Election présidentielle (Wahl des Präsidenten der Republik)

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Election présidentielle (Wahl des Präsidenten der Republik)
März 2007
Die Wahl des Präsidenten der Republik
Unter der V. Republik und seit der Verfassungsänderung vom 6. November 1962, die durch
den Volksentscheid vom 28. Oktober 1962 gebilligt wurde, wird der Präsident der Republik in
allgemeiner und direkter Wahl gewählt. Seit dem Verfassungsgesetz Nr. 2000-964 vom 2.
Oktober 2000 wird der Präsident der Republik alle fünf Jahre gewählt. Die nächste
Präsidentschaftswahl findet am 22. April und 6. Mai 2007 statt.
Der Präsident der Republik wird nach dem Mehrheitswahlrecht mit zwei Wahlgängen
gewählt:
- Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erhält. Damit der Präsident der Republik gemäß Verfassung (Artikel 7) mit der absoluten Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gewählt wird, dürfen sich im zweiten Wahlgang nur die zwei Kandidaten zur
Wahl stellen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
- Gewählt ist im zweiten Wahlgang, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigt. Der zweite Wahlgang findet am zweiten Sonntag nach dem ersten Wahlgang statt.
Seit dem Organgesetz vom 11. März 1988 über finanzielle Transparenz im politischen Leben
müssen die Kandidaten beim Verfassungsrat eine Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse
abgeben und sich ihm gegenüber verpflichten, nach Ablauf der Amtszeit eine neue Erklärung
vorzulegen. Nur die Erklärung des gewählten Kandidaten wird vom Verfassungsrat nach der Wahl
veröffentlicht. Nach Überprüfung, ob alle Zulässigkeitsbedingungen erfüllt sind, erstellt der
Verfassungsrat die Liste der Kandidaten.
© Ministère des Affaires étrangères, 2006 /Fränzosiche AuBenministerium, 2007
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ABLAUF
DES
WAHLKAMPFS
In den einschlägigen Texten ist präzise, aber auch flexibel bestimmt, wann die
Präsidentschaftswahl abzuhalten ist. Die Wahl des Präsidenten muss spätestens 20 Tage und
frühestens 35 Tage vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Präsidenten stattfinden. Der
offizielle Wahlkampf beginnt am Tage der Veröffentlichung der Liste der Kandidaten im Amtsblatt der
Französischen Republik, die spätestens 15 Tage vor dem ersten Wahlgang erfolgt, und wird am
Freitag, 24 Uhr, vor dem ersten Wahlgang unterbrochen. Er wird am Tage der Veröffentlichung der
Namen der aus dem ersten Wahlgang hervorgegangenen beiden Kandidaten wiederaufgenommen,
und endet am Freitag, 24 Uhr, vor dem zweiten Wahlgang. Der offizielle Präsidentschaftswahlkampf
dauert insgesamt etwa 30 Tage.
FINANZIERUNG DES WAHLKAMPFS
Der Wahlkampf wird nach zwei Modalitäten finanziert:
•
öffentliche Finanzierung, die durch das Organgesetz Nr. 62-1292 vom
6. November 1962, geändert am 5. April 2006 und durch die Organgesetze
betreffend die Parteienfinanzierung vom 1988, 1990 und 1995 geregelt ist;
•
private Finanzierung,
Privatpersonen stammt.
die
mehrheitlich
von
den
Parteien,
aber
auch
von
Jeder Kandidat muss ein Wahlkampfkonto führen, in dem die Herkunft der Einnahmen und die
Art der getätigten Ausgaben präzise aufgeschlüsselt werden. Der Kandidat darf dieses Konto nicht
selbst verwalten, sondern muss einen Finanzintermediär (einen Bevollmächtigten) damit beauftragen.
Das Konto muss dem Verfassungsrat binnen zwei Monaten nach dem zweiten Wahlgang offen gelegt
werden, damit er seine Ordnungsmäßigkeit überprüfen kann.
Im ersten Wahlgang beträgt die Obergrenze der Ausgaben für jeden Kandidaten
13,7 Millionen Euro und im zweiten Wahlgang 18,3 Millionen Euro. Vorgesehen ist eine
Erstattung der Wahlkampfkosten. Sie liegt bei einem Zwanzigstel der Ausgabenobergrenze für jeden
Kandidaten und seit 2001 bei der Hälfte der Obergrenze für diejenigen, die im ersten Wahlgang mehr
als 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Diese Erstattungen dürfen aber nicht die von den
Kandidaten angegebenen Ausgaben übersteigen.
Spenden von Privatpersonen sind auf 4574 Euro beschränkt, und jede Spende ab 152,50 Euro
muss per Scheck gezahlt werden. Seit 1995 sind Spenden von Privatunternehmen verboten.
Für den Fall von Zuwiderhandlungen sind Geldbußen oder strafrechtliche Sanktionen
vorgesehen. So muss ein Kandidat, der die Ausgabenobergrenze überschreitet, einen Betrag in Höhe
der Überschreitung an die Staatskasse zahlen. Die Zuwiderhandlung führt aber nicht dazu, dass der
betreffende Kandidat unwählbar wird.
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WER
KANN
PRÄSIDENT
DER
REPUBLIK
WERDEN?
Der Kandidat muss:
•
die französische Staatsangehörigkeit besitzen;
•
wahlberechtigt und mindestens 23 Jahre alt sein;
•
den Verpflichtungen aus den Texten über die Rekrutierung der Armee nachgekommen sein
(vor Abschaffung der Wehrpflicht musste der Kandidat nur erfasst worden sein, nicht aber
seinen Wehrdienst abgeleistet haben);
•
„ehrbar“ sein, wobei dieser Begriff nicht näher präzisiert ist.
Zudem müssen drei Formalitäten erledigt werden:
- Der Kandidat muss die Unterschriften von 500 gewählten Volksvertretern aus mindestens 30
verschiedenen Departements oder Überseegebieten erhalten, ohne dass mehr als ein Zehntel von
ihnen in ein und demselben Departement oder Überseegebiet gewählte Volksvertreter sind.
Mit diesem Verfahren der so genannten „Kandidatenpräsentation“ sollen die wenig seriösen
Kandidaturen ausgeschaltet und die Kandidaten mit einer wirklichen nationalen Dimension gefördert
werden.
- Außerdem muss der Kandidat dem Verfassungsrat in versiegeltem Umschlag (frühestens zwei
Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit) eine Erklärung über seine
Vermögensverhältnisse übergeben, damit das politische Leben transparenter wird. Diese Erklärung
bezieht sich insbesondere auf die eigenen Vermögenswerte des Kandidaten.
- Der Kandidat muss ein Wahlkampfkonto einrichten, das dem Verfassungsrat binnen zwei Monaten
nach der Wahl offen gelegt werden muss.
Nach Erledigung aller dieser Formalitäten erstellt der Verfassungsrat die Liste der Kandidaten,
die er spätestens 15 Tage vor dem ersten Wahlgang veröffentlicht.
ÜBER
WELCHE
BEFUGNISSE
VERFÜGT DER
PRÄSIDENT
DER
REPUBLIK?
Der Präsident der Republik wacht als Schiedsrichter über die Einhaltung der Verfassung
und gewährleistet die ordnungsgemäße Tätigkeit der öffentlichen Gewalten sowie die Kontinuität
des Staates (Artikel 5 der Verfassung). Zudem ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte und
spielt zu diesem Zweck in der Praxis eine herausragende Rolle bei allen Verteidigungsfragen,
insbesondere seit Frankreich Atomstreitmacht ist (Artikel 15). Nach der Verfassung (Artikel 14) und
in der institutionellen Praxis fällt ihm auch in der Diplomatie eine bedeutende Rolle zu. Dies stellt die
so genannte „domaine réservé“ des Präsidenten der Republik dar, eine ihm vorbehaltene Domäne,
was sich in Zeiten einer Kohabitation als wichtig erweist.
Es wird zwischen zwei Arten von präsidialen Befugnissen unterschieden: gemeinsame
Befugnisse, bei deren Wahrnehmung es einer Gegenzeichnung durch die Regierung bedarf, wie
beispielsweise bei der Unterschreibung von im Ministerrat beschlossenen Verordnungen und Dekreten
oder bei der Verkündung von Gesetzen; eigene Befugnisse, bei denen eine solche Formalität nicht
erforderlich ist, wie etwa Abhaltung eines Volksentscheids, Auflösung der Nationalversammlung oder
Rückgriff auf Artikel 16 der Verfassung, dem zufolge er in Notzeiten über Sondervollmachten verfügt,
um die Demokratie zu wahren und die ordnungsgemäße Funktionsweise der öffentlichen Gewalten
umgehend wiederherzustellen.
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Nähere Informationen
WEBSITES
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Präsidialamt der Republik
- Rolle des Präsidenten der Republik
http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais/le_president/son_role/pouvoirs_
et_attributions/pouvoirs_et_attributions.20005.html
- Amtseinführung des Präsidenten der Republik
http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais/les_institutions/l_investiture_du_pre
sident/la_ceremonie_d_investiture/l_investiture_du_president.21258.html

Öffentliches Leben
- Der Präsident der Republik – Fragen / Antworten
http://www.vie-publique.fr/decouverteinstitutions/institutions/fonctionnement/president-republique/comment/
- Verantwortung des Präsidenten der Republik
http://www.vie-publique.fr/decouverteinstitutions/institutions/approfondissements/responsabilite-du-presidentrepublique.html

Documentation française
- les élections présidentielles sous la Ve République, temps fort de la vie politique française, mars
2007
http://www.ladocumentationfrancaise.fr/dossiers/elections-presidentiellescinquieme-republique/index.shtml
- L'élection présidentielle française 2007, janvier 2007
http://www.ladocumentationfrancaise.fr/dossiers/election-presidentielle2007/index.shtml
RECHTSVORSCHRIFTEN
- Auszüge aus der Verfassung der V. Republik betreffend den Präsidenten der Republik, seine
Wahl, seine Befugnisse - Website des Präsidialamts der Republik http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais/le_president/son_role/pouvoirs_et_
attributions/pouvoirs_et_attributions.20005.html
- Beschluss vom 4. Mai 2006 über die Vorlage der Wahlkampfkonten des
Präsidentschaftswahlkampfs
http://www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnTexteDeJorf?numjo=CCCX0609316S
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BIBLIOGRAPHIE

Le Président de la République (Der Präsident der Republik) von Maryvonne Bonnard in:
Institutions et vie politique sous la Vème République – La Documentation française – 2003 –
Collection Les notices – S. 24 - 30
© Ministère des Affaires étrangères, 2006 /Fränzosiche AuBenministerium, 2007
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