Anzeige über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder

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Anzeige über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder
Eingangsvermerk:
Anzeige
über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger
wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
nach § 10 Satz 1 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG)
Änderungsanzeige
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Referat Pflanzenschutz
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt
Erstanzeige
Thür. Registrier-Nr.
1. Angaben zum Betrieb (siehe Erläuterung unten)
1.1
Name des Betriebes
1.2
Straße, Hausnummer
1.3
PLZ
Ort
1.4
1.5
Telefonnummer
1.6
Faxnummer
E-Mail-Adresse
1.7
Landkreis/Bundesland
2.
Angaben zum Betriebsinhaber / Geschäftsführer (Erläuterung 5.1)
2.2
2.1
Name, Vorname
Telefonnummer
2.3
2.4
Straße, Hausnummer
Faxnummer
2.5
2.6
PLZ
3.
Ort
E-Mail-Adresse
Angaben zu Personen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten
(Erläuterung 5.1; 5.2)
Sachkundenachweis
Name, Vorname
Adresse
(Erläuterung 5.3;5.4)
nein
ja
3.1
Stand: 24.04.2013
Angaben zu den unter Ziffer 3.1 aufgeführten Personen (bitte genaue Angaben):
Name, Vorname
Fachliche Ausbildung/Ausbildungsgrad
(z. B. Gehilfe, Meister, Ingenieur)
Jahr der Prüfung
3.2
4.
4.1
4.2
Angaben zum Tätigkeitsbereich
Art der zu beratenden Betriebe (Mehrfachnennung möglich):
Lohnunternehmen
Landhandel
Großhandel
Einzelhandel
Versandhandel
Gartencenter
Maschinengemeinschaften
Maschinenringe
GaLa-Bau
Landwirtschaftliche Betriebe
ländliche Genossenschaften
Forstwirtschaft
private Kleinanwender
Schädlingsbekämpfer
Sonstige:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts/kommunale Einrichtungen
Beratungsbereiche (Mehrfachnennung möglich):
Landwirtschaft
kommunaler Bereich/öffentliches Grün
Gemüse/Obst/Zierpflanzenbau
Garten- und Landschaftsbau
Baumschulen/Weihnachtsbaumkulturen
Gleisanlagen
Forstwirtschaft
sonstiges Nichtkulturland
Weinbau
Holzschutz
Gartenbau unter Glas
Saatgutbeizung
Vorratsschutz
sonstiger Bereich:
4.3
Das Unternehmen bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr
nein
ja
4.4
Der Berater bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr
nein
ja
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
Erläuterung
Veränderungen beim Personenkreis und bei Betriebsangaben sowie die endgültige Aufgabe der
Beratungsarbeit sind der Th. Landesanstalt für Landwirtschaft unverzüglich mitzuteilen.
 Die hier genannten Personen sind über die in diesem Fragebogen enthaltenen Angaben zur
Person zu unterrichten.
 Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Sinne der §§ 9 und 10 PflSchG verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen dem Datenschutz.
Als Sachkundenachweis gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 3 der
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 28. Juli 1987 (BGBl. I 1752) in der jeweils geltenden
Fassung und einschließlich aller Änderungen gelten:
1. das Zeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Landwirt(in), Forstwirt(in),
Gärtner(in), Winzer(in), Pflanzenschutzlaborant(in), landwirtschaftliche(r) Laborant(in),
landwirtschaftlich-technische(r) Assistent(in), Fachkraft Agrarservice (2005*),
Schädlingsbekämpfer/in (2004*), Drogist(in) (1992*), Florist(in) (1997*), pharmazeutischkaufmännische(r) Angestellte(r) (1993*);
2. das Zeugnis über eine bestandene Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt(in) Landtechnik oder
Geprüfte(n) Schädlingsbekämpfer(in) (1997*);
3. das Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der
Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau;
4. das Zeugnis über ein Hochschulstudium der Pharmazie;
5. das Zeugnis über eine Sachkundeprüfung nach § 3 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung;
6. die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Pharmazeutischtechnische(r) Assistent(in)“;
7. die Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durch die zuständige Behörde;
8. die Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftslandes bei Abschluss einer Ausbildung in
einem anderen Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum.
* Jahr des Inkrafttretens der jeweiligen Ausbildungsverordnung
Die Belege zum Nachweis der Sachkunde sind als Kopie beizufügen.
Ort
Datum
Unterschrift des Antragstellers
Stand: 24.04.2013