als pdf - Rettet den Ring

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Öffentlicher Brief an
Herrn
Ministerpräsident
Kurt Beck
Staatskanzlei;
Rheinland Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Februar 2007
Mittelbare Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz und des Kreises Ahrweiler an einem Motorradhandel
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,
zuerst möchten wir vorausschicken, dass den unterzeichnenden Händlern die Bedeutung des Nürburgrings für die
Region bekannt ist. Wir begrüßen das große Engagement des Landes für die Eifelregion und wir wissen dass auch
unser Geschäft in einem hohen Maße von der Attraktivität des Nürburgrings, gerade auch bei den Motorradfahrern,
abhängt! Genau deshalb wenden wir uns in dieser Angelegenheit an Sie und an den Landrat des Kreises Ahrweiler
Herrn Dr. Pföhler.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Kreis Ahrweiler beteiligen sich über Ihre Gesellschaftsanteile an der Nürburgring
GmbH mittelbar an dem Motorradhandel „Bike World Nürburgring GmbH“.
Dieses Unternehmen wurde 2003 gegründet und ist seit Anfang 2004 tätig.
Wie dem Bericht 2006 des Landesrechnungshofes, unter Nr. 21 Absatz 2.2.1* zu entnehmen ist hat das Unternehmen
in 2 Jahren Geschäftstätigkeit 1,7 Millionen EUR Verlust erwirtschaftet. Um diese Verluste auszugleichen hat nur die
Nürburgring GmbH, obwohl sie nur 49% der Gesellschaftsanteile hielt, der „Bike World Nürburgring GmbH“ ein
Gesellschaftsdarlehn von über 2,6 Millionen EUR gewährt. Nach dem Jahresbericht 2006 Nr. 21 des
Landesrechnungshofes ist zu vermuten, dass die Nürburgring GmbH auch bei der „Bike World Nürburgring GmbH“
auf Gesellschafterdarlehen verzichtet hat. Damit kommt der Steuerzahler mittelbar für die Verluste eines
Motorradhandels auf!
Wir, die Unterzeichner, sehen darin eine wettbewerbswidrige und –verzerrende mittelbare
staatliche beihilfeähnliche Förderung. Nach unserer Auffassung ist eine mittelbare Beteiligung des
Kreises Ahrweiler, an der „Bike World Nürburgring GmbH“, entsprechend § 85 GO Rh-Pfalz in
der Fassung vom 2.April 1998, rechtswidrig.
Der § 85 GO findet über § 57 der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz entsprechende Anwendung auf die
Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Landkreises. Der § 85 Abschnitt 1 u. 2 der GO Rheinland Pfalz
lautet :
„§ 85 Grundsätze
(1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich
erweitern, wenn
1.
der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
2.
das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der
Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf steht und
............................
3.
der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt
wird oder erfüllt werden kann.
(2) Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt
wird; sie sollen einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dies mit der Erfüllung
des öffentlichen Zwecks in Einklang zu bringen ist. Die Erträge jedes Unternehmens sollen mindestens so
hoch sein, dass
1.
alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten gedeckt werden,
2.
die Zuführungen zum Eigenkapital (Rücklagen) ermöglicht werden, die zur Erhaltung des
Vermögens des Unternehmens sowie zu seiner technischen und wirtschaftlichen
Fortentwicklung notwendig sind, und
3.
eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erzielt wird.
Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 gehören auch die Steuern, die Konzessionsabgaben
und die Zinsen für Fremdkapital. Lieferungen und Leistungen von anderen Unternehmen und
Verwaltungszweigen der Gemeinde an das Unternehmen sowie Lieferungen und Leistungen des
Unternehmens an andere Unternehmen und Verwaltungszweige der Gemeinde sind angemessen zu
vergüten.“
Für die „Bike World Nürburgring GmbH“ trifft weder der Abschnitt 1 noch der Abschnitt 2 des § 85 GO zu.
Ebenso sind Beteiligungen des Landes nach § 65 der Landeshaushaltsordnung nur unter dem „Bike World
Nürburgring GmbH“ zulässig wenn
„ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und
wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.“
Dieses Landesinteresse ist für uns und für den Landesrechnungshof (Jahresbericht 2006 Nr. 21 Absatz 2.2.1)
nicht zu erkennen.
Zudem hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in einem Normenkontrollverfahren auf Grund mündlicher
Verhandlung vom 28. März 2000 die Vereinbarkeit von § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO Rh.-Pfalz mit der Landesverfassung
festgestellt. Unter anderem heißt es in den Entscheidungsgründen: „(§ 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO) ist zumindest auch dem
Schutz von Individualinteressen derart zu bedienen bestimmt, dass deren Inhaber die Einhaltung des Rechtssatzes soll
verlangen können. Nicht nur erhebt der Gesetzeswortlaut die Zweckerfüllung durch einen privaten Dritten als
Betätigungssperre für Gemeinden hervor, sondern der Gesetzgeber bezweckt mit der Subsdiaritätsklausel u.a.
ausdrücklich die Privatwirtschaft vor einer Beeinträchtigung ihrer Interessen zu schützen.“
Eine solche Beeinträchtigung, privater Dritter, liegt aber eindeutig vor.
Der Firma Wagner in Mayen wurde der Ducati Vertrag gekündigt, Fa. Zweirad-Schmitz GmbH, Adenau der BMW
Vertrag. Die Fa. Wagner hat Ihre Motorradabteilung und die Fa. Zweirad-Schmitz ihre Filiale in Bonn geschlossen!
Die Fa. Neugebauer in Mayen,(heute KL Motorsport) hat Ihren Suzuki Vertrag aufgegeben. Insgesamt wurden seit
2004 bei den unterzeichnenden Händlern ca. 25 Arbeitsplätze abgebaut!
Auch der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz hat in einem
Rundfunkinterview grundsätzliche Bedenken gegen eine Beteiligung des Landkreises und des Landes im
Hinblick auf § 85 GemO bzw. § 65 Landeshaushaltsordnung und das Subsidiaritätsprinzip bestätigt.
Nach unserer Erkenntnis und Erfahrung hat die „Bike World Nürburgring GmbH“ einen ruinösen Preiskampf geführt
um sich im Markt zu etablieren. Die dadurch entstandenen Verluste trägt jetzt die öffentliche Hand.
Überspitz kann man sagen die unterzeichnenden Händler finanzieren mit Ihrer Steuerlast den Wettbewerb mit.
Die unterzeichnenden Händler haften mit Ihrem Vermögen für Ihr Geschäft. Sie haben nicht die Möglichkeit Ihre
Verluste mit „Landesmitteln“ auszugleichen.
Außerdem wurde die „Bike World Nürburgring GmbH“ zu einer Zeit gegründet als der Motorradmarkt sich schon in
einem stabilen Abwärtstrend befand und der Markt in den Kreisen Mayen - Koblenz, Daun und Ahrweiler über eine
große Zahl von Händlern verfügte. In den genannten Kreisen wurden 2006 insgesamt bis Ende November 563 neue
Motorräder, über alle Marken verkauft. Diese Zahl ist vermutlich die Menge die die „Bike World Nürburgring“ alleine
haben müsste um zu bestehen.
Um es nochmals zu bekräftigen. Alle Unterzeichner kennen die Bedeutung des Nürburgrings für die Region und
begrüßen das Engagement des Landes für den Nürburgring und die Eifelregion. Geschäftlich sind wir alle an einer
hohen Attraktivität des Nürburgrings und an einem vernünftigen Ausbau interessiert.
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Das kann aber nicht bedeuten dass Seitens der Landes- und Kreistochter Nürburgring GmbH Beteiligungen
eingegangen werden, die nicht durch die Gesetzeslage abgedeckt sind.
Wir bitten Sie deshalb um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1.) Die mittelbare Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz und des Kreises Ahrweiler an der „Bike
World Nürburgring GmbH“ ist unserer Auffassung nach Unrechtens und eine wettbewerbswidrige
und –verzerrende mittelbare staatliche beihilfeähnliche Förderung?
Wie ist diese Beteiligung, auch in Hinblick auf § 65LHO und § 85 GemO zu begründen ?
2.) Laut Handelsregister ist der Gesellschaftszweck der Nürburgring GmbH „die Förderung des
Kraftfahrzeugwesen und des Motorsports mit dem Ziel, zu Verkehrsertüchtigung der Fahrer,
technischen Verbesserung der Fahrzeuge und damit zur Sicherung auf den öffentlichen Straßen
beizutragen. Zugleich soll durch den Betrieb der Rennstrecke „Nürburgring“ und ihrer
Einrichtungen der Fremdenverkehr im Eifelraum gefördert werden. Die Gesellschaft verwaltet die
Rennstrecken sowie Ihre sonstigen Anlagen und Liegenschaften. Sie führt alle
zusammenhängenden Aufgaben durch und ist berechtigt weiter Geschäfte zu betreiben, die zur
Erfüllung des Unternehmenszwecks und zur wirtschaftlichen Festigung geeignet sind.“
In wie weit wird mit der Beteiligung der Nürburgring GmbH an der „Bike World
Nürburgring GmbH“ dieser Gesellschaftszweck erfüllt?
3.) Ist es richtig, dass die Nürburgring GmbH für Gesellschafterdarlehn, die sie der „Bike World
Nürburgring GmbH“ gewährt hat, auf die Rückzahlung verzichtet hat?
(Landesrechnungshof Jahresbericht 2006 Nr. 21 Seite 127) Wenn ja, wer ist für den Verzicht
verantwortlich? Welche Gremien haben den Verzicht beschlossen. Wurden in diesem
Zusammenhang Regressansprüche geprüft und geltend gemacht?
4.) Wird dadurch die „Bike World Nürburgring GmbH“ von Miet- und objektbezogenen
Zinskosten ganz oder teilweise entlastet?
5.) Ist es richtig, dass sich die Nürburgring GmbH bei der „Bike World Nürburgring GmbH“
einmietet um dieser Mieteinnahmen zu verschaffen?
6.) Mit welchen Mitteln wird das 2 Jahre alte Gebäude dafür umgebaut?
7.) Ist es richtig, dass die „Bike World Nürburgring GmbH“ ca 70% der Verkaufszahlen der
Kreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Daun benötigt um wirtschaftlich existieren zu
können? Und ist es deshalb auch richtig, dass mit Hilfe der Gesellschafterdarlehn (die ja
mittelbar vom Land und Kreis kommen) hart am Markt agiert wird, um sich diese
Markanteile mittelfristig zu sichern?
Nach unserer Auffassung muss die Nürburgring GmbH ihre Beteiligung an der „Bike World
Nürburgring“ aufgeben, da die Beteiligung laut §85 GemO Rheinland-Pfalz den §§ 65 LHO RheinlandPfalz und dem Subsidiaritätsprinzip nicht statthaft ist.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident wir fordern daher das Land Rheinland-Pfalz, vertreten
durch das Finanzministerium, auf, die mittelbare wirtschaftliche Beteiligung an einer privaten
Firma entgegen den Bestimmungen der §§ 65 LHO, 57 LKO i.V.m § 85 GemO einzustellen.
Mit freundlichen Grüssen
die unterzeichnenden Motorradhändler
Kopie Landrat des Kreises Ahrweiler, Herrn Dr. Pföhler.
* http://www.rechnungshof-rlp.de/Jahresberichte/Jahresbericht_2006/Nr21.pdf
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Böning Motorräder
Inh.: Lutz Böning
Ernst-Abbe-Str. 2
56070 Koblenz, Germany
Tel.: ++49 (0)261/802016-0
Fax: ++49 (0)261/805056
E-Mail: [email protected]
Mathias Henn GmbH
Viehmarkplatz 17:
54290 Trier
Tel: 0651/ 73382
Fax: 0651/ 40561
[email protected]
Faber Motorradtechnik
Barlstrasse 51
56856 Zell (Rheinland-Pfalz)
Tel: 06542/ 5184
Fax: 06542/ 5192
Email: [email protected]
Adolf Hisgen GmbH
Gottbillstraße 34e
54294 Trier
Fon: (0651) 7 52 45
Fax: (0651) 7 65 94
[email protected]
KL Motorsport
Peter Lang
Kottenheimer Weg 27
56727 Mayen
Tel. 02651/41814
E-Mail: [email protected]
Löhr`s Motorradladen
Auf der Steinrausch 3
53539 Kelberg am Nürburgring
Tel.: 02692 / 930443
Fax.: 02692 / 930433
Email: [email protected]
Motorrad Ponten
Am Alten Wehr 15
53518 Adenau
Tel 02691-1840
FAX 02691-8886
Email: [email protected]
Zweirad-Technik F. März GmbH
St.-Vither Str. 43
54595 Prüm
Tel: 06551/4404
Fax: 06551/4120
Motorrad Mohr GmbH
Hausenerstr.
56727 Mayen
Tel. 02651-4451
Fax. 02651-41152
Email: [email protected]
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Schmitt & Junglas GmbH u. CoKG
Brunnenstraße 20
56754 Binningen
Tel: 02672 / 2669
Fax: 02672 / 2860
Email: [email protected]
Moto-Technik Schmaus GmbH
August-Horch-Str. 12
55469 Simmern/Hunsrück
Telefon: 06761 - 13700
Telefax: 06761 - 13701
Email: [email protected]
Motorrad-Center Altendiez
Stefan Schmidt
Bökelmannstr. 2
65624 Altendiez
Tel.: 06432 - 9206-0
Fax: 06432 - 920610
Email: [email protected]
Steger GmbH
Engersgau Str. 88
56566 Neuwied
Telefon: +492622-98190
Telefax: +492622-83423
Email: [email protected]
Zweirad-Schmitz GmbH
Hauptstraße 162
53518 Adenau
Tel. 02691-9204-0
Fax. 02691-9204-40
Email: [email protected]
Zweirad Schneider GmbH
Kottenheimer Weg 35,
56727 Mayen
Tel. 02651/947294
0Fax 02651/947295
Email: [email protected]
Zweirad Theisen
Inh. Bernd Theisen
Schöne Aussicht 10
56759 Kaisersesch
Telefon: +49 2653 1232
Email: [email protected]
CAR & Bike Center
Schelian
Industriestraße
54552 Mehren
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FAX
06592-985512
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