Exklusive Golfreise mit Robert Wegener
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Exklusive Golfreise mit Robert Wegener
Exklusive Golfreise mit Robert Wegener Headprofessional unseres IAC Clubs Berliner Golf & Country Motzener See e.V. 8 Tage Fuerteventura 5*-Hotel Elba Palace Golf Leistungen: • Golftraining und Rundenbegleitung durch Ihren Golfprofessional Robert Wegener • 7 Übernachtungen im 5*-Hotel Elba Palace Golf mit reichhaltigem Frühstücksbuffet und Wahlmenü am Abend • 3 x Greenfee Fuerteventura Golfclub, 2 x Greenfee Salinas Golf Club • Bevorzugte Abschlagszeiten inklusive Trolley u. Token mit Rangebällen auf beiden Golfplätzen • 2 x Besuch der Hotel-Relax-Area • Inklusive Transfer Flughafen - Hotel u. zurück Hinweis: mindestens 8 Teilnehmer. Termin: 23. - 30. Januar 2016 Preis: Reisepreis p.P. im DZ EZ-Zuschlag 1.470 € 345 € Flugkosten: zum Tagespreis, ca. 300 € Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10 www.koegelreisen.de • e-Mail: [email protected] 5*HOTEL ELBA PALACE GOLF (Fuerteventura) Ort: Caleta de Fuste - Region: Fuerteventura Lage: Das 2002 eröffnete Spitzenhotel der Insel liegt ruhig, direkt am 18-Loch Golfplatz des Fuerteventura Golf Clubs. Die typische kanarische Architektur mit Holzbalkonen und Patios prägen das Ambiente. Die Dekoration der Zimmer ist bis in kleinste Details dem kanarischen Stil angepasst. Den feinsandigen Strand von Castillo sowie Einkaufsmöglichkeiten, Bars und Restaurants erreichen Sie nach ca. 1,3 km. Mehrmals täglich fährt ein kostenloser Shuttlebus. Ausstattung: Das Hotel verfügt über 61 Zimmer auf zwei Etagen. Neben der Empfangshalle mit Rezeption gibt es das Restaurant „St. Andrews“ mit Spezialitätenküche, eine Pianobar sowie eine Caféteria mit Terrasse. Zu den weiteren Annehmlichkeiten gehören ein Weinkeller, Bibliothek, Boutiquen und eine Wäscherei (gegen Gebühr). In der gepflegten, subtropischen Gartenanlage befindet sich ein Süßwasser-Swimmingpool mit Sonnenterrasse. (Liegen, Sonnenschirme und Badetücher sind inklusive.) Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Zimmer: Sie wohnen in elegant ausgestatteten Zimmern mit Bad und separater Dusche, WC, Föhn, Telefon, WLAN, Safe, Sat.-TV, Minibar (gegen Gebühr), Kaffee-/Teezubereiter, Deckenventilator, Klimaanlage sowie Balkon oder Terrasse. Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung. Gastronomie Es wird eine vielfältige Küche gehobener Qualität angeboten. Im Exquisit-Restaurant „St. Andrews“ erwarten Sie vorzügliche Speisen à la Carte. Von der Terrasse des Restaurants “Loch 19”, haben Sie einen ausgezeichneten Blick zum Golfplatz. Ein köstliches Buffet, sowie eine Salat-Karte aus Pasta und kanarischen Tages-Fischfängen laden Sie zum Genuss eines Mittagessens Ihrer Wahl ein. Golf Der Golfplatz ist vom berühmten Architekten Juan Caterineau entworfen worden. Vom Hotel aus geht er flach in Richtung Meer. Es handelt sich um einen klassischen Golfplatz Par 70 mit 12 Löchern Par 4, 2 Löcher Par 5 und 4 Löcher Par 3. Der Platz ist sehr schön bepflanzt und einige, wenige Schläge werden über Wasser gespielt. Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10 www.koegelreisen.de • e-Mail: [email protected] Reiseanmeldung Reisetitel: Golfreise in das 5*-Hotel Elba Palace Golf Rücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung: DZ: 54 € Reisezeitraum: 23. - 30.01.2016 Gewünschter Abflugsort: Zimmerwunsch: EZ: 67 € Rücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung: DZ: 74 € Einzelzimmer: Doppelzimmer: EZ: 89 € Daten des Zimmerpartners: Name, Vorname: Name, Vorname: Straße: Straße: PLZ: Ort: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Telefon: Fax: e-Mail: e-Mail: Geburtsdatum: Geburtsdatum: Bemerkungen: Die beiliegenden Reisebedingungen erkenne ich an. Die Anzahlung von 20% wird nach Erhalt der Reisebestätigung unter Angabe der Teilnehmernummer auf eines der folgenden Konten überwiesen: Berliner Bank IBAN: DE79 1007 0848 0421 4664 00, BIC: DEUTDEDB110 Postbank Berlin IBAN: DE49 1001 0010 0025 7811 06, BIC: PBNKDEFF UST-ID-Nr.: DE 136167701 Datum: Unterschrift: Sofern gewünscht, sind wir Ihnen bei Flugbuchungen und Verlängerungswünschen gern behilflich. Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10 www.koegelreisen.de • e-Mail: [email protected] AGB - Reisebedingungen 1. Buchung der Reise / Vertragsschluss 1.1 Die Reiseanmeldung (Buchung) kann mündlich, telefonisch, in Textform oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) erfolgen. Mit ihr bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages an, er ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei Lothar Kögel, Kögelreisen (im folgenden LK) gebunden. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn eine inhaltlich dem Angebot entsprechende Buchungsbestätigung in Textform durch LK beim Kunden innerhalb der Bindungsfrist zugeht. 1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit LK. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen 2.1 Die erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Reiseabwicklung und sonstigen eigenen Kundenbetreuung verwendet. Will der Kunde keine Werbung von LK erhalten, kann er der Datenverwendung insoweit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Wie für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu kurze Mitteilung, siehe unten angegebene Kontaktdaten. 2.2 Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu. 3. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung 3.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. 3.2 Bei Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% pro Person des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 26 Tage vor Reisebeginn fällig. 4. Preisänderungen 4.1 LK darf den Reisepreis erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für LK nach Vertragsschluss nachfolgend bezeichnete Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die LK nicht zu vertreten hat: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlichrechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegen. 4.2 Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. LK ist verpflichtet, dem Kunden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen. 4.3 LK hat dem Kunden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen. 4.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von LK verlangt werden, sofern LK diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber LK erklärt werden. 5. Wechsel in der Person des Reisenden Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. LK kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften Kunde und Dritter gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. 6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann nach Wahl von LK (die LK ab Versand der Stornorechnung ohne Einwilligung des Kunden nicht mehr ändern kann) eine konkret berechnete Rücktrittentschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB oder folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen: bei Schiffsreisen bis Ablauf des 31. Tag vor Reiseantritt 25 % bis Ablauf des 25. Tag vor Reiseantritt 40 % bis Ablauf des 18. Tag vor Reiseantritt 50 % bis Ablauf des 11. Tag vor Reiseantritt 60 % bis Ablauf des 4. Tag vor Reiseantritt 80 % bis zum Tag des Reisebeginns/Nichtantritt 95 % bei allen sonstigen Reisen bis Ablauf des 31. Tag vor Reiseantritt 20 % bis Ablauf des 25. Tag vor Reiseantritt 40 % bis Ablauf des 18. Tag vor Reiseantritt 50 % bis Ablauf des 11. Tag vor Reiseantritt 60 % bis Ablauf des 04. Tag vor Reiseantritt 80 % bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. 7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Ist in der Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann LK spätestens am 28. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird. Tritt LK in einem solchen Fall vom Reisevertrag zurück, kann der Kunde alternativ zur Rückabwicklung des Vertrags die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, sofern LK in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot zur Verfügung zu stellen. 8. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise 8.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dieser kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 8.2 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist. 8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) erheben. Dieser Anspruch entfällt, soweit er es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 8.4 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. 8.5 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von LK veranstalteten Reisen vom Reiseteilnehmer an die örtliche Vertretung von LK zu richten (Name und Anschrift in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an LK direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten. 9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung 9.1 Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von LK (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen LK anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen. 9.2 Eine Kündigung des Reisevertrages durch LK (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von LK ausgesprochen werden, diese sind insoweit bevollmächtigt. 10. Versicherungen LK empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt gerne entsprechende Angebote der Europäischen Reiseversicherung AG (www.reiseversicherung.de). 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 11.1 Die Information über solche Bestimmungen durch LK bei Buchung bezieht sich auf den aktuellen Stand für deut- sche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden. 11.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. LK wird sich bemühen, den Kunden von Änderungen unverzüglich zu unterrichten, es wird jedoch empfohlen, auch selbst die Medien zu verfolgen. 11.3 Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thromboseund anderen Gesundheitsrisiken einholen. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 11.4 Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag, soweit die genannten Schwierigkeiten von LK nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Fall schuldhaften Verhaltens bleiben hiervon unberührt. 12. Haftungsbeschränkungen für LK als Reiseveranstalter 12.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder b. LK für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12.2 Die Haftung von LK gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet LK jedoch unbeschränkt. 13. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung 13.1 Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen LK gegenüber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise unter der unten angegebenen Adresse geltend gemacht werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang der entsprechenden Erklärung maßgeblich. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. 13.2 Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 14. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung Die Drucklegung der Golfreise erfolgte am 01.07.2015. Die Ausschreibung im Prospekt bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten. 15. Haftung von LK bei Vermittlung fremder Leistungen Vermittelt LK ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z.B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet LK nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. LK haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst. 16. Sonstiges Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere – soweit deutsches Recht anwendbar ist – §§ 651 a ff BGB für die Tätigkeit als Reiseveranstalter. Veranstalter: Kögelreisen, Lothar Kögel Hartmannstr. 30 12207 Berlin Telefon: (030) 771 30 10 Telefax: (030) 771 30 133 e-mail: [email protected] www.koegelreisen.de