PDF zum Herunterladen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Transcrição

PDF zum Herunterladen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
2 D 10 762 E
ISSN: 1436 - 9818
12 · 2014
O f f i z i e l l e s M i t t e i l u n g s b l a t t d e r K a s s e n ä r z t l i c h e n Ve re i n i g u n g S a c h s e n - A n h a l t
Januar
Februar
März
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
4
5
8
9 10 11
6
2
3
3
12 13 14 15 16 17 18
7
9
4
19 20 21 22 23 24 25
8
16 17 18 19 20 21 22
12 16 17 18 19 20 21 22
5
26 27 28 29 30 31
9
23 24 25 26 27 28
13 23 24 25 26 27 28 29
1
2
5
6
7
3
1
9
8
10
2
3
10 11 12 13 14 15
11
9
10 11 12 13 14 15
4
5
6
7
1
4
5
6
7
8
14 30 31
April
Mai
Juni
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
14
15
6
7
1
2
3
5
18
8
9
10 11 12
4
19
4
5
6
1
2
3
23
1
2
3
8
9 10
24
8
9
10 11 12 13 14
7
4
5
6
7
16 13 14 15 16 17 18 19
20 11 12 13 14 15 16 17
25 15 16 17 18 19 20 21
17 20 21 22 23 24 25 26
21 18 19 20 21 22 23 24
26 22 23 24 25 26 27 28
18 27 28 29 30
22 25 26 27 28 29 30 31
27 29 30
Juli
August
September
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
27
28
6
7
1
2
3
5
31
8
9
10 11 12
4
32
3
4
5
6
7
1
2
36
8
9
37
7
4
5
6
1
2
3
8
9
10 11 12 13
29 13 14 15 16 17 18 19
33 10 11 12 13 14 15 16
38 14 15 16 17 18 19 20
30 20 21 22 23 24 25 26
34 17 18 19 20 21 22 23
39 21 22 23 24 25 26 27
31 27 28 29 30 31
35 24 25 26 27 28 29 30
40 28 29 30
36 31
Oktober
November
Dezember
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
4
44
8
9 10 11
45
2
3
42 12 13 14 15 16 17 18
46
9
10 11 12 13 14 15
51 14 15 16 17 18 19 20
43 19 20 21 22 23 24 25
47 16 17 18 19 20 21 22
52 21 22 23 24 25 26 27
44 26 27 28 29 30 31
48 23 24 25 26 27 28 29
53 28 29 30 31
40
41
5
6
7
3
49 30
Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt - 10762 - Heft 12/2014
KV Sachsen-Anhalt - Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
4
5
6
7
1
49
8
50
7
4
5
6
1
2
3
8
9
10 11 12 13
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Telefonnummer/Fax
Vorsitzender des Vorstandes
[email protected]
0391 627-7403/-8403
stellv. Vorsitzender des Vorstandes
[email protected]
0391 627-7403/-8403
geschäftsführender Vorstand
[email protected]
0391 627-7403/-8403
Vorsitzender der Vertreterversammlung
[email protected]
0391 627-6403/-8403
Hauptgeschäftsführer
[email protected]
0391 627-7403/-8403
Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung,
Personalverwaltung und -entwicklung
[email protected]
0391 627-6405/-8403
Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung
[email protected]
0391 627-6412/-8403
Referent Grundsatzangelegenheiten/Projekte
[email protected]
0391 627-6406/-8403
Sekretariat
[email protected]
[email protected]
0391 627-6403/-8403
0391 627-7403/-8403
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
[email protected]
0391 627-6511/-878509
Informationstechnik
Abteilungsleiter
[email protected]
0391 627-6322/-8699
Rechtsabteilung
Justitiar
[email protected]
0391 627-6450/-8435
Vertragsärztliche Versorgung
stellv. Hauptabteilungsleiter
[email protected]
0391 627-6543/-8544
Abteilungsleiter Sicherstellung
[email protected]
0391 627-6543/-8544
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
- Zulassungen
- Ermächtigungen, Nebenbetriebsstätten
[email protected]
[email protected]
0391 627-7537/-8544
0391 627-6487/-8459
Geschäftsstelle des Berufungsausschusses
[email protected]
0391 627-6545/-8544
Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses
[email protected]
0391 627-6545/-8544
Geschäftsstelle des Landesausschusses
[email protected]
0391 627-6535/-8459
[email protected]
0391 627-6462/-8459
[email protected]
0391 627-6525/-8544
0391 627-8500
Niederlassungsberatung
[email protected]
0391 627-6537/-8544
Qualitäts- und Verordnungsmanagement
Abteilungsleiterin
[email protected]
0391 627-6458/-8459
Aus- und Weiterbildungsmanagement
Gruppenleiterin
[email protected]
0391 627-6460
Abrechnung/Prüfung
Hauptabteilungsleiterin
[email protected]
0391 627-7108/-8108
Abteilungsleiterin Abrechnungsadministration
stellv. Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung
[email protected]
0391 627-6207/-8108
Abrechnungsstelle Halle
[email protected]
0345 299800-20/3881161
Abteilung Prüfung
Abteilungsleiterin
[email protected]
0391 627-6307/-8304
Vertragsabteilung
Abteilungsleiterin
[email protected]
0391 627-6341/-8341
Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm
[email protected]
0391 627-6344/-8349
[email protected]
0391 627-6343/-8349
Honorarabrechnung/Vertragsausführung
Abteilungsleiter
[email protected]
0391 627-6337/-8341
Buchhaltung/Innere Verwaltung
Abteilungsleiterin
[email protected]
0391 627-6422/-8423
[email protected]
[email protected]
0391 627-6031
0391 627-7031
Bereitschafts- und Rettungsdienst
Abteilungsleiter
Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung
Gruppenleiter
Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung
Formularstelle
Editorial
EBM-Änderungen zielen auf die Stärkung der Grundversorgung
Dr. Burkhard John,
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Holger Grüning,
stellv. Vorsitzender des Vorstandes
Mathias Tronnier,
geschäftsführender Vorstand
Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
flammt immer wieder neu auf und es
gibt nicht wenige Meinungsbildner, die
meinen, man könne auch ärztliche Leistungen teilweise substituieren. Um zu
zeigen, dass dies ein Irrweg ist, müssen
wir im vertragsärztlichen Bereich beweisen, dass auf dem Wege der Delegation
von Leistungen gute arztentlastende und
die Versorgung verbessernde Effekte erreicht werden können. Insofern war es
schon viele Jahre das Ziel der KBV, insbesondere im hausärztlichen Bereich
diese Möglichkeit der Delegation von
Leistungen an besonders qualifizierte
medizinische Fachangestellte (MFA)
auch im EBM umzusetzen. Bisher war
diese Möglichkeit auf den Einsatz in unterversorgten Bereichen begrenzt.
Ab 1. Januar 2015 wird nun für den Einsatz einer solchen MFA die Möglichkeit
der Abrechnung entsprechender Leistungen bestehen. Hierfür stellen die
Krankenkassen zusätzliches Geld zur
Verfügung. Damit ist ein wichtiger Fortschritt bei der Sicherung der hausärztlichen Versorgung erreicht worden. Durch
die vorgesehene Grundvergütung können die Leistungen, die innerhalb der
Praxis insbesondere bei der Versorgung
von chronisch Kranken erbracht werden,
abgebildet werden. Auch die Hausbesuche dieser besonders qualifizierten MFA,
die auch als Versorgungsassistentin in
der Hausarztpraxis (VERAH) bezeichnet
wird, werden zusätzlich vergütet.
Um diese Leistungen abrechnen zu
können, müssen die Praxen und die
MFA besondere Voraussetzungen erfüllen. Lesen Sie hierzu auch die Seiten
448-449. Bei uns in Sachsen- Anhalt
sind schon sehr viele MFA im Rahmen
der Hausarztverträge entsprechend qualifiziert worden und können im Rahmen
dieser neuen Regelungen anerkannt
werden. Wir werden diese Anerkennung
so bürokratiearm wie möglich umsetzen, denn durch die Abrechnung der
Hausarztverträge über die KV sind die
Praxen und VERAH bereits erfasst, so
dass nur wenige zusätzliche Meldungen
erforderlich werden.
die Verhandlungen auf Bundesebene zu
den Änderungen im EBM ab 1. Januar
2015 sind nun abgeschlossen. Auch in
diesem Jahr spielt die Stabilisierung der
Grundversorgung im fachärztlichen und
im hausärztlichen Bereich eine wesentliche Rolle. Im Rahmen der Verhandlungen ist es der KBV gelungen, bestimmte
Leistungen außerhalb der gedeckelten
morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
(MGV) zu vereinbaren. Die KBV hat
sich hierbei entschlossen – so wie es von
vielen gefordert wird – den hausärztlichen und den fachärztlichen Versorgungsbereich getrennt zu verhandeln
und somit unterschiedliche Regelungen
zu entwickeln.
Im fachärztlichen Bereich wird eine
zweite fachärztliche Grundvergütung
(PFG) eingeführt, die neben der bereits
bestehenden mit festen Eurobeträgen
vergütet wird. Wir haben bei uns in
Sachsen-Anhalt die Situation, dass auch
schon die erste PFG zu 100 Prozent vergütet werden konnte – das ist in vielen
KV-Bereichen nicht der Fall, in denen
nur abgestaffelt vergütet wird. Die neue
PFG wird nun in allen KV-Bereichen zu
festen Preisen ausgezahlt werden. Das ist
ein erster Erfolg auf dem Weg zur Ausbudgetierung von Leistungen aus der
MGV. Die Einführung dieser Pauschale
ist ein weiterer Schritt bei der Erreichung
des Zieles, die wohnortnahe fachärztliche Grundversorgung zu stärken. Die
Diskussion um die Delegation oder Substitution von ärztlichen Leistungen
Burkhard John
Wenn von Seiten des Deutschen Hausärzteverbandes die neuen Regelungen
als negativ dargestellt werden, so scheint
es, dass hier mal wieder sehr stark
die Interessen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) eine Rolle
spielen. Es geht primär darum, die eigenen Verträge zu bewerben und die
KV-Regelungen schlecht zu reden. Bei
solchen für die Versorgung wirklich
wichtigen Regelungen sollte man aber
die eigenen wirtschaftlichen Interessen
nicht in den Vordergrund stellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen Ihnen eine geruhsame
Weihnachtszeit und einen guten Start
in das kommende Jahr
Holger Grüning
Mathias Tronnier
PRO 12 | 2014
433
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Editorial
EBM-Änderungen zielen auf die Stärkung der Grundversorgung Inhaltsverzeichnis/Impressum 433
434 - 435
Gesundheitspolitik
Nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte 436
„Fit für die Praxis?“
KBV und KVen werben bei Medizinstudenten für die Niederlassung 436
Sachsen-Anhalt Aktuell
„Lass Dich nieder“ –
Informationskampagne für ärztlichen Nachwuchs gestartet 437
Für die Praxis
„Schmuckstücke“ gehören in keine Arztpraxis 438 - 439
Praxisorganisation und -führung (12)
Barrierefreiheit in Arztpraxen 440 - 441
Versorgung der Patienten rund um die Feiertage 442
Die Famulaturbörse der KV Sachsen-Anhalt geht online 443
Praxis-IT
Jetzt umsteigen: Abschaltung der ISDN-Einwahl
zu KVSAonline (6) 444 - 445
Sachsen-Anhalt Aktuell
Studierende der Klasse Allgemeinmedizin erkunden
die medizinische Versorgung im Harz 446
Rundschreiben
Hinweise zur Abrechnung 4/2014 Änderungen des EBM zum 1. Januar 2015 447
448 - 449
Änderung des HVM der KVSA zum 1. Januar 2015 450
Termine für Restzahlungen 450
Hinweise zum Umgang mit Software-Updates 450
Änderung Muster 39 – Dokumentationsvordruck für
Krebs-Früherkennungsuntersuchungen (Frauen)
ab dem 1. Januar 2015 HIV-Zi-Kodier-Manual und die Zi-Kodierhilfe (Stand 2015) 434
PRO 12 | 2014
450 - 451
451
Inhaltsverzeichnis/Impressum
Impressum
Kündigung der Einbeziehungsvereinbarung Saale-Klinik Halle durch
IKK gesund plus und Knappschaft 452
Neue Heilmittelpreise für Physiotherapie und Podologie 452
Verordnungsmanagement
Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln 453
Festbetrag für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram
wieder in Kraft 453 - 454
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage XII
(Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln) 454 - 457
Hinweis auf Patienten mit Verdacht
auf einen Arzneimittelmissbrauch 458
Änderung der Liste patentgeschützter Analogpräparate 458
Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen ­
außerhalb des Regelfalls 458 - 460
Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen
bei langfristigem Heilmittelbedarf 460 - 461
Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie –
Verordnung und Auswahl von Hörhilfen 461 - 463
Mitteilungen
Praxiseröffnungen 464 - 465
Ausschreibungen 465
Wir gratulieren 466
Bedarfsplanung
Stellenausschreibungen des Landesausschusses
vom 11. November 2014 467
Versorgungsstand in den einzelnen Planungsbereichen
von Sachsen Anhalt 467
Ermächtigungen
Beschlüsse des Zulassungsausschusses 468 - 469
Fortbildung
Termine Regional/Überregional 470
KV-Fortbildung
PRO – Offizielles Mitteilungsblatt der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
23. Jahrgang
ISSN: 1436 - 9818
Herausgeber
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg, Tel. 0391 627-6000
V.i.S.P.: Dr. Burkhard John
Redaktion
Janine Krausnick, jk (Redakteurin)
Bernd Franke, bf (Redakteur)
Anschrift der Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
PF 1664; 39006 Magdeburg
Tel. 0391 627-6509 / Fax 0391 627-878509
Internet: www.kvsa.de
E-Mail: [email protected]
Druck
Schlüter Print Pharma Packaging GmbH,
39218 Schönebeck · Grundweg 77,
Tel. 03928 4584-13
Herstellung und Anzeigenverwaltung
Pegasus Werbeagentur
Bleckenburgstraße 11a
39104 Magdeburg
Tel. 0391 53604-10 / Fax 0391 53604-44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pega-sus.de
Gerichtsstand
Magdeburg
Vertrieb
Die Zeitschrift erscheint 12-mal im Jahr, jeweils um
den 5. des Monats. Die Zeitschrift wird von ­allen Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung bezogen.
Der Bezugspreis ist mit dem Verwaltungskostensatz
­abgegolten. Bezugsgebühr jährlich: 61,40 EUR;
Einzelheft 7,20 EUR.
Bestellungen können schriftlich bei der Redaktion
­erfolgen.
Kündigungsfrist: 4. Quartal des laufenden Jahres für
das darauffolgende Jahr.
Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion.
Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte und Fotos
wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge decken sich nicht immer mit den
­Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Mitglieder der Kassenärztlichen
Vereinigung. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen
Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt; mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Fälle ist
eine Verwertung ohne Ein­willigung des Herausgebers
strafbar.
Wir drucken auf chlorfreiem Papier.
Fortbildungstabelle 471 - 473
Anmeldeformulare für Fortbildungsveranstaltungen 474 - 478
Titelfoto:© magdal3na - Fotolia.com
Seite 440:© Microstockfish - Fotolia.com
PRO 12 | 2014
435
Gesundheitspolitik
Nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte
Ab 1. Januar 2015 gilt definitiv nur
noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ärzte und Psychotherapeuten
können ihre Patienten jetzt mit einem
Plakat und einem Informationsblatt darauf hinweisen.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten
können ab 2015 nur noch mit der neuen
Gesundheitskarte den Arzt, Psychothe­
rapeuten und Zahnarzt aufsuchen. Die
alten Chipkarten sind dann ungültig. Bei
Patienten ohne elektronische Gesundheitskarte sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung
auszustellen sowie für Verordnungen wie
Arzneimittel ein Privatrezept.
Ab 1. Januar 2015
gilt nur noch die
elektronische
Gesundheitskarte
Die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst:
Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch
mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder
Zahnarzt aufsuchen. Die alte Karte ist dann ungültig.
Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen, für Verordnungen wie Arzneimittel ein Privatrezept.
Ihr Praxisteam
Plakat und Patienteninformation
im Internet
Das Plakat (s.a. Beilage) und die Patienteninformation stehen im Internet
zum Herunterladen und Ausdrucken
bereit.
http://www.kbv.de/media/sp/Praxisplakat_eGK.pdf
http://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eGK.pdf
Bundesregierung hat eGK 2004
­beschlossen
Mit der Gesundheitsreform 2004 hatte
der Gesetzgeber die Einführung der
eGK beschlossen. Seit 2011 geben die
gesetzlichen Krankenkassen die eGK
an ihre Versicherten aus.
Auf der Karte gespeichert sind Daten
des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer
und Versichertenstatus. Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC
befindet sich auf der Rückseite.
Privat krankenversicherte Patienten
und Versicherte sogenannter sonstiger
Kostenträger erhalten keine eGK. Sie
können auch ab Januar weiterhin mit
der alten Karte zum Arzt gehen.
■■ Quelle: KBV/Praxisnachrichten
„Fit für die Praxis?“
KBV und KVen werben bei Medizinstudenten für die Niederlassung
Mit einem Infotag für Medizinstudenten
und junge Ärzte haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)
Anfang November auf dem Campus der
Berliner Charité für die Niederlassung
geworben. Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe äußerte zur Eröffnung
der Veranstaltung seine Wertschätzung
für den Arztberuf. Rund 280 Studenten
nutzten das Angebot, um mehr über die
ambulante Tätigkeit zu erfahren. Der Infotag „Fit für die Praxis?“ fand im Rahmen der Nachwuchskampagne „Lass
dich nieder!“ statt.
Das direkte Gespräch mit Medizinstudierenden und jungen Ärzten zu suchen, war ein Ziel des großen Infotags.
KBV und KVen zogen deshalb mit Beratern und Vertragsärzten direkt auf
436
PRO 12 | 2014
das Universitätsgelände. Dort gab es
neben einem Infomarkt auch Diskussions- und Fragerunden. Gesundheitsminister Gröhe, der die Veranstaltung eröffnete, stellte die persönliche
Zuwendung und das fachliche Können
der Ärzte heraus. Beides sei nicht durch
Technik zu ersetzen. Deshalb wolle die
Politik auch zukünftig genau hinhören,
was sich Nachwuchsmediziner für ihr
Arbeitsumfeld wünschen.
Was der ambulante Bereich zu bieten
hat, darum ging es an den Informations- und Beratungsständen im Lichthof des CharitéCrossOver-Gebäudes.
Im extra eingerichteten Niederlassungscafé konnten sich die Besucher in
lockerer Runde mit Experten austauschen. Niederlassungsberater der KVen
informierten über Fördermöglichkeiten
und Wege in die Niederlassung. Mediziner berichteten aus dem Praxisalltag
und beantworteten Fragen der künftigen Ärzte.
Zufriedene Gesichter
bei Teilnehmern und Veranstaltern
KBV und KVen wollen auch zukünftig
auf diese Weise sich an Studierende direkt in den Universitäten bundesweit
wenden. Parallel erfahren Medizinstudenten und junge Ärzte weiterhin alles
Wissenswerte zum Thema Niederlassung auf der Website www.lass-dich-nieder.de. Noch in diesem Jahr soll dort
eine Börse eingerichtet werden, in der
Medizinstudierende Famulaturplätze bei
niedergelassenen Ärzten suchen können.
■■ KBV
Sachsen-Anhalt Aktuell
„Lass Dich nieder“ – Informationskampagne für ärztlichen Nachwuchs gestartet
Nachdem am 4. November 2014 die
Auftaktveranstaltung in Berlin stattfand, wurden die Medizinstudierenden
am 13. November 2014 bundesweit an
den Medizinischen Fakultäten über die
Möglichkeiten der ambulanten Tätigkeit informiert.
Viele Fragen zum Niederlassungsstart
Die KV Sachsen-Anhalt war an diesem Tag an den Universitäten Magdeburg und Halle vertreten. Die Studierenden nutzten die Gelegenheit, mit
Mitar­beitern der KVSA ins Gespräch
zu kommen und sich über Förder­
möglich­keiten während des Studiums,
der Weiterbildung und Praxisgründung zu informieren. Neben der finan­
ziellen Förderung war insbesondere
Gesprächsthema, wie die Niederlassung „funktioniert“. Wie viele freie
Stellen gibt es? Wie funktioniert das
Verfahren, um an eine solche freie
Stelle zu gelangen und sich tatsächlich
niederlassen zu können? Gibt es auch
im ambulanten Bereich die Möglichkeit, sich anstellen zu lassen? Kann
man sich gleich nach der Facharzt­
prüfung niederlassen oder muss man
erst im Rahmen einer Anstellung arbeiten? Wie oft wird man zum Bereitschaftsdienst eingeteilt?
Fazit auch dieses Tages war, dass es
­seitens der Studierenden eine Menge
Fragen gibt, deren Beantwortung maßgeblich dafür ist, ob eine Niederlassung
in Erwägung gezogen wird. Im Rahmen der Ausbildung lernen die Studierenden insbesondere den stationären
Versorgungsbereich kennen. Es gibt
nur wenige Möglichkeiten, Einblicke
in die ambulante Versorgung zu bekommen. Umso wichtiger ist es, die
praktischen Ausbildungszeiten im ambulanten Bereich anzubieten und den
Ärzten von morgen viele positive Eindrücke und Erfahrungen zu vermitteln.
Wie starte ich in die Niederlassung? Antworten bot der Stand der KV Sachsen-Anhalt. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie
sich gern an Conny Zimmermann
­unter der Tel.-Nr. 0391 627-6458 oder
Fotos: KVSA
per Mail [email protected]
wenden.
■■ KVSA
PRO 12 | 2014
437
Für die Praxis
„Schmuckstücke“ gehören in keine Arztpraxis
Über das Tragen von Schmuck und
Kunstfingernägeln kommt es in Gesundheitseinrichtungen immer wieder
zu Diskussionen. Nachfolgend werden
einige Hinweise und Empfehlungen
zum Tragen von Schmuck und Fingernägeln dargestellt. Jedoch ist zu be­
achten, dass es im Ermessen des Praxisinhabers liegt, ggf. weitere Schutzmaß­nahmen und Regelungen über die
­Hygiene und den Arbeitsschutz zu treffen. So kann ein Schmuck-, Piercingoder Kunstfingernagel-Trageverbot
­beispielsweise auch aus Gründen des
einheitlichen Erscheinungsbildes begründet werden.
438
PRO 12 | 2014
Schmuck
Die TRBA 250 gibt in Pkt. 4.1.7 an,
dass bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, an
Händen und Unterarmen z. B. keine
• Schmuckstücke,
• Ringe, einschließlich Eheringe,
• Armbanduhren,
• Piercings,
• künstliche Fingernägel,
• sogenannte „Freundschaftsbänder“
getragen werden dürfen.
Auch die BGW empfiehlt, während der
Arbeitszeit keinen Schmuck an Händen
und Unterarmen zu tragen:
• Schmuck beeinträchtigt die Wirksamkeit der Händedesinfektion und
das Eincremen ist erschwert
• Feuchtigkeitsstau unter dem
Schmuck; so können Desinfektionsmittelreste, Seifenreste oder Keime
verbleiben, die unter Umständen eine
Hautirritation hervorrufen
• Patientenverletzungen sind möglich
Zu beachten ist auch, dass Schmuck­
legierungen oft Allergien auslösende
Metalle wie Nickel enthalten. Ein wei­
terer wichtiger Aspekt ist die Perforierung der Schutzhandschuhe durch
­Ringe mit Stein oder Schliff. Damit ist
Für die Praxis
die Schutzfunktion – sowohl für das
Personal als auch gegenüber den Patienten – nicht mehr gewährleistet.
(Künstliche) Fingernägel
und Nagellack
Die TRBA 250 weist darauf hin (Pkt.
4.1.7), das Fingernägel kurz und rund
geschnitten zu tragen sind und die Fingerkuppe nicht überragen sollen, da
lange Fingernägel zu Patientenverletzungen führen können.
Lackierte Fingernägel können den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Darüber hinaus belegen verschiedene Studien, dass Nagellack und
künstliche Fingernägel eine Besiedlung
mit potentiell pathogenen Erregern
und Pilzen fördern. Es sind Erreger­
über­tragungen mit nachfolgenden Infektionen bei Patienten möglich.
Halsketten und Ohrringe
Halsketten können Talg- und Haut­
rückstände enthalten, wodurch es beim
Lösen der Kette zum direkten Erregereintrag bzw. zur -verbreitung kommen
kann. Zudem können Halsketten zur
Eigengefährdung führen, wenn sie z. B.
von einem dementen/verwirrten Patienten oder Kleinkind ergriffen werden.
Aus diesem Grund sind auch größere
Ohrringe nicht hinnehmbar, da sie
ebenfalls zur Eigen­gefährdung führen
können.
Zur Erinnerung – Händedesinfektion:
Aus Patientenschutzgründen erfolgt eine hygienische Händedesinfektion vor
­Patientenkontakt bzw. vor aseptisch durchzuführenden Tätigkeiten. Darüber
­hinaus ist vor Verlassen des Arbeitsbereiches aus Gründen des Beschäftigungsschutzes
• nach Patientenkontakt,
• nach Kontakt zu potentiell infek­tiösen Materialien oder Ober­flächen
oder
• nach Ausziehen von Schutzhandschuhen
eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Piercings
Sichtbare Piercings an Händen und Unterarmen sind wie Schmuck zu betrachten und während der Arbeit nicht
zu tragen. Sichtbare Piercings wie beispielsweise im Gesicht können ab einer
kritischen Größe zur Eigengefährdung
führen, wenn der Patient (z. B. Kleinkind, Dementer/Verwirrter) dieses
­ergreift und abreißt. Es ist daher aus
Arbeitsschutzgründen empfehlenswert,
diese nicht zu tragen.
Generell sind sowohl sichtbare als auch
nicht sichtbare Piercings bei Rötung,
Schwellung, Sekretion sofort zu entfernen, da Erreger in die Umgebung verteilt und somit Patienten infiziert werden können.
Tattoos
Tattoos stellen kein hygienisches Risiko
für Patienten dar, außer wenn das
­betroffene Hautareal entzündet ist.
Quellen:
DGKH, www.krankenhaushygiene.de
>> Informationen >> Nachgefragt
TRBA 250, Ausgabe März 2014, Änderung vom 22. Mai 2014
BGW – Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Humanmedizin
Sie haben weitere Fragen zum Thema?
Gern können Sie sich an Anke Schmidt,
Tel. 0391 627-6453 oder an Christin
Richter, Tel. 0391 627-7454 wenden.
Gesellschaft für Abrechnung
von Privatliquidationen mbH
www.aev.de
Unverbindliches Beratungsgespräch und individuelle Service-Angebote:
Georg-Schumann-Straße 50 04155 Leipzig Tel. 0341 585 79 - 0
Götzstraße 11 80809 München Tel. 089 896 010 - 0
Ferdinandstraße 7 30175 Hannover Tel 0511 3180 777
Katharinenstraße 9 10711 Berlin Tel. 030 893 857 - 0
Reinthalerstraße 5 99092 Erfurt Tel. 0361 2606 337
PRO 12 | 2014
439
Für die Praxis
Serie: Teil 12
Praxisorganisation und -führung
Barrierefreiheit in Arztpraxen
…weil Qualität
in der Praxis führt.
© Gina Sanders - Fotolia.com
Barrieren und Hindernisse tauchen im Alltag an vielen Stellen auf und sind auch in Arztpraxen zu finden. Hierzu gehören bspw. Stufen, zu schmale Türen,
fehlende Beschilderungen und auch Verständigungsprobleme. Oft sind es schon kleine Veränderungen,
die helfen können, den Zugang in die Praxis und die
Orientierung innerhalb der Räumlichkeiten zu erleichtern.
Barrierefreiheit heißt bspw., dass Einrichtungen für
alle Menschen gut nutzbar sind. Patienten mit Behinderungen und sonstigen Einschränkungen sollen
nicht auf zusätzliche Hilfe angewiesen sein, um eine
Praxis besuchen zu können. Dies ist in der UN-­
Behindertenrechtskonvention und im Behindertengleichstellungsgesetz festgelegt: Barrieren sollen
­beseitigt werden.
Ziel der Barrierefreiheit ist es, sowohl
bauliche und organisatorische Barrieren als auch „unsichtbare“ und scheinbar unauffällige Barrieren durch Verhaltensweisen und Kommunikation zu
überwinden. Von einer Praxis mit wenigen oder keinen Barrieren profitieren
nicht nur körperlich oder geistig behinderte Menschen, sondern beispiels­
weise auch ältere und multimorbide
Menschen, Eltern mit kleinen Kindern
(und Kinderwagen), Kinder und kleinwüchsige Menschen, sowie Patienten
mit vorübergehenden Einschränkungen
(z. B. Gipsbein).
­ ewusster Rundgang durch die Praxisb
räume ist empfehlenswert, um die Praxis und die Anforderungen wahrzunehmen. Gerade wenn es um die Umgebung
geht, kann der Praxisinhaber nicht allein
entscheiden. Mögliche Ansprechpartner
sind Vermieter, Nachbarn oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Auch
Selbsthilfegruppen oder Vereine können
oftmals einen guten Rat geben und als
Ansprechpartner dienen.
Beim Standort und bei der Einrichtung
einer Arztpraxis ist die Barrierefreiheit
im Sinne des Paragraphen 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Verbindung mit Paragraph 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch I herzustellen.
Um die eigene Praxis auf Barrierefreiheit hin zu überprüfen, kann die von
der KV Sachsen-Anhalt erstellte
Checkliste genutzt werden. Diese
steht im Internetauftritt der KV Sachsen-Anhalt unter Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Existenzgründung >> Niederlassungsberatung
unter dem Stichwort Barrierefreiheit
zum Download bereit.
Ist-Analyse der Praxisausstattung
und -organisation
Oft ergibt sich durch das routinierte
und tägliche Praktizieren in der Praxis
auch eine Art Betriebsblindheit. Ein
Organisatorische Maßnahmen und
Verhaltensregeln
Neben baulichen Maßnahmen sind besonders für bestehende Arztpraxen, die
440
PRO 12 | 2014
Barrierefreiheit ohne Umbaumaßnahmen in den Praxisräumlichkeiten vornehmen möchten, „unsichtbare“ und
organisatorische Maßnahmen zu beachten, denn häufig sind es kleine Veränderungen, die Menschen mit Behinderung den Weg in und durch die
Praxis erleichtern.
Der Auftrag der Barrierefreiheit umfasst eben nicht nur die Beseitigung
von baulichen Barrieren. Es geht auch
um Verhaltensregeln, wie etwa die
­namentliche Vorstellung bei der Begrüßung, das bewusste deutliche Sprechen
und das Erklären des Laborbefundes.
So können kleine Maßnahmen auch
schon die Kennzeichnung von Glas­
flächen an Türen sein, das Beschaffen
von Lupen für das bessere Lesen von
Informations- und Aufklärungsbögen.
Nachfolgend werden Anregungen zur
Organisation und Einrichtung von Arzt­
praxen gegeben, um das Bewusstsein
der „Feinheiten“ in der Umsetzung einer
barrierefreien Arztpraxis zu stärken.
Hinweise zur Praxiseinrichtung und
-organisation
Anmeldung und Wartezeit
• Stühle – bestenfalls mit Armlehnen
zur Erleichterung beim Aufstehen –
im Wartezimmer und an Stellen außerhalb des Wartezimmers (bspw. neben
der Tür zum Behandlungsraum)
• Handläufe an den Wänden helfen,
wenn sich der Patient kurz festhalten
muss
• eine angeschaffte Lupe hilft im Bedarfsfall (z. B. bei vergessener Lesebrille)
Räume und Ausstattung
• an allen für den Patienten wichtigen
Stellen: große Schrift und eine mar-
Für die Praxis
kante, schnörkellose Schriftform
• kontrastreiche Schildergestaltung
(z. B. schwarz-weiß, dunkelblau-­
weiß)
• große Glasflächen und Glastüren mit
deutlichen, kontrastreichen Markierungen
• gute und blendfreie Beleuchtung des
Gebäudeeinganges, des Treppenhauses, des Flurs und der Räume
• Orientierungshilfen sind signalwirksam anzuordnen und müssen eine
gute, blendfreie Lesbarkeit ermög­
lichen
Kommunikation
• namentliche Vorstellung bei dem
­Patienten bei der Begrüßung
• Patienten direkt und deutlich ansprechen und Unterstützung erfragen
• Bei Verlassen des Raumes ist dies
dem Patienten mitzuteilen
• Sofern sehbehinderte Menschen Hilfestellung wünschen, sollten sie in der
Praxis begleitet werden. Zur Orientie­
rung des Patienten sind Richtungsänderungen, Stufen und Absätze rechtzeitig anzukündigen.
• Schriftliche Informationen (Aus­
drucke, Vordrucke, Flyer etc.) sollten
eine Schriftgröße von mindestens 12
Punkt haben, einen möglichst großen
Zeilenabstand aufweisen und Kursivschrift vermeiden.
Barrierefreies Bauen in der
Arztpraxis
Praxisinhaber, die sich entschließen,
eine Praxis zu eröffnen oder bauliche
Veränderungen in den Räumlichkeiten
vorzunehmen, um für mehr Barrierefreiheit in der Praxis zu sorgen, sollten
zunächst beim zuständigen Bauamt erfragen, welche Aspekte im Hinblick auf
die Barrierefreiheit zu beachten sind.
Die baurechtlichen Regelungen für eine
in Sachsen-Anhalt ansässige Arztpraxis
finden sich in der Landesbauordnung
Sachsen-Anhalt. Zudem sollten die
DIN 18024 und 18040 (Vorschriften
für Öffentliche Gebäude) Barrierefreies
Bauen, Teil 2: Öffentlich zugängliche
Gebäude und Arbeitsstätten, beachtet
werden.
Es ist entscheidend, um welche der
vier Varianten es sich beim Barrierefreien Bauen handelt:
1. Neubau von Praxisräumlichkeiten
2. Umbau von Praxisräumlichkeiten
3. N
utzungsänderung der Räume,
z.B. von Wohnräumen hin zur
Arztpraxis
4. W
eiterführung bestehender Praxisräumlichkeiten ohne bauliche Maßnahmen
Zwingend zu beachten sind die baurechtlichen Aspekte der Barrierefreiheit
bei:
• Neubau der Praxisräumlichkeiten
• Umbau der Praxisräumlichkeiten
• Nutzungsänderung der Räume.
Hingegen besteht keine Verpflichtung
zum Umbau bei einer übernommenen
Praxis, die ohne Umbaumaßnahmen
weitergeführt wird. Dessen ungeachtet
ist es lohnenswert, über mögliche
strukturelle und organisatorische Verbesserungen nachzudenken und diese
umzusetzen.
Beispiele für Baumaßnahmen im
Rahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit
Treppen
• Breite 135 cm
• beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe,
30 cm waagerecht über Anfang und
Ende der Treppe hinausragen,
Durchmesser 3 bis 4,5 cm
• nicht gewendelt
• am Ende der Handläufe tastbare Hinweise auf die Geschossebene
• kontrastreiche Gestaltung der Treppenstufenkanten
• Treppenstufen markieren und Stolperfallen vermeiden (z. B. helle Klebestreifen auf der gesamten Breite
der jeweiligen Stufe)
Aufzug
• Fahrkorb: 110 cm breit und 140 cm tief
• Türbreite: 90 cm
• Bewegungsfläche vor dem Aufzug:
150 cm x 150 cm
• Orientierungshilfen: Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen sind
zusätzlich mit Haltestellenstangen
auszustatten
• Empfehlung: ggü. der Fahrkorbtür
sollte ein Spiegel zur Orientierung
beim Rückwärtsfahren angebracht
werden
Nachfolgend sind beispielhaft Elemente
der Praxisräumlichkeiten und -ausstattung unter dem Aspekt der Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgeführt:
Rampen
• max. 6 % Steigung
• nicht länger als 6 m (sonst Zwischenpodest mind. 150 cm x 150 cm)
• beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe,
Durchmesser 3 bis 4,5 cm, Handläufe
und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend
Türen
• sollten vorzugsweise automatisch
­öffnen und müssen leicht bedienbar
sein
• Türklingeln und Gegensprechanlagen
müssen leicht bedienbar sein
• mind. ein Flügel 90 cm breit
• Höhe 205 cm
• in Umkleidekabinen und Toiletten
nach außen öffnend
• Türschwellen grundsätzlich vermeiden (wenn technisch erforderlich,
maximal 2 cm hoch)
• Bedienungsvorrichtungen (Taster,
Schalter, Klingel) in maximal 85 cm
Höhe angebracht
Toiletten, Sanitärräume
• in jeder Sanitäranlage mindestens eine
rollstuhlgeeignete Toiletten­kabine
• rechts und links neben dem WC Bewegungsraum von 95 cm x 70 cm
• Bewegungsfläche vor dem WC:
150 cm x 150 cm
• klappbare Haltegriffe in 85 cm Höhe
neben dem WC
• vorhandener Notruf (Notrufschalter)
• Türen: mindestens 90 cm breit und
nach außen öffnend
• Tür muss abschließbar sein
• Türen von Toiletten-, Dusch- und
Umkleidekabinen dürfen nicht nach
innen schlagen
PRO 12 | 2014
441
Für die Praxis
• 55 cm tiefer und unterfahrbarer
Waschtisch in max. 80 cm Höhe
(Oberkante)
• Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch in max. 1 m Höhe
PKW
• 1 % der Stellplätze, mindestens
­jedoch 2 Stellplätze behinderten­
gerecht
• Behindertenparkplatz: mindestens
3,50 m breit und 7,50 m lang, abgesenkte Bordsteine
Bedienungsvorrichtungen
• Bedienungsvorrichtungen (z. B.
Schalter, Taster, Toilettenspüler, Klingel, Notrufschalter) müssen auch mit
eingeschränkter Greiffähigkeit leicht
benutzbar sein und sind in einer
Höhe von 85 cm anzubringen
Quellen:
KBV: PraxisWissen: Barrieren abbauen
– Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis
BÄK/ BZÄK/ KBV/ KZV: Barrieren abbauen – Initiativen und Maßnahmen der
Ärzte- und Zahnärzteschaft. Konferenzdokumentation vom 9. September 2013
Orientierungshilfen
• gut lesbar
• blend- und schattenfreie Beleuchtung
• tastbare Hinweise auf Geschossebene
in Aufzügen
Sie haben Fragen oder Informationsbedarf zum Thema? Gern können Sie sich
an Christin Richter telefonisch unter
0391 627-7454 oder per Mail an [email protected] wenden.
Versorgung der Patienten rund um die Feiertage
Im Hinblick auf die bevorstehenden
­Feiertage möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Thema Vertretung geben.
Eine Vertretung ist für jeden Tag der
Abwesenheit erforderlich. Dies gilt
auch für die einzelnen Tage vor und
zwischen den Feiertagen. Eine Vertretung ist auf jeden Fall für folgende Tage
sicherzustellen: 22., 23., 29. und 30. Dezember 2014 sowie 2. und 5. Januar
2015.
Am 24. und 31. Dezember 2014 ist der
Bereitschaftsdienst eingerichtet, so dass
für diese Tage keine Vertretung zu organisieren ist.
Die Vertretungsregelungen gelten für
alle ambulant tätigen Ärzte (zugelassene Ärzte, angestellte Ärzte, MVZ, Polikliniken). Eine Vertretung ist nur unter
Kollegen des gleichen Fachgebietes
möglich. Darüber hinaus ist Vertretung
auch nur innerhalb des gleichen Versorgungsbereiches zulässig. Ein hausärztlich tätiger Internist kann sich beispielsweise nicht von einem
fachärztlich tätigen Internisten vertreten lassen oder umgekehrt.
Es gibt die Formen der „kollegialen“
und der „persönlichen“ Vertretung.
Kollegiale Vertretung:
• Der Vertreter wird in eigener Praxis
tätig, rechnet Patienten unter eigener
442
PRO 12 | 2014
LANR auf Muster 19 (Vertretungsschein) ab. Dies gilt nicht innerhalb
einer Praxis mit mehreren Ärzten der
gleichen Fachrichtung.
• Die Vertretung ist vorher mit den
entsprechenden Kollegen konkret abzusprechen.
• Für die Patienten ist ein Aushang an
der Praxis unter konkreter Angabe
der Vertretung zu machen. Hilfreich
ist auch, die Vertretung auf dem
Anrufbeantworter zu benennen.
Verweise auf den Bereitschaftsdienst oder die Notfallambulanzen
der Krankenhäuser sind nicht zu­
lässig.
Persönliche Vertretung:
• Der Vertreter wird in der Praxis des
zu vertretenden Arztes tätig und
rechnet unter der LANR des zu vertretenden Arztes ab.
• Mit dem Vertreter ist in einem Honorarvertrag neben dem Honorar
auch der Umfang der Sprechstunden,
die Durchführung von Hausbesuchen und bei Einteilung auch die
Teilnahme am Bereitschaftsdienst zu
vereinbaren.
• Der zu vertretende Arzt hat sich von
der persönlichen Qualifikation des
Vertreters zu überzeugen.
• Der Vertreter ist nur zur Erbringung
und Abrechnung der Leistungen berechtigt, für die er selbst qualifiziert
ist und für die auch der zu vertre-
tende Arzt qualifiziert und berechtigt ist.
•
Wann ist die Vertretung gegenüber
der KVSA anzuzeigen?
• Vorherige schriftliche Mitteilung:
Wenn Vertretung über einen Zeitraum von 7 Kalendertagen hinausgeht
(Formular am Ende dieser Ausgabe)
• Im Nachgang: Vermerk von Abwesenheit und Vertretung für jeden Tag (auch
unter 7 Tagen) auf der Sammelerklärung mit der Quartalsabrechnung
Wie lange kann man sich ohne eine
Genehmigung der KVSA vertreten
lassen?
• innerhalb von zwölf Monaten bis zur
Dauer von drei Monaten
Wann bedarf es einer vorherigen Genehmigung der KVSA?
Der Dreimonatszeitraum wird überschritten und eine Vertretung ist weiterhin erforderlich
Erforderliche Angaben:
• Grund der Antragstellung (bei Vertretung aus gesundheitlichen Gründen bedarf es einer Bescheinigung
des behandelnden Arztes unter Angabe der Krankheit und des voraussichtlichen Zeitpunkts der Wiederaufnahme der vertragsärztlichen
Tätigkeit)
• Name der/des Vertreter(s)
• Zeitraum der Vertretung
Für die Praxis
Was bedeutet Abwesenheit für den
Bereitschaftsdienst?
• Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt ist verpflichtet, für die Besetzung seines Dienstes auch in jedem
Abwesenheitsfall Sorge zu tragen.
• Sofern ein Vertragsarzt den Bereitschaftsdienst durch einen anderen
Arzt durchführen lässt oder mit ­einem
anderen Arzt den Dienst tauscht, ist
dies der KVSA vorab zu melden
(Formular am Ende dieser Ausgabe).
Rechtsgrundlagen:
• § 32 Zulassungsverordnung für
Ärzte (Ärzte-ZV)
• § 15 Bundesmantelvertrag – Ärzte
• § 98 Fünftes Sozialgesetzbuch
• § 20 Berufsordnung für Ärzte der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerinnen:
Marlies Fritsch, Tel. 0391 627-7461
E-Mail: [email protected]
Kathrin Hanstein, Tel.0391 627-7459
E-Mail: [email protected]
Conny Zimmermann,
Tel.0391 627-6458,
E-Mail: [email protected]
Die Famulaturbörse der KV Sachsen-Anhalt geht online
Die Famulatur wird zwischenzeitlich
von vielen Studierenden genutzt, um
Einblicke in den ambulanten Bereich
zu erhalten und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Oftmals berichten
Ärzte, dass es die Famulatur war, die
den ersten Anstoß für die spätere ambulante Tätigkeit gegeben hat. Bieten
Sie Studierenden die Möglichkeit, die
ambulante Tätigkeit kennenzulernen
und wecken Sie das Interesse für eine
spätere ambulante Tätigkeit.
Zur besseren Organisation und Koordination von Famulaturplätzen stellt die
KVSA im KVSAonline-Portal ein System
bereit, mit dem Famulaturzeiten „online“ angeboten und durch die Studierenden gebucht werden können. Dazu
tragen Sie in dem System Zeiten ein, zu
denen es Ihnen möglich ist, einen Famulanten in Ihrer Praxis zu betreuen.
Die Famulaturbörse ist erreichbar,
wenn Sie über einen KV-SafeNet bzw.
KV-FlexNet-Anschluss verfügen.
Die Studierenden haben über die
Homepage famulaturboerse.kvsa.de die
Möglichkeit, auf das Angebot zuzugreifen, einen Platz zu buchen, der von Ihnen angenommen oder abgelehnt werden kann.
Weitere Information zur Benutzung der
Famulaturbörse finden Sie auf dem
KVSAonline-Portal.
Ziel ist es, für die Semesterferien im
Winter/Frühjahr 2015 die Famulaturbörse erstmals zu nutzen. Wir bitten Sie
deshalb, entsprechende Zeiten im Portal anzugeben, damit eine Vielzahl von
Angeboten zur Verfügung steht.
Darüber hinaus fördert die KVSA die
Famulatur sowohl für den Studierenden als auch für den ausbildenden Arzt
finanziell.
Informationen über die Förderung der
Famulatur und zu weiteren Angeboten
der KVSA an die Studierenden finden
Sie unter http://www.kvsa.de/praxis/
medizinstudierende.html
Wenn sich Fragen ergeben, können Sie
sich gern an folgende Ansprechpartner
wenden:
Inhaltliche Fragen:
Silke Brumm
Tel. 0391 627-6460
Conny Zimmermann
Tel. 0391 627-6458
Kathrin Hanstein
Tel. 0391 627-7459
Marlies Fritsch
Tel. 0391 627-7461
Fax 0391 627-8459
E-Mail: [email protected]
Technische Fragen:
IT-Service
Tel. 0391 627-7000
Fax 0391 627 87-7000
E-Mail: [email protected]
Ultraschallsystem Toshiba Xario 200 zu verkaufen
Baujahr 2013, wenige Betriebsstunden
Neupreis 47.000 €, jetzt 27.500 €, Linear- und Sektorsonde, Stressecho, Dicom, 19 Zoll-Bildschirm
mit schwenkbarem Arm, Digital B/W Printer, etc. Kontakt: [email protected]
PRO 12 | 2014
443
Praxis-IT
Jetzt umsteigen: Abschaltung der ISDN-Einwahl zu KVSAonline (6)
Wie vor einem Jahr angekündigt, wird
die ISDN-Einwahl zu KVSAonline An­
fang des kommenden Jahres abgeschaltet. Die Abgabe der Abrechnung und
der Dokumentation des 4. Quartals
2014 wird aber noch über die ISDN-­
Einwahl möglich sein.
Dieser Schritt ist notwendig, da die ISDN-­
Direkteinwahl aus vielen Gründen
nicht mehr zeitgemäß und sinnvoll ist:
• Bundesweit angebotene Dienste, wie
der Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen oder die Nutzung von Dokumentationsportalen
z.B. zur Qualitätssicherung können
über die ISDN-Einwahl nicht genutzt
werden.
• Neue Funktionen in KVSAonline wie
z.B. die elektronische Bereitstellung
der Honorarunterlagen oder die
­Praxisstatistiken erfordern höhere
Verbindungsgeschwindigkeiten und
können daher mit ISDN nicht genutzt werden.
Neue ISDN-Anschlüsse werden von
den Telefonanbietern oft nicht mehr
angeboten. Dies ist auch bereits beim
Wechsel des Telefonanbieters der Fall.
Zur Anbindung an die KV nach der
Abschaltung der ISDN-Einwahl stehen
zwei Zugangsvarianten zur Verfügung:
KV-SafeNet* und KV-FlexNet.
KV-SafeNet* ist ein bundesweiter Standard zur Anbindung und Vernetzung
von Arztpraxen und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen, wie z. B.
Krankenhäusern. Die Anschlüsse werden von Anbietern angeboten, die
durch die KBV zertifiziert wurden. Die
Verschlüsselung der Verbindung erfolgt
durch spezielle Geräte, die sogenannten
KV-SafeNet*-Router, die die Anbindung an das „Sichere Netz der KVen“
(SNK) realisieren.
Beide Anbindungsvarianten ermöglichen einen gesicherten Onlinezugang
zur KV Sachsen-Anhalt sowie zu bundesweit verfügbaren Diensten im
­„Sicheren Netz der KVen“, wie z. B. der
elektronischen Arzt-zu-Arzt-Kommunikation. Sie bieten nach dem Urteil
der Landesdatenschützer eine datenschutzkonforme Verbindung, mit der
die Übertragung von Patientendaten
uneingeschränkt möglich ist.
Mit KV-SafeNet* können alle Arbeitsplätze in der Praxis angebunden werden, so dass eine Nutzung der Dienste
von allen Arbeitsplätzen und auch direkt aus der Praxissoftware möglich ist.
Anwendungsfälle sind z.B. der Versand
und Empfang von elektronischen Arztbriefen, elektronische Dokumentationen oder die 1-Klick-Abrechnung.
Für die Anbindung mit KV-SafeNet*
entstehen geringe monatliche Kosten
ab ca. 10 Euro.
KV-FlexNet ist ein Angebot der KV
Sachsen-Anhalt und nutzt zum Aufbau
einer sicheren Datenverbindung die
Software-VPN-Technik über das Internet. Die dafür benötigte Software wird
durch die KV zur Verfügung gestellt.
Aktuell können mit KV-FlexNet alle
Dienste genutzt werden, die von der
KV Sachsen-Anhalt angeboten werden.
Eine Zertifizierung durch die KBV ist
geplant, so dass in Zukunft auch Dienste im „Sicheren Netz der KVen“ genutzt
werden können.
Welche Anbindung für wen?
Sowohl für KV-SafeNet* als auch für
KV-FlexNet gelten die höchsten Sicherheitsanforderungen. Sämtliche Daten
werden verschlüsselt übertragen. Für
die besonders schützenswerten Patienten- und Behandlungsdaten werden
mehrere Verschlüsselungsverfahren
miteinander kombiniert. Regelmäßige
Überprüfungen stellen sicher, dass die
Absicherung der Anbindung immer auf
dem aktuellsten Stand ist.
Grundsätzlich gilt, je größer die anzubindende Infrastruktur (Praxis) ist und
je mehr Dienste genutzt werden, desto
eher kommt KV-SafeNet* in Frage.
Die Nutzung von Diensten im „Sicheren Netz der KVen“ wie z. B. eDoku­
menta­tion, elektronischer Arztbrief
oder 1-Klick-Abrechnung ist ausschließlich über einen KV-SafeNet*-­
Zugang möglich.
KV-FlexNet ist für kleine Praxen, wie
z.B. Psychotherapeuten, eine Alternative. Da die Verbindung nicht an einen
Standort gebunden ist, kann die Nutzung auch von der Praxisinfrastruktur
getrennt erfolgen. Dies kann ein separater Computer in der Praxis oder auch
zu Hause sein.
KV-SafeNet* und KV-FlexNet können
parallel genutzt werden, z. B. KV-SafeNet* in der Praxis und KV-FlexNet
zu Hause oder an einer Nebenbetriebs­
stätte.
Insgesamt stellt KV-SafeNet* für den
Einsatz innerhalb der Praxisräume die
bequemere Lösung dar, da alle Anwendungen ständig an allen Arbeitsplätzen
genutzt werden können.
Eine individuelle Beratung, welche Anbindungsvariante den Anforderungen
optimal gerecht wird, wird durch den
IT-Service der KV Sachsen-Anhalt
­angeboten. Kontaktdaten finden Sie
am Ende dieses Artikels.
So gelingt der Umstieg
Für einen reibungslosen Umstieg von
der ISDN-Direkteinwahl auf KV-SafeNet* oder KV-FlexNet sollten die folgenden Schritte abgearbeitet werden:
* Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.
444
PRO 12 | 2014
Praxis-IT
• Prüfung der technischen Voraussetzungen
Für KV-SafeNet* und KV-FlexNet
gelten vergleichbare Anforderungen.
Es ist jeweils ein Internetzugang mit
einer Bandbreite auf dem Niveau von
DSL 2000 oder höher empfehlenswert. Die meisten Dienste können
auch mit einer langsameren Anbindung genutzt werden, die Lade- und
Wartezeiten können dann aber entsprechend länger ausfallen.
Für KV-SafeNet* gilt, dass Funk­
lösungen UMTS oder LTE ggf. nicht
von allen Anbietern unterstützt
werden. Für KV-FlexNet gilt diese
mögliche Einschränkung nicht, hier
genügt ein beliebiger Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite.
• Entscheidung für eine Zugangsart
• Bei KV-SafeNet*, Vertragsabschluss
mit einem Anbieter
• Installation der Hardware (KV-SafeNet*) oder Software (KV-FlexNet)
• Durchführung eines Funktionstests.
Dies kann z.B. mit der Testübertragung der letzten Abrechnung durchgeführt werden.
• Ggf. Deinstallation der ISDN-Einwahlsoftware
Förderung der Onlineanbindung mit
KV-SafeNet*
Die KV Sachsen-Anhalt unterstützt die
sichere elektronische Kommunikation
seit 2011 mit einem Förderprogramm
für KV-SafeNet*. Praxen, die 2014 einen solchen Anschluss einrichten lassen, können eine Förderung in Höhe
von 300 Euro in Anspruch nehmen.
Die Fortführung dieses Förderprogramms ist auch für das Jahr 2015
­geplant. Details zur Förderung 2015
werden in der Januar-Ausgabe der PRO
veröffentlicht.
Beratung und weitere Informationen
durch den IT-Service
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung zum Umstieg von
der ISDN-Direkteinwahl auf KV-SafeNet* oder KV-FlexNet sowie zu allen
Fragen rund um den Einsatz und die
Sicherheit von IT-Systemen in der Praxis steht der IT-Service der KV Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.
IT-Service der KV Sachsen-Anhalt
Telefon:0391 627 7000
Fax:
0397 627 87 7000
E-Mail: [email protected]
* Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.
PRO 12 | 2014
445
Sachsen-Anhalt Aktuell
Studierende der Klasse Allgemeinmedizin erkunden die medizinische
Versorgung im Harz
Medizinstudierende aus den Klassen
Allgemeinmedizin der Martin-Luther-Universität Halle haben sich
am 11. Oktober 2014 in Wernigerode
mit ihren Tutoren Thomas Dörrer und
Stephan Fuchs über die Ausbildung
zum Facharzt für Allgemeinmedizin,
Angebote für PJler und auch zur Famulatur informiert. Unter
dem Titel „1. Harzer
Landarzttag“ wurde dem
medizinischen Nachwuchs ein abwechslungsreiches Programm geboten. Nach der Begrüßung
durch den Vorstandsvorsitzenden des Hausärzteverbandes Sachsen – Anhalt, Dipl.-Med. Stefan
Andrusch, hatten die Studierenden die Gelegenheit, sich die Hausarztpraxis von Dr. Steffen
Lippert anzusehen. Dr.
Lippert berichtete, wie er
seine persönlichen Vorstellungen und Ideen bei
der Gestaltung seiner
Praxis umsetzen konnte.
Berufliche Perspektiven
in der Region
gehören Kooperationsverträge, die einerseits die KV mit der Stadt Wernigerode und ebenso das Harzklinikum mit
der Kommune geschlossen haben. Einen vergleichbaren Vertrag mit der
Stadt Quedlinburg abzuschließen, ist
erklärtes Ziel des kommunalen Krankenhauses. Vertreter des Harzklini-
möglich, die außerklinischen Weiterbildungsabschnitte bei niedergelassenen
Ärzten im Bereich der Verbundweiterbildung Harz-Börde zu absolvieren, wie
Henrik Straub informierte. Wernigerodes Vize-Bürgermeister Andreas Heinrich und Sozialamtsleiterin Petra Fietz
hoben vor allem die Familienfreundlichkeit ihrer Kommune
hervor und betonten, dass
die Stadt nicht nur wirtschaftlich und touristisch
zu den leistungsstärksten
im Land gehört. Auch im
kulturellen, sozialen und
Vereinsbereich könne der
Harz ein sehr breites Spektrum vorweisen, was Wernigerode zu einem lebenswerten Arbeits- und
Wohnort mache, erklärten
die Vertreter aus dem Rathaus.
Die Dres. Uwe Grahmann,
Heiko Geiling und Stefan
Schütze führten die Hallenser Gäste in zwei Gruppen
durch das Wernigeröder
Klinikum. Die Endoskopie,
der Röntgenbereich mit CT
und MRT sowie die Stroke
Unit wurden dabei besichtigt. Chefarzt Dr. Frank
Dömges, Schwester Christel Dressel und die diensthabende MTA Daniela
Schulze stellten diese Bereiche vor und beantworteten
Fragen der angehenden
Mediziner.
Nach einer Stadtbesichtigung stellten sich die
Stadt Wernigerode und
das Wernigeröder Klinikum vor. In einer Gesprächsrunde, moderiert
Die Teilnehmer des "1. Harzer Landarzttages"
Foto: MLU Halle
von Kliniksprecher Tom
Koch, machten auch
Conny Zimmermann von
Am Ende des 1. Harzer
der Kassenärztlichen VerLandarzttages zogen alle
einigung Sachsen-Anhalt, Carina
kums Dorothea Christiane Erxleben er- Beteiligten ein überaus positives Fazit.
Friedrichs für das MVZ Harz in Elbinläuterten die Möglichkeit, die gesamte
Ausdruck dessen ist der Wunsch der
gerode und Henrik Straub (HausärzteAusbildung zum Facharzt für AllgeHallenser Studenten, im kommenden
verband Wernigerode) deutlich, welche
meinmedizin am Klinikum mit seinen
Jahr im Rahmen einer ähnlichen VeranFördermöglichkeiten und Perspektiven
MVZ absolvieren zu können. Darüber
staltung beispielsweise im Oberharz
gerade ländliche Regionen bieten. Dazu hinaus ist es selbstverständlich auch
wiederkommen zu dürfen.
■■ KVSA
446
PRO 12 | 2014
Rundschreiben
Nr. 17 | 2014
Hinweise zur Abrechnung 4/2014
Die Abgabe für die Abrechnung des Quartals 4/2014 ist
vom 02.01.2015 bis 10.01.2014
möglich.
Ihre Abrechnung können Sie bei folgenden Stellen einreichen:
Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
Am Kirchtor 9
Doctor-Eisenbart-Ring 2
06108 Halle/Saale
39120 Magdeburg
Die Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr gelten am 02.01.2015; am
05.01.2015 und vom 07.01.2015 bis 09.01.2015.
Für den Fall, dass Sie Ihre Abrechnung
Samstag, den 03.01.2015, oder Samstag, den 10.01.2015,
abgeben möchten, sind beide Dienststellen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass beide Dienststellen am Dienstag, dem 06.01.2015, wegen
des Feiertages nicht besetzt sind.
Die online-Übertragung der Abrechnung ist ebenfalls an die o.g. Abgabezeit
gebunden, nicht aber an die Öffnungszeiten der Dienststellen.
Sollten Sie Ihre komplette Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin erstellt haben, können Sie diese selbstverständlich auch vor den o. g. Terminen bei uns einreichen.
Die Abgabetermine sind verbindlich und einzuhalten. Ist eine Einhaltung im Ausnahmefall nicht möglich, ist dieses mit der Abrechnungsabteilung vor Ablauf der
Frist zu klären.
Erfolgt die Abgabe der Abrechnung ohne Genehmigung nach dem festgelegten
Zeitraum, ist der Vorstand der KVSA auf der Grundlage der Abrechnungsanweisung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Paragraf 4 (3) berechtigt,
eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von drei Prozent festzulegen.
Sollte die Abrechnung am Quartalsbeginn nicht persönlich abgegeben werden, hat
die Praxis bei Inanspruchnahme eines Kuriers ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass
die Abrechnung zu den im Rundschreiben festgesetzten Terminen bei der KVSA
eingeht.
Auch bei der Versendung der Abrechnung per Post ist darauf zu achten, dass die
Abrechnung zu den angegebenen Zeiten in der KVSA eingegangen sein muss.
Maßgeblich für die Prüfung ist generell der Posteingang bei der KVSA, nicht der
Poststempel.
Ansprechpartner:
Sekretariat Abrechnung
Tel. 0391 627-6102
627-6108
627-7108
PRO 12 | 2014
447
Rundschreiben
Nr. 17 | 2014
Änderungen des EBM zum 1. Januar 2015
Der Bewertungsausschuss hat zur weiteren Stärkung der haus- und fachärztlichen
Grundversorgung Leistungen in den EBM aufgenommen. Die Finanzierung dieser
neuen Leistungen erfolgt extrabudgetär aus den bundesweit für beide Versorgungsbereiche zusätzlich zur Verfügung stehenden jeweils 132 Millionen Euro. Im
fachärztlichen Versorgungsbereich wird das Geld für einen Zuschlag für die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) und im hausärztlichen Versorgungsbereich für die Finanzierung der nichtärztlichen Praxisassistentin auch
in nicht unterversorgten Gebieten verwendet. Für den auf die pädiatrische Versorgung entfallenden Anteil wird der Bewertungsausschuss in Kürze geeignete Maßnahmen beschließen.
1. Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)
Zuschlag ab Quartal 1/2015
Zur Stärkung der Grundversorgung wird eine Zuschlagsposition zur PFG ab dem
1. Quartal 2015 eingeführt. Die Höhe dieses Zuschlags liegt einheitlich bei 26,7
Prozent der jeweiligen PFG. Die Vergütung erfolgt außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Neu erhalten ab dem 1. Quartal 2015 auch Schwerpunktinternisten eine PFG und einen Zuschlag zur PFG. Diese werden jedoch nur
in Behandlungsfällen vergütet, in denen ausschließlich die jeweilige Grundpauschale, ggf. der Laborwirtschaftlichkeitsbonus nach GOP 32001, Leistungen des
Kapitels 40 sowie Impfungen abgerechnet werden. Im Übrigen bleibt für alle Arztgruppen die Festlegung der Leistungen, die die PFG ausschließen, im Anhang 3
zum EBM bestehen.
Die PFG für Gynäkologen wird von 3,04 € auf 2,47 € abgesenkt. Im Gegenzug dazu
wird der Ausschluss der PFG in Verbindung mit der Laborgrundpauschale Mutterschaftsvorsorge/Empfängnisregelung (GOP 01701) gestrichen. Neu aufgenommen
wird der Ausschluss der PFG bei Abrechnung der GOP 01783, 01792, 01816, 01833
und 01840.
Die bisherige gemeinsame PFG für die psychiatrische und nervenheilkundliche
Grundversorgung wird aufgeteilt in eine Pauschale für Psychiatrie (GOP 21218,
neue Bewertung 4,52 €) und in eine Pauschale für Nervenheilkunde (neue GOP
21225, Bewertung 4,01 €), die durch FÄ für Nervenheilkunde und FÄ für Neurologie und Psychiatrie berechnet werden kann. FÄ für Neurologie berechnen weiterhin die Pauschale für die neurologische Grundversorgung nach der GOP 16215,
die neu ebenfalls mit 4,01 € bewertet wird.
Der Zuschlag zur PFG wird wie auch die PFG automatisch durch die KVSA zugesetzt.
2. Nichtärztliche Praxisassistentinnen in Hausarztpraxen
Im hausärztlichen Versorgungsbereich wird die Abrechnung der nichtärztlichen
Praxisassistentin neu geregelt.
Einsatz auch in nicht unterversorgten
Gebieten möglich
448
PRO 12 | 2014
Ab Januar 2015 können Hausärzte auch in nicht unterversorgten Gebieten
nichtärztliche Praxisassistentinnen (NÄPA auch als VERAH bezeichnet) für die
Versorgung der Patienten einsetzen und abrechnen. Dazu werden die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03060, 03062, 03063 neu in den EBM aufgenommen.
Die neuen Leistungen sind genehmigungspflichtig. Für den Nachweis der Quali­
fikation ist eine Übergangsregelung vereinbart. Darin ist auch geregelt, dass diese
bei Nachweis des Ausbildungsbeginns schon abgerechnet werden können, wenn
die Ausbildung spätestens bis zum 30.06.2016 abgeschlossen sein wird.
Rundschreiben
Nr. 17 | 2014
Die Leistungen wurden wie folgt festgelegt:
• 03060 Zuschlag zu der GOP 03040
• 03062 Besuch des Patienten durch die NÄPA einschl. Wegekosten
• 03063 Mitbesuch des Patienten durch die NÄPA einschl. Wegekosten
2,26 €
17,05 €
12,53 €
Den kompletten Wortlaut der Leistungslegenden finden Sie auch auf unserer
Homepage unter www.kvsa.de/Praxis/Abrechnung_Honorar/EBM.
Die GOP 03062 und 03063 ersetzen die bisherigen Kostenpauschalen 40870 und
40872 im EBM. Voraussetzung für die Berechnung der GOP 03062 und 03063 ist
ein persönlicher kurativer Arzt-Patienten-Kontakt und damit die Abrechnung der
Versichertenpauschale im Quartal.
Die Beschäftigung der entsprechend ausgebildeten nichtärztlichen Praxisassistentin, die mehr als 20 Stunden die Woche angestellt sein muss, ist gegenüber der
KVSA nachzuweisen. Darüber hinaus ist die Abrechnungsmöglichkeit der neuen
GOP an festgelegte Mindestfallzahlen im Durchschnitt der letzten vier Quartale
gebunden:
• mindestens 860 Behandlungsfälle; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt
erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 640 Behandlungsfälle
oder
• mindestens 160 Behandlungsfälle von Patienten, die das 75. Lebensjahr vollendet
haben; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 120 Behandlungsfälle
Bei der Zählung der hausärztlichen Behandlungsfälle bleiben Bereitschaftsdienstfälle, Überweisungsfälle mit ausschließlich Probenuntersuchungen und/oder dokumentierten Untersuchungsergebnissen sowie Behandlungsfälle, mit ausschließlich
Kostenerstattungen des Kapitels 40 unberücksichtigt.
Ärztliches Gespräch für Haus- und Kinderärzte nach GOP 03230 und 04230
Der obligate Leistungsinhalt für das haus- und kinderärztliche Gespräch, GOP
03230 bzw. 04230, ist ab dem 01.01.2015 nicht mehr an eine lebensverändernde
­Erkrankung gekoppelt. Die neue Formulierung lautet:
Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der
Erkrankung erforderlich ist…
Alle übrigen Regelungen, wie z.B. das Gesprächsbudget, bleiben unverändert
­bestehen.
Antragspflichtige Psychotherapie
In Folge der Änderung der Mindestteilnehmerzahlen im Rahmen der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt
eine Anpassung der Leistungslegenden der GOP 35202, 35203 und 35211. Diese
sind ab dem 01.01.2015 nur für große Gruppen mit mindestens 6 bis höchstens
9 Patienten, davon abweichend bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 5 bis
höchstens 9 Patienten berechnungsfähig. Für die Berechnung von kleinen Gruppen
mit mindestens 3 bis höchsten 4 Patienten wurden die GOP 35205, 35208 und 35212
zum 01.01.2015 neu in den EBM aufgenommen. Die Details der Änderungen wurden bereits im Deutschen Ärzteblatt, Heft 42 vom 17. Oktober 2014, veröffentlicht.
Ansprechpartner:
Sekretariat Abrechnung
Tel. 0391 627-6102
627-6108
627-7108
PRO 12 | 2014
449
Rundschreiben
Nr. 17 | 2014
Änderung des HVM der KVSA zum 1. Januar 2015
Ansprechpartner:
Sekretariat Abrechnung
Tel. 0391 627-6102
627-6108
627-7108
Die Vertreterversammlung der KVSA hat in Ihrer Sitzung am 3. Dezember 2014
die Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) zum 1. Januar 2015 beschlossen. Die Änderung umfasst neben redaktionellen und formalen Änderungen
im Wesentlichen die Einführung von weiteren qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) für die Arztgruppe der Frauenärzte (QZV „Besuche“ „Klein­
chirurgie“, „Verordnung medizinische Rehabilitation“, „Sonographie I“, „Zusatzpauschale Onkologie“, „Infusionen“ und „Transfusionen“). Darüber hinaus setzt die
Zuweisung eines Regelleistungsvolumens (RLV) für einen Arzt die Abrechnung
von RLV-relevanten Fällen des Arztes voraus.
Den kompletten Wortlaut des HVM finden Sie auf unserer Homepage unter:
Start >> Praxis >> Abrechnung / Honorar >> Honorarverteilung >> 2015 >>
1. Quartal 2015.
Termine für Restzahlungen
Ansprechpartnerin:
Constanze Richter,
Abteilungsleiterin Buchhaltung/
Verwaltung
Tel. 0391 627-6422
Nachfolgend geben wir Ihnen die geplanten Restzahlungstermine für die genannten Quartale zur Kenntnis. Sollten sich die Termine aufgrund nicht vorhersehbarer
Sachverhalte verändern, werden wir Sie informieren.
Quartal 4/2014
Quartal 1/2015
Quartal 2/2015
Quartal 3/2015
8. April 2015
8. Juli 2015
8. Oktober 2015
12. Januar 2016
Hinweise zum Umgang mit Software-Updates
Ansprechpartner:
Sekretariat Abrechnung
Tel. 0391 627-6102
627-6108
627-7108
Bitte beachten Sie, dass Updates, die von Ihrem Softwarehaus zur Verfügung gestellt werden, unbedingt entsprechend den Vorgaben des Softwarehauses eingespielt werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vorgaben, z.B.
die ordnungsgemäße Formularbedruckung, entsprechend umgesetzt werden. Die
Umsetzung ist Voraussetzung für die Zertifizierung des Softwaresystems.
Die nicht ordnungsgemäße Bedruckung von Formularen seit dem 4. Quartal 2014
in einigen Praxen führt insbesondere zu Schwierigkeiten in Laborpraxen und in
Apotheken.
Änderung Muster 39 – Dokumentationsvordruck für
Krebs-Früherkennungsuntersuchungen (Frauen) ab dem 1. Januar 2015
Ab dem 1. Januar 2015 sind die Krebsfrüherkennungs-Befunde auf einem neuen
Muster 39 zu dokumentieren. Die jetzigen Dokumentationsvordrucke dürfen
nicht aufgebraucht werden. Frauenärzte erhalten rechtzeitig vor dem 1. Januar
2015 eine Erstausstattung mit dem neuen Formular.
450
PRO 12 | 2014
Rundschreiben
Nr. 17 | 2014
Seit 1. Juli 2014 gilt für die gynäkologische Zytodiagnostik der Cervix uteri (Gebärmutterhals) ein neues Klassifikationsmodell: die Münchner Nomenklatur III.
Es ist bundesweit die Grundlage für eine einheitliche Dokumentation der Befunde.
Die neue Version III ermöglicht den Zytologen unter anderem eine noch differenziertere Befundung.
Zum 1. Januar 2015 wird die Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie an
diese neue Münchner Nomenklatur III angepasst. Die Vereinbarung schreibt vor,
dass Ärzte die neue Version III verwenden müssen – und zwar sowohl bei der Befunddokumentation, als auch für die Jahresstatistik ab dem Berichtsjahr 2015.
Damit Sie auf Basis der neuen Klassifikation dokumentieren können, werden die
Berichtsbögen 39b „Ausfertigung für den untersuchenden Arzt“ und 39d „Ausfertigung für den Zytologen“ angepasst. Konkret geändert wird das Feld „Zytologischer Befund“. Dort stehen bisher sechs Ankreuzmöglichkeiten zur Verfügung, um
die Gruppe anzugeben, in die der Befund eingeordnet wird (z.B. Gruppe III). Statt
weitere Ankreuzkästchen einzuführen, ist hier künftig „Gruppe“ vorgedruckt und
die entsprechende Bezeichnung ist im Freitextfeld zu ergänzen.
Des Weiteren gibt es einige redaktionelle Anpassungen. Beispielsweise sind für
„Bemerkungen“ künftig fünf Zeilen vorgesehen (statt bisher eine) und das Feld
„Zellmaterial nicht verwertbar“ steht an oberster Stelle (statt bisher neben den
Gruppen).
Bei „Endozervikale Zellen“ wurde die Reihenfolge der beiden Ankreuzkästchen getauscht: „vorhanden“ (die häufiger angekreuzte Variante) steht nun vor „nicht vorhanden“.
Die Praxisverwaltungssysteme werden mit dem Update für das erste Quartal, das
fristgerecht zum 1. Januar 2015 installiert werden muss, aktualisiert. Praxen mit
Blankoformularbedruckung brauchen es nur einzuspielen, um die neuen Formu­
lare auszudrucken.
Ansprechpartner:
Sekretariat Abrechnung
Tel. 0391 627-6102
627-6108
627-7108
HIV-Zi-Kodier-Manual und die Zi-Kodierhilfe (Stand 2015)
Zur Erleichterung und Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit steht eine Kodierhilfe
zur richtigen ICD-Verschlüsselung der HIV/AIDS-Erkrankungen zur Verfügung.
Das Zi-Kodier-Manual finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.kvsa.de/praxis/abrechnung_honorar/icd_10_richtig_kodieren/icd_10.html
Ansprechpartner:
Sekretariat Abrechnung
Tel. 0391 627-6102
627-6108
627-7108
PRO 12 | 2014
451
Rundschreiben
Nr. 17 | 2014
Kündigung der Einbeziehungsvereinbarung Saale-Klinik Halle durch
IKK gesund plus und Knappschaft
Die IKK gesund plus und die Knappschaft haben die Einbeziehungsvereinbarung
zum Vertrag zur Integrierten Versorgung mit der Saale-Klinik Halle mit Wirkung
zum 31.12.2014 gekündigt.
Ansprechpartnerin:
Sabine Jung
Tel. 0391 627-6338
Damit können ab 01.01.2015 die prä- und postoperativen Leistungen (Pseudo-Ziffern 99305H und 99306H) für Versicherte der IKK gesund plus und der
Knappschaft nicht mehr abgerechnet werden.
Für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt läuft der Vertrag unverändert weiter.
Neue Heilmittelpreise für Physiotherapie und Podologie
Für die Betriebskrankenkassen gelten ab 01.06.2014 und für die Ersatzkassen ab
01.05.2014 neue Preise gemäß § 125 SGB V zur Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen. Außerdem gelten für die Betriebskrankenkassen ab 01.09.2014
neue Preise für podologische Leistungen.
Ansprechpartnerin:
Heike Fürstenau
Tel. 0391 627 6341
452
PRO 12 | 2014
Die aktuellen vollständigen Übersichten der Heilmittelpreise sind auf der Homepage www.kvsa.de unter >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Heilmittel zu
finden. Bei Bedarf stellen wir diese auch per Fax zur Verfügung.
Diese Informationen sollen helfen, das vertragsärztliche Verordnungsverhalten für
den Heilmittelbereich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu steuern.
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Arzneimittel
Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die in Zusammenarbeit mit
dem GKV-Spitzenverband erstellte Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von
Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie aktualisiert. Der Leitfaden ermöglicht Ärzten, sich schnell über Regelungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu informieren.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
Schnellübersicht zur
Verordnungsfähigkeit von
Arzneimitteln aktualisiert
Die Ergänzungen betreffen:
Beschlüsse zur (Frühen) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
• Cobicistat
• Canagliflozin
• Flutemetamol
(Diagnostikum bei PET: Deshalb keine Berücksichtigung in der Übersicht)
• Dapagliflozin/Metformin
• Dolutegravir
• Sofosbuvir
• Macitentan
Off-Label-Use Anlage VI, Arzneimittel-Richtlinie
• Venlafaxin bei neuropathischen Schmerzen
• Dapson + Pyrimethamin zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis
• Atovaquon + Pyrimethamin zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis
• Cotrimoxazol zur Prophylaxe von Pneumocystis-Pneumonien
• Cotrimoxazol zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis
• Liposomales Doxorubicin bei kutanen T-Zell-Lymphomen
• Lamotrigin bei zentralem Schmerz nach Schlaganfall (post-stroke-pain)
• Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin bei fortgeschrittenen Karzinomen
der Gallenblase und -wege
• Intravenöse Immunglobuline bei Myasthenia gravis
Die Schnellübersicht mit Stand vom 24. September 2014 steht im Internet unter
www.kvsa.de >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel zur Ver­
fügung.
■■ jm
Festbetrag für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram
wieder in Kraft
Der Festbetrag für Antidepressiva mit dem Wirkstoff Escitalopram ist zum
1. ­Dezember 2014 wieder in Kraft getreten. Das Landessozialgericht (LSG)
­Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2014 seine Eil­entschei­
dung aus dem Jahr 2011 – mit welcher der Festbetrag zu Escitalopram a­ usgesetzt
wurde – aufgehoben.
Das bedeutet für die ärztliche Praxis: Bei der Verordnung des Arzneimittels
­Cipralex® müssen Patienten wieder neben der Zuzahlung die Differenz zwischen dem
Apothekenverkaufspreis und dem Festbetrag (Festbetragsaufzahlung) be­zahlen.
PRO 12 | 2014
453
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Arzneimittel
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
Hintergrund:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den patentgeschützten Wirkstoff
­Escitalopram (Cipralex®) und den generisch verfügbaren Wirkstoff Citalopram aus
der Gruppe der selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) in eine gemeinsame Festbetragsgruppe überführt. Anschließend legte der GKV-Spitzenverband
den Festbetrag für die o.g. Gruppe fest. Der pharmazeutische Unternehmer (pU) von
Cipralex® nahm keine Preisanpassung an den Festbetrag vor. Der Patient musste folglich bei der Verordnung von Cipralex® die Festbetragsaufzahlung bezahlen.
Der pU Lundbeck erhob gegen den Beschluss des G-BA Klage vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: L 1 KR 140/11 KL). Das LSG
­entschied vorläufig, die Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Escitalopram auszusetzen. Folglich mussten Patienten ab diesem Zeitpunkt keine
Festbetragsaufzahlung für die Verordnung von Cipralex® in der Apotheke leisten.
Nachdem der Patentschutz für Escitalopram (Cipralex®) inzwischen ausgelaufen ist
und verschiedene pU den Wirkstoff generisch in Verkehr gebracht haben, haben
sich der pU Lundbeck und der GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, ihren Rechtsstreit über die Einordnung des Antidepressivums in eine Festbetragsgruppe mit
Citalopram für beendet zu erklären.
■■ hd
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage XII
(Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Beschlüsse zur Nutzen­
bewertung von Arzneimitteln wie folgt gefasst:
Fertigarzneimittel/
Arzneistoff
Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine
qualitätsgesicherte Anwendung
Kategorie des
Zusatznutzens
Inkrafttreten
Adempas®
(Riociguat)
a)Adempas® ist indiziert für die Behandlung erwachsener Patienten mit einer
chronisch thromboembolischen pulmonalen Hypertonie (CTEPH) der WHO
Funktionsklassen II bis III mit inoperabler CTEPH bzw. persistierender oder rezidivierender CTEPH nach chirurgischer Behandlung, zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit.
a)geringer Zusatznutzen
16. Oktober 2014
b)Adempas® ist ebenfalls indiziert als Monotherapie oder in Kombination mit
Endothelin-Rezeptorantagonisten für die Behandlung erwachsener Patienten
mit pulmonal arterieller Hypertonie (PAH) der WHO-Funktionsklassen II bis III
zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit.
b)geringer Zusatznutzen
Die Wirksamkeit wurde in einer PAH-Population einschließlich Ätiologien einer
idiopathischen oder hereditären PAH oder einer mit einer Bindegewebserkrankung assoziierten PAH nachgewiesen.
Riociguat ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens
nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des
­Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a
Abs. 1 SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Riociguat sollte nur durch
in der Therapie von Patienten mit CTEPH oder PAH erfahrene Fachärzte erfolgen.
Bei PAH wurden Studien mit Riociguat hauptsächlich bei folgenden Formen
durchgeführt: idiopathische oder hereditäre PAH und PAH in Assoziation mit
Bindegewebskrankheiten. Die Anwendung von Riociguat bei anderen Formen
der PAH, die nicht in Studien untersucht wurden, wird nicht empfohlen.
454
PRO 12 | 2014
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Arzneimittel
Fertigarzneimittel/
Arzneistoff
Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine
qualitätsgesicherte Anwendung
Tecfidera®
(Dimethylfumarat)
Tecfidera® wird zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig
remittierender Multipler Sklerose angewendet.
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat
Kategorie des
Zusatznutzens
Inkrafttreten
16. Oktober 2014
Ein Zusatznutzen
ist nicht belegt
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung ist von einem Facharzt für
Neurologie oder von einem Facharzt für Nervenheilkunde, mit Erfahrung in der
Behandlung der Multiplen Sklerose, durchzuführen.
Tresiba®
(Insulin degludec)
16. Oktober 2014
Tresiba® ist angezeigt zur Behandlung des Diabetes mellitus bei Erwachsenen.
a)Monotherapie zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen.
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Humaninsulin
a)Ein Zusatznutzen
ist nicht belegt
b)Kombinationstherapie mit einem oder mehreren oralen Antidiabetika zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen.
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Metformin plus Humaninsulin
b)Ein Zusatznutzen
ist nicht belegt
Hinweis: Wenn Metformin gemäß Fachinformation nicht geeignet ist, ist Humaninsulin als Therapieoption einzusetzen.
c) Kombinationstherapie mit Bolusinsulin (mit oder ohne einem oder mehreren
oralen Antidiabetika) zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen.
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Humaninsulin plus ggf. Metformin
c) Ein Zusatznutzen
ist nicht belegt
Hinweis: In der Kombination mit Bolusinsulin (ohne orales Antidiabetikum) im
Rahmen einer ICT ist eine zusätzliche Metformin-Gabe nicht ­regelhaft indiziert.
d)Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 bei Erwachsenen.
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Humaninsulin
d)Ein Zusatznutzen
ist nicht belegt
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Fycompa®
(Perampanel)
Fycompa® ist angezeigt als Zusatztherapie fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Epilepsiepatienten ab 12 Jahren.
Erneute Nutzenbewertung
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Eine individuelle antiepileptische Zusatztherapie, soweit medizinisch indiziert
und falls noch keine Pharmakoresistenz/Unverträglichkeit und Kontraindikationen bekannt sind, mit Eslicarbazepin (Erwachsene) oder Gabapentin oder Lacosamid (für Patienten ab 16 Jahren) oder Lamotrigin oder Levetiracetam oder
Oxcarbazepin oder Pregabalin (Erwachsene) oder Topiramat oder Valproinsäure
oder Zonisamid.
Die Angaben zu Perampanel (PRO April
2013) in der Fassung
des Beschlusses vom
7. März 2013 (BAnz AT
26.03.2013 B4) werden aufgehoben.
6. November 2014
Ein Zusatznutzen
ist nicht belegt
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
PRO 12 | 2014
455
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Arzneimittel
Fertigarzneimittel/
Arzneistoff
Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine
qualitätsgesicherte Anwendung
Jakavi®
(Ruxolitinib)
Jakavi® ist angezeigt für die Behandlung von krankheitsbedingter Splenomegalie oder Symptomen bei Erwachsenen mit primärer Myelofibrose (auch bekannt
als chronische idiopatische Myelofibrose), Post-Polycythaemia-vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller-Thrombozythämie-Myelofibrose.
Nutzenbewertung
gegenüber einer
zweckmäßigen Vergleichstherapie, weil
der Umsatz des Orphan Drugs einen Betrag von 50 Millionen
Euro/Jahr übersteigt.
Ursprünglicher Beschluss in PRO April
2013
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Für die vom Anwendungsgebiet umfassten Patienten mit primärer Myelofibrose oder Post-Polycythämia-vera-Myelofibrose sind die Voraussetzungen zur
Durchführung einer allogenen Stammzelltransplantation zu prüfen. Kommt die
allogene Stammzelltransplantation nicht als Therapieoption infrage, erfolgt die
Behandlung, wie auch die Behandlung der Post-essentiellen-Thrombocythämie-Myelofibrose symptomorientiert palliativ mit Best-Supportive-Care. Als
Best-Supportive-Care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von
Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Seitens der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) werden im Europäischen
Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) Myelosuppression, Infektionen und
Blutungen als unerwünschte Ereignisse von besonderer Bedeutung adressiert.
Die Patienten sind über das erhöhte Risiko für Blutungen und für Infektionen zu
informieren und sorgfältig auf Anzeichen von Blutungen oder von Infektionen
hin zu beobachten.
Die Behandlung sollte nach 6 Monaten entsprechend der Fachinformation beendet werden, falls es zu keiner Reduktion der Milzgröße oder Verbesserung der
Symptome seit dem Beginn der Therapie gekommen ist. Für Patienten, die eine
gewisse Verbesserung der klinischen Symptomatik zeigen, wird empfohlen, die
Therapie mit Ruxolitinib zu beenden, wenn sich ihre Milz um ≥ 40% (Milzlänge)
oder ≥ 25% (Milzvolumen) im Vergleich zum Ausgangswert vergrößert hat und
nicht länger eine spürbare Verbesserung der krankheitsbedingten Symptome
festzustellen ist.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Ruxolitinib soll durch einen in der Anwendung onkologischer Arzneimittel und in diesem Krankheitsbild erfahrenen Arzt erfolgen.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
PRO 12 | 2014
Inkrafttreten
6. November 2014
Ruxolitinib ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
456
Kategorie des
Zusatznutzens
Anhaltspunkt für
einen beträchtlichen Zusatznutzen
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Arzneimittel
Fertigarzneimittel/
Arzneistoff
Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine
qualitätsgesicherte Anwendung
Orphacol®
(Cholsäure)
Orphacol® ist angezeigt zur Behandlung von angeborenen Störungen der primären Gallensäuresynthese aufgrund eines 3β-Hydroxy-­Δ5-C27-SteroidOxidoreduktase-Mangels oder eines Δ4-3-Oxosteroid-5β-Reduk­tase-Mangels
bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen im Alter von ­einem Monat bis 18
Jahren und bei Erwachsenen.
Cholsäure ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Par­laments und
des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß
§ 35a SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Kategorie des
Zusatznutzens
Inkrafttreten
6. November 2014
Zusatznutzen nicht
quantifizierbar
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung:
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Cholsäure darf nur durch
in der Therapie von Patienten mit angeborenen Synthese­störungen der primären Gallensäuren erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie
bzw. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie erfolgen.
Dieses Arzneimittel wurde unter „außergewöhnlichen Umständen“ zugelassen.
Das bedeutet, dass es aufgrund der Seltenheit der Erkrankung und aus ethischen Gründen nicht möglich war vollständige Informationen zu diesem Arzneimittel zu erhalten. Die Europäische Arzneimittel-­Agentur (EMA) wird jegliche
neue Informationen, die verfügbar werden, jährlich bewerten und, falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert
werden.
Zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung im Europäischen Öffentlichen
Beurteilungsbericht (EPAR) umfassen ein Schulungsprogramm für verschreibende Ärzte, um Schulungsmaterial über Diagnose und Behandlung bereitzustellen und über erwartete und potenzielle Risiken in Verbindung mit der Behandlung zu informieren.
Die Behandlung mit Cholsäure ist abzubrechen, wenn sich eine gestörte hepatozelluläre Funktion (ermittelt anhand der Prothrombinzeit) nicht innerhalb von
drei Monaten nach Einleitung der Cholsäurebehandlung verbessert. Dabei sollte ein gleichzeitiges Absinken der Gesamtgallensäuren im Urin zu beobachten
sein. Die Behandlung ist zu einem früheren Zeitpunkt abzubrechen, wenn eindeutige Hinweise auf eine schwere Leberinsuffizienz vorliegen.
Die Beschlüsse zur Nutzenbewertung werden immer in einer gekürzten Fassung
veröffentlicht. Vor der Verordnung sollte daher der vollständige Beschluss zur
Kenntnis genommen werden.
Die gesamte Anlage XII mit allen Beschlüssen zur Nutzenbewertung und die dazugehörigen Tragenden Gründe stehen auf den Seiten des G-BA unter www.g-ba.de
>> Informationsarchiv >> Richtlinien >> Arzneimittel-Richtlinie >> Anlage XII
bzw. unter der Rubrik „(Frühe) Nutzenbewertung nach Paragraf 35a SGB V“ zur
Verfügung.
Tipp: Eine übersichtliche Darstellung der zahlreichen Verfahren zur Nutzen­
bewertung ist auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter
http://www.kbv.de/html/2064.php zu finden.
■■ jm
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
PRO 12 | 2014
457
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Arzneimittel / Heilmittel
Hinweis auf Patienten mit Verdacht
auf einen Arzneimittelmissbrauch
Folgende Meldung eines möglichen Arzneimittelmissbrauches liegt uns aktuell vor:
Region Mansfeld-Südharz
Bei einer 39-jährigen Patientin, wohnhaft in Hettstedt und versichert bei der IKK
gesund plus, besteht der Verdacht eines Arzneimittelmissbrauches von Zolpidem-­
haltigen Filmtabletten 10 mg.
Die Patientin leide an einer rezidivierenden depressiven Störung sowie an einer
Angststörung. Laut Patientin erfolge eine Mitbehandlung durch einen Psychiater,
von dem auch die Erstverordnung erfolgt sei.
Die meldende Arztpraxis habe von zwei Apotheken Hinweise erhalten, dass die
­Patientin kopierte Privatrezepte der Praxis vorgelegt habe, um Zolpidem-haltige
Tabletten wiederholt ausgehändigt zu bekommen.
Allgemeine Hinweise:
Sollten sich Patienten vorstellen, bei denen sich der Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch ergibt, bitten wir um Mitteilung. Dafür steht ein Meldebogen zur
Verfügung. Für den Umgang mit arzneimittelabhängigen Patienten hat die KVSA
einen Stufenplan erstellt.
Ansprechpartnerin:
Anke Rößler,
Tel. 0391 627-6438
Meldebogen und Stufenplan können telefonisch oder online unter www.kvsa.de >>
Verordnungsmanagement >> Arzneimittel >> Verdachtsfälle Arzneimittelmissbrauch abgefordert werden.
Änderung der Liste patentgeschützter Analogpräparate
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
Von der Liste patentgeschützter Analogpräparate wurden die Präparate Idom®, Gabitril®, Quadropril® und Plenaxis® mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 gestrichen,
da sie durch die pharmazeutischen Unternehmer vom Markt genommen wurden.
Die aktualisierte Liste ist abrufbar unter www.kvsa.de, weiter unter Praxis >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel.
■■ mk
Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen ­
außerhalb des Regelfalls
Nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind Verordnungen außerhalb des Regelfalls vom Arzt auf dem Verordnungsvordruck besonders medizinisch zu begründen. Gleichzeitig hat er eine prognostische Einschätzung über die
noch erforderlichen Behandlungseinheiten abzugeben.
Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vom
­Patienten zur Genehmigung vorzulegen. Einige Praxen von Heilmittelerbringern
458
PRO 12 | 2014
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Heilmittel
bieten ihren Patienten die Weiterleitung der Verordnung an die Krankenkasse als
Service an. Wird die Verordnung bei der Krankenkasse vorgelegt, übernimmt sie
die Kosten für die verordneten Heilmittel bis zum Zugang der Entscheidung über
den Genehmigungsantrag. Im Falle einer Ablehnung endet die Kostenübernahme
mit dem Tag des Zugangs des ablehnenden Bescheides.
Verzichtet eine Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren für die Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls, entspricht dies rechtlich gesehen einer
­Genehmigung gegenüber den Heilmittelerbringern. Die Krankenkasse ist ver­
pflichtet, die Kassenärztliche Vereinigung über den Genehmigungsverzicht zu
­informieren.
Patienten oder Heilmittelerbringer müssen Heilmittelverordnungen außerhalb des
Regelfalls dann der zuständigen Krankenkasse nicht mehr vorlegen. Damit können
die Heilmittelerbringer die von ihnen gemäß ärztlicher Verordnung erbrachten
Leistungen ohne vorherige Genehmigung mit der Krankenkasse abrechnen.
Ärzte erhalten diese Informationen, damit sie ihre Patienten entsprechend beraten
können. Im Falle von Änderungsmitteilungen der Krankenkassen werden diese aktualisiert.
Aktuelle Hinweise
Die energie-BKK verzichtet weiterhin, befristet bis zum 31. Dezember 2015, auf
ein Genehmigungsverfahren bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls.
Somit müssen hier die Patienten Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls
nicht genehmigen lassen.
Genehmigungsverzichte (Stand: 6. November 2014)
Ersatzkassen/vdek (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, Handelskrankenkasse (hkk))
Knappschaft
BIG direkt gesund
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
32 Betriebskrankenkassen, dazu gehören:
Bahn-BKK
BKK24
BKK advita
BKK der MTU Friedrichshafen GmbH
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Groz-Beckert
BKK Merck
BKK Mobil Oil
BKK ProVita
BKK Publik
BKK RWE
BKK Salzgitter
BKK Technoform
BKK VBU (Verkehrsbauunion)
BKK VDN (Vereinigte Deutsche Nickel-Werke)
BKK Victoria-D.A.S.
PRO 12 | 2014
459
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Heilmittel
BKK Wirtschaft & Finanzen
BKK Würth
Bosch BKK
Daimler BKK
Deutsche BKK
E.ON BKK
energie-BKK (befristet bis 31. Dezember 2015)
mhplus BKK
pronova BKK
R+V BKK
Salus BKK
Securvita BKK
TUI BKK
Vaillant BKK
Besonderheiten
A. IKK gesund plus (Bereich Ost und West)
Genehmigungsverzicht für die Indikationsschlüssel ZN1, ZN2, AT3, LY2, LY3 und
EX4
Ansprechpartnerin:
Anke Rößler,
Tel. 0391 627-6438
B. AOK Sachsen-Anhalt
Genehmigungspflicht für Maßnahmen der Physikalischen Therapie
• klassische Massagetherapie (KMT)
• standardisierte Heilmittelkombinationen D1
• alle ergotherapeutischen Leistungen
Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen bei
langfristigem Heilmittelbedarf
Patienten mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen haben durch die Regelung des § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) die
Möglichkeit, medizinisch notwendige und dauerhaft benötigte Heilmittel für mindestens ein Jahr von ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen, wenn ein andauernder Behandlungsbedarf mit Heilmitteln zu erwarten ist. Vertragsärztlich
­tätige Ärzte können im Rahmen des genehmigten langfristigen Heilmittelbedarfs
Heilmittel entsprechend der HeilM-RL verordnen, ohne dass diese Gegenstand
von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind. Der langfristige Heilmittelbedarf besteht in
der Regel bei Vorliegen der Diagnosen nach der Anlage 8.2 zur Prüfvereinbarung.
Bei Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren kann der Patient
mit einer Verordnung des Arztes die Heilmitteltherapie unmittelbar beginnen. Ein
Antrag auf Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung ist nicht erforderlich. Bei Krankenkassen mit individuellem Genehmigungsverfahren kann der
Patient bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Bei nicht gelisteten Diagnosen, die jedoch bezüglich der
Schwere und Dauerhaftigkeit der Schädigungen mit den in der Anlage 8.2 aufgeführten Diagnosen vergleichbar sind, hat der Patient die Möglichkeit bei der
­Krankenkasse eine Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung zu beantragen.
460
PRO 12 | 2014
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Heilmittel / Hilfsmittel
Aktuell verzichtet die energie-BKK weiterhin, befristet bis zum 31. Dezember
2015, auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf bei Vorliegen einer Diagnose nach Anlage 8.2 der Prüfvereinbarung. Somit entfällt die Notwendigkeit einer Antragstellung auf langfristige
Genehmigung von Heilmitteln durch den Patienten.
Damit verzichten derzeit folgende Krankenkassen auf die Genehmigung für
langfristige Heilmittelbehandlungen gemäß den Diagnosen Anlage 8.2
(Stand: 6. November 2014):
Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, Handelskranken­
kasse (hkk))
Primärkassen
AOK Sachsen-Anhalt
Knappschaft
AOK Bayern
BIG direkt gesund
IKK Südwest
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
15 Betriebskrankenkassen, dazu gehören:
actimonda Krankenkasse (ehemals BKK ALP Plus)
BKK EWE
BKK Groz-Beckert
BKK Mobil Oil
BKK Publik
BKK Salzgitter
BKK Technoform
BKK VBU
BKK VDN
BKK vor Ort
Bosch BKK
Daimler BKK
energie-BKK (befristet bis 31. Dezember 2015)
Novitas BKK
TUI BKK
Ansprechpartnerin:
Anke Rößler,
Tel. 0391 627-6438
Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie –
Verordnung und Auswahl von Hörhilfen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2014
beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie / HilfsM-RL) zu ändern.
Neben formalen Änderungen in den Vorgaben zur Diagnostik beschloss der G-BA
bei der Verordnung von Hörhilfen, dass der Arztvorbehalt immer für die erstmalige Indikationsstellung gilt, da die Ursache des Hörverlustes vor der Erstversorgung
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
PRO 12 | 2014
461
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Hilfsmittel
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
abzuklären ist. In bestimmten Fällen ist auch bei einer Folgeverordnung eine erneute fachärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung erforderlich. Mit diesem
Beschluss präzisierte der G-BA, wann eine fachärztliche Verordnung von Hörhilfen für die Kostenübernahme zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist.
1. Formale Änderungen
Begründung:
Zu den formalen Änderungen der §§ 21 und 22 der HilfsM-RL führt der G-BA in
den Tragenden Gründen zum Beschluss aus, dass „die Änderungen […] erforderlich waren, um die Vorgaben zur Diagnostik für die einohrige Hörgeräteversorgung anzupassen.“
§ 21 HilfsM-RL Beidohrige Hörgeräteversorgung: Zur Überprüfung des Hörgeräteversorgungserfolges lassen sich der Freiburger Einsilber-Test in Ruhe oder der
Oldenburger Satztest und Göttinger Satztest im Störschall anwenden. Die beidohrige Versorgung ist die Regelversorgung, weshalb Absatz 4 als entbehrlich zu betrachten ist und daher insgesamt gestrichen wurde. Nachteilige Auswirkungen auf
die Versorgung sind nicht zu befürchten.
§ 22 HilfsM-RL Einohrige Hörgeräteversorgung: Zur Überprüfung des Hörgeräteversorgungserfolges wurde bisher lediglich der Oldenburger Satztest und Göttinger
Satztest berücksichtigt. Um den Versorgungserfolg auch bei einer nur einseitig versorgungspflichtigen Hörgeräteversorgung ebenfalls mit dem Freiburger Einsilber-Test überprüfbar zu machen, wird mit § 22 Absatz 2, analog zum § 21, eine
Testanordnung ergänzt, die den Einsatz des Freiburger Einsilber-Tests in diesem
Fall beschreibt.
Darüber hinaus wurden die dB-Mindestwerte, die eine Verbesserung der Störschall/Nutzschall-Relation der Sprachverständnisschwelle für die adaptiven Tests
anzeigen, um den Zusatz (S/N) präzisiert.
§ 23 HilfsM-RL Knochenleitungs-Hörgeräte: Das Wort „getragenen“ wird durch
das Wort „schallübertragenden“ ersetzt. Diese sprachliche Korrektur dient dem
besseren Verständnis.
2. Verordnung von Hörhilfen (§ 27 Absatz 1 HilfsM-RL)
Der G-BA führt in den Tragenden Gründen zum Beschluss aus, dass die erstmalige
Abgabe von Hörhilfen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine vertragsärztliche Verordnung voraussetzt, da eine Abklärung der Ursache des Hörverlustes vor Erstversorgung medizinisch geboten ist.
Indem die Regelung zwischen Erst- und Folgeversorgung unterscheidet und den
Arztvorbehalt auf die Erst- und Folgeversorgungen mit medizinischer Notwendigkeit beschränkt sowie die Fälle der medizinischen Notwendigkeit konkret regelt,
wird die Richtlinie der folgenden gesetzlichen Regelung des § 33 Absatz. 5a SGB V
gerecht:
Für jede weitere Abgabe von Hörhilfen ist eine ärztliche Verordnung nur erforderlich, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Dies ist insbesondere der Fall
462
PRO 12 | 2014
Verordnungsmanagement Nr. 17 | 2014
Hilfsmittel
a) bei der Hörgeräteversorgung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres,
b)bei neu aufgetretenem Tinnitus,
c) bei Vorliegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit gemäß WHO
(Hörverlust am besseren Ohr > 80 dB als Durchschnitt der tonaudiometrischen
dB-Werte bei 0,5 kHz, 1 kHz, 2 kHz, 4 kHz).
Im neuen Satz 5 des § 27 Absatz 1 HilfsM-RL wird dieser Katalog konkreter medizinischer Sachverhalte übernommen, bei denen die ärztliche Verordnung bei einer
Folgeversorgung mit Hörhilfen aufgrund medizinischer Gebotenheit vorgesehen
ist.
3. Auswahl des Hörgerätes und Abnahme (§ 30 Absatz 1 HilfsM-RL)
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze (mk),
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller (jm),
Tel. 0391 627-6439
Heike Drünkler (hd),
Tel. 0391 627-7438
Der § 30 regelt die Auswahl des Hörgerätes und dessen Abnahme. Die Ergänzungen der Sätze 1 und 2 besitzen deklaratorischen Charakter und lassen die Kompetenz der Vertragspartner nach § 127 SGB V zur Regelung von Einzelheiten der
Versorgung mit Hörhilfen unberührt.
Die Änderung der Richtlinie ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am
29. Oktober 2014 in Kraft getreten.
Der Beschluss und die Tragenden Gründe zu dem Beschluss sind abrufbar auf der
Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de >> Informationsarchiv >> Richtlinien
>> Hilfsmittel-Richtlinie >> Beschlüsse.
■■ mk
PRO 12 | 2014
463
Mitteilungen
Praxiseröffnungen
Prof. Dr. med. Claudia Wickenhauser,
FÄ für Pathologie, angestellte Ärztin
am MVZ Martha-Maria gGmbH,
­Röntgenstr. 1, 06120 Halle, Tel.: 0345
5591451
seit 01.10.2014
Dr. med. David Löwenthal, FA für
­Radiologie, hälftige Übernahme der
Zulassung von Dr.med. Andreas
­Debrand-Passard, FA für Diagnostische
Radiologie und BAG mit R.-E. Henkelmann Dr. med. S. Schult und Dr. med.
A. Debrand-Passard, FÄ f. Radiolo­
gische Diagnostik, Dr. med. D. Müller
und Dr. med. R. Steinke FÄ für Nuklearmedizin, Halberstädter Str. 125-127,
39112 Magdeburg, Tel.: 0391 6289410
seit 01.10.2014
Ecaterina Furdui, FÄ für Allgemeinmedizin, angestellte Ärztin in der
­Nebenbetriebsstätte MVZ Dreiländer­
eck GmbH, II, Str. des Friedens 20,
39579 Rochau, Tel.: 039328 211
seit 01.10.2014
Dr. med. Hans-Georg Beneke, Praktischer Arzt, angestellter Arzt in der
­Nebenbetriebsstätte MVZ Dreiländer­
Seit 1992 für Sie da!
B E U T L E R
WERNECKE
Steuerberatung
Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Wir steuern Ihre Steuern!
Ihr Fachberater für den
Heilberufebereich (IFU/ISM)
im Landkreis Mansfeld-Südharz
Hallesche Str. 67 · 06536 Südharz OT Roßla
Tel. 034651/45 97 0
Mühlgasse 23 · 06526 Sangerhausen
Tel. 03464/57 00 00
www.beutler-wernecke.de
464
PRO 12 | 2014
&
eck GmbH, II, August-Bebel-Ring 15,
06484 Quedlinburg, Tel.: 03946 8117174
seit 01.10.2014
Hermann Kaufmann, FA für Allgemeinmedizin, angestellter Arzt in der
Nebenbetriebsstätte MVZ Dreiländer­
eck GmbH, II, August-Bebel-Ring 15,
06484 Quedlinburg, Tel.: 03946
8117174
seit 01.10.2014
Dr. med. Jörg Haßelmann, FA für
Urologie, angesteller Arzt am
Johanniter-­Zentrum für Medizinische
Versorgung in der Altmark GmbH,
Wendstr. 31, 39576 Stendal, Tel.: 03931
661370
seit 09.10.2014
Dipl.-Psych. Stefan Hilffert, Psycho­
logischer Psychotherapeut, Mühlstr. 12,
06636 Laucha an der Unstrut, Tel.:
034462 698170
seit 13.10.2014
Andrea Thiele,
Dr. med. Jürgen Knolle,
Dr. med. Ulf Krause, FÄ für Pathologie, angestellte Ärzte am Medizinischen
Versorgungszentrum des Städtischen
Klinikums Dessau gGmbH, Auenweg
38, 06847 Dessau-Roßlau/OT Dessau,
Tel.: 0340 5013655
seit 15.10.2014
Dipl.-Psych. Claudia Denecke-Höltje,
Kinder- u. Jugendlichen- Psychotherapeutin, Kapellenstr. 10, 38835 Osterwieck, Tel.: 039421 659496
seit 20.10.2014
Dr. rer. nat. Katja Jamrozinski, Psychologische Psychotherapeutin, Am
Waldbad 1a, 38875 Oberharz am Brocken/OT Elend
seit 20.10.2014
Dr. med. Frank Plumeyer,
Dr. med. Peter Fricke, FÄ für Chirurgie
Dr. med. Tilo Pohle, FA für Chirurgie/
Mitteilungen
Visceralchirurgie, angestellte Ärzte am
Medizinischen Versorgungszentrum
der Pfeifferschen Stiftungen GmbH,
Pfeifferstr. 10, Ärztezentrum, 39114
Magdeburg, Tel.: 0391 85050
seit 01.11.2014
Sektkellereistr. 9, 06632 Freyburg,
Tel.: 034464 628982
seit 01.11.2014
6. Interdisziplinäre
Fachtagung für Wundbehandler
Dipl.-Psych. Edda Weigler, Psycho­
logische Psychotherapeutin, Roßstr. 41,
39164 Wanzleben-Börde, Tel.: 039209
603755
seit 06.11.2014
Dr. med. Lars Roman Herda, FA für
Innere Medizin/Hausarzt, angestellter
Arzt am MVZ Klinikum Magdeburg,
Birkenallee 34, 39130 Magdeburg,
Tel.: 0391 2941
seit 01.11.2014
Der wunde Punkt 2015
Keimfalle Wunde
Dipl.-Psych. Katja Schmitz, Psycho­
logische Psychotherapeutin, Roßstr. 41,
39164 Wanzleben-Börde, Tel.: 039209
940323
seit 07.11.2014
Dipl.-Psych. Odette Friedemann,
­Psychologische Psychotherapeutin,
Antiseptik & Wunde
29. Mai 2015
09.00 - 18.00 Uhr
Ausschreibungen
Her r enkru g Park hot el
an der E lbe, M agd ebu rg
Die Kassenärztliche Vereinigung ­Sachsen-Anhalt schreibt folgende
Vertragsarztsitze aus:
Fachgebiet
Praxisform
Praxisort/
Reg.-Nr.:
Planungs­bereich
Anästhesiologie
Einzelpraxis
Wolfen
Hausärztliche Praxis
Einzelpraxis
Magdeburg
Neurologie/Psychiatrie
Einzelpraxis
Zerbst
Frauenheilkunde und
­Geburtshilfe
Einzelpraxis
Staßfurt
Kinder- und Jugendmedizin
Einzelpraxis
Burg
Hausärztliche Praxis
Einzelpraxis
Magdeburg
Hausärztliche Praxis
Einzelpraxis
Halle
(Praxisgemeinschaft)
Psychologische Psychotherapie Einzelpraxis
Aschersleben
Hausärztliche Praxis
Magdeburg
Einzelpraxis
Themen
1698 / 14




Update Hygienemanagement
mit Workshop
Wundantiseptik
Wundverbände
Problemkeime auf Wunden
u.v.m.
1702 / 14
1705 / 14
Bewerbungen richten Sie bitte an:
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Abt.: Zulassungswesen
Postfach 1664
39006 Magdeburg
Die Ausschreibung endet am 27.12.2014.
Wir weisen darauf hin, dass sich die in
der Warteliste eingetragenen ­Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben
müssen.
Informationen und Anmeldung unter
www.iffw.de
PRO 12 | 2014
465
Mitteilungen
...zum 97.
MR Dr. med. Max Winter aus Friedrichsbrunn, am 21. Dezember 2014
...zum 92.
Prof. Dr. med. habil. Eberhard Sander
aus Halle, am 21. Dezember 2014
...zum 87.
MR Dr. med. Günter Denck aus Stendal, am 12. Januar 2015
SR Dr. med. Arndt Nitzsche aus Staßfurt, am 13. Januar 2015
...zum 86.
Dr. med. Claus Karnop aus Magdeburg, am 26. Dezember 2014
...zum 82.
Dr. med. Helga Claußen aus Magdeburg, am 28. Dezember 2014
Juliane Koch aus Magdeburg,
am 5. Januar 2015
...zum 81.
Dr. med. Sigrid Heinze aus Tanger­
hütte, am 14. Januar 2015
...zum 75.
Dr. med. Konrad Richter aus Hettstedt, am 16. Dezember 2014
OMR Dr. sc. med. Hartmut
­Heuschkel aus Kabelsketal/OT Gröbers, am 20. Dezember 2014
SR Helga Schiele aus Magdeburg,
am 20. Dezember 2014
Dr. med. Giesela Pelzl aus Halle,
am 21. Dezember 2014
466
PRO 12 | 2014
Dr. med. Hannelore Müller
aus Barleben, am 23. Dezember 2014
Dr. med. Helga Branke aus Möser,
am 25. Dezember 2014
SR Dr. med. Barbara Winkler aus
Burg, am 30. Dezember 2014
Dr. med. Adolf Bohn aus Naumburg,
am 1. Januar 2015
Inge Hohndorf aus Magdeburg,
am 2. Januar 2015
Harald Komning aus Muldestausee/
OT Pouch, am 2. Januar 2015
SR Dr. med. Liane Nickoll aus Magdeburg, am 3. Januar 2015
MR Dr. med. Regina Oertel
aus Magdeburg, am 3. Januar 2015
Prof. Dr. med. habil. Dieter Lübbe
aus Hohenthurm, am 7. Januar 2015
Hannelore Koth aus Könnern,
am 7. Januar 2015
Gerhard Matte aus Biederitz,
am 14. Januar 2015
...zum 70.
Dr. med. Uta Klinsmann aus Schönebeck, am 21. Dezember 2014
Dr. med. Christian Richter aus Halle,
am 27. Dezember 2014
Dr. med. Siegfried Jambor
aus Seehausen, am 3. Januar 2015
Dr. med. Martin Wustmann
aus Wittenberg, am 3. Januar 2015
Dr. med. Hans-Jürgen Kuhn
aus Dessau, am 5. Januar 2015
Karin Schmidt aus Magdeburg,
am 8. Januar 2015
...zum 65.
Dr. med. Wolf-Rainer Krause aus
Blankenburg, am 15. Dezember 2014
Dr. med. Christiane Rössner aus Borne, am 21. Dezember 2014
Dr. med. Dr. phil. Klaus von Ploetz
aus Möser, am 9. Januar 2015
...zum 60.
Dipl.-Med. Paul-Ludwig Hoffmann
aus Schönebeck, am 18. Dezember
2014
Dr. med. Matthias Rittrich aus Bernburg, am 20. Dezember 2014
Dipl.-Med. Christel Leiffert-Schafferus aus Burgstall, am 24. Dezember
2014
Dr. med. Joachim Groh aus Dessau-­
Roßlau /OT Dessau, am 26. Dezember
2014
Dipl.-Med. Ulrike Spielbühler aus
Zeitz, am 29. Dezember 2014
Dipl.-Med. Elke Dammasch aus
Oschersleben, am 30. Dezember 2014
Dr.-medic. Ostap Olentschuk ­
aus Wittenberg, am 2. Januar 2015
Dr. med. Edda Beder aus Naumburg,
am 4. Januar 2015
Dr. med. Hans-Jürgen Hurtz
aus Halle, am 8. Januar 2015
Barbara Graszka-Pospiech aus
Sandau, am 11. Januar 2015
...zum 50.
Matthias Behler aus Bernburg,
am 17. Dezember 2014
Dr. med. Susanne Altstadt aus Halle,
am 27. Dezember 2014
Ursel Zastrow aus Wernigerode,
am 28. Dezember 2014
Dipl.-Musikpäd. Antje Barbara
Schmidt aus Havelberg, am 2. Januar
2015
Dipl.-Med. Gabriele Klein aus Zerbst,
am 4. Januar 2015
Dipl.-Med. Susann Heinrich aus Eis­
leben, am 12. Januar 2015
Bedarfsplanung
Stellenausschreibungen des Landesausschusses vom 11. November 2014
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 11. November 2014 ­folgende Stellenausschreibungen beschlossen:
Arztgruppe
Augenarzt
ärztl. Psychotherapeuten
ärztl. Psychotherapeuten
ärztl. Psychotherapeuten
ärztl. Psychotherapeuten
Planungsbereich
Wittenberg
Dessau-Roßlau
Jerichower Land
Saalekreis
Salzlandkreis
Stellenzahl
1
3,5
2
4
4,5
Bewerbungsfrist
08.12.2014 – 27.01.2015
08.12.2014 – 27.01.2015
08.12.2014 – 27.01.2015
08.12.2014 – 27.01.2015
08.12.2014 – 27.01.2015
Der vollständige Beschluss mit aktu­
ellen Zulassungsmöglichkeiten ist auf
den Inter­netseiten der KVSA unter
www.kvsa.de >> Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Existenzgründung >> Bedarfsplanung verfügbar.
Transfusionsmediziner
Strahlentherapeuten
Physikalische- u.
Rehabilitations-Mediziner
Pathologen
Nuklearmediziner
Neurochirurgen
Planungsbereich
Laborärzte
Humangenetiker
Zulassungsbeschränkungen:
Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
Altmark
Anhalt-Bitterfeld/Wittenberg
Halle/Saale
Magdeburg
Zahl der gesperrten Planungsbereiche:
(inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich)
0
Neu entsperrte Planungsbereiche
0
Altmarkkreis Salzwedel
Anhalt-Bitterfeld
Börde
Burgenlandkreis
Dessau-Rosslau, Stadt
Halle (Saale), Stadt
Harz
Jerichower Land
Magdeburg, Landeshauptstadt
Mansfeld-Südharz
Saalekreis
Salzlandkreis
Stendal
Wittenberg
Zahl der gesperrten Planungsbereiche:
116
Neu gesperrte Planungsbereiche
(inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich)
3
Neu entsperrte Planungsbereiche
1
Neu gesperrte Planungsbereiche
Psychotherapeuten
4
Arztbestand per 09.10.2014
Keine Anordnung von Zulassungsbeschränkungen*
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen**
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen**,
dennoch Zulassungen von Psychotherapeuten möglich
Urologen
Psychotherapeuten
Orthopäden
Nervenärzte
0
Kinderärzte
Neu entsperrte Planungsbereiche
HNO-Ärzte
0
Hautärzte
(inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich)
Frauenärzte
Planungsbereich (Mittelbereich)
Aschersleben
Bernburg
Bitterfeld-Wolfen
Burg
Dessau-Roßlau
Eisleben
Gardelegen
Genthin
Halberstadt
Haldensleben
Halle, Stadt
Halle, Umland
Havelberg
Jessen
Köthen
Magdeburg, Stadt
Magdeburg, Umland
Merseburg
Naumburg
Oschersleben
Osterburg
Quedlinburg
Salzwedel
Sangerhausen
Schönebeck
Stassfurt
Stendal
Weissenfels
Wernigerode
Wittenberg
Zeitz
Zerbst
Chirurgen
5
Planungsbereich
13
Neu gesperrte Planungsbereiche
Neu gesperrte Planungsbereiche
Augenärzte
Zahl der gesperrten Planungsbereiche:
Planungsbereich
(Raumordnungsregion)
Radiologen
Grundlage: Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anästhesisten
Informationen aus der 6. Versorgungsstandsmitteilung auf den am
25.6.2013 in Kraft getretenen Bedarfsplan
Fachinternisten
(fachärztl. tätig)
Kinder- u.
Jugendpsychiater
Versorgungsstand in den einzelnen Planungsbereichen von Sachsen Anhalt
Hausärzte
Zahl der gesperrten Planungsbereiche:
7
Neu gesperrte Planungsbereiche
(inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich)
0
Neu entsperrte Planungsbereiche
0
*da rechnerisch gem. § 101 I 2 SGB V i.V.m. §§ 15, 20 Bedarfsplanungsrichtlinie nicht überversorgt bzw. aufgrund der Beschlüsse des Landesausschusses vom 06.10.2005
**da rechnerisch gem. § 101 I 2 SGB V i.V.m. §§ 15, 20 Bedarfsplanungsricht­linie überversorgt bzw. aufgrund der Beschlüsse des Landesausschusses vom 06.10.2005
PRO 12 | 2014
467
Ermächtigungen
Beschlüsse des Zulassungsausschusses
Landkreis Anhalt Bitterfeld
Ronald Schulze, Facharzt für Radiologische Diagnostik, Chefarzt der Radiologischen Klinik am Klinikum Bitterfeld-Wolfen gGmbH wird ermächtigt
- z ur Durchführung der konventionellen Röntgendiagnostik, jedoch nur im
Zusammenhang mit der Durchführung von Durchleuchtungen/Schichtaufnahmen nach den Nummern
34280, 34281 und 34282 des EBM, die
zur weiteren diagnostischen Abklärung erforderlich sind
auf Überweisung von niedergelassenen
Chirurgen und Orthopäden
- z ur Durchführung von Spezialaufnahmen der Nasennebenhöhlen und
der Felsenbeine, des Nasenbeines
nach Nr. 34230 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen
HNO-Ärzten
- f ür die Durchführung der konventionellen Röntgendiagnostik nach den
Nummern 34212, 34240, 34241,
34242, 34243 des EBM
- z ur Durchführung der konventionellen Röntgendiagnostik nach den
EBM-Ziffern 34247, 34248, 34250,
34251 und 34255, begrenzt auf 30 Fälle /Quartal
auf Überweisung von niedergelassenen
Vertragsärzten
- z ur ambulanten Durchführung der
Chemotherapie bei bösartigen
Erkran­kungen des weiblichen Genitales (Ovalkarzinom, Endometriumkarzinom, Zervixkarzinom) sowie
den bösartigen Erkrankungen der
weiblichen Brust
- f ür Konsiliaruntersuchungen zur Differenzialdiagnostik und Therapieplanung bei gut- und bösartigen Erkrankungen der weiblichen Brustdrüse
sowie therapiebegleitenden Konsiliaruntersuchungen
-E
s wird die Berechtigung erteilt, an
Fachärzte für Radiologie, Innere Medizin, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin und Strahlentherapie zu
überweisen.
auf Überweisung von niedergelassenen
Gynäkologen
- zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß der
EBM-Nummern 01758, 40852
auf Veranlassung durch den Programmverantwortlichen Arzt im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms in
Sachsen-Anhalt als chirurgisch tätiger,
angestellter Krankenhausarzt
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage
des § 115 a SGB V erbracht werden
können.
Dr. med. Bernd Lobenstein, Facharzt
für Chirurgie/Gefäßchirurgie, Chefarzt
der Klinik für Gefäßchirurgie am Saale-­
Unstrut-Klinikum Naumburg wird ermächtigt
Landkreis Burgenlandkreis
- f ür die Diagnostik gefäßchirurgischer
Erkrankungen
- z ur Durchführung der Leistungen
nach den Nummern 30500 und 30501
des EBM
- z ur Durchführung der Leistungen gemäß der EBM-Nummern 02300,
Dr. med. Dieter Lampe, Facharzt für
Gynäkologie und Geburtshilfe, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe an der Asklepios Klinik
Weißenfels wird ermächtigt
468
PRO 12 | 2014
02310, 07340 und 02312 des EBM
- sowie im Zusammenhang mit der bestehenden Ermächtigung die Leistungen nach den Nummern 01321 und
01602 des EBM
Es wird die Berechtigung erteilt, erforderliche Überweisungen zur radiologischen, sonographischen und laboratoriumsmedizinischen Diagnostik zu
tätigen.
Auf Überweisung von niedergelassenen
fachärztlich tätigen Internisten,
Hautärzten, Chirurgen und Diabetologisch verantwortlichen Ärzten
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Kathrin Hoekstra, Fachärztin für Kinderheilkunde/Diabetologie an der
ASKLEPIOS Klinik Weißenfels wird ermächtigt
- zur ambulanten Betreuung von Kindern mit Diabetes mellitus bis zum
18. Lebensjahr (EBM-Nummern
01321, 04580)
- es wird die Berechtigung erteilt,
Überweisungen zur augen- und laboratoriumsmedizinischen Diagnostik
zu tätigen
auf Überweisung von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten
Befristet vom 21.05.2014 bis zum
30.06.2015. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Landkreis Harz
Dr. med. Uwe Sierig, Facharzt für Anästhesiologie und Chefarzt der Klinik
für Anästhesie und Intensivtherapie am
Ermächtigungen
AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt gGmbH wird ermächtigt
- z ur Durchführung der Leistungen
nach den Nummern 30740, 30750
und 30751 des EBM
- sowie im Zusammenhang mit der
Ermächtigung die Leistungen nach
den Nummern 01320 und 01602 des
EBM
auf Überweisung von niedergelassenen
Vertragsärzten und am Krankenhaus
ermächtigten Ärzten
Befristet vo 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Dipl.-Med. Liane Gollnick, Fachärztin
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Oberärztin an der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Harzklinikum
Dorothea Christiane Erxleben, Standort Quedlinburg wird ermächtigt
- z ur Planung der Geburtsleitung durch
den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik gemäß Mutterschaftsrichtlinie nach EBM 01780
auf Überweisung von niedergelassenen
Vertragsärzten
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016, jedoch längstens bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem ein anderer Arzt aus
dem Klinikum Quedlinburg eine Ermächtigung für die Planung der Geburtsleitung durch den Zulassungsausschuss Sachsen-Anhalt erhält. Davon
ausgenommen sind Leistungen, die auf
der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Klaus-Herbert Richter,
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Diakonie-Krankenhaus Elbingerode GmbH wird ermächtigt
- z ur psychiatrischen Behandlung von
Diakonissen
im direkten Zugang
- zur Behandlung von Suchtkranken,
die nicht in das Versorgungsprofil der
Psychiatrischen Institutsambulanz gehören
auf Überweisung von niedergelassenen
Neurologen, Psychiatern, Nervenärzten
und Hausärzten. Patienten, die über die
Einzelermächtigung abgerechnet werden, können im gleichen Zeitraum
nicht über die Psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 SGB V abgerechnet werden.
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Landkreis Jerichower Land
Dr. med. Maja Hennigs, Fachärztin für
Innere Medizin, Oberärztin, Leiterin
des Schlaflabors an der Lungenklinik
Lostau gGmbH wird ermächtigt
- zur Durchführung der Polysomnographie nach der Nummer 30901 des
EBM
- im Zusammenhang mit der erteilten
Ermächtigung zu den Leistungen
nach den Nummern 01321, 13250
und 01602 EBM
auf Überweisung von niedergelassenen
Vertragsärzten mit der Genehmigung
zur Durchführung der Polygraphie
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
auf Überweisung von niedergelassenen
Neurochirurgen
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Michael Löttge, Facharzt für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe am Klinikum Magdeburg wird ermächtigt
- zur Teilnahme an den multidiszipli­
nären Fallkonferenzen gemäß der
EBM-Nummern 01758, 40852
auf Veranlassung durch die Programmverantwortlichen Ärzte im Rahmen des
Mammographie-Screening-Programms
in Sachsen-Anhalt als chirurgisch tätiger, angestellter Krankenhausarzt
Befristet vom 01.07.2014 bis zum
30.06.2016. Davon ausgenommen sind
Leistungen, die auf der Grundlage
des § 115 a SGB V erbracht werden
können.
Landkreis Stendal
Dr. med. Jochen Ulbricht, Facharzt für
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Fachzahnarzt der Kieferchirurgie Stendal
wird ermächtigt
Dr. med. W. EK Braunsdorf, Facharzt
für Neurochirurgie, Chefarzt der Klinik
für Neurochirurgie am Klinikum Magdeburg g­ GmbH wird ermächtigt
- zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Tätigkeit als Mund-Kiefer-Gesichtschirurg im Umfang der berufsrechtlichen Erlaubnis gemäß § 6
Bundesmantelvertrag/§ 10 Ärzte/­
Ersatzkassen (EKV) sowie in diesem
Zusammenhang die Leistungen nach
den Nummern 15210, 15211 und
15212 des EBM
im direkten Zugang
- zur Diagnostik und Therapie neurochirurgischer Krankheitsbilder
- es wird die Berechtigung erteilt, zur
bildgebenden Diagnostik zu über­
weisen.
Die Ermächtigung gilt ab dem 21.03.2014.
Die Ermächtigung erlischt, ohne dass
es eines Widerrufes bedarf, sofern die
Teilnahme an der vertragszahnärzt­
lichen Versorgung endet.
Stadt Magdeburg
PRO 12 | 2014
469
Fortbildung
Regional
5./6. Dezember 2014 bis 29./30. Mai 2015
Halle/Saale
Fortbildungsreihe zur Behandlung von
Traumafolgestörungen im Kindes- und
­Jugendalter
Curriculum mitfolgenden Modulen:
Blockseminar I 5./6. Dezember 2014: Theoretische Grundlagen und Diagnostik von
Traumafolgestörungen bei Kindern und
­Jugendlichen, Ätiologiemodelle, Bindungstheoretische Grundlagen, Beziehungsgestaltung
Blockseminar II 30./31. Januar 2015: Akute
Traumatisierung u. Krisenintervention bei
Kindern und Jugendlichen, Kindeswohl­
gefährdung u. Kinderschutz, Akute Belastungsstörung, Versorgungsstrukturen
Blockseminar III 20./21. Februar 2015: Entwicklungsangepasste Methoden zur Stabilisierung, Ressourcenaktivierung und Affektregulation, entwicklungstypisches
Vorgehen in Einzel- u. Gruppentherapie
(Vorschul-, Grundschul- u. Jugendalter),
Selbsterfahrung u. Psychohygiene
Blockseminar IV 20./21. März 2015: Behandlung nonkomplexer PTBS bei Kindern
und Jugendlichen: KVT Monotrauma, Einzel- u. Gruppentherapie „Das Seefahrercamp 6-10“, IRRT bei Monotrauma
Blockseminar V 24./25. April 2015: Behand­
lung chronifizierter PTBS mit komplexer
komorbider Symptomatik bei Kindern und
Jugendlichen: KVT Komplextrauma, Einzel- u. Gruppentherapie „Das Seefahrercamp 6-10“, IRRT bei Komplextrauma
Blockseminar VI 29./30. Mai 2015: In-vivo
Expo, Arbeit mit Bezugspersonen, Reintegration u. Zukunftsplanung, Selbsterfahrung
u. Psychohygiene
Information: Weiterbildungsinstitut Trauma First & Til Tiger, S. Ahrens-Eipper & K.
Nelius, Georg-Cantor Str. 30, 06108 Halle,
Fax 0345 5237021
E-Mail: [email protected]
http://www.wi-tt.de
6. Dezember 2014
Magdeburg
Balintgruppe
Information: Dr. med. Anousheh Kielstein,
Jean-Burger-Str. 15, 39112 Magdeburg,
Tel. 0391 81067873 (Mo 8-18, Mi 15-18,
Fr 9-13 Uhr)
E-Mail: [email protected]
Anmeldung erbeten.
10. Dezember 2014
Halle
Ringvorlesung „Rehabilitation“: „Aktuelle
Entwicklungen in der rehabilitationsbezogenen Aus-, Fort- und Weiterbildung“
470
PRO 12 | 2014
Information: Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Sachsen-Anhalt /
Thüringen, Wissenschaftliche Koordinierungsstelle, Institut für Rehabilitationsmedizin, Medizinische Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Magdeburger Str. 8, 06097 Halle (Saale), Tel.
0345 557-4204 /-7646, Fax 0345 557-4206
E-Mail: [email protected]
10. Dezember 2014
Dessau
Sarkome des Erwachsenen im Kopf-HalsBereich / Zielgerichtete systemische Therapie des Basalzellkarzinoms
Information: Akademie für Bildung und
Information des Städtischen Klinikums
Dessau, Auenweg 38, 06847 Dessau-Roßlau,
Tel. 0340 501-1828, Fax 0340 501-1822
E-Mail: [email protected]
8. Januar 2015
Wernigerode
Onkologischer Arbeitskreis (hausärztlicher
Qualitätszirkel der KVSA): „Interventionelle Tumortherapie am Beispiel kolorektaler
Lebermetastasen“
Information: Dr. med. B. Dargel, Praxis für
Hämatologie und Onkologie am Medizinischen Zentrum Harz, Ilsenburger Straße 15,
38855 Wernigerode, Tel. 03943 611205, Fax
03943 611207
E-Mail: [email protected]
14. Januar 2015
Halle
Ringvorlesung „Rehabilitation“: „Rehabilitation und Erwerbstätigkeit bei Tinnitus“
Information: Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Sachsen-Anhalt /
Thüringen, Wissenschaftliche Koordinierungsstelle, Institut für Rehabilitationsmedizin, Medizinische Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Magdeburger Str. 8, 06097 Halle (Saale), Tel.
0345 557-4204 /-7646, Fax 0345 557-4206
E-Mail: [email protected]
15. bis 17. Januar 2015
Halle
DEGUM-Sonographie-Kurse Abdomen,
Retroperitoneum, Thorax und Schilddrüse
für Allgemeinmediziner, Internisten, Chirurgen, Radiologen, Anästhesisten u. a.
Fachrichtungen: Aufbaukurs
Information: Nadine Jäger M.A., Tel. 0172
3562985, Fax 0345 2080574,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.degum.de
16. bis 18. Januar 2015
Blankenburg
Hypnosekurs
Information: Harz-Klinikum Blankenburg,
Thiestraße 7-10, 38889 Blankenburg, Chefarztsekretariat, Frau Falkner, Tel. 03944 962187, Fax 03944 96-23 50
E-Mail: [email protected]
29. bis 31. Januar 2015
Ballenstedt
21. Ballenstedter Endoskopieseminar: „Thorakale Endoskopie“
Information: Lungenklinik Ballenstedt/
Harz gGmbH, Robert-Koch-Str. 26/27,
06493 Ballenstedt, Chefarztsekretariat, Frau
Rieckmann, Tel. 039483 700, Fax 039483
70200
E-Mail: [email protected]
16. bis 18. April 2015
Magdeburg
2. Mitteldeutsche Laborkonferenz
Information: Sybille Piel, Universitätsklinikum Magdeburg AöR, Institut für Klinische
Chemie und Pathobiochemie, Leipziger Str.
44, 39120 Magdeburg, Tel. 0391 6713901,
Fax 0391 6713902
E-Mail: [email protected]
Überregional
5. bis 16. Januar 2015
Berlin
18. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und
Ärzte nach berufsfreiem Intervall
Ärztliche Gesprächsführung, Algesiologie,
Angiologie, Akutmedizin, Chirurgie, Dermatologie, Diabetologie, Endokrinologie,
Formen ärztlicher Tätigkeit, Gastroenterologie, Geriatrie, Gynäkologie, Hämatologie
Information: Kaiserin Friedrich-Stiftung,
Christine Schroeter, Robert-Koch-Platz 7,
10115 Berlin, Tel. 030 30888920, Fax 030
30899926, E-Mail: [email protected], Internet: www.kaiserinfriedrich-stiftung.de
30. bis 31. Januar 2015
Berlin
10. Onkologie Update 2015
Information: wikonect GmbH, Hagenauer
Straße 53, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611
204809-0, Fax 0611 204809-10, Internet:
www.wikonect.de/de/Agentur.htm
KV-Fortbildung
Dezember 2014
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Diabetes Typ 2 –
ohne Insulin
10.12.2014
14:30 – 20:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
13.12.2014
09:00 – 16:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Das diabetische Fußsyndrom 17.12.2014
14:00 – 16:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Christoph Burkert
Kosten: 40,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Januar 2015
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Hygiene in der Arztpraxis
24.01.2015
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 85,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Diabetes Typ 2 – ohne Insulin 28.01.2015
14:30 – 21:30
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referenten: Dr. Karsten Milek , Dr. Susanne Milek
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
30.01.2015
14:30 – 18:30
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Fortbildung für Medizinische Fachangestellte
Notfalltraining
23.01.2015
14:00 – 18:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 55,00 € p.P.
Notfallmanagement
31.01.2015
09:00 – 16:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 85,00 € p.P.
Februar 2015
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Datenschutz
25.02.2015
15:00 – 17:15
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Chistian Hens
Kosten: 20,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Diabetes Typ 2 – mit Insulin
(mit konventioneller Insulintherapie)
27.02.2015
14:30 – 21:30
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referenten: Dr. Karsten Milek , Dr. Susanne Milek
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
28.02.2015
09:00 – 13:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
28.02.2015
09:00 – 16:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Frank Gleißner
Kosten: 40,00 € p.P.
Word für Einsteiger
PRO 12 | 2014
471
KV-Fortbildung
März 2015
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten
REHA
07.03.2015
09:00 – 17:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Prof. Dr. Wilfried Mau
Kosten: kostenfrei , Mittagessen kostenpflichtig
Fortbildungspunkte: beantragt
MRSA
11.03.2015
14:30 – 17:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Dr. Margret Seewald, Andreas Welz
Kosten: kostenfrei
Fortbildungspunkte: beantragt
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Die Forderung des Patienten, seine Mitwirkung,
seine Frageflut
06.03.2015
14:00 – 19:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Joachim Hartmann
Kosten: 90,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
QM – Einführung mit QEP
07.03.2015
09:00 – 19:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referentin: Julia Bellabarba
Kosten: 150,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Das Ulcus cruris venosum
11.03.2015
14:00 – 17:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Christoph Burkert
Kosten: 40,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Strukturiertes Hypertonie-,
Therapie- und Schulungsprogramm
11.03.2015
14:30 – 21:30
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referenten: Dr. Karsten Milek , Dr. Susanne Milek
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
13.03.2015
14:30 – 18:30
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Diabetes Typ 2 – ohne Insulin 18.03.2015
14:30 – 19:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
21.03.2015
09:00 – 14:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
QM – Start
21.03.2015
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Halle
Referentin: Christin Fels
Kosten: 45,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
QM – Zirkel
25.03.2015
14:00 – 16:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referentin: Christin Fels
Kosten: kostenfrei
VERAH®-Kompaktkurs in Halle
für Praxispersonal; Gesamtpreis = 1.150,00 Euro; Einzelteilnahme möglich
VERAH® –
Praxismanagement
29.01.2015
30.01.2015
09:00 – 18:00
09:00 – 13:30
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 165,00 € p.P.
VERAH® –
Besuchsmanagement
30.01.2015
14:00 – 19:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 105,00 € p.P.
* Institut für hausärztliche Fortbildung
472
PRO 12 | 2014
KV-Fortbildung
März 2015
VERAH®-Kompaktkurs in Halle
für Praxispersonal; Gesamtpreis = 1.150,00 Euro; Einzelteilnahme möglich
VERAH® –
Technikmanagement
19.02.2015
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 105,00 € p.P.
VERAH® – Wundmanagement
19.02.2015
14:00 – 18:00
Veranstaltungsort: Mercur-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 105,00 € p.P.
VERAH® –
Notfallmanagement
20.02.2015
21.02.2015
09:00 – 18:00
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 160,00 € p.P.
VERAH® –
Präventionsmanagement
13.03.2015
09:00 – 15:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referentin: Dipl.-Med. Silke Vonau
Kosten: 105,00 € p.P.
VERAH® –
Gesundheitsmanagement
13.03.2015
14.03.2015
15:30 – 19:00
09:00 – 16:30
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referentin: Dipl.-Med. Silke Vonau
Kosten: 160,00 € p.P.
VERAH® – Casemanagement
19.03.2015
30.03.2015
09:00 – 20:00
09:00 – 20:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referentin: Mia Ullmann
Kosten: 250,00 € p.P.
VERAH®-Kompaktkurs in Magdeburg
für Praxispersonal; Gesamtpreis = 1.150,00 Euro; Einzelteilnahme möglich
VERAH® –
Präventions­management
04.03.2015
13:00 – 19:00
Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg
Referent: Dr. Torsten Kudela
Kosten: 105,00 € p.P.
VERAH® –
Gesundheits­management
13.03.2015
14.03.2015
14:00 – 18:00
09:00 – 16:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Dr. Torsten Kudela
Kosten: 160,00 € p.P.
VERAH® –
Technik­management
19.03.2015
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 105,00 € p.P.
VERAH® –
Wundmanagement
19.03.2015
14:00 – 18:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 105,00 € p.P.
VERAH® –
Notfallmanagement
20.03.2015
21.03.2015
09:00 – 18:00
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 160,00 € p.P.
VERAH® –
Praxismanagement
08.05.2015
09.05.2015
09:00 – 18:00
09:00 – 13:30
Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 165,00 € p.P.
VERAH® –
Besuchs­management
09.05.2015
14:00 – 19:00
Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 105,00 € p.P.
VERAH® – Casemanagement
29.05.2015
30.05.2015
09:00 – 20:00
09:00 – 20:00
Veranstaltungsort: Classik Hotel, Magdeburg
Referentin: Mia Ullmann
Kosten: 250,00 € p.P.
* Institut für hausärztliche Fortbildung
PRO 12 | 2014
473
KV-Fortbildung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
per Fax: (03 91) 6 27 – 84 59
Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung
„KV-INFO-Tag für Praxispersonal“
Termin:
Mittwoch, den 25. Februar 2015, 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
KVSA, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Raum E. 78
Themen:
15:00 Uhr – 16:00 Uhr
Richtige Verordnung von Heilmitteln
....................................................................................................................................
16:10 Uhr – 17:30 Uhr
Abrechnungsfragen
....................................................................................................................................
17:40 Uhr – 18:30 Uhr
Praxisorganisation – welche „Hilfsmittel machen das Leben leichter?“
....................................................................................................................................
Die Veranstaltung ist kostenfrei
...................................................................................................................................................................
Ansprechpartner:
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
E-Mail: [email protected]
Teilnehmer:
__________________________________________________
__________________________________________________
_________________________
Betriebsstättennummer
474
PRO 12 | 2014
______________________________
Arztstempel und Unterschrift
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
KV-Fortbildung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
per
Fax:Qualitäts(03 91) und
6 27Verordnungsmanagement
– 84 59
Abteilung
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Fax:
91)627-8459
6 27 – 84 59
per
Fax: (03
0391
Verbindliche
Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen
(Bitte
in Druckbuchstaben
ausfüllen)
Verbindliche
Anmeldung
für Fortbildungsveranstaltungen
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
....................................................................................................................................................................
Veranstaltungsthema
....................................................................................................................................................................
Veranstaltungsthema
............................................................................................
Termin
............................................................................................
Termin
....................................................................................................................................................................
Ort:
....................................................................................................................................................................
Ort:
Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
Teilnehmer
(bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Kassenärztlichen
Sachsen-Anhalt
mit Teilnehmer
den Kosten belastet
Für den Fall derVereinigung
Berücksichtigung
der o. a.
für das wird.
benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Ja, ich bin
damit einverstanden.
Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen-Anhalt
mit den Kosten belastet wird.
Nein, ich bitte um Rechnungslegung.
Ja, ich bin damit einverstanden.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Nein, ich bitte um Rechnungslegung.
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ingrid
Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
Ihre Ansprechpartnerinnen:
[email protected]
Müller, Tel.: 0391 627-6455
E-Mail:
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
E-Mail: [email protected]
_________________________
Betriebsstättennummer
_________________________
Betriebsstättennummer
_____________________________
Arztstempel und Unterschrift
_____________________________
Arztstempel und Unterschrift
PRO 12 | 2014
475
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
KV-Fortbildung
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
per
Fax:Qualitäts(03 91) und
6 27Verordnungsmanagement
– 84 59
Abteilung
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Fax:
91)627-8459
6 27 – 84 59
per
Fax: (03
0391
Verbindliche
Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen
(Bitte
in Druckbuchstaben
ausfüllen)
Verbindliche
Anmeldung
für Fortbildungsveranstaltungen
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
....................................................................................................................................................................
Veranstaltungsthema
....................................................................................................................................................................
Veranstaltungsthema
............................................................................................
Termin
............................................................................................
Termin
....................................................................................................................................................................
Ort:
....................................................................................................................................................................
Ort:
Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
Teilnehmer
(bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Kassenärztlichen
Sachsen-Anhalt
mit Teilnehmer
den Kosten belastet
Für den Fall derVereinigung
Berücksichtigung
der o. a.
für das wird.
benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Ja, ich bin
damit einverstanden.
Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen-Anhalt
mit den Kosten belastet wird.
Nein, ich bitte um Rechnungslegung.
Ja, ich bin damit einverstanden.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Nein, ich bitte um Rechnungslegung.
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ingrid
Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
Ihre Ansprechpartnerinnen:
[email protected]
Müller, Tel.: 0391 627-6455
E-Mail:
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
E-Mail: [email protected]
_________________________
Betriebsstättennummer
_________________________
Betriebsstättennummer
476
PRO 12 | 2014
_____________________________
Arztstempel und Unterschrift
_____________________________
Arztstempel und Unterschrift
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
KV-Fortbildung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
per
Fax:Qualitäts(03 91) und
6 27Verordnungsmanagement
– 84 59
Abteilung
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Fax:
91)627-8459
6 27 – 84 59
per
Fax: (03
0391
Verbindliche
Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen
(Bitte
in Druckbuchstaben
ausfüllen)
Verbindliche
Anmeldung
für Fortbildungsveranstaltungen
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
....................................................................................................................................................................
Veranstaltungsthema
....................................................................................................................................................................
Veranstaltungsthema
............................................................................................
Termin
............................................................................................
Termin
....................................................................................................................................................................
Ort:
....................................................................................................................................................................
Ort:
Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
Teilnehmer
(bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
....................................................................................................................................................................
Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Kassenärztlichen
Sachsen-Anhalt
mit Teilnehmer
den Kosten belastet
Für den Fall derVereinigung
Berücksichtigung
der o. a.
für das wird.
benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Ja, ich bin
damit einverstanden.
Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen-Anhalt
mit den Kosten belastet wird.
Nein, ich bitte um Rechnungslegung.
Ja, ich bin damit einverstanden.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Nein, ich bitte um Rechnungslegung.
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ingrid
Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
Ihre Ansprechpartnerinnen:
[email protected]
Müller, Tel.: 0391 627-6455
E-Mail:
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
E-Mail: [email protected]
_________________________
Betriebsstättennummer
_________________________
Betriebsstättennummer
_____________________________
Arztstempel und Unterschrift
_____________________________
Arztstempel und Unterschrift
PRO 12 | 2014
477
Meldung Diensttausch
Telefax an: 0391 / 627 87 6543
BITTE MIT GROßBUCHSTABEN UND DEUTLICH AUSFÜLLEN
Arzt/Ärztin
Name:
Stempel:
.....................................................................
Anschrift: ........................................................................................................................................
Rufnummer im Bereitschaftsdienst: (aktuell) ..................................................................................
Dienstbereich (Name): ..................................................................................................................
Meinen Dienst am: ............................................................
Dienstzeit von: ........................................... bis: ...........................................
Dienstart
 Fahrdienst /  Sitzdienst /
 Hintergrunddienst /  andere:...........................
übernimmt folgende/r Vertragsärztin/Vertragsarzt ..........................................................................
bzw. nicht vertragsärztlich tätige Ärztin/nicht vertragsärztlich tätiger Arzt (Name, Informationen zu
Tätigkeitsort, Arbeitgeber, ggf. weitere Tätigkeiten): ........................................................................
...........................................................................................................................................................
Anschrift: ..........................................................................................................................................
Rufnummer im Bereitschaftsdienst aktuell: ......................................................................................
Dafür leiste ich den Dienst des Übernehmers am: ......................................................................
Meinen Dienst am: ............................................................
Dienstzeit von: ........................................... bis: ...........................................
Dienstart
 Fahrdienst /  Sitzdienst /
 Hintergrunddienst /  andere:...........................
übernimmt folgende/r Vertragsärztin/Vertragsarzt ..........................................................................
bzw. nicht vertragsärztlich tätige Ärztin/nicht vertragsärztlich tätiger Arzt (Name, Informationen zu
Tätigkeitsort, Arbeitgeber, ggf. weitere Tätigkeiten): ........................................................................
...........................................................................................................................................................
Anschrift: ..........................................................................................................................................
Rufnummer im Bereitschaftsdienst aktuell: ......................................................................................
Dafür leiste ich den Dienst des Übernehmers am: ......................................................................
Praxisstempel
Ort, Datum
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Postfach 1664
39006 Magdeburg
Fax: 0391/6278459
Urlaubs-/Abwesenheitsmeldung
Gemäß den Vorschriften im § 32 (1) der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
bzw. § 17 (3) Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) möchte ich hiermit meine Abwesenheit
in der Zeit vom:.....................
bis:..................
wegen:
...................................................
zur Kenntnis geben.
Die Vertretung übernimmt:
1.
Name des persönlichen Vertreters in meiner Praxis:
......................................................................................................................
Ich versichere, dass mein persönlicher Vertreter die zur Vertretung erforderliche
Qualifikation besitzt.
oder:
2.
3.
Name:
Praxisanschrift:
Tel.-Nr.:
Name:
Praxisanschrift:
Tel.-Nr.:
Mit den gegebenenfalls zu 2. und 3. genannten niedergelassenen Kollegen ist die
Vertretung im gegenseitigen Einvernehmen abgesprochen.
Im o. g. Zeitraum bin ich nicht zum kassenärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst
eingeteilt bzw. mein Vertreter sichert diesen Dienst in meiner Urlaubs- oder
Abwesenheitszeit ab und versorgt auch meine Patienten zu den sprechstundenfreien
Zeiten.
...........................................................
Unterschrift
Kassenärztliche
Sachsen-Anhalt
Kassenärztliche Vereinigung
Vereinigung Sachsen-Anhalt
Verordnungsmanagement
Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement
Abteilung
Qualitätssicherung
und
-management
Doctor-Eisenbart-Ring
2, 39120
Magdeburg
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Fax: 0391 627 87-2000
E-Mail: [email protected]
Anfrage zur Ausstellung von Verordnungen
Thema:
□
□
□
□
Arzneimittel
Heilmittel
Hilfsmittel
sonstiges Thema:...................................................................
Bitte beantworten Sie mir folgende Frage/n*:
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
*
Hinweis: Die KV Sachsen-Anhalt kann aus rechtlichen Gründen keine medizinische Beurteilung für den konkreten Einzelfall
abgeben, sondern ausschließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt Ihnen.
Die Antwort erbitte ich wie folgt:
per E-Mail:
per Fax:
telefonisch:
auf dem Schriftweg:**
**Angabe der Adresse nur erforderlich, wenn abweichend von Praxisanschrift
____________________________
Datum
___________________________
Arztstempel und Unterschrift
KVSA – Ansprechpartner der Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement
Beratende Ärztin /
Beratende Apothekerin /
Pharmazeutisch-technische Assistentin
Koordinierungsstelle Fortbildung/Qualitätszirkel
Praxisnetze/GeniaL - Ratgeber Genehmigung/Qualitätsberichte
Informationsmaterial Hygiene
Ansprechpartnerin
[email protected]
[email protected] / [email protected] /
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected] / [email protected]
[email protected]
[email protected] / [email protected]
Telefonnummer
0391 627-6458
0391 627-7459/ -6438
0391 627-6459
0391 627-6437
0391 627-6439
0391 627-7438
0391 627-7455/ -6455
0391 627-7454
0391 627-6453/ -7454
genehmigungspflichtige Leistung
Akupunktur
Akuter Hörsturz
Ambulantes Operieren
-- ambulante Katarakt-Operationen
Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren
Arthroskopie
Balneophototherapie
Belegärztliche Tätigkeit
Chirotherapie
Computertomographie
Dialyse
DMP Asthma bronchiale/COPD
DMP Brustkrebs
DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
DMP Koronare Herzerkrankung
Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2
Hallo Baby - Willkommen Baby
Handchirurgie
Hautkrebs-Screening
Hautkrebsvorsorge-Verfahren (BARMER GEK/TK)
Herzschrittmacher-Kontrolle
Histopathologie beim Hautkrebs-Screening
HIV-Aids
Homöopathie
Hörgeräteversorgung (Kinder und Erwachsene)
invasive Kardiologie
Kapselendoskopie-Dünndarm
Knochendichte-Messung
Koloskopie
künstliche Befruchtung
Kurärztliche Tätigkeit
Labordiagnostik
Langzeit-EKG-Untersuchungen
Mammographie
Mammographie-Screening
Medizinische Rehabilitation
Molekularpathologie, Molekulargenetik
MR-Angiographie
MRSA
MRT allgemein / MRT der Mamma
Neuropsychologische Therapie
Nuklearmedizin
Onkologisch verantwortlicher Arzt
Otoakustische Emission
Photodynamische Therapie
Phototherapeutische Keratektomie
Physikalische Therapie
Praxisassistentin
Psychosomatische Grundversorgung
Psychotherapie
Radiologie - allgemein und interventionell
Schlafbezogene Atmungsstörungen
Schmerztherapie
Sozialpsychiatrische Versorgung v. Kindern/Jugendlichen
Soziotherapie
Stoßwellenlithotripsie
Strahlentherapie
substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Tonsillotomie
Ultraschalldiagnostik
Urinzytologie
Vakuumbiopsie der Brust
Zervix-Zytologie
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected] / [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-7440
0391 627-7453
0391 627-6453
0391 627-6461
0391 627-7444
0391 627-7453
0391 627-7440
0391 627-6461
0391 627-6441
0391 627-6454
0391 627-6461
0391 627-6454
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-6440
0391 627-6440
0391 627-7440
0391 627-6453
0391 627-6440
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-6454
0391 627-6441
0391 627-6454
0391 627-6453
0391 627-7461
0391 627-6453
0391 627-7440
0391 627-6441
0391 627-6441
0391 627-6440
0391 627-6453
0391 627-7453
0391 627-6453
0391 627-7453
0391 627-6460
0391 627-6441
0391 627-6444
0391 627-6441
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-6454
0391 627-6454
0391 627-6460
0391 627-6460
0391 627-7453
0391 627-6453
0391 627-6441
0391 627-6460
0391 627-6460
0391 627-6441
0391 627-6441
0391 627-6440
0391 627-6453
0391 627-7444/ -6444
0391 627-6453
0391 627-7459
0391 627-6440
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
0391 627-6460
0391 627-6459
0391 627-6454
0391 627-7461
[email protected]
[email protected]
0391 627-7461
0391 627-7461
Abteilungsleiterin
Sekretariat
Assistenten, Vertretung und Famuli
Gruppenleiterin
Stipendienprogramm
Ärzte in Weiterbildung
Famulatur
Vertretung/Assistenten
Vertretung
Sicherstellungs- und Entlastungsassistenten
Ab 1. Januar 2015
gilt nur noch die
elektronische
Gesundheitskarte
Die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst:
Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch
mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder
Zahnarzt aufsuchen. Die alte Karte ist dann ungültig.
Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen, für Verordnungen wie Arzneimittel ein Privatrezept.
Ihr Praxisteam

Documentos relacionados