Merkblatt Eheschließung - Deutsche Botschaft Phnom Penh

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Merkblatt Eheschließung - Deutsche Botschaft Phnom Penh
Februar 2013
Merkblatt Eheschließung
Seit 07. März 2011 können aufgrund einer Verordnung des kambodschanischen Außenministeriums
nur noch ausländische Männer unter 50 Jahren und einem monatlichen Verdienst von mindestens
2.500,- USD eine kambodschanische Partnerin in Kambodscha heiraten. Wenn beide Verlobte über
50 Jahre alt sind, findet die Neuregelung keine Anwendung. Weitere Auskunft erteilt das
kambodschanische Außenministerium, No.3 Samdech Hun Sen Blvd., Phnom Penh, Legal and
Consular Department.
Tel. +855-23-212 641
Öffnungszeiten: 08:00-11:30, 14:00-17:00
A) Eheschließung in Kambodscha
Ausländer, die in Kambodscha heiraten möchten, müssen das beiliegende Antragsformular
ausfüllen und gemeinsam mit dem/der kambodschanischen Partner/-in persönlich beim
kambodschanischen Außenministerium einreichen. Das Außenministerium führt innerhalb von 5
Tagen nach Antragstellung ein Interview mit den Antragstellern durch, prüft die Unterlagen und
erteilt eine schriftliche Genehmigung. Die Antragsteller müssen anschließend die Unterlagen inkl.
Genehmigung des Außenministeriums beim kambodschanischen Innenministerium einreichen. Das
Innenministerium prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Im
positiven Fall erteilt das Innenministerium eine Heiratsgenehmigung. Abschließend muss diese
Genehmigung von den Heiratswilligen beim örtlich zuständigen Standesamt am Wohnort des/-r
kambodschanischen Partners/-in eingereicht werden, um die Eheschließung anzumelden. Nach einer
Aufgebotsfrist von 10 Tagen autorisiert das lokale Standesamt die Eheschließung. Die beiden
Heiratswilligen (sowie in der Regel 2 Zeugen) müssen persönlich bei der Registrierung der
Eheschließung persönlich beim Standesamt anwesend sein und ihren Daumenabdruck im
Heiratsbuch abgeben.
Dem von beiden Verlobten unterschriebenen Antrag muss der ausländische Verlobte die folgenden
Originalunterlagen inkl. 1 Doppel sowie englischer oder französischer Übersetzung beifügen:
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beglaubigte Kopie des Reisepasses und des Visums für Kambodscha..
Ehefähigkeitszeugnis mit konsularischer Bescheinigung der Botschaft, ggf. Sterbeurkunde des
vorherigen Ehegatten oder Scheidungsurteil
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft die konsularische Bescheinigung nur aufgrund
eines Ehefähigkeitszeugnisses eines deutschen Standesamts ausstellen kann, nicht aber aufgrund
Adresse:
76-78 Rue Yougoslavie (Street 214)
Phnom Penh
Kambodscha
Post:
P.o. Box 60
Phnom Penh
Kambodscha
Telefon:
+855 (0)23-216-193
Telefax:
+855 (0)23 217 016
Email:
[email protected]
Internet:
www.phnom-penh.diplo.de
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einer Meldebescheinigung. Für die konsularische Bescheinigung der Botschaft über das Fehlen
von Ehehindernissen fällt eine Gebühr von 25,- €, zahlbar in bar in USD zum jeweils aktuellen
Wechselkurs der Botschaft an.
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes
oder des gewöhnlichen Aufenthaltes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte des
letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Wenn niemals oder
nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des
Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 39 Personenstandsgesetz). Nähere Informationen über die
Beantragung beim Standesamt I in Berlin finden Sie unter:
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehefaehigkeitszeugnis.html
Polizeiliches Führungszeugnis (nähere Informationen zur Beantragung eines deutschen
polizeilichen Führungszeugnisses finden Sie unter: http://www.bundesjustizamt.de)
Nachweis über Berufstätigkeit und monatliches Einkommen von mehr als 2.500,- USD
Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einer offiziell bei der kambodschanischen Regierung
registrierten Gesundheitseinrichtung/Klinik (es gibt keine Liste)
Nachweis z.B. aus dem Melderegister, wer außer dem Antragsteller noch in dessen
Haus/Wohnung lebt oder ggf. Nachweise für wen er unterhaltspflichtig ist.
1 Passbild
Das kambodschanische Außenministerium erbittet außerdem Kopien der folgenden Unterlagen
seitens der/-s kambodschanischen Verlobten:
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Geburtsurkunde
Zustimmung der Eltern, autorisiert vom Bürgermeister (wurde in Einzelfällen verlangt)
Family Record Book
Ehefähigkeitszeugnis (Certificat de Célibat/viduité/Certificate of Singleness/Widower/Divorcee)
Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einer offiziell bei der kambodschanischen Regierung
registrierten Gesundheitseinrichtung/Klinik
1 Passbild
Mit längeren Bearbeitungszeiten bei den beteiligten kambodschanischen Behörden muss gerechnet
werden.
Nach der Eheschließung
In Kambodscha lebende Deutsche können sich wegen Fragen zum Namensrecht und evtl.
Änderungen im Pass mit der Konsularabteilung in Verbindung setzen. Nicht in Kambodscha
ansässige Deutsche wenden sich diesbezüglich an die zuständigen Behörden an ihrem Wohnort in
Deutschland.
Adresse:
76-78 Rue Yougoslavie (Street 214)
Phnom Penh
Kambodscha
Post:
P.o. Box 60
Phnom Penh
Kambodscha
Telefon:
+855 (0)23-216-193
Telefax:
+855 (0)23 217 016
Email:
[email protected]
Internet:
www.phnom-penh.diplo.de
B) Eheschließung in Deutschland
Eine Eheschließung in Deutschland muss durch die Eheschließenden beim Standesamt am Wohnort
eines Verlobten angemeldet werden; wenn keiner der Verlobten in Deutschland lebt, ist das
Standesamt für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung zuständig, vor dem die Ehe
geschlossen werden soll (§ 12 Personenstandsgesetz).
Nach Erfahrungen der Botschaft benötigt der kambodschanische Partner in der Regel folgende
Unterlagen:
1.
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4.
5.
Nachweis der Staatsangehörigkeit
Wohnsitzbescheinigung;
aktuelle Ledigkeitsbescheinigung (jeweils gültig für 6 Monate);
Geburtsurkunde;
Falls eine Vorehe bestand: Nachweis der Auflösung der Vorehe durch
Scheidungsurteil/Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde sowie Heiratsurkunde der Vorehe,
ggf. Anerkennung der Eheauflösung im Ausland durch die zuständige
Landesjustizverwaltung
Für verbindliche Informationen hinsichtlich der in Ihrem Einzelfall benötigten Unterlagen wenden
Sie sich bitte an das zuständige deutsche Standesamt.
Die Unterlagen müssen grundsätzlich mit Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden (§ 2
Personenstandsverordnung).
Die Botschaft nimmt derzeit keine Legalisationen von kambodschanischen Urkunden vor. Die
Botschaft kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte ein
Urkundenüberprüfungsverfahren durchführen (s. Merkblatt "Urkundenüberprüfung"). Ob eine
Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die
Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine
Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft
zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr
übernommen werden.
Adresse:
76-78 Rue Yougoslavie (Street 214)
Phnom Penh
Kambodscha
Post:
P.o. Box 60
Phnom Penh
Kambodscha
Telefon:
+855 (0)23-216-193
Telefax:
+855 (0)23 217 016
Email:
[email protected]
Internet:
www.phnom-penh.diplo.de