Jahresbericht 2014

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Jahresbericht 2014
Jahresbericht 2014
SWISSPERFORM – 2014 in Kürze
- Brutto-Tarifeinnahmen 2014: CHF 48'688'685.10 (+2.38%)
- 13'767 Mitglieder und Auftraggeber (+ 9.3%)
- Förderung von kulturellen und sozialen Projekten mit CHF 4'755'703.51
- Verwaltungsaufwand: 7.88% (2013: 8.40%)
- Mitarbeitende: durchschnittlich 19.39 (Vorjahr 18.83) mit 16.04 Vollzeitstellen (Vorjahr 15.43)
- 2'481'760 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 2'749'329) mit 179'390 Aufnahmen im
Phonobereich (Vorjahr 166'471)
- 61'618 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 53'824) mit 5'914 Werken im
Audiovisionsbereich (Vorjahr 4'688)
Inhalt
1. Organe und Aktivitäten
6
2. Mitglieder 17
3. Inkasso und Tarife 19
4. Verteilung 28
5. Nationale Kooperation 36
6. Internationale Kooperation 39
7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 44
8. Aufsichtsbehörden 49
9. Jahresrechnung 2014
52
Impressionen aus
dem Jahr 2014
Weitere Informationen zu den
PR-Aktivitäten von SWISSPERFORM
finden Sie ab Seite 45.
Editorial
SWISSPERFORM blickt auf ein bewegtes, aber auch erfolgreiches 2014 zurück. Die Leerträgervergütung bleibt erhalten, und die Berechtigten können von einem Vergleich bezüglich Vergütungen auf Mobiltelefonen profitieren. Die Tarifeinnahmen konnten ein weiteres Mal gesteigert
werden, und das Urheberrechtsgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats revidiert werden.
Mittels einer parlamentarischen Initiative wollte die Fraktion der FDP-Die Liberalen die seit zwanzig
Jahren bestehende Leerträgervergütung ersatzlos abschaffen. Ein Erfolg dieses Vorstosses hätte für die
Berechtigten von SWISSPERFORM gravierende Konsequenzen gehabt; betrugen doch die Einnahmen aus
der Leerträgervergütung 2014 rund CHF 7.4 Mio. Durch eine breite Opposition von Kulturschaffenden
und Verbänden konnte die Bedrohung durch den Vorstoss abgewendet und die Vergütung für die Zukunft
gesichert werden. In der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) fand sich kein
einziges Ratsmitglied, welches das Anliegen der FDP unterstützte.
Die seit 2008 andauernden Diskussionen und Verfahren betreffend Einführung einer Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen (GT 4e) konnten endlich beigelegt werden. Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände einigten sich auf einen Vergleich. Dieser regelt den Vergütungssatz
für Nutzungen ab 2015, aber auch die Bezahlung einer Pauschale für die Nutzungen seit 2010. Für die
Vergangenheit erhielt SWISSPERFORM eine Zahlung in Höhe von rund CHF 1.5 Mio.
Die Sonderzahlung aus dem Vergleich beim Mobiltelefon-Tarif war mitverantwortlich für einen positiven
Jahresabschluss. Die Tarifeinnahmen nahmen um 2.38% auf CHF 48.6 Mio. zu. Da gleichzeitig die Kosten reduziert werden konnten, weist SWISSPERFORM den geringsten Verwaltungskostensatz seit 2009
aus.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die Auseinandersetzungen um die Leerträgervergütung bei der
Einführung praktisch jedes neuen Leerträgers wieder aufflammen, wie im 2014 erschienenen Buch «Autoren und Apparate – Die Geschichte des Copyright im Medienwandel» von Monika Dommann (S. Fischer
Verlag) nachzulesen ist. Als in den 50er-Jahren die Magnettonbänder auf den Markt kamen, vertraten
die Rechtsinhaber den Standpunkt, dass Aufnahmen von Radiosendungen und Schallplatten ihre Rechte
verletzten, und forderten Gebühren für die Tonbänder. Dagegen beriefen sich „die Tonbandamateure
(…) auf Medien- und Technikgebrauch und nicht mehr auf die für das Copyright zentrale Werknutzung.
Sie fühlten sich einer elektronischen Revolution verpflichtet (...). Der Konsument (...) war der Ansicht,
mit dem Kauf des Mediums auch ein moralisches Recht auf Kopie erworben zu haben.“ Die damaligen
Forderungen beider Seiten waren somit dieselben wie heute, und es ist erfreulich, dass sich damals wie
heute die Leerträgervergütung durchgesetzt hat – dasjenige Institut, welches nach wie vor zu einem
gerechten Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Nutzer und Rechtsinhaber führt.
In diversen anderen Punkten des Urheberrechtsgesetzes (URG) besteht indessen Revisionsbedarf. So
gab der Bundesrat im Sommer 2014 grünes Licht für eine URG-Revision und beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. SWISSPERFORM wird sich an diesem Prozess aktiv beteiligen.
Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)
5
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
1. Organe und Aktivitäten
Delegierte
Folgende Personen amteten 2014 als Delegierte von SWISSPERFORM:
Ausübende Audiovision (8 Delegierte)
Vincent Babel, Cheyne Davidson, Ursula Hoffmann-Röthlisberger, Sandra Löwe,
Norina Peier, Rudolf Ruch, Richard Rost, Franziska von Fischer
Ausübende Phono (12)
François Dinkel, Marc Fournel, Andreas Laake, Reto Parolari, Matteo Ravarelli,
Michael Ricar, Micha Rothenberger, Andreas Ryser, Philipp Schweidler, Matthias
Spillmann, Christoph Trummer, Sepp Trütsch
Produzierende Audiovision (8)
Peter Beck, Valérie Fischer, Francine Lusser, Jonas Raeber, Peter Reichenbach,
Paul Riniker, Theo Stich, Ruth Waldburger
Produzierende Phono (12)
Julie Born, Nils Bortloff, Jack Dimenstein, Christian Fighera, Lorenz Haas,
Stephan F. Peterer, Stefan Planta, Ivo Sacchi, Marcus Van Lier, Willy Viteka,
Victor Waldburger, Chris Wepfer
Sendeunternehmen (10)
Patrice Aubry, Shenja Tamara Erismann, Barbara Lehmann, Giulia Meier,
Martin Muerner, Danielle Nicolet, Carlo Rezzonico, Marc Savary, Thierry Savary,
Jascha Schneider-Marfels
Delegiertenversammlung («DV»)
Die 21. ordentliche DV von SWISSPERFORM fand am 17. Juni 2014 für einmal abseits der grossen
Zentren auf dem Bauernhof «Römerhof» in Bühl bei Biel statt.
Die Präsidentin Danièle Wüthrich-Meyer berichtete in ihrer Einleitung über die jüngsten Entwicklungen
betreffend die geplante URG-Revision sowie die parlamentarische Initiative der FDP zur ersatzlosen Streichung
der Leerträgervergütung. Im Anschluss daran erläuterte Poto Wegener einige Schwerpunkte des Jahresberichts
sowie relevante Fakten zur Jahresrechnung 2013, und Michael Egli informierte über die jüngsten Entwicklungen
bei den Tarifverhandlungen. Nach den statutarischen Geschäften (Genehmigung Protokoll der DV 2013,
Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2013 sowie des Berichts der Revisionsstelle,
Entlastung Vorstand), einem Beschluss über zusätzliche Zuwendungen an die Fonds und einem Bericht über die
Kultur- und Sozialfonds fanden auch 2014 wiederum Ersatzwahlen für verschiedene Gremien statt:
Fachgruppe Produzierende Phono: Ralf Brachat trat per 1. März 2014 als Geschäftsführer von Warner
Music Switzerland zurück und teilte gleichzeitig seinen Austritt aus der Fachgruppe mit. Als Nachfolger
wählten die Delegierten Jörg Glauner. Er ist seit 1998 in verschiedenen Funktionen für Warner Music tätig,
aktuell als General Counsel Warner Music Central Europe.
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Organe und Aktivitäten
Kuratorium: Der bisherige Präsident des Kuratoriums und Vertreter der Ausübenden, Rico Gubler, wurde
dem Kuratorium. Als Nachfolger wurde Rolf Simmen gewählt. Rolf Simmen war bis 2011 als Geschäftsleiter
des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands (SBKV) tätig und zudem früher Mitglied der Fachgruppen
Ausübende Audiovision und Ausübende Phono.
Stiftungsräte Stiftung Phonoproduzierende: Ralf Brachat trat 2014 aus dem Stiftungsrat zurück. Neu
gewählt wurde Maurizio Dottore, Director Marketing and A&R bei Sony Music Entertainment Schweiz sowie
Organe und Aktivitäten
zum neuen Präsidenten der Musikhochschule in Lübeck gewählt. Er erklärte deshalb seinen Rücktritt aus
Mitglied der Geschäftsleitung. Wiedergewählt wurden Peter Frey und Marco Zanotta.
Revisionsstelle: PWC wurde als Revisionsstelle bestätigt.
In diesem Jahr konnten an der DV zwei Gastreferenten begrüsst werden. Christoph Trummer (Präsident
Musikschaffende Schweiz, Delegierter Ausübende Phono) informierte zum Schlussbericht der AGUR12,
deren Empfehlungen und zur Absicht des Bundesrats, das URG zu modernisieren. Und Emanuel Meyer
(Leiter Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Eidgenössisches Institut für Geistiges
Eigentum)
erörterte
seine
Eindrücke
zur
weiteren
Entwicklung
der
Leerträgervergütung
nach
der
Parlamentarischen Initiative und der anschliessenden Kommissionsmotion (siehe dazu auch Hände weg von
der Leerträgervergütung – Teil 2, S. 36).
Höhepunkte abseits der DV-Geschäfte waren der anschliessende Apéro mit der musikalischen Untermalung
von Theo Känzig (Gitarre) und Vincent Millioud (Violine) sowie das «Säulirennen»; Sau «Speedy» absolvierte
den 80m-Parcours flink in 11 Sekunden.
Das Protokoll der DV steht seit Juli 2014 zum Download auf der Website von SWISSPERFORM bereit. Es wird
ausserdem mit der Einladung an die Delegierten zur 22. ordentlichen DV vom 16. Juni 2015 verschickt werden.
Unterhaltungsprogramm nach der DV in Bühl
7
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vorstand
Der Vorstand von SWISSPERFORM traf sich 2014 zu vier Sitzungen. Er beschloss über die Finanzen des
Vereins (Jahresrechnung 2013, Budgets 2014 und 2015) und nahm deren Controlling vor. Das Gremium
bestimmte die Traktanden der DV vom 17. Juni 2014 und widmete sich der Diskussion aktueller Themen wie
der AGUR12 (Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten
Schutzrechten), der geplanten URG-Revision sowie den kürzlich eingereichten parlamentarischen Vorstössen
im Zusammenhang mit Urheber- und verwandten Schutzrechten. Zudem erörterte der Vorstand die
Zusammenarbeit mit den einheimischen Schwestergesellschaften sowie den Prüfbericht der Eidgenössischen
Finanzkontrolle zur «Aufsicht über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften» durch das IGE (siehe
dazu Aufsicht über Aufsicht, S. 49). Schliesslich besprach der Vorstand die Organisation und Durchführung
der Retraite von SWISSPERFORM im November 2014 (siehe dazu SWISSPERFORM Future – Retraite, S. 14).
Die Mitglieder des Vorstands
Präsidium
Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)
Oberrichterin, Vizepräsidentin des Handelsgerichts des Kantons Bern,
1993-2010 Mitglied der eidgenössischen Schiedskommission für die
Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), ab
2000 Präsidium, seit 2010 Präsidentin von SWISSPERFORM.
Hanspeter Müller-Drossaart (Vizepräsident)
Schauspieler und Kabarettist, Interpret von bedeutenden Rollen in Film und
Theater (z.B. «Mario Corti» in «Grounding», «Dällebach Kari» im Musical
und der Kinoverfilmung von Xavier Koller), bekannt auch als Literatur-Sprecher
in Radio, TV und an Live-Anlässen, seit Sommer 2010 Vizepräsident von
SWISSPERFORM.
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Organe und Aktivitäten
Vertreter der Ausübenden Phono
Cla F. Nett
Projektleiter digitale Rechteauswertung und juristische Beratungen bei der
Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, als Gitarrist der «Lazy Poker
Blues Band» und weiteren Formationen im In- und Ausland auf der Bühne.
René Baiker
Organe und Aktivitäten
Musiker (Gitarrist, Komponist, Produzent), Tontechniker und Kursleiter
(Musikbusiness, Urheberrecht), Vizepräsident Musikschaffende Schweiz,
Vizepräsident der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG,
Stiftungsrat der Fondation SUISA, musikalische Highlights: Rockband TRANSIT
(mehrere Alben, Hitparade, Tourneen) und Soloprojekt MOTORBAIKS,
www.renebaiker.ch.
Beat Santschi
Musiker und Kulturmanager, Zentralpräsident des Schweizerischen
Musikerverbands SMV, Vizepräsident der Internationalen Musikerföderation FIM,
Vizepräsident der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, Präsident
der Schweizerischen Koalition für die kulturelle Vielfalt, Vizepräsident der
Internationalen Föderation der Koalitionen für die kulturelle Vielfalt FICDC.
Vertreter der Ausübenden Audiovision
Yolanda Schweri
Rechtsanwältin, seit 2000 als Anwältin tätig, seit 2007 selbständig mit
eigener Kanzlei in Zürich, seit 1997 Verwalterin der Charles Apothéloz-Stiftung
(CAST), Berufliche Vorsorge für Kulturschaffende, 2000-2008 Geschäftsführerin
von Suisseculture (Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der
Schweiz).
Elisabeth Graf
Schauspielerin, spielte unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Zürich, Bern,
Winterthur, Theateraufzeichnungen und Sitcom für SRF, Hörspiele für ORF und
SRF, seit 2010 Präsidentin des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands SBKV.
Anne Papilloud
Studium der Politikwissenschaften an der Universität Lausanne und
anschliessend 6 Jahre als Assistentin für Politikgeschichte tätig. Seit 2005
Generalsekretärin bei der Westschweizer Theater-Gewerkschaft. Mitglied
des Grossen Rats des Kantons Waadt für «laGauche», Co-Präsidentin der
Stiftung Artes et Comoedia.
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Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vertreter der Produzierenden Phono
Julie Born
Managing Director Sony Music Entertainment Switzerland GmbH, 1990
bis 1998 als Promotion & Product Manager bei PolyGram (Universal),
1998/1999 bei Zumsteg & Partner (Gianna Nannini), Ende 1999 Eintritt bei
Sony Music als Leiterin Marketing, Vorstandsmitglied IFPI Schweiz und
Press Play (Swiss Music Awards).
Nils Bortloff
Prokurist Universal Music GmbH Schweiz sowie Vice President Business & Legal
Affairs Deutschland, Schweiz, Österreich, Western Balkans bei Universal
Music Entertainment GmbH Berlin, zuvor Assistent der Direktion Ausland der
GEMA sowie bei IFPI London als Senior Legal Counsel (Licensing & E-Commerce
und Internet-Piraterie) tätig, Beiratsmitglied der GVL und Mitglied des
Tarifausschusses der GVL.
Victor Waldburger
Managing Director und Mitinhaber des Independent Labels und der
Vertriebsfirma TBA AG seit 1997 sowie der Phonag Records AG seit 2008,
zugleich Unternehmensberater im Music- und Entertainment Business.
Vertreter der Produzierenden Audiovision
Willi Egloff
Dr. iur., Rechtsanwalt in Bern, 1994-2012 Mitglied des Stiftungsrats der
Schweizerischen Kulturstiftung für Audiovision, Mitglied der Eidgenössischen
Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten
Schutzrechten (ESchK), 1996-2012 Geschäftsführer der Teleproduktions-Fonds
GmbH, zahlreiche Veröffentlichungen zum Urheberrecht.
Valérie Fischer
Journalistin, seit 1980 Produzentin der Silvia Filmproduktion AG, 2001 Gründung
Cobra Film AG, Verwaltungsratspräsidentin und Geschäftsführerin Cobra Film
AG, Produzentin von Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands von
SFP (Swiss Film Producers‘ Association), Focal (Stiftung Weiterbildung Film und
Audiovision) und des Filmfestivals Locarno.
10
Rudolf Santschi
Seit 1970 freier Produktionsleiter, 1974-1975 Regieassistent an den Basler
Theatern, seit 1991 Mitinhaber und Geschäftsführer der TRILUNA FILM AG,
Produzent von über 30 Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands
von SFP (Swiss Film Producers‘ Association), Präsident der Schweizerischen
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Kulturstiftung für Audiovision, Gesellschafter der Teleproduktions-Fonds GmbH,
Mitglied des Technischen Ausschusses des Bundesamts für Kultur.
Vertreter der Sendeunternehmen
Catherine Mettraux Kauthen
Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR, langjährige Erfahrung
im Urheberrecht und im Immaterialgüterrecht, verschiedene Veröffentlichungen
vor allem im Bereich Urheberrecht.
Anna Mäder-Garamvölgyi
Fürsprecherin, selbständig erwerbende Rechtsanwältin mit eigener Praxis in
Bern, Vertreterin der Sendeunternehmen in Tarifverhandlungen, Mitbegründerin
und bis 1992 Geschäftsführerin von SAFE (Swiss Anti Piracy Federation),
Sekretärin und bis 1992 Präsidentin des SVV (Schweizerischer Video Verband),
Vizepräsidentin der Eidgenössischen Schlichtungskommission nach dem
Gleichstellungsgesetz, seit 2006 Mitglied des Vorstands der Musikschule Köniz.
Frederik Stucki
Vizepräsident Radio Schweiz AG, Koproduzent Radiodays Europe, Vorstand
Europäischer Radioverband AER, Koproduzent zahlreicher Kulturevents,
Präsident der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, freischaffender
Dozent, Fachautor und Berater, Veröffentlichungen u.a. «Bildungshorizonte
Radio und Fernsehen» (2009), «The AER Glossaries on Key Concepts» (2011).
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Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vorstandsausschuss («VSA»)
Mitglied des Vorstandsausschusses waren 2014 folgende Vorstandsmitglieder, jeweils als Vertreter
ihrer Fachgruppe:
Julie Born (Produzierende Phono)
Willi Egloff (Produzierende Audiovision)
Catherine Mettraux Kauthen (Sendeunternehmen)
Cla F. Nett (Ausübende Phono)
Yolanda Schweri (Ausübende Audiovision)
Der Vorstandsausschuss traf sich im Jahr 2014 zu fünf Sitzungen. Zentrales Thema der Treffen war die Vorbereitung
der Vorstandssitzungen. Der Ausschuss legte ausserdem die Strategien für die Tarifverhandlungen fest und
befasste sich mit den politischen Themen in den Bereichen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht.
Weiter erörterte er die Zusammenarbeit mit den Schweizer Verwertungsgesellschaften.
Per Ende 2014 erklärte Julie Born ihr Ausscheiden aus dem Vorstand und dem VSA. Ihre Demission begründete
Julie Born damit, dass ihre Haupttätigkeit als Geschäftsführerin von Sony Music Switzerland es nicht erlaube, die
Interessen bei SWISSPERFORM mit der notwendigen Akribie zu verfolgen. Gremiumsmitglieder und Direktion
bedauern diesen Rücktritt sehr, zeigten aber dafür Verständnis und verdankten den grossen Einsatz von Julie
Born für die Anliegen der Phonoproduzierenden und SWISSPERFORM.
Nachrückender im Vorstand ist Lorenz Haas (Geschäftsführer von IFPI, Jurist mit
Anwaltspatent und Mitglied der Fachgruppe Produzierende Phono), der anlässlich
der DV 2013 als Ersatzmitglied Vorstand der Phonoproduzierenden gewählt
wurde. Lorenz Haas wurde im Dezember 2014 von der Fachgruppe ausserdem
zum Vorsitzenden und somit zu deren Vertreter im VSA gewählt. Er wird
seine Ämter ab 2015 antreten.
Fachgruppen
Lorenz Haas, Geschäftsführer IFPI Schweiz
Mitglieder der Fachgruppen waren 2014 folgende Personen:
Ausübende Audiovision («AAV»): Yolanda Schweri (Vorsitz), Daniel Aebi, Elisabeth Graf, Charlotte
Heinimann, Anne Papilloud, Irina Schönen, Hannes Steiger (bis Herbst 2014 / Sitz seither vakant)
Ausübende Phono («APH»): Cla F. Nett (Vorsitz), René Baiker, Ronald Dangel, Monika Kaelin, Daniel Rohr,
Beat Santschi, Philipp Schweidler
Produzierende Audiovision («PAV»): Willi Egloff (Vorsitz), Peter Beck, Stefan Eberle, Valérie Fischer,
Peter Reichenbach, Rudolf Santschi, Theo Stich
Produzierende Phono («PPH»): Julie Born (Vorsitz), Nils Bortloff, Ralf Brachat (bis 1. März 2014), Jörg
Glauner (ab 17. Juni 2014), Lorenz Haas, Stephan F. Peterer, Willy Viteka, Victor Waldburger
Sendeunternehmen («SU»): Catherine Mettraux Kauthen (Vorsitz), Justus Bernau, Rossella Brughelli,
Anna Mäder-Garamvölgyi, Martin Muerner, Jascha Schneider-Marfels, Frederik Stucki
Die Fachgruppen befassten sich – jeweils für ihren Fachbereich – mit dem Erlass von Regelungen
ihres Verteilreglements, mit der Aufsicht über die Verteilung, mit Beschlüssen über Tarife und über
Gegenseitigkeitsverträge mit dem Ausland sowie mit weiteren für ihren Fachbereich relevanten Projekten.
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Organe und Aktivitäten
Mitglieder des Kuratoriums waren 2014 folgende Personen:
Guido Vendramini (Vertreter Produzierende Phono, Präsident)
Rolf Simmen (Vertreter Ausübende Phono)
Justus Bernau (Vertreter Sendeunternehmen)
Das Kuratorium hat die Aufgabe, Zuwendungen der Kulturstiftungen (Stiftung für Radio und Kultur Schweiz,
Organe und Aktivitäten
Kuratorium
Stiftung Phonoproduzierende und Schweizerische Interpretenstiftung) im Phonobereich von über CHF 50‘000.auf die Einhaltung der reglementarischen Voraussetzungen zu überprüfen. Das Kuratorium erstellt jährlich
einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Vorstands und der Delegiertenversammlung.
Das Kuratorium fasste im Jahr 2014 anlässlich von zwei Sitzungen und einer Telefonkonferenz Beschlüsse zu
sechs Geschäften, darunter fünf Gesuche. Alle in Frage stehenden Gesuche wurden aufgrund der Prüfung auf
Basis des Kuratoriumsreglements gutgeheissen.
SWISSPERFORM Gremiumspost
Die «SWISSPERFORM Gremiumspost» ist ein
sich seit der Publikation der letzten Gremiumspost
2014 eingeführter Newsletter, der regelmässig
zugetragen haben. Gleichzeitig bewirkte die Ein-
den Gremiumsmitgliedern von SWISSPERFORM
führung der Gremiumspost auch die anvisierte Ar-
zugestellt wird. Inhaltlich deckt der Newsletter
beitsentlastung bei der Erstellung von Protokollen.
sämtliche Themen ab, die bei mehreren oder
allen Ausschüssen angesprochen werden.
SWISSPERFORM ist ein Gremien- und Sitzungslastiges Gebilde. Vorstand, VSA und die fünf Fachgruppen führen jährlich jeweils zwei bis sieben
Sitzungen
durch.
Ohne
Zählung
von
SWISSPERFORM
GREMIUMSPOST
3. September 2014
Spezialtreffen (z.B. zur Beschlussfassung über die
Grobverteilung oder zu Projekten von einzelnen
Fachgruppen) stehen jährlich rund 30 Sitzungen
an,
deren
Verlauf
seitens
der
Geschäftsstelle
zu dokumentieren ist. Um Redundanzen bei der
Sitzungsvorbereitung und der Erstellung der Protokolle zu vermeiden, wurde im Mai 2014 die
«Gremiumspost»
letter
werden
eingeführt.
die
Vertreter
Mit
von
3
weiteren
diesem
News-
Vorstand
und
Das Wichtigste in Kürze
EINIGUNG BEIM GT 4
Verwertungsgesellschaften
Aufsicht über Aufsicht
und
Nut-
zerverbände haben eine Vergleichsvereinbarung
im
Bereich
des
GT
4e
(Smartphones) unterzeichnet. Mit dieser werden die Vergangenheit und der
Tarif 2015-2016 geregelt.
Die
Nutzungen
der
Vergangenheit
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im
Februar 2014 beim IGE eine Revision durchgeführt. Geprüft wurde die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften. Der Prüfbericht stellt
dem IGE ein gutes Zeugnis aus.
Weitere Informationen: S. 6.
(2010-2014) werden mit CHF 6 Mio
entschädigt. Davon stehen den Leistungsschutzberechtigten CHF 1.5 Mio
zu.
Bis die Genehmigungsverfahren vor
der ESchK abgeschlossen sind, wurde
über den Vergleich STILLSCHWEIGEN
Grobverteilung
Anlässlich der Sitzungen vom 2. Juli und 5. August 2014 konnten sich die Berechtigtengruppen
über die neue Grobverteilung einigen.
Weitere Informationen: S. 9.
vereinbart.
Weitere Informationen: S. 5.
Kooperationsvertrag SUISA
Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung konnte
Fachgruppen ca. zweimonatlich über alle für sie rele-
im Juli der neue Kooperationsvertrag mit der
vanten
1998.
Themen
informiert:
Finanzen,
SUISA unterzeichnet werden. Die Vereinbarung
ersetzt den Zusammenarbeitsvertrag vom Juni
Tarife,
nationale und internationale Zusammenarbeit, PR,
Personalausflug 2014
Der
Projekte, Termine usw.
diesjährige
Ausflug
führte
uns
in
die
Thurauen bei Flaach. Am Vormittag leisteten wir
einen Beitrag zur Pflege des Schutzgebietes und
rückten unerwünschten Neophyten zu Leibe.
Die regelmässige Informationsvermittlung ausserhalb der eigentlichen Sitzungstermine ermöglicht,
Nach dem Mittagessen wurden die Gartenhandschuhe gegen Schlauchboote getauscht und wir
SWISSPERFORM Personalausflug 2014 in den Thurauen
paddelten vom Naturschutzgebiet nach Eglisau.
Seite 1 von 10
sich bei den entsprechenden Gremiumsdiskussionen
auf diejenigen Neuigkeiten zu konzentrieren, welche
Titelseite Gremiumspost Ausgabe September 2014
13
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
SWISSPERFORM Future – Retraite
Am 4. und 5. November 2014 trafen sich
und die Faktoren, um eine tarifliche Vergütung zu
Gremiumsmitglieder
berechnen. Die AGRU Politik widmete sich der Frage
und
die
Direktion
von
SWISSPERFORM zu einer Retraite in Vitznau.
des weiteren Vorgehens betreffend Art. 60 Abs. 2
Im Zentrum der Diskussionen standen Fragen
URG (3 %-Klausel).
zur technologischen und tariflichen Weiterentwicklung sowie zum weiteren Vorgehen betreffend URG-Revision.
Am zweiten Tag tauschten sich die Vertreter der
verschiedenen Berechtigtengruppen im Plenum über
mögliche Revisionspunkte beim neuen Urheber-
Am ersten Tag des Treffens erörterten drei Referenten
rechtsgesetz aus. Erörtert wurden dabei die Schran-
die Kernfrage, welche technologischen Entwicklungen
kenregelungen
im Zusammenhang mit der Nutzung von Film, Musik
Vergütungsmodelle, die mögliche Anpassung der
und Sendungen in den nächsten Jahren zu erwarten
Schutzfrist der Leistungsschutzrechte an den EU-
sind. Die Referate wurden gehalten von Vinzenz
Standard sowie die 3%-Beschränkung von Art. 60
Schmid (Bereich Strategie der SRG-Generaldirektion /
Abs. 2 URG.
Thema «Die Zukunft des Medienkonsums»), Nils
Bortloff (FG PPH, Universal Music / «Musiknutzungen
2020») sowie Rudolf Rentsch (Rechtsanwalt Rentsch & Partner / «SWISSPERFORM 2020»). Zentral waren
bei allen drei Vorträgen folgende Aussagen: Der herkömmliche Markt – konkret der Konsum von physischen Produkten – wird weiter zurückgehen. Ebenfalls
ein Rückgang wird beim Downloadgeschäft erwartet.
Der Zukunftsmarkt liegt im Bereich Streaming.
des
URG
sowie
allfällige
neue
Die Veranstaltung war geprägt von gehaltvollen,
fruchtbaren, fairen und sachlichen Diskussionen.
Es zeigte sich aber wiederum die seit jeher bestehende Herausforderung aufgrund der Struktur von
SWISSPERFORM: Das Finden eines Konsens unter
allen fünf vertretenen Berechtigtengruppen ist äusserst schwierig. (Vgl. dazu auch «Der Wolf, die Ziege
und der Kopfsalat», Rede von Willi Egloff anlässlich
der Feier zum 20. Geburtstag, Jahresbericht 2013,
Im Anschluss an die Referate wurde die Diskussion
S. 4). Dieser Umstand ist auch im Hinblick auf die
im Rahmen von Arbeitsgruppen weitergeführt. Die
anstehende
AGRU Tarife diskutierte die technischen Grundlagen bei
eine grosse Herausforderung für SWISSPERFORM.
Revision
des
Urheberrechtsgesetzes
download- und streamingbasierten Nutzungsformen
© See- und Seminarhotel FloraAlpina, Vitznau
14
Organe und Aktivitäten
Auch im Jahre 2014 war die Besetzung der Geschäftsstelle von SWISSPERFORM nur durch wenige Wechsel
gekennzeichnet. Nathalie Sameli, Mitarbeiterin im Rechtsdienst, verliess SWISSPERFORM im Sommer. Sie
wurde ersetzt durch Caroline Ruckstuhl, welche sich primär um den Bereich der Gegenseitigkeitsverträge
kümmert. Neu für die Mitgliedergruppe tätig ist seit Herbst 2014 Thla Kep. Er ersetzt dort Michael Furrer, der
seinerseits ins Team «Dokumentation Phono» gewechselt hat.
Im Schnitt verfügte die Geschäftsstelle 2014 über 16.04 Vollzeitstellen (Vorjahr 15.43), welche von 19.39
Organe und Aktivitäten
Geschäftsstelle
(Vorjahr 18.83) Mitarbeitenden besetzt wurden. Zur Bewältigung der Arbeiten im Zusammenhang mit der
Datenerfassung zwecks Einführung der Nutzungsbezogenen Verteilung der Phonoproduzenten (vgl. dazu
Nutzungsbezogene Verteilung ab 2016», S. 34) wurde ausserdem zeitweise ein Mitarbeiter auf Stundenbasis
eingesetzt.
Folgende Personen arbeiteten Ende 2014 für SWISSPERFORM:
Direktion
Poto Wegener (Direktor)
Michael Egli (Stellvertreter)
Ralf Goller (Stellvertreter)
Direktionsassistenz
Roman Varisco
Rechtsdienst / Tarife
Michael Egli (Leiter)
Caroline Ruckstuhl
Florina Drexel
PR & Kommunikation
Annina Lutz (Leiterin)
Roland Fleischmann
Roman Varisco
Departement
Mitglieder
Michael Egli (Departementsleiter)
Mitglieder Phono
Michael Knobloch (Leiter)
Christian Wiedemeier (Stv.)
Katharina Bolliger
Thla Kep
Antenne romande
David Johnson
Mitglieder / Dokumentation
Verteilung Audiovision
Annina Lutz (Leiterin)
Katharina Bolliger
Michael Furrer
Finanz- & Rechnungswesen
Pia Bühler
EDV
Ralf Goller (Leiter)
Christian Eder
Simon Schreiber
Departement
Dokumentation / Verteilung
Ralf Goller (Departementsleiter)
Dokumentation Phono
Walter Hofmann (Leiter)
Mike Stocker (Stv.)
Eurydice Devergranne
Michael Furrer
Roland Fleischmann
Thomas Schärer
Verteilung Phono
Ralf Goller (Leiter)
Christian Eder
Simon Schreiber
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Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vertretungen in anderen Gremien
Die Mitglieder der Direktion und der Geschäftsstelle machen die Interessen von SWISSPERFORM und
deren Berechtigten in den Gremien verschiedenster Organisationen und Verbände geltend. Sämtliche
Vertretungen erfolgen unentgeltlich. Im Falle der Übernahme eines entgeltlichen Mandates in Zukunft wäre
das entsprechende Honorar selbstverständlich zuhanden von SWISSPERFORM zu entrichten.
Im Einzelnen wurde SWISSPERFORM 2014 in folgenden Gremien vertreten:
- Vorstand Verein Press Play (Poto Wegener)
- Stiftungsrat Schweizer Nationalphonothek (Poto Wegener)
- Chartskommission Schweizer Hitparade (Poto Wegener)
- Schiedskommission Swiss Music Awards (Poto Wegener)
- Allianz gegen die Internetpiraterie (Poto Wegener)
- Legal Working Group SCAPR – Societies’ Council for the Collective Management
of Performers’ Rights (Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)
- Rights Administration Working Group SCAPR (Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)
- Technical Working Group SCAPR / Chairman (Ralf Goller)
- Information Technology Counsil SCAPR (Ralf Goller)
- Technical Subgroup IPD – International Performers’ Database (Ralf Goller)
- Technical Subgroup VRDB – Virtual Recording Database (Ralf Goller)
- Teleproduktions-Fond GmbH / Beisitz Gesellschafterversammlung (Annina Lutz)
- Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision / Beisitz (Annina Lutz)
16
Mitglieder
2. Mitglieder
Der bestehende Trend setzte sich auch 2014 fort: Die Zahl der neuen Mitglieder und Auftraggeber
stieg weiter an.
Ende 2014 zählte SWISSPERFORM 13'767 Mitglieder und Auftraggeber. Dies entspricht einem Zuwachs
Mitglieder
100 Neumitgliedschaften monatlich
von 1'182 gegenüber dem Vorjahr. Während sich die Anzahl Berechtigte in gewissen Gruppen nur leicht
veränderte (Ausübende Audiovision, Produzierende Audiovision, Produzierende Phono) oder stagnierte
(Sendeunternehmen) stieg die Zahl der Ausübenden Phono ungebremst an (+ 1'155). Dieser Trend zeigt
nicht zuletzt die Relevanz und Notwendigkeit der kollektiven Verwertung.
Mitgliederstatistik 2014
Anzahl Mitglieder /
Auftraggeber
Berechtigtengruppe
2013
2014
Ausübende Phono
9'943
11'098
Ausübende Audiovision
1'429
1'436
11'372
12'534
Produzierende Phono
324
349
Produzierende Audiovision
820
815
1'144
1'164
69
69
Total Ausübende
Total Produzierende
Sendeunternehmen
Total
12'585
Produzierende Audiovision
Sendeunternehmen
Produzierende Phono
Ausübende Audiovision
2014
13'767
Ausübende Phono
Mitgliederentwicklung Ausübende und Produzierende
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*
2013
2014
4'457
5'394
5'814
6'789
7'750
8'221
8'803
10'097
11'372
12'534
Ausübende
396
421
459
513
877
913
1'014
1'138
1'144
1'164
Produzierende
* seit 2012 inklusive Auftraggeber
Mitgliederentwicklung Total
14'000
12'000
10'000
8'000
6'337
7'366
8'691
9'198
9'881
11'305
12'585
13'767
2'000
5'879
4'000
4'917
6'000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
17
Mitglieder
Tätigkeit der Antenne romande
Seit 2013 ist die Antenne romande der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG auch als
offizielle Aussenstelle von SWISSPERFORM in der Romandie tätig. Das Westschweizer Büro wird
Mitglieder
vom Juristen David Johnson betreut.
Die enge Zusammenarbeit zwischen der Antenne romande und der Mitgliederabteilung in Zürich dauerte auch
in diesem Jahr an. Der Informationsaustausch erfolgte dabei auch anlässlich von regelmässigen Treffen.
Zentraler Tätigkeitsbereich der Antenne romande ist die Beratung der französischsprachigen Ausübenden sowie
der Nutzer. Diese Arbeit umfasst die unterschiedlichsten Bereiche; allgemeine Anfragen zu den Leistungsschutzrechten, Mitwirkungs- und Sendemeldungen, die Abgrenzung zu anderen Verwertungsgesellschaften, das
Aufnahmeverfahren für Mitglieder, Abrechnungen der Vergütungen, Online-Nutzungen, Gegenseitigkeitsverträge
mit Schwestergesellschaften, Konzert- und Tonträgerverträge, Gesuche zuhanden der Stiftungen usw. Auch wenn
Anfragen von Audiovisionsberechtigten vorhanden sind, betrifft nach wie vor der grösste Teil der Beratungsleistungen Ausübende aus dem Phono-Bereich.
Eine zunehmende Bedeutung gewann im letzten Jahr die Suche und Kontaktaufnahme mit französischsprachigen
Nichtmitgliedern. Diese Rechtsinhaber wurden auf die Möglichkeit hingewiesen, Mitglied bei SWISSPERFORM zu
werden und Vergütungen zu erhalten. Die entsprechenden Aktivitäten werden 2015 noch verstärkt.
In Bezug auf die für 2016 geplante Umstellung auf die Nutzungsbezogene Verteilung bei den Phonoproduzenten
beantwortete die Antenne romande zahlreiche Anfragen von Labels und Produzenten. Zugleich wurden von den
Berechtigten erhaltenen Informationen in die Datenbank eingespiesen.
David Johnson vertrat SWISSPERFORM 2014 auch für Referate und anlässlich von Panels:
- Referat «Leistungsschutzrechte und SWISSPERFORM», Fachhochschule für Sozialarbeit und Gesundheit in
Lausanne sowie bei der Stiftung CMA;
- Panel «Urheberrecht», Buch- und Presse-Messe in Genf;
- Teilnahme am «La Kause»-Treffen zum Thema «Musik, Ausbildungen und
Institutionen», «TrocK music network»;
- Workshop zum Thema «Urheber- und Leistungsschutzrechte», SMV Lausanne.
Kontakt:
SWISSPERFORM
David Johnson
Antenne romande
Avenue de la Gare 2
2000 Neuchâtel
Tel.: +41 (0)32 724 31 25
[email protected]
18
Inkasso und Tarife
3. Inkasso und Tarife
Tarifverhandlungen
Privatkopie-Vergütung auf Smartphones (GT 4e). Nachdem über Jahre hinweg ein Einlenken vor allem der
Gerätehersteller undenkbar schien, änderte sich die Situation überraschend im Sommer 2014. Damit wurde
nach rund fünf Jahren die Forderung der Verwertungsgesellschaften auf Einführung einer Leerträgerabgabe
für Smartphones endlich erfüllt. Dies ist vor allem deshalb erfreulich, weil mit diesen Geräten weitaus am
meisten private Kopien angefertigt werden. Nebst dieser Angelegenheit wurden im letzten Jahr noch zwei
Inkasso und Tarife
Das bemerkenswerteste Ereignis 2014 im Bereich Tarife war das Zustandekommen der Einigung über eine
weitere Streitsachen erledigt (GT S, GT 12), während in fünf Tarifen im Aufführungs- (GT 3a Zusatz, GT H) und
Sendebereich (Tarif A Fernsehen, Tarif A Radio, GT S) die rechtlichen Auseinandersetzungen noch andauern. Die
Verwertungsgesellschaften sind nach wie vor unzufrieden damit, dass sich aufgrund der langen Verfahrensdauer
von strittigen Tarifen deren Einführung teilweise um mehrere Jahre in die Länge zieht.
Tarif A Fernsehen
Verwendung von im Handel erhältlichen Ton- und Tonbildträgern durch die Schweizerische Radiound Fernsehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Fernsehen und damit verbundene Nutzungen
In den Verhandlungen des Tarif A Fernsehen 2014-2017 konnte sich SWISSPERFORM mit der SRG über
eine Pauschalvergütung für die Leistungsschutzrechte einigen, was das Senden von im Handel erhältlichen
Tonbildträgern anbelangt. Über diverse weitere Punkte konnte indessen kein Konsens erzielt werden. Die
Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) genehmigte mit Beschluss vom 4. November 2013 den von
SWISSPERFORM teilweise strittig eingereichten Tarif A Fernsehen 2014-2017. Die ESchK hiess den Antrag von
SWISSPERFORM auf Reduktion des Höchstabzuges für die Akquisition von Sponsoring im Wesentlichen mit
dem Argument gut, dass solche Abzüge generell dem so genannten Bruttoprinzip widersprechen würden und
deshalb eine schrittweise Abschaffung dieses Abzuges gerechtfertigt sei. Demgegenüber folgte die ESchK in
anderen Punkten nicht der Rechtsauffassung von SWISSPERFORM. So vertrat die ESchK die Ansicht, dass die
Integration eines Handelstonträgers in eine Eigen- oder Auftragsproduktion der SRG und dessen anschliessende
Sendung keinen tariflichen Vergütungsanspruch auslöse. Vielmehr handle es sich dabei um ein Exklusivrecht,
was bedeute, dass die SRG für diese Rechte individuelle Lizenzen beim Künstler und/oder Produzenten
einzuholen habe. Des Weiteren hielt die ESchK dafür, dass das Vervielfältigen und Zugänglichmachen von
Videoclips bzw. Musikvideos nicht unter Art. 24b und 22c des Urheberrechtsgesetzes (URG) und damit ebenfalls
nicht in den Bereich der durch SWISSPERFORM wahrzunehmenden Kollektivverwertung falle. Am 12. März 2014
focht SWISSPERFORM diese Punkte mit Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht an. Das entsprechende
Verfahren ist noch rechtshängig.
Tarif A Radio
Verwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern durch die Schweizerische Radio- und
Fernsehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Radio und damit verbundene Nutzungen
In Bezug auf den bereits 2012 von SWISSPERFORM beantragten Tarif A Radio 2013-2016 war insbesondere
umstritten, ob das US-Repertoire als geschützt zu qualifizieren sei. Seit für die Schweiz der WPPT (WIPO
Performances and Phonograms Treaty) in Kraft getreten ist, erscheint eine neue Erörterung der Rechtslage
als angezeigt. Eine Bejahung dieser Frage hätte eine Erhöhung der Anzahl geschützter Aufnahmen zur
Folge, für welche die SRG eine Vergütung zu leisten hat. Die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK)
verweigerte jedoch eine rechtliche Beurteilung des Schutzes des US-Repertoires mit der Begründung, dass
diese Rechtsfrage auf dem Zivilrechtsweg zu klären sei. SWISSPERFORM erhob gegen diesen Entscheid
19
Inkasso und Tarife
Beschwerde. Nachdem diese vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden war, zog SWISSPERFORM das
Verfahren ans Bundesgericht weiter, welches die Beschwerde mit Urteil vom 9. Oktober 2014 vollumfänglich
guthiess. Die Auffassung der ESchK, dass die Frage nach dem Schutz des US-Repertoires zwingend von einem
Zivilgericht zu beurteilen sei, ist damit unrechtmässig. Vielmehr sind gemäss Bundesgericht umstrittene mate-
Inkasso und Tarife
riellrechtliche Fragen über den Umfang der geschützten Rechte im Tarifgenehmigungsverfahren zu klären.
Dieser Entscheid bringt nunmehr die notwendige Klarheit der Abgrenzung von Zivil- und Verwaltungsverfahren in Tarifsachen und verhindert, dass die Verwertungsgesellschaften von den Gerichten hin- und hergeschoben werden. Das Bundesgericht wies in seinem Urteil die Sache zur Neubeurteilung an die ESchK
zurück, welche das Verfahren bereits wieder aufgenommen hat. Auf entsprechende Fristansetzung durch die
ESchK reichten die Parteien ihre erneuten Stellungnahmen in dieser Sache ein. Der nächste Verfahrensschritt
der ESchK ist noch ausstehend.
GT S
Verwendung von Ton- und Tonbildträgern zu Sendezwecken durch private Veranstalter von Radiound Fernsehprogrammen und mit dem Senden verbundene Nutzungen
Betreffend den GT S 2011-2013 war ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig,
in welchem SWISSPERFORM eine Erhöhung der Vergütungen für werbefinanzierte Privatsender beantragte.
Strittig war insbesondere, wie Art. 60 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) auszulegen sei. Gemäss dieser
Bestimmung soll die Vergütung für die Leistungsschutzrechte «in der Regel» höchstens 3% des Nutzungsertrags
betragen. Nach Auffassung von SWISSPERFORM soll dieser Regelhöchstsatz in denjenigen Tarifen überschritten werden können, in welchen die Nutzung von Leistungsschutzrechten klar im Vordergrund stehe,
weil sie das eigentliche Geschäftsmodell der Tarifnutzer darstelle – wie dies im GT S der Fall sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies indessen die Beschwerde von SWISSPERFORM ab, weshalb diese ans Bundesgericht
gelangte. Dessen Urteil vom 27. Februar 2014 fiel jedoch zuungunsten von SWISSPERFORM aus. Das Bundesgericht bestätigte die ursprünglich angefochtene Rechtsauffassung hinsichtlich des Art. 60 URG, wonach besondere Ausnahmefälle vorliegen müssen, damit die 10% für die Urheberrechte und die 3% für die Leistungsschutzrechte überschritten und das Verhältnis 10:3 aufgebrochen werden können.
Die Tarifverhandlungen über einen neuen GT S 2015-2017 wurden am 23. Mai 2014 nach fast zweijährigen
zähen Verhandlungen mit einer Tarifeingabe an die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) abgeschlossen.
In Teilbereichen konnte eine Einigung erzielt werden. Für SWISSPERFORM von Bedeutung ist die Einigung
mit Telesuisse, dem Verband Schweizer Regionalfernsehen, für die Abgeltung der Leistungsschutzrechte an
Handelstonbildträgern. Hier konnte eine mit der Vergütung im Tarif A Fernsehen gleichwertige pauschale Lösung
gefunden werden. Mit dem VSP, dem Verband Schweizer Privatradios, kam sodann eine Einigung über ein einheitliches
Meldeformat zustande. Demgegenüber blieben zentrale Punkte strittig. Im Zentrum der Auseinandersetzung
steht der Antrag der Verwertungsgesellschaften auf eine Streichung des Werbeakquisitionskostenabzugs. Dieser
widerspricht dem Bruttoprinzip und steht – wie bereits die ESchK anlässlich des Tarif A Fernsehen bemerkte (vgl.
oben) – quer in der Tariflandschaft. Zudem führte er in der Praxis zu Schwierigkeiten in der Handhabung, da er
von bestimmten Privatsendern extensiv, d.h. bis zur Grenze von 40%, in Anspruch genommen und dabei teilweise
fragwürdige Aufwendungen als Werbeakquisitionskosten deklariert wurden. Am 10. November 2014 fällte die
ESchK ihren Beschluss über den Tarif. Sie lehnte den Hauptantrag der Verwertungsgesellschaften auf vollständige
Aufhebung des Werbeakquisitionskostenabzugs von 40% der nachgewiesenen Kosten wegen einer in diesem Fall
zu sprunghaften Erhöhung des Tarifes ab. Stattdessen stimmte sie dem Eventualantrag auf dessen schrittweise
Ersetzung durch einen degressiv gestalteten Pauschalabzug von zuletzt 15% zu. Die detaillierte schriftliche
Begründung dieses Beschlusses der ESchK steht noch aus. Die Nutzerverbände haben bereits angekündigt, dass
sie diesen Entscheid anfechten werden. Damit gilt einstweilen der bisherige GT S weiter.
20
Inkasso und Tarife
GT 3a Zusatz
Entschädigung für den Sendeempfang und Aufführungen von Ton- und Tonbildträgern ohne
Veranstaltungscharakter in Gästezimmern
empfang ausserhalb der Privatsphäre, Hintergrundunterhaltung mittels Radio und Tonträger) der Einzug von
Entschädigungen für Gästezimmer in Hotels, Spitälern und Ferienwohnungen unzulässig ist, beantragten die
Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden GT 3a Zusatz, der im November 2012 von der Eidgenössischen
Schiedskommission (ESchK) genehmigt wurde. Gegen den Genehmigungsentscheid ergriffen die Hotelverbände
die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied am 14. März 2014, dass der Empfang von
Inkasso und Tarife
Da gemäss Bundesgerichtsurteil vom November 2012 basierend auf dem bestehenden GT 3a 2008-2013 (Sende-
Musik und TV in Hotelzimmern, Spitälern und Ferienwohnungen vergütungspflichtig ist, und wies die Sache zum
Neuentscheid an die ESchK zurück. Diese wies daraufhin die Verwertungsgesellschaften an, den Tarif basierend
auf der nun festgestellten Prämisse mit den Nutzern nochmals zu verhandeln.
An dieser Verhandlung machten die Nutzerverbände klar, dass sie die umstrittene Frage bis vors Bundesgericht
ziehen werden. Die Verwertungsgesellschaften reichten am 30. Juli 2014 einen strittigen Tarif bei der ESchK
ein mit dem Begehren, diesen rückwirkend auf 1. Januar 2013 zu genehmigen. Die ESchK hat am 2. März
2015 den Tarif rückwirkend genehmigt. Es ist absehbar, dass dieser Entscheid der ESchK erneut vor den
höheren Instanzen angefochten wird, weshalb unter Umständen aus dem GT 3a Zusatz noch einige Zeit keine
Einnahmen fliessen werden.
GT 4e
Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen
Nachdem Ende 2013 drei GT 4e-Verfahren hängig waren (GT 4e 2010 - 2011, GT 4e 2012 - 2013, GT 4e 2014)
und noch kein Tarif vollzogen werden konnte, mussten 2014 bereits wieder Verhandlungen über einen
Smartphone-Tarif ab 2015 geführt werden. Im April 2014 gab es erste Anzeichen über einen möglichen
Vergleich. Diese Situation kam für die Verwertungsgesellschaften überraschend, da die Nutzer bis dahin stets
die Ansicht vertraten, dass sie keine Zugeständnisse machen könnten, solange die Rechtsmittelverfahren über
die zuvor angefochtenen Smartphone-Tarife nicht rechtskräftig entschieden seien.
Die Verwertungsgesellschaften stellten klar, dass für sie nur ein «Gesamtpaket» in Frage kommt, das heisst
ein Vergleich, welcher sowohl die Vergangenheit (2010 - 2014) mit einer Pauschale als auch die Zukunft (ab
2015) mit einem neuen Vergütungssatz abdeckt. Nach weiteren intensiven Verhandlungen kam Mitte Juli 2014
ein Vergleich mit folgenden Parametern zustande: Für die Periode 2010 - 2014 bezahlen die Nutzerverbände
eine Pauschalsumme. Es wurde eine relativ rasche Überweisung durch die Verbände vereinbart, was den
Verwertungsgesellschaften erlaubte, Kosten zu sparen, da sie einerseits nicht mit den einzelnen Nutzern
Kontakt aufnehmen sowie andererseits nicht das Risiko der Insolvenz einiger Produzenten und Importeure
tragen mussten. Für 2015 - 2016 gilt eine degressive Vergütung (je nach Speichergrösse) von CHF 0.12 pro
GB bis CHF 0.06 pro GB. Diese Vergütungssätze sind tiefer als die in den ersten beiden Verfahren von der
Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) gutgeheissenen Prozentsätze.
Der wichtigste Reduktionsgrund liegt in der mittlerweile erfolgten Preisreduktion und in der Änderung des
Nutzungsverhaltens. So werden die geschützten Inhalte vermehrt gestreamt statt kopiert. Die Vereinbarung
wurde nach Unterzeichnung der ESchK vorgelegt. Es wurde unter den Verhandlungspartnern Stillschweigen
vereinbart bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens vor der ESchK sowie der rechtskräftigen Beendigung
der hängigen Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Januar 2015 konnte die getroffene Einigung
schliesslich offiziell verkündet werden.
21
Inkasso und Tarife
GT 4f
Vergütung auf Speichern in Tablets
Die Verwertungsgesellschaften einigten sich mit den massgebenden Nutzerverbänden auf einen neuen GT 4f
Inkasso und Tarife
2015-2016 mit einer Reduktion der bisherigen Vergütungssätze um 15%. Diese begründet sich durch tiefere
Preise für Tablets und die Zunahme von Speicherungen ausserhalb des Geräts, d.h. in der Cloud. Zudem wird
ein Verbandsrabatt von nochmals 5% gewährt. Ein solcher war ein Anliegen der Nutzer, um einen Anreiz zur
Mitgliedschaft in den Verbänden zu schaffen. Als Abgrenzung zu Mobiltelefonen wird bei Tablets von einer
Bildschirmgrösse ab 7 Zoll ausgegangen. Der neue Tarif wurde am 6. Oktober 2014 von der Eidgenössischen
Schiedskommission (ESchK) genehmigt.
GT 9
Betriebliche Nutzung, Vervielfältigungen mittels betriebsinterner Netzwerke (Intranet)
Die Laufzeit des GT 9 endet am 31. Dezember 2016. Der GT 9 III regelt in Ziff. 6.3 – im Sinne einer freiwilligen
Kollektivverwertung – auch das Kopieren von ganzen Radio- und TV-Sendungen durch Schulen, welche diese
kopierten Sendungen den Schülern und Lehrern im schulinternen Netzwerk, d.h. auf einer passwortgeschützten
Plattform, zugänglich machen. Es besteht indessen die Wahrscheinlichkeit, dass schweizweit zahlreiche Schulen
ganze Radio- und TV-Sendungen auf ihren eigenen Netzwerken kopieren und zugänglich machen, ohne dass sie
der Meldepflicht nach GT 9 III nachkommen würden.
Um Möglichkeiten zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation zu finden, haben sich die Verwertungsgesellschaften mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
darauf geeinigt, dass diese bei den einzelnen kantonalen Erziehungsdirektionen eine Umfrage durchführen
soll, um abzuklären, ob die Schulen eine passwortgeschützte Plattform mit ganzen Radio- und TV-Sendungen
nutzen oder ob ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Mit der Umfrage soll sichergestellt werden, dass
diejenigen Schulen, welche bereits eine solche Plattform nutzen, abrechnungspflichtig werden gemäss
GT 9 III Ziff. 6.3 (zusätzlich zu GT 9 III für das übrige digitale Vervielfältigen an Schulen). Die EDK hat die
Umfrage Ende Oktober 2014 an die Kantone versandt.
GT 11
Nutzung von Archivaufnahmen von Sendeunternehmen
Die Verwertungsgesellschaften führten mit der SRG, dem einzigen massgebenden Nutzerverband in diesem
Tarif, Verhandlungen über einen neuen GT 11 2015-2018. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, den
bisherigen Tarif zu übernehmen und eine zusätzliche Klausel einzufügen. Nach dieser bleibt eine separate Vereinbarung vorbehalten, welche die Verwertungsgesellschaften mit der SRG über die Zugänglichmachung von SRGArchivwerken auf deren eigenen Webseiten abschliessen können. Da der GT 11 Entschädigungen für Einzelnutzungen vorsieht, wäre er in Bezug auf ein derart umfassendes Projekt wie eine Online-Archivöffnung nicht
praktikabel. Hierfür wäre eine Pauschallösung zielführender. So bietet der GT 11 die Möglichkeit, bei Bedarf
eine entsprechende Regelung ausserhalb des Tarifes vertraglich festzulegen. Am 26. August 2014 genehmigte
die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) den neuen GT 11.
GT 12
Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR (virtual
Personal Video Recorder)
Der Genehmigungsentscheid der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) zum GT 12 2013-2016 wurde
von einem Sendeunternehmen angefochten. Anfechtungspunkt ist die Gewährung des sogenannten Catch
up-TV (zeitversetztes Anschauen von Fernsehsendungen). Der Beschwerdeführer widerspricht der Ansicht
22
Inkasso und Tarife
der Genehmigungsinstanz, wonach das Catch up-TV als Privatkopie mit Hilfe eines Dritten gemäss
Art. 19 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) zu qualifizieren sei. Mit Urteil vom 27. Juni 2014 trat aber
das
Bundesverwaltungsgericht
infolge
fehlender
Legitimation
des
Beschwerdeführers
nicht
auf
die
Beschwerde ein. Es führte aus, das beschwerdeführende Sendeunternehmen habe sich nicht um eine Teileinem Tarifverfahren für die Verhandlungspartner eine bedeutsame Rolle hinsichtlich der Vorhersehbarkeit
zukünftiger Lizenzierungen. Zudem lasse sich nicht erkennen, wie sich die Interessen des Beschwerdeführers
von denjenigen der anderen Sendeunternehmen unterscheiden, welche im Genehmigungsverfahren genügend
vertreten worden seien. Der Beschwerdeführer focht dieses Urteil nicht an.
Inkasso und Tarife
nahme am vorinstanzlichen Tarifgenehmigungsverfahren bemüht. Eine solche Teilnahme spiele aber in
GT H
Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe
Mit Beschluss vom 25. November 2013 entschied die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK), den strittig
eingereichten GT H 2014-2018 mit den bisherigen Ansätzen weiterzuführen, d.h. mit einem Vergütungssatz für
die Leistungsschutzrechte von 1.14% der Einnahmen von Clubs und Diskotheken. Die Verwertungsgesellschaften
sind indessen der Auffassung, dass im fraglichen Bereich eine besonders intensive Nutzung von Musik vorliegt,
welche eine Erhöhung der Vergütung rechtfertigt. Daher erhoben sie gegen den Entscheid der ESchK Beschwerde
ans Bundesverwaltungsgericht. Das Verfahren ist noch hängig.
GT Ka
Grosskonzerte und konzertähnliche Darbietungen
GT Kb
Konzerte in Lokalen oder auf Geländen bis und mit 999 Personen Fassungsvermögen und Billetteinnahmen bis und mit maximal CHF 15‘000.00
Im Laufe der Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb ab 1. Januar 2015 zeichnete sich ab, dass eine
Einigung zwar nicht ausgeschlossen ist, eine solche aber nicht mehr bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung
eines neuen Tarifs Ende Mai 2014 erzielt werden kann. Daher wurde der Eidgenössischen Schiedskommission
(ESchK) mit allseitigem Einverständnis eine Verlängerung der bisherigen Tarife bis 31. Dezember 2015 beantragt, welche die ESchK am 8. September 2014 genehmigte. Die Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb
ab 1. Januar 2016 wurden frühzeitig im Oktober 2014 wieder aufgenommen.
GT L
Unterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett
Anlässlich der Verhandlungen des GT L ab 1. Januar 2013 brachte SWISSPERFORM vor, dass sie eine
neue Struktur des Tarifs mit verschiedenen Nutzerkategorien anstrebe. Deshalb solle der GT L in der
vorliegenden pauschalen Struktur bloss bis Ende 2015 gelten. Von August bis Dezember 2014 führte daher
das Meinungsforschungsinstitut GfS im Auftrag von SWISSPERFORM eine Online-Umfrage bei Tanz- und
Sportschulen, Fitnesscentern etc. durch, um die tariflich relevanten Nutzungen genauer zu analysieren. Die
Resultate sind daraufhin in Bezug auf die Frage auszuwerten, ob eine neue Kategorisierung des GT L sinnvoll
wäre. Da die Datenerhebung und die vollständige Auswertung der Zahlen einige Zeit in Anspruch nahmen,
entschieden sich die Verwertungsgesellschaften im Januar 2015, noch keinen Antrag für Neuverhandlungen zu
stellen. Da auch von Nutzerseite kein entsprechender Antrag gestellt wurde, verlängert sich der geltende GT L
automatisch um ein weiteres Jahr, d.h. bis Ende 2016.
23
Inkasso und Tarife
Die folgenden Gemeinsamen Tarife, deren Gültigkeitsdauer Ende 2014 auslief, wurden ohne massgebliche inhaltliche Veränderungen verlängert:
GT 3c
Inkasso und Tarife
Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen (Public Viewing) bis Ende 2018
GT 5
Vermieten von Werkexemplaren bis Ende 2015 mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung
GT 13
Nutzung von verwaisten Rechten bis 30. September 2019 mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung
GT Z
Aufführung von Ton- und Tonbildträgern im Zirkus bis Ende 2019 mit jeweils automatischer jährlicher
Verlängerung
In Bezug auf diejenigen Tarife, welche Ende 2015 ablaufen, finden im Laufe von 2015 Neuverhandlungen
statt.
Tarifeinnahmen
Die positive Entwicklung der Brutto-Tarifeinnahmen setzte sich auch im Jahre 2014 fort. Zum vierten
Mal in Folge konnten die Einnahmen für die Berechtigten von SWISSPERFORM gesteigert werden.
Nachdem im Jahre 2013 das Vorjahresergebnis um 8% gesteigert werden konnte, erwartete SWISSPERFORM
einen leichten Rückgang der Einnahmen für das Jahr 2014. Die Prognose war – zum Glück für die Berechtigten
– nicht korrekt. Die Tariferträge stiegen im Berichtsjahr um 2,38% auf CHF 48.6 Mio. Der positive Abschluss
ist auch als Resultat von erfolgreichen Tarifverhandlungen zu werten und unterstreicht die gute Inkassoarbeit,
insbesondere auch von den für die entsprechenden Gemeinsamen Tarife zuständigen Schwestergesellschaften
von SWISSPERFORM. Erfreulicherweise konnten auch die Verwaltungskosten verringert werden; die geringeren
Kosten und die erhöhten Einnahmen bewirkten eine Reduktion der Verwaltungskosten von 8.4% auf 7.88%.
Die finanzielle Entwicklung in den einzelnen Rechtsbereichen zeigt Folgendes:
Weitersenderechte: Die Entwicklung bei den Weitersenderechten ist weiterhin sehr erfreulich. Zwar fielen die
Einnahmen bei den Tarifen 2a und 2b leicht rückläufig aus, aufgrund der starken Zunahme des GT 1 (von CHF
21.5 Mio. auf CHF 22.4 Mio.) konnte aber insgesamt ein Zuwachs von rund 4% erzielt werden.
Aufführungsrechte: Leicht enttäuschend war die Entwicklung bei den Aufführungsrechten. Die Einnahmen
von CHF 7.9 Mio. bedeuten einen Rückgang um rund CHF 200‘000 (oder 2.4%) gegenüber dem Vorjahr.
Hauptverantwortlich dafür ist das Ergebnis beim GT 3a (Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hintergrundunterhaltung mittels Radio und Tonträger); anstatt des erwarteten Zuwachses resultierte ein Minus
gegenüber 2013. Daneben stand dem deutlich besseren Ergebnis beim GT K (Konzerte und konzertähnliche
Darbietungen) ein in etwa gleich grosser Rückgang beim GT H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung
im Gastgewerbe) gegenüber.
Leerträgervergütung: Äusserst positiv ist die Entwicklung bei der Leerträgervergütung zu werten. Insgesamt
konnten in diesem Bereich Einkünfte von CHF 7.4 Mio. verzeichnet werden, was einer Steigerung von nahezu
50% entspricht. Hauptverantwortlich für diese Entwicklung waren drei Aspekte: Der GT 12 (Set-Top-Boxen)
boomt aufgrund des vom Tarif abgedeckten Catch up-TV weiterhin; die Zunahme beträgt rund CHF 1 Mio.
24
Inkasso und Tarife
Beim GT 4f (Tablets / Inkrafttreten ab dem 1. Juli 2013) konnte zum ersten Mal für ein ganzes Jahr einkassiert
werden. Und die beim GT 4e (Smartphones) erzielte Vereinbarung (siehe oben: Tarifverhandlungen, GT 4e, S. 21)
hatte eine einmalige Sonderzahlung von CHF 1.5 Mio. zur Folge. Wie erwartet hält die Abwärtsspirale bei den
Senderechte: Die Einnahmen in Höhe von CHF 10.3 Mio. fielen um rund CHF 1.8 Mio. geringer aus als im
Vorjahr. Die Tendenz war erwartet worden, konnte doch 2013 eine Sonderzahlung beim Tarif A Fernsehen (Sendevergütung SRG) von CHF 1.2 Mio. einkassiert werden. Ausserdem fielen die Einnahmen beim Tarif A Radio
um rund CHF 700‘000.-, da aufgrund bestehender Unklarheiten noch keine Schlussabrechnung zuhanden der
SRG erstellt werden konnte. Um CHF 150‘000.- rückläufig waren ausserdem die Einnahmen beim GT S Radio
Inkasso und Tarife
älteren Leerträgertarifen (GT 4a-c, GT 4d) an.
(Privatsender).
Tarifeinnahmen aus den verschiedenen Rechten
Tarif
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Weitersenderechte
18'027'585.76
18'476'474.42
19'335'356.99
20'958'456.12
22'108'769.48
23'007'901.32
Aufführungsrechte
5'745'518.38
7'214'707.06
8'326'138.24
7'708'836.25
8'114'201.05
7'914'562.11
Leerträgerentschädigung
7'709'164.39
4'858'825.31
4'544'361.16
4'358'284.04
5'064'216.58
7'389'348.95
Vermietrechte
225'575.87
214'401.84
162'735.17
154'969.37
99'668.89
60'189.91
9'370'399.98
9'854'573.00
9'246'391.12
10'708'977.90
12'170'128.71
10'316'682.81
300.00
50.00
0.00
Senderechte
Verwaiste Werke
Total in CHF
41'078'244.38
40'618'981.63
41'614'982.68
43'889'823.68
47'557'034.71
48'688'685.10
7.60 %
9.18 %
8.95 %
8.28 %
8.40 %
7.88 %
Verwaltungskosten
Senderechte
Vermietrechte
Weitersenderechte
Leerträgerentschädigung
Aufführungsrechte
25
Inkasso und Tarife
Brutto-Tarifeinnahmen 2014 im Vergleich mit dem Vorjahr
Inkasso und Tarife
Tarifabkürzung
Inkasso
durch
Tarifbezeichnung
Weitersenderechte
GT 1
SUISSIMAGE
Weiterverbreitung von Programmen
über Kabel
GT 2a
SUISSIMAGE
Weiterverbreitung über Umsetzer
GT 2b
SUISSIMAGE
Weiterverbreitung über IP-basierte Netze
GT 3b
SUISA
SUISA
CHF
CHF
22'482'076.60
21'556'310.08
40'534.35
67'219.83
485'239.57
CHF
CHF
Öffentlicher Empfang Radio/
Hintergrundmusik/TT
4'578'565.40
4'723'767.83
Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz
1'494'101.28
1'530'506.10
Hintergrundunterhaltung in Schiffe,
Bahnen, Reklame, etc. TT
11'236.40
47'547.47
Hintergrundunterhaltung in Reisecars TT/TBT
25'968.63
19'957.21
Hintergrundunterhaltung in Flugzeugen TT/TBT
38'183.59
18'348.29
1'408.14
36'089.05
GT 3c
SUISA
Empfang von Fernsehsendungen auf
Grossbildschirmen (Public Viewing)
GT C
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Kirchen
25'166.73
24'748.75
GT E
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos
51'758.58
49'011.67
GT H
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung im Gastgewerbe
589'866.80
817'312.54
GT Hb
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung bei Tanz
und Unterhaltung
334'018.42
330'777.60
GT HV
SUISA
Hotel-Video
27'039.45
29'491.54
GT K
SUISA
Konzerte und konzertähnliche Darbietungen
530'361.99
300'453.95
GT L
SUISA
Tanz- und Ballettschulen
160'510.79
139'434.85
GT Ma
SUISA
Musikautomaten
21'073.24
22'191.80
GT T
SUISA
Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/
Audiotex
18'608.59
19'798.21
GT Z
SUISA
Aufführung von Ton-/Tonbildträgern im Zirkus
6'694.08
4'764.19
30'922'463.42
30'222'970.53
Zwischentotal
26
Vorjahr
485'290.37
Aufführungsrechte
GT 3a
2014
Tarifabkürzung
Inkasso
durch
Tarifbezeichnung
Leerträgerentschädigung
2014
Vorjahr
CHF
CHF
11'586.33
13'592.67
GT 4a
SUISA
18'627.93
32'942.66
GT 4b
SUISA
Privates Kopieren, CD-R
132'450.46
213'636.92
GT 4c
SUISA
Privates Kopieren, DVD
349'714.71
564'384.84
GT 4d
SUISA
Privates Kopieren, digitale
Audio-Aufnahmegeräte
308'896.90
571'950.59
Privates Kopieren, digitale
Video-Aufnahmegeräte
343'377.76
409'424.65
1'461'315.24
-
610'507.89
141'610.45
Privates Kopieren, Leerträger/Audio
Privates Kopieren, Leerträger/Video
GT 4e
SUISA
Vergütung auf digitalen Speichern in
Mobiltelefonen
GT 4f
SUISA
Vergütung auf Speichern in Tablets
GT 7
SUISSIMAGE
Schulische Nutzung / Audio
20'694.48
20'053.03
Schulische Nutzung / Video
413'889.53
401'060.67
263'434.48
268'853.60
3'454'853.24
2'426'706.50
CHF
CHF
46.64
14'103.68
Vermietung von Tonbildträgern
6'137.30
26'174.10
Vermietung von Tonträgern in Bibliotheken
9'216.15
9'646.87
44'789.82
49'744.24
CHF
CHF
107'727.40
63'820.20
82'628.14
78'303.89
GT 9
PROLITTERIS
Betriebliche Nutzung
GT 12
SUISSIMAGE
Set-Top-Boxen
Vermietrechte
GT 5
GT 6
SUISA
PROLITTERIS
Vermietung von Tonträgern
Vermietung von Tonbildträgern in
Bibliotheken
Senderechte
GT 1
SUISSIMAGE
Erstverbreitung Zusatzeinnahmen effektiv
GT 1
SUISSIMAGE
Erstverbreitung von Programmen über Kabel
A Radio
SWISSPERFORM
Sendevergütung der SRG, Tonträger
5'970'289.11
6'648'856.38
A TV
SWISSPERFORM
Sendevergütung der SRG,
Ton-/Tonbildträger
1'080'000.00
2'100'000.00
GT S
Radio
SUISA
Tonträger-Nutzung durch private
Radio-Sender
2'496'484.67
2'645'722.26
GT S TV
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch private
TV-Sender
198'343.67
234'018.00
Ausländische private TV-Sender für CH-Werbefenster
289'539.96
315'978.00
91'669.86
83'429.98
0.00
50.00
48'688'685.10
47'557'034.71
GT Y
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch
Abonnements-Radio/-TV
GT 13
SWISSPERFORM
Nutzung von verwaisten Rechten
Total
Inkasso und Tarife
Inkasso und Tarife
27
Verteilung
4. Verteilung
Grobverteilung
Die Brutto-Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM setzen sich zusammen aus den Anteilen von SWISSPERFORM
an den Gemeinsamen Tarifen sowie den Erlösen aus den SWISSPERFORM eigenen Tarifen (Tarif A TV und Tarif
Verteilung
A Radio). Von den Bruttotarifeinnahmen werden zuerst die von der Delegiertenversammlung beschlossenen
Zuwendungen für kulturelle und soziale Zwecke in der Höhe von 10% abgezogen, anschliessend erfolgt die
Grobverteilung, also die Aufteilung der Einnahmen auf die fünf Berechtigtengruppen von SWISSPERFORM. Für
die Grobverteilung massgebend ist die Frage, welches Repertoire bei welcher Art Nutzung wie stark verwendet
wird. Mit anderen Worten wird nicht eine pauschale Aufteilung getroffen, sondern es werden spezifische
Regelungen für die einzelnen Tarife vereinbart. Verantwortlich für die Festlegung der Grobverteilung sind die
Vorsitzenden der fünf Fachgruppen von SWISSPERFORM. Die Resultate der Verhandlungen sind im Anhang E
des Verteilreglements niedergelegt.
Im Rahmen der «Grobverteilung 1» werden zuerst die Anteile der Sendeunternehmen ausgeschieden.
Die tarifspezifischen Verwaltungskosten (z.B. Kosten von Tarifverhandlungen) sowie die allgemeinen
Verwaltungskosten (z.B. Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) werden vom Restbetrag abgezogen,
wobei die Sendeunternehmen 3% ihres Anteils an die Verwaltungskosten beitragen.
Im Rahmen der «Grobverteilung 2» werden die nach Abzug des Anteils der Sendeunternehmen und der
Verwaltungskosten verbleibenden Beträge unter den weiteren vier Berechtigtengruppen (Produzierende
und Ausübende, je Phono und Audiovision) aufgeteilt. Dabei werden spezifische Verwaltungskosten jeder
Berechtigtengruppe nach Verrechnung mit Zinserträgen abgezogen.
Entscheide über Grobverteilung
Die im Jahr 2011 getroffenen Entscheide über die Grobverteilung hatten eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer. Die Einigung betreffend Grobverteilung 1 (zwischen den Sendeunternehmen und den anderen
vier Berechtigtengruppen) betraf die Aufteilung bis und mit Einzugsjahr 2013. (Vorbehalten wurde der
Schlüssel allfälliger Einnahmen aus den Gemeinsamen Tarifen GT 4e [Vergütung auf digitalen Speichern in
Mobiltelefonen] und GT 4f [Vergütung auf Speichern in Tablets] aus dem Jahr 2013.) Die Vereinbarung zu
Grobverteilung 2 (zwischen den vier Fachgruppen der Ausübenden und der Produzierenden) galt hingegen
nur bis und mit Inkassojahr 2012. Eine Grobverteilung im Bereich Tarif A TV für die Jahre 2010 ff. wurde vor
dem Hintergrund des offenen Verfahrens nicht beschlossen.
Aufgrund dieser Ausgangslage waren die Vertreter der verschiedenen Berechtigtengruppen gefordert,
Einigungen bis im Frühjahr 2015 (Grobverteilung 1) bzw. bis im Frühjahr 2014 (Grobverteilung 2) zu finden.
Die Sitzungen fanden ab Herbst 2013 in zwei Verhandlungsrunden statt. Primäre Diskussionspunkte waren
die Aufteilungen in neuen Tarifen (insb. GT 4e und GT 4f) und in jenen Tarifen, bei welchen die Vertreter
einer Berechtigtengruppe Änderungen im Nutzungsverhalten mit entsprechenden Auswirkungen auf die
Verteilung ausmachten. Hierbei standen der GT 1 (Weiterverbreitung von Programmen über Kabel), der GT
3a TV (Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz) und der GT 12 (Set-Top-Boxen) im Vordergrund. Nach
ausführlichen Diskussionen und der Erstellung von Auswertungen über das geänderte Nutzungsverhalten
konnten sich die Vertreter der Berechtigtengruppen im Sommer 2014 einigen. Weitere offene Fragen für
zukünftige Grobverteilungen werden von den Zuständigen im Jahre 2015 beschlossen werden.
Das aktuelle Verteilreglement sowie eine Übersicht über die Schlüssel der alten und der neuen Grobverteilung
der einzelnen Tarife sind auf der Webseite von SWISSPERFORM (http://www.swissperform.ch/de/service/
dokumentedownload.html) angeführt.
28
Verteilung
Anpassungen des Verteilreglements
Im Berichtsjahr erfolgten keine Änderungen des Verteilreglements. Die aktuelle Version des Reglements
ist jeweils auf der Webseite von SWISSPERFORM abrufbar. Neuerungen werden zudem im Schweizerischen
Verteilung
Handelsamtsblatt SHAB publiziert.
Verteilung innerhalb der Berechtigtengruppen
Ausübende Phono
Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern führt SWISSPERFORM
selbst durch. Die entsprechende Verteilung ist nutzungsbezogen ausgestaltet, sie basiert auf der Verwendung
von Tonaufnahmen durch ausgewertete Sendestationen. 2014 wurden die Programme folgender Radiosender
ausgewertet:
Verteilung 1
Verteilung 2
Verteilung 3
Verteilung 4
SRF 1
SRF 2 Kultur
SRF 3
Radio 24
RSR 1 (La Première)
RSR 2 (Espace 2)
RSR 3 (Couleur 3)
Radio Argovia
RSI 1 (Rete 1)
RSI 2 (Rete 2)
RSI 3 (Rete 3)
Radio BeO
SRF Musikwelle
Swiss Classic
SRF Virus
Radio Central
Option Musique
Swiss Jazz
Swiss Pop
Radio Chablais
Radio Rumantsch
Notturno
Radio Fribourg
Radio Sunshine
Radio Pilatus
Radio Energy Zürich
Radio Zürisee
Gemäss Verteilreglement von SWISSPERFORM werden sämtliche Verteilerträge der Ausübenden Phono fünf
Verteiltöpfen zugewiesen. Aufgrund dieser Zuweisung wird berücksichtigt, dass unterschiedliche Musikgenres
in unterschiedlichen Radioprogrammen verwendet werden (Verteilungen 1-4), bzw. dass bestimmtes
Repertoire am Fernsehen genutzt wird.
Die Hauptverteilung durch SWISSPERFORM wurde am 10. November versendet, die Überweisung der
Guthaben erfolgte im Dezember.
Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von nicht im Handel erhältlichen Tonträgern, wie zum
Beispiel die Übertragung von Konzerten oder Studioproduktionen der Sendeunternehmen, wird im Auftrag
von SWISSPERFORM gemäss Verteilreglement durch die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
vorgenommen. Die Abrechnungen betreffend die Verteilung für das Jahr 2013 sowie die Nachverteilung 2009
durch die SIG wurden Anfang Dezember 2014 versendet.
29
Verteilung
Playtime Charts – Hauptverteilung
Für die Hauptverteilung 2013 wertete SWISSPERFORM im Herbst 2014 wiederum die meistgespielten Aufnahmen pro Verteiltopf aus. Abermals schafften es einige Schweizer Künstler in
die Playtime Charts.
Mit Abstand am meisten Playtime 2013 wiesen die Titel «Get Lucky» von Daft Punk feat. Pharrell Williams und
«Let Her Go» von Passenger auf. Der Titel «Get Lucky» wurde auf den von SWISSPERFORM ausgewerteten
Verteilung
Sendern mehr als 370 Stunden lang gespielt, was über 5500 Plays in einem Jahr entspricht. «Let Her Go»
brachte es auf eine Playtime von rund 355 Stunden. Dies sind über 5000 Plays bei einer Songlänge von
4 Minuten 15 Sekunden.
Der meistgespielte einheimische Titel war mit 26 Stunden bzw. annähernd 500 Plays «My Pretty Ballerina»
von The Animen (Rang 12 im Topf 3). Der zweitplatzierte Song «Mein Herz» von Beatrice Egli wurde rund
300-mal gespielt.
The Animen © Davide Gostoli
30
Verteilung
Nachfolgende Übersichten führen die zehn meistgespielten Aufnahmen pro Topf in der im Herbst
2014 erfolgten Hauptverteilung 2013 von SWISSPERFORM an.
Ausgewertete Sender:
SRF 1, RSR 1 (La Première), RSI 1 (Rete 1), SRF Musikwelle, Option Musique, Radio Rumantsch
Playtime (Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
1
82767
Get Lucky
Daft Punk
2
64568
Skyfall
Adele
3
64111
Mein Herz
Beatrice Egli
4
60521
Let Her Go
Passenger
5
59141
She's Gone
Patrick Bruel
6
59118
Dans Ton Dos
Stephan Eicher
7
53108
Cupid
Daniel Powter
8
49084
I Come In Peace
Joe Cocker
9
47065
Up In The Sky
77 Bombay Street
10
46786
Sixième Continent
Nolwenn Leroy
Topf 2
Verteilung
Topf 1
Ausgewertete Sender:
SRF 2 Kultur, RSR 2 (Espace 2), RSI 2 (Rete 2), Swiss Classic, Swiss Jazz
Playtime
(Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
Komponist
1
90744
Sinfonie B-Dur Op.18 Nr.1
Matthias Bamert, London Mozart
Players
M. Clementi
2
86535
Sinfonie Nr.1 G-moll Op.17
Michael Schønwandt,
Royal Danish Orchestra
Ch. Weyse
3
85020
Sinfonie Op.12 Nr.1 D-Dur
Johannes Goritzki, Deutsche
Kammerakademie Neuss
L. Boccherini
4
72199
Klavierkonzert G-Dur
Nerine Barrett, Johannes Moesus,
Stuttgarter Kammerorchester
A. Rosetti
5
68310
Sinfonie F-Dur
Matthias Bamert,
London Mozart Players
L. Kozeluch
6
67724
Sinfonie Nr.4 A-Dur
Op.90 «Italienische»
Claudio Abbado,
London Symphony Orchestra
F. Mendelssohn
7
66930
Sinfonie C-Dur
Johannes Moesus,
Stuttgarter Kammerorchester
A. Rosetti
8
65162
Klarinettenkonzert
Nr.2 Es-Dur Op.57
Julian Bliss, Kenneth Sillito,
Academy of St. Martin in the Fields
L. Spohr
9
64663
Sinfonie C-Dur Op.66
Matthias Bamert,
London Mozart Players
I. Pleyel
10
62862
Klarinettenkonzert
B-Dur
Dieter Klöcker, Sebastian Tewinkel,
Südwestdeutsches Kammerorchester
Pforzheim
I. Pleyel
31
Verteilung
Verteilung
Topf 3
Ausgewertete Sender:
SRF 3, RSR 3 (Couleur 3), RSI 3 (Rete 3), SRF Virus, Swiss Pop
Playtime (Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
1
173930
Get Lucky
Daft Punk
2
141066
Blurred Lines
Robin Thicke
3
116818
Alive
Empire Of The Sun
4
113145
My Number
Foals
5
110315
Wake Me Up
Avicii
6
108980
Love Me Again
John Newman
7
108471
Can‘t Hold Us
Macklemore & Ryan Lewis
8
104429
Let Her Go
Passenger
9
102431
Pompeii
Bastille
10
100944
Miracle
Hurts
Ausgewertete Sender:
Topf 4
Radio 24, Radio Argovia, Radio BeO, Radio Central, Radio Chablais, Radio Fribourg, Radio Sunshine,
Radio Pilatus, Radio Energy Zürich, Radio Zürisee
32
Playtime (Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
1
1113158
Let Her Go
Passenger
2
1067528
Get Lucky
Daft Punk
3
1019560
Mirrors
Justin Timberlake
4
976276
Blurred Lines
Robin Thicke
5
963291
Just Give Me A Reason
Pink
6
911820
Wake Me Up
Avicii
7
884151
Stay
Rihanna
8
856853
Counting Stars
OneRepublic
9
834671
Impossible
James Arthur
10
808632
Hall Of Fame
Script
Verteilung
Ausübende Audiovision
Vergütungen aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen werden den mitwirkenden Darstellerinnen
und Darstellern in Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE, basierend auf deren Werk- und Nutzungsdatenbank,
verteilt. Dabei ergänzt SWISSPERFORM an Hand der eingereichten Filmografien und teilweise eigener
Recherchen Informationen zu ihren Mitgliedern in der Werkdatenbank von SUISSIMAGE. Voraussetzung für
eine Teilnahme an der Verteilung ist, dass die Mitwirkung der Ausübenden bis Ende Februar des zweiten
für das Sendejahr 2012 und die Nachabrechnung für 2008 ausgeschüttet sowie Einnahmen aus dem Ausland
an die Berechtigten von SWISSPERFORM weitergeleitet.
Die Verteilung weiterer audiovisueller Darbietungen, die im Fernsehen gesendet werden (z.B. Shows, Musik-
Verteilung
Kalenderjahres nach dem betreffenden Nutzungsjahr dokumentiert ist. Im Juli 2014 wurden die Vergütungen
sendungen, Cabarets), sowie die Verteilung für die Tonspur in audiovisuellen Werken (Sprecherleistungen und
Filmmusik) wurden wiederum von der SIG im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Die entsprechende
Ausschüttung für das Jahr 2013 sowie die Nachverteilung 2009 erfolgten Anfang Dezember 2014. Zum gleichen Zeitpunkt versendete die SIG eine Spezial-Nachverteilung Audiovision Tarif A TV. Mit dieser wurden
zusätzliche Tarifeinnahmen verteilt, die aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom August 2012 bezüglich
Tarif A Fernsehen verzeichnet werden konnten.
Produzierende Phono
Die Verteilung der Entschädigungen an die Tonträgerproduzierenden wird seit 1996 von IFPI Schweiz im
Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Grundlage für die Verteilung bilden gemäss Verteilreglement die
Umsätze aus den im Inland verkauften Tonaufnahmen (physische und nicht-physische Verkäufe).
Für die Verteilperiode 2013 haben insgesamt 181 Tonträgerhersteller eine fristgerechte Meldung eingereicht.
Die Abrechnungen für die Verteilperiode 2013 wurden im August 2014 von IFPI Schweiz an die Berechtigten
gesendet.
Die zuständige Fachgruppe der Phonoproduzierenden beschloss auf Antrag von IFPI Schweiz, deren
Verteilmandat nicht zu verlängern. Entsprechend wird SWISSPERFORM 2015 erstmals die Verteilung für
die Phonoproduzierenden selbst durchführen. Inhaltlich wird es bei dieser Verteilung noch keine weiteren
Änderungen geben. Massgebend werden auch für diese Periode die von den Berechtigten gemeldeten Umsätze
aus den im Inland verkauften Tonaufnahmen sein.
33
Verteilung
Nutzungsbezogene Verteilung ab 2016
Basis für die Verteilung an die Phonoproduzie-
Die Fachgruppe ging davon aus, dass aufgrund dieser
renden wird ab 2016 nicht mehr der Inland-
Vorgabe ein neues Verteilsystem einzuführen ist. Mit
umsatz sein sondern das Airplay der Berechtigten.
der beschlossenen Nutzungsbezogenen Verteilung soll
Das Abstellen auf Umsatzmeldungen ermöglicht eine
Verteilung
billige und einfache Verteilung. Vor diesem Hintergrund
wurde dieses System nach der Gründung von SWISS-
grundsätzlich das Airplay der Aufnahmen und nicht
mehr der aus deren Verkauf erzielte Erlös für die
Verteilung massgebend sein.
PERFORM eingeführt, um eingezogene Gelder möglichst
An der Umstellung auf das neue Verteilsystem wird seit
rasch an die Berechtigten verteilen zu können.
2013 gearbeitet. Das Projektteam und die Fachgruppe
Aufgrund der technischen Entwicklungen, den Anforderungen aus dem Ausland und jenen des Gesetzgebers,
musste man sich allerdings schon seit geraumer Zeit
mit der Frage auseinandersetzen, ob dieses Verteilsystem noch zeitgemäss ist. Dies primär angesichts der
Vorgabe von Art. 49 URG: Diese Gesetzesbestimmung
enthält den Grundsatz, dass Verwertungsgesellschaften
der Phonoproduzierenden haben sich auch im Berichtjahr
intensiv mit der Nutzungsbezogenen Verteilung befasst
und insbesondere die Vorschläge der Direktion für eine
Neuformulierung des Verteilreglements diskutiert. In
zahlreichen, meist ganztägigen Sitzungen wurde ein
Entwurf erarbeitet, der nun der Aufsichtsbehörde zur
Genehmigung vorgelegt werden wird.
den Verwertungserlös «nach Massgabe des Ertrags der
Die Einführung des neuen Verteilsystems ist für die
einzelnen Werke und Darbietungen» zu verteilen haben.
Verteilung der Einnahmen 2015 im Jahr 2016 geplant.
Produzierende Audiovision
Die Verteilung für die Produzierenden Audiovision wird ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE
erstellt, da die Leistungsschutzrechte prozentual zu den Urheberrechten vergütet werden und daher im gleichen
Verteillauf für die Produzentenrechte bei SUISSIMAGE berücksichtigt werden können. Die Abrechnung erfolgt
nach Registrierung der Produzierenden Audiovision bei SWISSPERFORM auf Grund der bei SUISSIMAGE
erfassten Werk- und Nutzungsdaten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung ist die Erfassung des
Werks und der Sendung in der Datenbank von SUISSIMAGE.
Die Vergütungen für die Produzierenden Audiovision werden kausal zu den Einnahmen in drei Bereiche
aufgeteilt:
- Weitersendung: Weitersenderecht und Sendeempfang
- Privatkopie: Privates Kopieren und Entschädigungen für das Vermieten von Tonbildträgern
- Schulische Nutzung: Schulische Nutzung und betriebsinterne Netzwerke
Für die Bereiche Weitersendung und Leerträgerentschädigung sind die Ausstrahlungen der Werke im Inkassojahr
relevant. SUISSIMAGE wertet hierfür rund 30 TV-Programme aus. Die relevanten Abrechnungsfaktoren
finden sich im Verteilreglement Anhang D. Für den Verteilbereich Schulische Nutzung melden Mediatheken
die Aufzeichnungen ihrer Schule pro Inkassojahr. Basierend auf diesen Meldungen verteilt SUISSIMAGE die
Einnahmen aus diesen Tarifen an die Berechtigen sowohl von SUISSIMAGE wie auch von SWISSPERFORM.
34
Verteilung
Im Berichtsjahr lagen Meldungen über 5‘621 Aufzeichnungen von Mediatheken aus 13 Kantonen vor. Folgende
Filme wurden dabei am meisten genutzt (Quelle: SUISSIMAGE):
- Die Schweizer – Kampf um den Gotthard – Alfred Escher und Stefano Franscini
Produktion: Triluna Film AG, Dokufiction, CH
Produktion: Thelma Film AG, Ormenis Film AG, Dokumentarfilm, AT-CH-DE
- Goodbye Bafana – Mein Freund Mandela
Produktion: Arsam International, Banana Films u.a., Spielfilm, BE-DE-FR
Verteilung
- More Than Honey
Der Grossteil der Einnahmen aller drei Verteilbereiche fliesst an Berechtigte im Ausland. Berechtigte von
SWISSPERFORM erhalten die im Ausland errechneten Beträge direkt von SUISSIMAGE, da in vielen Ländern
nicht zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht unterschieden wird. Der Anteil aus Einnahmen aus
dem Ausland lässt sich daher nicht aufschlüsseln.
Die Auszahlungen aus der ordentlichen Verteilung der Vergütungen aus dem Jahr 2013 an die Berechtigten
erfolgten durch SWISSPERFORM im Dezember 2014.
Sendeunternehmen
Basis der Verteilung an die Sendeunternehmen ist weiterhin der Vertrag zwischen SWISSPERFORM und dem
Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen. Gemäss dieser Vereinbarung leistet SWISSPERFORM
jedes Jahr bis zum 31. März eine Pauschalzahlung für den Anteil der Sendeunternehmen an die IRF, wobei
die IRF die Weiterleitung der Vergütungen an in- und ausländische Sendeunternehmen vornimmt. Anteile von
öffentlich-rechtlichen sowie privaten Schweizer Radio- und Fernsehsendern werden durch Verträge zwischen
der IRF und der SRG einerseits und den Privatradioverbänden respektive Telesuisse, dem Verband der privaten
Fernsehsender, andererseits geregelt.
Im Dezember 2014 beschloss die IRF über ein neues Verteilungsreglement. Dieses ist unterteilt in je ein
Reglement betreffend Inlandverteilung und Auslandverteilung. Das Inlandreglement ist wirksam ab dem
1. Januar 2013, es regelt die Verteilung der IRF für die Verteiljahre 2014 - 2016. Das Auslandreglement findet
erstmals für die Verteilung 2015 (Jahresrechnung 2014) Anwendung.
35
Nationale Kooperation
5. Nationale Kooperation
Im Rahmen des Koordinationsausschusses (KoAu) treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der fünf
schweizerischen Verwertungsgesellschaften (SUISA, SUISSIMAGE, SSA, ProLitteris und SWISSPERFORM)
regelmässig zur Besprechung gemeinsamer Anliegen. Wie gewohnt widmete sich der KoAu auch 2014
den Themen der gemeinsamen Tarifverhandlungen sowie Public Relations und Public Affairs. Weiter
befasste sich das Gremium mit der Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaften und der
Nationale Kooperation
Aufsichtsbehörde, dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Zentral waren ausserdem die Diskussionen
über die Umsetzung einzelner Massnahmen aus der Strategie 2020 der Verwertungsgesellschaften, die
politischen Entwicklungen im Bereich Urheberrecht (insbesondere die anstehende Gesetzesrevision und
der Vorstoss der FDP-Fraktion zur Abschaffung der Leerträgervergütung) sowie die Zusammenarbeit mit
weiteren führenden Organisationen der schweizerischen Medien- und Kulturbranche in der Allianzplattform
gegen Internet-Piraterie.
Hände weg von der Leerträgervergütung – Teil 2
Die Opposition von Kulturschaffenden, Produ-
muss. In Zusammenarbeit mit den anderen Ver-
zierenden und ihren Verwertungsgesellschaften
wertungsgesellschaften
gegen die parlamentarische Initiative der FDP
das Gespräch mit den Parlamentariern der zustän-
zur ersatzlosen Abschaffung der Leerträgerver-
digen Kommission gesucht und Schreiben von Ver-
gütung war erfolgreich: Das kulturfeindliche
bänden der Kulturschaffenden und der Produzier-
Anliegen wurde von der zuständigen National-
enden an die zuständigen Parlamentarier geschickt.
ratskommission in aller Deutlichkeit abgelehnt!
Dabei wurde die Aktion «Hände weg von der Leer-
Die Fraktion der FDP-Die Liberalen reichte am
5. März 2013 eine parlamentarische Initiative zur
ersatzlosen Abschaffung der Leerträgervergütung
ein (vgl. dazu den Jahresbericht 2013, S. 39).
Suisseculture
wurde
trägervergütung» von mehr als 3‘000 einheimischen
Künstlerinnen und Künstlern unterstützt, darunter
alle namhaften Kunstschaffenden aus den Bereichen
Film, Musik und Literatur.
Die Umsetzung dieses Anliegens hätte für alle be-
Dieser
teiligten Kreise Nachteile nach sich gezogen: Konsu-
antwortlich gewesen sein, dass die WAK (Kommission
menten hätten nicht mehr ohne Bedenken CDs,
für Wirtschaft und Abgaben) des Nationalrats am
Filme usw. kopieren können; Anbieter von Leer-
8. April 2014 die Parlamentarische Initiative mit
trägern und digitalen Speichermedien (wie Tablets
21 zu 0 Stimmen und 4 Enthaltungen klar ablehnte.
oder MP3-Player) hätten ihre Produkte nur er-
Stattdessen wurde eine von Nationalrat de Buman
schwert verkaufen können; vor allem aber hätte
(CVP) eingebrachte Kommissionsmotion angenom-
eine ersatzlose Abschaffung der Leerträgervergütung
men. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt,
Mindereinnahmen der Kulturschaffenden und Produ-
dem Parlament Alternativen zur aktuellen Abgabe
zierenden zur Folge gehabt. So hätten allein die
auf leeren Datenträgern zu unterbreiten, die dem
Rechtsinhaber von SWISSPERFORM 2014 Einbussen
Umstand Rechnung tragen, dass heute elektronische
von CHF 7.4 Mio. in Kauf nehmen müssen.
Mittel auf dem Markt sind, mit denen diese gesetzliche
Vor diesem Hintergrund war klar, dass sich SWISSPERFORM gegen die Vorlage der FDP engagieren
36
und
Beitrag
dürfte
nicht
zuletzt
dafür
ver-
Pflicht ohne Weiteres umgangen werden kann. Weiter
verlangt die Motion, dass dabei die im Schlussbericht
der AGUR12 enthaltenen Schlussfolgerungen be-
Die Motion der WAK wurde im Herbst von National-
rücksichtigt werden. Von Bedeutung ist insbesondere
und Ständerat angenommen. Eine allfällige An-
aber, dass die Motion festhält, dass «die Revision
passung der Leerträgervergütung würde somit im
weder
die
Rahmen der URG-Revision folgen und darf – gemäss
finanzielle Unterstützung der kulturellen Kreise in
den
Bundeshaushalt
belasten
noch
dem Motionswortlaut – die finanzielle Unterstützung
Frage stellen» soll.
der kulturellen Kreise nicht in Frage stellen.
ISAN Berne
Die drei Verwertungsgesellschaften SWISSPERFORM, SUISSIMAGE und SSA sind weiterhin Trägerinnen einer
regionalen Stelle der internationalen ISAN-Agentur, bei der Filme registriert werden können, die von dort
eine eindeutige Identifikationsnummer erhalten. Diese Nummer (ISAN – International Standard Audiovisual
Nationale Kooperation
Nationale Kooperation
Number) bezieht sich auf alle Versionen und Formate. Dadurch wird die weltweite Filmverwertung erleichtert.
SUISSIMAGE leitet den operativen Teil von ISAN Berne, Willi Egloff ist Mitglied des Vorstands von ISAN Berne.
SWISSPERFORM gewährte – wie die beiden anderen Gründungsmitglieder – ISAN Berne ein Darlehen für den
Betrieb in der Anfangsphase.
Revision des Urheberrechtsgesetzes
Der Bundesrat hat sich für eine Modernisierung
Die geplante Gesetzesrevision soll die Rahmen-
des Urheberrechts ausgesprochen. Die Rechte
bedingungen für die Rechtsinhaber verbessern, ohne
und
Kon-
gleichzeitig die Situation für die Konsumenten zu
sumenten und Providern sollen an die Realität
Pflichten
von
Kulturschaffenden,
verschlechtern. Dazu soll das Eidgenössische Justiz-
des Internet angepasst werden. Grundlage für
und
die Überarbeitung sollen die Empfehlungen
Vorschläge erarbeiten. Diese sollen sich einerseits
der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12)
auf die Empfehlungen der AGUR12 stützen und
bilden.
andererseits
die
einbeziehen,
welche
Noch vor zwei Jahren lehnte der Bundesrat Massnahmen zur Stärkung der Kulturschaffenden ab.
Polizeidepartement
(EJPD)
Resultate
Fragen
bis
Ende
2015
einer
Arbeitsgruppe
der
zivilrechtlichen
Verantwortlichkeit von Providern prüft.
Dies unter dem Verweis, der rechtliche Rahmen
Der Bundesrat stellte aber bereits jetzt klar, dass
sei ausreichend, der Markt solle sich selbst regu-
der private Download aus illegalen Quellen weiterhin
lieren, und es sei zu vermeiden, dass veraltete
zulässig bleiben soll. Gleichzeitig erteilte er –
Strukturen künstlich aufrechterhalten bleiben. Nach
entsprechend dem Vorschlag der AGUR12 – einer
Veröffentlichung des Schlussberichts der Arbeits-
allgemeinen Kulturflatrate eine klare Absage. Im
gruppe zum Urheberrecht (AGUR12) revidierte der
Weiteren sollen nach Ansicht des Bundesrates zwei
Bundesrat erfreulicherweise seine Ansicht und skiz-
Massnahmen im Vordergrund stehen:
zierte in einer Medienmitteilung am 6. Juni 2014
seine Vorgaben zum weiteren Vorgehen bezüglich
Anpassung des Urheberrechts an die technische
Entwicklung.
Zum ersten sollen die Provider verstärkt in die
Pflicht genommen werden. Hosting Provider sollen
dafür sorgen, dass rechtsverletzende Inhalte von
den Plattformen entfernt werden (take down), und
gleichzeitig das erneute Hochladen der Inhalte
37
Nationale Kooperation
verhindern (stay down). Access Provider sollen
zusätzlich auf behördliche Anordnung hin verpflichtet
werden können, in schwerwiegenden Fällen den
Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen
Inhalten zu sperren. Als Gegenleistung für die neuen
Pflichten sollen die Provider von einer Haftungsbefreiung profitieren.
Nationale Kooperation
Zweitens greift der Bundesrat den Vorschlag der
AGUR12 über aufklärende Hinweise an Konsumenten
auf. Er will vertieft prüfen, wie Konsumenten, die
illegalerweise Files uploaden, auf ihr fehlbares Verhalten hingewiesen werden können. Schliesslich will
der Bundesrat im Bereich der Leerträgervergütung
die Frage von möglichen Doppelzahlungen klären.
Rechtsinhaber und Verwertungsgesellschaften in der
Die Vorgeschichte
Schweiz reagierten erfreut über den Entscheid des
Im Jahre 2010 forderte die Ständerätin Géraldine
Bundesrats, aktiv zu werden und sich bei der Ausar-
Savary vom Bundesrat die Prüfung möglicher Mass-
beitung der Gesetzesrevision auf die Empfehlungen
nahmen zur Pirateriebekämpfung. Ende 2011 lehnte
der AGUR12 zu stützen. Es bleibt zu hoffen, dass sich
der Bundesrat den Vorstoss ab, unter dem Verweis,
der Vorschlag des EJPD vertieft an den Forderungen
der rechtliche Rahmen sei ausreichend und der Markt
der Rechtsinhaber orientiert und dass dieser im
solle sich selbst regulieren. Die Verärgerung der
anschliessenden
Kreativindustrie über die Haltung des Bundesrates
Vernehmlassungsverfahren
nicht
verwässert wird.
und der Druck aus dem Ausland führten dazu, dass
Die an und für sich positive Entwicklung wird für
die Leistungsschutzberechtigten aber durch zwei
Wermutstropfen getrübt: Die Forderung der Interpreten und Produzenten nach einer Anpassung
der Schutzfrist von 50 Jahren auf das europäische
Niveau von 70 Jahren fand keine Mehrheit in
der AGUR12 und somit keine Aufnahme in den
Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012
die AGUR12 (Arbeitsgruppe zur Optimierung der
kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten) einsetzte. Diese Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, bis Ende 2013 Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die
technische Entwicklung aufzuzeigen.
Forderungskatalog. Ebenfalls nicht mehrheitsfähig
Der Arbeitsgruppe gehörten je drei Vertreter der
war der Antrag der Leistungsschutzberechtigten auf
Urheberrechtsnutzer, der Konsumenten, der Verwalt-
Streichung von Art. 60 Abs. 2 URG, um die heute
ung und der Produzenten sowie sechs Vertreter
bestehende
Leistungsschutzrechte
der Kulturschaffenden an. Der Schlussbericht der
auf 3% zu annullieren. Nichtsdestotrotz werden die
Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2013 veröffentlicht
interessierten
SWISS-
(vgl. https://www.ige.ch/de/urheberrecht/agur12.html).
PERFORM nichts unversucht lassen, damit diese
Im Zentrum der Empfehlungen der Arbeitsgruppe
beiden Vorschläge Eingang in das künftige URG
stand
finden.
punkten: Verbesserung der Information für die Kon-
Kappung
der
Berechtigtengruppen
von
ein
Massnahmenpaket
mit
fünf
Schwer-
sumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität
legaler
Angebote,
Vereinfachung
der
Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz
und
Transparenz
der
Verwertungsgesellschaften
sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts
an die neusten Entwicklungen.
38
Internationale Kooperation
6. Internationale Kooperation
Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige
Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, welche die Berechtigten vertreten,
geregelt. Es steht den ausländischen Rechtsinhabern aber frei, als Alternative direkt mit SWISSPERFORM
einen Wahrnehmungsvertrag abzuschliessen. Solche Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Auftraggebern sind jedoch immer territorial auf Nutzungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein befür Gegenseitigkeitsverträge und Zusammenarbeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften und für die
individuellen Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Berechtigten näher umschrieben.
Die Rechte der ausländischen Ausübenden
Gegenseitigkeits- und Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften
SWISSPERFORM kennt zwei verschiedene Typen von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwester-
Internationale Kooperation
schränkt. In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilreglement der Ausübenden sind die Bedingungen
gesellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A- und Typ B-Vertrag.
Beim Typ A-Vertrag werden die in den jeweiligen Ländern gegenseitig eingezogenen Vergütungen, auf welche
die Mitglieder des Vertragspartners Anspruch haben, gesamthaft an den Vertragspartner überwiesen, welcher
die Weiterleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausübenden übernimmt.
Beim Typ B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Vertragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland. Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die eigenen Mitglieder aufgrund von
Nutzungen im Land des Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Diese Nichtaustauschverträge
wurden in der Vergangenheit dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und Berechtigtendaten die
Gesellschaften nicht in der Lage waren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzurechnen, oder
wenn die Verteilregeln untereinander nicht kompatibel waren.
Bericht über die jeweiligen Verträge
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono
Um die Ansprüche der Mitglieder auch im Ausland wahrzunehmen und die gegenseitige Vertretung der ausübenden
Künstler im internationalen Bereich voranzutreiben, wurden auch im Berichtsjahr intensive Verhandlungen
mit diversen Schwestergesellschaften im Hinblick auf den Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen (Typ A)
geführt. Kurz vor Abschluss stehen die Verträge mit ARTISTI, ACTRA PRS (beide Kanada) und mit PlayRight
(Belgien) sowie eine Grundsatzvereinbarung mit SoundExchange (USA). Aufgrund der noch nicht geklärten
Rechtslage in Bezug auf den Schutz des US-Repertoires hat man sich mit SoundExchange einstweilen bloss
auf eine Absichtserklärung betreffend eine künftige Zusammenarbeit geeinigt.
Weiter sind Vertragsverhandlungen mit NUOVO IMAIE (die italienische Nachfolgegesellschaft von IMAIE,
welche sich nach wie vor in Liquidation befindet) sowie GRAMO (Norwegen) im Gang.
Nachdem in Italien 2012 die Gesetzgebung liberalisiert und das Monopol für Verwertungsgesellschaften
aufgehoben wurde, wurden neben NUOVO IMAIE weitere Verwertungsgesellschaften gegründet, so z.B.
ITSRIGHT und Artisti7607. Diese beiden neuen Gesellschaften haben SWISSPERFORM hinsichtlich einer
möglichen Zusammenarbeit kontaktiert. SWISSPERFORM wird diese Anfragen prüfen und gegebenenfalls in
Vertragsverhandlungen eintreten.
39
Internationale Kooperation
Die Gesamteinnahmen im Bereich Ausübende Phono und Audiovision aus dem Ausland beliefen sich 2014 auf
CHF 201‘979.53 (2013: CHF 374‘196.17). An die ausländischen Schwestergesellschaften zahlte SWISSPERFORM
2014 zugunsten von Ausübenden Phono und Audiovision CHF 2‘785‘345.89 (2013: CHF 4‘474‘244.12) aus.
Das Ungleichgewicht demonstriert von neuem die bekannten Tatsachen: Der Musik- und Filmkonsum in der
Schweiz ist international orientiert, während Schweizer Produkte im Ausland leider eine untergeordnete Rolle
spielen.
Die höchsten Einnahmen konnten bei den Ausübenden Phono aus dem Vereinigten Königreich und Schweden
Internationale Kooperation
und bei den Ausübenden Audiovision aus Österreich generiert werden. Die höchsten Zahlungen von
40
SWISSPERFORM ins Ausland flossen im Bereich Phono in das Vereinigte Königreich und nach Deutschland
und im Bereich Audiovision in die USA.
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono per 31.12.2014:
Dänemark
GRAMEX Dänemark
A-Vertrag
Deutschland
GVL
A-Vertrag
Estland
EEL
B-Vertrag
Finnland
GRAMEX Finnland
A-Vertrag
Frankreich
ADAMI
A-Vertrag
SPEDIDAM
B-Vertrag
Griechenland
APOLLON / DIONYSOS / ERATO
B-Vertrag
Irland
RAAP
A-Vertrag
Italien
IMAIE
Japan
CPRA-GEIDANKYO
B-Vertrag
Kroatien
HUZIP
B-Vertrag
Litauen
AGATA
B-Vertrag
Malaysia
PRISM
B-Vertrag
Niederlande
SENA
A-Vertrag
Österreich
LSG
A-Vertrag
Rumänien
CREDIDAM
A-Vertrag
Russland
ROUPI
Schweden
SAMI
A-Vertrag
Slowakei
SLOVGRAM
B-Vertrag
Spanien
AIE
A-Vertrag
Tschechien
INTERGRAM
B-Vertrag
Ungarn
EJI
B-Vertrag
Uruguay
SUDEI
B-Vertrag
USA
AARC (privates Kopieren)
A-Vertrag
Vereinigtes Königreich
PPL
A-Vertrag
(gekündigt per 31.12.2010)
(Vertrag aufgrund Konzessionsentzug beendet)
Internationale Kooperation
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision
Wie schon im Vorjahr wurden aufgrund der veränderten Rechtslage betreffend Tarif A Fernsehen (Bundesgerichtsurteil vom 20. August 2012; vgl. die diesbezüglichen Erläuterungen im Jahresbericht 2013, S. 20)
Neuverhandlungen mit verschiedenen Schwestergesellschaften geführt. SWISSPERFORM ist bestrebt,
die Kooperationen mit den betreffenden Gesellschaften vertraglich neu abzusichern und fortzuführen. So
konnten die Vertragsverhandlungen mit BECS (Vereinigtes Königreich) abgeschlossen und der neue Vertrag
am 16. März 2015 unterzeichnet werden. Auch bei der GVL (Deutschland) sind die Verhandlungen sehr weit
fortgeschritten. Weiter sind Besprechungen mit FILMEX (Dänemark) und ADAMI (Frankreich) im Gang. ADAMI
schweizerische Ausübende nicht schlechter gestellt werden als vertraglich vereinbart. Ziel ist es, wieder einen
vollständig funktionierenden Austausch zu erreichen.
Auch mit der italienischen Nachfolgegesellschaft NUOVO IMAIE wurden im Berichtsjahr Vertragsverhandlungen
geführt. (Der vormals bestehende Gegenseitigkeitsvertrag mit der in Liquidation stehenden IMAIE musste im
Dezember 2010 aufgelöst werden.)
Internationale Kooperation
wurden Lösungsvorschläge unterbreitet, um die (bereits im Vorjahr bestehende) Problematik zu lösen, dass
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision per 31.12.2014:
Dänemark
FILMEX
(gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)
Deutschland
GVL
(gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)
Frankreich
ADAMI
Italien
IMAIE
Niederlande
NORMA
B-Vertrag
Österreich
VDFS
A-Vertrag
Spanien
AISGE
A-Vertrag
USA
SAG-AFTRA
A-Vertrag
Vereinigtes Königreich
BECS
A-Vertrag
(lief per 31.12.2010 aus, Vertragsverhandlungen im Gang)
(gekündigt per 31.12.2010)
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
AEPO-ARTIS (Association of European Performers’ Organisations)
AEPO-ARTIS ist die politische Organisation der europäischen Verwertungsgesellschaften für die Rechte der
ausübenden Künstlerinnen und Künstler. Sie verfügt über eigene Büros in Brüssel und vertritt die Interessen
der Mitglieder bei den europäischen Behörden. AEPO-ARTIS organisiert regelmässige Seminare und Workshops, bei welchen aktuelle Rechtsentwicklungen direkt mit den zuständigen europäischen Beamten diskutiert werden können. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verwertungsgesellschaften treffen sich mehrmals jährlich in einer Expertengruppe, um aktuelle rechtliche und praktische Probleme zu besprechen und
politische Stellungnahmen von AEPO-ARTIS vorzubereiten. Aktuelle Themen im Berichtsjahr waren die
Implementierung der neuen EU-Richtlinien über Verwertungsgesellschaften und über die Verlängerung der
Schutzfristen für Phonogramme, die gemeinsame Kampagne mit der Internationalen Musikerföderation FIM
und dem Internationalen Schauspielerverband FIA für die Einführung eines zusätzlichen Vergütungsanspruchs
für On Demand-Angebote im Audiovisionsbereich, die Entwicklung der Vergütungsmodelle für Privatkopien in
Europa sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Bereich der öffentlichen Wiedergabe.
41
Internationale Kooperation
IPD (International Performers’ Database)
SWISSPERFORM ist Mitglied bei der internationalen Interpretendatenbank IPD. Die IPD ist ein Projekt des
Dachverbands SCAPR. Die auf der Datenbank IPD gespeicherten Informationen dienen einer besseren internationalen Identifikation der Ausübenden und erleichtern die Verteilung unter den Gesellschaften. Der IPD
gehören 46 (Vorjahr: 42) Verwertungsgesellschaften an. Insgesamt waren in der IPD Ende des Berichtsjahres
644‘252 (Vorjahr: 554‘416) Ausübende registriert. Die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Sicherstellung
der Datenqualität (Konfliktbereinigungen und Deduplizierung) waren im Geschäftsjahr die Hauptthemen.
Die Verantwortung für die an die IPD gelieferten Daten liegt bei den Mitgliedsgesellschaften. Zugang zu den
Internationale Kooperation
verschlüsselten Daten über Internet haben nur die an der IPD beteiligten Verwertungsgesellschaften.
Nach dem 2012 abgeschlossenen Projekt IPD4 arbeitet SWISSPERFORM auch wieder aktiv an der Neuentwicklung der VRDB (Virtual Recording Database) mit, welche als internationale Austauschplattform für
Audio-Aufnahmen und audiovisuelle Werke die internationale Kooperation weiter festigen wird.
SCAPR (Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights)
SCAPR ist der internationale Dachverband der Verwertungsgesellschaften für die Verwaltung der Rechte der
Ausübenden. Er zählt 44 ordentliche und 8 ausserordentliche Mitgliedergesellschaften. Die «Legal Working
Group» und die «Rights Administration Working Group» erlauben den Gesellschaften einen verbesserten
Informationsfluss in Bezug auf die jeweils aktuellen nationalen Themen. Im Berichtsjahr standen insbesondere
die folgenden Themen im Zentrum: die rechtlichen Grundlagen und die praktische Handhabung der Gegenseitigkeitsverträge, insbesondere das Vorgehen bei der Lösung von Mandatskonflikten, der Umgang mit praktischen Problemen bei der Geltendmachung von Forderungen im Namen von Klangkörpern (Orchester und
Chöre); die neue EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, insbesondere die Frage der Anwendbarkeit
auf Nicht-EU-Länder; die Implementierung der EU-Richtlinie über die Verlängerung der Schutzfristen für
Phonogramme.
SCAPR setzt ausserdem technische Standards für den gegenseitigen Austausch von Mitgliederinformationen.
SWISSPERFORM ist in den Arbeitsgruppen für technische und rechtliche Themen aktives Mitglied.
Die Rechte der ausländischen Produzierenden
Ausländische Produzierende Phono
Was die Ansprüche der ausländischen Produzierenden im Bereich Phono betrifft, so werden diese Berechtigten
durch die schweizerischen Lizenznehmer oder Vertriebspartner vertreten. Die Verteilung erfolgt ab 2015 (für
das Nutzungsjahr 2014) durch SWISSPERFORM selber und nicht mehr durch IFPI Schweiz, welche bisher
im Auftrag von SWISSPERFORM die Vergütungen an die Phonoproduzenten verteilte. Ab dem Verteiljahr
2016 (Nutzungsjahr 2015) wird zudem von der marktanteilsbezogenen auf eine nutzungsbezogene Verteilung
gewechselt. Aufgrund der bisherigen Verteilpraxis wurden keine Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Basierend auf dem neuen System wird SWISSPERFORM in Zukunft Gegenseitigkeitsverträge abschliessen.
Ausländische Produzierende Audiovision
In Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte der ausländischen Produzierenden im Bereich Audiovision besteht
folgende Situation: Ihre Ansprüche aus verwandten Schutzrechten im Rahmen der Verwertung ihrer Filme in der
Schweiz werden durch Wahrnehmungsverträge von SWISSPERFORM mit den entsprechenden ausländischen
Verwertungsgesellschaften für Filmrechte geregelt. In der Schweiz werden die verwandten Schutzrechte für
diese Berechtigtengruppe durch SWISSPERFORM und die Filmurheberrechte durch SUISSIMAGE verwaltet.
42
Internationale Kooperation
Im Ausland werden die Filmurheber- sowie die verwandten Schutzrechte der Produzierenden, soweit das
nationale Gesetz den Produzierenden eigene verwandte Schutzrechte einräumt, regelmässig durch die
gleiche Verwertungsgesellschaft wahrgenommen und innerhalb der Gesellschaft auch nicht aufgeteilt. Daher
sind die Vergütungen aus verwandten Schutzrechten, die den schweizerischen Produzierenden aufgrund
von Nutzungen in anderen Ländern zustehen, nicht von den Vergütungen aus den Filmurheberrechten
zu trennen. Die Zahlungen, die SUISSIMAGE aus den Gegenseitigkeitsverträgen mit den ausländischen
Verwertungsgesellschaften aus dem Ausland für schweizerische Audiovisionsproduzierende erhält, enthalten
regelmässig unausgeschieden auch deren Anteil an verwandten Schutzrechten. SUISSIMAGE leitet diesen Anteil
mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften der Filmproduzierenden einseitige Wahrnehmungsverträge
ab. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Verträge abgeschlossen.
Gegenseitigkeitgsverträge im Bereich Produzierende Audiovision per 31.12.2014:
Deutschland
Güfa, GWFF, VG Bild-Kunst, VGF
Frankreich
PROCIREP
Kanada
PACC
Niederlande
SEKAM Video
Österreich
VAM
Polen
SFP-ZAPA
Schweden
FRF-Video
Schweiz
AGICOA (vertritt Filmproduzenten aus verschiedenen Ländern)
Slowakei
SAPA (Memorandum of Understanding)
Spanien
EGEDA
Tschechien
FIPRO
Ungarn
FILMJUS, PRODJUS (Memorandum of Understanding)
USA
IFTA und einzelne MPA Mitglieder (Disney Enterprises, HBO u.a.)
Vereinigtes Königreich
ComPact Collections
Internationale Kooperation
jeweils direkt an die berechtigten Produzierenden weiter. Deshalb schliesst SWISSPERFORM in solchen Fällen
Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen
Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen, deren Programme in der Schweiz weiterverbreitet
werden, werden gemäss Vertrag zwischen dem Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen und
SWISSPERFORM über die IRF abgegolten. Die IRF verteilt die ihr überwiesenen Gelder aufgrund des IRFinternen Verteilreglements an die berechtigten ausländischen Sendeunternehmen.
Wie weiter oben angeführt verfügt die IRF über neue Reglemente betreffend Inlandverteilung und Auslandverteilung. Das Auslandreglement findet erstmals für die Verteilung 2015 (Jahresrechnung 2014) Anwendung.
43
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
Nach Art. 48 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) ist es den schweizerischen Verwertungsgesellschaften
erlaubt, einen Anteil der Tarifeinnahmen «zum Zweck der Sozialvorsorge und einer angemessenen Kulturförderung» zu verwenden. Vorausgesetzt wird die Zustimmung des obersten Organs der Gesellschaft,
ausserdem besteht ein allgemeiner Konsens, dass der Abzug 10% der Tarifeinnahmen nicht überschreiten
darf. Die Gelder werden in aller Regel durch Stiftungen verwaltet, wobei die Kontrolle der zweckgemässen
Verwendung der Beträge durch die eidgenössische Stiftungsaufsicht erfolgt. Entsprechend fliessen 10% der
Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM in verschiedene, rechtlich von SWISSPERFORM unabhängige KulturFonds für kulturelle und soziale Zwecke
und Sozialinstitutionen. Zuwendungen der drei Stiftungen im Phonobereich, die CHF 50‘000.- überschreiten,
werden von einem eigens bestellten Kuratorium überprüft (vgl. 1. Organe und Aktivitäten).
Der 10%-Abzug des Jahres 2013 für kulturelle und soziale Zwecke wurde den Institutionen wie
folgt zugewiesen:
Phonobereich
Total
CHF 2'393'985.47
davon
35 %
CHF 837'894.91
an die Schweizerische Interpretenstiftung SIS
35 %
CHF 837'894.91
an die Stiftung Phonoproduzierende
30 %
CHF 718'195.65
an die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz
Audiovisionsbereich
Total
CHF 2'361'718.04
80%
CHF 1'889'374.43
20%
CHF 472'343.61
davon
an die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision
für Fürsorge-und Vorsorgezwecke an:
Schweizerische Interpretenstiftung SIS
Suisseculture Sociale
44
CHF 83'085.90
CHF 5'000.00
Fondation Artes et Comoedia
CHF 118'085.89
CAST-Vorsorgestiftung
CHF 206'803.86
Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA
CHF 29'367.96
Schweizerische Stiftung für die Umschulung von
darstellenden Künstlerinnen und Künstler
CHF 30'000.00
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
PR-Aktivitäten
Solothurner Filmtage
Im Januar 2014 wurden die dreizehnten Schweizer Fernsehfilmpreise verliehen und die Preisträger
bereits zum vierten Mal an den Solothurner Filmtagen ausgezeichnet.
SWISSPERFORM und ihre Kulturstiftung für Audiovision stifteten die Preissumme von insgesamt CHF 40‘000.zu gleichen Teilen jeweils für die beste Interpretation einer Haupt- und Nebenrolle.
- Barbara Terpoorten: beste Hauptdarstellerin für ihre Rolle in der Fernsehserie «Der Bestatter», Snakefilm.
- Jonathan Loosli: bester Hauptdarsteller für seine Rolle in «Dinu», Turnus Film AG,
Catpics Coproductions AG.
- Florence Quartenoud: beste Nebendarstellerin für ihre Rolle in der Fernsehserie «Port d‘Attache»,
Point Prod‘ S.A.
- Leonardo Nigro: bester Nebendarsteller für seinen Auftritt in «Oro Verde», Amka Films Productions S.A.
Die Preisverleihung fand am 26. Januar 2014 in der vollbesetzten Reithalle statt, die Verkündigung der
Laudatios übernahm Charlotte Heinimann als Vertreterin von SWISSPERFORM und der Kulturstiftung. Nach
der anschliessenden Vorführung eines Schweizer Films lud SWISSPERFORM Preisträger, Filmschaffende und
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
Folgende Ausübende wurden geehrt:
Medien zum Apéro.
Leonardo Nigro, Florence Quartenoud, Barbara Terpoorten und Jonathan Loosli
© Solothurner Filmtage / Eduard Meltzer
Des Weiteren war SWISSPERFORM Partnerin beim erstmals täglich stattfindenden Film-Brunch, zu welchem
SUISSIMAGE und SSA einluden. Im Mittelpunkt standen informelle Begegnungen, bei denen der Informationsaustausch unter Filmschaffenden und Branchenvertretern gepflegt werden konnte. Am ersten Festivaltag zählte SWISSPERFORM in der gut besuchten Cafébar Barock zu den Gastgebern. Als Gesprächspartner
anwesend waren Produzentin Anne Walser, Regisseur Alain Gsponer und Schauspieler Stefan Kurt, die am
Vorabend mit der Premiere ihres Filmes «Akte Grüninger» die Solothurner Filmtage eröffnet hatten.
45
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
m4music – das Popmusikfestival
Die 17. Ausgabe des Popmusikfestivals m4music fand vom 27. bis 29. März 2014 in Lausanne
und Zürich statt. Über 6‘600 Zuhörer und 850 Vertreter der nationalen und internationalen
Musikbranche besuchten die Konzerte, die Demotape Clinic, die Panels.
Neben internationalen Bands wie Broken Bells, Blood Red Shoes oder Left Boy standen auch wieder hochkarätige
Schweizer Künstler wie Bonaparte oder Pablo Nouvelle auf den Bühnen im Schiffbau. Ein absolutes Novum am
m4music war die von SWISSPERFORM initiierte Aussenbühne, die Showcase Stage. Am 28. und 29. März 2014
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
bot diese Aussenbühne zehn Schweizer Bands eine Auftrittsmöglichkeit am m4music. Die Festivalorganisation
und SWISSPERFORM schrieben sich auf die Fahne, die Schweizer Nachwuchsförderung weiter zu stärken.
Das zahlreich erschienene Publikum setzte sich zu einem bedeutenden Teil aus Branchenprofis aus der ganzen
Schweiz zusammen. Für die Bands ergaben sich so neue Kontakte und zum Teil sogar Konzertverpflichtungen.
Neben der Showcase Stage lud SWISSPERFORM in Zusammenarbeit mit der SUISA am Freitagabend
zum gut etablierten Professionals Apéro im BLOK ein. Bei dieser Gelegenheit trafen sich wiederum die
unterschiedlichsten Vertreter der Musikbranche zu spannenden Gesprächen.
Im Foyer des Schiffbaus standen Vertreter der Verwertungsgesellschaften SUISA und SWISSPERFORM
interessierten Musikschaffenden und potenziellen Mitgliedern wiederum Red und Antwort.
Showcase Stage am m4music 2014 © Lolek&Bolek
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Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
Redesign Webseite
Als letzter Baustein bei den Arbeiten zu einem Corporate Design von SWISSPERFORM stand anlässlich
der Präsentation des neuen Logos die Umgestaltung der Webseite an. Die Webseite von SWISSPERFORM
wurde einem gründlichen Redesign unterzogen und kommt nun übersichtlicher und klarer strukturiert daher.
Wesentliche Veränderungen wurden auf der Startseite vorgenommen. Neben ansprechenden Teasern zu den
News wurde auch ein neuer Veranstaltungskalender eingefügt. Der Bereich «MyPad», in welchem Personen
aus unseren Gremien, Mitglieder, Politiker, Künstler, Wirtschaftsvertreter und weitere Kulturschaffende
vorgestellt werden, hat ebenfalls einen prominenten Platz auf der Startseite erhalten.
Die Anpassungen der Webseite sind in Zusammenarbeit mit internezzo ag, der Agentur für Online KommuFonds für kulturelle und soziale Zwecke
nikation, umgesetzt worden.
Screenshot Webseite - Redesign 2014
47
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
Weitere PR-Aktivitäten 2014
Festival Tous Écrans
Die langjährige Partnerschaft der Schweizerischen Kulturstiftung für Audiovision mit dem Festival Tous Écrans
in Genf wurde auch 2014 erfolgreich weitergeführt. Das von der Kulturstiftung grosszügig unterstützte
Festival ist ein wichtiges Fenster für die Präsenz von SWISSPERFORM in der französischen Schweiz. Durch
die Konzentration des Festivals auf eine neue und einzige Spielstelle, das wunderschöne «Maison communale
de Plainpalais» im Jugendstil mit dem Theater Pitoëff und mehreren Sälen, konnte die Visibilität von
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
SWISSPERFORM 2014 noch besser in Szene gesetzt werden.
Swiss Music Awards
Anlässlich der 7. Ausgabe feierten die Swiss Music Awards eine gelungene Première an neuem Spielort. Durch
die Durchführung im Zürcher Hallenstadion war die Live-Show für eine breite Öffentlichkeit zugänglich.
SWISSPERFORM als Mitglied des Vereins Press Play arbeitete im Vorfeld der Swiss Music Awards eng mit der
Organisation zusammen. Diese Kooperation mit IFPI Schweiz, der SUISA und dem Veranstalterverband SMPA
soll gewährleisten, dass der wichtigste Musikpreis der Schweiz breit abgestützt ist und die Förderung der
Schweizer Popmusik im Allgemeinen intensiviert wird.
Swiss Track 2014
SWISSPERFORM ist neuer Partner dieser aussergewöhnlichen Veranstaltung. Mit dem Swiss Track fördern der
Verein Street Parade, die SUISA und SWISSPERFORM den Nachwuchs in der elektronischen Musik.
Der Wettbewerb hat über die Jahre an grosser Akzeptanz bei Künstlern, DJs, Produzenten und der Musikindustrie
gewonnen, weshalb SWISSPERFORM auch an zukünftigen Engagements in diesem Bereich interessiert ist.
respect ©opyright! - Eine Schulveranstaltung zum Urheberrecht!
Das Jahr 2014 war ein Rekordjahr für das Schulprojekt. Noch nie seit dem Start des Projekts wurden so
viele Schulen besucht. Insgesamt durfte das respect ©opyright!-Team vor mehr als 5‘100 Schülerinnen und
Schülern die Thematik des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte erläutern.
SWISSPERFORM hat einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung der Schulveranstaltung
geleistet und wird sich auch weiterhin für eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler zu Gunsten des
Kunstschaffens landesweit einsetzen.
48
Aufsichtsbehörden
8. Aufsichtsbehörden
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE
Das alljährliche «Frühjahrstreffen» beim IGE fand am 30. April in Bern statt. Neben den fünf Verwertungsgesellschaften nahmen verschiedenste Verbände und Firmen teil, die im Bereich Urheber- bzw. Leistungsschutzrecht tätig sind. Auf der Tagesordnung standen Referate zu folgenden Themen:
- Le droit à rémunération équitable. Développements en Europe (Dominique Diserens, Impressum)
- Lichtbildschutz (Christoph Schütz)
- Durchsetzung von Schranken im digitalen Umfeld (Peter Mosimann, DUN)
- Urheberrechtsanmassung – Copyfraud (Hartwig Thomas, Verein Digitale Allmend)
Das traditionsgemässe Herbsttreffen zwischen dem IGE und den Verwertungsgesellschaften wurde 2014
IGE 2013, die Gemeinsame Strategie der CH-Verwertungsgesellschaften, die AGUR12-Empfehlungen, die
aktuellen parlamentarischen Vorstösse sowie den EU-Richtlinienentwurf zu den Verwertungsgesellschaften.
Das IGE informierte ausserdem über den Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur «Aufsicht über
die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften» durch das IGE (siehe dazu nachfolgenden Bericht).
Aufsichtsbehörden
ausnahmsweise im Frühjahr durchgeführt. Der Informationsaustausch betraf die Aufsichtstätigkeit des
Aufsicht über Aufsicht
Die Eidgenössische Finanzkontrolle führte im
Arbeitsstunden der Aufsichtstätigkeit zu plausibi-
Februar 2014 eine Revision beim Eidgenös-
lisieren.» Das IGE kündigte daraufhin an, zukünftig
sischen Institut für Geistiges Eigentum durch.
nicht nur die Erteilung von Bewilligungen für die
Geprüft wurde die Aufsicht über die Verwert-
Genehmigung der Geschäftsberichte und der Re-
ungsgesellschaften.
glementsänderungen, sondern auch in anderen
Die Finanzkontrolle erstellte zuhanden der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte einen Prüfbericht. Insgesamt stellte die EFK der Aufsicht
des IGE ein gutes Zeugnis aus. Der Bericht ent-
Bereichen anfallende Kosten den Gesellschaften in
Rechnung zu stellen. Vor der allfälligen Einführung
dieser Änderung sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu klären.
hält vier Handlungsempfehlungen, wovon zwei
Eine zweite Handlungsempfehlung betrifft die Wirt-
Auswirkungen auf die Verwertungsgesellschaften
schaftlichkeit bzw. Angemessenheit der Verwaltungs-
haben.
kosten. Die EFK stellte fest, dass eine gesetzliche Be-
Eine erste betrifft die Verrechnung des Aufwands
durch das IGE. Die EFK stellte fest: «Der Kostenstelle
Urheberrecht werden jährlich knapp 800‘000 Franken belastet. Den Kosten stehen Einnahmen aus
Gebührenerhebungen von jährlich rund 25‘000 bis
30‘000 Franken gegenüber. Aufgrund der Pflichtenbeschreibungen der Mitarbeitenden müsste die verrechenbare Aufsichtstätigkeit höhere Einnahmen generieren. Das IGE wird ersucht, die verrechenbaren
grenzung des Verwaltungskostensatzes nicht zielführend wäre. Der latenten Infragestellung der Verhältnismässigkeit der ausgewiesenen Verwaltungskosten sollte sachorientiert begegnet werden. Als geeignetes Mittel erachtet die EFK die Untersuchung
der Angemessenheit der Kosten im Rahmen einer
Kostenanalyse. Das IGE und die Verwertungsgesellschaften begrüssen diese Empfehlungen. Die Umsetzung der Verwaltungskostenanalyse wird 2015
erfolgen.
49
Aufsichtsbehörden
Rechenschaftsbericht 2013
Das IGE prüft im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch
die Verwertungsgesellschaften. Deren Jahresrechnungen unterliegen dabei einer Plausibilitätsprüfung
durch die Aufsichtsbehörde. Hierzu sind die Verwertungsgesellschaften verpflichtet, dem IGE jährlich einen
Geschäftsbericht zukommen zu lassen, welcher dahingehend geprüft wird, ob er einer guten Corporate
Governance entspricht. Der Geschäftsbericht 2013 von SWISSPERFORM wurde dem IGE mit Schreiben vom
2. September 2014 unterbreitet. Die Genehmigung durch die Aufsicht erfolgte am 10. März 2015.
Fürstentum Liechtenstein
SWISSPERFORM nimmt auch in Liechtenstein diejenigen Leistungsschutzrechte wahr, für welche die Kollektivverwertung vorgesehen ist. Grundlage für die Tätigkeit von SWISSPERFORM ist eine von der Regierung des
Aufsichtsbehörden
Fürstentums Liechtenstein erteilte Konzession.
Sämtliche in der Schweiz genehmigten gemeinsamen Tarife der Verwertungsgesellschaften werden dem
zuständigen Amt in Liechtenstein ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt.
Schutzfristverlängerung in Liechtenstein
Das Fürstentum Liechtenstein hat die EU-
Folgende flankierende Massnahmen sind vorge-
Schutzfristenrichtlinie umgesetzt. Das liech-
sehen:
tensteinische Urheberrechtsgesetz sieht neu
eine Schutzdauer von 70 Jahren für die Rechte
der ausübenden Künstler und der Hersteller
von Tonträgern vor.
Zusätzliche jährliche Vergütung
(Art. 41a Abs. 1-4 URG-FL)
Interpreten, welche mit einer einmaligen Pauschalsumme
abgefunden
wurden,
erhalten
im
Die EU erliess 2011 eine Richtlinie über die Schutz-
Anschluss an das 50. Jahr nach der rechtmässigen
dauer des Urheberrechts und der verwandten Schutz-
Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe des
rechte. Diese enthält unter anderem eine Verlänger-
Tonträgers, bei dem sie mitgewirkt haben, einen
ung der Schutzfrist auf 70 (bisher 50) Jahre für
Anspruch auf eine zusätzliche (jährliche) Vergütung
die Inhaber von verwandten Schutzrechten an Au-
bis zum Ablauf der verlängerten Schutzfrist. Der
dioaufnahmen (nicht erfasst sind Audiovisions-
Produzent muss deshalb 20% der Einnahmen, die
aufnahmen). Die EU-Richtlinie sieht verschiedene
während des Vorjahres des Auszahlungsjahres für
flankierende Massnahmen vor, damit die Interessen
Vervielfältigung, Vertrieb und Zugänglichmachung
der betroffenen Audiointerpreten bestmöglich ge-
des betreffenden Tonträgers erzielt wurden, in
wahrt werden können.
einen «Fonds» einbringen. Die Verteilung der
zusätzlichen Vergütung fällt in die ausschliessliche
Der liechtensteinische Landtag hat am 8. Mai 2014
Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften.
das Gesetz über das Urheberrecht und die verwandten
50
Schutzrechte (URG) entsprechend der EU-Richtlinie
Die in Liechtenstein zuständige Verwertungsgesell-
abgeändert und per 1. September 2014 in Kraft ge-
schaft ist SWISSPERFORM. Da die Regelung aus-
setzt. Dabei hat der Landtag die flankierenden Mass-
schliesslich Liechtenstein betrifft (die Schweiz hat
nahmen im liechtensteinischen Urheberrecht mehr
die Richtlinie nicht umgesetzt), ist von einer kleinen
oder weniger wörtlich aus der EU-Richtlinie über-
Zahl von Betroffenen und entsprechend geringen
nommen.
Ansprüchen auszugehen.
Aufsichtsbehörden
SWISSPERFORM wird die Vorgabe in Absprache mit
schränkten Genuss der verlängerten Schutzdauer
der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Amt für
kommen. Im Hinblick auf bestehende Produzenten-
Volkswirtschaft, folgendermassen umsetzen: Vor der
verträge bedeutet dies, dass Phonoproduzenten bis
Auszahlung der Vergütungen an die Phonopro-
zum Ablauf der verlängerten Schutzfrist die dem
duzenten
Interpreten vertraglich geschuldeten Vergütungen
eine
jährliche
Rückstellung
in
Höhe von CHF 10‘000.- für allfällig anfallende Zu-
ohne
satzvergütungen gemacht. Die Rückstellung wird
ausbezahlen müssen.
im Folgejahr in Höhe der nicht verwendeten Zahlung
aufgelöst und nachträglich an die Produzenten verteilt. Der Vorschlag wurde von beiden Aufsichtsbehörden gutgeheissen und 2014 erstmals (pro rata)
umgesetzt. Eine entsprechende Publikation, insbesondere die notwendigen Informationen für allfällig
betroffene Phonointerpreten, findet sich auf der
SWISSPERFORM Website.
mit
denen
vorgängig
vereinbarte)
Abzüge
«use it or lose it» – Klausel (Art. 37 Abs. 5 URG-FL)
Sofern der Produzent 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe des Tonträgers
keine Kopien in ausreichender Menge zum Verkauf
angeboten bzw. Kopien so zugänglich gemacht hat,
dass Personen orts- und zeitunabhängig darauf
zugreifen können, soll jeder Interpret die Möglichkeit
haben, den Vertrag mit dem Produzenten zu künden.
«clean slate» – Klausel (Art. 41a Abs. 5 URG-FL)
Interpreten,
(allfällig
statt
einer
Bei mehreren Beteiligten genügt ein einziger Inter-
einmaligen
pret, der von diesem Recht Gebrauch macht. Vo-
Pauschalentschädigung wiederkehrende Zahlungen
raussetzung für die Gültigkeit einer solchen Kün-
vereinbart wurden, soll im Anschluss an das 50. Jahr
digung ist, dass der Produzent nicht innerhalb
nach der rechtmässigen Veröffentlichung bzw. öffent-
eines Jahres seit Mitteilung des Interpreten eine
lichen Wiedergabe des Tonträgers ein Neustart
der beiden gewünschten Nutzungshandlungen doch
ermöglicht werden. So sollen sie in den uneinge-
noch vornimmt.
Aufsichtsbehörden
wird
51
Jahresrechnung 2014
9. Jahresrechnung 2014
Bilanz per 31.12.2014 und Vorjahr
Aktiven
2014
Vorjahr
CHF
CHF
71'991'486.35
66'735'245.80
Wertschriften
3'931'730.00
3'931'730.00
Debitoren
1'857'157.03
1'478'433.21
Darlehen: Verein Press Play/Vorjahr ISAN Berne
15'000.00
30'334.00
Verrechnungssteuerguthaben
67'312.68
67'516.76
Mietkaution
75'705.41
75'648.67
Aktive Rechnungsabgrenzung
44'739.18
34'951.72
72'246.13
111'468.69
1'734'814.60
1'842'176.63
Mobilien
23'772.00
25'685.17
EDV-Anlage/Büromaschinen
28'939.73
36'998.10
79'842'903.11
74'370'188.75
Jahresrechnung 2014
Flüssige Mittel inkl. Festgeldanlagen
Aktivierung zuteilbare Kosten:
- auf Tarifen ohne Einnahmen
- auf Verteilung Berechtigtengruppen
Total Aktiven
Passiven
2014
Vorjahr
CHF
CHF
2'003'036.10
1'884'205.12
72'001'990.06
66'325'525.41
4'868'868.52
4'755'703.51
-Prozessrisiko
314'383.35
0.00
- EDV-Verteilung Ausübende
550'696.17
1'296'290.98
-Ferien/Überstunden
63'616.36
77'523.20
Passive Rechnungsabgrenzung
40'312.55
30'940.53
79'842'903.11
74'370'188.75
Kreditoren:
- MwSt und Diverse
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten
Schulden gegenüber Fonds
Rückstellungen:
Total Passiven
52
Jahresrechnung 2014
Erfolgsrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 und Vorjahr
Aufwand
2014
Vorjahr
CHF
CHF
41'868'918.19
40'817'042.06
201'979.53
374'196.17
42'070'897.72
41'191'238.23
-Delegiertenversammlung
34'980.31
39'156.20
-Vorstand
72'800.00
69'800.00
-Vorstandsausschuss
18'600.00
18'000.00
149'700.00
123'300.00
11'597.69
14'432.64
2'241'426.11
2'138'247.23
167'496.91
163'227.33
Kapitalaufwand
46'888.72
44'642.79
Abschreibungen
24'629.69
25'636.23
EDV-Kosten
88'299.24
126'771.63
7'986.03
9'296.83
514'186.19
512'213.76
20'420.00
17'800.00
8'153.45
10'784.00
97'415.84
99'628.45
119'544.50
179'649.10
- URG-Revision Berechtigtengruppen
44'274.34
118'167.01
- Ausgelagerte Beratung (SIG)
60'000.00
100'000.00
Suissimage - Verteilung Produzierende Audiovision
50'000.00
51'625.00
Suissimage - Verteilung Ausübende Audiovision
50'000.00
51'625.00
7'000.00
75'000.00
33'210.52
0.00
1'702.30
1'698.40
0.00
38'498.10
29'856.22
0.00
45'971'065.78
45'220'437.93
Weiterzuleitende Einnahmen 2014
Weiterzuleitende Auslandeinnahmen 2014
-Fachgruppen/Kuratorium
- Spesen Organe und Kommissionen
Personalaufwand
Raumaufwand
Einrichtungen/Mobilien/Büromaschinen
Büro- und Verwaltungsaufwand
Revisionsaufwand
Jahresrechnung 2014
Organe und Kommissionen:
Externe Aufträge:
-allgemeine
- betr. Fachgruppen
- betr. Tarife
IFPI - Verteilung Produzierende Phono
Abklärung Aufbau gemeinsames Verteilsystem, APH und PPH
Steuern
Ausserordendlicher Aufwand:
- SWISSPERFORM Jubiläum
- SWISSPERFORM Retraite
Total Aufwand
53
Jahresrechnung 2014
Ertrag
2014
Vorjahr
CHF
CHF
Tarifeinnahmen 2014
50'749'000.37
49'580'054.14
- abzüglich Inkassospesen Schwestergesellschaften
-2'060'315.27
-2'023'019.43
Bruttotarifeinnahmen
48'688'685.10
47'557'034.71
- abzüglich 10 % Zuweisung an Fonds
-4'868'868.52
-4'755'703.51
43'819'816.58
42'801'331.20
201'979.53
374'196.17
44'021'796.11
43'175'527.37
18'323.65
6'884.18
1'734'814.60
1'842'176.63
192'389.72
193'067.45
3'741.70
2'782.30
45'971'065.78
45'220'437.93
Auslandeinnahmen 2014
Aktivierung zuteilbarer Kosten:
- auf Tarifen ohne Einnahmen
Jahresrechnung 2014
- auf Verteilung Berechtigtengruppen
Wertschriften- und Zinsertrag
Übriger Ertrag
Total Ertrag
Erläuterungen zur Jahresrechnung 2014
Risikobeurteilung / IKS
Die interne Kontrolle der Geschäftstätigkeit von SWISSPERFORM erfolgt im Jahr 2014 wie bisher durch die
Organe des Vereins, also durch die Delegiertenversammlung, den Vorstand, den Vorstandsausschuss, die Fachgruppen, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle. Die Prüfung der Jahresrechnung wird durch eine ordentliche Revision vorgenommen. Zusätzlich erfolgt aufgrund Art. 727 ff. des Obligationenrechts (OR) nach bisherigem Recht die Prüfung durch die Revisionsstelle, ob ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht und gelebt wird.
Der Vorstand setzt sich periodisch mit der Risikolage von SWISSPERFORM auseinander. Im Weiteren hat der
Vorstand eine IKS-Matrix verabschiedet und die Geschäftsleitung mit der Umsetzung bzw. der regelmässigen
Wiedervorlage der IKS-Dokumentation beauftragt. Die Risikobeurteilung / IKS dient der Sicherstellung einer
korrekten und transparenten finanziellen Berichterstattung sowie der Dokumentation interner Abläufe und der
Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben.
Grundsätze der Rechnungslegung 2014
SWISSPERFORM untersteht den gesetzlichen Vorschriften von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(ZGB). Ab 1. Januar 2013 trat das neue Rechnungslegungsrecht (OR) mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren in
Kraft. Die Buchführung und Rechnungslegung entspricht den allgemeinen Vorschriften über die kaufmännische
Buchführung von Art. 957 ff. OR nach bisherigem Recht. Die Wertansätze entsprechen den Vorschriften von
Art. 960 OR nach bisherigem Recht. Darstellung und Bewertungen in den einzelnen Bereichen der Jahresrechnung werden nachfolgend kurz beschrieben:
54
Jahresrechnung 2014
Zur Bilanz:
-Das Umlaufsvermögen umfasst Liquidität angelegt auf Bankkonten, in Wertschriften, Fest- und Termin gelder zum Nominalwert in die Bilanz eingestellt, kurzfristige Forderungen sowie Abgrenzungen.
-Das Anlagevermögen umfasst die zur Ausübung der Geschäftstätigkeit erforderlichen Betriebsmittel
wie Informatik, Mobiliar und Büromaschinen.
-Das Fremdkapital umfasst noch nicht beglichene Rechnungen, bilanziert zum Nominalwert, sowie weiter zuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten, Schulden gegenüber Fonds, Rückstellungen und Ab grenzungen, bemessen nach dem geschätzten Betrag der künftigen Geldabflüsse.
Es gelten die folgenden Bewertungsgrundsätze für:
- Wertschriften im Umlaufsvermögen: Wertschriften werden zu Anschaffungskosten oder zu einem
allenfalls tieferen Marktwert bewertet.
- Sachanlagen: siehe nachfolgende Hinweise in «Zur Bilanz»
- Immaterielle Anlagen: Es sind keine immateriellen Anlagen vorhanden.
Zum Bilanzstichtag des Berichts- und Vorjahres bestanden weder Eigentumsbeschränkungen noch sonstige
Einschränkungen der Verfügungsrechte wie z.B. Verpfändungen. Auch bestanden keine vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb von Anlagen.
Zur Bilanz
Jahresrechnung 2014
- Bewertungsvorschriften bei Spezialgesetzen: Es gibt keine speziellen Vorschriften.
Aktiven
Die flüssigen Mittel im Betrage von total CHF 71‘991‘486.35 setzen sich zusammen aus den Saldi der Kasse CHF 1‘887.05, des Postcheckkontos CHF 16‘554.50, des Sparkontos CHF 4‘342.05 und des E-Sparkontos
bei der PostFinance CHF 492‘692.95, der Bankkonti Credit Suisse, Baden Kontokorrent CHF 2‘403‘665.49, CS
Cash Deposit CHF 10‘004‘460.62, CS Cash Deposit «Promo Account» CHF 14‘000‘530.84, CS Festgeldanlage
CHF 3‘000‘000.00, Zürcher Kantonalbank, Zürich CHF 30‘017‘869.70, Raiffeisenbank, Zürich CHF 12‘197.40,
Raiffeisenbank Anlagekonto CHF 9‘037‘285.75 und Raiffeisenbank Termingeldanlage CHF 3‘000‘000.00.
Der Wertschriftenbestand bei der CS beträgt CHF 3‘931‘730.00.
Auf dem Debitorenkonto sind im Jahr 2015 bezahlte Schlussrechnungen für die Tarife GT 1, GT 1 Erstverbreitung, GT 2a, GT 2b, GT 4e, GT S Werbefenster inkl. MwSt von CHF 1‘857‘157.03. Im Berichtsjahr wurden von
den Debitoren CHF 304‘714.21 abgeschrieben.
Der Restbetrag von CHF 30‘334.00 des an ISAN Berne gewährten zinsfreien Darlehens wurde vollständig abgeschrieben. Dem Verein Press Play wurde ein zinsfreies Darlehen von CHF 15‘000.00 als Sanierungsbeitrag
gewährt.
Das Verrechnungssteuerguthaben in der Höhe von CHF 67‘312.68 wurde bereits zurückgefordert.
Die Mietzinskaution beträgt inklusive Zinsen CHF 75‘705.41.
Die aktive Rechnungsabgrenzung von total CHF 44‘739.18 setzt sich zusammen aus vorausbezahlten Kreditorenrechnungen (CHF 5‘066.18) und diversen Guthaben (CHF 39‘673.00).
Die Aktivierung zuteilbarer Kosten in der Höhe von CHF 72‘246.13 betrifft Tarifkosten des GT 3a Zusatz,
GT 10, GT 11 und GT 13, die wegen fehlender Einnahmen noch nicht verrechnet werden konnten.
55
Jahresrechnung 2014
Die aktivierten zuteilbaren Kosten 2014 zulasten der Berechtigtengruppen setzen sich wie folgt zusammen:
Produzierende Phono
CHF 322‘869.35
Produzierende Audiovision
CHF 104'914.48
Ausübende Phono
CHF 990'530.33
Ausübende Audiovision
CHF 317'761.69
Ausländische Gesellschaft Screen Actors Guild
- CHF 1'261.25
CHF 1'734'814.60
Die Sachanlagen werden linear (Abschreibung vom Anschaffungswert) abgeschrieben und in der Erfolgsrechnung unter Abschreibungen aufgeführt. Die Aktivierungsgrenze liegt bei CHF 1‘000.00.
Die Mobilien werden zu Anschaffungskosten von CHF 53‘248.15 bewertet, vermindert durch die kumulierte
Abschreibung (Wertberichtigung) von CHF 29‘476.15. Dies ergibt einen Buchwert von CHF 23‘772.00, wobei die
Nutzungsdauer auf 8 Jahre festgelegt ist.
Jahresrechnung 2014
Die EDV Hardware/Software und die Büromaschinen werden zu Anschaffungskosten von CHF 107‘596.21
bewertet, vermindert durch die kumulierte Abschreibung (Wertberichtigung) von CHF 78‘656.48. Dies ergibt
einen Buchwert von CHF 28‘939.73, wobei die Nutzungsdauer auf 5 Jahre festgelegt ist.
Passiven
Die Kreditoren von total CHF 2‘003‘036.10 setzen sich aus offenen Kreditorenrechnungen, Mehrwertsteuerschuld und Guthaben einzelner berechtigter Ausübender (aus SWISSPERFORM-Verteilungen) zusammen, die
noch nicht überwiesen werden konnten:
Offene Kreditorenrechnungen per 31.12.2014
Mehrwertsteuerschuld per 31.12.2014
Guthaben Ausübende
Guthaben aus Auslandszahlungen
CHF 94'477.00
CHF 1'353'767.10
CHF 10'056.69
CHF 544'735.31
CHF 2'003'036.10
Die an die Berechtigtengruppen zur Grobverteilung weiterzuleitenden Tarifeinnahmen 2014 betragen
CHF 41‘868‘918.19. Aus dem Ausland sind CHF 201‘979.53 eingegangen.
Insgesamt stehen den Berechtigten CHF 72‘001‘990.06 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich wie folgt
zusammen:
Weiterzuleitende Einnahmen 2014
CHF 41'868'918.19
Unverteilte Gelder aus den Vorjahren
CHF 30'133'071.87
CHF 72'001'990.06
(deren Empfänger noch nicht ermittelt werden konnten)
An die Berechtigten wurden im Jahr 2014 CHF 34‘736‘891.98 ausbezahlt. Aus den Auslandeinnahmen wurden
CHF 246‘523.98 an diverse Berechtigte weitergeleitet. Die noch unverteilten Guthaben aus den Vorjahren in
der Höhe von CHF 30‘133‘071.87 betreffen Beträge für inländische und ausländische Ausübende sowie der
Produzierenden Audiovision.
Den Kultur- und Sozialfonds wurde per Ende 2014 ein Betrag von CHF 4‘868‘868.52 zugewiesen.
Für das Prozessrisiko von GT 12 wurde im Jahr 2014 eine Rückstellung Prozessrisiko aus den Einnahmen
2013 von CHF 314‘383.35 gebildet.
56
Jahresrechnung 2014
Der Anteil der Ausübenden Audiovision von CHF 758‘942.10 an der Rückstellung EDV-Verteilung Ausübende
wurde auf ein neu gebildetes Konto, angegliedert bei den «unverteilten Guthaben aus Vorjahren», übertragen.
Die Rückstellung EDV-Verteilung Ausübende beinhaltet somit nur noch den Anteil der Ausübenden Phono
von CHF 550‘696.17.
Die Rückstellung Ferien/Überstunden konnte 2014 um CHF 13‘906.84 auf CHF 63‘616.36 reduziert werden.
Die passive Rechnungsabgrenzung von CHF 40‘312.55 setzt sich aus Rechnungen für das Jahr 2014, welche im 2015 bezahlt wurden (CHF 23‘989.69) und Löhnen, welche 2015 für Leistungen im Jahr 2014 bezahlt
wurden (CHF 16‘322.86), zusammen.
Zur Erfolgsrechnung
Die Bruttotarifeinnahmen aus verwerteten Rechten betragen für das Jahr 2014 CHF 48‘688‘685.10. Dieser Betrag beinhaltet Nachzahlungen von GT 4e der Periode 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2014 (CHF 1‘461‘315.24).
Wertschriften- und Zinsertrag
CHF 192'389.72
Abzüglich anteilmässig aufgeteilte Depot- und Bankspesen
- CHF 10'574.55
CHF 181'815.17
Dieser Betrag wurde den Berechtigtengruppen im Verhältnis zu den Zinseinnahmen auf ihren Reserven wie
folgt gutgeschrieben:
Ausübende Phono
Jahresrechnung 2014
Von den Bruttotarifeinnahmen werden 10% (CHF 4‘868‘868.52) für Kultur- und Sozialfonds abgezogen.
CHF 119'086.06
Ausübende Audiovision
CHF 41'192.99
Produzierende Audiovision
CHF 21'536.12
CHF 181'815.17
Der Verwaltungsaufwand für das Jahr 2014 abzüglich übriger Ertrag sowie verrechneter Tarifkosten der Vorjahre, beträgt insgesamt CHF 3‘838‘880.15 (Vorjahr CHF 3‘992‘653.22) und macht 7.88% der Bruttotarifeinnahmen aus (Vorjahr 8.40%).
Die den einzelnen Tarifen zuteilbaren Kosten in der Höhe von CHF 274‘457.01 wurden direkt von den entsprechenden Tarifeinnahmen abgezogen. Die spezifischen Kosten für die Berechtigtengruppen der Ausübenden
Phono, Ausübenden Audiovision, Produzierenden Audiovision und Produzierenden Phono von CHF 1‘736‘075.85
sowie die Verrechnung der ausländischen Gesellschaft Screen Actors Guild (SAG) von CHF 1‘261.25 wurden
aktiviert und werden den Verteilsummen 2014 abgezogen.
Die Position Personalaufwand setzt sich zusammen aus CHF 1‘854‘147.85 für Bruttogehälter (Vorjahr
CHF 1‘699‘882.00) und gesamthaft CHF 376‘497.39 für Sozialleistungen (Vorjahr CHF 343‘977.02), wovon
CHF 187‘050.55 für Personalvorsorge (Vorjahr CHF 173‘735.03), zudem CHF 10‘780.87 für Personalnebenaufwand (Vorjahr CHF 94‘388.21) inkl. Auflösung Rückstellung für nicht bezogene Ferien und Überstunden von CHF 13‘906.84 (Vorjahr Bildung von CHF 77‘523.20). Dies ergibt einen Personalaufwand von total
CHF 2‘241‘426.11 (Vorjahr CHF 2‘138‘247.23).
Die Entschädigung für die Mitglieder von Vorstand, Vorstandsausschuss, Fachgruppen und Kuratorium betrug
2014 total CHF 241‘100 (Vorjahr CHF 211‘100.00). Das Salär für den Direktor belief sich auf CHF 205‘424.00
(Vorjahr CHF 205‘573.00), die Gesamtvergütung für die drei Mitglieder der Direktion auf CHF 520‘787.00 (Vorjahr CHF 517‘334.00).
Da gemäss Statuten sämtliche Verwaltungskosten mit den Einnahmen verrechnet werden, ergibt sich eine
ausgeglichene Bilanz.
57
Jahresrechnung 2014
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2014 (ohne MwSt)
Tarif
Tarifeinnahmen
in CHF
Inkassospesen
Schwestergesellschaften
Bruttoeinnahmen
SWISSPERFORM
10 % an Fonds
GT 1
22'940'894.49
-458'817.89
22'482'076.60
-2'248'207.66
41'361.59
-827.24
40'534.35
-4'053.44
GT 2a
GT 2b
495'194.24
-9'903.87
485'290.37
-48'529.04
GT 3a Radio
5'039'574.55
-461'009.15
4'578'565.40
-457'856.54
GT 3a TV
1'644'858.23
-150'756.95
1'494'101.28
-149'410.13
GT 3b TT Schiffe, Bahnen, Reklame
Lautspr.wagen, Schausteller
13'030.95
-1'794.55
11'236.40
-1'123.64
GT 3b TT/TBT Reisecars
30'624.24
-4'655.61
25'968.63
-2'596.86
GT 3b TT/TBT Flugzeuge
44'274.00
-6'090.41
38'183.59
-3'818.36
GT 3c
Jahresrechnung 2014
GT C
-248.50
1'408.14
-140.81
-4'014.19
25'166.73
-2'516.67
GT E
60'014.25
-8'255.67
51'758.58
-5'175.86
GT H
683'952.58
-94'085.78
589'866.80
-58'986.68
GT Hb
387'295.51
-53'277.09
334'018.42
-33'401.84
GT HV
31'352.34
-4'312.89
27'039.45
-2'703.95
GT K
613'552.16
-83'190.17
530'361.99
-53'036.20
GT L
186'112.81
-25'602.02
160'510.79
-16'051.08
24'434.49
-3'361.25
21'073.24
-2'107.32
1'610.06
-221.48
1'388.58
-138.86
19'966.66
-2'746.65
17'220.01
-1'722.00
7'761.81
-1'067.73
6'694.08
-669.41
11'822.77
-236.44
11'586.33
-1'158.63
GT MA
GT T TT
GT T TBT
GT Z
GT 4 LKV Audio
GT 4 LKV Video
19'008.09
-380.16
18'627.93
-1'862.79
GT 4 LTV CD-R
135'153.53
-2'703.07
132'450.46
-13'245.05
GT 4 LTV DVD
356'851.74
-7'137.03
349'714.71
-34'971.47
GT 4d Audio
315'200.92
-6'304.02
308'896.90
-30'889.69
GT 4d Video
350'385.47
-7'007.71
343'377.76
-34'337.78
GT 4e
1'491'138.00
-29'822.76
1'461'315.24
-146'131.52
GT 4f
622'967.23
-12'459.34
610'507.89
-61'050.79
GT 7 Audio
21'334.51
-640.03
20'694.48
-2'069.45
GT 7 Video
426'690.24
-12'800.71
413'889.53
-41'388.95
GT 9
GT 12
280'249.45
-16'814.97
263'434.48
-26'343.45
3'561'704.37
-106'851.13
3'454'853.24
-345'485.32
GT 5 Audio
149.04
-102.40
46.64
-4.66
GT 5 Video
31'082.40
-24'945.10
6'137.30
-613.73
GT 6 TT
10'842.53
-1'626.38
9'216.15
-921.62
GT 6 TBT
52'693.91
-7'904.09
44'789.82
-4'478.98
109'925.92
-2'198.52
107'727.40
-10'772.74
GT 1 Erstverbreitung
Zusatzeinnahmen effektiv
GT 1 Erstverbreitung
84'314.42
-1'686.28
82'628.14
-8'262.81
Tarif A Radio
5'970'289.11
0.00
5'970'289.11
-597'028.91
Tarif A TV
1'080'000.00
0.00
1'080'000.00
-108'000.00
GT S Radio
2'894'682.57
-398'197.90
2'496'484.67
-249'648.47
229'980.16
-31'636.49
198'343.67
-19'834.37
GT S TV
GT S WF
289'539.96
0.00
289'539.96
-28'954.00
GT Y
106'291.51
-14'621.65
91'669.86
-9'166.99
50'749'000.37
-2'060'315.27
48'688'685.10
-4'868'868.52
Summe
58
1'656.64
29'180.92
Nettoeinnahmen
SWISSPERFORM
zuteilbare
Tarifkosten 2014
Einnahmen
nach Abzug
tarifspez. Kosten
Anteil an allg.
Verwaltungskosten
Weiterzuleitende
Einnahmen 2014
20'233'868.94
-207.55
20'233'661.39
-774'099.44
19'459'561.95
36'480.91
-0.30
36'480.61
-1'395.67
35'084.94
436'761.33
-1'542.15
435'219.18
-16'709.44
418'509.74
4'120'708.86
-8'799.48
4'111'909.38
-157'648.47
3'954'260.91
1'344'691.15
-2'773.52
1'341'917.63
-51'444.67
1'290'472.96
10'112.76
-5.63
10'107.13
-386.89
9'720.24
23'371.77
-1.53
23'370.24
-894.15
22'476.09
34'365.23
0.00
34'365.23
-1'314.73
33'050.50
1'267.33
-33.57
1'233.76
-48.49
1'185.27
22'650.06
0.00
22'650.06
-866.54
21'783.52
46'582.72
0.00
46'582.72
-1'782.14
44'800.58
530'880.12
-8'500.00
522'380.12
-20'310.20
502'069.92
300'616.58
0.00
300'616.58
-11'500.87
289'115.71
24'335.50
0.00
24'335.50
-931.02
23'404.48
477'325.79
0.00
477'325.79
-18'261.34
459'064.45
144'459.71
-500.00
143'959.71
-5'526.68
138'433.03
18'965.92
0.00
18'965.92
-725.59
18'240.33
1'249.72
0.00
1'249.72
-47.81
1'201.91
15'498.01
0.00
15'498.01
-592.92
14'905.09
6'024.67
0.00
6'024.67
-230.49
5'794.18
10'427.70
-4.69
10'423.01
-398.94
10'024.07
16'765.14
-11.36
16'753.78
-641.39
16'112.39
119'205.41
-73.72
119'131.69
-4'560.51
114'571.18
314'743.24
-194.74
314'548.50
-12'041.32
302'507.18
278'007.21
-197.35
277'809.86
-10'635.89
267'173.97
309'039.98
-141.28
308'898.70
-11'823.13
297'075.57
1'315'183.72
-125'217.30
1'189'966.42
-50'315.78
1'139'650.64
549'457.10
-24'029.54
525'427.56
-21'020.91
504'406.65
18'625.03
0.00
18'625.03
-712.55
17'912.48
372'500.58
0.00
372'500.58
-14'250.98
358'249.60
237'091.03
-45.35
237'045.68
-9'070.54
227'975.14
3'109'367.92
-617.00
3'108'750.92
-118'956.98
2'989'793.94
41.98
0.00
41.98
-1.61
40.37
5'523.57
0.00
5'523.57
-211.32
5'312.25
8'294.53
0.00
8'294.53
-317.33
7'977.20
40'310.84
0.00
40'310.84
-1'542.20
38'768.64
96'954.66
0.00
96'954.66
-3'709.25
93'245.41
74'365.33
0.00
74'365.33
-2'845.04
71'520.29
5'373'260.20
5'991.20
5'379'251.40
-205'568.08
5'173'683.32
972'000.00
-48'205.85
923'794.15
-37'186.40
886'607.75
2'246'836.20
-46'497.96
2'200'338.24
-85'958.58
2'114'379.66
178'509.30
-12'216.84
166'292.46
-6'829.34
159'463.12
260'585.96
0.00
260'585.96
-9'969.40
250'616.56
82'502.87
-631.50
81'871.37
-3'156.36
78'715.01
43'819'816.58
-274'457.01
43'545'359.57
-1'676'441.38
41'868'918.19
Jahresrechnung 2014
Jahresrechnung 2014
59
Jahresrechnung 2014
Bericht der Revisonsstelle
Bericht der Revisionsstelle
an die Delegiertenversammlung der
SWISSPERFORM
Zürich
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der SWISSPERFORM bestehend aus
Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr
geprüft.
Verantwortung des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung,
Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung
einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder
Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Jahresrechnung 2014
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung
abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den
Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei
von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die
Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine
Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene
Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich
Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch
PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR) erfüllen
und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem
Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
PricewaterhouseCoopers AG
Arno Frieser
Stephan Thurnherr
Revisionsexperte
Leitender Revisor
Revisionsexperte
Zürich, 2. April 2015
Beilage:
-
60
Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang)
Impressum
Herausgeberin:
SWISSPERFORM
Gesellschaft für Leistungsschutzrechte
Postfach 1868
8021 Zürich
Tel. +41 (0)44 269 70 50
[email protected]
www.swissperform.ch
Texte:
Danièle Wüthrich-Meyer
Michael Egli
David Johnson
Caroline Ruckstuhl
Annina Lutz
Roman Varisco
Pia Bühler
Poto Wegener
Redaktion:
Poto Wegener
Roman Varisco
Übersetzung:
Line Rollier
Graphische Gestaltung:
Manuela Murschetz
www.manuelamurschetz.ch
Druck:
Sihldruck AG
www.sihldruck.ch

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