Exklusive Golfreise mit Robert Wegener

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Exklusive Golfreise mit Robert Wegener
Exklusive Golfreise
mit Robert Wegener
Headprofessional unseres IAC Clubs Berliner Golf &
Country Motzener See e.V.
8 Tage Fuerteventura
5*-Hotel Elba Palace Golf
Leistungen:
• Golftraining und Rundenbegleitung durch
Ihren Golfprofessional Robert Wegener
• 7 Übernachtungen im 5*-Hotel
Elba Palace Golf mit reichhaltigem
Frühstücksbuffet und Wahlmenü am Abend
• 3 x Greenfee Fuerteventura Golfclub,
2 x Greenfee Salinas Golf Club
• Bevorzugte Abschlagszeiten
inklusive Trolley u. Token mit Rangebällen
auf beiden Golfplätzen
• 2 x Besuch der Hotel-Relax-Area
• Inklusive Transfer Flughafen - Hotel u. zurück
Hinweis: mindestens 8 Teilnehmer.
Termin: 23. - 30. Januar 2016
Preis:
Reisepreis p.P. im DZ
EZ-Zuschlag
1.470 €
345 €
Flugkosten: zum Tagespreis, ca. 300 €
Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10
www.koegelreisen.de
•
e-Mail: [email protected]
5*HOTEL ELBA PALACE GOLF (Fuerteventura)
Ort: Caleta de Fuste - Region: Fuerteventura
Lage: Das 2002 eröffnete Spitzenhotel der Insel liegt
ruhig, direkt am 18-Loch Golfplatz des Fuerteventura
Golf Clubs. Die typische kanarische Architektur mit
Holzbalkonen und Patios prägen das Ambiente. Die
Dekoration der Zimmer ist bis in kleinste Details dem
kanarischen Stil angepasst.
Den feinsandigen Strand von Castillo sowie Einkaufsmöglichkeiten, Bars und Restaurants erreichen Sie
nach ca. 1,3 km. Mehrmals täglich fährt ein kostenloser
Shuttlebus.
Ausstattung: Das Hotel verfügt über 61 Zimmer auf
zwei Etagen. Neben der Empfangshalle mit Rezeption
gibt es das Restaurant „St. Andrews“ mit Spezialitätenküche, eine Pianobar sowie eine Caféteria mit Terrasse. Zu den weiteren Annehmlichkeiten gehören ein
Weinkeller, Bibliothek, Boutiquen und eine Wäscherei
(gegen Gebühr). In der gepflegten, subtropischen Gartenanlage befindet sich ein Süßwasser-Swimmingpool
mit Sonnenterrasse. (Liegen, Sonnenschirme und
Badetücher sind inklusive.) Alle gängigen Kreditkarten
werden akzeptiert.
Zimmer: Sie wohnen in elegant ausgestatteten Zimmern mit Bad und separater Dusche, WC, Föhn,
Telefon, WLAN, Safe, Sat.-TV, Minibar (gegen Gebühr),
Kaffee-/Teezubereiter, Deckenventilator, Klimaanlage
sowie Balkon oder Terrasse. Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Gastronomie
Es wird eine vielfältige Küche gehobener Qualität angeboten. Im Exquisit-Restaurant „St. Andrews“ erwarten
Sie vorzügliche Speisen à la Carte.
Von der Terrasse des Restaurants “Loch 19”, haben
Sie einen ausgezeichneten Blick zum Golfplatz. Ein
köstliches Buffet, sowie eine Salat-Karte aus Pasta und
kanarischen Tages-Fischfängen laden Sie zum Genuss
eines Mittagessens Ihrer Wahl ein.
Golf
Der Golfplatz ist vom berühmten Architekten Juan
Caterineau entworfen worden. Vom Hotel aus geht
er flach in Richtung Meer. Es handelt sich um einen
klassischen Golfplatz Par 70 mit 12 Löchern Par 4, 2
Löcher Par 5 und 4 Löcher Par 3. Der Platz ist sehr
schön bepflanzt und einige, wenige Schläge werden
über Wasser gespielt.
Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10
www.koegelreisen.de
•
e-Mail: [email protected]
Reiseanmeldung
Reisetitel: Golfreise in das 5*-Hotel Elba Palace Golf
Rücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung: DZ: 54 €
Reisezeitraum: 23. - 30.01.2016
Gewünschter Abflugsort: Zimmerwunsch:
EZ: 67 €
Rücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung: DZ: 74 €
Einzelzimmer: Doppelzimmer: EZ: 89 €
Daten des Zimmerpartners: Name, Vorname: Name, Vorname: Straße: Straße: PLZ: Ort: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Telefon: Fax: e-Mail: e-Mail: Geburtsdatum: Geburtsdatum: Bemerkungen: Die beiliegenden Reisebedingungen erkenne ich an. Die Anzahlung von 20% wird nach Erhalt der Reisebestätigung unter Angabe der
Teilnehmernummer auf eines der folgenden Konten überwiesen: Berliner Bank IBAN: DE79 1007 0848 0421 4664 00, BIC: DEUTDEDB110
Postbank Berlin IBAN: DE49 1001 0010 0025 7811 06, BIC: PBNKDEFF
UST-ID-Nr.: DE 136167701
Datum: Unterschrift: Sofern gewünscht, sind wir Ihnen bei Flugbuchungen und Verlängerungswünschen gern behilflich.
Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10
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AGB - Reisebedingungen
1. Buchung der Reise / Vertragsschluss
1.1 Die Reiseanmeldung (Buchung) kann mündlich, telefonisch, in Textform oder auf elektronischem Weg (Email,
Internet) erfolgen. Mit ihr bietet der Kunde den Abschluss
eines Reisevertrages an, er ist an sein Angebot 14 Tage
ab Zugang der Anmeldung bei Lothar Kögel, Kögelreisen
(im folgenden LK) gebunden. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn eine inhaltlich dem Angebot entsprechende
Buchungsbestätigung in Textform durch LK beim Kunden
innerhalb der Bindungsfrist zugeht.
1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit LK. Sie
sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
2. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen
2.1 Die erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden
ausschließlich zur Reiseabwicklung und sonstigen eigenen Kundenbetreuung verwendet. Will der Kunde keine
Werbung von LK erhalten, kann er der Datenverwendung
insoweit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Wie für die Geltendmachung der weiteren
Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu kurze Mitteilung, siehe unten angegebene Kontaktdaten.
2.2 Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet
Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden
Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden
Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht.
Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft
angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Die „Black List“ ist auf folgender
Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
3. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung
3.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende sind
nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines im Sinne des
§ 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.
3.2 Bei Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% pro Person des Reisepreises fällig.
Der restliche Reisepreis ist 26 Tage vor Reisebeginn fällig.
4. Preisänderungen
4.1 LK darf den Reisepreis erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für LK nach Vertragsschluss nachfolgend bezeichnete Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen
oder neu entstehen, die LK nicht zu vertreten hat: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten
(insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang
mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlichrechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch
nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn
der Reise mehr als vier Monaten liegen.
4.2 Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden,
der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen
betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten
Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer
Gesamtheit betreffen, werden sie auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung
für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich
kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret
erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. LK ist verpflichtet, dem Kunden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
4.3 LK hat dem Kunden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
4.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der
Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom
Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus
dem Angebot von LK verlangt werden, sofern LK diese
ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen
einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber LK erklärt werden.
5. Wechsel in der Person des Reisenden
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein
von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. LK kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Bei erfolgtem Eintritt haften Kunde und Dritter gemeinsam
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn
Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann nach Wahl von LK (die LK ab Versand
der Stornorechnung ohne Einwilligung des Kunden nicht
mehr ändern kann) eine konkret berechnete Rücktrittentschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB oder folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
bei Schiffsreisen
bis Ablauf des 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis Ablauf des 25. Tag vor Reiseantritt 40 %
bis Ablauf des 18. Tag vor Reiseantritt 50 %
bis Ablauf des 11. Tag vor Reiseantritt
60 %
bis Ablauf des 4. Tag vor Reiseantritt 80 %
bis zum Tag des Reisebeginns/Nichtantritt 95 %
bei allen sonstigen Reisen
bis Ablauf des 31. Tag vor Reiseantritt
20 %
bis Ablauf des 25. Tag vor Reiseantritt
40 %
bis Ablauf des 18. Tag vor Reiseantritt
50 %
bis Ablauf des 11. Tag vor Reiseantritt
60 %
bis Ablauf des 04. Tag vor Reiseantritt
80 %
bis zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise
90 %
des Reisepreises. Maßgeblich für die Berechnung der
Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar
nicht entstandenen Schadens unbenommen.
7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen,
die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann LK spätestens am 28. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht
erreicht wird.
Tritt LK in einem solchen Fall vom Reisevertrag zurück,
kann der Kunde alternativ zur Rückabwicklung des Vertrags die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen,
sofern LK in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den
Kunden aus seinem Angebot zur Verfügung zu stellen.
8. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
8.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann
der Reiseteilnehmer vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dieser kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom
Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Fristsetzung
ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige
Abhilfe durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
geboten ist.
8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) erheben. Dieser
Anspruch entfällt, soweit er es schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
8.4 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder
ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so
kann er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene
Frist zur Abhilfe zu setzen. Fristsetzung ist unnötig, wenn
Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert
wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
8.5 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von LK
veranstalteten Reisen vom Reiseteilnehmer an die örtliche Vertretung von LK zu richten (Name und Anschrift in
den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind
sie an LK direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu
richten.
9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
9.1 Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung
von LK (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der
Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen
entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich und erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen LK anzuerkennen oder derartige
Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
9.2 Eine Kündigung des Reisevertrages durch LK (z. B.
bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung
oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von LK ausgesprochen werden, diese sind insoweit bevollmächtigt.
10. Versicherungen
LK empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt gerne entsprechende Angebote der
Europäischen Reiseversicherung AG
(www.reiseversicherung.de).
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Die Information über solche Bestimmungen durch LK
bei Buchung bezieht sich auf den aktuellen Stand für deut-
sche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher
Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht
wurden.
11.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser
Bestimmungen besteht. LK wird sich bemühen, den Kunden von Änderungen unverzüglich zu unterrichten, es wird
jedoch empfohlen, auch selbst die Medien zu verfolgen.
11.3 Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thromboseund anderen Gesundheitsrisiken einholen. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch
erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste
oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
11.4 Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der
genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so
berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom
Reisevertrag, soweit die genannten Schwierigkeiten von
LK nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Fall
schuldhaften Verhaltens bleiben hiervon unberührt.
12. Haftungsbeschränkungen für LK als
Reiseveranstalter
12.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b. LK für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Die Haftung von LK gegenüber dem Reiseteilnehmer
auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird,
soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen
Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis €
4.100,00 haftet LK jedoch unbeschränkt.
13. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
13.1 Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser
Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen LK gegenüber innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
unter der unten angegebenen Adresse geltend gemacht
werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang der entsprechenden Erklärung maßgeblich. Nach Fristablauf können
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
war.
13.2 Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in
einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden
oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte.
14. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Drucklegung der Golfreise erfolgte am 01.07.2015.
Die Ausschreibung im Prospekt bzw. im Internet kann nur
die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den
Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.
15. Haftung von LK bei Vermittlung fremder
Leistungen
Vermittelt LK ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen,
z.B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet
LK nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung
selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen
Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. LK haftet nur für die
ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die
Leistung selbst.
16. Sonstiges
Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere – soweit deutsches Recht anwendbar ist –
§§ 651 a ff BGB für die Tätigkeit als Reiseveranstalter.
Veranstalter:
Kögelreisen, Lothar Kögel
Hartmannstr. 30
12207 Berlin
Telefon: (030) 771 30 10
Telefax: (030) 771 30 133
e-mail: [email protected]
www.koegelreisen.de