Inbetriebsetzung/Änderung einer Trinkwasseranlage

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Inbetriebsetzung/Änderung einer Trinkwasseranlage
Inbetriebsetzung/Änderung einer Trinkwasseranlage
B. Nr.
Für
Haushalt
Gewerbe
Bauzähler wird eine
auszufüllen vom Kunden/von der Kundin
für das folgende Gebäude/Grundstück beantragt:
Inbetriebsetzung
Geschoss
Verbrauchsstelle
links
Erweiterung
Mitte
Änderung
Eingangsstempel
rechts
PLZ, Ort:
Straße, Haus-Nr.:
Flurstück, Flur:
Rechnungsanschrift Inbetriebsetzungskosten
Anschlussnehmer (Verbrauchskosten)
Name, Vorname:
Name, Vorname:
Straße, Haus-Nr.:
Straße, Haus-Nr.:
PLZ, Ort:
PLZ, Ort:
Telefon:
Telefon:
Wenn die Installation abweichend vom Auftrag auf Wasserversorgung erstellt wurde, ist ein neuer Antrag zu stellen.
Ich/Wir beantrage(n) gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juli 1980 einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der münsterNETZ GmbH die Inbetriebsetzung der Wasseranlage durch die münsterNETZ GmbH oder deren Beauftragte. Für die Inbetriebsetzung zahle ich eine Kostenpauschale gemäß dem aktuellen Preisblatt. Angemeldete Wasserzähler für Neubauten werden
über die Hausanschlusskosten berechnet.
Ort, Datum:
Unterschrift Kunde/Kundin bzw. Anschlussnehmer/in:
Trinkwassernachbehandlung vorhanden
ja
nein
Enthärtungsanlage
ja
nein
Dosiergerät
ja
nein
Feuerlöschwasser
ja
nein
Sicherungsmaßnahmen gegen Rückfließen
ja
nein
ja
nein
auszufüllen vom Vertrags-Installationsunternehmen (VIU)
Art der Anlage
Einzelsicherung
Sammelsicherung
Regenwassernutzung
Die Wasseranlage(n) ist (sind) gemäß den gültigen baurechtlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik, sowie den Technischen
Anschlussbedingungen des versorgenden WVU erstellt worden. Die Anlage(n) wurde(n) der vorgeschriebenen Prüfung nach DIN 1988 TRWI unterzogen und für dicht befunden. Die installierten Materialien entsprechen, soweit dies erforderlich ist, den für sie gültigen Normen und Richtlinien
und sind dementsprechend gekennzeichnet.
Für die Anbringung des Zählers berücksichtigen Sie bitte einen Vorlauf von ca. 5 Werktagen. Terminwunsch:
oder auf Abruf
Zählergröße Q3
l/s
m3/h Spitzendurchfluss Vs
Vertrags-Installationsunternehmen (VIU)
Sollte ich nicht nachweisen können, dass ich von dem o.g. Kunden/ der
o.g. Kundin zur Inbetriebsetzung bevollmächtigt worden bin, trage ich die
Kosten der Inbetriebsetzung.
Name:
Straße, Haus-Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Unterschrift und Stempel Vertrags-Installationsunternehmen (VIU)
Ort, Datum:
Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Anträge können nicht bearbeitet werden. Pro Zähler ist ein Inbetriebsetzungsantrag
zu stellen. Akzeptiert werden Originale, Faxe und E-Mail.
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münsterNETZ GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster
Tel.: 02 51.6 94-16 14, Fax: 02 51.6 94-40 66
[email protected]
Inbetriebsetzungskosten
Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme
Stromzähler
Bauzähler Strom
Wandlermessung Strom
Gaszähler
67,98 €/Stück zzgl. 19 % MwSt.
197,00 €/Stück zzgl. 19 % MwSt.
170,00 €/Stück zzgl. 19 % MwSt.
75,00 €/Stück zzgl. 19 % MwSt.
münster NETZ GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster, Geschäftsführer: Andreas Wunderer
Im Namen und im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH
Wasserzähler
Fernwärmezähler
75,00 €/Stück zzgl. 7 % MwSt.
90,00 €/Stück zzgl. 19 % MwSt.
Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster, Geschäftsführer: Dr. Henning Müller-Tengelmann, Dr. Dirk Wernicke,
Handelsregister: Amtsgericht Münster Nr. B 343, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gerhard Joksch
Sollten Sie Fragen haben , stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch von montags
bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Nummer: 02 51.6 94-16 14, Fax: 02 51.6 94-40 66
[email protected]