Jahresbericht 2014
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Jahresbericht 2014
Jahresbericht 2014 SWISSPERFORM – 2014 in Kürze - Brutto-Tarifeinnahmen 2014: CHF 48'688'685.10 (+2.38%) - 13'767 Mitglieder und Auftraggeber (+ 9.3%) - Förderung von kulturellen und sozialen Projekten mit CHF 4'755'703.51 - Verwaltungsaufwand: 7.88% (2013: 8.40%) - Mitarbeitende: durchschnittlich 19.39 (Vorjahr 18.83) mit 16.04 Vollzeitstellen (Vorjahr 15.43) - 2'481'760 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 2'749'329) mit 179'390 Aufnahmen im Phonobereich (Vorjahr 166'471) - 61'618 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 53'824) mit 5'914 Werken im Audiovisionsbereich (Vorjahr 4'688) Inhalt 1. Organe und Aktivitäten 6 2. Mitglieder 17 3. Inkasso und Tarife 19 4. Verteilung 28 5. Nationale Kooperation 36 6. Internationale Kooperation 39 7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 44 8. Aufsichtsbehörden 49 9. Jahresrechnung 2014 52 Impressionen aus dem Jahr 2014 Weitere Informationen zu den PR-Aktivitäten von SWISSPERFORM finden Sie ab Seite 45. Editorial SWISSPERFORM blickt auf ein bewegtes, aber auch erfolgreiches 2014 zurück. Die Leerträgervergütung bleibt erhalten, und die Berechtigten können von einem Vergleich bezüglich Vergütungen auf Mobiltelefonen profitieren. Die Tarifeinnahmen konnten ein weiteres Mal gesteigert werden, und das Urheberrechtsgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats revidiert werden. Mittels einer parlamentarischen Initiative wollte die Fraktion der FDP-Die Liberalen die seit zwanzig Jahren bestehende Leerträgervergütung ersatzlos abschaffen. Ein Erfolg dieses Vorstosses hätte für die Berechtigten von SWISSPERFORM gravierende Konsequenzen gehabt; betrugen doch die Einnahmen aus der Leerträgervergütung 2014 rund CHF 7.4 Mio. Durch eine breite Opposition von Kulturschaffenden und Verbänden konnte die Bedrohung durch den Vorstoss abgewendet und die Vergütung für die Zukunft gesichert werden. In der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) fand sich kein einziges Ratsmitglied, welches das Anliegen der FDP unterstützte. Die seit 2008 andauernden Diskussionen und Verfahren betreffend Einführung einer Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen (GT 4e) konnten endlich beigelegt werden. Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände einigten sich auf einen Vergleich. Dieser regelt den Vergütungssatz für Nutzungen ab 2015, aber auch die Bezahlung einer Pauschale für die Nutzungen seit 2010. Für die Vergangenheit erhielt SWISSPERFORM eine Zahlung in Höhe von rund CHF 1.5 Mio. Die Sonderzahlung aus dem Vergleich beim Mobiltelefon-Tarif war mitverantwortlich für einen positiven Jahresabschluss. Die Tarifeinnahmen nahmen um 2.38% auf CHF 48.6 Mio. zu. Da gleichzeitig die Kosten reduziert werden konnten, weist SWISSPERFORM den geringsten Verwaltungskostensatz seit 2009 aus. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die Auseinandersetzungen um die Leerträgervergütung bei der Einführung praktisch jedes neuen Leerträgers wieder aufflammen, wie im 2014 erschienenen Buch «Autoren und Apparate – Die Geschichte des Copyright im Medienwandel» von Monika Dommann (S. Fischer Verlag) nachzulesen ist. Als in den 50er-Jahren die Magnettonbänder auf den Markt kamen, vertraten die Rechtsinhaber den Standpunkt, dass Aufnahmen von Radiosendungen und Schallplatten ihre Rechte verletzten, und forderten Gebühren für die Tonbänder. Dagegen beriefen sich „die Tonbandamateure (…) auf Medien- und Technikgebrauch und nicht mehr auf die für das Copyright zentrale Werknutzung. Sie fühlten sich einer elektronischen Revolution verpflichtet (...). Der Konsument (...) war der Ansicht, mit dem Kauf des Mediums auch ein moralisches Recht auf Kopie erworben zu haben.“ Die damaligen Forderungen beider Seiten waren somit dieselben wie heute, und es ist erfreulich, dass sich damals wie heute die Leerträgervergütung durchgesetzt hat – dasjenige Institut, welches nach wie vor zu einem gerechten Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Nutzer und Rechtsinhaber führt. In diversen anderen Punkten des Urheberrechtsgesetzes (URG) besteht indessen Revisionsbedarf. So gab der Bundesrat im Sommer 2014 grünes Licht für eine URG-Revision und beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. SWISSPERFORM wird sich an diesem Prozess aktiv beteiligen. Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin) 5 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten 1. Organe und Aktivitäten Delegierte Folgende Personen amteten 2014 als Delegierte von SWISSPERFORM: Ausübende Audiovision (8 Delegierte) Vincent Babel, Cheyne Davidson, Ursula Hoffmann-Röthlisberger, Sandra Löwe, Norina Peier, Rudolf Ruch, Richard Rost, Franziska von Fischer Ausübende Phono (12) François Dinkel, Marc Fournel, Andreas Laake, Reto Parolari, Matteo Ravarelli, Michael Ricar, Micha Rothenberger, Andreas Ryser, Philipp Schweidler, Matthias Spillmann, Christoph Trummer, Sepp Trütsch Produzierende Audiovision (8) Peter Beck, Valérie Fischer, Francine Lusser, Jonas Raeber, Peter Reichenbach, Paul Riniker, Theo Stich, Ruth Waldburger Produzierende Phono (12) Julie Born, Nils Bortloff, Jack Dimenstein, Christian Fighera, Lorenz Haas, Stephan F. Peterer, Stefan Planta, Ivo Sacchi, Marcus Van Lier, Willy Viteka, Victor Waldburger, Chris Wepfer Sendeunternehmen (10) Patrice Aubry, Shenja Tamara Erismann, Barbara Lehmann, Giulia Meier, Martin Muerner, Danielle Nicolet, Carlo Rezzonico, Marc Savary, Thierry Savary, Jascha Schneider-Marfels Delegiertenversammlung («DV») Die 21. ordentliche DV von SWISSPERFORM fand am 17. Juni 2014 für einmal abseits der grossen Zentren auf dem Bauernhof «Römerhof» in Bühl bei Biel statt. Die Präsidentin Danièle Wüthrich-Meyer berichtete in ihrer Einleitung über die jüngsten Entwicklungen betreffend die geplante URG-Revision sowie die parlamentarische Initiative der FDP zur ersatzlosen Streichung der Leerträgervergütung. Im Anschluss daran erläuterte Poto Wegener einige Schwerpunkte des Jahresberichts sowie relevante Fakten zur Jahresrechnung 2013, und Michael Egli informierte über die jüngsten Entwicklungen bei den Tarifverhandlungen. Nach den statutarischen Geschäften (Genehmigung Protokoll der DV 2013, Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2013 sowie des Berichts der Revisionsstelle, Entlastung Vorstand), einem Beschluss über zusätzliche Zuwendungen an die Fonds und einem Bericht über die Kultur- und Sozialfonds fanden auch 2014 wiederum Ersatzwahlen für verschiedene Gremien statt: Fachgruppe Produzierende Phono: Ralf Brachat trat per 1. März 2014 als Geschäftsführer von Warner Music Switzerland zurück und teilte gleichzeitig seinen Austritt aus der Fachgruppe mit. Als Nachfolger wählten die Delegierten Jörg Glauner. Er ist seit 1998 in verschiedenen Funktionen für Warner Music tätig, aktuell als General Counsel Warner Music Central Europe. 6 Organe und Aktivitäten Kuratorium: Der bisherige Präsident des Kuratoriums und Vertreter der Ausübenden, Rico Gubler, wurde dem Kuratorium. Als Nachfolger wurde Rolf Simmen gewählt. Rolf Simmen war bis 2011 als Geschäftsleiter des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands (SBKV) tätig und zudem früher Mitglied der Fachgruppen Ausübende Audiovision und Ausübende Phono. Stiftungsräte Stiftung Phonoproduzierende: Ralf Brachat trat 2014 aus dem Stiftungsrat zurück. Neu gewählt wurde Maurizio Dottore, Director Marketing and A&R bei Sony Music Entertainment Schweiz sowie Organe und Aktivitäten zum neuen Präsidenten der Musikhochschule in Lübeck gewählt. Er erklärte deshalb seinen Rücktritt aus Mitglied der Geschäftsleitung. Wiedergewählt wurden Peter Frey und Marco Zanotta. Revisionsstelle: PWC wurde als Revisionsstelle bestätigt. In diesem Jahr konnten an der DV zwei Gastreferenten begrüsst werden. Christoph Trummer (Präsident Musikschaffende Schweiz, Delegierter Ausübende Phono) informierte zum Schlussbericht der AGUR12, deren Empfehlungen und zur Absicht des Bundesrats, das URG zu modernisieren. Und Emanuel Meyer (Leiter Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) erörterte seine Eindrücke zur weiteren Entwicklung der Leerträgervergütung nach der Parlamentarischen Initiative und der anschliessenden Kommissionsmotion (siehe dazu auch Hände weg von der Leerträgervergütung – Teil 2, S. 36). Höhepunkte abseits der DV-Geschäfte waren der anschliessende Apéro mit der musikalischen Untermalung von Theo Känzig (Gitarre) und Vincent Millioud (Violine) sowie das «Säulirennen»; Sau «Speedy» absolvierte den 80m-Parcours flink in 11 Sekunden. Das Protokoll der DV steht seit Juli 2014 zum Download auf der Website von SWISSPERFORM bereit. Es wird ausserdem mit der Einladung an die Delegierten zur 22. ordentlichen DV vom 16. Juni 2015 verschickt werden. Unterhaltungsprogramm nach der DV in Bühl 7 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vorstand Der Vorstand von SWISSPERFORM traf sich 2014 zu vier Sitzungen. Er beschloss über die Finanzen des Vereins (Jahresrechnung 2013, Budgets 2014 und 2015) und nahm deren Controlling vor. Das Gremium bestimmte die Traktanden der DV vom 17. Juni 2014 und widmete sich der Diskussion aktueller Themen wie der AGUR12 (Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten), der geplanten URG-Revision sowie den kürzlich eingereichten parlamentarischen Vorstössen im Zusammenhang mit Urheber- und verwandten Schutzrechten. Zudem erörterte der Vorstand die Zusammenarbeit mit den einheimischen Schwestergesellschaften sowie den Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur «Aufsicht über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften» durch das IGE (siehe dazu Aufsicht über Aufsicht, S. 49). Schliesslich besprach der Vorstand die Organisation und Durchführung der Retraite von SWISSPERFORM im November 2014 (siehe dazu SWISSPERFORM Future – Retraite, S. 14). Die Mitglieder des Vorstands Präsidium Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin) Oberrichterin, Vizepräsidentin des Handelsgerichts des Kantons Bern, 1993-2010 Mitglied der eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), ab 2000 Präsidium, seit 2010 Präsidentin von SWISSPERFORM. Hanspeter Müller-Drossaart (Vizepräsident) Schauspieler und Kabarettist, Interpret von bedeutenden Rollen in Film und Theater (z.B. «Mario Corti» in «Grounding», «Dällebach Kari» im Musical und der Kinoverfilmung von Xavier Koller), bekannt auch als Literatur-Sprecher in Radio, TV und an Live-Anlässen, seit Sommer 2010 Vizepräsident von SWISSPERFORM. 8 Organe und Aktivitäten Vertreter der Ausübenden Phono Cla F. Nett Projektleiter digitale Rechteauswertung und juristische Beratungen bei der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, als Gitarrist der «Lazy Poker Blues Band» und weiteren Formationen im In- und Ausland auf der Bühne. René Baiker Organe und Aktivitäten Musiker (Gitarrist, Komponist, Produzent), Tontechniker und Kursleiter (Musikbusiness, Urheberrecht), Vizepräsident Musikschaffende Schweiz, Vizepräsident der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, Stiftungsrat der Fondation SUISA, musikalische Highlights: Rockband TRANSIT (mehrere Alben, Hitparade, Tourneen) und Soloprojekt MOTORBAIKS, www.renebaiker.ch. Beat Santschi Musiker und Kulturmanager, Zentralpräsident des Schweizerischen Musikerverbands SMV, Vizepräsident der Internationalen Musikerföderation FIM, Vizepräsident der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, Präsident der Schweizerischen Koalition für die kulturelle Vielfalt, Vizepräsident der Internationalen Föderation der Koalitionen für die kulturelle Vielfalt FICDC. Vertreter der Ausübenden Audiovision Yolanda Schweri Rechtsanwältin, seit 2000 als Anwältin tätig, seit 2007 selbständig mit eigener Kanzlei in Zürich, seit 1997 Verwalterin der Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), Berufliche Vorsorge für Kulturschaffende, 2000-2008 Geschäftsführerin von Suisseculture (Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz). Elisabeth Graf Schauspielerin, spielte unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Zürich, Bern, Winterthur, Theateraufzeichnungen und Sitcom für SRF, Hörspiele für ORF und SRF, seit 2010 Präsidentin des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands SBKV. Anne Papilloud Studium der Politikwissenschaften an der Universität Lausanne und anschliessend 6 Jahre als Assistentin für Politikgeschichte tätig. Seit 2005 Generalsekretärin bei der Westschweizer Theater-Gewerkschaft. Mitglied des Grossen Rats des Kantons Waadt für «laGauche», Co-Präsidentin der Stiftung Artes et Comoedia. 9 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vertreter der Produzierenden Phono Julie Born Managing Director Sony Music Entertainment Switzerland GmbH, 1990 bis 1998 als Promotion & Product Manager bei PolyGram (Universal), 1998/1999 bei Zumsteg & Partner (Gianna Nannini), Ende 1999 Eintritt bei Sony Music als Leiterin Marketing, Vorstandsmitglied IFPI Schweiz und Press Play (Swiss Music Awards). Nils Bortloff Prokurist Universal Music GmbH Schweiz sowie Vice President Business & Legal Affairs Deutschland, Schweiz, Österreich, Western Balkans bei Universal Music Entertainment GmbH Berlin, zuvor Assistent der Direktion Ausland der GEMA sowie bei IFPI London als Senior Legal Counsel (Licensing & E-Commerce und Internet-Piraterie) tätig, Beiratsmitglied der GVL und Mitglied des Tarifausschusses der GVL. Victor Waldburger Managing Director und Mitinhaber des Independent Labels und der Vertriebsfirma TBA AG seit 1997 sowie der Phonag Records AG seit 2008, zugleich Unternehmensberater im Music- und Entertainment Business. Vertreter der Produzierenden Audiovision Willi Egloff Dr. iur., Rechtsanwalt in Bern, 1994-2012 Mitglied des Stiftungsrats der Schweizerischen Kulturstiftung für Audiovision, Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), 1996-2012 Geschäftsführer der Teleproduktions-Fonds GmbH, zahlreiche Veröffentlichungen zum Urheberrecht. Valérie Fischer Journalistin, seit 1980 Produzentin der Silvia Filmproduktion AG, 2001 Gründung Cobra Film AG, Verwaltungsratspräsidentin und Geschäftsführerin Cobra Film AG, Produzentin von Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands von SFP (Swiss Film Producers‘ Association), Focal (Stiftung Weiterbildung Film und Audiovision) und des Filmfestivals Locarno. 10 Rudolf Santschi Seit 1970 freier Produktionsleiter, 1974-1975 Regieassistent an den Basler Theatern, seit 1991 Mitinhaber und Geschäftsführer der TRILUNA FILM AG, Produzent von über 30 Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands von SFP (Swiss Film Producers‘ Association), Präsident der Schweizerischen Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Kulturstiftung für Audiovision, Gesellschafter der Teleproduktions-Fonds GmbH, Mitglied des Technischen Ausschusses des Bundesamts für Kultur. Vertreter der Sendeunternehmen Catherine Mettraux Kauthen Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR, langjährige Erfahrung im Urheberrecht und im Immaterialgüterrecht, verschiedene Veröffentlichungen vor allem im Bereich Urheberrecht. Anna Mäder-Garamvölgyi Fürsprecherin, selbständig erwerbende Rechtsanwältin mit eigener Praxis in Bern, Vertreterin der Sendeunternehmen in Tarifverhandlungen, Mitbegründerin und bis 1992 Geschäftsführerin von SAFE (Swiss Anti Piracy Federation), Sekretärin und bis 1992 Präsidentin des SVV (Schweizerischer Video Verband), Vizepräsidentin der Eidgenössischen Schlichtungskommission nach dem Gleichstellungsgesetz, seit 2006 Mitglied des Vorstands der Musikschule Köniz. Frederik Stucki Vizepräsident Radio Schweiz AG, Koproduzent Radiodays Europe, Vorstand Europäischer Radioverband AER, Koproduzent zahlreicher Kulturevents, Präsident der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, freischaffender Dozent, Fachautor und Berater, Veröffentlichungen u.a. «Bildungshorizonte Radio und Fernsehen» (2009), «The AER Glossaries on Key Concepts» (2011). 11 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vorstandsausschuss («VSA») Mitglied des Vorstandsausschusses waren 2014 folgende Vorstandsmitglieder, jeweils als Vertreter ihrer Fachgruppe: Julie Born (Produzierende Phono) Willi Egloff (Produzierende Audiovision) Catherine Mettraux Kauthen (Sendeunternehmen) Cla F. Nett (Ausübende Phono) Yolanda Schweri (Ausübende Audiovision) Der Vorstandsausschuss traf sich im Jahr 2014 zu fünf Sitzungen. Zentrales Thema der Treffen war die Vorbereitung der Vorstandssitzungen. Der Ausschuss legte ausserdem die Strategien für die Tarifverhandlungen fest und befasste sich mit den politischen Themen in den Bereichen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht. Weiter erörterte er die Zusammenarbeit mit den Schweizer Verwertungsgesellschaften. Per Ende 2014 erklärte Julie Born ihr Ausscheiden aus dem Vorstand und dem VSA. Ihre Demission begründete Julie Born damit, dass ihre Haupttätigkeit als Geschäftsführerin von Sony Music Switzerland es nicht erlaube, die Interessen bei SWISSPERFORM mit der notwendigen Akribie zu verfolgen. Gremiumsmitglieder und Direktion bedauern diesen Rücktritt sehr, zeigten aber dafür Verständnis und verdankten den grossen Einsatz von Julie Born für die Anliegen der Phonoproduzierenden und SWISSPERFORM. Nachrückender im Vorstand ist Lorenz Haas (Geschäftsführer von IFPI, Jurist mit Anwaltspatent und Mitglied der Fachgruppe Produzierende Phono), der anlässlich der DV 2013 als Ersatzmitglied Vorstand der Phonoproduzierenden gewählt wurde. Lorenz Haas wurde im Dezember 2014 von der Fachgruppe ausserdem zum Vorsitzenden und somit zu deren Vertreter im VSA gewählt. Er wird seine Ämter ab 2015 antreten. Fachgruppen Lorenz Haas, Geschäftsführer IFPI Schweiz Mitglieder der Fachgruppen waren 2014 folgende Personen: Ausübende Audiovision («AAV»): Yolanda Schweri (Vorsitz), Daniel Aebi, Elisabeth Graf, Charlotte Heinimann, Anne Papilloud, Irina Schönen, Hannes Steiger (bis Herbst 2014 / Sitz seither vakant) Ausübende Phono («APH»): Cla F. Nett (Vorsitz), René Baiker, Ronald Dangel, Monika Kaelin, Daniel Rohr, Beat Santschi, Philipp Schweidler Produzierende Audiovision («PAV»): Willi Egloff (Vorsitz), Peter Beck, Stefan Eberle, Valérie Fischer, Peter Reichenbach, Rudolf Santschi, Theo Stich Produzierende Phono («PPH»): Julie Born (Vorsitz), Nils Bortloff, Ralf Brachat (bis 1. März 2014), Jörg Glauner (ab 17. Juni 2014), Lorenz Haas, Stephan F. Peterer, Willy Viteka, Victor Waldburger Sendeunternehmen («SU»): Catherine Mettraux Kauthen (Vorsitz), Justus Bernau, Rossella Brughelli, Anna Mäder-Garamvölgyi, Martin Muerner, Jascha Schneider-Marfels, Frederik Stucki Die Fachgruppen befassten sich – jeweils für ihren Fachbereich – mit dem Erlass von Regelungen ihres Verteilreglements, mit der Aufsicht über die Verteilung, mit Beschlüssen über Tarife und über Gegenseitigkeitsverträge mit dem Ausland sowie mit weiteren für ihren Fachbereich relevanten Projekten. 12 Organe und Aktivitäten Mitglieder des Kuratoriums waren 2014 folgende Personen: Guido Vendramini (Vertreter Produzierende Phono, Präsident) Rolf Simmen (Vertreter Ausübende Phono) Justus Bernau (Vertreter Sendeunternehmen) Das Kuratorium hat die Aufgabe, Zuwendungen der Kulturstiftungen (Stiftung für Radio und Kultur Schweiz, Organe und Aktivitäten Kuratorium Stiftung Phonoproduzierende und Schweizerische Interpretenstiftung) im Phonobereich von über CHF 50‘000.auf die Einhaltung der reglementarischen Voraussetzungen zu überprüfen. Das Kuratorium erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Vorstands und der Delegiertenversammlung. Das Kuratorium fasste im Jahr 2014 anlässlich von zwei Sitzungen und einer Telefonkonferenz Beschlüsse zu sechs Geschäften, darunter fünf Gesuche. Alle in Frage stehenden Gesuche wurden aufgrund der Prüfung auf Basis des Kuratoriumsreglements gutgeheissen. SWISSPERFORM Gremiumspost Die «SWISSPERFORM Gremiumspost» ist ein sich seit der Publikation der letzten Gremiumspost 2014 eingeführter Newsletter, der regelmässig zugetragen haben. Gleichzeitig bewirkte die Ein- den Gremiumsmitgliedern von SWISSPERFORM führung der Gremiumspost auch die anvisierte Ar- zugestellt wird. Inhaltlich deckt der Newsletter beitsentlastung bei der Erstellung von Protokollen. sämtliche Themen ab, die bei mehreren oder allen Ausschüssen angesprochen werden. SWISSPERFORM ist ein Gremien- und Sitzungslastiges Gebilde. Vorstand, VSA und die fünf Fachgruppen führen jährlich jeweils zwei bis sieben Sitzungen durch. Ohne Zählung von SWISSPERFORM GREMIUMSPOST 3. September 2014 Spezialtreffen (z.B. zur Beschlussfassung über die Grobverteilung oder zu Projekten von einzelnen Fachgruppen) stehen jährlich rund 30 Sitzungen an, deren Verlauf seitens der Geschäftsstelle zu dokumentieren ist. Um Redundanzen bei der Sitzungsvorbereitung und der Erstellung der Protokolle zu vermeiden, wurde im Mai 2014 die «Gremiumspost» letter werden eingeführt. die Vertreter Mit von 3 weiteren diesem News- Vorstand und Das Wichtigste in Kürze EINIGUNG BEIM GT 4 Verwertungsgesellschaften Aufsicht über Aufsicht und Nut- zerverbände haben eine Vergleichsvereinbarung im Bereich des GT 4e (Smartphones) unterzeichnet. Mit dieser werden die Vergangenheit und der Tarif 2015-2016 geregelt. Die Nutzungen der Vergangenheit Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Februar 2014 beim IGE eine Revision durchgeführt. Geprüft wurde die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften. Der Prüfbericht stellt dem IGE ein gutes Zeugnis aus. Weitere Informationen: S. 6. (2010-2014) werden mit CHF 6 Mio entschädigt. Davon stehen den Leistungsschutzberechtigten CHF 1.5 Mio zu. Bis die Genehmigungsverfahren vor der ESchK abgeschlossen sind, wurde über den Vergleich STILLSCHWEIGEN Grobverteilung Anlässlich der Sitzungen vom 2. Juli und 5. August 2014 konnten sich die Berechtigtengruppen über die neue Grobverteilung einigen. Weitere Informationen: S. 9. vereinbart. Weitere Informationen: S. 5. Kooperationsvertrag SUISA Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung konnte Fachgruppen ca. zweimonatlich über alle für sie rele- im Juli der neue Kooperationsvertrag mit der vanten 1998. Themen informiert: Finanzen, SUISA unterzeichnet werden. Die Vereinbarung ersetzt den Zusammenarbeitsvertrag vom Juni Tarife, nationale und internationale Zusammenarbeit, PR, Personalausflug 2014 Der Projekte, Termine usw. diesjährige Ausflug führte uns in die Thurauen bei Flaach. Am Vormittag leisteten wir einen Beitrag zur Pflege des Schutzgebietes und rückten unerwünschten Neophyten zu Leibe. Die regelmässige Informationsvermittlung ausserhalb der eigentlichen Sitzungstermine ermöglicht, Nach dem Mittagessen wurden die Gartenhandschuhe gegen Schlauchboote getauscht und wir SWISSPERFORM Personalausflug 2014 in den Thurauen paddelten vom Naturschutzgebiet nach Eglisau. Seite 1 von 10 sich bei den entsprechenden Gremiumsdiskussionen auf diejenigen Neuigkeiten zu konzentrieren, welche Titelseite Gremiumspost Ausgabe September 2014 13 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten SWISSPERFORM Future – Retraite Am 4. und 5. November 2014 trafen sich und die Faktoren, um eine tarifliche Vergütung zu Gremiumsmitglieder berechnen. Die AGRU Politik widmete sich der Frage und die Direktion von SWISSPERFORM zu einer Retraite in Vitznau. des weiteren Vorgehens betreffend Art. 60 Abs. 2 Im Zentrum der Diskussionen standen Fragen URG (3 %-Klausel). zur technologischen und tariflichen Weiterentwicklung sowie zum weiteren Vorgehen betreffend URG-Revision. Am zweiten Tag tauschten sich die Vertreter der verschiedenen Berechtigtengruppen im Plenum über mögliche Revisionspunkte beim neuen Urheber- Am ersten Tag des Treffens erörterten drei Referenten rechtsgesetz aus. Erörtert wurden dabei die Schran- die Kernfrage, welche technologischen Entwicklungen kenregelungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Film, Musik Vergütungsmodelle, die mögliche Anpassung der und Sendungen in den nächsten Jahren zu erwarten Schutzfrist der Leistungsschutzrechte an den EU- sind. Die Referate wurden gehalten von Vinzenz Standard sowie die 3%-Beschränkung von Art. 60 Schmid (Bereich Strategie der SRG-Generaldirektion / Abs. 2 URG. Thema «Die Zukunft des Medienkonsums»), Nils Bortloff (FG PPH, Universal Music / «Musiknutzungen 2020») sowie Rudolf Rentsch (Rechtsanwalt Rentsch & Partner / «SWISSPERFORM 2020»). Zentral waren bei allen drei Vorträgen folgende Aussagen: Der herkömmliche Markt – konkret der Konsum von physischen Produkten – wird weiter zurückgehen. Ebenfalls ein Rückgang wird beim Downloadgeschäft erwartet. Der Zukunftsmarkt liegt im Bereich Streaming. des URG sowie allfällige neue Die Veranstaltung war geprägt von gehaltvollen, fruchtbaren, fairen und sachlichen Diskussionen. Es zeigte sich aber wiederum die seit jeher bestehende Herausforderung aufgrund der Struktur von SWISSPERFORM: Das Finden eines Konsens unter allen fünf vertretenen Berechtigtengruppen ist äusserst schwierig. (Vgl. dazu auch «Der Wolf, die Ziege und der Kopfsalat», Rede von Willi Egloff anlässlich der Feier zum 20. Geburtstag, Jahresbericht 2013, Im Anschluss an die Referate wurde die Diskussion S. 4). Dieser Umstand ist auch im Hinblick auf die im Rahmen von Arbeitsgruppen weitergeführt. Die anstehende AGRU Tarife diskutierte die technischen Grundlagen bei eine grosse Herausforderung für SWISSPERFORM. Revision des Urheberrechtsgesetzes download- und streamingbasierten Nutzungsformen © See- und Seminarhotel FloraAlpina, Vitznau 14 Organe und Aktivitäten Auch im Jahre 2014 war die Besetzung der Geschäftsstelle von SWISSPERFORM nur durch wenige Wechsel gekennzeichnet. Nathalie Sameli, Mitarbeiterin im Rechtsdienst, verliess SWISSPERFORM im Sommer. Sie wurde ersetzt durch Caroline Ruckstuhl, welche sich primär um den Bereich der Gegenseitigkeitsverträge kümmert. Neu für die Mitgliedergruppe tätig ist seit Herbst 2014 Thla Kep. Er ersetzt dort Michael Furrer, der seinerseits ins Team «Dokumentation Phono» gewechselt hat. Im Schnitt verfügte die Geschäftsstelle 2014 über 16.04 Vollzeitstellen (Vorjahr 15.43), welche von 19.39 Organe und Aktivitäten Geschäftsstelle (Vorjahr 18.83) Mitarbeitenden besetzt wurden. Zur Bewältigung der Arbeiten im Zusammenhang mit der Datenerfassung zwecks Einführung der Nutzungsbezogenen Verteilung der Phonoproduzenten (vgl. dazu Nutzungsbezogene Verteilung ab 2016», S. 34) wurde ausserdem zeitweise ein Mitarbeiter auf Stundenbasis eingesetzt. Folgende Personen arbeiteten Ende 2014 für SWISSPERFORM: Direktion Poto Wegener (Direktor) Michael Egli (Stellvertreter) Ralf Goller (Stellvertreter) Direktionsassistenz Roman Varisco Rechtsdienst / Tarife Michael Egli (Leiter) Caroline Ruckstuhl Florina Drexel PR & Kommunikation Annina Lutz (Leiterin) Roland Fleischmann Roman Varisco Departement Mitglieder Michael Egli (Departementsleiter) Mitglieder Phono Michael Knobloch (Leiter) Christian Wiedemeier (Stv.) Katharina Bolliger Thla Kep Antenne romande David Johnson Mitglieder / Dokumentation Verteilung Audiovision Annina Lutz (Leiterin) Katharina Bolliger Michael Furrer Finanz- & Rechnungswesen Pia Bühler EDV Ralf Goller (Leiter) Christian Eder Simon Schreiber Departement Dokumentation / Verteilung Ralf Goller (Departementsleiter) Dokumentation Phono Walter Hofmann (Leiter) Mike Stocker (Stv.) Eurydice Devergranne Michael Furrer Roland Fleischmann Thomas Schärer Verteilung Phono Ralf Goller (Leiter) Christian Eder Simon Schreiber 15 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vertretungen in anderen Gremien Die Mitglieder der Direktion und der Geschäftsstelle machen die Interessen von SWISSPERFORM und deren Berechtigten in den Gremien verschiedenster Organisationen und Verbände geltend. Sämtliche Vertretungen erfolgen unentgeltlich. Im Falle der Übernahme eines entgeltlichen Mandates in Zukunft wäre das entsprechende Honorar selbstverständlich zuhanden von SWISSPERFORM zu entrichten. Im Einzelnen wurde SWISSPERFORM 2014 in folgenden Gremien vertreten: - Vorstand Verein Press Play (Poto Wegener) - Stiftungsrat Schweizer Nationalphonothek (Poto Wegener) - Chartskommission Schweizer Hitparade (Poto Wegener) - Schiedskommission Swiss Music Awards (Poto Wegener) - Allianz gegen die Internetpiraterie (Poto Wegener) - Legal Working Group SCAPR – Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights (Michael Egli, Caroline Ruckstuhl) - Rights Administration Working Group SCAPR (Michael Egli, Caroline Ruckstuhl) - Technical Working Group SCAPR / Chairman (Ralf Goller) - Information Technology Counsil SCAPR (Ralf Goller) - Technical Subgroup IPD – International Performers’ Database (Ralf Goller) - Technical Subgroup VRDB – Virtual Recording Database (Ralf Goller) - Teleproduktions-Fond GmbH / Beisitz Gesellschafterversammlung (Annina Lutz) - Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision / Beisitz (Annina Lutz) 16 Mitglieder 2. Mitglieder Der bestehende Trend setzte sich auch 2014 fort: Die Zahl der neuen Mitglieder und Auftraggeber stieg weiter an. Ende 2014 zählte SWISSPERFORM 13'767 Mitglieder und Auftraggeber. Dies entspricht einem Zuwachs Mitglieder 100 Neumitgliedschaften monatlich von 1'182 gegenüber dem Vorjahr. Während sich die Anzahl Berechtigte in gewissen Gruppen nur leicht veränderte (Ausübende Audiovision, Produzierende Audiovision, Produzierende Phono) oder stagnierte (Sendeunternehmen) stieg die Zahl der Ausübenden Phono ungebremst an (+ 1'155). Dieser Trend zeigt nicht zuletzt die Relevanz und Notwendigkeit der kollektiven Verwertung. Mitgliederstatistik 2014 Anzahl Mitglieder / Auftraggeber Berechtigtengruppe 2013 2014 Ausübende Phono 9'943 11'098 Ausübende Audiovision 1'429 1'436 11'372 12'534 Produzierende Phono 324 349 Produzierende Audiovision 820 815 1'144 1'164 69 69 Total Ausübende Total Produzierende Sendeunternehmen Total 12'585 Produzierende Audiovision Sendeunternehmen Produzierende Phono Ausübende Audiovision 2014 13'767 Ausübende Phono Mitgliederentwicklung Ausübende und Produzierende 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 4'457 5'394 5'814 6'789 7'750 8'221 8'803 10'097 11'372 12'534 Ausübende 396 421 459 513 877 913 1'014 1'138 1'144 1'164 Produzierende * seit 2012 inklusive Auftraggeber Mitgliederentwicklung Total 14'000 12'000 10'000 8'000 6'337 7'366 8'691 9'198 9'881 11'305 12'585 13'767 2'000 5'879 4'000 4'917 6'000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 17 Mitglieder Tätigkeit der Antenne romande Seit 2013 ist die Antenne romande der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG auch als offizielle Aussenstelle von SWISSPERFORM in der Romandie tätig. Das Westschweizer Büro wird Mitglieder vom Juristen David Johnson betreut. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Antenne romande und der Mitgliederabteilung in Zürich dauerte auch in diesem Jahr an. Der Informationsaustausch erfolgte dabei auch anlässlich von regelmässigen Treffen. Zentraler Tätigkeitsbereich der Antenne romande ist die Beratung der französischsprachigen Ausübenden sowie der Nutzer. Diese Arbeit umfasst die unterschiedlichsten Bereiche; allgemeine Anfragen zu den Leistungsschutzrechten, Mitwirkungs- und Sendemeldungen, die Abgrenzung zu anderen Verwertungsgesellschaften, das Aufnahmeverfahren für Mitglieder, Abrechnungen der Vergütungen, Online-Nutzungen, Gegenseitigkeitsverträge mit Schwestergesellschaften, Konzert- und Tonträgerverträge, Gesuche zuhanden der Stiftungen usw. Auch wenn Anfragen von Audiovisionsberechtigten vorhanden sind, betrifft nach wie vor der grösste Teil der Beratungsleistungen Ausübende aus dem Phono-Bereich. Eine zunehmende Bedeutung gewann im letzten Jahr die Suche und Kontaktaufnahme mit französischsprachigen Nichtmitgliedern. Diese Rechtsinhaber wurden auf die Möglichkeit hingewiesen, Mitglied bei SWISSPERFORM zu werden und Vergütungen zu erhalten. Die entsprechenden Aktivitäten werden 2015 noch verstärkt. In Bezug auf die für 2016 geplante Umstellung auf die Nutzungsbezogene Verteilung bei den Phonoproduzenten beantwortete die Antenne romande zahlreiche Anfragen von Labels und Produzenten. Zugleich wurden von den Berechtigten erhaltenen Informationen in die Datenbank eingespiesen. David Johnson vertrat SWISSPERFORM 2014 auch für Referate und anlässlich von Panels: - Referat «Leistungsschutzrechte und SWISSPERFORM», Fachhochschule für Sozialarbeit und Gesundheit in Lausanne sowie bei der Stiftung CMA; - Panel «Urheberrecht», Buch- und Presse-Messe in Genf; - Teilnahme am «La Kause»-Treffen zum Thema «Musik, Ausbildungen und Institutionen», «TrocK music network»; - Workshop zum Thema «Urheber- und Leistungsschutzrechte», SMV Lausanne. Kontakt: SWISSPERFORM David Johnson Antenne romande Avenue de la Gare 2 2000 Neuchâtel Tel.: +41 (0)32 724 31 25 [email protected] 18 Inkasso und Tarife 3. Inkasso und Tarife Tarifverhandlungen Privatkopie-Vergütung auf Smartphones (GT 4e). Nachdem über Jahre hinweg ein Einlenken vor allem der Gerätehersteller undenkbar schien, änderte sich die Situation überraschend im Sommer 2014. Damit wurde nach rund fünf Jahren die Forderung der Verwertungsgesellschaften auf Einführung einer Leerträgerabgabe für Smartphones endlich erfüllt. Dies ist vor allem deshalb erfreulich, weil mit diesen Geräten weitaus am meisten private Kopien angefertigt werden. Nebst dieser Angelegenheit wurden im letzten Jahr noch zwei Inkasso und Tarife Das bemerkenswerteste Ereignis 2014 im Bereich Tarife war das Zustandekommen der Einigung über eine weitere Streitsachen erledigt (GT S, GT 12), während in fünf Tarifen im Aufführungs- (GT 3a Zusatz, GT H) und Sendebereich (Tarif A Fernsehen, Tarif A Radio, GT S) die rechtlichen Auseinandersetzungen noch andauern. Die Verwertungsgesellschaften sind nach wie vor unzufrieden damit, dass sich aufgrund der langen Verfahrensdauer von strittigen Tarifen deren Einführung teilweise um mehrere Jahre in die Länge zieht. Tarif A Fernsehen Verwendung von im Handel erhältlichen Ton- und Tonbildträgern durch die Schweizerische Radiound Fernsehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Fernsehen und damit verbundene Nutzungen In den Verhandlungen des Tarif A Fernsehen 2014-2017 konnte sich SWISSPERFORM mit der SRG über eine Pauschalvergütung für die Leistungsschutzrechte einigen, was das Senden von im Handel erhältlichen Tonbildträgern anbelangt. Über diverse weitere Punkte konnte indessen kein Konsens erzielt werden. Die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) genehmigte mit Beschluss vom 4. November 2013 den von SWISSPERFORM teilweise strittig eingereichten Tarif A Fernsehen 2014-2017. Die ESchK hiess den Antrag von SWISSPERFORM auf Reduktion des Höchstabzuges für die Akquisition von Sponsoring im Wesentlichen mit dem Argument gut, dass solche Abzüge generell dem so genannten Bruttoprinzip widersprechen würden und deshalb eine schrittweise Abschaffung dieses Abzuges gerechtfertigt sei. Demgegenüber folgte die ESchK in anderen Punkten nicht der Rechtsauffassung von SWISSPERFORM. So vertrat die ESchK die Ansicht, dass die Integration eines Handelstonträgers in eine Eigen- oder Auftragsproduktion der SRG und dessen anschliessende Sendung keinen tariflichen Vergütungsanspruch auslöse. Vielmehr handle es sich dabei um ein Exklusivrecht, was bedeute, dass die SRG für diese Rechte individuelle Lizenzen beim Künstler und/oder Produzenten einzuholen habe. Des Weiteren hielt die ESchK dafür, dass das Vervielfältigen und Zugänglichmachen von Videoclips bzw. Musikvideos nicht unter Art. 24b und 22c des Urheberrechtsgesetzes (URG) und damit ebenfalls nicht in den Bereich der durch SWISSPERFORM wahrzunehmenden Kollektivverwertung falle. Am 12. März 2014 focht SWISSPERFORM diese Punkte mit Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht an. Das entsprechende Verfahren ist noch rechtshängig. Tarif A Radio Verwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Radio und damit verbundene Nutzungen In Bezug auf den bereits 2012 von SWISSPERFORM beantragten Tarif A Radio 2013-2016 war insbesondere umstritten, ob das US-Repertoire als geschützt zu qualifizieren sei. Seit für die Schweiz der WPPT (WIPO Performances and Phonograms Treaty) in Kraft getreten ist, erscheint eine neue Erörterung der Rechtslage als angezeigt. Eine Bejahung dieser Frage hätte eine Erhöhung der Anzahl geschützter Aufnahmen zur Folge, für welche die SRG eine Vergütung zu leisten hat. Die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) verweigerte jedoch eine rechtliche Beurteilung des Schutzes des US-Repertoires mit der Begründung, dass diese Rechtsfrage auf dem Zivilrechtsweg zu klären sei. SWISSPERFORM erhob gegen diesen Entscheid 19 Inkasso und Tarife Beschwerde. Nachdem diese vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden war, zog SWISSPERFORM das Verfahren ans Bundesgericht weiter, welches die Beschwerde mit Urteil vom 9. Oktober 2014 vollumfänglich guthiess. Die Auffassung der ESchK, dass die Frage nach dem Schutz des US-Repertoires zwingend von einem Zivilgericht zu beurteilen sei, ist damit unrechtmässig. Vielmehr sind gemäss Bundesgericht umstrittene mate- Inkasso und Tarife riellrechtliche Fragen über den Umfang der geschützten Rechte im Tarifgenehmigungsverfahren zu klären. Dieser Entscheid bringt nunmehr die notwendige Klarheit der Abgrenzung von Zivil- und Verwaltungsverfahren in Tarifsachen und verhindert, dass die Verwertungsgesellschaften von den Gerichten hin- und hergeschoben werden. Das Bundesgericht wies in seinem Urteil die Sache zur Neubeurteilung an die ESchK zurück, welche das Verfahren bereits wieder aufgenommen hat. Auf entsprechende Fristansetzung durch die ESchK reichten die Parteien ihre erneuten Stellungnahmen in dieser Sache ein. Der nächste Verfahrensschritt der ESchK ist noch ausstehend. GT S Verwendung von Ton- und Tonbildträgern zu Sendezwecken durch private Veranstalter von Radiound Fernsehprogrammen und mit dem Senden verbundene Nutzungen Betreffend den GT S 2011-2013 war ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig, in welchem SWISSPERFORM eine Erhöhung der Vergütungen für werbefinanzierte Privatsender beantragte. Strittig war insbesondere, wie Art. 60 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) auszulegen sei. Gemäss dieser Bestimmung soll die Vergütung für die Leistungsschutzrechte «in der Regel» höchstens 3% des Nutzungsertrags betragen. Nach Auffassung von SWISSPERFORM soll dieser Regelhöchstsatz in denjenigen Tarifen überschritten werden können, in welchen die Nutzung von Leistungsschutzrechten klar im Vordergrund stehe, weil sie das eigentliche Geschäftsmodell der Tarifnutzer darstelle – wie dies im GT S der Fall sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies indessen die Beschwerde von SWISSPERFORM ab, weshalb diese ans Bundesgericht gelangte. Dessen Urteil vom 27. Februar 2014 fiel jedoch zuungunsten von SWISSPERFORM aus. Das Bundesgericht bestätigte die ursprünglich angefochtene Rechtsauffassung hinsichtlich des Art. 60 URG, wonach besondere Ausnahmefälle vorliegen müssen, damit die 10% für die Urheberrechte und die 3% für die Leistungsschutzrechte überschritten und das Verhältnis 10:3 aufgebrochen werden können. Die Tarifverhandlungen über einen neuen GT S 2015-2017 wurden am 23. Mai 2014 nach fast zweijährigen zähen Verhandlungen mit einer Tarifeingabe an die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) abgeschlossen. In Teilbereichen konnte eine Einigung erzielt werden. Für SWISSPERFORM von Bedeutung ist die Einigung mit Telesuisse, dem Verband Schweizer Regionalfernsehen, für die Abgeltung der Leistungsschutzrechte an Handelstonbildträgern. Hier konnte eine mit der Vergütung im Tarif A Fernsehen gleichwertige pauschale Lösung gefunden werden. Mit dem VSP, dem Verband Schweizer Privatradios, kam sodann eine Einigung über ein einheitliches Meldeformat zustande. Demgegenüber blieben zentrale Punkte strittig. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Antrag der Verwertungsgesellschaften auf eine Streichung des Werbeakquisitionskostenabzugs. Dieser widerspricht dem Bruttoprinzip und steht – wie bereits die ESchK anlässlich des Tarif A Fernsehen bemerkte (vgl. oben) – quer in der Tariflandschaft. Zudem führte er in der Praxis zu Schwierigkeiten in der Handhabung, da er von bestimmten Privatsendern extensiv, d.h. bis zur Grenze von 40%, in Anspruch genommen und dabei teilweise fragwürdige Aufwendungen als Werbeakquisitionskosten deklariert wurden. Am 10. November 2014 fällte die ESchK ihren Beschluss über den Tarif. Sie lehnte den Hauptantrag der Verwertungsgesellschaften auf vollständige Aufhebung des Werbeakquisitionskostenabzugs von 40% der nachgewiesenen Kosten wegen einer in diesem Fall zu sprunghaften Erhöhung des Tarifes ab. Stattdessen stimmte sie dem Eventualantrag auf dessen schrittweise Ersetzung durch einen degressiv gestalteten Pauschalabzug von zuletzt 15% zu. Die detaillierte schriftliche Begründung dieses Beschlusses der ESchK steht noch aus. Die Nutzerverbände haben bereits angekündigt, dass sie diesen Entscheid anfechten werden. Damit gilt einstweilen der bisherige GT S weiter. 20 Inkasso und Tarife GT 3a Zusatz Entschädigung für den Sendeempfang und Aufführungen von Ton- und Tonbildträgern ohne Veranstaltungscharakter in Gästezimmern empfang ausserhalb der Privatsphäre, Hintergrundunterhaltung mittels Radio und Tonträger) der Einzug von Entschädigungen für Gästezimmer in Hotels, Spitälern und Ferienwohnungen unzulässig ist, beantragten die Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden GT 3a Zusatz, der im November 2012 von der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) genehmigt wurde. Gegen den Genehmigungsentscheid ergriffen die Hotelverbände die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied am 14. März 2014, dass der Empfang von Inkasso und Tarife Da gemäss Bundesgerichtsurteil vom November 2012 basierend auf dem bestehenden GT 3a 2008-2013 (Sende- Musik und TV in Hotelzimmern, Spitälern und Ferienwohnungen vergütungspflichtig ist, und wies die Sache zum Neuentscheid an die ESchK zurück. Diese wies daraufhin die Verwertungsgesellschaften an, den Tarif basierend auf der nun festgestellten Prämisse mit den Nutzern nochmals zu verhandeln. An dieser Verhandlung machten die Nutzerverbände klar, dass sie die umstrittene Frage bis vors Bundesgericht ziehen werden. Die Verwertungsgesellschaften reichten am 30. Juli 2014 einen strittigen Tarif bei der ESchK ein mit dem Begehren, diesen rückwirkend auf 1. Januar 2013 zu genehmigen. Die ESchK hat am 2. März 2015 den Tarif rückwirkend genehmigt. Es ist absehbar, dass dieser Entscheid der ESchK erneut vor den höheren Instanzen angefochten wird, weshalb unter Umständen aus dem GT 3a Zusatz noch einige Zeit keine Einnahmen fliessen werden. GT 4e Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen Nachdem Ende 2013 drei GT 4e-Verfahren hängig waren (GT 4e 2010 - 2011, GT 4e 2012 - 2013, GT 4e 2014) und noch kein Tarif vollzogen werden konnte, mussten 2014 bereits wieder Verhandlungen über einen Smartphone-Tarif ab 2015 geführt werden. Im April 2014 gab es erste Anzeichen über einen möglichen Vergleich. Diese Situation kam für die Verwertungsgesellschaften überraschend, da die Nutzer bis dahin stets die Ansicht vertraten, dass sie keine Zugeständnisse machen könnten, solange die Rechtsmittelverfahren über die zuvor angefochtenen Smartphone-Tarife nicht rechtskräftig entschieden seien. Die Verwertungsgesellschaften stellten klar, dass für sie nur ein «Gesamtpaket» in Frage kommt, das heisst ein Vergleich, welcher sowohl die Vergangenheit (2010 - 2014) mit einer Pauschale als auch die Zukunft (ab 2015) mit einem neuen Vergütungssatz abdeckt. Nach weiteren intensiven Verhandlungen kam Mitte Juli 2014 ein Vergleich mit folgenden Parametern zustande: Für die Periode 2010 - 2014 bezahlen die Nutzerverbände eine Pauschalsumme. Es wurde eine relativ rasche Überweisung durch die Verbände vereinbart, was den Verwertungsgesellschaften erlaubte, Kosten zu sparen, da sie einerseits nicht mit den einzelnen Nutzern Kontakt aufnehmen sowie andererseits nicht das Risiko der Insolvenz einiger Produzenten und Importeure tragen mussten. Für 2015 - 2016 gilt eine degressive Vergütung (je nach Speichergrösse) von CHF 0.12 pro GB bis CHF 0.06 pro GB. Diese Vergütungssätze sind tiefer als die in den ersten beiden Verfahren von der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) gutgeheissenen Prozentsätze. Der wichtigste Reduktionsgrund liegt in der mittlerweile erfolgten Preisreduktion und in der Änderung des Nutzungsverhaltens. So werden die geschützten Inhalte vermehrt gestreamt statt kopiert. Die Vereinbarung wurde nach Unterzeichnung der ESchK vorgelegt. Es wurde unter den Verhandlungspartnern Stillschweigen vereinbart bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens vor der ESchK sowie der rechtskräftigen Beendigung der hängigen Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Januar 2015 konnte die getroffene Einigung schliesslich offiziell verkündet werden. 21 Inkasso und Tarife GT 4f Vergütung auf Speichern in Tablets Die Verwertungsgesellschaften einigten sich mit den massgebenden Nutzerverbänden auf einen neuen GT 4f Inkasso und Tarife 2015-2016 mit einer Reduktion der bisherigen Vergütungssätze um 15%. Diese begründet sich durch tiefere Preise für Tablets und die Zunahme von Speicherungen ausserhalb des Geräts, d.h. in der Cloud. Zudem wird ein Verbandsrabatt von nochmals 5% gewährt. Ein solcher war ein Anliegen der Nutzer, um einen Anreiz zur Mitgliedschaft in den Verbänden zu schaffen. Als Abgrenzung zu Mobiltelefonen wird bei Tablets von einer Bildschirmgrösse ab 7 Zoll ausgegangen. Der neue Tarif wurde am 6. Oktober 2014 von der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) genehmigt. GT 9 Betriebliche Nutzung, Vervielfältigungen mittels betriebsinterner Netzwerke (Intranet) Die Laufzeit des GT 9 endet am 31. Dezember 2016. Der GT 9 III regelt in Ziff. 6.3 – im Sinne einer freiwilligen Kollektivverwertung – auch das Kopieren von ganzen Radio- und TV-Sendungen durch Schulen, welche diese kopierten Sendungen den Schülern und Lehrern im schulinternen Netzwerk, d.h. auf einer passwortgeschützten Plattform, zugänglich machen. Es besteht indessen die Wahrscheinlichkeit, dass schweizweit zahlreiche Schulen ganze Radio- und TV-Sendungen auf ihren eigenen Netzwerken kopieren und zugänglich machen, ohne dass sie der Meldepflicht nach GT 9 III nachkommen würden. Um Möglichkeiten zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation zu finden, haben sich die Verwertungsgesellschaften mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) darauf geeinigt, dass diese bei den einzelnen kantonalen Erziehungsdirektionen eine Umfrage durchführen soll, um abzuklären, ob die Schulen eine passwortgeschützte Plattform mit ganzen Radio- und TV-Sendungen nutzen oder ob ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Mit der Umfrage soll sichergestellt werden, dass diejenigen Schulen, welche bereits eine solche Plattform nutzen, abrechnungspflichtig werden gemäss GT 9 III Ziff. 6.3 (zusätzlich zu GT 9 III für das übrige digitale Vervielfältigen an Schulen). Die EDK hat die Umfrage Ende Oktober 2014 an die Kantone versandt. GT 11 Nutzung von Archivaufnahmen von Sendeunternehmen Die Verwertungsgesellschaften führten mit der SRG, dem einzigen massgebenden Nutzerverband in diesem Tarif, Verhandlungen über einen neuen GT 11 2015-2018. Die Verhandlungspartner einigten sich darauf, den bisherigen Tarif zu übernehmen und eine zusätzliche Klausel einzufügen. Nach dieser bleibt eine separate Vereinbarung vorbehalten, welche die Verwertungsgesellschaften mit der SRG über die Zugänglichmachung von SRGArchivwerken auf deren eigenen Webseiten abschliessen können. Da der GT 11 Entschädigungen für Einzelnutzungen vorsieht, wäre er in Bezug auf ein derart umfassendes Projekt wie eine Online-Archivöffnung nicht praktikabel. Hierfür wäre eine Pauschallösung zielführender. So bietet der GT 11 die Möglichkeit, bei Bedarf eine entsprechende Regelung ausserhalb des Tarifes vertraglich festzulegen. Am 26. August 2014 genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) den neuen GT 11. GT 12 Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR (virtual Personal Video Recorder) Der Genehmigungsentscheid der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) zum GT 12 2013-2016 wurde von einem Sendeunternehmen angefochten. Anfechtungspunkt ist die Gewährung des sogenannten Catch up-TV (zeitversetztes Anschauen von Fernsehsendungen). Der Beschwerdeführer widerspricht der Ansicht 22 Inkasso und Tarife der Genehmigungsinstanz, wonach das Catch up-TV als Privatkopie mit Hilfe eines Dritten gemäss Art. 19 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) zu qualifizieren sei. Mit Urteil vom 27. Juni 2014 trat aber das Bundesverwaltungsgericht infolge fehlender Legitimation des Beschwerdeführers nicht auf die Beschwerde ein. Es führte aus, das beschwerdeführende Sendeunternehmen habe sich nicht um eine Teileinem Tarifverfahren für die Verhandlungspartner eine bedeutsame Rolle hinsichtlich der Vorhersehbarkeit zukünftiger Lizenzierungen. Zudem lasse sich nicht erkennen, wie sich die Interessen des Beschwerdeführers von denjenigen der anderen Sendeunternehmen unterscheiden, welche im Genehmigungsverfahren genügend vertreten worden seien. Der Beschwerdeführer focht dieses Urteil nicht an. Inkasso und Tarife nahme am vorinstanzlichen Tarifgenehmigungsverfahren bemüht. Eine solche Teilnahme spiele aber in GT H Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe Mit Beschluss vom 25. November 2013 entschied die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK), den strittig eingereichten GT H 2014-2018 mit den bisherigen Ansätzen weiterzuführen, d.h. mit einem Vergütungssatz für die Leistungsschutzrechte von 1.14% der Einnahmen von Clubs und Diskotheken. Die Verwertungsgesellschaften sind indessen der Auffassung, dass im fraglichen Bereich eine besonders intensive Nutzung von Musik vorliegt, welche eine Erhöhung der Vergütung rechtfertigt. Daher erhoben sie gegen den Entscheid der ESchK Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Das Verfahren ist noch hängig. GT Ka Grosskonzerte und konzertähnliche Darbietungen GT Kb Konzerte in Lokalen oder auf Geländen bis und mit 999 Personen Fassungsvermögen und Billetteinnahmen bis und mit maximal CHF 15‘000.00 Im Laufe der Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb ab 1. Januar 2015 zeichnete sich ab, dass eine Einigung zwar nicht ausgeschlossen ist, eine solche aber nicht mehr bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung eines neuen Tarifs Ende Mai 2014 erzielt werden kann. Daher wurde der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) mit allseitigem Einverständnis eine Verlängerung der bisherigen Tarife bis 31. Dezember 2015 beantragt, welche die ESchK am 8. September 2014 genehmigte. Die Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb ab 1. Januar 2016 wurden frühzeitig im Oktober 2014 wieder aufgenommen. GT L Unterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett Anlässlich der Verhandlungen des GT L ab 1. Januar 2013 brachte SWISSPERFORM vor, dass sie eine neue Struktur des Tarifs mit verschiedenen Nutzerkategorien anstrebe. Deshalb solle der GT L in der vorliegenden pauschalen Struktur bloss bis Ende 2015 gelten. Von August bis Dezember 2014 führte daher das Meinungsforschungsinstitut GfS im Auftrag von SWISSPERFORM eine Online-Umfrage bei Tanz- und Sportschulen, Fitnesscentern etc. durch, um die tariflich relevanten Nutzungen genauer zu analysieren. Die Resultate sind daraufhin in Bezug auf die Frage auszuwerten, ob eine neue Kategorisierung des GT L sinnvoll wäre. Da die Datenerhebung und die vollständige Auswertung der Zahlen einige Zeit in Anspruch nahmen, entschieden sich die Verwertungsgesellschaften im Januar 2015, noch keinen Antrag für Neuverhandlungen zu stellen. Da auch von Nutzerseite kein entsprechender Antrag gestellt wurde, verlängert sich der geltende GT L automatisch um ein weiteres Jahr, d.h. bis Ende 2016. 23 Inkasso und Tarife Die folgenden Gemeinsamen Tarife, deren Gültigkeitsdauer Ende 2014 auslief, wurden ohne massgebliche inhaltliche Veränderungen verlängert: GT 3c Inkasso und Tarife Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen (Public Viewing) bis Ende 2018 GT 5 Vermieten von Werkexemplaren bis Ende 2015 mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung GT 13 Nutzung von verwaisten Rechten bis 30. September 2019 mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung GT Z Aufführung von Ton- und Tonbildträgern im Zirkus bis Ende 2019 mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung In Bezug auf diejenigen Tarife, welche Ende 2015 ablaufen, finden im Laufe von 2015 Neuverhandlungen statt. Tarifeinnahmen Die positive Entwicklung der Brutto-Tarifeinnahmen setzte sich auch im Jahre 2014 fort. Zum vierten Mal in Folge konnten die Einnahmen für die Berechtigten von SWISSPERFORM gesteigert werden. Nachdem im Jahre 2013 das Vorjahresergebnis um 8% gesteigert werden konnte, erwartete SWISSPERFORM einen leichten Rückgang der Einnahmen für das Jahr 2014. Die Prognose war – zum Glück für die Berechtigten – nicht korrekt. Die Tariferträge stiegen im Berichtsjahr um 2,38% auf CHF 48.6 Mio. Der positive Abschluss ist auch als Resultat von erfolgreichen Tarifverhandlungen zu werten und unterstreicht die gute Inkassoarbeit, insbesondere auch von den für die entsprechenden Gemeinsamen Tarife zuständigen Schwestergesellschaften von SWISSPERFORM. Erfreulicherweise konnten auch die Verwaltungskosten verringert werden; die geringeren Kosten und die erhöhten Einnahmen bewirkten eine Reduktion der Verwaltungskosten von 8.4% auf 7.88%. Die finanzielle Entwicklung in den einzelnen Rechtsbereichen zeigt Folgendes: Weitersenderechte: Die Entwicklung bei den Weitersenderechten ist weiterhin sehr erfreulich. Zwar fielen die Einnahmen bei den Tarifen 2a und 2b leicht rückläufig aus, aufgrund der starken Zunahme des GT 1 (von CHF 21.5 Mio. auf CHF 22.4 Mio.) konnte aber insgesamt ein Zuwachs von rund 4% erzielt werden. Aufführungsrechte: Leicht enttäuschend war die Entwicklung bei den Aufführungsrechten. Die Einnahmen von CHF 7.9 Mio. bedeuten einen Rückgang um rund CHF 200‘000 (oder 2.4%) gegenüber dem Vorjahr. Hauptverantwortlich dafür ist das Ergebnis beim GT 3a (Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hintergrundunterhaltung mittels Radio und Tonträger); anstatt des erwarteten Zuwachses resultierte ein Minus gegenüber 2013. Daneben stand dem deutlich besseren Ergebnis beim GT K (Konzerte und konzertähnliche Darbietungen) ein in etwa gleich grosser Rückgang beim GT H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe) gegenüber. Leerträgervergütung: Äusserst positiv ist die Entwicklung bei der Leerträgervergütung zu werten. Insgesamt konnten in diesem Bereich Einkünfte von CHF 7.4 Mio. verzeichnet werden, was einer Steigerung von nahezu 50% entspricht. Hauptverantwortlich für diese Entwicklung waren drei Aspekte: Der GT 12 (Set-Top-Boxen) boomt aufgrund des vom Tarif abgedeckten Catch up-TV weiterhin; die Zunahme beträgt rund CHF 1 Mio. 24 Inkasso und Tarife Beim GT 4f (Tablets / Inkrafttreten ab dem 1. Juli 2013) konnte zum ersten Mal für ein ganzes Jahr einkassiert werden. Und die beim GT 4e (Smartphones) erzielte Vereinbarung (siehe oben: Tarifverhandlungen, GT 4e, S. 21) hatte eine einmalige Sonderzahlung von CHF 1.5 Mio. zur Folge. Wie erwartet hält die Abwärtsspirale bei den Senderechte: Die Einnahmen in Höhe von CHF 10.3 Mio. fielen um rund CHF 1.8 Mio. geringer aus als im Vorjahr. Die Tendenz war erwartet worden, konnte doch 2013 eine Sonderzahlung beim Tarif A Fernsehen (Sendevergütung SRG) von CHF 1.2 Mio. einkassiert werden. Ausserdem fielen die Einnahmen beim Tarif A Radio um rund CHF 700‘000.-, da aufgrund bestehender Unklarheiten noch keine Schlussabrechnung zuhanden der SRG erstellt werden konnte. Um CHF 150‘000.- rückläufig waren ausserdem die Einnahmen beim GT S Radio Inkasso und Tarife älteren Leerträgertarifen (GT 4a-c, GT 4d) an. (Privatsender). Tarifeinnahmen aus den verschiedenen Rechten Tarif 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Weitersenderechte 18'027'585.76 18'476'474.42 19'335'356.99 20'958'456.12 22'108'769.48 23'007'901.32 Aufführungsrechte 5'745'518.38 7'214'707.06 8'326'138.24 7'708'836.25 8'114'201.05 7'914'562.11 Leerträgerentschädigung 7'709'164.39 4'858'825.31 4'544'361.16 4'358'284.04 5'064'216.58 7'389'348.95 Vermietrechte 225'575.87 214'401.84 162'735.17 154'969.37 99'668.89 60'189.91 9'370'399.98 9'854'573.00 9'246'391.12 10'708'977.90 12'170'128.71 10'316'682.81 300.00 50.00 0.00 Senderechte Verwaiste Werke Total in CHF 41'078'244.38 40'618'981.63 41'614'982.68 43'889'823.68 47'557'034.71 48'688'685.10 7.60 % 9.18 % 8.95 % 8.28 % 8.40 % 7.88 % Verwaltungskosten Senderechte Vermietrechte Weitersenderechte Leerträgerentschädigung Aufführungsrechte 25 Inkasso und Tarife Brutto-Tarifeinnahmen 2014 im Vergleich mit dem Vorjahr Inkasso und Tarife Tarifabkürzung Inkasso durch Tarifbezeichnung Weitersenderechte GT 1 SUISSIMAGE Weiterverbreitung von Programmen über Kabel GT 2a SUISSIMAGE Weiterverbreitung über Umsetzer GT 2b SUISSIMAGE Weiterverbreitung über IP-basierte Netze GT 3b SUISA SUISA CHF CHF 22'482'076.60 21'556'310.08 40'534.35 67'219.83 485'239.57 CHF CHF Öffentlicher Empfang Radio/ Hintergrundmusik/TT 4'578'565.40 4'723'767.83 Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz 1'494'101.28 1'530'506.10 Hintergrundunterhaltung in Schiffe, Bahnen, Reklame, etc. TT 11'236.40 47'547.47 Hintergrundunterhaltung in Reisecars TT/TBT 25'968.63 19'957.21 Hintergrundunterhaltung in Flugzeugen TT/TBT 38'183.59 18'348.29 1'408.14 36'089.05 GT 3c SUISA Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen (Public Viewing) GT C SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Kirchen 25'166.73 24'748.75 GT E SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos 51'758.58 49'011.67 GT H SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung im Gastgewerbe 589'866.80 817'312.54 GT Hb SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung bei Tanz und Unterhaltung 334'018.42 330'777.60 GT HV SUISA Hotel-Video 27'039.45 29'491.54 GT K SUISA Konzerte und konzertähnliche Darbietungen 530'361.99 300'453.95 GT L SUISA Tanz- und Ballettschulen 160'510.79 139'434.85 GT Ma SUISA Musikautomaten 21'073.24 22'191.80 GT T SUISA Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/ Audiotex 18'608.59 19'798.21 GT Z SUISA Aufführung von Ton-/Tonbildträgern im Zirkus 6'694.08 4'764.19 30'922'463.42 30'222'970.53 Zwischentotal 26 Vorjahr 485'290.37 Aufführungsrechte GT 3a 2014 Tarifabkürzung Inkasso durch Tarifbezeichnung Leerträgerentschädigung 2014 Vorjahr CHF CHF 11'586.33 13'592.67 GT 4a SUISA 18'627.93 32'942.66 GT 4b SUISA Privates Kopieren, CD-R 132'450.46 213'636.92 GT 4c SUISA Privates Kopieren, DVD 349'714.71 564'384.84 GT 4d SUISA Privates Kopieren, digitale Audio-Aufnahmegeräte 308'896.90 571'950.59 Privates Kopieren, digitale Video-Aufnahmegeräte 343'377.76 409'424.65 1'461'315.24 - 610'507.89 141'610.45 Privates Kopieren, Leerträger/Audio Privates Kopieren, Leerträger/Video GT 4e SUISA Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen GT 4f SUISA Vergütung auf Speichern in Tablets GT 7 SUISSIMAGE Schulische Nutzung / Audio 20'694.48 20'053.03 Schulische Nutzung / Video 413'889.53 401'060.67 263'434.48 268'853.60 3'454'853.24 2'426'706.50 CHF CHF 46.64 14'103.68 Vermietung von Tonbildträgern 6'137.30 26'174.10 Vermietung von Tonträgern in Bibliotheken 9'216.15 9'646.87 44'789.82 49'744.24 CHF CHF 107'727.40 63'820.20 82'628.14 78'303.89 GT 9 PROLITTERIS Betriebliche Nutzung GT 12 SUISSIMAGE Set-Top-Boxen Vermietrechte GT 5 GT 6 SUISA PROLITTERIS Vermietung von Tonträgern Vermietung von Tonbildträgern in Bibliotheken Senderechte GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung Zusatzeinnahmen effektiv GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung von Programmen über Kabel A Radio SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Tonträger 5'970'289.11 6'648'856.38 A TV SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger 1'080'000.00 2'100'000.00 GT S Radio SUISA Tonträger-Nutzung durch private Radio-Sender 2'496'484.67 2'645'722.26 GT S TV SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch private TV-Sender 198'343.67 234'018.00 Ausländische private TV-Sender für CH-Werbefenster 289'539.96 315'978.00 91'669.86 83'429.98 0.00 50.00 48'688'685.10 47'557'034.71 GT Y SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Abonnements-Radio/-TV GT 13 SWISSPERFORM Nutzung von verwaisten Rechten Total Inkasso und Tarife Inkasso und Tarife 27 Verteilung 4. Verteilung Grobverteilung Die Brutto-Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM setzen sich zusammen aus den Anteilen von SWISSPERFORM an den Gemeinsamen Tarifen sowie den Erlösen aus den SWISSPERFORM eigenen Tarifen (Tarif A TV und Tarif Verteilung A Radio). Von den Bruttotarifeinnahmen werden zuerst die von der Delegiertenversammlung beschlossenen Zuwendungen für kulturelle und soziale Zwecke in der Höhe von 10% abgezogen, anschliessend erfolgt die Grobverteilung, also die Aufteilung der Einnahmen auf die fünf Berechtigtengruppen von SWISSPERFORM. Für die Grobverteilung massgebend ist die Frage, welches Repertoire bei welcher Art Nutzung wie stark verwendet wird. Mit anderen Worten wird nicht eine pauschale Aufteilung getroffen, sondern es werden spezifische Regelungen für die einzelnen Tarife vereinbart. Verantwortlich für die Festlegung der Grobverteilung sind die Vorsitzenden der fünf Fachgruppen von SWISSPERFORM. Die Resultate der Verhandlungen sind im Anhang E des Verteilreglements niedergelegt. Im Rahmen der «Grobverteilung 1» werden zuerst die Anteile der Sendeunternehmen ausgeschieden. Die tarifspezifischen Verwaltungskosten (z.B. Kosten von Tarifverhandlungen) sowie die allgemeinen Verwaltungskosten (z.B. Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) werden vom Restbetrag abgezogen, wobei die Sendeunternehmen 3% ihres Anteils an die Verwaltungskosten beitragen. Im Rahmen der «Grobverteilung 2» werden die nach Abzug des Anteils der Sendeunternehmen und der Verwaltungskosten verbleibenden Beträge unter den weiteren vier Berechtigtengruppen (Produzierende und Ausübende, je Phono und Audiovision) aufgeteilt. Dabei werden spezifische Verwaltungskosten jeder Berechtigtengruppe nach Verrechnung mit Zinserträgen abgezogen. Entscheide über Grobverteilung Die im Jahr 2011 getroffenen Entscheide über die Grobverteilung hatten eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer. Die Einigung betreffend Grobverteilung 1 (zwischen den Sendeunternehmen und den anderen vier Berechtigtengruppen) betraf die Aufteilung bis und mit Einzugsjahr 2013. (Vorbehalten wurde der Schlüssel allfälliger Einnahmen aus den Gemeinsamen Tarifen GT 4e [Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen] und GT 4f [Vergütung auf Speichern in Tablets] aus dem Jahr 2013.) Die Vereinbarung zu Grobverteilung 2 (zwischen den vier Fachgruppen der Ausübenden und der Produzierenden) galt hingegen nur bis und mit Inkassojahr 2012. Eine Grobverteilung im Bereich Tarif A TV für die Jahre 2010 ff. wurde vor dem Hintergrund des offenen Verfahrens nicht beschlossen. Aufgrund dieser Ausgangslage waren die Vertreter der verschiedenen Berechtigtengruppen gefordert, Einigungen bis im Frühjahr 2015 (Grobverteilung 1) bzw. bis im Frühjahr 2014 (Grobverteilung 2) zu finden. Die Sitzungen fanden ab Herbst 2013 in zwei Verhandlungsrunden statt. Primäre Diskussionspunkte waren die Aufteilungen in neuen Tarifen (insb. GT 4e und GT 4f) und in jenen Tarifen, bei welchen die Vertreter einer Berechtigtengruppe Änderungen im Nutzungsverhalten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verteilung ausmachten. Hierbei standen der GT 1 (Weiterverbreitung von Programmen über Kabel), der GT 3a TV (Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz) und der GT 12 (Set-Top-Boxen) im Vordergrund. Nach ausführlichen Diskussionen und der Erstellung von Auswertungen über das geänderte Nutzungsverhalten konnten sich die Vertreter der Berechtigtengruppen im Sommer 2014 einigen. Weitere offene Fragen für zukünftige Grobverteilungen werden von den Zuständigen im Jahre 2015 beschlossen werden. Das aktuelle Verteilreglement sowie eine Übersicht über die Schlüssel der alten und der neuen Grobverteilung der einzelnen Tarife sind auf der Webseite von SWISSPERFORM (http://www.swissperform.ch/de/service/ dokumentedownload.html) angeführt. 28 Verteilung Anpassungen des Verteilreglements Im Berichtsjahr erfolgten keine Änderungen des Verteilreglements. Die aktuelle Version des Reglements ist jeweils auf der Webseite von SWISSPERFORM abrufbar. Neuerungen werden zudem im Schweizerischen Verteilung Handelsamtsblatt SHAB publiziert. Verteilung innerhalb der Berechtigtengruppen Ausübende Phono Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern führt SWISSPERFORM selbst durch. Die entsprechende Verteilung ist nutzungsbezogen ausgestaltet, sie basiert auf der Verwendung von Tonaufnahmen durch ausgewertete Sendestationen. 2014 wurden die Programme folgender Radiosender ausgewertet: Verteilung 1 Verteilung 2 Verteilung 3 Verteilung 4 SRF 1 SRF 2 Kultur SRF 3 Radio 24 RSR 1 (La Première) RSR 2 (Espace 2) RSR 3 (Couleur 3) Radio Argovia RSI 1 (Rete 1) RSI 2 (Rete 2) RSI 3 (Rete 3) Radio BeO SRF Musikwelle Swiss Classic SRF Virus Radio Central Option Musique Swiss Jazz Swiss Pop Radio Chablais Radio Rumantsch Notturno Radio Fribourg Radio Sunshine Radio Pilatus Radio Energy Zürich Radio Zürisee Gemäss Verteilreglement von SWISSPERFORM werden sämtliche Verteilerträge der Ausübenden Phono fünf Verteiltöpfen zugewiesen. Aufgrund dieser Zuweisung wird berücksichtigt, dass unterschiedliche Musikgenres in unterschiedlichen Radioprogrammen verwendet werden (Verteilungen 1-4), bzw. dass bestimmtes Repertoire am Fernsehen genutzt wird. Die Hauptverteilung durch SWISSPERFORM wurde am 10. November versendet, die Überweisung der Guthaben erfolgte im Dezember. Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von nicht im Handel erhältlichen Tonträgern, wie zum Beispiel die Übertragung von Konzerten oder Studioproduktionen der Sendeunternehmen, wird im Auftrag von SWISSPERFORM gemäss Verteilreglement durch die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG vorgenommen. Die Abrechnungen betreffend die Verteilung für das Jahr 2013 sowie die Nachverteilung 2009 durch die SIG wurden Anfang Dezember 2014 versendet. 29 Verteilung Playtime Charts – Hauptverteilung Für die Hauptverteilung 2013 wertete SWISSPERFORM im Herbst 2014 wiederum die meistgespielten Aufnahmen pro Verteiltopf aus. Abermals schafften es einige Schweizer Künstler in die Playtime Charts. Mit Abstand am meisten Playtime 2013 wiesen die Titel «Get Lucky» von Daft Punk feat. Pharrell Williams und «Let Her Go» von Passenger auf. Der Titel «Get Lucky» wurde auf den von SWISSPERFORM ausgewerteten Verteilung Sendern mehr als 370 Stunden lang gespielt, was über 5500 Plays in einem Jahr entspricht. «Let Her Go» brachte es auf eine Playtime von rund 355 Stunden. Dies sind über 5000 Plays bei einer Songlänge von 4 Minuten 15 Sekunden. Der meistgespielte einheimische Titel war mit 26 Stunden bzw. annähernd 500 Plays «My Pretty Ballerina» von The Animen (Rang 12 im Topf 3). Der zweitplatzierte Song «Mein Herz» von Beatrice Egli wurde rund 300-mal gespielt. The Animen © Davide Gostoli 30 Verteilung Nachfolgende Übersichten führen die zehn meistgespielten Aufnahmen pro Topf in der im Herbst 2014 erfolgten Hauptverteilung 2013 von SWISSPERFORM an. Ausgewertete Sender: SRF 1, RSR 1 (La Première), RSI 1 (Rete 1), SRF Musikwelle, Option Musique, Radio Rumantsch Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe 1 82767 Get Lucky Daft Punk 2 64568 Skyfall Adele 3 64111 Mein Herz Beatrice Egli 4 60521 Let Her Go Passenger 5 59141 She's Gone Patrick Bruel 6 59118 Dans Ton Dos Stephan Eicher 7 53108 Cupid Daniel Powter 8 49084 I Come In Peace Joe Cocker 9 47065 Up In The Sky 77 Bombay Street 10 46786 Sixième Continent Nolwenn Leroy Topf 2 Verteilung Topf 1 Ausgewertete Sender: SRF 2 Kultur, RSR 2 (Espace 2), RSI 2 (Rete 2), Swiss Classic, Swiss Jazz Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe Komponist 1 90744 Sinfonie B-Dur Op.18 Nr.1 Matthias Bamert, London Mozart Players M. Clementi 2 86535 Sinfonie Nr.1 G-moll Op.17 Michael Schønwandt, Royal Danish Orchestra Ch. Weyse 3 85020 Sinfonie Op.12 Nr.1 D-Dur Johannes Goritzki, Deutsche Kammerakademie Neuss L. Boccherini 4 72199 Klavierkonzert G-Dur Nerine Barrett, Johannes Moesus, Stuttgarter Kammerorchester A. Rosetti 5 68310 Sinfonie F-Dur Matthias Bamert, London Mozart Players L. Kozeluch 6 67724 Sinfonie Nr.4 A-Dur Op.90 «Italienische» Claudio Abbado, London Symphony Orchestra F. Mendelssohn 7 66930 Sinfonie C-Dur Johannes Moesus, Stuttgarter Kammerorchester A. Rosetti 8 65162 Klarinettenkonzert Nr.2 Es-Dur Op.57 Julian Bliss, Kenneth Sillito, Academy of St. Martin in the Fields L. Spohr 9 64663 Sinfonie C-Dur Op.66 Matthias Bamert, London Mozart Players I. Pleyel 10 62862 Klarinettenkonzert B-Dur Dieter Klöcker, Sebastian Tewinkel, Südwestdeutsches Kammerorchester Pforzheim I. Pleyel 31 Verteilung Verteilung Topf 3 Ausgewertete Sender: SRF 3, RSR 3 (Couleur 3), RSI 3 (Rete 3), SRF Virus, Swiss Pop Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe 1 173930 Get Lucky Daft Punk 2 141066 Blurred Lines Robin Thicke 3 116818 Alive Empire Of The Sun 4 113145 My Number Foals 5 110315 Wake Me Up Avicii 6 108980 Love Me Again John Newman 7 108471 Can‘t Hold Us Macklemore & Ryan Lewis 8 104429 Let Her Go Passenger 9 102431 Pompeii Bastille 10 100944 Miracle Hurts Ausgewertete Sender: Topf 4 Radio 24, Radio Argovia, Radio BeO, Radio Central, Radio Chablais, Radio Fribourg, Radio Sunshine, Radio Pilatus, Radio Energy Zürich, Radio Zürisee 32 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe 1 1113158 Let Her Go Passenger 2 1067528 Get Lucky Daft Punk 3 1019560 Mirrors Justin Timberlake 4 976276 Blurred Lines Robin Thicke 5 963291 Just Give Me A Reason Pink 6 911820 Wake Me Up Avicii 7 884151 Stay Rihanna 8 856853 Counting Stars OneRepublic 9 834671 Impossible James Arthur 10 808632 Hall Of Fame Script Verteilung Ausübende Audiovision Vergütungen aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen werden den mitwirkenden Darstellerinnen und Darstellern in Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE, basierend auf deren Werk- und Nutzungsdatenbank, verteilt. Dabei ergänzt SWISSPERFORM an Hand der eingereichten Filmografien und teilweise eigener Recherchen Informationen zu ihren Mitgliedern in der Werkdatenbank von SUISSIMAGE. Voraussetzung für eine Teilnahme an der Verteilung ist, dass die Mitwirkung der Ausübenden bis Ende Februar des zweiten für das Sendejahr 2012 und die Nachabrechnung für 2008 ausgeschüttet sowie Einnahmen aus dem Ausland an die Berechtigten von SWISSPERFORM weitergeleitet. Die Verteilung weiterer audiovisueller Darbietungen, die im Fernsehen gesendet werden (z.B. Shows, Musik- Verteilung Kalenderjahres nach dem betreffenden Nutzungsjahr dokumentiert ist. Im Juli 2014 wurden die Vergütungen sendungen, Cabarets), sowie die Verteilung für die Tonspur in audiovisuellen Werken (Sprecherleistungen und Filmmusik) wurden wiederum von der SIG im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Die entsprechende Ausschüttung für das Jahr 2013 sowie die Nachverteilung 2009 erfolgten Anfang Dezember 2014. Zum gleichen Zeitpunkt versendete die SIG eine Spezial-Nachverteilung Audiovision Tarif A TV. Mit dieser wurden zusätzliche Tarifeinnahmen verteilt, die aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom August 2012 bezüglich Tarif A Fernsehen verzeichnet werden konnten. Produzierende Phono Die Verteilung der Entschädigungen an die Tonträgerproduzierenden wird seit 1996 von IFPI Schweiz im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Grundlage für die Verteilung bilden gemäss Verteilreglement die Umsätze aus den im Inland verkauften Tonaufnahmen (physische und nicht-physische Verkäufe). Für die Verteilperiode 2013 haben insgesamt 181 Tonträgerhersteller eine fristgerechte Meldung eingereicht. Die Abrechnungen für die Verteilperiode 2013 wurden im August 2014 von IFPI Schweiz an die Berechtigten gesendet. Die zuständige Fachgruppe der Phonoproduzierenden beschloss auf Antrag von IFPI Schweiz, deren Verteilmandat nicht zu verlängern. Entsprechend wird SWISSPERFORM 2015 erstmals die Verteilung für die Phonoproduzierenden selbst durchführen. Inhaltlich wird es bei dieser Verteilung noch keine weiteren Änderungen geben. Massgebend werden auch für diese Periode die von den Berechtigten gemeldeten Umsätze aus den im Inland verkauften Tonaufnahmen sein. 33 Verteilung Nutzungsbezogene Verteilung ab 2016 Basis für die Verteilung an die Phonoproduzie- Die Fachgruppe ging davon aus, dass aufgrund dieser renden wird ab 2016 nicht mehr der Inland- Vorgabe ein neues Verteilsystem einzuführen ist. Mit umsatz sein sondern das Airplay der Berechtigten. der beschlossenen Nutzungsbezogenen Verteilung soll Das Abstellen auf Umsatzmeldungen ermöglicht eine Verteilung billige und einfache Verteilung. Vor diesem Hintergrund wurde dieses System nach der Gründung von SWISS- grundsätzlich das Airplay der Aufnahmen und nicht mehr der aus deren Verkauf erzielte Erlös für die Verteilung massgebend sein. PERFORM eingeführt, um eingezogene Gelder möglichst An der Umstellung auf das neue Verteilsystem wird seit rasch an die Berechtigten verteilen zu können. 2013 gearbeitet. Das Projektteam und die Fachgruppe Aufgrund der technischen Entwicklungen, den Anforderungen aus dem Ausland und jenen des Gesetzgebers, musste man sich allerdings schon seit geraumer Zeit mit der Frage auseinandersetzen, ob dieses Verteilsystem noch zeitgemäss ist. Dies primär angesichts der Vorgabe von Art. 49 URG: Diese Gesetzesbestimmung enthält den Grundsatz, dass Verwertungsgesellschaften der Phonoproduzierenden haben sich auch im Berichtjahr intensiv mit der Nutzungsbezogenen Verteilung befasst und insbesondere die Vorschläge der Direktion für eine Neuformulierung des Verteilreglements diskutiert. In zahlreichen, meist ganztägigen Sitzungen wurde ein Entwurf erarbeitet, der nun der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden wird. den Verwertungserlös «nach Massgabe des Ertrags der Die Einführung des neuen Verteilsystems ist für die einzelnen Werke und Darbietungen» zu verteilen haben. Verteilung der Einnahmen 2015 im Jahr 2016 geplant. Produzierende Audiovision Die Verteilung für die Produzierenden Audiovision wird ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE erstellt, da die Leistungsschutzrechte prozentual zu den Urheberrechten vergütet werden und daher im gleichen Verteillauf für die Produzentenrechte bei SUISSIMAGE berücksichtigt werden können. Die Abrechnung erfolgt nach Registrierung der Produzierenden Audiovision bei SWISSPERFORM auf Grund der bei SUISSIMAGE erfassten Werk- und Nutzungsdaten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung ist die Erfassung des Werks und der Sendung in der Datenbank von SUISSIMAGE. Die Vergütungen für die Produzierenden Audiovision werden kausal zu den Einnahmen in drei Bereiche aufgeteilt: - Weitersendung: Weitersenderecht und Sendeempfang - Privatkopie: Privates Kopieren und Entschädigungen für das Vermieten von Tonbildträgern - Schulische Nutzung: Schulische Nutzung und betriebsinterne Netzwerke Für die Bereiche Weitersendung und Leerträgerentschädigung sind die Ausstrahlungen der Werke im Inkassojahr relevant. SUISSIMAGE wertet hierfür rund 30 TV-Programme aus. Die relevanten Abrechnungsfaktoren finden sich im Verteilreglement Anhang D. Für den Verteilbereich Schulische Nutzung melden Mediatheken die Aufzeichnungen ihrer Schule pro Inkassojahr. Basierend auf diesen Meldungen verteilt SUISSIMAGE die Einnahmen aus diesen Tarifen an die Berechtigen sowohl von SUISSIMAGE wie auch von SWISSPERFORM. 34 Verteilung Im Berichtsjahr lagen Meldungen über 5‘621 Aufzeichnungen von Mediatheken aus 13 Kantonen vor. Folgende Filme wurden dabei am meisten genutzt (Quelle: SUISSIMAGE): - Die Schweizer – Kampf um den Gotthard – Alfred Escher und Stefano Franscini Produktion: Triluna Film AG, Dokufiction, CH Produktion: Thelma Film AG, Ormenis Film AG, Dokumentarfilm, AT-CH-DE - Goodbye Bafana – Mein Freund Mandela Produktion: Arsam International, Banana Films u.a., Spielfilm, BE-DE-FR Verteilung - More Than Honey Der Grossteil der Einnahmen aller drei Verteilbereiche fliesst an Berechtigte im Ausland. Berechtigte von SWISSPERFORM erhalten die im Ausland errechneten Beträge direkt von SUISSIMAGE, da in vielen Ländern nicht zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht unterschieden wird. Der Anteil aus Einnahmen aus dem Ausland lässt sich daher nicht aufschlüsseln. Die Auszahlungen aus der ordentlichen Verteilung der Vergütungen aus dem Jahr 2013 an die Berechtigten erfolgten durch SWISSPERFORM im Dezember 2014. Sendeunternehmen Basis der Verteilung an die Sendeunternehmen ist weiterhin der Vertrag zwischen SWISSPERFORM und dem Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen. Gemäss dieser Vereinbarung leistet SWISSPERFORM jedes Jahr bis zum 31. März eine Pauschalzahlung für den Anteil der Sendeunternehmen an die IRF, wobei die IRF die Weiterleitung der Vergütungen an in- und ausländische Sendeunternehmen vornimmt. Anteile von öffentlich-rechtlichen sowie privaten Schweizer Radio- und Fernsehsendern werden durch Verträge zwischen der IRF und der SRG einerseits und den Privatradioverbänden respektive Telesuisse, dem Verband der privaten Fernsehsender, andererseits geregelt. Im Dezember 2014 beschloss die IRF über ein neues Verteilungsreglement. Dieses ist unterteilt in je ein Reglement betreffend Inlandverteilung und Auslandverteilung. Das Inlandreglement ist wirksam ab dem 1. Januar 2013, es regelt die Verteilung der IRF für die Verteiljahre 2014 - 2016. Das Auslandreglement findet erstmals für die Verteilung 2015 (Jahresrechnung 2014) Anwendung. 35 Nationale Kooperation 5. Nationale Kooperation Im Rahmen des Koordinationsausschusses (KoAu) treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften (SUISA, SUISSIMAGE, SSA, ProLitteris und SWISSPERFORM) regelmässig zur Besprechung gemeinsamer Anliegen. Wie gewohnt widmete sich der KoAu auch 2014 den Themen der gemeinsamen Tarifverhandlungen sowie Public Relations und Public Affairs. Weiter befasste sich das Gremium mit der Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Nationale Kooperation Aufsichtsbehörde, dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Zentral waren ausserdem die Diskussionen über die Umsetzung einzelner Massnahmen aus der Strategie 2020 der Verwertungsgesellschaften, die politischen Entwicklungen im Bereich Urheberrecht (insbesondere die anstehende Gesetzesrevision und der Vorstoss der FDP-Fraktion zur Abschaffung der Leerträgervergütung) sowie die Zusammenarbeit mit weiteren führenden Organisationen der schweizerischen Medien- und Kulturbranche in der Allianzplattform gegen Internet-Piraterie. Hände weg von der Leerträgervergütung – Teil 2 Die Opposition von Kulturschaffenden, Produ- muss. In Zusammenarbeit mit den anderen Ver- zierenden und ihren Verwertungsgesellschaften wertungsgesellschaften gegen die parlamentarische Initiative der FDP das Gespräch mit den Parlamentariern der zustän- zur ersatzlosen Abschaffung der Leerträgerver- digen Kommission gesucht und Schreiben von Ver- gütung war erfolgreich: Das kulturfeindliche bänden der Kulturschaffenden und der Produzier- Anliegen wurde von der zuständigen National- enden an die zuständigen Parlamentarier geschickt. ratskommission in aller Deutlichkeit abgelehnt! Dabei wurde die Aktion «Hände weg von der Leer- Die Fraktion der FDP-Die Liberalen reichte am 5. März 2013 eine parlamentarische Initiative zur ersatzlosen Abschaffung der Leerträgervergütung ein (vgl. dazu den Jahresbericht 2013, S. 39). Suisseculture wurde trägervergütung» von mehr als 3‘000 einheimischen Künstlerinnen und Künstlern unterstützt, darunter alle namhaften Kunstschaffenden aus den Bereichen Film, Musik und Literatur. Die Umsetzung dieses Anliegens hätte für alle be- Dieser teiligten Kreise Nachteile nach sich gezogen: Konsu- antwortlich gewesen sein, dass die WAK (Kommission menten hätten nicht mehr ohne Bedenken CDs, für Wirtschaft und Abgaben) des Nationalrats am Filme usw. kopieren können; Anbieter von Leer- 8. April 2014 die Parlamentarische Initiative mit trägern und digitalen Speichermedien (wie Tablets 21 zu 0 Stimmen und 4 Enthaltungen klar ablehnte. oder MP3-Player) hätten ihre Produkte nur er- Stattdessen wurde eine von Nationalrat de Buman schwert verkaufen können; vor allem aber hätte (CVP) eingebrachte Kommissionsmotion angenom- eine ersatzlose Abschaffung der Leerträgervergütung men. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, Mindereinnahmen der Kulturschaffenden und Produ- dem Parlament Alternativen zur aktuellen Abgabe zierenden zur Folge gehabt. So hätten allein die auf leeren Datenträgern zu unterbreiten, die dem Rechtsinhaber von SWISSPERFORM 2014 Einbussen Umstand Rechnung tragen, dass heute elektronische von CHF 7.4 Mio. in Kauf nehmen müssen. Mittel auf dem Markt sind, mit denen diese gesetzliche Vor diesem Hintergrund war klar, dass sich SWISSPERFORM gegen die Vorlage der FDP engagieren 36 und Beitrag dürfte nicht zuletzt dafür ver- Pflicht ohne Weiteres umgangen werden kann. Weiter verlangt die Motion, dass dabei die im Schlussbericht der AGUR12 enthaltenen Schlussfolgerungen be- Die Motion der WAK wurde im Herbst von National- rücksichtigt werden. Von Bedeutung ist insbesondere und Ständerat angenommen. Eine allfällige An- aber, dass die Motion festhält, dass «die Revision passung der Leerträgervergütung würde somit im weder die Rahmen der URG-Revision folgen und darf – gemäss finanzielle Unterstützung der kulturellen Kreise in den Bundeshaushalt belasten noch dem Motionswortlaut – die finanzielle Unterstützung Frage stellen» soll. der kulturellen Kreise nicht in Frage stellen. ISAN Berne Die drei Verwertungsgesellschaften SWISSPERFORM, SUISSIMAGE und SSA sind weiterhin Trägerinnen einer regionalen Stelle der internationalen ISAN-Agentur, bei der Filme registriert werden können, die von dort eine eindeutige Identifikationsnummer erhalten. Diese Nummer (ISAN – International Standard Audiovisual Nationale Kooperation Nationale Kooperation Number) bezieht sich auf alle Versionen und Formate. Dadurch wird die weltweite Filmverwertung erleichtert. SUISSIMAGE leitet den operativen Teil von ISAN Berne, Willi Egloff ist Mitglied des Vorstands von ISAN Berne. SWISSPERFORM gewährte – wie die beiden anderen Gründungsmitglieder – ISAN Berne ein Darlehen für den Betrieb in der Anfangsphase. Revision des Urheberrechtsgesetzes Der Bundesrat hat sich für eine Modernisierung Die geplante Gesetzesrevision soll die Rahmen- des Urheberrechts ausgesprochen. Die Rechte bedingungen für die Rechtsinhaber verbessern, ohne und Kon- gleichzeitig die Situation für die Konsumenten zu sumenten und Providern sollen an die Realität Pflichten von Kulturschaffenden, verschlechtern. Dazu soll das Eidgenössische Justiz- des Internet angepasst werden. Grundlage für und die Überarbeitung sollen die Empfehlungen Vorschläge erarbeiten. Diese sollen sich einerseits der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) auf die Empfehlungen der AGUR12 stützen und bilden. andererseits die einbeziehen, welche Noch vor zwei Jahren lehnte der Bundesrat Massnahmen zur Stärkung der Kulturschaffenden ab. Polizeidepartement (EJPD) Resultate Fragen bis Ende 2015 einer Arbeitsgruppe der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Providern prüft. Dies unter dem Verweis, der rechtliche Rahmen Der Bundesrat stellte aber bereits jetzt klar, dass sei ausreichend, der Markt solle sich selbst regu- der private Download aus illegalen Quellen weiterhin lieren, und es sei zu vermeiden, dass veraltete zulässig bleiben soll. Gleichzeitig erteilte er – Strukturen künstlich aufrechterhalten bleiben. Nach entsprechend dem Vorschlag der AGUR12 – einer Veröffentlichung des Schlussberichts der Arbeits- allgemeinen Kulturflatrate eine klare Absage. Im gruppe zum Urheberrecht (AGUR12) revidierte der Weiteren sollen nach Ansicht des Bundesrates zwei Bundesrat erfreulicherweise seine Ansicht und skiz- Massnahmen im Vordergrund stehen: zierte in einer Medienmitteilung am 6. Juni 2014 seine Vorgaben zum weiteren Vorgehen bezüglich Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung. Zum ersten sollen die Provider verstärkt in die Pflicht genommen werden. Hosting Provider sollen dafür sorgen, dass rechtsverletzende Inhalte von den Plattformen entfernt werden (take down), und gleichzeitig das erneute Hochladen der Inhalte 37 Nationale Kooperation verhindern (stay down). Access Provider sollen zusätzlich auf behördliche Anordnung hin verpflichtet werden können, in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Inhalten zu sperren. Als Gegenleistung für die neuen Pflichten sollen die Provider von einer Haftungsbefreiung profitieren. Nationale Kooperation Zweitens greift der Bundesrat den Vorschlag der AGUR12 über aufklärende Hinweise an Konsumenten auf. Er will vertieft prüfen, wie Konsumenten, die illegalerweise Files uploaden, auf ihr fehlbares Verhalten hingewiesen werden können. Schliesslich will der Bundesrat im Bereich der Leerträgervergütung die Frage von möglichen Doppelzahlungen klären. Rechtsinhaber und Verwertungsgesellschaften in der Die Vorgeschichte Schweiz reagierten erfreut über den Entscheid des Im Jahre 2010 forderte die Ständerätin Géraldine Bundesrats, aktiv zu werden und sich bei der Ausar- Savary vom Bundesrat die Prüfung möglicher Mass- beitung der Gesetzesrevision auf die Empfehlungen nahmen zur Pirateriebekämpfung. Ende 2011 lehnte der AGUR12 zu stützen. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Bundesrat den Vorstoss ab, unter dem Verweis, der Vorschlag des EJPD vertieft an den Forderungen der rechtliche Rahmen sei ausreichend und der Markt der Rechtsinhaber orientiert und dass dieser im solle sich selbst regulieren. Die Verärgerung der anschliessenden Kreativindustrie über die Haltung des Bundesrates Vernehmlassungsverfahren nicht verwässert wird. und der Druck aus dem Ausland führten dazu, dass Die an und für sich positive Entwicklung wird für die Leistungsschutzberechtigten aber durch zwei Wermutstropfen getrübt: Die Forderung der Interpreten und Produzenten nach einer Anpassung der Schutzfrist von 50 Jahren auf das europäische Niveau von 70 Jahren fand keine Mehrheit in der AGUR12 und somit keine Aufnahme in den Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 die AGUR12 (Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten) einsetzte. Diese Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, bis Ende 2013 Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzuzeigen. Forderungskatalog. Ebenfalls nicht mehrheitsfähig Der Arbeitsgruppe gehörten je drei Vertreter der war der Antrag der Leistungsschutzberechtigten auf Urheberrechtsnutzer, der Konsumenten, der Verwalt- Streichung von Art. 60 Abs. 2 URG, um die heute ung und der Produzenten sowie sechs Vertreter bestehende Leistungsschutzrechte der Kulturschaffenden an. Der Schlussbericht der auf 3% zu annullieren. Nichtsdestotrotz werden die Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2013 veröffentlicht interessierten SWISS- (vgl. https://www.ige.ch/de/urheberrecht/agur12.html). PERFORM nichts unversucht lassen, damit diese Im Zentrum der Empfehlungen der Arbeitsgruppe beiden Vorschläge Eingang in das künftige URG stand finden. punkten: Verbesserung der Information für die Kon- Kappung der Berechtigtengruppen von ein Massnahmenpaket mit fünf Schwer- sumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen. 38 Internationale Kooperation 6. Internationale Kooperation Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, welche die Berechtigten vertreten, geregelt. Es steht den ausländischen Rechtsinhabern aber frei, als Alternative direkt mit SWISSPERFORM einen Wahrnehmungsvertrag abzuschliessen. Solche Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Auftraggebern sind jedoch immer territorial auf Nutzungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein befür Gegenseitigkeitsverträge und Zusammenarbeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften und für die individuellen Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Berechtigten näher umschrieben. Die Rechte der ausländischen Ausübenden Gegenseitigkeits- und Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften SWISSPERFORM kennt zwei verschiedene Typen von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwester- Internationale Kooperation schränkt. In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilreglement der Ausübenden sind die Bedingungen gesellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A- und Typ B-Vertrag. Beim Typ A-Vertrag werden die in den jeweiligen Ländern gegenseitig eingezogenen Vergütungen, auf welche die Mitglieder des Vertragspartners Anspruch haben, gesamthaft an den Vertragspartner überwiesen, welcher die Weiterleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausübenden übernimmt. Beim Typ B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Vertragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland. Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die eigenen Mitglieder aufgrund von Nutzungen im Land des Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Diese Nichtaustauschverträge wurden in der Vergangenheit dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und Berechtigtendaten die Gesellschaften nicht in der Lage waren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzurechnen, oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht kompatibel waren. Bericht über die jeweiligen Verträge Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono Um die Ansprüche der Mitglieder auch im Ausland wahrzunehmen und die gegenseitige Vertretung der ausübenden Künstler im internationalen Bereich voranzutreiben, wurden auch im Berichtsjahr intensive Verhandlungen mit diversen Schwestergesellschaften im Hinblick auf den Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen (Typ A) geführt. Kurz vor Abschluss stehen die Verträge mit ARTISTI, ACTRA PRS (beide Kanada) und mit PlayRight (Belgien) sowie eine Grundsatzvereinbarung mit SoundExchange (USA). Aufgrund der noch nicht geklärten Rechtslage in Bezug auf den Schutz des US-Repertoires hat man sich mit SoundExchange einstweilen bloss auf eine Absichtserklärung betreffend eine künftige Zusammenarbeit geeinigt. Weiter sind Vertragsverhandlungen mit NUOVO IMAIE (die italienische Nachfolgegesellschaft von IMAIE, welche sich nach wie vor in Liquidation befindet) sowie GRAMO (Norwegen) im Gang. Nachdem in Italien 2012 die Gesetzgebung liberalisiert und das Monopol für Verwertungsgesellschaften aufgehoben wurde, wurden neben NUOVO IMAIE weitere Verwertungsgesellschaften gegründet, so z.B. ITSRIGHT und Artisti7607. Diese beiden neuen Gesellschaften haben SWISSPERFORM hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit kontaktiert. SWISSPERFORM wird diese Anfragen prüfen und gegebenenfalls in Vertragsverhandlungen eintreten. 39 Internationale Kooperation Die Gesamteinnahmen im Bereich Ausübende Phono und Audiovision aus dem Ausland beliefen sich 2014 auf CHF 201‘979.53 (2013: CHF 374‘196.17). An die ausländischen Schwestergesellschaften zahlte SWISSPERFORM 2014 zugunsten von Ausübenden Phono und Audiovision CHF 2‘785‘345.89 (2013: CHF 4‘474‘244.12) aus. Das Ungleichgewicht demonstriert von neuem die bekannten Tatsachen: Der Musik- und Filmkonsum in der Schweiz ist international orientiert, während Schweizer Produkte im Ausland leider eine untergeordnete Rolle spielen. Die höchsten Einnahmen konnten bei den Ausübenden Phono aus dem Vereinigten Königreich und Schweden Internationale Kooperation und bei den Ausübenden Audiovision aus Österreich generiert werden. Die höchsten Zahlungen von 40 SWISSPERFORM ins Ausland flossen im Bereich Phono in das Vereinigte Königreich und nach Deutschland und im Bereich Audiovision in die USA. Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono per 31.12.2014: Dänemark GRAMEX Dänemark A-Vertrag Deutschland GVL A-Vertrag Estland EEL B-Vertrag Finnland GRAMEX Finnland A-Vertrag Frankreich ADAMI A-Vertrag SPEDIDAM B-Vertrag Griechenland APOLLON / DIONYSOS / ERATO B-Vertrag Irland RAAP A-Vertrag Italien IMAIE Japan CPRA-GEIDANKYO B-Vertrag Kroatien HUZIP B-Vertrag Litauen AGATA B-Vertrag Malaysia PRISM B-Vertrag Niederlande SENA A-Vertrag Österreich LSG A-Vertrag Rumänien CREDIDAM A-Vertrag Russland ROUPI Schweden SAMI A-Vertrag Slowakei SLOVGRAM B-Vertrag Spanien AIE A-Vertrag Tschechien INTERGRAM B-Vertrag Ungarn EJI B-Vertrag Uruguay SUDEI B-Vertrag USA AARC (privates Kopieren) A-Vertrag Vereinigtes Königreich PPL A-Vertrag (gekündigt per 31.12.2010) (Vertrag aufgrund Konzessionsentzug beendet) Internationale Kooperation Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision Wie schon im Vorjahr wurden aufgrund der veränderten Rechtslage betreffend Tarif A Fernsehen (Bundesgerichtsurteil vom 20. August 2012; vgl. die diesbezüglichen Erläuterungen im Jahresbericht 2013, S. 20) Neuverhandlungen mit verschiedenen Schwestergesellschaften geführt. SWISSPERFORM ist bestrebt, die Kooperationen mit den betreffenden Gesellschaften vertraglich neu abzusichern und fortzuführen. So konnten die Vertragsverhandlungen mit BECS (Vereinigtes Königreich) abgeschlossen und der neue Vertrag am 16. März 2015 unterzeichnet werden. Auch bei der GVL (Deutschland) sind die Verhandlungen sehr weit fortgeschritten. Weiter sind Besprechungen mit FILMEX (Dänemark) und ADAMI (Frankreich) im Gang. ADAMI schweizerische Ausübende nicht schlechter gestellt werden als vertraglich vereinbart. Ziel ist es, wieder einen vollständig funktionierenden Austausch zu erreichen. Auch mit der italienischen Nachfolgegesellschaft NUOVO IMAIE wurden im Berichtsjahr Vertragsverhandlungen geführt. (Der vormals bestehende Gegenseitigkeitsvertrag mit der in Liquidation stehenden IMAIE musste im Dezember 2010 aufgelöst werden.) Internationale Kooperation wurden Lösungsvorschläge unterbreitet, um die (bereits im Vorjahr bestehende) Problematik zu lösen, dass Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision per 31.12.2014: Dänemark FILMEX (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang) Deutschland GVL (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang) Frankreich ADAMI Italien IMAIE Niederlande NORMA B-Vertrag Österreich VDFS A-Vertrag Spanien AISGE A-Vertrag USA SAG-AFTRA A-Vertrag Vereinigtes Königreich BECS A-Vertrag (lief per 31.12.2010 aus, Vertragsverhandlungen im Gang) (gekündigt per 31.12.2010) Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen AEPO-ARTIS (Association of European Performers’ Organisations) AEPO-ARTIS ist die politische Organisation der europäischen Verwertungsgesellschaften für die Rechte der ausübenden Künstlerinnen und Künstler. Sie verfügt über eigene Büros in Brüssel und vertritt die Interessen der Mitglieder bei den europäischen Behörden. AEPO-ARTIS organisiert regelmässige Seminare und Workshops, bei welchen aktuelle Rechtsentwicklungen direkt mit den zuständigen europäischen Beamten diskutiert werden können. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verwertungsgesellschaften treffen sich mehrmals jährlich in einer Expertengruppe, um aktuelle rechtliche und praktische Probleme zu besprechen und politische Stellungnahmen von AEPO-ARTIS vorzubereiten. Aktuelle Themen im Berichtsjahr waren die Implementierung der neuen EU-Richtlinien über Verwertungsgesellschaften und über die Verlängerung der Schutzfristen für Phonogramme, die gemeinsame Kampagne mit der Internationalen Musikerföderation FIM und dem Internationalen Schauspielerverband FIA für die Einführung eines zusätzlichen Vergütungsanspruchs für On Demand-Angebote im Audiovisionsbereich, die Entwicklung der Vergütungsmodelle für Privatkopien in Europa sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Bereich der öffentlichen Wiedergabe. 41 Internationale Kooperation IPD (International Performers’ Database) SWISSPERFORM ist Mitglied bei der internationalen Interpretendatenbank IPD. Die IPD ist ein Projekt des Dachverbands SCAPR. Die auf der Datenbank IPD gespeicherten Informationen dienen einer besseren internationalen Identifikation der Ausübenden und erleichtern die Verteilung unter den Gesellschaften. Der IPD gehören 46 (Vorjahr: 42) Verwertungsgesellschaften an. Insgesamt waren in der IPD Ende des Berichtsjahres 644‘252 (Vorjahr: 554‘416) Ausübende registriert. Die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Sicherstellung der Datenqualität (Konfliktbereinigungen und Deduplizierung) waren im Geschäftsjahr die Hauptthemen. Die Verantwortung für die an die IPD gelieferten Daten liegt bei den Mitgliedsgesellschaften. Zugang zu den Internationale Kooperation verschlüsselten Daten über Internet haben nur die an der IPD beteiligten Verwertungsgesellschaften. Nach dem 2012 abgeschlossenen Projekt IPD4 arbeitet SWISSPERFORM auch wieder aktiv an der Neuentwicklung der VRDB (Virtual Recording Database) mit, welche als internationale Austauschplattform für Audio-Aufnahmen und audiovisuelle Werke die internationale Kooperation weiter festigen wird. SCAPR (Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights) SCAPR ist der internationale Dachverband der Verwertungsgesellschaften für die Verwaltung der Rechte der Ausübenden. Er zählt 44 ordentliche und 8 ausserordentliche Mitgliedergesellschaften. Die «Legal Working Group» und die «Rights Administration Working Group» erlauben den Gesellschaften einen verbesserten Informationsfluss in Bezug auf die jeweils aktuellen nationalen Themen. Im Berichtsjahr standen insbesondere die folgenden Themen im Zentrum: die rechtlichen Grundlagen und die praktische Handhabung der Gegenseitigkeitsverträge, insbesondere das Vorgehen bei der Lösung von Mandatskonflikten, der Umgang mit praktischen Problemen bei der Geltendmachung von Forderungen im Namen von Klangkörpern (Orchester und Chöre); die neue EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, insbesondere die Frage der Anwendbarkeit auf Nicht-EU-Länder; die Implementierung der EU-Richtlinie über die Verlängerung der Schutzfristen für Phonogramme. SCAPR setzt ausserdem technische Standards für den gegenseitigen Austausch von Mitgliederinformationen. SWISSPERFORM ist in den Arbeitsgruppen für technische und rechtliche Themen aktives Mitglied. Die Rechte der ausländischen Produzierenden Ausländische Produzierende Phono Was die Ansprüche der ausländischen Produzierenden im Bereich Phono betrifft, so werden diese Berechtigten durch die schweizerischen Lizenznehmer oder Vertriebspartner vertreten. Die Verteilung erfolgt ab 2015 (für das Nutzungsjahr 2014) durch SWISSPERFORM selber und nicht mehr durch IFPI Schweiz, welche bisher im Auftrag von SWISSPERFORM die Vergütungen an die Phonoproduzenten verteilte. Ab dem Verteiljahr 2016 (Nutzungsjahr 2015) wird zudem von der marktanteilsbezogenen auf eine nutzungsbezogene Verteilung gewechselt. Aufgrund der bisherigen Verteilpraxis wurden keine Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Basierend auf dem neuen System wird SWISSPERFORM in Zukunft Gegenseitigkeitsverträge abschliessen. Ausländische Produzierende Audiovision In Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte der ausländischen Produzierenden im Bereich Audiovision besteht folgende Situation: Ihre Ansprüche aus verwandten Schutzrechten im Rahmen der Verwertung ihrer Filme in der Schweiz werden durch Wahrnehmungsverträge von SWISSPERFORM mit den entsprechenden ausländischen Verwertungsgesellschaften für Filmrechte geregelt. In der Schweiz werden die verwandten Schutzrechte für diese Berechtigtengruppe durch SWISSPERFORM und die Filmurheberrechte durch SUISSIMAGE verwaltet. 42 Internationale Kooperation Im Ausland werden die Filmurheber- sowie die verwandten Schutzrechte der Produzierenden, soweit das nationale Gesetz den Produzierenden eigene verwandte Schutzrechte einräumt, regelmässig durch die gleiche Verwertungsgesellschaft wahrgenommen und innerhalb der Gesellschaft auch nicht aufgeteilt. Daher sind die Vergütungen aus verwandten Schutzrechten, die den schweizerischen Produzierenden aufgrund von Nutzungen in anderen Ländern zustehen, nicht von den Vergütungen aus den Filmurheberrechten zu trennen. Die Zahlungen, die SUISSIMAGE aus den Gegenseitigkeitsverträgen mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften aus dem Ausland für schweizerische Audiovisionsproduzierende erhält, enthalten regelmässig unausgeschieden auch deren Anteil an verwandten Schutzrechten. SUISSIMAGE leitet diesen Anteil mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften der Filmproduzierenden einseitige Wahrnehmungsverträge ab. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Verträge abgeschlossen. Gegenseitigkeitgsverträge im Bereich Produzierende Audiovision per 31.12.2014: Deutschland Güfa, GWFF, VG Bild-Kunst, VGF Frankreich PROCIREP Kanada PACC Niederlande SEKAM Video Österreich VAM Polen SFP-ZAPA Schweden FRF-Video Schweiz AGICOA (vertritt Filmproduzenten aus verschiedenen Ländern) Slowakei SAPA (Memorandum of Understanding) Spanien EGEDA Tschechien FIPRO Ungarn FILMJUS, PRODJUS (Memorandum of Understanding) USA IFTA und einzelne MPA Mitglieder (Disney Enterprises, HBO u.a.) Vereinigtes Königreich ComPact Collections Internationale Kooperation jeweils direkt an die berechtigten Produzierenden weiter. Deshalb schliesst SWISSPERFORM in solchen Fällen Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen, deren Programme in der Schweiz weiterverbreitet werden, werden gemäss Vertrag zwischen dem Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen und SWISSPERFORM über die IRF abgegolten. Die IRF verteilt die ihr überwiesenen Gelder aufgrund des IRFinternen Verteilreglements an die berechtigten ausländischen Sendeunternehmen. Wie weiter oben angeführt verfügt die IRF über neue Reglemente betreffend Inlandverteilung und Auslandverteilung. Das Auslandreglement findet erstmals für die Verteilung 2015 (Jahresrechnung 2014) Anwendung. 43 Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke Nach Art. 48 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) ist es den schweizerischen Verwertungsgesellschaften erlaubt, einen Anteil der Tarifeinnahmen «zum Zweck der Sozialvorsorge und einer angemessenen Kulturförderung» zu verwenden. Vorausgesetzt wird die Zustimmung des obersten Organs der Gesellschaft, ausserdem besteht ein allgemeiner Konsens, dass der Abzug 10% der Tarifeinnahmen nicht überschreiten darf. Die Gelder werden in aller Regel durch Stiftungen verwaltet, wobei die Kontrolle der zweckgemässen Verwendung der Beträge durch die eidgenössische Stiftungsaufsicht erfolgt. Entsprechend fliessen 10% der Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM in verschiedene, rechtlich von SWISSPERFORM unabhängige KulturFonds für kulturelle und soziale Zwecke und Sozialinstitutionen. Zuwendungen der drei Stiftungen im Phonobereich, die CHF 50‘000.- überschreiten, werden von einem eigens bestellten Kuratorium überprüft (vgl. 1. Organe und Aktivitäten). Der 10%-Abzug des Jahres 2013 für kulturelle und soziale Zwecke wurde den Institutionen wie folgt zugewiesen: Phonobereich Total CHF 2'393'985.47 davon 35 % CHF 837'894.91 an die Schweizerische Interpretenstiftung SIS 35 % CHF 837'894.91 an die Stiftung Phonoproduzierende 30 % CHF 718'195.65 an die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz Audiovisionsbereich Total CHF 2'361'718.04 80% CHF 1'889'374.43 20% CHF 472'343.61 davon an die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision für Fürsorge-und Vorsorgezwecke an: Schweizerische Interpretenstiftung SIS Suisseculture Sociale 44 CHF 83'085.90 CHF 5'000.00 Fondation Artes et Comoedia CHF 118'085.89 CAST-Vorsorgestiftung CHF 206'803.86 Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA CHF 29'367.96 Schweizerische Stiftung für die Umschulung von darstellenden Künstlerinnen und Künstler CHF 30'000.00 Fonds für kulturelle und soziale Zwecke PR-Aktivitäten Solothurner Filmtage Im Januar 2014 wurden die dreizehnten Schweizer Fernsehfilmpreise verliehen und die Preisträger bereits zum vierten Mal an den Solothurner Filmtagen ausgezeichnet. SWISSPERFORM und ihre Kulturstiftung für Audiovision stifteten die Preissumme von insgesamt CHF 40‘000.zu gleichen Teilen jeweils für die beste Interpretation einer Haupt- und Nebenrolle. - Barbara Terpoorten: beste Hauptdarstellerin für ihre Rolle in der Fernsehserie «Der Bestatter», Snakefilm. - Jonathan Loosli: bester Hauptdarsteller für seine Rolle in «Dinu», Turnus Film AG, Catpics Coproductions AG. - Florence Quartenoud: beste Nebendarstellerin für ihre Rolle in der Fernsehserie «Port d‘Attache», Point Prod‘ S.A. - Leonardo Nigro: bester Nebendarsteller für seinen Auftritt in «Oro Verde», Amka Films Productions S.A. Die Preisverleihung fand am 26. Januar 2014 in der vollbesetzten Reithalle statt, die Verkündigung der Laudatios übernahm Charlotte Heinimann als Vertreterin von SWISSPERFORM und der Kulturstiftung. Nach der anschliessenden Vorführung eines Schweizer Films lud SWISSPERFORM Preisträger, Filmschaffende und Fonds für kulturelle und soziale Zwecke Folgende Ausübende wurden geehrt: Medien zum Apéro. Leonardo Nigro, Florence Quartenoud, Barbara Terpoorten und Jonathan Loosli © Solothurner Filmtage / Eduard Meltzer Des Weiteren war SWISSPERFORM Partnerin beim erstmals täglich stattfindenden Film-Brunch, zu welchem SUISSIMAGE und SSA einluden. Im Mittelpunkt standen informelle Begegnungen, bei denen der Informationsaustausch unter Filmschaffenden und Branchenvertretern gepflegt werden konnte. Am ersten Festivaltag zählte SWISSPERFORM in der gut besuchten Cafébar Barock zu den Gastgebern. Als Gesprächspartner anwesend waren Produzentin Anne Walser, Regisseur Alain Gsponer und Schauspieler Stefan Kurt, die am Vorabend mit der Premiere ihres Filmes «Akte Grüninger» die Solothurner Filmtage eröffnet hatten. 45 Fonds für kulturelle und soziale Zwecke m4music – das Popmusikfestival Die 17. Ausgabe des Popmusikfestivals m4music fand vom 27. bis 29. März 2014 in Lausanne und Zürich statt. Über 6‘600 Zuhörer und 850 Vertreter der nationalen und internationalen Musikbranche besuchten die Konzerte, die Demotape Clinic, die Panels. Neben internationalen Bands wie Broken Bells, Blood Red Shoes oder Left Boy standen auch wieder hochkarätige Schweizer Künstler wie Bonaparte oder Pablo Nouvelle auf den Bühnen im Schiffbau. Ein absolutes Novum am m4music war die von SWISSPERFORM initiierte Aussenbühne, die Showcase Stage. Am 28. und 29. März 2014 Fonds für kulturelle und soziale Zwecke bot diese Aussenbühne zehn Schweizer Bands eine Auftrittsmöglichkeit am m4music. Die Festivalorganisation und SWISSPERFORM schrieben sich auf die Fahne, die Schweizer Nachwuchsförderung weiter zu stärken. Das zahlreich erschienene Publikum setzte sich zu einem bedeutenden Teil aus Branchenprofis aus der ganzen Schweiz zusammen. Für die Bands ergaben sich so neue Kontakte und zum Teil sogar Konzertverpflichtungen. Neben der Showcase Stage lud SWISSPERFORM in Zusammenarbeit mit der SUISA am Freitagabend zum gut etablierten Professionals Apéro im BLOK ein. Bei dieser Gelegenheit trafen sich wiederum die unterschiedlichsten Vertreter der Musikbranche zu spannenden Gesprächen. Im Foyer des Schiffbaus standen Vertreter der Verwertungsgesellschaften SUISA und SWISSPERFORM interessierten Musikschaffenden und potenziellen Mitgliedern wiederum Red und Antwort. Showcase Stage am m4music 2014 © Lolek&Bolek 46 Fonds für kulturelle und soziale Zwecke Redesign Webseite Als letzter Baustein bei den Arbeiten zu einem Corporate Design von SWISSPERFORM stand anlässlich der Präsentation des neuen Logos die Umgestaltung der Webseite an. Die Webseite von SWISSPERFORM wurde einem gründlichen Redesign unterzogen und kommt nun übersichtlicher und klarer strukturiert daher. Wesentliche Veränderungen wurden auf der Startseite vorgenommen. Neben ansprechenden Teasern zu den News wurde auch ein neuer Veranstaltungskalender eingefügt. Der Bereich «MyPad», in welchem Personen aus unseren Gremien, Mitglieder, Politiker, Künstler, Wirtschaftsvertreter und weitere Kulturschaffende vorgestellt werden, hat ebenfalls einen prominenten Platz auf der Startseite erhalten. Die Anpassungen der Webseite sind in Zusammenarbeit mit internezzo ag, der Agentur für Online KommuFonds für kulturelle und soziale Zwecke nikation, umgesetzt worden. Screenshot Webseite - Redesign 2014 47 Fonds für kulturelle und soziale Zwecke Weitere PR-Aktivitäten 2014 Festival Tous Écrans Die langjährige Partnerschaft der Schweizerischen Kulturstiftung für Audiovision mit dem Festival Tous Écrans in Genf wurde auch 2014 erfolgreich weitergeführt. Das von der Kulturstiftung grosszügig unterstützte Festival ist ein wichtiges Fenster für die Präsenz von SWISSPERFORM in der französischen Schweiz. Durch die Konzentration des Festivals auf eine neue und einzige Spielstelle, das wunderschöne «Maison communale de Plainpalais» im Jugendstil mit dem Theater Pitoëff und mehreren Sälen, konnte die Visibilität von Fonds für kulturelle und soziale Zwecke SWISSPERFORM 2014 noch besser in Szene gesetzt werden. Swiss Music Awards Anlässlich der 7. Ausgabe feierten die Swiss Music Awards eine gelungene Première an neuem Spielort. Durch die Durchführung im Zürcher Hallenstadion war die Live-Show für eine breite Öffentlichkeit zugänglich. SWISSPERFORM als Mitglied des Vereins Press Play arbeitete im Vorfeld der Swiss Music Awards eng mit der Organisation zusammen. Diese Kooperation mit IFPI Schweiz, der SUISA und dem Veranstalterverband SMPA soll gewährleisten, dass der wichtigste Musikpreis der Schweiz breit abgestützt ist und die Förderung der Schweizer Popmusik im Allgemeinen intensiviert wird. Swiss Track 2014 SWISSPERFORM ist neuer Partner dieser aussergewöhnlichen Veranstaltung. Mit dem Swiss Track fördern der Verein Street Parade, die SUISA und SWISSPERFORM den Nachwuchs in der elektronischen Musik. Der Wettbewerb hat über die Jahre an grosser Akzeptanz bei Künstlern, DJs, Produzenten und der Musikindustrie gewonnen, weshalb SWISSPERFORM auch an zukünftigen Engagements in diesem Bereich interessiert ist. respect ©opyright! - Eine Schulveranstaltung zum Urheberrecht! Das Jahr 2014 war ein Rekordjahr für das Schulprojekt. Noch nie seit dem Start des Projekts wurden so viele Schulen besucht. Insgesamt durfte das respect ©opyright!-Team vor mehr als 5‘100 Schülerinnen und Schülern die Thematik des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte erläutern. SWISSPERFORM hat einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung der Schulveranstaltung geleistet und wird sich auch weiterhin für eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler zu Gunsten des Kunstschaffens landesweit einsetzen. 48 Aufsichtsbehörden 8. Aufsichtsbehörden Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE Das alljährliche «Frühjahrstreffen» beim IGE fand am 30. April in Bern statt. Neben den fünf Verwertungsgesellschaften nahmen verschiedenste Verbände und Firmen teil, die im Bereich Urheber- bzw. Leistungsschutzrecht tätig sind. Auf der Tagesordnung standen Referate zu folgenden Themen: - Le droit à rémunération équitable. Développements en Europe (Dominique Diserens, Impressum) - Lichtbildschutz (Christoph Schütz) - Durchsetzung von Schranken im digitalen Umfeld (Peter Mosimann, DUN) - Urheberrechtsanmassung – Copyfraud (Hartwig Thomas, Verein Digitale Allmend) Das traditionsgemässe Herbsttreffen zwischen dem IGE und den Verwertungsgesellschaften wurde 2014 IGE 2013, die Gemeinsame Strategie der CH-Verwertungsgesellschaften, die AGUR12-Empfehlungen, die aktuellen parlamentarischen Vorstösse sowie den EU-Richtlinienentwurf zu den Verwertungsgesellschaften. Das IGE informierte ausserdem über den Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur «Aufsicht über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften» durch das IGE (siehe dazu nachfolgenden Bericht). Aufsichtsbehörden ausnahmsweise im Frühjahr durchgeführt. Der Informationsaustausch betraf die Aufsichtstätigkeit des Aufsicht über Aufsicht Die Eidgenössische Finanzkontrolle führte im Arbeitsstunden der Aufsichtstätigkeit zu plausibi- Februar 2014 eine Revision beim Eidgenös- lisieren.» Das IGE kündigte daraufhin an, zukünftig sischen Institut für Geistiges Eigentum durch. nicht nur die Erteilung von Bewilligungen für die Geprüft wurde die Aufsicht über die Verwert- Genehmigung der Geschäftsberichte und der Re- ungsgesellschaften. glementsänderungen, sondern auch in anderen Die Finanzkontrolle erstellte zuhanden der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte einen Prüfbericht. Insgesamt stellte die EFK der Aufsicht des IGE ein gutes Zeugnis aus. Der Bericht ent- Bereichen anfallende Kosten den Gesellschaften in Rechnung zu stellen. Vor der allfälligen Einführung dieser Änderung sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu klären. hält vier Handlungsempfehlungen, wovon zwei Eine zweite Handlungsempfehlung betrifft die Wirt- Auswirkungen auf die Verwertungsgesellschaften schaftlichkeit bzw. Angemessenheit der Verwaltungs- haben. kosten. Die EFK stellte fest, dass eine gesetzliche Be- Eine erste betrifft die Verrechnung des Aufwands durch das IGE. Die EFK stellte fest: «Der Kostenstelle Urheberrecht werden jährlich knapp 800‘000 Franken belastet. Den Kosten stehen Einnahmen aus Gebührenerhebungen von jährlich rund 25‘000 bis 30‘000 Franken gegenüber. Aufgrund der Pflichtenbeschreibungen der Mitarbeitenden müsste die verrechenbare Aufsichtstätigkeit höhere Einnahmen generieren. Das IGE wird ersucht, die verrechenbaren grenzung des Verwaltungskostensatzes nicht zielführend wäre. Der latenten Infragestellung der Verhältnismässigkeit der ausgewiesenen Verwaltungskosten sollte sachorientiert begegnet werden. Als geeignetes Mittel erachtet die EFK die Untersuchung der Angemessenheit der Kosten im Rahmen einer Kostenanalyse. Das IGE und die Verwertungsgesellschaften begrüssen diese Empfehlungen. Die Umsetzung der Verwaltungskostenanalyse wird 2015 erfolgen. 49 Aufsichtsbehörden Rechenschaftsbericht 2013 Das IGE prüft im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Verwertungsgesellschaften. Deren Jahresrechnungen unterliegen dabei einer Plausibilitätsprüfung durch die Aufsichtsbehörde. Hierzu sind die Verwertungsgesellschaften verpflichtet, dem IGE jährlich einen Geschäftsbericht zukommen zu lassen, welcher dahingehend geprüft wird, ob er einer guten Corporate Governance entspricht. Der Geschäftsbericht 2013 von SWISSPERFORM wurde dem IGE mit Schreiben vom 2. September 2014 unterbreitet. Die Genehmigung durch die Aufsicht erfolgte am 10. März 2015. Fürstentum Liechtenstein SWISSPERFORM nimmt auch in Liechtenstein diejenigen Leistungsschutzrechte wahr, für welche die Kollektivverwertung vorgesehen ist. Grundlage für die Tätigkeit von SWISSPERFORM ist eine von der Regierung des Aufsichtsbehörden Fürstentums Liechtenstein erteilte Konzession. Sämtliche in der Schweiz genehmigten gemeinsamen Tarife der Verwertungsgesellschaften werden dem zuständigen Amt in Liechtenstein ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt. Schutzfristverlängerung in Liechtenstein Das Fürstentum Liechtenstein hat die EU- Folgende flankierende Massnahmen sind vorge- Schutzfristenrichtlinie umgesetzt. Das liech- sehen: tensteinische Urheberrechtsgesetz sieht neu eine Schutzdauer von 70 Jahren für die Rechte der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern vor. Zusätzliche jährliche Vergütung (Art. 41a Abs. 1-4 URG-FL) Interpreten, welche mit einer einmaligen Pauschalsumme abgefunden wurden, erhalten im Die EU erliess 2011 eine Richtlinie über die Schutz- Anschluss an das 50. Jahr nach der rechtmässigen dauer des Urheberrechts und der verwandten Schutz- Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe des rechte. Diese enthält unter anderem eine Verlänger- Tonträgers, bei dem sie mitgewirkt haben, einen ung der Schutzfrist auf 70 (bisher 50) Jahre für Anspruch auf eine zusätzliche (jährliche) Vergütung die Inhaber von verwandten Schutzrechten an Au- bis zum Ablauf der verlängerten Schutzfrist. Der dioaufnahmen (nicht erfasst sind Audiovisions- Produzent muss deshalb 20% der Einnahmen, die aufnahmen). Die EU-Richtlinie sieht verschiedene während des Vorjahres des Auszahlungsjahres für flankierende Massnahmen vor, damit die Interessen Vervielfältigung, Vertrieb und Zugänglichmachung der betroffenen Audiointerpreten bestmöglich ge- des betreffenden Tonträgers erzielt wurden, in wahrt werden können. einen «Fonds» einbringen. Die Verteilung der zusätzlichen Vergütung fällt in die ausschliessliche Der liechtensteinische Landtag hat am 8. Mai 2014 Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften. das Gesetz über das Urheberrecht und die verwandten 50 Schutzrechte (URG) entsprechend der EU-Richtlinie Die in Liechtenstein zuständige Verwertungsgesell- abgeändert und per 1. September 2014 in Kraft ge- schaft ist SWISSPERFORM. Da die Regelung aus- setzt. Dabei hat der Landtag die flankierenden Mass- schliesslich Liechtenstein betrifft (die Schweiz hat nahmen im liechtensteinischen Urheberrecht mehr die Richtlinie nicht umgesetzt), ist von einer kleinen oder weniger wörtlich aus der EU-Richtlinie über- Zahl von Betroffenen und entsprechend geringen nommen. Ansprüchen auszugehen. Aufsichtsbehörden SWISSPERFORM wird die Vorgabe in Absprache mit schränkten Genuss der verlängerten Schutzdauer der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Amt für kommen. Im Hinblick auf bestehende Produzenten- Volkswirtschaft, folgendermassen umsetzen: Vor der verträge bedeutet dies, dass Phonoproduzenten bis Auszahlung der Vergütungen an die Phonopro- zum Ablauf der verlängerten Schutzfrist die dem duzenten Interpreten vertraglich geschuldeten Vergütungen eine jährliche Rückstellung in Höhe von CHF 10‘000.- für allfällig anfallende Zu- ohne satzvergütungen gemacht. Die Rückstellung wird ausbezahlen müssen. im Folgejahr in Höhe der nicht verwendeten Zahlung aufgelöst und nachträglich an die Produzenten verteilt. Der Vorschlag wurde von beiden Aufsichtsbehörden gutgeheissen und 2014 erstmals (pro rata) umgesetzt. Eine entsprechende Publikation, insbesondere die notwendigen Informationen für allfällig betroffene Phonointerpreten, findet sich auf der SWISSPERFORM Website. mit denen vorgängig vereinbarte) Abzüge «use it or lose it» – Klausel (Art. 37 Abs. 5 URG-FL) Sofern der Produzent 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe des Tonträgers keine Kopien in ausreichender Menge zum Verkauf angeboten bzw. Kopien so zugänglich gemacht hat, dass Personen orts- und zeitunabhängig darauf zugreifen können, soll jeder Interpret die Möglichkeit haben, den Vertrag mit dem Produzenten zu künden. «clean slate» – Klausel (Art. 41a Abs. 5 URG-FL) Interpreten, (allfällig statt einer Bei mehreren Beteiligten genügt ein einziger Inter- einmaligen pret, der von diesem Recht Gebrauch macht. Vo- Pauschalentschädigung wiederkehrende Zahlungen raussetzung für die Gültigkeit einer solchen Kün- vereinbart wurden, soll im Anschluss an das 50. Jahr digung ist, dass der Produzent nicht innerhalb nach der rechtmässigen Veröffentlichung bzw. öffent- eines Jahres seit Mitteilung des Interpreten eine lichen Wiedergabe des Tonträgers ein Neustart der beiden gewünschten Nutzungshandlungen doch ermöglicht werden. So sollen sie in den uneinge- noch vornimmt. Aufsichtsbehörden wird 51 Jahresrechnung 2014 9. Jahresrechnung 2014 Bilanz per 31.12.2014 und Vorjahr Aktiven 2014 Vorjahr CHF CHF 71'991'486.35 66'735'245.80 Wertschriften 3'931'730.00 3'931'730.00 Debitoren 1'857'157.03 1'478'433.21 Darlehen: Verein Press Play/Vorjahr ISAN Berne 15'000.00 30'334.00 Verrechnungssteuerguthaben 67'312.68 67'516.76 Mietkaution 75'705.41 75'648.67 Aktive Rechnungsabgrenzung 44'739.18 34'951.72 72'246.13 111'468.69 1'734'814.60 1'842'176.63 Mobilien 23'772.00 25'685.17 EDV-Anlage/Büromaschinen 28'939.73 36'998.10 79'842'903.11 74'370'188.75 Jahresrechnung 2014 Flüssige Mittel inkl. Festgeldanlagen Aktivierung zuteilbare Kosten: - auf Tarifen ohne Einnahmen - auf Verteilung Berechtigtengruppen Total Aktiven Passiven 2014 Vorjahr CHF CHF 2'003'036.10 1'884'205.12 72'001'990.06 66'325'525.41 4'868'868.52 4'755'703.51 -Prozessrisiko 314'383.35 0.00 - EDV-Verteilung Ausübende 550'696.17 1'296'290.98 -Ferien/Überstunden 63'616.36 77'523.20 Passive Rechnungsabgrenzung 40'312.55 30'940.53 79'842'903.11 74'370'188.75 Kreditoren: - MwSt und Diverse Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten Schulden gegenüber Fonds Rückstellungen: Total Passiven 52 Jahresrechnung 2014 Erfolgsrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 und Vorjahr Aufwand 2014 Vorjahr CHF CHF 41'868'918.19 40'817'042.06 201'979.53 374'196.17 42'070'897.72 41'191'238.23 -Delegiertenversammlung 34'980.31 39'156.20 -Vorstand 72'800.00 69'800.00 -Vorstandsausschuss 18'600.00 18'000.00 149'700.00 123'300.00 11'597.69 14'432.64 2'241'426.11 2'138'247.23 167'496.91 163'227.33 Kapitalaufwand 46'888.72 44'642.79 Abschreibungen 24'629.69 25'636.23 EDV-Kosten 88'299.24 126'771.63 7'986.03 9'296.83 514'186.19 512'213.76 20'420.00 17'800.00 8'153.45 10'784.00 97'415.84 99'628.45 119'544.50 179'649.10 - URG-Revision Berechtigtengruppen 44'274.34 118'167.01 - Ausgelagerte Beratung (SIG) 60'000.00 100'000.00 Suissimage - Verteilung Produzierende Audiovision 50'000.00 51'625.00 Suissimage - Verteilung Ausübende Audiovision 50'000.00 51'625.00 7'000.00 75'000.00 33'210.52 0.00 1'702.30 1'698.40 0.00 38'498.10 29'856.22 0.00 45'971'065.78 45'220'437.93 Weiterzuleitende Einnahmen 2014 Weiterzuleitende Auslandeinnahmen 2014 -Fachgruppen/Kuratorium - Spesen Organe und Kommissionen Personalaufwand Raumaufwand Einrichtungen/Mobilien/Büromaschinen Büro- und Verwaltungsaufwand Revisionsaufwand Jahresrechnung 2014 Organe und Kommissionen: Externe Aufträge: -allgemeine - betr. Fachgruppen - betr. Tarife IFPI - Verteilung Produzierende Phono Abklärung Aufbau gemeinsames Verteilsystem, APH und PPH Steuern Ausserordendlicher Aufwand: - SWISSPERFORM Jubiläum - SWISSPERFORM Retraite Total Aufwand 53 Jahresrechnung 2014 Ertrag 2014 Vorjahr CHF CHF Tarifeinnahmen 2014 50'749'000.37 49'580'054.14 - abzüglich Inkassospesen Schwestergesellschaften -2'060'315.27 -2'023'019.43 Bruttotarifeinnahmen 48'688'685.10 47'557'034.71 - abzüglich 10 % Zuweisung an Fonds -4'868'868.52 -4'755'703.51 43'819'816.58 42'801'331.20 201'979.53 374'196.17 44'021'796.11 43'175'527.37 18'323.65 6'884.18 1'734'814.60 1'842'176.63 192'389.72 193'067.45 3'741.70 2'782.30 45'971'065.78 45'220'437.93 Auslandeinnahmen 2014 Aktivierung zuteilbarer Kosten: - auf Tarifen ohne Einnahmen Jahresrechnung 2014 - auf Verteilung Berechtigtengruppen Wertschriften- und Zinsertrag Übriger Ertrag Total Ertrag Erläuterungen zur Jahresrechnung 2014 Risikobeurteilung / IKS Die interne Kontrolle der Geschäftstätigkeit von SWISSPERFORM erfolgt im Jahr 2014 wie bisher durch die Organe des Vereins, also durch die Delegiertenversammlung, den Vorstand, den Vorstandsausschuss, die Fachgruppen, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle. Die Prüfung der Jahresrechnung wird durch eine ordentliche Revision vorgenommen. Zusätzlich erfolgt aufgrund Art. 727 ff. des Obligationenrechts (OR) nach bisherigem Recht die Prüfung durch die Revisionsstelle, ob ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht und gelebt wird. Der Vorstand setzt sich periodisch mit der Risikolage von SWISSPERFORM auseinander. Im Weiteren hat der Vorstand eine IKS-Matrix verabschiedet und die Geschäftsleitung mit der Umsetzung bzw. der regelmässigen Wiedervorlage der IKS-Dokumentation beauftragt. Die Risikobeurteilung / IKS dient der Sicherstellung einer korrekten und transparenten finanziellen Berichterstattung sowie der Dokumentation interner Abläufe und der Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben. Grundsätze der Rechnungslegung 2014 SWISSPERFORM untersteht den gesetzlichen Vorschriften von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Ab 1. Januar 2013 trat das neue Rechnungslegungsrecht (OR) mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren in Kraft. Die Buchführung und Rechnungslegung entspricht den allgemeinen Vorschriften über die kaufmännische Buchführung von Art. 957 ff. OR nach bisherigem Recht. Die Wertansätze entsprechen den Vorschriften von Art. 960 OR nach bisherigem Recht. Darstellung und Bewertungen in den einzelnen Bereichen der Jahresrechnung werden nachfolgend kurz beschrieben: 54 Jahresrechnung 2014 Zur Bilanz: -Das Umlaufsvermögen umfasst Liquidität angelegt auf Bankkonten, in Wertschriften, Fest- und Termin gelder zum Nominalwert in die Bilanz eingestellt, kurzfristige Forderungen sowie Abgrenzungen. -Das Anlagevermögen umfasst die zur Ausübung der Geschäftstätigkeit erforderlichen Betriebsmittel wie Informatik, Mobiliar und Büromaschinen. -Das Fremdkapital umfasst noch nicht beglichene Rechnungen, bilanziert zum Nominalwert, sowie weiter zuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten, Schulden gegenüber Fonds, Rückstellungen und Ab grenzungen, bemessen nach dem geschätzten Betrag der künftigen Geldabflüsse. Es gelten die folgenden Bewertungsgrundsätze für: - Wertschriften im Umlaufsvermögen: Wertschriften werden zu Anschaffungskosten oder zu einem allenfalls tieferen Marktwert bewertet. - Sachanlagen: siehe nachfolgende Hinweise in «Zur Bilanz» - Immaterielle Anlagen: Es sind keine immateriellen Anlagen vorhanden. Zum Bilanzstichtag des Berichts- und Vorjahres bestanden weder Eigentumsbeschränkungen noch sonstige Einschränkungen der Verfügungsrechte wie z.B. Verpfändungen. Auch bestanden keine vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb von Anlagen. Zur Bilanz Jahresrechnung 2014 - Bewertungsvorschriften bei Spezialgesetzen: Es gibt keine speziellen Vorschriften. Aktiven Die flüssigen Mittel im Betrage von total CHF 71‘991‘486.35 setzen sich zusammen aus den Saldi der Kasse CHF 1‘887.05, des Postcheckkontos CHF 16‘554.50, des Sparkontos CHF 4‘342.05 und des E-Sparkontos bei der PostFinance CHF 492‘692.95, der Bankkonti Credit Suisse, Baden Kontokorrent CHF 2‘403‘665.49, CS Cash Deposit CHF 10‘004‘460.62, CS Cash Deposit «Promo Account» CHF 14‘000‘530.84, CS Festgeldanlage CHF 3‘000‘000.00, Zürcher Kantonalbank, Zürich CHF 30‘017‘869.70, Raiffeisenbank, Zürich CHF 12‘197.40, Raiffeisenbank Anlagekonto CHF 9‘037‘285.75 und Raiffeisenbank Termingeldanlage CHF 3‘000‘000.00. Der Wertschriftenbestand bei der CS beträgt CHF 3‘931‘730.00. Auf dem Debitorenkonto sind im Jahr 2015 bezahlte Schlussrechnungen für die Tarife GT 1, GT 1 Erstverbreitung, GT 2a, GT 2b, GT 4e, GT S Werbefenster inkl. MwSt von CHF 1‘857‘157.03. Im Berichtsjahr wurden von den Debitoren CHF 304‘714.21 abgeschrieben. Der Restbetrag von CHF 30‘334.00 des an ISAN Berne gewährten zinsfreien Darlehens wurde vollständig abgeschrieben. Dem Verein Press Play wurde ein zinsfreies Darlehen von CHF 15‘000.00 als Sanierungsbeitrag gewährt. Das Verrechnungssteuerguthaben in der Höhe von CHF 67‘312.68 wurde bereits zurückgefordert. Die Mietzinskaution beträgt inklusive Zinsen CHF 75‘705.41. Die aktive Rechnungsabgrenzung von total CHF 44‘739.18 setzt sich zusammen aus vorausbezahlten Kreditorenrechnungen (CHF 5‘066.18) und diversen Guthaben (CHF 39‘673.00). Die Aktivierung zuteilbarer Kosten in der Höhe von CHF 72‘246.13 betrifft Tarifkosten des GT 3a Zusatz, GT 10, GT 11 und GT 13, die wegen fehlender Einnahmen noch nicht verrechnet werden konnten. 55 Jahresrechnung 2014 Die aktivierten zuteilbaren Kosten 2014 zulasten der Berechtigtengruppen setzen sich wie folgt zusammen: Produzierende Phono CHF 322‘869.35 Produzierende Audiovision CHF 104'914.48 Ausübende Phono CHF 990'530.33 Ausübende Audiovision CHF 317'761.69 Ausländische Gesellschaft Screen Actors Guild - CHF 1'261.25 CHF 1'734'814.60 Die Sachanlagen werden linear (Abschreibung vom Anschaffungswert) abgeschrieben und in der Erfolgsrechnung unter Abschreibungen aufgeführt. Die Aktivierungsgrenze liegt bei CHF 1‘000.00. Die Mobilien werden zu Anschaffungskosten von CHF 53‘248.15 bewertet, vermindert durch die kumulierte Abschreibung (Wertberichtigung) von CHF 29‘476.15. Dies ergibt einen Buchwert von CHF 23‘772.00, wobei die Nutzungsdauer auf 8 Jahre festgelegt ist. Jahresrechnung 2014 Die EDV Hardware/Software und die Büromaschinen werden zu Anschaffungskosten von CHF 107‘596.21 bewertet, vermindert durch die kumulierte Abschreibung (Wertberichtigung) von CHF 78‘656.48. Dies ergibt einen Buchwert von CHF 28‘939.73, wobei die Nutzungsdauer auf 5 Jahre festgelegt ist. Passiven Die Kreditoren von total CHF 2‘003‘036.10 setzen sich aus offenen Kreditorenrechnungen, Mehrwertsteuerschuld und Guthaben einzelner berechtigter Ausübender (aus SWISSPERFORM-Verteilungen) zusammen, die noch nicht überwiesen werden konnten: Offene Kreditorenrechnungen per 31.12.2014 Mehrwertsteuerschuld per 31.12.2014 Guthaben Ausübende Guthaben aus Auslandszahlungen CHF 94'477.00 CHF 1'353'767.10 CHF 10'056.69 CHF 544'735.31 CHF 2'003'036.10 Die an die Berechtigtengruppen zur Grobverteilung weiterzuleitenden Tarifeinnahmen 2014 betragen CHF 41‘868‘918.19. Aus dem Ausland sind CHF 201‘979.53 eingegangen. Insgesamt stehen den Berechtigten CHF 72‘001‘990.06 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Weiterzuleitende Einnahmen 2014 CHF 41'868'918.19 Unverteilte Gelder aus den Vorjahren CHF 30'133'071.87 CHF 72'001'990.06 (deren Empfänger noch nicht ermittelt werden konnten) An die Berechtigten wurden im Jahr 2014 CHF 34‘736‘891.98 ausbezahlt. Aus den Auslandeinnahmen wurden CHF 246‘523.98 an diverse Berechtigte weitergeleitet. Die noch unverteilten Guthaben aus den Vorjahren in der Höhe von CHF 30‘133‘071.87 betreffen Beträge für inländische und ausländische Ausübende sowie der Produzierenden Audiovision. Den Kultur- und Sozialfonds wurde per Ende 2014 ein Betrag von CHF 4‘868‘868.52 zugewiesen. Für das Prozessrisiko von GT 12 wurde im Jahr 2014 eine Rückstellung Prozessrisiko aus den Einnahmen 2013 von CHF 314‘383.35 gebildet. 56 Jahresrechnung 2014 Der Anteil der Ausübenden Audiovision von CHF 758‘942.10 an der Rückstellung EDV-Verteilung Ausübende wurde auf ein neu gebildetes Konto, angegliedert bei den «unverteilten Guthaben aus Vorjahren», übertragen. Die Rückstellung EDV-Verteilung Ausübende beinhaltet somit nur noch den Anteil der Ausübenden Phono von CHF 550‘696.17. Die Rückstellung Ferien/Überstunden konnte 2014 um CHF 13‘906.84 auf CHF 63‘616.36 reduziert werden. Die passive Rechnungsabgrenzung von CHF 40‘312.55 setzt sich aus Rechnungen für das Jahr 2014, welche im 2015 bezahlt wurden (CHF 23‘989.69) und Löhnen, welche 2015 für Leistungen im Jahr 2014 bezahlt wurden (CHF 16‘322.86), zusammen. Zur Erfolgsrechnung Die Bruttotarifeinnahmen aus verwerteten Rechten betragen für das Jahr 2014 CHF 48‘688‘685.10. Dieser Betrag beinhaltet Nachzahlungen von GT 4e der Periode 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2014 (CHF 1‘461‘315.24). Wertschriften- und Zinsertrag CHF 192'389.72 Abzüglich anteilmässig aufgeteilte Depot- und Bankspesen - CHF 10'574.55 CHF 181'815.17 Dieser Betrag wurde den Berechtigtengruppen im Verhältnis zu den Zinseinnahmen auf ihren Reserven wie folgt gutgeschrieben: Ausübende Phono Jahresrechnung 2014 Von den Bruttotarifeinnahmen werden 10% (CHF 4‘868‘868.52) für Kultur- und Sozialfonds abgezogen. CHF 119'086.06 Ausübende Audiovision CHF 41'192.99 Produzierende Audiovision CHF 21'536.12 CHF 181'815.17 Der Verwaltungsaufwand für das Jahr 2014 abzüglich übriger Ertrag sowie verrechneter Tarifkosten der Vorjahre, beträgt insgesamt CHF 3‘838‘880.15 (Vorjahr CHF 3‘992‘653.22) und macht 7.88% der Bruttotarifeinnahmen aus (Vorjahr 8.40%). Die den einzelnen Tarifen zuteilbaren Kosten in der Höhe von CHF 274‘457.01 wurden direkt von den entsprechenden Tarifeinnahmen abgezogen. Die spezifischen Kosten für die Berechtigtengruppen der Ausübenden Phono, Ausübenden Audiovision, Produzierenden Audiovision und Produzierenden Phono von CHF 1‘736‘075.85 sowie die Verrechnung der ausländischen Gesellschaft Screen Actors Guild (SAG) von CHF 1‘261.25 wurden aktiviert und werden den Verteilsummen 2014 abgezogen. Die Position Personalaufwand setzt sich zusammen aus CHF 1‘854‘147.85 für Bruttogehälter (Vorjahr CHF 1‘699‘882.00) und gesamthaft CHF 376‘497.39 für Sozialleistungen (Vorjahr CHF 343‘977.02), wovon CHF 187‘050.55 für Personalvorsorge (Vorjahr CHF 173‘735.03), zudem CHF 10‘780.87 für Personalnebenaufwand (Vorjahr CHF 94‘388.21) inkl. Auflösung Rückstellung für nicht bezogene Ferien und Überstunden von CHF 13‘906.84 (Vorjahr Bildung von CHF 77‘523.20). Dies ergibt einen Personalaufwand von total CHF 2‘241‘426.11 (Vorjahr CHF 2‘138‘247.23). Die Entschädigung für die Mitglieder von Vorstand, Vorstandsausschuss, Fachgruppen und Kuratorium betrug 2014 total CHF 241‘100 (Vorjahr CHF 211‘100.00). Das Salär für den Direktor belief sich auf CHF 205‘424.00 (Vorjahr CHF 205‘573.00), die Gesamtvergütung für die drei Mitglieder der Direktion auf CHF 520‘787.00 (Vorjahr CHF 517‘334.00). Da gemäss Statuten sämtliche Verwaltungskosten mit den Einnahmen verrechnet werden, ergibt sich eine ausgeglichene Bilanz. 57 Jahresrechnung 2014 Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2014 (ohne MwSt) Tarif Tarifeinnahmen in CHF Inkassospesen Schwestergesellschaften Bruttoeinnahmen SWISSPERFORM 10 % an Fonds GT 1 22'940'894.49 -458'817.89 22'482'076.60 -2'248'207.66 41'361.59 -827.24 40'534.35 -4'053.44 GT 2a GT 2b 495'194.24 -9'903.87 485'290.37 -48'529.04 GT 3a Radio 5'039'574.55 -461'009.15 4'578'565.40 -457'856.54 GT 3a TV 1'644'858.23 -150'756.95 1'494'101.28 -149'410.13 GT 3b TT Schiffe, Bahnen, Reklame Lautspr.wagen, Schausteller 13'030.95 -1'794.55 11'236.40 -1'123.64 GT 3b TT/TBT Reisecars 30'624.24 -4'655.61 25'968.63 -2'596.86 GT 3b TT/TBT Flugzeuge 44'274.00 -6'090.41 38'183.59 -3'818.36 GT 3c Jahresrechnung 2014 GT C -248.50 1'408.14 -140.81 -4'014.19 25'166.73 -2'516.67 GT E 60'014.25 -8'255.67 51'758.58 -5'175.86 GT H 683'952.58 -94'085.78 589'866.80 -58'986.68 GT Hb 387'295.51 -53'277.09 334'018.42 -33'401.84 GT HV 31'352.34 -4'312.89 27'039.45 -2'703.95 GT K 613'552.16 -83'190.17 530'361.99 -53'036.20 GT L 186'112.81 -25'602.02 160'510.79 -16'051.08 24'434.49 -3'361.25 21'073.24 -2'107.32 1'610.06 -221.48 1'388.58 -138.86 19'966.66 -2'746.65 17'220.01 -1'722.00 7'761.81 -1'067.73 6'694.08 -669.41 11'822.77 -236.44 11'586.33 -1'158.63 GT MA GT T TT GT T TBT GT Z GT 4 LKV Audio GT 4 LKV Video 19'008.09 -380.16 18'627.93 -1'862.79 GT 4 LTV CD-R 135'153.53 -2'703.07 132'450.46 -13'245.05 GT 4 LTV DVD 356'851.74 -7'137.03 349'714.71 -34'971.47 GT 4d Audio 315'200.92 -6'304.02 308'896.90 -30'889.69 GT 4d Video 350'385.47 -7'007.71 343'377.76 -34'337.78 GT 4e 1'491'138.00 -29'822.76 1'461'315.24 -146'131.52 GT 4f 622'967.23 -12'459.34 610'507.89 -61'050.79 GT 7 Audio 21'334.51 -640.03 20'694.48 -2'069.45 GT 7 Video 426'690.24 -12'800.71 413'889.53 -41'388.95 GT 9 GT 12 280'249.45 -16'814.97 263'434.48 -26'343.45 3'561'704.37 -106'851.13 3'454'853.24 -345'485.32 GT 5 Audio 149.04 -102.40 46.64 -4.66 GT 5 Video 31'082.40 -24'945.10 6'137.30 -613.73 GT 6 TT 10'842.53 -1'626.38 9'216.15 -921.62 GT 6 TBT 52'693.91 -7'904.09 44'789.82 -4'478.98 109'925.92 -2'198.52 107'727.40 -10'772.74 GT 1 Erstverbreitung Zusatzeinnahmen effektiv GT 1 Erstverbreitung 84'314.42 -1'686.28 82'628.14 -8'262.81 Tarif A Radio 5'970'289.11 0.00 5'970'289.11 -597'028.91 Tarif A TV 1'080'000.00 0.00 1'080'000.00 -108'000.00 GT S Radio 2'894'682.57 -398'197.90 2'496'484.67 -249'648.47 229'980.16 -31'636.49 198'343.67 -19'834.37 GT S TV GT S WF 289'539.96 0.00 289'539.96 -28'954.00 GT Y 106'291.51 -14'621.65 91'669.86 -9'166.99 50'749'000.37 -2'060'315.27 48'688'685.10 -4'868'868.52 Summe 58 1'656.64 29'180.92 Nettoeinnahmen SWISSPERFORM zuteilbare Tarifkosten 2014 Einnahmen nach Abzug tarifspez. Kosten Anteil an allg. Verwaltungskosten Weiterzuleitende Einnahmen 2014 20'233'868.94 -207.55 20'233'661.39 -774'099.44 19'459'561.95 36'480.91 -0.30 36'480.61 -1'395.67 35'084.94 436'761.33 -1'542.15 435'219.18 -16'709.44 418'509.74 4'120'708.86 -8'799.48 4'111'909.38 -157'648.47 3'954'260.91 1'344'691.15 -2'773.52 1'341'917.63 -51'444.67 1'290'472.96 10'112.76 -5.63 10'107.13 -386.89 9'720.24 23'371.77 -1.53 23'370.24 -894.15 22'476.09 34'365.23 0.00 34'365.23 -1'314.73 33'050.50 1'267.33 -33.57 1'233.76 -48.49 1'185.27 22'650.06 0.00 22'650.06 -866.54 21'783.52 46'582.72 0.00 46'582.72 -1'782.14 44'800.58 530'880.12 -8'500.00 522'380.12 -20'310.20 502'069.92 300'616.58 0.00 300'616.58 -11'500.87 289'115.71 24'335.50 0.00 24'335.50 -931.02 23'404.48 477'325.79 0.00 477'325.79 -18'261.34 459'064.45 144'459.71 -500.00 143'959.71 -5'526.68 138'433.03 18'965.92 0.00 18'965.92 -725.59 18'240.33 1'249.72 0.00 1'249.72 -47.81 1'201.91 15'498.01 0.00 15'498.01 -592.92 14'905.09 6'024.67 0.00 6'024.67 -230.49 5'794.18 10'427.70 -4.69 10'423.01 -398.94 10'024.07 16'765.14 -11.36 16'753.78 -641.39 16'112.39 119'205.41 -73.72 119'131.69 -4'560.51 114'571.18 314'743.24 -194.74 314'548.50 -12'041.32 302'507.18 278'007.21 -197.35 277'809.86 -10'635.89 267'173.97 309'039.98 -141.28 308'898.70 -11'823.13 297'075.57 1'315'183.72 -125'217.30 1'189'966.42 -50'315.78 1'139'650.64 549'457.10 -24'029.54 525'427.56 -21'020.91 504'406.65 18'625.03 0.00 18'625.03 -712.55 17'912.48 372'500.58 0.00 372'500.58 -14'250.98 358'249.60 237'091.03 -45.35 237'045.68 -9'070.54 227'975.14 3'109'367.92 -617.00 3'108'750.92 -118'956.98 2'989'793.94 41.98 0.00 41.98 -1.61 40.37 5'523.57 0.00 5'523.57 -211.32 5'312.25 8'294.53 0.00 8'294.53 -317.33 7'977.20 40'310.84 0.00 40'310.84 -1'542.20 38'768.64 96'954.66 0.00 96'954.66 -3'709.25 93'245.41 74'365.33 0.00 74'365.33 -2'845.04 71'520.29 5'373'260.20 5'991.20 5'379'251.40 -205'568.08 5'173'683.32 972'000.00 -48'205.85 923'794.15 -37'186.40 886'607.75 2'246'836.20 -46'497.96 2'200'338.24 -85'958.58 2'114'379.66 178'509.30 -12'216.84 166'292.46 -6'829.34 159'463.12 260'585.96 0.00 260'585.96 -9'969.40 250'616.56 82'502.87 -631.50 81'871.37 -3'156.36 78'715.01 43'819'816.58 -274'457.01 43'545'359.57 -1'676'441.38 41'868'918.19 Jahresrechnung 2014 Jahresrechnung 2014 59 Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisonsstelle Bericht der Revisionsstelle an die Delegiertenversammlung der SWISSPERFORM Zürich Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der SWISSPERFORM bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Jahresrechnung 2014 Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Arno Frieser Stephan Thurnherr Revisionsexperte Leitender Revisor Revisionsexperte Zürich, 2. April 2015 Beilage: - 60 Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang) Impressum Herausgeberin: SWISSPERFORM Gesellschaft für Leistungsschutzrechte Postfach 1868 8021 Zürich Tel. +41 (0)44 269 70 50 [email protected] www.swissperform.ch Texte: Danièle Wüthrich-Meyer Michael Egli David Johnson Caroline Ruckstuhl Annina Lutz Roman Varisco Pia Bühler Poto Wegener Redaktion: Poto Wegener Roman Varisco Übersetzung: Line Rollier Graphische Gestaltung: Manuela Murschetz www.manuelamurschetz.ch Druck: Sihldruck AG www.sihldruck.ch