Informationsblatt erforderliche Unterlagen

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Informationsblatt erforderliche Unterlagen
Öffentliche Sicherheit
Informationsblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach
§ 34 c Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO) einschließlich der
für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen
Allgemeine Hinweise:
Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG einschließlich GmbH & Co. KG) benötigt jeder
geschäftsführungsberechtigter Gesellschafter eine Erlaubnis. In diesem Fall ist von jedem
geschäftsberechtigten Gesellschafter ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1
Satz 1 GewO zu stellen. Bei einer Kommanditgesellschaft ist der Erlaubnisinhaber in der Regel der
Komplementär.
Bei einer juristischen Person (GmbH, Aktiengesellschaft, UG) ist der Erlaubnisinhaber die
juristische Person. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO ist in
diesem Fall vom gesetzlichen Vertreter/den gesetzlichen Vertretern der juristische Person zu
stellen. Benötigt werden dann die Angaben zur Person aller nach Gesetz, Satzung oder
Gesellschaftervertrag vertretungsberechtigten Personen. Falls der Platz auf dem Antrag nicht
ausreichend sein sollte, bitte ein weiteres Antragsformular verwenden.
Ist eine juristische Person erst in Gründung, kann die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1
Satz 1 GewO zwar beantragt werden. Die beantragte Erlaubnis wird jedoch erst nach erfolgter
Eintragung in das Handelsregister erteilt.
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen bei Antragstellung nicht älter
als sechs Monate sein. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für
eine natürliche Person sind bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Mit einem Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID-Funktion) nach § 18
Personalausweisgesetzes oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT-Funktion) nach § 78 Abs. 5
Aufenthaltsgesetzes können beide Auskünfte auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz unter
„Bürgerdienste“  „Online-Portal“ direkt beantragt werden.
Dort finden Sie auch alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf.
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person ist bei der Gemeinde zu
beantragen, in welcher der Betriebssitz liegt.
Alle Auskünfte sollen direkt an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Öffentliche
Sicherheit, Marktplatz 6 in 91054 Erlangen geschickt werden.
Bei einem Wohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind folgende Amtsgerichte für die Auskunft
der Konkursstelle zuständig:
Amtsgericht Fürth
-InsolvenzgerichtBäumenstr. 28
90701 Fürth
© Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Telefon-Nr. 0911/7438-0
Fax-Nr. 0911/7438-246
1. Bei der Beantragung einer Erlaubnis für
geschäftsberechtigten Gesellschafter einer
Unterlagen erforderlich:
eine natürliche Person oder jeden
Personengesellschaft sind folgende

vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO

Führungszeugnis

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes, Insolvenzgericht, dass in den letzten fünf
Jahren kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen gestellt
wurde.
2. Bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine juristische Person, die bereits im
Handelsregister eingetragen ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:

vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO

Führungszeugnis für jede vertretungsberechtigte Person

Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede vertretungsberechtigte Person

Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person. Bei einer GmbH & Co.
KG ist jeweils für die GmbH und für die GmbH & Co. KG ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister erforderlich

Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes, Insolvenzgericht, dass in den letzten fünf
Jahren kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
juristischen Person gestellt wurde

aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister über die Eintragung der
Firma. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG ist ein entsprechender Auszug für die
GmbH und die KG erforderlich.
3. Bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine juristische Person, die noch nicht im
Handelsregister eingetragen ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:

vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO

Führungszeugnis für jede vertretungsberechtigte Person

Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede vertretungsberechtigte Person

Abschrift des Gesellschaftervertrages.
Stand: Februar 2016