Neueste Ausgabe

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SA M
11. Jahrgang
Nr. 6/2011
INHALT
Geänderte PCB-Analytik in der DepV
1
Mit EMAS zu mehr Ressourceneffizienz
5
Weitere Auswirkungen der DepV 2
SAM-Seminarprogramm 2012
6
Erleichterung bei der Nachweisführung
3
Impressum 6
Geänderte PCB-Analytik in der DepV
Novellierung der Deponieverordnung seit 1. Dezember 2011 in Kraft
Zum 1. Dezember 2011 wurde die Deponiever-
EN 15308) ebenso zugelassen war. Mit der Änderung
ordnung (DepV) geändert – korrekter: es trat die
ist jetzt aber nur noch das europäisch anerkannte
erste Verordnung zu deren Änderung in Kraft. Das
Analyseverfahren vom Mai 2008 rechtens. Das hat
ohnehin schon komplizierte Regelwerk ist durch die
zur Folge, dass zur richtigen Einstufung und Wahl
nun vorgenommenen mehr als 140 Veränderungen
des Entsorgungsweges des jeweiligen mit PCB be-
aber nicht leichter zu handhaben.
lasteten Abfalls statt bisher sechs Kongenere nun
Grundsätzlich beziehen sich jedoch viele dieser Modifikationen lediglich auf redaktionelle An-
sieben Kongenere zu bestimmen sind (Details zum
genauen Analyseverfahren siehe unten).
passungen, so dass Anwendung und Vollzug der
Auszugsweise werden im Kasten (S. 2) weitere
Verordnung in vielen Bereichen fortgesetzt werden
Neuerungen erwähnt. Die novellierte Verordnung
können wie bisher. Für die SAM und ihre Kunden
ist im Überarbeitungsmodus – inklusive einer Be-
haben sich einige Neuheiten ergeben, die an dieser
gründung des Bundesumweltministeriums (BMU) zu
Stelle näher betrachtet werden sollen.
den Änderungen – auf folgender Website zu finden:
www.bmu.de/abfallwirtschaft/abfallrecht/national/
PCB-Analyse nach EU-Norm
doc/46734.php
Das betrifft vor allem die PCB-Analytik. Als
Frank Koser,
Leiter Vorabkontrolle,
Telefon: 06131 98298-58,
E-Mail: [email protected]
Analyseverfahren wurde bisher in der Praxis fast
ausschließlich die deutsche Norm (DIN 38414-20)
angewandt, wenngleich die europäische Norm (DIN
PCB-Analyse: Grenzwert im Prinzip unverändert
Als Analyseverfahren waren bisher, wie oben
werden die Werte dieser sechs Kongenere nach
erwähnt, die europäische Norm DIN EN 15308 vom
DIN miteinander addiert und mit dem Faktor 5
Mai 2008 und die deutsche Norm DIN 38414-20
multipliziert. Dieser Gesamtgehalt wirkt sich dann
vom Januar 1996 (Deutsche Einheitsverfahren zur
im Einzelfall entscheidend auf die Einstufung und
Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung)
die möglichen Entsorgungswege des jeweiligen
zugelassen. Die bisher übliche Anwendung der
PCB-belasteten Abfalls aus. Seit dem 1. Dezember
deutschen Norm hatte zur Folge, dass lediglich
2011 ist nun im Deponierecht nur noch das Ana-
die sechs PCB-Kongenere mit den Nummern 28, 52,
lyseverfahren DIN EN 15308 zur Bestimmung von
101, 138, 153 und 180 untersucht wurden.
PCB zugelassen. Das Verfahren schreibt gegenüber
Kongenere entsprechen chemischen Verbin-
der deutschen DIN 38414 jedoch die Untersuchung
dungen mit der gleichen Grundstruktur; bei den
der oben genannten sechs Kongenere sowie des
PCB stellen die Biphenyle diese Verbindungen dar.
Kongeners 118 vor,
Um den Gesamtgehalt an PCB zu bestimmen,
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Nr. 6/2011
womit ab sofort bei der
Kongenere) auswirken wird, da sich die Zusam-
PCB-Analyse sieben Kongenere zu bestimmen
mensetzung der PCB (bis zu 209 verschiedene
sind, wenn der Abfall mit dem Ziel der Depo-
Einzelstoffe) aus dem jeweiligen Anwendungs-
nierung analysiert werden soll. Hierbei ist zu
bereich der PCB ergeben. Die Änderung geht auf
berücksichtigen, dass die Summe dieser sieben
die EU-Deponierichtlinie zurück, die bereits die
Kongenere nicht mit dem Faktor 5 zu multiplizieren
Bestimmung von sieben Kongeneren vorgibt. Bei
ist, um das Gesamtergebnis an PCB zu erhalten,
dem Kongener 118 handelt es sich im Übrigen
da dieser Gesamtgehalt an PCB (50 mg/kg gemäß
um ein sogenanntes mono-ortho substituiertes
POP-Verordnung und PCB-Verordnung) von der
PCB mit dioxinähnlicher Wirkung und damit einer
hier dargestellten Änderung nicht betroffen ist.
erhöhten Toxizität gegenüber den sechs bisher zu
Daher kann auch nicht von einer Verschärfung des
analysierenden PCB. Einen (Gewichtungs-)Faktor
Grenzwertes gesprochen werden. Es ist derzeit
ähnlich wie bei den Dioxinen und Furanen gibt es
noch unklar, wie sich die Aufnahme des Kongeners
bei der Aufsummierung dieser sieben Kongenere
118 auf den Gesamtgehalt (Addition der sieben
jedoch nicht.
Weitere Auswirkungen der geänderten DepV
•
Deponien, bei denen die Stilllegungsphase bereits
•
Weiterhin wurde im Anhang 3 DepV festgelegt,
vor 1997 bzw. vor dem Juli 2001 begonnen hat, und für
dass die maximal mögliche Überschreitung der Zuord-
die die Anwendung der DepV nicht gilt, müssen ab sofort
nungswerte bis zum Dreifachen (mit Einzelzulassung)
dennoch die Vorgaben der §§ 14 bis 17 (Verwertung von
für den Parameter wasserlöslicher Anteil (Chloride und
Deponieersatzbaustoffen) einhalten.
Sulfate) auf eine Überschreitung von maximal 100 %
•
Im Rahmen der vollständigen Stabilisierung von
Abfällen (§§ 6 Abs. 1 und 14 Abs. 3) wird nun gefordert,
dass die Annahmekriterien der Deponie für stabilisierten
Abfall vor der Anlieferung einzuhalten sind. Das bedeutet
auch, dass die Aushärtung des Materials gemäß der Vorgaben des pH-Stat-Versuchs in der Behandlungsanlage
begrenzt wird. Damit soll das Auslaugverhalten von
auf Deponien abgelagerten Abfällen minimiert werden.
Als Ausnahme wird die Dreifachüberschreitung weiterhin
für Massen­abfälle zugelassen, die auf einer Monodeponie oder einem Monodeponieabschnitt der Klasse I
abgelagert werden.
•
Obwohl es hier noch keinen EU-weiten Grenzwert
erfolgen muss. Stabilisierungsvorgänge, bei denen we-
gibt, ist ab sofort die Säureneutralisationskapazität
gen der unmittelbaren Aushärtung des Materials dieses
zu bestimmen, um auch Erfahrungen für spätere Grenz-
direkt auf die Deponie gebracht werden muss, sind damit
wertfestlegungen zu sammeln.
nicht mehr zulässig.
•
Der maximal zulässige pH-Wert für Deponien der
Mit Einzelzulassung der zuständigen Genehmi-
Klasse I und II darf bei Vorliegen gefährlicher Abfälle nur
gungsbehörde können auch Abfälle mit einem Brennwert
noch 6 betragen, für nicht gefährliche Abfälle weiter 5,5.
(nicht durch TOC verursacht) von mehr als 6.000 kJ/kg
•
in einer Untertagedeponie eingelagert werden.
Einhaltung der Parameter TOC, GV und lipophile Stoffe
•
•
Mit der Zustimmung der zuständigen Genehmi-
gungsbehörde können Abfälle, die mit Asbest oder
KMF verunreinigt sind und aufgrund dieser Verunreinigung als gefährlich eingestuft werden, auf einer
oberirdischen Deponie abgelagert werden, auch wenn
die Zuordnungskriterien für TOC oder Glühverlust (GV)
überschritten sind (§ 6 Abs. 6). Dieses Zugeständnis an
die sogenannten „grenzwertigen“ Abfallarten galt bisher
lediglich für Abfälle aus Schadensfällen, jetzt jedoch auch
für Abfälle aus Sanierungstätigkeiten.
In der Fußnote 5 wurde die Ausnahme von der
von „gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis“ in
„gilt nicht für Asphalt auf Bitumenbasis“ geändert. Laut
BMU soll teerhaltiger Straßenaufbruch von dieser
Änderung aber nicht betroffen sein, sodass dieser weiter
auf Deponien abgelagert werden darf.
•
Im Anhang 4 Nummer 1 wurden nun die Begriffe
Sach- und Fachkunde näher definiert.
•
Im Anhang 4 Nr. 3.1 (Feststoffe) und 3.2 (Eluate)
wurden neben der bereits geänderten Analysevorgabe
für PCB eine Reihe von weiteren Analysevorschriften
an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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Erleichterung bei der Nachweisführung
Allgemeinverfügung der SAM betrifft Entsorgung von Problem­
abfällen aus privaten Haushaltungen
Erleichterungen bei Holsystemen
Im Oktober 2011 hat die SAM eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie betrifft die Nachweisfüh-
Soweit Problemabfälle aus privaten Haushal-
rung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen
tungen in Rheinland-Pfalz eingesammelt und zu
aus privaten Haushaltungen (sog. „Problemabfälle“)
einer rheinland-pfälzischen Anlage verbracht wer-
im Rahmen der kommunalen Überlassungspflicht.
den, muss zwar je Abfallart vorab ein elek­tronischer
Bei der Führung von Begleit- und Übernahme-
Sammelentsorgungsnachweis geführt werden, al-
scheinen sieht die neue Allgemeinverfügung be-
lerdings braucht der Einsammler keine Übernahme-
stimmte Erleichterungen vor. Hierbei sind zwei
scheine auszustellen. Zudem können anstelle von
Fälle zu unterscheiden: Einerseits die Abholung
einsammlungs- und transportbezogenen Begleit-
von Problem­
abfällen im Rahmen einer kommu-
scheinen auch elektronische Monats-Begleit­scheine
nalen Schadstoffsammlung (sog. Holsystem) und
geführt werden. Darauf sind dann die Mengen der
andererseits die Anlieferung von Problemabfällen
im jeweiligen Monat eingesammelten Abfälle zu-
durch einen privaten Haushalt bei einer vom öf-
sammenzufassen. Die Monats-Begleit­scheine sind
fentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder einem
spätestens 10 Arbeitstage nach Ende eines jeden
beauftragten Entsorgungsunternehmen betriebenen
Monats gemäß den Vorgaben der Nachweisverord-
Entsorgungsanlage, etwa einem Zwischenlager oder
nung vom Einsammler getrennt nach Sammelent-
einer Deponie (sog. Bringsystem).
sorgungsnachweisen
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So sieht es die Nachweisverordnung vor ...
Für oben beschriebene Fälle gelten eigentlich die die Anlieferungen sogar mit elektronischen Entsorallgemeinen Nachweis- und Registerpflichten (siehe gungsnachweisen und Begleitscheinen dokumenauch SAM-Merkblatt 11). Dies bedeutet:
tieren, wobei er auch hier Name und Anschrift der
Im Rahmen von Holsystemen ist vorab je privaten Haushaltung anzugeben hat.
Abfallart ein elektronischer Sammelentsorgungs-
Hoher Zeit- und Kostenaufwand
nachweis zu erstellen. Zudem müssen pro Ein-
Vielfach werden diese Vorgaben von den öffent-
sammlungs- und Transportvorgang elektronische lich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den von
Begleitscheine geführt werden. Darüber hinaus ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen als
hat der Einsammler dem Abfallerzeuger die Über- unverhältnismäßig angesehen. Denn regelmäßig
nahme der Abfälle durch einen Übernahmeschein betrifft die Problemabfallsammlung und -entsorzu quittieren. Wenn es sich bei dem Abfallerzeuger gung eine Vielzahl von verschiedenen Abfallarten,
um eine private Haushaltung handelt, besteht für die meist nur in Kleinstmengen (überwiegend im
diese zwar keine Nachweis- und Registerpflicht. Kilogrammbereich) eingesammelt bzw. angenomAllerdings muss der Einsammler gleichwohl – für men werden. Hierfür im Falle eines Holsystems
sein eigenes Register – einen Übernahmeschein er- jeweils pro Abfallart und Sammeltour einen elektrostellen und darauf Name und Anschrift der privaten nischen Begleitschein und für jeden Abfallerzeuger
Haushaltung vermerken.
einen Übernahmeschein zu erstellen, verursacht
Bei Bringsystemen muss der die Problemab- einen hohen Zeit- und Kostenaufwand, der oftmals
fälle annehmende Anlagenbetreiber grundsätzlich nicht oder kaum durch die kommunalen EntsorÜbernahmescheine führen und darauf Name und gungsgebühren bzw. die einem Drittbeauftragten
Anschrift der privaten Haushaltung vermerken. Fal- für die Sammlung gezahlten Entgelte abgedeckt
len in einem Privathaushalt insgesamt mehr als zwei wird. Gleiches gilt, wenn eine private Haushaltung
Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr an und ihre Problemabfälle im Rahmen der kommunalen
handelt es sich deshalb nicht um einen sogenannten Überlassungspflicht bei einer Entsorgungsanlage
Kleinmengenerzeuger, muss der Anlagenbetreiber anliefert.
SAM aktuell
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Fortsetzung >> zu erstellen und zu signieren,
Erleichterungen bei Bringsystemen
vom Einsammler an den Betreiber der Entsor-
Fallen bei einer privaten Haushaltung nicht mehr
gungsanlage zu übersenden sowie vom Betreiber
als insgesamt 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro
der Entsorgungsanlage zu signieren und der SAM
Kalenderjahr an (sog. Kleinmengenerzeuger) und
zu übermitteln. In den Feldern „Datum der Über-
werden die Abfälle vom Privathaushalt bei einer An-
gabe“ (Erzeuger) und „Datum der Übernahme“
lage des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
(Beförderer) des Monats-Begleitscheins ist jeweils
oder eines beauftragten Dritten angeliefert, kann
der erste Kalendertag des Monats, in dem gesam-
der Anlagenbetreiber jede Annahme der Abfälle
melt wurde, und im Feld „Datum der Annahme“
anstatt durch Papier-Übernahmeschein auch durch
(Entsorger) jeweils der letzte Kalendertag dieses
einen Praxisbeleg, insbesondere durch einen Wiegeoder Lieferschein, dokumentieren. Voraussetzung
hierfür ist, dass der Praxisbeleg alle Angaben des
Formblattes „Übernahmeschein“ einschließlich des
Namens und der Anschrift der privaten Haushaltung
enthält und vom Anlagenbetreiber unterschrieben
Foto: BMU/Rupert Oberhäuser
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Monats einzutragen. Im Feld „Frei für Vermerke“ ist
kenntlich zu machen, dass die Abfälle im Rahmen
der kommunalen Schadstoffsammlung eingesammelt wurden (z. B. durch den Eintrag „Kommunale
Schadstoffsammlung“).
Die Möglichkeit zur Führung von Monats-Begleitscheinen besteht auch dann, wenn im Rahmen der
kommunalen Schadstoffsammlung Problemabfälle
aus privaten Haushaltungen zusammen mit haushaltsüblichen Mengen an gefährlichen Gewerbeabfällen eingesammelt werden. In diesem Fall muss
allerdings den Gewerbebetrieben jeweils ein Übernahmeschein ausgestellt werden. Die Nummern
der Übernahmescheine sind im dafür vorgesehenen
Feld des elektronischen Monats-Begleitscheins
einzutragen. Außerdem hat der Einsammler die
Übernahmescheine in sein elektronisches Register einzustellen und sie dort den elektronischen
Monats-Begleitscheinen zuzuordnen.
Die Allgemeinverfügung gilt hingegen nicht
für gefährliche Gewerbeabfälle, die bei der kommunalen Schadstoffsammlung in größeren als
haushaltsüblichen Mengen angenommen werden,
und auch nicht für gefährliche Gewerbeabfälle, die
– wenn auch nur in kleinen und haushaltsüblichen
Mengen – außerhalb von kommunalen Schadstoffsammlungen eingesammelt werden.
wird. Etwas anderes gilt, wenn die Annahme der
Problemabfälle elektronisch dokumentiert wird:
Dann muss hierfür das elektronische Formblatt
„Übernahmeschein“ verwendet und vom Anlagenbetreiber qualifiziert elektronisch signiert werden.
Handelt es sich bei der privaten Haushaltung
nicht um einen Kleinmengenerzeuger, ist der
Anlagenbetreiber aufgrund der Allgemeinverfügung nicht verpflichtet, für die Anlieferung einen
elektronischen Entsorgungsnachweis sowie einen
elektronischen Begleitschein zu führen. Stattdessen
kann er die Annahme der Abfälle durch einen Übernahmeschein oder einen Praxisbeleg in Papierform
(z. B. Wiege- oder Lieferschein) dokumentieren.
Darauf müssen aber Name und Anschrift der privaten Haushaltung angegeben werden.
Für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen
durch gewerbliche Erzeuger gibt es keine Erleichterungen, d. h.: Bei Kleinmengenerzeugern muss
ein Übernahmeschein ausgestellt werden, bei
anderen Erzeugern bedarf es eines elektronischen
Entsorgungsnachweises mit entsprechenden Begleitscheinen.
Dr. Olaf Kropp,
Justitiar,
Telefon: 06131 98298-46,
E-Mail: [email protected]
Am 17. Oktober 2011 wurde im Staatsanzeiger Nr. 38, Seite 1860, die neue Allgemeinverfügung der SAM bekannt gemacht. Den Text der
Allgemeinverfügung finden Sie auch unter www.
sam-rlp.de in der Rubrik „National/Elektr. Nachweisverfahren“ unter „Weitere Informationen“.
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Mit EMAS zu mehr Ressourceneffizienz
Der effiziente Einsatz von Rohstoffen und Energieträgern wird in allen Bereichen unseres Alltags
in den kommenden Jahren eine immer wichtigere
Rolle spielen. Nicht nur aus Sicht des Umwelt- oder
Klimaschutzes, sondern auch aus Kostengründen.
Dies ist für viele Unternehmen ein wichtiger Aspekt,
an EMAS teilzunehmen. Erfahrungen zeigen, dass
insbesondere bei den Umweltaspekten Material,
Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit
Scheme, EMAS) ist ein von den Europäischen
Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument
für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
Energie, Abfall und Wasser erhebliche Einsparpo-
Umweltprüfung – eine Feststellung und Bewertung
tenziale schlummern, um den Material- und Ener-
aller Umweltaspekte. Die verpflichtende Ermittlung
gieverbrauch zu reduzieren.
der Signifikanz von Umweltaspekten verhindert
Jedes Unternehmen müsste ein ureigenes Interesse daran haben, diese beiden Größen (Ma-
falsche Schwerpunktsetzungen und führt zur Konzentration auf das Wesentliche.
terial- und Energieverbrauch) kontinuierlich zu
Für eine solche Inventur und Analyse des Ener-
verbessern. Zahlreiche gute Beispiele zeigen auch,
gie- und Ressourcenverbrauchs von Prozessen und
dass es an effektiven Ideen nicht mangelt. Was aber
Produkten (Input – Output) ist EMAS besonders für
häufig fehlt, ist ein systematisches Vorgehen, das
kleine und mittlere Unternehmen das geeignete
über einzelne Einsparprojekte hinausgeht.
System (71 % der in Deutschland registrierten
EMAS ist ein sehr hilfreiches Instrument und ge-
EMAS Organisationen sind kleine und mittlere
genüber anderen Managementsystemansätzen im
Betriebe), da es stringent strukturiert ist und es
Vorteil, entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten
mittlerweile zahlreiche, auch branchenspezifische
zu erkennen, sie umzusetzen und kontinuierlich
Leitfäden gibt, die die Arbeit erleichtern.
weiter zu verbessern. Dies zeigen Erfahrungen und
Umfragen. Insbesondere produzierende Unterneh-
Verbesserung der Umweltleistung
men konnten vielfach bereits kurz nach Einführung
EMAS-Organisationen verpflichten sich, ihre
des Umweltmanagementsystems ihren Material-
Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Dies
und Energieverbrauch signifikant reduzieren. In der
gilt Standort bezogen: Nimmt eine Organisation
Regel amortisieren sich dadurch die Kosten für die
mit mehreren Standorten an EMAS teil, ist jeder
Teilnahme an EMAS in überschaubarer Zeit.
einzelne gefordert, wirkungsvolle Maßnahmen zu
Mehrere Gründe sprechen dafür, dass EMAS
sowohl aus mikro- als auch makroökonomischer
ergreifen. Einsparungen und positive Umwelteffekte
summieren sich.
Sicht das beste Instrument für eine ressourcenscho-
Um die Einsparpotenziale effektiv zu erschließen,
nende Wirtschaftsweise ist, von dessen Anwendung
hat es sich in langjähriger Praxis bewährt, nicht
der Betrieb und die Gesellschaft gleichermaßen
sofort alle möglichen Maßnahmen umzusetzen,
profitieren:
sondern zunächst diejenigen, die bei geringem
Aufwand großen Erfolg versprechen. Andere können
Gründliche Erfassung und Schwachstellenanalyse als Basis
mittel- oder langfristig angegangen werden.
Auch deshalb empfiehlt es sich, EMAS von
Eine ehrliche und umfassende Datenbasis der
Anfang an konsequent als integriertes Manage-
betrieblichen Ressourcennutzung ist die Vorausset-
mentsystem anzulegen und in die strategischen
zung dafür, einen kontinuierlichen Verbesserungs-
Entscheidungen aller betrieblichen Einheiten und
prozess einzuleiten und dadurch den Verbrauch von
Tätigkeiten einzubinden.
Roh- und Hilfsstoffen, das Abfallaufkommen und die
Kosten zu senken.
Zu den ersten Schritten eines systematischen
Umweltmanagements nach EMAS gehört daher die
Sinnvolle Kennzahlen bilden
Um die Effizienzentwicklung bewerten zu können, ist es nicht nur Fortsetzung Seite 6 >>
Seite 6
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erforderlich
11. Jahrgang
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Umweltkenn-
Schwerpunkt der Überprüfung durch die Gutach-
zahlen wie Stromverbrauch, Abfallaufkommen oder
ter ist – neben dem funktionierenden Management-
Materialmengen zu erfassen, sondern auch, daraus
system und der Einhaltung der Rechtsvorschriften –
aussagekräftige Leistungsindikatoren zu bilden:
insbesondere die Entwicklung der Umweltleistung:
Die Verbrauchsdaten also z. B. auf Produktionsein-
Nur nachprüfbare, richtige und glaubwürdige Daten
heiten, Mitarbeiter, Fläche usw. zu beziehen. Mit der
und Fakten dürfen in der Umwelterklärung veröf-
Novellierung der EMAS-Verordnung sind seit 2010
fentlicht werden.
sechs einheitliche Kernindikatoren für die Umwelt-
Ansprechpartner: Andreas Guth,
berichterstattung vorgesehen. Dazu gehören auch
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
Indikatoren zur Energie- und Materialeffizienz.
und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Mainz,
Die Vorgabe der Kernindikatoren zwingt zur
Telefon: 06131 16-21 18,
Beschäftigung mit allgemein relevanten Umwelt-
E-Mail: [email protected],
aspekten und erlaubt – allerdings auf einer sehr
hohen Ebene – ein Benchmarking anhand der in der
Umwelterklärung veröffentlichten Daten innerhalb
der eigenen Branche oder auch darüber hinaus.
Das Wissen der Mitarbeiter nutzen
Die umfassende Beteiligung der Mitarbeiter,
wie sie mit EMAS praktiziert wird, ist ein wichtiger
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und
Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Mainz,
Telefon: 06131 6033-1926 oder -1923
Seminarprogramm 2012
Sonderabfall-Themen in breiter Vielfalt
Erfolgsfaktor. Deren Wissen und Ideen sind von
unschätzbarem Wert, um die effiziente Nutzung
In wenigen Wochen liegt die gedruckte Fas-
der Ressourcen zu erhöhen. Schließlich wissen sie
sung vor und wird an Interessierte verschickt:
in der Regel am besten, wo der Schuh in der Pra-
Das SAM-Seminarprogramm 2012.
xis drückt. So wird sichergestellt, dass EMAS auch
Für das kommende Jahr plant die SAM, ein
auf lange Sicht eine ökologisch wie wirtschaftlich
breites Spektrum rund um das Thema Sonderabfall
lohnende Investition ist.
zu beleuchten. Ein Höhepunkt wird sicherlich die
8. Fachtagung Abfallrecht am 14. Juni 2012. Aber
Dialog mit der Öffentlichkeit
auch die Veranstaltung zum Produktionsintegrier-
EMAS findet nicht im stillen Kämmerlein statt:
ten Umweltschutz (PIUS) bereits im März auf dem
EMAS-Organisationen führen einen offenen Dialog
Umwelt-Campus in Birkenfeld wird erneut einen
nach außen und nutzen ihre Umwelterklärung dazu,
interessanten Austausch bieten, diesmal mit den
über ihre Tätigkeiten, das Umweltengagement,
Schwerpunkten Energiemanagement, Druckluft
neue Ziele usw. zu berichten. Dies ist Ansporn und
und Abwärmenutzung. 2012 wieder im Programm:
Verpflichtung, regelmäßig über die Verbesserung
das Seminar zur „Chemie des Abfalls“. Außerdem
der eigenen Umweltleistung informieren zu können.
die SAM-Workshops zur Nachweisführung und
grenzüberschreitenden Abfallverbringung sowie ein
Prüfung der Umweltleistung durch
staatlich zugelassene Umweltgutachter
Seminar zur Entsorgung von Bauabfällen und zur
Alle EMAS-Organisationen werden von Um-
nen das Programm kostenlos anfordern unter info@
weltgutachtern geprüft, die in einem gesetzlich
sam-rlp.de. Spätestens Anfang Januar 2012 steht
geregelten Zulassungs- und Aufsichtsverfahren ihre
es im Internet unter www.sam-rlp.de/seminare.
branchenspezifischen, fachlichen und umweltrecht-
html zur Verfügung – auch eine Online-Anmeldung
lichen Kenntnisse regelmäßig nachweisen müssen.
ist möglich.
elektronischen Nachweisführung. Interessierte kön-
Impressum
Herausgeber: SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilhelm-Theodor-RömheldStraße 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131 98298-14, Fax: 06131 98298-22, E-Mail: [email protected],www.sam-rlp.de
Redaktion: Nadja Anthes-Ploch · Vertrieb als E-Mail-Newsletter