Häufige Fragen (FAQ) zum Darlehenswiderruf

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Häufige Fragen (FAQ) zum Darlehenswiderruf
Häufige Fragen – FAQ Im Zusammenhang mit dem Widerruf von Darlehen Bitte beachten Sie: im Rahmen dieser FAQ werden teilweise sehr komplexe Fragen auf einen kurzen Nenner gebracht. Sie ersetzen keine eingehende Beratung durch einen Fachmann. Wir übernehmen auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Aktualität dieser Informationen. Wir raten eindringlich davon ab, aufgrund dieser Information auf eigene Faust tätig zu werden. Allgemeine Fragen Wann kommt ein Widerruf in Betracht ? Wenn ich Verbraucher bin, also den Kredit für private Zwecke verwendet habe, z.B. Hausbau. Das ist auch der Fall, wenn Sie mit dem Kredit einen ganzen Wohnblock finanziert haben, solange sich dieser in Ihrem Privatvermögen befindet. Auf die Höhe des Darlehens kommt es nicht an, das können auch mehrere Millionen sein. Was für Vorteile habe ich von einem Widerruf ? Folgende Vorteile sind, je nach Fallgestaltung, denkbar: -­‐ Sie können auf die jetzigen, niedrigen Zinsen „umsatteln“ -­‐ Gebühren etc. müssen Ihnen erstattet werden. -­‐ Die Zinsen für die Vergangenheit werden nur in Höhe des Bundesbankzinses geschuldet -­‐ Auf alle Ihre Zahlungen – Zins und Tilgung -­‐ muss die Bank Ihnen für diese getilgten Anteile hohe Zinsen zahlen (5 %-­‐Punkte über dem Basiszinssatz). Das sind schnell mehrere 1000 €. Sie können dies selbst überschlägig berechnen, indem Sie zB die gezahlten Raten für ein Jahr bei www.basiszinssatz.de in den Rechner eingeben. -­‐ Sie müssen beim Umschulden keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen -­‐ bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen müssen Ihnen erstattet werden Wie berechne ich meinen möglichen Vorteil ? Da die Berechnung des Vorteils ein erheblicher Aufwand ist, berechnen wir Ihnen das nicht „im Vorfeld“, sondern erst, wenn es „ernst“ wird. Das Netz bietet aber mehrere sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigungs – Rechner“, in denen Sie Ihre Vertragsdaten eingeben können. Die 1 Zinsen (Nutzungsentschädigung) für von Ihnen bezahlte Raten können Sie mit www.basiszinssatz.de größenordnungsmässig ermitteln. Sie gehen so vor: klicken Sie den Button „zum Zinsrechner“ an. Dort ist der von Ihnen gesuchte Zinssatz („Verbrauchergeschäft“ = 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) schon voreingestellt. Geben Sie den Betrag Ihrer jährlichen Zahlung (Zins und Tilgung !) ein und lassen ihn seit Jahresmitte (z.B. 30. Juni) bis heute verzinsen. Relevant ist das ausgeworfene Ergebnis „Zinsen“ Diesen Vorgang wiederholen Sie für jedes Jahr, in dem Sie Zins und Tilgung bezahlt haben. Sie addieren dann alle Werte „Zinsen“. So erhalten Sie einen groben Näherungswert dessen, was Sie für Zahlungen in dem betreffenden Jahr an Nutzungsentschädigung von der Bank theoretisch zurückerhalten könnten, wenn das Gericht mitspielt. Allerdings ist die Rechtsprechung in Deutschland nicht einheitlich, teilweise sprechen die Gerichte höhere Zinsen zu (8 % über Basiszinssatz) oder niedrigere (Margenbarwert – Methode). Teilweise sind Gerichte der Ansicht, dass der Tilgungsanteil nicht zu berücksichtigen ist. Ersparte Zinsen für die Zukunft ermitteln Sie, indem Sie in einen Kreditrechner den neuen Zinssatz eingeben (derzeit zwischen 1,5 und 2,2 %) und diese mit Ihren jetzt geschuldeten Zinsen vergleichen. Im Netzt findet sich eine große Auswahl an Zinsrechnern. In welchem Zeitraum waren Widerrufsbelehrungen fehlerhaft ? Für den Zeitraum Ende 2002 bis 2011 hatten die meisten Banken jeweils eigene Widerrufsbelehrungen „gebastelt“. Daher ist unsere Erfolgschance hier sehr hoch. Ab 2011 ist die falsche Widerrufsbelehrung jedoch der Ausnahmefall, kommt jedoch – bis heute -­‐ vor. Was ist mit Verträgen, die vor 2002 geschlossen wurden ? Hier besteht keine Chance. Normalerweise auch dann nicht, wenn die Verträge verlängert wurden. Ausnahme: es wurde rechtlich gesehen nicht verlängert, sondern ein neues Darlehen abgeschlossen. Wie hoch sind die Chancen? Nach Erhebungen sind um die 80 % der Widerrufsbelehrungen aus dem betreffenden Zeitraum fehlerhaft und damit meistens widerruflich. Welche Unterlagen werden von mir benötigt? Im ersten Schritt: Senden Sie uns ein Foto oder ein Scan der Widerrufsbelehrung und die Seite mit dem Datum des Vertragsschlusses (oft die Seite mit den Unterschriften) an info@cml-­‐recht.de Wir können Ihnen dann mitteilen, ob überhaupt eine Chance besteht. Sollte das der Fall sein, benötigen wir 2 Im zweiten Schritt: -­‐
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4 Vollmachtsformulare, die von Ihnen unterschrieben sind. Diese senden wir Ihnen als PDF zu. Wir brauchen sie aber IM ORIGINAL , also in Papierform von Ihnen unterschrieben zurück. Eine vollständige (!) Kopie Ihres Darlehensvertrags einschließlich AGB (elektronische Kopie reicht) Sollte der Vertrag gekündigt oder umgeschuldet worden sein, auch alle Unterlagen hierzu -­‐ Kündigungsbestätigung, Abrechnung etc. (elektronische Kopie reicht) Honorarvereinbarung. Wir senden Ihnen unsere Honorarvereinbarung zu, die wir unterschrieben im Original benötigen. Benötige ich eine Folgefinanzierung, um den „alten“ Kredit abzulösen? Wann muss ich mich um den neuen Kredit bemühen? Letzten Endes müssen Sie den „alten“ Kredit – den Sie ja widerrufen haben -­‐ mit einem neuen Kredit ablösen. Andersherum gesagt: Sie sollten das Darlehen nicht widerrufen, wenn Sie ernsthafte befürchten müssen, keine Folgefinanzierung zu erhalten. Allerdings: Sie wissen nicht, ob und wann Sie aus Ihrem „alten“ Vertrag herauskommen. Denn das Verfahren kann etliche Monate dauern. Eine Bank wird Ihnen aber keine Darlehenszusage geben, wenn nicht feststeht, wann das Darlehen ausgezahlt werden soll und zu welchen Konditionen. Sinnvoll wäre es daher, wenn Sie sich an einen Darlehensvermittler wenden und ihm die Angelegenheit schildern. Dieser wird Ihnen dann mitteilen, ob Sie wahrscheinlich einen neuen Kredit erhalten würden oder nicht. Mit dieser Auskunft müssen Sie sich dann zunächst begnügen. Sie sollten keinen neuen Kredit abschließen, bevor Sie aus dem „alten“ Kredit sicher herauskommen. Sonst haben Sie, wenn es ungünstig läuft, 2 Darlehen „an der Backe“, aus denen Sie jeweils nicht herauskommen. In der Praxis haben wir folgende Erfahrungen gemacht: Normalerweise geht die alte Bank nicht sofort nach dem Widerruf „in die Knie“ (es gibt allerdings Ausnahmen!). Entweder lässt sich die Bank verklagen oder aber die Bank teilt Ihnen mit, dass sie sich mit Ihnen einigen möchte. In beiden Fällen haben Sie dann noch ausreichend Zeit, sich um eine Folgefinanzierung zu kümmern. Dann sollte es aber schnell gehen. Der „größte anzunehmende Unfall“ tritt dann ein, wenn die Bank sofort nachgibt und Sie auffordert, binnen 30 Tagen ab dem Datum des Widerrufs das Darlehen zurückzuzahlen und Sie dauerhaft keine Folgefinanzierung finden. Allerdings ist es dann so, dass dann Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % jährlich anfallen. Dies ist dann deutlich weniger, als sie nach dem Vertrag schulden. Das klingt erst einmal nach einer bequemen Situation für Sie. Allerdings wird auch dies irgendwann kritisch, da die Bank theoretisch darauf bestehen könnte, dass der Vertrag Rückabgewickelt wird und Sie wiederum auf Zahlung dieses Betrags verklagt. Dies ist in unserer Praxis noch nie vorgekommen, dennoch besteht dieses Risiko. 3 Sollten Sie keinen Kreditvermittler kennen, können wir Kontakte zu Vermittlern herstellen. Das machen wir jedoch nur im Einzelfall, da dies nicht unser Geschäft ist. Ich habe (ggf. mehrfach) umgeschuldet. Besteht eine Chance ? Ja. Jeder Vertrag wird für sich und gesondert auf Widerruflichkeit geprüft. Wir werden auch versuchen, Ihre in der Vergangenheit bezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzuholen. Ich habe mein Darlehen bei derselben Bank verlängert. Die Verlängerung enthält eine Widerrufsbelehrung. Kann ich diese Widerrufsbelehrung angreifen ? Es kommt in den meisten Fällen auf die Widerrufsbelehrung im ursprünglichen Vertrag an, nicht auf die in der Verlängerung. Letztere ist an sich überflüssig. Wenn der ursprüngliche Vertrag vor November 2002 geschlossen wurde, besteht keine Chance, da vor diesem Zeitpunkt kein Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen vorgesehen war (Ausnahme: es wurde rechtlich gesehen nicht verlängert, sondern ein neues Darlehen abgeschlossen). Ich will es mir nicht mit meiner Bank verderben. Ich könnte mir aber ungeheuer viel Geld durch einen Widerruf ersparen. Wie komme ich aus dieser Zwickmühle ? Sie haben nichts zu verschenken. Das versteht auch Ihre Bank. Wir haben Erfahrung auch im „freundlichen“ Umgang mit Banken. Wir sprechen mit Ihrer Bank und machen ihr klar, dass das Darlehen widerruflich ist und hier eine einvernehmliche Lösung gefunden werden sollte, die z.B. in der Anpassung der Zinsen bestehen kann. Vielleicht ist Ihrem Bankmitarbeiter sogar sehr recht, wenn Sie widerrufen. Aus einem laufenden Kredit bekommt er keine Provision. Aus einem Neuabschluss schon. Daran wird er sich ggf. erinnern. Ich habe ein endfälliges Darlehen und gleichzeitig eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Gibt es da Besonderheiten? Der Phantasie bei Steuersparmodellen sind keine Grenzen gesetzt. Lange Jahre waren die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen steuerlich als Sonderausgaben abziehbar, die Erträge steuerbegünstigt. Um indirekt seine Annuitäten für das Darlehen von der Steuer absetzen zu können, hat man während der Laufzeit der Bank nur Zinsen gezahlt und gleichzeitig die Lebensversicherung bedient. Fälligkeit der Lebensversicherung und der Tilgungszahlung waren gleichzeitig, sodass der Kredit durch die Zahlung aus der Lebensversicherung getilgt werden konnte. Es kann sein, dass bei Widerruf des Darlehens ein Auge auf die Steuerliche Seite geworfen werden muss. Gibt es Besonderheiten bei KFW – Darlehen (Förderkrediten) ? Bei Darlehen, die vor 2010 geschlossen wurden, gibt es an sich keine Besonderheiten, es sei denn, das Darlehen wurde direkt mit der Förderbank geschlossen und lief nicht über ein weiteres Kreditinstitut. Wurde das Darlehen danach geschlossen, ist ein Widerruf nicht möglich. 4 Gibt es Besonderheiten bei Bauspardarlehen ? An sich nicht; auch diese sind widerruflich, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Es sollte jedoch überlegt werden, ob der Bausparvertrag mit widerrufen werden soll (und ob er überhaupt mit widerrufen werden kann). Hier muss man sich den Einzelfall ansehen. Zu überlegen wäre noch, ob durch den Widerruf des Bauspardarlehens sich nachteilige Konsequenzen ergeben. Zwischenzeitlich gezahlte Fördermittel könnten nach einem Widerruf rückzahlbar werden. Allerdings sind die staatlichen Förderungen betragsmäßig in vielen Fällen nicht der Rede wert. Wie sicher kann der Rechtsanwalt sagen, ob der Vertrag widerrufen werden kann ? Das rangiert von „relativ sicher“ bis „spekulativ“. Es kommt auf die Klausel an. -­‐
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Wenn es sich um eine Klausel handelt, die von den oberen Gerichten bereits moniert wurde, kann die Bank bereits außergerichtlich „in die Knie“ gehen. Wenn etwas bislang nur auf Amtsgerichtsebene oder gar nicht entschieden wurde, wird die Bank sich wehren. Dann besteht für Sie ein Risiko, einen Prozess zu verlieren, das Sie abwägen sollten. Wir beraten Sie dabei. Wenn die Widerrufsbelehrung eindeutig in Ordnung ist, können wir Ihnen dies auch zweifelsfrei mitteilen. Sie können sich nicht vom Vertrag lösen, haben aber auch keine weiteren Kosten. Entscheiden die Gerichte in ganz Deutschland einheitlich ? Nein, es gibt regionale „Spezialitäten“. So ist z.B. das OLG Frankfurt (Zuständigkeitsbereich ganz Hessen) eher „geizig“ mit verbraucherfreundlichen Urteilen. Allerdings gibt es innerhalb der Gerichte mehrere Kammern, deren Rechtsprechung wiederum voneinander abweicht. Gerichte im Norden und Osten Deutschlands sowie im südlichen Bayern sind eher „großzügig“ zugunsten der Verbraucher. Wenn Spielraum besteht, versuchen wir, einen Gerichtsstandort zu wählen, der günstig für Sie ist. Kann ich als Laie feststellen, ob ein Widerruf unwirksam ist ? Sagen wir es mit Radio Eriwan: grundsätzlich ja, aber eigentlich ist es unmöglich. Natürlich könnte ein talentierter Laie nach eingehendem Studium der jetzt geltenden und aller früher geltenden Rechtslagen und der Rechtsprechung Fertigkeit in der Beurteilung dieser Belehrungen erlangen. Aber auch Rechtsanwälte, die sich bereits jahrelang mit dem Thema befassen, sind sich in der Beurteilung nicht in jedem Fall sicher. Es gibt auch – zumindest bislang – im Netz keine annähernd vollständige „Liste“ unwirksamer Klauseln. Das wäre auch deshalb nicht ohne Weiteres möglich, da die Gerichte teilweise unterschiedlich entscheiden. Gibt es Banken, bei denen es sich „besonders lohnt“, weil diese besonders oft Fehler gemacht haben ? Gibt es Elemente im Vertrag, die auf eine fehlerhafte Belehrung hindeuten? 5 Grds. nicht, da es im fraglichen Zeitraum 7 verschiedene amtliche Muster gab und sich die Rechtslage auch mehrfach geändert hat. Ausnahme: „die Frist beginnt frühestens“ -­‐ in diesem Fall ist die Belehrung besonders häufig unwirksam. Es ist auch nicht so, dass „große“ Banken tendenziell weniger unwirksame Belehrungen erteilt hätten als „kleine“. Kann ich mich mit der Bank auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts einigen ? Theoretisch ja, uns sind jedoch aus unserer Praxis nur sehr wenige Fälle bekannt, in denen das geklappt hat. Die Verbraucherzentralen raten dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwalts. Oft wird an uns das Anliegen an uns herangetragen, das wir den Kunden mit einem Gutachten ausstatten, mit dem er dann selber bei der Bank vorsprechen möchte, da er so ein gutes Verhältnis zu seinem Darlehens – Sachbearbeiter habe. Wir unterstützen Sie bei so einem Versuch gerne, aber machen Sie sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten bitte keine Illusionen. Wie ist es, wenn ich den Darlehensvertrag mit jemand anderem, z.B. einem Ehegatten abgeschlossen habe? Jeder Ehegatte kann den Vertrag unabhängig von dem anderen widerrufen. Die Unterschrift des jeweils anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. Muss oft geklagt werden ? In der Mehrheit der Fälle geht es nicht ohne Klage ab. Die Sache wird häufig im ersten mündlichen Verhandlungstermin verglichen. Muss ich auf einen Vergleich vor Gericht eingehen ? Nein. Umgekehrt kann die Gegenseite auch nicht zu einem Vergleich gezwungen werden. Das ist für beide Seiten ein Instrument der Risikominimierung. Kann man eine Einigung herbeiführen ? Man kann eine Einigung nicht „erzwingen“, die Bank muss sich einigen wollen. Ob sie dies will, hängt von der konkreten Widerrufsbelehrung, der Formulierung Ihres Widerrufs und der Hauspolitik der Bank ab. Warum geben die Banken nicht früher auf, wenn der Fall angeblich klar ist ? Weil die wenigsten Bankkunden auch klagen. Die meisten Kunden scheuen den Prozess auch dann, wenn die Aussichten recht gut sind. Allein durch die Verweigerungshaltung ersparen sich die Banken viele Abwicklungen, vielleicht sogar die meisten. Ich habe ein Fremdwährungsdarlehen, zum Beispiel in Schweizer Franken, abgeschlossen. Kann ich auch dieses Darlehen widerrufen? 6 In den meisten Fällen wird das Darlehen in Deutschland abgeschlossen, sodass deutsches Recht gilt. Auch diese Darlehen können widerrufen werden. Hier liegt der Teufel aber im Detail. Wenn vereinbart wurde, dass das Darlehen in Euro an Sie ausgezahlt wird, kann sich ein solcher Widerruf besonders für Sie lohnen, da sie dann Ihr „teures“ Darlehen in SFr mit „billigen“ Euros zurück bezahlen können. Wenn allerdings vereinbart wurde, dass nicht nur die Rückzahlung, sondern auch die Auszahlung in Franken erfolgt, kann „der Schuss nach hinten losgehen“. Dann schulden Sie sofort den kompletten Darlehensbetrag in „teuren“ Franken. In solchen Fällen müssen wir uns das Vertragswerk daher besonders genau ansehen. Ein solcher Fall wurde bislang noch nicht entschieden, zumindest ist kein Urteil in dieser Hinsicht veröffentlicht. Kann nach vollständiger Abwicklung des Darlehensvertrags noch widerrufen werden? Ja, man kann dann eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung und Zinsen für die gezahlten Beträge zurückholen. Aber hier sollte man nicht zu lange warten, der Anspruch kann verwirken/verjähren. Was kann noch alles widerrufen werden ? Alles, was eine Widerrufsbelehrung trägt, also (Lebens-­‐)Versicherungen, Immobilien -­‐ Fonds, Genussrechte, Konsumentendarlehen. Diese Fälle machen wir nicht, wir können Ihnen aber kompetente Kollegen vermitteln. Welche Argumente werden gegen einen Widerruf von Darlehen ins Feld geführt ? In der Presse gibt es auch Stimmen, die sich gegen die Praxis der Widerrufe wenden. Die Lobby ist nicht untätig. Hier einige Argumente und unsere Meinung dazu: Die Umfinanzierung ist mit viel Ärger und Aufwand verbunden: nun, ohne Aufwand geht es nicht, es geht ja auch um viel Geld. Aber es ist ein im Verhältnis zum Gewinn doch eher geringer Aufwand. Und den nehmen wir Ihnen zum großen Teil ab. Die Umfinanzierung sei ein großes Problem; das stimmt nur in wenigen Fällen. Wenn die Bonität nicht stimmt, wird man keinen Kredit bekommen, das ist immer so. Die Hausbanken weisen Kunden, die umschulden wollen, zurück: uns ist aus der Praxis von über Hunderten Fällen sehr wenige Fälle konkret bekannt, in dem der Kunde zurückgewiesen wurde, da er den alten Vertrag widerrufen hatte. Die ING DiBa ist z.B. bei Folgefinanzierungen von „Widerrufs – Kunden“ unserer Erfahrung nach sehr zurückhaltend. Ansonsten sollten Sie der „neuen“ Bank einfach nicht mitteilen, dass man den anderen Kredit widerrufen habe oder sich an einen Darlehensvermittler wenden. 7 Die Banken verbünden sich gegen „Widerrufer“, die umschulden wollen: das können die gerne versuchen, aber es gibt hunderte von Banken, irgendwer wird immer das Geschäft machen wollen. Es wäre ein Wunder, wenn jede Bank auf das Geschäft verzichtete. Bevor eine schriftliche Zusage einer Folgefinanzierung vorliege, solle man nicht widerrufen: das ist ein Rat, den die Banken sehr gut finden werden. Denn keine Bank gibt eine Zusage, an die sie sich mehrere Monate lang gebunden fühlt. Der Rechtsweg ist teuer. Ja das ist er und das war er schon immer. Daher haben wir Modelle, bei denen der Kunde nicht sehr stark in Vorleistung gehen muss. Bei rechtsschutzversicherten Kunden, bei denen die Versicherung auch eintreten muss, ist dieser Aspekt ohnehin nicht von Bedeutung. Der Ausgang des Rechtsstreits ist ungewiss. Auch das ist eine banale Aussage. Zudem ist sie gerade bei den Widerrufen oft nicht zutreffend. In vielen Fällen kann man sich ziemlich sicher sein, wie es ausgeht. Es sei nicht fair, sich nicht an die mit der Bank vereinbarten Konditionen gebunden zu fühlen. Das ist eine Wertung und das mag man sehen wie man will. Wäre die Bank am „längeren Hebel“, würde sie ihn voraussichtlich nutzen. Folgefinanzierung: Welche Darlehenssumme benötige ich zur Folgefinanzierung ? Das kann man erst bestimmen, wenn der Fall gelöst ist, also entweder das Urteil da ist oder der Vergleich. Ca. 70 % der Fälle enden mit einem Vergleich. Üblicherweise wird der Mdt bei einem Vergleich aus dem Darlehen ohne VFE entlassen. Man muss in diesem Fall also nur die noch offene Darlehensvaluta finanzieren, ggf Nebenkosten für die Neueintragung der Grundschuld zugunsten der neuen Bank. Wenn das Verfahren mit einem obsiegenden Urteil endet, gilt dasselbe; es wird keine VFE geschuldet. Es kann sein, dass der Mdt in diesem Fall auch noch Zinsen vom Gegner erhält-­‐ mit diesen könnte man aufrechnen, sodass sich der „Ablösebetrag“ noch einmal reduziert). Da die Gerichte hier Zinsen in unterschiedlicher Höhe aussprechen, kann man das auch nicht sagen, bis das Urteil vorliegt. Wie werden die gegenseitigen Forderungen (die Sie und Ihre Bank gegeneinander haben) aufgerechnet? Die Forderungen werden erst NACH dem Prozess aufgerechnet. Positionen zugunsten des Mandanten: a) gezahlte Raten + b) Nutzungsentschädigung Kapital (Raten) 5%-­‐Punkte über dem Basiszinssatz + c) Gebühren und Agio + d) etl. Differenz Zins (vereinbart) /Zins (Durchschnittszinssatz aus der Zinsstatistik der Dt. Bundesbank Positionen zugunsten der Bank: a) ausgezahltes Kapital + b) Nutzungsentschädigung Kapital (vereinbarte oder damals übliche Zinsen) Welche Kaufnebenkosten fallen nach erfolgreicher Rückabwicklung erneut an? 8 Wenn Sie bei einer anderen Bank einen neuen Darlehensvertrag abschließen: die Kosten für Löschung der alten und Neubestellung der neuen Grundschuld und ggf. Gebühren/Agi der Bank Was ist von „Kreditvereinen“ und ähnlichem zu halten, die beim Widerruf von Darlehen ihre Hilfe anbieten? Hier ist zu unterscheiden. Einerseits gibt es die anerkannten Verbraucherschutzorganisationen, etwa die Verbraucherzentralen. Diese bieten gegen eine reelle Gebühr eine Überprüfung der Klausel an und verweisen Sie dann an einen Anwalt. Das ist die seriöse Variante, an die kann man sich getrost wenden. Uns sind jedoch auch Organisationen bekannt, die auf Profit aus sind und dabei nicht immer Qualität bieten. Oft ist das nicht sofort erkennbar, weil sich diese als Verbraucherschutzvereine oder Verbraucher – Selbsthilfeorganisationen „tarnen“. Geld zu verlangen ist an sich nicht verwerflich, da man nur schwer eine qualifizierte Leistung umsonst anbieten kann. Allerdings sind die Leistungen oft sehr teuer, da eine ganze Vertriebsorganisation zu bezahlen ist. Zum einen müssen Vermittler bezahlt werden, zum anderen die „Lieferanten“ von Adressen. Oft liefern hier Makler und Finanzberater die Adressen aus ihrem Kundenbestand. Andere schreiben ihre Kunden an und bekommen für einen vermittelten Widerruf Geld. Da das alles Geld kostet, nehmen diese Vereine teilweise 50 % des geldwerten Vorteils, den der Kunde vom Widerruf hat. Das ist in den meisten Fällen eindeutig zu teuer. Was also erst einmal gut klingt – Kosten nur im Erfolgsfall – ist manchmal eine zweifelhafte Masche. Auch Rechtsanwälten ist es möglich, unter bestimmten Umständen ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Ein Anwalt würde aber unserer Erfahrung nach maximal 30 % des Vorteils verlangen. Unser Rat an Verbraucher daher: vergleichen Sie die Angebote. Sollten Sie sich den Rechtsanwalt Ihrer Meinung nach partout nicht leisten können oder wollen, sollten Sie von den Möglichkeiten der Beratungshilfe („Beratungsschein“ und Prozesskostenhilfe) gebrauch machen oder Ihren Rechtsanwalt um eine Erfolgshonorarvereinbarung bitten und Ihre wirtschaftliche Lage erläutern. In begründeten Ausnahmefällen, (die uns jedoch auch mittels Unterlagen nachgewiesen werden müssten) vertreten wir auch mal ohne Vorschuss und in krassen sozialen Härtefällen ggf. sogar pro bono (also ohne Gebühren zu verlangen). In geeigneten Einzelfällen kann auch ein Prozessfinanzierer die Kosten übernehmen. Ist ein Widerruf auch dann noch sinnvoll, wenn die Immobilie in der Zwangsvollstreckung ist ? Grundsätzlich kann das Darlehen auch unmittelbar vor, während und auch nach dem Zwangsversteigerungsverfahren widerrufen werden. Es ist auch denkbar, dass die Zwangsversteigerung aufgrund des Widerrufs verhindert oder maßgeblich aufgeschoben werden kann. Unserer Überzeugung nach entfällt der Rechtsgrund für die Bestellung der Sicherheit (Grundschuld), wenn der Darlehensvertrag unwirksam ist. Damit könnte jedoch die Grundschuld zurückgefordert werden (genauer gesagt: die Zustimmung der Bank zur Löschung erzwungen) und die Zwangsvollstreckung gestoppt werden. Allerdings gibt es hierzu noch keine gefestigte Rechtsprechung. Jedenfalls verschlechtert der Darlehensnehmer durch einen Widerruf in der Zwangsverstreckung seine Lage idR nicht. Gegebenenfalls verbessert er jedoch in erheblichem Maße seine eigene Verhandlungsposition, wenn die Bank fürchten muss, das starke Instrument der Grundschuld nicht mehr zu besitzen. Zumindest aber sinkt durch den Widerruf in vielen Fällen die Restschuld. Zudem gewinnt der Darlehensnehmer ggf. Zeit, eine alternative Finanzierung zu finden. 9 Fragen zu Kosten und Aufwand, Rechtsschutzversicherung Mir ist die Vertretung durch einen Anwalt zu teuer – was kann ich tun ? Sollten Sie sich den Rechtsanwalt Ihrer Meinung nach nicht leisten können oder wollen, sollten Sie von den Möglichkeiten der Beratungshilfe („Beratungsschein“ und Prozesskostenhilfe) gebrauch machen oder Ihren Rechtsanwalt um eine Erfolgshonorarvereinbarung bitten und Ihre wirtschaftliche Lage erläutern. In begründeten Ausnahmefällen, (die uns jedoch auch mittels Unterlagen nachgewiesen werden müssten) vertreten wir auch mal ohne Vorschuss und in krassen sozialen Härtefällen ggf. sogar pro bono (also ohne Gebühren zu verlangen). Außerdem gibt es Prozessfinanzierungsgesellschaften, die Ihre Prozesskosten übernehmen, wenn der Fall nach einer Prüfung Erfolg verspricht; Sie müssen den wirtschaftlichen Vorteil mit dem Prozessfinanzierer teilen, das kann im Einzelfall mehr als die Hälfte des Gewinns sein. Zudem können Sie Ihre Forderung verkaufen. Sie bekommen nur einen Teil des Geldes, den dann aber sicher. Wir können Ihnen einen Kontakt zu Investoren oder Factoring – Unternehmen herstellen, wenn Sie dies wünschen. Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne. Mit welchen Kosten muss ich rechnen ? Wichtig für den Kunden: So lange er bei uns keinen Anwaltsvertrag unterschrieben hat, kostet es auch nichts. In der Regel: erste Einschätzung und mündliche Beratung sowie Einholung Rechtsschutz kostenlos. Das Unterschreiben nur einer Vollmacht führt nicht dazu, dass ein Anwaltsvertrag (und damit: Kostenpflicht) zustande kommen. Die Kosten sind im Anwaltsvertrag genau beschrieben, hier in aller Kürze: Vorgerichtlich: Wir verlangen eine Pauschale, die sich an den 10 % des realisierten wirtschaftlichen Vorteils orientiert Vorteil = ersparte Zinsen + zurückgeholte Zinsen Damit sind wir in den meisten Fällen vergleichsweise günstig. Wie hoch ist der zeitliche Aufwand ? Rechnen Sie bitte nicht damit, dass es „ruck zuck“ geht. Es geht oft um viel Geld und viele Banken wehren sich lebhaft. Zwischen 2 Wochen und 12 Monaten hatten wir schon alles. Realistische Zeiträume sind: bei einer außergerichtlichen Regelung 6 Wochen, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mindestens 5 Monate. 10 Wenn Sie einen „vollen Sieg“ davontragen wollen, also insbesondere auch die Zinsen für die Vergangenheit von der Bank haben wollen, müssen Sie mit 2 Instanzen rechnen, das kann ohne Weiteres 12 Monate dauern. Lohnt sich ein Vergleich mit der Bank ? Die Banken vergleichen sich gerne so, dass man Sie ohne oder gegen eine geringe Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen lässt oder Ihre Zinsen auf das derzeitige Niveau anpasst. Das lohnt sich dann, wenn Ihre Zinsbindungsfrist noch lange läuft, also mindestens 3 Jahre. Wenn der Vertrag nicht mehr lange läuft, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung ohnehin gering. Dann sollten Sie Zinsen zurückholen; wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die das trägt, sollten Sie in diesen Fällen „durchklagen“, wenn Sie keinen Druck haben, das Verfahren schnell zu beenden. Dass Banken auch noch „Geld drauflegen“ im Rahmen eines Vergleichs, ist eine unrealistische Erwartung. Was passiert, wenn wir erfolglos bleiben ? Fallen trotzdem alle Kosten an ? Grds. ja, Nachverhandlung unseres Gebührenanspruchs ist jedoch rechtlich zulässig. In vielen Fällen können wir zumindest unsere Gebühren erlassen oder ermäßigen(kein Anspruch des Mandanten). Die Kosten der Gegenseite und des Gerichts bleiben jedoch. Was kostet ein Prozess? Grundsätzlich hängen die Kosten vom Streitwert ab. Dieser ist grundsätzlich die noch offene Darlehensvaluta. Geben Sie diesen Betrag in einen „Prozesskostenrechner“ (gibt es im Internet etliche) ein. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall der Niederlage auch die Kosten des Gegners bezahlen müssen. Grundsätzlich ist es so, dass der Prozess für nicht rechtsschutzversichertes Publikum sehr teuer ist. Es gibt aber Instrumente, mit denen wir die Kosten künstlich „drücken“ können. Das können wir in geeigneten Einzelfällen anbieten. Wenn der Mandant nicht rechtsschutzversichert ist, besprechen wir das Risiko. Wir nutzen in solchen Fällen die gegebenen Instrumente der Risikominimierung (aufrechte Chancenanalyse, Teilklage, ProFi, Erfolgshonorar u.a.) Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten ? Ja, wenn das Haus selbst bewohnt war/ist und nicht selbst gebaut, sondern „gebraucht“ gekauft wurde. Was ist, wenn sich die Rechtsschutzversicherung weigert, die Kosten zu übernehmen ? 11 In weit über 90 % der Fälle zahlt die Rechtsschutzversicherung „freiwillig“. Sonst muss die Rechtsschutzversicherung verklagt werden (diesen Prozess gegen sich selbst muss die Versicherung nicht decken) oder der Versicherungs-­‐Ombudsmann angerufen werden (Vorteil: kostenfrei). Klagen gegen Rechtsschutzversicherungen machen wir besonders gerne und daher in der Regel ohne Gebührenvorschuss. Wann soll ich mit der Rechtschutzversicherung Kontakt aufnehmen? Sie sollten auf keinen Fall selber mit der Rechtschutzversicherung Kontakt aufnehmen. Die Rechtschutzversicherungen Fragen unserer Erfahrung nach gezielt nach Versicherungsausschlüssen. Wenn Sie diese nicht kennen, treten Sie vielleicht in eine Falle. Überlassen Sie daher bitte unbedingt uns die Anfrage bei der Rechtschutzversicherung. Dies gilt auch dann, wenn sie „Profi“ sind, also Versicherungsfachmann oder Rechtsanwalt. Es handelt sich nämlich um eine sehr spezielle Materie. Die Deckungsanfrage erfolgt auch nicht vor dem Widerruf, sondern nachdem die gegnerische Bank Ihren Einspruch abgelehnt hat. Dies hat versicherungsrechtliche Gründe. Der Versicherungsfall tritt nämlich erst dann ein, wenn eine Rechtsverletzung zu Ihren Lasten erfolgt ist. Das ist jedoch erst dann der Fall, wenn der Gegner Ihre Ansprüche abgelehnt hat. Die Versicherungen beantworten auch keine Voranfragen, ob sie denn eintrittspflichtige wäre, wenn der Gegner ablehnen würde. Lohnt sich ein Vorgehen auch dann, wenn keine Rechtschutzversicherung eintreten muss? Unserer Erfahrung nach sind die Darlehensnehmer sehr vorsichtig, wenn eine Rechtschutzversicherung nicht eintritt. Zu Recht -­‐ denn diese Verfahren sind langwierig und auch teuer. Am ehesten lohnt sich das, wenn eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt werden muss. In diesen Fällen geht um „relativ“ geringe Beträge, so dass sich die Kosten in Grenzen halten. Wenn Sie jedoch die komplette Rückabwicklung des Darlehens wünschen, errechnet sich der Streitwert aus der noch offenen Darlehensvaluta (der noch offene Darlehensbetrag, den Sie der Bank zum Zeitpunkt der Klage schulden). Das ist ein Ergebnis aus der besonderen Weise, wie sich solche Streitwerte berechnen. Die offene Darlehensvaluta ist jedoch deutlich höher als der Vorteil, den Sie erlösen können. Sie zahlen also z.B. einen 200.000 € -­‐ Prozess, obwohl Ihr möglicher Vorteil nur 30.000 € wären. Dennoch kann es sich lohnen, das Darlehen zu widerrufen, da die Bank sich eventuell auf eine Einigung einlässt. Außerdem ist es möglich, dass früher oder später der Bundesgerichtshof genau über „Ihre“ Klausel entscheidet -­‐ mit der Folge, dass das Risiko, den Prozess zu verlieren, drastisch sinkt. Kontakt/Impressum: CML Equity Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Brüder–Grimm-­‐Str.13 63450 Hanau Tel: 06181 / 36987 03 Fax: 06181/ 36987 05 Geschäftsführer: Dr. Gero Kollmer , Amtsgericht Hanau: HRB 94599 USt.-­‐ID.: DE279904035 12