Prüffristen bei Tauchflaschen
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Prüffristen bei Tauchflaschen
Überprüfungsperiode bei Stahlflaschen • • Grundsätzlich muß jede Stahlflasche (Versandbehälter) alle 10 Jahre einer Erprobung bzw. Überprüfung durch eine benannte Stelle (Prüfstelle z.B.: TÜV) unterzogen werden. In der Novellierung der Versandbehälterverordnung am 19.10.2005 wurde unter anderem die Prüffrist für Tauchgeräte festgesetzt. Alle 40 Monate ist eine Überprüfung durch eine benannte Stelle (Prüfstelle z.B.: TÜV) vorgeschrieben. Überprüfungsperiode bei Verbundflaschen • • • Eine Verbundflasche muß alle 2 Jahre, 3 Jahre oder 5 Jahre einer Erprobung bzw. Überprüfung durch eine benannte Stelle (Prüfstelle z.B.: TÜV) unterzogen werden. Für Flaschen neuer Bauart (z.B. mit Kunststoffliner) oder Flaschen die einem längeren Beobachtungszeitraum geprüft wurden, wurde eine Überprüfungsfrist von 5 Jahren zugelassen. Die nächste Überprüfung ist in der Bedienungsanleitung und auf der Flasche durch einen Aufkleber ersichtlich. Die Dokumentation der Überprüfung erfolgt durch einen Aufkleber mit XXX (Jahr) / XX (Monat) / Prüfstempel / XXX (nächstes Prüfjahr). Die Überprüfung hat in der, von der Erstprüfstelle festgelegten Verfahrensart - Water Jacket oder Druckprüfung - zu erfolgen. Die Bedienungsanleitung muß darüber Aufschluss geben. Farbkennzeichnung • • • • • Tauch- und Atemschutzflaschen (Luft für Inhalation) sind mit den Farben schwarz und weiß, über je 50% der gesamten Schulterhöhe zu lackieren. Flaschen die noch die alte - graue - Farbkennzeichnung haben, dürfen nicht mehr gefüllt werden. Flaschen für Sauerstoff werden mit weißer Flaschenschulter lackiert und medizinische Sauerstoff-Flaschen sind komplett weiß. Weitere Farbkennzeichnungsbeispiele: Azetylen - kastanienbraun (RAL 3009), Argon - dunkelgrün (RAL 6001), Stickstoff - schwarz (RAL 9005), Schweißgemische (inert) und technische Luft - leuchtend grün (RAL 6018), Kohlendioxid - grau (RAL 7037). Farbkennzeichnung gemäß ÖNORM EN 1089-3 "N" als Zeichen für die neue Farbmarkierung braucht nicht mehr angebracht werden. Alte "N" können aber auf der Flaschenschulter bestehen bleiben. Beschriftung • • Zur besseren Identifikation von Atemschutzflaschen soll eine Beschriftung angebracht sein. Z.B.: FF-XXXXXXXXXX Die Beschriftungslackierung erfolgt nach Kundenwünschen und wird mit einer farblosen Schutzlackierung abgedeckt. Quelle: Fa. Aquatechnik - Hochl Seit einiger Zeit, genauer gesagt seit es einen EU TÜV gibt, versuchen Händler sich mit "halbrichtigen" Auskünften einen Wettbewerbsvorteil beim Verkauf von Tauchgeräten zu schaffen. Immer wieder werden sog. 232 Bar Flaschen als neue Flascheninhaltsgröße angeboten bzw. wird nach sog. 232 Bar Flaschen gefragt und der Konsument ist der Meinung in der EU getüvten 232 Bar Flasche - die selbstverständlich in Österreich zugelassen ist - wäre für ihm mehr Luft als in der noch immer - und hoffentlich noch lange - nach österreichischem TÜV gefertigte und gekennzeichneten 200 Bar Flasche. Das ist eine komplett falsche Auslegung/Ansicht, denn in beiden Flaschen ob EU TÜV 232Bar oder A-TÜV 200 Bar steht dem Taucher ein Luftvorrat von abgekühlt 200 Bar zur Verfügung. Es ist nur die Angabe des Messungszeitpunkt unterschiedlich und damit ist auch die Einstanzung unterschiedlich! Meistens ist auf 232 Bar Flasche ein 300 Bar Ventil montiert, dass bringt nicht mehr Luft in die Flasche und auch nicht mehr Sicherheit, Sie haben dann nur Probleme dass Ihr Regler dann nicht passt! 300 Bar Ventile benötigen einen eigenen 300 Bar Regleranschluss ! > Der EU TÜV besagt nichts anderes als, dass eine Tauchflasche an der KompressorFüllrampe mit bis zu 232 Bar FÜLL-ENDDRUCK befüllt werden darf, das ergibt, - da die Tauchflaschen in unseren Breiten bei der Befüllung nicht gekühlt werden dürfen – einen Arbeitsdruck von ca. 200 Bar im abgekühltem Zustand. > Der A-TÜV wiederum besagt, dass in der Tauchflasche der Arbeitsdruck - somit die 200Bar -eingestanzt werden müssen, befüllt dürfen die Flaschen an der Füllrampe ebenfalls - wenn die Anlage getüft und somit richtig eingestellt ist, mit einem FÜLLENDDRUCK von bis zu 232 Bar werden ! Daraus ergibt sich, dass in der Flasche der gleiche Arbeitsdruck ist ! Der Riesenvorteil den Sie als österreichischer Konsument haben, wenn Sie A-TÜV Flaschen kaufen ist, dass der EU TÜV nur – unterschiedlich nach Land - auf bis zu 2,5 Jahren Gültigkeit hat, Flaschen die nach A-TÜV gefertigt und gekennzeichnet sind aber einen 10 jährigen TÜV ( 40-80-120 Monate) haben. In Österreich können EU getüfte sowie auch A- getüfte Flaschen angeboten und befüllt werden ! Der Händler Einkaufspreis für A-TÜV Flaschen, bedingt durch die wesentlich geringere Produktionsmenge - diese werden ausschließlich nur 1x max. 2x jährlich für den österreichischen Markt extra gefertigt, ein österreichischer TÜV Beamter muß dazu extra ins Erzeugerwerk anreisen - ist um einiges höher als der Einkaufspreis von der Massenware Standard EU-TÜV Flaschen, auch sind die A-TÜV Flaschen der Fa. Faber um bis zu 2 kg schwerer als EU-TÜV Flaschen, da Österreich durch den 10 Jahres-TÜV eine andere/bessere Stahlqualität dem Hersteller vorschreibt. Da es aber bei den bekannten 2 Herstellern, Fa. Faber und Fa.HEISER die auch nach ATÜV fertigen, Händler-Gebietsschutz für Österreich gibt, sind viele Händler auf EU TÜV Flaschen anderer Hersteller ausgewichen oder importieren EU TÜV Flaschen aus gebietsschutzfreien Länder. Das hat dazu geführt dass es Flaschen nach EU TÜV gibt, die nach einer wiederkehrenden TÜV-Prüfung mit einem 10 Jahres TÜV gestempelt wurden, somit zur unrichtigen 10 Jahres TÜV Flasche wurden und dem Kunden so übergeben wurden..... solange kein Unfall damit geschieht ist das alles kein Problem, denn auch die EU-TÜV Flaschen sind 100% OK und halten bei ordnungsgemäßem Umgang weit über 10 Jahre, nur eines ist unserer Meinung nach klar auszusprechen, eine ggf. Schadenersatzforderung an eine Versicherung bei einem Unfall wird vermutlich ins negative gehen ! Wer dann im Endeffekt die Endschuld trägt, der Konsument oder der TÜV-Betrieb bzw. der Händler der das Gerät befüllt hat, steht somit im Raum. Unser Rat: überzeugen Sie sich bitte welchen TÜV Ihre Flasche hat und bringen Sie bitte diese rechtzeitig zur richtigen wiederkehrenden TÜV Überprüfung, in Österreich: EU TÜV: Druckprüfung alle 2 Jahre, A-TÜV: visuell alle 40 u.80, Druckprüfung alle 120 Monate = 10 Jahre. Wie erkennen Sie ob es ein 10 Jahres TÜV ist: bei dem TÜV Stempel auf Ihrer Flasche ist bei einer 10 Jahres TÜV Flasche ein Zeichen eingestanzt dass wie ein "offenes Vorhängeschloss" aussieht, mit der offenen Seite nach Links. (auch als ein verkehrter 6er erkennbar) offizielle Gegendarstellung der Fa. Worthington Cylinders zum leidigen Thema wiederkehrende TÜV-Überprüfung für 300 Bar Composite Tauchflaschen Kienberg, 2006-10-20 Mit einigem Verwundern haben wir einen Artikel über die wiederkehrende Prüfung von Compositeflaschen in der Zeitschrift TAUCHEN, Ausgabe 9/2006 auf Seite 126 gelesen sowie immerwiederkehrende Meldungen betreffend der Lebensdauer gehört. Wir fühlen uns verpflichtet diesen Artikel und die Gerüchte in ein klareres Licht zu rücken und Missverständnisse zu beseitigen. 1.) Zunächst eine Stellungnahme zur Aussage: dass Rost unter den Fasern entstehen und vom Inspektionsorgan nicht gesehen werden kann. Korrosion entsteht nur, wenn Sauerstoff und Feuchtigkeit bis zur metallischen Oberfläche der Flasche vordringen kann. Dies setzt aber voraus, dass Beschädigungen oder Porosität der Beschichtungsoberfläche dem Wasser einen Weg bis zum Metall ermöglichen. In so einem Fall würde aber auch die Korrosion an die äußere Oberfläche gelangen und optisch in Form von farbigen Spuren zum Vorschein kommen. Zu der Produktionsmethode und zum Korrosionsschutz sowie den Zulassungen der angesprochenen Flaschen möchten wir noch folgendes festhalten: Composite Gasflaschen für Tauchzwecke der Fa. Worthington Cylinders (Carbon Dive 300) bestehen aus einem Stahlbehälter (Liner) mit einem Umwickelungsverbund aus Kohlefaser über dem zylindrischen Teil des Liners. Im Gegensatz zu „normalen“ Composite Gasflaschen werden solche für Tauchzwecke mit einem zusätzlichen Korrosionsschutz unmittelbar auf der Stahloberfläche ausgestattet. Der Stahlliner wird mit einer Flammspritzverzinkung und einer Grundierung versehen. Die fertig umwickelten Composite Gasflaschen werden mit einer 2Komponenten Beschichtung lackiert. An Composite Gasflaschen, die für Tauchzwecke vorgesehen sind, wurde im Rahmen des Flaschenzulassungsverfahrens die Unterwassereignung durch zusätzliche Versuche überprüft. Die vorgeschriebenen Prüfanforderungen, wie in der Europäischen Norm EN12257 „Ortsbewegliche Gasflaschen – Nahtlose umfangsgewickelte Flaschen aus Verbundwerkstoffen“ beschrieben, wurden erfüllt und durch den TÜV-Süddeutschland bestätigt. Die Composite Gasflaschen der Fa. Worthington Cylinders sind daher für Tauchzwecke geeignet und zugelassen. Ebenso unterliegt die wiederkehrende Prüfung von Composite Gasflaschen strengen Regeln, festgelegt in der Europäischen Norm EN ISO 11623 „Ortsbewegliche Gasflaschen Wiederkehrende Prüfung von Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen“. Selbstverständlich ist es möglich und zulässig Composite Gasflaschen für Tauchzwecke nach diesen Vorschriften wiederkehrend zu prüfen und weiter zu verwenden. 2.) irreführende Gerüchte bezüglich der Lebensdauer der CARBON DIVE 300 , "Die Lebensdauer unserer Carbon-Dive Flaschen ist grundsätzlich nicht limitiert. Dies wird im Rahmen der Typenzulassung durch Lastwechselversuche geprüft. Die Flasche wird dabei 12.000 Füllzyklen bis zum Prüfdruck unterzogen und darf dabei keine Leckage entwickeln. Dies würde bei täglicher Befüllung auf Arbeitsdruck einer Lebensdauer von über 200 Jahren entsprechen. " Worthington Cylinders GmbH Fa. Worthington Cylinders Kienberg Quelle: Fa. Seastar, Wien