ihnen der ehemalige Präsident des europäischen Bauernverbandes Gerd Sonnleitner näher bringen. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular erhalten Sie in der BBV Geschäftsstelle oder in der Hauptstelle der Sparkasse Forchheim. Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig. Kreisverband Forchheim Hans-Böckler-Straße 3 - 91301 Forchheim Tel. 09191-97868-0 - Fax 09191-97868-68 mail to:[email protected] http://www.BayerischerBauernVerband.de/forchheim/aktuelles-kvforchheim Aktuelle Veranstaltungstermine: http://www.BayerischerBauernVerband.de/forchheim/termine http://www.BayerischerBauernVerband.de/70-Jahre-BBV Schule stellt sich vor Einen Blick hinter die Kulissen bzw. in die Räumlichkeiten der Montessorischule. Alle Räume stehen offen, und das Lehrerteam sowie die Mitglieder des Vorstandes stehen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Termin: Dienstag, 17.11.2015, 19:30 Uhr Ort: Montessori-Schule Forchheim, Egloffsteinstr. 33, 91301 Forchheim Weitere Informationen unter www.montessori-forchheim.de oder Telefon 09191 / 72 99 95 Karpfenfahrt des VdK-Burk Am Donnerstag, 19.11.2015 unternimmt der VdK-Burk eine Karpfenfahrt zum Gasthaus Huberth nach Weilersbach. Der Bus fährt um 17.00 Uhr ab dem Brunnenkreuz - Kirchenstrasse in Burk und der Unkostenbeitrag beträgt 3 EUR pro Teilnehmer. Telefoni- Forchheimer Stadtanzeiger - 7 - Fit nach der Schwangerschaft die Buggypiloten Sie wollen nach der Schwangerschaft wieder fit werden oder ihre Fitness behalten? Die Buggypiloten des Sportvereins Buckenhofen sind dafür auf dem richtigen Kurs. Über Stock und Stein geht es für Mutter mit Kind im Kinderwagen oder Tragetuch. Ein Training, kombiniert aus Walking, Joggen und gezielten Übungen im Freien, mit Gleichgesinnten, die den gleichen Lebensabschnitt bestreiten wie Sie. Und das Beste: Ihr Baby oder Kleinkind ist immer mit dabei. Treffpunkt der Buggypiloten ist jeden Freitag um 9:00 Uhr am unteren Röthenparkplatz in Burk. Weitere Infos und Anmeldung bei Sabine Weber unter Telefon: 0178 5105214 oder [email protected]. Ferienbetreuung in Burk Auch im Schuljahr 2015/2016 bietet die Pfarrei Hl. Dreikönig Burk wieder Ferienbetreuung für Grundschüler an. Die Kinder werden in den Jugendräumen oder dem Kindergarten (je nach Belegungszahl), Meisenweg 3, in Burk in der Zeit von 7:45 bis 13:45 Uhr von einer Erzieherin betreut. Wenn die angebotenen Betreuungszeiten nicht ausreichen, ist eine weitere Betreuung im Kindergarten bis 16:30 Uhr möglich. Die Kosten pro Kind und Woche betragen halbtags 40 Euro, ganztags 75 Euro. Die genauen Betreuungstermine und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie im Pfarramt Burk, Tel. 735875 oder per E-Mail an Nr. 23/15 Informationsabend Die Bürgerinitiative Forum B 470, die Gemeinde Pinzberg und die Stadt Forchheim laden die Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Bau der Ostspange der Südumgehung entschieden haben zu einem Initiativabend am 17. November 2015, um 18:30 Uhr, in das Gasthaus Schuhmann in Gosberg, Kersbacher Straße 1 ein. Als Redner haben ihr Erscheinen zugesagt: Herr Staatssekretär Thomas Silberhorn, die Landtagsabgeordneten Michael Hofmann und Thorsten Glauber, Herr Zeuschel vom Straßenbauamt Bamberg, Herr Landrat Dr. Hermann Ulm, Herr 1. Bürgermeister Reinhard Seeber und Herr Oberbürgermeister Franz Stumpf. Der Abend wird moderiert von Herrn Marcus Steuerer. Wir freuen uns über Ihr Erscheinen. Anregungen zur Verstärkung unserer Initiative werden gerne angenommen. [email protected]. Impressum Forchheimer Stadtanzeiger SSV-Stadtmeisterschaften im Königsbad Der Schwimmsportverein Forchheim lädt alle aktiven und Freizeitschwimmer am 14.11.2015 und 21.11.2015 zu den diesjährigen SSV-Stadtmeisterschaften im Schwimmen ein. Meldeschluss ist der 09.11.2015. Freizeitschwimmer können die Meldungen am Wettkampftag abgeben. Weitere Infos unter ssv-forchheim.de Wegen eingeschränkt nutzbaren Schwimmerbecken (14.11. von 9.30 bis 15.00 Uhr und 21.11. von 9.30 bis 12.00 Uhr) erhalten Badegäste auf Eintritte für das Hallenbad ermäßigte Tarife. Saunaspaß für die ganze Familie Montags und samstags steht die Saunalandschaft auch Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren offen. Das Wellness-Team freut sich auf Sie und Ihre Familie. Termine: Montag und Samstag von 14:00 bis 22:00 Uhr. Tarife: Kinder bis 6 Jahre: freier Eintritt - Kinder ab 6 bis 15 Jahre: 6,00 EUR (2,5 Std.), 10,50 EUR (Tageskarte) - Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene: Normaler Eintritt. Eintrittskarten für die Familiensauna sind nur an der Kasse erhältlich. Schwimm-Abzeichen-Abnahme im Königsbad Abnahme verschiedenen Abzeichen täglich (Mo bis So) zwischen 14.00 und 15.00 Uhr inkl. Prüfungszeit. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei unserem Personal an. Weitere Infos entnehmen Sie bitte der Königsbad-Seite im Internet unter www.koenigsbad-forchheim.de – Herausgeber und Redaktion: Stadt Forchheim, Bürgermeisteramt, Hauptstr. 24, 91301 Forchheim, Tel. 09191/714-221, FAX 09191/714-414 E-Mail: [email protected] – Verantwortlich für den redaktionellen und amtlichen Bekanntmachungsteil: Herr OB Franz Stumpf – Verlag, Anzeigenverwaltung (verantwortlich) und techn. Gesamtherstellung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Peter-Henlein-Str. 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0, Fax: 09191/7232-30 vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Menne –Erscheinungsweise: 14täglich in den ungeraden Wochen –Verbreitungsweise: Kostenlos an alle Haushaltungen der Stadt Forchheim mit allen Stadtteilen –Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes können direkt beim Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil bestellt werden. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Forchheimer Stadtanzeiger - 8 - Bereitschafts- dienste Notdienste Rettungsdienst Unter der Rufnummer 112 ist 24-stündig die Rettungsleitstelle zu erreichen, die sämtliche Einsätze der Notfallrettung steuert. Dies gilt auch für alle Notarzteinsätze einschließlich des Rettungshubschraubers. Über Handy ist die 112 vorwahlfrei zu erreichen. Krankentransport Der Krankentransport ist weiterhin unter der vorwahlfreien Nummer 19222 zu erreichen. Bei Gebrauch eines Handys ist jedoch vor der Rufnummer 19222, wie bisher, eine Vorwahlnummer der Region zu setzen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Hausarzt- und Facharztvertretung in dringenden Fällen. Er ist ausschließlich von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, von Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 8.00 Uhr und an Feiertagen vom Vorabend, 18.00 Uhr bis zu dem auf den Feiertag folgenden Werktag, 8.00 Uhr eingerichtet. Zu erreichen ist er über die Rufnummer 01805/191212 oder unter der vorwahl- und gebührenfreien Nummer 116 117. Ärztl. Notfallpraxis Krankenhausstr. 8, Forchheim, Tel. 116117 Öffnungszeiten: Mittwoch 17 - 21 Uhr, Freitag 18 - 21 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 21 Uhr, Vorabend Feiertag 18 - 21 Uhr; Tel. 979630 (ohne tel. Voranmeldung) - Internet www.ugef.com Zahnärztlicher Notdienst Unter der Telefonnummer 0921/761647 oder www.notdienstzahn.de erhalten Bürger Auskunft über die Möglichkeit einer zahnärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten. Homöopathischer-Wochenenddienst Unter der Nummer 0700-22 66 4886 (12ct/min) werden Sie an Wochenenden und Feiertagen direkt mit dem diensthabenden Homöopathen verbunden. Sie erfahren diesen auch unter: www.homoeopathischer-wochenendienst.de Nr. 23/15 Notdienstbereitschaft der Apotheken Außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind folgende Apotheken in Forchheim dienstbereit: 04.11.2015 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61 09191/2525 05.11.2015 St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10 09191/2631 06.11.2015 Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG, Willy-Brandt-Allee 1 09191/7338793 07.11.2015 Apotheke am Klinikum, Krankenhausstr. 8 09191/340930 08.11.2015 Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83 09191/89933 09.11.2015 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2 09191/733600 10.11.2015 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61 09191/2525 11.11.2015 Marien-Apotheke, Gerhart-Hauptmann-Str. 19 09191/13302 12.11.2015 St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10 09191/2631 13.11.2015 Regnitz-Apotheke, Bamberger Str. 51 09191/65577 14.11.2015 Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5 09191/89381 15.11.2015 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37 09191/2306 16.11.2015 West-Apotheke, Föhrenweg 34 09191/4774 17.11.2015 St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2 09191/89533 18.11.2015 Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a 09191/703336 19.11.2015 Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG, Willy-Brandt-Allee 1 09191/7338793 20.11.2015 Apotheke am Klinikum, Krankenhausstr. 8 09191/340930 21.11.2015 Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83 09191/89933 22.11.2015 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2 09191/733600 Forchheimer Stadtanzeiger - 9 - Nr. 23/15 Harmonika-Musikfreunde Forchheim e.V. Am Samstag, 21.11.2015, findet das Herbstkonzert der Harmonika-Musikfreunde Forchheim e.V. im großen Rathaussaal der Stadt Forchheim statt. Beginn ist um 19:30Uhr; der Eintritt kostet 8.-EUR. Karten gibt es im Vorverkauf bei Optik Röhlich, sowie bei den Aktiven der HMF. Die Musiker vom Akkordeon-Orchester, dem Akkordeon- Ensemble und dem Jungen Chor „Genial Vocal“ bieten ein abwechslungsreiches Programm von Klassik bis Pob, von New-York Ouvertüre, über Starlight Express bis Abenteuerland von Pur. Über einen Besuch würden wir uns freuen. Forchheimer Stadtanzeiger - 10 - Einladung zum Wirtshaussingen Der Fränkische Dorf- und Kulturverein Kersbach freut sich, dass er wieder zu seinem beliebten Wirtshaussingen einladen kann. Im letzten Jahr musste das Singen leider wegen Erkrankung von Hanni Galster abgesagt werden. Nun ist es gelungen, mit neuer Besetzung das gesellige Wirtshaussingen wieder aufleben zu lassen. Es gilt wieder: „Mitsingen ist ausdrücklich erlaubt“. Wann: am Freitag, 06. November 2015 ab 19.30 Uhr Wo: im Gasthaus Greif in Kersbach Wenn Sie gerne in geselliger Runde einen netten Abend verbringen möchten, dann sind Sie herzlich eingeladen. Nr. 23/15 „Peter Pan - das Musical“ gastiert in Forchheim Alle Kinder werden erwachsen, außer einem… jeder kennt den wohl größten Abenteurer der Kinderliteratur, den Meister der Fantasie und Helden aller Kinderträume: Peter Pan! Pünktlich zur kalten Jahreszeit präsentiert der deutschlandweit erfolgreiche Musical-Veranstalter Theater Liberi das spannende Abenteuer als einmaliges Familien-Erlebnis in der Jahn-Kulturhalle in Forchheim. Der Vorhang für das Familien-Musical-Highlight der Theatermacher aus Bochum hebt sich am Freitag, den 27. November 2015 um 16:00 Uhr. Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv - Filmreihe in der Stadtbücherei Auf vielfachen Wunsch zeigen wir in der Veranstaltungsreihe „Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv“ in der Stadtbücherei noch einmal die folgenden Filme: Am Mittwoch, den 04. November 2015 zeigt Rainer Kestler die drei Kurzfilme „Forchheim, die alte Königsstadt“, „Forchheim, eine aufstrebende Stadt“ und „Von der Regnitz zum Main“. Zu sehen sind die historischen Gebäude und das Annafest aus dem Jahr 1955, dann die 1956 ansässigen großen Firmen Forchheims und der Aufbau des Forchheimer Nordens sowie die großen Veränderungen der Flusslandschaft Forchheims durch den Bau des Main-DonauKanals. Am Mittwoch, den 18.11.2015 sind Bilder aus 100 Jahren Forchheim zu sehen. Die Ausschnitte aus der Foto- und Ansichtskartensammlung von 1870 - 1970 werden wie immer von Rainer Kestler sachkundig kommentiert. Der dritte Abend gehört traditionell einem Spielfilm. Die letzte Vorführung von „Stadt ohne Mitleid“ liegt schon wieder einige Jahre zurück. Darum gibt es am 25. November 2015 ein Wiedersehen mit Kirk Douglas und Christine Kaufmann, die die Hauptpersonen in dem 1961 in Forchheim und Bamberg gedrehten Film spielen. Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr, der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. „... in ihm leben, weben und sind wir“ Sonntag, 15. November 2015 Klosterkirche St. Anton Forchheim, 18 Uhr Ein barockes Klanggemälde über Leid, Tod und Auferstehungshoffnung mit dem Actus tragicus von Johann Sebastian Bach sowie Kantaten von Georg Philipp Telemann, Johann Pachelbel u. a. Nachdem der CoroCantiamo aus Erlangen in den vergangenen Jahren des Öfteren in Forchheim zu hören war, ist er auch heuer wieder mit einem ausgesuchten Programm in der Klosterkirche St. Anton zu Gast. Am Volkstrauertag, dem 15. November, erklingen neben dem berühmten „Actus tragicus“ von Johann Sebastian Bach Kompositionen zu Vergänglichkeit, Sterben, Tod und ewigem Leben seiner fränkischen Zeitgenossen Christoph Stolzenberg, Johann Pachelbel und Heinrich Schwemmer auch eine eindrucksvolle Kantate von Georg Philipp Telemann ist mit im Programm. So entsteht aus der Mahnung, Klage und dem Trost verschiedener Werke mit Solisten und Barockorchester ein klangvolles „Memento Mori“, ähnlich einem Requiem. Ein besonderes Hörvergnügen für Freunde Alter Musik. Kat. A 16,- EUR (Schüler/Stud. 12,- EUR), Kat. B 12,- EUR (Schüler/Stud. 9,- EUR) oder im Vorverkauf mit 2 EUR Ermäßigung incl. VVK-Gebühr über www.coro-cantiamo.de H & E Ticketservice, Paradepatz 6, Forchheim Nordbayerische Nachrichten, Hornschuch-Allee 7, Forchheim „Peter Pan - das Musical“ ist eine kindgerechte und anspruchsvolle Interpretation des Märchens frei nach dem berühmten englischen Autor James M. Barrie. Ansprechende Musik, ein eindrucksvolles Bühnenbild und fantasievolle Kostüme lassen die Nimmerland-Illusion real und Träume wahr werden. Das Forchheimer Publikum erwartet eine spannende, humorvolle und dennoch liebevolle Musical-Version der immer aktuellen Geschichte über die Unschuld und Sorglosigkeit der Kindheit und die Bedeutung von Familie. Garantiert beste Musical-Unterhaltung für Träumerinnen und Träumer ab vier Jahren und für alle, die das Kind in sich zumindest für zwei Stunden wieder zum Leben erwecken wollen! Kinder und Kindgebliebene sollten daher das spannende MusicalAbenteuer nicht verpassen: Knapp eine halbe Millionen zufriedene und wiederkehrende Zuschauer der intelligenten MärchenMusical-Produktionen des Theater Liberi sprechen für sich. Sichern Sie sich also Ihre Tickets rechtzeitig zum Preis von 16,- Euro für Erwachsene und 14,- Euro für Kinder von 3 bis 14 Jahren bei freier Platzwahl im Vorverkauf bei allen bekannten Vorverkaufsstellen oder unter der Ticket-Hotline 01805 - 600 311. Tageskassenpreise zuzüglich 2,- Euro. Pfalzmuseum: Winteröffnungszeiten Das Pfalzmuseum Forchheim weist darauf hin, dass ab Sonntag, dem 01. November 2015 die Dauerausstellungen zu den Winteröffnungszeiten zugänglich sind (Mittwoch, Donnerstag 13.00 bis 16.00 Uhr, Sonn- und Feiertage 13.00 bis 17.00 Uhr). Vom 1. Adventssamstag (28.11.15) bis zum 06. Januar gelten Sonderöffnungszeiten: Montag bis Freitag 15:00 bis 18:30 Uhr, Samstag/ Sonntag 13:00 bis 18:30 Uhr. Geschlossen ist das Museum am 24., 25. und 31. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016. Das „Erlebnismuseum Rote Mauer“ in der Wallstraße schließt wegen des Fledermausschutzes am 01. November 2015 und öffnet erst wieder im April (sonntags von 10.00 bis 17.00 Uhr). Forchheimer Stadtanzeiger - 11 - Infobörse Einzelveranstaltungen in der Stadt Forchheim vom 04.11. bis 22.11.2015 Mittwoch, 04.11. Seniorenkreis Verklärung Christi, 9.00 Uhr, Seniorenmesse anschl. Frühstück im Pfarrzentrum Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Caritas - Schulmaterialladen „Grünstift“, 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, geöffnet im „Haus Barbara“ - Familienzentrum der Caritas (Haidfeldstr. 10) BRK Forchheim, 11.30 - 19.30 Uhr, Blutspenden im Rotkreuz-Zentrum (Henri-Dunant-Str. 1) Seniorenkreis Don Bosco und Senioren, 14.00 Uhr, Weinfest mit dem Musikanten Erich Knapp, im Pfarrsaal Reuth Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Vortrag „Besser durch die Krebstherapie mit Lebensqualität und den richtigen Vitaminen und Mineralstoffen“ von Dr. Bernhard Mauser im Pfarrzentrum Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Donnerstag, 05.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Fachstelle für pflegende Angehörige der Caritas, 19.30 Uhr, Stammtisch für Angehörige von Demenzkranken im Nebenraum der Blauen Glocke, Info unter Tel. 32144 (Frau Justen) oder Tel. 359634 (Caritasverband - Frau Schroeter), bzw. Tel. 615071 (Diakonie - Frau Pohl) Freitag, 06.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Kolpingfamilie, 14.30 Uhr, Seniorennachmittag (60plus) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15) FFW Forchheim, 17.00 Uhr, Karpfenpartie im Gerätehaus (Egloffsteinstr.) - Vorbestellung bis 01.11. notwendig Samstag, 07.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West Pack mer´s, 9.00 - 13.00 Uhr, Auftakt zum Adventsmarkt Familienzentrum St. Johannis, 10.00 - 12.00 Uhr, Spielzeugbasar Sonntag, 08.11. St. Martin, 10.15 Uhr, Kleinkindergottesdienst „Ich geh mit meiner Laterne…“ Montag, 09.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Kreativ Schreiben Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Singkreis Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Abendgottesdienst für verstorbene Mitglieder in der Katharinenspitalkirche Dienstag, 10.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 1 Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Familienkreis - Männer kochen für die Familie Mittwoch, 11.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Nr. 23/15 Seniorenkreis Don Bosco, 14.00 Uhr, Vortrag „Gedächtnis spielend trainieren“ von und mit Arsella Geisler, im Don Bosco Stüberl Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Donnerstag, 12.11. Kolpingfamilie, 9.00 Uhr, Frauengruppe - faires Frühstück, Anmeldung unter Tel. 31551 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Gedächtnistraining Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Freitag, 13.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15) KJR, 18.00 - 22.00 Uhr, FFO-Jugendparty im Blue Note Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Familienkreis - Männer kochen für die Familie Samstag, 14.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West FFW Buckenhofen, 14.30 Uhr, Winterwanderung Montag, 16.11. Energie und Klima des Landkreises Forchheim, 10.00 - 16.15 Uhr, C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch „Gebäudetechnik im Blick Smart Home“ im Landratsamt - Kulturraum St. Gereon, Infos und Anmeldung (bis 9.11.) unter Tel. 09421-960333 oder mail [email protected] Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch auffrischen Kolpingfamilie, 20.00 Uhr, Vortragsabend „Hl. Anna Schäffer, Mindelstetten“ mit Präses Georg Holzschuh Dienstag, 17.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 1 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.00 Uhr, Cafehaus und Skat KDFB St. Martin, 18.00 Uhr, Karpfenessen in der Brauereigaststätte Hebendanz Kolpingfamilie, 19.30 Uhr, Computer Club - Schwerpunkt Excel Mittwoch, 18.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Vortrag „Selbstdiagnose für medizinische Laien“ von Jürgen Veit im Pfarrzentrum Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Donnerstag, 19.11. Beratungen zu Existenzgründung, - sicherung und Unternehmensnachfolge, ab 9.00 Uhr, stündliche Termine, im Landratsamt - Zi.Nr. A 106 (kl. Sitzungssaal), Info und Anmeldung unter Tel. 861022 oder mail [email protected] Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, PC / Internetsprechstunde Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Info-Offensive Klimaschutz des Landkreises Forchheim, 19.30 Uhr, Vortrag „Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerke - Strom- und Wärmeerzeugung im Wohnhaus“ im Landratsamt - Kulturraum St. Gereon, Infos und Anmeldung unter Tel. 86-1025 oder mail [email protected] Forchheimer Stadtanzeiger - 12 - Nr. 23/15 Männerkreis Don Bosco, 19.30 Uhr, Tonbild „Auf den Spuren der Bibel im Hl. Land“ von Mike Wuttke im Don-Bosco-Stüberl Landratsamt Forchheim, 19.30 Uhr, Vortrag „Mini- und MikroBlockheizkraftwerke - Strom- und Wärmeerzeugung im Wohnhaus“, im Kulturraum St. Gereon, Infos unter Tel. 861025 Freitag, 20.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Obst- und Gartenbauverein Reuth, Adventsdekoration selbstgemacht Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15) Samstag, 21.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West Kolpingfamilie, Schafkopfrennen im Jugendheim Sonntag, 22.11. Seniorenkreis Don Bosco und Senioren Reuth, Besuch des Forchheimer Brettla - Theateraufführung in Verklärung Christi - als Dankeschön mit Kaffee und Kuchen 18.10.2015 Leonie Dormann, weiblich Sabrina Renate Dormann geb. Seiler und Dominik Erhard Dormann, Wichsenstein 120, 91327 Gößweinstein 18.10.2015 Jonas Florian Schachtner, männlich Andrea Elisabeth Schachtner geb. Kari und Sven Alexander Schachtner, Fichtichstr. 7, 91356 Kirchehrenbach 19.10.2015 Merve Esmanur Adigüzel, weiblich Aylin Adigüzel geb. Günce und Tarik Adigüzel, Serlbacher Str. 36, 91301 Forchheim Was? Wann? Wo? Sterbefälle Termine in den Nachbargemeinden 09.10.2015 Johanna Maria Fröde geb. Hegwein Liebessteig 19, 91301 Forchheim 09.10.2015 Elise Babette Weiß geb. Braun Bamberger Str. 1, 91301 Forchheim 10.10.2015 Johann Hermann Reichelsdorfer Ringstr. 5, 91352 Hallerndorf 15.10.2015 Max Peppel Lerchenstr. 2, 91083 Baiersdorf 19.10.2015 Günter Adamczyk Schloßplatz 6, 91365 Weilersbach 21.10.2015 Margarita Salahitdinova geb. Verlinger Gebrüder-Waasner-Weg 1, 91301 Forchheim Die weiteren Termine der Nachbargemeinden können Sie auf unserer Internetseite (Verlinkung) bzw. unter www.forchheimer-kulturservice.de nachschauen. Der Veranstaltungskalender „FO:kus“ für das Forchheimer Land und die Fränkische Schweiz liegt aber auch in Papierform in unserer Tourist-Information und an vielen öffentlichen Stellen aus. Amtliche Bekanntmachungen Einwohnermelde- und Standesamt Familiennachrichten aus der Stadt Forchheim Eheschließungen 15.10.2015 Anita Andrea Gorita und Andreas Alfred Gebel, Am Augraben 2, 91301 Forchheim 15.10.2015 Alexandra Meixner und Matthias Reinhard Pfeffermann, HansSachs-Str. 19, 91301 Forchheim 22.10.2015 Verena Hofmann und Tobias Gick, Hofäcker 3, 91301 Forchheim 23.10.2015 Katharina Inge Kaiser und Sebastian Michael Simon, Krottental 4 A, 91301 Forchheim für die Zeit vom 12.10. bis 25.10.2015 Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. Geburten 09.10.2015 Paulina Lena Schneider, weiblich Martina Margit Schneider geb. Hubert und Sven Johann Georg Schneider, Kanzelstr. 16, 91330 Eggolsheim, Rettern 13.10.2015 Benjamin Sack, männlich Marie-Theres Sack und Florian Sack geb. Müller, Steigerwaldstr. 11, 96049 Bamberg 13.10.2015 Alina Emily Schuster, weiblich Mara Schuster, Schellenberger Weg 3, 91077 Neunkirchen a.Brand 15.10.2015 Emily Paula Gebhardt, weiblich Simone Stefanie Gebhardt geb. Kempfer und Patrick Elmar Gebhardt, Käsröthe 15, 91301 Forchheim 16.10.2015 Koray Karabag, männlich Nursen Karabag geb. Dincer und Önder Karabag, von-Pappenheim-Str. 10, 91301 Forchheim 17.10.2015 Jana Bubanja, weiblich Mandy Andrea Bubanja geb. Hübschmann und Dejan Bubanja, Bügstr. 41 A, 91301 Forchheim Stadtbauamt Vollzug der BayBO Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung nach Art. 66 Abs. 2 BayBO Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim mit Bescheid vom 21.10.2015 für das Grundstück Flur-Nr. 2486/2, 91301 Forchheim, Gemarkung Forchheim, Bayreuther Straße 11, die baurechtliche Baugenehmigung für die Nutzungsänderung im Dachgeschoss (ergänzend Nutzung als Wohnraum) erteilt hat. Nach Umbau ist geplant, das Wohngebäude als Unterkunft für Asylbewerber zu nutzen. Die Baumaßnahme befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und ist gemäß § 34 BauGB zulässig. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den allgemeinen Parteiverkehrszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Stadtbauamt, Birkenfelderstr. 4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss eingesehen werden. Forchheimer Stadtanzeiger - 13 - Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Gründe: Das Bauvorhaben ist nach Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig. Der Antragsteller hat unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich die baurechtliche Genehmigung bei der als Baugenehmigungsbehörde zuständigen Großen Kreisstadt Forchheim beantragt (Art. 67 Abs. 1 BayBO). Der Bauantrag wurde von der technischen Abteilung der unterfertigten Behörde geprüft. Soweit geboten, wurden die gemäß Art. 69 Abs. 1 BayBO erinnerungsberechtigten Behörden gehört, Gutachten eingeholt und durch Rotstifteintrag in den Plänen oder Auflagen in den Beiblättern des Bescheides auf die Einhaltung bestehender gesetzlicher Forderungen hingewiesen. Die Bauherren beantragten den vollständigen Ausbau des Dachgeschosses in dem Anwesen Bayreuther Straße 11, Flurstück-Nr. 2486/2, Gemarkung Forchheim. Das bestehende Gebäude wurde bereits in den Jahren 1938 bzw. 1960 als Mehrfamilienwohnhaus genehmigt. Auch der vollständige Dachausbau war bereits Gegenstand einer eigenständigen Genehmigung, wurde jedoch nicht realisiert. Aus diesem Grund war für die vollständige Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum die Genehmigung beantragt. Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und ist daher gemäß § 34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu beurteilen. Dementsprechend sind bauliche Anlagen zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude, die Nutzung im Dachgeschoss (Wohnen) soll ergänzt werden. Folgend ist geplant, das Anwesen als Unterkunft für Asylbewerber zu nutzen. Sowohl der Umbau als auch die geplante folgende Nutzung sind auf dem Baugrundstücks zulässig. Rechtsgrundlagen: Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (BVBl 2007, S. 588. Garagen- und Stellplatzverordnung vom 26.05.2008 (GVBL S. 433), Baugesetzbuch §§ 29-39 (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl l S. 2141), Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.1.1993 (BGBl l S. 132) mit den jeweiligen Änderungen. Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 1, 2, 6 Abs. 1, 8, 13, 14 des Kostengesetzes i.d.F. vom 25.6.1969 (BayRS 2013-1-1-F), i.V.m. dem Kostenverzeichnis zum KG mit den jeweiligen Änderungen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bauordnungsamt gez. Zedler, (Referatsleiter) Nr. 23/15 Vollzug der BayBO Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung nach Art. 66 BayBO Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim mit Bescheid vom 07.10.2015 für das Grundstück Fl. Nr. 3441/2, Gemarkung Forchheim, Äußere Nürnberger Straße 28 und 28a, 91301 Forchheim eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines Nebengebäudes (Fahrradabstellgebäude) außerhalb der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 6/1-2 festgesetzten Baugrenzen erteilt hat. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den Zeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Stadtbauamt, Birkenfelderstr. 4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss eingesehen werden. Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Gründe: I. Der Antragsteller beantragte am 25.09.2015, eingegangen bei der Stadt Forchheim am 28.09.2015 die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/1-2 für die Errichtung eines Fahrradabstellraumes auf dem Grundstück Flur-Nr. 3443/2, Gemarkung Forchheim (Äußere Nürnberger Straße 28 und 28a). Das 5,00 m lange und 2,50 m breite Nebengebäude soll westlich, d.h. im Anschluss an die PKW-Stellplätze errichtet werden, die sich im nördlichen Bereich des Grundstückes befinden. Für das Grundstück besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan aus dem Jahr 1958, der innerhalb von Baugrenzen zwei lang gestreckte und in Nord-Südrichtung verlaufende Baurechte für eine gewerbliche Nutzung festsetzt. Das Nebengebäude (Fahrradabstellraum) befindet sich außerhalb der Baugrenzen. Das Fahrradabstellgebäude dient der auf den Grundstücken Fl.Nr. 3443/2, 3442 und 3441/2 (alle Gemarkung Forchheim) befindlichen Wohnanlage Bayreuther Straße 28 und 28a. Mit Ausnahme des Gewerbebaurechts setzt der Bebauungsplan für das Bauquartier östlich der Äußeren Nürnberger Straße, das sowohl im Westen als auch im Süden von der Friedrich-von-Schletz-Straße und im Norden vom Stichweg der Friedrich-von-Schletz-Straße (Hausnummer: 15 - 15d und 19 - 19e) umfasst ist, zweigeschossige Wohnbaurechte fest. Eine gewerbliche Nutzung ist bzw. war für das Baugrundstück, wie es der Bebauungsplan vorsieht, nicht mehr zeitgemäß und widerspricht der vorhandenen Nutzungsstruktur des Baugebietes und den heutigen städtebaulichen Zielen. Die an Stelle der gewerblichen Nutzung baurechtlich genehmigte und hergestellte Wohnbebauung Bayreuther Straße 28 und 28a fügt sich aufgrund der umliegend bestehenden Wohnbebauung in das Gebiet ein und bietet für das Bauquartier eine städtebaulich sinnvollere Bebauung, als die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von 1958 festgesetzte Gewerbebebauung. Das vorliegende Nebengebäude soll antragsgemäß als leicht erreichbarer und gut zugänglicher Fahrradabstellraum für die nicht zu ebener Erde liegenden Wohnungen des Gebäudes genutzt werden. Das Fahrradabstellgebäude dient nach § 14 BauNVO dem Nutzungszweck der auf den Grundstücken Äußere Nürnberger Straße 28 und 28a befindlichen Wohnhäusern. Es werden durch die Errichtung des Fahrabstellgebäudes auch keine nachbarlichen Belange berührt, so dass für das Nebengebäude i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO die ausgesprochene Befreiung nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden konnte. II. Die Große Kreisstadt Forchheim ist zum Erlass dieses Bescheides sachlich und örtlich zuständig (Art 53, 54 BayBO, § 1 Abs. 1 GrKrV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG). Die beantragte Maßnahme ist verfahrensfrei (Art. 57, Abs. 1, Nr. Forchheimer Stadtanzeiger - 14 - 1, Buchstabe a BayBO). Es ist daher nur die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des für das Baugrundstück bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erforderlich. Die Stadt hat nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Die Kostenentscheidung beruht auf Art 1,2 des Kostengesetzes i.d.F. vom 20.02.1998 (GVBl. S. 43; BayRS 2013-1-1-F). Die Gebühr für die Befreiung ergibt sich aus Art 6, KG i. V. mit Tarif Nr. 1.31 des Kostenverzeichnisses. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Zedler, Referatsleiter Vollzug der BayBO Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung nach Art. 66 Abs. 2 BayBO Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim mit Bescheid ISO-022/2015-FO vom 13.10.2015 für das Grundstück Flurstück-Nr. 2367/75, Nähe Reuther Straße 77a, 91301 Forchheim, Gemarkung Forchheim, eine Isolierte Befreiung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung durch erteilt hat. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den allgemeinen Parteiverkehrszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Stadtbauamt, Birkenfelderstr. 4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss eingesehen werden. Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Gründe: Das Bauvorhaben ist nach Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig. Der Antragsteller hat unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich die baurechtliche Genehmigung bei der als Baugenehmigungsbehörde zuständigen Großen Kreisstadt Forchheim beantragt (Art. 67 Abs. 1 BayBO). Der Bauantrag wurde von der technischen Abteilung der unterfertigten Behörde geprüft. Soweit geboten, wurden die gemäß Art. 69 Abs. 1 BayBO erinnerungsberechtigten Behörden gehört, Gutachten eingeholt und durch Rotstifteintrag in den Plänen oder Auflagen in den Beiblättern des Bescheides auf die Einhaltung bestehender gesetzlicher Forderungen hingewiesen. Die Bauherrin beantragte am 21.05.2015 die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5/5-4 für die Errich- Nr. 23/15 tung einer Terrassenüberdachung auf der Flurstücks-Nr. 2367/75 Gemarkung Forchheim (Reuther Straße 77a). Die Überdachung südlich an das bestehende Reiheneckhaus angefügt werden. Vor einigen Jahren wurde die Baugenehmigung zur Errichtung von insgesamt 10 Reihenhäusern auf dem Anwesen Reuther Straße 77 a - 77 e genehmigt. Bei dem östlichen Gebäude Reuther Straße 77 a wurde die Isolierte Befreiung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung beantragt. Die Überdachung hat eine Tiefe von 3 m und zieht sich über die gesamt südöstliche Gebäudeseite hinweg bis zum Abstand von 3 m zum östlichen Nachbarn. Für das Grundstück besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 5/5-4, der innerhalb von Baugrenzen entlang der Bayreuther Straße mit abgewinkelten Baukörpern an der West- und Ostseite eine dreigeschossige Wohnbebauung festsetzt. Nachdem dieser Bebauungsplan schon 2003 aufgestellt wurde und knapp 10 Jahre eine Bebauung nicht vorgenommen wurde, sind auf einem Teilgrundstück dieses gesamten Areals die Reihenhäuser parallel zur Reuther Straße hergestellt worden und weichen von der gestaffelten Bauweise des Baurechts ab. Der jetzige Baukörper der Reuther Straße 77 a befindet sich vollständig außerhalb des Baurechts. Da bei diesem Baukörper die Abstandsfläche weniger groß ist, als bei der ursprünglich vorgesehenen dreigeschossigen Planung, war die Lage dieses Reiheneckhauses möglich. Aufgrund der Lage des Reiheneckhauses befindet sich auch die Terrassenüberdachung außerhalb des Baurechts. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Lage dieser Überdachung, da bei den Nachbargebäuden eine Terrassenüberdachung teilweise ohne Abweichung zulässig wäre. Ebenso sieht das ursprüngliche Baurecht eine stärkere Verdichtung der Baukörper vor als derzeit hergestellt wurde. Die Grundzüge der Stadtplanung werden durch die Überschreitung nicht berührt. Die westliche Grenzbebauung wurde grundbuchamtlich geregelt. Die Überdachung soll soweit reduziert werden, dass zum östlichen Nachbarn FlurstückNr. 2367/18 ein Abstand der nicht überdachten Flächen von 3 m erreicht wird. Rechtsgrundlagen: Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (BVBl 2007, S. 588. Garagen- und Stellplatzverordnung vom 26.05.2008 (GVBL S. 433), Baugesetzbuch §§ 29-39 (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl l S. 2141), Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.1.1993 (BGBl l S. 132) mit den jeweiligen Änderungen. Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 1, 2, 6 Abs. 1, 8, 13, 14 des Kostengesetzes i.d.F. vom 25.6.1969 (BayRS 2013-1-1-F), i.V.m. dem Kostenverzeichnis zum KG mit den jeweiligen Änderungen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bauordnungsamt gez. Zedler, (Referatsleiter) Forchheimer Stadtanzeiger - 15 - Bau-, Grün- und Bäderbetrieb Winterdienst 2015/2016 hier: Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes der Stadt Forchheim und Hinweise zur Sicherung der Gehbahnen durch die Anlieger Die Stadt Forchheim weist im Hinblick auf den bevorstehenden Wintereinbruch auf folgendes hin: 1. Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes durch die Stadt Forchheim auf öffentlichen Straßen Die Stadt Forchheim führt seit Jahren einen differenzierten Winterdienst durch. Dieser differenzierte Winterdienst besteht darin, dass die Verwendung von Streusalz auf ein Mindestmaß reduziert wird, um Schädigungen der Straßenbäume, der übrigen Pflanzen- und Tierwelt im Randbereich der Straßen sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers weitgehendst zu vermeiden. Dieser umweltfreundliche Winterdienst wird auch im Winter 2015/2016 fortgeführt. Von den im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Straßen mit einer Gesamtlänge von rd. 135 km und öffentliche Radwege von rd. 90 km werden auch im Winter 2015/2016 nur ca. 110 km Haupt- und Durchgangsstraßen, Radwege sowie besonders gefährdete Gefällstrecken gestreut. Der Bau- und Grünbetrieb hat für die Durchführung des differenzierten Winterdienstes in der Stadt Forchheim Streugebiete ausgewiesen und diese nach Dringlichkeitsstufen unterteilt. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden dass die gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen vorrangig gestreut bzw. bei Schneefall geräumt werden. Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslage sind lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu streuen. (BGH VersR 1990, 1148). Geschlossene Ortslage ist der Teil des Stadt-, Gemeindegebietes, der zusammenhängend bebaut ist. Verkehrswichtig sind Straßen, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straßen im Stadt-, Gemeindegebiet den meisten Verkehr tragen, und zwar dauernd. Einzelne Verkehrsbelastungen zu Spitzenzeiten (rush hour) reichen alleine nicht aus, eine Straße verkehrswichtig zu machen. Gefährlich sind diejenigen Straßenstellen, an denen ein Kraftfahrer trotz der im Winter zu beobachtenden besonderen Sorgfalt nicht in der Lage ist, die Gefahr rechtzeitig zu erkennen oder sich nicht rechtzeitig auf sie einstellen kann. ,Wesentlich ist immer, dass es sich um unvermutete Gefahren handeln muss, die selbst mit sorgfältiger Fahrweise nicht zu meistem sind. Schneeglätte alleine macht eine Straße nicht gefährlich. Die Räum- und Streupflicht für die öffentliche Körperschaft gegenüber dem Fahrverkehr entsteht somit erst dann, wenn sich die öffentliche Straße • Innerhalb geschlossener Ortslage befindet • sie sowohl verkehrswichtig als auch • gleichzeitig gefährlich ist Diese Grundsätze gelten auch für Radwege (BGH, VersR 2004, 213). Gemeinsame Geh- und Radwege (Verkehrszeichen 240 zu § 41 StVO) sind wie Gehwege zu behandeln. Der Radfahrer nimmt nur am Schutz der Fußgänger teil. Fußgängerüberwege werden nur geräumt, soweit diese belebt und unentbehrlich sind. In Fußgängerzonen wird ein angemessener Streifen im Mittelteil geräumt und gestreut. Die Anlieger sind für die Gehbahnen am Rand der Fußgängerzonen zuständig. Gesicherte Querstreifen vom Mittelstreifen zur Gehbahn am Rand der Fußgängerzone müssen von der Stadt nicht geräumt oder gestreut werden. Nr. 23/15 Öffentliche Parkplätze werden nur zum Schutz der Fußgänger winterdienstlich gesichert. Der Fahrverkehr muss nicht gesichert werden (OLG Karlsruhe, VersR 1983, 188). Daraus folgt, dass Parkbuchten winterdienstfrei sind, weil der Fahrzeuginsasse alsbald eine Gehbahn erreichen kann. Auf Friedhöfen und in Parkanlagen werden nur die Hauptwege gesichert, keinesfalls aber Nebenwege bzw. Zugänge zu einzelnen Gräbern, es sei denn es findet eine Beerdigung statt. Wir dürfen um Verständnis bitten, dass ein umweltfreundlicher Winterdienst natürlich auch gewisse Einschränkungen im Fahrverkehr mit sich bringt, was sowohl den ruhenden wie fließenden Verkehr betrifft. Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihr Fahrzeug in den Wintermonaten nicht in engen Straßen abstellen, bzw. so abstellen, damit Räumfahrzeuge unbehindert fahren können. Für den fließenden Verkehr gilt vorsichtiges Fahren, Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. 2. Sicherung der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger Nachdem in jedem Winter die Beobachtung gemacht wird, dass teilweise die bestehenden Bestimmungen über die Sicherung der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger nicht ausreichend beachtet werden, darf an dieser Stelle nochmals auf folgendes hingewiesen werden: a) Der Winterdienst ist in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Großen Kreisstadt Forchheim vom 17.12.1999 (Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim vom 23.12.1999) geregelt. b)Diese Verordnung enthält u.a. folgende wesentliche Bestimmungen über die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Auszug aus dem Text der Verordnung): § 9 Sicherungspflicht (1)Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. § 10 Sicherungsarbeiten (1)Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2)Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hintedieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Große Kreisstadt stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. § 11 Sicherungsfläche (1)Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. Der Begriff der Gehbahn ist dabei in § 2 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung wie folgt definiert: Gehbahnen sind a) die für den Fußgängerverkehr (Fußgänger- und Radfahrerverkehr) bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straße, Geh- oder Radwege oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straße (wenn kein Gehweg vorhanden ist) in ausreichender Breite entlang der Straßen- - 16 - Forchheimer Stadtanzeiger grundstücksgrenze. § 13 Ordnungswidrigkeiten Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.eine öffentliche Straße verunreinigt und verunreinigen läßt, 2. die ihm obliegenden Reinigungspflichten nicht erfüllt, 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Wir bitten nun alle Betroffenen, durch die Erfüllung der Ihnen auferlegten Verpflichtungen im eigenen Interesse sowie im Interesse der Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass während der Winterzeit ein gefahrloses Benutzen der Gehbahnen möglich ist. Dabei bitten wir auch zu beachten, dass kein reines Streusalz verwendet wird, sondern allenfalls bei einer Sand- und Splittstreuung höchstens ein 10%-iger Streusalzanteil (zur Verhinderung des Einfrierens des Streugutes) untergemischt wird. Des weiteren weist die Stadt darauf hin dass der Schnee aus den Privatgrundstücken nicht auf den öffentlichen Verkehrsflächen abgelagert werden darf (siehe § 13.1)! Sollten irgendwelche Zweifel über die Art und Umfang des Winterdienstes bestehen, so erteilt der Bau-, Grün- und Bäderbetrieb gerne Auskunft (telefonische Rückfragen über Rufnummer 714-239). Forchheim, 14.10.2015 STADT FORCHHEIM Franz Stumpf Oberbürgermeister Stadtwerke Forchheim A. Feststellung des Jahresabschlusses des Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmens für das Jahr 2014 1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 Der Verwaltungsrat des Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmens hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Der Jahresabschluss 2014 des Stadtwerke Forchheim Kommunaluntemehmens wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme 61.468.432,08 € Jahresüberschuss 514.554,70 € 2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2014 Nr. 23/15 über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit der Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsprüfung der Gemeinden, der Landkreise und Bezirke unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen, Forchheim, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der KUV Bay und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An das Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen, Forchheim, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit der Verordnung für das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und Bezirke wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des KUV Bay. liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung 3. Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschuss 2014 Der Verwaltungsrat des Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmens hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 514.554,70 EUR ist in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Der Jahresabschluss und Geschäftsbericht für das Jahr 2014 liegt bei den Stadtwerken Forchheim, Haidfeldstraße 8, am Empfang in der Zeit vom 09.11. bis 20.11.2015 während der Geschäftszeiten Forchheimer Stadtanzeiger - 17 - (Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 7:00 bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Forchheim, Oktober 2015 Stadtwerke Forchheim KU Reinhold Müller, Vorstand Landratsamt Forchheim Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Genehmigungsverfahren gemäß § 68 WHG für die Neugestaltung des Schlehenbachabflusses im Stadtteil Burk durch die Stadt Forchheim Bekanntmachung gemäß § 3a Satz 2 UVPG Die Stadt Forchheim beantragte mit Schreiben vom 17.02.2015 die wasserrechtliche Genehmigung für die o. g. Maßnahme. Für den geplanten Gewässerausbau ist gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 des UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgeschrieben. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war nach § 3c UVPG auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG genannten Kriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Ebenso war zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungsund Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden oder inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden. Im vorliegenden Fall wäre dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, weil mit der beabsichtigten Ausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Prüfkriterien ersichtlich sind. Durch das Vorhaben wird die Hochwassersituation im Stadtteil Burk deutlich verbessert. Der Eingriff in den Natur-, vor allem in den Gewässerhaushalt, wird entsprechend ausgeglichen. Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Ebermannstadt, 21.10.2015 Unkroth Oberregierungsrat Allgemeine Bekanntmachungen Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes Neues Bundesmeldegesetz ab 01. November 2015: Wiedereinführung der Wohnungsgeberbescheinigung Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie alle Landesmeldegesetze ablöst. Das Meldewesen ist dann bundesweit einheitlich geregelt. Die Stadt Forchheim weist auf die wichtigsten Änderungen hin: Wieder eingeführt ist die Pflicht zur Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers - er hat nunmehr bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht. Wohnungsgeber im gesetzlichen Sinne sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z. B. Nr. 23/15 Wohnungsverwaltungen. Künftig ist beim Einzug in eine Wohnung (und in einigen wenigen Fällen auch beim Auszug wie z.B. Wegzug ins Ausland und ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine entsprechende Bescheinigung des Wohnungsgebers erforderlich. Die schriftliche Bescheinigung der Meldebehörde vorzulegen und muss folgende Angaben enthalten: • Name und Anschrift des Wohnungsgebers, • Art des Meldevorgangs (Einzug oder Auszug) • Datum des Einzugs oder Auszugs • Anschrift der Wohnung (mit Zusatzangaben z. B. Stockwerk, Wohnungsnummer) • Namen aller in der Wohnung lebenden meldepflichtigen Personen Allein die Vorlage eines Mietvertrags reicht nicht aus: Er enthält nicht alle geforderten Angaben. Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung ist erhältlich beim Einwohnermeldeamt oder zum Ausdrucken unter https://www.forchheim.de/content/neues-bundesmeldegesetz-ab01-november-2015. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bittet die Stadt Forchheim alle Bürgerinnen und Bürger künftig bei allen An- und Ummeldungen einer Wohnung im Einwohnermeldeamt die erforderliche Wohnungsgeberbescheinigung gleich mit vorzulegen. Bekanntmachung des Friedhofsamtes Bei nachstehend aufgeführten Grabstellen ist es uns leider bis heute nicht möglich gewesen, die Inhaber des Nutzungsrechtes festzustellen. Wir bitten deshalb die Verfügungsberechtigten, welche eine Verlängerung des Nutzungsrechtes wünschen, dies innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadt Forchheim, Bau-, Grün- und Bäderbetrieb, Dechant-Reuder-Str. 4, 91301 Forchheim, anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf das Nutzungsrecht! Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 29 Abs. (2) der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Forchheim vom 01.10.2012 die Grabstelle geräumt wird. Soweit Eigentümer oder Erben nicht bekannt oder nicht zu ermitteln sind und ein Hinweis auf der Grabstätte nach Ablauf von drei Monaten nicht zum Erfolg geführt hat, kann die ersatzlose Beseitigung von Amts wegen vorgenommen werden. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht nicht. Friedhof an der Birkenfelderstraße Abt. XII Nr. 279-E Nutzungsberechtigter: Herr Siegmar Herold, Eclificia / Paris I 03700 Ex. A. Pta 8 / Alicante Span, Spanien Verstorbener: Herr Reinhold Herold, bestattet am 16.04.1999 Frau Maria Margareta Herold, bestattet am 10.12.1999 Abt. XX Nr. 043-E Nutzungsberechtigter: Verstorbene: Frau Anna Schneider, bestattet 23.02.2000 Friedhof an der Heimgartenstraße Abt. XXIV Nr. 228-229 Nutzungsberechtigte: Frau Christa Purrmann, Loc Frader 1, 37010 Torri Del Be (Italien) Verstorbener: Herr Paul Purrmann, bestattet am 10.03.1971 Abt. XXVI Nr. 182-183 Nutzungsberechtigte: Frau Berta Straub, Kapellenweg 5, 87733 Markt Rettenbach Forchheimer Stadtanzeiger Verstorbene: Frau Berger Brigitte bestattet 17.02.1965 Frau Berger Sofie bestattet 01.06.1978 - 18 - am am Abt. XXIX Nr. 556 WU Nutzungsberechtigte: Frau Hildegard Rudolph, Hans-Sachs-Str. 2, 91301 Forchheim Verstorbener: Herr Otto Feulner, bestattet am 18.09.1998 27.10.2015 Garten- und Friedhofsamt Lockner Nr. 23/15 KW 45