Neueste Ausgabe
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l l e u t k a SA M 11. Jahrgang Nr. 6/2011 INHALT Geänderte PCB-Analytik in der DepV 1 Mit EMAS zu mehr Ressourceneffizienz 5 Weitere Auswirkungen der DepV 2 SAM-Seminarprogramm 2012 6 Erleichterung bei der Nachweisführung 3 Impressum 6 Geänderte PCB-Analytik in der DepV Novellierung der Deponieverordnung seit 1. Dezember 2011 in Kraft Zum 1. Dezember 2011 wurde die Deponiever- EN 15308) ebenso zugelassen war. Mit der Änderung ordnung (DepV) geändert – korrekter: es trat die ist jetzt aber nur noch das europäisch anerkannte erste Verordnung zu deren Änderung in Kraft. Das Analyseverfahren vom Mai 2008 rechtens. Das hat ohnehin schon komplizierte Regelwerk ist durch die zur Folge, dass zur richtigen Einstufung und Wahl nun vorgenommenen mehr als 140 Veränderungen des Entsorgungsweges des jeweiligen mit PCB be- aber nicht leichter zu handhaben. lasteten Abfalls statt bisher sechs Kongenere nun Grundsätzlich beziehen sich jedoch viele dieser Modifikationen lediglich auf redaktionelle An- sieben Kongenere zu bestimmen sind (Details zum genauen Analyseverfahren siehe unten). passungen, so dass Anwendung und Vollzug der Auszugsweise werden im Kasten (S. 2) weitere Verordnung in vielen Bereichen fortgesetzt werden Neuerungen erwähnt. Die novellierte Verordnung können wie bisher. Für die SAM und ihre Kunden ist im Überarbeitungsmodus – inklusive einer Be- haben sich einige Neuheiten ergeben, die an dieser gründung des Bundesumweltministeriums (BMU) zu Stelle näher betrachtet werden sollen. den Änderungen – auf folgender Website zu finden: www.bmu.de/abfallwirtschaft/abfallrecht/national/ PCB-Analyse nach EU-Norm doc/46734.php Das betrifft vor allem die PCB-Analytik. Als Frank Koser, Leiter Vorabkontrolle, Telefon: 06131 98298-58, E-Mail: [email protected] Analyseverfahren wurde bisher in der Praxis fast ausschließlich die deutsche Norm (DIN 38414-20) angewandt, wenngleich die europäische Norm (DIN PCB-Analyse: Grenzwert im Prinzip unverändert Als Analyseverfahren waren bisher, wie oben werden die Werte dieser sechs Kongenere nach erwähnt, die europäische Norm DIN EN 15308 vom DIN miteinander addiert und mit dem Faktor 5 Mai 2008 und die deutsche Norm DIN 38414-20 multipliziert. Dieser Gesamtgehalt wirkt sich dann vom Januar 1996 (Deutsche Einheitsverfahren zur im Einzelfall entscheidend auf die Einstufung und Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung) die möglichen Entsorgungswege des jeweiligen zugelassen. Die bisher übliche Anwendung der PCB-belasteten Abfalls aus. Seit dem 1. Dezember deutschen Norm hatte zur Folge, dass lediglich 2011 ist nun im Deponierecht nur noch das Ana- die sechs PCB-Kongenere mit den Nummern 28, 52, lyseverfahren DIN EN 15308 zur Bestimmung von 101, 138, 153 und 180 untersucht wurden. PCB zugelassen. Das Verfahren schreibt gegenüber Kongenere entsprechen chemischen Verbin- der deutschen DIN 38414 jedoch die Untersuchung dungen mit der gleichen Grundstruktur; bei den der oben genannten sechs Kongenere sowie des PCB stellen die Biphenyle diese Verbindungen dar. Kongeners 118 vor, Um den Gesamtgehalt an PCB zu bestimmen, Fortsetzung Seite 2 >> Seite 2 SAM aktuell Fortsetzung >> 11. Jahrgang Nr. 6/2011 womit ab sofort bei der Kongenere) auswirken wird, da sich die Zusam- PCB-Analyse sieben Kongenere zu bestimmen mensetzung der PCB (bis zu 209 verschiedene sind, wenn der Abfall mit dem Ziel der Depo- Einzelstoffe) aus dem jeweiligen Anwendungs- nierung analysiert werden soll. Hierbei ist zu bereich der PCB ergeben. Die Änderung geht auf berücksichtigen, dass die Summe dieser sieben die EU-Deponierichtlinie zurück, die bereits die Kongenere nicht mit dem Faktor 5 zu multiplizieren Bestimmung von sieben Kongeneren vorgibt. Bei ist, um das Gesamtergebnis an PCB zu erhalten, dem Kongener 118 handelt es sich im Übrigen da dieser Gesamtgehalt an PCB (50 mg/kg gemäß um ein sogenanntes mono-ortho substituiertes POP-Verordnung und PCB-Verordnung) von der PCB mit dioxinähnlicher Wirkung und damit einer hier dargestellten Änderung nicht betroffen ist. erhöhten Toxizität gegenüber den sechs bisher zu Daher kann auch nicht von einer Verschärfung des analysierenden PCB. Einen (Gewichtungs-)Faktor Grenzwertes gesprochen werden. Es ist derzeit ähnlich wie bei den Dioxinen und Furanen gibt es noch unklar, wie sich die Aufnahme des Kongeners bei der Aufsummierung dieser sieben Kongenere 118 auf den Gesamtgehalt (Addition der sieben jedoch nicht. Weitere Auswirkungen der geänderten DepV • Deponien, bei denen die Stilllegungsphase bereits • Weiterhin wurde im Anhang 3 DepV festgelegt, vor 1997 bzw. vor dem Juli 2001 begonnen hat, und für dass die maximal mögliche Überschreitung der Zuord- die die Anwendung der DepV nicht gilt, müssen ab sofort nungswerte bis zum Dreifachen (mit Einzelzulassung) dennoch die Vorgaben der §§ 14 bis 17 (Verwertung von für den Parameter wasserlöslicher Anteil (Chloride und Deponieersatzbaustoffen) einhalten. Sulfate) auf eine Überschreitung von maximal 100 % • Im Rahmen der vollständigen Stabilisierung von Abfällen (§§ 6 Abs. 1 und 14 Abs. 3) wird nun gefordert, dass die Annahmekriterien der Deponie für stabilisierten Abfall vor der Anlieferung einzuhalten sind. Das bedeutet auch, dass die Aushärtung des Materials gemäß der Vorgaben des pH-Stat-Versuchs in der Behandlungsanlage begrenzt wird. Damit soll das Auslaugverhalten von auf Deponien abgelagerten Abfällen minimiert werden. Als Ausnahme wird die Dreifachüberschreitung weiterhin für Massenabfälle zugelassen, die auf einer Monodeponie oder einem Monodeponieabschnitt der Klasse I abgelagert werden. • Obwohl es hier noch keinen EU-weiten Grenzwert erfolgen muss. Stabilisierungsvorgänge, bei denen we- gibt, ist ab sofort die Säureneutralisationskapazität gen der unmittelbaren Aushärtung des Materials dieses zu bestimmen, um auch Erfahrungen für spätere Grenz- direkt auf die Deponie gebracht werden muss, sind damit wertfestlegungen zu sammeln. nicht mehr zulässig. • Der maximal zulässige pH-Wert für Deponien der Mit Einzelzulassung der zuständigen Genehmi- Klasse I und II darf bei Vorliegen gefährlicher Abfälle nur gungsbehörde können auch Abfälle mit einem Brennwert noch 6 betragen, für nicht gefährliche Abfälle weiter 5,5. (nicht durch TOC verursacht) von mehr als 6.000 kJ/kg • in einer Untertagedeponie eingelagert werden. Einhaltung der Parameter TOC, GV und lipophile Stoffe • • Mit der Zustimmung der zuständigen Genehmi- gungsbehörde können Abfälle, die mit Asbest oder KMF verunreinigt sind und aufgrund dieser Verunreinigung als gefährlich eingestuft werden, auf einer oberirdischen Deponie abgelagert werden, auch wenn die Zuordnungskriterien für TOC oder Glühverlust (GV) überschritten sind (§ 6 Abs. 6). Dieses Zugeständnis an die sogenannten „grenzwertigen“ Abfallarten galt bisher lediglich für Abfälle aus Schadensfällen, jetzt jedoch auch für Abfälle aus Sanierungstätigkeiten. In der Fußnote 5 wurde die Ausnahme von der von „gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis“ in „gilt nicht für Asphalt auf Bitumenbasis“ geändert. Laut BMU soll teerhaltiger Straßenaufbruch von dieser Änderung aber nicht betroffen sein, sodass dieser weiter auf Deponien abgelagert werden darf. • Im Anhang 4 Nummer 1 wurden nun die Begriffe Sach- und Fachkunde näher definiert. • Im Anhang 4 Nr. 3.1 (Feststoffe) und 3.2 (Eluate) wurden neben der bereits geänderten Analysevorgabe für PCB eine Reihe von weiteren Analysevorschriften an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Seite 3 SAM aktuell 11. Jahrgang Nr. 6/2011 Erleichterung bei der Nachweisführung Allgemeinverfügung der SAM betrifft Entsorgung von Problem abfällen aus privaten Haushaltungen Erleichterungen bei Holsystemen Im Oktober 2011 hat die SAM eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie betrifft die Nachweisfüh- Soweit Problemabfälle aus privaten Haushal- rung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen tungen in Rheinland-Pfalz eingesammelt und zu aus privaten Haushaltungen (sog. „Problemabfälle“) einer rheinland-pfälzischen Anlage verbracht wer- im Rahmen der kommunalen Überlassungspflicht. den, muss zwar je Abfallart vorab ein elektronischer Bei der Führung von Begleit- und Übernahme- Sammelentsorgungsnachweis geführt werden, al- scheinen sieht die neue Allgemeinverfügung be- lerdings braucht der Einsammler keine Übernahme- stimmte Erleichterungen vor. Hierbei sind zwei scheine auszustellen. Zudem können anstelle von Fälle zu unterscheiden: Einerseits die Abholung einsammlungs- und transportbezogenen Begleit- von Problem abfällen im Rahmen einer kommu- scheinen auch elektronische Monats-Begleitscheine nalen Schadstoffsammlung (sog. Holsystem) und geführt werden. Darauf sind dann die Mengen der andererseits die Anlieferung von Problemabfällen im jeweiligen Monat eingesammelten Abfälle zu- durch einen privaten Haushalt bei einer vom öf- sammenzufassen. Die Monats-Begleitscheine sind fentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder einem spätestens 10 Arbeitstage nach Ende eines jeden beauftragten Entsorgungsunternehmen betriebenen Monats gemäß den Vorgaben der Nachweisverord- Entsorgungsanlage, etwa einem Zwischenlager oder nung vom Einsammler getrennt nach Sammelent- einer Deponie (sog. Bringsystem). sorgungsnachweisen Fortsetzung Seite 4 >> So sieht es die Nachweisverordnung vor ... Für oben beschriebene Fälle gelten eigentlich die die Anlieferungen sogar mit elektronischen Entsorallgemeinen Nachweis- und Registerpflichten (siehe gungsnachweisen und Begleitscheinen dokumenauch SAM-Merkblatt 11). Dies bedeutet: tieren, wobei er auch hier Name und Anschrift der Im Rahmen von Holsystemen ist vorab je privaten Haushaltung anzugeben hat. Abfallart ein elektronischer Sammelentsorgungs- Hoher Zeit- und Kostenaufwand nachweis zu erstellen. Zudem müssen pro Ein- Vielfach werden diese Vorgaben von den öffent- sammlungs- und Transportvorgang elektronische lich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den von Begleitscheine geführt werden. Darüber hinaus ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen als hat der Einsammler dem Abfallerzeuger die Über- unverhältnismäßig angesehen. Denn regelmäßig nahme der Abfälle durch einen Übernahmeschein betrifft die Problemabfallsammlung und -entsorzu quittieren. Wenn es sich bei dem Abfallerzeuger gung eine Vielzahl von verschiedenen Abfallarten, um eine private Haushaltung handelt, besteht für die meist nur in Kleinstmengen (überwiegend im diese zwar keine Nachweis- und Registerpflicht. Kilogrammbereich) eingesammelt bzw. angenomAllerdings muss der Einsammler gleichwohl – für men werden. Hierfür im Falle eines Holsystems sein eigenes Register – einen Übernahmeschein er- jeweils pro Abfallart und Sammeltour einen elektrostellen und darauf Name und Anschrift der privaten nischen Begleitschein und für jeden Abfallerzeuger Haushaltung vermerken. einen Übernahmeschein zu erstellen, verursacht Bei Bringsystemen muss der die Problemab- einen hohen Zeit- und Kostenaufwand, der oftmals fälle annehmende Anlagenbetreiber grundsätzlich nicht oder kaum durch die kommunalen EntsorÜbernahmescheine führen und darauf Name und gungsgebühren bzw. die einem Drittbeauftragten Anschrift der privaten Haushaltung vermerken. Fal- für die Sammlung gezahlten Entgelte abgedeckt len in einem Privathaushalt insgesamt mehr als zwei wird. Gleiches gilt, wenn eine private Haushaltung Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr an und ihre Problemabfälle im Rahmen der kommunalen handelt es sich deshalb nicht um einen sogenannten Überlassungspflicht bei einer Entsorgungsanlage Kleinmengenerzeuger, muss der Anlagenbetreiber anliefert. SAM aktuell 11. Jahrgang Nr. 6/2011 Fortsetzung >> zu erstellen und zu signieren, Erleichterungen bei Bringsystemen vom Einsammler an den Betreiber der Entsor- Fallen bei einer privaten Haushaltung nicht mehr gungsanlage zu übersenden sowie vom Betreiber als insgesamt 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro der Entsorgungsanlage zu signieren und der SAM Kalenderjahr an (sog. Kleinmengenerzeuger) und zu übermitteln. In den Feldern „Datum der Über- werden die Abfälle vom Privathaushalt bei einer An- gabe“ (Erzeuger) und „Datum der Übernahme“ lage des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Beförderer) des Monats-Begleitscheins ist jeweils oder eines beauftragten Dritten angeliefert, kann der erste Kalendertag des Monats, in dem gesam- der Anlagenbetreiber jede Annahme der Abfälle melt wurde, und im Feld „Datum der Annahme“ anstatt durch Papier-Übernahmeschein auch durch (Entsorger) jeweils der letzte Kalendertag dieses einen Praxisbeleg, insbesondere durch einen Wiegeoder Lieferschein, dokumentieren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Praxisbeleg alle Angaben des Formblattes „Übernahmeschein“ einschließlich des Namens und der Anschrift der privaten Haushaltung enthält und vom Anlagenbetreiber unterschrieben Foto: BMU/Rupert Oberhäuser Seite 4 Monats einzutragen. Im Feld „Frei für Vermerke“ ist kenntlich zu machen, dass die Abfälle im Rahmen der kommunalen Schadstoffsammlung eingesammelt wurden (z. B. durch den Eintrag „Kommunale Schadstoffsammlung“). Die Möglichkeit zur Führung von Monats-Begleitscheinen besteht auch dann, wenn im Rahmen der kommunalen Schadstoffsammlung Problemabfälle aus privaten Haushaltungen zusammen mit haushaltsüblichen Mengen an gefährlichen Gewerbeabfällen eingesammelt werden. In diesem Fall muss allerdings den Gewerbebetrieben jeweils ein Übernahmeschein ausgestellt werden. Die Nummern der Übernahmescheine sind im dafür vorgesehenen Feld des elektronischen Monats-Begleitscheins einzutragen. Außerdem hat der Einsammler die Übernahmescheine in sein elektronisches Register einzustellen und sie dort den elektronischen Monats-Begleitscheinen zuzuordnen. Die Allgemeinverfügung gilt hingegen nicht für gefährliche Gewerbeabfälle, die bei der kommunalen Schadstoffsammlung in größeren als haushaltsüblichen Mengen angenommen werden, und auch nicht für gefährliche Gewerbeabfälle, die – wenn auch nur in kleinen und haushaltsüblichen Mengen – außerhalb von kommunalen Schadstoffsammlungen eingesammelt werden. wird. Etwas anderes gilt, wenn die Annahme der Problemabfälle elektronisch dokumentiert wird: Dann muss hierfür das elektronische Formblatt „Übernahmeschein“ verwendet und vom Anlagenbetreiber qualifiziert elektronisch signiert werden. Handelt es sich bei der privaten Haushaltung nicht um einen Kleinmengenerzeuger, ist der Anlagenbetreiber aufgrund der Allgemeinverfügung nicht verpflichtet, für die Anlieferung einen elektronischen Entsorgungsnachweis sowie einen elektronischen Begleitschein zu führen. Stattdessen kann er die Annahme der Abfälle durch einen Übernahmeschein oder einen Praxisbeleg in Papierform (z. B. Wiege- oder Lieferschein) dokumentieren. Darauf müssen aber Name und Anschrift der privaten Haushaltung angegeben werden. Für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen durch gewerbliche Erzeuger gibt es keine Erleichterungen, d. h.: Bei Kleinmengenerzeugern muss ein Übernahmeschein ausgestellt werden, bei anderen Erzeugern bedarf es eines elektronischen Entsorgungsnachweises mit entsprechenden Begleitscheinen. Dr. Olaf Kropp, Justitiar, Telefon: 06131 98298-46, E-Mail: [email protected] Am 17. Oktober 2011 wurde im Staatsanzeiger Nr. 38, Seite 1860, die neue Allgemeinverfügung der SAM bekannt gemacht. Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie auch unter www. sam-rlp.de in der Rubrik „National/Elektr. Nachweisverfahren“ unter „Weitere Informationen“. Seite 5 SAM aktuell 11. Jahrgang Nr. 6/2011 Mit EMAS zu mehr Ressourceneffizienz Der effiziente Einsatz von Rohstoffen und Energieträgern wird in allen Bereichen unseres Alltags in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle spielen. Nicht nur aus Sicht des Umwelt- oder Klimaschutzes, sondern auch aus Kostengründen. Dies ist für viele Unternehmen ein wichtiger Aspekt, an EMAS teilzunehmen. Erfahrungen zeigen, dass insbesondere bei den Umweltaspekten Material, Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Energie, Abfall und Wasser erhebliche Einsparpo- Umweltprüfung – eine Feststellung und Bewertung tenziale schlummern, um den Material- und Ener- aller Umweltaspekte. Die verpflichtende Ermittlung gieverbrauch zu reduzieren. der Signifikanz von Umweltaspekten verhindert Jedes Unternehmen müsste ein ureigenes Interesse daran haben, diese beiden Größen (Ma- falsche Schwerpunktsetzungen und führt zur Konzentration auf das Wesentliche. terial- und Energieverbrauch) kontinuierlich zu Für eine solche Inventur und Analyse des Ener- verbessern. Zahlreiche gute Beispiele zeigen auch, gie- und Ressourcenverbrauchs von Prozessen und dass es an effektiven Ideen nicht mangelt. Was aber Produkten (Input – Output) ist EMAS besonders für häufig fehlt, ist ein systematisches Vorgehen, das kleine und mittlere Unternehmen das geeignete über einzelne Einsparprojekte hinausgeht. System (71 % der in Deutschland registrierten EMAS ist ein sehr hilfreiches Instrument und ge- EMAS Organisationen sind kleine und mittlere genüber anderen Managementsystemansätzen im Betriebe), da es stringent strukturiert ist und es Vorteil, entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten mittlerweile zahlreiche, auch branchenspezifische zu erkennen, sie umzusetzen und kontinuierlich Leitfäden gibt, die die Arbeit erleichtern. weiter zu verbessern. Dies zeigen Erfahrungen und Umfragen. Insbesondere produzierende Unterneh- Verbesserung der Umweltleistung men konnten vielfach bereits kurz nach Einführung EMAS-Organisationen verpflichten sich, ihre des Umweltmanagementsystems ihren Material- Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Dies und Energieverbrauch signifikant reduzieren. In der gilt Standort bezogen: Nimmt eine Organisation Regel amortisieren sich dadurch die Kosten für die mit mehreren Standorten an EMAS teil, ist jeder Teilnahme an EMAS in überschaubarer Zeit. einzelne gefordert, wirkungsvolle Maßnahmen zu Mehrere Gründe sprechen dafür, dass EMAS sowohl aus mikro- als auch makroökonomischer ergreifen. Einsparungen und positive Umwelteffekte summieren sich. Sicht das beste Instrument für eine ressourcenscho- Um die Einsparpotenziale effektiv zu erschließen, nende Wirtschaftsweise ist, von dessen Anwendung hat es sich in langjähriger Praxis bewährt, nicht der Betrieb und die Gesellschaft gleichermaßen sofort alle möglichen Maßnahmen umzusetzen, profitieren: sondern zunächst diejenigen, die bei geringem Aufwand großen Erfolg versprechen. Andere können Gründliche Erfassung und Schwachstellenanalyse als Basis mittel- oder langfristig angegangen werden. Auch deshalb empfiehlt es sich, EMAS von Eine ehrliche und umfassende Datenbasis der Anfang an konsequent als integriertes Manage- betrieblichen Ressourcennutzung ist die Vorausset- mentsystem anzulegen und in die strategischen zung dafür, einen kontinuierlichen Verbesserungs- Entscheidungen aller betrieblichen Einheiten und prozess einzuleiten und dadurch den Verbrauch von Tätigkeiten einzubinden. Roh- und Hilfsstoffen, das Abfallaufkommen und die Kosten zu senken. Zu den ersten Schritten eines systematischen Umweltmanagements nach EMAS gehört daher die Sinnvolle Kennzahlen bilden Um die Effizienzentwicklung bewerten zu können, ist es nicht nur Fortsetzung Seite 6 >> Seite 6 SAM aktuell Fortsetzung >> erforderlich 11. Jahrgang Nr. 6/2011 Umweltkenn- Schwerpunkt der Überprüfung durch die Gutach- zahlen wie Stromverbrauch, Abfallaufkommen oder ter ist – neben dem funktionierenden Management- Materialmengen zu erfassen, sondern auch, daraus system und der Einhaltung der Rechtsvorschriften – aussagekräftige Leistungsindikatoren zu bilden: insbesondere die Entwicklung der Umweltleistung: Die Verbrauchsdaten also z. B. auf Produktionsein- Nur nachprüfbare, richtige und glaubwürdige Daten heiten, Mitarbeiter, Fläche usw. zu beziehen. Mit der und Fakten dürfen in der Umwelterklärung veröf- Novellierung der EMAS-Verordnung sind seit 2010 fentlicht werden. sechs einheitliche Kernindikatoren für die Umwelt- Ansprechpartner: Andreas Guth, berichterstattung vorgesehen. Dazu gehören auch Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie Indikatoren zur Energie- und Materialeffizienz. und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Mainz, Die Vorgabe der Kernindikatoren zwingt zur Telefon: 06131 16-21 18, Beschäftigung mit allgemein relevanten Umwelt- E-Mail: [email protected], aspekten und erlaubt – allerdings auf einer sehr hohen Ebene – ein Benchmarking anhand der in der Umwelterklärung veröffentlichten Daten innerhalb der eigenen Branche oder auch darüber hinaus. Das Wissen der Mitarbeiter nutzen Die umfassende Beteiligung der Mitarbeiter, wie sie mit EMAS praktiziert wird, ist ein wichtiger Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Mainz, Telefon: 06131 6033-1926 oder -1923 Seminarprogramm 2012 Sonderabfall-Themen in breiter Vielfalt Erfolgsfaktor. Deren Wissen und Ideen sind von unschätzbarem Wert, um die effiziente Nutzung In wenigen Wochen liegt die gedruckte Fas- der Ressourcen zu erhöhen. Schließlich wissen sie sung vor und wird an Interessierte verschickt: in der Regel am besten, wo der Schuh in der Pra- Das SAM-Seminarprogramm 2012. xis drückt. So wird sichergestellt, dass EMAS auch Für das kommende Jahr plant die SAM, ein auf lange Sicht eine ökologisch wie wirtschaftlich breites Spektrum rund um das Thema Sonderabfall lohnende Investition ist. zu beleuchten. Ein Höhepunkt wird sicherlich die 8. Fachtagung Abfallrecht am 14. Juni 2012. Aber Dialog mit der Öffentlichkeit auch die Veranstaltung zum Produktionsintegrier- EMAS findet nicht im stillen Kämmerlein statt: ten Umweltschutz (PIUS) bereits im März auf dem EMAS-Organisationen führen einen offenen Dialog Umwelt-Campus in Birkenfeld wird erneut einen nach außen und nutzen ihre Umwelterklärung dazu, interessanten Austausch bieten, diesmal mit den über ihre Tätigkeiten, das Umweltengagement, Schwerpunkten Energiemanagement, Druckluft neue Ziele usw. zu berichten. Dies ist Ansporn und und Abwärmenutzung. 2012 wieder im Programm: Verpflichtung, regelmäßig über die Verbesserung das Seminar zur „Chemie des Abfalls“. Außerdem der eigenen Umweltleistung informieren zu können. die SAM-Workshops zur Nachweisführung und grenzüberschreitenden Abfallverbringung sowie ein Prüfung der Umweltleistung durch staatlich zugelassene Umweltgutachter Seminar zur Entsorgung von Bauabfällen und zur Alle EMAS-Organisationen werden von Um- nen das Programm kostenlos anfordern unter info@ weltgutachtern geprüft, die in einem gesetzlich sam-rlp.de. Spätestens Anfang Januar 2012 steht geregelten Zulassungs- und Aufsichtsverfahren ihre es im Internet unter www.sam-rlp.de/seminare. branchenspezifischen, fachlichen und umweltrecht- html zur Verfügung – auch eine Online-Anmeldung lichen Kenntnisse regelmäßig nachweisen müssen. ist möglich. elektronischen Nachweisführung. Interessierte kön- Impressum Herausgeber: SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilhelm-Theodor-RömheldStraße 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131 98298-14, Fax: 06131 98298-22, E-Mail: [email protected],www.sam-rlp.de Redaktion: Nadja Anthes-Ploch · Vertrieb als E-Mail-Newsletter