Preisliste Nr.48a - Elbe Wochenblatt

Transcrição

Preisliste Nr.48a - Elbe Wochenblatt
Preisliste Nr. 48a
Foto: Bu
̈rgerreporterin Sylvia Koeddemann-Klecha
gültig ab 1.Februar 2013
e
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Gesam
über
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2p.la0
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re!
xem
1.
2.
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8.
9.
10.
11.
Allgemeine Verlagsangaben
Technische Angaben
Verbreitungsgebiet Elbe Wochenblatt
Anzeigenpreise allgemeine Platzierungen
Anzeigenpreise Rubrikenmärkte
Sonderwerbeformen
Prospektbeilagen
Online-Werbung auf elbe-wochenblatt.de
Hamburger Wochenblatt Kombination
Wochenblatt Kombination südlich der Elbe
Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Verlagsangaben,
Elbe Wochenblatt
Sonderpreise und Anzeigenschlusstermine
Preisliste Nr. 48a
Allgemeine Verlagsangaben
Sonderpreise
Verlag:
Anschrift:
Bezirksausgabe Süd
Bezirksausgabe West
Bezirksausgabe West Plus
Harburg, Süderelbe, Wilhelmsburg
Altona, Elbvororte, Lurup/Eidelstedt
Altona, Elbvororte, Lurup/Eidelstedt, Eimsbüttel
Familienanzeigen:
Für Bestattungsunternehmen Ortspreis . /. 15% AE
Süd
West Plus
Wochenende
Ortspreis 0,75 €/mm, Grundpreis 0,85 €/mm
Ortspreis 1,00 €/mm, Grundpreis 1,18 €/mm
Ortspreis 0,75 €/mm, Grundpreis 0,85 €/mm
Fachleuteanzeigen:
nur 2-spaltig, Mindestgröße 10 mm/2- spaltig,
nicht rabattfähig, Schaltung nur monatlich möglich
Süd
West Plus
Wochenende
Ortspreis 0,85 €/mm, Grundpreis 1,00 €/mm
Ortspreis 1,00 €/mm, Grundpreis 1,18 €/mm
Ortspreis 0,63 €/mm, Grundpreis 0,74 €/mm
Elbe Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Harburger Rathausstraße 40, 21073 Hamburg
Postfach 90 03 55, 21043 Hamburg
Telefon:
040 / 766 000 - 0
Telefax:
040 / 766 000 -24
E-Mail:
[email protected]
Bankverbindung:
Sparkasse Harburg-Buxtehude, Konto-Nr. 25 585, BLZ 207 500 00,
HypoVereinsbank AG, Konto-Nr. 50144600, BLZ 200 300 00
Erscheinungsweise:
Wöchentlich mittwochs/donnerstags und samstags.
Anzeigenannahme:
Schriftlich oder persönlich im Verlagsbüro bzw. bei den
Außendienstmitarbeitern.
Zahlungsbedingungen: Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt rein netto. Bei Vorauszahlung
auf Beträge über 255,00 € sowie bei Bankeinzug 2% Skonto, sofern
ältere Rechnungen nicht überfällig sind.
Geschäftsbedingungen: Rechtsgrundlage aller Aufträge sind ausschließlich die „Allgemeinen
und zusätzlichen Geschäftsbedingungen” des Verlages
Grundpreise:
Ortspreise:
Agentur-Provision:
Titelseite: (nur nach Absprache)
Platzierungszuschläge:
Rubrikenanzeigen:
Gelten für nicht ortsansässige Inserenten sowie für Schaltungen
über Werbemittler.
Gelten nur für ortsansässige Direkt-Kunden.
Anzeigen und Beilagen 15%.
Titelseitenbelegung unter Bruch: 50% Aufschlag,
Titelseitenbelegung über Bruch: 100% Aufschlag.
Für feste Platzierungen 25% Zuschlag.
Inselanzeigen 25% auf mm-Preis, Mindestgröße 100mm/2-spaltig.
Stellenmarkt, Immobilienmarkt, Kleinanzeigen und Familienanzeigen
können nur paketweise geschaltet werden, siehe Seite 5.
Sonderveröffentlichungen:
Für Sonderveröffentlichungen behalten wir uns
abweichende Preise vor.
Fließsatzanzeigen:
Nur in Bezirksausgaben nach mm-Berechnung.
– gewerblich:
Es werden mindestens 10 mm berechnet.
Chiffre-Gebühr 5,00 €.
– privat:
Siehe Kleinanzeigencoupon.
Chiffre-Gebühr 5,00 €.
Anzeigenschluss
Mittwochs-Ausgabe Samstags-Ausgabe
Kombinationsanzeigen
Fließsatzanzeigen
Schwarzweiß-Anzeigen
Farbanzeigen
freitags
montags
montags
montags
12
10
15
15
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
donnerstags
donnerstags
donnerstags
donnerstags
15
10
15
15
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
2 Wichtige Informationen –
Elbe Wochenblatt
Technische Daten
Preisliste Nr. 48a
Technische Daten
Digitale Übermittlung von Druckvorlagen
Satzspiegel:
Spaltenbreite:
Ausgangsbasis: Sie schicken die Referenzvorlage zur Information und sachlicher
Prüfung an die Anzeigenabteilung. Fax: 040/766 000-24.
430 mm hoch, 282 mm breit.
1-spaltig = 45,0 mm
2-spaltig = 92,4 mm
3-spaltig = 139,8 mm
4-spaltig = 187,2 mm
5-spaltig = 234,6 mm
6-spaltig = 282,0 mm
Grundschrift:
8 Punkt
Druckverfahren: Rollen-Offset
Druckunterlagen: 40er Raster
Panorama-Anzeigen
Mindestgröße:
Satzspiegel:
180 mm/13-spaltig
597 mm breit, 430 mm hoch
Farbanzeigen
Druckunterlagen für Seitenteile/Formatanzeigen:
Reprofähige Aufsichts- oder Durchsichtsvorlagen, Positivfime,
seitenrichtig maximal bis Satzspiegel. Raster bis 40 Linien/cm.
Druckqualität von Anzeigen mit Schmuckfarben:
Anzeigen mit Zusatzfarbe werden grundätzlich in „CMYK“
aufbereitet. Die gewünschte Schmuckfarbe kann nur
annähernd erreicht werden und ist nicht reklamationsfähig.
Dateiformat:
Wechseldatenträger mit EPS-Datei mit includierten Schriften
und Logos (zwingend bei PC-Daten), oder Schriften beigelegt.
Offene Dateiformate aus den Programmen: QuarkXPress
(bis 7.5), FreeHand (bis MX 11), Photoshop, Adobe Illustrator,
Schriften und Logos beigelegt.
Druckfähige PDF-Dateien bis Version 1.3, vollvorlagenfüllend
PC-Kunden müssen alle Bilddaten und Logos in das Dokument mit einbinden,
sowie sämtliche Texte und Zeichenwege (Kurven) wandeln.
Betriebssystem: Apple Macintosh
Ordner/Dateiname: Name/Woche/Ausgabe
Von uns bevorzugte Übertragungsformate:
SW-Anzeigen EPS*/PDF*
Anzeige mit Zusatzfarbe (Linework) EPS*/PDF*
Anzeige mit Zusatzfarbe (Duplexbilder) EPS* oder „offen“
4c-Anzeigen EPS*, PDF* oder „offen“
*Bitte stets die Schriften in die EPS/PDF-Datei einbinden oder in Zeichenwege (Kurven)
wandeln (zwingend für PC-Kunden). MAC-Schriften können mit übertragen werden.
Keine JPEG-Komprimierung in EPS-Bildern
Komprimierung: Verwenden Sie ausschließlich selbstentpackende Formate der Typen
ZIP (PC), Stuffit oder CompactPro (Mac).
Übertragung per ISDN/E-Mail:
ISDN-Versand Leonardo
ISDN Süd und Wochenende:
ISDN West und Eimsbüttel:
ISDN Kombinationsanzeigen:
040-721 05 191
040-721 05 131
040-721 05 161
Datenübermittlung per E-Mail an [email protected]
3 Verbreitungsgebiet Elbe Wochenblatt
Elbe Wochenblatt
am Mittwoch und am Wochenende
Preisliste Nr. 48a
Am Wochenende
Am Mittwoch
Hamburg
Hamburg
4 Anzeigenpreise – allgemeine Platzierungen
Elbe Wochenblatt
Kombinationsrabatte, Mengen- und Malstaffel
Preisliste Nr. 48a
Anzeigenpreise – allgemeine Platzierung
Lokalausgabe
Trägerauflage
Satzspiegel 6 Spalten à 45 mm, Höhe 430 mm, 1/1 Seite = 2580 mm
schwarz/weiß
Ortspreis
Grundpreis
mm/Preis
1/1 Seite
mm/Preis
1/1 Seite
Farbanzeigen
Ortspreis
mm/Preis
1/1 Seite
Grundpreis
mm/Preis
1/1 Seite
1) Harburg
51.950
1,63 €
4.205,40 €
1,92 €
4.953,60 €
2,04 €
5.263,20 €
2,40 €
6.192,00 €
2) Süderelbe
28.412
1,31 €
3.379,80 €
1,54 €
3.973,20 €
1,64 €
4.231,20 €
1,93 €
4.979,40 €
3) Wilhelmsburg
25.109
1,20 €
3.096,00 €
1,41 €
3.637,80 €
1,50 €
3.870,00 €
1,76 €
4.540,80 €
4) Altona
64.894
1,57 €
4.050,60 €
1,85 €
4.773,00 €
1,96 €
5.056,80 €
2,30 €
5.934,00 €
5) Elbvororte
46.304
1,52 €
3.921,60 €
1,79 €
4.618,20 €
1,90 €
4.902,00 €
2,24 €
5.779,20 €
6) Lurup/Eidelstedt
35.167
1,48 €
3.818,40 €
1,74 €
4.489,20 €
1,85 €
4.773,00 €
2,18 €
5.624,40 €
7) Eimsbüttel
56.647
1,48 €
3.818,40 €
1,74 €
4.489,20 €
1,85 €
4.773,00 €
2,18 €
5.624,40 €
8) Elbe Wochenblatt Süd zum Wochenende
93.984
2,20 €
5.676,00 €
2,59 €
6.682,20 €
2,75 €
7.095,00 €
3,24 €
8.359,20 €
1-8) Elbe Wochenblatt gesamt
Die Kombinationsmöglichkeiten einzelner Lokalausgaben sind für allg. werbliche Platzierungen
unabhängig von Rubrikenmärkten uneingeschränkt möglich.
402.467
Alle Preise zzgl. MwSt.
Kombinationen
zwischen zwei und
2 Ausgaben/Paketen:
3 Ausgaben/Paketen:
4 Ausgaben/Paketen:
ab 6 Ausgaben:
mehr Ausgaben
15%
20%
25%
30%
Malstaffel
Mengenstaffel
Für mehrmalige Veröffentlichungen
ab 6-mal 5%
ab 12-mal 10%
ab 24-mal 15%
ab 48-mal 20%
Für Millimeterabschlüsse von mindestens
3.000 mm
5%
40.000 mm 22%
5.000 mm 10%
60.000 mm 23%
10.000 mm 15%
80.000 mm 24%
20.000 mm 20%
100.000 mm 25%
30.000 mm 21%
5 Anzeigenpreise – Platzierungen in Rubrikenmärkten,
Elbe Wochenblatt
Kombinationsrabatte, Mengen- und Malstaffel
Preisliste Nr. 48a
Rubrikenmärkte
(Immobilien, Stellenmarkt, Kleinanzeigen)
mm-Preise sw
Ortspreis
Grundpreis
Rubriken
1) Harburg
2) Süderelbe
3) Wilhelmsburg
4) Altona
5) Elbvororte
6) Lurup/Eidelstedt
Anzeigen kultureller, gemeinnütziger
oder karitativer Zwecke und Veranstaltungen
}
}
Bezirk Süd
Bezirk West
2,47 €
2,86 €
2,90 €
3,36 €
mm-Preise Farbe
Ortspreis
Grundpreis
3,09 €
3,58 €
3,64 €
4,21 €
Lokalausgabe
mm-Preise sw
Ortspreis
Grundpreis
mm-Preise Farbe
Ortspreis
Grundpreis
1) Harburg
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
2) Süderelbe
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
3) Wilhelmsburg
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
4) Altona
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
5) Elbvororte
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
6) Lurup/Eidelstedt
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
7) Eimsbüttel
1,48 €
1,74 €
1,85 €
2,18 €
7) Eimsbüttel
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
8) Elbe Wochenblatt Süd zum Wochenende
2,20 €
2,59 €
2,75 €
3,24 €
8) Elbe Wochenblatt Süd
zum Wochenende
1,00 €
1,18 €
1,25 €
1,47 €
Eine wunschgemäße Platzierung ihrer Anzeige in unseren Rubrikenmärkten ist nur paketweise in
1–3 (Harburg, Süderelbe, Wilhemsburg) sowie
4–6 (Altona, Elbvororte, Lurup/Eidelstedt) sowie einzeln in
7 (Eimsbüttel) oder 8 (Elbe Wochenblatt zum Wochenende) möglich. Diese können jedoch
miteinander kombiniert werden.
Eine Anrechnung von gewerblichen Fließsatzanzeigen auf Abschlüsse
ist erst bei einer Anzeigengröße ab 20 mm möglich.
Auf Anzeigen für Veranstaltungen werden keine Rabatte oder Nachlässe gewährt.
Kombinationen
Malstaffel
Mengenstaffel
zwischen zwei und mehr Ausgaben/
Rubrikenmarkt-Paketen:
2 Ausgaben/Paketen: 15%
3 Ausgaben/Paketen: 20%
4 Ausgaben/Paketen: 25%
Für mehrmalige Veröffentlichungen
ab 6-mal 5%
ab 12-mal 10%
ab 24-mal 15%
ab 48-mal 20%
Für Millimeterabschlüsse von mindestens
3.000 mm
5%
40.000 mm 22%
5.000 mm 10%
60.000 mm 23%
10.000 mm 15%
80.000 mm 24%
20.000 mm 20%
100.000 mm 25%
30.000 mm 21%
Alle Preise zzgl. MwSt.
6 Sonderwerbeformen
Elbe Wochenblatt
Preisliste Nr. 48a
Fullcover
Halfcover
Ihre Anzeige
bedeckt die
Titelseite.
Superpanorama XL
Flying Page
Das Halfcover
bedeckt die Titelseite zur Hälfte.
Post It’s
Die Ummantelung
der Titel- und Rückseite des ersten
Buches zur Hälfte.
76 x 76 mm
Papierfarbe: weiß
oder gelb
Der Aufkleber kann
auf Vorder- oder
Rückseite farbig
bedruckt werden.
Superpanorama XXL
Sonderwerbeformen unterliegen besonderen
Rahmenbedingungen und verlängerten Vorlaufzeiten
und sind nur nach vorheriger Rücksprache möglich.
Alle Preise auf Anfrage
Bei dieser Sonderwerbeform wird
eine zusätzliche Seite an einer
Panorama-Seite angeklebt.
Bei dieser Sonderwerbeform werden
zwei Seiten zusätzlich an einer PanoramaSeite angeklebt.
Kontakt & Beratung:
Jürgen Müller, Anzeigenleiter
Tel. 040/766 000-30
Fax 040/766 000-26
[email protected]
7 Beilage im Elbe Wochenblatt
Elbe Wochenblatt
am Mittwoch und am Samstag
Beilagenpreise
Preisliste Nr. 48a
(pro 1000 Exemplare)
Gewicht
bis zu 20 g
je weitere 5 g
Alle Preise zzgl. MwSt.
Ortspreis
Grundpreis
45,00 €
53,00 €
4,00 €
4,70 €
Fu
̈r Teilmengen mit Gebietsgarantie berechen wir einen Zuschlag von 5,00 € je 1.000 Ex.
Mindestformat:
105 x 148 mm (DIN A6)
Höchstformat:
220 x 310 mm (größere Formate müssen entsprechend
gefalzt werden), Leporello- und Altarfalz nicht fehlen.
Papiergewicht:
1-Blatt-Beilagen mindestens 140 g/m2
Richtlinien zur Verarbeitung: Gefalzte Beilagen müssen Kreuzbruch, Wickeloder Mittenfals verarbeitet sein. Leporello- oder Altrafalz sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Fomraten größer als DIN A5 ( 148 x 210 mm)
müssen den Falz an der langen Seite haben.
✗
✗
Altarfalz
✗
Mangelhafte
Verarbeitung,
Falten,
Eselsecken
✗
Leporellofalz
Papier ist
zu dünn –
Klammerung
trägt auf
Einlage nicht
bündig eingeklebt
✗
Postkartenanbringung,
wie oben oder
bitte wie unten
Liefertermin:
spätestens drei Werktage vor Erscheinen
und frühestens eine Woche vor Erscheinen,
Anlieferung Mo.–Do. 8–17 Uhr, Fr. 8–15 Uhr, Frei Haus
Lieferanschrift:
Druckzentrum Kieler Nachrichten
Radewisch 2, 24145 Kiel (Gewerbegebiet Kiel Moorsee)
Auftragsbedingungen und wichtige Informationen
Teilbelegungen
Teilbelegung nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Mindestvoraussetzung:
Geschlossenes Vertriebsgebiet, mindestens 5000 Stück. Die Unterbringung in
Teilauflagen erfolgt bestmöglich – es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen
werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Fremdwerbung
Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Beilagen, die für zwei
oder mehr Firmen durch Fremdanzeigen oder Einleger anderer Firmen werben, werden
wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Auftraggeber als Händler
die Produkte der anderen Firmen verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen.
Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden.
Muster
Beilagenaufträge werden erst nach Vorlage von drei Mustern spätestens sieben
Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung durch den Verlag bindend. Bitte
Wochenende beachten. In Ausnahmefällen bitten wir um verbindliches Fax-Muster. Es
wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nummer zu kenzeichnen.
Beilagenhinweise
In der belegten Ausgabe erscheint ein kostenloser Beilagenhinweis. Nichterscheinungen
dieses kostenlosen Beilagenhinweises berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.
Fehlstreuungen
Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der
Zusammenstellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische
Verarbeitung kann eine 100%ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust gelten als
verkehrsüblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder in Folge von
Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder
Schadenersatz.
8 Online-Werbung
Elbe Wochenblatt
auf elbe-wochenblatt.de
Preisliste Nr. 48a
elbe-wochenblatt.de
Das Mitmachportal für
Bürgerreporter
140.000
Seit dem Launch im Oktober
2011 haben sich rund 2.000
Bürgerreporter angemeldet*
und es werden täglich mehr.
Wir bieten Ihnen fu?
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Mitmachportal diverse Werbeund Sonderwerbeformen an.
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Wir beraten Sie gern.
120.000
100.000
80.000
60.000
*Stand: November 2012
40.000
Visits
20.000
Unique User
Page Impressions
0
Dez 11
Jan 12
Feb 12
Mrz 12
Apr 12
Mai 12
Jun 12
Jul 12
Aug 12
Sep 12
Okt 12
Nov 12
Quelle: Google Analytics
9 Hamburger Wochenblatt Kombination
Verbreitungsgebiet
Elbe Wochenblatt
Preisliste Nr. 48a
Elbe Wochenblatt
Hamburger Wochenblatt Kombination
Preise, Kombinationsrabatte und Nachlässe
Preisliste Nr. 48a
Gestaltete Anzeigen
Lokalausgabe
Gestaltete Anzeigen im Rubrikenteil (Kleinanzeigen, Stellenmarkt, Immobilien)
Grundpreis
je mm (sw)
Grundpreis
je mm (4c)
Beilagenpreis
Grundpreis
2
Trägerauflage
Kombi-Vorgaben
Grundpreis
je mm (sw)
Grundpreis
je mm (4c)
Trägerauflage
1. Barmbeker WochenBlatt
2,16 €
2,70 €
53,00 €
46.308
A Barmbek/Bramfeld (Lokalausgaben 1,2)
2,86 €
3,57 €
82.001
2. Bramfelder WochenBlatt
1,97 €
2,46 €
53,00 €
35.693
B Wandsbek/Rahlstedt/Jenfeld (Lokalausgaben 3,4,5)
3,27 €
4,09 €
141.051
3. Wandsbeker WochenBlatt
2,04 €
2,55 €
53,00 €
52.795
C Billstedt/Horn/St. Georg (Lokalausgaben 6,7,8)
3,06 €
3,83 €
121.249
4. Rahlstedter WochenBlatt
2,15 €
2,69 €
53,00 €
63.666
D Eppendorf/Winterhude (Lokalausgaben 9,10)
2,55 €
3,19 €
72.808
5. Jenfelder WochenBlatt
1,71 €
2,14 €
53,00 €
24.590
E Langenhorn/Norderstedt (Lokalausgabe 11,12)
2,28 €
2,84 €
98.844
6. Billstedter WochenBlatt
1,97 €
2,46 €
53,00 €
42.875
F Stormarn (Lokalausgaben 13,14,15)
2,49 €
3,11 €
64.836
7. Horner WochenBlatt
1,97 €
2,46 €
53,00 €
51.520
G Bille Wochenblatt (Lokalausgabe 16)
1,73 €
2,49 €
8. St Georg WochenBlatt
1,42 €
1,78 €
53,00 €
26.854
H Elbe Wochenblatt - Bezirk Süd (Lokalausgaben 17,18,19)
2,90 €
3,64 €
83.120
105.471
9. Eppendorfer WochenBlatt
2,01 €
2,51 €
53,00 €
42.170
I Elbe Wochenblatt - Bezirk West (Lokalausg. 20,21,22)
3,36 €
4,21 €
146.365
10. Winterhuder WochenBlatt
1,63 €
2,04 €
53,00 €
30.638
J Elbe Wochenblatt - Eimsbüttel (Lokalausgabe 23)
1,74 €
2,18 €
56.647
11. Langenhorner WochenBlatt
1,65 €
2,06 €
53,00 €
38.295
K Heimat-Echo (Lokalausgabe 24)
1,92 €
2,40 €
62.000
12. Norderstedter WochenBlatt
1,66 €
2,08 €
53,00 €
60.549
L Niendorfer Wochenblatt (Lokalausgabe 25)
1,95 €
2,59 €
52.594
13. Stormarner WochenBlatt Stormarn Nord
1,52 €
1,90 €
53,00 €
28.668
14. Stormarner WochenBlatt Ahrensburg
0,94 €
1,18 €
53,00 €
25.161
30,11 €
17,25 €1
38,14 €
21,56 €1
1.086.986
15. Stormarner WochenBlatt Trittau
16. Bille Wochenblatt
0,70 €
1,73 €
0,88 €
2,49 €
53,00 €
60,00 €
11.007
83.120
17. Elbe Wochenblatt - Harburg
1,92 €
2,40 €
53,00 €
51.950
18. Elbe Wochenblatt - Süderelbe
1,54 €
1,93 €
53,00 €
19. Elbe Wochenblatt - Wilhelmsburg
1,41 €
1,76 €
53,00 €
28.412
25.109
20. Elbe Wochenblatt - Altona
1,85 €
2,30 €
53,00 €
64.894
21. Elbe Wochenblatt - Elbvororte
1,79 €
2,24 €
53,00 €
46.304
22. Elbe Wochenblatt - Eidelstedt/Lurup
1,74 €
2,18 €
53,00 €
35.167
23. Elbe Wochenblatt - Eimsbüttel
1,74 €
2,18 €
53,00 €
56.647
24. Heimat-Echo
1,92 €
2,40 €
50,00 €
62.000
25. Niendorfer Wochenblatt
1,95 €
2,59 €
53,00 €
52.594
43,09 €
17,251 €
54,36 €
21,561 €
Lokalausgaben additiv
Gesamtkombination (1-25)
1.086.986
Kombinationen additiv
Gesamtkombination (A-L)
Anzeigen Nachlässe
Malstaffel
6 Anzeigen 5 %
12 Anzeigen 10 %
24 Anzeigen 15 %
50 Anzeigen 20 %
Mengenstaffel
3.000 mm 5 %
5.000 mm 10 %
10.000 mm 15 %
20.000 mm 20 %
Sonderkonditionen
30.000 mm 21 %
40.000 mm 22 %
60.000 mm 23 %
80.000 mm 24 %
100.000 mm 25 %
Anzeigen kultureller, gemeinnütziger oder karitativer Zwecke,
sowie Veranstaltungs- und Reiseanzeigen in der Gesamtkombination EUR 14,80/mm sw, EUR 18,50/mm 4c.
Fließtextanzeigen in der Gesamtkombination (gewerblich
oder privat) je Zeile EUR 21,50 (inkl. MwSt.).
Kombi-Rabatte
ab 2 Ausgaben 15 %
ab 3 Ausgaben 20 %
ab 4 Ausgaben 25 %
ab 6 Ausgaben 30 %
Kombi-Rabatte werden bei gleichzeitiger
Belegung von zwei und mehr Lokalausgaben/
Kombi-Vorgaben gemäß nebenstehender
Staffel gewährt.
1
2
die Gesamtkombination erhällt keinen weiteren
Kombinationsrabatt
bis 20g Einzelgewicht, je 1.000 Exemplare. Für Teilmengen
mit Gebietsgarantien werden EUR 5 je 1.000 Exemplare
berechnet.
Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, zzgl. MwSt.
10 Wochenblatt Kombination südlich der Elbe
Elbe Wochenblatt
Verbreitungsgebiet
Preisliste Nr. 48a
ittwoch
flage am M
Gesamtau
Exemplare
g 604.955
ta
s
m
a
S
d
un
Finkenwerder
Freiburg
Landkreis Stade
51.900
Exemplare
48.150
Exemplare
100.050
Exemplare
Landkreis Harburg
52.900
Exemplare
Süderelbe
28.412 Exemplare
Drochtersen
Fischbek
Stade
Himmelpforten
Fredenbeck
Kutenholz
Horneburg
Gebiet A
102.700
Exemplare
Wilhelmsburg
Moorburg
25.109 Exemplare
Gebiet HH Kirchdorf
Neugraben
Ehestorf
Heimfeld
Eißendorf
Marmstorf
Harburg
51.950 Exemplare
Jork
Wochenende
93.984 Exemplare
Buxtehude
Harsefeld
Apensen
Elbe
NeuWulmstorf
Rosengarten
Seevetal
Hollenstedt
Hittfeld
Marschacht
Winsen
Gebiet B
Tostedt
49.800
Exemplare
Georgs- Veddel
werder
Buchholz
Ihr Werbepartner in den
Landkreisen Harburg und Stade
Jesteburg
Hanstedt
Stelle
Salzhausen
Ihr Werbepartner
in Hamburgs Süden
Elbe Wochenblatt
Wochenblatt Kombination südlich der Elbe
Preise, Kombinationsrabatte und Nachlässe
Preisliste Nr. 48a
Kombinationsrabatt für Gebiete A + B
ab 2 Titel
20%
schwarz-weiß
OP
GP
Preis pro ZF
OP
GP
Preis für 4c
OP
GP
Neue Stader Wochenblatt am Mittwoch
1,38 1,62
85,- 100,-
250,- 295,-
Neue Buxtehuder Wochenblatt am Mittwoch
1,38 1,62
85,- 100,-
250,- 295,-
Nordheide Wochenblatt am Mittwoch 1,38 1,62
85,- 100,-
250,- 295,-
Elbe & Geest Wochenblatt am Mittwoch 1,38 1,62
85,- 100,-
250,- 295,-
Landkreis Stade am Wochenende
2,20 2,59
170,- 200,-
500,- 590,-
Landkreis Harburg am Wochenende
2,20 2,59
170,- 200,-
500,- 590,-
zusätzlicher Partnerschaftsrabatt für die Gebiete HH
5%
Lokalausgabe Süderelbe
Preis für 4c
OP
GP
1,64 1,93
Lokalausgabe Harburg
1,63 1,92
2,04 2,40
Lokalausgabe Wilhelmsburg
1,20 1,41
1,50 1,76
Gesamt-Elbe-Wochenblatt
3,31 4,87
4,14 4,87
2,20 2,59
Auf Farbzuschläge werden keine Kombinations-, Partnerschafts- und Abschlussrabatte gewährt.
Beispiel-Rechnung: Mittwoch
Beispiel-Rechnung:
Wochenende
Titel Wochenblätter
Ortspreise für Gebiet A + B
(s/w)
Titel Wochenblätter
Ortspreise Gebiet A + B
(s/w)
Nordheide Wochenblatt
Elbe & Geest Wochenblatt
Neue Buxtehuder Wochenblatt
Neue Stader Wochenblatt
1,38
1,38
1,38
1,38
Landkreis Harburg
am Wochenende
2,20
Addierte Einzelpreise (A+B)
abzüglich für 4 Titel
20% Kombi-Rabatt
5,52
1,10
Kombi (A+B) Nettopreis
4,42
2,75 3,24
Landkreis Stade
am Wochenende
Gesamt-Elbe-Wochenblatt
3,31
Plus Nettopreis (A+B)
4,42
4,40
Kombi (A+B) Nettopreis
3,52
Elbe-Wochenblatt
zum Wochenende
Plus Nettopreis (A+B)
7,73
abzüglich für Gebiete HH
5 % Partnerschaftsrabatt
Nettopreis für die
Wochenblattkombination
südlich der Elbe
2,20
Addierte Einzelpreise (A+B)
abzüglich für 2 Titel
20% Kombi-Rabatt
0,88
Titel Elbe-Wochenblatt z. Wochenende
Titel Elbe-Wochenblatt
schwarz-weiß
OP
GP
1,31 1,54
Elbe-Wochenblatt zum Wochenende
Der mm-Preis einer Kombinationsanzeige errechnet sich durch Addition der
mm-Preise von Gebiet A + B der gewünschten Einzelausgaben abzüglich
Kombinationsnachlass entsprechend der Zahl der belegten Ausgaben. Der
„Partnerschaftsrabatt“ wird gewährt bei zusätzlicher Belegung der Gebiete HH,
wobei die Titel aus Gebiet A + B als ein Titel zählen.
2,20
3,52
5,72
0,36
abzüglich für Gebiete HH
5 % Partnerschaftsrabatt
7,34
Nettopreis für die
Wochenblattkombination südlich
der Elbe zum Wochenende
5,43
0,29
11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und
Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Ziffer 1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet)
eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift
zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2) Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß
Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht
gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres
nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3) Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
Ziffer 4) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-mm umgerechnet.
Ziffer 5) Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Ziffer 6) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
- Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters
und dessen Billigung bindend.
Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht in Bezug auf Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den
Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.
Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 8) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein
der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit
der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 9) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der
Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.
Ziffer 10) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige
bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
- diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem
groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
- diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder
ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese
Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb
von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
Ziffer 11) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt.
Elbe Wochenblatt
Preisliste Nr. 48a
Ziffer 13) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Ziffer 14) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Ziffer 15) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 16) Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte
Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie
bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,
bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.,
bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H.,
bei einer zugesicherten verkauften Auflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt.
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften
gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben
hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Ziffer 17) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4
(Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der
Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Ziffer 18) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlages vereinbart.
Ziffer 19) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
Ziffer 20) Für Preis-/Rabattänderungen gilt Absatz b) der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
Ziffer 21) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen
eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines
Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges
nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht
rückwirkend anerkannt werden.Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit
der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
Ziffer 22) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein
die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der
zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung
gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu
und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem
Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche
Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
Ziffer 23) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen,
allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der
Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das
Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte
Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
des Verlages
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die
Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die Vergütung beträgt 15 Prozent vom Rechnungsnetto.
Voraussetzung für die Gewährung einer Mittlervergütung ist die Vorlage eines Handelsregisterauszuges bzw. die Kopie einer
Gewerbeanmeldung mit Nachweis der Mittlertätigkeit sowie die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung.
b) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende
Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach
Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.
c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
d) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoffoder Energieverknappung und dergl. – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die
Aufträge mit 80 Prozent der normalerweise gedruckten Auflage erfüllt sind.
e) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.
f) Druckunterlagen (nur Filme und Reinzeichnungen sowie Aufsichts- oder Durchsichtsvorlagen) werden nur auf besondere
Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet vier Wochen nach Erscheinen.
g) Für den Fall nachgewiesener Reklamationen steht das Recht zur Nachverteilung zu, ohne dass unsere Ansprüche gemindert werden.
h) Alle Anzeigen können zum jeweiligen Grundpreis über Werbungsmittler abgerechnet werden.
i) Ab 150.000 mm Anzeigenraum ist Einzelkalkulation möglich.
k) Für die Gewährung von Konzern-Rabatten ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Auftraggebers erforderlich. Der
Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personen-Handelsgesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Konzern-Rabatte
bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag bei Vertragsabschluss. Konzern-Rabatte
werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich
anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Konzern im Sinne dieser
Bestimmung ist die kapitalmäßige Beteiligung der Konzernmutter an der Konzerntochter mit mindestens 50 Prozent.
l) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
m) Abweichungen von den in der Preisliste angegebenen Preisen sind im Rahmen einzelvertraglicher Absprachen möglich.
n) Für die Verpflichtung, Anzeigen auf bestimmten Plätzen zu veröffentlichen, mindestens 25 Prozent Aufschlag.
o) Das Maximalformat für Anzeigen mit Textanschluss ist 360 mm hoch. Anzeigen, die höher sind, werden freigestellt und seitenhoch (425 mm) entsprechend der Spaltenzahl berechnet.
p) Erscheinen Anzeigen eines Werbungstreibenden in mehreren Bezirks- und Lokalausgaben des Hamburger Wochenblattes, so ist
für jede Ausgabe ein eigener Anzeigenabschluss zu tätigen, sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird.
q) Bankgebühren und Spesen von Auslandszahlungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
r) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäße Inhalte von Anzeigen und Beilagen
sowie für die Abfassung von Anzeigentexten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Elbe Wochenblatt
Preisliste Nr. 48a
Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die
sich als tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs.
s) Abbestellungen können nur schriftlich erfolgen und müssen bei Anzeigenschluß vorliegen. Bei Abbestellung von Anzeigen kann
der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen (jeweils 25% des Nettoanzeigenpreises).
t) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten
werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 BDSG).
u) Die Weiterleitung nicht privater Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen in den Publikationen des WOCHENBLATT-Verlages erfolgt nur
gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 0,50 € je Zuschrift. Diese Bearbeitungsgebühr ist in bar vor Weiterleitung
beim WOCHENBLATT-Verlag bzw. seinen Verlagsbüros zu entrichten.
Die Weiterleitung von Zuschriften auf Kennziffer-Anzeigen, deren Erscheinen mehr als 4 Wochen zurückliegt, ist generell nicht
möglich.
v) Den Anzeigenrechnungen können bei einem Auftrags-Rechnungsnetto von jeweils über 150 € auf Wunsch kostenfrei Seitenbelege
beigefügt werden. Der Versand von Vollbelegen erfolgt nur gegen Berechnung der jeweiligen Portokosten.
w) Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter
Anzeigen(-inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus diesem Grund jede Mithaftung für den dem
Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen(-inhalte) entstehenden Schaden verweigern.
x) Bei Beilagen mit einem Gewicht ab 40 g ist eine Einzelkalkulation möglich.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
a) Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und
Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Wichtige Informationen - Technische Daten“ in dieser Preisliste und
unsere aktuell gültigen Richtlinien für die Auftragsabwicklung bei Anlieferung von Druckunterlagen als Film oder digitaliserte
Daten), führen zu keinem Preisminderungsanspruch (sind beim Verlag abrufbar).
b) Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen
zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem
neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw.
-begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich,
löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich
vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen
dem Verlag Schäden entstanden sind.
c) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet
werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können.
d) Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden auf ein von diesem zu benennendes Telefaxgerät einen Korrekturabzug der im Verlag
auf Papier ausgedruckten digital übermittelten Druckvorlage zur Überprüfung. Scheitert die Telefaxübertragung wegen technischer
Probleme, ist der Verlag zu einer Übermittlung des Korrekturabzugs auf anderem Wege nicht verpflichtet. Erhält der Verlag keine
Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, gilt der Korrekturabzug als vom Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung,
Schadensersatz o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.
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Harburger Rathausstraße 40 | 21073 Hamburg
Telefon 040/ 76 60 00 - 0 | Fax 040/ 76 60 00 -24
[email protected] | www.elbe-wochenblatt.de
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