Dezember 3,30 MB - Stadt Weißenfels

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Dezember 3,30 MB - Stadt Weißenfels
Weißenfelser Amtsblatt
Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels
24. Jahrgang
Ausgegeben am 19. Dezember 2014
Nummer 12
Inhalt
Ihnen, liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger, wünsche ich ein
friedvolles und besinnliches
Weihnachtsfest und ein
glückliches neues Jahr.
Es ist Weihnachten,
eine Zeit der Besinnung und
der Freude,
eine Zeit für Wärme und
Frieden,
und vor allem auch eine Zeit
der Dankbarkeit.
Dankeschön für die
vielfältige Hilfe,
die das Leben in unserer
Gemeinde erleichtert hat.
Dankeschön all denen, die
Verantwortung zum Wohl
der Allgemeinheit
übernommen haben.
Ihr Robby Risch
Oberbürgermeister
Vorwort des Oberbürgermeisters
Amtliche Bekanntmachungen – Stadt
Weißenfels
- Satzung über die Festsetzung der
Steuersätze für das Haushaltsjahr
2015 für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Weißenfels vom
11. Dezember 2014
- Friedhofsgebührensatzung für den
städtischen Friedhof „Am Sausenhölzchen“ in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF)
- Friedhofsgebührensatzung für den
Gemeindefriedhof Ortsteile der Stadt
Weißenfels (FriedhofsGebS-OT
- Wahl des Oberbürgermeisters der
Stadt Weißenfels – Gemeinsame Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters und des Oberbürgermeisters
- Ortschaftsrat der Ortschaft Storkau
der Stadt Weißenfels – Ausscheiden
eines Mitgliedes des Ortschaftsrates
- Verkaufsoffene Sonntage für Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels
im Jahr 2015
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36
„Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung Borau
- Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Sportund Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“ vom 11. Dezember 2014
- Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Sportund Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels für das Jahr 2015
- Satzung über den vollständigen oder
teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungs-Pflicht der Abwasserbeseitigung
Weißenfels-Anstalt
öffentlichen Rechts (Abwasser-Beseitigungsausschlusssatzung)
- 1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Abwasserbeseitigung und
den Anschluss an die öffentliche
Abwasserbeseitigungsanlage
der
Abwasserbeseitigung
WeißenfelsAnstalt öffentlichen Rechts (Abwasserbeseitigungssatzung)
- 5. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren
und Erstattung von Kosten für die
Abwasserbeseitigung der Abwasserbeseitigung
Weißenfels-Anstalt
öffentlichen Rechts
Amtliche Bekanntmachung – Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Süd
- Feststellung der Wertermittlungsergebnisse Bodenordnungsverfahren
Zorbau/Granschütz
Nichtamtlichen Teil
- Aus dem Stadtrat
- Aus der Verwaltung
- Kulturelle Veranstaltungen
- Museum Schloss Neu-Augustusburg
- Informationen aus der Stadtbibliothek
- Von der Bundeswehr
- Informationen
Anzeigenteil
Gedruckt auf
100 % Recycling-Papier!
Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser,
Adventszeit, nun sind sie da, die letzten Wochen des Jahres.
Ruhe, Besinnung, Einstimmung auf die Feiertage? Pure Theorie.
In der Praxis, wie jedes Jahr, Arbeit, Geschenke, Vorbereitung auf
die Feiertage – Stress bis zum letzten Tag. Und ich weiß nicht,
wie es Ihnen geht, aber bei mir braucht es dann erst einmal 2 bis
3 Tage, ehe man tatsächlich zur Ruhe kommt. Aber Ruhe ist auch
trügerisch, solange noch viel zu erledigen ist. Und so schauen wir
natürlich bereits auf das Jahr 2015. Und da ist von Ruhe keine
Spur. Wie Sie auf den folgenden Seiten lesen können, steht mit
Beginn des Jahres ein großes Umleitungsszenario an. Eigentlich
sollte dies bereits ab dem 1. November gelten, aber in der Vorweihnachtszeit mit Weihnachtsmarkt, höfischer Weihnacht, Marienweihnacht, verkaufsoffenen Sonntagen etc., da konnte meinerseits nur widersprochen werden; und das bei allen Risiken einer
Winterbaustelle! Und natürlich brauchten wir auch Zeit, um die Innenstadt soweit als möglich darauf vorzubereiten. Hier eine kleine
Zusammenfassung der Maßnahmen: die Abrisse, die Befestigung
des Klingenplatzes und der Pflasteraustausch in der Kleinen Kalandstraße. Letzteres für unsere Grundschüler, die vom Markt zur
Altstadtschule laufen müssen. Übrigens verstehe ich nicht immer
die Forderungen des Denkmalschutzes, an der Stelle allerdings
schon. Schön sieht anders aus, auch wenn es nur eine zeitweilige
Ansicht sein soll. Andererseits Provisorien …
Aber auch so steht für das nächste Jahr vieles auf der Agenda. Dank des frühzeitig eingebrachten Haushaltes habe ich die
Hoffnung, dass wir zeitnah die Haushaltsgenehmigung erhalten
und die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Da sind
zuerst unsere Schulen im Visier. Natürlich die Bergschule (Wiedereröffnung mit neuem Schuljahr), eine neue Heizung für die
Grundschule Uichteritz, neuer Sporthallenboden für die Grundschule in Großkorbetha oder der Brandschutz in Langendorf. Ich
freue mich riesig, dass das auch von mir im Kreistag abgelehnte
Schulentwicklungskonzept des BLK neu überarbeitet wurde und
nun keine Schulschließungen in Weißenfels mehr vorsieht! Aber
natürlich sind wir nun auch in der Pflicht unsere Grundschulen fitzumachen. Aber auch sonst wird sich vieles verändern. Natürlich
wollen wir zuerst unsere angefangenen Baustellen fertig stellen:
die Mohrenapotheke, das Dach des Rathauses, die Promenade,
den Rotdornweg oder die Straßen in der Ortslage Borau – um
nur einige zu nennen. Darüber hinaus kann aber auch Neues in
Angriff genommen werden. Zu nennen wäre da die neue Feuerwache in Weißenfels, die Marktsanierung, beginnend mit dem
Areal um die Marienkirche, der Gotthardtsberg in Markwerben
und ich bin immer noch der festen Überzeugung die Saalebrücke Leißling – Uichteritz. Und wir sind in der Lage, auch potenzielle private Investoren zu fördern. 1,2 Millionen Euro stehen zur
Verfügung. Sie dürfen gespannt sein, was da geplant ist!
Und das alles ohne Steuer- und Gebührenerhöhung oder Haushaltskonsolidierung. Aber ich freue mich auch, dass der Stadtrat
sich frühzeitig in 2015 mit zukünftigen Haushaltslagen beschäftigen will. Denn neben allen Unwägbarkeiten unseres Steueraufkommens muss Weißenfels zukünftig mit geringeren Landeszuweisungen rechnen.
Und das bei steigenden Ausgaben, die durch die Stadt nicht zu
steuern sind. Neben Tarifabschlüssen, Kreisumlage und höherem Kinderbetreuungsschlüssel schlägt auch der neue Mindestlohn zu Buche. Ich möchte dies nur an einem Beispiel darstellen:
Die sehr schöne und gut angenommene öffentliche Toilette am
Technischen Rathaus wird uns in 2015 gut 65.000 Euro kosten.
Knapp 20.000 Euro mehr als dieses Jahr! Aber ohne Bewirtschaftung – undenkbar!
Undenkbar war für mich auch die aktuelle Diskussion um Asylbewerber in unserer Stadt. Ich muss nicht auf alle Fassetten eingehen und bin mit der Herangehensweise der Bundesregierung
absolut nicht einverstanden. Klar wäre das Einfachste, meckern
2
und auf die Zuständigkeit von Bund, Land und Kreis verweisen.
Praktisch sind wir als Kommune nichts anderes als Territorium.
Aber ich versuche stets, den Menschen mit seinem Schicksal
zu sehen. Und dieser Mensch ist nicht abstrakt, er steht hier
in Weißenfels, “geparkt“ bis zu einer Entscheidung über seinen
Asylantrag. Und ich bin froh, dass sich viele Menschen in unserer Stadt nicht mit diesem „geparkt“ abfinden können. Ich danke
allen engagierten Bürgern, den Kirchen unserer Stadt, den Vereinen, Bündnissen und Unternehmen, die sich engagieren, den
rechten Aufmarsch zum Spendenlauf machten und insgesamt
gut 3.500 Euro sammelten. Nochmal ganz deutlich, kein Cent
Steuergeld der Bürger!
Vor dem Hintergrund, dass pro Monat ca. 80 Asylbewerber im
Burgenlandkreis aufgenommen werden, müssen wir eben auch
in Weißenfels mit weiteren Bewerbern rechnen. Und es eben
nicht dem Selbstlauf überlassen, wo und unter welchen Umständen die Flüchtlinge untergebracht werden. Übrigens sind
Ausländer wirklich eine Gefahr für unsere Gesellschaft? Vielleicht sprechen Zahlen (per 04.12.14) auch ihre eigene Sprache:
Einwohnerzahl Stadt Weißenfels 2014: Anteil deutscher Einwohner: Anteil Ausländer: 42.229
- 877
+ 1.189
Insgesamt leben aktuell 3.127 Ausländer in Weißenfels. Im
Durchschnitt arbeiten vielleicht 800 bis 900 auf dem Schlachthof, die anderen mehrheitlich in verschiedensten Berufen. Achten Sie einmal darauf und glauben Sie nicht dem Märchen, dass
Ausländer alle Sozialschmarotzer sind. Aber angesichts der
obigen Zahlen: Wer wird zukünftig in unseren Häusern wohnen,
Kindergärten füllen, Schulen besuchen? Wer wird unsere Rente erarbeiten? Wir sollten diese Entwicklung als Chance sehen,
vorurteilsfrei, verantwortlich und uns unserer Werte bewusst!
Und dazu gehört eben auch eine Willkommenskultur, Integration
in unserer Gesellschaft!
Wie kriege ich jetzt die Kurve zu Weihnachten? Wahrscheinlich
gar nicht, deshalb Ihnen und uns eine friedliche, besinnliche
Weihnachtszeit, alles Gute im Jahr 2015. Und denken wir gemeinsam an all die, die Weihnachten für uns arbeiten müssen,
den Kameraden der Bundeswehr im Einsatz und auch an jene
Menschen die allein, manche auch fern der Heimat, die Feiertage verbringen.
Ihnen alles Gute
Robby Risch
Oberbürgermeister
§2
Die in § 1 festgelegten Hebesätze auf die Steuermessbeträge
gelten für das Haushaltsjahr 2015.
Satzung über die Festsetzung der
Steuersätze für das Haushaltsjahr 2015
für die Grund- und Gewerbesteuer der
Stadt Weißenfels vom 11. Dezember 2014
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August
1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des
Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch
Art. 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 2166) und §§ 8
Abs. 1 und 45 Abs. 2 Nr.1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014
(GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner
Sitzung am 11. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Die Hebesätze auf die Steuermessbeträge für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt
Weißenfels wie folgt festgesetzt, soweit Absatz 2 und 3 nichts
Abweichendes regeln:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Hebesätze auf die
Steuermessbeträge für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer für die Ortschaften Langendorf und Uichteritz wie folgt
festgesetzt:
I. Ortschaft Langendorf
Der räumliche Bereich der Ortschaft Langendorf umfasst das
Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 3 der Hauptsatzung der Stadt
Weißenfels beschrieben.
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 270 v. H.
310 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 310 v. H.
II. Ortschaft Uichteritz
Der räumliche Bereich der Ortschaft Uichteritz umfasst das Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 4 der Hauptsatzung der Stadt
Weißenfels beschrieben.
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
(3) Abweichend von Absatz 1 werden die Hebesätze auf die
Steuermessbeträge für die Gewerbesteuer für die Ortschaften
Großkorbetha und Wengelsdorf, wie folgt festgesetzt:
I. Ortschaft Großkorbetha
Der räumliche Bereich der Ortschaft Großkorbetha umfasst das
Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 6 der Hauptsatzung der Stadt
Weißenfels beschrieben.
Gewerbesteuer 300 v. H.
II. Ortschaft Wengelsdorf
Der räumliche Bereich der Ortschaft Wengelsdorf umfasst das
Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 12 der Hauptsatzung der
Stadt Weißenfels beschrieben.
Gewerbesteuer 300 v. H.
§3
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Weißenfels, den 11.12.2014
Risch
Oberbürgermeisters
Friedhofsgebührensatzung für den
städtischen Friedhof „Am Sausenhölzchen“
in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF)
Auf Grund des §8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA
S. 288) sowie der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juni 2014
(GVBI. LSA S. 288, 340) und des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über
das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes
Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBI. LSA S. 46).
zuletzt geändert durch § 37 Abs.1 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar
2011 (GVBI. LSA S. 136) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels
in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
A. Allgemeine Bestimmungen
§1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung des städtischen Friedhofes „Am Sausenhölzchen“ und seiner Einrichtungen und Anlagen werden nach Maßgabe dieser Gebührensatzung Gebühren erhoben.
§2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist
a) wer die Bestattung/Beisetzung oder sonstige gebührenpflichtige Leistungen nach dieser Satzung beantragt hat
b) wer das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erworben
oder verlängert hat
c) wer das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte zugeteilt
bekommen hat
d) wer willentlich eine gebührenpflichtige Leistung veranlasst
hat.
(2) Gebührenschuldner für die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr ist der Inhaber des jeweiligen Nutzungsrechtes.
(3) Sind für gebührenpflichtige Leistungen mehrere Personen
gebührenpflichtig, sind sie Gesamtschuldner (gem. § 13 Abs.1
Nr. 2 Buchst. b) KAG LSA in Verbindung mit § 44 AO)
§3
Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht
a) für die Verleihung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte mit der Erteilung der Verleihungsurkunde bzw. der Erteilung der Verlängerungsurkunde
3
b) für das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte mit der Bekanntgabe der Zuteilung der Grabstätte (Grabzuweisung)
c) für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen (§ 4 Absatz 3) mit der Bestattung
d) für die Bestattungsgebühren (§ 5) mit der Inanspruchnahme
der jeweiligen Leistung.
(2) Erhebungszeitraum für die Friedhofsunterhaltungsgebühr
(§6) ist das Kalenderjahr und bei Entstehung und Beendigung
der Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres der tatsächlich beanspruchte Teil des Jahres.
Die Jahresgebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes in Anwendung des zu diesem Zeitpunkt
geltenden Gebührensatzes und nach Maßgabe der für den gesamten Erhebungszeitraum geltenden satzungsmäßigen Maßstabseinheiten in voller Höhe.
(3) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einem schriftlichen
Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
B. Friedhofsgebühren
§4
Nutzungsrechte an Erdgrabstätten und
Aschengrabstätten
(1) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an
einer Erdgrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:
1. Reihengrabstätten für Verstorbene bis zur
Vollendung des 10. Lebensjahres gem.
Friedhofssatzung § 13 (2) a 269,69 €
2. Reihengrabstätten für Verstorbene nach
Vollendung des 10. Lebensjahres gem.
Friedhofssatzung § 13 (2) b 507,23 €
3. Einzelwahlgrabstätten gem.
Friedhofssatzung §14 (1) a
269,69 €
4. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1) b
507,23 €
5. Doppelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1)c 1.217,36 €
6. Dreifachwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1) d
1.826,03 €
7. Doppelttiefe Wahlgrabstätte gem.
Friedhofssatzung § 14 (1) e
608,68 €
(2) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an
einer Aschengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:
1. Urnenreihengrabstätte gem.
Friedhofssatzung § 15
79,91 €
2. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung § 16 (2) a 156,07 €
3. Urnenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) b 421,39 €
4. Gartenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) c 998,86 €
5. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung
§ 17 (2) a
427,49 €
6. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung
§ 17 (2) b
1.025,97 €
7. Urnenkammer, einfach gem. Friedhofssatzung
§ 18 (2) a
734,05 €
8. Urnenkammer, doppelt gem. Friedhofssatzung
§ 18 (2) b
1.541,82 €
(3) Für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen gemäß § 19 Friedhofssatzung wird eine Gebühr in Höhe von 444,39 Euro erhoben.
(4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden folgende
Gebühren pro Jahr erhoben:
1. Einzelwahlgrabstätten gem.
Friedhofssatzung § 14 (2) a 13,48 €
2. Einzelwahlgrabstätten gem.
Friedhofssatzung § 14 (2) b
20,29 €
3. Doppelwahlgrabstätten gem.
Friedhofssatzung § 14 (2) c
40,58 €
4. Dreifachwahlgrabstätten gem.
Friedhofssatzung § 14 (2) d
60,87 €
5. Doppelttiefe Wahlgrabstätte gem.
Friedhofssatzung § 14 (2) e 20,29 €
4
6,24 €
6. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung § 16 (2) a 14,05 €
7. Urnenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) b 8. Gartenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) c 24,97 €
9. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung
§ 17 (2) a
17,10 €
10.Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung
§ 17 (2) b
34,20 €
11.Urnenkammer, doppelt gem. Friedhofssatzung
§ 18 (2) b
52,57 €
Für Zeiten der Verlängerung des Nutzungsrechtes in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 - 10, in denen die Grabstätte bei Beginn
des Verlängerungszeitraumes ohne laufende Ruhezeit ist, werden die jeweiligen Gebühren nach Satz 1 Nr. 1 bis 10 auf die
Hälfte ermäßigt, solange dieser Zustand andauert. Im Falle einer
Bestattung oder Beisetzung endet die Ermäßigung. Bei der Ermittlung eines unterjährigen Ermäßigungszeitraumes beträgt die
anteilige Gebühr 1/12 der jährlichen Gebühr für jeden angefangenen Monat, in dem die Grabstätte ohne laufende Ruhezeit ist.
(5) Für die zulässige Verlängerung des Nutzungsrechtes an den
nicht in Absatz 4 genannten Grabstätten nach § 32 Friedhofssatzung (Alte Rechte) wird eine Gebühr von 6,24 Euro je Quadratmeter Grabstättenfläche und Jahr erhoben.
§5
Bestattungsgebühren
(1) Bei Erd- und Feuerbestattungen werden folgende Gebühren
erhoben:
1. Gebühren bei Erdbestattungen
a) Bestattungsbetreuer 33,80 €
b) Benutzung der Trauerhalle 120,00 €
c) Benutzung des Abschiedsraumes 60,00 €
d) Ausheben und Schließen des Grabes
für Verstorbene bis zur Vollendung
des 10. Lebensjahres 345,27 €
e) Ausheben und Schließen des Grabes für
Verstorbene nach Vollendung des
10. Lebensjahres 550,00 €
f) Ausheben und Schließen eines
doppelttiefen Grabes 750,00 €
2. Gebühren bei Feuerbestattungen
a) Bestattungsbetreuer 33,80 €
b) Benutzung der Trauerhalle 120,00 €
c) Benutzung des Abschiedsraumes 60,00 €
d) Ausheben und Schließen der Grabstätte 18,50 €
e) Öffnen und Schließen der Urnenkammer
in Urnenstelen und Urnenwänden 18,50 €
(2) Für die Ausschmückung der Friedhofskapelle, der Abschiednahme und für die Benutzung der Kühlzelle und Leichenhalle
werden folgende Gebühren erhoben:
a) Dekoration der Trauerhalle 30,00 €
b) Dekoration der Abschiednahme 15,00 €
c) Nutzung der Leichenhalle 35,00 €
d) Nutzung der Kühlzelle 35,00 €
§6
Friedhofsunterhaltungsgebühren
(1) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist eine Jahresgebühr und
dient zur Deckung allgemeiner Unterhaltungs- und Verwaltungskosten des Friedhofes.
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt für
1. Reihengrabstätte und Einzelwahlgrabstätte
für Verstorbene bis zur Vollendung des
10. Lebensjahres 23,58 €
2. Reihengrabstätte und Einzelwahlgrabstätte für
Verstorbene nach Vollendung des
10. Lebensjahres 35,47 €
doppeltiefe Wahlgrabstätte
3. Doppelwahlgrabstätte 70,95 €
4. Dreifachwahlgrabstätte 106,42 €
6,99 €
5. Urnenreihengrabstätte 6. Urnenfeld 10,91€
7. Urnenplatz 24,56 €
8. Gartenplatz 43,66 €
9. Urnenstaudengrab 2 Urnen 10,91€
10.Urnenstaudengrab 4 Urnen 24,56 €
11.Urnenkammer 10,91€
(2) Vorbehaltlich des Absatz 3 beträgt die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle anderen Grabstätten 10,91 Euro je
Quadratmeter Grabstättenfläche.
(3) Bei einer Beisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen
ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr mit der Gebühr für die
Überlassung der Grabstätte nach § 4 Abs. 3 abgegolten.
§7
Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und
Urnenversand
Für Ausgrabungen, Umbettungen und Urnenversand werden
folgende Gebühren erhoben:
1. Ausgrabung einer Leiche gem.
§ 8 Friedhofsgebührensatzung
2. Umbettung einer Leiche innerhalb der
städtischen Friedhöfe gem. § 8
Friedhofsgebührensatzung
37,00 €
3. Ausgrabung einer Urne 4. Versand einer Urne gem. § 8
Friedhofsgebührensatzung
5. Umbettung einer Urne innerhalb der
städtischen Friedhöfe 74,60 €
Friedhofsgebührensatzung für den
Gemeindefriedhof Ortsteile der
Stadt Weißenfels (FriedhofsGebS-OT)
Auf Grund des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288)
sowie der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.Juni 2014 (GVBI. LSA
S. 288, 340) und des §25 Abs.1 des Gesetzes über das Leichen-,
Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt
(Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt — BestattG
LSA) vom 5.Februar 2002 (GVBI. LSA S. 46), zuletzt geändert
durch § 37 Abs.1 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe
des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.Februar 2011 (GVBI. LSA
S. 136) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am
27. November 2014 folgende Satzung beschlossen:
A. Allgemeine Bestimmungen
§1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung des Gemeindefriedhofs Ortsteile und seiner
Einrichtungen und Anlagen werden nach Maßgabe dieser Gebührensatzung Gebühren erhoben.
§8
Entgelte für besondere Leistungen
§2
Gebührenschuldner
Die Erbringung weiterer Leistungen, die in dieser Satzung nicht
enthalten sind, bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch
die Höhe des dafür als Gegenleistung zu zahlenden Entgelts einschließt.
(1) Gebührenschuldner ist
a) wer die Bestattung/Beisetzung oder sonstige gebührenpflichtige Leistungen nach dieser Satzung beantragt hat
b) wer das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erworben
oder verlängert hat
c) wer das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte zugeteilt
bekommen hat
d) wer willentlich eine gebührenpflichtige Leistung veranlasst hat.
(2) Gebührenschuldner für die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr ist der Inhaber des jeweiligen Nutzungsrechtes.
(3) Sind für gebührenpflichtige Leistungen mehrere Personen
gebührenpflichtig, sind sie Gesamtschuldner (gem. § 13 Abs.1
Nr. 2 Buchst. b) KAG LSA in Verbindung mit § 44 AO)
§9
Billigkeitsregelungen
(1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz
oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für der Schuldner bedeuten würde
und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
(2) Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig,
können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218-223, 224 Abs.1 und 2, § 225,
226, 227 Abs. 1, §§ 228-232 der Abgabenordnung in der jeweils
geltenden Fassung.
§ 10
Inkraft- / Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Die Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß § 6
Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 gilt für alle Urnenkammern, die nach Inkrafttreten dieser Satzung zugeteilt werden.
Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weißenfels in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Dezember
2006 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 7 vom 19.Januar
2007, S. 3), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.Juli 2012
(Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 8 vom 17. August 2012,
S. 3) außer Kraft.
Weißenfels, den 02.12.2014
Risch
Oberbürgermeister Dienstsiegel
§3
Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht
a) für die Verleihung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte mit der Erteilung der Verleihungsurkunde bzw. der Erteilung der Verlängerungsurkunde
b) für das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte mit der Bekanntgabe der Zuteilung der Grabstätte (Grabzuweisung)
c) für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen (§ 4 Absatz 3) mit der Bestattung
d) für die Bestattungsgebühren (§ 5) und Gebühren für Ausgrabung und Umbettung (§ 7) mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung.
(2) Erhebungszeitraum für die Friedhofsunterhaltungsgebühr
(§ 6) ist das Kalenderjahr und bei Entstehung und Beendigung
der Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres der tatsächlich beanspruchte Teil des Jahres.
Die Jahresgebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes in Anwendung des zu diesem Zeitpunkt
geltenden Gebührensatzes und nach Maßgabe der für den gesamten Erhebungszeitraum geltenden satzungsmäßigen Maßstabseinheiten in voller Höhe.
(3) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einem schriftlichen
Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
5
B. Friedhofsgebühren
§4
Nutzungsrechte an Erdgrabstätten und
Aschengrabstätten
(1) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an
einer Erdgrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:
1. Reihengrabstätten für Verstorbene nach Vollendung
des 10. Lebensjahres gem. Friedhofssatzung
§ 13 (2)
234,80 €
2. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§14 (1) a
234,80 €
3. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1) b
441,61 €
4. Doppelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1) c
1.059,87 €
(2) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an
einer Aschengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:
1. Urnenreihengrabstätte gem. Friedhofssatzung
§ 15 (2)
69,57 €
2. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung
§ 16 (2)
135,88 €
3. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung
§ 17 (2)
427,49 €
4. Urnenkammer, Stele einfach gem. Friedhofssatzung
§ 18 (2) a
734,05 €
5. Urnenkammer, Stele doppelt gem. Friedhofssatzung
§ 18 (2) b
1.541,82 €
6. Urnenkammer, Wand doppelt gem. Friedhofssatzung
§ 18 (2) b
840,93 €
(3) Für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen gemäß § 19 Friedhofssatzung wird eine Gebühr in Höhe von 318,22 Euro erhoben.
(4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden folgende
Gebühren pro Jahr erhoben:
1. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1) a
11,74 €
2. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1) b
17,66 €
3. Doppelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung
§ 14 (1) c
35,31 €
4. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung
§ 16 (2)
5,43 €
5. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung
§ 17 (2)
17,10 €
6. Urnenkammer, doppelt gem. Friedhofssatzung
§ 18 (2) b
52,57 €
Für Zeiten der Verlängerung des Nutzungsrechtes in den Fällen
des Satzes 1 Nr. 1 — 5, in denen die Grabstätte bei Beginn des
Verlängerungszeitraumes ohne laufende Ruhezeit ist, werden
die jeweiligen Gebühren nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 auf die Hälfte ermäßigt, solange dieser Zustand andauert. Im Falle einer Bestattung oder Beisetzung endet die Ermäßigung. Bei der Ermittlung
eines unterjährigen Ermäßigungszeitraumes beträgt die anteilige
Gebühr 1/12 der jährlichen Gebühr für jeden angefangenen Monat, in dem die Grabstätte ohne laufende Ruhezeit ist.
(5) Für die zulässige Verlängerung des Nutzungsrechtes an den
nicht in Absatz 4 genannten Grabstätten nach § 32 Friedhofssatzung (Alte Rechte) wird eine Gebühr von 5,43 Euro je Quadratmeter Grabstättenfläche und Jahr erhoben.
§5
Bestattungsgebühren
(1) Bei Erd- und Feuerbestattungen werden folgende Gebühren
erhoben:
1. Gebühren bei Erdbestattungen
a) Bestattungsbetreuer
33,80 €
b) Benutzung der Trauerhalle
60,00 €
c) Ausheben und Schließen des Grabes für Verstorbene bis zur
Vollendung des 10. Lebensjahres
345,27 €
d) Ausheben und Schließen des Grabes für Verstorbene nach
6
Vollendung des 10. Lebensjahres
550,00 €
2. Gebühren bei Feuerbestattungen
a) Bestattungsbetreuer
33,80 €
b) Benutzung der Trauerhalle
60,00 €
18,50 €
c) Ausheben und Schließen der Grabstätte
d) Öffnen und Schließen der Urnenkammer in Urnenstelen und
Urnenwänden18,50€
(2) Für die Ausschmückung der Friedhofstrauerhalle auf den
Friedhöfen Borau, Langendorf, Großkorbetha und Markwerben
werden folgende Gebühren erhoben:
a) Dekoration der Trauerhalle
15,00 €
§6
Friedhofsunterhaltungsgebühren
(1) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist eine Jahresgebühr und
dient zur Deckung allgemeiner Unterhaltungs- und Verwaltungskosten des Friedhofes.
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt für
1. Einzelwahlgrabstätte für Verstorbene bis zur
Vollendung des 10. Lebensjahres
22,42 €
2. Reihengrabstätte und Einzelwahlgrabstätte
für Verstorbene nach Vollendung des
10. Lebensjahres
33,74 €
67,47 €
3. Doppelwahlgrabstätte
4. Urnenreihengrabstätte
6,64 €
5. Urnenfeld
10,38 €
6. Urnenstaudengrab (2 Urnen)
10,38 €
7. Urnenkammer
10,38 €
(2) Vorbehaltlich des Absatz 3 beträgt die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle anderen Grabstätten 10,38 Euro je
Quadratmeter Grabstättenfläche.
(3) Bei einer Beisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen
ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr mit der Gebühr für die
Überlassung der Grabstätte nach § 4 Abs. 3 abgegolten.
§ 7 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen
Für Ausgrabungen und Umbettungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Ausgrabung einer Leiche gem. § 8 Friedhofsgebührensatzung
2. Umbettung einer Leiche innerhalb der städtischen Friedhöfe
gem. § 8 Friedhofsgebührensatzung
3. Ausgrabung einer Urne37,00 €
4. Umbettung einer Urne innerhalb der städtischen Friedhöfe
74,60 €
§8
Entgelte für besondere Leistungen
Die Erbringung weiterer Leistungen, die in dieser Satzung nicht
enthalten sind, bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch
die Höhe des dafür als Gegenleistung zu zahlenden Entgelts einschließt.
§9
Billigkeitsregelungen
(1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz
oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde
und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
(2) Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig,
können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218-223, 224 Abs.1 und 2, § 225,
226, 227 Abs. 1, §§ 228-232 der Abgabenordnung in der jeweils
geltenden Fassung.
§ 10
Inkraft- / Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.Januar 2015 in Kraft.
Für den Friedhof im Ortsteil Borau gilt die Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 7 für alle
Urnenkammern die nach Inkrafttreten dieser Satzung zugeteilt
werden.
(1) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Markwerben vom 20. November 2006 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2006, S. 8) und die Satzung zur Weitergeltung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof im Ortsteil
Markwerben der Stadt Weißenfels vom 21. Juni 2011 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 8/2011, S. 6) außer Kraft.
(2) Zur Klarstellung des Außerkrafttretens der bisherigen Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzungen für die in § 1 der
Friedhofssatzung genannten Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt
Weißenfels zum Ablauf des 31.Dezember 2014 wird verwiesen:
1.auf die Satzung zur Weitergeltung der Friedhofssatzungen und der Friedhofsgebührensatzungen für die Gemeindefriedhöfe in den Ortsteilen Burgwerben, Großkorbetha,
Kleinkorbetha, Kriechau, Leißling, Obschütz, Pettstädt,
Reichardtswerben, Storkau, Tagewerben vom 15. Mai 2014
(Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2014, S. 10) und
2. für den Friedhof im Ortsteil Borau auf das in § 36 der Friedhofssatzung für den städtischen Friedhof „Am Sausenhölzchen“ in Weißenfels vom 15. Mai 2014 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2014, S. 3) geregelte Außerkrafttreten
der bisherigen Friedhofssatzung der Stadt Weißenfels mit Inkrafttreten der zuvor genannten Satzung am 1. Januar 2015.
Weißenfels, den 02.12.2014
Risch
Oberbürgermeister Dienstsiegel
__________________________________________________
Stadt Weißenfels
Der Oberbürgermeister
Der Gemeindewahlleiter
Wahl des Oberbürgermeisters
der Stadt Weißenfels
Gemeinsame Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
und des Oberbürgermeisters
1 Bekanntmachung der Wahl:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hiermit Folgendes bekanntgemacht:
Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels findet am
Sonntag, den 19. April 2015
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
statt.
Eine eventuell notwendige Stichwahl des Oberbürgermeisters findet am
Sonntag, den 10. Mai 2015
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
statt.
2. Hinweise zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit von
Staatsangehörigen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (§ 38 a Abs. 1 Kommunalwahlordnung
– KWO LSA)
Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ihre Wählbarkeit ist jedoch dann ausgeschlossen,
wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates dessen Staatsangehörigkeit besitzen, vom
Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs
die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Sie haben mit der Bewerbung
um das Amt des Oberbürgermeisters darüber eine Versicherung abzugeben.
3 Stellenausschreibung des Oberbürgermeisters
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellenausschreibung
für die Stelle des Oberbürgermeister in der 3. Kalenderwoche 2015 in den Lokalausgaben der Mitteldeutschen Zeitung
Halle-Saalkreis, Bitterfeld, Köthen, Eisleben, Hettstedt, Merseburg – Querfurt, Sangerhausen, Weißenfels, Zeitz und im
Naumburger Tageblatt veröffentlicht wird.
4. Gemeindewahlleiter und Gemeindewahlausschuss:
Gemeindewahlleiter der Oberbürgermeisterwahl ist:
Herr Peter Otto
Amtsleiter des Rechtsamtes der Stadt Weißenfels
Dienstanschrift: Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
PF 12 51 oder 12 61
06652 Weißenfels
Dienstgebäude: Klosterstraße 24 (Novalishaus)
06667 Weißenfels
Zimmer-Nr. 108
Telefon: (03443) 370-220
Telefax: (03443) 370-320
E-Mail: [email protected]
Stellvertreter des Gemeindewahlleiters ist:
Herr Sven Hantscher
Fachbereichsleiter des Fachbereiches Zentrale Dienste der
Stadt Weißenfels.
Die Dienstanschrift entspricht der des Gemeindewahlleiters.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Weißenfels für die
Oberbürgermeisterwahl ist wie folgt zusammengesetzt:
Vorsitzender:Stellvertreter:
Herr Peter Otto
Herr Sven Hantscher
Gemeindewahlleiter
Stellvertreter des
Gemeindewahlleiters
Beisitzer:Stellvertreter:
1. Herr Horst Karczmarczyk 1. Frau Diana Wagner
Brahmsweg 42
Ernst-Hentschel-Str. 11
06667 Weißenfels
06667 Weißenfels
2. Frau Yvonne Hoppe
Am Herrenberg 5 d
06667 Weißenfels
2. Frau Sabine Mede
Moritz-Hill-Str. 64 b
06667 Weißenfels
3. Herr Martin Geißler
Leopold-Kell-Str. 23
06667 Weißenfels
3. Herr Dr. Michael
Heinemann
Franz-Schubert-Str. 4
06667 Weißenfels
4. Frau Karin Schmager
4. Herr Horst Becker
Johannes-R.-Becher-Str. 11 Blücherweg 26
06667 Weißenfels
06667 Weißenfels
5.
Herr Peter Hesse
Friedensstr. 3 B
06667 Weißenfels
OT Reichardtswerben
5. Herr Joachim Thurm
Uichteritzer Str. 8
06667 Weißenfels
OT Markwerben
Die Bekanntmachung unter Ziff. 4. beruht auf § 8 a Abs. 2 Sätze
1 – 3 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) in Verbindung mit §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA).
Weißenfels, den 4. Dezember 2014
Otto Risch
Gemeindewahlleiter Oberbürgermeister
__________________________________________________
Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Ortschaftsrat der Ortschaft Storkau der
Stadt Weißenfels - Ausscheiden eines
Mitgliedes des Ortschaftsrates
Gemäß § 75 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt:
7
1 Das Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Storkau der
Stadt Weißenfels, Herr René Wiehr, ist aufgrund der Aufgabe
seines Wohnsitzes in der Ortschaft und des damit verbundenen Verlustes der Wählbarkeit aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden.
2 Der Sitz des aus dem Ortschaftsrat Storkau ausgeschiedenen Mitgliedes bleibt für den Rest der Wahlperiode des Ortschaftsrates oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt.
Erläuterung:
Der Sitz beruhte auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe
„Freiwillige Feuerwehr Pettstädt (FF Pettstädt)“ zur Ortschaftsratswahl am 25. Mai 2014. Zu diesem Wahlvorschlag gibt es
keinen nächstfestgestellten Bewerber, auf den der Sitz übergehen kann.
Weißenfels, den 17. Dezember 2014
Otto
Gemeindewahlleiter
__________________________________________________
Stadt Weißenfels
Der Oberbürgermeister
Verkaufsoffene Sonntage für Verkaufsstellen
in der Stadt Weißenfels im Jahr 2015
Hiermit wird folgende Allgemeinverfügung vom 1. Dezember
2014 des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i.V.m. § 41 Abs. 3 Satz 2,
Abs. 4 VwVfG):
Auf der Grundlage des § 7 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006
(GVBl. LSA S. 528) wird Folgendes verfügt:
1. Öffnung von Verkaufsstellen am 29. März 2015 in der
Stadt Weißenfels
Aus Anlass des Weißenfelser Ostermarktes vom 28. März
2015 bis zum 29. März 2015 dürfen die Verkaufsstellen in
der Stadt Weißenfels am Sonntag, dem 29. März 2015, in
der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
2. Öffnung von Verkaufsstellen am 06. September 2015 im
Einkaufszentrum „Schöne Aussicht“ im Ortsteil Leißling
Aus Anlass des Centergeburtstages des Einkaufszentrums
„Schöne Aussicht“, Ortsteil Leißling, Am Marktwege 2 in
06667 Weißenfels, dürfen alle im sowie auf dem umliegenden Gebiet des Einkaufszentrums „Schöne Aussicht“ befindlichen Verkaufsstellen, der Aldi GmbH & Co. Beucha
KG, der Roller GmbH & Co. KG sowie der MFO Matratzen
Factory Outlet AG im Ortsteil Leißling, Ahornweg 3 in 06667
Weißenfels, am Sonntag, dem 06. September 2015, in der
Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
3. Öffnung von Verkaufsstellen am 04. Oktober 2015 in der
Stadt Weißenfels mit Ausnahme des Ortsteils Leißling
Aus Anlass des Weißenfelser Oktoberfestes vom 03. Oktober
2015 bis zum 04. Oktober 2015 dürfen die Verkaufsstellen in
der Stadt Weißenfels, ausgenommen im Ortsteil Leißling, am
Sonntag, dem 04. Oktober 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr
bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
4. Öffnung von Verkaufsstellen am 29. November 2015 in
der Stadt Weißenfels mit Ausnahme des Ortsteils Leißling
Aus Anlass der „Weihnacht in den Höfen“ am Sonntag, dem
29. November 2015, sowie des in Weißenfels stattfindenden
Weihnachtsmarktes dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt
Weißenfels, ausgenommen im Ortsteil Leißling, am Sonntag,
dem 29. November 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein.
5. Öffnung von Verkaufsstellen am 06. Dezember 2015 im
Einkaufszentrum „Schöne Aussicht“ im Ortsteil Leißling
Aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Einkaufszentrums
8
„Schöne Aussicht“, Ortsteil Leißling, Am Marktwege 2 in
06667 Weißenfels, dürfen alle im sowie auf dem umliegenden Gebiet des Einkaufszentrums „Schöne Aussicht“ befindlichen Verkaufsstellen, der Aldi GmbH & Co. Beucha
KG, der Roller GmbH & Co. KG sowie der MFO Matratzen
Factory Outlet AG im Ortsteil Leißling, Ahornweg 3 in 06667
Weißenfels, am Sonntag, dem 06. Dezember 2015, in der
Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
6. Öffnung von Verkaufsstellen am 13. Dezember 2015 in der
Stadt Weißenfels mit Ausnahme des Ortsteils Leißling
Aus Anlass der Marienweihnacht am 13. Dezember 2015 und
des in Weißenfels stattfindenden Weihnachtsmarktes dürfen
die Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels, ausgenommen
im Ortsteil Leißling, am Sonntag, dem 13. Dezember 2015,
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
7. Öffnung von Verkaufsstellen am 27. Dezember 2015 im
Einkaufszentrum „Schöne Aussicht“ im Ortsteil Leißling
Aus Anlass des Jahresabschlussfestes im Einkaufszentrum
„Schöne Aussicht“, Ortsteil Leißling, Am Marktwege 2 in
06667 Weißenfels dürfen alle im sowie auf dem umliegenden
Gebiet des Einkaufszentrums „Schöne Aussicht“ befindlichen Verkaufsstellen, der Aldi GmbH & Co. Beucha KG, der
Roller GmbH & Co. KG sowie der MFO Matratzen Factory
Outlet AG im Ortsteil Leißling, Ahornweg 3 in 06667 Weißenfels, am Sonntag, dem 27. Dezember 2015, in der Zeit von
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Ausgenommen von den unter 1. bis 7. erteilten Erlaubnissen
zur Sonntagsöffnung sind die Baumärkte BauCentrum Weißenfels, Schkortelweg 1, 06667 Weißenfels OT Tagewerben
und toom Baumarkt GmbH, Drei Wege 5, 06667 Weißenfels.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass, ungeachtet der bestehenden
Möglichkeit zur Ladenöffnung an den benannten Sonntagen, die
arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA), des
Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes
(JArbSchG) und des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen
Mutter (Mutterschutzgesetz; MuSchG) in der jeweils geltenden
Fassung zwingend zu beachten und einzuhalten sind.
Eine Überschreitung der in der Allgemeinverfügung festgelegten
Öffnungszeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 1
Nr. 1 LÖffZeitG LSA i.V.m. § 3 LÖffZeitG LSA dar. Sie kann gem.
§ 12 Abs. 2 LÖffZeitG mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
Begründung:
Gemäß § 7 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im
Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) kann die Stadt Weißenfels erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an
höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der
Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag,
der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der 1.
und 2. Weihnachtstag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf
einen Sonntag fällt. Die Öffnung kann auf bestimmte Bezirke
oder Handelszweige beschränkt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11 Uhr bis 20 Uhr nicht
überschreiten. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen (§ 7 Abs.2 LÖffZeitG LSA).
Nach Abwägung aller Möglichkeiten des LÖffZeitG ist aufgrund des besonderen Anlasses für alle erlaubten Sonntage
festzustellen, dass der Bedarf der Besucher und Gäste der
Veranstaltungen und Märkte bei Einhaltung der allgemeinen
Ladenschlusszeiten nicht hinreichend befriedigt werden kann,
dementsprechend war hier die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen erlaubnisfähig.
Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre öffentliche Bekanntgabe folgenden Tag als bekannt gegeben und wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels erhoben
werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Ein schriftlicher Widerspruch ist zu richten an die Postanschrift:
Stadt Weißenfels, PF 12 51 und 12 61, 06652 Weißenfels, oder
an die Adresse: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels.
Ferner kann ein Widerspruchsschreiben in die von der Stadt
Weißenfels an ihren Dienstgebäuden bereitgestellten Hausbriefkästen eingeworfen werden oder an jeder Stelle der Stadtverwaltung persönlich abgegeben werden. Die Widerspruchseinlegung zur Niederschrift kann bei jeder Stelle der Stadtverwaltung
der Stadt Weißenfels vorgenommen werden.
Hinweis zur Einsichtsmöglichkeit:
Die vorstehende Verfügung und ihre Begründung können in der
Zeit vom 29.12.2014 bis 13.01.2014 in der Stadtverwaltung Weißenfels, Fachbereich II - Bürgerdienste, Abt. Bürgerbüro Große
Burgstraße 1, in 06667 Weißenfels, während folgender Zeiten
eingesehen werden:
von 08.30 bis 13.00 Uhr
Montag Dienstag von 08.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 17.30 Uhr
Freitag von 08.30 bis 13.00 Uhr
Weißenfels, 01.12.2014
Risch
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau
Lösau“ in der Gemarkung Borau
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am
13.11.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der
Gemarkung Borau beschlossen und die Begründung gebilligt.
Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36
„Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ befindet sich in der
Gemarkung Borau, östlich des Standortübungsplatzes, südlich
der Bundesstraße B 87 Richtung Leipzig, westlich an der Gemarkungsgrenze zu Lützen (Ortsteil Lösau) und nördlich der Autobahn A 9.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 3/1, 4/1, 32/5,
5/1, 7/3, 7/2 und 31 der Flur 4 in der Gemarkung Borau. Die
Gesamtfläche beträgt ca. 7,75 ha.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 36 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36
„Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung
Borau bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen
Festsetzungen (Teil B) und dem Grünordnungsplan (Teil C) sowie
die Begründung liegen
in der Zeit vom 07.01.2015 bis 09.02.2015
während der Dienststunden:
Montag
von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch
von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
von 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag
oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel.-Nr.
03443 370 1434
in der
Stadtverwaltung Weißenfels
Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung
Technisches Rathaus
Abt. Stadtplanung, Zimmer T 223
Klosterstraße 5
06667 Weißenfels
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann Jedermann Stellungnahmen
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36
„Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung
Borau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.
Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in
der Gemarkung Borau unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogenen Informationen und wesentliche
vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar
und liegen als Ergänzung mit aus:
1. Umweltbericht und Fachgutachten
- Umweltbericht zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom Oktober 2014 mit Informationen über
die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und Kultur- und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen
Schutzgütern, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
sowie zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen und deren Überwachung
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom Oktober 2014 mit Informationen
über die vorhabenrelevanten Auswirkungen auf Pflanzen,
Vegetation und Biotope und die vorhabenrelevanten Auswirkungen auf Tiere, hier insbesondere Vögel, Säugetiere, Reptilien und Amphibien und sonstige Artengruppen
2. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014
- Burgenlandkreis vom 04.08.2014
- Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 06.08.2014
- Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und
Umwelt e.V. vom 07.08.2014
Hinweis: Unterlagen können während der Auslegung im Internet
unter der Adresse www.weissenfels.de eingesehen werden.
Weißenfels, 05.12.2014
Risch
Oberbürgermeister
Informationen des Sport- und
Freizeitbetriebes
der Stadt Weißenfels
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
des Eigenbetriebes „Sport- und
Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“
vom 11. Dezember 2014
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl.
LSA Nr. 12/2014, S. 288) und § 4 des Eigenbetriebsgesetzes
vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), zuletzt geändert durch
Art. 5 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 339)
hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am
11. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“ vom 29. Juli 2000 (Weißenfelser
Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2000 vom 14. Juni 2000, S. 4), zuletzt
geändert durch Satzung vom 15. Oktober 2009 (Weißenfelser
Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 10/2009 vom 30. Oktober 2009, S. 3)
wird wie folgt geändert:
1 In § 4 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 wird die Angabe „25.000,00 Euro“
durch die Angabe „50.000,00 Euro“ ersetzt.
9
2 In § 5 Absatz 3 Nr. 4 wird die Angabe „25.000,00 Euro“ durch
die Angabe „50.000,00 Euro“ ersetzt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Weißenfels, den 12.12.2014
Risch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für
den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetrieb
der Stadt Weißenfels für das Jahr 2015
I. Festsetzung des Wirtschaftsplanes
gemäß den Beschlüssen des Betriebsausschusses Nr.
BA 01-10/14 vom 21.10.2014 und des Stadtrates Nr.
SR 043-05/2014 vom 13.11.2014
Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA), des Gesetzes über die Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG) und der Verordnung
über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebe (EigBVO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat
der Betriebsausschuss des Sport- und Freizeitbetriebes in der Sitzung am 21.10.2014 und der Stadtrat der Stadt Weißenfels in der
Sitzung am 13.11.2014 den folgenden Wirtschaftsplan 2015 des
Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 3.527.700 €
in den Aufwendungen auf 5.013.200 €
im Jahresgewinn (+) auf 0€
im Jahresverlust (-) auf - 1.485.500 €
Vermögensplan
in den Einnahmen auf 2.938.900 €
in den Ausgaben auf 2.938.900 €
festgesetzt.
Für das Wirtschaftsjahr 2015 wird
der Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit Euro 666.060,00
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von Euro
537.000,00 festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Weißenfels, den 01.10.2014
Schikorr
Betriebsleiterin
II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Mit Schreiben vom 05.12.2014 unter dem Aktenzeichen
151401/J/550/2015-EB teilte der Landrat des Landkreises Burgenlandkreis – als Aufsichtsbehörde – dem Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels mit, dass der Wirtschaftsplan 2015
des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels keine genehmigungspflichtigen Teile gemäß § 107 Abs. 4 KVG LSA, 108
Abs. 2 KVG LSA und § 110 Abs. 2 KVG LSA enthält und zur
Kenntnis genommen wird.
Der Wirtschaftsplan 2015 liegt gemäß § 16 Abs. 4 EigBG im
Verwaltungsbereich des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels, in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße
69 a, Tel.-Nr. 0 34 43/34 11 0, im Zeitraum vom 07.01.2015 bis
15.01.2015 zu nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus.
von 9:00 – 12:00 Uhr,
Montag bis Donnerstag und 13:00 – 15:00 Uhr,
Freitag 9:00 – 11:00 Uhr.
Weißenfels, 08.12.2014
Schikorr
Betriebsleiterin
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Amtliche Bekanntmachungen
Abwasserbeseitigung
Weißenfels AöR
Satzung über den vollständigen oder
teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht der Abwasserbeseitigung
Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts
(Abwasserbeseitigungsausschlusssatzung)
Aufgrund des § 79a des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert
durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288,
342) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels—Anstalt öffentlichen
Rechts vom 15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223),
zuletzt geändert durch Satzung vorn 11.12.2013 (Weißenfelser
Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8), in Verbindung mit den Angaben nach
§ 79 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WG LSA im genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept — Teil Schmutzwasser - des Zweckverbandes für
Abwasserentsorgung Weißenfels (ABK) vom 26.06.2007 sowie der
genehmigten Fortschreibung des ABK — Teil Schmutzwasser - der
Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts vom
23.05.2014, hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung
am 11.12.2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Allgemeines
(1) Die Abwasserbeseitigung Weißenfels—AöR (nachfolgend „Anstalt“ genannt) betreibt als Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der jeweils gültigen Satzung zur Abwasserbeseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers
(Abwasserbeseitigungssatzung) eine rechtlich jeweils selbständige
öffentliche Einrichtung zur
a) zentralen Schmutzwasserbeseitigung;
b) zentralen Niederschlagswasserbeseitigung;
c) dezentralen Schmutzwasserbeseitigung;
d) Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers in öffentlichen Abflussleitungen (Bürgermeisterkanal).
(2) Die Anstalt ist berechtigt, nach Maßgabe des § 79a Abs. 1 WG
LSA Abwasser aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ganz oder
teilweise auszuschließen, wenn
a) das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht zusammen
mit dem in Haushaltungen anfallenden Abwasser beseitigt werden kann (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WG LSA),
b) eine Übernahme des Abwassers oder des Schlamms wegen
technischer Schwierigkeiten, wegen des unverhältnismäßig
hohen Aufwandes oder aufgrund der Siedlungsstruktur nicht
angezeigt ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WG LSA),
c) dies aus anderen Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses geboten ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WO LSA)
und eine gesonderte Beseitigung des Abwassers oder des
Schlamms das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt oder
d) das Abwasser überwiegend gewerbliche oder industrielle Anteile aufweist, es in einem Gebiet über eine technisch selbständige Einrichtung zur Abwasserbeseitigung beseitigt wird und
die Übernahme des Abwassers in gemeindliche Abwasseranlagen nicht erforderlich ist (§ 79a Abs. 1 Satz 2 WG LSA).
(3) Der Ausschluss des Abwassers erstreckt sich nicht auf die
Übernahme und Beseitigung des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers und des in Absetz- und Ausfaulgruben anfallenden Schlamms. Das Gleiche gilt für die Überwachung der Selbstüberwachung und die Wartung von Kleinkläranlagen. (§ 79a Abs. 1
Satz 3 WG LSA)
§2
Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht für
Teile des Entsorgungsgebietes
(1) Die in der Anlage dieser Satzung aufgeführten Grundstücke
werden von der Abwasserbeseitigungspflicht der Anstalt ausgeschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Bei Einleitung in einen Bürgermeisterkanal umfasst der Ausschluss von der Abwasserbeseitigungspflicht nur die Abwasserbehandlung.
(3) Ergeben sich aus der Anlage widersprüchliche Angaben zur
Grundstückslage ist die Angabe des Flurstücks maßgebend.
(4) Mit dem Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht ist im
Umfange des Ausschlusses derjenige zur Beseitigung verpflichtet, bei dem das Abwasser oder der Schlamm anfällt (§ 79a
Abs. 2 Satz 1 WG LSA).
§3
Aufhebung des Ausschlusses
Die Anstalt kann durch Satzung den Ausschluss des Abwassers
oder des Schlamms aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht wieder aufheben. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das das
ABK — Teil Schmutzwasser - der Anstalt den Anschluss innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht vorsieht, so ist die Anstalt gehindert, vor Ablauf von 15 Jahren, gerechnet ab dem Datum der
Genehmigung des ABK — Teil Schmutzwasser - der Anstalt, den
Anschluss des Grundstücks an eine öffentliche Abwasseranlage
und deren Benutzung vorzuschreiben. (§ 79a Abs. 3 WG LSA)
§4
Inkraft-/Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über den vollständigen oder
teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß
§ 151 Abs. 5 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG
LSA) des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels
(Ausschlusssatzung) vom 05.12.2007 (Weißenfelser Amtsblatt,
Ausgabe-Nr. 12/2007, S. 8 und Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Saaletal, Ausgabe-Nr. 12/2007, S. 5) außer Kraft.
Weißenfels, 12.12.2014
Risch
OberbürgermeisterDienstsiegel
11
1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts (Abwasserbeseitigungssatzung)
Aufgrund des § 78 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288, 342) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und
§ 3 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom 15.11.2012 (Amtsblatt
LVwA-Nr. 12/2012, S. 223), zuletzt geändert durch Satzung vom
11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8), hat der
Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 11.12.2014
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom
12
15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223) in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2013 (Weißenfelser
Amtsblatt Nr. 5/2013, S. 5), der Berichtigung vom 12.06.2013
(Weißenfelser Amtsblatt Nr. 6/2013, S. 4) und der Änderung vom
11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8) als Satzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen
Rechts fortgeltende Satzung über die Abwasserbeseitigung und
den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels vom
21.06.2012 (Weißenfelser Amtsblatt, Nr. 7/2012 vom 20.07.2012,
S. 5), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 Buchst. b) wird der Klammerzusatz „(Bürgermeisterkanal)“ gestrichen.
2. Anlage 1, Abs. 7 wird wie folgt geändert:
a) In der lfd. Nr. 1.5 wird die Angabe „Pges 20 mg/l“ durch
die Angabe „Pges 25 mg/l“ ersetzt.
b) In der lfd. Nr. 1.6 wird die Angabe „TNb = Nges anorg. +
N organisch 120 mg/l“ durch die Angabe „TNb = Nges
anorg. + N organisch 175 mg/l“ ersetzt.
c) In der lfd. Nr. 1.7 wird die Angabe „Chemischer Sauerstoffbedarf CSB 1200 mg/l“ durch die Angabe „Chemischer Sauerstoffbedarf CSB 2000 mg/l“ ersetzt.
Satzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts fortgeltende Satzung über die Erhebung von
Gebühren und Erstattung von Kosten für die Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels vom 16.10.2007 (Weißenfelser Amtsblatt, Nr. 11/2007 vom
23.11.2007, S. 8 und Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Saaletal, Nr. 11/2007 vom 09.11.2007, S. 5), zuletzt geändert
durch Satzung vom 07.11.2013 (Weißenfelser Amtsblatt, Nr.
11/2013 vom 22.11.2013, S. 4) wird wie folgt geändert:
§2
1. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Abschn. I Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „innerhalb
der folgenden zwei Monate“ durch die Worte „bis zum
31.01. des Folgejahres“ ersetzt.
b) Abschn. I Abs. 7 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Der Antrag für den Erhebungszeitraum 01.12.2013 bis
31.12.2014 und ab 2015 nach Ablauf des Erhebungszeitraumes ist bis zum 31.01. des Folgejahres einzureichen.“
c) In Abschn. II Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „01.12.“
durch die Angabe „01.01.“ ersetzt.
2. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe „CSB 1200 mg/l“ wird durch die Angabe „CSB 1800 mg/l“ ersetzt.
bb) Die Angabe „TNb 120 mg/l“ wird durch die Angabe
„TNb 160 mg/l“ ersetzt.
cc) Die Angabe „Pges 20 mg/l“ wird durch die Angabe
„Pges 25 mg/l“ ersetzt.
b) In Abs. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:
„Der jeweilige Quotientenwert aus:
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Weißenfels, 12.12.2014
Risch
Oberbürgermeister
5. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und
Erstattung von Kosten für die Abwasserbeseitigung
der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt
öffentlichen Rechts
Aufgrund der §§ 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405),
zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 228, 340) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und
§ 3 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom 15.11.2012 (Amtsblatt
LVwA-Nr. 12/2012, S. 223), zuletzt geändert durch Satzung vom
11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8), hat der
Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 11.12.2014
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom
15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223) in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2013 (Weißenfelser
Amtsblatt Nr. 5/2013, S. 5), der Berichtigung vom 12.06.2013
(Weißenfelser Amtsblatt Nr. 6/2013, S. 4) und der Änderung
vom 11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8) als
findet nur dann Eingang in die Berechnungsformel, wenn
dessen jeweiliger Wert >1 ist.“
3. § 13 Abschn. IV Abs. 2 wird gestrichen.
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Weißenfels, 12.12.2014
Risch
Oberbürgermeister
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz
Verf. Nr. 611/240 WSF001
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
I.
In dem Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz werden
die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Verfahrensgebietes, nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl.
I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt.
II. Gründe
(1) Die zu dem Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke
sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz bewertet worden.
(2) Der Nachweis über die Ergebnisse der Wertermittlung haben
für das Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz in der Zeit
vom 03.11.2014 bis 14.11.2014 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels zur Einsichtnahme für die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens ausgelegen.
(3) Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am
17.11.2014 und 18.11.2014 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
stattgefunden.
13
An diesen Tagen war Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse vorzubringen. Solche Einwendungen wurden in diesen
Terminen nicht vorgebracht.
(4) Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann
innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels einzulegen.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruches beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Süd maßgebend.
Weißenfels, 19.11.2014
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
SR 061-07/2014
Bekanntmachung der in der Sitzung des
Stadtrates der Stadt Weißenfels
am 11.12.2014 gefassten Beschlüsse
Aufhebung des Beschlusses 679-56/2014: „Entlastung des Verkehrs in Weißenfels“
SR 050-07/2014
Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung von
Hochwasserschäden
SR 051-07/2014
Ergänzung des „Maßnahmeplanes zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur“ um Maßnahmen
der Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR
SR 052-07/2014
Verleihung der Ehrennadel der Stadt Weißenfels
SR 053-07/2014
Änderung der Hauptsatzung
SR 054-07/2014
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
„Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“
SR 055-07/2014
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für
das Haushaltsjahr 2015 für die Grund- und Gewerbesteuer der
Stadt Weißenfels
SR 056-0731/2014
Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der
Abwasserbeseitigungspflicht
SR 057-7/2014
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Kosten für die Abwasserbeseitigung
SR 058-07/2014
Berufung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter
Pettstädt der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels
SR 059-07/2014
Berufung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter
Uichteritz der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels
SR 060-07/2014
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Grundsatzentscheidung Baulücke Leipziger Straße 3, 5, 7 und
hintere Bereiche
SR 062-07/2014
Antrag Fraktion DIE LINKE - Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch die Freihandelsabkommen
SR 063-07/2014
Informationen aus der 7. Stadtratssitzung
am 11.12.2014
Aufhebung eines Beschlusses
Auf Antrag der SPD-Fraktion fasste der Stadtrat noch in der
letzten Wahlperiode den Beschluss, die Situation in der MoritzHill-Straße hinsichtlich der Straßenreinigung und den damit
zusammenhängenden Parkproblemen zu überprüfen und ggf.
eine Änderung der Straßenreinigungssatzung vorzunehmen. Die
Verwaltung kam nach Überprüfung zu dem Ergebnis, dass eine
Satzungsänderung nicht zweckmäßig ist. Der Stadtrat folgte der
Einschätzung und hob den zugrunde liegenden Beschluss auf.
Es soll jedoch versucht werden, eine Lösung für die aufgezeigte
Problematik herbeizuführen.
Hochwasserschäden
Im Nachgang zu dem bereits im Mai 2014 ergänzten Maßnahmeplan Hochwasserschäden nimmt die Stadt Weißenfels zwei
weitere Maßnahmen auf: Errichtung einer Stützmauer in der
Dammstraße und einer Spundwand in der Ortschaft Schkortleben. Darüber hinaus soll auch untersucht werden, ob Schäden
in der Infrastuktur - insbesondere im Kanalnetz - aufgetreten
sind. Die dementsprechenden Maßnahmen werden beim Landesverwaltungsamt bzw. bei der Investitionsbank zur Förderung
eingereicht.
Verleihung der Ehrennadel
Der Stadtrat beschloss, sechs Personen zum Neujahrsempfang
mit der Ehrennadel der Stadt Weißenfels auszuzeichnen. Geehrt
werden für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement:
Rolf Beyer, Guntram Hoffmann, Doris Hosemann, Martina Leikopf, Kurt Pippel und Renate Wuttke.
Änderung der Hauptsatzung
Das am 1. 7. 2014 in Kraft getretene Kommunalverfassungsgesetz enthält eine ganze Reihe von Änderungen, die eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt erforderlich machten. Der
Stadtrat beschloss einstimmig die vorgelegte Änderungssatzung. Nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wird der
Oberbürgermeister im Amtsblatt die Satzung im vollen Wortlaut
neu bekannt machen.
Änderung Eigenbetriebssatzung
In der Satzung des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels sind ähnlich wie in der Hauptsatzung Wertgrenzen festgelegt,
die die Zuständigkeiten zwischen Betriebsleitung und Betriebsausschuss regeln. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Erhöhung der Wertgrenze in Bezug auf die Zuständigkeit der Betriebsleitung für die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und
weiteren Leistungen sinnvoll ist. Der Stadtrat stimmte der Änderungssatzung zu.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze 2015
Um für das neue Haushaltsjahr ab dem 01.01.2015 Rechtmäßigkeit bei der Steuerbearbeitung herzustellen, hat der Stadtrat eine
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuer erlassen. Die Steuersätze haben sich gegenüber
dem Jahr 2014 nicht verändert.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Photovoltaikanlage
im Kiestagebau Lösau“ Gemarkung Borau, Beschluss über den
Entwurf, die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung
SR 042-05/2014
Wirtschaftsplan 2015 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt
Weißenfels
SR 043-05/2014
Jahresabschluss der WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung
Weißenfels GmbH und die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2013
SR 044-05/2014
Benennung eines Weges in der Ortschaft Markwerben
SR 045-05/2014
Satzungen der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR
Die Befugnis zum Erlass der Satzungen im Bereich der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR liegt beim Stadtrat. Vom Verwaltungsrat wurden 3 Satzungen vorgelegt: Die Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht,
die 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abwasserbeseitigung und die 1. Änderungssatzung über die
Abwasserbeseitigung. Trotz kontroverser Diskussion stimmte der
Stadtrat allen 3 Satzungen mehrheitlich zu. Alle Satzungen werden
im Amtsblatt der Stadt Weißenfels bekanntgemacht.
Bekanntmachung der in der Sitzung des
Stadtrates der Stadt Weißenfels
am 27.11.2014 gefassten Beschlüsse
Ortsfeuerwehren Pettstädt und Uichteritz
Aufgrund des Ausscheidens des Ortswehrleiters in Pettstädt und
des Ablaufs des Berufungszeitraumes für die Ortswehrleitung
in Uichteritz waren personelle Neubesetzungen vorzunehmen.
Oberbürgermeister und Stadtratsvorsitzender sprachen den beiden ausscheidenden Wehrleitern Dank für die geleistete Arbeit
aus. In Pettstädt wird zukünftig Rüdiger Wallborn die Ortsfeuerwehr führen. Sein Stellvertreter ist Andreas Ulz. In Uichteritz ist
Tobias Altstaedt neuer Ortswehrleiter und wird von Robert Held
vertreten. Wir wünschen den neuen Wehrleiterteams viel Erfolg
bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe.
Haushaltsplan 2015
SR 048-06/2014
Grundsatzentscheidung zu einer Baulücke
Das Quartier entlang der Leipziger Straße gegenüber dem Markt
mit der Baulücke auf den Grundstücken Leipziger Straße 3, 5 und
7 bildet seit vielen Jahren einen Schwerpunkt der Stadtentwicklung in der Altstadt. Zwischenzeitlich wurde der Schlosshang in
diesem Bereich aufwändig saniert. Der Stadtrat hatte zu entscheiden, ob die vorhandene Baulücke für eine Bebauung vorgehalten und entsprechend vermarktet wird oder durch eine gestaltete
Freifläche mit teilweiser Raumkantenschließung über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum (10 - 20 Jahre) qualitätvoll hergestellt werden soll. Der Stadtrat entschloss sich nach ausgiebiger
Diskussion dafür, die Baulücke vorerst freizuhalten. Für das Areal soll eine kostengünstige Planung erarbeitet werden, die einen
Grünbereich mit Stellplätzen sowie eine Raumkante als Abgrenzung zur Straße beinhaltet.
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Internet-Adresse: www.weissenfels.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung der in der Sitzung des
Stadtrates der Stadt Weißenfels
am 13.11.2014 gefassten Beschlüsse
Berufung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter
Reichardtswerben der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels
SR 040-05/2014
Verbandswahlen 2015 im Unterhaltungsverband „Mittlere Saale
- Weiße Elster“
Vorschläge von Vertretern für den Vorstand und den Verbandsausschuss
SR 041-05/2014
Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof „Am
Sausenhölzchen“ in Weißenfels
SR 046-06/2014
Friedhofsgebührensatzung für den Gemeindefriedhof Ortsteile
SR 047-06/2014
Oberbürgermeisterwahl 2015 - Wahltag, Wahlzeit, Stellenausschreibung
SR 049-06/2014
Informationen aus der 5. Stadtratssitzung
am 13.11.2014
Ortsfeuerwehr Reichardtswerben
Der Berufungszeitraum für die Ortswehrleitung läuft Ende dieses Jahres aus. Von den Kameraden gewählt und vom Stadtrat
bestätigt wurden als neue Ortswehrleiterin Viola Striewe und
als Stellvertreter Hartmut Franke. Der bisherige Ortswehrleiter
Christian Bernecke hatte sich nicht wieder zur Wahl gestellt und
scheidet deshalb aus der Funktion aus. Oberbürgermeister und
Stadtratsvorsitzender sprachen ihm Dank für die geleistete Arbeit aus. Dem neuen Wehrleiterteam wünschen wir viel Erfolg
bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe.
Verbandswahlen 2015 im Unterhaltungsverband „Mittlere
Saale - Weiße Elster“
Die Stadt Weißenfels ist Mitglied im Unterhaltungsverband
„Mittlere Saale - Weiße Elster“, welcher für die Unterhaltung von
Gewässern zuständig ist. Anfang nächsten Jahres finden im Verband Neuwahlen zur Besetzung des Verbandsausschusses und
des Verbandsvorstandes statt. Von der Stadt Weißenfels wurde
für die Mitarbeit in jedem der beiden Gremien ein Vertreter nebst
Stellvertreter vorgeschlagen.
Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau
Bereits im Juni 2014 wurde durch den Stadtrat der Stadt Weißenfels der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 bestätigt. Nach Beteiligung der Behörden und der
Öffentlichkeit wurde der Entwurf erarbeitet und ebenfalls durch
den Stadtrat bestätigt. Als nächster Schritt im Bauleitverfahren
erfolgt nunmehr eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Träger öffentlicher Belange. Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Wirtschaftsplan 2015 des Sport- und Freizeitbetriebes der
Stadt Weißenfels
Entsprechend des Eigenbetriebsgesetzes des Landes SachsenAnhalt ist fristgerecht vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirt15
schaftsplan aufzustellen. Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten
Wirtschaftsplan 2015 zu. Im Investitionsplan sind u.a.150 T€
Planungskosten für das Freibad berücksichtigt. Zielstellung ist
es, den Badebetrieb im Freibad in den folgenden Jahren weiter
zu gewährleisten und die Baumaßnahmen zur Optimierung des
Freibades außerhalb der Badesaison durchzuführen.
Jahresabschluss 2013 der WVW GmbH
Dem Stadtrat lagen die Bilanz für das Jahr 2013 sowie der
Lagebericht der Geschäftsführung vor. Die beauftragte Prüfungsgesellschaft erteilte dem Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Für die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Entlastung des Aufsichtsrates ist
die Gesellschafterversammlung zuständig. Der Stadtrat empfahl
der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss mit einer
Bilanzsumme von 76.579.783,71 Euro festzustellen. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung 2014 vorgetragen werden.
Er empfahl weiterhin, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Benennung eines Weges in der Ortschaft Markwerben
Auf Vorschlag des Vereins „Markwerbener Turmfalken“ e. V. soll
der Weg von der Roßbacher Straße bis zur Einmündung Salpeterhütte den Namen „Friedrich-Berger-Weg“ erhalten. Friedrich
Berger ist es zu verdanken, dass der Markwerbener Aussichtsturm errichtet wurde. Der Stadtrat stimmte dieser Wegebenennung zu.
Informationen aus der 6. Stadtratssitzung
am 27. 11. 2014
Friedhofsgebührensatzungen
Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit die neuen Friedhofsgebührensatzungen für den städtischen Friedhof und die Friedhöfe der
Ortsteile beschlossen. Erforderlich war das geworden, weil der
3jährige Kalkulationszeitraum abgelaufen war. Im Vorfeld hatte
es teils heftige Proteste aus den Ortschaften gegeben, da sich
einige Gebühren auf den Ortsteilfriedhöfen deutlich erhöhen. Da
die Stadt allerdings kostendeckende Gebühren für die Friedhöfe
erheben und die Unterdeckung aus dem vergangenen Kalkulationszeitraum in die neue Kalkulation mit einfließen muss, waren diese Erhöhungen nicht zu vermeiden. Für den städtischen
Friedhof ändert sich nur wenig.
Haushalt 2015
So zeitig wie noch nie hat die Stadt Weißenfels einen Haushaltsplan für das nächste Jahr verabschiedet. Zuvor einigte man sich
im Stadtrat noch über strittige Positionen. Im Hinblick auf die
mittelfristige Finanzplanung der nächsten Jahre und den jetzt
schon absehbaren erforderlichen Nachtragshaushalt wird sich
der Stadtrat im ersten Halbjahr intensiv mit möglichen Einsparpotenzialen befassen.
Oberbürgermeisterwahl
Im nächsten Jahr steht in der Stadt Weißenfels die Wahl des
Oberbürgermeisters an. Die Wahlperiode des jetzigen Amtsinhabers endet am 31.7.2015. Der Stadtrat beschloss, den Wahltermin auf den 19. April 2015 festzulegen. Sollte eine Stichwahl
erforderlich sein, so wird diese am 10. Mai 2015 durchgeführt.
Entsorgung der Weihnachtsbäume im
Stadtgebiet Weißenfels
Am 07.01.2015 führt die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt
Süd, Anstalt des öffentlichen Rechts, eine einmalige Sammelaktion von Weihnachtsbäumen im Stadtgebiet Weißenfels durch. Die im Einzugsgebiet des Wertstoffhofes Straße
am Wehr (Markwerbener Straße) und des Kompostwerkes
Johannes-Reis-Straße 21 in Weißenfels wohnenden Bürger
werden aufgefordert die Weihnachtsbäume dort abzugeben.
Wir bitten alle Bürger der Stadt Weißenfels die Weihnachtsbäume am 07.01.2015 bis 6.00 Uhr sorgfältig abgeputzt auf
den Bereitstellungsflächen abzulegen.
Die Bäume werden an den Entsorgungstagen von Mitarbeitern der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd per Sperrmüllfahrzeug eingesammelt. Container werden nicht gestellt.
Sammelflächen Weißenfels:
1. Kükenthalstraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße (Wendekreis)
2. Neumarkt (ehemaliges Sportfeld)
3. Nordstraße (Bereich zwischen Schillerstraße und Feldstraße)
4.Schwimmhalle/Parkplatz
5. Erfurter Straße/Moritz-Hill-Straße Parkplatz
6.Marktplatz
7. Leipziger Straße/Ecke John-Schehr-Weg (vor Bushaltestelle)
8. Selauer Straße Sportplatz (ehem. Dynamo)
9. Parkplatz Pestalozzistraße
10.Parkplatz Am Sausenhölzchen (ehem. Friedenstraße)
11.Randstraße Großer Parkplatz
Die Weihnachtsbäume in den Ortschaften werden am
07.01.2015 von den Gemeindearbeitern abgeholt. Die
Weihnachtsbäume sind bis 7.30 Uhr (ebenfalls sorgfältig
abgeputzt) an den Sammelflächen abzulegen.
OT Borau/Kleben:
· Platz der Jugend
· Kleben am Teich
OT Großkorbetha
·Marktplatz
OT Markwerben
· Am Anger
OT Reichardtswerben
· Gemeindeamt (Festplatz)
OT Tagewerben
· Neubaugebiet Weißenfelser Straße/ Ecke Kirschweg
OT Leißling:
Nächster Erscheinungstermin:
Freitag, der 23. Januar 2015
Nächster Redaktionsschluss:
Dienstag, der 13. Januar 2015
16
Im Ortsteil Leißling werden die Bürger gebeten, die abgeputzten Bäume am 10.01.2015, ab 17.00 Uhr auf dem Platz
der Jugend (Nähe freiwillige Feuerwehr) abzulegen. Die
Bäume werden zum ‚Knut’-Fest von der Freiwilligen Feuerwehr verbrannt.
In den nicht benannten Ortschaften erfolgt keine Weihnachtsbaumentsorgung.
Hinweis der Wohngeldbehörde
der Stadt Weißenfels für Bezieher von
Rentenleistungen mit
Kindererziehungszeiten (Mütterrente)
Seit dem 01.07.2014 erhalten Rentenversicherte einen Zuschlag für Kindererziehung, die sogenannte Mütterrente.
Der laufende Wohngeldanspruch kann sich durch diesen
gewährten Zuschlag für Kindererziehung verändern.
Um den Wohngeldanspruch zu überprüfen, bittet die Wohngeldbehörde, dass Wohngeldbezieher, die durch die Mütterrente einen neuen Rentenbescheid erhalten haben, diesen
umgehend bei der Wohngeldbehörde vorzulegen.
Die Mitarbeiter/innen der Wohngeldbehörde sind für eventuelle
Fragen im Bürgerbüro, Große Burgstr.1/Klosterstr.2 (2. Etage,
Zimmer. 215-216) an folgenden Sprechtagen erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 09.00 Uhr - 17.30 Uhr.
Tel. Auskünfte werden unter den Telefonnummern 03443
370 323-324 oder 326 erteilt.
Anwesenheit der Fachbereiche und
Ämter der Stadtverwaltung
zum Jahreswechsel 2014/2015
Nahezu alle Fachbereiche und Ämter der Stadtverwaltung
sind bis einschließlich 23. Dezember sowie am 29. und
30. Dezember 2014 besetzt.
Zwischen Weihnachten und Neujahr sind lediglich das
Rechtsamt, das Kulturamt, die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv sowie die Bereiche Veranstaltungsmanagement und
Gleichstellungsarbeit geschlossen.
An den Dienstagen, 23. und 30. Dezember 2014, ist die
Stadtverwaltung, einschließlich Bürgerbüro und Standesamt, nur bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Freitag, 2. Januar 2015,
bleibt das Bürgerbüro wegen Betriebsruhe geschlossen,
am 5. Januar 2015 gelten die üblichen Sprechzeiten. Die
zusätzliche Samstagssprechzeit des Bürgerbüros wird am
10. Januar 2015 stattfinden.
Angebot zur Veräußerung eines Baugrundstückes
Die Stadt Weißenfels bietet 1 Baugrundstück im Parkweg des
Ortsteiles Wengelsdorf zum Verkauf an. Das Baugrundstück
liegt im Innenbereich und hat eine Größe von 1.125 m2.
Der Kaufpreis beträgt 10,00 €/m2. Die Versorgungsleitungen
wie Wasser, Abwasser und Strom liegen im Straßenkörper.
Genauere Informationen über das Grundstück erhalten Sie
über die
Stadtverwaltung Weißenfels; Fachbereich III, Abteilung Liegenschaften
Frau Wilke
Klosterstraße 5
06667 Weißenfels
E-Mail: [email protected]
Telefon: 03443 3701450; Telefax: 03443 370459
Die große Winterbaustelle: Kanalbau an der Promenade
Die Promenade und der Busbahnhof werden bei guten Wetterbedingungen ab Januar 2015 zur Großbaustelle. Grund
sind Kanalbauarbeiten, bei denen das Regenüberlaufbecken (RÜB) neben der Arbeitsagentur an das bestehende
Kanalnetz angeschlossen wird. Das Amtsblatt gibt einen
Überblick über den Zeitplan der Bauarbeiten und klärt die
wichtigsten Fragen.
Warum wird im Winter gebaut?
Ursprünglich sollte zunächst das RÜB fertig gestellt und dann
mit dem Kanalbau begonnen werden. Nun werden beide Maßnahmen parallel zueinander laufen, da die Fördermittel für die
Errichtung zweier RÜB und deren Anbindung an das Kanalnetz
bis zum Oktober 2015 abgerechnet werden müssen. Durch das
enge Zeitfenster ist eine Winterbaustelle unausweichlich. Die
Abwasserbeseitigung Weißenfels setzt sich dafür ein, dass die
Fördermittel in Anspruch genommen werden können und für die
Kunden im Entsorgungsgebiet keine zusätzlichen Kosten entstehen. Damit in beiden Bauabschnitten zeitgleich gebaut werden kann, muss ein sogenannter Hamburger Heber zum Einsatz
kommen. Mithilfe dieser oberirdischen Leitung wird bei starkem
Regen das Wasser dank einer Vakuumanlage während der Bauarbeiten übergeleitet.
siehe Karte Seite 18
17
Wo und wann wird gebaut?
November 2014
Mitte November wurde für den Hamburger Heber bereits ein Schacht von 3,5 Metern Tiefe gegenüber dem Weg „Uferpromenade“
ausgehoben. Im Vorfeld hatten Bauarbeiter den zugehörigen Vorlageschacht gesetzt. Der Verkehr wurde durch die Baumaßnahme
nicht beeinträchtigt. Auf der anderen Schmalseite des Busbahnhofes folgt später ein zweiter Schacht in Höhe Pfennigbrücke.
Ab 5. Januar 2015
Ab 5. Januar 2015 ist die Promenade im Bereich des Busbahnhofes für den Straßenverkehr komplett gesperrt. Die Fußgängerwege
bleiben jedoch begehbar und auch für Rettungswagen wird ein Zugang zu den einzelnen Grundstücken während der kompletten
Bauphase gewährleistet. Eine Lösung für die Müllabfuhr wird derzeit von den Planern erarbeitet. Für Autofahrer gilt in der Innenstadt
eine neue Verkehrsführung (siehe nächste Frage) und die Bushaltestelle wird an den Markt/Leipziger Straße verlegt.
12. bis 30. Januar 2015
Ab 12. Januar 2015 wird der zweite Schacht für den Hamburger Heber gegenüber der Pfennigbrücke an der Schmalseite des Busbahnhofes ausgehoben und an das Klingenbachgewölbe angeschlossen. Im Anschluss wird das 1,4 Meter breite Rohr des Hamburger Hebers verlegt (blau). Die Leitung verläuft entlang der Busspur auf der südlichen Seite der Promenade und dann weiter entlang
der Straße An der Pforte bis zum zweiten Schacht. Das Regenwasser wird in den Klingenbach geleitet.
18
2. Februar bis 25. März 2015
Ab 2. Februar 2015 beginnen die Kanalbauarbeiten vor der Altstadtschule. Insgesamt wird beginnend bei der Agentur für Arbeit in
Richtung Pfennigbrücke auf einer Länge von 150 Metern der Kanal verlegt.
26. März bis 1. April 2015
Ab 26. März 2015 finden Umbindungsarbeiten statt. Danach wird das Regenwasser nicht mehr über den Hamburger Heber, sondern
über den neuen Kanal in den Klingenbach geleitet.
2. bis 10. April 2015
Der Hamburger Heber wird jetzt nicht mehr benötigt und kann abgebaut werden. Auch die ausgehobenen Schächte werden wieder
geschlossen.
13. bis 24. April 2015
Ab 13. April 2015 beginnen die Kanalbauarbeiten in der Straße An der Pforte. Insgesamt wird auf einer Länge von 40 Metern der
Kanal verlegt. Die Straße An der Pforte ist zwischen Pfennigbrücke und Große Kalandstraße für Autofahrer gesperrt. Fußgänger und
Radfahrer erreichen aber weiterhin über den Gehweg An der Pforte die Pfennigbrücke bzw. die Innenstadt.
19
27. April bis 11. Mai 2015
Ab 27. April 2015 beginnen die Kanalbauarbeiten in der Dammstraße. Insgesamt wird auf einer Länge von 15 Metern der Kanal
verlegt und dann an das bestehende Kanalnetz angeschlossen.
Die Sperrung der Straße An der Pforte wird aufgehoben. Die
Dammstraße ist im Bereich der Bauarbeiten gesperrt und somit
die Zufahrt zum Parkplatz vor Thill Optik nicht möglich. Die Gehwege bleiben hingegen frei zugänglich.
Ab 12. Mai 2015
Der Anschluss an das Abwasserkanalnetz soll am 11. Mai 2015
abgeschlossen sein. Danach werden die Stadtwerke Leitungen
verlegen, ehe die Straße im Herbst geschlossen wird. Dann wird
auch die Sperrung der Promenade und des Busbahnhofes aufgehoben, sodass die Busse wieder vom Busbahnhof starten
können und in der Innenstadt die übliche Verkehrsführung gilt.
Der Kanalbau wird entlang der Uferpromenade noch bis zum
RÜB fortgesetzt. Durch diese Baumaßnahme entstehen jedoch
keine Beeinträchtigungen für den Verkehr.
Was verändert sich bei der Verkehrsführung in der Innenstadt?
Die Promenade und Dammstraße werden während der kompletBurgenlandkreis
Der Landrat
Burgenlandkreis • Postfach 1151 • 06601 Naumburg
An alle Geflügelhalter der Ortschaften
Burgwerben, Reichardtswerben, Großkorbetha, Schkortleben,
Tagewerben, Weißenfels Stadt, Wengelsdorf
II/Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dezernat/Amt:
Sachbearbeitung: Frau Dr. Krüger
03443 372 301
Tel.-Durchwahl:
Zi.-Nr.:203
Dienststätte:
Am Stadtpark 6
06667 Weißenfels
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht vom
Mein Zeichen: II / 39 / 390-01/585/14 Datum: 26.11.2014
Tierseuchenbekämpfung/Aviäre Influenza
Anordnung der Ausstallung für Geflügel in Risikogebieten
Der Burgenlandkreis erlässt folgende
20
ten Bauphase zur Sackgasse. Die Parkplätze an der Promenade bleiben erreichbar. Die schrägen Parkflächen in der Leipziger
Straße entfallen, sodass die Straße zwischen Promenade und
Klosterstraße in beide Richtungen befahren werden kann.
Das Einbahnstraßensystem in der Großen Burgstraße wird umgekehrt. Folglich läuft der Verkehr während der Bauphase über
die Leipziger Straße in die Große Burgstraße und dann weiter
in die Georgenbergstraße/Zeitzer Straße. Die Einbahnstraßenregelung in der Klosterstraße wird beibehalten. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden an der Ecke Klosterstraße
und an der Einmündung Große Burgstraße im Bereich Zeitzer
Straße/Georgenbergtunnel Ampeln aufgestellt.
Wer ist Ansprechpartner für betroffene Anwohner und anliegende Gewerbetreibende?
Abwasserbeseitigung Weißenfels – AöR
Markt 5
06667 Weißenfels
Telefon: +49 (0) 3443 3374510
Herr Dittmann: +49 (0) 3443 75410
Herr Grassall: +49 (0) 3443 3377933
E-Mail: [email protected]
Verfügung:
1.
Folgende Ortschaften bzw. Mitgliedsgemeinden der Stadt Weißenfels werden mit sofortiger Wirkung als Risikogebiete festgelegt.
Burgwerben
Reichardtswerben
Großkorbetha
Schkortleben
Tagewerben
Weißenfels Stadt
Wengelsdorf
2.
Alle Halter von Geflügel, die Geflügel in den unter Ziffer 1 genannten Ortschaften halten, haben dafür Sorge zu tragen, dass
das von ihnen gehaltene Geflügel ab sofort ausschließlich im
Stall gehalten oder so untergebracht wird, dass die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten
dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.
Begründung:
I.
Seit dem Zeitpunkt der letzten Risikobewertung des FriedrichLöffler-Institutes wurde in Deutschland am 06.11.2014 ein Fall
von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI), Subtyp H5N8, in
einem Mastputenbestand in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.
Darüber hinaus wurde dieses Virus bei einer Krickente gefunden, die am 20.11.2014 auf der Insel Rügen erlegt worden war.
In der EU sind im Berichtszeitraum dieser Risikobewertung Infektionen mit HPAI H5N8 aus den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich (VK) gemeldet worden. In den Niederlanden
waren mehrere Legehennenbetriebe, ein Broiler-Elternzuchtbestand und eine Entenhaltung betroffen. Im Vereinigten Königreich wurde HPAI H5N8 in einem Entenzuchtbetrieb in Yorkshire
(Nordengland) festgestellt.
Aufgrund des aktuellen Al-Geschehens ist es erforderlich, in Risikogebieten Sachsen-Anhalts bis auf weiteres, das Halten von
Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen anzuordnen.
Diese Aufstallung ist erforderlich, um den Kontakt zu Wildvögeln
möglichst auszuschließen und somit das Risiko der Übertragung
der Aviären Influenza in die Hausflügelbestände zu minimieren.
II.
Der Burgenlandkreis ist gemäß § 6 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung
über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG LSA) vom 31.07.2002 (GVBI. LSA
2002, S. 328) in der derzeit geltenden Fassung für die Einhaltung
tierseuchenrechtlicher Spezialvorschriften im Rahmen der allgemeinen Tierseuchenbekämpfung zuständig.
Gemäß § 13 der Geflügelpest-Verordnung (Geflügelpest-VO)
kann die zuständige Behörde eine Aufstallung des Geflügels in
geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die aus einer
überstehenden nach oben gegen Einträge gesicherten dichten
Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, (Schutzvorrichtung) anordnen, soweit dies auf Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung
der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist.
Die Risikobewertung folgt den Kriterien gemäß § 13 Absatz 2
der Geflügelpest-VO. Nach Nummer 1 und 2 der v. g. Kriterien
wurden für das Land Sachsen-Anhalt 5 Areale als Risikogebiete
festgelegt.
In Sachsen-Anhalt wurde bisher kein aktueller Ausbruch der
Geflügelpest bei Hausgeflügel oder bei einem Wildvogel festgestellt. Der Nachweis von HPAI H5N8 bei einem Wildvogel (siehe Nachweis in MV/ Insel Rügen) ist nach Geflügelpest-VO kein
Ausbruch. Die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten stützt sich auf § 38 Abs. 11 Tiergesundheitsgesetz i.
V. m. § 13 Geflügelpest-VO.
Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt nach § 80
Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in
der derzeit geltenden Fassung.
Danach wird die sofortige Vollziehung bei überwiegendem öffentlichem Interesse angeordnet.
Die Geflügelpest-Verordnung richtet sich an alle Geflügelhalter.
Mit der Aufstallungspflicht von Geflügel soll verhindert werden,
dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und Zugvögeln in Kontakt
kommt.
Durch diese Kontaktvermeidung soll eine mögliche Übertragung
des aviären Influenzavirus auf das Hausgeflügel verhindert werden.
Die Verordnung erfüllt ein öffentliches Schutzinteresse, um wirtschaftliche Schäden zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung können die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, einzulegen.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass der Widerspruch gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung
hat. Das bedeutet, dass diese Verfügung auch dann befolgt werden muss, wenn Widerspruch erhoben wird.
Vergabe der Heimatpflegemittel 2014
Die diesjährigen Mittel für die Kultur- und Heimatpflege in den
Weißenfelser Ortsteilen hat Oberbürgermeister Robby Risch
freigegeben. Die Weißenfelser Ortschaften erhalten damit in
diesem Jahr 8 Euro pro Einwohner für Kultur- und Brauchtumspflege. Insgesamt werden Mittel in Höhe von 25.000 Euro zur
Verfügung gestellt.
Risch hatte zunächst eine Sperre der Mittel in Betracht gezogen, da sich die Haushaltssituation der Stadt Weißenfels aufgrund von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer erneut verschlechtert hatte. Der Fehlbetrag durch Rückerstattungen der
Jahre 2012/2013 beträgt knapp 900.000 Euro.
Die Ortsteile waren infolge dessen dazu aufgerufen, unabweisbare Ausgaben für das Jahr 2014 anzumelden. Sechs Ortschaften hatten daraufhin eine Auflistung eingereicht. Die beantragten
Gelder wurden vom Finanzausschuss bestätigt, da es aufgrund
des fortgeschrittenen Jahres eine unbillige Härte darstellt, die
Auszahlung für geplante Vorhaben zu streichen.
In Reaktion auf die Entscheidung des Finanzausschusses entschied sich der Oberbürgermeister nun zu einer generellen Freigabe der Heimatpflegemittel, um die Ortsteile, die nach gewissenhafter Prüfung keinen Mehrbedarf angemeldet haben, nicht
zu benachteiligen.
Weißenfelser gedenken der Opfer
von Gewaltherrschaft
©Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung
Im Rahmen des Volkstrauertages hat am 16. November auf dem
Weißenfelser Friedhof eine Gedenkveranstaltung stattgefunden.
Am Gedenkstein für die Opfer des Zweiten Weltkrieges gedachten Bürgerinnen und Bürger der Toten der beiden Weltkriege und
der Opfer von Gewaltherrschaft und sendeten gleichzeitig eine
Friedensbotschaft an die Lebenden.
Oberarzt Bruno Most vom Sanitätskommando III eröffnete die
Veranstaltung mit einem Grußwort. Im Anschluss hielt Martin
Schmelzer, Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Weißenfels, eine Gedenkrede und Jörg Freiwald, Vorsitzender des
Stadtrates, nahm die Totenehrung vor. Der Evangelische Posaunenchor übernahm die musikalische Ausgestaltung.
21
Gedenktag für die Opfer
des Nationalsozialismus
Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau durch die Soldaten der Roten Armee befreit.
Aus diesem Anlass findet am Dienstag, 27. Januar 2015, um
16.30 Uhr, am Gedenkstein für die Opfer des Faschismus im
Weißenfelser Stadtpark eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung statt, zu der die Stadt Weißenfels Bürgerinnen und
Bürger herzlich einlädt. Oberbürgermeister Robby Risch
und Vertreter des Simon-Rau-Zentrums werden an die Opfer des Faschismus erinnern.
Arbeitskreis zur Flüchtlingshilfe
in Weißenfels
halt für Sprachkurse Geld bereitgestellt. Den Volkshochschulen
haben wir den Auftrag erteilt, Kurse zu organisieren“, so Ulrich. Der Landrat geht damit neue Wege, denn bisher gab es
für Asylbewerber keine Förderung von Maßnahmen zur Integration, wie beispielsweise durch Deutschunterricht. Ulrich und
Risch werden zudem einen Koordinator bestimmen, der erster
Ansprechpartner für jegliche Aktivitäten der Flüchtlingshilfe im
Raum Weißenfels sein wird. Ein weiteres vereinbartes Ziel ist,
dass die Asylbewerber einen Ansprechpartner erhalten, der täglich vor Ort ist.
Eine mögliche Lösung könnte hier auch sein, dass ein Flüchtling
selbst diese Rolle übernimmt. Die Belange könnten auf diese
Weise zentralisiert weitergeleitet werden. Seelsorger Papke teilte zudem mit, dass er auf der Suche nach einer Begegnungsstätte sei, die den Asylbewerbern als Treffpunkt und Ort des
Austausches dienen soll. Generell wünscht sich Landrat Ulrich
mehr Engagement aus der Bevölkerung. Hierfür sei eine bessere
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nötig.
Aktion „Jeder Meter zählt“ und friedlicher
Widerstand finden große Unterstützung,
Spendenkonto für Weißenfelser Flüchtlinge
weiterhin geöffnet
Ein Arbeitskreis zur Flüchtlingshilfe kam am 17. November zu
einem ersten Treffen in Weißenfels zusammen. Neben Landrat
Götz Ulrich und Oberbürgermeister Robby Risch waren unter
anderem auch Vertreter der Stadtverwaltung und des Stadtrates,
des Landratsamtes, der Kirchengemeinden, des Internationalen
Bundes und des Polizeireviers Burgenlandkreis anwesend.
Grund für das Treffen war die Flüchtlingswelle, die den Burgenlandkreis erreicht. Laut Landrat Götz Ulrich wurden in diesem
Jahr bereits 442 Asylbewerber im Burgenlandkreis aufgenommen. Im November und Dezember müssen noch einmal jeweils
80 Personen aufgenommen werden. Hinzu kommen Bürgerkriegsflüchtlinge. Im Jahr 2013 lag die Zahl der aufgenommen
Asylbewerber lediglich bei insgesamt 284 Personen. „Wir fragen
uns Monat für Monat, wo können wir diese Menschen unterbringen?“, teilte Ulrich seine Sorgen mit. Von Weißenfels erhoffe er
sich Unterstützung bei der Suche nach Unterkünften und durch
Angebote zur Integration.
In Weißenfels leben aktuell 52 Asylbewerber und 25 geduldete
Ausländer, die größtenteils aus Afrika stammen. 30 von ihnen
sind in der Markwerbener Straße untergebracht. Frank Altermann, der Betreiber der Wohnanlage, berichtete, dass er die
jungen Männer im Fitnessstudio angemeldet habe. Die Stadt
stellt zudem in Zusammenarbeit mit dem Sport- und Freizeitbetrieb zweimal wöchentlich die Stadthalle für ein Training zur
Verfügung.
Vor Ort im Einsatz ist auch Martin Papke, Gemeindeassistent
des Bistums Magdeburg, der vordergründig Trauerarbeit leistet.
„Der Weg dieser Menschen ist häufig belegt mit Tod und traurigen Schicksalen“, sagte er. Sport sei eine Möglichkeit, die traumatischen Ereignisse zu verarbeiten. So treffen sich die Männer
einmal pro Woche zum Fußball. Hilfe bei alltäglichen Fragen
erhalten die Asylbewerber zudem von einer Betreuerin des Internationalen Bundes, die wöchentlich an zwei Sprechtagen in
Weißenfels ist. In der Volkshochschule startete Mitte November
außerdem ein Sprachkurs. Thomas Junker, Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche, hatte sich bereit erklärt, zweimal wöchentlich je drei Stunden Deutschunterricht zu geben.
Mittlerweile unterrichtet er zusammen mit Kerstin Herrmann, Gabriele Stiebert und Hilke Junker 3 Klassen mit je 20 Flüchtlingen.
Das Erlernen der deutschen Sprache steht auch für Landrat Ulrich bei der Flüchtlingshilfe an erster Stelle. „Wir haben im Haus22
© Lichterkette auf dem Weißenfelser Marktplatz (Michael Thomé)
Unter dem Motto „Jeder Meter zählt!“ wurde am Samstag,
6. Dezember, der Aufmarsch von etwa 130 Neonazis in Weißenfels kurzerhand in einen Spendenlauf zugunsten von Flüchtlingen umfunktioniert. Ziel war es, für jeden gelaufenen Meter
50 Cent an die in Weißenfels untergebrachten Asylbewerber zu
spenden. Bei einer zurückgelegten Strecke von 6.853 Metern
sind so 3.426,50 Euro zusammengekommen. Die Aktion hatte
das Weißenfelser Bündnis für Toleranz in Zusammenarbeit mit
der Stadtverwaltung ins Leben gerufen.
Das Geld stammt aus Spenden von Bürgerinnen und Bürgern.
Damit soll die Flüchtlingsarbeit in der Region Weißenfels finanziert werden. Zusätzlich zum Spendenlauf hatte das Bündnis für
Toleranz zum friedlichen Widerstand aufgerufen. So fanden sich
150 Personen zu einer Andacht in der Marienkirche ein und veranstalteten im Anschluss eine Lichterkette auf dem Marktplatz.
„Maximal ein Drittel der Neonazis stammten aus Weißenfels und
der Rest wurde mit dem Zug aus ganz Deutschland angekarrt.
Hingegen waren die 150 Personen, die sich zum friedlichen Widerstand versammelt haben, allesamt Weißenfelser und das ist
doch ein positives Signal“, sagte Bündnis-Sprecher Christian
Endt. Um noch mehr Menschen für das Thema Flüchtlingsarbeit und die damit zusammenhängenden Herausforderungen zu
sensibilisieren, hatten die Mitglieder in der Jüdenstraße einen
Infostand eingerichtet.
An der Aktion „Jeder Meter zählt!“ hatten sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung beteiligt, sodass
am Freitag 300 Euro in der Sammelbüchse lagen. Einige hatten
auch das eigens für die Aktion eingerichtete Spendenkonto ge-
nutzt. Die bei der Kollekte gesammelten 300 Euro wurden ebenfalls auf das Spendenkonto überwiesen. Außerdem sicherte der
Mitteldeutsche BC zu, für alle 50 Meter, eine Freikarte für Asylbewerber zum Heimspiel am 27. Dezember zur Verfügung zu
stellen. „Den Neonazis ist es nicht gelungen, ihre Ankündigung
zu verwirklichen und aus ihrem Aufmarsch eine bürgerliche Veranstaltung zu machen. Das werten wir positiv“, teilte Endt mit.
Die Übergabe der Spenden zur Aktion „Jeder Meter zählt!“ wird
im Rahmen des Neujahresempfangs am 13. Januar 2015 erfolgen. Das Spendenkonto wird weiterhin geöffnet sein. Wer ebenfalls ein Zeichen gegen Fremdenhass, Hetze und Populismus
setzen möchte, ist deshalb herzlich dazu aufgerufen, die Weißenfelser Flüchtlinge mit einer Spende auf folgendes Konto zu
unterstützen:
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE27800530001131019160
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: „jeder Meter zählt“
Tagung „Häusliche Gewalt –
Sexualisierte Gewalt“
Weißenfelser Beitrag zum Internationalen Tag
„Nein zu Gewalt an Mädchen und Frauen“
terstützungsangebote und Netzwerke in Weißenfels und Umgebung zu informieren.
So erzählte Polizistin Kerwien, dass sie und ihre Kolleginnen allein in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 215 Mal im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zum Einsatz gerufen wurden. Täter seien ausschließlich Männer gewesen. In 46 Fällen
wurde Strafanzeige erstattet. Von einer perfiden Methode berichtete Frauenärztin Störer. In die Kliniken und Praxen kämen
immer häufiger Frauen, die mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht
wurden. Ein Nachweis des Mittels sei nur kurze Zeit nach der
Verabreichung möglich, sodass sie Opfern riet, sich bei einem
Verdacht sofort an eine/n Frauenärztin/-arzt zu wenden.
„Gewalt an Frauen durchdringt alle Schichten unserer Gesellschaft und ist auf keinen Fall ‚nur‘ ein Frauenthema. Nur Männer
und Frauen gemeinsam schaffen es, für die Rechte von Mädchen und Frauen und ihrem Recht auf ein Leben, das frei von
Gewalt ist, zu kämpfen“, lautete das Fazit der Gleichstellungsbeauftragten Henze.
Im Anschluss an die Tagung fanden sich die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer auf dem Marktplatz ein, um die Fahne der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zu hissen und in einer
Schweigeminute den Opfern von häuslicher und sexueller Gewalt zu gedenken. Als Zeichen für ein freies und gleichberechtigtes Leben von Mädchen und Frauen schickten sie zum Abschluss gelbe Luftballons gen Himmel.
Einladung
Liebe Frauen,
der Frauenarbeitskreis führt vom 15. Januar bis 5. März
2015 die
15. Frauen-Gesundheitsbörse
„Häusliche Gewalt – Sexualisierte Gewalt“ hieß am 26. November 2014 das Thema einer Fachtagung, die im Rahmen des Internationalen Gedenktages „Nein zu Gewalt an Mädchen und
Frauen“ in Weißenfels stattfand. Zu der Veranstaltung eingeladen hatten die Leiterin des Frauenhauses, Birgit Peterz, und die
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Weißenfels, Katja Henze.
Mit der Tagung stießen die Veranstalterinnen bei PädagogInnen,
SozialarbeiterInnen, Pflegefachkräften, PolitikerInnen sowie Vertreterinnen und Vertretern vieler anderer Institutionen auf reges
Interesse. Knapp 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren
vor Ort. „Der Bedarf dieses Thema aus dem Tabu zu holen ist
riesig“, schlussfolgerte Henze. „Gewalt gegen Frauen ist kein
Problem, welches weit weg, sondern ganz nah, in Deutschland,
hier in Weißenfels ist“, sagte sie weiter. Dies bestätige auch eine
aktuelle Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, wonach jede dritte Frau von Gewalt betroffen ist.
Von ähnlich erschreckenden Zahlen und Vorfällen berichteten
Birgit Peterz, Gesine Kerwien und Harriet Rechenberg-Burgau
vom Polizeirevier Burgenlandkreis, Claudia Steinhübel von der
Schwangerschaftsberatung und die in Weißenfels niedergelassene Frauenärztin Sandra Störer. Ziel der Kurzreferate war es,
häusliche Gewalt an Frauen zu thematisieren und über die Un-
Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Oberbürgermeister Robby Risch
Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33;
Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: [email protected]
IMPRESSUM
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Häusliche Gewalt – Sexualisierte Gewalt“ lassen als Zeichen für ein freies und
gleichberechtigtes Leben von Mädchen und Frauen Luftballons
in die Luft steigen.
Foto: Katharina Vokoun
durch.
Thema: „Was dir dein Körper gern sagen würde ...“
Wir laden Sie herzlich zu den jeweils donnerstags stattfindenden Veranstaltungen ein. Uns ist es wichtig und
wir würden uns darüber freuen, wenn Sie Ihre persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema einbringen würden.
Ort:
Volkshochschule Burgenlandkreis
„Dr. Wilhelm Harnisch“
Geschäftsstelle Weißenfels,
Promenade 37,
06667 Weißenfels, Telefon 03443 3952
Uhrzeit:
9.30 – 11.00 Uhr
Informationen erhalten Sie in der Volkshochschule und
über Katja Henze, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt
Weißenfels, Telefon: 03443 370466
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF
zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS
WITTICH KG.
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Ehrung für frühkindliches Bildungskonzept
witz (siehe Foto), Basketballer Malte Schwarz, Bibliotheksleiterin
Angela Kadisch und Pfarrer Martin Schmelzer. Für die letzten
Tage vor Weihnachten haben sich noch Kathleen Jänicke von
den Drahtwerkstätten, Stadtrat Johannes Kunze und Politiker
Rüdiger Erben als Märchenerzähler angekündigt.
Mops mit der Zipfelmütze ist zurück
Sabrina Treiter von der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ und
IHK-Geschäftsführerin Dr. Simone Danek (außen l. u. r.) überreichten den Vertreterinnen der Einrichtungen Hort „Am Schwanenteich“ (Zeitz), Kindertagesstätte „Anne Frank“, Städtische Integrative Kindertagesstätte „Montessori-Kinderhaus“ (Zeitz) und
Hort der freien evangelischen Schule die Auszeichnung. (Quelle:
Michael Deutsch/IHK Halle-Dessau)
Für ihren Einsatz bei der frühkindlichen Bildung wurde am
19. November die Kindertagesstätte Anne Frank und der Hort
der freien evangelischen Schule von der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ mit einer Ehrenplakette ausgezeichnet. Damit
gehören sie zu 18 Kindereinrichtungen, die dieses Zertifikat bei
einer feierlichen Veranstaltung in der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erhalten haben.
Kreativbude begeistert Groß und Klein
ach fünf Jahren im Exil ist der
N
Mops mit der Zipfelmütze wieder ein Bestandteil des Weißenfelser Stadtbildes. Die Plastik
wurde am Donnerstag, 13. November, auf der ersten Terrasse
des Schlosshanges aufgestellt
und thront jetzt auf einem neuen Kalksteinsockel. Die 2,30
Meter hohe Figur hat damit ihr
ehemaliges Domizil, das Haus
Markt 6, direkt im Blick.
er Mops mit der Zipfelmütze
D
thront jetzt auf einem neuen
Sockel inmitten des Schlosshanges.
Foto: Katharina Vokoun
Die vergangenen Jahre lagerte der Mops, zerlegt in Einzelteile, im
städtischen Depot. Vor seinem Comeback wurde er von der Firma
„Steinmetz Kloß & Kittler“ gesäubert und saniert. Abgeplatzte Stellen mussten aufgefüllt und Fehlstücke, wie die Spitze der Mütze,
neu modelliert werden. Der Mops hatte in Weißenfels für Diskussionen gesorgt, da er nach der Sanierung des ehemaligen Hohlsche
Hauses wegen statischer Gründe nicht an seinen angestammten
Platz zurückkehren konnte. Die Suche nach einem neuen Revier für
den schwergewichtigen Bello, der etwa eine Tonne auf die Waage
bringt, hat nun mit dem Schlosshang ein Ende gefunden.
Der Mops mit der Zipfelmütze ist eine Plastik des berühmten
Weißenfelser Kunstmalers und Bildhauers Prof. Erich Haase.
Seinen Ursprung hat die Steinfigur in einem Roman der bedeutenden Weißenfelser Schriftstellerin Louise von Francois, die
ihre Kindheit im Hohlsche Haus verbracht hatte und das große
Gebäude als Mops mit Zipfelmütze bezeichnete.
TÜV Rheinland eröffnet arbeitsmedizinisches
Zentrum in Weißenfels
Mit dem russischen Märchen „Die Froschkönigin“ hat Johannes
Drewitz die Aufmerksamkeit von Klara (5 Jahre), Raja (10 Jahre)
und Betreuerin Katja Köhler (v. l.) gewonnen. „Ich selbst habe die
russischen Märchen in der Schule kennengelernt, heute sind sie
aber in Vergessenheit geraten. Ich fand es spannend, auch mal
ein unbekanntes Märchen vorzulesen“, so der Stadtrat. (Foto:
Katharina Vokoun)
Zum ersten Mal gibt es auf dem Weißenfelser Weihnachtsmarkt
eine Wichtelhütte. Die Kreativbude ist noch bis zum 21. Dezember 2014 täglich ab 14.30 Uhr geöffnet. Kinder ab 4 Jahren können hier basteln oder ihren Wunschzettel für den Weihnachtsmann abgeben. Betreut werden sie dabei von Katja Köhler, die
schon jetzt ein positives Fazit ziehen kann: „Die Leute sagen nur
Gutes über unsere Kreativbude und freuen sich über das Angebot. Viele kommen wieder, sodass mich manche Kinder schon
zum zweiten oder dritte Mal besuchen“. Sehr beliebt seien auch
die Vorleser, die für die Kleinen täglich Adventsgeschichten und
Märchen vortragen. Zu ihnen gehörten neben Oberbürgermeister Robby Risch unter anderem auch Stadtrat Johannes Dre24
Betriebsärztin Cornelia Walter und Niederlassungsleiter Nick
Herbst vom Arbeitsmedizinischen Dienst des TÜV Rheinland.
Foto: Katharina Vokoun
Der Arbeitsmedizinische Dienst des TÜV Rheinland hat in Weißenfels ein arbeitsmedizinisches Zentrum eröffnet. Die Saa-
lestadt ist damit in Sachsen-Anhalt der drittgrößte Standort im
Fachgebiet Arbeitsmedizin des Prüfdienstleisters.
„Weißenfels ist eine Wirtschaftsregion und die Wege nach Halle
und Leipzig sind kurz, sodass wir unsere Kunden schnell erreichen“, erklärte Niederlassungsleiter Nick Herbst die Standortentscheidung. Zu den rund 300 Arbeitgebern, die in der Region
mit dem TÜV Rheinland zusammenarbeiten, gehören neben der
Stadtverwaltung Weißenfels auch die Deutsche Post und die
Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH.
Seinen Kunden bietet der Prüfdienstleister einen modernen,
präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betriebsärztin
Cornelia Walter ist dabei am Standort Weißenfels erste Ansprechpartnerin. Ab Januar 2015 erhält sie zweimal pro Woche
Unterstützung von ihrer Kollegin Birgit Knabe. Unterstützt werden beide durch Präventionsassistentinnen. Weiterhin können
die Medizinerinnen auf ein Netzwerk aus Psychologen, Pädagogen, Ergotherapeuten, Logopäden, Sportwissenschaftlern
und Gesundheitswirten zurückgreifen, dessen Mitwirkende
entweder beim TÜV Rheinland fest angestellt oder Kooperationspartner sind. Auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört neben Niederlassungsleiter Herbst zum Weißenfelser Team.
„Muskel- und Skeletterkrankungen treten am häufigsten auf
aber wir merken, dass die psychische Belastung durch Stress
und Bewegungsmangel eine immer bedeutendere Rolle spielt.
Deshalb ist ein breit aufgestellter Expertenstamm für uns von
großer Bedeutung“, so Herbst.
Die Räumlichkeiten der neuen Geschäftsstelle am Klemmberg
wurden komplett umgebaut, sodass mehrere Untersuchungszimmer und Büros sowie ein Empfangsbereich und ein kleines
Labor entstanden sind. Auch in den Betrieben selbst führen die
Mitarbeiter Beratungen und die betriebsärztliche Prävention
durch. Insgesamt verfügt der TÜV Rheinland in Sachsen-Anhalt
über sechs Standorte.
Gerechtigkeit auf die Straße gingen, um Diktatur und Unterdrückung zu überwinden. Im Anschluss legten alle Städtepartner
einen Kranz am Gedenkstein für die Opfer des Zweiten Weltkrieges auf dem Kornwestheimer Friedhof nieder.
Der Oberbürgermeister nutzte zudem die Gelegenheit, um mit
der Kornwestheimer Oberbürgermeisterin Ursula Keck Abstimmungen bezüglich des 25-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft zu treffen, das im kommenden Jahr mit dem
25. Jahrestag der deutschen Einheit zusammenfällt. Am 3. Oktober 2015 möchte Risch eine Kornwestheimer Delegation zu
einem gemeinsamen Festakt nach Weißenfels einladen, bei dem
sich auch die Schwaben mit einbringen werden. Für das Wochenende sei zudem ein Volksfest auf den Badanlagen geplant.
Dankeschön an HypoVereinsbank-Filiale
Weißenfels
Am 6. November 2014 wurde die HypoVereinsbank-Filiale Weißenfels in der Straße An der Pforte 1/Ecke Große Kalandstraße
nach einer Sanierung im frischen Design wiedereröffnet. Diesen
Termin nutzten die Schulleiterin der Grundschule Tagewerben/
Reichardtswerben Susann Arnold und der Fachbereichsleiter
Bürgerdienste der Stadtverwaltung Maik Trauer, um sich bei der
Direktorin des Filialverbundes Merseburg Anja Schuster für eine
Spende zu bedanken. Die HypoVereinsbank-Filiale Weißenfels
hat die bisherige Büroausstattung der Filiale an die Grundschule
in Tagewerben gespendet, sodass das Schulleiterzimmer und
das Sekretariat modern eingerichtet werden konnten. Danke
hierfür und dem Team der Filiale viel Erfolg in den sanierten
Räumlichkeiten!
OB Risch besucht Partnerstadt
Foto: Katrin Rieger
Städtepartner (v. l.): Dietmar Allgaier (Bürgermeister Kornwestheim), drei Vertreter aus Eastleigh (Großbritannien), Ursula Keck
(Oberbürgermeisterin Kornwestheim), Daniel Güthler (Bürgermeister Kornwestheim), Robby Risch (Oberbürgermeister), Katharina Vokoun (Pressesprecherin) und zwei Vertreter aus Villeneuve-Saint-Georges (Frankreich). (Fotograf: Ingo Kröner)
Zum Volkstrauertag war Oberbürgermeister Robby Risch zu
Besuch in der Weißenfelser Partnerstadt Kornwestheim. In der
baden-württembergischen Stadt findet zu dem Gedenktag traditionell ein Treffen der Partnerstädte statt, sodass auch Vertreter aus Eastleigh (Großbritannien) und Villeneuve-Saint-Georges
(Frankreich) vor Ort waren.
In seiner Gedenkrede hob Risch die Bedeutung des Mauerfalls
hervor: „Vor 25 Jahren hätte ich an diesem Gedenktag nicht
hier sein können, eine Partnerschaft zwischen Kornwestheim
und Weißenfels wäre undenkbar gewesen“. Er erinnerte an die
Menschen, die getrieben von der Sehnsucht nach Freiheit und
EU fördert Entwicklung des ländlichen Raums
Projektideen für Förderphase 2014 - 2020 einreichen
Burgenlandkreis und Saalekreis gehen in die nächste LeaderFörderphase. Mit „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ und
„Zeitz-Weißenfelser Braunkohlenrevier“ sind zwei neue Interessengruppen gegründet worden. Ziel ist es, sich mit einem neuen
Konzept wieder als LEADER-Region für die Förderphase 2014 2020 zu bewerben und mithilfe von Fördermitteln der EU erneut
Projektideen in der Region umzusetzen.
Wer an der LEADER-Förderung interessiert ist, muss bis zum
31. Dezember 2014 ein Projektdatenblatt vollständig ausgefüllt
an das beauftragte Büro senden (Kontakt siehe unten). Das Projektdatenblatt steht unter www.leader-saale-unstrut-elster.de
und auf der Internetseite der Stadt Weißenfels (Rubrik Aktuelle:
Wirtschaft & Verkehr) zum Download bereit.
Es können Vorhaben aus den Projektfeldern Umnutzung nicht
genutzter Gebäude, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Inwertset25
zung historischer Bauten, Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Innovation und Forschung, Bildung, Qualifizierung
und lebenslanges Lernen sowie Vernetzung und Kooperation
angemeldet werden. Bei privaten Vorhaben sollte ein Mehrwert
für die Region an einer Förderung bestehen.
Die Entwicklungsstrategie soll bis Ende März 2015 bei der EU
eingereicht werden. Auf der Homepage der Interessensgruppe
erhalten Sie aktuelle Informationen.
Information zu CLLD/ LEADER/ ELER/ ESF/ EFRE:
LEADER (franz. Liaison Entre les Actions de Dèveloppement de
l’Economie Rurale) wurde von der Europäischen Kommission
1991 ins Leben gerufen und steht für die “Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Es wird darauf
abgezielt mit Hilfe der Bevölkerung den ländlichen Raum zu entwickeln. Die Förderung ist demnach als zusätzlicher Bonus zur
klassischen Dorferneuerung für besonders innovative Projekte
kommunaler, kirchlicher und privater Projektträger zu verstehen.
Neu hinzu kommt in der Förderphase 2014-2020 der CLLD-Ansatz (Community-Led Local Development), der für die „Lokale
Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“ steht. In
der folgenden Förderphase soll demnach auch die Möglichkeit
bestehen, neben der Förderung von Projekten im ländlichen
Raum über den Europäischen Landwirtschafts-Fond ELER, im
Sinne des Multifonds-Konzepts auf den Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) zurückgreifen zu können.
Die CLLD/LEADER-Interessengruppen erarbeiten mit den lokalen
Akteuren eine regionsspezifische lokale Entwicklungsstrategie
(LES) und entscheiden über Projektideen. Die CLLD/LEADERRegionen sind homogene ländliche Gebiete. In diesen werden die
bestätigten lokalen Entwicklungsstrategien umgesetzt.
Kontakt:
CLLD/LEADER-Interessengruppe „Zeitz-Weißenfels Braunkohlerevier“
Finneplan Einecke
Wilhelm-Pieck-Str. 21
06647 Finneland/OT Saubach
Telefon: 034465 239987
E-Mail: [email protected],
[email protected]
Bürgersprechstunde
des Oberbürgermeisters
Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby
Risch findet am 20. Januar 2015 in der Zeit von 13.00 Uhr
bis 16.00 Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9,
1. OG, statt.
Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer 03443 370201 gebeten.
Nachruf
Mit tiefer Betroffenheit haben wir erfahren, dass
unser langjähriger Mitarbeiter des Fachbereiches
Bürgerdienste
Herr Fritz Nürnberger
am 29.11.2014 verstorben ist.
Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren.
Stadt Weißenfels
RischTopf
OberbürgermeisterPersonalratsvorsitzende
Information des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels
Beseitigung der Hochwasserschäden auf dem Sportplatz Uichteritz
Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels beantragte im
Jahr 2013 nichtrückzahlbare Zuschüsse aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland bei
der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Vollfinanzierung für die
Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 - Außenanlagen und
Vereinsgebäude - auf dem Sportplatz in Uichteritz. Die finanziellen Mittel wurden 2014 bewilligt.
Nach den Planungen und öffentlichen Ausschreibungen ist der
Baubeginn für die Außenanlagen Ende April 2015. Die Außenanlagen sind gemäß Zuwendungsbescheid bis Ende 2015 fertig zu
stellen und abzurechnen.
Nach den Planungen und öffentlichen Ausschreibungen für Leistungen zur Wiederherstellung des Vereinsgebäudes, ist der Baubeginn für das 2. Halbjahr 2015 vorgesehen. Die Fertigstellung
des Vereinsgebäudes muss im Jahr 2016 erfolgt sein.
Der SC Uichteritz/Markwerben Weißenfels e. V. nutzt seit dem
Hochwasserereignis im Jahr 2013 den Sportplatz in Markwerben
und andere Sportanlagen in der Stadt Weißenfels.
Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels weist darauf
26
hin, dass der gesamte Sportkomplex in Uichteritz für die Nutzungen durch Vereine oder private Personen bis zur Nutzungsfreigabe gesperrt ist.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang herzlich bei dem
Vorstand des SC Uichteritz/Markwerben Weißenfels e. V. und
dem Ortsbürgermeister des Ortsteiles Uichteritz für die konstruktive Zusammenarbeit und das Verständnis hinsichtlich der
Einschränkungen des Trainings- und Wettspielbetriebes seit
dem Jahr 2013 bedanken. Gleichzeitig danke ich allen Fußballvereinen der Stadt Weißenfels, die dem SC Uichteritz/Markwerben Weißenfels e. V. seit September 2013 ihre Nutzungszeiten
auf Sportanlagen der Stadt Weißenfels zur Verfügung stellen.
Das Team des Sport-& Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes,
erfolgreiches und friedliches 2015.
Schikorr
Betriebsleiterin Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels
Dezember 2014
19.12. 19:30 Uhr „Ehe es kracht“
ein kabarettistisches
Programm der Wilden
Bühne Weimar
Kulturhaus
19.12. 20:00 Uhr Hutzenabend
Erzgebirgische Weihnacht
mit Kendy J. Kretzschmar
Geleitshaus Battlefield
20.12.
Cocktailbar Campyno
21.12. 16:30 Uhr Advents- und Weihnachtsliedersingen im Kerzenschein
Chöre der kath. und evang. Gemeinden
Weißenfels
St. Marienkirche
21.12. 18:00 Uhr
Rock Ost - Das Weihnachtskonzert
Kulturhaus
24.12.
Heiligabend
24.12. 10:00 Uhr
„Warten auf den Weihnachtsmann“ mit Hoppel Poppel und dem
‚Großen Wunschzettel‘
Kulturhaus
24.12. 14:00 16:00 Uhr
„Warten auf den Weihnachtsmann“
Karaoke-Party
Heimatnaturgarten
26.12. 14:30 Uhr „Frau Holle“
Kindertheater
Museum Schloss
Neu-Augustusburg
26.12. 19:00 Uhr Whiskytasting
Geleitshaus Battlefield
Whiskyraritäten - 5 Gänge Menü und
Bagpipemusic
31.12. 15:00 Uhr
Silvesterkonzert „In des Jahres letzter Stunde“
Schlosskirche St.
Trinitatis
31.12. 21:00 Uhr
Silvestersause 2014
Kulturhaus
31.12. 23:00 Uhr
Orgelmusik zum Jahreswechsel
Kirche St. Elisabeth
04.01. 16:00 Uhr
Neujahrskonzert der Jenaer Philharmonie
Kulturhaus
09.01. 19:30 Uhr
DAMALS moderiert von Muck
mit The Equals, Pussycat &
Hermans Hermits
Kulturhaus
11.01. 15:00 Uhr
Weihnachtskonzert des Kammerchores
Kirche St. Elisabeth
11.01. 17:00 Uhr
„Tanztheater“ präsentiert vom
Tanzstudio Lattermann
Kulturhaus
16.01. 16:00 Uhr
17.01. 20:00 Uhr
„Immer wieder Sonntags“ präsentiert
von Stefan Mross
Kulturhaus
Espen Nowaki‘s Musical Moments
Kulturhaus
22.01. 19:30 Uhr
Kabarett Herkuleskeule mit „Heileits, lachen wenn‘s zum Heulen ist“
Kulturhaus
24.01. 17:00 Uhr
Seelenklänge - A capella vom Feinsten mit 6 jungen Sängerinnen
Heinrich-Schütz-Haus
31.01. 15:00 & 20:00 Uhr
„Zauber der Travestie“ - Die schrillste Nacht des Jahres
2015
Januar 2015
Eintritt 12 EUR, ermäßigt 9 EUR/5 EUR
Kulturhaus
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Februar 2015
05.02. 19:30 Uhr AMAZING SHADOWS Die faszinierende Reise ins Reich der Schatten
Kulturhaus
07.02. 21:00 Uhr
Kulturhaus
18.02. 19:00 Uhr Ohrenschmaus im Schütz-Haus
Das Heinrich-Schütz-
Haus - ein Bürgerhaus
der Renaissance;
Referent: Stephan Kujas;
Eintritt 5 EUR,
ermäßigt 3 EUR
Heinrich-Schütz-Haus
20.02. 17:00 Uhr „Die Schneekönigin“
Das Musical für die ganze Familie
Kulturhaus
28.02. 20:00 Uhr
80er- & 90er-Jahre Sause
City Rock Band Weißenfels „The Story of Rock“
Kulturhaus
Espen Nowacki‘s
Musical Moments
Die witzig, charmante Musicalshow
Musical Moments zeigt die erfolgreichsten Musicalhits in
einer unvergesslichen Show am Samstag, dem 17.01.2015/
Beginn: 20:00 Uhr, im Kulturhaus Weißenfels
Musicals begeistern seit Jahrzehnten das Publikum - tiefe Gefühle, mitreißende Melodien und charmante Geschichten sind
das Erfolgsrezept von Musical-Hits wie Sister Act, Elizabeth,
Phantom der Oper, Cats, Mamma Mia oder EVITA u. v. m.
Nur das Beste aus über zwanzig Erfolgsmusicals an einem
Abend präsentiert die Show MUSICAL MOMENTS. Das Ensemble um Espen Nowacki begeistert dabei mit beeindruckenden
Stimmen und weltbekannten Melodien. Mit ihren gesanglichen
und schauspielerischen Leistungen setzen die Darsteller Glanzpunkte an einem Abend voll mitreißender Musik und bezaubernden Kostümen.
In der dreistündigen Show werden Highlights aus den beliebtesten Musicals von bekannten Darstellern der Musical-Szene in
Solo-, Duett- und Ensemblenummern eindrucksvoll präsentiert.
MUSICAL MOMENTS lässt die Zuschauer in die Welt der Musicals eintauchen und verspricht dramatische Momente beim Tanz
der Vampire, rockige Töne aus We will rock you, Stimmungshits
aus ABBA‘s Mamma Mia bis hin zu den populären Balladen aus
Cats und dem Phantom der Oper. Die mit viel Witz, Charme und
Publikumskontakt präsentierte Musical-Gala nimmt das Publikum mit auf eine eindrucksvolle Reise in die Welt des Broadways. Emotionen, Leidenschaft, gekonntes Wortspiel und farbenfrohe Kostüme setzen die Bühne einen Abend lang in Szene.
Weitere Informationen im Internet unter www.musical-moments.
net
Eintrittskarten erhältlich an allen bekannten Vorverkaufsstellen,
unter www.eventim.de und www.ticketonline.com.
Kindertheater im Kulturhaus
Für Kinder ab zwei Jahren wird das Märchen „Kasperle und
der kleine Rabe Socke“ am Montag, 19. Januar 2015, um 15
und 16 Uhr, im Weißenfelser Kulturhaus aufgeführt. Bei dem
Mitmach-Theater dürfen alle Kinder dem Kasperle helfen, die
vom kleinen Rabe Socke gefundenen Spielsachen seinen Besitzern zurück zu geben.
Zum Schluss können sie sich persönlich vom Kasper verabschieden. Die Karten für das Theater kosten 6 Euro pro Person und sind am Tag der Aufführung an der Kasse des Kulturhauses erhältlich.
© Mario Hein
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Außergewöhnlich! Atemberaubend!
Spektakulär!
AMAZING SHADOWS performed by
CATAPULT ENTERTAINMENT (USA)
Die faszinierende Reise in das Reich der Schatten
am 05.02.2015
um 19.30 Uhr
Kulturhaus in Weißenfels
Das amerikanische Starensemble CATAPULT ENTERTAINMENT
kommt Anfang 2015 erneut nach Deutschland und präsentiert
live die faszinierende Reise in das Reich der lebenden Schatten!
AMAZING SHADOWS ist großes Theater, gleichzeitig Tanz + Akrobatik und als Gesamtes ein wahres Fest für die Sinne. Schatten werden lebendig. Mit Leichtigkeit und doch unglaublicher
Präzision kreieren die Künstler nur mit ihren Körpern Tiere, Menschen, Maschinen ... - ganze Welten erscheinen im Schattenreich. Mit unglaublicher Geschwindigkeit wechseln die von den
Tänzern dargestellte Szenen, neue Bilder erscheinen teilweise
im Minutentakt.
Lassen Sie sich entführen und verzaubern - kommen Sie mit uns
in das Land der Schatten!
Tickets sind ab sofort online erhältlich einfach, sicher und
schnell über www.resetproduction.de und 01805 288244 (14 ct/
min., Mobilfunk abweichend) sowie an allen bekannten Vorverkaufsstellen in der Region ab 34,90 €.
„Die Schneekönigin - Das Musical für die
ganze Familie“
am Freitag, dem 20.02.2015/Beginn: 17:00 Uhr
im Kulturhaus Weißenfels
Die faszinierende Geschichte der Schneekönigin — jetzt als
zauberhaftes Musical auf Deutschlandtournee, präsentiert
von Absolventen renommierter Musicalschulen von Hamburg bis Wien in einer Inszenierung mit großartiger Bühnenkulisse, tollen Choreografien, beeindruckenden Showeffekten und bezaubernden Kostümen, frei nach H. Ch.
Andersen/S. Moore
www.schneekoenigin-musical.de
Heimat- und Bürgerzeitungen –
hier steckt Ihre Heimat drin.
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www.wittich.de
Farbenfroh wie das Leben
An einem kalten Wintertag, an dem der Schnee besonders dicht
fällt, bekommt Kai Besuch von der Schneekönigin. Ihre seelenlose Kälte bemächtigt sich seines Herzens und sie verschleppt
ihn in ihr eiskaltes Reich.
Doch die Schneekönigin hat nicht mit der mutigen Gerda gerechnet, die nichts unversucht lässt, um ihren Liebsten Kai zu
finden. Eine abenteuerliche, zauberhafte und gefährliche Reise
liegt vor ihr, die sie zum verwunschenen Frühlingsgaden, auf
das Fest der Sommerprinzessin und in den Herbststürmen in
die Hände einer Räuberbande führt, bis sie endlich den eisigen
Palast der Schneekönigin erreicht.
Ob es Gerda gelingt, Kai zu retten, erfahren Sie in der immer
wieder berührenden Geschichte der Schneekönigin mit eigens
für diese Showproduktion geschriebener wunderbarer Musik.
Lassen Sie sich in die zauberhafte Welt des Märchens entführen.
Dauer: 110 min. incl. 20 min. Pause
Nicht nur für Kinder ab 5 Jahren
Änderungen vorbehalten
Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels erhältlich.
Tel.: 03443 303070, Markt 1, 06667 Weißenfels
City Rock Band WSF - Konzert und Tanz
am 28. Februar 2015 im Kulturhaus Weißenfels
Beginn: 20:00 Uhr! Einlass: 19:00 Uhr
Unter dem Motto: Oldies but Goldies - „The Story of Rock“ sind
alle Titel musikalische Erinnerungen einer Musikepoche aus den
60er- und 70e-Jahren.
Orientiert am Original und handgemacht von 6 Musikern die sich
seit 40 Jahren und länger mit dieser Musik in die Herzen der
Liebhaber dieser zeitlosen Musik gespielt haben.
Erweitert hat sich die Band in ihrer Stammbesetzung mit dem
bekannten Virtuosen und Sänger Klaus-Dieter Kilian im November 2014.
Geboten wird eine bunte Mischung bekannter Titel von Cream,
E. Clapton, Deep Purple, Golden Earring, CCR, Rolling Stones,
Spencer Davies Group, Free, Dire Straits, Steppenwolf, Jimi
Hendrix, Black Sabbath, Roy Orbison, Beatles, Equals, Scott
McKenzie, Procol Harum, Toto, Eagles, Canned Heat, Peter
Maffay, Bob Dylon, Albert Hammond, Santana, Uriah Heep, Eagles, Canned Heat und vielen anderen Bands dieser Zeit.
Eine besondere Überraschung wird an diesem Abend ein Widersehen mit der bekannten Band MARCATOS im Kulturhaus
Weißenfels sein. Diese Band hat 2015 ihr 50-jähriges Bühnenjubiläum und wird Hits von Eric Burdon und den Animals, Joe
Cocker, den Small Faces und anderen bekannten Bands in ihrem
Programm präsentieren.
Nach dem Motto: „Wie in alten Zeiten“ ist dieser Konzert- und
Tanzabend ein schöner Anlass sich mit Freunden und Bekannten
zu treffen, sich von der Musik inspirieren zu lassen und sich über
die Erlebnisse dieser bewegten Zeit gemeinsam auszutauschen.
Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels erhältlich.
Kartenpreis: 8,50 € zzgl. WG, Tel.: 03443 303070, Markt 1,
06667 Weißenfels
oder an der Abendkasse ab 19:00 Uhr zu 10,50 €.
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Silvesterkonzert „In des Jahres letzter Stunde“
mit Orgel und Trompete
©Ensemble Sjaella
(Foto: Copyright: Kulturamt)
Das Silvesterkonzert „In des Jahres letzter Stunde“ blickt auf
eine langjährige Tradition zurück. Während Jürgen Hartmann
schon seit vielen Jahren das Orgelspiel an der Trompete begleitet, so spielt Christoph Mehner in diesem Jahr das dritte Mal die
Förner-Orgel der Schlosskirche anlässlich des Silvesterkonzerts.
Die beiden Musiker spielen Stücke von Johann Sebastian
Bach, Edward Elgar, Wolfgang Amadeus Mozart, Otto Ketting und Georg Friedrich Händel.
Musiker: Orgel Christoph Mehner/
Trompete Jürgen Hartmann
Termin: 31.12.14, 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00)
Ort: Schlosskirche St. Trinitatis, Zeitzer Straße 4,
Weißenfels
Preise: Vorverkauf: 8,80 (inkl. Vorverkaufsgebühr) 10,00 €
an der Veranstaltungskasse
Vorverkauf: Touristinformation Weißenfels, Markt 1,
06667 Weißenfels
Sjaella, abgeleitet von dem schwedischen Wort „Sjael“, bedeutet „Seele“. Dahinter verbirgt sich eine rein weibliche A-Cappella-Formation aus Leipzig, bestehend aus sechs jungen Damen.
Seit nunmehr neun Jahren konzertiert das mehrfach preisgekrönte Ensemble (u.a. A CAPPELLA Award bei der Internationalen Acappella Competition in Leipzig, Ward Swingle Award
bei der International Acappella Competition in Graz) mit beachtlichem Erfolg im In- und Ausland und ist bei renommierten
Musikfestivals (Bachfest Leipzig, Aequinox Festival, MDR Musiksommer) ebenso wie in Funk und Fernsehen (ZDF „Annettes
DaschSalon“, Berlinale) zu Gast. Schon ihre erste CD »Sjaella«,
welche 2011 erschien, wurde in vielen Fachzeitschriften („Das
Orchester“, „Rondo“, „Sono“) sowie im Bayerischen Rundfunk
hochgelobt. Ihre neuste CD »Preisung« erschien im März 2014
auf der Longlist der Deutschen Schallplattenkritik.
Das Programm des Konzertes am 24. Januar 2015 wird geistliche Vokalmusik des 20. und 21. Jahrhunderts umfassen und
diese gekonnt mit Arrangements von Lutherchorälen und Volksliedern des 16. Jahrhundert verbinden.
Museum Schloss Neu-Augustusburg
EIN GESUNDES UND KULTURVOLLES 2015 WÜNSCHT
DAS MUSEUM NEU-AUGUSTUSBURG
Veranstaltung des
Weißenfelser Musikvereins
„Heinrich Schütz“ e. V.
Januar 2015
Samstag, 24. Januar, 17.00 Uhr Heinrich-Schütz-Haus
„Seelenklänge“
A Cappella vom Feinsten mit 6 jungen Sängerinnen
Sjaella
Viola Blache – Sopran
Marie Fenske – Sopran
Franziska Eberhardt – Sopran/Mezzosopran
Marie Charlotte Seidel – Mezzosopran/Alt
Felicitas Erben – Alt
Helene Erben – Alt/Kontraalt
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der Museumsleiter Martin Schmager
lädt zur Ersten Schlossführung ein
11. Januar 2015, 15.00 Uhr
Museum Schloss Neu-Augustusburg
eingeschränkte Öffnungstage
im Dezember 2014!
Das Museum Schloss Neu-Augustusburg ist am 24. und
31. Dezember 2014 sowie am 1. Januar 2015 für Besucher
nicht geöffnet. Den 2. Januar 2015 können Gäste bereits
wieder für einen Besuch im Museum nutzen um zum Beispiel
die Sonderausstellung „Im Land der Palme – 400 Jahre Herzog August“ oder die Kunstausstellung Sachsen-Anhalt Süd
„Triennale“ zu besichtigen.
Öffnungszeiten Museum Schloss Neu-Augustusburg:
Dienstag bis Sonntag 10 - 16 Uhr (Oktober bis März)
Geschlossen am 24. und 31. Dezember 2014, 1. Januar
2015
Kontakt
Museum Schloss Neu-Augustusburg
Zeitzer Straße 4
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 302552
Stadtmuseum sucht Zeitzeugen
Was geschah im Schloss Neu-Augustusburg zwischen 1945
und 1990, wie sah es da aus? Zur Beantwortung dieser Fragen sucht das Museum im Weißenfelser Schloss Neu-Augustusburg Zeitzeugen.
Martin Wimmer, der zurzeit dort ein Praktikum absolviert,
möchte ehemalige Bewohner aber auch Mitarbeiter von
Betrieben, Schulen und Kindergärten sowie Mitglieder der
Schlosskirchen-Gemeinde interviewen. Münden soll das
Projekt in einer Publikation.
Die Zeitzeugengespräche werden ausschließlich zur wissenschaftlichen Aufarbeitung aufgezeichnet und archiviert.
Wer Interesse hat und sich auf die Gespräche einlassen
möchte, kann sich dienstags bis freitags zwischen 8 und
15 Uhr unter folgender Telefonnummer bei Martin Wimmer
melden: 03443 302552.
Eine schöne Weihnachtszeit und herzlich willkommen!
Museum Neu-Augustusburg
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
25.12.14 und 26.12.14, 10.00 - 16.00 Uhr
27.12. - 30.12.14, 10.00 - 16.00 Uhr
Am 24.12.14, 31.12.14 und 01.01.15 hat das Museum geschlossen.
Schlosskirche
Barockausstellung
Am 28.12.14 gibt es von 11.00 bis 15.00 stündlich eine Führung in die Fürstengruft.
Schuhmuseum
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Schlosstheater im Museum Neu-Augustusburg
Hänsel und Gretel
Die Hexe Haladusa und das Wurzelmännchen
Ein Um-Weltmärchen zum Sehen, Riechen, Hören, Fühlen und
Schmecken für Kinder ab 5 Jahre.
1. Februar 2015, 15.00 Uhr
Zeitzer Str. 4 06667 Weißenfels
Mit anschließendem kleinen Museumsrundgang !
!
Dies ist eine Kinderfreikarte!!!
Nähere Informationen und Kartenbestellungen in der
Schlossbibliothek unter 0162 9867430!
2. Februar und 4. Februar 2015, 09.30 Uhr
Schuhmärchen
Ein märchenhafter Rundgang durch die Schuhausstellung
mit
der
Schusterfrau.
Anschließend Schuhkerzen tauchen oder Schuhbommeln gestalten.
Informationen zur Veranstaltung oder weitwere Terminwünsche gerne in der
Schlossbibliothek bei. I. Struve unter 0162 9867430. Wir
kommen auch gerne in Ihre Einrichtung!
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Weißenfelser Hofnarr lädt ein
Zaubereien mit der Prinzessin
Friederike
11. Februar 2015
09.30 Uhr
Schlosstheater Museum NeuAugustusburg
Zeitzer Str. 4
06667 Weißenfels
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„Im Sanitätsdienst ist Deutschland Spitzenreiter“
Kommandeur Dr. Stephan Schoeps ist seit sechs Monaten in Weißenfels im Dienst
©Kommandeur Dr. Stepan Schoeps (Quelle: Bundeswehr)
Ein geräumiges Büro mit großem Schreibtisch, Sitzecke und einem gerahmten Foto von Verteidigungsministerin Ursula von der
Leyen an der Wand - seit sechs Monaten leitet Generalarzt Dr.
Stephan Schoeps von hieraus das Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung.
Als Kommandeur ist ihm in Weißenfels ein Stab von 170 Soldatinnen und Soldaten unterstellt. In seiner Position koordiniert er
jedoch knapp 5.000 Frauen und Männer, die verteilt über die gesamte Bundesrepublik für den Sanitätsdienst der Bundeswehr
arbeiten. Seine Aufgabe als Kommandeur ist es, das medizinische Personal und Material zu einer perfekt auf den jeweiligen
Einsatz abgestimmten Truppe zusammenzustellen. „Wir müssen
sicherstellen, dass die Soldaten im Auslandseinsatz eine medizinische Versorgung mit gleicher Ergebnisqualität erhalten wie hier
in Deutschland“, sagt der 56-Jährige.
Damit der Auftrag erfolgreich ausgeübt werden kann, sorgt Generalarzt Schoeps dafür, dass stets ausreichend medizinisches
Material zur Verfügung steht und die Soldaten gut ausgebildet
sind. Aktuell wird aus Weißenfels beispielsweise die Beteiligung
an der Ebola-Mission in Liberia gesteuert. Die erste Truppe soll
bereits kurz vor Weihnachten aus dem Einsatz nach Hause zurückkehren und dann direkt von einem neuen Team abgelöst
werden. Vorab erhielten die Soldaten eine spezielle Schulung,
bei der sie unter anderem lernten, wie sie den Schutzanzug gefahrlos ausziehen. „Hier in Deutschland betreiben wir den Sanitätsdienst mit großem Aufwand. Der Mensch ist uns besonders
wichtig. Das ist ein Vorteil für jeden, der im Einsatz ist und für die
zivile Bevölkerung vor Ort. Die sanitätsdienstliche Versorgung
der Bundeswehr ist eine der besten der Welt.“
Auch mit den Bedingungen in der Sachsen-Anhalt-Kaserne ist
Schoeps zufrieden: „Es gibt hier eine Menge engagierter und
leistungsstarker Soldaten und die materielle Ausstattung wird
den meisten Anforderungen gerecht. Diesen Standard müssen
wir zumindest halten.“ Verbesserungspotenzial sieht er bei der
Fitness und beim Impfschutz. Um ein positives Vorbild zu sein,
nimmt der Kommandeur wenn immer möglich am dienstlichen
Sport teil.
Seine rasante Karriere bei der Bundeswehr verdankt der Generalarzt einem Zufall, denn eigentlich meldete sich Schoeps zu
den Fallschirmjägern, um als Zeitsoldat die dreijährige Wartezeit
auf sein Medizinstudium zu überbrücken. Kurz vor der Einberufung erfuhr er von der Möglichkeit, über die Bundeswehr Medizin
zu studieren.
„Das war für mich die Chance, Offizier und Arzt in einem Schritt
zu werden“, erinnert er sich. Nach einem kurzen Einsatz als
praktizierender Mediziner entdeckte Schoeps die Gestaltungsmöglichkeiten einer administrativen Laufbahn bei der Bundeswehr. „Es ist eine tolle Aufgabe, die Potenziale seiner Mitarbeiter
zu erkennen und zur Entfaltung zu bringen.“
Beruflich war der 56-Jähre schon in Essen, Hamm, Köln, Mönchengladbach, Hamburg, Bonn, Koblenz, Leer, München und
Berlin tätig. Als rastlos würde er sich trotzdem nicht bezeichnen. „Heimat ist dort, wo Familie und Freunde sind.“ Und das
ist im Fall des Generalarztes Meckenheim. Hier hat er einen festen Wohnsitz und lebt seit 1990 zusammen mit Frau und Sohn.
Weißenfels hat in ihm das Gefühl ausgelöst, zu seinen Wurzeln
zurückzukehren. „Ich fühle mich hier sehr wohl. Es ist leicht,
soziale Kontakte zu knüpfen, da die Bundeswehr in Weißenfels
willkommen und ein Faktor im Leben der Menschen ist. Auch
den Rückhalt, den wir hier von den Offiziellen und der Stadtverwaltung erhalten, weiß ich sehr zu schätzen.“
Auch berufliche Herausforderungen findet Schoeps an der Saale, denn beim Sanitätsdienst wird es in den kommenden Jahren
Umstrukturierungen geben. Das Prinzip von wenigen großen
Einsätzen gehört der Vergangenheit an. In Zukunft wird es aufgrund der angespannten Sicherheitslage viele kleine Einsätze
geben. „Die Herausforderung ist es, die Rettungskette in jedem
Winkel der Erde sicherzustellen und trotz der vielen Einsatzorte
die qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten“, so der
Kommandeur.
Aktuell sind seine Truppen in 17 Ländern aktiv; darunter auch
ein Standort in Afghanistan, für den jedoch 2015 der Rückzug
angeordnet wurde.
Er selbst war 2003 und 2009 in Afghanistan im Einsatz - keine leichte Zeit, wie Schoeps rückblickend sagt: „Es gibt keine
Eingewöhnungsphase, man wird sofort mit der Realität konfrontiert. Wenige Minuten nachdem ich beim ersten Einsatz das
Kommando übernommen hatte, starb ein Afghane in unserem
Lager. Solche Momente vergisst man nicht.“ Aber auch positive Erinnerungen verbindet er mit dem Einsatz. So haben er und
seine Kameraden Kinder mit Lippen-Gaumenspalte operiert und
ihnen damit ein normales Leben ermöglicht. „Ein Privileg unserer
Truppengattung ist es, dass wir uns als Sanitäter nie die Sinnfrage stellen müssen. Unser Einsatz ist immer vernünftig, wir sind
immer der Menschlichkeit verpflichtet. Und das ist gut so.“
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Vorlesetag im Knirpsenland
Vorlesen fördert bei Kindern die Lust aufs Lesen
DRK hilft weiterhin
Hochwasserbetroffenen
Der Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Roten
Kreuzes steht den Hochwasserbetroffenen weiterhin mit finanzieller Hilfe zur Seite. Der Staat übernimmt nach Antrag
bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bis zu 80 %
der Kosten für Gebäudeschäden.
Hochwasserbetroffene sind teils nicht in der Lage, die 20 %
Eigenmittel aufzubringen. Hier kann und will das DRK unter
Beachtung der sozialen Bedürftigkeit der Einzelnen finanzielle Hilfe leisten.
Wenden Sie sich daher an den für Sie zuständigen Kreisverband des DRK oder direkt an das Team Hochwasser
beim Landesverband, Rudolf-Breitscheid-Str. 6 in 06110
Halle.
Anträge finden Sie auch im Internet unter spendenantrag.
de oder auf der Internetseite des DRK Landesverbandes
Sachsen-Anhalt.
Wir helfen Ihnen weiter — Ihr Deutsches Rotes Kreuz
Sachsen-Anhalt
Neu in der Touristinformation Weißenfels
Seit Oktober 2014 ist die Touristinformation Weißenfels
„MZ – Service Punkt“
Unsere Leistungen für Sie:
Aboservice
- Bestellung Zeitungsabonnement
- Ummelden der Zeitung im Urlaub
Anzeigenservice
- Aufgabe von fröhlichen Familienanzeigen,
- Fließsatz- und Systemanzeigen
- Traueranzeigen
MZZ Briefdienst
- Verkauf von Briefmarken
- Annahme und Herausgabe von Briefen
Die Kinder vom Knirpsenland waren beim Vorlesetag aufmerksame Zuhörer (Quelle: AOK).
Gespannt lauschten 18 Kinder der Weißenfelser Kita Knirpsenland am 21. November 2014 den Geschichten, die Michael
Schwarze von der AOK Sachsen-Anhalt mitgebracht hatte. Zum
Vorlesetag stellte der Regionalsprecher die Bücher „Ich will so
bleiben, wie ich bin“ und „Bald komme ich in die Schule“ vor.
„Vorlesen regt nicht nur die Fantasie an, sondern macht auch
neugierig auf das eigene Lesen“, sagte Schwarze. Eine Studie
der Krankenkasse habe ergeben, dass gemeinsam verbrachte
Zeit Kindern und Eltern gut tut und somit der Familiengesundheit
förderlich ist. „Ja, und was ist gemütlicher und wirkt entschleunigender, als ein Bilderbuch mit den Kleinsten anzuschauen oder
gemeinsam eine Geschichte zu lesen?“, so der Regionalsprecher.
Lesekompetenz sei zudem eine wichtige Schlüsselqualifikation,
die wesentlich zum Schulerfolg beiträgt und notwendig ist, um
sich über einen gesunden Lebensstil zu informieren.
Der bundesweite Vorlesetag von der Stiftung Lesen findet seit
2004 mit der Wochenzeitschrift DIE ZEIT und der Deutschen
Bahn statt. Ziel ist es, ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für
das Vorlesen zu setzen. 2013 haben rund 80.000 Vorleser, darunter 1.000 Politikerinnen und Politiker sowie 150 Prominente
aus Kultur, Medien und Sport teilgenommen. Vorleseorte waren
Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und zunehmend auch ungewöhnliche Orte wie beispielsweise Riesenrad,
Zug, Tierpark oder Museum. Die AOK ist seit 2013 Mitglied im
Stifterrat der Stiftung Lesen.
„Mal wieder so richtig Theater gemacht!“
MZ-Shop
- Verkauf von MZ- Rezeptheften
- Verkauf von MZ-Magazinen
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070
Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
Foto: Kita Mischka Langendorf
In einer ganzen Woche im September drehte sich in unserer Kita
„Mischka“ in Langendorf wieder mal alles ums Thema Theater,
Musik, Tanz und Bewegung. Da war für Jeden etwas dabei. Es
wurde gesungen, getanzt, Pantomime gemacht, musiziert und
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gelacht. Viel Freude hatten unsere Kinder beim Mitmachtheater,
bei Mitmachliedern und Co. Höhepunkt der Theatertage war der
Besuch von Jürgen Denkewitz mit seiner Liederkiste. In der Klosterkirche in Langendorf lauschten wir gespannt seinen Liedern
und begleiteten ihn auf der Löwenjagd. Die Freude an Musik und
Bewegung stand bei seinem Programm im Vordergrund. Für dieses tolle kulturelle Erlebnis bedanken wir uns recht herzlich bei
Jürgen Denkewitz, dem Förderverein Klosterkirche Langendorf
sowie der Kreissparkasse Burgenlandkreis, die die finanziellen
Mittel für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt hat.
Der nächste Kurs fand im AOK-Kundencenter Weißenfels, Schillerstr. 14, am 9. Dezember 2014, um 15 Uhr, statt. Er war für
alle Teilnehmer kostenfrei. Wann und wo weitere Seminare stattfinden, erfahren Interessierte auf www.aok.de/familienexperten
und an der kostenfreien Servicehotline 0800 2265726.
Kinder und Erzieher der Kita „ Mischka“ Langendorf
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Freie evangelische Schule
Freie evangelische Schule Weißenfels Höfische Weihnacht
Reanimationsübung an der Puppe (Quelle: Asklepios-Klinik Weißenfels)
Weißenfelser Gästeführer tragen sich ins
Goldene Buch von Bad Langensalza ein
Foto: T. Rech
Dies alles konnte man am 1. Advent an den Ständen der Freien
Evang. Schule Weißenfels im Marien-Kirchhof entdecken:
* mit Hilfe der Zimmerei Jirsak ein Futterhäuschen für die Vögel bauen,
* Echtholz- Reifenmotive selbst gestalten,
* sich ein leckeres Stockbrot, heißen Kakao oder eine Roster
schmecken lassen,
* die Mitarbeiter der FESW treffen
* und sich über die christliche Grundschule informieren.
Wir danken den Verantwortlichen der Höfischen Weihnacht, den
Mitarbeitern der Kirchgemeinde und Pfarrer Schmelzer sowie
den vielen Besuchern des Marien-Kirchhofes.
Uns hat der Tag viel Freude bereitet.
Danke Weißenfels!
30. Kinder-Erste-Hilfe-Kurs im Jahr 2014
Eltern von Kleinkindern lernten im Notfall
richtig zu handeln
Ein spezielles Erste-Hilfe-Seminar für Eltern und Angehörige
von Kindern bis zu sechs Jahren fand am 19. November 2014
in der Asklepios-Klinik in Weißenfels statt. Antje Hunold, Rettungsassistentin beim DLRG und Expertin für Kinder-Erste-Hilfe,
erläuterte wichtige Regeln und Sofortmaßnahmen, die im Notfall
vorgenommen werden können.
An Übungspuppen lernten die 21 Teilnehmer eine Reanimation.
Darüber hinaus erfuhren sie, was zu tun ist, wenn sich das Kind
verbrennt, einen Gegenstand verschluckt, von einem Insekt gestochen wurde oder gestürzt ist.
Es war bereits das 30. Kinder-Erste-Hilfe-Seminar, dass die AOK
Sachsen-Anhalt in diesem Jahr durchführen ließ.
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Die Gästeführer aus Bad Langensalza und Weißenfels vor dem
Friederikenschlösschen
(Quelle: privat)
Um ihr Wissen über Weißenfels zu erweitern unternehmen die
Mitglieder des „Weißenfelser Gästeführer“ e. V. regelmäßig Exkursionen. Besonders freundlich wurden sie im Oktober 2014 in
der Kur- und Rosenstadt Bad Langensalza empfangen.
Anlass des Ausfluges war der 400. Geburtstag von Herzog August von Sachsen-Weißenfels, zu dessen Regierungszeit Bad
Langensalza zur Sekundogenitur Weißenfels gehörte. Sechs
Stadtführer empfingen die 20 Weißenfelser in historischen Kostümen und boten ihnen eine besondere Stadtführung durch
die verschiedenen Epochen der Kurstadt. Auf dem Programm
stand natürlich auch ein Besuch des Friederikenschlösschens,
dem Alterswohnsitz von Friederike von Sachsen-Weißenfels. Die
zweite Ehefrau von Weißenfels letztem Herzog, Johann Adolf II.,
lebte bis zu ihrem Tod 1775 in diesem komfortablen Gebäude in
Bad Langensalza. Als krönenden Abschluss erhielten die Weißenfelser Gästeführer die Ehre, sich in das Goldene Buch der
Stadt einzutragen.
Bereits im Juli waren die Stadtführer aus Bad Langensalza nach
Weißenfels gereist, um Friederike von Sachsen-Weißenfels in
der Fürstengruft im Schloss Neu-Augustusburg zu „besuchen“.
Damals hatten die Weißenfelser ihre Kolleginnen und Kollegen
ebenfalls in historischen Kostümen durch die Saalestadt geführt. Der Kontakt zwischen den beiden Vereinen soll auch zukünftig erhalten bleiben.
Kreisrassegeflügelausstellung des
Kreisverbandes
HohenmölsenWeißenfels in
Uichteritz-Lobitzsch
am
29.12. und 30.12.2014
Geöffnet am 29.12. von 9 bis 18 Uhr und am 30.12. von 9
bis 14 Uhr.
Es laden ein die Rassegeflügelzuchtvereine aus Uichteritz
und Lobitzsch
06667 Weißenfels OT Uichteritz-Lobitzsch, Gosecker Str. 13
Für Rückfragen Telefon 01705607231.
Ein großes
Dankeschön für
das Miteinander
im Jahr 2014
Auf diesem Wege
bedanken wir uns bei
allen Kindern, Eltern,
Großeltern und Familien für die enge Zusammenarbeit, das
Vertrauen, für Verständnis und Zeit.
Ein großes Dankeschön an unsere ehrenamtlichen Helfer
Frau Wagner, Frau Schünzel und Frau Ritter, die immer zur
Stelle sind, um zu helfen.
Wir bedanken uns beim Team der Tagespflege des DRK Weißenfels für die vielen gemeinsamen Aktivitäten im Jahr 2014.
Ein Dank geht auch an die Erzieherinnen und Erzieher im
Team für die hohe Motivation und ihre Einsatzbereitschaft
wie auch an den Träger das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Weißenfels e. V., für die Umsetzung unserer Idee.
Die „SüdstadtKnirpse“ freuen sich auf viele spannende Aktivitäten im Jahr 2015 und laden alle Interessierten recht herzlich dazu ein.
GroßkorbethscherKarneval 2015
Alle Veranstaltungen in der neuen Ballsporthalle!!!
Motto: Alles tanzt nach unsrer Pfeife!
Großes Programm: in d. Bütt der “Kleine Reiner und
der große Fetsch“, das Mädchenballett „die frechen
Früchtchen“, „die Nachrichtensprecherin“ und mit
den „Knorpelkirschen“, den „Oberkrainern“, dem
„Männerballett“, dem „Kinderballett“, „Die Zwee
Korbethschen“, „Die Heißen Funken“, der Saalpolizei, u. v. m.
Eröffnung a
m 07.02.2015, Beginn 20.00 Uhr
Kinderfasching am 08.02.2015, Beginn 15.00 Uhr
Weiberfasching am 12.02.2015, Beginn 19.00 Uhr
Festsitzung am 14.02.2015, Beginn 20.00 Uhr
Seniorenfasching am 15.02.2015,
Beginn 15.00 Uhr
Rosenmontag am 16.02.2015, Beginn 20.00 Uhr
Karten an der Abendkasse und Kartenvorbestellungen beim Schatzmeister unter Tel. 034446 90530
oder 20746
Es lädt ein: die GCG e.V.
Ramona Burkhardt, Leiterin „SüdstadtKnirpse“
Wir Markwerbener Kulturbanausen wünschen eine frohe
Weihnacht und einen guten Start in ein gesundes und glückliches Jahr 2015!
Danke an alle, die uns immer unterstützen; wir freuen uns auf
eine gute Zusammenarbeit im neuen Jahr!
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Veranstaltungen des
1. TCV – das verrückte
Original zur 66. Karnevalssession in Tagewerben
Donnerstag, 12.02.2015 - TCV Weiberfastnacht
Freitag, 20.02.2015 - Jubiläumsveranstaltung mit
Festprogramm
Samstag, 21.02.2015 - Straßen- und
Partymeile mit
2 großen Festzelten
Sonntag, 22.02.2015 - Kinderfasching
für unsere kleinen Narren
Samstag, 28.02.2015 - Seniorenkarneval ab 15.00 Uhr
in Reichardtswerben in der
Gaststätte „Zum
deutschen Kaiser“
Alle Veranstaltungen finden in unserem
Festzelt auf dem Platz an der Feuerwehr in
Tagewerben statt, die Straßenmeile dann
wie gewohnt in 2 Zelten.
Kartenvorverkauf ab 07.01.2015 bei:
- Di. Art Foto & Design, Kleine Galandstraße in Weißenfels
- Holiday Land, Reisebüro Ehret, Merseburger Str. 135 in Weißenfels
(E-Center)
- Voigt’s Kaufladen in Reichardtswerben
„In Langendorf ist Karneval, Helau ist
das nicht fein …“
Liebe Langendorferinnen und Langendorfer,
mit dieser Textzeile aus unserem Karnevalslied, möchte ich
Sie herzlich einladen, eine Karnevalsveranstaltung der
51. Session des 1. Langendorfer Carnevalsclubs in Langendorf, im Gasthaus Lorbeer, zu besuchen. Wie in jedem
Jahr wird für jede Altersgruppe und jeden Geschmack eine
Veranstaltung geboten und ich verspreche Ihnen, wir werden ein paar amüsante, kurzweilige und schöne Stunden
beim „Karneval in Langendorf“ miteinander verleben.
Ihre Eintrittskarten zu unseren Veranstaltungen erhalten
Sie, und das ist neu ab 2014/15, ausschließlich im Bestellshop A. Rindfleisch in Langendorf, Obergreißlauer Str. 2
(Langendorfer Kreuzung/Denkmal).
Die bisher gewohnte Vorbestellung per Telefon können wir
Ihnen ab sofort leider nicht mehr anbieten.
Ab 15.12.2014 werden die Eintrittskarten für alle Abendveranstaltungen im Bestellshop für Sie erhältlich sein. Natürlich wird es auch weiterhin Rest-Karten an der Abendkasse
für Kurzentschlossene geben.
Ich freue mich auf eine schöne Karnevalsveranstaltung mit
Ihnen, laden Sie auch Freunde und Bekannte dazu ein,
dann sehen wir uns zur 51. Session des 1. Langendorfer
Carnevalsclub e. V. im Januar/Februar 2015 bei Lorbeers.
Bis dahin ein dreifaches Kaki Helau!
Ralph Melle (Präsident 1. LCC e. V.)
Diorama „Schlacht bei Roßbach“
Foto: IG Diorama „Schlacht bei Roßbach e. V.
Das Diorama “Schlacht bei Roßbach“ in Reichardtswerben kann in den Monaten Dezember bis April jederzeit
unter Voranmeldung besucht werden. Das Diorama zeigt
die Schlacht bei Roßbach vom 5. November 1757 an Hand
von ca. 4500 handbemalte Zinnfiguren. Ein kleines Museum schließt sich in weiteren Räumen an.
Voranmeldungen bitte an Herrn Krämer, Tel.: 03443 279852
und Herrn Heuer, Tel.: 03443 200676
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Neu in der Touristinformation Weißenfels
Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem
CTS eventim:
Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport
und Show
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070
Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
Liebe Langendorfer Seniorinnen und
Senioren,
Alle Jahre wieder …
Es beginnt die schönste Zeit im Jahr - Weihnacht -.
Wir haben auch in diesem Jahr wieder viel erlebt, ob
sportlich, auf Tagesfahrten oder bei unseren vielen Veranstaltungen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches und
besinnliches Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch
ins Jahr 2015.
Ihre Seniorenbetreuerin
Regina Liebmann
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Seniorenclub
Weißenfelser Fußballverein „Schwarz-Gelb“
sucht Pächter für seine Vereinsgaststätte
Nun neigt sich wieder ein Jahr dem Ende zu. Zwölf Monate mit interessanten Erlebnissen liegen bald hinter uns. Wir
haben gemeinsam gesungen und gebastelt. Wir haben interessanten Vorträgen gelauscht, im Sommer eine musikalische Weltreise unternommen und auf dem Geiseltalsee
eine echte Seereise erlebt. Wir waren aktiv beim Fotoprojekt um Horst P Horst, beim Kegeln und beim Minigolf. Wir
hatten Zeit für das Miteinander und haben neue Bekanntschaften gemacht, haben in der Gemeinschaft Neues erlebt.
Im Dezember gibt es wieder in allen Gruppen eine gemütliche Weihnachtsfeier.
Etwas ganz Besonderes hat der AWO-Chor dazu vorbereitet. Hier spielen und singen die Senioren das Krippenspiel
und bereiten damit allen eine große Freude.
Wir wünschen all unseren Senioren, unseren Partnern, den
Gastwirten und allen, die uns unterstützt haben ein frohes
Weihnachtsfest und eine gesundes neues Jahr.
Ihre Seniorenbetreuer Ines Thalheim und Carola Herzberg!
Veranstaltungsplan
der Volkssolidarität
für Januar 2015
im Zentrum Klosterstraße 8
07.01.2015
14.00 Uhr
08.01.2015
14.00 Uhr
13.01.2015
14.00 Uhr
15.01.2015
14.00 Uhr
20.01.2015
14.00 Uhr
21.01.2015
14.00 Uhr
22.01.2015
14.00 Uhr
27.01.2015
14.00 Uhr
29.01.2015
14.00 Uhr
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele)
Kaffeenachmittag mit Bingospiel
Handarbeit und Spiele
Neujahrstanz im Restaurant „Yamas“ Naumburgerstraße mit Herrn Schulze
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele)
Gedächtnistraining
Handarbeit und Spiele
Dienstags treffen sich unsere Schachspieler von 9.00 Uhr bis
12.00 Uhr.
Wir bitten um Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen unter
Tel. 334823 oder im Büro Klosterstraße 8.
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Der Weißenfelser Fußballverein „Schwarz-Gelb 1903 e. V.“
sucht zum nächstmöglichen Termin einen Pächter für seine
Vereinsgaststätte in der Selauer Straße 29, in Weißenfels.
Gaststätte: 25 Plätze, ca. 105 m2, Freisitz: 18 Plätze, Küche
komplett eingerichtet. Bei Bedarf steht ein angrenzendes
Vereinszimmer (ca. 50 Plätze) nach Absprache zur Mitnutzung für Feierlichkeiten zur Verfügung.
Auskunft unter: Herr Reichert, 03443 307577, Frau Wilnewski, 03443 300153,
Pachtpreis: Verhandlungssache
Das Vereinszimmer kann zz. auch einzeln zu privaten Feierlichkeiten vermietet werden!