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2 D 10 762 E ISSN: 1436 - 9818 12 · 2014 O f f i z i e l l e s M i t t e i l u n g s b l a t t d e r K a s s e n ä r z t l i c h e n Ve re i n i g u n g S a c h s e n - A n h a l t Januar Februar März KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 4 5 8 9 10 11 6 2 3 3 12 13 14 15 16 17 18 7 9 4 19 20 21 22 23 24 25 8 16 17 18 19 20 21 22 12 16 17 18 19 20 21 22 5 26 27 28 29 30 31 9 23 24 25 26 27 28 13 23 24 25 26 27 28 29 1 2 5 6 7 3 1 9 8 10 2 3 10 11 12 13 14 15 11 9 10 11 12 13 14 15 4 5 6 7 1 4 5 6 7 8 14 30 31 April Mai Juni KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 14 15 6 7 1 2 3 5 18 8 9 10 11 12 4 19 4 5 6 1 2 3 23 1 2 3 8 9 10 24 8 9 10 11 12 13 14 7 4 5 6 7 16 13 14 15 16 17 18 19 20 11 12 13 14 15 16 17 25 15 16 17 18 19 20 21 17 20 21 22 23 24 25 26 21 18 19 20 21 22 23 24 26 22 23 24 25 26 27 28 18 27 28 29 30 22 25 26 27 28 29 30 31 27 29 30 Juli August September KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 27 28 6 7 1 2 3 5 31 8 9 10 11 12 4 32 3 4 5 6 7 1 2 36 8 9 37 7 4 5 6 1 2 3 8 9 10 11 12 13 29 13 14 15 16 17 18 19 33 10 11 12 13 14 15 16 38 14 15 16 17 18 19 20 30 20 21 22 23 24 25 26 34 17 18 19 20 21 22 23 39 21 22 23 24 25 26 27 31 27 28 29 30 31 35 24 25 26 27 28 29 30 40 28 29 30 36 31 Oktober November Dezember KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 4 44 8 9 10 11 45 2 3 42 12 13 14 15 16 17 18 46 9 10 11 12 13 14 15 51 14 15 16 17 18 19 20 43 19 20 21 22 23 24 25 47 16 17 18 19 20 21 22 52 21 22 23 24 25 26 27 44 26 27 28 29 30 31 48 23 24 25 26 27 28 29 53 28 29 30 31 40 41 5 6 7 3 49 30 Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt - 10762 - Heft 12/2014 KV Sachsen-Anhalt - Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg 4 5 6 7 1 49 8 50 7 4 5 6 1 2 3 8 9 10 11 12 13 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Telefonnummer/Fax Vorsitzender des Vorstandes [email protected] 0391 627-7403/-8403 stellv. Vorsitzender des Vorstandes [email protected] 0391 627-7403/-8403 geschäftsführender Vorstand [email protected] 0391 627-7403/-8403 Vorsitzender der Vertreterversammlung [email protected] 0391 627-6403/-8403 Hauptgeschäftsführer [email protected] 0391 627-7403/-8403 Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung, Personalverwaltung und -entwicklung [email protected] 0391 627-6405/-8403 Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung [email protected] 0391 627-6412/-8403 Referent Grundsatzangelegenheiten/Projekte [email protected] 0391 627-6406/-8403 Sekretariat [email protected] [email protected] 0391 627-6403/-8403 0391 627-7403/-8403 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit [email protected] 0391 627-6511/-878509 Informationstechnik Abteilungsleiter [email protected] 0391 627-6322/-8699 Rechtsabteilung Justitiar [email protected] 0391 627-6450/-8435 Vertragsärztliche Versorgung stellv. Hauptabteilungsleiter [email protected] 0391 627-6543/-8544 Abteilungsleiter Sicherstellung [email protected] 0391 627-6543/-8544 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses - Zulassungen - Ermächtigungen, Nebenbetriebsstätten [email protected] [email protected] 0391 627-7537/-8544 0391 627-6487/-8459 Geschäftsstelle des Berufungsausschusses [email protected] 0391 627-6545/-8544 Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses [email protected] 0391 627-6545/-8544 Geschäftsstelle des Landesausschusses [email protected] 0391 627-6535/-8459 [email protected] 0391 627-6462/-8459 [email protected] 0391 627-6525/-8544 0391 627-8500 Niederlassungsberatung [email protected] 0391 627-6537/-8544 Qualitäts- und Verordnungsmanagement Abteilungsleiterin [email protected] 0391 627-6458/-8459 Aus- und Weiterbildungsmanagement Gruppenleiterin [email protected] 0391 627-6460 Abrechnung/Prüfung Hauptabteilungsleiterin [email protected] 0391 627-7108/-8108 Abteilungsleiterin Abrechnungsadministration stellv. Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung [email protected] 0391 627-6207/-8108 Abrechnungsstelle Halle [email protected] 0345 299800-20/3881161 Abteilung Prüfung Abteilungsleiterin [email protected] 0391 627-6307/-8304 Vertragsabteilung Abteilungsleiterin [email protected] 0391 627-6341/-8341 Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm [email protected] 0391 627-6344/-8349 [email protected] 0391 627-6343/-8349 Honorarabrechnung/Vertragsausführung Abteilungsleiter [email protected] 0391 627-6337/-8341 Buchhaltung/Innere Verwaltung Abteilungsleiterin [email protected] 0391 627-6422/-8423 [email protected] [email protected] 0391 627-6031 0391 627-7031 Bereitschafts- und Rettungsdienst Abteilungsleiter Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung Gruppenleiter Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung Formularstelle Editorial EBM-Änderungen zielen auf die Stärkung der Grundversorgung Dr. Burkhard John, Vorsitzender des Vorstandes Dr. Holger Grüning, stellv. Vorsitzender des Vorstandes Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, flammt immer wieder neu auf und es gibt nicht wenige Meinungsbildner, die meinen, man könne auch ärztliche Leistungen teilweise substituieren. Um zu zeigen, dass dies ein Irrweg ist, müssen wir im vertragsärztlichen Bereich beweisen, dass auf dem Wege der Delegation von Leistungen gute arztentlastende und die Versorgung verbessernde Effekte erreicht werden können. Insofern war es schon viele Jahre das Ziel der KBV, insbesondere im hausärztlichen Bereich diese Möglichkeit der Delegation von Leistungen an besonders qualifizierte medizinische Fachangestellte (MFA) auch im EBM umzusetzen. Bisher war diese Möglichkeit auf den Einsatz in unterversorgten Bereichen begrenzt. Ab 1. Januar 2015 wird nun für den Einsatz einer solchen MFA die Möglichkeit der Abrechnung entsprechender Leistungen bestehen. Hierfür stellen die Krankenkassen zusätzliches Geld zur Verfügung. Damit ist ein wichtiger Fortschritt bei der Sicherung der hausärztlichen Versorgung erreicht worden. Durch die vorgesehene Grundvergütung können die Leistungen, die innerhalb der Praxis insbesondere bei der Versorgung von chronisch Kranken erbracht werden, abgebildet werden. Auch die Hausbesuche dieser besonders qualifizierten MFA, die auch als Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) bezeichnet wird, werden zusätzlich vergütet. Um diese Leistungen abrechnen zu können, müssen die Praxen und die MFA besondere Voraussetzungen erfüllen. Lesen Sie hierzu auch die Seiten 448-449. Bei uns in Sachsen- Anhalt sind schon sehr viele MFA im Rahmen der Hausarztverträge entsprechend qualifiziert worden und können im Rahmen dieser neuen Regelungen anerkannt werden. Wir werden diese Anerkennung so bürokratiearm wie möglich umsetzen, denn durch die Abrechnung der Hausarztverträge über die KV sind die Praxen und VERAH bereits erfasst, so dass nur wenige zusätzliche Meldungen erforderlich werden. die Verhandlungen auf Bundesebene zu den Änderungen im EBM ab 1. Januar 2015 sind nun abgeschlossen. Auch in diesem Jahr spielt die Stabilisierung der Grundversorgung im fachärztlichen und im hausärztlichen Bereich eine wesentliche Rolle. Im Rahmen der Verhandlungen ist es der KBV gelungen, bestimmte Leistungen außerhalb der gedeckelten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu vereinbaren. Die KBV hat sich hierbei entschlossen – so wie es von vielen gefordert wird – den hausärztlichen und den fachärztlichen Versorgungsbereich getrennt zu verhandeln und somit unterschiedliche Regelungen zu entwickeln. Im fachärztlichen Bereich wird eine zweite fachärztliche Grundvergütung (PFG) eingeführt, die neben der bereits bestehenden mit festen Eurobeträgen vergütet wird. Wir haben bei uns in Sachsen-Anhalt die Situation, dass auch schon die erste PFG zu 100 Prozent vergütet werden konnte – das ist in vielen KV-Bereichen nicht der Fall, in denen nur abgestaffelt vergütet wird. Die neue PFG wird nun in allen KV-Bereichen zu festen Preisen ausgezahlt werden. Das ist ein erster Erfolg auf dem Weg zur Ausbudgetierung von Leistungen aus der MGV. Die Einführung dieser Pauschale ist ein weiterer Schritt bei der Erreichung des Zieles, die wohnortnahe fachärztliche Grundversorgung zu stärken. Die Diskussion um die Delegation oder Substitution von ärztlichen Leistungen Burkhard John Wenn von Seiten des Deutschen Hausärzteverbandes die neuen Regelungen als negativ dargestellt werden, so scheint es, dass hier mal wieder sehr stark die Interessen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) eine Rolle spielen. Es geht primär darum, die eigenen Verträge zu bewerben und die KV-Regelungen schlecht zu reden. Bei solchen für die Versorgung wirklich wichtigen Regelungen sollte man aber die eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht in den Vordergrund stellen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit und einen guten Start in das kommende Jahr Holger Grüning Mathias Tronnier PRO 12 | 2014 433 Inhaltsverzeichnis Inhalt Editorial EBM-Änderungen zielen auf die Stärkung der Grundversorgung Inhaltsverzeichnis/Impressum 433 434 - 435 Gesundheitspolitik Nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte 436 „Fit für die Praxis?“ KBV und KVen werben bei Medizinstudenten für die Niederlassung 436 Sachsen-Anhalt Aktuell „Lass Dich nieder“ – Informationskampagne für ärztlichen Nachwuchs gestartet 437 Für die Praxis „Schmuckstücke“ gehören in keine Arztpraxis 438 - 439 Praxisorganisation und -führung (12) Barrierefreiheit in Arztpraxen 440 - 441 Versorgung der Patienten rund um die Feiertage 442 Die Famulaturbörse der KV Sachsen-Anhalt geht online 443 Praxis-IT Jetzt umsteigen: Abschaltung der ISDN-Einwahl zu KVSAonline (6) 444 - 445 Sachsen-Anhalt Aktuell Studierende der Klasse Allgemeinmedizin erkunden die medizinische Versorgung im Harz 446 Rundschreiben Hinweise zur Abrechnung 4/2014 Änderungen des EBM zum 1. Januar 2015 447 448 - 449 Änderung des HVM der KVSA zum 1. Januar 2015 450 Termine für Restzahlungen 450 Hinweise zum Umgang mit Software-Updates 450 Änderung Muster 39 – Dokumentationsvordruck für Krebs-Früherkennungsuntersuchungen (Frauen) ab dem 1. Januar 2015 HIV-Zi-Kodier-Manual und die Zi-Kodierhilfe (Stand 2015) 434 PRO 12 | 2014 450 - 451 451 Inhaltsverzeichnis/Impressum Impressum Kündigung der Einbeziehungsvereinbarung Saale-Klinik Halle durch IKK gesund plus und Knappschaft 452 Neue Heilmittelpreise für Physiotherapie und Podologie 452 Verordnungsmanagement Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln 453 Festbetrag für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram wieder in Kraft 453 - 454 Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage XII (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln) 454 - 457 Hinweis auf Patienten mit Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch 458 Änderung der Liste patentgeschützter Analogpräparate 458 Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls 458 - 460 Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf 460 - 461 Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie – Verordnung und Auswahl von Hörhilfen 461 - 463 Mitteilungen Praxiseröffnungen 464 - 465 Ausschreibungen 465 Wir gratulieren 466 Bedarfsplanung Stellenausschreibungen des Landesausschusses vom 11. November 2014 467 Versorgungsstand in den einzelnen Planungsbereichen von Sachsen Anhalt 467 Ermächtigungen Beschlüsse des Zulassungsausschusses 468 - 469 Fortbildung Termine Regional/Überregional 470 KV-Fortbildung PRO – Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Körperschaft des Öffentlichen Rechts 23. Jahrgang ISSN: 1436 - 9818 Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg, Tel. 0391 627-6000 V.i.S.P.: Dr. Burkhard John Redaktion Janine Krausnick, jk (Redakteurin) Bernd Franke, bf (Redakteur) Anschrift der Redaktion Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt PF 1664; 39006 Magdeburg Tel. 0391 627-6509 / Fax 0391 627-878509 Internet: www.kvsa.de E-Mail: [email protected] Druck Schlüter Print Pharma Packaging GmbH, 39218 Schönebeck · Grundweg 77, Tel. 03928 4584-13 Herstellung und Anzeigenverwaltung Pegasus Werbeagentur Bleckenburgstraße 11a 39104 Magdeburg Tel. 0391 53604-10 / Fax 0391 53604-44 E-Mail: [email protected] Internet: www.pega-sus.de Gerichtsstand Magdeburg Vertrieb Die Zeitschrift erscheint 12-mal im Jahr, jeweils um den 5. des Monats. Die Zeitschrift wird von allen Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Verwaltungskostensatz abgegolten. Bezugsgebühr jährlich: 61,40 EUR; Einzelheft 7,20 EUR. Bestellungen können schriftlich bei der Redaktion erfolgen. Kündigungsfrist: 4. Quartal des laufenden Jahres für das darauffolgende Jahr. Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion. Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge decken sich nicht immer mit den Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt; mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Herausgebers strafbar. Wir drucken auf chlorfreiem Papier. Fortbildungstabelle 471 - 473 Anmeldeformulare für Fortbildungsveranstaltungen 474 - 478 Titelfoto:© magdal3na - Fotolia.com Seite 440:© Microstockfish - Fotolia.com PRO 12 | 2014 435 Gesundheitspolitik Nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte Ab 1. Januar 2015 gilt definitiv nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ärzte und Psychotherapeuten können ihre Patienten jetzt mit einem Plakat und einem Informationsblatt darauf hinweisen. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können ab 2015 nur noch mit der neuen Gesundheitskarte den Arzt, Psychothe rapeuten und Zahnarzt aufsuchen. Die alten Chipkarten sind dann ungültig. Bei Patienten ohne elektronische Gesundheitskarte sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen sowie für Verordnungen wie Arzneimittel ein Privatrezept. Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte Die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen. Die alte Karte ist dann ungültig. Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen, für Verordnungen wie Arzneimittel ein Privatrezept. Ihr Praxisteam Plakat und Patienteninformation im Internet Das Plakat (s.a. Beilage) und die Patienteninformation stehen im Internet zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. http://www.kbv.de/media/sp/Praxisplakat_eGK.pdf http://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eGK.pdf Bundesregierung hat eGK 2004 beschlossen Mit der Gesundheitsreform 2004 hatte der Gesetzgeber die Einführung der eGK beschlossen. Seit 2011 geben die gesetzlichen Krankenkassen die eGK an ihre Versicherten aus. Auf der Karte gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus. Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC befindet sich auf der Rückseite. Privat krankenversicherte Patienten und Versicherte sogenannter sonstiger Kostenträger erhalten keine eGK. Sie können auch ab Januar weiterhin mit der alten Karte zum Arzt gehen. ■■ Quelle: KBV/Praxisnachrichten „Fit für die Praxis?“ KBV und KVen werben bei Medizinstudenten für die Niederlassung Mit einem Infotag für Medizinstudenten und junge Ärzte haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Anfang November auf dem Campus der Berliner Charité für die Niederlassung geworben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe äußerte zur Eröffnung der Veranstaltung seine Wertschätzung für den Arztberuf. Rund 280 Studenten nutzten das Angebot, um mehr über die ambulante Tätigkeit zu erfahren. Der Infotag „Fit für die Praxis?“ fand im Rahmen der Nachwuchskampagne „Lass dich nieder!“ statt. Das direkte Gespräch mit Medizinstudierenden und jungen Ärzten zu suchen, war ein Ziel des großen Infotags. KBV und KVen zogen deshalb mit Beratern und Vertragsärzten direkt auf 436 PRO 12 | 2014 das Universitätsgelände. Dort gab es neben einem Infomarkt auch Diskussions- und Fragerunden. Gesundheitsminister Gröhe, der die Veranstaltung eröffnete, stellte die persönliche Zuwendung und das fachliche Können der Ärzte heraus. Beides sei nicht durch Technik zu ersetzen. Deshalb wolle die Politik auch zukünftig genau hinhören, was sich Nachwuchsmediziner für ihr Arbeitsumfeld wünschen. Was der ambulante Bereich zu bieten hat, darum ging es an den Informations- und Beratungsständen im Lichthof des CharitéCrossOver-Gebäudes. Im extra eingerichteten Niederlassungscafé konnten sich die Besucher in lockerer Runde mit Experten austauschen. Niederlassungsberater der KVen informierten über Fördermöglichkeiten und Wege in die Niederlassung. Mediziner berichteten aus dem Praxisalltag und beantworteten Fragen der künftigen Ärzte. Zufriedene Gesichter bei Teilnehmern und Veranstaltern KBV und KVen wollen auch zukünftig auf diese Weise sich an Studierende direkt in den Universitäten bundesweit wenden. Parallel erfahren Medizinstudenten und junge Ärzte weiterhin alles Wissenswerte zum Thema Niederlassung auf der Website www.lass-dich-nieder.de. Noch in diesem Jahr soll dort eine Börse eingerichtet werden, in der Medizinstudierende Famulaturplätze bei niedergelassenen Ärzten suchen können. ■■ KBV Sachsen-Anhalt Aktuell „Lass Dich nieder“ – Informationskampagne für ärztlichen Nachwuchs gestartet Nachdem am 4. November 2014 die Auftaktveranstaltung in Berlin stattfand, wurden die Medizinstudierenden am 13. November 2014 bundesweit an den Medizinischen Fakultäten über die Möglichkeiten der ambulanten Tätigkeit informiert. Viele Fragen zum Niederlassungsstart Die KV Sachsen-Anhalt war an diesem Tag an den Universitäten Magdeburg und Halle vertreten. Die Studierenden nutzten die Gelegenheit, mit Mitarbeitern der KVSA ins Gespräch zu kommen und sich über Förder möglichkeiten während des Studiums, der Weiterbildung und Praxisgründung zu informieren. Neben der finan ziellen Förderung war insbesondere Gesprächsthema, wie die Niederlassung „funktioniert“. Wie viele freie Stellen gibt es? Wie funktioniert das Verfahren, um an eine solche freie Stelle zu gelangen und sich tatsächlich niederlassen zu können? Gibt es auch im ambulanten Bereich die Möglichkeit, sich anstellen zu lassen? Kann man sich gleich nach der Facharzt prüfung niederlassen oder muss man erst im Rahmen einer Anstellung arbeiten? Wie oft wird man zum Bereitschaftsdienst eingeteilt? Fazit auch dieses Tages war, dass es seitens der Studierenden eine Menge Fragen gibt, deren Beantwortung maßgeblich dafür ist, ob eine Niederlassung in Erwägung gezogen wird. Im Rahmen der Ausbildung lernen die Studierenden insbesondere den stationären Versorgungsbereich kennen. Es gibt nur wenige Möglichkeiten, Einblicke in die ambulante Versorgung zu bekommen. Umso wichtiger ist es, die praktischen Ausbildungszeiten im ambulanten Bereich anzubieten und den Ärzten von morgen viele positive Eindrücke und Erfahrungen zu vermitteln. Wie starte ich in die Niederlassung? Antworten bot der Stand der KV Sachsen-Anhalt. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gern an Conny Zimmermann unter der Tel.-Nr. 0391 627-6458 oder Fotos: KVSA per Mail [email protected] wenden. ■■ KVSA PRO 12 | 2014 437 Für die Praxis „Schmuckstücke“ gehören in keine Arztpraxis Über das Tragen von Schmuck und Kunstfingernägeln kommt es in Gesundheitseinrichtungen immer wieder zu Diskussionen. Nachfolgend werden einige Hinweise und Empfehlungen zum Tragen von Schmuck und Fingernägeln dargestellt. Jedoch ist zu be achten, dass es im Ermessen des Praxisinhabers liegt, ggf. weitere Schutzmaßnahmen und Regelungen über die Hygiene und den Arbeitsschutz zu treffen. So kann ein Schmuck-, Piercingoder Kunstfingernagel-Trageverbot beispielsweise auch aus Gründen des einheitlichen Erscheinungsbildes begründet werden. 438 PRO 12 | 2014 Schmuck Die TRBA 250 gibt in Pkt. 4.1.7 an, dass bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, an Händen und Unterarmen z. B. keine • Schmuckstücke, • Ringe, einschließlich Eheringe, • Armbanduhren, • Piercings, • künstliche Fingernägel, • sogenannte „Freundschaftsbänder“ getragen werden dürfen. Auch die BGW empfiehlt, während der Arbeitszeit keinen Schmuck an Händen und Unterarmen zu tragen: • Schmuck beeinträchtigt die Wirksamkeit der Händedesinfektion und das Eincremen ist erschwert • Feuchtigkeitsstau unter dem Schmuck; so können Desinfektionsmittelreste, Seifenreste oder Keime verbleiben, die unter Umständen eine Hautirritation hervorrufen • Patientenverletzungen sind möglich Zu beachten ist auch, dass Schmuck legierungen oft Allergien auslösende Metalle wie Nickel enthalten. Ein wei terer wichtiger Aspekt ist die Perforierung der Schutzhandschuhe durch Ringe mit Stein oder Schliff. Damit ist Für die Praxis die Schutzfunktion – sowohl für das Personal als auch gegenüber den Patienten – nicht mehr gewährleistet. (Künstliche) Fingernägel und Nagellack Die TRBA 250 weist darauf hin (Pkt. 4.1.7), das Fingernägel kurz und rund geschnitten zu tragen sind und die Fingerkuppe nicht überragen sollen, da lange Fingernägel zu Patientenverletzungen führen können. Lackierte Fingernägel können den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Darüber hinaus belegen verschiedene Studien, dass Nagellack und künstliche Fingernägel eine Besiedlung mit potentiell pathogenen Erregern und Pilzen fördern. Es sind Erreger übertragungen mit nachfolgenden Infektionen bei Patienten möglich. Halsketten und Ohrringe Halsketten können Talg- und Haut rückstände enthalten, wodurch es beim Lösen der Kette zum direkten Erregereintrag bzw. zur -verbreitung kommen kann. Zudem können Halsketten zur Eigengefährdung führen, wenn sie z. B. von einem dementen/verwirrten Patienten oder Kleinkind ergriffen werden. Aus diesem Grund sind auch größere Ohrringe nicht hinnehmbar, da sie ebenfalls zur Eigengefährdung führen können. Zur Erinnerung – Händedesinfektion: Aus Patientenschutzgründen erfolgt eine hygienische Händedesinfektion vor Patientenkontakt bzw. vor aseptisch durchzuführenden Tätigkeiten. Darüber hinaus ist vor Verlassen des Arbeitsbereiches aus Gründen des Beschäftigungsschutzes • nach Patientenkontakt, • nach Kontakt zu potentiell infektiösen Materialien oder Oberflächen oder • nach Ausziehen von Schutzhandschuhen eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Piercings Sichtbare Piercings an Händen und Unterarmen sind wie Schmuck zu betrachten und während der Arbeit nicht zu tragen. Sichtbare Piercings wie beispielsweise im Gesicht können ab einer kritischen Größe zur Eigengefährdung führen, wenn der Patient (z. B. Kleinkind, Dementer/Verwirrter) dieses ergreift und abreißt. Es ist daher aus Arbeitsschutzgründen empfehlenswert, diese nicht zu tragen. Generell sind sowohl sichtbare als auch nicht sichtbare Piercings bei Rötung, Schwellung, Sekretion sofort zu entfernen, da Erreger in die Umgebung verteilt und somit Patienten infiziert werden können. Tattoos Tattoos stellen kein hygienisches Risiko für Patienten dar, außer wenn das betroffene Hautareal entzündet ist. Quellen: DGKH, www.krankenhaushygiene.de >> Informationen >> Nachgefragt TRBA 250, Ausgabe März 2014, Änderung vom 22. Mai 2014 BGW – Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Humanmedizin Sie haben weitere Fragen zum Thema? Gern können Sie sich an Anke Schmidt, Tel. 0391 627-6453 oder an Christin Richter, Tel. 0391 627-7454 wenden. Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen mbH www.aev.de Unverbindliches Beratungsgespräch und individuelle Service-Angebote: Georg-Schumann-Straße 50 04155 Leipzig Tel. 0341 585 79 - 0 Götzstraße 11 80809 München Tel. 089 896 010 - 0 Ferdinandstraße 7 30175 Hannover Tel 0511 3180 777 Katharinenstraße 9 10711 Berlin Tel. 030 893 857 - 0 Reinthalerstraße 5 99092 Erfurt Tel. 0361 2606 337 PRO 12 | 2014 439 Für die Praxis Serie: Teil 12 Praxisorganisation und -führung Barrierefreiheit in Arztpraxen …weil Qualität in der Praxis führt. © Gina Sanders - Fotolia.com Barrieren und Hindernisse tauchen im Alltag an vielen Stellen auf und sind auch in Arztpraxen zu finden. Hierzu gehören bspw. Stufen, zu schmale Türen, fehlende Beschilderungen und auch Verständigungsprobleme. Oft sind es schon kleine Veränderungen, die helfen können, den Zugang in die Praxis und die Orientierung innerhalb der Räumlichkeiten zu erleichtern. Barrierefreiheit heißt bspw., dass Einrichtungen für alle Menschen gut nutzbar sind. Patienten mit Behinderungen und sonstigen Einschränkungen sollen nicht auf zusätzliche Hilfe angewiesen sein, um eine Praxis besuchen zu können. Dies ist in der UN- Behindertenrechtskonvention und im Behindertengleichstellungsgesetz festgelegt: Barrieren sollen beseitigt werden. Ziel der Barrierefreiheit ist es, sowohl bauliche und organisatorische Barrieren als auch „unsichtbare“ und scheinbar unauffällige Barrieren durch Verhaltensweisen und Kommunikation zu überwinden. Von einer Praxis mit wenigen oder keinen Barrieren profitieren nicht nur körperlich oder geistig behinderte Menschen, sondern beispiels weise auch ältere und multimorbide Menschen, Eltern mit kleinen Kindern (und Kinderwagen), Kinder und kleinwüchsige Menschen, sowie Patienten mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. Gipsbein). ewusster Rundgang durch die Praxisb räume ist empfehlenswert, um die Praxis und die Anforderungen wahrzunehmen. Gerade wenn es um die Umgebung geht, kann der Praxisinhaber nicht allein entscheiden. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, Nachbarn oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Auch Selbsthilfegruppen oder Vereine können oftmals einen guten Rat geben und als Ansprechpartner dienen. Beim Standort und bei der Einrichtung einer Arztpraxis ist die Barrierefreiheit im Sinne des Paragraphen 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Verbindung mit Paragraph 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch I herzustellen. Um die eigene Praxis auf Barrierefreiheit hin zu überprüfen, kann die von der KV Sachsen-Anhalt erstellte Checkliste genutzt werden. Diese steht im Internetauftritt der KV Sachsen-Anhalt unter Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Existenzgründung >> Niederlassungsberatung unter dem Stichwort Barrierefreiheit zum Download bereit. Ist-Analyse der Praxisausstattung und -organisation Oft ergibt sich durch das routinierte und tägliche Praktizieren in der Praxis auch eine Art Betriebsblindheit. Ein Organisatorische Maßnahmen und Verhaltensregeln Neben baulichen Maßnahmen sind besonders für bestehende Arztpraxen, die 440 PRO 12 | 2014 Barrierefreiheit ohne Umbaumaßnahmen in den Praxisräumlichkeiten vornehmen möchten, „unsichtbare“ und organisatorische Maßnahmen zu beachten, denn häufig sind es kleine Veränderungen, die Menschen mit Behinderung den Weg in und durch die Praxis erleichtern. Der Auftrag der Barrierefreiheit umfasst eben nicht nur die Beseitigung von baulichen Barrieren. Es geht auch um Verhaltensregeln, wie etwa die namentliche Vorstellung bei der Begrüßung, das bewusste deutliche Sprechen und das Erklären des Laborbefundes. So können kleine Maßnahmen auch schon die Kennzeichnung von Glas flächen an Türen sein, das Beschaffen von Lupen für das bessere Lesen von Informations- und Aufklärungsbögen. Nachfolgend werden Anregungen zur Organisation und Einrichtung von Arzt praxen gegeben, um das Bewusstsein der „Feinheiten“ in der Umsetzung einer barrierefreien Arztpraxis zu stärken. Hinweise zur Praxiseinrichtung und -organisation Anmeldung und Wartezeit • Stühle – bestenfalls mit Armlehnen zur Erleichterung beim Aufstehen – im Wartezimmer und an Stellen außerhalb des Wartezimmers (bspw. neben der Tür zum Behandlungsraum) • Handläufe an den Wänden helfen, wenn sich der Patient kurz festhalten muss • eine angeschaffte Lupe hilft im Bedarfsfall (z. B. bei vergessener Lesebrille) Räume und Ausstattung • an allen für den Patienten wichtigen Stellen: große Schrift und eine mar- Für die Praxis kante, schnörkellose Schriftform • kontrastreiche Schildergestaltung (z. B. schwarz-weiß, dunkelblau- weiß) • große Glasflächen und Glastüren mit deutlichen, kontrastreichen Markierungen • gute und blendfreie Beleuchtung des Gebäudeeinganges, des Treppenhauses, des Flurs und der Räume • Orientierungshilfen sind signalwirksam anzuordnen und müssen eine gute, blendfreie Lesbarkeit ermög lichen Kommunikation • namentliche Vorstellung bei dem Patienten bei der Begrüßung • Patienten direkt und deutlich ansprechen und Unterstützung erfragen • Bei Verlassen des Raumes ist dies dem Patienten mitzuteilen • Sofern sehbehinderte Menschen Hilfestellung wünschen, sollten sie in der Praxis begleitet werden. Zur Orientie rung des Patienten sind Richtungsänderungen, Stufen und Absätze rechtzeitig anzukündigen. • Schriftliche Informationen (Aus drucke, Vordrucke, Flyer etc.) sollten eine Schriftgröße von mindestens 12 Punkt haben, einen möglichst großen Zeilenabstand aufweisen und Kursivschrift vermeiden. Barrierefreies Bauen in der Arztpraxis Praxisinhaber, die sich entschließen, eine Praxis zu eröffnen oder bauliche Veränderungen in den Räumlichkeiten vorzunehmen, um für mehr Barrierefreiheit in der Praxis zu sorgen, sollten zunächst beim zuständigen Bauamt erfragen, welche Aspekte im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu beachten sind. Die baurechtlichen Regelungen für eine in Sachsen-Anhalt ansässige Arztpraxis finden sich in der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt. Zudem sollten die DIN 18024 und 18040 (Vorschriften für Öffentliche Gebäude) Barrierefreies Bauen, Teil 2: Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten, beachtet werden. Es ist entscheidend, um welche der vier Varianten es sich beim Barrierefreien Bauen handelt: 1. Neubau von Praxisräumlichkeiten 2. Umbau von Praxisräumlichkeiten 3. N utzungsänderung der Räume, z.B. von Wohnräumen hin zur Arztpraxis 4. W eiterführung bestehender Praxisräumlichkeiten ohne bauliche Maßnahmen Zwingend zu beachten sind die baurechtlichen Aspekte der Barrierefreiheit bei: • Neubau der Praxisräumlichkeiten • Umbau der Praxisräumlichkeiten • Nutzungsänderung der Räume. Hingegen besteht keine Verpflichtung zum Umbau bei einer übernommenen Praxis, die ohne Umbaumaßnahmen weitergeführt wird. Dessen ungeachtet ist es lohnenswert, über mögliche strukturelle und organisatorische Verbesserungen nachzudenken und diese umzusetzen. Beispiele für Baumaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit Treppen • Breite 135 cm • beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe, 30 cm waagerecht über Anfang und Ende der Treppe hinausragen, Durchmesser 3 bis 4,5 cm • nicht gewendelt • am Ende der Handläufe tastbare Hinweise auf die Geschossebene • kontrastreiche Gestaltung der Treppenstufenkanten • Treppenstufen markieren und Stolperfallen vermeiden (z. B. helle Klebestreifen auf der gesamten Breite der jeweiligen Stufe) Aufzug • Fahrkorb: 110 cm breit und 140 cm tief • Türbreite: 90 cm • Bewegungsfläche vor dem Aufzug: 150 cm x 150 cm • Orientierungshilfen: Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen sind zusätzlich mit Haltestellenstangen auszustatten • Empfehlung: ggü. der Fahrkorbtür sollte ein Spiegel zur Orientierung beim Rückwärtsfahren angebracht werden Nachfolgend sind beispielhaft Elemente der Praxisräumlichkeiten und -ausstattung unter dem Aspekt der Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgeführt: Rampen • max. 6 % Steigung • nicht länger als 6 m (sonst Zwischenpodest mind. 150 cm x 150 cm) • beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend Türen • sollten vorzugsweise automatisch öffnen und müssen leicht bedienbar sein • Türklingeln und Gegensprechanlagen müssen leicht bedienbar sein • mind. ein Flügel 90 cm breit • Höhe 205 cm • in Umkleidekabinen und Toiletten nach außen öffnend • Türschwellen grundsätzlich vermeiden (wenn technisch erforderlich, maximal 2 cm hoch) • Bedienungsvorrichtungen (Taster, Schalter, Klingel) in maximal 85 cm Höhe angebracht Toiletten, Sanitärräume • in jeder Sanitäranlage mindestens eine rollstuhlgeeignete Toilettenkabine • rechts und links neben dem WC Bewegungsraum von 95 cm x 70 cm • Bewegungsfläche vor dem WC: 150 cm x 150 cm • klappbare Haltegriffe in 85 cm Höhe neben dem WC • vorhandener Notruf (Notrufschalter) • Türen: mindestens 90 cm breit und nach außen öffnend • Tür muss abschließbar sein • Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen PRO 12 | 2014 441 Für die Praxis • 55 cm tiefer und unterfahrbarer Waschtisch in max. 80 cm Höhe (Oberkante) • Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch in max. 1 m Höhe PKW • 1 % der Stellplätze, mindestens jedoch 2 Stellplätze behinderten gerecht • Behindertenparkplatz: mindestens 3,50 m breit und 7,50 m lang, abgesenkte Bordsteine Bedienungsvorrichtungen • Bedienungsvorrichtungen (z. B. Schalter, Taster, Toilettenspüler, Klingel, Notrufschalter) müssen auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein und sind in einer Höhe von 85 cm anzubringen Quellen: KBV: PraxisWissen: Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis BÄK/ BZÄK/ KBV/ KZV: Barrieren abbauen – Initiativen und Maßnahmen der Ärzte- und Zahnärzteschaft. Konferenzdokumentation vom 9. September 2013 Orientierungshilfen • gut lesbar • blend- und schattenfreie Beleuchtung • tastbare Hinweise auf Geschossebene in Aufzügen Sie haben Fragen oder Informationsbedarf zum Thema? Gern können Sie sich an Christin Richter telefonisch unter 0391 627-7454 oder per Mail an [email protected] wenden. Versorgung der Patienten rund um die Feiertage Im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Thema Vertretung geben. Eine Vertretung ist für jeden Tag der Abwesenheit erforderlich. Dies gilt auch für die einzelnen Tage vor und zwischen den Feiertagen. Eine Vertretung ist auf jeden Fall für folgende Tage sicherzustellen: 22., 23., 29. und 30. Dezember 2014 sowie 2. und 5. Januar 2015. Am 24. und 31. Dezember 2014 ist der Bereitschaftsdienst eingerichtet, so dass für diese Tage keine Vertretung zu organisieren ist. Die Vertretungsregelungen gelten für alle ambulant tätigen Ärzte (zugelassene Ärzte, angestellte Ärzte, MVZ, Polikliniken). Eine Vertretung ist nur unter Kollegen des gleichen Fachgebietes möglich. Darüber hinaus ist Vertretung auch nur innerhalb des gleichen Versorgungsbereiches zulässig. Ein hausärztlich tätiger Internist kann sich beispielsweise nicht von einem fachärztlich tätigen Internisten vertreten lassen oder umgekehrt. Es gibt die Formen der „kollegialen“ und der „persönlichen“ Vertretung. Kollegiale Vertretung: • Der Vertreter wird in eigener Praxis tätig, rechnet Patienten unter eigener 442 PRO 12 | 2014 LANR auf Muster 19 (Vertretungsschein) ab. Dies gilt nicht innerhalb einer Praxis mit mehreren Ärzten der gleichen Fachrichtung. • Die Vertretung ist vorher mit den entsprechenden Kollegen konkret abzusprechen. • Für die Patienten ist ein Aushang an der Praxis unter konkreter Angabe der Vertretung zu machen. Hilfreich ist auch, die Vertretung auf dem Anrufbeantworter zu benennen. Verweise auf den Bereitschaftsdienst oder die Notfallambulanzen der Krankenhäuser sind nicht zu lässig. Persönliche Vertretung: • Der Vertreter wird in der Praxis des zu vertretenden Arztes tätig und rechnet unter der LANR des zu vertretenden Arztes ab. • Mit dem Vertreter ist in einem Honorarvertrag neben dem Honorar auch der Umfang der Sprechstunden, die Durchführung von Hausbesuchen und bei Einteilung auch die Teilnahme am Bereitschaftsdienst zu vereinbaren. • Der zu vertretende Arzt hat sich von der persönlichen Qualifikation des Vertreters zu überzeugen. • Der Vertreter ist nur zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen berechtigt, für die er selbst qualifiziert ist und für die auch der zu vertre- tende Arzt qualifiziert und berechtigt ist. • Wann ist die Vertretung gegenüber der KVSA anzuzeigen? • Vorherige schriftliche Mitteilung: Wenn Vertretung über einen Zeitraum von 7 Kalendertagen hinausgeht (Formular am Ende dieser Ausgabe) • Im Nachgang: Vermerk von Abwesenheit und Vertretung für jeden Tag (auch unter 7 Tagen) auf der Sammelerklärung mit der Quartalsabrechnung Wie lange kann man sich ohne eine Genehmigung der KVSA vertreten lassen? • innerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von drei Monaten Wann bedarf es einer vorherigen Genehmigung der KVSA? Der Dreimonatszeitraum wird überschritten und eine Vertretung ist weiterhin erforderlich Erforderliche Angaben: • Grund der Antragstellung (bei Vertretung aus gesundheitlichen Gründen bedarf es einer Bescheinigung des behandelnden Arztes unter Angabe der Krankheit und des voraussichtlichen Zeitpunkts der Wiederaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit) • Name der/des Vertreter(s) • Zeitraum der Vertretung Für die Praxis Was bedeutet Abwesenheit für den Bereitschaftsdienst? • Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt ist verpflichtet, für die Besetzung seines Dienstes auch in jedem Abwesenheitsfall Sorge zu tragen. • Sofern ein Vertragsarzt den Bereitschaftsdienst durch einen anderen Arzt durchführen lässt oder mit einem anderen Arzt den Dienst tauscht, ist dies der KVSA vorab zu melden (Formular am Ende dieser Ausgabe). Rechtsgrundlagen: • § 32 Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) • § 15 Bundesmantelvertrag – Ärzte • § 98 Fünftes Sozialgesetzbuch • § 20 Berufsordnung für Ärzte der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Ansprechpartnerinnen: Marlies Fritsch, Tel. 0391 627-7461 E-Mail: [email protected] Kathrin Hanstein, Tel.0391 627-7459 E-Mail: [email protected] Conny Zimmermann, Tel.0391 627-6458, E-Mail: [email protected] Die Famulaturbörse der KV Sachsen-Anhalt geht online Die Famulatur wird zwischenzeitlich von vielen Studierenden genutzt, um Einblicke in den ambulanten Bereich zu erhalten und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Oftmals berichten Ärzte, dass es die Famulatur war, die den ersten Anstoß für die spätere ambulante Tätigkeit gegeben hat. Bieten Sie Studierenden die Möglichkeit, die ambulante Tätigkeit kennenzulernen und wecken Sie das Interesse für eine spätere ambulante Tätigkeit. Zur besseren Organisation und Koordination von Famulaturplätzen stellt die KVSA im KVSAonline-Portal ein System bereit, mit dem Famulaturzeiten „online“ angeboten und durch die Studierenden gebucht werden können. Dazu tragen Sie in dem System Zeiten ein, zu denen es Ihnen möglich ist, einen Famulanten in Ihrer Praxis zu betreuen. Die Famulaturbörse ist erreichbar, wenn Sie über einen KV-SafeNet bzw. KV-FlexNet-Anschluss verfügen. Die Studierenden haben über die Homepage famulaturboerse.kvsa.de die Möglichkeit, auf das Angebot zuzugreifen, einen Platz zu buchen, der von Ihnen angenommen oder abgelehnt werden kann. Weitere Information zur Benutzung der Famulaturbörse finden Sie auf dem KVSAonline-Portal. Ziel ist es, für die Semesterferien im Winter/Frühjahr 2015 die Famulaturbörse erstmals zu nutzen. Wir bitten Sie deshalb, entsprechende Zeiten im Portal anzugeben, damit eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung steht. Darüber hinaus fördert die KVSA die Famulatur sowohl für den Studierenden als auch für den ausbildenden Arzt finanziell. Informationen über die Förderung der Famulatur und zu weiteren Angeboten der KVSA an die Studierenden finden Sie unter http://www.kvsa.de/praxis/ medizinstudierende.html Wenn sich Fragen ergeben, können Sie sich gern an folgende Ansprechpartner wenden: Inhaltliche Fragen: Silke Brumm Tel. 0391 627-6460 Conny Zimmermann Tel. 0391 627-6458 Kathrin Hanstein Tel. 0391 627-7459 Marlies Fritsch Tel. 0391 627-7461 Fax 0391 627-8459 E-Mail: [email protected] Technische Fragen: IT-Service Tel. 0391 627-7000 Fax 0391 627 87-7000 E-Mail: [email protected] Ultraschallsystem Toshiba Xario 200 zu verkaufen Baujahr 2013, wenige Betriebsstunden Neupreis 47.000 €, jetzt 27.500 €, Linear- und Sektorsonde, Stressecho, Dicom, 19 Zoll-Bildschirm mit schwenkbarem Arm, Digital B/W Printer, etc. Kontakt: [email protected] PRO 12 | 2014 443 Praxis-IT Jetzt umsteigen: Abschaltung der ISDN-Einwahl zu KVSAonline (6) Wie vor einem Jahr angekündigt, wird die ISDN-Einwahl zu KVSAonline An fang des kommenden Jahres abgeschaltet. Die Abgabe der Abrechnung und der Dokumentation des 4. Quartals 2014 wird aber noch über die ISDN- Einwahl möglich sein. Dieser Schritt ist notwendig, da die ISDN- Direkteinwahl aus vielen Gründen nicht mehr zeitgemäß und sinnvoll ist: • Bundesweit angebotene Dienste, wie der Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen oder die Nutzung von Dokumentationsportalen z.B. zur Qualitätssicherung können über die ISDN-Einwahl nicht genutzt werden. • Neue Funktionen in KVSAonline wie z.B. die elektronische Bereitstellung der Honorarunterlagen oder die Praxisstatistiken erfordern höhere Verbindungsgeschwindigkeiten und können daher mit ISDN nicht genutzt werden. Neue ISDN-Anschlüsse werden von den Telefonanbietern oft nicht mehr angeboten. Dies ist auch bereits beim Wechsel des Telefonanbieters der Fall. Zur Anbindung an die KV nach der Abschaltung der ISDN-Einwahl stehen zwei Zugangsvarianten zur Verfügung: KV-SafeNet* und KV-FlexNet. KV-SafeNet* ist ein bundesweiter Standard zur Anbindung und Vernetzung von Arztpraxen und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen, wie z. B. Krankenhäusern. Die Anschlüsse werden von Anbietern angeboten, die durch die KBV zertifiziert wurden. Die Verschlüsselung der Verbindung erfolgt durch spezielle Geräte, die sogenannten KV-SafeNet*-Router, die die Anbindung an das „Sichere Netz der KVen“ (SNK) realisieren. Beide Anbindungsvarianten ermöglichen einen gesicherten Onlinezugang zur KV Sachsen-Anhalt sowie zu bundesweit verfügbaren Diensten im „Sicheren Netz der KVen“, wie z. B. der elektronischen Arzt-zu-Arzt-Kommunikation. Sie bieten nach dem Urteil der Landesdatenschützer eine datenschutzkonforme Verbindung, mit der die Übertragung von Patientendaten uneingeschränkt möglich ist. Mit KV-SafeNet* können alle Arbeitsplätze in der Praxis angebunden werden, so dass eine Nutzung der Dienste von allen Arbeitsplätzen und auch direkt aus der Praxissoftware möglich ist. Anwendungsfälle sind z.B. der Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen, elektronische Dokumentationen oder die 1-Klick-Abrechnung. Für die Anbindung mit KV-SafeNet* entstehen geringe monatliche Kosten ab ca. 10 Euro. KV-FlexNet ist ein Angebot der KV Sachsen-Anhalt und nutzt zum Aufbau einer sicheren Datenverbindung die Software-VPN-Technik über das Internet. Die dafür benötigte Software wird durch die KV zur Verfügung gestellt. Aktuell können mit KV-FlexNet alle Dienste genutzt werden, die von der KV Sachsen-Anhalt angeboten werden. Eine Zertifizierung durch die KBV ist geplant, so dass in Zukunft auch Dienste im „Sicheren Netz der KVen“ genutzt werden können. Welche Anbindung für wen? Sowohl für KV-SafeNet* als auch für KV-FlexNet gelten die höchsten Sicherheitsanforderungen. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen. Für die besonders schützenswerten Patienten- und Behandlungsdaten werden mehrere Verschlüsselungsverfahren miteinander kombiniert. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass die Absicherung der Anbindung immer auf dem aktuellsten Stand ist. Grundsätzlich gilt, je größer die anzubindende Infrastruktur (Praxis) ist und je mehr Dienste genutzt werden, desto eher kommt KV-SafeNet* in Frage. Die Nutzung von Diensten im „Sicheren Netz der KVen“ wie z. B. eDoku mentation, elektronischer Arztbrief oder 1-Klick-Abrechnung ist ausschließlich über einen KV-SafeNet*- Zugang möglich. KV-FlexNet ist für kleine Praxen, wie z.B. Psychotherapeuten, eine Alternative. Da die Verbindung nicht an einen Standort gebunden ist, kann die Nutzung auch von der Praxisinfrastruktur getrennt erfolgen. Dies kann ein separater Computer in der Praxis oder auch zu Hause sein. KV-SafeNet* und KV-FlexNet können parallel genutzt werden, z. B. KV-SafeNet* in der Praxis und KV-FlexNet zu Hause oder an einer Nebenbetriebs stätte. Insgesamt stellt KV-SafeNet* für den Einsatz innerhalb der Praxisräume die bequemere Lösung dar, da alle Anwendungen ständig an allen Arbeitsplätzen genutzt werden können. Eine individuelle Beratung, welche Anbindungsvariante den Anforderungen optimal gerecht wird, wird durch den IT-Service der KV Sachsen-Anhalt angeboten. Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Artikels. So gelingt der Umstieg Für einen reibungslosen Umstieg von der ISDN-Direkteinwahl auf KV-SafeNet* oder KV-FlexNet sollten die folgenden Schritte abgearbeitet werden: * Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. 444 PRO 12 | 2014 Praxis-IT • Prüfung der technischen Voraussetzungen Für KV-SafeNet* und KV-FlexNet gelten vergleichbare Anforderungen. Es ist jeweils ein Internetzugang mit einer Bandbreite auf dem Niveau von DSL 2000 oder höher empfehlenswert. Die meisten Dienste können auch mit einer langsameren Anbindung genutzt werden, die Lade- und Wartezeiten können dann aber entsprechend länger ausfallen. Für KV-SafeNet* gilt, dass Funk lösungen UMTS oder LTE ggf. nicht von allen Anbietern unterstützt werden. Für KV-FlexNet gilt diese mögliche Einschränkung nicht, hier genügt ein beliebiger Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. • Entscheidung für eine Zugangsart • Bei KV-SafeNet*, Vertragsabschluss mit einem Anbieter • Installation der Hardware (KV-SafeNet*) oder Software (KV-FlexNet) • Durchführung eines Funktionstests. Dies kann z.B. mit der Testübertragung der letzten Abrechnung durchgeführt werden. • Ggf. Deinstallation der ISDN-Einwahlsoftware Förderung der Onlineanbindung mit KV-SafeNet* Die KV Sachsen-Anhalt unterstützt die sichere elektronische Kommunikation seit 2011 mit einem Förderprogramm für KV-SafeNet*. Praxen, die 2014 einen solchen Anschluss einrichten lassen, können eine Förderung in Höhe von 300 Euro in Anspruch nehmen. Die Fortführung dieses Förderprogramms ist auch für das Jahr 2015 geplant. Details zur Förderung 2015 werden in der Januar-Ausgabe der PRO veröffentlicht. Beratung und weitere Informationen durch den IT-Service Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung zum Umstieg von der ISDN-Direkteinwahl auf KV-SafeNet* oder KV-FlexNet sowie zu allen Fragen rund um den Einsatz und die Sicherheit von IT-Systemen in der Praxis steht der IT-Service der KV Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung. IT-Service der KV Sachsen-Anhalt Telefon:0391 627 7000 Fax: 0397 627 87 7000 E-Mail: [email protected] * Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. PRO 12 | 2014 445 Sachsen-Anhalt Aktuell Studierende der Klasse Allgemeinmedizin erkunden die medizinische Versorgung im Harz Medizinstudierende aus den Klassen Allgemeinmedizin der Martin-Luther-Universität Halle haben sich am 11. Oktober 2014 in Wernigerode mit ihren Tutoren Thomas Dörrer und Stephan Fuchs über die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, Angebote für PJler und auch zur Famulatur informiert. Unter dem Titel „1. Harzer Landarzttag“ wurde dem medizinischen Nachwuchs ein abwechslungsreiches Programm geboten. Nach der Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden des Hausärzteverbandes Sachsen – Anhalt, Dipl.-Med. Stefan Andrusch, hatten die Studierenden die Gelegenheit, sich die Hausarztpraxis von Dr. Steffen Lippert anzusehen. Dr. Lippert berichtete, wie er seine persönlichen Vorstellungen und Ideen bei der Gestaltung seiner Praxis umsetzen konnte. Berufliche Perspektiven in der Region gehören Kooperationsverträge, die einerseits die KV mit der Stadt Wernigerode und ebenso das Harzklinikum mit der Kommune geschlossen haben. Einen vergleichbaren Vertrag mit der Stadt Quedlinburg abzuschließen, ist erklärtes Ziel des kommunalen Krankenhauses. Vertreter des Harzklini- möglich, die außerklinischen Weiterbildungsabschnitte bei niedergelassenen Ärzten im Bereich der Verbundweiterbildung Harz-Börde zu absolvieren, wie Henrik Straub informierte. Wernigerodes Vize-Bürgermeister Andreas Heinrich und Sozialamtsleiterin Petra Fietz hoben vor allem die Familienfreundlichkeit ihrer Kommune hervor und betonten, dass die Stadt nicht nur wirtschaftlich und touristisch zu den leistungsstärksten im Land gehört. Auch im kulturellen, sozialen und Vereinsbereich könne der Harz ein sehr breites Spektrum vorweisen, was Wernigerode zu einem lebenswerten Arbeits- und Wohnort mache, erklärten die Vertreter aus dem Rathaus. Die Dres. Uwe Grahmann, Heiko Geiling und Stefan Schütze führten die Hallenser Gäste in zwei Gruppen durch das Wernigeröder Klinikum. Die Endoskopie, der Röntgenbereich mit CT und MRT sowie die Stroke Unit wurden dabei besichtigt. Chefarzt Dr. Frank Dömges, Schwester Christel Dressel und die diensthabende MTA Daniela Schulze stellten diese Bereiche vor und beantworteten Fragen der angehenden Mediziner. Nach einer Stadtbesichtigung stellten sich die Stadt Wernigerode und das Wernigeröder Klinikum vor. In einer Gesprächsrunde, moderiert Die Teilnehmer des "1. Harzer Landarzttages" Foto: MLU Halle von Kliniksprecher Tom Koch, machten auch Conny Zimmermann von Am Ende des 1. Harzer der Kassenärztlichen VerLandarzttages zogen alle einigung Sachsen-Anhalt, Carina kums Dorothea Christiane Erxleben er- Beteiligten ein überaus positives Fazit. Friedrichs für das MVZ Harz in Elbinläuterten die Möglichkeit, die gesamte Ausdruck dessen ist der Wunsch der gerode und Henrik Straub (HausärzteAusbildung zum Facharzt für AllgeHallenser Studenten, im kommenden verband Wernigerode) deutlich, welche meinmedizin am Klinikum mit seinen Jahr im Rahmen einer ähnlichen VeranFördermöglichkeiten und Perspektiven MVZ absolvieren zu können. Darüber staltung beispielsweise im Oberharz gerade ländliche Regionen bieten. Dazu hinaus ist es selbstverständlich auch wiederkommen zu dürfen. ■■ KVSA 446 PRO 12 | 2014 Rundschreiben Nr. 17 | 2014 Hinweise zur Abrechnung 4/2014 Die Abgabe für die Abrechnung des Quartals 4/2014 ist vom 02.01.2015 bis 10.01.2014 möglich. Ihre Abrechnung können Sie bei folgenden Stellen einreichen: Kassenärztliche Vereinigung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt Am Kirchtor 9 Doctor-Eisenbart-Ring 2 06108 Halle/Saale 39120 Magdeburg Die Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr gelten am 02.01.2015; am 05.01.2015 und vom 07.01.2015 bis 09.01.2015. Für den Fall, dass Sie Ihre Abrechnung Samstag, den 03.01.2015, oder Samstag, den 10.01.2015, abgeben möchten, sind beide Dienststellen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass beide Dienststellen am Dienstag, dem 06.01.2015, wegen des Feiertages nicht besetzt sind. Die online-Übertragung der Abrechnung ist ebenfalls an die o.g. Abgabezeit gebunden, nicht aber an die Öffnungszeiten der Dienststellen. Sollten Sie Ihre komplette Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin erstellt haben, können Sie diese selbstverständlich auch vor den o. g. Terminen bei uns einreichen. Die Abgabetermine sind verbindlich und einzuhalten. Ist eine Einhaltung im Ausnahmefall nicht möglich, ist dieses mit der Abrechnungsabteilung vor Ablauf der Frist zu klären. Erfolgt die Abgabe der Abrechnung ohne Genehmigung nach dem festgelegten Zeitraum, ist der Vorstand der KVSA auf der Grundlage der Abrechnungsanweisung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Paragraf 4 (3) berechtigt, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von drei Prozent festzulegen. Sollte die Abrechnung am Quartalsbeginn nicht persönlich abgegeben werden, hat die Praxis bei Inanspruchnahme eines Kuriers ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Abrechnung zu den im Rundschreiben festgesetzten Terminen bei der KVSA eingeht. Auch bei der Versendung der Abrechnung per Post ist darauf zu achten, dass die Abrechnung zu den angegebenen Zeiten in der KVSA eingegangen sein muss. Maßgeblich für die Prüfung ist generell der Posteingang bei der KVSA, nicht der Poststempel. Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung Tel. 0391 627-6102 627-6108 627-7108 PRO 12 | 2014 447 Rundschreiben Nr. 17 | 2014 Änderungen des EBM zum 1. Januar 2015 Der Bewertungsausschuss hat zur weiteren Stärkung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung Leistungen in den EBM aufgenommen. Die Finanzierung dieser neuen Leistungen erfolgt extrabudgetär aus den bundesweit für beide Versorgungsbereiche zusätzlich zur Verfügung stehenden jeweils 132 Millionen Euro. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wird das Geld für einen Zuschlag für die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) und im hausärztlichen Versorgungsbereich für die Finanzierung der nichtärztlichen Praxisassistentin auch in nicht unterversorgten Gebieten verwendet. Für den auf die pädiatrische Versorgung entfallenden Anteil wird der Bewertungsausschuss in Kürze geeignete Maßnahmen beschließen. 1. Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) Zuschlag ab Quartal 1/2015 Zur Stärkung der Grundversorgung wird eine Zuschlagsposition zur PFG ab dem 1. Quartal 2015 eingeführt. Die Höhe dieses Zuschlags liegt einheitlich bei 26,7 Prozent der jeweiligen PFG. Die Vergütung erfolgt außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Neu erhalten ab dem 1. Quartal 2015 auch Schwerpunktinternisten eine PFG und einen Zuschlag zur PFG. Diese werden jedoch nur in Behandlungsfällen vergütet, in denen ausschließlich die jeweilige Grundpauschale, ggf. der Laborwirtschaftlichkeitsbonus nach GOP 32001, Leistungen des Kapitels 40 sowie Impfungen abgerechnet werden. Im Übrigen bleibt für alle Arztgruppen die Festlegung der Leistungen, die die PFG ausschließen, im Anhang 3 zum EBM bestehen. Die PFG für Gynäkologen wird von 3,04 € auf 2,47 € abgesenkt. Im Gegenzug dazu wird der Ausschluss der PFG in Verbindung mit der Laborgrundpauschale Mutterschaftsvorsorge/Empfängnisregelung (GOP 01701) gestrichen. Neu aufgenommen wird der Ausschluss der PFG bei Abrechnung der GOP 01783, 01792, 01816, 01833 und 01840. Die bisherige gemeinsame PFG für die psychiatrische und nervenheilkundliche Grundversorgung wird aufgeteilt in eine Pauschale für Psychiatrie (GOP 21218, neue Bewertung 4,52 €) und in eine Pauschale für Nervenheilkunde (neue GOP 21225, Bewertung 4,01 €), die durch FÄ für Nervenheilkunde und FÄ für Neurologie und Psychiatrie berechnet werden kann. FÄ für Neurologie berechnen weiterhin die Pauschale für die neurologische Grundversorgung nach der GOP 16215, die neu ebenfalls mit 4,01 € bewertet wird. Der Zuschlag zur PFG wird wie auch die PFG automatisch durch die KVSA zugesetzt. 2. Nichtärztliche Praxisassistentinnen in Hausarztpraxen Im hausärztlichen Versorgungsbereich wird die Abrechnung der nichtärztlichen Praxisassistentin neu geregelt. Einsatz auch in nicht unterversorgten Gebieten möglich 448 PRO 12 | 2014 Ab Januar 2015 können Hausärzte auch in nicht unterversorgten Gebieten nichtärztliche Praxisassistentinnen (NÄPA auch als VERAH bezeichnet) für die Versorgung der Patienten einsetzen und abrechnen. Dazu werden die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03060, 03062, 03063 neu in den EBM aufgenommen. Die neuen Leistungen sind genehmigungspflichtig. Für den Nachweis der Quali fikation ist eine Übergangsregelung vereinbart. Darin ist auch geregelt, dass diese bei Nachweis des Ausbildungsbeginns schon abgerechnet werden können, wenn die Ausbildung spätestens bis zum 30.06.2016 abgeschlossen sein wird. Rundschreiben Nr. 17 | 2014 Die Leistungen wurden wie folgt festgelegt: • 03060 Zuschlag zu der GOP 03040 • 03062 Besuch des Patienten durch die NÄPA einschl. Wegekosten • 03063 Mitbesuch des Patienten durch die NÄPA einschl. Wegekosten 2,26 € 17,05 € 12,53 € Den kompletten Wortlaut der Leistungslegenden finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kvsa.de/Praxis/Abrechnung_Honorar/EBM. Die GOP 03062 und 03063 ersetzen die bisherigen Kostenpauschalen 40870 und 40872 im EBM. Voraussetzung für die Berechnung der GOP 03062 und 03063 ist ein persönlicher kurativer Arzt-Patienten-Kontakt und damit die Abrechnung der Versichertenpauschale im Quartal. Die Beschäftigung der entsprechend ausgebildeten nichtärztlichen Praxisassistentin, die mehr als 20 Stunden die Woche angestellt sein muss, ist gegenüber der KVSA nachzuweisen. Darüber hinaus ist die Abrechnungsmöglichkeit der neuen GOP an festgelegte Mindestfallzahlen im Durchschnitt der letzten vier Quartale gebunden: • mindestens 860 Behandlungsfälle; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 640 Behandlungsfälle oder • mindestens 160 Behandlungsfälle von Patienten, die das 75. Lebensjahr vollendet haben; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 120 Behandlungsfälle Bei der Zählung der hausärztlichen Behandlungsfälle bleiben Bereitschaftsdienstfälle, Überweisungsfälle mit ausschließlich Probenuntersuchungen und/oder dokumentierten Untersuchungsergebnissen sowie Behandlungsfälle, mit ausschließlich Kostenerstattungen des Kapitels 40 unberücksichtigt. Ärztliches Gespräch für Haus- und Kinderärzte nach GOP 03230 und 04230 Der obligate Leistungsinhalt für das haus- und kinderärztliche Gespräch, GOP 03230 bzw. 04230, ist ab dem 01.01.2015 nicht mehr an eine lebensverändernde Erkrankung gekoppelt. Die neue Formulierung lautet: Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist… Alle übrigen Regelungen, wie z.B. das Gesprächsbudget, bleiben unverändert bestehen. Antragspflichtige Psychotherapie In Folge der Änderung der Mindestteilnehmerzahlen im Rahmen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt eine Anpassung der Leistungslegenden der GOP 35202, 35203 und 35211. Diese sind ab dem 01.01.2015 nur für große Gruppen mit mindestens 6 bis höchstens 9 Patienten, davon abweichend bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 5 bis höchstens 9 Patienten berechnungsfähig. Für die Berechnung von kleinen Gruppen mit mindestens 3 bis höchsten 4 Patienten wurden die GOP 35205, 35208 und 35212 zum 01.01.2015 neu in den EBM aufgenommen. Die Details der Änderungen wurden bereits im Deutschen Ärzteblatt, Heft 42 vom 17. Oktober 2014, veröffentlicht. Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung Tel. 0391 627-6102 627-6108 627-7108 PRO 12 | 2014 449 Rundschreiben Nr. 17 | 2014 Änderung des HVM der KVSA zum 1. Januar 2015 Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung Tel. 0391 627-6102 627-6108 627-7108 Die Vertreterversammlung der KVSA hat in Ihrer Sitzung am 3. Dezember 2014 die Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) zum 1. Januar 2015 beschlossen. Die Änderung umfasst neben redaktionellen und formalen Änderungen im Wesentlichen die Einführung von weiteren qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) für die Arztgruppe der Frauenärzte (QZV „Besuche“ „Klein chirurgie“, „Verordnung medizinische Rehabilitation“, „Sonographie I“, „Zusatzpauschale Onkologie“, „Infusionen“ und „Transfusionen“). Darüber hinaus setzt die Zuweisung eines Regelleistungsvolumens (RLV) für einen Arzt die Abrechnung von RLV-relevanten Fällen des Arztes voraus. Den kompletten Wortlaut des HVM finden Sie auf unserer Homepage unter: Start >> Praxis >> Abrechnung / Honorar >> Honorarverteilung >> 2015 >> 1. Quartal 2015. Termine für Restzahlungen Ansprechpartnerin: Constanze Richter, Abteilungsleiterin Buchhaltung/ Verwaltung Tel. 0391 627-6422 Nachfolgend geben wir Ihnen die geplanten Restzahlungstermine für die genannten Quartale zur Kenntnis. Sollten sich die Termine aufgrund nicht vorhersehbarer Sachverhalte verändern, werden wir Sie informieren. Quartal 4/2014 Quartal 1/2015 Quartal 2/2015 Quartal 3/2015 8. April 2015 8. Juli 2015 8. Oktober 2015 12. Januar 2016 Hinweise zum Umgang mit Software-Updates Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung Tel. 0391 627-6102 627-6108 627-7108 Bitte beachten Sie, dass Updates, die von Ihrem Softwarehaus zur Verfügung gestellt werden, unbedingt entsprechend den Vorgaben des Softwarehauses eingespielt werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vorgaben, z.B. die ordnungsgemäße Formularbedruckung, entsprechend umgesetzt werden. Die Umsetzung ist Voraussetzung für die Zertifizierung des Softwaresystems. Die nicht ordnungsgemäße Bedruckung von Formularen seit dem 4. Quartal 2014 in einigen Praxen führt insbesondere zu Schwierigkeiten in Laborpraxen und in Apotheken. Änderung Muster 39 – Dokumentationsvordruck für Krebs-Früherkennungsuntersuchungen (Frauen) ab dem 1. Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 sind die Krebsfrüherkennungs-Befunde auf einem neuen Muster 39 zu dokumentieren. Die jetzigen Dokumentationsvordrucke dürfen nicht aufgebraucht werden. Frauenärzte erhalten rechtzeitig vor dem 1. Januar 2015 eine Erstausstattung mit dem neuen Formular. 450 PRO 12 | 2014 Rundschreiben Nr. 17 | 2014 Seit 1. Juli 2014 gilt für die gynäkologische Zytodiagnostik der Cervix uteri (Gebärmutterhals) ein neues Klassifikationsmodell: die Münchner Nomenklatur III. Es ist bundesweit die Grundlage für eine einheitliche Dokumentation der Befunde. Die neue Version III ermöglicht den Zytologen unter anderem eine noch differenziertere Befundung. Zum 1. Januar 2015 wird die Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie an diese neue Münchner Nomenklatur III angepasst. Die Vereinbarung schreibt vor, dass Ärzte die neue Version III verwenden müssen – und zwar sowohl bei der Befunddokumentation, als auch für die Jahresstatistik ab dem Berichtsjahr 2015. Damit Sie auf Basis der neuen Klassifikation dokumentieren können, werden die Berichtsbögen 39b „Ausfertigung für den untersuchenden Arzt“ und 39d „Ausfertigung für den Zytologen“ angepasst. Konkret geändert wird das Feld „Zytologischer Befund“. Dort stehen bisher sechs Ankreuzmöglichkeiten zur Verfügung, um die Gruppe anzugeben, in die der Befund eingeordnet wird (z.B. Gruppe III). Statt weitere Ankreuzkästchen einzuführen, ist hier künftig „Gruppe“ vorgedruckt und die entsprechende Bezeichnung ist im Freitextfeld zu ergänzen. Des Weiteren gibt es einige redaktionelle Anpassungen. Beispielsweise sind für „Bemerkungen“ künftig fünf Zeilen vorgesehen (statt bisher eine) und das Feld „Zellmaterial nicht verwertbar“ steht an oberster Stelle (statt bisher neben den Gruppen). Bei „Endozervikale Zellen“ wurde die Reihenfolge der beiden Ankreuzkästchen getauscht: „vorhanden“ (die häufiger angekreuzte Variante) steht nun vor „nicht vorhanden“. Die Praxisverwaltungssysteme werden mit dem Update für das erste Quartal, das fristgerecht zum 1. Januar 2015 installiert werden muss, aktualisiert. Praxen mit Blankoformularbedruckung brauchen es nur einzuspielen, um die neuen Formu lare auszudrucken. Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung Tel. 0391 627-6102 627-6108 627-7108 HIV-Zi-Kodier-Manual und die Zi-Kodierhilfe (Stand 2015) Zur Erleichterung und Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit steht eine Kodierhilfe zur richtigen ICD-Verschlüsselung der HIV/AIDS-Erkrankungen zur Verfügung. Das Zi-Kodier-Manual finden Sie auf unserer Homepage unter: www.kvsa.de/praxis/abrechnung_honorar/icd_10_richtig_kodieren/icd_10.html Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung Tel. 0391 627-6102 627-6108 627-7108 PRO 12 | 2014 451 Rundschreiben Nr. 17 | 2014 Kündigung der Einbeziehungsvereinbarung Saale-Klinik Halle durch IKK gesund plus und Knappschaft Die IKK gesund plus und die Knappschaft haben die Einbeziehungsvereinbarung zum Vertrag zur Integrierten Versorgung mit der Saale-Klinik Halle mit Wirkung zum 31.12.2014 gekündigt. Ansprechpartnerin: Sabine Jung Tel. 0391 627-6338 Damit können ab 01.01.2015 die prä- und postoperativen Leistungen (Pseudo-Ziffern 99305H und 99306H) für Versicherte der IKK gesund plus und der Knappschaft nicht mehr abgerechnet werden. Für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt läuft der Vertrag unverändert weiter. Neue Heilmittelpreise für Physiotherapie und Podologie Für die Betriebskrankenkassen gelten ab 01.06.2014 und für die Ersatzkassen ab 01.05.2014 neue Preise gemäß § 125 SGB V zur Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen. Außerdem gelten für die Betriebskrankenkassen ab 01.09.2014 neue Preise für podologische Leistungen. Ansprechpartnerin: Heike Fürstenau Tel. 0391 627 6341 452 PRO 12 | 2014 Die aktuellen vollständigen Übersichten der Heilmittelpreise sind auf der Homepage www.kvsa.de unter >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Heilmittel zu finden. Bei Bedarf stellen wir diese auch per Fax zur Verfügung. Diese Informationen sollen helfen, das vertragsärztliche Verordnungsverhalten für den Heilmittelbereich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu steuern. Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Arzneimittel Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband erstellte Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie aktualisiert. Der Leitfaden ermöglicht Ärzten, sich schnell über Regelungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu informieren. Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln aktualisiert Die Ergänzungen betreffen: Beschlüsse zur (Frühen) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V • Cobicistat • Canagliflozin • Flutemetamol (Diagnostikum bei PET: Deshalb keine Berücksichtigung in der Übersicht) • Dapagliflozin/Metformin • Dolutegravir • Sofosbuvir • Macitentan Off-Label-Use Anlage VI, Arzneimittel-Richtlinie • Venlafaxin bei neuropathischen Schmerzen • Dapson + Pyrimethamin zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis • Atovaquon + Pyrimethamin zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis • Cotrimoxazol zur Prophylaxe von Pneumocystis-Pneumonien • Cotrimoxazol zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis • Liposomales Doxorubicin bei kutanen T-Zell-Lymphomen • Lamotrigin bei zentralem Schmerz nach Schlaganfall (post-stroke-pain) • Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin bei fortgeschrittenen Karzinomen der Gallenblase und -wege • Intravenöse Immunglobuline bei Myasthenia gravis Die Schnellübersicht mit Stand vom 24. September 2014 steht im Internet unter www.kvsa.de >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel zur Ver fügung. ■■ jm Festbetrag für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram wieder in Kraft Der Festbetrag für Antidepressiva mit dem Wirkstoff Escitalopram ist zum 1. Dezember 2014 wieder in Kraft getreten. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2014 seine Eilentschei dung aus dem Jahr 2011 – mit welcher der Festbetrag zu Escitalopram a usgesetzt wurde – aufgehoben. Das bedeutet für die ärztliche Praxis: Bei der Verordnung des Arzneimittels Cipralex® müssen Patienten wieder neben der Zuzahlung die Differenz zwischen dem Apothekenverkaufspreis und dem Festbetrag (Festbetragsaufzahlung) bezahlen. PRO 12 | 2014 453 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Arzneimittel Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den patentgeschützten Wirkstoff Escitalopram (Cipralex®) und den generisch verfügbaren Wirkstoff Citalopram aus der Gruppe der selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) in eine gemeinsame Festbetragsgruppe überführt. Anschließend legte der GKV-Spitzenverband den Festbetrag für die o.g. Gruppe fest. Der pharmazeutische Unternehmer (pU) von Cipralex® nahm keine Preisanpassung an den Festbetrag vor. Der Patient musste folglich bei der Verordnung von Cipralex® die Festbetragsaufzahlung bezahlen. Der pU Lundbeck erhob gegen den Beschluss des G-BA Klage vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: L 1 KR 140/11 KL). Das LSG entschied vorläufig, die Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram auszusetzen. Folglich mussten Patienten ab diesem Zeitpunkt keine Festbetragsaufzahlung für die Verordnung von Cipralex® in der Apotheke leisten. Nachdem der Patentschutz für Escitalopram (Cipralex®) inzwischen ausgelaufen ist und verschiedene pU den Wirkstoff generisch in Verkehr gebracht haben, haben sich der pU Lundbeck und der GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, ihren Rechtsstreit über die Einordnung des Antidepressivums in eine Festbetragsgruppe mit Citalopram für beendet zu erklären. ■■ hd Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage XII (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Beschlüsse zur Nutzen bewertung von Arzneimitteln wie folgt gefasst: Fertigarzneimittel/ Arzneistoff Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Kategorie des Zusatznutzens Inkrafttreten Adempas® (Riociguat) a)Adempas® ist indiziert für die Behandlung erwachsener Patienten mit einer chronisch thromboembolischen pulmonalen Hypertonie (CTEPH) der WHO Funktionsklassen II bis III mit inoperabler CTEPH bzw. persistierender oder rezidivierender CTEPH nach chirurgischer Behandlung, zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit. a)geringer Zusatznutzen 16. Oktober 2014 b)Adempas® ist ebenfalls indiziert als Monotherapie oder in Kombination mit Endothelin-Rezeptorantagonisten für die Behandlung erwachsener Patienten mit pulmonal arterieller Hypertonie (PAH) der WHO-Funktionsklassen II bis III zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit. b)geringer Zusatznutzen Die Wirksamkeit wurde in einer PAH-Population einschließlich Ätiologien einer idiopathischen oder hereditären PAH oder einer mit einer Bindegewebserkrankung assoziierten PAH nachgewiesen. Riociguat ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Abs. 1 SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Riociguat sollte nur durch in der Therapie von Patienten mit CTEPH oder PAH erfahrene Fachärzte erfolgen. Bei PAH wurden Studien mit Riociguat hauptsächlich bei folgenden Formen durchgeführt: idiopathische oder hereditäre PAH und PAH in Assoziation mit Bindegewebskrankheiten. Die Anwendung von Riociguat bei anderen Formen der PAH, die nicht in Studien untersucht wurden, wird nicht empfohlen. 454 PRO 12 | 2014 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Arzneimittel Fertigarzneimittel/ Arzneistoff Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Tecfidera® (Dimethylfumarat) Tecfidera® wird zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose angewendet. Zweckmäßige Vergleichstherapie: Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat Kategorie des Zusatznutzens Inkrafttreten 16. Oktober 2014 Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung ist von einem Facharzt für Neurologie oder von einem Facharzt für Nervenheilkunde, mit Erfahrung in der Behandlung der Multiplen Sklerose, durchzuführen. Tresiba® (Insulin degludec) 16. Oktober 2014 Tresiba® ist angezeigt zur Behandlung des Diabetes mellitus bei Erwachsenen. a)Monotherapie zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen. Zweckmäßige Vergleichstherapie: Humaninsulin a)Ein Zusatznutzen ist nicht belegt b)Kombinationstherapie mit einem oder mehreren oralen Antidiabetika zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen. Zweckmäßige Vergleichstherapie: Metformin plus Humaninsulin b)Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Hinweis: Wenn Metformin gemäß Fachinformation nicht geeignet ist, ist Humaninsulin als Therapieoption einzusetzen. c) Kombinationstherapie mit Bolusinsulin (mit oder ohne einem oder mehreren oralen Antidiabetika) zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen. Zweckmäßige Vergleichstherapie: Humaninsulin plus ggf. Metformin c) Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Hinweis: In der Kombination mit Bolusinsulin (ohne orales Antidiabetikum) im Rahmen einer ICT ist eine zusätzliche Metformin-Gabe nicht regelhaft indiziert. d)Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 bei Erwachsenen. Zweckmäßige Vergleichstherapie: Humaninsulin d)Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Fycompa® (Perampanel) Fycompa® ist angezeigt als Zusatztherapie fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Epilepsiepatienten ab 12 Jahren. Erneute Nutzenbewertung Zweckmäßige Vergleichstherapie: Eine individuelle antiepileptische Zusatztherapie, soweit medizinisch indiziert und falls noch keine Pharmakoresistenz/Unverträglichkeit und Kontraindikationen bekannt sind, mit Eslicarbazepin (Erwachsene) oder Gabapentin oder Lacosamid (für Patienten ab 16 Jahren) oder Lamotrigin oder Levetiracetam oder Oxcarbazepin oder Pregabalin (Erwachsene) oder Topiramat oder Valproinsäure oder Zonisamid. Die Angaben zu Perampanel (PRO April 2013) in der Fassung des Beschlusses vom 7. März 2013 (BAnz AT 26.03.2013 B4) werden aufgehoben. 6. November 2014 Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 PRO 12 | 2014 455 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Arzneimittel Fertigarzneimittel/ Arzneistoff Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Jakavi® (Ruxolitinib) Jakavi® ist angezeigt für die Behandlung von krankheitsbedingter Splenomegalie oder Symptomen bei Erwachsenen mit primärer Myelofibrose (auch bekannt als chronische idiopatische Myelofibrose), Post-Polycythaemia-vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller-Thrombozythämie-Myelofibrose. Nutzenbewertung gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie, weil der Umsatz des Orphan Drugs einen Betrag von 50 Millionen Euro/Jahr übersteigt. Ursprünglicher Beschluss in PRO April 2013 Zweckmäßige Vergleichstherapie: Für die vom Anwendungsgebiet umfassten Patienten mit primärer Myelofibrose oder Post-Polycythämia-vera-Myelofibrose sind die Voraussetzungen zur Durchführung einer allogenen Stammzelltransplantation zu prüfen. Kommt die allogene Stammzelltransplantation nicht als Therapieoption infrage, erfolgt die Behandlung, wie auch die Behandlung der Post-essentiellen-Thrombocythämie-Myelofibrose symptomorientiert palliativ mit Best-Supportive-Care. Als Best-Supportive-Care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. Seitens der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) werden im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) Myelosuppression, Infektionen und Blutungen als unerwünschte Ereignisse von besonderer Bedeutung adressiert. Die Patienten sind über das erhöhte Risiko für Blutungen und für Infektionen zu informieren und sorgfältig auf Anzeichen von Blutungen oder von Infektionen hin zu beobachten. Die Behandlung sollte nach 6 Monaten entsprechend der Fachinformation beendet werden, falls es zu keiner Reduktion der Milzgröße oder Verbesserung der Symptome seit dem Beginn der Therapie gekommen ist. Für Patienten, die eine gewisse Verbesserung der klinischen Symptomatik zeigen, wird empfohlen, die Therapie mit Ruxolitinib zu beenden, wenn sich ihre Milz um ≥ 40% (Milzlänge) oder ≥ 25% (Milzvolumen) im Vergleich zum Ausgangswert vergrößert hat und nicht länger eine spürbare Verbesserung der krankheitsbedingten Symptome festzustellen ist. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Ruxolitinib soll durch einen in der Anwendung onkologischer Arzneimittel und in diesem Krankheitsbild erfahrenen Arzt erfolgen. Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 PRO 12 | 2014 Inkrafttreten 6. November 2014 Ruxolitinib ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. 456 Kategorie des Zusatznutzens Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Arzneimittel Fertigarzneimittel/ Arzneistoff Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Orphacol® (Cholsäure) Orphacol® ist angezeigt zur Behandlung von angeborenen Störungen der primären Gallensäuresynthese aufgrund eines 3β-Hydroxy-Δ5-C27-SteroidOxidoreduktase-Mangels oder eines Δ4-3-Oxosteroid-5β-Reduktase-Mangels bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen im Alter von einem Monat bis 18 Jahren und bei Erwachsenen. Cholsäure ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Kategorie des Zusatznutzens Inkrafttreten 6. November 2014 Zusatznutzen nicht quantifizierbar Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Cholsäure darf nur durch in der Therapie von Patienten mit angeborenen Synthesestörungen der primären Gallensäuren erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie bzw. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie erfolgen. Dieses Arzneimittel wurde unter „außergewöhnlichen Umständen“ zugelassen. Das bedeutet, dass es aufgrund der Seltenheit der Erkrankung und aus ethischen Gründen nicht möglich war vollständige Informationen zu diesem Arzneimittel zu erhalten. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird jegliche neue Informationen, die verfügbar werden, jährlich bewerten und, falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert werden. Zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) umfassen ein Schulungsprogramm für verschreibende Ärzte, um Schulungsmaterial über Diagnose und Behandlung bereitzustellen und über erwartete und potenzielle Risiken in Verbindung mit der Behandlung zu informieren. Die Behandlung mit Cholsäure ist abzubrechen, wenn sich eine gestörte hepatozelluläre Funktion (ermittelt anhand der Prothrombinzeit) nicht innerhalb von drei Monaten nach Einleitung der Cholsäurebehandlung verbessert. Dabei sollte ein gleichzeitiges Absinken der Gesamtgallensäuren im Urin zu beobachten sein. Die Behandlung ist zu einem früheren Zeitpunkt abzubrechen, wenn eindeutige Hinweise auf eine schwere Leberinsuffizienz vorliegen. Die Beschlüsse zur Nutzenbewertung werden immer in einer gekürzten Fassung veröffentlicht. Vor der Verordnung sollte daher der vollständige Beschluss zur Kenntnis genommen werden. Die gesamte Anlage XII mit allen Beschlüssen zur Nutzenbewertung und die dazugehörigen Tragenden Gründe stehen auf den Seiten des G-BA unter www.g-ba.de >> Informationsarchiv >> Richtlinien >> Arzneimittel-Richtlinie >> Anlage XII bzw. unter der Rubrik „(Frühe) Nutzenbewertung nach Paragraf 35a SGB V“ zur Verfügung. Tipp: Eine übersichtliche Darstellung der zahlreichen Verfahren zur Nutzen bewertung ist auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter http://www.kbv.de/html/2064.php zu finden. ■■ jm Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 PRO 12 | 2014 457 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Arzneimittel / Heilmittel Hinweis auf Patienten mit Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch Folgende Meldung eines möglichen Arzneimittelmissbrauches liegt uns aktuell vor: Region Mansfeld-Südharz Bei einer 39-jährigen Patientin, wohnhaft in Hettstedt und versichert bei der IKK gesund plus, besteht der Verdacht eines Arzneimittelmissbrauches von Zolpidem- haltigen Filmtabletten 10 mg. Die Patientin leide an einer rezidivierenden depressiven Störung sowie an einer Angststörung. Laut Patientin erfolge eine Mitbehandlung durch einen Psychiater, von dem auch die Erstverordnung erfolgt sei. Die meldende Arztpraxis habe von zwei Apotheken Hinweise erhalten, dass die Patientin kopierte Privatrezepte der Praxis vorgelegt habe, um Zolpidem-haltige Tabletten wiederholt ausgehändigt zu bekommen. Allgemeine Hinweise: Sollten sich Patienten vorstellen, bei denen sich der Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch ergibt, bitten wir um Mitteilung. Dafür steht ein Meldebogen zur Verfügung. Für den Umgang mit arzneimittelabhängigen Patienten hat die KVSA einen Stufenplan erstellt. Ansprechpartnerin: Anke Rößler, Tel. 0391 627-6438 Meldebogen und Stufenplan können telefonisch oder online unter www.kvsa.de >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel >> Verdachtsfälle Arzneimittelmissbrauch abgefordert werden. Änderung der Liste patentgeschützter Analogpräparate Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 Von der Liste patentgeschützter Analogpräparate wurden die Präparate Idom®, Gabitril®, Quadropril® und Plenaxis® mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 gestrichen, da sie durch die pharmazeutischen Unternehmer vom Markt genommen wurden. Die aktualisierte Liste ist abrufbar unter www.kvsa.de, weiter unter Praxis >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel. ■■ mk Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls Nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind Verordnungen außerhalb des Regelfalls vom Arzt auf dem Verordnungsvordruck besonders medizinisch zu begründen. Gleichzeitig hat er eine prognostische Einschätzung über die noch erforderlichen Behandlungseinheiten abzugeben. Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vom Patienten zur Genehmigung vorzulegen. Einige Praxen von Heilmittelerbringern 458 PRO 12 | 2014 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Heilmittel bieten ihren Patienten die Weiterleitung der Verordnung an die Krankenkasse als Service an. Wird die Verordnung bei der Krankenkasse vorgelegt, übernimmt sie die Kosten für die verordneten Heilmittel bis zum Zugang der Entscheidung über den Genehmigungsantrag. Im Falle einer Ablehnung endet die Kostenübernahme mit dem Tag des Zugangs des ablehnenden Bescheides. Verzichtet eine Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren für die Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls, entspricht dies rechtlich gesehen einer Genehmigung gegenüber den Heilmittelerbringern. Die Krankenkasse ist ver pflichtet, die Kassenärztliche Vereinigung über den Genehmigungsverzicht zu informieren. Patienten oder Heilmittelerbringer müssen Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls dann der zuständigen Krankenkasse nicht mehr vorlegen. Damit können die Heilmittelerbringer die von ihnen gemäß ärztlicher Verordnung erbrachten Leistungen ohne vorherige Genehmigung mit der Krankenkasse abrechnen. Ärzte erhalten diese Informationen, damit sie ihre Patienten entsprechend beraten können. Im Falle von Änderungsmitteilungen der Krankenkassen werden diese aktualisiert. Aktuelle Hinweise Die energie-BKK verzichtet weiterhin, befristet bis zum 31. Dezember 2015, auf ein Genehmigungsverfahren bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls. Somit müssen hier die Patienten Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nicht genehmigen lassen. Genehmigungsverzichte (Stand: 6. November 2014) Ersatzkassen/vdek (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, Handelskrankenkasse (hkk)) Knappschaft BIG direkt gesund Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 32 Betriebskrankenkassen, dazu gehören: Bahn-BKK BKK24 BKK advita BKK der MTU Friedrichshafen GmbH BKK Deutsche Bank AG BKK Diakonie BKK Gildemeister Seidensticker BKK Groz-Beckert BKK Merck BKK Mobil Oil BKK ProVita BKK Publik BKK RWE BKK Salzgitter BKK Technoform BKK VBU (Verkehrsbauunion) BKK VDN (Vereinigte Deutsche Nickel-Werke) BKK Victoria-D.A.S. PRO 12 | 2014 459 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Heilmittel BKK Wirtschaft & Finanzen BKK Würth Bosch BKK Daimler BKK Deutsche BKK E.ON BKK energie-BKK (befristet bis 31. Dezember 2015) mhplus BKK pronova BKK R+V BKK Salus BKK Securvita BKK TUI BKK Vaillant BKK Besonderheiten A. IKK gesund plus (Bereich Ost und West) Genehmigungsverzicht für die Indikationsschlüssel ZN1, ZN2, AT3, LY2, LY3 und EX4 Ansprechpartnerin: Anke Rößler, Tel. 0391 627-6438 B. AOK Sachsen-Anhalt Genehmigungspflicht für Maßnahmen der Physikalischen Therapie • klassische Massagetherapie (KMT) • standardisierte Heilmittelkombinationen D1 • alle ergotherapeutischen Leistungen Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf Patienten mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen haben durch die Regelung des § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) die Möglichkeit, medizinisch notwendige und dauerhaft benötigte Heilmittel für mindestens ein Jahr von ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen, wenn ein andauernder Behandlungsbedarf mit Heilmitteln zu erwarten ist. Vertragsärztlich tätige Ärzte können im Rahmen des genehmigten langfristigen Heilmittelbedarfs Heilmittel entsprechend der HeilM-RL verordnen, ohne dass diese Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind. Der langfristige Heilmittelbedarf besteht in der Regel bei Vorliegen der Diagnosen nach der Anlage 8.2 zur Prüfvereinbarung. Bei Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren kann der Patient mit einer Verordnung des Arztes die Heilmitteltherapie unmittelbar beginnen. Ein Antrag auf Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung ist nicht erforderlich. Bei Krankenkassen mit individuellem Genehmigungsverfahren kann der Patient bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Bei nicht gelisteten Diagnosen, die jedoch bezüglich der Schwere und Dauerhaftigkeit der Schädigungen mit den in der Anlage 8.2 aufgeführten Diagnosen vergleichbar sind, hat der Patient die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung zu beantragen. 460 PRO 12 | 2014 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Heilmittel / Hilfsmittel Aktuell verzichtet die energie-BKK weiterhin, befristet bis zum 31. Dezember 2015, auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf bei Vorliegen einer Diagnose nach Anlage 8.2 der Prüfvereinbarung. Somit entfällt die Notwendigkeit einer Antragstellung auf langfristige Genehmigung von Heilmitteln durch den Patienten. Damit verzichten derzeit folgende Krankenkassen auf die Genehmigung für langfristige Heilmittelbehandlungen gemäß den Diagnosen Anlage 8.2 (Stand: 6. November 2014): Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, Handelskranken kasse (hkk)) Primärkassen AOK Sachsen-Anhalt Knappschaft AOK Bayern BIG direkt gesund IKK Südwest Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 15 Betriebskrankenkassen, dazu gehören: actimonda Krankenkasse (ehemals BKK ALP Plus) BKK EWE BKK Groz-Beckert BKK Mobil Oil BKK Publik BKK Salzgitter BKK Technoform BKK VBU BKK VDN BKK vor Ort Bosch BKK Daimler BKK energie-BKK (befristet bis 31. Dezember 2015) Novitas BKK TUI BKK Ansprechpartnerin: Anke Rößler, Tel. 0391 627-6438 Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie – Verordnung und Auswahl von Hörhilfen Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie / HilfsM-RL) zu ändern. Neben formalen Änderungen in den Vorgaben zur Diagnostik beschloss der G-BA bei der Verordnung von Hörhilfen, dass der Arztvorbehalt immer für die erstmalige Indikationsstellung gilt, da die Ursache des Hörverlustes vor der Erstversorgung Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 PRO 12 | 2014 461 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Hilfsmittel Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 abzuklären ist. In bestimmten Fällen ist auch bei einer Folgeverordnung eine erneute fachärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung erforderlich. Mit diesem Beschluss präzisierte der G-BA, wann eine fachärztliche Verordnung von Hörhilfen für die Kostenübernahme zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist. 1. Formale Änderungen Begründung: Zu den formalen Änderungen der §§ 21 und 22 der HilfsM-RL führt der G-BA in den Tragenden Gründen zum Beschluss aus, dass „die Änderungen […] erforderlich waren, um die Vorgaben zur Diagnostik für die einohrige Hörgeräteversorgung anzupassen.“ § 21 HilfsM-RL Beidohrige Hörgeräteversorgung: Zur Überprüfung des Hörgeräteversorgungserfolges lassen sich der Freiburger Einsilber-Test in Ruhe oder der Oldenburger Satztest und Göttinger Satztest im Störschall anwenden. Die beidohrige Versorgung ist die Regelversorgung, weshalb Absatz 4 als entbehrlich zu betrachten ist und daher insgesamt gestrichen wurde. Nachteilige Auswirkungen auf die Versorgung sind nicht zu befürchten. § 22 HilfsM-RL Einohrige Hörgeräteversorgung: Zur Überprüfung des Hörgeräteversorgungserfolges wurde bisher lediglich der Oldenburger Satztest und Göttinger Satztest berücksichtigt. Um den Versorgungserfolg auch bei einer nur einseitig versorgungspflichtigen Hörgeräteversorgung ebenfalls mit dem Freiburger Einsilber-Test überprüfbar zu machen, wird mit § 22 Absatz 2, analog zum § 21, eine Testanordnung ergänzt, die den Einsatz des Freiburger Einsilber-Tests in diesem Fall beschreibt. Darüber hinaus wurden die dB-Mindestwerte, die eine Verbesserung der Störschall/Nutzschall-Relation der Sprachverständnisschwelle für die adaptiven Tests anzeigen, um den Zusatz (S/N) präzisiert. § 23 HilfsM-RL Knochenleitungs-Hörgeräte: Das Wort „getragenen“ wird durch das Wort „schallübertragenden“ ersetzt. Diese sprachliche Korrektur dient dem besseren Verständnis. 2. Verordnung von Hörhilfen (§ 27 Absatz 1 HilfsM-RL) Der G-BA führt in den Tragenden Gründen zum Beschluss aus, dass die erstmalige Abgabe von Hörhilfen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine vertragsärztliche Verordnung voraussetzt, da eine Abklärung der Ursache des Hörverlustes vor Erstversorgung medizinisch geboten ist. Indem die Regelung zwischen Erst- und Folgeversorgung unterscheidet und den Arztvorbehalt auf die Erst- und Folgeversorgungen mit medizinischer Notwendigkeit beschränkt sowie die Fälle der medizinischen Notwendigkeit konkret regelt, wird die Richtlinie der folgenden gesetzlichen Regelung des § 33 Absatz. 5a SGB V gerecht: Für jede weitere Abgabe von Hörhilfen ist eine ärztliche Verordnung nur erforderlich, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Dies ist insbesondere der Fall 462 PRO 12 | 2014 Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014 Hilfsmittel a) bei der Hörgeräteversorgung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, b)bei neu aufgetretenem Tinnitus, c) bei Vorliegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit gemäß WHO (Hörverlust am besseren Ohr > 80 dB als Durchschnitt der tonaudiometrischen dB-Werte bei 0,5 kHz, 1 kHz, 2 kHz, 4 kHz). Im neuen Satz 5 des § 27 Absatz 1 HilfsM-RL wird dieser Katalog konkreter medizinischer Sachverhalte übernommen, bei denen die ärztliche Verordnung bei einer Folgeversorgung mit Hörhilfen aufgrund medizinischer Gebotenheit vorgesehen ist. 3. Auswahl des Hörgerätes und Abnahme (§ 30 Absatz 1 HilfsM-RL) Ansprechpartnerinnen: Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk), Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller (jm), Tel. 0391 627-6439 Heike Drünkler (hd), Tel. 0391 627-7438 Der § 30 regelt die Auswahl des Hörgerätes und dessen Abnahme. Die Ergänzungen der Sätze 1 und 2 besitzen deklaratorischen Charakter und lassen die Kompetenz der Vertragspartner nach § 127 SGB V zur Regelung von Einzelheiten der Versorgung mit Hörhilfen unberührt. Die Änderung der Richtlinie ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Oktober 2014 in Kraft getreten. Der Beschluss und die Tragenden Gründe zu dem Beschluss sind abrufbar auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de >> Informationsarchiv >> Richtlinien >> Hilfsmittel-Richtlinie >> Beschlüsse. ■■ mk PRO 12 | 2014 463 Mitteilungen Praxiseröffnungen Prof. Dr. med. Claudia Wickenhauser, FÄ für Pathologie, angestellte Ärztin am MVZ Martha-Maria gGmbH, Röntgenstr. 1, 06120 Halle, Tel.: 0345 5591451 seit 01.10.2014 Dr. med. David Löwenthal, FA für Radiologie, hälftige Übernahme der Zulassung von Dr.med. Andreas Debrand-Passard, FA für Diagnostische Radiologie und BAG mit R.-E. Henkelmann Dr. med. S. Schult und Dr. med. A. Debrand-Passard, FÄ f. Radiolo gische Diagnostik, Dr. med. D. Müller und Dr. med. R. Steinke FÄ für Nuklearmedizin, Halberstädter Str. 125-127, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391 6289410 seit 01.10.2014 Ecaterina Furdui, FÄ für Allgemeinmedizin, angestellte Ärztin in der Nebenbetriebsstätte MVZ Dreiländer eck GmbH, II, Str. des Friedens 20, 39579 Rochau, Tel.: 039328 211 seit 01.10.2014 Dr. med. Hans-Georg Beneke, Praktischer Arzt, angestellter Arzt in der Nebenbetriebsstätte MVZ Dreiländer Seit 1992 für Sie da! B E U T L E R WERNECKE Steuerberatung Betriebswirtschaft Rechnungswesen Wir steuern Ihre Steuern! Ihr Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM) im Landkreis Mansfeld-Südharz Hallesche Str. 67 · 06536 Südharz OT Roßla Tel. 034651/45 97 0 Mühlgasse 23 · 06526 Sangerhausen Tel. 03464/57 00 00 www.beutler-wernecke.de 464 PRO 12 | 2014 & eck GmbH, II, August-Bebel-Ring 15, 06484 Quedlinburg, Tel.: 03946 8117174 seit 01.10.2014 Hermann Kaufmann, FA für Allgemeinmedizin, angestellter Arzt in der Nebenbetriebsstätte MVZ Dreiländer eck GmbH, II, August-Bebel-Ring 15, 06484 Quedlinburg, Tel.: 03946 8117174 seit 01.10.2014 Dr. med. Jörg Haßelmann, FA für Urologie, angesteller Arzt am Johanniter-Zentrum für Medizinische Versorgung in der Altmark GmbH, Wendstr. 31, 39576 Stendal, Tel.: 03931 661370 seit 09.10.2014 Dipl.-Psych. Stefan Hilffert, Psycho logischer Psychotherapeut, Mühlstr. 12, 06636 Laucha an der Unstrut, Tel.: 034462 698170 seit 13.10.2014 Andrea Thiele, Dr. med. Jürgen Knolle, Dr. med. Ulf Krause, FÄ für Pathologie, angestellte Ärzte am Medizinischen Versorgungszentrum des Städtischen Klinikums Dessau gGmbH, Auenweg 38, 06847 Dessau-Roßlau/OT Dessau, Tel.: 0340 5013655 seit 15.10.2014 Dipl.-Psych. Claudia Denecke-Höltje, Kinder- u. Jugendlichen- Psychotherapeutin, Kapellenstr. 10, 38835 Osterwieck, Tel.: 039421 659496 seit 20.10.2014 Dr. rer. nat. Katja Jamrozinski, Psychologische Psychotherapeutin, Am Waldbad 1a, 38875 Oberharz am Brocken/OT Elend seit 20.10.2014 Dr. med. Frank Plumeyer, Dr. med. Peter Fricke, FÄ für Chirurgie Dr. med. Tilo Pohle, FA für Chirurgie/ Mitteilungen Visceralchirurgie, angestellte Ärzte am Medizinischen Versorgungszentrum der Pfeifferschen Stiftungen GmbH, Pfeifferstr. 10, Ärztezentrum, 39114 Magdeburg, Tel.: 0391 85050 seit 01.11.2014 Sektkellereistr. 9, 06632 Freyburg, Tel.: 034464 628982 seit 01.11.2014 6. Interdisziplinäre Fachtagung für Wundbehandler Dipl.-Psych. Edda Weigler, Psycho logische Psychotherapeutin, Roßstr. 41, 39164 Wanzleben-Börde, Tel.: 039209 603755 seit 06.11.2014 Dr. med. Lars Roman Herda, FA für Innere Medizin/Hausarzt, angestellter Arzt am MVZ Klinikum Magdeburg, Birkenallee 34, 39130 Magdeburg, Tel.: 0391 2941 seit 01.11.2014 Der wunde Punkt 2015 Keimfalle Wunde Dipl.-Psych. Katja Schmitz, Psycho logische Psychotherapeutin, Roßstr. 41, 39164 Wanzleben-Börde, Tel.: 039209 940323 seit 07.11.2014 Dipl.-Psych. Odette Friedemann, Psychologische Psychotherapeutin, Antiseptik & Wunde 29. Mai 2015 09.00 - 18.00 Uhr Ausschreibungen Her r enkru g Park hot el an der E lbe, M agd ebu rg Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: Fachgebiet Praxisform Praxisort/ Reg.-Nr.: Planungsbereich Anästhesiologie Einzelpraxis Wolfen Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Magdeburg Neurologie/Psychiatrie Einzelpraxis Zerbst Frauenheilkunde und Geburtshilfe Einzelpraxis Staßfurt Kinder- und Jugendmedizin Einzelpraxis Burg Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Magdeburg Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Halle (Praxisgemeinschaft) Psychologische Psychotherapie Einzelpraxis Aschersleben Hausärztliche Praxis Magdeburg Einzelpraxis Themen 1698 / 14 Update Hygienemanagement mit Workshop Wundantiseptik Wundverbände Problemkeime auf Wunden u.v.m. 1702 / 14 1705 / 14 Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abt.: Zulassungswesen Postfach 1664 39006 Magdeburg Die Ausschreibung endet am 27.12.2014. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen. Informationen und Anmeldung unter www.iffw.de PRO 12 | 2014 465 Mitteilungen ...zum 97. MR Dr. med. Max Winter aus Friedrichsbrunn, am 21. Dezember 2014 ...zum 92. Prof. Dr. med. habil. Eberhard Sander aus Halle, am 21. Dezember 2014 ...zum 87. MR Dr. med. Günter Denck aus Stendal, am 12. Januar 2015 SR Dr. med. Arndt Nitzsche aus Staßfurt, am 13. Januar 2015 ...zum 86. Dr. med. Claus Karnop aus Magdeburg, am 26. Dezember 2014 ...zum 82. Dr. med. Helga Claußen aus Magdeburg, am 28. Dezember 2014 Juliane Koch aus Magdeburg, am 5. Januar 2015 ...zum 81. Dr. med. Sigrid Heinze aus Tanger hütte, am 14. Januar 2015 ...zum 75. Dr. med. Konrad Richter aus Hettstedt, am 16. Dezember 2014 OMR Dr. sc. med. Hartmut Heuschkel aus Kabelsketal/OT Gröbers, am 20. Dezember 2014 SR Helga Schiele aus Magdeburg, am 20. Dezember 2014 Dr. med. Giesela Pelzl aus Halle, am 21. Dezember 2014 466 PRO 12 | 2014 Dr. med. Hannelore Müller aus Barleben, am 23. Dezember 2014 Dr. med. Helga Branke aus Möser, am 25. Dezember 2014 SR Dr. med. Barbara Winkler aus Burg, am 30. Dezember 2014 Dr. med. Adolf Bohn aus Naumburg, am 1. Januar 2015 Inge Hohndorf aus Magdeburg, am 2. Januar 2015 Harald Komning aus Muldestausee/ OT Pouch, am 2. Januar 2015 SR Dr. med. Liane Nickoll aus Magdeburg, am 3. Januar 2015 MR Dr. med. Regina Oertel aus Magdeburg, am 3. Januar 2015 Prof. Dr. med. habil. Dieter Lübbe aus Hohenthurm, am 7. Januar 2015 Hannelore Koth aus Könnern, am 7. Januar 2015 Gerhard Matte aus Biederitz, am 14. Januar 2015 ...zum 70. Dr. med. Uta Klinsmann aus Schönebeck, am 21. Dezember 2014 Dr. med. Christian Richter aus Halle, am 27. Dezember 2014 Dr. med. Siegfried Jambor aus Seehausen, am 3. Januar 2015 Dr. med. Martin Wustmann aus Wittenberg, am 3. Januar 2015 Dr. med. Hans-Jürgen Kuhn aus Dessau, am 5. Januar 2015 Karin Schmidt aus Magdeburg, am 8. Januar 2015 ...zum 65. Dr. med. Wolf-Rainer Krause aus Blankenburg, am 15. Dezember 2014 Dr. med. Christiane Rössner aus Borne, am 21. Dezember 2014 Dr. med. Dr. phil. Klaus von Ploetz aus Möser, am 9. Januar 2015 ...zum 60. Dipl.-Med. Paul-Ludwig Hoffmann aus Schönebeck, am 18. Dezember 2014 Dr. med. Matthias Rittrich aus Bernburg, am 20. Dezember 2014 Dipl.-Med. Christel Leiffert-Schafferus aus Burgstall, am 24. Dezember 2014 Dr. med. Joachim Groh aus Dessau- Roßlau /OT Dessau, am 26. Dezember 2014 Dipl.-Med. Ulrike Spielbühler aus Zeitz, am 29. Dezember 2014 Dipl.-Med. Elke Dammasch aus Oschersleben, am 30. Dezember 2014 Dr.-medic. Ostap Olentschuk aus Wittenberg, am 2. Januar 2015 Dr. med. Edda Beder aus Naumburg, am 4. Januar 2015 Dr. med. Hans-Jürgen Hurtz aus Halle, am 8. Januar 2015 Barbara Graszka-Pospiech aus Sandau, am 11. Januar 2015 ...zum 50. Matthias Behler aus Bernburg, am 17. Dezember 2014 Dr. med. Susanne Altstadt aus Halle, am 27. Dezember 2014 Ursel Zastrow aus Wernigerode, am 28. Dezember 2014 Dipl.-Musikpäd. Antje Barbara Schmidt aus Havelberg, am 2. Januar 2015 Dipl.-Med. Gabriele Klein aus Zerbst, am 4. Januar 2015 Dipl.-Med. Susann Heinrich aus Eis leben, am 12. Januar 2015 Bedarfsplanung Stellenausschreibungen des Landesausschusses vom 11. November 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 11. November 2014 folgende Stellenausschreibungen beschlossen: Arztgruppe Augenarzt ärztl. Psychotherapeuten ärztl. Psychotherapeuten ärztl. Psychotherapeuten ärztl. Psychotherapeuten Planungsbereich Wittenberg Dessau-Roßlau Jerichower Land Saalekreis Salzlandkreis Stellenzahl 1 3,5 2 4 4,5 Bewerbungsfrist 08.12.2014 – 27.01.2015 08.12.2014 – 27.01.2015 08.12.2014 – 27.01.2015 08.12.2014 – 27.01.2015 08.12.2014 – 27.01.2015 Der vollständige Beschluss mit aktu ellen Zulassungsmöglichkeiten ist auf den Internetseiten der KVSA unter www.kvsa.de >> Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Existenzgründung >> Bedarfsplanung verfügbar. Transfusionsmediziner Strahlentherapeuten Physikalische- u. Rehabilitations-Mediziner Pathologen Nuklearmediziner Neurochirurgen Planungsbereich Laborärzte Humangenetiker Zulassungsbeschränkungen: Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Altmark Anhalt-Bitterfeld/Wittenberg Halle/Saale Magdeburg Zahl der gesperrten Planungsbereiche: (inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich) 0 Neu entsperrte Planungsbereiche 0 Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Dessau-Rosslau, Stadt Halle (Saale), Stadt Harz Jerichower Land Magdeburg, Landeshauptstadt Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Zahl der gesperrten Planungsbereiche: 116 Neu gesperrte Planungsbereiche (inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich) 3 Neu entsperrte Planungsbereiche 1 Neu gesperrte Planungsbereiche Psychotherapeuten 4 Arztbestand per 09.10.2014 Keine Anordnung von Zulassungsbeschränkungen* Anordnung von Zulassungsbeschränkungen** Anordnung von Zulassungsbeschränkungen**, dennoch Zulassungen von Psychotherapeuten möglich Urologen Psychotherapeuten Orthopäden Nervenärzte 0 Kinderärzte Neu entsperrte Planungsbereiche HNO-Ärzte 0 Hautärzte (inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich) Frauenärzte Planungsbereich (Mittelbereich) Aschersleben Bernburg Bitterfeld-Wolfen Burg Dessau-Roßlau Eisleben Gardelegen Genthin Halberstadt Haldensleben Halle, Stadt Halle, Umland Havelberg Jessen Köthen Magdeburg, Stadt Magdeburg, Umland Merseburg Naumburg Oschersleben Osterburg Quedlinburg Salzwedel Sangerhausen Schönebeck Stassfurt Stendal Weissenfels Wernigerode Wittenberg Zeitz Zerbst Chirurgen 5 Planungsbereich 13 Neu gesperrte Planungsbereiche Neu gesperrte Planungsbereiche Augenärzte Zahl der gesperrten Planungsbereiche: Planungsbereich (Raumordnungsregion) Radiologen Grundlage: Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Anästhesisten Informationen aus der 6. Versorgungsstandsmitteilung auf den am 25.6.2013 in Kraft getretenen Bedarfsplan Fachinternisten (fachärztl. tätig) Kinder- u. Jugendpsychiater Versorgungsstand in den einzelnen Planungsbereichen von Sachsen Anhalt Hausärzte Zahl der gesperrten Planungsbereiche: 7 Neu gesperrte Planungsbereiche (inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich) 0 Neu entsperrte Planungsbereiche 0 *da rechnerisch gem. § 101 I 2 SGB V i.V.m. §§ 15, 20 Bedarfsplanungsrichtlinie nicht überversorgt bzw. aufgrund der Beschlüsse des Landesausschusses vom 06.10.2005 **da rechnerisch gem. § 101 I 2 SGB V i.V.m. §§ 15, 20 Bedarfsplanungsrichtlinie überversorgt bzw. aufgrund der Beschlüsse des Landesausschusses vom 06.10.2005 PRO 12 | 2014 467 Ermächtigungen Beschlüsse des Zulassungsausschusses Landkreis Anhalt Bitterfeld Ronald Schulze, Facharzt für Radiologische Diagnostik, Chefarzt der Radiologischen Klinik am Klinikum Bitterfeld-Wolfen gGmbH wird ermächtigt - z ur Durchführung der konventionellen Röntgendiagnostik, jedoch nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Durchleuchtungen/Schichtaufnahmen nach den Nummern 34280, 34281 und 34282 des EBM, die zur weiteren diagnostischen Abklärung erforderlich sind auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen und Orthopäden - z ur Durchführung von Spezialaufnahmen der Nasennebenhöhlen und der Felsenbeine, des Nasenbeines nach Nr. 34230 des EBM auf Überweisung von niedergelassenen HNO-Ärzten - f ür die Durchführung der konventionellen Röntgendiagnostik nach den Nummern 34212, 34240, 34241, 34242, 34243 des EBM - z ur Durchführung der konventionellen Röntgendiagnostik nach den EBM-Ziffern 34247, 34248, 34250, 34251 und 34255, begrenzt auf 30 Fälle /Quartal auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten - z ur ambulanten Durchführung der Chemotherapie bei bösartigen Erkrankungen des weiblichen Genitales (Ovalkarzinom, Endometriumkarzinom, Zervixkarzinom) sowie den bösartigen Erkrankungen der weiblichen Brust - f ür Konsiliaruntersuchungen zur Differenzialdiagnostik und Therapieplanung bei gut- und bösartigen Erkrankungen der weiblichen Brustdrüse sowie therapiebegleitenden Konsiliaruntersuchungen -E s wird die Berechtigung erteilt, an Fachärzte für Radiologie, Innere Medizin, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin und Strahlentherapie zu überweisen. auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen - zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß der EBM-Nummern 01758, 40852 auf Veranlassung durch den Programmverantwortlichen Arzt im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms in Sachsen-Anhalt als chirurgisch tätiger, angestellter Krankenhausarzt Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Dr. med. Bernd Lobenstein, Facharzt für Chirurgie/Gefäßchirurgie, Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am Saale- Unstrut-Klinikum Naumburg wird ermächtigt Landkreis Burgenlandkreis - f ür die Diagnostik gefäßchirurgischer Erkrankungen - z ur Durchführung der Leistungen nach den Nummern 30500 und 30501 des EBM - z ur Durchführung der Leistungen gemäß der EBM-Nummern 02300, Dr. med. Dieter Lampe, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Asklepios Klinik Weißenfels wird ermächtigt 468 PRO 12 | 2014 02310, 07340 und 02312 des EBM - sowie im Zusammenhang mit der bestehenden Ermächtigung die Leistungen nach den Nummern 01321 und 01602 des EBM Es wird die Berechtigung erteilt, erforderliche Überweisungen zur radiologischen, sonographischen und laboratoriumsmedizinischen Diagnostik zu tätigen. Auf Überweisung von niedergelassenen fachärztlich tätigen Internisten, Hautärzten, Chirurgen und Diabetologisch verantwortlichen Ärzten Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Kathrin Hoekstra, Fachärztin für Kinderheilkunde/Diabetologie an der ASKLEPIOS Klinik Weißenfels wird ermächtigt - zur ambulanten Betreuung von Kindern mit Diabetes mellitus bis zum 18. Lebensjahr (EBM-Nummern 01321, 04580) - es wird die Berechtigung erteilt, Überweisungen zur augen- und laboratoriumsmedizinischen Diagnostik zu tätigen auf Überweisung von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten Befristet vom 21.05.2014 bis zum 30.06.2015. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Landkreis Harz Dr. med. Uwe Sierig, Facharzt für Anästhesiologie und Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie am Ermächtigungen AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt gGmbH wird ermächtigt - z ur Durchführung der Leistungen nach den Nummern 30740, 30750 und 30751 des EBM - sowie im Zusammenhang mit der Ermächtigung die Leistungen nach den Nummern 01320 und 01602 des EBM auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten und am Krankenhaus ermächtigten Ärzten Befristet vo 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Dipl.-Med. Liane Gollnick, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Oberärztin an der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben, Standort Quedlinburg wird ermächtigt - z ur Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik gemäß Mutterschaftsrichtlinie nach EBM 01780 auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein anderer Arzt aus dem Klinikum Quedlinburg eine Ermächtigung für die Planung der Geburtsleitung durch den Zulassungsausschuss Sachsen-Anhalt erhält. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Dr. med. Klaus-Herbert Richter, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Diakonie-Krankenhaus Elbingerode GmbH wird ermächtigt - z ur psychiatrischen Behandlung von Diakonissen im direkten Zugang - zur Behandlung von Suchtkranken, die nicht in das Versorgungsprofil der Psychiatrischen Institutsambulanz gehören auf Überweisung von niedergelassenen Neurologen, Psychiatern, Nervenärzten und Hausärzten. Patienten, die über die Einzelermächtigung abgerechnet werden, können im gleichen Zeitraum nicht über die Psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 SGB V abgerechnet werden. Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Landkreis Jerichower Land Dr. med. Maja Hennigs, Fachärztin für Innere Medizin, Oberärztin, Leiterin des Schlaflabors an der Lungenklinik Lostau gGmbH wird ermächtigt - zur Durchführung der Polysomnographie nach der Nummer 30901 des EBM - im Zusammenhang mit der erteilten Ermächtigung zu den Leistungen nach den Nummern 01321, 13250 und 01602 EBM auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten mit der Genehmigung zur Durchführung der Polygraphie Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. auf Überweisung von niedergelassenen Neurochirurgen Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Dr. med. Michael Löttge, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Klinikum Magdeburg wird ermächtigt - zur Teilnahme an den multidiszipli nären Fallkonferenzen gemäß der EBM-Nummern 01758, 40852 auf Veranlassung durch die Programmverantwortlichen Ärzte im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms in Sachsen-Anhalt als chirurgisch tätiger, angestellter Krankenhausarzt Befristet vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016. Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können. Landkreis Stendal Dr. med. Jochen Ulbricht, Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt der Kieferchirurgie Stendal wird ermächtigt Dr. med. W. EK Braunsdorf, Facharzt für Neurochirurgie, Chefarzt der Klinik für Neurochirurgie am Klinikum Magdeburg g GmbH wird ermächtigt - zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Tätigkeit als Mund-Kiefer-Gesichtschirurg im Umfang der berufsrechtlichen Erlaubnis gemäß § 6 Bundesmantelvertrag/§ 10 Ärzte/ Ersatzkassen (EKV) sowie in diesem Zusammenhang die Leistungen nach den Nummern 15210, 15211 und 15212 des EBM im direkten Zugang - zur Diagnostik und Therapie neurochirurgischer Krankheitsbilder - es wird die Berechtigung erteilt, zur bildgebenden Diagnostik zu über weisen. Die Ermächtigung gilt ab dem 21.03.2014. Die Ermächtigung erlischt, ohne dass es eines Widerrufes bedarf, sofern die Teilnahme an der vertragszahnärzt lichen Versorgung endet. Stadt Magdeburg PRO 12 | 2014 469 Fortbildung Regional 5./6. Dezember 2014 bis 29./30. Mai 2015 Halle/Saale Fortbildungsreihe zur Behandlung von Traumafolgestörungen im Kindes- und Jugendalter Curriculum mitfolgenden Modulen: Blockseminar I 5./6. Dezember 2014: Theoretische Grundlagen und Diagnostik von Traumafolgestörungen bei Kindern und Jugendlichen, Ätiologiemodelle, Bindungstheoretische Grundlagen, Beziehungsgestaltung Blockseminar II 30./31. Januar 2015: Akute Traumatisierung u. Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen, Kindeswohl gefährdung u. Kinderschutz, Akute Belastungsstörung, Versorgungsstrukturen Blockseminar III 20./21. Februar 2015: Entwicklungsangepasste Methoden zur Stabilisierung, Ressourcenaktivierung und Affektregulation, entwicklungstypisches Vorgehen in Einzel- u. Gruppentherapie (Vorschul-, Grundschul- u. Jugendalter), Selbsterfahrung u. Psychohygiene Blockseminar IV 20./21. März 2015: Behandlung nonkomplexer PTBS bei Kindern und Jugendlichen: KVT Monotrauma, Einzel- u. Gruppentherapie „Das Seefahrercamp 6-10“, IRRT bei Monotrauma Blockseminar V 24./25. April 2015: Behand lung chronifizierter PTBS mit komplexer komorbider Symptomatik bei Kindern und Jugendlichen: KVT Komplextrauma, Einzel- u. Gruppentherapie „Das Seefahrercamp 6-10“, IRRT bei Komplextrauma Blockseminar VI 29./30. Mai 2015: In-vivo Expo, Arbeit mit Bezugspersonen, Reintegration u. Zukunftsplanung, Selbsterfahrung u. Psychohygiene Information: Weiterbildungsinstitut Trauma First & Til Tiger, S. Ahrens-Eipper & K. Nelius, Georg-Cantor Str. 30, 06108 Halle, Fax 0345 5237021 E-Mail: [email protected] http://www.wi-tt.de 6. Dezember 2014 Magdeburg Balintgruppe Information: Dr. med. Anousheh Kielstein, Jean-Burger-Str. 15, 39112 Magdeburg, Tel. 0391 81067873 (Mo 8-18, Mi 15-18, Fr 9-13 Uhr) E-Mail: [email protected] Anmeldung erbeten. 10. Dezember 2014 Halle Ringvorlesung „Rehabilitation“: „Aktuelle Entwicklungen in der rehabilitationsbezogenen Aus-, Fort- und Weiterbildung“ 470 PRO 12 | 2014 Information: Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Sachsen-Anhalt / Thüringen, Wissenschaftliche Koordinierungsstelle, Institut für Rehabilitationsmedizin, Medizinische Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Magdeburger Str. 8, 06097 Halle (Saale), Tel. 0345 557-4204 /-7646, Fax 0345 557-4206 E-Mail: [email protected] 10. Dezember 2014 Dessau Sarkome des Erwachsenen im Kopf-HalsBereich / Zielgerichtete systemische Therapie des Basalzellkarzinoms Information: Akademie für Bildung und Information des Städtischen Klinikums Dessau, Auenweg 38, 06847 Dessau-Roßlau, Tel. 0340 501-1828, Fax 0340 501-1822 E-Mail: [email protected] 8. Januar 2015 Wernigerode Onkologischer Arbeitskreis (hausärztlicher Qualitätszirkel der KVSA): „Interventionelle Tumortherapie am Beispiel kolorektaler Lebermetastasen“ Information: Dr. med. B. Dargel, Praxis für Hämatologie und Onkologie am Medizinischen Zentrum Harz, Ilsenburger Straße 15, 38855 Wernigerode, Tel. 03943 611205, Fax 03943 611207 E-Mail: [email protected] 14. Januar 2015 Halle Ringvorlesung „Rehabilitation“: „Rehabilitation und Erwerbstätigkeit bei Tinnitus“ Information: Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Sachsen-Anhalt / Thüringen, Wissenschaftliche Koordinierungsstelle, Institut für Rehabilitationsmedizin, Medizinische Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Magdeburger Str. 8, 06097 Halle (Saale), Tel. 0345 557-4204 /-7646, Fax 0345 557-4206 E-Mail: [email protected] 15. bis 17. Januar 2015 Halle DEGUM-Sonographie-Kurse Abdomen, Retroperitoneum, Thorax und Schilddrüse für Allgemeinmediziner, Internisten, Chirurgen, Radiologen, Anästhesisten u. a. Fachrichtungen: Aufbaukurs Information: Nadine Jäger M.A., Tel. 0172 3562985, Fax 0345 2080574, E-Mail: [email protected] Internet: www.degum.de 16. bis 18. Januar 2015 Blankenburg Hypnosekurs Information: Harz-Klinikum Blankenburg, Thiestraße 7-10, 38889 Blankenburg, Chefarztsekretariat, Frau Falkner, Tel. 03944 962187, Fax 03944 96-23 50 E-Mail: [email protected] 29. bis 31. Januar 2015 Ballenstedt 21. Ballenstedter Endoskopieseminar: „Thorakale Endoskopie“ Information: Lungenklinik Ballenstedt/ Harz gGmbH, Robert-Koch-Str. 26/27, 06493 Ballenstedt, Chefarztsekretariat, Frau Rieckmann, Tel. 039483 700, Fax 039483 70200 E-Mail: [email protected] 16. bis 18. April 2015 Magdeburg 2. Mitteldeutsche Laborkonferenz Information: Sybille Piel, Universitätsklinikum Magdeburg AöR, Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie, Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg, Tel. 0391 6713901, Fax 0391 6713902 E-Mail: [email protected] Überregional 5. bis 16. Januar 2015 Berlin 18. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall Ärztliche Gesprächsführung, Algesiologie, Angiologie, Akutmedizin, Chirurgie, Dermatologie, Diabetologie, Endokrinologie, Formen ärztlicher Tätigkeit, Gastroenterologie, Geriatrie, Gynäkologie, Hämatologie Information: Kaiserin Friedrich-Stiftung, Christine Schroeter, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Tel. 030 30888920, Fax 030 30899926, E-Mail: [email protected], Internet: www.kaiserinfriedrich-stiftung.de 30. bis 31. Januar 2015 Berlin 10. Onkologie Update 2015 Information: wikonect GmbH, Hagenauer Straße 53, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611 204809-0, Fax 0611 204809-10, Internet: www.wikonect.de/de/Agentur.htm KV-Fortbildung Dezember 2014 Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte Diabetes Typ 2 – ohne Insulin 10.12.2014 14:30 – 20:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze Kosten: 100,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte 13.12.2014 09:00 – 16:00 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte Das diabetische Fußsyndrom 17.12.2014 14:00 – 16:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Christoph Burkert Kosten: 40,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Januar 2015 Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte Hygiene in der Arztpraxis 24.01.2015 09:00 – 13:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 85,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Diabetes Typ 2 – ohne Insulin 28.01.2015 14:30 – 21:30 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referenten: Dr. Karsten Milek , Dr. Susanne Milek Kosten: 100,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte 30.01.2015 14:30 – 18:30 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte Fortbildung für Medizinische Fachangestellte Notfalltraining 23.01.2015 14:00 – 18:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 55,00 € p.P. Notfallmanagement 31.01.2015 09:00 – 16:00 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 85,00 € p.P. Februar 2015 Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte Datenschutz 25.02.2015 15:00 – 17:15 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Chistian Hens Kosten: 20,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Diabetes Typ 2 – mit Insulin (mit konventioneller Insulintherapie) 27.02.2015 14:30 – 21:30 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referenten: Dr. Karsten Milek , Dr. Susanne Milek Kosten: 100,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte 28.02.2015 09:00 – 13:00 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte 28.02.2015 09:00 – 16:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Frank Gleißner Kosten: 40,00 € p.P. Word für Einsteiger PRO 12 | 2014 471 KV-Fortbildung März 2015 Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten REHA 07.03.2015 09:00 – 17:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Prof. Dr. Wilfried Mau Kosten: kostenfrei , Mittagessen kostenpflichtig Fortbildungspunkte: beantragt MRSA 11.03.2015 14:30 – 17:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Dr. Margret Seewald, Andreas Welz Kosten: kostenfrei Fortbildungspunkte: beantragt Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte Die Forderung des Patienten, seine Mitwirkung, seine Frageflut 06.03.2015 14:00 – 19:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Joachim Hartmann Kosten: 90,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt QM – Einführung mit QEP 07.03.2015 09:00 – 19:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referentin: Julia Bellabarba Kosten: 150,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Das Ulcus cruris venosum 11.03.2015 14:00 – 17:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Christoph Burkert Kosten: 40,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Strukturiertes Hypertonie-, Therapie- und Schulungsprogramm 11.03.2015 14:30 – 21:30 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referenten: Dr. Karsten Milek , Dr. Susanne Milek Kosten: 100,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte 13.03.2015 14:30 – 18:30 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte Diabetes Typ 2 – ohne Insulin 18.03.2015 14:30 – 19:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze Kosten: 100,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte 21.03.2015 09:00 – 14:00 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte QM – Start 21.03.2015 09:00 – 13:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Halle Referentin: Christin Fels Kosten: 45,00 € p.P. Fortbildungspunkte: beantragt QM – Zirkel 25.03.2015 14:00 – 16:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referentin: Christin Fels Kosten: kostenfrei VERAH®-Kompaktkurs in Halle für Praxispersonal; Gesamtpreis = 1.150,00 Euro; Einzelteilnahme möglich VERAH® – Praxismanagement 29.01.2015 30.01.2015 09:00 – 18:00 09:00 – 13:30 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 165,00 € p.P. VERAH® – Besuchsmanagement 30.01.2015 14:00 – 19:00 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 € p.P. * Institut für hausärztliche Fortbildung 472 PRO 12 | 2014 KV-Fortbildung März 2015 VERAH®-Kompaktkurs in Halle für Praxispersonal; Gesamtpreis = 1.150,00 Euro; Einzelteilnahme möglich VERAH® – Technikmanagement 19.02.2015 09:00 – 13:00 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 € p.P. VERAH® – Wundmanagement 19.02.2015 14:00 – 18:00 Veranstaltungsort: Mercur-Hotel, Halle Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 € p.P. VERAH® – Notfallmanagement 20.02.2015 21.02.2015 09:00 – 18:00 09:00 – 13:00 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 160,00 € p.P. VERAH® – Präventionsmanagement 13.03.2015 09:00 – 15:00 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referentin: Dipl.-Med. Silke Vonau Kosten: 105,00 € p.P. VERAH® – Gesundheitsmanagement 13.03.2015 14.03.2015 15:30 – 19:00 09:00 – 16:30 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referentin: Dipl.-Med. Silke Vonau Kosten: 160,00 € p.P. VERAH® – Casemanagement 19.03.2015 30.03.2015 09:00 – 20:00 09:00 – 20:00 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referentin: Mia Ullmann Kosten: 250,00 € p.P. VERAH®-Kompaktkurs in Magdeburg für Praxispersonal; Gesamtpreis = 1.150,00 Euro; Einzelteilnahme möglich VERAH® – Präventionsmanagement 04.03.2015 13:00 – 19:00 Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg Referent: Dr. Torsten Kudela Kosten: 105,00 € p.P. VERAH® – Gesundheitsmanagement 13.03.2015 14.03.2015 14:00 – 18:00 09:00 – 16:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Dr. Torsten Kudela Kosten: 160,00 € p.P. VERAH® – Technikmanagement 19.03.2015 09:00 – 13:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 € p.P. VERAH® – Wundmanagement 19.03.2015 14:00 – 18:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 € p.P. VERAH® – Notfallmanagement 20.03.2015 21.03.2015 09:00 – 18:00 09:00 – 13:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 160,00 € p.P. VERAH® – Praxismanagement 08.05.2015 09.05.2015 09:00 – 18:00 09:00 – 13:30 Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 165,00 € p.P. VERAH® – Besuchsmanagement 09.05.2015 14:00 – 19:00 Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 € p.P. VERAH® – Casemanagement 29.05.2015 30.05.2015 09:00 – 20:00 09:00 – 20:00 Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg Referentin: Mia Ullmann Kosten: 250,00 € p.P. * Institut für hausärztliche Fortbildung PRO 12 | 2014 473 KV-Fortbildung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg per Fax: (03 91) 6 27 – 84 59 Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung „KV-INFO-Tag für Praxispersonal“ Termin: Mittwoch, den 25. Februar 2015, 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr KVSA, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Raum E. 78 Themen: 15:00 Uhr – 16:00 Uhr Richtige Verordnung von Heilmitteln .................................................................................................................................... 16:10 Uhr – 17:30 Uhr Abrechnungsfragen .................................................................................................................................... 17:40 Uhr – 18:30 Uhr Praxisorganisation – welche „Hilfsmittel machen das Leben leichter?“ .................................................................................................................................... Die Veranstaltung ist kostenfrei ................................................................................................................................................................... Ansprechpartner: Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455 Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455 E-Mail: [email protected] Teilnehmer: __________________________________________________ __________________________________________________ _________________________ Betriebsstättennummer 474 PRO 12 | 2014 ______________________________ Arztstempel und Unterschrift Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und –management Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg KV-Fortbildung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und –management Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg per Fax:Qualitäts(03 91) und 6 27Verordnungsmanagement – 84 59 Abteilung Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg Fax: 91)627-8459 6 27 – 84 59 per Fax: (03 0391 Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) .................................................................................................................................................................... Veranstaltungsthema .................................................................................................................................................................... Veranstaltungsthema ............................................................................................ Termin ............................................................................................ Termin .................................................................................................................................................................... Ort: .................................................................................................................................................................... Ort: Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben): Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben): .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der Kassenärztlichen Sachsen-Anhalt mit Teilnehmer den Kosten belastet Für den Fall derVereinigung Berücksichtigung der o. a. für das wird. benannte Seminar und des Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der Ja, ich bin damit einverstanden. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt mit den Kosten belastet wird. Nein, ich bitte um Rechnungslegung. Ja, ich bin damit einverstanden. Ihre Ansprechpartnerinnen: Nein, ich bitte um Rechnungslegung. Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455 Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455 Ihre Ansprechpartnerinnen: [email protected] Müller, Tel.: 0391 627-6455 E-Mail: Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455 E-Mail: [email protected] _________________________ Betriebsstättennummer _________________________ Betriebsstättennummer _____________________________ Arztstempel und Unterschrift _____________________________ Arztstempel und Unterschrift PRO 12 | 2014 475 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt KV-Fortbildung Abteilung Qualitätssicherung und –management Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und –management Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg per Fax:Qualitäts(03 91) und 6 27Verordnungsmanagement – 84 59 Abteilung Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg Fax: 91)627-8459 6 27 – 84 59 per Fax: (03 0391 Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) .................................................................................................................................................................... Veranstaltungsthema .................................................................................................................................................................... Veranstaltungsthema ............................................................................................ Termin ............................................................................................ Termin .................................................................................................................................................................... Ort: .................................................................................................................................................................... Ort: Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben): Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben): .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der Kassenärztlichen Sachsen-Anhalt mit Teilnehmer den Kosten belastet Für den Fall derVereinigung Berücksichtigung der o. a. für das wird. benannte Seminar und des Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der Ja, ich bin damit einverstanden. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt mit den Kosten belastet wird. Nein, ich bitte um Rechnungslegung. Ja, ich bin damit einverstanden. Ihre Ansprechpartnerinnen: Nein, ich bitte um Rechnungslegung. Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455 Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455 Ihre Ansprechpartnerinnen: [email protected] Müller, Tel.: 0391 627-6455 E-Mail: Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455 E-Mail: [email protected] _________________________ Betriebsstättennummer _________________________ Betriebsstättennummer 476 PRO 12 | 2014 _____________________________ Arztstempel und Unterschrift _____________________________ Arztstempel und Unterschrift Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und –management Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg KV-Fortbildung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und –management Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg per Fax:Qualitäts(03 91) und 6 27Verordnungsmanagement – 84 59 Abteilung Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg Fax: 91)627-8459 6 27 – 84 59 per Fax: (03 0391 Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) .................................................................................................................................................................... Veranstaltungsthema .................................................................................................................................................................... Veranstaltungsthema ............................................................................................ Termin ............................................................................................ Termin .................................................................................................................................................................... Ort: .................................................................................................................................................................... Ort: Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben): Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben): .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................... Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der Kassenärztlichen Sachsen-Anhalt mit Teilnehmer den Kosten belastet Für den Fall derVereinigung Berücksichtigung der o. a. für das wird. benannte Seminar und des Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der Ja, ich bin damit einverstanden. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt mit den Kosten belastet wird. Nein, ich bitte um Rechnungslegung. Ja, ich bin damit einverstanden. Ihre Ansprechpartnerinnen: Nein, ich bitte um Rechnungslegung. Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455 Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455 Ihre Ansprechpartnerinnen: [email protected] Müller, Tel.: 0391 627-6455 E-Mail: Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455 E-Mail: [email protected] _________________________ Betriebsstättennummer _________________________ Betriebsstättennummer _____________________________ Arztstempel und Unterschrift _____________________________ Arztstempel und Unterschrift PRO 12 | 2014 477 Meldung Diensttausch Telefax an: 0391 / 627 87 6543 BITTE MIT GROßBUCHSTABEN UND DEUTLICH AUSFÜLLEN Arzt/Ärztin Name: Stempel: ..................................................................... Anschrift: ........................................................................................................................................ Rufnummer im Bereitschaftsdienst: (aktuell) .................................................................................. Dienstbereich (Name): .................................................................................................................. Meinen Dienst am: ............................................................ Dienstzeit von: ........................................... bis: ........................................... Dienstart Fahrdienst / Sitzdienst / Hintergrunddienst / andere:........................... übernimmt folgende/r Vertragsärztin/Vertragsarzt .......................................................................... bzw. nicht vertragsärztlich tätige Ärztin/nicht vertragsärztlich tätiger Arzt (Name, Informationen zu Tätigkeitsort, Arbeitgeber, ggf. weitere Tätigkeiten): ........................................................................ ........................................................................................................................................................... Anschrift: .......................................................................................................................................... Rufnummer im Bereitschaftsdienst aktuell: ...................................................................................... Dafür leiste ich den Dienst des Übernehmers am: ...................................................................... Meinen Dienst am: ............................................................ Dienstzeit von: ........................................... bis: ........................................... Dienstart Fahrdienst / Sitzdienst / Hintergrunddienst / andere:........................... übernimmt folgende/r Vertragsärztin/Vertragsarzt .......................................................................... bzw. nicht vertragsärztlich tätige Ärztin/nicht vertragsärztlich tätiger Arzt (Name, Informationen zu Tätigkeitsort, Arbeitgeber, ggf. weitere Tätigkeiten): ........................................................................ ........................................................................................................................................................... Anschrift: .......................................................................................................................................... Rufnummer im Bereitschaftsdienst aktuell: ...................................................................................... Dafür leiste ich den Dienst des Übernehmers am: ...................................................................... Praxisstempel Ort, Datum Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Postfach 1664 39006 Magdeburg Fax: 0391/6278459 Urlaubs-/Abwesenheitsmeldung Gemäß den Vorschriften im § 32 (1) der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) bzw. § 17 (3) Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) möchte ich hiermit meine Abwesenheit in der Zeit vom:..................... bis:.................. wegen: ................................................... zur Kenntnis geben. Die Vertretung übernimmt: 1. Name des persönlichen Vertreters in meiner Praxis: ...................................................................................................................... Ich versichere, dass mein persönlicher Vertreter die zur Vertretung erforderliche Qualifikation besitzt. oder: 2. 3. Name: Praxisanschrift: Tel.-Nr.: Name: Praxisanschrift: Tel.-Nr.: Mit den gegebenenfalls zu 2. und 3. genannten niedergelassenen Kollegen ist die Vertretung im gegenseitigen Einvernehmen abgesprochen. Im o. g. Zeitraum bin ich nicht zum kassenärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst eingeteilt bzw. mein Vertreter sichert diesen Dienst in meiner Urlaubs- oder Abwesenheitszeit ab und versorgt auch meine Patienten zu den sprechstundenfreien Zeiten. ........................................................... Unterschrift Kassenärztliche Sachsen-Anhalt Kassenärztliche Vereinigung Vereinigung Sachsen-Anhalt Verordnungsmanagement Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement Abteilung Qualitätssicherung und -management Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Fax: 0391 627 87-2000 E-Mail: [email protected] Anfrage zur Ausstellung von Verordnungen Thema: □ □ □ □ Arzneimittel Heilmittel Hilfsmittel sonstiges Thema:................................................................... Bitte beantworten Sie mir folgende Frage/n*: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ * Hinweis: Die KV Sachsen-Anhalt kann aus rechtlichen Gründen keine medizinische Beurteilung für den konkreten Einzelfall abgeben, sondern ausschließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt Ihnen. Die Antwort erbitte ich wie folgt: per E-Mail: per Fax: telefonisch: auf dem Schriftweg:** **Angabe der Adresse nur erforderlich, wenn abweichend von Praxisanschrift ____________________________ Datum ___________________________ Arztstempel und Unterschrift KVSA – Ansprechpartner der Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement Beratende Ärztin / Beratende Apothekerin / Pharmazeutisch-technische Assistentin Koordinierungsstelle Fortbildung/Qualitätszirkel Praxisnetze/GeniaL - Ratgeber Genehmigung/Qualitätsberichte Informationsmaterial Hygiene Ansprechpartnerin [email protected] [email protected] / [email protected] / [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] / [email protected] [email protected] [email protected] / [email protected] Telefonnummer 0391 627-6458 0391 627-7459/ -6438 0391 627-6459 0391 627-6437 0391 627-6439 0391 627-7438 0391 627-7455/ -6455 0391 627-7454 0391 627-6453/ -7454 genehmigungspflichtige Leistung Akupunktur Akuter Hörsturz Ambulantes Operieren -- ambulante Katarakt-Operationen Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren Arthroskopie Balneophototherapie Belegärztliche Tätigkeit Chirotherapie Computertomographie Dialyse DMP Asthma bronchiale/COPD DMP Brustkrebs DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 DMP Koronare Herzerkrankung Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 Hallo Baby - Willkommen Baby Handchirurgie Hautkrebs-Screening Hautkrebsvorsorge-Verfahren (BARMER GEK/TK) Herzschrittmacher-Kontrolle Histopathologie beim Hautkrebs-Screening HIV-Aids Homöopathie Hörgeräteversorgung (Kinder und Erwachsene) invasive Kardiologie Kapselendoskopie-Dünndarm Knochendichte-Messung Koloskopie künstliche Befruchtung Kurärztliche Tätigkeit Labordiagnostik Langzeit-EKG-Untersuchungen Mammographie Mammographie-Screening Medizinische Rehabilitation Molekularpathologie, Molekulargenetik MR-Angiographie MRSA MRT allgemein / MRT der Mamma Neuropsychologische Therapie Nuklearmedizin Onkologisch verantwortlicher Arzt Otoakustische Emission Photodynamische Therapie Phototherapeutische Keratektomie Physikalische Therapie Praxisassistentin Psychosomatische Grundversorgung Psychotherapie Radiologie - allgemein und interventionell Schlafbezogene Atmungsstörungen Schmerztherapie Sozialpsychiatrische Versorgung v. Kindern/Jugendlichen Soziotherapie Stoßwellenlithotripsie Strahlentherapie substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Tonsillotomie Ultraschalldiagnostik Urinzytologie Vakuumbiopsie der Brust Zervix-Zytologie [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] / [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 0391 627-7453 0391 627-7453 0391 627-6453 0391 627-6453 0391 627-7440 0391 627-7453 0391 627-6453 0391 627-6461 0391 627-7444 0391 627-7453 0391 627-7440 0391 627-6461 0391 627-6441 0391 627-6454 0391 627-6461 0391 627-6454 0391 627-6453 0391 627-6453 0391 627-6440 0391 627-6440 0391 627-7440 0391 627-6453 0391 627-6440 0391 627-7453 0391 627-7453 0391 627-7453 0391 627-6454 0391 627-6441 0391 627-6454 0391 627-6453 0391 627-7461 0391 627-6453 0391 627-7440 0391 627-6441 0391 627-6441 0391 627-6440 0391 627-6453 0391 627-7453 0391 627-6453 0391 627-7453 0391 627-6460 0391 627-6441 0391 627-6444 0391 627-6441 0391 627-6453 0391 627-6453 0391 627-6454 0391 627-6454 0391 627-6460 0391 627-6460 0391 627-7453 0391 627-6453 0391 627-6441 0391 627-6460 0391 627-6460 0391 627-6441 0391 627-6441 0391 627-6440 0391 627-6453 0391 627-7444/ -6444 0391 627-6453 0391 627-7459 0391 627-6440 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 0391 627-6460 0391 627-6459 0391 627-6454 0391 627-7461 [email protected] [email protected] 0391 627-7461 0391 627-7461 Abteilungsleiterin Sekretariat Assistenten, Vertretung und Famuli Gruppenleiterin Stipendienprogramm Ärzte in Weiterbildung Famulatur Vertretung/Assistenten Vertretung Sicherstellungs- und Entlastungsassistenten Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte Die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen. Die alte Karte ist dann ungültig. Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen, für Verordnungen wie Arzneimittel ein Privatrezept. Ihr Praxisteam