Informationsblatt erforderliche Unterlagen
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Informationsblatt erforderliche Unterlagen
Öffentliche Sicherheit Informationsblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO) einschließlich der für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen Allgemeine Hinweise: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG einschließlich GmbH & Co. KG) benötigt jeder geschäftsführungsberechtigter Gesellschafter eine Erlaubnis. In diesem Fall ist von jedem geschäftsberechtigten Gesellschafter ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO zu stellen. Bei einer Kommanditgesellschaft ist der Erlaubnisinhaber in der Regel der Komplementär. Bei einer juristischen Person (GmbH, Aktiengesellschaft, UG) ist der Erlaubnisinhaber die juristische Person. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO ist in diesem Fall vom gesetzlichen Vertreter/den gesetzlichen Vertretern der juristische Person zu stellen. Benötigt werden dann die Angaben zur Person aller nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag vertretungsberechtigten Personen. Falls der Platz auf dem Antrag nicht ausreichend sein sollte, bitte ein weiteres Antragsformular verwenden. Ist eine juristische Person erst in Gründung, kann die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO zwar beantragt werden. Die beantragte Erlaubnis wird jedoch erst nach erfolgter Eintragung in das Handelsregister erteilt. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person sind bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Mit einem Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID-Funktion) nach § 18 Personalausweisgesetzes oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT-Funktion) nach § 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetzes können beide Auskünfte auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz unter „Bürgerdienste“ „Online-Portal“ direkt beantragt werden. Dort finden Sie auch alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person ist bei der Gemeinde zu beantragen, in welcher der Betriebssitz liegt. Alle Auskünfte sollen direkt an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit, Marktplatz 6 in 91054 Erlangen geschickt werden. Bei einem Wohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind folgende Amtsgerichte für die Auskunft der Konkursstelle zuständig: Amtsgericht Fürth -InsolvenzgerichtBäumenstr. 28 90701 Fürth © Landratsamt Erlangen-Höchstadt Telefon-Nr. 0911/7438-0 Fax-Nr. 0911/7438-246 1. Bei der Beantragung einer Erlaubnis für geschäftsberechtigten Gesellschafter einer Unterlagen erforderlich: eine natürliche Person oder jeden Personengesellschaft sind folgende vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes, Insolvenzgericht, dass in den letzten fünf Jahren kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen gestellt wurde. 2. Bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine juristische Person, die bereits im Handelsregister eingetragen ist, sind folgende Unterlagen erforderlich: vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO Führungszeugnis für jede vertretungsberechtigte Person Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede vertretungsberechtigte Person Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person. Bei einer GmbH & Co. KG ist jeweils für die GmbH und für die GmbH & Co. KG ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes, Insolvenzgericht, dass in den letzten fünf Jahren kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der juristischen Person gestellt wurde aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister über die Eintragung der Firma. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG erforderlich. 3. Bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine juristische Person, die noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, sind folgende Unterlagen erforderlich: vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO Führungszeugnis für jede vertretungsberechtigte Person Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede vertretungsberechtigte Person Abschrift des Gesellschaftervertrages. Stand: Februar 2016