Loge 6 und der FrauenhausFonds
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Loge 6 und der FrauenhausFonds
Orden der Schweizerischen Odd Fellows OF-Hilfe der St. Jakobs-Loge Nr. 6, Basel Frauenhaus-Basel-Fonds der Odd-Fellow-Hilfe der St. Jakobs-Loge, Nr.6, Basel Die Odd-Fellow-Hilfe der St. Jakobs-Loge, Nr.6, Basel beabsichtigt für das Frauenhaus Basel bis auf weiteres eine jährlich neu festzusetzende Spende zur Verfügung zu stellen. Sie ist abhängig von der Höhe der Einnahmen laut Art. 3. 1. Zweck dieses Fonds a) Während des Jahres finanzielle Engpässe von notleidenden Bewohnerinnen des Frauenhauses Basel unbürokratisch überbrücken. b) Geschenke für die an Weihnachten anwesenden Bewohnerinnen. c) Bei Austritt aus dem Frauenhaus: nach Bedarf eine finanzielle Starthilfe in's neue Leben ausrichten. Die Höhe der jeweils auszurichtenden Summen in a, b und c bestimmt die Leitung des Frauenhauses. 2. Fondsverwaltung Der Fonds wird vom Obmann der OF-Hilfe der St. Jakobs-Loge verwaltet. Die gesamte jährliche Spende wird der Frauenhausleitung anfangs Januar übergeben. Begründete Hilfegesuche sind an die Frauenhausleitung zu richten, die auch die Auszahlung vornimmt. 3. Einnahmen Der Fonds wird geäufnet durch die Weihnachtsspenden der Brüder der Odd-Fellow-Loge Nr. 6, Basel sowie durch weitere Spenden aus der OF-Hilfskasse. Pflichten des Frauenhauses Basel a) Die Leitung des Frauenhauses Basel verpflichtet sich, die Anträge sorgfältig zu prüfen und die Gesamtausgaben im Rahmen der vorgegebenen jährlichen Summe zu halten. b) Die Leitung des Frauenhauses Basel ernennt Vertrauenspersonen und teilt dies schriftlich dem Obmann der OF-Hilfe mit. c) Die Leitung des Frauenhauses Basel stellt jeweils auf den 31. Oktober des laufenden Jahres dem Obmann der OF-Hilfe einen kurzen Jahresbericht zu, in dem die einzelnen Spenden sowie die Art der Hilfeleistungen aufgeführt sind. Laufzeit des Fonds Dieser Fonds kann jeweils fristlos und ohne Begründung vom OF-Hilfe-Komitee der St. Jakobs-Loge Nr. 6, Basel, auf den 31. Dezember des laufenden Jahres aufgelöst werden. Basel, den 17. 12. 2014 Für das OF-Hilfe-Komitee der Für das Frauenhaus Basel St. Jakobs-Loge Nr. 6, Basel Der Obmann Revidierte, ergänzte Fassung des Reglementes 2001