Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
Fotomodel (m./w.) Berufsbeschreibung Fotomodels stehen Modell für Fotoaufnahmen in Modemagazinen, Katalogen, Websites usw. und wirken bei Filmaufnahmen für Produktwerbung aller Art mit. Dabei setzen sie bewusst Körper, Gestik und Mimik nach Anleitung der FotografInnen ein. Models arbeiten in Studios, in Gebäuden aller Art und im Freien mit FotografInnen, ModeredakteurInnen, Werbefachleuten und ModelagentInnen zusammen. Sie arbeiten im Team und haben Kontakt zu FriseurInnen, VisagistInnen, StylistInnen sowie VeranstalterInnen von Modeschauen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Fotomodels präsentieren Mode, Accessoires und Schmuck bis hin zu allen möglichen Produkten in Katalogen, Modemagazinen und -zeitschriften, Life Style Magazinen, Zeitungen, auf Websites usw. Sie posieren für Werbefotos für Bekleidung, Kosmetika, Parfüm, Möbel, Autos und andere Konsumartikel. Models übernehmen in Werbespots Rollen aller Art und führen Mode, Schmuck und Accessoires auf Modeschauen (Laufstegen) vor (siehe auch Mannequin / Dressman). Fotomodels arbeiten meist mit Modelagenturen zusammen. Seriöse Agenturen nehmen nur aussichtsreiche KandidatInnen auf und verlangen auch keine Aufnahmegebühr. In den Agenturen liegen Kataloge und Sedcards der Models auf. Sedcards sind die Visitenkarten von Fotomodels. Darauf sind Fotos, Name, Maße des Models und eventuelle Referenzproduktionen (Empfehlungen) angeführt. VertreterInnen von Werbeagenturen, Filmproduktionsfirmen und Verlagsbüros kontaktieren Modelagenturen, lassen sich Modelkataloge zusenden und treffen auf Grund dieser eine Vorauswahl der entsprechenden Fotomodels. FotografInnen, Creative Directors, RedakteurInnen usw. entscheiden sich für ein Fotomodel aufgrund der Auswahl der Agenturkataloge oder/und organisieren Castings. Das sind Vorstellungstermine, die von Agenturen und FotografInnen angesetzt werden, um die ideale Besetzung für eine Produktion zu finden. Fotomodels werden von der Modelagentur über Castingtermine informiert und stellen sich bei den Firmen meist im Rahmen von Fotoshootings (Fotoproduktionen mit FotografInnen) vor. Arbeitsmittel Fotomodels arbeiten mit ihrem Körper und setzen diesen bewusst ein, um Kleidung, Make-up, Frisuren und Produkte zu präsentieren und zu bewerben. Da die Mode- und Werbebranche allen Zielgruppenanforderungen gerecht werden muss, ist die Nachfrage nach guten Models nicht unbedingt eine Frage des Alters und der Figur, sondern auch eine Frage der Ausstrahlung und des Ausdrucksvermögens. Bei ihrer Arbeit kommen Models mit allen möglichen Konsumgütern in Berührung. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Fotomodels werden von Modelagenturen an Werbeagenturen vermittelt. Sie lassen sich mit den verschiedensten Produkten fotografieren oder filmen, dabei arbeiten sie in Foto- und Verlagsstudios, Gebäuden aller Art und im Freien. Es werden Einzelaufnahmen gemacht oder Gruppenaufnahmen gemeinsam mit KollegInnen oder auch mit Kindern. Manchmal kommen sie auch mit Tieren in Kontakt. Fotomodels arbeiten mit dem am Fotoshooting beteiligten Team zusammen, siehe z. B. BerufsfotografIn (Lehrberuf) oder FotografIn (-Kunst), FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) (Lehrberuf), VisagistIn sowie mit Fachkräften im Bereich Modedesign (siehe ModedesignerIn) und Fachkräften der Werbebranche, siehe z. B. Werbefachmann/-frau und mit den VeranstalterInnen von Modeschauen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● Sedcards zusammenstellen Termine mit Modelagenturen koordinieren bei Castings vorstellen und an Probeaufnahmen teilnehmen Schmuck, Mode und Accessoires für Fotos oder bei Modeschauen vorführen für Werbefotos für verschiedenste Konsumartikel posieren Rollen für Werbespots übernehmen Unternehmen und Institutionen ● ● Modelagenturen Werbeagenturen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● ● Beweglichkeit gute körperliche Verfassung Sportlichkeit Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● Fremdsprachenkenntnisse gute Beobachtungsgabe Präsentationsfähigkeit Repräsentationsvermögen Rhythmikgefühl Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude Kritikfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● ● Ausdauer Begeisterungsfähigkeit Flexibilität Geduld Modebewusstsein psychische Belastbarkeit Selbstmotivation ● ● ● Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Spontanität Zielstrebigkeit Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ChoreografIn Farb- und TypberaterIn MusicaldarstellerIn SängerIn SchauspielerIn TänzerIn VisagistIn Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch: a) freiberufliche Tätigkeit als Fotomodel, Model, Mannequin Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. b) Freies Gewerbe: Fotomodell- und Mannequinagentur Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen ● Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● Fitness in ÖsterreichInternet: http://www.fitness.at/ Modedesign im InternetInternet: http://www.firstview.com Werbeakademie des WIFI WienInternet: http://www.werbeakademie.at © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft