Anzeigenblätter - Rhein Main Wochenblatt

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Anzeigenblätter - Rhein Main Wochenblatt
2016
Preisliste Nr. 49 · Gültig ab 1. Januar 2016
www.rmpw.de
KREISSTADT
ECHO
 M E D I A DAT E N
Anzeigenblätter
MAINZ
·
WIESBADEN
·
DARMSTADT
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Wormser Wochenblatt – Samstag
Vorort - Samstag
Watzhahn
Guntersblum
Wehen
Gimbsheim
Dautenheim
GauHeppenheim
Eppelsheim
Flomborn
Dintesheim
Dittelsheim-
Eich
Heßloch
Hochborn Monzernheim
HangenWeishm.
Westhofen
Mettenheim
Bechtheim
Gundersheim Bermersheim
OberFlörsheim
Dalsheim
Mölsheim
54
Alsheim
Frettenheim
Ibersheim
Rheindürkheim
9
271
Gundheim
Herrnsheim
Neuhausen
Mörstadt A61
LeiselN.-Flörsheim
heim
PfeddersKriegsheim
Hochheim
heim
Mons47
Pfiffligheim
heim
Offstein
Heppenheim
Sonnenberg
455
Wiesbaden
Wi.Frauenstein
A66
42
Mombach
465
R
Gonsenheim
Heidesheim
Finthen
Wallau
Delkenhm.
Biebrich
Schierstein
643
Breckenheim
Nordenstadt
A66
Budenheim
Medenbach
Igstadt
Erbenheim
H Amöneburg
E
IN
Uhlerborn
BobenheimRoxheim
Bierstadt
Freudenberg
Dotzheim
A3
Kloppenheim
Kohlheck
Schlangenbad
Horchheim
WiesOppenheim
Auringen
Heßloch
N
Ober- 260
Walluf
NiederEltville
42
Weinsheim
Klarenthal
54
Martinsthal
FlörsheimDalsheim
HohenSülzen
EI
Naurod
Rambach
Seitzenhahn
WamHamm bach
Rauenthal
Worms
Wachenheim
Hahn
Georgenborn
Osthofen
Abenheim
Bleidenstadt
Hetten-
RH
455
Taunusstein
Born
40
Zahlbach
671
Kastel
Kostheim
Gustavsburg
Weilbach
Mechthilds- Massenheim
hausen
Wicker
519
40
Hochheim
am Main
MAIN
Falkenberg
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Verbreitungsgebiet
Anzeigenblätter (Wochenmitte)
248
Hohenstein
Idstein
670
Bad Schwalbach
KREISSTADT
Taunusstein
278
WIESBADEN
660
IN
MA
MAINZ
Rüsselsheim
610
Ingelheim
840
Bingen
850
Frankfurt
Flughafen
Frankfurt
Hochheim
IN
RHE
Rüdesheim
Hofheim
690
Eltville
ECHO
810
612
622
Groß-Gerau
Weiterstadt
880
618
Riedstadt
Oppenheim
614
830
Griesheim
Pfungstadt
Stockstadt
Alzey
620
OberRamstadt
SeeheimJugenheim
Bürstadt
WORMS
820
Lampertheim
Ludwigshafen
610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung
278 Kreisstadt Echo
612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung
660 Rheingauer Wochenblatt
614 SüWo Ried
670 Untertaunus Wochenblatt
616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt
690 Wiesbadener Wochenblatt
618 SüWo Griesheim / Weiterstadt
810 Mainzer Wochenblatt
620 SüWo Darmstadt
820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt
622 SüWo Dieburg und Umgebung
830 Alzeyer Wochenblatt
624 SüWo Vorderer Odenwald
840 Binger Wochenblatt
626 SüWo Odenwaldkreis
912 Wormser Wochenblatt
626
Reichelsheim
Bensheim
Fürth
Heppenheim
Mannheim
248 Idsteiner anzeiger
624
Fischbachtal
Lindenfels
912
880 Rheinhessisches Wochenblatt
Dieburg
DARMSTADT
616
850 Ingelheimer Wochenblatt
Babenhausen
Mörfelden-Waldorf
Rimbach
i-punkt
Michelstadt
Erbach
Auflagen
SüWo (Wochenmitte)
Wochenblatt (Wochenmitte)
Ausgabe
Auflage
Auflage
830
Alzeyer Wochenblatt
36.700
616
SüWo Bergstraße / Pfungstadt
28.660
840
Binger Wochenblatt
35.940
620
SüWo Darmstadt
67.680
820
Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt
27.960
622
SüWo Dieburg und Umgebung
40.480
248
Idsteiner Anzeiger
24.570
618
SüWo Griesheim / Weiterstadt
24.870
850
Ingelheimer Wochenblatt
24.390
612
SüWo Groß-Gerau und Umgebung
26.510
278
Kreisstadt Echo
23.700
626
SüWo Odenwaldkreis
34.360
810
Mainzer Wochenblatt
140.170
614
SüWo Ried
20.170
660
Rheingauer Wochenblatt
28.710
610
SüWo Rüsselsheim und Umgebung
57.100
880
Rheinhessisches Wochenblatt
26.560
624
SüWo Vorderer Odenwald
35.910
670
Untertaunus Wochenblatt
29.490
i-punkt*
65.000
690
Wiesbadener Wochenblatt
124.470
Gesamtauflage SüWo
335.740
912
Wormser Wochenblatt
56.930
Gesamtauflage SüWo inkl. i-punkt:
400.740
Gesamtauflage Wochenblatt (Wochenmitte):
579.590
Wochenende
Ausgabe
696
VorOrt (Samstag)
911
Wormser Wochenblatt (Samstag)
Gesamtauflage Wochenblatt (Wochenende):
Inhalt
Auflagen
Ausgabe
Auflage
143.440
63.830
207.270
* nicht einzeln belegbar.
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Allgemeine Angaben
Verlag:
Anschrift:
RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH
Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz
Postfach 3120, 55021 Mainz
Telefon Geschäfts-:
führung
Telefon Anzeigen:
Telefax:
(0 61 31) 48-4700
E-Mail:
Internet:
[email protected]
www.rhein-main-wochenblatt.de
Bankkonto:
Commerzbank, Mainz 2 114080 01 (BLZ 550 400 22)
Swift: Coba DE FF XXX
BIC: Coba DE FF XXX
IBAN: DE07 5504 0022 0211 4080 01
Abrechnung:
(0 61 31) 48-4721, -4727, -4752, -4756
(0 61 31) 48-4733
Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand
an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per E-Mail
erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze
Mail mit Ihrer Kundennummer und der E-Mail-Adresse für den
Rechnungsversand an [email protected] oder wenden Sie sich an Ihren
Anzeigenberater.
Zahlungsbedingungen
Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Vorauszahlung oder Bankeinzug 2 Prozent Skonto.
4/5
Grund- und Ortspreise
Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet,
keine Mittlervergütung.
Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in
Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision.
Rabatte
Es kann nur entweder die Malstaffel
oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen.
Malstaffel
ab
Mengenstaffel
6 Anz.
5%
3.000 mm
5%
12 Anz.
10 %
5.000 mm
10 %
24 Anz.
15 %
10.000 mm
15 %
48 Anz.
20 %
20.000 mm
20 %
Kombinationsrabatte
Ein Motivwechsel ist ausgeschlossen.
Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche.
Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen.
Ausgaben
Rabatte
2–3
10 %
4–5
15 %
6 – 10
20 %
ab 11
25 %
Allgemeine Angaben
Anlieferung der Druckunterlagen
Technische Angaben
bis Anzeigenschluss
Satzspiegel:
Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm
VorOrt (Tabloid):
Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm
Spaltenzahl:
Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid)
Grundschrift:
mindestens 6 pt
Spaltenbreite:
Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout)
1-spaltig = 45 mm
5-spaltig = 231 mm
2-spaltig = 92 mm
6-spaltig = 278 mm
3-spaltig = 138 mm
7-spaltig = 325 mm
4-spaltig = 185 mm
Mindestformat:
10 mm / 1-spaltig
Druckverfahren:
Offsetdruck
Farben:
Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach
ISO 12647-3:2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im
Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation.
Erscheinungsweise
Wochenmitte und Wochenende
Chiffregebühr
Abholung 3 € zzgl. MwSt
Zusendung 8 € zzgl. MwSt.
Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig
ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10 € erhoben.
Anzeigenschluss
Bei Kombination mehrerer Anzeigenblätter
und Belegung der Gesamtausgaben
Einzelausgaben SüWo, Untertaunusund Rheingauer Wochenblatt
Restliche Wochenblätter,
Idsteiner Anzeiger und Kreisstadt Echo
Wochenend-Ausgabe
VorOrt (Samstag) und Wormser Wochenblatt (Samstag)
Allgemeine
Angaben
Freitag, 15 Uhr
Freitag, 15 Uhr
Montag, 14 Uhr
Mittwoch, 13 Uhr
Verbreitung
Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit Sperrvermerk. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter werden nicht berücksichtigt. Die
Verteilung des Idsteiner Anzeigers erfolgt als Beilage in der Tageszeitung zzgl. Verteilung an Nicht-Abo-Haushalte. Auflagenkontrolle
der Wochenblätter und SüWo durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
nach den Richtlinien von BDZV und BVDA.
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Richtlinien für die Mehrfarbreproduktion
Zeitungsprofil
Druckbedingungen:
Profilname:
Profildateiname:
Charakterisierung:
Kunstdruckprofile:
Zeitungsdruck 48 L /cm
ISO Newspaper 26
ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc
IFRA26
Diese Profile wurden in der Praxis von verschiedenen Häusern
erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort
von www.ifra.com herunterladen. Die Charakterisierungsdaten
erhalten Sie unter www.color.org.
Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen
weden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon
(0 61 31) 48-56 81.
Druckunterlagen
Datenformat:
Prüfdruck (Proof):
Proof-Erstellung:
PDF/X3 (ISO 15930)
Auf dem Prüfdruck muss ein ugra/FOGRA- Medienkeil enthalten
sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der
ISO 12647-3 erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden.
Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach
ISO 12647. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Mediaberater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter Telefon
(06131) 48-56 81.
Andruck
Bedruckstoff:
Druckrichtung:
Druckreihenfolge:
Tonwertzunahme:
Rasterweiten:
Auflagenpapier Zeitung 42,5 g/m²
Der Fuß ist vorauslaufend
C, M, Y, K
50 % Feld + 26 %; Abweichung ± 5 %
48 L /cm (Standard)
6/7
Volltondichte:
Farbdichte
C, M, Y
K
Abweichung
0.90
± 0.1
1.10
± 0.1
Rasterwinkelung:
0° = Yellow
15° = Cyan
75° = Magenta
135° = Kontrast
Hinweis: Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr.
Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn.
Tonwertbereich:
Der druckende Tonwertbereich ist von 5 bis 90 Prozent.
Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten
beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen.
Tonwertsumme:
Neutrale Bildtiefen maximal 240 Prozent Flächendeckung über
alle Farben.
Hinweis: Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert
soll Schwarz mindestens 85 Prozent betragen. Anwendung von
GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen
im Druck zu reduzieren.
Zeitungsrotation
Format:
350 mm × 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format)
oder 255 mm × 350 mm (Halbformat)
Satzspiegel:
Maximal 325 mm × 480 mm
bei Halbformat 231 mm × 325 mm
Druckverfahren:
Zeitungsoffsetdruck
Umfänge/Farbigkeit: Auf allen Seiten 4c möglich
Digitaler Anzeigenempfang / Anzeigen auf Datenträger
Programme / Dateiformate
E-Mail
Mac-Programme:
QuarkXpress 8.0
Illustrator CS 5.5
InDesign CS 5.5
Photoshop CS 5.5
Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per E-Mail (maximal 20 MB)
empfangen werden.
DOS-Programme:
CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können
akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt).
Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter
dem Ablage-Fenster erstellen.
Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter
(0 61 31) 48-56 41 zur Verfügung.
FTP
datenimport.vrm.de
Zugangsdaten auf Anfrage unter Kontakt-Telefon.
Sonstiges
CD, DVD, USB-Stick
Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für
eventuelle Rückfragen.
Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über
Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden.
Datenformat
Dateinamen
PDF/X3 (ISO 15930)
Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen.
Datenträger
Lichtpunkt:
Rasterflächen:
Rasterverläufe:
5 %, Tiefe 90 % bei Bildern
mindestens 10 % Tonwert (eingegebener Rechnerwert)
von 0 % bis 100 % Tonwert zulässig
Kontakt-Telefon:
E-Mail:
(0 61 31) 48-56 51 und (0 61 31) 48-56 41
[email protected]
Bitte unbedingt beachten:
ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen
Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-Dokumente) verarbeitet werden.
Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg
an die Anzeigenabteilung erfolgen.
Allgemeine
Angaben
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Grundpreise – Wochenmitte
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Anzeigenteil
Ausgabe
s/w
je mm
8/9
Titelseite
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
s/w
je mm
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
830 Alzeyer Wochenblatt
1,13
1,29
1,52
1,41
1,62
1,90
840 Binger Wochenblatt
1,10
1,27
1,49
1,38
1,60
1,87
820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt
0,95
1,09
1,28
1,18
1,36
1,60
248 Idsteiner Anzeiger
1,09
1,26
1,48
1,36
1,56
1,84
850 Ingelheimer Wochenblatt
0,99
1,14
1,33
1,23
1,42
1,67
278 Kreisstadt Echo
1,22
1,41
1,64
1,52
1,76
2,06
810 Mainzer Wochenblatt
2,84
3,26
3,84
3,55
4,08
4,80
660 Rheingauer Wochenblatt
0,96
1,10
1,30
1,21
1,38
1,63
880 Rheinhessisches Wochenblatt
0,97
1,11
1,31
1,22
1,41
1,64
670 Untertaunus Wochenblatt
1,07
1,23
1,44
1,34
1,54
1,81
690 Wiesbadener Wochenblatt
2,84
3,26
3,84
3,55
4,08
4,80
912 Wormser Wochenblatt
1,27
1,45
1,71
1,58
1,82
2,13
11,50
13,22
15,52
14,39
16,54
19,42
802 Gesamtausgabe Wochenblatt inkl. Idsteiner Anzeiger und
Kreisstadt Echo
Grundpreise – Wochenmitte
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Anzeigenteil
Ausgabe
s/w
je mm
Titelseite
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
s/w
je mm
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt
1,08
1,24
1,45
1,35
1,55
1,82
620 SüWo Darmstadt
1,62
1,87
2,18
2,03
2,33
2,74
622 SüWo Dieburg und Umgebung
1,20
1,37
1,62
1,50
1,72
2,03
618 SüWo Griesheim / Weiterstadt
1,02
1,17
1,37
1,28
1,47
1,72
612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung
1,06
1,22
1,43
1,33
1,52
1,79
626 SüWo Odenwaldkreis
1,13
1,29
1,52
1,41
1,62
1,90
614 SüWo Ried
0,95
1,09
1,28
1,18
1,36
1,60
610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung
1,40
1,61
1,89
1,75
2,01
2,36
624 SüWo Vorderer Odenwald
1,14
1,31
1,54
1,42
1,63
1,91
391 Gesamtausgabe SüWo
7,60
8,74
10,26
9,50
10,93
12,83
390 Gesamtausgabe SüWo mit i-punkt (Bensheim)
9,13
10,50
12,32
11,41
13,13
15,41
801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte
19,10
21,96
25,78
23,89
27,47
32,25
800 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte inkl. i-punkt
20,63
23,72
27,84
25,80
29,67
34,83
Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die
auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte.
Anzeigenpreise
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Ortspreise – Wochenmitte
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Anzeigenteil
Ausgabe
s/w
je mm
10/11
Titelseite
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
s/w
je mm
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
830 Alzeyer Wochenblatt
0,96
1,10
1,30
1,20
1,38
1,62
840 Binger Wochenblatt
0,94
1,08
1,27
1,18
1,36
1,59
820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt
0,81
0,93
1,09
1,01
1,16
1,36
248 Idsteiner Anzeiger
0,93
1,07
1,26
1,16
1,33
1,57
850 Ingelheimer Wochenblatt
0,84
0,97
1,13
1,05
1,21
1,42
278 Kreisstadt Echo
1,04
1,20
1,40
1,30
1,50
1,76
810 Mainzer Wochenblatt
2,42
2,78
3,27
3,03
3,48
4,09
660 Rheingauer Wochenblatt
0,82
0,94
1,11
1,03
1,18
1,39
880 Rheinhessisches Wochenblatt
0,83
0,95
1,12
1,04
1,20
1,40
670 Untertaunus Wochenblatt
0,91
1,05
1,23
1,14
1,31
1,54
690 Wiesbadener Wochenblatt
2,42
2,78
3,27
3,03
3,48
4,09
912 Wormser Wochenblatt
1,08
1,24
1,46
1,35
1,55
1,82
802 Gesamtausgabe Wochenblatt inkl. Idsteiner Anzeiger und
Kreisstadt Echo
9,80
11,27
13,23
12,26
14,10
16,56
Ortspreise – Wochenmitte
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Anzeigenteil
Ausgabe
s/w
je mm
Titelseite
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
s/w
je mm
2+3
1 Zusatzfarbe
Zusatzfarben
je mm
je mm
616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt
0,92
1,06
1,24
1,15
1,32
1,55
620 SüWo Darmstadt
1,38
1,59
1,86
1,73
1,99
2,34
622 SüWo Dieburg und Umgebung
1,02
1,17
1,38
1,28
1,47
1,73
618 SüWo Griesheim / Weiterstadt
0,87
1,00
1,17
1,09
1,25
1,47
612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung
0,90
1,04
1,22
1,13
1,30
1,53
626 SüWo Odenwaldkreis
0,96
1,10
1,30
1,20
1,38
1,62
614 SüWo Ried
0,81
0,93
1,09
1,01
1,16
1,36
610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung
1,19
1,37
1,61
1,49
1,71
2,01
624 SüWo Vorderer Odenwald
0,97
1,12
1,31
1,21
1,39
1,63
391 Gesamtausgabe SüWo
6,48
7,45
8,75
8,10
9,32
10,94
390 Gesamtausgabe SüWo mit i-punkt (Bensheim)
7,78
8,95
10,50
9,73
11,19
13,14
801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte
16,28
18,72
21,98
20,36
23,42
27,50
800 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte inkl. i-punkt
17,58
20,22
23,73
21,99
25,29
29,70
Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die
auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte.
Anzeigenpreise
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Wormser Wochenblatt – Samstag
Verteilgebiet:
Auflage:
Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim,
Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim
und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die
Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und
Ober-Flörsheim
Guntersblum
Gimbsheim
63.830 Exemplare
Anzeigenteil
s/w
je mm
1 Zusatzfarbe
je mm
2+3 Zusatzfarben
je mm
Grundpreis
1,55
1,78
2,09
Ortspreis
1,32
1,52
1,78
Dautenheim
Titelseite
Ortspreis
Beilagenpreise:
Anzeigenschluss:
Satzspiegel:
s/w
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
je mm
je mm
je mm
1,94
2,23
2,62
1,65
1,90
2,23
siehe Prospektbeilagen Seite 14
Mittwoch, 13 Uhr
Höhe 480 mm × Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm
GauHeppenheim
Eppelsheim
Flomborn
Grundpreis
12/13
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Dintesheim
Alsheim
Frettenheim
Dittelsheim-
Eich
Heßloch
Mettenheim
Hamm
Hochborn Monzernheim
HangenWeishm.
Westhofen
Bechtheim
Rheindürkheim
Osthofen
Gundersheim Bermersheim
OberFlörsheim
Dalsheim
Mölsheim
Abenheim
271
9
Gundheim
FlörsheimDalsheim
Mörstadt A61
N.-Flörsheim
Wachenheim
Ibersheim
Kriegsheim
Mons47
heim
HohenSülzen
Offstein
Pfeddersheim
Herrnsheim
Neuhausen
Leiselheim
Worms
Hochheim
Pfiffligheim
Heppenheim
Horchheim
Weinsheim
WiesOppenheim
BobenheimRoxheim
RH
EI
N
VorOrt – Samstag
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Verteilgebiet:
Stadt Wiesbaden und Vororte inkl. Mainz-Amöneburg,
Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, Hofheim-Wallau,
Hochheim-Massenheim und Hochheim
Auflage:
143.440 Exemplare
Watzhahn
Anzeigenteil
Wehen
54
Bleidenstadt
Hetten2+3 Zusatzfarben
s/w
1 Zusatzfarbe
je mm
je mm
je mm
Grundpreis
2,84
3,26
3,84
Ortspreis
2,42
2,78
3,27
Klarenthal
54
Auringen
Heßloch
Wiesbaden
Wi.Frauenstein
2+3 Zusatzfarben
Rauenje mm
thal
je mm
je mm
Grundpreis
3,55
4,08
4,80
Martinsthal
Ortspreis
3,03
3,48
4,09
Ober- 260
Walluf
NiederEltville
42
A66
42
Mombach
465
R
Gonsenheim
Finthen
Wallau
Delkenhm.
Biebrich
Schierstein
643
Breckenheim
Nordenstadt
A66
Budenheim
Medenbach
Igstadt
Erbenheim
H Amöneburg
E
IN
Uhlerborn
Heidesheim
Bierstadt
Freudenberg
Dotzheim
A3
Kloppenheim
Kohlheck
1 Zusatzfarbe
Anzeigenpreise
Sonnenberg
455
Georgenborn
siehe Prospektbeilagen Seite 14
Mittwoch, 13 Uhr
Höhe 325 mm × Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm
Naurod
Rambach
Seitzenhahn
Wambach
s/w
Beilagenpreise:
Anzeigenschluss:
Satzspiegel:
Hahn
Schlangenbad
Titelseite
455
Taunusstein
Born
40
Zahlbach
671
Kastel
Kostheim
Gustavsburg
Weilba
Mechthilds- Massenheim
hausen
Wicker
519
40
Hochheim
am Main
MAIN
Falkenberg
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Prospektbeilagen
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Preise für Wochenmitte und Wochenende
Preis je 1.000 Exemplare
Beilagenauflage Wochenende
Ausgabe
bis 20g
je weitere angefangene 5g
65,00
6,00
696
VorOrt
5,00
911
Wormser Wochenblatt
Grundpreis
Ortspreis
56,00
Beilagenauflage Wochenmitte
Wochenblatt
14/15
Auflage
143.440
63.830
Beilagenauflage Wochenmitte
Auflage
SüWo
Auflage
830
Alzeyer Wochenblatt
36.700
840
Binger Wochenblatt
35.940
620
SüWo Darmstadt
67.680
820
Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt
27.960
622
SüWo Dieburg und Umgebung
40.480
248
Idsteiner Anzeiger
24.570
618
SüWo Griesheim / Weiterstadt
24.870
850
Ingelheimer Wochenblatt
24.390
612
SüWo Groß-Gerau und Umgebung
26.510
278
Kreisstadt Echo
810
Mainzer Wochenblatt
660
Rheingauer Wochenblatt
28.710
610
SüWo Rüsselsheim und Umgebung
57.100
880
Rheinhessisches Wochenblatt
26.560
624
SüWo Vorderer Odenwald
35.910
670
Untertaunus Wochenblatt
29.490
i-punkt*
65.000
690
Wiesbadener Wochenblatt
124.470
912
Wormser Wochenblatt
*Nur belegbar in Kombination mit mind. einer SüWo-BG
616
SüWo Bergstraße / Pfungstadt
28.660
23.700
626
SüWo Odenwaldkreis
34.360
140.170
614
SüWo Ried
20.170
56.930
Kontakt
Nico Augustin
(0 61 31) 48-4755
[email protected]
Dorea von Kiedrowski
(0 61 31) 48-4701
[email protected]
Prospektbeilagen – Technische Voraussetzungen
1. Format
Mindestformat: DIN A6 (105 × 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 mm × Breite 240 mm.
Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden.
Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen.
9. Annahme
Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt
insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu
Lasten des Versenders.
2. Einzelblätter
Format DIN A6: Papiergewicht mind. 170 g/m²
Format größer als DIN A6 bis DIN A4: Flächengewicht mind. 120 g/m²
Größere Formate: Papiergewicht mind. 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich
DIN A4 (210 × 297 mm) zu falzen.
10. Lieferschein
Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen.
3. Mehrseitige Beilagen
Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von
acht Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von
mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
4. Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz
an der langen Seite aufweisen.
5. Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen
am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.
6. Anlieferungszustand
Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe
führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht
gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
(Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken
sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 90 Prozent der erreichbaren
privaten und gewerblichen Haushalte. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter
fallen nicht unter die genannte Garantiezustellung.
Allgemeine Hinweise
Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl
der gelieferten Prospekte zu überprüfen.
Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 %
Anlieferungstermin:
Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr
Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr
Anlieferung:
Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr
Mehrfachbelegung:
nebeneinander bzw. ineinander – grundsätzlich
vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
Letzter Rücktrittstermin:
Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr,
für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr.
Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des
Auftragswertes berechnet.
Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin.
Prospektbeilagenmuster:
Mindestauflage:
Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf
Anfrage.
7. Lagenhöhen
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen.
8. Palettierung / Paketanlieferung
Jede Anlieferung deutlich und sichtbar mit einem Lieferschein und Paletten-/Paketkarte kennzeichnen. Der Lieferschein und Paletten-/Paketkarte hat folgende Informationen zu enthalten:
Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Exemplare je Palette/Paket.
Versandanschrift
Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG,
Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim
Prospektbeilagen
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Direktverteilung
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Verteilung samstags
Verteilgebiet
Stadt
Landkreis
Verteilung werktags (Solo-Verteilung)
Gewicht
Preis je Tsd.
Bad Kreuznach, Frankfurt
Verteilgebiet
Stadt
Mainz, Wiesbaden, Worms
Bad Kreuznach
Bad Kreuznach
Donnersberg
Darmstadt-Dieburg
Hochtaunus
Main-Taunus (Teilbereich)
bis 30 g
ab 69,90
Donnersberg
39,90
Kusel
Preis je Tsd.
Mainz, Wiesbaden, Worms
Alzey-Worms
bis 30 g
Gewicht
Bad Kreuznach, Frankfurt
Alzey-Worms
Groß-Gerau (Teilbereich)
16/17
Groß-Gerau (Teilbereich)
Landkreis
Hochtaunus
Kusel
Mainz-Bingen
Main-Taunus
Rhein-Hunsrück
Mainz-Bingen
Rheingau-Taunus
Rhein-Hunsrück
Rheingau-Taunus
Anlieferung
Frei Haus an unser Lager im Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG
KOM-Halle / Direktverteilung, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim
bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung.
Bündelung
Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt
sein, ansonsten berechnen wir 3,00 € pro Tausend für das nachträgliche Bündeln.
Odenwald
Weitere Orte auf Anfrage.
Je weitere angefangene 10 g: 2,50 €.
Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5 € pro Tausend berechnet.
Direktverteilung
Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres
effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung.
Die Direktverteilung erfolgt über die von der
Rhein Main Presse Werbevermarktung GmbH beauftragten Zustelldienste.
Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an.
Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 €
(Anrechnung bei Auftragserteilung; Eine Änderung der Karte ist kostenfrei).
Mindestauflage:
10.000 Stück
Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein
pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet.
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Selektierte Verteilungen:
Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich.
Kontakt
Sonja Becher
(0 61 31) 48-3738
[email protected]
Direktverteilung
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Beilagenverteilplan Wochenmitte
▶ 55234 Nieder-Wiesen
Alzeyer Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
BG 2
55232
55232
55232
55232
55232
Stadt Alzey
Alzey
Dautenheim
Heimersheim
Schafhausen
Weinheim
BG 3
55234
55234
55234
55234
55234
55237
55234
55234
55234
55234
55234
55237
55234
55234
55234
55239
55239
55234
55237
67294
55234
Albig
Bechenheim
Bechtolsheim
Bermersheim
Biebelnheim
Bornheim
Dintesheim
Eppelsheim
Erbes-Büdesheim
Esselborn
Flomborn
Flonheim
Framersheim
Freimersheim
Gau-Heppenheim
Gau-Köngernheim
Gau-Odernheim
Kettenheim
Lonsheim
Mauchenheim
Nack
18/19
36.700
8.770
7.340
200
330
150
750
10.920
660
200
680
170
240
310
70
510
540
140
400
950
730
310
280
160
1.410
150
250
370
250
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
55234
55234
55237
55234
Ober-Flörsheim
Offenheim
Uffhofen
Wahlheim
VG Alzey Land
55234 Hangen-Weisheim
55234 Hochborn
VG Westhofen – Teil
270
540
330
270
280
220
230
BG 4
55599
55599
55597
55599
55599
55234
55597
55599
5.030
Eckelsheim
190
Gau-Bickelheim
820
Gumbsheim
220
Siefersheim
470
Stein-Bockenheim
300
Wendelsheim
590
Wöllstein
1.850
Wonsheim
370
VG Wöllstein
67292 Mörsfeld
220
VG Kirchheimbolanden – Teil
BG 5
55291
55291
55286
55286
Nieder-Saulheim
Ober-Saulheim
Rommersheim
Wörrstadt
VG Wörrstadt – Teil
BG 6
55288 Armsheim
55232 Ensheim
55288 Gabsheim
6.270
2.180
740
330
3.020
5.710
840
260
340
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ 55578 Gau-Weinheim
55288
55288
55288
55288
55286
55288
55578
55578
Partenheim
Schimsheim
Schornsheim
Spiesheim
Sulzheim
Udenheim
Vendersheim
Wallertheim
VG Wörrstadt – Teil
250
650
130
640
430
460
700
270
740
Binger Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
BG 2
55411 Bingen
55411 Bingerbrück
Stadt Bingen – Teil
35.940
5.390
3.800
1.590
BG 3
55411
55411
55411
55411
55411
55411
8.060
Büdesheim
3.450
Dietersheim
870
Dromersheim
670
Gaulsheim
520
Kempten
820
Sponsheim
690
Stadt Bingen – Teil
55437 Ockenheim
1.040
VG Gau-Algesheim – Teil
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ BG 4
55559
55452
55452
55452
55450
55452
55452
55452
55442
55444
55444
55442
55444
55444
55444
55442
55444
55442
BG 5
55422
55422
55425
55422
55413
55422
55424
55422
55413
55413
Bretzenheim
Dorsheim
Guldental
Heddesheim
Langenlonsheim
Laubenheim
Rümmelsheim
Windesheim
VG Langenlonsheim
Daxweiler
Dörrebach
Eckenroth
Roth
Schöneberg
Schweppenhausen
Seibersbach
Stromberg
Waldlaubersheim
Warmsroth
VG Stromberg
VG Rhein-Nahe
Bacharach
Breitscheid
Genheim
Henschhausen
Manubach
Medenscheid
Münster-Sarmsheim
Neurath
Niederheimbach
Oberdiebach
▶ Fortsetzung
10.290
1.000
400
740
320
1.630
360
670
790
310
330
150
110
240
390
620
1.580
450
190
6.490
350
60
220
90
160
70
1.250
70
350
190
auf der nächsten Seite
55413
55413
55422
55413
55425
55413
55413
Oberheimbach
Rheindiebach
Steeg
Trechtingshausen
Waldalgesheim
Weiler
Winzberg
220
170
280
540
1.340
1.090
40
BG 6
55459
55576
55457
55459
55457
55576
55578
55576
55578
55576
VG Sprendlingen
Aspisheim
Badenheim
Gensingen
Grolsheim
Horrweiler
Sprendlingen
St. Johann
Welgesheim
Wolfsheim
Zotzenheim
5.710
420
230
1.490
470
300
1.730
300
230
290
250
Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
27.960
BG 2
68623
68623
68623
68623
68623
Lampertheim
Hofheim
Hüttenfeld
Neuschloß
Rosengarten
14.750
10.800
2.200
900
550
300
BG 3
68642
68642
68642
68642
Bürstadt
Riedrode
Bobstadt
Boxheimer Hof
7.100
5.700
330
1.000
70
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ BG 4
68647 Biblis
68647 Nordheim
68647 Wattenheim
Biblis
68649 Groß-Rohrheim
64579 Klein-Rohrheim
64579 Gernsheim (teilw.)
6.110
2.700
600
410
1.600
200
600
Idsteiner Anzeiger*
Komplettbelegung
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65527
65527
65527
65527
65527
65527
65527
65529
Dasbach
Ehrenbach
Eschenhahn
Heftrich
Idstein-Stadt
Kröftel
Lenzhahn
Niederauroff
Niederrod
Oberrod
Oberauroff
Walsdorf
Wörsdorf
Engenhahn
Engenhahn/Wildp
Königshofen
Niedernhausen-Stadt
Niederseelbach
Oberjosbach
Oberseelbach
Bermbach
24.570
130
145
310
660
6.835
215
110
180
75
135
135
685
1.450
380
335
860
3.750
680
935
175
610
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ 65529 Esch
65529
65529
65529
65529
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
65510
Niederems
Reichenbach
Steinfischbach
Wüstems
Bechtheim
Beuerbach
Görsroth
Kesselbach
Ketternschwalbach
Limbach
Oberlibbach
Strinz-Trinitatis
Wallbach
Wallrabenstein
440
295
235
440
180
365
470
495
380
190
280
280
360
480
890
55271 Elsheim
55270 Jugenheim
55271 Stadecken
VG Nieder-Olm – Teil
880
630
1.030
BG 5
55262
55262
55262
55263
4.220
400
2.240
510
1.070
VG Heidesheim
Heidenfahrt
Heidesheim
Uhlerborn
Wackernheim
Ingelheimer Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
24.390
BG 2
55218 Ingelheim-Nord
4.200
BG 3
55218 Ingelheim-Süd
55218 Groß-Winternheim
7.540
6.990
550
BG 4
55437
55270
55270
55435
55437
55437
55270
8.430
Appenheim
580
Bubenheim
340
Engelstadt
330
Gau-Algesheim
2.880
Nieder-Hilbersheim
250
Ober-Hilbersheim
450
Schwabenheim
1.060
VG Gau-Algesheim – Teil
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
Beilagenverteilplan
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Beilagenverteilplan Wochenmitte
▶ BG 20
Kreisstadt Echo
Komplettbelegung
23.700
BG 65719
65719 Diedenbergen
65719 Hofheim
65719 Langenhain
65719 Lorsbach
65719 Marxheim
65719 TB Wallau
65719 Wildsachsen
14.050
1.450
6.150
1.260
1.020
2.220
1.250
700
BG 65817
65817 Bremthal
65817 Ehlhalten
65817 Eppstein
65817 Niederjosbach
65817 Vockenhausen
5.460
1.670
520
930
870
1.470
BG 65830
65830 Kriftel
4.190
Mainzer Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
Teilausgabe Hessen
BG 21
65474 Bischofsheim
20/21
65462 Ginsheim
65462 Gustavsburg
BG 19
65203 Mainz-Amöneburg
55252 Mainz-Kastel
55246 Mainz-Kostheim
BG 18
65239 Hochheim
6.750
3.760
2.990
12.480
700
5.330
6.450
6.090
▶ BG 10
55131 Oberstadt
BG 11
55122 Hartenberg / Münchfeld
Teilausgabe Süd
BG 8
55270 Essenheim
55270 Klein-Winternheim
55268 Nieder-Olm
55270 Ober-Olm
55270 Sörgenloch
55270 Zornheim
VG Nieder-Olm – Teil
Teilausgabe West
BG 12
55128 Bretzenheim
55127 Drais
55127 Lerchenberg
55127 Marienborn
42.870
15.250
9.250
1.390
2.590
2.020
BG 15
55126 Finthen
55122/55124 Gonsenheim
16.850
6.600
10.250
BG 16
55257 Budenheim
55120 Mombach
10.770
4.080
6.690
Rheingauer Wochenblatt
Teilausgabe City
BG 17
55116/55118 Neustadt
36.980
BG 1
13.550
BG 2
65396 Niederwalluf
7.870
6.740
29.530
10.980
1.360
1.670
4.080
1.680
500
1.690
BG 13
55130 Laubenheim
55130 Weisenau
8.970
3.750
5.220
BG 14
55129 Hechtsheim
55129 Ebersheim
9.580
7.390
2.190
140.170
30.790
5.470
BG 9
55116 Altstadt
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
Komplettbelegung
28.710
4.240
1.980
8.820
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ 65396 Oberwalluf
630
Walluf – gesamt
65399 Kiedrich
1.630
BG 3
65366
65366
65366
65366
Geisenheim
Geisenheim
Johannisberg
Marienthal
Stephanshausen
5.220
3.000
990
830
400
BG 4
65391
65391
65391
65391
65391
65385
65385
65385
65385
65385
65385
Lorch
Lorchhausen
Espenschied
Ransel
Wollmerschied
Rüdesheim
Eibingen
Assmannshausen
Aulhausen
Presberg
Windeck
6.410
1.110
230
150
210
100
1.990
1.150
460
420
300
290
BG 5
65375
65375
65375
65375
Oestrich-Winkel
Hallgarten
Mittelheim
Oestrich
Winkel
5.340
890
530
1.880
2.040
BG 6
65343
65346
65347
Eltville
Eltville
Erbach
Hattenheim
7.500
3.780
1.440
980
65344 Martinsthal
65345 Rauenthal
580
720
Rheinhessisches Wochenblatt
BG 1
BG 2
55278
55278
55278
55283
55283
55278
BG 3
55278
55278
55276
55278
55276
55278
BG 4
55294
55296
55296
55296
55299
Komplettbelegung
Hahnheim
Köngernheim
Mommenheim
Nierstein
Schwabsburg
Selzen
VG Rhein-Selz – Teil
Dalheim
Dexheim
Dienheim
Friesenheim
Oppenheim
Undenheim
VG Rhein-Selz – Teil
VG Bodenheim
Bodenheim
Gau-Bischofsheim
Harxheim
Lörzweiler
Nackenheim
BG 5
55278 Dolgesheim
67585 Dorn-Dürkheim
55278 Eimsheim
▶ 67583 Guntersblum
67586
55278
55278
55278
67586
26.560
6.870
690
590
1.280
2.960
550
800
6.680
460
600
930
260
3.240
1.190
8.440
3.270
830
880
1.080
2.380
Hillesheim
Ludwigshöhe
Uelversheim
Weinolsheim
Wintersheim
VG Rhein-Selz – Teil
2.020
250
300
520
270
110
65307
65307
65307
65307
65307
65307
65307
65307
Bad Schwalbach
Bad Schwalbach
Adolfseck
Fischbach
Heimbach
Hettenhain
Langenseifen
Lindscheid
Ramschied
4.970
3.320
120
150
260
430
230
220
240
BG 4
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
65321
Heidenrod
Algenroth
Dickschied
Egenroth
Geroldstein
Grebenroth
Hilgenroth
Huppert
Kemel
Langschied
Laufenselden
Mappershain
Martenroth
Nauroth
Niedermeilingen
Obermeilingen
Springen
Watzelhain
Wisper
Zorn
3.480
40
220
80
50
140
50
270
520
100
790
100
40
250
160
40
180
180
50
200
BG 5
65388
65388
65388
65388
65388
Schlangenbad
Bärstadt
Georgenborn
Hausen v.d.H.
Niedergladbach
Obergladbach
3.010
580
810
350
120
150
Untertaunus Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
29.490
BG 7
65232
65232
65232
65232
65232
65232
65232
65232
65232
65232
Taunusstein
Bleidenstadt
Hahn
Hambach
Neuhof
Niederlibbach
Orlen
Seitzenhahn
Watzhahn
Wehen
Wingsbach
12.810
3.350
3.280
190
1.380
200
500
560
100
2.960
290
BG 6
65329
65329
65329
65329
65329
65329
65329
Hohenstein
Born
Breithardt
Burg Hohenstein
Hennethal
Holzhausen
Steckenroth
Strinz Margarethä
2.660
360
660
260
170
460
250
500
4.570
370
400
330
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ BG 3
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
65388 Schlangenbad
65388 Wambach
BG 6
65326
65326
65326
65326
65326
65326
Aarbergen
Daisbach
Hausen
Kettenbach
Michelbach
Panrod
Rückertshausen
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
Beilagenverteilplan
460
540
2.560
190
260
640
900
260
310
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Beilagenverteilplan Wochenmitte
▶ Teilausgabe Ost 692
Wiesbadener Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
Teilausgabe City 691
BG 5
65183 WI-InnenstadtMitte-Westend
124.470
7.950
8.370
BG 7
65187 WI-Innenstadt-Südost
4.070
BG 8
65189 WI-Oststadt
6.440
BG 9
65193 WI-Innenstadt-Nordost
65193 WI-Sonnenberg
6.840
5.390
1.450
BG 11
65197 WI-Europaviertel
65197 WI-Rheingauviertel
ohne Klarenthal
BG 12
65191 Bierstadt
65191 Sonnenberg-Ost
30.890
8.830
6.850
1.980
53.050
BG 6
65185 WI-Innenstadt-Mitte
BG 10
65195 WI-InnenstadtWestend-Nordwest
22/23
BG 13
65205 Oststadt
65205 Erbenheim
65205 Nordenstadt
8.210
400
4.300
3.510
BG 14
65205 Delkenheim
65239 Hochheim-Massenheim
65719 Hofheim-Wallau
4.610
2.190
660
1.760
BG 15
65207
65207
65207
65207
65207
65207
65207
65207
9.240
1.390
1.450
320
970
980
1.150
1.950
1.030
Auringen
Breckenheim
Heßloch
Igstadt
Kloppenheim
Medenbach
Naurod
Rambach
10.580
8.800
1.430
Teilausgabe Südwest 693
BG 16
65187/65203 Biebrich
40.530
17.370
7.370
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ BG 17
15.730
65197
Klarenthal
4.560
65197/65199 Dotzheim
11.170
(ohne Freudenberg)
BG 18
7.430
65201 Dotzheim-Freudenberg
1.310
65201 Frauenstein
1.090
65201 Schierstein
5.030
Wormser Wochenblatt
BG 1
Komplettbelegung
56.930
BG 2
67547 Innenstadt Worms Nord
4.480
BG 3
67547 Innenstadt Worms Süd
6.350
BG 4
67547/67549 Innenstadt
Worms West
BG 5
67551
67551
67549
67551
67549
67547
Heppenheim
Horchheim
Leiselheim
Pfeddersheim
Pfiffligheim
Weinsheim
6.750
11.430
850
1.530
910
3.170
1.770
1.080
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ 67551 Wiesoppenheim
Worms – Teil
67240 Bobenheim
(ohne Roxheim)
Gebiet Pfalz
BG 6
67549 Hochheim
67550 Herrnsheim
67549 Neuhausen
Worms – Teil
BG 7
67550 Abenheim
67550 Ibersheim
67550 Rheindürkheim
Worms - Teil
67577 Alsheim
67575 Eich
67580 Hamm
67582 Mettenheim
67578 Gimbsheim
VG Eich
67574 Stadt Osthofen
BG 8
67595
67593
67596
67596
67599
67598
Bechtheim
Bermersheim
Dittelsheim-Heßloch
Frettenheim
Gundheim
Gundersheim
▶ Fortsetzung
710
1.410
7.660
1.790
2.900
2.970
11.710
1.160
360
1.240
1.060
1.550
590
540
1.250
3.960
8.550
710
130
840
110
380
790
auf der nächsten Seite
55234 Monzernheim
67593 Westhofen
VG Westhofen – Teil
67592 Flörsheim-Dalsheim
67591 Hohen Sülzen
67590 Monsheim
67591 Mölsheim
67591 Mörstadt
67591 Offstein
67591 Wachenheim
VG Monsheim
230
1.280
▶ SüWo Darmstadt
Komplettbelegung
1.190
220
1.060
260
360
710
280
▶ SüWo Dieburg
67.680
BG
64291
64291 DA-Arheiligen/Wixhausen 10.160
BG
64283
64283 Darmstadt Mitte
BG
64285
64285 Darmstadt Bess/
Paulus/Steinb
6.050
8.990
Komplettbelegung
BG
64409/ Messel
64859 Eppertshausen
BG
64839
64839 Münster
▶ SüWo Griesheim / Weiterstadt
40.480
4.250
Komplettbelegung
24.870
BG
64347
64347 Griesheim
11.030
BG
64331
64331 Weiterstadt
10.810
BG
64390
64390 Erzhausen
3.030
5.930
BG
64832
64832 Babenhausen
6.220
BG
64850
64850 Schaafheim
3.100
SüWo Bergstraße / Pfungstadt
Komplettbelegung
BG
64673
64673 Zwingenberg
BG
64665
64665 Alsbach-Hähnlein
BG
64342
64342 Seeheim-Jugenheim
BG
64404
64404 Bickenbach
BG
64319
64319 Pfungstadt
28.660
3.000
BG
64287
64287 Darmstadt Kompo/ Woogs/ 7.630
Hochs/ Rosenh
BG
64289
64289 Darmstadt Kran/ Martins/ 11.250
Bürgerpark
4.000
7.590
2.250
11.820
BG
64293
64293 Darmstadt Indust/ Wald/
Johannis
BG
64295
64295 Darmstadt Heimst/
Neu-Bess/ Verlags
BG
64297
64297 Darmstadt Eberstadt
6.030
7.690
SüWo Groß-Gerau
Komplettbelegung
BG
64807
64807 Dieburg
BG
64823
64823 Groß-Umstadt
BG
64846
64846 Groß-Zimmern
BG
64853
64853 Otzberg
5.840
7.430
5.270
2.440
26.510
BG
64572
64572 Büttelborn
6.050
BG
64569
64569 Nauheim
4.300
BG
65468
65468 Trebur
5.680
BG
64521
64521 Groß-Gerau
9.880
Beilagenverteilplan
10.480
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Beilagenverteilplan Wochenmitte
▶ SüWo Ried
SüWo Odenwaldkreis
Komplettbelegung
BG
64732/ Bad König
64753 Brombachtal
BG
64739
64739 Höchst
BG
64747
64747 Breuberg
BG
64750
64750 Lützelbach
34.360
5.890
20.170
Komplettbelegung
57.100
BG
64560
64560 Riedstadt
9.730
BG
65451
65451 Kelsterbach
6.590
BG
64584
64584 Biebesheim
2.910
BG
65479
65479 Raunheim
5.490
BG
64589
64589 Stockstadt
2.650
BG
64546
64546 Mörfelden Walldorf
14.540
BG
64579
64579 Gernsheim
4.880
BG
65428
65428 Rüsselsheim
25.620
3.020
2.670
BG
65439
65439 Flörsheim
6.050
BG
64720
64720 Michelstadt
7.450
Beerfelden
Hesseneck
Mossautal
Rothenberg
Sensbachtal
Komplettbelegung
▶ SüWo Rüsselsheim
4.020
BG
64711
64711 Erbach
BG
64743/
64754/
64756/
64757/
64749
24/25
5.260
4.860
SüWo Vorderer Odenwaldkreis
Komplettbelegung
BG
64372
64372 Ober-Ramstadt
BG
64380
64380 Roßdorf
BG
64397
64397 Modautal
BG
64367
64367 Mühltal
BG
64354
64354 Reinheim
BG
64385
64385 Reichelsheim
35.910
6.420
4.950
2.020
5.490
6.850
3.550
BG
64395
64395 Brensbach
2.280
BG
64401
64401 Groß-Bieberau
1.970
BG
64405/ Fischbachtal
64407 Fränkisch-Crumbach
▶ i-punkt
Komplettbelegung
65.000
Teilausgabe A
BG
64625
64625 Bensheim
45.000
BG
64683
64683 Einhausen
BG
64646
64646 Heppenheim
17.900
2.600
12.900
Teilausgabe B
BG
64658
64658 Fürth
20.000
5.700
BG
64689
64689 Grasellenbach
2.000
BG
64678
64678 Lindenfels
2.900
BG
64686
64686 Lautertal
2.600
BG
69509
69509 Mörlenbach
5.500
BG
64653
64653 Lorsch
6.000
BG
64668
64668 Rimbach
3.900
BG
64673
64673 Zwingenberg
3.000
2.380
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
Beilagenverteilplan
Anzeigenblätter
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Beilagenverteilplan Wochenende
▶ BG 10
VorOrt (Samstag)
BG 1
BG 2
65183
BG 3
65185
BG 4
65187
Komplettbelegung 143.440
WI-InnenstadtMitte-Westend
WI-Innenstadt-Mitte
WI-Innenstadt-Süd
7.950
8.210
400
4.300
3.510
65205
65205
65205
WI-Oststadt
WI-Erbenheim
WI-Nordenstadt
BG 11
65205
65239
65719
4.610
WI-Delkenheim
2.190
Hochheim-Massenheim
660
Hofheim-Wallau
1.760
BG 12
65207
65207
65207
65207
65207
65207
65207
65207
WI-Auringen
WI-Breckenheim
WI-Heßloch
WI-Igstadt
WI-Kloppenheim
WI-Medenbach
WI-Naurod
WI-Rambach
9.240
1.390
1.450
320
970
980
1.150
1.950
1.030
BG 13
65187/65203 WI-Biebrich
17.370
8.370
4.070
BG 5
65189
WI-Oststadt
6.440
BG 6
65193
65193
WI-Innenstadt-Nordost
WI-Sonnenberg-West
6.840
5.390
1.450
BG 7
65195
26/27
Wi-InnenstadtWestend-Nordwest
10.580
BG 8
65197
65197
WI-Europaviertel
WI-Rheingauviertel
8.800
1.430
7.370
BG 9
65191
65191
WI-Bierstadt
WI-Sonnenberg-Ost
8.830
6.850
1.980
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
BG 14
15.730
65197
WI-Klarenthal
4.560
65197/65199 WI-Dotzheim
11.170
ohne Freudenberg
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
▶ BG 15
65201
65201
65201
WI-DotzheimFreudenberg
WI-Frauenstein
WI-Schierstein
BG 16
65203
65252
65246
65239
Mainz-Amöneburg
Mainz-Kastel
Mainz-Kostheim
Hochheim
Auslagestellen im
Verbreitungsgebiet
7.430
1.310
1.090
5.030
18.570
700
5.330
6.450
6.090
400
Wormser Wochenblatt (Samstag)
BG 1
Komplettbelegung
BG 2
67547
Innenstadt Worms Nord 4.480
BG 3
67547
Innenstadt Worms Süd
BG 4
67547/67549 Innenstadt
Worms West
BG 5
67551
67551
67549
67551
67549
67547
67551
67240
67240
BG 6
67549
67550
67549
Heppenheim
Horchheim
Leiselheim
Pfeddersheim
Pfiffligheim
Weinsheim
Wiesoppenheim
Worms – Teil
Bobenheim
Roxheim
Gebiet Pfalz
Hochheim
Herrnsheim
Neuhausen
Worms – Teil
63.830
6.350
▶ BG 7
67550
67550
67550
67577
67575
67580
67582
67578
6.750
67574
67598
13.860
830
1.530
910
3.170
1.770
1.080
710
BG 8
67595
67593
67596
67596
67599
67598
55234
67593
1.410
2.450
7.660
1.790
2.900
2.970
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
67592
67591
67590
67591
67591
67591
67591
Abenheim
Ibersheim
Rheindürkheim
Worms – Teil
Alsheim
Eich
Hamm
Mettenheim
Gimbsheim
VG Eich
Stadt Osthofen
Guntersblum
Bechtheim
Bermersheim
Dittelsheim-Heßloch
Frettenheim
Gundheim
Gundersheim
Monzernheim
Westhofen
VG Westhofen – Teil
Flörsheim-Dalsheim
Hohen Sülzen
Monsheim
Mölsheim
Mörstadt
Offstein
Wachenheim
VG Monsheim
13.730
1.160
360
1.240
1.060
1.550
590
540
1.250
▶ BG 9
55234
55234
55234
55234
55234
55234
55234
55234
Hochborn
Dautenheim
Dintesheim
Eppelsheim
Hangen-Weisheim
Flomborn
Ober-Flörsheim
Gau-Heppenheim
2.450
230
200
70
510
220
400
540
280
3.960
2.020
8.550
710
130
840
110
380
790
230
1.280
1.190
220
1.060
260
360
710
280
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
Beilagenverteilplan
Anzeigenblätter
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Anzeigen und Beilagen in Anzeigenblättern
Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen
seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS
Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). Für Fragen stehen
wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist
auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
28/29
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder
Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen
der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens
und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung
des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit
von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach
Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift
vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem
in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn
mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der
Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen,
dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem
Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber
zu tragen.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur
auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu
sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote
anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen
und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise
für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder
sonstige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags,
auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch
dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte
Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung
von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als
6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben.
20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.
21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt,
wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen
erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet.
22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen,
Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden
oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise
allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist
gestattet.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das
Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter
und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der
Leistungserbringung verarbeiten.
23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder
bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung
eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen
Kapitalbeteiligung erforderlich.
24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart.
AGB
Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Direktverteilung
Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.
Angebote
2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns
bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.
3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen
Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format
und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete.
Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die
über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der
Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
Anlieferung
4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind
auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage
vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für
sorgsame Lagerung in seinen Räumen.
5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten
gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.
Durchführung
6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf
in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von
der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden.
Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so
wird das Haus nicht bedient.
Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).
Anzeigenblätter
30/31
Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb
eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und
sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten
Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen,
zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung – unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der
Haushalte – ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl
der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird.
Gewährleistung
7. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der
Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form
die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende
Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.
8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens
90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls
Subunternehmer einzusetzen.
9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und
anschließend als Makulatur behandelt.
Beanstandungen
10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und
Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur
Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim
Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können.
Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen.
Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen
Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung.
Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90
Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine
Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen
ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden
Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen.
Haftung
11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer vereinbarten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.Die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auftraggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer,
Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird
keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen.
Zahlung
12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur
Zahlung fällig.
Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer
weiteren Mahnung bedarf.
Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall
von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag
abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum
Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit
dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten
oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu,
soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das
Verteilunternehmen – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für ausstehende Verteilaktionen
Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern.
Allgemeines
13. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren
entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse,
Bruch, Versand oder durch Dritte.
14. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer sich widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.
15. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum
Monatsschluss gekündigt werden.
16. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht mit deren
Verteil-personal und Subunternehmern direkt zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen. Diese
Bestimmung gilt auch für den Fall, dass diese von sich aus an ihn herantreten.
Wegen der außerordentlichen Bedeutung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unternehmens der Auftragnehmerin gilt eine Vertragsstrafe von 5.000 € für jeden nachgewiesenen Fall der
Zuwiderhandlung als vereinbart. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber vertraglich an
die Auftragnehmerin gebundene Verteilerkolonnen und -Gruppen (Subunternehmer) ohne deren schriftliche Zustimmung direkt beschäftigt.
17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
18. Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart.
AGB
SO ERREICHEN SIE UNS
Zuständigkeit
Telefon
Anzeigen
Prospekte
Direktverteilung
(0 61 31) 48-47 21, -47 27, -47 52, -47 56
(0 61 31) 48-47 46, -47 55
(0 61 31) 48-37 38, -56 39
Fax
E-Mail
[email protected]
48-47 48
48-47 24
48-47 24
KREISSTADT
LOKALER VERKAUF
Alzeyer Wochenblatt:
Binger Wochenblatt:
Ingelheimer Wochenblatt:
Kreisstadt Echo:
Antoniterstraße 37
55232 Alzey
Tel. (0 67 31) 96 13-40 90
Fax (0 67 31) 96 13-40 88
Hasengasse 1
55411 Bingen
Tel. (0 67 21) 99 06 83
Fax (0 67 21) 27 39
Friedrich-Ebert-Straße 5
55218 Ingelheim
Tel. (0 61 32) 89 62-00
Fax (0 61 32) 89 62-04
Alte Bleiche 4
65719 Hofheim am Taunus
Tel. (0 61 92) 8 07 07-39 50
Fax (0 61 92) 8 07 07-39 55
Mainzer Wochenblatt:
Rheinhessisches Wochenblatt:
bis März 2016 - SüWo:
ab April 2016 - SüWo:
Markt 17
55116 Mainz
Tel. (0 61 31) 48-55 55
Fax (0 61 31) 48-55 66
Wormser Straße 4-6
55276 Oppenheim
Tel. (0 61 33) 94 70-44 95
Fax (0 61 33) 94 70-44 99
Holzhofallee 25-31
64295 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 3 87 25-9
Fax (0 61 51) 3 87 44-8
Berliner Allee 65
64283 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 3 87 25-9
Fax (0 61 51) 3 87 44-8
bis April 2016 - Wiesbadener Wochenblatt, Rheingauer-, Untertaunus Wochenblatt, Idsteiner Anzeiger, VorOrt:
ab Mai 2016 - Wiesbadener Wochenblatt, Rheingauer-, Untertaunus Wochenblatt, Idsteiner Anzeiger, VorOrt:
Wormser Wochenblatt:
Kleine Schwalbacher Str. 3-7
65183 Wiesbaden
Tel. (06 11) 3 55-23 23
3 55-0
Fax (06 11) 3 55-23 33
Wagemannstraße 32-36
65183 Wiesbaden
Tel. (06 11) 3 55-23 23
3 55-0
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