Hintergr... - Friedrich-Naumann
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Hintergrund: Kenia Nr. 1 / 7. Januar 2015 Islamistischer Terrorismus, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechtsverletzungen in Kenia Feline Freier Der islamistische Extremismus in Kenia ist auf dem Vormarsch. Im September letzten Jahres verfolgten Nachrichtensender weltweit den Anschlag der islamistischen al-Shabaab auf die Westgate Mall in Nairobi. Das Geiseldrama, das 70 Menschenleben kostete, reiht sich in eine Vielzahl terroristischer Anschläge ein, die in Kenia in den letzten Jahren von bekennenden Islamisten verübt wurden. Gleichzeitig begehen die kenianischen Sicherheitskräfte und Antiterrorismuseinheiten schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und heizen die Radikalisierung junger Muslime damit weiter an. Islamistischer Terrorismus in Kenia Islamistischer Terrorismus in Kenia ist kein neues Phänomen.1 Die al-Shabaab rekrutierte in Kenia und Uganda lange Zeit vorrangig Mitglieder für ihren Kampf in Somalia. Dies änderte sich spätestens am 7. August 1998 mit den Bombenanschlägen auf die US-amerikanischen Botschaften in Nairobi und Dar-es-Salaam durch al-Dschihad und al-Qaida. Ebenfalls mit al-Qaida in Verbindung stehende kenianische Terroristen griffen 2002 das von Israelis besuchte Paradise Hotel im kenianischen Mombasa an und versuchten eine israelische Zivilmaschine abzuschießen. Seitdem kenianische Soldaten 2011 gemeinsam mit amerikanischen, französischen und äthiopischen Truppen in Südsomalia einmarschierten, um die Übergangsregierung in Mogadischu zu unterstützen, kam es in den urbanen Zentren von Nairobi und Mombasa und den Grenzstädten Garissa und Dadaab zu rund 70 Anschlägen auf Kirchen, Busstationen, Bars, Einkaufszentren und militärische Ziele. Der Anschlag auf die Westgate Mall im September 2013 erschütterte nicht nur Kenia, sondern die gesamte westliche Welt. Das Einkaufszentrum war besonders bei wohlhabenden Kenianern und bei in Nairobi lebenden Ausländern beliebt. Der Anschlag war sowohl gegen Kenias militärische Präsenz in Somalia gerichtet, als auch durch den internationalen Dschihad motiviert. 1 Am Neujahrsabend 1980 verübten Terroristen mit Verbindungen zur Palestinian Liberation Organization einen Vergeltungsanschlag auf das Norfolk Hotel in Nairobi, nachdem die kenianische Regierung israelischen Einsatzkräften auf dem Weg zur Rettung von 100 israelischen Geiseln im Entebbe Flughafen von Uganda erlaubt hatte zu tanken. Hintergrund: Kenia Nr. 1 / Januar 2015 |1 Terrorismusbekämpfung rechtsverletzungen und Menschen- Die kenianische Regierung leugnete lange Zeit die Existenz einer islamistischen Bedrohung. Nach dem Botschaftsanschlag von 1998 erklärten Politiker, dass Kenia bloß als Kriegsschauplatz im islamistischen Kampf gegen die USA und seine Interessen missbraucht worden sei. Nur wenige gestanden sich ein, dass auch im nationalen Kontext die Gefahr extremistischer Gewalt wuchs. Schon 1998 waren unter den Tätern nicht nur ausländische Terroristen, sondern auch kenianische Staatsbürger, und der gewalttätige Extremismus hat sich seither zunehmend in Kenia ausgeweitet. Crowd fleeing sounds of gunfire near Westgate, Foto: Anne Knight / Wikimedia Der international zu recht scharf kritisierte Umgang mit dem Westgate Anschlag entlarvte einmal mehr die internen Machtkämpfe, mangelnde Professionalität und Korruption der kenianischen Regierung. Die Sicherheitsorgane reagierten viel zu spät und unkoordiniert. Im Einkaufszentrum kam es zu Plünderungen in Millionenhöhe - vermutlich auch durch staatliche Sicherheitskräfte. Einigen Berichten zu Folge lagen dem Geheimdienst sogar Informationen vor, auf deren Grundlage der Anschlag hätte verhindert werden können. Ein Jahr nach Westgate hat die Regierung keinerlei Untersuchungsergebnisse vorzuweisen, geschweige denn die Verantwortlichen von Missmanagement und Plünderungen zur Rechenschaft gezogen. Military helicopter hovering over Westgate Shopping Mall, Foto: Anne Knight / Wikimedia Hintergrund: Kenia Nr. 1 / Januar 2015 |2 In den Wochen nach dem Anschlag betonte Präsident Uhuru Kenyatta zunächst die Bedeutung von Toleranz und nationalem Zusammenhalt, während sich die oppositionelle Orange Democratic Movement (ODM) auf die unrealistische Forderung versteifte, alle kenianischen Truppen aus Somalia abzuziehen. Schnell wurden jedoch auch politische Stimmen laut, die offen Razzien gegen die muslimische Bevölkerung und somalische Flüchtlinge propagierten. Studien und Berichte von Human Rights Watch (HRW), der Open Society Foundation und dem BBC verweisen auf schwerste Menschenrechtsverletzungen gegen diese Bevölkerungsgruppen von Seiten der staatlichen Sicherheitskräfte durch die General Service Unit (GSU) der Polizei und die Anti-Terror Police Unit (APTU). Uhuru Kenyatta, Foto: Government of Kenya / Wikimedia Sozio-politischer Hintergrund Kenia ist ein multiethnischer Staat mit über 40 verschiedenen Volksgruppen. Die Kikuyu sind mit ca. 25% die größte Volksgruppe Kenias. Rund 80% der kenianischen Bevölkerung sind Christen, 10% Muslime und knapp 2% gehören traditionellen Naturreligionen an. Diese Multiethnizität und Multireligiosität wird oft in politischen Konflikten mobilisiert, nicht zuletzt nach den Wahlen von 2007. Nachdem der ehemalige Präsident Mwai Kibaki offiziell mit nur 300.000 Stimmen Vorsprung vor Raila Odinga von der Orange Democratic Movement (ODM) im Amt bestätigt wurde, kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten und ethnisch motivierten Gewaltakten in mehreren Landesteilen gegen Angehörige der Ethnie Kibakis, der Kikuyu. Es wurden bis zu 1.500 Menschen getötet und mehr als 600.000 Menschen vertrieben. Nach internationalen Vermittlungen einigte man sich auf die Bildung einer gemeinsamen Regierung. Die Folgezeit der Unruhen veranschaulicht die politische Kultur der Straflosigkeit in Kenia. Bislang ist es nicht gelungen, ein Strafgericht zur Aburteilung der Anstifter der gewaltsamen Ausschreitungen einzurichten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass viele hochrangige Politiker Agitatoren der Gewalt waren. Die Präsidentschaftswahlen im März 2013 verliefen gegen internationale Erwartungen friedlich. Uhuru Kenyatta erlangte als Kandidat der National Alliance (TNA) mit knapp über 50% die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Unruhen von 2007/8 werfen jedoch immer noch einen langen Schatten auf die Regierung Kenyattas. Kenyatta war neben seinem Vize William Ruto und dem Vorsitzenden des nationalen Sicherheitsrates Francis Mutaura, sowie dem Journalist Joshua Arap Sang in Den Haag beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagt. Der ehemalige Finanzminister und Vizepremierminister Kenyatta stammt aus dem Lager der Kibakis und soll die Kikuyu-Miliz „Mungiki”2 in den Unruhen organisiert haben. Sein Vizepräsident William Ruto hingegen soll für Odinga die Kalenjin-Milizen gegen die Kikuyu aufgebaut haben. Die Anklage gegen Kenyatta wurde am 05.12.2014 wegen mangelnder Beweislage zurückgezogen. 2 Mungiki ist eine mafiose, gewalttätige, fundamentalistische und extremistische Sekte, welche die Rückkehr zu altafrikanischen Bräuchen fordert. Sie macht seit Ende der 1990er Jahre mit Geheimritualen, Brandstiftungen, Zwangsbeschneidungen von Frauen, Schutzgelderpressung und Morden an ausgetretenen Mitgliedern von sich reden. Die Bewegung konnte vor allem viele verarmte Jugendliche rekrutieren. Im Kampf gegen alles Christliche als Sinnbild der westlichen Kolonialisierung suchte Mungiki in der Vergangenheit Unterstützung bei Kenias Muslimen. Im September 2000 konvertierten dreizehn Mungiki-Anführer zum Islam. Der oberste Imam des Landes forderte die Regierung daraufhin auf, die Religionsfreiheit der Mungiki-Anhänger zu respektieren. Andere muslimische Führer prangern die Verbrechen der Sekte hingegen an. Hintergrund: Kenia Nr. 1 / Januar 2015 |3 Übergriffe und Missbrauch von Seiten der Polizei haben seit der Anschläge der al-Shabaab in Kenia stark zugenommen. Ein Bericht von Human Rights Watch spricht für den Zeitraum von November 2013 bis Juni 2014 von mindestens zehn außergerichtlichen Tötungen und zehn Verschleppungen, sowie zahlreichen Fällen von Folterung und Schikane. Verdächtige wurden auf offener Straße erschossen, aus Fahrzeugen und Gerichtssälen verschleppt, in Haft verprügelt und ohne Kontakt zu ihren Familien oder Anwälten in Isolationshaft gesteckt. Unter den Todesopfern sind in erster Linie muslimische Kleriker der Küstenregion, die als Helfer der al-Shabaab galten. So wurden wenige Tage nach dem Westgate Anschlag in Mombasa der al-Shabaab nahestehende Prediger Ibrahim Omar und drei seiner Anhänger erschossen. In den folgenden Ausschreitungen wurden sieben Menschen verletzt. Eine Kirche ging in Flammen auf. Schon im August 2012 war es in Mombasa zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen, nachdem der radikale Prediger Aboud Rogo Mohammed, zu dem Ibrahim Omar engen Kontakt gepflegt hatte, und der laut der UN al-Schabaab finanziell, materiell und logistisch unterstützt hatte, erschossen wurde. Auch hier kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und muslimischen Demonstranten, und mehrere Kirchen wurden in Brand gesteckt. Ferner führt die Polizei Massenverhaftungen nach rassistischer Profilerstellung durch. Im April wurden 4000 somalisch aussehende Menschen in der Operation Usalama Watch festgenommen. Vielen wurden Bargeld, Handys und andere Wertgegenstände abgenommen. 3000 dieser ethnischen Somalier wurden kurze Zeit später wieder entlassen, da sie sich als kenianische Staatsbürger ausweisen, und ihnen keine Straftaten vorgeworfen werden konnten. Die übrigen 1000 somalischen Staatsbürger wurden größtenteils ohne rechtmäßige Verfahren in Flüchtlingslager und nach Somalia zwangsdeportiert. Es wundert nicht, dass Muslime und ethnische Somalier sich zunehmend als Bürger zweiter Klasse und auch im Alltag von der Polizei, den Behörden und ihren Mitbürgern diskriminiert fühlen. Najin Balala, der ehemalige Bürgermeister von Mombasa erklärt: „Schikane und Einschüchterung [durch die Regierung] waren immer schon da. Aber jetzt sind wir als Bürger zweiter Klasse gebrandmarkt, weil wir Muslime und Araber sind.“3 Leslie Lefkow, stellvertretende Direktorin HRW Afrika / http://www.hrw.org/news/2014/08/18/kenya-killingsdisappearances-anti-terror-police 3 Anneli Botha, „Radicalisation in Kenya: Recruitment to al-Shabaab and the Mombasa Republican Council“, ISS Paper 265, September 2014. Hintergrund: Kenia Nr. 1 / Januar 2015 |4 Bisher haben die verantwortlichen Behörden nichts unternommen, um die Menschenrechtsverletzungen im nationalen Kampf gegen den islamistischen Terrorismus aufzuklären. Ursachen des islamistischen Terrorismus in Kenia Fragile Staatlichkeit, schwache Institutionen, autokratische Herrschaftspraktiken und endemische Korruption führen in Kenia zu einem Klima der Rechts- und Straflosigkeit. Die al-Shabaab macht sich diese IneffektiviNajibu Balala, Foto: MP for Mvita by Raidarmax - Own tät und Kriminalisierung staatlicher Sicherheitsorgane work / Wikimedia zu nutzen. Zudem florieren soziale Ungleichheit, Armut und Jugendarbeitslosigkeit entlang ethnischer und religiöser Grenzen – ein idealer Nährboden für gewalttätigen Extremismus. Für viele Mitglieder bedeutet die Angehörigkeit zur al-Shabaab nicht zuletzt ein regelmäßiges Einkommen. Die politische Repression der muslimischen Minderheit – vor allem von Kenianern mit somalischen ethnischen Wurzeln – verschärft die Situation. Koalitionen basierend auf ethnischer Zugehörigkeit und die markierten Gegensätze zwischen den urbanen Zentren und der Landbevölkerung polarisieren die kenianische Politik. Vor allem die Menschen im Nordosten und die Bewohner der swahilisch dominierten Küstenregion gehören zu den ärmsten Bevölkerungsschichten und fühlen sich marginalisiert und nicht von der politischen Elite in Nairobi repräsentiert. Dabei sind die Menschen in der Küstenregion in erster Linie muslimischen Glaubens, wohingegen Nairobi als christlich gilt. Hinzu kommt, dass die Küstenregion vom heutigen südlichen Somalia bis Mozambique bis ins späte 19. Jahrhundert als das zusammenhängende Sultanat „Zanguebar“ und nicht von Großbritannien regiert wurde. Es ist wichtig, klar zwischen der al-Shabaab und muslimischen Sektionsbewegungen in der Küstenregion wie dem Mombasa Republican Council (MRC) zu unterscheiden. Deren Argumente reihen sich in die Beschwerden der Küstenbevölkerung ein, seit der Unabhängigkeit zu wenig staatliche Unterstützung erhalten zu haben, und konzentrieren sich in erster Linie auf die Forderung nach territorialer Autonomie.4 Durch staatliche Diskriminierung und Terrorisierung von Muslimen erstarken allerdings zunehmend auch die muslimischen und islamistischen Identitäten von MRC-Mitgliedern. Obgleich der MRC bisher für keine terroristischen Anschläge verantwortlich war, steht er der alShabaab nahe. In der kenianischen Regierung und den politisch einflussreichen Ethnien wie den Kikuyu finden beide Organisationen ein gemeinsames Feindbild. © 2013 Old Map Shop Printed / Used with permission 4 Siehe Africa Confidential „Kenya: Shockwaves after the shoot-out, Vol 54 - N° 20. Hintergrund: Kenia Nr. 1 / Januar 2015 |5 Kenianische Somalier im Nordosten des Landes pflegen ebenfalls eine konfliktreiche Beziehung zum Staat. Seit den separatistisch motivierten Shifta Kriegen der sechziger Jahre hat die Kombination aus gewalttätiger Lokalpolitik, staatlicher Unterdrückung und extremer Armut die Radikalisierung der Bevölkerung in der Grenzregion zu Somalia extrem begünstigt. Die poröse Grenze mit dem de facto unkontrollierten Verkehr von Waffen und islamistischen Missionaren verschärft das Konfliktpotential in der Region. Staatliche Unterdrückung birgt im Zusammenhang mit der großen wirtschaftlichen Unzufriedenheit der muslimischen Bevölkerung ideale Bedingungen für die weitere Rekrutierung islamistischer Rebellen und ist erschreckend kontraproduktiv. Laut einer Studie des Institute for Security Studies (ISS), nannte die Mehrheit der knapp 50 befragten Mitglieder von al-Shabaab und MRC die Ungerechtigkeit der kollektiven Bestrafung von Muslimen durch kenianische Sicherheitskräfte als ausschlaggebenden Grund, der jeweiligen Organisation beizutreten. Die Befragten nannten in diesem Zusammenhang „außergerichtliche Tötungen“ und die „Ermordung muslimischer Kleriker“ und erklärten: „Die Regierung und die Sicherheitskräfte hassen den Islam“ und „alle Muslime werden wie Terroristen behandelt“ 5. Fazit Ohne Frage ist die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus in Kenia real. Die kenianischen Sicherheitskräfte und Antiterroreinheiten kämpfen gegen einen Gegner, der nur schwer zu identifizieren ist, leicht in der Anonymität der Massen untertaucht und jederzeit und überall zuschlagen könnte. Hinzu kommt, dass auf das Justizsystem wenig Verlass ist und verhaftete Tatverdächtigte oft schnell wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die kollektive, rassistische Repression von Muslimen und ethnischen Somaliern verletzt jedoch Menschenrechte und untergräbt die kenianische Rechtsstaatlichkeit. Sie führt zur zunehmenden Ausbreitung und Legitimierung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele und treibt immer mehr frustrierte Individuen in den Extremismus. Anneli Botha vom ISS geht davon aus, dass die Ermordung einiger weniger muslimischer Kleriker zur Rekrutierung von hunderten neuen MRC und al-Shabaab Mitgliedern geführt hat. Kenias Partner in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit sollten auf Rechtsstaatlichkeitsund Menschenrechtsprogramme setzen. Die stockende Polizeireform, die nicht zuletzt wegen der polizeilichen Übergriffe im Rahmen der Unruhen 2007/08 eingeleitet wurde, sollte weiter vorangetrieben werden. Auch gilt es zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer berechtigten Kritik am Prevention of Terrorism Act (2012) zu unterstützen.6 Eine erfolgreiche Antiterrorismusstrategie sollte ferner Armutsbekämpfung vorsehen und den sozialen Kontext der wachsenden Radikalisierung der muslimischen Bevölkerung in Betracht ziehen, um auch bei intragesellschaftlichem Dialog und sozialer Integration ansetzten zu können. 5 Anneli Botha, „Radicalisation in Kenya: Recruitment to al-Shabaab and the Mombasa Republican Council“, ISS Paper 265, September 2014, S. 20. 6 Die Terrorismusdefinition des Gesetzes ist zu vage und die Ordnungsmäßigkeit von Verfahren nicht garantiert. Die unkontrollierte Ausweitung der polizeilichen Befugnisse kann zum Missbrauch gegen politische Oppositionelle, Minderheiten oder einfache Straftäter führen. Siehe auch: http://www.hrw.org/news/2014/08/18/kenya-killings-disappearances-anti-terror-police Hintergrund: Kenia Nr. 1 / Januar 2015 |6 Der kenianische Staat erhält in seiner Terrorismusbekämpfung entscheidende finanzielle Unterstützung von den USA und dem Vereinigten Königreich. Nicht zuletzt sollten diese Geberländer ihre Hilfe an die kenianische Regierung an die Aufklärung und Verurteilung der Verbrechen von Seiten der Sicherheitsorgane koppeln, um nicht zu Komplizen in Kenias Kultur der Straflosigkeit zu werden. Feline Freier ist freiberufliche Mitarbeiterin des Stiftungsbüros in Südafrika. Impressum Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) Bereich Internationale Politik Referat für Querschnittsaufgaben Karl-Marx-Straße 2 D-14482 Potsdam Hintergrund: Kenia Nr. 1 / Januar 2015 |7