CGZP / AMP - Personalorder.de
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CGZP / AMP Tarifvertrag - Eckpunke - Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland; - Probezeit: längstens sechs Monate; - Befristung: max. drei Jahre; max. vier Verlängerungen; - Arbeitszeiten: wahlweise Jahres-, durchschnittliche Monats-, Wochenarbeitszeit; alternativ: Monatsarbeitszeit bei 20/21/22/23 Arbeitstagen; - Arbeitszeitkonten: können geführt werden; wenn ja, Höchstgrenze Guthabenstunden: 250 Stunden; Höchstgrenze Minusstunden: 100 Stunden; bis 150. Plusstunde Dispositionsrecht beim Arbeitgeber; ab 151. Plusstunde Wahlrecht des Mitarbeiters; - Ausfallzeiten: Urlaub und Krankheit mit 7 Stunden (tarifliche Mindestarbeitszeit); alternativ: auf Basis der arbeitsvertraglich vereinb. Mindestarbeitszeit; - Mehrarbeit: Mehrarbeit, wenn schriftlich angeordnet und bestätigt. Zuschlagspflicht, wenn 20 % der tariflichen Mindestarbeitszeit / arbeitsvertraglich vereinb. Mindestarbeitszeit überschritten wird; alternativ: Bezugnahme auf Arbeitszeitvolumen des Kundenbetriebes; - Zuschläge: Mehrarbeit: 25 %; - Urlaub: bis sechs Monate: ab siebten Monat bis zu einem vollendeten Kalenderjahr: bis drei Kalenderjahre: ab dann: - Vermögenswirksame Leistungen: Nachtarbeit: 20 %; Feiertage: 50 % + 100 %; Bundesurlaubsgesetz; 24 Arbeitstage; 25 Arbeitstage; 26 Arbeitstage; 13,50 € ab siebten Beschäftigungsmonat; - Altersvorsorge: Öffnungsklausel für zusätzliche Tarifverträge vorhanden; - Jubiläumszahlung: 5 Jahre: 250.-- €; 10 Jahre: 500.-- €; 20 Jahre: 1.000.-- €; mit Stichtag 01.01.2003 - Kündigungsfristen: bis zwei Wochen: bis Ende des ersten Beschäftigungsmonat: während des zweiten Beschäftigungsmonats: danach bis Ende dritten Beschäftigungsmonats: vom vierten bis sechsten Beschäftigungsmonat: 15 Jahre: 750.-- €; 1 Werktag; 2 Werktage; 3 Werktage; 1 Woche; 2 Wochen; Seite 1 von 2 Eckpunktepapier_AMP-Tarif - Anrechnung: alte Beschäftigungsverhältnisse werden angerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Monate gedauert hat. - Entgeltebereiche: Aufteilung nach „Alten Bundesländern“ und „Neuen Bundesländern einschl. Berlin“; - Entgeltstufen: zukünftig nur noch eine Hauptstufe; Wegfall von Eingangs- und Zusatzstufe; Wegfall von Grund- und Produktivlohn; - Entgelte: Entgeltgruppen N-BL Hauptstufe E-1 E-2 E-3 E-4 E-5 E-6 E-7 E-8 E-9 A-BL Hauptstufe 5,60 € 6,17 € 6,50 € 7,41 € 8,23 € 8,89 € 9,71 € 10,70 € 11,60 € 6,80 € 7,34 € 7,96 € 8,55 € 10,20 € 11,53 € 13,46 € 14,48 € 15,30 € - Einarbeitungszeit: Innerhalb der ersten sechs Monate kann des Entgelt um 9,5 % gesenkt werden. Ausnahme: E1 bis E 4 für die neuen Bundesländer einschl. Berlin, in denen eine Absenkung auf max. 5,60 € (E1 und E2), 5,90 € (E3) und 6,30 € (E4) zulässig ist; - Laufzeit: Entgelttarifverträge: 01.01.2005 bis 31.12.2005 Manteltarifvertrag: 01.01.2005 bis 31.12.2007 Entgeltrahmentarifvertrag: 01.01.2005 bis 31.12.2007 Berlin, den 08.09.04 Nürnberg, den 10.09.2004 Helmut Syfuß MVZ – stellv. Vorstand Hugo Schmitt Sprecher Tarifausschuss der INZ e.V. Seite 2 von 2 Eckpunktepapier_AMP-Tarif