griechisches generalkonsulat frankfurt am main

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griechisches generalkonsulat frankfurt am main
GRIECHISCHES GENERALKONSULAT FRANKFURT AM MAIN
WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN ERFORDERLICHEN QUALITÄTSMERKMALEN
DER PASSBILDER FÜR DIE NEUEN GRIECHESCHEN REISEPÄSSE
ALLGEMEINE HINWEISE
Die hier beschriebenen Anforderungen und Qualitätsmerkmale gelten ausschließlich für die Passbilder der neuen griechischen Reisepässe, die seit
dem 01.01.2006 ausgestellt werden. Sie wurden auf der Grundlage der von der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) vorgegebenen
Kriterien zur Biometrietauglichkeit von Passbildern sowie unter Berücksichtigung der technischen Umsetzung der genannten Kriterien seitens des für
die Ausstellung der neuen Reisepässe zuständigen griechischen Ministeriums konzipiert und zusammengefasst.
Im Informationsblatt (nächste Seite) werden die technischen und qualitativen Kriterien genannt, die ein Passbild erfüllen muss, damit es für die
Ausstellung eines griechischen Reisepasses verwendet werden kann. Die Passbild-Schablone (Seite 3) dient zur praktischen Überprüfung der jeweils
zulässigen Maße. Sie ist als Ergänzung zum Informationsblatt zu verstehen. Zu beachten ist hierbei in erster Linie, dass die Gesamtheit der im
Informationsblatt beschriebenen Anforderungen berücksichtigt werden muss, damit die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument
gewährleistet werden kann. Dies bedeutet, das der Reisepass u.U. nicht ausgestellt werden kann, auch wenn nicht mehrere, sondern lediglich eine der
genannten Anforderungen nicht erfüllt ist (bspw. bei getönten Brillengläsern, auch wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind).
Informationen zu den neuen griechischen Reisepässen und insbesondere zu den hier beschriebenen Qualitätsmerkmalen der Passbilder für griechische
Reisepässe in griechischer Sprache finden Sie im Internet unter: www.ydt.gr/main/Section.jsp?SectionID=13276
Informationen zu den neuen griechischen Reisepässen und insbesondere zu den hier beschriebenen Qualitätsmerkmalen der Passbilder für griechische
Reisepässe in englischer Sprache finden Sie im Internet unter: www.ydt.gr/main/Section.jsp?SectionID=13276&LanguageID=2
HINWEISE ZUM INFORMATIONSBLATT UND ZUR PASSBILD-SCHABLONE
Beachten Sie bitte, dass die Schablone als Ergänzung zum Informationsblatt über die Passbilder für griechische Reisepässe benutzt werden muss.
Für das richtige Herunterladen und Ausdrucken der Datei mit dem Informationsblatt und der Passbild-Schablone sollte die Skalierung im Acrobat
Reader auf 100% eingestellt sein und das Layout beim Ausdruck auf Querformat eingestellt sein. Die Anpassungen „Große Seiten auf Seitengröße
verkleinern“, „ Kleine Seiten auf Seitengröße vergrößern“ sowie „Seiten automatisch drehen und sortieren“ sollten nicht aktiviert sein.
Die Seite mit der Passbild-Schablone sollte auf jeden Fall in Farbe und möglichst direkt auf Folie ausgedruckt werden, damit die Schablone richtig
benutzt werden kann und damit es zu keiner Abweichung der Maße kommen kann.
Nachdem Sie das Informationsblatt und die Seite mit der Schablone ausgedruckt haben, sollten Sie überprüfen, ob die dort angegebenen Maße mit
den tatsächlichen Maßen übereinstimmen, indem Sie die Abmessungen mit einem Lineal nachmessen.
INFORMATIONSBLATT ZU DEN PASSBILDERN FÜR GRIECHISCHE REISEPÄSSE
Abbildung 1:Musterfoto (Maße) für griechische Reisepässe
Abbildung 2: Musterfoto (Bildgröße) für deutsche Reisepässe
4 cm
FALSCH /
RICHTIG /
4,5 cm
6 cm
3,5 cm
Beachten Sie bitte, dass Passbilder mit einer Bildgröße von 3,5 x 4,5 cm
nicht für griechische Reisepässe verwendet werden können!
Bitte beachten Sie die im folgenden beschriebenen Anforderungen:
-
Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Das Passfoto muss 4 cm breit und 6
cm hoch sein (ohne Rand). Die Gesichtsbreite (siehe Abb. 1, CC) muss 20-25 mm betragen. Die Gesichtshöhe (von der Kinnspitze bis zum Haaransatz, siehe Abb. 1, DD) muss
31-35 mm betragen. Beachten Sie bitte, dass nur Farbfotos akzeptiert werden können.
Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein. Der Abstand zwischen Augenhöhe und unterem Ende des Fotos (siehe Abb. 1, BB) muss 30-39 mm betragen. Die Nase
muss auf der Mittellinie (siehe Abb. 1, AA) liegen. Das Bild muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.
Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise weiss oder 5% grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine
Schatten entstehen.
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier vorliegen, farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Es sollte keine Knicke und Verunreinigungen aufweisen.
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in die Kamera
blicken.
Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen (auch bei Brillenträgern) nicht verdeckt werden (bei
getönten Brillengläsern oder bei zu dickem Brillengestell sollte das Foto ohne Brille gemacht werden).
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein, und es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
SCHABLONE ZUR PRÜFUNG DER BIOMETRIETAUGLICHKEIT VON
PASSBILDERN FÜR GRIECHISCHE REISEPÄSSE
ERLÄUTERUNGEN ZUR BENUTZUNG
DER PASSBILD-SCHABLONE
Abbildung 1
20 mm
-
25 mm
31
mm
-
30
mm
Abbildung 2
35
mm
-
39
mm
Gesichtsbreite und Gesichtshöhe
müssen zwischen dem blauen und
dem roten Rechteck liegen
Abbildung 1
Linie A: Breite des Passbildes (4 cm)
Linie B: Höhe des Passbildes (6 cm)
Linie AA: Breitenmitte des Passbildes (Linie, auf
der die Nase liegen muss)
Grüne Linie (BB): Zulässiger Abstand zwischen
Augenhöhe und unterem Ende des Passbildes
(30-39 mm)
Gelbe Linie (CC): Zulässige Gesichtsbreite (2025 mm)
Orange Linie: (DD): Zulässige Gesichtshöhe (3135 mm)
Abbildung 2
Bitte überprüfen sie das Passbild auch Anhand der im Informationsblatt
genannten Kriterien!
-
Blaues Rechteck im Bild: Mindeshöhe (31 mm)
und Mindestbreite (20 mm) des Gesichts
Rotes Rechteck im Bild: maximale Höhe (35
mm) und maximale Breite (25 mm) des Gesichts
Grüne Linie: Maximaler Abstand (rechte Linie,
39 mm) und Mindestabstand (linke Linie, 30
mm) zwischen Augenhöhe und unterem Ende
des Passbildes
Gelbe Linie: Maximale Gesichtsbreite (obere
Linie, 25 mm) und Mindestbreite des Gesichts
(untere Linie, 20 mm)
Orangene Lilie: Maximale Gesichtshöhe (rechte
Linie, 35 mm) und Mindesthöhe des Gesichts
(linke Linie, 31 mm)

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