Stundentafel der Berufe Fachkraft und Servicekraft für Schutz und
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Stundentafel der Berufe Fachkraft und Servicekraft für Schutz und
Stundentafel der Berufe Fachkraft und Servicekraft für Schutz und Sicherheit Anzahl der Wochenstunden1,2 Lerneinheiten 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr I. Berufsübergreifender Unterricht Wirtschafts-u. Sozialkunde Gesamt 520 80 80 120 280 Kommunikation (Deutsch/Englisch) 40 40 80 160 Sport/Gesundheitsförderung 40 40 0 80 5 II. Berufsbezogener Unterricht 880 Konfliktmanagement 80 80 0 160 Fachkunde Schutz und Sicherheit 80 80 80 240 Recht 120 120 80 320 0 0 80 80 Rechnungswesen/Controlling III. Fächerübergreifender Unterricht 3 Berufsbezogene Projekte IV. Wahlunterricht 120 40 40 40 4 Selbstverteidigung 120 120 40 40 40 120 Stand: Schuljahr 2010/2011 Anmerkungen und Vorgaben: 1. Es werden für jedes Schuljahr rechnerisch 40 Unterrichtswochen zugrunde gelegt. 2. Teilungsunterricht kann in Klassen mit 17 und mehr Schülerinnen und Schülern aus pädagogischen wie auch aus organisatorischen Gründen eingerichtet werden. Für den Teilungsunterricht können bis zu 3 Wochenstunden bei 40 Unterrichtswochen pro Schuljahr vorgesehen werden. 3. Die Projekte werden unter einer charakteristischen Bezeichnung im Zeugnis aufgeführt und benotet. Betriebserkundung Sicherheitsdienstleistungen gem. DIN 77200 Teil 1: Objektsicherung, Alarm- und Interventionsdienst, Notruf- und Service-Leitstelle, Veranstaltungsdienst Sicherheitstechnik Sicherheitsdienstleistungen gem. DIN 77200 Teil 2: Kommunale/Private City Streife, HIPO, Prüfungsdienst zur Einnahmesicherung, Geld- und Werttransport, Sicherungs- und Kontrolldienst im ÖPNV Personaleinsatzplanung Planung Sicherungsdienstleistung Die Gesamtnote für das Fach Projektunterricht ergibt sich aus dem gewogenen Durchschnitt der einzelnen Projektnoten. 4. Wahlunterricht kann nach den Möglichkeiten der Schule angeboten werden. 5. Der Kommunikationsunterricht bezieht sich auf berufspraktische Handlungssituationen. Dieser umfasst neben der Vermittlung von sprachlicher Kompetenz auch interkulturelle Kompetenz, Methodenkompetenz sowie Arbeits- und Präsentationstechniken. Ein Anteil von 80 Unterrichtsstunden (40 bei Servicekraft) in englischer Sprache darf nicht unterschritten werden.