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PC-SPEZIALIST
SCHUTZ + GARANTIE
für Notebook, PC & Co.
Bedienungsfehler, Sturz-, Bruch- oder Fallschäden, Kurzschluss – dies sind nur einige Ursachen,
die Ihnen die Freude an Ihrem neuen Gerät nehmen können.
Mit der PC-Spezialist Garantieerweiterung schützen Sie sich vor Reparaturkosten oder vor
Totalverlust Ihres Gerätes – 3 oder 5 Jahre.
100% FAIR - Top-Leistung zum kleinen Preis
100% KOSTENÜBERNAHME - bei einem ersatzpflichtigen Schaden werden
Ihnen die Reparaturkosten erstattet, bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät
Copyright 2013 SYNAXON AG. Alle Rechte vorbehalten.
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie
I. Produktinformationsblatt
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichnete
Gerät. Der Versicherungsvertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bzgl. des Gerätes abgeschlossen werden.
Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz für die Reparaturkosten des beschädigten Gerätes. Bei
Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät.
1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte (PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie) an. Grundlagen
sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (FIDESSECUR-E/05.2013) sowie alle weiteren genannten Bedingungen und Vereinbarungen.
2. Welche Risiken sind versichert?
Wir versichern Ihr Elektrogerät gegen Schäden durch:
Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie;
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit;
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss;
Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall
oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren,
Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung;
Wasser sowie Feuchtigkeit durch Elementarschäden als Folge von Schäden an Gebäuden;
Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost,
Überschwemmung, Lawinen;
Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung
Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 2 FIDESSECUR-E/05.2013.
Versichert werden können beispielsweise alle Geräte der nachfolgenden Kategorien:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
Personal-Computer, Notebooks,Tablet-PCs, Netbooks, Ultrabooks
Drucker, Scanner, Monitore
Telekommunikationsgeräte (Telefon-, Telefaxgeräte, All-in-One, Anrufbeantworter)
Handys, Smartphones, PDA
Navigationsgeräte
Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
DVD-Player-, -Recorder, Blue-ray-Geräte
Sat-Receiver, MP3-Player, Rundfunkgeräte
Video- und Fotokameras
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht
oder verspätet bezahlen?
a. Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen.
b. Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer ist in Euro zu entrichten. Er ist abhängig
vom Kaufpreis des versicherten Gerätes und der Laufzeit des gewählten Versicherungsschutzes. Zuschüsse oder
Subventionen, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt.
c. Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem nach § 10 Absatz 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt
gezahlt, sind wir nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen
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Versicherungsdauer/Beitrag in € inkl. Versicherungssteuer
Beitragsklasse
Verkaufspreis (€)
3 Jahre
5 Jahre
I
250,00
29,99
49,99
II
500,00
49,99
79,99
III
750,00
59,99
99,99
IV
1.000,00
79,99
129,99
V
1.500,00
99,99
149,99
IV
2.000,00
129,99
199,99
VII
2.500,00
179,99
249,99
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind inbesondere:
Material- oder Herstellungsfehler innerhalb der Herstellergarantie;
Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung;
Vorsatz;
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in § 2 Absatz 2 FIDESSECUR-E/05.2013.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können
Verletzungen dieser Pflicht haben?
Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter §10 Absatz 1 FIDESSECUR-E/05.2013 beschrieben.
Eine Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können
Verletzungen dieser Pflichten haben?
Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter § 12 FIDESSECUR-E/05.2013 detailliert beschrieben.
Nichterfüllung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden.
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen
dieser Pflichten haben?
Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit den von uns Beauftragten in Verbindung. Bitte erleichtern
Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Zur Geltendmachung
Ihrer Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalls, das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg
und diesen Versicherungsbedingungen an Ihren PC-SPEZIALIST-Fachhändler zu senden. Sie haben unseren Weisungen bzw. den Weisungen unserer Beauftragten zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu
halten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 12 Absatz 1 und 2 FIDESSECUR-E/05.2013. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach
Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen
können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte § 12 Absatz 1 und 2 FIDESSECURE/05.2013.
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen
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PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie
8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
a. bei Garantieschäden beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Garantie- bzw.
Garantieleistungszeit des Herstellers und der sofortigen Zahlung des Beitrages,
b. bei allen übrigen versicherten Risiken ab Kaufdatum des versicherten Gerätes und sofortiger Zahlung des Beitrages.
Der Versicherungsschutz endet 36 bzw. 60 Monate nach dem Kaufdatum des versicherten Gerätes. Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der Versicherungsschutz ebenfalls. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres
kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer
Vertragslaufzeit oder jeden darauffolgenden Jahres zugehen muss. Weitere Einzelheiten können Sie § 9
FIDESSECUR-E/05.2013 entnehmen.
9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden?
Neben den, unter Ziffer 8 dieses Blattes, beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages, stehen Ihnen
weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn
wir eine Leistung erbracht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 9 Absatz 4 FIDESSECUR-E/05.2013.
10. Wer sind Ihre Partner?
a. Versicherungsgesellschaft:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Rollinger
Handelsregister-Nr.: HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 811198334
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
b. Weitere Ansprechpartner:
Der von uns mit der Schadenabwicklung/Vermittlung beauftragte Versicherungsmakler FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH, Carl-Wery-Straße 18, 81739 vertreten durch den
geschäftsführenden Gesellschafter Jörg Hartig
Umsatzsteuer-Id. Nr. DE 232664823, Handelsregister: Amtsgericht München HRB 92 895
Angaben zu den Informationspflichten gemäß § 11 VersVermVO: Registrierungs-Nr. D-ZD6N-8NDZ7-42
Telefon+49 180 3002991
9 ct. pro angefangene Minute aus dem dt. Festnetz; max. 42 ct. pro angefangene Minute aus dt. Mobilfunknetzen.
Telefax+49 180 3002992
E-Mail [email protected]
Die SYNAXON AG bzw. Ihr PC-SPEZIALIST-Fachhändler. Die entsprechenden Daten finden Sie auf Ihrer
Geräterechnung. Bei der SYNAXON AG bzw. Ihrem PC-SPEZIALIST-Fachhändler erfolgt lediglich die Anmeldung und Abwicklung des Schadens.
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I. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (FIDESSECUR-E/05.2013)
§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen
1. Versicherte Sache
Die Versicherung erstreckt sich auf das im
Kaufvertrag / Rechnung benannte Elektrogerät
und das in der Originalverpackung mitverkaufte
Zubehör. Im Einzelnen können dies sein:
a. PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Netbooks,
Ultrabooks
b. Drucker, Scanner, Monitore
c. Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-inOne, Anrufbeantworter)
d. Handys, Smartphones, PDAs
e. Navigationsgeräte
f. Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte
g. DVD-Player, Recorder, Blu-ray-Geräte
h. Sat-Receiver, Mp3, Rundfunkgeräte
i. Video- und Fotokameras
2. Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
Separat bzw. zusätzlich oder nachträglich
gekauftes Zubehör aus dem Produktsortiment der
versicherten Sachen,
Spielzeug, Roboter, Instrumente,
Hardwareerweiterungen, Joysticks, Gamepads,
Lenkräder,
Wechseldatenträger,
Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien
und Arbeitsmittel, wie z. B. Akkus, Batterien, Toner,
Fuser, Tinte, Kohlebürsten, Trommeln und
Lampen, sowie sonstige Teile, die während der
Lebensdauer der versicherten Sache
erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen,
Werkzeuge aller Art,
Software aller Art; jedoch gelten Daten (maschinenlesbare Informationen) als mitversichert, wenn sie
für die Grundfunktion der versicherten Sache
notwendig sind (System-Programmdaten aus
Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende
Daten),
Defekt angelieferte Geräte,
Serienschäden in Verbindung mit Rückrufaktionen.
§ 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren
und Schäden sowie Gefahrendefinition
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen und
plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)
sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen
durch Einbruchdiebstahl oder Raub. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch bei verkehrsüblicher Sorgfalt
hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese uns dazu berechtigt,
unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, zu kürzen. Ausschließlich wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a. Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst
nach Ablauf der Herstellergarantie,
b. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
c. Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
hierunter fallen auch Schäden durch elektrische
Aufladung, elektromagnetische Störung und die
unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie
infolge von Erdschluss,
d. Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch
Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie
Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung,
e. Wasser und Feuchtigkeit als Folge von Schäden an Gebäuden,
f. Schäden durch Elementargefahren, z. B.
Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen,
g. Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung.
2. Nicht versicherte Gefahren, Schäden und Kosten
a. Schäden durch von Ihnen oder einer versicherten Person vorgenommene vorsätzliche Handlungen,
b. Schäden infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Revolution,
Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sowie
durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen,
c. Schäden durch Erdbeben,
d. Unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und
Vermögensschäden,
e. Schäden durch Einsatz der versicherten Sache,
deren Reparaturbedürftigkeit Ihnen bekannt
sein musste; wir leisten jedoch Entschädigung,
wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde,
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen
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PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie
Schäden für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie
sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haften hat; Mitversichert ist jedoch ein
ggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcher
ist gegeben, soweit die aus diesem Vertrag zu
leistende Entschädigung den Haftungsanspruch
gegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeitwertentschädigung – Neuwertentschädigung).
Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem
Fall lediglich die Differenzsumme,
g. Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungsoder Softwarefehler. Hiervon ausgenommen
sind jedoch Daten (maschinenlesbare Informationen), die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit
gleichzusetzende Daten),
h. Schäden durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren. Ein späteres
Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden
und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden,
i. Kosten, die aufgrund von Service-, Justageund Reinigungsarbeiten notwendig werden und
Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind,
j. Kosten, die zur Beseitigung unerheblicher
Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und
Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden,
k. Schäden, die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von
nicht von uns autorisierten Dritten oder durch
unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße
oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den
Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Gerätes entstehen,
l. Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus
und Schäden durch langfristige chemische oder
thermische Einwirkungen auf das geschützte
Gerät,
m. Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung,
n. Schäden durch Verwendung von schadhaftem,
externem Zubehör (z.B. Unterwassergehäuse),
o. Schäden, die als unsachgerechter Gebrauch
des Gerätes gelten, z. B. Schweißschäden bei
oder in Folge sportlicher Betätigungen oder
f.
p.
q.
Schäden durch Kondenswasser,
Unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit
dem versicherten Gerät. Bei Benutzung des
Gerätes sind die Herstellervorschriften zu beachten. Schäden an Geräten, die der Bauart
nach beweglich eingesetzt und bei Geräten
welche der Bauart nach im Freien aufgestellt
werden können, die aus einer nicht ständigen
Beaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert.
Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach
internationaler Norm ISO 13406-2 bei LCD-Bildschirmen.
3. Gefahrendefinition
Im Sinne dieser Bedingungen gilt:
a. Raub
Raub liegt vor, wenn gegen Sie Gewalt angewendet oder angedroht wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Ihnen stehen geeignete
Personen gleich, die vorübergehend die Obhut
über die versicherten Sachen ausüben.
b. Brand, Blitzschlag, Explosion
b1. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder
ihn verlassen hat und das sich aus eigener
Kraft auszubreiten vermag,
b2. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang
eines Blitzes auf Sachen,
b3. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
§ 3 Versichertes Interesse
1. Versichert ist Ihr Interesse
Sind Sie nicht Eigentümer, so ist auch das Interesse
des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu
versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt.
2. Bei Sicherungsübereignung gilt dies auch dann,
wenn Sie das Eigentum nach Abschluss der Versicherung übertragen.
§ 4 Versicherungswert
Versicherungswert ist der Neuwert bzw. Neupreis
am Schadentag. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache gleicher Art
und Güte in einem neuwertigen Zustand. Die Deckung für das Gerät bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne
Zuschüsse (Stützungen z. B. durch Hersteller oder
Provider).
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§ 5 Umfang der Entschädigung
§ 6 Versicherte und nicht versicherte Kosten
1. Wiederherstellungskosten
Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor,
wenn die Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringer
sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen
Gerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind
die Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher oder
gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuen
Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschaden vor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.
1.1 Teilschaden
Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands
notwendigen Aufwendungen.
Wir leisten keine Entschädigung für
a. Kosten einer Überholung oder sonstiger
Maßnahmen, die auch unabhängig von dem
Versicherungsfall notwendig gewesen
wären,
b. Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen,
c. Kosten einer Wiederherstellung in eigener
Regie, soweit die Kosten nicht auch durch
Arbeiten in fremder Regie entstanden
wären,
d. Mehrkosten durch behelfsmäßige oder
vorläufige Wiederherstellung,
e. Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an
der versicherten Sache selbst ausgeführt
werden.
1.2 Totalschaden
Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am
Schadentag. Sie erhalten im Falle eines Totalschadens Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätes
tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher
Totalschaden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des
Schadeneintritts die Reparaturkosten höher
sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte.
2. Grenze der Entschädigung
Grenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.
Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des
Schadens
a. Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die
Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des
Schadens für geboten halten durften oder die Sie
auf unsere Weisung oder die unserer Beauftragten
machen.
b. Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind auf den Versicherungswert begrenzt.
Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit
Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt,
wird die Entschädigung in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt.
§ 7 Subsidiarität
Wir gewähren Ihnen insoweit keinen Versicherungsschutz, als Sie Entschädigung aus einem anderen
Versicherungsvertrag beanspruchen können.
§ 8 Versicherungsort
1. Stationäre Geräte
Bei stationären Geräten gelten Ihre Räumlichkeiten
als Versicherungsort, sofern sich diese innerhalb
Europas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staaten
befinden. Versicherungsschutz besteht auch für Eigentransporte von stationären Geräten, z. B. bei
Transporten im Zusammenhang mit einem Umzug.
2. Bewegliche Geräte
Bei beweglichen Geräten und bei der Bauart nach
im Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geografischen Sinn exklusive GUS-Staaten.
§ 9 Beginn des Versicherungsschutzes,
Dauer und Ende des Vertrages
1. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der
Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass Sie den
Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlen.
2. Dauer
Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von
der gewählten Variante 36 bzw. 60 Monate. Eine
Verlängerung ist nicht möglich. PC-SPEZIALIST
Schutz+Garantie endet automatisch mit Ablauf des
36. bzw. 60. Monates ohne dass es einer separaten
Kündigung bedarf.
3. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr
als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres, unter Einhaltung einer Frist
von drei Monaten, von Ihnen gekündigt werden. Die
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen
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PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie
Kündigung muss uns oder unseren Beauftragten
spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht uns
für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil
des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in
dem Versicherungsschutz bestanden hat.
4. Kündigung nach Versicherungsfall
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede
Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die
Entschädigung zulässig. Machen wir von unserem
Kündigungsrecht Gebrauch, haben wir eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Machen Sie
von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, können Sie
nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss
der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
§ 10 Fälligkeiten; Folgen verspäteter Zahlung
oder Nichtzahlung des Einmal-Beitrages
1. Fälligkeit des Einmal-Beitrages
Der Einmal-Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem
Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Der Versicherungsschein ist der Folder mit diesen Bedingungen und der Original-Kaufrechnung.
2. Folgen der Nichtzahlung des Einmal-Beitrages
Wird der Einmal-Beitrag nicht zu dem nach Absatz 1
maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir
nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.
§ 11 Wechsel, Tausch, Weitergabe/Verkauf
der versicherten Sachen, Totalschaden
1. Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufvertrag für das Gerät rückgängig
machen, kann PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie
gegen Erstattung des zeitanteiligen Beitrages zum
Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang bei uns oder unseren Beauftragten).
2. Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichen
Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher
Art und Güte getauscht, geht PC-SPEZIALIST
Schutz+Garantie auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg
etc.) beigebracht werden.
3. Da sich PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie auf die
Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben/verkauft werden. Der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten von PC-SPEZIALIST
Schutz+Garantie anerkennt. Der Veräußerer und
der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur
Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der
Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.
4. Im Totalschadenfall, Einbruchdiebstahlschaden oder
Raub erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht
uns nur der Beitrag anteilig nach der Zeit zu, in der
Versicherungsschutz bestanden hat.
§ 12 Obliegenheiten nach Eintritt des
Versicherungsfalles
1. Sie sind verpflichtet:
a. den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich,
spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich Ihrem PCSPEZIALIST Fachhändler bzw. unseren Beauftragten anzuzeigen.
b. uns bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes
dieses inklusive des vollständigen serienmäßigen
Zubehörs zwecks Prüfung vorzulegen.
c. nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung
des Schaden zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder die unserer Beauftragten einzuholen und
zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte
form- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen.
d. uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen,
ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben (auf Verlangen schriftlich)
mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten
Belege einzureichen.
e. Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub – unter detaillierter Angabe der abhandengekommenen,
zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächst
erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und
uns oder unseren Beauftragten eine Kopie der Anzeige zu übersenden.
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2. Verletzten Sie eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
a. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit
sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens
entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit
Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
c. Verletzten Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir oder unsere Beauftragten
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
§ 13 Wieder herbeigeschaffte versicherte
Sachen
1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen
ermittelt, haben Sie dies nach Kenntniserlangung
uns bzw. unseren Beauftragten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt und für die Sache bereits
Entschädigungsleistung erhalten, haben Sie das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung
zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung
zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb
von 2 Wochen nach Empfang unserer schriftlichen
Aufforderung auszuüben. Nach Ablauf dieser Frist
geht das Wahlrecht auf uns über.
3. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es
gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
§ 15 Anzeigen, Willenserklärung, Form
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen
sind in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) abzugeben.
Sie sind ausschließlich an unsere Beauftragten, FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH, Carl-Wery-Straße 18 in
81739 München zu richten.
§ 16 Anzuwendendes Recht und zuständiges
Gericht
1. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
2. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen
uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit
nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie
eine natürliche Person und wohnen in Deutschland
ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie
zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz
oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben.
3. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in
Deutschland, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben
werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Unterhalten Sie zum Zeitpunkt
der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder
der Schweiz, oder ist Ihr Wohnsitz bzw. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt, können wir Sie vor dem für unseren
Sitz zuständigen Gericht verklagen. Sind Sie eine
juristische Person, bestimmt sich das zuständige
Gericht nach Ihrem Sitz oder deren Niederlassung.
4. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht
ausgeschlossen.
§ 14 Besondere Verwirkungsgründe
1. Haben Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den
Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, getäuscht oder dies versucht, sind wir von
der Entschädigungspflicht frei. Ist die Täuschung
durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges
oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die
Voraussetzungen gemäß Satz 1 als bewiesen.
2. Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so
sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen
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PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie
§ 17 Widerrufsrecht
§ 18 Außergerichtliche Beschwerdestelle
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs.
1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in
Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung
jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Bei einem Widerruf per Telefax an folgende Faxnummer zu richten:
Fax-Nr. + 49 611-5333556
Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem
Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch
nehmen. Die Anschrift lautet:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Leipziger Straße 121, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon +49 800 3696000
Telefax +49 800 3699000
(kostenfrei pro Anruf aus dem dt. Telefonnetz, max. 0,42 ct. pro
angefangene Minute aus dt. Mobilfunknetzen)
Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Unabhängig von
der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
§ 19 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
wenden.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der
Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen
den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt
haben, dass der Versicherungsschutz vor dem
Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des
Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in
Höhe von 0 Euro.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf
Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen
als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie
Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ihre R+V Allgemeine Versicherung AG
Die Anschrift lautet:
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
§ 20 Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen
Werbung und Markt- und Meinungsforschung
Wir, die R+V Allgemeine Versicherung AG, FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH und die SYNAXON AG und Ihr
PC-SPEZIALIST Fachhändler - speichern und nutzen Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zum Zwecke der Werbung sowie
der Markt- und Meinungsforschung. Dieser Nutzung
Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widersprechen.
Im Falle eines Schadens können Ihre, in der Schadenanzeige angegebenen personenbezogenen, Daten zum Zwecke der Schadenabwicklung auf Grundlage der PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie an den
mit der Schadenabwicklung beauftragten Versicherungsmakler, FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH sowie an
die R+V Allgemeine Versicherung AG als Risikoträgerin übermittelt werden.
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen
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Besondere Vereinbarungen zur Schadenabwicklung
1. Voraussetzungen
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie gilt unabhängig
von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien. Voraussetzung ist, dass Sie das beschädigte Gerät zur Reparatur zu einem PC-SPEZIALISTFachhändler bringen.
Zur gültigen Anmeldung müssen Sie weiterhin, neben dem defekten Gerät, unbedingt auch den Versicherungsschein an PC-SPEZIALIST-Fachhändler
oder unsere Beauftragten senden. Der Versicherungsschein besteht aus der Originalrechnung über
das betreffende Gerät und diesen Vertragsunterlagen. Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (GroßbildTV, etc.), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss
die weitere Vorgangsweise mit dem PC-SPEZIALIST-Fachhändler oder unseren Beauftragten vereinbart werden. Bei derartigen Elektrogeräten erfolgt
bei ersatzpflichtigen Schäden jedoch eine Erstattung
der tatsächlich angefallenen Kosten für den Hin- und
Rücktransport bis maximal in einem Umkreis von 75
km zum nächsten PC-SPEZIALIST-Fachhändler zu
Ihren Räumlichkeiten, wenn eine Vor-Ort-Reparatur
nicht möglich ist.
5. Bestätigung der Behörde
Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen
nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.)
müssen Sie die entsprechenden behördlichen Bestätigungen einreichen.
2. Schadenformular
Bei jedem Schaden muss das Schadenformular zur
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie ausgefüllt werden. Der Schadenhergang ist von Ihnen selbst zu
formulieren, in das Schadenformular einzutragen
und zu unterschreiben.
3. Schadenübernahme
Schadenübernahme erfolgt durch uns bzw. unsere
Beauftragten. Zur Prüfung und Einschätzung des
Schadens wird uns eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein
Leihgerät besteht nicht.
4. Schadenabwicklung
Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch
uns bzw. unsere Beauftragten wird die Reparatur
eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät an
Sie ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind
direkt an den PC-SPEZIALIST Fachhändler oder unsere Beauftragten zu bezahlen.
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen
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PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie
Bitte hier Ihre Original-Rechnung einheften:
Geschütztes Gerät und Seriennummer:
Rechnungsnummer:
EGIS-Garantiecode:
Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherungssteuer. Preisänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler
vorbehalten. Stand 05.2013
PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie

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