als pdf - Rettet den Ring
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.. .. .. .. . Einschreiben Öffentlicher Brief an Herrn Ministerpräsident Kurt Beck Staatskanzlei; Rheinland Pfalz Peter-Altmeier-Allee 1 55116 Mainz Februar 2007 Mittelbare Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz und des Kreises Ahrweiler an einem Motorradhandel Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, zuerst möchten wir vorausschicken, dass den unterzeichnenden Händlern die Bedeutung des Nürburgrings für die Region bekannt ist. Wir begrüßen das große Engagement des Landes für die Eifelregion und wir wissen dass auch unser Geschäft in einem hohen Maße von der Attraktivität des Nürburgrings, gerade auch bei den Motorradfahrern, abhängt! Genau deshalb wenden wir uns in dieser Angelegenheit an Sie und an den Landrat des Kreises Ahrweiler Herrn Dr. Pföhler. Das Land Rheinland-Pfalz und der Kreis Ahrweiler beteiligen sich über Ihre Gesellschaftsanteile an der Nürburgring GmbH mittelbar an dem Motorradhandel „Bike World Nürburgring GmbH“. Dieses Unternehmen wurde 2003 gegründet und ist seit Anfang 2004 tätig. Wie dem Bericht 2006 des Landesrechnungshofes, unter Nr. 21 Absatz 2.2.1* zu entnehmen ist hat das Unternehmen in 2 Jahren Geschäftstätigkeit 1,7 Millionen EUR Verlust erwirtschaftet. Um diese Verluste auszugleichen hat nur die Nürburgring GmbH, obwohl sie nur 49% der Gesellschaftsanteile hielt, der „Bike World Nürburgring GmbH“ ein Gesellschaftsdarlehn von über 2,6 Millionen EUR gewährt. Nach dem Jahresbericht 2006 Nr. 21 des Landesrechnungshofes ist zu vermuten, dass die Nürburgring GmbH auch bei der „Bike World Nürburgring GmbH“ auf Gesellschafterdarlehen verzichtet hat. Damit kommt der Steuerzahler mittelbar für die Verluste eines Motorradhandels auf! Wir, die Unterzeichner, sehen darin eine wettbewerbswidrige und –verzerrende mittelbare staatliche beihilfeähnliche Förderung. Nach unserer Auffassung ist eine mittelbare Beteiligung des Kreises Ahrweiler, an der „Bike World Nürburgring GmbH“, entsprechend § 85 GO Rh-Pfalz in der Fassung vom 2.April 1998, rechtswidrig. Der § 85 GO findet über § 57 der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz entsprechende Anwendung auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Landkreises. Der § 85 Abschnitt 1 u. 2 der GO Rheinland Pfalz lautet : „§ 85 Grundsätze (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf steht und ............................ 3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dies mit der Erfüllung des öffentlichen Zwecks in Einklang zu bringen ist. Die Erträge jedes Unternehmens sollen mindestens so hoch sein, dass 1. alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten gedeckt werden, 2. die Zuführungen zum Eigenkapital (Rücklagen) ermöglicht werden, die zur Erhaltung des Vermögens des Unternehmens sowie zu seiner technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung notwendig sind, und 3. eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erzielt wird. Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 gehören auch die Steuern, die Konzessionsabgaben und die Zinsen für Fremdkapital. Lieferungen und Leistungen von anderen Unternehmen und Verwaltungszweigen der Gemeinde an das Unternehmen sowie Lieferungen und Leistungen des Unternehmens an andere Unternehmen und Verwaltungszweige der Gemeinde sind angemessen zu vergüten.“ Für die „Bike World Nürburgring GmbH“ trifft weder der Abschnitt 1 noch der Abschnitt 2 des § 85 GO zu. Ebenso sind Beteiligungen des Landes nach § 65 der Landeshaushaltsordnung nur unter dem „Bike World Nürburgring GmbH“ zulässig wenn „ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.“ Dieses Landesinteresse ist für uns und für den Landesrechnungshof (Jahresbericht 2006 Nr. 21 Absatz 2.2.1) nicht zu erkennen. Zudem hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in einem Normenkontrollverfahren auf Grund mündlicher Verhandlung vom 28. März 2000 die Vereinbarkeit von § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO Rh.-Pfalz mit der Landesverfassung festgestellt. Unter anderem heißt es in den Entscheidungsgründen: „(§ 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO) ist zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen derart zu bedienen bestimmt, dass deren Inhaber die Einhaltung des Rechtssatzes soll verlangen können. Nicht nur erhebt der Gesetzeswortlaut die Zweckerfüllung durch einen privaten Dritten als Betätigungssperre für Gemeinden hervor, sondern der Gesetzgeber bezweckt mit der Subsdiaritätsklausel u.a. ausdrücklich die Privatwirtschaft vor einer Beeinträchtigung ihrer Interessen zu schützen.“ Eine solche Beeinträchtigung, privater Dritter, liegt aber eindeutig vor. Der Firma Wagner in Mayen wurde der Ducati Vertrag gekündigt, Fa. Zweirad-Schmitz GmbH, Adenau der BMW Vertrag. Die Fa. Wagner hat Ihre Motorradabteilung und die Fa. Zweirad-Schmitz ihre Filiale in Bonn geschlossen! Die Fa. Neugebauer in Mayen,(heute KL Motorsport) hat Ihren Suzuki Vertrag aufgegeben. Insgesamt wurden seit 2004 bei den unterzeichnenden Händlern ca. 25 Arbeitsplätze abgebaut! Auch der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz hat in einem Rundfunkinterview grundsätzliche Bedenken gegen eine Beteiligung des Landkreises und des Landes im Hinblick auf § 85 GemO bzw. § 65 Landeshaushaltsordnung und das Subsidiaritätsprinzip bestätigt. Nach unserer Erkenntnis und Erfahrung hat die „Bike World Nürburgring GmbH“ einen ruinösen Preiskampf geführt um sich im Markt zu etablieren. Die dadurch entstandenen Verluste trägt jetzt die öffentliche Hand. Überspitz kann man sagen die unterzeichnenden Händler finanzieren mit Ihrer Steuerlast den Wettbewerb mit. Die unterzeichnenden Händler haften mit Ihrem Vermögen für Ihr Geschäft. Sie haben nicht die Möglichkeit Ihre Verluste mit „Landesmitteln“ auszugleichen. Außerdem wurde die „Bike World Nürburgring GmbH“ zu einer Zeit gegründet als der Motorradmarkt sich schon in einem stabilen Abwärtstrend befand und der Markt in den Kreisen Mayen - Koblenz, Daun und Ahrweiler über eine große Zahl von Händlern verfügte. In den genannten Kreisen wurden 2006 insgesamt bis Ende November 563 neue Motorräder, über alle Marken verkauft. Diese Zahl ist vermutlich die Menge die die „Bike World Nürburgring“ alleine haben müsste um zu bestehen. Um es nochmals zu bekräftigen. Alle Unterzeichner kennen die Bedeutung des Nürburgrings für die Region und begrüßen das Engagement des Landes für den Nürburgring und die Eifelregion. Geschäftlich sind wir alle an einer hohen Attraktivität des Nürburgrings und an einem vernünftigen Ausbau interessiert. Seite 2 von 5 Das kann aber nicht bedeuten dass Seitens der Landes- und Kreistochter Nürburgring GmbH Beteiligungen eingegangen werden, die nicht durch die Gesetzeslage abgedeckt sind. Wir bitten Sie deshalb um Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1.) Die mittelbare Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz und des Kreises Ahrweiler an der „Bike World Nürburgring GmbH“ ist unserer Auffassung nach Unrechtens und eine wettbewerbswidrige und –verzerrende mittelbare staatliche beihilfeähnliche Förderung? Wie ist diese Beteiligung, auch in Hinblick auf § 65LHO und § 85 GemO zu begründen ? 2.) Laut Handelsregister ist der Gesellschaftszweck der Nürburgring GmbH „die Förderung des Kraftfahrzeugwesen und des Motorsports mit dem Ziel, zu Verkehrsertüchtigung der Fahrer, technischen Verbesserung der Fahrzeuge und damit zur Sicherung auf den öffentlichen Straßen beizutragen. Zugleich soll durch den Betrieb der Rennstrecke „Nürburgring“ und ihrer Einrichtungen der Fremdenverkehr im Eifelraum gefördert werden. Die Gesellschaft verwaltet die Rennstrecken sowie Ihre sonstigen Anlagen und Liegenschaften. Sie führt alle zusammenhängenden Aufgaben durch und ist berechtigt weiter Geschäfte zu betreiben, die zur Erfüllung des Unternehmenszwecks und zur wirtschaftlichen Festigung geeignet sind.“ In wie weit wird mit der Beteiligung der Nürburgring GmbH an der „Bike World Nürburgring GmbH“ dieser Gesellschaftszweck erfüllt? 3.) Ist es richtig, dass die Nürburgring GmbH für Gesellschafterdarlehn, die sie der „Bike World Nürburgring GmbH“ gewährt hat, auf die Rückzahlung verzichtet hat? (Landesrechnungshof Jahresbericht 2006 Nr. 21 Seite 127) Wenn ja, wer ist für den Verzicht verantwortlich? Welche Gremien haben den Verzicht beschlossen. Wurden in diesem Zusammenhang Regressansprüche geprüft und geltend gemacht? 4.) Wird dadurch die „Bike World Nürburgring GmbH“ von Miet- und objektbezogenen Zinskosten ganz oder teilweise entlastet? 5.) Ist es richtig, dass sich die Nürburgring GmbH bei der „Bike World Nürburgring GmbH“ einmietet um dieser Mieteinnahmen zu verschaffen? 6.) Mit welchen Mitteln wird das 2 Jahre alte Gebäude dafür umgebaut? 7.) Ist es richtig, dass die „Bike World Nürburgring GmbH“ ca 70% der Verkaufszahlen der Kreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Daun benötigt um wirtschaftlich existieren zu können? Und ist es deshalb auch richtig, dass mit Hilfe der Gesellschafterdarlehn (die ja mittelbar vom Land und Kreis kommen) hart am Markt agiert wird, um sich diese Markanteile mittelfristig zu sichern? Nach unserer Auffassung muss die Nürburgring GmbH ihre Beteiligung an der „Bike World Nürburgring“ aufgeben, da die Beteiligung laut §85 GemO Rheinland-Pfalz den §§ 65 LHO RheinlandPfalz und dem Subsidiaritätsprinzip nicht statthaft ist. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident wir fordern daher das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Finanzministerium, auf, die mittelbare wirtschaftliche Beteiligung an einer privaten Firma entgegen den Bestimmungen der §§ 65 LHO, 57 LKO i.V.m § 85 GemO einzustellen. Mit freundlichen Grüssen die unterzeichnenden Motorradhändler Kopie Landrat des Kreises Ahrweiler, Herrn Dr. Pföhler. * http://www.rechnungshof-rlp.de/Jahresberichte/Jahresbericht_2006/Nr21.pdf Seite 3 von 5 Böning Motorräder Inh.: Lutz Böning Ernst-Abbe-Str. 2 56070 Koblenz, Germany Tel.: ++49 (0)261/802016-0 Fax: ++49 (0)261/805056 E-Mail: [email protected] Mathias Henn GmbH Viehmarkplatz 17: 54290 Trier Tel: 0651/ 73382 Fax: 0651/ 40561 [email protected] Faber Motorradtechnik Barlstrasse 51 56856 Zell (Rheinland-Pfalz) Tel: 06542/ 5184 Fax: 06542/ 5192 Email: [email protected] Adolf Hisgen GmbH Gottbillstraße 34e 54294 Trier Fon: (0651) 7 52 45 Fax: (0651) 7 65 94 [email protected] KL Motorsport Peter Lang Kottenheimer Weg 27 56727 Mayen Tel. 02651/41814 E-Mail: [email protected] Löhr`s Motorradladen Auf der Steinrausch 3 53539 Kelberg am Nürburgring Tel.: 02692 / 930443 Fax.: 02692 / 930433 Email: [email protected] Motorrad Ponten Am Alten Wehr 15 53518 Adenau Tel 02691-1840 FAX 02691-8886 Email: [email protected] Zweirad-Technik F. März GmbH St.-Vither Str. 43 54595 Prüm Tel: 06551/4404 Fax: 06551/4120 Motorrad Mohr GmbH Hausenerstr. 56727 Mayen Tel. 02651-4451 Fax. 02651-41152 Email: [email protected] Seite 4 von 5 Schmitt & Junglas GmbH u. CoKG Brunnenstraße 20 56754 Binningen Tel: 02672 / 2669 Fax: 02672 / 2860 Email: [email protected] Moto-Technik Schmaus GmbH August-Horch-Str. 12 55469 Simmern/Hunsrück Telefon: 06761 - 13700 Telefax: 06761 - 13701 Email: [email protected] Motorrad-Center Altendiez Stefan Schmidt Bökelmannstr. 2 65624 Altendiez Tel.: 06432 - 9206-0 Fax: 06432 - 920610 Email: [email protected] Steger GmbH Engersgau Str. 88 56566 Neuwied Telefon: +492622-98190 Telefax: +492622-83423 Email: [email protected] Zweirad-Schmitz GmbH Hauptstraße 162 53518 Adenau Tel. 02691-9204-0 Fax. 02691-9204-40 Email: [email protected] Zweirad Schneider GmbH Kottenheimer Weg 35, 56727 Mayen Tel. 02651/947294 0Fax 02651/947295 Email: [email protected] Zweirad Theisen Inh. Bernd Theisen Schöne Aussicht 10 56759 Kaisersesch Telefon: +49 2653 1232 Email: [email protected] CAR & Bike Center Schelian Industriestraße 54552 Mehren Tel. 06592-985511 FAX 06592-985512 Seite 5 von 5