Jahresrückblick der Zuständigen Stelle nach dem

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Jahresrückblick der Zuständigen Stelle nach dem
Bundesversicherungsamt
Zuständige Stelle
nach dem Berufsbildungsgesetz
Jahresrückblick
2001
Herausgeber:
Bundesversicherungsamt
Abteilung Berufliche Bildung
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Herstellung:
Graphischer Bereich im
Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung
Jahresrückblick 2001 des Bundesversicherungsamtes
als Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
Vorwort
Seite
I. Kurz im Blick
Ausbildungsplatzsituation
9
Ausbildungsabbrüche
10
Tendenzen zur Ausbildung außerhalb des dualen Systems
12
Neuer Beruf: Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
14
Ausbildung in Berufen der gewerblichen Wirtschaft
15
Austausch von Prüfungsaufgaben
16
Wahlaufgaben in der mündlichen Prüfung
17
II. Ausbildung und Ausbildungsberatung
Ausbildungsberatung in der Krankenversicherung
Beratungsbilanz
18
Ausbildungsberatung in Lehrgängen und Geschäftsstellen
19
Schwerpunktthemen:
Beratungen in stark expandierenden Betriebskrankenkassen
22
Ausbildung bei der Bahn-Betriebskrankenkasse
23
Die Ausbildungskonzeption in den Regionalgeschäftsstellen
24
Praxiscenter bei der Barmer Ersatzkasse
24
Situation an den Berufsschulen
25
Ausbildungsberatung in der Renten- und der knappschaftlichen Sozialversicherung
27
Ausbildungsberatung in der Unfall- und landwirtschaftlichen Sozialversicherung
30
Ausbildereignung/Befreiung vom Nachweis
31
Seite
III. Prüfungswesen
Organisation
33
Einheitliche Prüfungsaufgaben in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
33
Mündliche Prüfungen in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
34
Prüfungsaufgaben in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
36
Der kundenorientierte Brief als Lösungsform
37
Anlagen
Statistische Übersichten
Übersicht 1
Anzahl der am 31. Dezember 2001 bestehenden
Ausbildungsverhältnisse mit Sozialversicherungsfachangestellten bei landes- und bundesunmittelbaren
Sozialversicherungsträgern
39
Übersicht 2
Neue Ausbildungsverhältnisse mit Sozialversicherungsfachangestellten
40
Übersicht 3
Neue Ausbildungsverhältnisse mit Fachangestellten für
Bürokommunikation
40
Übersicht 4
Schulische Vorbildung der Auszubildenden - Einstellungsjahrgänge 1999 - 2001
40
Übersicht 5
Ausbildungsabbrüche im Jahr 2001
41
Übersicht 6
Verlängerung der Ausbildungszeit im Jahr 2001
41
Übersicht 7
Ausbildungsberatung im Jahr 2001
41
Seite
Übersicht 8
Teilnehmer an Zwischenprüfungen im Jahr 2001
- Sozialversicherungsfachangestellte -
42
Übersicht 9
Teilnehmer an Zwischenprüfungen im Jahr 2001
- Fachangestellte für Bürokommunikation -
42
Übersicht 10
Teilnehmer an und Ergebnisse von Abschlussprüfungen
für Sozialversicherungsfachangestellte im Jahr 2001
42
Übersicht 11
Teilnehmer an und Ergebnisse von Abschlussprüfungen
für Fachangestellte für Bürokommunikation im Jahr 2001
43
Übersicht 12
Nach § 33 BBiG angezeigte Ausbilder
Stand 31. Dezember 2001
43
Übersicht 13
Teilnehmer an Ausbilder-Eignungsprüfungen nach
der AEVO im Jahr 2001
43
Verzeichnis der Mitarbeiter/innen der Zuständigen Stelle
44
Verzeichnis der Mitglieder/stellvertretenden Mitglieder
des Berufsbildungsausschusses beim Bundesversicherungsamt
in der VIII. Amtsperiode
45
Vorwort
Das Bundesversicherungsamt ist in mehrfacher Hinsicht mit der Ausbildung von Nachwuchskräften bei den
bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern befasst und für deren Prüfungen verantwortlich. Einen bedeutenden Komplex hierbei bilden die Aufgaben der Zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG) für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r.
Der Jahresrückblick soll einen Einblick in die vielfältigen Arbeiten der Zuständigen Stelle und seines Berufsbildungsausschusses im Rahmen der Förderung und Überwachung der Berufsausbildung bei den Sozialversicherungsträgern sowie im Prüfungswesen geben. Die Darstellung beschränkt sich daher auf wesentliche
Ergebnisse, Vorhaben und Bestrebungen.
Der Berufsbildungsausschuss beim Bundesversicherungsamt befasste sich u.a. mit den Berichten der hauptund ehrenamtlichen Ausbildungsberater des Amtes. Besondere Aufmerksamkeit widmete der Ausschuss
auch der Entwicklung des Ausbildungsplatzangebotes und den Bestrebungen des Bundesversicherungsamtes,
die Anforderungen in den Prüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte bundesweit zu harmonisieren.
Bonn, im April 2001
Bundesversicherungsamt
9
Auch bei den Fachangestellten für Bürokommunikati-
I. Kurz im Blick
on konnten wir erheblich mehr Neuverträge registrieren als in den Vorjahren. Die 28 neuen Ausbildungs-
Ausbildungsplatzsituation
verhältnisse in die sem Beruf (im Vorjahr 24) verteilen
sich auf die Krankenversicherung mit 5 (im Vorjahr
Es freut uns, den Jahresrückblick auch dieses Mal mit
nur 2), die Unfallversicherung mit 4 (im Vorjahr 6)
einer guten Nachricht beginnen zu können: Den ge-
und die Rentenversicherung mit 19 (im Vorjahr 16)
stiegenen Ausbildungschancen für junge Leute bei
neuen Abschlüssen. In diesem Ausbildungsberuf
den bundesunmittelbaren Trägern der Sozialversiche-
wurden kaum noch Männer eingestellt, er entwickelt
rung. 1.872 Ausbildungsplätze im Ausbildungsberuf
sich zu einer weiblichen Domäne.
„Sozialversicherungsfachangestellte/r“
wurden
im
Jahr 2001 zur Verfügung gestellt, wenngleich - darauf
wird an anderer Stelle noch einzugehen sein - ein Teil
dieser Plätze leider nur vorübergehend, konkret während der Probezeit, besetzt war. Im Vorjahr waren es
noch 1.597 Ausbildungsplätze gewesen und auch
damals hatte es gegenüber 1999 bereits eine Steigerung um 1,5 Prozent gegeben. 2001 fiel der Anstieg
mit 17,2 Prozent allerdings deutlich höher aus.
Bezogen auf alle Ausbildungsjahrgänge bildeten die
bundesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung
am 31.12.2001 4.796 junge Menschen zu Sozialversicherungsfachangestellten (4.713), Fachangestellten
für Bürokommunikation (80) und Fachangestellten für
Medien- und Informationsdienste (3) aus. Beim Bundesversicherungsamt waren es in allen Ausbildungsjahrgängen zum genannten Stichtag acht Verwaltungsfachangestellte.
Den Ausschlag gaben dabei die außergewöhnlichen
Wachstumsraten bei Kranken- und Rentenversiche-
Wie schon in den vergangenen Jahren wurde etwa
rung mit 18 (Krankenversicherung: 1.335 Neuverträ-
jedes siebente Ausbildungsverhältnis in den neuen
ge gegenüber 1.131 im Vorjahr) bzw. mit 32,8 Pro-
Bundesländern begründet. Das betrifft allerdings im
zent (Rentenversicherung: 291 zu 219), während Un-
wesentlichen die Sozialversicherungsfachangestellten.
fallversicherung, knappschaftliche und landwirtschaft-
Auszubildende zum/zur Fachangestellten für Büro-
liche Sozialversicherung "stabil" bis "leicht wachsend"
kommunikation dagegen wurden dort kaum einge-
gemeldet haben.
stellt. Zwei Neueinstellungen in Sachsen bilden die
Ausnahme. Von den insgesamt 80 Auszubildenden,
Nach wie vor zieht es mehr Frauen als Männer in den
die diesen Beruf derzeit erlernen, wird im Übrigen der
Ausbildungsberuf „Sozia lversiche rungs fachan-
größte Teil (49) in Berlin ausgebildet, was zumindest
gestellte/r“;
ein geographisches Ost-West-Gleichgewicht erken-
das Verhältnis liegt nicht anders als in
den Vorjahren bei etwa zwei zu eins.
nen lässt.
10
Bezogen auf alle von uns betreuten Ausbildungsberu-
nen Bundesländern doch sehr divergierenden Ergeb-
fe - aber auch wenn man den Blick nur auf den Beruf
nissen geführt haben, können wir lediglich Vermutun-
des „Sozialversicherungsfachangestellten“ richtet -
gen anstellen. Es mag sein, dass in einigen Bundes-
halten sich beim Einstellungsjahrgang 2001 die Aus-
ländern der "Markt" nicht so viele Auszubildende mit
zubildenden mit Hochschulreife und die Auszubilden-
Abitur hergab wie gewünscht. Insbesondere an pro-
den, die nicht über eine Hochschulzugangsberechti-
sperierenden Wirtschaftsstandorten ist die Konkur-
gung verfügen, etwa die Waage. Die noch im letzten
renz, der sich die Versicherungsträger ausgesetzt
Jahr von uns beschriebene Tendenz zu überwiegend
sehen, groß. Es mag allerdings auch sein, dass Versi-
studienberechtigten Auszubildenden hat sich damit
cherungsträger - möglicherweise auch unter dem
nicht mehr ungebrochen fortgesetzt, wenngleich in
Eindruck der Erfahrungen in der Vergangenheit -
einzelnen Bundesländern Abiturienten immer noch
Ausbildungsplätze ganz bewusst wieder verstärkt mit
deutlich überwiegen, so in Bremen mit einer Ab-
Schulabgängern besetzt haben, die zu der Hoffnung
iturientenquote von 81,25 Prozent, in Thüringen (80,6
Anlass geben, dass sie dauerhaft im Beruf bleiben
Prozent Abiturienten), in Schleswig-Holstein
(76,9
und berufsinterne Weiterbildungsmaßnahmen nutzen
Prozent), in Brandenburg (69,7 Prozent) oder in Sach-
wollen. Sofern diese Auszubildenden eine solide
sen (69,2 Prozent). In Nordrhein-Westfalen geht es
Lernbefähigung mitbringen, ist das unter betriebs- und
um 221 Studienberechtigte und 200 Auszubildende mit
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ebenso zu
einem mittleren Abschluss, d.h. es ist hier ein annä-
begrüßen wie im Hinblick auf die Stabilität des dualen
herndes Gleichgewicht erreicht. Als ein klassischer
Systems.
Ausbildungsberuf für Schüler mit mittlerer Reife prä-
berechtigung hat sich für die berufliche Weiterbildung
sentiert sich der Sozialversicherungsfachangestellte -
in unseren Ausbildungsberufen jedenfalls bisher nie
und dieser bestimmt im wesentlichen das Ergebnis der
als Nachteil erwiesen.
Das
Fehlen
der
Hochschulzugangs-
Gesamtbetrachtung - dagegen in Bayern, wo 132
Haupt-, Real- und Berufsfachschülern 55 Abiturie nten gegenüberstehen, das heißt, die Quote der Abitu-
Ausbildungsabbrüche
rienten in der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten liegt bei 29,4 Prozent. Nicht ganz so
Von 1.904 Ausbildungsverträgen, die im Jahr 2001
ausgeprägt, doch ähnlich sind die Verhältnisse in Ba-
geschlossen worden waren, endeten 135 zum Ablauf
den-Württemberg, wo 137 Realschüler (oder ver-
der Probezeit. Besonders brisant war die Entwicklung
gleichbare) mit 77 Abiturienten ausgebildet werden -
bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
das ist eine Abiturientenquote von 36 Prozent. In
(BfA) in der Fachrichtung gesetztliche Rentenversi-
Berlin liegt die Abiturientenquote sogar nur bei 23
cherung. Sie trennte sich nach der Probezeit von 65
Prozent. Über die Gründe, die zu diesen in den einzel-
Auszubildenden (im Vorjahr lediglich von zwölf).
11
Wir haben den auffälligen Sachverhalt bei der BfA,
Abbruchzahlen ermittelt, der leider auch in der Quote
der auch Politiker und Medien beschäftigt hat, re-
signifikant bleibt - dies gilt besonders für die Fach-
cherchiert. Die BfA hatte zu zwei Terminen Auszu-
richtung gesetzliche Unfallversicherung mit einem
bildende eingestellt: Zum 1. August und zum 1. Sep-
Anstieg von 1,5 auf 5 Prozent -, eine bedauerliche
tember. Von den zum 1. August Eingestellten wurden
Entwicklung, die die beschriebene dramatische Spitze
rund 12% gekündigt. Diese Quote war zwar nicht
in der Rentenversicherung aber glücklicherweise bei
niedrig, aber doch nicht alarmie rend. Anders bei den
weitem nicht erreicht. Die Abbruchquote in der Fach-
zum 1. September Eingestellten: Hier kündigte die
richtung Krankenversicherung stieg von 2,5 auf 3
BfA ungefähr einem Drittel der Auszubildenden zum
Prozent und in der knappschaftlichen Sozialversiche-
Ablauf der Probezeit. Von ihnen erwartete sie auf-
rung von 4 auf 5 Prozent.
grund der bis dahin gezeigten Leistungen keinen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Ein gewichti-
Selbst bei Kündigungen zum Ablauf der Probezeit,
ges Wort bei die ser Prognose hatten die Praxisausbil-
besonders aber, wenn das Ausbildungsverhältnis in
der zu sprechen. Im Ergebnis wurde daher auch Aus-
einem relativ fortgeschrittenen Stadium noch beendet
zubildenden gekündigt, die in der Theorie noch mit
wurde, - das waren 2001 immerhin 99 Ausbildungs-
„ausreichend“ abgeschnitten, aber in der Praxis nicht
verhältnisse - stellt sich die Frage, ob nicht die eine
den Anforderungen entsprochen hatten. Nach Über-
oder andere Ausbildung hätte "gerettet" werden kön-
prüfung jedes Einzelfalles halten wir alle Kündigungen
nen, wenn frühzeitig ein neutraler Dritter beratend zur
für berechtigt. Das gilt auch für die Auszubildenden,
Seite gestanden hätte. Wir erfahren jedoch in der
bei denen die Prognose der Praxisausbilder aus-
Regel von der Problematik erst, wenn der Abbruch
schlaggebend gewesen war. Die im Vergleich zu
vollzogen worden ist. Wir haben darum Trägern und
früher ungleich stärkere Berücksichtigung des Vo-
Auszubildenden explizit angeboten und tun das auch
tums dieser Ausbilder entspricht dem nach der neuen
weiterhin, unsere Ausbildungsberater anzusprechen,
Ausbildungsordnung deutlich höheren Stellenwert der
sofern eine Ausbildung erkennbar gefährdet er-
praktischen Ausbildung. Unabhängig davon ist die
scheint. Wir stehen als Moderatoren zur Verfügung.
BfA allerdings gefordert, alles zu tun, damit sich so
ein Vorgang möglichst nicht noch einmal wiederholt.
In diesem Zusammenhang wird sie sich auch die Frage stellen müssen, ob ihr Auswahlverfahren sachgerecht ist.
Für die übrigen Fachrichtungen haben wir gegenüber
dem Vorjahr ebenfalls einen Anstieg der absoluten
12
Tendenzen zur Ausbildung außerhalb des
feldbreiten Grundbildung“ (aus: Allgemeine Vorbe-
dualen Systems
merkungen zum Rahmenlehrplan). Besorgt beobachten wir daher die zunehmende Bereitschaft eines
Die Kultusministerkonferenz hat den Auftrag der
Berufsschulen im Rahmenlehrplan wie folgt definiert:
„Allgemeine und berufsbezogene Lehrinhalte zielen
auf die Bildung und Erziehung für berufliche und außerberufliche Situationen“. Die Berufsschulen sollen
also nicht nur berufsbezogene Spezialkenntnisse und fertigkeiten vermitteln, sondern auch die Fähigkeit,
Sachverhalte zu erfassen und aus verschiedenen
Blickwinkeln unter Berücksichtigung der Denkgesetze
zu betrachten und zu bewerten. Jeder soll befähigt
sein, „über den Tellerrand zu schauen“ und nicht nur
auf der Basis soliden Fachwissens, sondern auch auf
der Grundlage breit angelegter Allgemeinbildung seinen Beitrag in der Gemeinschaft zu erbringen.
Teils unserer Ausbildungsträger, diesem bewährten
System den Rücken zu kehren.
Zustatten kommen diesen Ausbildenden die Schulgesetze bestimmter Bundesländer. Denn die Entscheidung darüber, ob ein Auszubildender zum Besuch der Berufsschule verpflichtet ist, liegt zunächst
einmal bei den Bundesländern. In den Landesgesetzen finden sich dazu sehr unterschiedliche Regelungen. Während z.B. in Nordrhein-Westfalen die Berufsschulpflicht erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres endet, daher auch Auszubildende mit Abitur
noch schulpflichtig sind, endet die Schulpflicht in Bayern und Baden-Württemberg schon mit Vollendung
des 18. Lebensjahres. Versicherungsträgern, die in
den beiden letztgenannten Ländern ausbilden, steht es
Dieses Ziel ist durchaus zeitgemäß. Denn wie einer
daher frei, ob sie ihre Auszubildenden mit Abitur ver-
Studie des Wissenschaftszentrums Berlin im Auftrag
traglich verpflichten, am Berufsschulunterricht teilzu-
der Bertelsmann- und der Hans-Böckler-Stiftung zu
nehmen. Einige Betriebskrankenkassen nutzen diese
entnehmen ist, genießt das deutsche duale Ausbil-
Freiheit seit geraumer Zeit, um ihre nicht berufsschul-
dungssystem auf internationaler Ebene hohes Anse-
pflichtigen Auszubildenden statt in die Berufsschule in
hen (Position 3/2001 S. 3). Unser Berufsbildungsaus-
Lehrgänge der Akademie der Betriebskrankenkassen
schuss liegt also mit seinem wiederholten Bekenntnis
in Rotenburg zu schicken, wo ihnen in vier Wochen
pro duale Ausbildung voll im Trend.
der prüfungsrelevante Stoff im Fach Wirtschafts- und
Sozialkunde (WiSo) vermittelt wird.
Zwar geben die Berufsschulen gelegentlich Anlass zu
Nun beabsichtigt auch die Techniker Krankenkasse
Kritik. Diese Kritik betrifft jedoch fast ausschließlich
(TK), solche „WiSo-Kurse“ anzubieten. 12 Auszubil-
Bedingungen des Lernortes Schule, aber nie das Sy-
dende des Einstellungsjahrganges 2001 aus Bayern,
stem der dualen Ausbildung. Insgesamt erbringen die
Baden-Württemberg,
Schulen hier einen unverzichtbaren Teil der „Berufs-
mern und Rheinland-Pfalz sollen in sechs Wochen in
Mecklenburg-Vor pom-
13
ihrem Bildungszentrum Hayn ebenfalls nur den Stoff
voll treffen zu können, also „über den Tellerrand
erlernen, der in den sog. „Mindestinhalten zu den
schauen kann“. Wir fragen uns ernsthaft, wie man
Lernzielen des Rahmenlehrplans für die Lerngebiete
sich bei diesem - begrüßenswerten - Anspruchsden-
Wirtschafts-, Rechts- und Sozialversicherungslehre“
ken mit dieser Schmalspurvariante beim Berufs-
als prüfungsrelevant ausgewiesen ist.
schulstoff begnügen kann. Denn es werden ja nicht
nur die allgemeinbildenden Fächer eliminiert, sondern
Nach den Gründen befragt, erklärten Verantwortliche
sogar die Lernziele des Rahmenlehrplans noch auf
der TK, aus ihrer Sicht genügten viele Berufsschulen
das absolute Muss reduziert.
nicht den Anforderungen. Es werde nicht der
Hinzu kommt: Stimmt denn die Behauptung, die Län-
„richtige Stoff“ vermittelt, auch lasse das Engagement
ge der Berufsschulblöcke gefährde die Qualität der
von Lehrern zu wünschen übrig. Darüber hinaus seien
praktischen Ausbildung? Auffälligerweise ist diese
die Berufsschulblöcke viel zu lang. Diese Zeit könne
Behauptung nur in der Fachrichtung allgemeine Kran-
besser zur Vertiefung der eh schon knapp bemesse-
kenversicherung zu hören. In den anderen Fachric h-
nen Ausbildung in den Geschäftsstellen genutzt. wer-
tungen gibt es die Sorge nicht. Das kann daran liegen,
den „Warum, um Himmels willen, sollen unser Aus-
dass dort ein Umstand, der sich nach unseren Erfah-
zubildenden am Religionsunterricht teilnehmen, wäh-
rungen maßgeblich auf die Qualität der Praxisausbil-
rend womöglich wichtige Praxisinhalte am Arbeits-
dung auswirkt, eine geringe Rolle spielt. Wenn die
platz aus Zeitmangel nicht vermittelt werden können“.
Qualität der Praxisausbildung in die Diskussion gerät,
Die Initiative der TK wird, wie wir in Gesprächen mit
geht das nämlich in der Regel auf Organisationsent-
Bezirksgeschäftsführern, Ausbildern und Leitern der
scheidungen zurück, die sich auf die Personalausstat-
Lehrgangszentren anderer Kassen feststellten, mit
tung auswirken. Im übrigen zeigen die Prüfungser-
großer Aufmerksamkeit verfolgt: „Wir sind sehr ni -
gebnisse im Fachrecht i.e.S., dass sich die Auszubil-
teressiert, ob sich dieses Modell für Kassen mit de-
denden, die die Berufsschule besucht haben, nicht
zentraler Lehrgangsstruktur realisieren lässt“.
hinter den anderen verstecken müssen. Ganz im Gegenteil.
Wir halten den von Betriebskrankenkassen eingeschlagenen und von der TK ins Auge gefassten Weg
Wir fühlen uns im Übrigen mit unserem Votum nicht
für bedenklich. Verschiedentlich hatten wir ja bereits
als einsame Rufer in der Wüste. Denn es gibt Kas-
geschildert, wie groß das Bemühen der Sozi-
sen, die früher ganz gezielt nichtberufsschulpflichtige
alversicherungsträger ist, qualifiziertes Personal auch
Auszubildende eingestellt hatten, inzwischen aber -
für Führungsetagen selbst zu entwickeln, Personal,
weil ihnen Zweifel gekommen sind - davon Abstand
das im Interesse der Träger in der Lage ist, auch
genommen haben. „Junge Menschen sind in ihren
fachübergreifende Entscheidungen verantwortungs-
Charaktereigenschaften noch nicht ausgeprägt und
14
somit auch leichter zu motivieren, sich für unsere
quer zu traditionellen Berufsfeldern und eröffnet neue
Unternehmensphilosophie zu engagieren als ältere“,
Möglichkeiten im Dienstleistungsbereich. Auch in den
wird dieses Umdenken begründet. Deshalb wollen
Einrichtungen des Gesundheitswesens wächst die
einige Kassen ab 2002 vermehrt Realschulabgänger
Bedeutung der Informationsvermittlung und damit der
einstellen. Denn ihnen wird, auch das wissen wir aus
benutzerfreundlichen Bereitstellung von Daten und
zahlreichen Gesprächen, zudem ein erhöhtes Maß an
Dokumenten am Arbeitsplatz. Die neue Ausbildung
Sozialkompetenz zugeschrieben.
vermittelt Kompetenz im Verwaltungshandeln und
allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Der
Schwerpunkt liegt allerdings auf der Vermittlung der
Neuer Beruf: Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
fachspezifischen Fähigkeiten, das heißt der Beherrschung moderner Informations- und Kommunikationstechniken im Hard- und Softwarebereich und der
Seit drei Jahren wird die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste angeboten. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im Öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig! Sie beschaffen, erschließen und
vermitteln Medien, Daten und Informationen und
nehmen insbesondere durch ihre serviceorientierte
Betreuung der Nutzung eine Mittlerfunktion in der
Informationsgesellschaft wahr. Es werden fünf Fachrichtungen unterschieden: - Archiv, - Bibliothek, -
sicheren Recherche bei Online-Diensten. Dass die
Versicherungsträger stärker in die Ausbildung für
diesen Beruf einsteigen werden, erscheint allerdings
fraglich. Denn bei vielen Trägern herrscht das System
zentraler Datenbanken vor. Das bedeutet, dass den
Mitarbeitern der zahlreichen Geschäftsstellen die dort
benötigten Informationen über Sichtgeräte zur Verfügung stehen, ein Bedarf an Fachangestellten, die diese
Informationen beschaffen, aufbereiten und weiterle iten, somit lediglich in der Zentrale entsteht.
Information und Dokumentation, - Bildagentur und Medizinische Dokumentation.
Im Jahr 2001 bestanden für diesen Beruf bundesweit
72 Ausbildungsverhältnisse. Drei davon bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die damit in
unsere Zuständigkeit fallen, zwei in der Fachrichtung
Bibliothek und eines in der Fachrichtung Dokumentation. Diese Auszubildenden stehen im Jahr 2002 zur
Prüfung an.
Ob und wie dieser Beruf sich weiterentwickeln wird,
ist schwer vorherzusagen. Auf der einen Seite liegt er
Die erforderliche Prüfungsordnung, die unser Berufsbildungsausschuss am 31. August 2001 beschlossen
hatte, haben wir inzwischen erlassen. Sie orientiert
sich grundsätzlich an der Prüfungsordnung des Landes Berlin; eine Angleichung, die notwendig ist, weil
der Prüfungsausschuss der Senatsverwaltung für
Inneres des Landes Berlin als unser Prüfungsausschuss berufen worden ist.
15
Ausbildung in Berufen der gewerblichen
spiel dem Fachinformatiker, haben sie es dagegen mit
Wirtschaft
einer geteilten Zuständigkeit zu tun. Wir haben in
diesem Fall nur die in § 84 Abs.1 Nr. 1 BBiG enume-
Angeregt durch Werbeveranstaltungen der Industrie-
rativ aufgeführten Überwachungsfunktionen. Das
und Handelskammern (IHK) und der Arbeitsämter
bedeutet, wir stellen nur die Eignung der Ausbildungs-
planen einige Betriebskrankenkassen - wie auch
stätte und die persönliche und fachliche Eignung der
schon andere Versicherungsträger vor ihnen -, auch
Ausbilder fest, überwachen die Durchführung der
in anderen Berufen als denen des Sozialversiche-
Ausbildung und fördern sie durch Beratung. Für die
rungsfachangestellten und des Fachangestellten für
übrigen Aufgaben einer Zuständigen Stelle, z.B. das
Bürokommunikation auszubilden. Vornehmlich handelt
Eintragen ins Verzeichnis der Berufsausbildungsver-
es sich dabei um die neuen Berufe „Kauf-
hältnisse, die Abnahme von Abschluss- und Zwi-
mann/Kauffrau im Gesundheitswesen“ und „Fach-
schenprüfungen, ist dagegen die örtliche IHK zustän-
informatiker(in), die zu den Ausbildungsberufen der
dig.
gewerblichen Wirtschaft gehören. In diesem Zusammenhang, das haben Anfragen von Krankenkassen
Versicherungsträgern, die in einem Beruf der ge-
bzw. Industrie- und Handelskammern im Berichtsjahr
werblichen Wirtschaft ausbilden wollen, stehen zwei
gezeigt, besteht große Unsicherheit, wer wofür zu-
Wege offen, um die beiden beteiligten Zuständigen
ständig ist, und wie die verschiedenen Zuständigen
Stellen einzubeziehen. Entweder sie beantragen bei
Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in
der regionalen IHK die Eintragung des Ausbildungs-
diesen Fällen zusammenwirken. Dies veranlasst uns,
verhältnisses. In diesem Fall holt die Kammer bei uns
an dieser Stelle einmal darauf einzugehen.
die Eignungsfeststellungen ein. Oder sie lassen zuerst
bei uns die Eignung ihrer Ausbilder und ihrer Ausbil-
Wir sind nach § 84 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zuständige
dungsstätte feststellen und wenden sich erst dann mit
Stelle für alle Ausbildungsberufe des öffentlichen
dem Antrag auf Eintragung an die IHK.
Dienstes, in denen bundesunmittelbare Versicherungsträger ausbilden. Unsere Aufgaben umfassen
Die Gemengelage der unterschiedlichen Aufgabenzu-
insoweit das gesamte Spektrum der im BBiG vorge-
ständigkeiten mag zwar auf den ersten Blick verwir-
sehenen Tätigkeiten einer Zuständigen Stelle, ange-
rend wirken. Probleme hat es aber dank der guten
fangen vom Eintragungsverfahren, über die Beratung
Zusammenarbeit mit den beteiligten Kammern bislang
bis hin zur Durchführung der Zwischen- und Ab-
nie gegeben. Die Feststellung, dass ein Versiche-
schlussprüfungen.
rungsträger geeignet ist, auch in einem Beruf der
Bilden Versicherungsträger in einem Beruf aus, der
gewerblichen Wirtschaft auszubilden, bereitet nämlich
der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet ist, zum Bei-
i.d.R. kein Problem. Denn meist geht es um kauf-
16
männische Berufe, bei denen die Sachlage der bei den
Zuständigen Stellen initiiert. Das sollte den Vergleich
Sozialversicherungsfachangestellten vergleichbar ist.
und damit insbesondere das Lernen voneinander er-
Bisher mussten wir auch lediglich in einem einzigen
möglichen. Leider wurde diese Entscheidung außer
Fall die Eignung verneinen. Ein Geschäftsstellenleiter
von uns bisher lediglich von drei anderen Zuständigen
hatte - ein Anruf bei der Hauptverwaltung ergab das -
Stellen umgesetzt. Die übrigen Zuständigen Stellen
im Alleingang mit einem privaten Ausbildungsträger
sind möglicherweise nicht bereit, ihre Aufgaben zur
vereinbart, Praktikantenplätze zur Verfügung zu stel-
Diskussion zu stellen, oder sind am Thema Praxisori-
len. Die Überwachung der Ausbildung und die Bera-
entierung grundsätzlich nicht interessiert. Wir fänden
tung der Auszubildenden gestaltet sich dagegen schon
beides bedauerlich.
schwieriger. Hier prüfen wir zunächst, welche Be-
Die uns zugesandten Aufgaben zeigen ebenso wie
deutung dem Fachwissen in die sem Zusammenhang
unsere eigenen, dass es schwer fällt und nicht immer
zukommt. Kommt es unserer Meinung darauf weni-
gelungen ist, die Forderung der §§ 9 - 13 AOSozV
ger an, und sind wir auch organisatorisch dazu in der
umzusetzen. Dabei sehen wir eine Teilaufgabe,
Lage, übernehmen wir diese Aufgaben selbst. An-
„Welchen Sinn hat Pragraph.....?“, nur als Ausreißer.
dernfalls bitten wir die zuständige Kammer, die Aus-
Das Umsteuern in Richtung Praxisorientierung geht
bildungsberatung im Wege der Amtshilfe zu über-
nicht von heute auf morgen; es braucht Zeit. Ein Auf-
nehmen. In diesen Fällen halten wir jedoch engen
gabenausschuss, der beispielsweise bisher immer mit
Kontakt zum Ausbildungsberater der Kammer und
vollkommen aufbereiteten Sachverhalten gearbeitet
lassen uns informieren.
hat, neigt erfahrungsgemäß nicht dazu, ab sofort auf
Aktenfälle umzustellen. Hier kann es für alle nur darum gehen, sich Schritt für Schritt dem Ziel zu nähern.
Austausch von Prüfungsaufgaben
Ersichtlich ist ferner, dass auch die Diskussion der
Auf der Koordinierungsbesprechung im Oktober 2000
Frage, wie praxisorientierte Lösungen auszusehen
hatten alle Zuständigen Stellen das Ziel bekräftigt, die
haben, uns alle noch geraume Zeit beschäftigen wird.
Prüfungsanforderungen soweit wie möglich einander
Uns ist dieses Thema aus der Arbeit mit unseren
anzugleichen. Bei der schriftlichen Prüfung geht es
Aufgabenausschüssen nur zu vertraut. Um die Ent-
dabei nicht nur um den Schwierigkeitsgrad der gefor-
wicklung auch hier zu beschleunigen, werden wir eine
derten Bearbeitung, sondern wesentlich auch um die
Initiative unseres Berufsbildungsausschusses aufgrei-
Gestaltung der Aufgaben. In der Diskussion waren
fen und unseren Aufgabenausschüssen unsere kon-
hier allerdings durchaus unterschiedliche Standpunkte
kreten Vorstellungen zu praxisorientierten Prüfungs-
und Wertungen deutlich geworden. Daher hatten wir
aufgaben schriftlich bekanntgeben. Einig sollten sich
einen Austausch der Prüfungsaufgaben zwischen den
allerdings alle Zuständigen Stellen zumindest aber
17
darin sein, dass die „klassische“ Drei-Schrittmethode,
den Sommerprüfungen 2001 zu hören, dass die Prü-
d.h. die Lösungsmethode, bei der noch der Inhalt der
fungsteilnehmer einiger Zuständiger Stellen weiterhin
Rechtsvorschrift anzugeben ist, nicht länger vertretbar
die Wahl zwischen zwei Aufgaben gehabt hatten und
ist. Diese Art der Lösung verlangt einen hohen
nach dem Willen der Zuständigen Stellen auch künftig
Schreibaufwand und kostet damit viel Zeit, die sinn-
haben. Es sind dies die Landesversicherungsanstalten
voller für zusätzliche, mit Punkten zu honorierende
Brandenburg und Hessen sowie die Behörde für So-
fachliche Überlegungen genutzt werden könnte.
ziales und Familie der Stadt Hamburg. Weshalb diese
Zuständigen Stellen glauben, sich über die eindeutige
Wahlaufgaben in der mündlichen Prüfung
Rechtsauffassung des Verordnungsgebers hinwegsetzen zu können, teilten sie uns nicht mit. Vielleicht war
Auf der 15. Koordinierungsbesprechung hatten sich
die Zuständigen Stellen keine einheitliche Meinung
bilden können, ob die in der Fachrichtung gesetzliche
aber auch der Hinweis in den Schreiben dieser Zuständigen Stellen auf „ihre gängige Praxis“ ein bzw.
das Argument!
Rentenversicherung von einigen Ländern in der
mündlichen Prüfung zugelassene Wahl zwischen zwei
Aufgaben rechtmäßig ist. Deshalb war die Stellung-
Wie dem auch sei: Das Ergebnis ist betrüblich. Es
nahme des Verordnungsgebers des Bundesmi-
wird unseren Auszubildenden weiterhin nicht ver-
nisteriums für Arbeit und Soziales gefragt, der un-
ständlich zu machen sein, dass Auszubildende der
missverständlich erklärte, die Ausbildungsordnung
genannten Landesversicherungsanstalten leichtere -
eröffne keine Wahlmöglichkeit. Aus gleichlautenden
so sehen sie das und das ist ja auch gewollt - Bedin-
Bestimmungen der Prüfungsordnung könne daher
gungen geboten werden als ihnen. Zumindest in die-
ebenfalls nichts anderes herausgelesen werden. Hier-
sem besonders wichtigen Punkt ist es nicht zu der mit
über hatten wir die übrigen Zuständigen Stellen infor-
der Musterprüfungsordnung angestrebten Einheitlic h-
miert. Um so überraschter waren wir daher, nach
keit der Prüfungsverfahren gekommen.
18
II. Ausbildung und Ausbildungsberatung
Barmer Ersatzkasse (24%), der Techniker Krankenkasse (8,9%), der Kaufmännischen Krankenkasse
(7,7%), den Innungskrankenkassen (2,9%) und der
Hanseatischen Krankenkasse (1,2%). Die genannten
Ausbildungsberatung in der Krankenversicherung
Anteile an den Beratungsveranstaltungen entsprechen
ungefähr der Aufteilung der Auszubildenden auf die
einzelnen Krankenkassen bzw. Kassenarten.
Beratungsbilanz
Die Beratungen in den Ausbildungsstätten haben für
Haupt- und ehrenamtliche Ausbildungsberater haben
uns besonders große Bedeutung. Denn hier erfahren
wieder alle Auszubildenden beraten. Das war ange-
wir Wichtiges über Stärken und Schwächen der prak-
sichts personeller Veränderungen im Bereich der
tischen Ausbildung. Bei den Lehrgangsberatungen
ehrenamtlichen Berater (vorübergehend bis zu 3 we-
halten sich die meisten Auszubildenden dagegen ni -
niger) diesmal schwierig, aber angesichts der Bedeu-
soweit stark zurück. Vielleicht hat das seine Ursache
tung der Beratungen für die Auszubildenden, die Aus-
darin, dass das aktuelle Lehrgangsgeschehen alles
bilder und Fachlehrer aus unserer Sicht unerlässlich.
andere überlagert. Vielleicht liegt es aber auch daran,
167 Lehrgänge der bundesunmittelbaren Krankenkas-
dass die Gruppen größer und gemischt sind und man
sen haben die haupt- und ehrenamtlichen Berater
sich daher scheut, „indiskret“ zu sein. Das Gespräch
besucht und die Auszubildenden umfassend über die
mit dem Ausbildungsberater in der Geschäftsstelle
bevorstehenden Prüfungen informiert. Hinzu kamen
gemeinsam mit meist nur zwei bis fünf Auszubilden-
79 Beratungen durch hauptamtliche Berater in den
den ist im Vergleich dazu sicher persönlicher. Jeden-
Ausbildungsstätten der Krankenkassen, die diese zu
falls wurden bei Lehrgangsberatungen nur in fünf
intensiven Gesprächen mit den verantwortlichen Aus-
Fällen Mängel der praktischen Ausbildung angespro-
bildern genutzt haben. Kurzfristige Absagen von
chen. Diese Kritik war allerdings so massiv, dass wir
Terminen, die wir im Jahresrückblick 2000 noch kriti-
uns veranlasst sahen, die betreffenden Geschäftsstel-
sieren mussten, hat es 2001 erfreulicherweise kaum
len anschließend außerplanmäßig zu besuchen. Die
gegeben, so dass fast alle Beratungsreisen wie ge-
Besuche in den Ausbildungsstätten haben zudem den
plant durchgeführt werden konnten.
großen Vorteil, dass wir die vorgebrachten Punkte
unmittelbar vor Ort auf dem „kleinen Dienstweg“, mit
Beratungen von Auszubildenden der Betriebskran-
den Verantwortlichen besprechen, Kritik z.B. an der
kenkassen und der Gmünder Ersatzkasse standen mit
räumlichen Unterbringung sofort auf deren Berechti-
einem Anteil von 28,5% an der Spitze, gefolgt von der
gung überprüfen können. Wertvoll sind sie aber auch,
Deutschen Angestellten Krankenkasse (26,8%), der
weil es in den Gesprächen mit Ausbildern und Ge-
19
schäftsstellenleitern häufig gelingt, einen guten „per-
ter Beratungsfälle sowie Kriterien im Beobachtungs-
sönlichen Draht“ aufzubauen, der die Zusammenar-
und Bewertungsbogen. Um hier sachgerecht ant-
beit in Ausbildungsfragen in Zukunft fördert.
worten zu können, müssen unsere Berater „aus erster
Hand“ wissen, wie mündliche Prüfungen ablaufen und
Neben Beratungen in Lehrgängen und Ausbildungs-
welche Probleme sich dabei auftun können.
stätten gab es Gespräche der hauptamtlichen Ausbildungsberater mit den Leitern von fünf Berufsschulen.
Ausgangspunkt waren massive Beschwerden von
Auszubildenden. Zuvor hatten wir, wie immer in solchen Fällen, die Kritik der Auszubildenden „durch-
Ausbildungsberatungen in Lehrgängen und
Geschäftsstellen
leuchtet“, indem wir die Hintergründe ermittelt, die
Meinungen Auszubildender anderer Jahrgänge eingeholt und uns damit einen Eindruck verschafft hatten,
ob und inwieweit persönliche Animositäten eine Rolle
spielten. Soweit die Kritik die fachliche Kompetenz
von Lehrern betraf, waren auch die Ergebnisse der
Zwischenprüfungen einbezogen worden. Unsere Erkenntnisse aus diesen Gesprächen können im Abschnitt zur Berufsschule nachgelesen werden.
Die Zeiten, in denen qualifizierter Nachwuchs ein
rares Gut sein wird, werfen ihre Schatten voraus.
Ausbilder, die auch mit der Auswahl und Einstellung
von Auszubildenden befasst sind, beurteilen das jedenfalls so. Vor fünf Jahren hatten Ausbildungsplätze
gefehlt, heute zeichne sich ein Mangel an geeigneten
Auszubildenden ab. Zunächst treffe es die Branchen,
die vermeintlich ungünstige Arbeitsbedingungen bie-
Unsere hauptamtlichen Berater haben auch im Jahr
ten, danach auch den Dienstleistungssektor, so ein
2001 mehrere mündliche Prüfungen beobachtet. Ob-
Ausbilder der Barmer Ersatzkasse.
wohl das an sich außerhalb ihrer primären Aufgabe
liegt, halten wir diese zusätzlich Aktivität für ausge-
Es sei bereits schwieriger geworden, gute Leute zu
sprochen notwendig, schon wegen des Informations-
finden. Im Wettbewerb um die „klugen Köpfe“ hätten
bedarfs der Auszubildenden. Denn sie interessiert
die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht die
natürlich nicht nur der formale Ablauf der Prüfung.
besten Karten. „Im Zweifel entscheiden sich qualifi-
Sie wollen auch Eindrücke und Wertungen über den
zierte junge Menschen eher für eine Ausbildung in
Verlauf von Kundenberatungsgesprächen geschildert
einer Bank oder einer privaten Versicherung“. Auch
bekommen. Zudem sind einige Gesprächspartner der
der Leiter einer Geschäftsstelle der Deutschen Ange-
hauptamtlichen Berater auch Mitglieder in Prü-
stellten Krankenkasse (DAK) musste erleben, dass
fungsausschüssen und haben ebenfalls Fragen zum
sich seine Tochter - „trotz guten Zuredens“ - gegen
Kundenberatungsgespräch, z.B. zum Einsatz variie r-
die Ausbildung bei einer Krankenkasse entschied und
20
zu einer Sparkasse ging. Wie einige andere Ausbilder
und Ausbildungshelfer nicht fähig genug, Fragen
plädierte auch er dafür, die Berufsbezeichnung zu
der Auszubildenden erschöpfend zu beantworten,
ändern. „Das Wort Sozialversicherungsfachange-
oder sie können nicht mit jungen Menschen umge-
stellter ist zu lang, zu unmodern und assoziiert Akten-
hen.
staub“. Man müsse das Image des Sozialversicherungsfachangestellten „aufpolieren“. Er sei kein
2. Ein anderes Problem ist die sehr große Beanspru-
Freund von Anglizismen, aber der Begriff „ Health
chung von Ausbildern, die neben ihrer Aus-
manager“ habe doch einen „ganz anderen Charme“.
bildertätigkeit noch Sachbearbeitung zu erledigen
haben - oder besser gesagt, neben der Sachbear-
Den Stellenwert, den die Ausbildung bei den Kassen
beitung noch ausbilden sollen. Das Problem treffen
selbst hat, ist dagegen unverändert hoch. Alle Ver-
wir bei vielen Kassen an. Bei der Techniker
antwortlichen wissen, dass nicht zuletzt in der Ausbil-
Krankenkasse werden inzwischen immer mehr
dung der Schlüssel für die Zukunft liegt. Nur mit gut
ehemals freigestellte Ausbilder auch mit Sachbe-
ausgebildetem und flexiblem Personal sind u.a. not-
arbeitung betraut. Die Auszubildenden sagen dazu
wendige Strukturanpassungen zu bewältigen. Diese
klipp und klar; „Früher war die Ausbildung intensi-
Erkenntnis kommt im unverändert hohen Niveau der
ver, wir hatten immer einen Ansprechpartner, das
Ausbildung zum Ausdruck. Das gilt uneingeschränkt
ist heute nicht der Fall“. Gleichwohl haben sie
für die Vollzeitlehrgänge aller Kassen. Dort wird
Verständnis für das, was sie als notwendige An-
überall sehr zielstrebig und sehr ergebnisorientiert
passungen verstehen. „Ich arbeite lieber in einem
gearbeitet. Es gilt im Regelfall auch für die praktische
Unternehmen, das sich rechtzeitig auf den Wett-
Ausbildung. Allerdings gab es wie bereits in den Jah-
bewerb einstellt“, resümierte ein Auszubildender.
ren zuvor erneut gelegentlich Kritik an der Ausbildung
in den Geschäftsstellen. Das ist nicht - so unser Ein-
3. Auch machen sich die Auswirkungen umfassender
druck - auf „bösen Willen“ oder die Geringschätzung
Änderungen der Unternehmensstruktur bemerk-
der Ausbildung zurückzuführen, sondern überwiegend
bar. In einigen Häusern, z.B. der Barmer Ersatz-
in strukturellen Defiziten begründet, für die es drei
kasse, finden mehrere Strukturreformen parallel
Gründe gibt:
statt. Kleinere Geschäftsstellen werden geschlossen und größeren zugeordnet - die großen Abtei-
1. In einigen Ausbildungsstätten fehlt nach wie vor
lungen werden in kleine Expertenteams umgewan-
qualifiziertes Personal. Diese Einschätzung erfasst
delt. Die Zahl der Ausbildungsstätten wird redu-
unterschiedliche Sachverhalte. Teils gibt es nicht
ziert - zugleich wird die Ausbildung in regionalen
genügend Mitarbeiter, weil der Arbeitsmarkt nicht
Standorten gebündelt. Parallel dazu werden die
mehr hergibt. Teils sind die vorhandenen Ausbilder
Praxiscenter (siehe Schwerpunktthemen) imple-
21
mentiert, bzw. wird ihre Umsetzung vorbereitet.
Diese Einschätzung ist - darauf haben wir bei unseren
Aber damit nicht genug: Viele der Geschäftsstel-
Beratungen auch sehr deutlich hingewiesen - fahrlä s-
len, die nun die Arbeit der kleineren übernehmen
sig. Am besten - das bestätigten uns auch die Ausbil-
bzw. als regionale Ausbildungsstandorte mit Pra-
der in den DAK-Vollzeitlehrgängen - erlernt man die
xiscenter
erweitert werden, leiden nun unter
Kundenorientierung in der persönlichen Beratung
Platznot und sehen sich gezwungen, umzuzie hen.
unvoreingenommener Kunden. Zudem wird nur im
„Ich weiß manchmal nicht, wo mir der Kopf steht,
„A+B-Bereich“ z.B. über Zahnersatz und Heil- und
andererseits ist es spannend, an solchen Verände-
Hilfsmittel beraten. Den Auszubildenden, die diese
rungen mitzuwirken“, war eine Meinung, stellver-
Möglichkeit nicht bekommen, werden somit wichtige
tretend für viele. Auch die Auszubildenden sind
Inhalte vorenthalten. „Ich hoffe nur, dass ich in der
frohen Mutes: „Zwar geht es hier manchmal
Abschlussprüfung keinen Fall mit Zahnersatz kriege,
drunter und drüber, aber wir sind trotzdem alle
sonst steh ich auf dem Schlauch“, sagte ein betroffe-
sehr gut auf die Prüfungen vorbereitet“.
ner Auszubildender.
In einigen größeren, sogenannten A-Geschäftsstellen
der DAK, hat das Kundenberatungsgespräch in der
Ausbildung nach wie vor nachrangige Bedeutung. Die
Praxisschulung am „Schalter mit Arbeitgeber“ und am
„Schalter ohne Arbeitgeber“ funktioniert prächtig - im
dritten Ausbildungsbereich, dem „A+B-Schalter“
(Auskunft und Beratung) dagegen werden die Auszubildenden - wenn überhaupt - nur selten geschult,
obwohl der DAK-Ausbildungsplan dort einen mehrwöchigen
Einsatz
vorsieht.
„Das
Kundenbera-
tungsgespräch lernen unsere Auszubildenden im Voll-
Ausbilder und auch Auszubildende der Gmünder Ersatzkasse (GEK) klagten erneut darüber, ihre Kasse
komme im Ausbildungsverbund mit den Betriebskrankenkassen zu kurz. Die Identität der GEK käme im
Lehrgangsbetrieb überhaupt nicht zur Geltung. Zwar
seien die Auszubildenden der Betriebskrankenkassen
in der Mehrheit. Die ausschließliche Arbeit mit Lehrgangsmaterialien, Broschüren, Anträgen und der
Textverarbeitung der Betriebskrankenkassen fördere
aber nicht unbedingt das Selbstverständnis der GEKAuszubildenden.
zeitlehrgang, das muss reichen“, sagte uns ein Bezirksgeschäftsführer. Das Beratungsgespräch in der
Prüfung sei ja nur ein „Scheingefecht“ zwischen ei-
Die Umstrukturierungen bei den Kassen versprechen
nem Auszubildenden und einem Insider. Insofern sei
zwar mehr Synergieeffekte und Effizienz, beeinflus-
das ebenfalls gestellte Gespräch im Lehrgang eine
sen allerdings auch die beruflichen Zukunftsperspekti-
bessere Vorbereitung auf die mündliche Prüfung als
ven der Auszubildenden. Stellvertretend auch für
das Kundengespräch in der Geschäftsstelle. Die Rea-
andere Auszubildende steht hier die Äußerung einer
lität sehe später sowieso ganz anders aus.
Auszubildenden, die den Beruf nach ihrer Ausbildung
22
aufgeben will. Sie habe sich nach einiger Überlegung
Schwerpunktthemen
für den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten entschieden, weil er den Kontakt mit Menschen
Beratungen in stark expandierenden Betriebs-
ermögliche und ihr abwechslungsreich erschienen sei.
krankenkassen
Seit der Rationalisierung und der Konzentration einiger Unternehmensbereiche sowie der Bildung von
Ein Schwerpunkt unserer Beratungen in Geschäfts-
Expertenteams sei jeder Sozialversicherungsfachan-
stellen war erneut bei schnell wachsenden Betriebs-
gestellter aber nur noch für einen sehr begrenzten
krankenkassen. Sie bilden heute erheblich mehr aus
Bereich - womöglich ohne persönlichen Kundenkon-
als noch vor zwei Jahren. Hier hat offenkundig ein
takt - zuständig. „Das ist mir zu wenig und zu einsei-
Umdenken stattgefunden. Früher versuchte man,
tig. Immerhin habe ich ein gutes Abitur gemacht.
entweder „fertige“ Sozialversicherungsfachangestellte
Damit kann ich sicher noch was anders anfangen“,
auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren oder „Quer-
sagte diese Auszubildende. Sie verspreche sich mehr
einsteiger“ auf die Schnelle anzulernen. In einigen
von ihrem Berufsle ben, als zeitlebens nur „als Fachi-
dieser Kassen wird der Stellenwert einer guten Aus-
diotin für Krankengeld“ tätig zu sein.
bildung allerdings noch verkannt. Bei ihnen wird Ausbildung immer noch als Belastung, Kostenfaktor und
Geschäftsstellenleiter und Ausbilder beurteilen diese
ein notwendiges Übel betrachtet. Um die Ausbildung
Problematik natürlich anders: Auch nach der Um-
bei diesen Kassen müssen wir uns und werden dies
strukturierung sei der Beruf vielseitig und attraktiv.
weiter verstärkt kümmern. Bei den meisten haben wir
Wie auch immer: Wir haben den Eindruck, dass sich
dagegen erfreulicherweise eine erhebliche Verbesse-
mit der Spezialisierung und Teambildung in den Kas-
rung der Ausbildung festgestellt. Ausbilder erklärten
sen auch das Berufsbild gewandelt hat. Aus unserer
uns, der Vorstand habe erkannt, dass der angestrebte
Sicht sollten sich die Kassen bemühen, den Beruf
Qualitätsstandard am besten mit eigenem, gut ge-
anspruchsvoll und abwechslungsreich zu erhalten.
schultem Personal zu erreichen sei. Daher stehe jetzt
Der Druck zur Rationalisierung darf nicht dazu füh-
für Ausbildung mehr Geld und mehr qualifiziertes
ren, dass sich demnächst pfiffige und kreative Leute
Personal zur Verfügung.
für andere Berufe entscheiden.
Im Wesentlichen wurden unsere Anregungen bei
früheren Beratungen beherzigt. Folgendes hat sich
geändert: Ausbilder und/oder Ausbildungskoordinatoren wurden von anderen Aufgaben freigestellt und
können sich nunmehr voll und ganz der Ausbildung
widmen. Was wann zu vermitteln ist und die Zuord-
23
nung der Auszubildenden zu Abteilungen/Teams ist
Ausbildung bei der Bahn - Betriebskranken-
besser und für Auszubildende und Ausbildungshelfer
kasse
transparenter; die Praxisschulung am Arbeitsplatz
wurde zeitlich und thematisch enger mit den Vollzeit-
Die Bahn-Betriebskrankenkasse als Nachfolger des
lehrgängen verknüpft. Wichtig auch: Das dritte Aus-
Bundeseisenbahnvermögens wurde erst 1999 gegrün-
bildungsjahr wird anders als früher nicht mehr für
det und bildet heute in fünf Regionalgeschäftsstellen
„versteckte“ Sachbearbeitung genutzt, der Auszubil-
(Berlin, Cottbus, Frankfurt/Main, Münster und Rosen-
dende auch nicht mehr als „Springer“ eingesetzt,
heim) 48 junge Leute zum Sozialversicherungsfach-
wenn Personal fehlt.
angestellten aus. Zusätzlich werden in vier der fünf
Regionalgeschäftsstellen elf Volontäre beschäftigt, die
Eine besonders unrühmliche Ausnahme bildete dage-
am Studiengang „Gesundheitsökonom im Praxisver-
gen eine Kasse, die bei der Anmeldung zur vorgezo-
bund“ an der Fachhochschule Ludwigshafen teilneh-
genen Abschlussprüfung verkündete: „Die Auszubil-
men.
dende hat ihre Kolleginnen bei Krankheit und im Urlaub zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten. Sie
Unser besonderes Interesse wurde durch die Schlie-
war zeitweise auch allein in unserer Außenstelle ein-
ßung von zwei Geschäftsstellen geweckt, die zu er-
gesetzt“. In diesen und in ähnlich gelagerten Fällen
heblichen Nachteilen für die Auszubildenden führte.
wiesen wir darauf hin, dass die praktische Anwen-
Die eine Geschäftsstelle wurde von Wuppertal nach
dung des Erlernten selbst im dritten Ausbildungsjahr
Münster verlagert, die andere von Kassel nach Frank-
noch natürlich im Vordergrund steht. Daher muss -
furt am Main. Insbesondere bei letzterer gab es Kritik
auch beim Schaltereinsatz oder im persönlichen Kun-
der Auszubildenden an der Verlagerung des Ausbil-
denberatungsgespräch - immer ein Ausbilder/Ausbil-
dungsortes. Allen war zwar bereits bei Abschluss des
dungshelfer für eventuelle Fragen zur Verfügung
Ausbildungsvertrages die Verlagerung der Ausbildung
stehen.
nach Frankfurt - wenn auch ohne den genauen Zeitpunktes zu nennen - angekündigt worden. Insofern
Die Veränderungen haben die Zufriedenheit der Auszubildenden erhöht. Bei vorangegangenen Beratungen
hieß es nicht selten noch: „Ich mach meine Ausbildung zu Ende und dann bin ich hier weg“. Heute ist
die Identifikation mit der Kasse gewachsen und man
kann sich dort eher eine berufliche „Heimat“ vorstellen.
wurden die Auszubildenden nicht überrascht. Als es
dann aber im Sommer 2001 dazu kam, brach eine
Auszubildende dennoch die Ausbildung ab und suchte
sich einen anderen Ausbildungsplatz im Kasseler
Raum. Die beiden anderen gingen zunächst mit, haben aber mittlerweile ebenfalls ihr Ausbildungsverhältnis gekündigt.
24
Die Ausbildungskonzeption in den Regionalge-
Praxiscenter bei der Barmer Ersatzkasse
schäftsstellen
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ergab sich aus
In jeder Regionalgeschäftsstelle gibt es einen Ausbil-
der Umstrukturierung der Ausbildung bei der Barmer
dungsbeauftragten. Er erstellt den Einsatzplan für die
Ersatzkasse. Dort wurde in drei Pilotprojekten das für
Auszubildenden, sorgt auch für die planmäßige
alle Ausbildungsstätten vorgesehene „Praxiscenter“
Durchführung der Ausbildung und steht den Auszubil-
getestet. In ihm sollen gleichzeitig ein oder zwei Aus-
denden bei Problemen als Ansprechpartner zur Ver-
bildungsjahrgänge ihre praktische Ausbildung erhalten,
fügung.
während die anderen sich in der Berufsschule, im
Lehrgang oder im Urlaub befinden. Die Auszubilden-
Beitragsangelegenheiten werden ausschließlich in der
den „durchlaufen“ dort nicht mehr wie früher die
Regionalgeschäftsstelle in Cottbus bearbeitet. Des-
Abteilungen, sondern haben einen festen Ausbil-
halb werden die Auszubildenden aller anderen Regio-
dungsplatz in zentraler Lage innerhalb der Geschäfts-
nalgeschäftsstellen im Rahmen zweier einwöchiger
stelle mit eigenem Schreibtisch und Computer. In der
Hospitationen während des zweiten und dritten Aus-
Nähe hat der Gruppenausbilder seinen Arbeitsplatz.
bildungsjahres im sogenannten Kompetenzcentrum
Er ist die zentrale Figur dieses Systems. Er steht den
„Geschäftskunden“ fachpraktisch in Fragen des Bei-
Auszubildenden jederzeit für Fragen und Anregungen
tragseinzugs und der Arbeitgeberbetreuung unterwie-
zur Verfügung. Darüber hinaus bearbeitet er alle
sen.
Fälle, die die Auszubildenden nicht oder noch nicht
beherrschen.
Die Auszubildenden beurteilten die Ausbildungssituation in den Leistungsabteilungen der Regionalge-
Jeder Gruppenausbilder hat einen Stellvertreter, der
schäftsstellen größtenteils positiv. Sie seien vom er-
ständig über den „Stand der Dinge“ im Praxiscenter
sten Tag ihrer Ausbildung an in die Geschäftsstel-
unterrichtet sein soll, damit er im Krankheitsfall von
lenarbeit integriert worden. Trotz steigender Zahl der
heute auf morgen die Gruppenausbildung übernehmen
Geschäftseingänge, die für die Ausbilder und Ausbil-
kann. Um das zu gewährleisten, ist geplant, dass sich
dungshelfer Mehrarbeit bedeute, würden ihre Fragen
beide gelegentlich in der Gruppenausbildung abwech-
jederzeit beantwortet. Den Regionalgeschäftsstellen
seln.
sind kleinere Betreuungseinheiten zugeordnet, in denen die Auszubildenden regelmäßig das persönliche
Das Praxiscenter betreut bestimmte „Buchstaben“
Gespräch mit dem Kunden führen können, um sich
sowie ausgewählte Firmen. Die Anzahl der zu be-
auf den mündlichen Teil der Abschlussprüfung vorzu-
treuenden Versicherten entspricht etwa 60% des
bereiten.
Versichertenbestandes eines Sachbearbeiters. Wel-
25
che Arbeitsvorgänge dem einzelnen Auszubildenden
-
Das Praxiscenter erfordert sehr engagierte
zugewiesen werden, richtet sich nach seinem Lei-
Gruppenausbilder. Konnte ein Ausbilder bis-
stungsstand und den Inhalten, die im vorausgegangen
lang die Vermittlung der Inhalte auch an seine
Lehrgang angesprochen wurden. War das z.B. das
Ausbildungshelfer delegieren, trägt er nun die
Thema „Führen eines Beitragskontos“, wird der Aus-
Verantwortung allein.
zubildende
anschließend
im
Praxiscenter
auch
schwerpunktmäßig damit befasst.
-
Wurde der Stoff früher zunächst anhand von
Übungsfällen vermittelt, bevor der Auszubildende „echte“ Fälle übernehmen durfte, hat
Anrufe und Kunden, die zu einer persönlichen Be-
im Praxiscenter jeder Auszubildende vom er-
ratung erscheinen, werden von der Zentrale an den
sten Ausbildungstag an den „Ernstfall“ auf
Gruppenausbilder und von ihm - falls diese leistungs-
dem Tisch; der Druck auf Ausbilder und
gemäß schon so weit sind - an die Auszubildenden
Auszubildende steigt.
weitergeleitet. Kommt ein Versicherter mit einem
Problem, das die Auszubildenden noch nicht bearbei-
-
ten können, übernimmt der Gruppenausbilder das
Auch die räumlichen Voraussetzungen müssen stimmen. Das Praxiscenter kann seinem
Gespräch. Mit den Fällen, für die das Praxiscenter
Anspruch nur in zentraler Position im Kun-
zuständig ist, sind Auszubildende aller Jahrgänge be-
denbereich gerecht werden. In einem abgele-
fasst. Daher ist ein hohes Maß an Kommunikation
genen Raum käme der persönliche Kontakt
und Kooperation sowohl zwischen Auszubildenden als
zum Kunden dagegen zu kurz.
auch zwischen Auszubildenden und den Gruppenausbildern unverzichtbar.
Wir werden die bundesweite Umsetzung dieses neuen
Ausbildungskonzeptes verfolgen und durch zahlreiche
Die Leistungsfähigkeit der Auszubildenden wächst
Beratungen in Regionalgeschäftsstellen kritisch be-
naturgemäß mit der Dauer der Ausbildung. Während
gleiten.
ein Auszubildender wenige Wochen nach Beginn der
Ausbildung erst etwa 5% des gesamten Aufgabenspektrums bearbeiten kann, sind es in der Schluss-
Situation an den Berufsschulen
phase 100%, so dass der Gruppenausbilder kaum
noch helfen muss.
Trotz vereinzelter Kritik wurde die Arbeit der Berufsschulen von Auszubildenden und Ausbildern insge-
Aus unserer Sicht birgt das Praxiscenter viele Chan-
samt positiv bewertet. Die Berufsschule gilt als wic h-
cen, aber auch Risiken:
tiger Partner im System der dualen Berufsausbildung,
26
wobei neben den berufsbezogenen Lehrinhalten auch
terricht nicht so häufig wie behauptet ausgefallen war,
den allgemeinbildenden Inhalten zumeist ein hoher
oder die Schüler aus Sorge um ihre Note den ausge-
Stellenwert beigemessen wird. Viele Auszubildende
fallenen Unterrichtsstoff in Eigenarbeit nachgeholt
sehen in der Berufsschule die letzte Möglichkeit, vor
hatten.
dem Eintritt in das Berufsleben ihre Allgemeinbildung,
z.B. in Deutsch, Rechtslehre oder Sozialwissenschaft,
Auch die Aussagen von Auszubildenden bestärken
zu verbessern oder zu erweitern.
uns in dem Eindruck, dass den meisten Lehrern an
Berufsschulen bewusst ist, dass es letzten Endes an
Wir hatten den Eindruck, dass sich die Zusammenar-
ihnen liegt, die Position der Berufsschule im dualen
beit zwischen Schulen und Kassen weiter verbessert
System zu behaupten. Viele Auszubildende meinten,
hat. Gibt es Probleme, greifen die Beteiligten heute
in „ihrer“ Berufsschule habe sich der Unterricht ver-
mehr als früher zum Telefon und rufen „ihre“ Berufs-
bessert. Es scheint so, dass sich die Schulen insbe-
schule bzw. die Ausbildungsstätten ihre Berufsschüler
sondere mehr als bislang darum bemühen, den prü-
an und klären sie auf direktem Weg. Wir fordern die
fungsrelevanten Stoff vollständig zu vermitteln. Jeden-
Kassen bei unseren Beratungen auch ausdrücklich
falls ging die Anzahl der Beschwerden zurück. Dazu
dazu auf, den direkten und persönlichen Weg zu su-
mag beigetragen haben, dass alle Auszubildenden
chen.
rechtzeitig die Zusammenstellung des prüfungsrelevanten Stoffes in Zwischen- und Abschlussprüfung
Die verantwortungsbewusste Arbeit der meisten Be-
von uns erhalten und daher in der Lage sind, fehle n-
rufsschulen spiegelte sich auch in den Ergebnissen
den Stoff einzufordern. Gleichwohl gibt es immer
der Arbeiten im Fach „Wirtschafts- und Sozialkunde“
noch den einen oder anderen Berufsschullehrer, der
bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen 2001
z.T. seit Jahren wider besseren Wissens Prüfungs-
wider. Das Durchschnittsergebnis der Auszubilden-
stoff der Zwischenprüfung erst nach der Zwischen-
den von Ersatzkassen lag bei 75,2 Punkten, das der
prüfung vermittelt.
Betriebs- und Innungskrankenkassen bei knapp 67,8
Punkten.
Fortschritte gab es auch beim Thema „Schulung der
Kommunikation“ im Deutschunterricht. Hier haben
Allerdings weichen die Noten auch bei den wenigen
viele Berufsschulen auf das Anliegen der Kassen
Schulen, die in der Kritik standen, nicht erheblich vom
reagiert und fördern das Sprach- und Sprechvermö-
Durchschnitt ab. Überraschenderweise lagen die
gen mit Kommunikationsschulungen, in Diskussions-
Noten bei diesen Schulen manchmal sogar über dem
reihen, Referatsrunden. Verwunderung, Ärger, nicht
Durchschnitt. Das mag entweder daran liegen, dass
selten aber auch Heiterkeit lösen bei Auszubildenden
die Kritik der Schüler unzutreffend war, z.B. der Un-
dagegen „exotische“ Unterrichtsinhalte aus. So wurde
27
einmal kritisiert, dass im Deutschunterricht am Bei-
fliktstoff bieten auch Klassen, in denen z.B. Auszubil-
spiel einer Übersetzung aus dem Niederländischen
dende von Ersatzkassen und Ortskrankenkassen ge-
Wortstämme bis ins Mittelhochdeutsche hätten zu-
mischt sind. Hier äußern Auszubildende der Ersatz-
rückverfolgt werden müssen.
kassen häufig Unmut über einen AOK-lastigen Unterricht. „Der Lehrer (oft Mitglied eines AOK-
Vereinzelt gab es wieder Kritik über unmotivierte
Prüfungsausschusses) orientiert sich ausschließlich an
Lehrer und langweiligen Unterricht. Mangelnde Moti-
der AOK-Prüfung und vernachlässigt unsere Interes-
vation wurde nicht selten Lehrern schon deshalb un-
sen“ lautet der Vorwurf. Dieser Vorwurf wird häufig
terstellt, weil sie kurz vor der Pensionierung stehen.
sogar zu Unrecht gemacht werden, meist nur vom
Gelegentlich hörten wir auch, die Lehrer seien gene-
Gefühl bestimmt sein. Gleichwohl an dieser Stelle der
rell zu alt. Wir haben in diesen Fällen immer wieder
Appell an die Schulen, dort, wo es machbar ist, mög-
deutlich gemacht, dass höheres Lebensalter keine
lichst homogene Klassen zusammen zu stellen, um
Indikator für schlechten Unterricht ist. Ebensowenig
Konfliktpotential herauszunehmen.
stimme der Umkehrschluss, dass alle jungen Lehrer
guten Unterricht machen. Wo immer wir auf fundierte Kritik stießen, sind wir dieser allerdings nachgegangen. Insgesamt hatten wir mit 6 Schulen schrift-
Ausbildungsberatung in der Renten- und
der knappschaftlichen Sozialversicherung
lichen, telefonischen oder persönlichen Kontakt und
haben - hoffentlich - so zu einer Verbesserung der
Situation beitragen können.
In 53 Veranstaltungen wurden 1143 Auszubildende
der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Wir stellen bei unseren Beratungen oft fest, dass
und der Bundesknappschaft im Ausbildungsberuf
Klassen mit Auszubildenden unterschiedlichen Alters,
Sozialversicherungsfachangestellter beraten. Diese
mit unterschiedlichem Leistungsniveau, aus verschie-
Beratungen fanden zu Beginn der Ausbildung und vor
denen Fachrichtungen ein gewisses Konfliktpotential
den Zwischen- und Abschlussprüfungen in den Schu-
aufweisen. Zum einen stehen die Lehrer vor dem
lungszentren der Versicherungsträger in Bochum,
Problem, bei Thematik, Lerntempo und Anspruch ein
Winterberg und Berlin statt. Zusätzlich wurden auch
Unterrichtsniveau zu finden, das allen Ansprüchen
die Auszubildenden der genannten Träger in folgen-
gerecht wird. Zum anderen werden in diesen hetero-
den Berufen beraten :
genen Klassen Konflikte nicht selten auch persönlich
ausgetragen. 20jährige „Gymnasiasten“ ereifern sich
- Fachangestellte/r für Bürokommunikation
über die „begriffsstutzigen“ 16jährigen „Realschüler“,
- Fachangestellte/r für Medien- und
Jüngere kritisieren die Arroganz der Älteren. Kon-
Informationsdie nste
28
- Fachinformatiker/in
Informatikkaufmann/-frau
bilderin sei an sich nicht nachvollziehbar. Sie sei eine
hervorragende Fachkraft und sehr engagiert. Möglich
sei allenfalls, dass die kritischen Anmerkungen einen
Bei den Beratungen der Sozialversicherungsfachan-
Zeitraum betreffen, in dem diese Ausbilderin auch
gestellten beider Versicherungsträger wurde intensiv
noch zwei erkrankte Kollegen habe vertreten müssen.
auf die rechtlichen Grundlagen und den Verlauf der
Ausbildung, die Anforderungen bei den Prüfungen, die
Seit zwei Jahren bildet die Bundesknappschaft auch in
Rechte und Pflichten der Auszubildenden und die
den Berufen Fachinformatiker/in und Informatik-
Aufgaben der Ausbildungsstätte und der Zuständigen
kaufmann/frau aus. Bei Gesprächen mit den Auszu-
Stelle eingegangen. Bei den Veranstaltungen zeigten
bildenden über den Verlauf ihrer Ausbildung erfuhren
die Auszubildenden besonderes Interesse an Informa-
wir, es habe zu Beginn der Ausbildung noch Probleme
tionen über die Prüfungen. Dabei ging es hauptsäch-
bei der Umsetzung der Ausbildungsinhalte gegeben -
lich um die zugelassenen Hilfsmittel, den mündlichen
verständlich weil es sich um völlig neue Berufe han-
Teil der Abschlussprüfung - das Prüfungsgespräch -,
delt -, diese seien nun jedoch beseitigt und die Auszu-
die Ergänzungsprüfung und die Voraussetzungen für
bildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden.
das Bestehen der Abschlussprüfung.
Bereits bei den Beratungen 1999 und 2000 hatten sich
Auszubildende der Bundesknappschaft bewerteten
die Sozialversicherungsfachangestellten der BfA über
ihre Ausbildung im Großen und Ganzen positiv. Man-
den Verlauf ihrer Ausbildung kritisch geäußert. Weil
che äußerten sogar spontan: „Sehr zufrieden“. Be-
bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung
sonders den theoretischen Unterricht im Ausbildungs-
eine gewisse Verunsicherung zu erwarten war, hatten
zentrum Winterberg empfanden die Auszubildenden
wir diese Kritik ganz bewusst zunächst einmal einfach
als höchst interessant und ansprechend. Negative
nur zur Kenntnis genommen. Als sich die Kritik bei
Kritik kam wenig. Mal ging es dabei um zu späte Lei-
den Beratungen zur Zwischenprüfung 2001 aber ver-
stungsbeurteilungen, mal wurde geäußert, ein Ausbil-
stärkte und zu den bekannten noch weitere Kritik-
der und eine Ausbilderin ließen das nötige Engage-
punkte hinzukamen, wir im Verlauf des Jahres sogar
ment vermissen. Die Ausbildungsleitung der Bundes-
Briefe von Auszubildenden erhielten, in denen sie
knappschaft ist dem - auf unsere Information hin -
nachdrücklich ihre Ausbildungssituation beklagten -
nachgegangen. Sie hat uns daraufhin versichert, dass
eine absolute Seltenheit -, wurde deutlich, dass es um
Beurteilungsgespräche und Leistungsbeurteilungen in
mehr als nur um Anlaufprobleme ging.
Zukunft rechtzeitig vor Ende des Ausbildungsabschnitts erfolgen werden. Der kritisierte Ausbilder -
Kritisiert wurde vor allem, es gebe zu wenige Ausbil-
so die Ausbildungsleitung - sei bereits nicht mehr bei
der und Lehrkräfte, ferner seien Ausbilder wenig
der Bundesknappschaft tätig. Die Kritik an der Aus-
engagiert und gingen nicht auf Fragen der Auszubil-
29
denden ein. Theorie und Praxis seien nur unzurei-
den. All dies stellt die Ausbildungsabteilung der BfA
chend verzahnt und es gebe im Lehrdezernat zu we-
vor große Anpassungsprobleme. Bevor ein optimales
nige PC’s. Kritik also, die sich hauptsächlich auf die
Zahlenverhältnis zwischen Ausbildern, Lehrkräften
praktische Ausbildung bezog und daher besonders
und Auszubildenden erreicht sein wird, werden si-
schwer wog, da die praktische Ausbildung gegenüber
cherlich noch allen Beteiligten überdurchschnittliche
früher an Bedeutung gewonnen hat.
Einsatzbereitschaft und Flexibilität abverlangt werden.
Wir danken deshalb allen an der Ausbildung Beteilig-
Bei unseren Gesprächen mit der Ausbildungsabteilung
ten für ihre hohe Motivation! Wir werden uns jeden-
stießen wir auf die uneingeschränkte Bereitschaft,
falls als aufmerksamer und kritischer Ansprechpart-
sich für die Verbesserung der Ausbildungsbedingun-
ner einbringen.
gen zu engagieren.
Neben Sozialversicherungsfachangestellten bildet die
Inzwischen zeigen sich erste Erfolge dieses Einsatzes.
BfA auch Fachinformatiker, Fachangestellte für Bü-
Auszubildende und Ausbilder bestätigten uns, dass
rokommunikation und Fachangestellte für Medien-
den Lehrdezernaten zusätzliche Ausbilder zugeteilt,
und Informationsdienste aus. Auch diese Auszubil-
eine bisher ausgefallene HOMER-Veranstaltung
denden haben wir vor den Zwischen- und Abschluss-
nachgeholt und die Büros mit PC’s im Verhältnis 1 : 1
prüfungen beraten und haben mit ihnen über den
ausgestattet wurden. Ferner sollen sechs weitere
Verlauf ihrer Ausbildung gesprochen. Erfreulich ist,
Lehrkräfte in 2002 ihre Arbeit aufnehmen. Ein Groß-
dass sie sich, von minimaler Kritik abgesehen, sehr
teil der Ausbilder habe Verständnis für die Kritik der
positiv über ihre Ausbildung geäußert haben.
Auszubildenden gezeigt und deren Forderung nach
einer Änderung voll unterstützt. Die Verzahnung von
Die Auszubildenden der Bundesknappschaft bewer-
Theorie und Praxis sei dagegen nach wie vor pro-
teten ihren Berufsschulunterricht als insgesamt
blembehaftet, so hätten Auszubildende mit den Leit-
„befriedigend“. Während sich die „Sozialversiche-
texten „Erstattungsansprüche“ nicht rechtzeitig ar-
rungsfachangestellten“ der BfA im Großen und Gan-
beiten können, da der Stoff in der Theorie noch nicht
zen ebenfalls zufrieden mit dem Unterricht an ihren
vermittelt worden sei.
Berufsschulen zeigten, äußerten die „Fachangestellten
für Bürokommunikation“ dagegen Kritik. So wurde
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang: Nachdem
geklagt, dass der Unterricht häufiger ausfalle und der
die Anzahl der Einstellungen jahrelang zurückgegan-
hygienische Zustand der Toiletten untragbar sei. In
gen war, hat sie sich mit fast 300 Auszubildenden
einem Gespräch mit einer Vertreterin der Ausbil-
2001 nahezu verdoppelt. Hinzu kommt, dass auch
dungsabteilung hat der Schulleiter die Mängel auch
erheblich mehr Inspektor-Anwärter eingestellt wur-
eingeräumt. Hoffnung, dass diese behoben werden,
30
hat er jedoch kaum. Die Schule erhalte zu wenig
denden Sozialversicherungsfachange stellten und
Geld. Deshalb wird sich die BfA mit der Bitte an das
Fachangestellten für Bürokommunikation erfreuli-
Landesschulamt wenden, für Abhilfe zu sorgen.
cherweise wieder ausnahmslos positiv. Dies gilt auch
für die Unfallkasse Post- und Telekom, die erst seit
drei Jahren ausbildet. Dort konnten wir uns davon
Ausbildungsberatung in der Unfall- und
der landwirtschaftlichen Sozial-
überzeugen, dass die Nachwuchskräfte - wie auch bei
den anderen besuchten Ausbildungsträgern - von
hochmotivierten Ausbildern an computerunterstützten
versicherung
Arbeitsplätzen ausgebildet werden. Die Auszubildenden empfanden es allerdings als störend, dass sie und
Im Jahr 2001 wurden in 24 Veranstaltungen 258 Auszubildende der bundesunmittelbaren gewerblichen
Berufsgenossenschaften,
der
bundesunmittelbaren
Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung,
der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung und der Unfallkasse Post und Telekom - wie
bisher - in den Schulungsstätten in Hennef, Kassel
und Bad Hersfeld sowie bei den Ausbildungsträgern
vor Ort beraten.
ihre Ausbilder in unterschiedlichen Etagen des Gebäudes untergebracht waren. Die „langen Wege“
erschwerten den Ausbildern ihre Aufgabe, Sinn,
Zweck und Bedeutung der Rechtsvorschriften, also
die Rechtsanwendung praxisbezogen am Aktenfall zu
vermitteln. Der Ausbildungsberater hat diese Kritik
aufgegriffen. Seine Intervention war erfolgreich.
Ausbilder und Auszubildende sind inzwischen zusammengerückt.
Die beiden erst im Jahr 2000 bei der Eisenbahn-
Und auch das soll selbstverständlich erwähnt werden:
unfallkasse zur Ausbildung eingestellten Sozialver-
Alle Auszubildenden im Beruf „Fachangestellte für
sicherungsfachangestellten haben ihre Ausbildung
Bürokommunikation“ waren voll des Lobes über ihre
2001 wieder aufgegeben, eine davon zugunsten einer
Ausbildungsleiter. Sie engagierten sich sehr, so dass
Ausbildung für den gehobenen Dienst. Die Eisenbah-
die Ausbildung nicht nur gut geplant, sondern auch gut
nunfallkasse bildet daher zur Zeit keine Sozialversi-
abgelaufen sei.
cherungsfachangestellten mehr aus und plant zur Zeit
auch keine Neueinstellungen. Es scheint, dass die
An den Vollzeitlehrgängen, die zur Ergänzung der
Frage, ob überhaupt für den mittleren Dienst ausge-
praktischen Ausbildung von den Ausbildungsträgern
bildet werden soll, noch nicht entscheidungsreif ist.
für Sozialversicherungsfachangestellte der Fachric htungen gesetzliche Unfallversicherung und landwirt-
Die praktische Ausbildung bei den Versicherungsträ-
schaftliche Sozialversicherung in den überbetriebli-
gern beurteilten auch in diesem Jahr alle auszubil-
chen Schulungseinrichtungen in Hennef, Kassel und
31
Bad Hersfeld durchgeführt werden, nahmen die Aus-
Bürokommunikation ihre Position in den Verwaltun-
zubildenden gerne teil. Mit dem Unterricht der Do-
gen erarbeitet haben. Der Ausbildungsleiter einer ge-
zenten und der internatsmäßigen Unterbringung wa-
werblichen Berufsgenossenschaft wird mit seiner
ren sie zufrieden.
Meinung allein bleiben. Er erklärte, man werde für
den mittleren Dienst anstelle der Sozialversicherungs-
Klagen von Teilnehmern der Abschlusslehrgänge in
fachangestellten künftig Fachangestellte für Büro-
Hennef und Kassel gegenüber dem Ausbildungs-
kommunikation ausbilden. Die Schnittstellen zwischen
berater, die Anzahl der planmäßigen Unterrichtsstun-
Fach- und EDV-Abteilung sollten Fachinformatiker
den hätten in einzelnen Fächern nicht ausgereicht,
besetzen.
erwiesen sich als unbegründet. Denn nach unseren
Feststellungen hatten die Dozenten die vorgegebenen
Kritik am Berufsschulunterricht gab es auch in die-
Planungen eingehalten und „lediglich“ mehr Stoff als
sem Jahr weder von den Sozialversicherungsfach-
eigentlich vorgesehen vermittelt und dadurch den
angestellten noch von den Fachangestellten für Büro-
letztlich falschen Eindruck der Auszubildenden her-
kommunikation.
vorgerufen. Die Dozenten wurden von den Schulle itungen angehalten, sich auf die Vermittlung der Lerninhalte zu beschränken, auf die die Anzahl der Unterrichtsstunden abgestellt ist.
Ausbildereignung/Befreiung vom Nach-
Die Fachangestellten für Bürokommunikation erhalten
weis
keinen Vollzeitunterricht mit internatsmäßiger Unterbringung. Ihnen werden die zur Ergänzung und Ver-
Am 01. März 1999 ist eine neue Ausbilder-Eignungs-
tiefung der Berufsausbildung erforderlichen Kenntnis-
verordnung in Kraft getreten, die die gesonderten
se und Fertigkeiten im Rahmen der dienstbegleitenden
Eignungsverordnungen für angestellte Ausbilder im
Unterweisung am Arbeitsplatz und im Verbund mit
öffentlichen Dienst, für Haus-, Land- und gewerbliche
kommunalen Ausbildungsträgern vermittelt. Auch
Wirtschaft und beamtete Ausbilder ablöste. Diese
über diese Maßnahmen äußerten sich alle Auszubil-
„Bereinigung“ ist sachgerecht. Denn ungeachtet mi-
denden positiv. Bestätigt wurde die gute Qualität der
nimaler Unterschiede ging es in allen Eignungsverord-
Ausbildung durch die Ergebnisse der Abschlussprü-
nungen im Kern um das Gleiche: Der Ausbilder
fungen 2001. Eine Kandidatin bestand mit der Note
musste in einer Prüfung nachweisen, dass er neben
„befriedigend“, alle anderen erzielten sogar ein „gut“.
der fachlichen Eignung auch die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besaß,
Es verwundert deshalb auch nicht und ist zu begrü-
d.h. dass er die Grundlagen der Berufsbildung be-
ßen, dass sich die ausgebildeten Fachangestellten für
herrschte, sich in Methodik und Didaktik bei der Pla-
32
nung und Durchführung der Ausbildung und Unter-
geeignet ist, der Nachweis in einer Prüfung ihn aber-
weisung der Auszubildenden auskannte sowie mit
seines Alters wegen unzumutbar belasten würde. Das
Jugendpsychologie und Arbeitssicherheit vertraut
unterstellen wir, wenn der Antragsteller sein 50. Le-
war.
bensjahr vollendet hat. Hohe Arbeitsbelastung kann
dagegen kein Grund sein, einen Ausnahmefall anzu-
Während sich nach den alten Eignungsverordnungen
nehmen. Denn es geht schließlich nicht um den Er-
Ausbilder vom Nachweis befreien lassen konnten,
werb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnis-
wenn sie schon über einen längeren Zeitraum hinweg
se, sondern um den deutlich weniger zeitaufwendigen
Nachwuchskräfte ausgebildet hatten, ist diese Befrei-
Nachweis in einer Prüfung. Entsprechendes gilt bei
ungsmöglichkeit mit der neuen Verordnung entfallen.
bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen. Das
Wir haben deshalb nun häufiger über Befreiungsan-
Argument, man könne sich beispielsweise wegen ei-
träge nach § 6 Abs. 3 AEVO zu entscheiden, die
ner Sehschwäche nicht richtig auf die Prüfung vorbe-
meist von älteren Mitarbeitern der Versicherungsträ-
reiten, überzeugt nicht. In der Prüfung wird nämlich
ger kommen. Danach können wir von der Ablegung
nicht mehr verlangt als im Ausbilderseminar vermittelt
der Prüfung ausnahmsweise befreien, sofern gleic h-
wurde. Wer aufmerksam am Ausbilderseminar teil-
wohl die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt
genommen hat, muss sich nicht noch zusätzlich mit
ist. Letzteres nehmen wir an, wenn der Antragsteller
umfangreicher Lektüre befassen.
nachweist, dass er Seminare mit einschlägigen Inhalten besucht oder ein Studium absolviert hat, das auch
Eine weitere Möglichkeit, flexibel auf Einzelfälle zu
Bezüge zur Arbeitspädagogik hatte.
reagieren, besteht darin, befristet oder unter Auflage
zu befreien. Diese Möglichkeit nutzen wir, wenn die
Bei welcher Sachlage von einem Ausnahmefall die
Ausbildertätigkeit beginnen soll, bevor die Eignungs-
Rede sein kann, lässt sich natürlich nicht generell,
prüfung abgelegt werden kann, oder - ein Beispiel für
sondern nur anhand der Umstände des Einzelfalls sa-
eine Befreiung unter Auflage - wenn ein Ausbilder
gen. Einen Ausnahmefall halten wir z.B. dann für
zwar die Kriterien des Ausnahmefalles erfüllt, aber
gegeben, wenn der Antragsteller darlegen kann, dass
noch nicht am Seminar „Ausbildung der Ausbilder“
er im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 2 BBiG fachlich
teilgenommen hat.
33
III. Prüfungswesen
24 bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
und 15 bei der Bundesknappschaft.
Die Prüfungen liefen wie immer reibungslos ab. Dies
haben wir nicht zuletzt den Versicherungsträgern,
Organisation
Verbänden und den Prüfungsausschüssen zu verdanken, die uns bei der Prüfungsorganisation halfen. Sie
Im Jahr 2001 wurden 3.056 Auszubildende und somit
stellten Prüfungsräume zur Verfügung, übernahmen
283 mehr als im Vorjahr geprüft. Die Zwischenprü-
die Aufsichtsführung oder unterstützten uns beim
fung legten 1.506 Sozialversicherungsfachangestellte,
Versand der Arbeiten an die Prüfer.
27 Fachangestellte für Bürokommunikation, zwei
Verwaltungsfachangestellte und drei Fachangestellte
für Medien- und Infodienste ab. Dabei kamen 74
Ausschüsse in 18 Prüfungen zum Einsatz.
Einheitliche
Prüfungsaufgaben
in
der
Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
In 17 Abschlussprüfungen prüften 81 Ausschüsse
1.419 Auszubildende und 99 Teilnehmer, die wir nach
§ 40 Absatz 2 BBiG zur Prüfung zugelassen hatten.
Davon kamen 1.506 aus dem Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r, vier aus dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r und acht
aus dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation. 31 der Prüfungsteilnehmern waren
Wiederholer.
Nachdem im Jahr 2000 der Weg geebnet worden war
(wir berichteten im Jahresrückblick 2000 S. 25 f),
fand im April 2001 die erste Sitzung des „erweiterten“
Aufgabenausschusses in der Fachrichtung allgemeine
Krankenversicherung statt, die der Vorbereitung der
künftigen Arbeit diente. Wie geplant wurde der Aufgabenbestand der Ersatzkassen nach eingehender
Beratung in den Aufgabenpool des künftig gemeinsamen Ausschusses übernommen, es wurden
„Spielregeln“ für die Zusammenarbeit aufgestellt und
Zur Ausbilder-Eignungsprüfung meldeten sich 89
Einvernehmen erzielt, dass die Aufgabenbank zu-
Ausbilder bundesunmittelbarer Sozialversicherungs-
nächst mit Aufgaben aus dem Bereich der Betriebs-
träger und vier Ausbilder landesunmittelbarer Sozia l-
und Innungskrankenkassen aufgefüllt wird. In zwei
versicherungsträger. Letztere wurden auf Bitten der
weiteren Sitzungen wurde die neugefasste Konkreti-
Zuständigen Stelle der Länder im Wege der Amtshilfe
sierung der Ausbildungsinhalte auf Prüfungsinhalte
geprüft. 21 der 89 Ausbilder bundesunmittelbarer
„abgeklopft“, die sich als Grundlage für die Erstellung
Sozialversicherungsträger arbeiteten bei Kranken-
von Prüfungsaufgaben eignen, wurden bereits vorlie -
kassen, 29 bei gewerblichen Berufsgenossenschaften,
gende und neu eingebrachte Aufgabenentwürfe ein-
34
gehend beraten und bei Einvernehmen in den Bestand
Ausnahmen abgesehen, konnten wir jedoch alle Wi-
aufgenommen. Dabei zeigte sich, dass es zur Aufga-
dersprüche guten Gewissens zurückweisen. Denn wir
bengestaltung zwar bei den einzelnen Verbänden in
- das wissen die Auszubildenden meist nicht - können
Details durchaus noch unterschiedliche Vorstellungen
ebenso wie die Gerichte nur sehr begrenzt in die Be-
gibt. Im Ergebnis war das aber kein Problem, weil die
wertung der Prüfungsausschüsse eingreifen. Nach
Sitzungen - wie auch schon die Gespräche im Vorfeld
verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ist das näm-
- von erfreulicher Kompromissbereitschaft geprägt
lich nur möglich, wenn allgemeingültige Bewertungs-
waren.
grundsätze verletzt wurden, die Prüfer von falschen
bzw. anderen Sachverhalten ausgingen (es darf nur
Beginnend mit dem Jahr 2002 werden die Prüfungs-
bewertet werden, was auch geprüft wurde), sie nicht
aufgaben für die Abschlussprüfungen und die Zwi-
sachlich, sondern willkürlich entschieden oder in
schenprüfungen nun im Wechsel von den beteiligten
Fachfragen eine vertretbare und mit gewichtigen
Verbänden zusammengestellt und von einem der Prü-
Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch
fungsausschüsse der Fachrichtung beschlossen wer-
gewertet haben.
den.
Vor diesem Hintergrund hatten lediglich zwei Prüflinge Erfolg mit ihrem Widerspruch. Bei beiden verlief
das Beratungsgespräch anders als sie nach der ihnen
Mündliche Prüfungen in der Fachrichtung
allgemeine Krankenversicherung
für die Vorbereitung ausgehändigten Fallvorlage erwarten konnten und durften. Kurzum: Die Prüflinge
waren von dem, was die Prüfer erwarteten, z.T.
Wir hatten berichtet, dass die mündliche Prüfung in
überrascht worden. Diese Prüfungsentscheidungen
Form des Kundenberatungsgespräches schon bei der
mussten deshalb aufgehoben und die mündliche Prü-
Premiere von nahezu allen Beteiligten ausgesprochen
fung wiederholt werden. Beide Fälle haben erneut
positiv angenommen worden war. Diese Einschätzung
gezeigt, dass die neue Form der mündlichen Prüfung
fanden wir 2001 bestätigt.
den Prüfern mehr als früher abverlangt. Sie müssen
sich nicht nur intensiv auf den Fall vorbereiten. Ver-
Dem steht nicht entgegen , dass die Widersprüche,
langt ist vielmehr insbesondere auch ein hohes Maß
mit denen die Bewertung des Kundenberatungsge-
an Konzentration, um den Fall auch „durchzuhalten“.
sprächs angegriffen wird, spürbar zugenommen ha-
Das heißt natürlich nicht, dass der das Gespräch füh-
ben. Grund dafür ist sicherlich das im Vergleich zu
rende Prüfer, d.h. der Kunde, an der Fallvorgabe
früher größere Gewicht des Ergebnisses der mündli-
geradezu kleben muss. Natürlich kann er bei Bedarf,
chen Prüfung für das Gesamtergebnis. Von zwei
etwa um Hilfe zu geben, den ursprünglich einge-
35
schlagenen Weg verlassen. Er muss dabei jedoch
entierten Gesprächsverhaltens rechnen. Denn in der
immer auf dem Boden der Fallvorgabe bleiben, d.h.,
Praxis würde ein so behandelter Kunde sich auch
der Prüfling muss mit dem Thema gerechnet und sich
nicht gut beraten fühlen.
darauf vorbereitet haben können. Ähnliches gilt im
übrigen für die Prüferkollegen. Auch sie müssen wis-
Ausgesprochen hilfreich bei der Einschätzung der
sen, was sie bewerten sollen. Wir empfehlen daher an
detaillierten Schilderungen der Widerspruchsführer
dieser Stelle allen „Kunden“ den Prüferkollegen die
waren die Beurteilungs- und Bewertungsbögen der
Fallvorgabe vor Beginn des Gesprächs zur Kenntnis
Prüfungsausschüsse. Hier zeigte sich, wie wichtig es
zu geben. Das gilt nicht nur, wenn - was ja gewollt ist
ist, diese Unterlagen sorgfältig und vollständig auszu-
- die Musterfälle variiert, sondern vor allem auch,
füllen. Nicht nur die zur Stellungnahme aufgeforder-
wenn neue Fälle kreiert wurden.
ten Ausschussmitglieder hatten so - bedenkt man die
Fülle der Informationen, die während der Prüfungen
Einige Prüflinge begründeten ihren Widerspruch mit
zu verarbeiten sind - eine realistische Chance, den
einer von ihnen als unangemessen empfundenen Be-
Vorwürfen ebenso stichhaltig zu begegnen. Auch wir
handlung durch den „Kunden“. So waren gut ge-
konnten die Verfahren führen, als hätten wir „in der
meinte Hinweise insbesondere dann von den Prüflin-
ersten Reihe“ gesessen.
gen als „rüde“ und querulatorisch empfunden worden,
die gnadenlos an ihrem Konzept festgehalten hatten,
Ein Wort noch zu den sogenannten Mindmaps: Nach
ohne auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden
wie vor halten wir es für zulässig, wenn die Prü-
einzugehen. Diesen Widerspruchsführern haben wir
fungsteilnehmer auf sogenannte Mindmaps zugreifen.
deutlich gemacht, dass kein Prüfer gezwungen ist,
Offenbar ist das in der Realität des Arbeitsalltags
sich vornehm zurückzuhalten, wenn der Prüfungsteil-
üblich. Da sich auch eine deutliche Mehrheit der Aus-
nehmer auf seine im Gespräch geäußerten Wün-
schussmitglieder dafür ausgesprochen hat, dieser
sche/Fragen überhaupt nicht eingeht. In diesen Fällen
Realität auch in der Prüfung Rechnung zu tragen,
soll sich der Prüfer ganz im Gegenteil wie ein realer
sehen wir uns in unserer Haltung bestätigt. Durch die
Kunde verhalten und - notfalls wiederholt und mit
Zulassung von Mindmaps geht der Prüfungscharakter
deutlichen Worten - darauf bestehen, dass sein Ge-
keineswegs verloren. Denn ebenso wie in der Realität
sprächspartner den artikulierten Beratungsbedarf
ist der jeweilige Gesprächsverlauf immer von der
respektiert und befriedigt. Dabei soll er selbstver-
Interaktion beider Gesprächspartner abhängig und
ständlich nicht unfreundlich werden und auch auf kei-
daher nur eingeschränkt vorhersehbar. Dabei setzen
nen Fall die Kundenrolle verlassen. Reagiert der Prü-
wir voraus, dass unsere Ausschussmitglieder die Mu-
fungsteilnehmer trotzdem nicht, muss er zwangsläufig
sterfälle immer wieder variieren und mit zunehmender
mit Abstrichen bei der Bewertung des kundenori-
Übung auch selbst entwickelte Fälle verwenden.
36
Solange die Musterfälle zum Einsatz kommen, er-
Prüfung eines Versicherungsfalles und der Überwa-
warten wir übrigens nach wie vor von allen, dass sie
chung und Steuerung des Heilverfahrens gefragt.
die ausschließlich für Mitglieder der Prüfungsaus-
Dafür standen den Auszubildenden Auszüge aus den
schüsse bestimmten Zusatzinformationen (Seite 2 der
Akten,
Musterfälle) unter Verschluss halten. Leider haben
„Verletzungsartenverzeichnis“
wir feststellen müssen, dass es hier in der Vergan-
Sowohl die Aufbereitung des Sachverhaltes als auch
genheit zumindest eine undichte Stelle gegeben haben
die konkrete Aufgabenstellung entsprachen somit den
muss. Denn nicht nur die Musterfälle, sondern auch
Anforderungen, die Prüfungsaufgaben nach der AO-
die Zusatzinformationen für die Prüfer waren ins
SozV (§ 10 Abs. 1, 3 Nr. 2 a AO) erfüllen müssen.
Internet gestellt worden. Natürlich haben wir dafür
Die Prüfungsteilnehmer sollten und konnten anhand
gesorgt, dass die uns bekanntgewordenen Dateien
dieser Aufgaben zeigen, ob sie Sachverhalte analysie-
gelöscht wurden. Im Wiederholungsfall werden wir
ren, rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbei-
die Verwendung der Musterfälle untersagen müssen.
ten können.
dem
„Ärzteabkommen“
zur
sowie
ein
Verfügung.
Nur so kann gewährleistet werden, dass die Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich
Das schlechte Ergebnis bei der Prüfungsaufgabe ist
sind.
für uns überhaupt kein Anlass, von unserer Forderung
nach stärker an der Praxis orientierten Aufgabe abzugehen. Denn Grund für das schlechte Abschneiden
der Prüfungsteilnehmer - das ergab die Überprüfung -
Prüfungsaufgaben in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
war nicht, dass die Tätigkeiten, um die es in der betreffenden Aufgabe ging, nicht von Sozialversicherungsfachangestellten erledigt werden. Im Ge-
Einige gewerbliche Berufsgenossenschaften hatten
genteil. Die Ursache war, dass die meisten Auszubil-
sich bei uns über die Anforderungen in einer Aufgabe
denden weder in der Verwaltungsakademie noch am
der Prüfung 2000 beschwert. Aus ihrer Sicht war die
Ausbildungsplatz mit Fällen befasst gewesen waren,
Aufgabe zum Thema „Heilbehandlung bei Arbeitsun-
bei denen es auf Verfahrensschritte bzw. Abläufen
fall und Berufskrankheit“ nicht geeignet gewesen.
ankam. Wohl als Folge davon hatten sie die Aufga-
Anlass dieser Beschwerde war, dass ca. 72% der
benstellung daher schlicht einfach nicht verstanden.
Prüfungsteilnehmer an der Aufgabe gescheitert waren.
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat dieses Ergebnis der „Ermittlungen“ in
In der beanstandeten Aufgabe war nach Verfahrens-
Abstimmung mit uns zum Anlass genommen, die aus-
schritten in der Sachbearbeitung, insbesondere bei der
bildenden Berufsgenossenschaften daran zu erinnern,
37
dass der durch die Lehrhefte konkretisierte Ausbil-
kation auch am Arbeitsplatz. Sie wird erfahrungsge-
dungsstoff in der Praxis anhand aktueller Verwal-
mäß sogar zunehmen. Damit gewinnt die Fähigkeit,
tungsvorgänge und unter Berücksichtigung ar-
sich verständlich schriftlich auszudrücken, mehr an
beitstechnischer Aspekte einzuüben ist. Zugleich
Bedeutung. Der Entwurf eines Briefes drängt sich als
hat er darauf aufmerksam gemacht, dass auch in der
Aufgabenstellung dadurch förmlich auf. Denn wie im
berufsgenossenschaftlichen Akademie für Arbeitssi-
Kundenberatungsgespräch mündlich kann ein Prü-
cherheit und Verwaltung im Rahmen der Möglic h-
fungsteilnehmer auch dabei unter Beweis stellen, dass
keiten des Vollzeitunterrichts „prüfungsadäquate“
er Fragen eines Kunden verständlich, mit kurzen und
Aufgaben eingesetzt werden. Wir danken dem
treffenden Formulierungen und in angemessenem Ton
Hauptverband, dass er damit unsere Forderung nach
beantworten kann, ohne ihn mit Paragraphen zu
praxisorientierten Aufgaben unterstützt hat.
„erschlagen“. Wie ließe sich Kundenorientierung in
schriftlicher Form also besser prüfen? Trotzdem: Es
Den ausbildenden Berufsgenossenschaften und ihren
fällt uns z.T. schwer, die Aufgabenersteller für den
Ausbildern wird nunmehr bewusst geworden sein,
Brief als eine Form der Lösung einer Aufgabe zu
dass sie ungleich stärker als bisher für das Abschnei-
begeistern. Da kommt einmal der Einwand, mündliche
den „ihrer“ Auszubildenden in der Prüfung Verant-
Kontakte, sei es beim persönlichen Gespräch oder am
wortung tragen. Wir gehen daher davon aus, dass
Telefon, seien eher die Regel. Es mag ja sein, dass
Prüfungsaufgaben, bei denen Prüfungsteilnehmer
die mündliche Kommunikation noch an erster Stelle
nachweisen müssen, dass sie praxisbezogene Sach-
steht. Aber es lässt sich doch wohl nicht ernsthaft
verhalte auch verfahrensmäßig bearbeiten können, in
bestreiten, dass in der Praxis - auch bei Krankenkas-
der
Unfallversicherung
sen Briefe zu schreiben sind und, da E-mails nichts
künftig keine besonderen Schwierigkeiten mehr be-
anderes als Briefe in elektronischer Form sind, künftig
reiten werden.
noch weit häufiger als Kommunikationsmittel eine
Fachrichtung
gesetzliche
Rolle spielen werden. Das sehen die Praxisausbilder
Der kundenorientierte Brief als Lösungs-
zumeist genauso.
form
Eingewendet wird auch, es sei kaum möglich, bei
Die Antwort auf die Frage „Sind Briefe eine praxiso-
Lösungen in Form von Briefen einen einheitlichen
rientierte Form der Lösung im Sinn der Ausbildungs-
Bewertungsmaßstab sicherzustellen. Dieser Einwand
ordnung?“ kann aus unserer Sicht nur „Ja“ lauten.
ist durch die Realität längst widerlegt. Denn bei den
Der Brief auch in elektronischer Form als E-mail ist
Betriebs- und Innungskrankenkassen haben wir den
heute neben dem Telefonat und dem persönlichen
Brief als Form der Lösung bereits mehrfach mit Er-
Gespräch die häufigste Form der täglichen Kommuni-
folg eingesetzt, ohne dass das befürchtete Problem
38
aufgetaucht wäre. Ein Teil der Zuständigen Stellen
mulieren. Die geforderten Inhalte sollten lediglich in
der Länder sieht das genauso, wie wir im Rahmen
Stichpunkten angegeben werden. Dies betrifft sowohl
des Austausches der Prüfungsaufgaben erfahren
die rein fachlichen als auch Inhalte formaler Art, z.B.
haben. Richtig ist allerdings, dass jeder Aufgabenaus-
die Verwendung einer Grußformel, als auch Kriterien
schuss sich sehr genau überlegen muss, welche Aus-
der Kundenorientierung, etwa den klaren Aufbau.
führungen er vom Prüfungsteilnehmer im Brief ver-
Ihnen sind die maximal erreichbaren Punkte zuzuord-
langen will, wofür wieviele Punkte vergeben werden
nen. So ausgestattet werden unsere Prüfer - das ist
und wie eng oder weit der Lösungsvorschlag sein soll.
unsere feste Überzeugung - mit der Bewertung von
Unserer Auffassung nach sollte darauf verzichtet
Briefen ebensowenig Probleme haben, wie mit der
werden, den Brief im Lösungsvorschlag auszufor-
Bewertung einer Lösung im Gutachtenstil.
39
Statistische Übersichten
Übersicht 1
Anzahl der am 31. Dezember 2001 bestehenden
Ausbildungsverhältnisse mit
Sozialversicherungsfachangestellten bei
landes- und bundesunmittelbaren
Sozialversicherungsträgern
landesunmittelbar
bundesunmittelbar
insgesamt
Baden-Württemberg
1081
564
1645
Bayern
364
506
870
Berlin
90
743
833
Brandenburg
91
133
224
Bremen
70
50
120
Hamburg
90
165
255
Hessen
234
283
517
MecklenburgVorpommern
64
72
136
Niedersachsen
578
359
937
Nordrhein-Westfalen
1161
1172
2333
Rheinland-Pfalz
245
157
402
Saarland
31
66
97
Sachsen
241
157
398
Sachsen-Anhalt
130
114
244
Schleswig-Holstein
116
83
199
Thüringen
119
89
208
insgesamt
4705
4713
9418
(ohne Abbrecher)
40
Übersicht 2
Neue Ausbildungsverhältnisse
mit Sozialversicherungsfachangestellten
im
Jahr
Krankenversichg.
Unfallversichg.
Rentenversichg.
Knappsch.versichg.
Landw.
SV
insges.
m
w
m
w
m
w
m
w
m
w
1999
407
772
31
75
29
108
41
100
5
6
1574
2000
364
767
20
58
42
177
48
114
3
4
1597
2001
408
927
24
57
85
206
61
98
1
5
1872
Übersicht 3
Neue Ausbildungsverhältnisses mit
Fachangestellten für Bürokommunikation
im Jahr
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw. insgesamt
SV
1999
2
3
-
4
5
14
-
-
-
28
2000
1
1
-
6
3
13
-
-
-
24
2001
2
3
-
4
5
14
-
-
-
28
Übersicht 4
Schulische Vorbildung der Auszubildenden
Einstellungsjahrgänge 1999 - 2001
berufliche
Vorbildung
Hauptschulabschluß
Realschuloder gleichwertiger
Abschluß
Hochschuloder Fachhochschulreife
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsvericherung
Landw. insgesamt
SV
16
3
4
4
-
27
1296
155
510
276
19
2256
2467
120
180
60
5
2832
41
Übersicht 5
Ausbildungsabbrüche im Jahr 2001
berufliche
Vorbildung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw.
SV
insgesamt
in der Probezeit
50
4
65
16
-
135
40
4
15
2
-
61
16
3
6
2
-
27
4
2
1
4
-
11
im 1. Ausbildungsjahr
nach der
Probezeit
im 2. Ausbildungsjahr
im 3. (und
4.) Ausbildungsjahr
Übersicht 6
Verlängerung der Ausbildungszeit im Jahr 2001
Grund
Verlängerung
nach
§ 14 Abs. 3
BBiG
Verlängerung
nach
§ 29 Abs. 3
BBiG
insgesamt
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw.
SV
insgesamt
11
3
-
20
-
34
4
-
1
-
-
15
3
1
20
0
5
39
Übersicht 7
Ausbildungsberatung im Jahr 2001
(hauptamtliche und ehrenamtliche Ausbildungsberater)
Anzahl der
Beratungsveranstaltungen
Anzahl der beratenen Auszubildenden
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw.
SV
insgesamt
246
21
32
21
3
323
2600
258
714
429
24
4025
42
Übersicht 8
Teilnehmer an Zwischenprüfungen im Jahr 2001
- Sozialversicherungsfachangestellte
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw.
SV
insgesamt
1138
97
127
214
10
1586
Anzahl der
Teilnehmer
Übersicht 9
Teilnehmer an Zwischenprüfungen im Jahr 2001
- Fachangestellte für Bürokommunikation Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw.
SV
insgesamt
6
3
18
-
-
27
Anzahl der
Teilnehmer
Übersicht 10
Teilnehmer an und Ergebnisse von Abschlußprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellten im Jahr 2001
Krankenversicherung
Zahl
v.H.
Unfallversicherung
Zahl
v.H.
Teilnehmer
1129
74,97
88
5,84
§ 39 (1) BBiG
902
72,33
85
6,82
§ 40 (1) BBiG
158
100,00
-
-
§ 40 (2) BBiG
69
68,32
3
2,97
Rentenversicherung
Zahl
v.H.
Zahl
v.H.
Teilnehmer
insgesamt
Zahl
v.H.
144
9,56
12
0,80
1506
100,00
8,50
144
11,55
10
0,80
1247
82,80
-
-
-
-
-
-
158
10,49
27
26,73
-
-
2
1,98
101
6,71
133
8,83
Knappschaftsversicherung
Zahl
v.H.
Landw. SV
davon Bewerber nach
106
davon bestanden mit
sehr gut
193
17,09
2
2,27
16
12,03
8
5,56
2
16,67
221
14,67
gut
498
44,11
23
26,14
63
47,37
17
11,81
4
33,33
605
40,17
befriedigend
327
28,96
29
32,95
34
25,56
46
31,94
4
33,33
440
29,22
ausreichend
89
7,88
29
32,95
16
12,03
48
33,33
1
8,33
183
12,15
insgesamt
1107
98,05
83
94,32
129
96,99
119
82,64
11
91,67
1449
96,22
19
13,19
-
-
43
2,86
davon nicht bestanden
erstmalig
17
1,51
3
3,41
Wiederholer
5
0,44
2
2,27
-
-
6
4,17
1
8,33
14
0,93
insgesamt
22
1,95
5
5,68
4
3,01
25
17,36
1
8,33
57
3,78
Durchschnittsnote
2,34
3,14
4
3,01
2,48
3,49
2,67
43
Übersicht 11
Teilnehmer an und Ergebnisse von Abschlußprüfungen
für Fachangestellte für Bürokommunikation im Jahr 2001
Teilnehmer
Zahl
v.H.
8
100
davon Bewerber nach
§ 39 (1) BBiG
8
§ 40 (1) BBiG
-
§ 40 (2) BBiG
-
davon Wiederholer
-
100
davon bestanden mit
sehr gut
-
gut
5
62,5
befriedigend
2
25,0
ausreichend
1
12,5
insgesamt
8
100
davon nicht bestanden
erstmalig
-
Wiederholer
-
insgesamt
-
Durchschnittsnote
2,5
Übersicht 12
Nach § 33 BBiG angezeigte Ausbilder
Stand: 31. Dezember 2001
Prüfung nach
ÖD-AEVO
Mit anderen
Nachweisen
Befreiuung
vom Nachweis
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw.
SV
1123
99
258
58
9
190
10
284
153
7
286
25
248
18
9
Übersicht 13
Teilnehmer an Ausbilder-Eigungsprüfungen nach der ÖD-AEVO im Jahr 2001
Anzahl der
Teilnehmer
davon mit
bestandener
Prüfung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Knappschaftsversicherung
Landw.
SV
22
22
27
9
0
22
22
27
9
0
44
Verzeichnis der Mitarbeiter/innen der Zuständigen Stelle
Stand 1. April 2002
0228 - 619 0
Durchwahl:
Leitung
Herr Eberenz
1860
Ausbildungsberater
Frau Moll
Herr Moritz
Herr Haas
(RV, KnV)
(KV)
(KV)
1961
1865
1864
Grundsatz-/zentrale Angelegenheiten
Herr Panzer
1858
Berufsausbildung in der KV
Frau Kowalewski-Brüwer
Herr Mühle
Frau Etten-Blanke
Frau Kröker
1848
1856
1854
1855
Berufsausbildung in der UV, LSV, RV, KnV,
Verwaltungsfachangestellte des BVA,
Fachangestellte für Bürokommunikation
Frau Huke
1828
Geschäftsführung für den Berufsbildungsausschuß
Herr Panzer
1858
45
Verzeichnis der Mitglieder/stellvertretenden Mitglieder
des Berufsbildungsausschusses beim Bundesversicherungsamt
in der VIII. Amtsperiode
Berufungsperiode 2002 bis 2006
Stand: 27. Februar 2002
Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Beauftragte der Arbeitgeber
Baucke, Heider
Brückner, Klaus
Dannhauer, Gudrun
Grothues, Peter
Kliebisch, Dieter
Lohaus, Hubert
Baust, Hartmut
Heinisch, Siegmar
Hente, Ulrich
Morawietz, Reinhard
Wäterling, Dieter
Dr.Strehle, Volker
Beauftragte der Arbeitnehmer
Aschenbeck, Rolf Dieter
Gosmann, Uwe
Kursawe, Holger
Oppel, Wolfgang
Recksieck, Horst
Wiedenroth, Peter
Bartolomy, Sigrid
Borsky, Marianne
Fieg, Wolfgang
Joswig, Claudia
Kesselring, Wilfried
Putz, Jörg
Lehrer an berufsbildenden Schulen
Berkefeld, Jürgen
Faltin, Karola
Hallmann, Peter-Jürgen
Kirsch, Siegfried
Kromer, Manfred
Zarnowka, Barbara
Brodersen, Uwe
Brückmann, Jürgen
Hiedl, Wolfgang
Runge, Dorit
Weigel, Christina
Zeller-Taiwo, Dorothea