Kreisverwaltungsreferat

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Kreisverwaltungsreferat
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Herr Späth
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsmanagement
Verkehrsanordnungen, -projekte
KVR-III/113 - Bezirk Nord
H:\Iv11\Verkehrsordnung\nord\beschluesse\ba\ba10\Dachauer Straße HITMarkt.doc
Aufhebung des Linksabbiegeverbotes in der
Dachauer Straße zum HIT-Markt ( Antrag 6 Ziff.2 )
Empfehlung Nr. 02-08 / E 00223 der Bürgerversammlung
des 10. Stadtbezirkes Moosach am 20.10.2005
2 Anlagen
Beschluss des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 29.05.2006
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes - Moosach - hat am 20.10.2005 anliegende
Empfehlung beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach
§ 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Vorliegende Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, das Linksabbiegeverbot in der
Dachauer Straße an der Zufahrt zu den Firmen Dehner und HIT-Markt aufzuheben.
Hierzu ist Folgendes festzustellen:
Der HIT-Markt ( Am Neubruch 7 ) und das Gartencenter Dehner ( Dachauer Straße 543 ) sind
unter anderem über eine gemeinsame Zufahrt zur Dachauer Straße hin erschlossen ( weitere
Zufahrten befinden sich an der Straße Am Neubruch ).
Bereits vor dem Bau des Dehner-Centers hatte das Kreisverwaltungsreferat mit den damals
beauftragten Architekten die Einrichtung einer Linksabbiegespur geprüft, um auch dem stadtauswärts fahrenden Verkehr die Benutzung der Zufahrt von der Dachauer Straße aus zu ermöglichen. Als Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass allenfalls eine bauliche
Linksabbiegespur denkbar wäre, da mangels räumlicher Kapazitäten die Markierung einer Abbiegespur ausscheidet. Die Fahrbahnbreite der Dachauer Straße beträgt in dem betreffenden
Bereich ca. 9m. Wegen des Linienbus- und Schwerlastverkehrs müsste zumindest für die Geradeausfahrspuren eine Breite von 3,25m gefordert werden. Soweit die Linksabbiegespur von
Lkw genutzt wird, wäre hier ebenfalls eine Breite von mindestens 3m anzusetzen.
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Eine bauliche Lösung würde jedoch einen enormen Kostenaufwand – den der Bauherr zu tragen hätte – erfordern, da im Zuge der notwendigen Fahrbahnaufweitung auch Bushaltestellenverlegungen, Baumfällungen, Lichtmastversetzungen sowie Markierungsänderungen vorgenommen werden müssten. Das Architekturbüro verwarf daher 2002 diese ( bauliche ) Lösung,
zumal bei größerem Kundenandrang auch damit zu rechnen gewesen wäre, dass die Länge
der zu schaffenden Linksabbiegespur nicht ausreichend sein würde. Man einigte sich deshalb
auf eine interne Regelung, bei der zur Dachauer Straße hin lediglich eine Ausfahrt, nicht jedoch eine Einfahrt existieren sollte.
Im Rahmen einer Tekturgenehmigung des Baureferates-Lokalbaukommission wurde aber abweichend von der o.g. Regelung eine Ein- und Ausfahrt geschaffen.
Durch diese Maßnahme sah sich das Kreisverwaltungsreferat gezwungen, im Benehmen mit
dem Polizeipräsidium München für den stadtauswärts orientierten Verkehr in der Dachauer
Straße im Bereich der Ein- und Ausfahrt ein Geradeausfahrgebot ( Zeichen 209-30 StVO ) anzuordnen, um Linksabbiegeversuche zu unterbinden. Zur Verdeutlichung des Linksabbiegeverbotes wurde darüber hinaus auf der Fahrbahn der Dachauer Straße in Höhe der Ein- / Ausfahrt eine durchgezogene Linie ( Zeichen 295 StVO ) markiert.
Auf Grund der fehlenden Aufstellungskapazitäten in der Dachauer Straße und des hohen Verkehrsaufkommens ( auch Lkw und Busse ) würde bereits ein einziger Linksabbieger bei Gegenverkehr – der auf dieser Hauptverkehrsroute nahezu ständig stattfindet - den gesamten
Geradeausverkehr blockieren und so erhebliche Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen
verursachen.
Das Kreisverwaltungsreferat vertritt daher einvernehmlich mit dem Polizeipräsidium München
die Auffassung, dass das Linksabbiegeverbot weiterhin erforderlich ist, um die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs in dem betreffenden Abschnitt der Dachauer Straße in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.
Der vorliegenden Bürgerversammlungsempfehlung kann damit nicht entsprochen werden.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der
Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Straßenverkehr, Herr Stadtrat Altmann, haben von der
Beschlussvorlage Kenntnis genommen.
II. Antrag des Referenten
1.
Von der Sachbehandlung als ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) mit dem
Ergebnis – Keine Aufhebung des Linksabbiegeverbotes in der Dachauer Straße an der Zufahrt zu den Firmen Dehner und HIT-Markt - wird Kenntnis genommen.
2.
Die Empfehlung Nr. 02-08 / E 00223 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes
– Moosach - am 20.10.2005 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 10 der Landeshauptstadt München
Der/Die Vorsitzende
Der Referent
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Johanna Salzhuber
Dr. Blume-Beyerle
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat - GL 11 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem beglaubigten Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 10
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Direktorium - HA II/V 2
An das Polizeipräsidium München
An das Baureferat
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
V.
An das Direktorium - HA II/V 2
 Der Beschluss des BA 10 kann vollzogen werden.
 Der Beschluss des BA 10 kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt)
 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen.
VI. Mit Vorgang zurück zum
Kreisverwaltungsreferat HA III
zur weiteren Veranlassung
Am . . . . . . . . . . .
Kreisverwaltungsreferat - GL 11
I.A.