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MANAGEMENT
Hätten Sie’s gewusst?
Eigentlich kennen wir uns alle gut aus im Straßenverkehr. 90 Prozent der Autofahrer geben in Umfragen
regelmäßig an, dass sie sich selbst zu den zehn Prozent der besten Fahrzeuglenker zählen. Mathematisch ist das problematisch, außerdem ändern sich gelegentlich Verkehrsregelungen und die theoretische
Prüfung ist ohnehin lange her. Die kleinen Gemeinheiten im Verkehrsrecht beleuchten wir regelmäßig in
unserer Rubrik.
WIE IST DAS EIGENTLICH MIT WILDUNFÄLLEN?
Dies ist ein ganz heikles Thema, das meistens
gehörig unterschätzt wird. Im Jahre 2014 gab es
allein rund 268.000 Wildunfälle, wobei die mittlere Schadenssumme sich auf fast 2.500 Euro belief. Da Wildunfälle erst ab einem Fahrzeugschaden als solche einzustufen sind, ist von deutlich
höheren Zahlen auszugehen. Denn zählt man
Kollisionen mit Füchsen, Dachsen, Feldhasen et
cetera hinzu, dürfte die Unfallanzahl sich auf
das Vierfache erhöhen.
Wer es noch nicht
erlebt hat, glaubt es
kaum: Es gibt allein
über eine Viertelmillion gemeldete
Wildunfälle pro Jahr
Bei den gemeldeten Unfällen sind Rehe bei Weitem das häufigste Unfallopfer (193.000), gefolgt
von den Wildschweinen (21.520). Rein statistisch gesehen passiert in Deutschland alle 2,5
Minuten ein registrierter Wildunfall, mit entsprechenden Folgen für Fahrzeug und Fahrer. Allein schon daher ein äußerst relevantes Thema.
Umso gewichtiger ist die Feststellung, dass das
ganze Jahr über, besonders aber in der Morgenund Abenddämmerung, mit Wildunfällen zu
rechnen ist. Dazu ist eben nicht die Aufstellung
des Verkehrszeichens 142 („Wildwechsel“) notwendig. Dieses wird, auch um den Schilderwald
nicht unnötig aufzuforsten, nur an Stellen platziert, die bei schnellem Verkehr schlecht einsehbar sind und keine Schutzzäune aufweisen.
Dabei sind die Hürden zum Aufstellen des Zeichens 142 sehr hoch: Es müssen sich schon mehrere Unfälle pro Jahr, und das mit (schweren) Personenschäden, ereignen, um die Maßnahme zu rechtfertigen. Stehen sie einmal,
kommt § 40 der StVO („Gefahrenzeichen“) zur Anwendung, der in Absatz
(1) lapidar sagt: „Gefahrenzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit,
insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine
Gefahrensituation.“
Diese Gefahrzeichen stehen außerhalb geschlossener Ortschaften (was
bei Wildwechsel anzunehmen ist) „im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den
Gefahrenstellen“ (§ 40, Absatz (2)). Bei Kleintieren muss trotzdem jedoch
der Tod dieser in Kauf genommen werden. Die Beseitigung des toten Tieres
obliegt übrigens dem Jagdberechtigten. Bei Treibjagden hat der Jagdverantwortliche für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen.
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Flottenmanagement 2/2016
Passiert ein Wildunfall, ist dies unverzüglich der Polizei zu melden. Wird
das unterlassen, liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit
eine Ordnungswidrigkeit vor. Sollte jemand zudem auf die Idee kommen,
das getötete Tier selbst „abzutransportieren“, so macht er sich der Wilderei schuldig. Insbesondere noch lebende Tiere sind mit Vorsicht zu behandeln, weil sie zu (teils heftigen) Abwehrreaktionen neigen.
Bei Froschwanderungen entsteht zwar kein Problem als Wildunfall, allerdings wird dort häufig aus Sicherheitsgründen („Froschplaning“) Tempo
30 angeordnet. Interessant ist auch die Feststellung, dass nach einer Studie des ADAC 80 Prozent der Verkehrsteilnehmer glauben, dass wenn das
Wildwechselschild nur am rechten Fahrbahnrand steht, die armen Tiere
auch nur von dort kommen können. Auf den Autobahnen steht aus diesem
Grunde häufig auf dem Mittelstreifen noch ein Schild mit einem von links
kommenden Reh. Wie dieses aber die dort befindlichen Betonabweiser
überwinden sollen, bleibt häufig ein Rätsel.
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WIE IST DAS EIGENTLICH MIT PARKUHR,
PARKSCHEIN UND PARKSCHEIBE?
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Auch hier ranken sich diverse Mythen um Anbringung und Ausführung.
Was ist, wenn die Parkuhr defekt ist? Eine mittlerweile fast akademische Frage, da Parkuhren in Deutschland praktisch überall ausgestorben sind und ihr Dasein nur noch in den auch fast überall abgeschafften
Partykellern fristen. Vor 60 Jahren gab es die erste Parkuhr übrigens in
Duisburg!
Im Prinzip regelt dazu aber immer (noch) § 13 der StVO „Einrichtungen
zur Überwachung der Parkzeit“ alles Nötige. Dort lernt man schlicht
in Absatz (1): „An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr
… gehalten werden.“ Ist sie defekt, „darf nur bis zur angegebenen
Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu
verwenden.“ Diese gibt es seit 1970. Dabei macht man dann eventuell
einen Gewinn, da die Parkscheibe immer auf die nächste volle halbe
Stunde eingestellt werden darf (also zum Beispiel um 13:07 Uhr vor auf
13:30 Uhr).
Die Vorgaben für die Parkscheiben selbst sind klar, die für ihre Platzierung, genauso wie bei Parkscheinen (gibt es seit 1980), nicht. Die Parkscheiben müssen (mindestens) eine Höhe von 15 und eine Breite von
11 Zentimetern aufweisen. Werbung darf keine darauf sein. Der Ort der
Präsentation ist vom Gesetzgeber nicht festgelegt, also muss dies nicht
direkt hinter der Windschutzscheibe sein. Allerdings muss das Objekt
von außen gut sichtbar sein. Bei den Parkscheinen herrscht da eine Art
Wildwuchs, was das Aussehen angeht. Da gibt es ein eklatantes Missverhältnis zur Parkscheibe.
Die Einstellung der Parkscheibe darf nach Abstellen des Motors nicht
mehr verändert werden. Es gab ja mal welche mit Motor, sogenannte
„mitlaufende Parkscheiben“. Mittlerweile sind, unter strengen Auflagen, auch elektronische Parkscheiben mit anderen Maßen zugelassen.
Ihre Verbreitung hält sich aber noch in Grenzen. Will man ohne Tricks
der zeitlichen Begrenzung des Parkens entgehen, so hat man die Möglichkeit der kurzfristigen Bewegung des Fahrzeugs. Wenn erlaubt,
kann man es ja einfach andersherum abstellen. Zumindest hatte dann
rein theoretisch ein anderer die Chance, den Parkplatz zu ergattern.
Die Zukunft gehört aber sowieso wohl den Handy-Parksystemen, bei
denen über eine App, allerdings bisher nur in gewissen Städten, die
Parkgebühr entrichtet werden kann. Dazu muss dort aber ein Betreiber
eine entsprechende Infrastruktur bereitstellen.
Unser Know-how hält ihren Fuhrpark in der Erfolgsspur. Denn eine
passgenaue Versicherungslösung mit umfassendem Service ist der
stärkste Antrieb für Ihre Flotte – auf lokalen und globalen Wegen.
Die Beschaffenheit einer Parkscheibe ist, wie fast alles in Deutschland, exakt
definiert
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