NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss Förderung der Kraft
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NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss Förderung der Kraft
Für Sorptionskälteanlagen gelten folgende Förderhöhen Anlagengröße Förderhöhe ≤ 15 kWKälte 7.500 Euro > 15 bis 25 kWKälte 7.500 Euro + 250 Euro/kWKälte > 25 bis < 50 kWKälte 10.000 Euro + 150 Euro/kWKälte Weitere Informationen zur Förderung können in der Förderdatenbank der EnergieAgentur.NRW, www.energieagentur.nrw.de/förderung abgefragt werden. Die Richtlinie zum Programm sowie die Anträge sind bei der Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de oder unter www.progres.nrw.de erhältlich. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf NRW direkt: 0211 837-1001 [email protected] www.umwelt.nrw.de Gestaltung: designlevel 2, Meerbusch Druck: Druckkompanie, Köln NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung Bildnachweis: Titelseite: Fotolia.com Rückseite: Lokomotiv Stand: Januar 2013 www.umwelt.nrw.de Neue Förderung der Kraft-WärmeKopplung für Unternehmen in NRW Konditionen: Darüber hinaus werden gefördert: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein geniales Prinzip. Sie ist besonders effizient, weil sie die Ressourcen zur gleichzeitigen Produktion von Wärme und Elektrizität nutzt. Bedarfsgerecht und auf die jeweilige Anwendung zugeschnitten. Das spart Energie und trägt erheblich zum Klimaschutz bei. Nordrhein-Westfalen fördert KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kWel sowie KWK-bezogene Maßnahmen bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 € aus dem Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw – Programmbereich KWK. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat daher das KWK-Impulsprogramm aufgelegt – ein Teil davon ist das hier vorgestellte Förderprogramm für KWK-Anlagen für Unternehmen in NRW. Gefördert werden hocheffziente KWK-Anlagen sowie stromgeführte KWK-Anlagen mit Informations- und Kommunikationstechnik mit einem gestaffelten Zuschuss je nach Leistung ab 1.500 € bis zu 17.000 €. ■Verbesserung vorhandener KWK-Anlagen zu hocheffizienten KWK-Anlagen, ■Nachrüstung vorhandener Anlagen der ungekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung zu hocheffizienten KWK-Anlagen, ■Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse für Nah- und Fernwärme, ■Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung kleiner 50 kW, ■Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK unab hängig von der Leistung, ■Umweltstudien auf Basis der Landesstudie „Potenzialerhebung von KWK in NRW“ sowie ■besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt nach besonderer Zustimmung durch das Ministerium. Förderhöhen für KWK-Anlagen Nutzen Sie es! Anlagengröße Förderhöhe ≤ 1 kWel 1.500 Euro > 1 bis 4 kWel 1.500 Euro + 300 Euro/kWel > 4 bis 10 kWel 2.400 Euro + 100 Euro/kWel > 10 bis 20 kWel 3.000 Euro + 50 Euro/kWel > 20 bis 30 kWel 7.000 Euro + 500 Euro/kWel > 30 bis 40 kWel 12.000 Euro + 300 Euro/kWel > 40 bis 50 kWel 15.000 Euro + 200 Euro/kWel Beispiele: Für eine Anlage mit 5 kWel gibt es eine Grundförderung (4 kWel) von 2.400 €, zzgl. 100 € für jedes weitere kWel. Das entspricht einer Fördersumme von 2.500 €. Für eine Anlage mit 35 kWel gibt es eine Grundförderung (30 kWel) von 12.000 €, zzgl. 300 € für jedes weitere kWel . Das entspricht einer Fördersumme von 13.500 €. Für eine Anlage mit 50 kWel ist eine max. Fördersumme von 17.000 € möglich. Bei Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK und bei besonderen Anlagen, Systemen und Einrichtungen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt sowie bei der Verbesserung bestehender KWK-Anlagen beträgt die Förderung 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – für kleine Unternehmen bis zu 65 %, für mittlere Unternehmen bis zu 55 %. Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse bis 25 kW werden mit 1.500 € gefördert, bei Anschlussleistungen bis über 25 kW beträgt die Förderung 1.000 €.