Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung

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Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Arbeitnehmerfinanzierte
Direktversicherung
Produktleitfaden
Inhaltsverzeichnis
1
Die Problemstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3
2
Die Zielgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
3
Der Marktzugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5
4
Das Produkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6
4.1 Die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
4.2 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
4.2.1 Steuerliche Behandlung der Beiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
4.2.1.1 Vervielfältigungsregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
4.2.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
4.3 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.4 Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.5 Arbeitsrechtliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.5.1 Was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.5.2 Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
4.5.3 Müssen die späteren Leistungen angepasst werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
4.6 Vertriebstipp: Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in bAV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
4.7 Tarifauswahl für die Direktversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
5
Das Verkaufsmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
5.1 Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
5.2 Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
5.3 Anträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
5.4 Vereinbarung zur Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Das Verkaufsmaterial in der Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6
2
Notizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
1 Die Problemstellung
Jeder Arbeitnehmer steht heute vor zwei wesentlichen
Problemen:
Problem Nr. 1: ...zeigt sich allmonatlich beim Blick auf
die Gehaltsabrechnung, wenn wir sehen, was letztendlich unterm Strich nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.
Fast ein halbes Jahr arbeiten wir für die öffentlichen
Kassen, erst dann bleibt etwas übrig für das eigene Portemonnaie.
toeinkommens als Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Der Aufbau einer zusätzlichen
Altersversorgung ist also unerlässlich.
Dies könnte im Privatbereich beispielsweise durch Abschluss einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung
erfolgen. Die Beiträge fließen dann aber aus bereits
versteuertem Einkommen – und genau das lässt sich
vermeiden, wenn der Abschluss über den Arbeitgeber
erfolgt.
Problem Nr. 2: Was später an Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung fließt, bleibt weit hinter dem
gewohnten Einkommen zurück. Sicher ist: Es wird zu
wenig sein, um davon gut zu leben. Schon nach heutigem Stand können wir max. 41% unseres letzten Brut-
Dreimal Lohn
Monatliche Durchschnittsbeträge je Arbeitnehmer
3 164
Euro
2 594
Euro
1 727
Euro
Diesen Betrag
wendet der
Betrieb auf
(Arbeitnehmer
entgelt)
Dieser Betrag
steht auf der
Verdienstabrechnung
(Bruttoverdienst)
Dieser Betrag
wird überwiesen
(Nettoverdienst)
Quelle: Stat. Bundesamt/Stand 2013/© Globus-Nr. 6380
3
2 Die Zielgruppe
Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung
über die Form der Direktversicherung ist grundsätzlich
für die Mitarbeiter jedes Unternehmens möglich, unabhängig von Größe und Rechtsform. Beiträge zu einer
Direktversicherung bleiben am § 3 (63) EStG bis zu 4%
der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (West) steuerfrei. Zusätzlich erhöht
sich dieser steuerfreie Betrag ggf. um einen Festbetrag
von 1.800 Euro p.a.
Jeder Arbeitnehmer, der die Förderung des § 3 (63)
EStG noch nicht über eine Pensionskasse ausgeschöpft
hat, kann dies über die Direktversicherung tun.
Arbeitnehmer, für die bereits eine pauschalversteuerte
Direktversicherung besteht, können zusätzlich einen
weiteren Vertrag mit einem steuerfreien Beitrag bis zu
4% der BBG über eine Direktversicherung mit der Förderung gem. § 3 (63) EStG abschließen. Lediglich der
zusätzliche Betrag von 1.800 Euro p.a. kommt nicht zur
Anwendung.
Für jeden Arbeitnehmer, der innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung verdient, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der zusätzlichen
Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen. Ausführliches hierzu siehe unter Punkt 4.4.
Voraussetzung zum Abschluss der Arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung ist die Zustimmung des Arbeitgebers, denn dieser muss Versicherungsnehmer
sein. Da ihn die Unterstützung des Aufbaus der Altersversorgung seiner Mitarbeiter jedoch nichts kostet,
spricht auch nichts gegen dessen Zustimmung. Im Gegenteil: Auch der Arbeitgeber spart seinen Anteil am
Sozialversicherungsbeitrag. Manche Firmen gewähren
dafür eine zusätzliche Versorgung. Auch der Arbeitgeber ist also wichtiger Ansprechpartner.
4
Jeder Arbeitnehmer kann jetzt von seinem Arbeitgeber
verlangen, dass ein Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung
verwendet wird. Erfolgt keine Einigung über den Durchführungsweg, kann der Arbeitnehmer auf jeden Fall den
Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
In diesen Fällen kann der Arbeitgeber seine Zustimmung zum Abschluss einer Direktversicherung also
nicht mehr verweigern. Dies bietet Ihnen bessere
Abschlussmöglichkeiten.
Der Unternehmer selbst kann immer dann über die Direktversicherung versorgt werden, wenn es sich um eine
Kapitalgesellschaft handelt und er in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft steht. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer z.B. können die Direktversicherung ebenfalls nutzen. Es sind lediglich die steuerlichen Besonderheiten zu beachten, wie z.B. Gesellschafterbeschluss oder die Angemessenheit der Gesamtbezüge und Gesamtversorgung.
Nicht möglich ist der Abschluss einer Direktversicherung
für Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
3 Der Marktzugang
Nachfolgend haben wir einige Tipps und Anregungen
für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, interessierte Ansprechpartner für die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung zu finden und erfolgreich zu
akquirieren.
Evtl. besteht schon eine Versorgung für
den Gesellschafter-Geschäftsführer; sprechen
Sie die Versorgung der Belegschaft an. Die
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
kostet die Firma nichts, im Gegenteil: sie
spart ebenfalls den AG-Anteil bei den
Sozialabgaben.
Durchforsten Sie zunächst Ihren Bestand
nach Arbeitnehmern
Jeder Arbeitnehmer kommt für eine Gehaltsumwandlung in Frage. Jeder Arbeitnehmer
hat sogar einen Anspruch darauf, dass ein
Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche
Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung
verwendet wird. Sofern keine Einigung über
den Durchführungsweg erfolgt, kann jeder
Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Arbeitnehmer, für die bereits eine pauschalversteuerte Direktversicherung besteht, können zusätzlich einen Beitrag bis zu 4% der
BBG über eine Direktversicherung mit der
Förderung gem. § 3 (63) EStG abschließen.
nach Firmenkunden
nach vermögenswirksamen Leistungen (jeder
Arbeitnehmer hat auch einen Arbeitgeber)
nach Betriebsversicherungen, z.B.
– gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge
– gewerbliche Sach- und Haftpflichtverträge
– Transportversicherungen
– technische Versicherungen
Wichtige und offene Ansprechpartner für dieses
Thema sind Betriebsräte, die sich für das diesbezügliche Interesse der gesamten Belegschaft einsetzen können. Bei der Erstellung von Musteranlagen zu Gehaltsabrechnungen, Informationsblättern
zum Aushang am Schwarzen Brett oder einem kurzen Artikel in der Belegschaftszeitung sind wir (Abt.
Marketing 826) Ihnen gerne behilflich.
Vielleicht besteht bereits eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung über
Pensionszusagen oder die Unterstützungskasse. Als Ergänzung bietet sich hier die Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung in
Kombination geradezu an. Aber auch Firmen,
die der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bisher
ablehnend gegenüberstanden, unterstützen
oft zumindest die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung der Mitarbeiter.
5
4 Das Produkt
4.1 Die Arbeitnehmerfinanzierte
Direktversicherung
den also direkt aus dem Bruttogehalt in Versicherungsbeiträge umgewandelt. Im Versorgungsfall werden alle
Leistungen direkt von der Bayerischen an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene gezahlt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile
des Gehaltes nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber schließt dafür eine Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Die anfallenden Beiträge werUnd so funktioniert’s:
Mitarbeiter
Unternehmen
Versicherungszusage
Gehaltsumwandlung
tr
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Le
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tu
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B
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der Direktversicherung ist der Arbeitgeber, versicherte Person der
jeweilige Arbeitnehmer. Das Bezugsrecht liegt von Beginn an unwiderruflich beim Arbeitnehmer.
§ 32 Abs. 3 bis 5 EStG - in der zum Zeitpunkt der
Erteilung der Zusage geltenden Fassung (im Wesentlichen sind dies Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw.
bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden),
Für die Begünstigung im Todesfall ist die strenge Definition von Hinterbliebenen zu berücksichtigen. Für den
Todesfall können folgende Personen begünstigt werden:
der frühere Ehegatte
der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte
Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war;
der eingetragene Lebenspartner i.S.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPart) steht dem Ehegatten gleich.
der überlebende Lebenspartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer
auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaft gelebt hat, vorausgesetzt, die versicherte Person hat
diesen Lebenspartner mit Anschrift und Geburtsdatum schriftlich benannt.
die Kinder der versicherten Person im Sinne des
6
Sind keine Hinterbliebenen im obigen Sinne vorhanden,
so wird ein Sterbegeld in Höhe der Leistung gezahlt,
die aus dem Tarif für den Todesfall zur Verfügung gestanden hätte, maximal jedoch 8.000 EUR. Die Zahlung
erfolgt an die Erben, sofern die versicherte Person vor
Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber der Bayerischen keine andere Person als Begünstigten für das
Sterbegeld schriftlich benannt hat.
Hinweis:
Auch wenn der Arbeitnehmer die Beiträge aus dem Gehalt zahlt und der Arbeitgeber somit keinerlei finanzielle
Belastung hat, ist trotzdem seine Zustimmung
erforderlich. Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer sein und die Beiträge abführen.
4.2 Die steuerliche Behandlung beim
Arbeitnehmer
4.2.1 Steuerliche Behandlung der Beiträge
Beitragszahlungen zu einer Direktversicherung werden
gem. § 3 (63) EStG gefördert. Voraussetzung ist, dass
die Beiträge aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse I bis V vorliegen; bei Steuerklasse VI kann die
Förderung nicht beansprucht werden.
Beiträge zu einer Direktversicherung bleiben somit bis
zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche
Rentenversicherung (das sind in 2015: 242 € mtl. bzw.
2.904 € p.a.) vollständig von der Steuer befreit. Dabei
ist bundesweit die BBG West maßgebend.
Zusätzlich erhöht sich dieser steuerfreie Betrag um einen Festbetrag von 1.800 Euro jährlich. Dieser kann immer dann zusätzlich in Anspruch genommen werden,
wenn für den Arbeitnehmer noch keine pauschalversteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht.
und Hinterbliebenenleistungen in Form einer Rente vorgesehen ist. Es ist also nur der Abschluss von Rentenversicherungen möglich (näheres zu den zulässigen Tarifen siehe unter Punkt 4.7.).
Die Ausübung des Kapitalwahlrechtes ist grundsätzlich
möglich. Damit die Beiträge jedoch auch ab dem Zeitpunkt der Ausübung weiterhin steuerfrei bleiben, darf
das Kapitalwahlrecht erst innerhalb des letzten Jahres
vor Auszahlung ausgeübt werden.
4.2.1.1 Vervielfältigungsregelung
Aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses
kann pro Dienstjahr ein Betrag von 1.800 € steuerfrei
in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Abzuziehen sind allerdings die im laufenden Jahr und den vorangegangenen 6 Jahren nach § 3 (63) EStG bereits geleisteten steuerfreien Beiträge. Allerdings zählen für die
Vervielfältigungsregelung erst Dienstjahre ab 2005.
Für bestehende Direktversicherungen, die auch weiterhin
die Pauschalversteuerung anwenden, gilt die Vervielfältigungsregelung des § 40b EStG alter Fassung.
Hinweis:
Die Vervielfältigungsmöglichkeit ist nur bei Beendigung
des Arbeitsverhältnisses - unabhängig vom Grund des
Ausscheiders - möglich. Auch bei Zahlung von Abfindungen ist dies eine steuerbegünstigte Möglichkeit, z. B.
wenn die steuerfreien Abfindungsbeträge bereits ausgenutzt sind.
4.2.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen
Erst die späteren Leistungen unterliegen als sonstige
Bezüge der vollen nachgelagerten Besteuerung
gem. § 22 Nr. 5 EStG. Nach Vollendung des 64. Lebensjahres kann ggf. der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommen (§ 24a EStG). Anstelle der
vereinbarten Rente kann auch die vorgesehene
Kapitalabfindung gewählt werden. Diese unterliegt
jedoch ebenfalls der vollen Versteuerung.
Direktversicherungen nur als Rentenversicherungen
möglich:
Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Beiträge ist,
dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts-
7
4.3 Die steuerliche Behandlung beim
Arbeitgeber
Die Beiträge zur Direktversicherung sind für den Arbeitgeber gewinn- und somit steuermindernde Betriebsausgaben. Die Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen des Unternehmens. Der Wert der Versicherung muss deshalb auch nicht in der Bilanz aktiviert, also
versteuert werden. Aufgrund des unwiderruflichen
Bezugsrechtes kann der Arbeitgeber nicht über den
Vertrag verfügen.
Nach Fälligkeit der Versicherungsleistung ergeben sich
für das Unternehmen keine steuerlichen Auswirkungen.
Die Auszahlung der Leistung erfolgt direkt von der
Bayerischen an den Arbeitnehmer.
4.4 Die sozialversicherungsrechtliche
Behandlung
4.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der
Beiträge
Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe
von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV (West)
sozialversicherungsfrei. Sofern der Arbeitnehmer also
innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient,
sparen sowohl Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber
ihren Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Diese Ersparnis kann zusätzlich ca. 1.000 EUR (insgesamt für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer) betragen.
Tipp: In Höhe der Ersparnis könnte der Arbeitgeber für
den Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung
finanzieren.
Der über die 4% hinaus gehende mögliche Beitrag von
1.800 EUR ist zwar steuerfrei, auf ihn entfallen jedoch
Sozialversicherungsbeiträge.
4.4.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der
Leistungen
Leistungen, die einen Bezug zum bisherigen Arbeitsleben haben (Betriebsbezug) und den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, unterliegen im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich mit dem vollen Beitragssatz der
Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Deshalb gilt
8
die KVdR-Pflicht auch für alle Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung. Bei Kapitalleistungen wird 1/120 der Kapitalleistung als monatliche Einnahme für längstens 10
Jahre angesetzt.
Beispiel:
Kapitalleistung aus der Direktversicherung
z.B. 50.000 EUR.
50.000 EUR: 120 = 416,67 EUR angenommene
monatliche Rente.
Beitragssatz KV 15,5% von 416,67 EUR =
64,58 EUR KV-Beitrag für längstens 10 Jahre.
Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus
und führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer
privat weiter, so werden auf diesen privaten Teil keine
Beiträge erhoben. Somit werden nun nur auf den Teil
der Leistung, den der Versicherte als Direktversicherung
(mit Versicherungsnehmereigenschaft durch den Arbeitgeber) erdient hat, Beiträge der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung erhoben.
4.5 Die Arbeitsrechtliche Behandlung
Nachfolgend die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen, über die sich sicherlich jeder Arbeitnehmer im
Beratungsgespräch informieren möchte.
4.5.1 Was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden aus
dem Unternehmen?
Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht
auf die Versicherungsleistung. Scheidet er vorzeitig aus
dem Unternehmen aus, so wird ihm die Direktversicherung „mitgegeben“. Es bestehen dann folgende Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen:
Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag und
der Arbeitnehmer führt die Direktversicherung weiter. Damit bleiben sowohl der Versicherungsschutz
als auch die Steuervorteile in voller Höhe erhalten.
Anstelle der Fortführung des Vertrages kann auf
Wunsch auch das vorhandene Versorgungskapital auf
den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Mit der
Übertragung des Versorgungskapitals erlischt die Zu-
sage des alten Arbeitgebers. Der neue Arbeitgeber
errechnet aus dem Übertragungswert nach seinen
Versorgungsregeln eine neue wertgleiche Zusage.
Der Arbeitnehmer führt den Vertrag mit eigenen
Beiträgen weiter. Ab diesem Zeitpunkt entfällt jedoch der Vorteil der Steuerfreiheit der Beiträge,
diese sind dann aus bereits versteuertem Einkommen zu bezahlen.
Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, läuft also ohne
weitere Beiträge mit entsprechend reduziertem Versicherungsschutz weiter.
Voraussetzungen für die Mitgabemöglichkeit bei einer
unverfallbaren Anwartschaft (§ 2 Abs. 2 BetrAVG):
Das Bezugsrecht liegt unwiderruflich beim Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber hat den Vertrag weder abgetreten
noch beliehen und es bestehen keine Beitragsrückstände.
Alle Überschussanteile wurden von Beginn an
nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung
verwendet.
Deshalb ist bei Direktversicherungen die Überschussverwendungsart Sofortverrechnung nicht
sinnvoll.
Der ausgeschiedene Arbeitnehmer hat das Recht
zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen
Beiträgen.
Der Arbeitnehmer darf (auch wenn er selbst VN ist)
den Teil der Direktversicherung, der über den Arbeitgeber finanziert wurde, nicht kündigen, abtreten, verpfänden oder beleihen. Eine Beitragsfreistellung ist möglich.
Möchte der Arbeitgeber von dieser Mitgabemöglichkeit
Gebrauch machen, so muss er dies sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Versicherer innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers mitteilen.
Hinweis:
Die versicherungsvertragliche Lösung wird bei der
Bayerischen bereits mit Antragstellung vereinbart und
gilt automatisch, sofern die übrigen Voraussetzungen
gegeben sind.
4.5.2 Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens?
Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes des Arbeitnehmers hat dieser von Beginn an einen
Anspruch auf die Versicherungsleistung. Im Insolvenzfall
des Unternehmens fällt die Direktversicherung also
nicht in die Insolvenzmasse, sondern steht dem Arbeitnehmer in voller Höhe zu.
Eine Insolvenzsicherung beim Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSVaG) ist in diesem Fall also nicht erforderlich.
4.5.3 Müssen die späteren Leistungen angepasst
werden?
Lediglich laufende Leistungen unterliegen alle drei
Jahre einer Anpassungsprüfungspflicht durch den Arbeitgeber (§ 16 BetrAVG).
Die Anpassungsprüfungspflicht gilt bei Direktversicherungen als erfüllt, wenn ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
Renten verwendet werden. Unsere Überschussverwendungssysteme Dynamische Rentenerhöhung und Gewinnrente mit Dynamik erfüllen diese Voraussetzung.
4.6 Umwandlung von vermögenswirksamen
Leistungen in bAV
Die Direktversicherung ist auch bestens geeignet, wenn
es um die Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen in betriebliche Altersversorgung geht. Hiermit können Sie Ihren Kunden eine Möglichkeit aufzeigen, wie
sie eine Zusatzrente aufbauen können, ohne ihr Nettogehalt zu reduzieren.
Was wenige wissen
Vermögenswirksame Leistungen stellen für den Arbeitnehmer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einen Zufluss von Arbeitslohn dar. Die darauf
anfallenden Steuern und Abgaben belasten somit
das Nettogehalt.
Vermögenswirksame Leistungen können zugunsten
einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
Durch die Ersparnisse kann im Ergebnis - bei
unverändertem Nettogehalt - sogar deutlich mehr als
die eigentliche vermögenswirksame Leistung in den
Vertrag eingezahlt werden.
9
Was ist zu beachten?
Tarifverträge beachten: Da es sich um tarifliche
Lohnbestandteile handelt, muss gewährleistet sein,
dass der Tarifvertrag die Umwandlung in eine bAV
zulässt. Die meisten Tarifverträge sehen eine solche
Möglichkeit vor.
Wegfall der Arbeitnehmer-Sparzulage: Bei AN, bei
denen das zu versteuernde Einkommen unterhalb
der Grenzen für die Gewährung der AN-Sparzulage
liegt (Ledige: 20.000 EUR, Verheiratete: 40.000
EUR) entfällt diese durch den Verzicht auf die VLLeistung.
So geht's
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass künftig die bisherige VL zu Gunsten einer bAV umgewandelt
wird.
Vorteile für Arbeitnehmer: Der Beitrag ist steuerund sozialversicherungsfrei, dies ermöglicht eine
höhere Geldanlage für den Aufbau einer Altersversorgung bei unverändertem Nettoeinkommen.
Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber spart
ebenfalls den AN-Anteil an den Sozialabgaben.
rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Da auch als
Hinterbliebenenleistung eine lebenslange Rente vorgesehen sein muss, wird diese zunächst zugesagt.
Für die Todesfallleistung vor Rentenbeginn kann jedoch auch ein Kapitalwahlrecht ausgeübt werden.
Dieses entspricht dann dem Betrag der Beitragsrückgewähr.
Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr und
Rückzahlgarantie alternativ mit Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Hier wird für
die Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn
zunächst eine Hinterbliebenenrente zugesagt, die
dann in Höhe der Beitragsrückgewähr bzw. der
Rückzahlgarantie als Kapitalabfindung gewählt werden kann.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Garantierente ZUKUNFT mit Garantielaufzeit oder
Rückzahlgarantie.
Auch wenn das BAG mit Urteil vom 15.09.2009 entschieden hat, dass bei einer Entgeltumwandlung die
Verwendung gezillmerter Tarife nicht gegen das Wertgleichheitsgebot verstößt, sieht das Gericht jedoch Anhaltspunkte dafür, dass eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegen könnte. Aus diesem Grund empfehlen wir daher weiterhin, dem Kunden
ungezillmerte Tarife anzubieten.
4.7 Tarifauswahl für die Direktversicherung
Direktversicherungen nur als Rentenversicherungen
möglich:
Vorraussetzung für die Steuerbefreiung der Beiträge ist,
dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in Form einer
Rente vorgesehen ist. Die Ausübung des Kapitalwahlrechtes ist grundsätzlich möglich. Damit die Beiträge
jedoch auch ab dem Zeitpunkt der Ausübung weiterhin
steuerfrei bleiben, darf das Kapitalwahlrecht erst innerhalb des letzten Jahres vor Auszahlung ausgeübt werden.
Mögliche Tarife für Direktversicherungen:
Rentenversicherungen ggf. mit Einschluss einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung und / oder
einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr und
Garantielaufzeit alternativ mit Einschluss einer Be-
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Alle Tarife stehen jedoch als gezillmerte und ungezillmerte Variante zur Verfügung.
Mit der Garantierente ZUKUNFT sichern Sie Ihren Kunden alle Vorteile einer modernen Zukunftsvorsorge:
Hohe Renditechancen an der Börse
Eine garantiert lebenslange Rente
Das Highlight: Alles ohne Risiko, da die gesamten
Beiträge zu mindestens 100% am Ende der Laufzeit
garantiert sind.
Damit erfüllt die Garantierente ZUKUNFT alle Voraussetzungen für eine Beitragszusage mit Mindestleistung.
Dem Arbeitgeber gibt dies die Sicherheit, kein Haftungsrisiko einzugehen, egal wie die Fondsentwicklung
verläuft und der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls von
dieser „Geld-zurück-Garantie“.
So funktioniert die Garantierente ZUKUNFT:
Die Garantierente ZUKUNFT kombiniert Sicherheit und
erstklassige Renditechancen durch das perfekte Zusammenspiel einer klassischen konservativen Anlage, eines
Wertsicherungs-Fonds und einer Auswahl hochwertiger
Aktienfonds. Dazu werden Ihre Beiträge automatisch auf
drei „Töpfe“ aufgeteilt:
In Topf 1:
wird ein Teil des regelmäßigen Beitrages bei der Bayerischen angelegt – besonders sicher nach den Grundsätzen der Versicherung. Und gerade Versicherungen sind
bekannt für ihre konservative und wertbeständige Anlagepolitik. Das bringt die nötige Basis-Sicherheit.
Bei Topf 2:
erfolgt die Anlage eines weiteren Teiles des Beitrages in
einem Wertsicherungs-Fonds. Hier handelt es sich um
einen Aktienfonds. Das Besondere an diesem Fonds:
Der Wert des dort angesammelten Guthabens wird jeden Monat zu 80 Prozent abgesichert und in dieser
Höhe garantiert. So werden Sicherheit und die Rendi-
Garantierente ZUKUNFT lediglich die Beitragsbefreiung
bei der BUZ eingeschlossen werden, keine BU-Rente.
Mit der Direktversicherung der Bayerischen zeigen Sie
Ihrem Kunden eine attraktive Möglichkeit, Steuer- und
Sozialversicherungsvorteile zu nutzen. Die innovative
techancen der Börse sinnvoll vereint. Hier stehen zwei
unterschiedliche Qualitätsfonds zur Auswahl.
Bei Topf 3:
fließt der letzte Teil des Beitrages in renditestarke Investmentfonds, die Ihre Kunden aus einer hochwertigen
Fondspalette frei auswählen können. Dieser Topf erhöht
die Performance-Chancen deutlich.
Ein Expertensystem sorgt für die Sicherheit
und Rendite:
Wie die einzelnen Teile des Beitrages auf die drei
“Töpfe“ verteilt werden, hängt immer von der aktuellen
Kapitalmarktsituation ab. Bei steigenden Börsenkursen
wird mehr Geld in Aktien angelegt, bei sinkenden Kursen wird umgeschichtet und überwiegend konservativ
in Topf 1 bzw. 2 investiert. So wird das Verlustrisiko an
den Aktienmärkten weitgehend reduziert, auch wenn
die Börse mal schlecht läuft.
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung kann bei
Garantierente ZUKUNFT sorgt zusätzlich für den nötigen Rendite-Kick und bietet gleichzeitig eine Absicherung auf höchstem Niveau.
Für weitere ausführliche Informationen zur Garantierente ZUKUNFT steht Ihnen auch der Produktleitfaden
B 531040 zur Verfügung.
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5 Das Verkaufsmaterial
5.1 Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt dient als Unterstützung für Ihr
persönliches Beratungsgespräch. Er soll als »roter Faden« für den Aufbau Ihres Gespräches beim Kunden
behilflich sein. Den Einstieg liefern die Gründe, die für
den Abschluss einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung sprechen. Anschließend wird dargestellt,
wie die Direktversicherung funktioniert und welche
steuerlichen und sonstigen Vorteile sie bietet. Ein Beispiel untermauert diese Darstellung. Was spricht außerdem für dieses Modell und was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel? Fragen, die jeden Arbeitnehmer interessieren und auf die Sie im Gespräch sicherlich
stoßen, werden anschließend beantwortet.
Werden mind. 10 Arbeitnehmer nach objektiv umschriebenen Merkmalen versichert, so kann der Abschluss
eines Kollektivvertrages erfolgen. Hier können günstigere Tarifstufen in Anspruch genommen werden. Hierzu
sind die Aufforderung zur Erstellung eines Kollektivantrages (B 160010) sowie die listenmäßige Aufforderung
zur Angebotsabgabe mit Unterschrift des Arbeitgebers
(B 160011) einzureichen.
Anschließend werden dann der Kollektivvertrag und
Angebote pro Arbeitnehmer sowie eine Zusammenfassung der Einzelangebote zu einem Sammelangebot erstellt. Durch Unterzeichnung des Sammelangebotes
nimmt der Arbeitgeber das Angebot an.
5.4 Vereinbarung zur Direktversicherung
durch Gehaltsumwandlung
5.2 Angebote
Angebote für Direktversicherungen sind über Bay4all
sowie den BBV-Planer rechenbar.
Mit Hilfe des BBV-Planers bieten Sie Ihren Kunden eine
aussagekräftige, individuelle Darstellung der Steuerund Sozialversicherungsersparnisse.
5.3 Anträge
Für die Abschlüsse von Direktversicherungen steht
Ihnen der spezielle Antrag Direktversicherungen
(B 561013) bzw. der Antrag über Bay4all oder den BBVPlaner zur Verfügung.
Hinweis:
Bitte kreuzen Sie beim Papierantrag das Kästchen
arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) an. Dadurch wird das sofortige unwiderrufliche Bezugsrecht
vereinbart. Und vergessen Sie nicht, den Zusagebeginn
und den Firmeneintritt einzutragen.
12
In der Vereinbarung (B 561012) werden verschiedene arbeitsrechtliche Punkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.
Das Verkaufsmaterial in der Übersicht
Druckstücke
Bestell-Nr.
Verkaufsprospekt
B 161022
Beiblatt zum Prospekt für
Garantierente ZUKUNFT
B 561021
Gehaltsbeilage
B 160062
Zusätzlich, wenn die Umwandlung aus
vermögenswirksamen Leistungen erfolgt:
• Umwandlung VL in bAV:
Infoblatt für AN
B 160063
• Umwandlung VL in bAV:
Infoblatt für AG
B 160064
Produktleitfaden
Antrag
B 561042
B 561013
Aufforderung zur Erstellung
eins Kollektivvertrages
B 160010
Aufforderung zur Erstellung eines
Angebotes im Kollektivbereich
B 160011
Vereinbarung zur DV durch
Gehaltsumwandlung
B 561012
13
6 Notizen
14
15
B 561042 (01.15)
Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG
Bayerische Beamten Versicherung AG
Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München
T 089/6787-0 | F 089/6787-9150
diebayerische.de