Merkblatt Eheschließung - Deutsche Botschaft Phnom Penh
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Merkblatt Eheschließung - Deutsche Botschaft Phnom Penh
Februar 2013 Merkblatt Eheschließung Seit 07. März 2011 können aufgrund einer Verordnung des kambodschanischen Außenministeriums nur noch ausländische Männer unter 50 Jahren und einem monatlichen Verdienst von mindestens 2.500,- USD eine kambodschanische Partnerin in Kambodscha heiraten. Wenn beide Verlobte über 50 Jahre alt sind, findet die Neuregelung keine Anwendung. Weitere Auskunft erteilt das kambodschanische Außenministerium, No.3 Samdech Hun Sen Blvd., Phnom Penh, Legal and Consular Department. Tel. +855-23-212 641 Öffnungszeiten: 08:00-11:30, 14:00-17:00 A) Eheschließung in Kambodscha Ausländer, die in Kambodscha heiraten möchten, müssen das beiliegende Antragsformular ausfüllen und gemeinsam mit dem/der kambodschanischen Partner/-in persönlich beim kambodschanischen Außenministerium einreichen. Das Außenministerium führt innerhalb von 5 Tagen nach Antragstellung ein Interview mit den Antragstellern durch, prüft die Unterlagen und erteilt eine schriftliche Genehmigung. Die Antragsteller müssen anschließend die Unterlagen inkl. Genehmigung des Außenministeriums beim kambodschanischen Innenministerium einreichen. Das Innenministerium prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Im positiven Fall erteilt das Innenministerium eine Heiratsgenehmigung. Abschließend muss diese Genehmigung von den Heiratswilligen beim örtlich zuständigen Standesamt am Wohnort des/-r kambodschanischen Partners/-in eingereicht werden, um die Eheschließung anzumelden. Nach einer Aufgebotsfrist von 10 Tagen autorisiert das lokale Standesamt die Eheschließung. Die beiden Heiratswilligen (sowie in der Regel 2 Zeugen) müssen persönlich bei der Registrierung der Eheschließung persönlich beim Standesamt anwesend sein und ihren Daumenabdruck im Heiratsbuch abgeben. Dem von beiden Verlobten unterschriebenen Antrag muss der ausländische Verlobte die folgenden Originalunterlagen inkl. 1 Doppel sowie englischer oder französischer Übersetzung beifügen: beglaubigte Kopie des Reisepasses und des Visums für Kambodscha.. Ehefähigkeitszeugnis mit konsularischer Bescheinigung der Botschaft, ggf. Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten oder Scheidungsurteil Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft die konsularische Bescheinigung nur aufgrund eines Ehefähigkeitszeugnisses eines deutschen Standesamts ausstellen kann, nicht aber aufgrund Adresse: 76-78 Rue Yougoslavie (Street 214) Phnom Penh Kambodscha Post: P.o. Box 60 Phnom Penh Kambodscha Telefon: +855 (0)23-216-193 Telefax: +855 (0)23 217 016 Email: [email protected] Internet: www.phnom-penh.diplo.de einer Meldebescheinigung. Für die konsularische Bescheinigung der Botschaft über das Fehlen von Ehehindernissen fällt eine Gebühr von 25,- €, zahlbar in bar in USD zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Botschaft an. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 39 Personenstandsgesetz). Nähere Informationen über die Beantragung beim Standesamt I in Berlin finden Sie unter: http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehefaehigkeitszeugnis.html Polizeiliches Führungszeugnis (nähere Informationen zur Beantragung eines deutschen polizeilichen Führungszeugnisses finden Sie unter: http://www.bundesjustizamt.de) Nachweis über Berufstätigkeit und monatliches Einkommen von mehr als 2.500,- USD Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einer offiziell bei der kambodschanischen Regierung registrierten Gesundheitseinrichtung/Klinik (es gibt keine Liste) Nachweis z.B. aus dem Melderegister, wer außer dem Antragsteller noch in dessen Haus/Wohnung lebt oder ggf. Nachweise für wen er unterhaltspflichtig ist. 1 Passbild Das kambodschanische Außenministerium erbittet außerdem Kopien der folgenden Unterlagen seitens der/-s kambodschanischen Verlobten: Geburtsurkunde Zustimmung der Eltern, autorisiert vom Bürgermeister (wurde in Einzelfällen verlangt) Family Record Book Ehefähigkeitszeugnis (Certificat de Célibat/viduité/Certificate of Singleness/Widower/Divorcee) Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einer offiziell bei der kambodschanischen Regierung registrierten Gesundheitseinrichtung/Klinik 1 Passbild Mit längeren Bearbeitungszeiten bei den beteiligten kambodschanischen Behörden muss gerechnet werden. Nach der Eheschließung In Kambodscha lebende Deutsche können sich wegen Fragen zum Namensrecht und evtl. Änderungen im Pass mit der Konsularabteilung in Verbindung setzen. Nicht in Kambodscha ansässige Deutsche wenden sich diesbezüglich an die zuständigen Behörden an ihrem Wohnort in Deutschland. Adresse: 76-78 Rue Yougoslavie (Street 214) Phnom Penh Kambodscha Post: P.o. Box 60 Phnom Penh Kambodscha Telefon: +855 (0)23-216-193 Telefax: +855 (0)23 217 016 Email: [email protected] Internet: www.phnom-penh.diplo.de B) Eheschließung in Deutschland Eine Eheschließung in Deutschland muss durch die Eheschließenden beim Standesamt am Wohnort eines Verlobten angemeldet werden; wenn keiner der Verlobten in Deutschland lebt, ist das Standesamt für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll (§ 12 Personenstandsgesetz). Nach Erfahrungen der Botschaft benötigt der kambodschanische Partner in der Regel folgende Unterlagen: 1. 2. 3. 4. 5. Nachweis der Staatsangehörigkeit Wohnsitzbescheinigung; aktuelle Ledigkeitsbescheinigung (jeweils gültig für 6 Monate); Geburtsurkunde; Falls eine Vorehe bestand: Nachweis der Auflösung der Vorehe durch Scheidungsurteil/Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde sowie Heiratsurkunde der Vorehe, ggf. Anerkennung der Eheauflösung im Ausland durch die zuständige Landesjustizverwaltung Für verbindliche Informationen hinsichtlich der in Ihrem Einzelfall benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte an das zuständige deutsche Standesamt. Die Unterlagen müssen grundsätzlich mit Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden (§ 2 Personenstandsverordnung). Die Botschaft nimmt derzeit keine Legalisationen von kambodschanischen Urkunden vor. Die Botschaft kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte ein Urkundenüberprüfungsverfahren durchführen (s. Merkblatt "Urkundenüberprüfung"). Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden. Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Adresse: 76-78 Rue Yougoslavie (Street 214) Phnom Penh Kambodscha Post: P.o. Box 60 Phnom Penh Kambodscha Telefon: +855 (0)23-216-193 Telefax: +855 (0)23 217 016 Email: [email protected] Internet: www.phnom-penh.diplo.de