HKI Statement zur Umwelt
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HKI Statement zur Umwelt
INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe und deren Bedeutung für die Umwelt (Stand: Juni 2016) 1. CO2-Neutralität: Die Bundesregierung hat sich dem Leitprinzip einer nachhaltigen und globalverantwortlichen Energiepolitik verpflichtet. Mit dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Das CO2-neutrale Heizen mit Biomasse trägt maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland bei. mehr 2. Verfügbarkeit von Holz: Der nachwachsende Brennstoff Holz ist nachhaltig und regional verfügbar. Damit verbunden sind kurze Transportwege, lokale Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland. Als maßgebliche Säule bei der Umsetzung der Klimaschutzziele kann das CO2-neutrale Heizen mit Holz durch keinen anderen alternativen Energieträger ersetzt werden. mehr 3. Technologieoffenheit bei der Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich: Wärmenetze sind nicht grundsätzlich die ökologisch und ökonomisch beste Lösung zur Wärmeerzeugung aus biogenen Brennstoffen. Einzelraumfeuerstätten stellen eine für den Bürger günstige Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien dar. mehr Im Bereich ordnungsrechtlicher Vorgaben für die Nutzung regenerativer Energien (EEWärmeG, EnEV) ist Technologieoffenheit ein wichtiger Faktor zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der Akzeptanz beim Verbraucher. mehr 4. Bestand an Einzelraumfeuerstätten: In Deutschland gibt es derzeit etwa 10-11 Millionen Einzelraumfeuerstätten und ca. 0,9 Millionen Zentralheizungskessel für feste Brennstoffe. Allein die Einzelraumfeuerstätten liefern insgesamt 59 % der Wärme aus erneuerbaren Energien. mehr 5. Anteil der Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten: Trotz erheblicher Optimierungen an der Verbrennungstechnik der Geräte ist der relative Anteil der Einzelraumfeuerstätten an Staubemissionen gleich geblieben bzw. teilweise in den letzten Jahren sogar angestiegen. Hintergrund ist der hohe Bestand an technisch veralteten Geräten mit vergleichsweise hohen Emissionswerten. Durch eine konsequente Modernisierungsstrategie und gezielte Investitionsanreize in Form von Aufklärungskampagnen und Förderprogrammen kann dieser Entwicklung begegnet werden. mehr 6. Qualitätsmaßnahmen: Die Heizgeräteindustrie hat sich den Herausforderungen des Emissionsschutzes gestellt. Die Emissionen moderner Feuerstätten in der Typprüfung konnten seit den Anfängen der Staubmessung Ende der 70er Jahre um das 10fache reduziert werden. mehr 7. Emissionen in der Praxis senken: Der größtmögliche Effekt zur Effizienzsteigerung und Reduzierung der Emissionen besteht darin, den Austausch von Altgeräten voranzutreiben, da ein Großteil der Emissionen aus den vielen älteren Feuerstätten stammt. Bis zu 69 Prozent der Emissionen aus dem Bereich der Feuerstätten könnten dadurch vermieden werden. mehr 8. Betreiberaufklärung: Emissionen können insbesondere auch durch den richtigen Betrieb der Feuerstätte vermieden werden. Der HKI unterstützt tatkräftig die Aufklärung der Verbraucher zum richtigen Heizen mit Holz: http://www.richtigheizenmitholz.de/ 9. Innenraumluftbelastung: Untersuchungen unter realen Bedingungen zeigen, dass im geschlossenen Betrieb die Feuerstätten nur einen geringen Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft haben. Der HKI gibt Hinweise zum richtigen Betrieb und zur Vermeidung von Belastungen. mehr 10.Daten, Zahlen, Fakten mehr 1 zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de CO2-Neutralität beim Heizen mit Holz Die Bundesregierung hat sich dem Leitprinzip einer nachhaltigen und globalverantwortlichen Energiepolitik verpflichtet. Mit dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Das CO2-neutrale Heizen mit Biomasse trägt maßgeblich dazu bei und kann aufgrund der nachhaltigen, regionalen Verfügbarkeit durch keinen anderen alternativen Energieträger ersetzt werden. Bei der Verbrennung von Holz wird nur so viel Kohlendioxid (CO2) freigesetzt, wie auch beim natürlichen Zersetzungsprozess im Wald entstehen würde. Man spricht daher beim Brennstoff Holz von CO2-Neutralität. 59,9 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland entstehen bei der Erzeugung von Raumwärme (vgl. Abb. des Statistischen Bundesamts aus: „Umweltnutzung und Wirtschaft – Energie“, 2015). Insgesamt wurden im Jahr 2013 im Bereich der Raumwärme 132 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen verursacht, im Jahr 2005 waren es noch 139 Millionen Tonnen. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung konnten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2013 in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von etwa 38 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden werden. Eine weitere Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen kann durch den vermehrten Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmebereich und die Modernisierung älterer Feuerstätten erreicht werden. Der HKI Industrieverband setzt sich nachhaltig für klimafreundliche Innovationen im Wärmemarkt ein. Kamin-, Pellet- und Kachelöfen sind Lösungen, um den CO2-Problemen des Wärmemarktes entgegen zu treten. In Kombination mit modernen, auf Öl bzw. Gas basierenden Heizsystemen, in Verbindung mit Solaranlagen oder Wärmepumpen können diese hocheffizienten, emissionsarmen Geräte heutigen Standards ohne jegliche Förderung und ohne hohe Kosten einen wertvollen Beitrag zur CO2Minderung leisten. Aktuelle Daten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) belegen, dass das CO2neutrale Heizen mit Biomasse maßgeblich zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung beiträgt und aufgrund der nachhaltigen, regionalen Verfügbarkeit durch keinen anderen alternativen Energieträger ersetzt werden kann. 2 Quelle: BMWi AGEE Die Berechnungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE) im Auftrag des BMWi zum Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2015 weisen einen Anteil von 39,8% für Festbrennstofffeuerungsanlagen (Holz, Pellets) im Bereich der Haushalte aus. Dies entspricht einer Wärmemenge von 61 Mrd. kWh. Quelle: BMWi AGEE Laut diesen Erhebungen lag der Anteil biogener Festbrennstoffe am Gesamtwärmeverbrauch aus Biomasse in Deutschland im Jahr 2015 bei 76% und entsprach einer Wärmemenge von 104 Mrd. kWh. (Quelle BMWi AGEE-Stat 02/2016). 3 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 Info(at)hki-online.de www.hki-online.de Verfügbarkeit von Holz und nachhaltige Holzwirtschaft Der nachwachsende Brennstoff Holz ist regional verfügbar und dadurch mit kurzen Transportwegen, regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland verbunden. Dies stärkt die lokale Wirtschaft und stellt einen wichtigen Faktor für die Versorgungssicherheit der Verbraucher dar. Deutschland ist eines der waldreichsten Länder der Europäischen Union. Mit 11,4 Millionen Hektar ist knapp ein Drittel der Landesfläche mit Wald bedeckt. In den letzten zehn Jahren hat die Waldfläche um 50.000 ha zugenommen. (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dritte Bundeswaldinventur). Von den 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland sind 48 % Privatwald mit überwiegend kleinstrukturierten, regionalen Besitzverhältnissen. 29 % des Waldes sind im Eigentum der Länder, 19 % im Eigentum von Körperschaften und 4 % im Eigentum des Bundes. Der Holzvorrat befindet sich auf Rekordniveau. Mit 3,7 Milliarden m³ oder 336 m³ pro Hektar nimmt Deutschland eine Spitzenposition (nach Österreich und Schweiz) in Europa ein. Innerhalb von zehn Jahren (2002 bis 2012) ist der Holzvorrat um 7 % angestiegen. Der jährliche Holzzuwachs liegt bei 121,6 m³ pro Hektar. Von 2002 bis 2012 wurden pro Jahr durchschnittlich etwa 76 Millionen m³ Rohholz (Erntefestmeter ohne Rinde) geerntet. Es wurde weniger Holz genutzt als nachgewachsen ist. Laut Bundeswaldinventur werden 87 % des Holzzuwachses genutzt oder sterben natürlich ab. Die restlichen 13 % gehen in den Vorratsaufbau. Holz wird somit auch den kommenden Generationen nachhaltig zur Verfügung stehen und wesentliche ökonomische und ökologische Vorteile gegenüber den fossilen Brennstoffen bieten. Durch die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder gibt es genügend nutzbares Holz. Für das Klima ist es sogar gut dem Wald im Rahmen von Durchforstungen Holz zu entnehmen und es zu nutzen. Neu keimende ebenso wie verbliebene Bäume füllen den freien Raum im Bestand. So wächst weiteres Holz und wird CO2 gebunden. In einem Urwald oder in Flächen ohne Bewirtschaftung vergehen die Bäume aufgrund ihres Alters und Konkurrenzsituation. Hier wird das gebundene CO2 bei der Zersetzung freigesetzt. 56 Millionen Kubikmeter Holz wurden in Deutschland im Jahr 2015 eingeschlagen (gerechnet ohne Rinde). Laut Statistischem Bundesamt erfolgt 43 % des gesamten Einschlags im Privatwald und gut ein Drittel im Landeswald (32 %). In 2015 wurden 10,5 Millionen Kubikmeter als Energieholz genutzt, das entspricht 19 % des gesamten Holzeinschlags. Im Jahr 2006 lag das Holzvolumen, das für energetische Zwecke genutzt wurde, noch bei 8,3 Millionen Kubikmeter und einem Anteil am Gesamtholzeinschlag von 13 %. (Quelle Statistisches Bundesamt) 4 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 Info(at)hki-online.de www.hki-online.de Technologieoffenheit im Wärmemarkt Wärmenetze sind nicht grundsätzlich die ökologisch und ökonomisch beste Lösung zur Wärmeerzeugung aus biogenen Brennstoffen. Einzelraumfeuerstätten wie z.B. Kamin-, Pellet- und Kachelöfen stellen eine für den Bürger günstige und unabhängige Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien dar. Sie sind Lösungen, die hocheffizient und emissionsarm, unabhängig von Strom- und Wärmenetzen sowie fossilen Brennstoffen und nahezu verlustfrei Wärme für den Aufstellungsraum liefern. Hausbesitzer sollten grundsätzlich die Möglichkeit haben, die für Ihre individuelle Situation (Gebäude, örtliche Gegebenheiten etc.), wie auch in Hinblick auf Effizienz und Klimaschutz, bestmögliche Art der Wärmeerzeugung wählen zu können. Wir setzen uns daher für Technologieoffenheit und freien Wettbewerb bei der Nutzung regenerativer Energien im Wärmemarkt ein. Die Wahlfreiheit für ein ökologisch und ökonomisch individuell vorteilhaftes Heizsystem und den damit verbundenen Energieträger wird für Hausbesitzer jedoch eingeschränkt durch sogenannte Verbrennungsverbote für bestimmte Brennstoffe sowie Anschluss- und Benutzungszwänge, etwa an bestehende oder geplante Nah- oder Fernwärmenetze. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 1100 derartige kommunale Markteingriffe. Betroffene Bürger werden an sehr langfristige Verträge mit bis zu 20-jähriger Laufzeit und oftmals intransparenten, zeitlich und regional stark variierenden Abnahmepreisen gebunden. Die monopolartige Preissetzung beschäftigt inzwischen in einigen Fällen die Kartellbehörden. Individuelle, energieeffiziente Lösungen, wie zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen oder moderne, auf Gas oder Holz basierende Heizungstechniken und Kombilösungen, werden über Satzungen oder Bebauungspläne verboten, um den Betrieb von Wärmenetzen insgesamt wirtschaftlich abbilden zu können. Dadurch werden Effizienz- und Innovationsanreize als wichtige Triebfedern der Energiewende untergraben. Für die Klimaschutzziele der Bundesregierung bedarf es jedoch einer schnellen Modernisierung in energetisch veralteten Gebäudebeständen. Weiterentwicklungen und dynamische Verbesserungen sowie die Kombination verschiedener Heizungssysteme sind hierfür unerlässlich. Mit sinkendem Energieverbrauch durch energetische Gebäudesanierungen werden lokale Wärmenetze zunehmend unwirtschaftlich. Generell können in ländlichen Gebieten mit überwiegend freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern sowie geringer Anschlussdichte Wärmenetze kaum wirtschaftlich betrieben werden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie der Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Quelle: „Überlegubngen zu Einsatzgrenzen und zur Gestaltung einer zukünftigen Fern- und Nahwärmeversorgung“, Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 2011). Die Studie zeigt grundlegende Probleme der Finanzierbarkeit vieler Wärmeprojekte von Bioenergiedörfern auf. Die Wärmeversorgung in Bioenergiedörfern basiert in der Regel auf lokalen Nahwärmenetzen, die an Stelle fossiler Energieträger wie Heizöl oder Erdgas, Wärmeenergie aus Biomasse, z.B. Biogas oder Holzhackschnitzeln, erzeugen. Aufgrund von Leitungsverlusten lohnen sich die Investition in den Neu- und Ausbau solcher Wärmenetze nur in den wenigsten Fällen, da sie wegen des relativ hohen Materialeinsatzes und der aufwändigen Verlegung hohe Investitions- und damit kapitalgebundene Kosten verursachen, , eine separate Versorgung zur Spitzenheizlastabdeckung ist oft notwendig. Umstellkosten, Anschlussgebühren sowie Grundkosten, die durch die Beteiligung an Betreibergesellschaften anfallen, übersteigen vor allem bei Niedrigenergiehäusern die vorherigen Kosten für fossile Brennstoffe. 5 Der Betrieb eines Wärmenetzes lohnt sich daher erst bei dichter Mehrfamilienhausbebauung mit jeweils mehr als 20 Wohneinheiten und nur, wenn gleichzeitig ein hoher Stromanteil aus Kraft-WärmeKopplung erzeugt wird. Nah- und Fernwärmenetze können also nur in dicht besiedelten Gebieten und bei hoher Wärmeabnahme ökonomisch und ökologisch nachhaltig betrieben werden, bieten aber keinesfalls pauschale Lösungen für alle Regionen. Bewohnern und Hausbesitzern ist zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, um sich für eine individuell passende Energieversorgung entscheiden zu können. Fazit: Für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist Technologieoffenheit im Wärmemarkt zwingend erforderlich. Die Effizienz von Nah- und Fernwärmenetzen sinkt mit Verbesserungen der Wärmedämmung und bei geringer Siedlungsdichte. Wärmenetze sind nur dort zu errichten, wo sie ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind. Einzelraumfeuerungsanlagen stellen eine für den Bürger günstige und bei entsprechender Auswahl, richtigem Betrieb und optimaler Abstimmung des Systems (Feuerstätte – Abgasanlage) emissionsseitig unproblematische Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien dar. 6 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Zusammenführung mit dem Energieeinsparungsgesetz Technologieoffenheit bei der Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich: Die von der Bundesregierung geplante Vereinfachung beim Vollzug des Energieeinsparrechts und die damit verbundene Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des ErneuerbareEnergien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist zu begrüßen. Im Sinne nachhaltiger Effizienz- und Innovationsanreize sollte Technologieoffenheit im Bereich der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung in der Novelle des EEWärmeG fest verankert werden. Hintergrundinformation zum Wärmemarkt und zum EEWärmeG: In Deutschland werden mehr als 40 Prozent der gesamten Endenergie im Gebäudebereich verbraucht und dabei knapp 30% der gesamten CO2-Emissionen verursacht, mit deutlich fallender Tendenz (vgl. BMWi 2014: Sanierungsbedarf im Gebäudebestand). Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Zudem soll der Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch bis 2020 von 9,9 Prozent auf 14 Prozent erhöht werden (§ 1 Absatz 2 EEWärmeG). Das 2008 in Kraft getretene EEWärmeG sieht eine anteilige Deckungspflicht des Wärme- oder Kälteenergiebedarfs von Gebäuden durch erneuerbare Energien nur für Neubauten vor. Bei Bestandsbauten ist ausschließlich die öffentliche Hand als Eigentümer verpflichtet, Maßnahmen zum Klimaschutz durchzuführen. Für andere Bestandsbauten sieht das EEWärmeG eine finanzielle Förderung in Form sog. Marktanreizprogramme vor. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung steht nun jedoch eine Gesetzesänderung zur Einbeziehung privater Bestandsbauten in die Regelungen zur Diskussion – wie bereits in Baden-Württemberg. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag sieht vor, die Eigentümer von Gebäuden zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien zu verpflichten. Der Bestand an Heizungsanlagen lag 2014 in Deutschland bei circa 20,7 Mio. (Quelle BDH). Davon sind 13,3 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Erdgas, 5,8 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl, 0,7 Mio. Wärmepumpen (Erd- und Umweltwärme, diese liefern 7,3 Prozent der erneuerbaren Wärme) und 0,9 Mio. Holzzentralheizungskessel. Zusätzlich gibt es ca. 10 - 11 Mio. Einzelraumfeuerstätten (diese liefern 59 Prozent der erneuerbaren Wärme) und ca. 2 Mio. solarthermische Anlagen zur Unterstützung von Gas- bzw. HeizölZentralheizungen (diese liefern 5,3 Prozent der erneuerbaren Wärme). Mehr als 90 Prozent der Heizungsanlagen werden also mit fossiler Energie betrieben. 30 Prozent der Heizungsanlagen sind älter als 20 Jahre sind und 20 Prozent sogar älter als 25 Jahre (Quelle BDH). Nur jede zehnte Anlage ist mit einem Solarthermie-System ausgestattet. Der HKI Industrieverband begrüßt die geplante Gesetzesänderung in Bezug auf Neubauten und wirbt aktiv sowohl für den Austausch von Altgeräten in Bestandsgebäuden als auch für die Substitution von fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energieträger. Ausbau der erneuerbaren Energien: Der nachwachsende Brennstoff Holz hat bereits einen erheblichen Anteil an der Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien. Es ist das Ziel des HKI Industrieverbandes, diesen Anteil weiter zu steigern und somit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. 7 Erfahrungen zu EnEV und EEWärmeG: EnEV und EEWärmeG konnten in der Vergangenheit als ordnungsrechtliche Instrumentarien zusammen mit dem MAP und dem CO2Gebäudesanierungsprogramm die Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien im Gebäudesektor steigern. Im Gebäudebestand führten sie zwar noch nicht zu einem mit den Energieund Klimazielen in Einklang stehenden Sanierungsumfang. Die Erfahrungen aus Baden-Württemberg1 haben aber gezeigt, dass durch die Einführung eines (bedingten) Sanierungszwanges weniger Heizungsanlagen modernisiert werden als in der Vergangenheit und in anderen Bundesländern. Anstelle von Investitionen in effizientere Heizungsanlagenwurden größere Aufwendungen für die Instandhaltung und Reparatur alter Anlagen betrieben, um die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vermeiden. Der Nutzungszwang hat zudem das Image der erneuerbaren Energien bei den Hauseigentümern deutlich verschlechtert. Während vor der Einführung der Pflicht der Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung positiv bewertet wurde, wird nun mit ihnen das negative Bild des Zwangs verbunden. Der HKI Industrieverband spricht sich daher gegen den Nutzungszwang und für eine wettbewerbliche Energie- und Klimapolitik mit Augenmaß aus. Energierelevante Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele müssen für die Bürger nachvollziehbar und vor allem wirtschaftlich tragbar sein. Die Zusammenführung und Vereinfachung gesetzlicher Grundlagen ist aus unserer Sicht zielführend, von einer grundsätzlichen Verschärfung der energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand sollte jedoch abgesehen werden. Stattdessen sollten die jeweils effizientesten Maßnahmen zur CO2Minderung im Einzelfall abgewogen werden. Die im bestehenden EEWärmeG vorgesehene und über das Marktanreizprogramm (MAP) gewährte finanzielle Förderung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen hat sich zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch im Gebäudebestand bewährt. Nach den Ergebnissen des 2. EEWärmeG-Erfahrungsberichtes erzielen die unter Inanspruchnahme der Förderung in den Jahren 2009 bis 2013 errichteten Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien seit dem Jahr 2013 eine jährliche Einsparung von insgesamt 3,534 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Um den Zubau erneuerbarer Energien weiter anzukurbeln und zu beschleunigen, ist die Verbesserung der bestehenden Anreizinstrumente einem Zwang vorzuziehen. 1 Evaluationsbericht zum EWärmeG Baden-Württemberg 8 Im Bereich der Wärmeerzeugung hat der Ausbau an erneuerbaren Energien in den letzten Monaten bedauerlicherweise an Dynamik verloren. Dies liegt im Wesentlichen an dem Einbruch der Energiepreise von Öl und Gas am Weltmarkt und der daraus resultierenden (Planungs-) Unsicherheit beim Verbraucher. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann insbesondere die Holzfeuerung aufgrund ihres bedeutenden Anteils an den erneuerbaren Energien im Wärmemarkt und der vergleichsweise geringen Investitionskosten maßgeblich zur Erreichung der jüngst in Paris beschlossenen Klimaschutzziele beitragen. Gesetzlicher Abgleich und Vereinfachung von EnEV und EEWärmeG: Die Vereinfachung von EnEV und EEWärmeG muss dem Zweck dienen, dass Regelwerk im Umfang zu reduzieren, damit es übersichtlicher und transparenter für Hauseigentümer und Investoren wird. Auch muss die Anwendung für Planer, Architekten, Ingenieure und ausführenden Gewerke eindeutiger und der Vollzug gestärkt werden. Darüber hinaus müssen die langfristigen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung die Handlungsebene der Hauseigentümer und Investoren erreichen, wobei die Akzeptanz der ordnungsrechtlichen Vorgaben erhöht werden muss. Dazu ist es notwendig, Energieausweis, Nachweisverfahren, Kennwerte und Zielvorgaben anzupassen und in Einklang zu bringen. Wir befürworten die im Referentenentwurf vorgesehene stufenweise Verschärfung der energetischen Anforderungen, allerdings sollten hier die Anforderungen weiterhin so gestellt werden, dass sie Eigentümern größtmögliche Freiheit zur Wahl energetisch und wirtschaftlich geeigneten Maßnahmen ermöglichen. Die Ausdehnung der Nutzungspflicht des EEWärmeG auf alle Bestandsgebäude sehen wir allerdings kritisch. Individueller Sanierungsfahrplan: Bei der Energieberatung und der Förderung energetischer Maßnahmen sind zurzeit ausschließlich die maximal möglichen CO2- und Energieeinsparungen im Fokus. Die individuelle Gebäudestruktur, die Baukultur sowie die persönlichen Bedürfnisse und die Lebenssituation der Eigentümer und Mieter werden nicht berücksichtigt. Mit der Anpassung und Novellierung von EnEV und EEWärmeG muss die individuelle und unabhängige Energieberatung gestärkt werden. Eine Energieberatung sollte die Interessen der Eigentümer und Nutzer sowie den Erfolg der Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Qualität und Kosten im Blick haben. Die energetischen Maßnahmen sollten eine stufenweise Umsetzung finden und einen langen Zeitraum berücksichtigen. Technologieoffenheit und Energieträger-neutraler Ansatz: Der HKI unterstützt Initiativen einer marktwirtschaftlichen Politik, die Anreize zur Nutzung von Erneuerbaren Energien unbürokratisch fördert, zum Beispiel durch steuerliche Anreizprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden und beim Einsatz von Erneuerbaren Energieträgern. In dem EEWärmeG von 2008 bestanden keinerlei Anforderungen an die Geräte. Daher sollten Einzelraumfeuerstätten für biogene Brennstoffe wie Holz und Pellets, die die Anforderungen der 1.BImSchV 2.Stufe erfüllen, als Maßnahme zur Nutzung erneuerbaren Energien anerkannt werden. Da Einzelraumfeuerstätten keine Bereitstellungsverluste haben, sind sie aus energetischen Aspekten positiv zu bewerten. In der Gesamtbetrachtung sind insbesondere die Altanlagen hinsichtlich hoher Emissionen problematisch. Wie die folgenden Abbildungen deutlich zeigen, haben ältere Feuerstätten ein deutlich höheres Emissionsniveau und verursachen den Großteil der Staubemissionen aus Festbrennstofffeuerstätten. Mit dem Anerkennen von Geräten, die die 1.BImSchV 2.Stufe erfüllen, würde gleichzeitig ein Anreiz zum Austausch veralteter Anlagen geschaffen. 9 Entwicklung der Emissionen von Kaminöfen 12000 400 10000 350 300 8000 250 6000 200 150 4000 100 CO 13% O2 in mg/m³l Staub 13%O2 in mg/m³] 450 2000 50 0 0 Stand: Juli 2015 Quelle: HKI Industrieverband Staubmengenanteile aus den Festbrennstofffeuerstätten abhängig vom Alter 6 % < 10 Jahre 49 % > 30 Jahre 14 % > 10 Jahre 32 % > 20 Jahre Stand Juli 2015 Quelle: HKI Industrieverband Fazit: Wir begrüßen die geplante Vereinfachung beim Vollzug des Energieeinsparrechtes und die damit verbundene Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Wir fordern eine höchstmögliche Technologieoffenheit im Bereich der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Gebäudeeigentümer sollten die Möglichkeit haben, die für Sie am besten geeignete Technologie auszuwählen. Einzelraumfeuerstätten für feste biogene Brennstoffe müssen im Rahmen der Nutzung erneuerbaren Energien des EEWärmeG akzeptiert werden, wenn die Anforderungen der 1.BImSchV 2.Stufe erfüllt werden. Mit der Vereinfachung des Energieeinsparrechtes sollte keine Verschärfung bei Bestandsgebäuden erfolgen, wenn die Wärmebereitstellung im Wesentlichen durch Erneuerbare Energien im Sinne des EEWärmeG erfolgt. 10 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de Bestand an Feuerstätten für feste Brennstoffe Bestand Einzelraumfeuerstätten: In Deutschland gibt es etwa 10 - 11 Millionen Einzelraumfeuerstätten und ca. 0,9 Millionen Zentralheizungskessel für feste Brennstoffe (Quellen: Erhebung des ZIV, Schätzungen des HKI). Allein die Einzelraumfeuerstätten liefern einen Anteil von insgesamt 59 % der Wärme aus erneuerbaren Energien. Neben den wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen schätzen die Verbraucher insbesondere die hohe Flexibilität und regionale Verfügbarkeit, wie auch den Komfort und die Behaglichkeit einer Holzfeuerstätte. Anlagenbestand im Wärmemarkt: Der Bestand an Heizungsanlagen lag 2014 in Deutschland bei circa 20,7 Mio. (Quelle BDH siehe Grafik), davon sind 13,3 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Erdgas, 5,8 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl, 0,7 Mio. Wärmepumpen (Erd- und Umweltwärme, diese liefern 7,3 Prozent der erneuerbaren Wärme) und 0,9 Mio. Holzzentralheizungskessel. Quelle: BDH Zusätzlich gibt es ca. 2 Mio. solarthermische Anlagen zur Unterstützung von Gas- bzw. HeizölZentralheizungen (Quelle BDH). Hierzu liegen zurzeit nur Abschätzungen, aber leider keine genauen Feuerstättenzahlen vor. Gemäß der HKI-Absatzstatistik wurden im Jahr 2014 rund 400.000 Einzelraumfeuerstätten in den Markt gebracht. Die folgende Abbildung gibt die Entwicklung der Absatzzahlen ab 1990 für Deutschland wieder. Von 2012 bis 2015 wurden insgesamt etwa 1,5 Mio. Feuerstätten (HKI Abschätzung) der Stufe 2 der 1. BImSchV installiert bzw. ausgetauscht. Diese Geräte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und weisen geringe Emissionen auf. 11 Schätzungsweise 4 - 4,5 Mio. Feuerstätten (HKI-Abschätzung) sind in Betrieb, die zwischen 1995 und 2011 installiert wurden und den Anforderungen der 1. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Diese Zahl ist insofern mit Unsicherheiten behaftet, da Kaminöfen nicht dieselbe Langlebigkeit wie Kachelöfen aufweisen und ggf. bereits ersetzt worden sind. Diese 4 - 4,5 Mio. Feuerstätten entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik, sind jedoch von einer Austauschregelung gemäß 1. BImSchV nicht betroffen. Vom Gesamtbestand der 10 - 11 Mio. Einzelraumfeuerstätten weisen die restlichen 4 5 Millionen Feuerstätten (HKI-Abschätzung) eine veraltete Technik auf und erfüllen die Anforderungen der 1. Stufe der 1.BImSchV nicht. Schätzungsweise 1,9 - 2 Mio. Feuerstätten des Gesamtbestandes wurden vor 1974 installiert und wären damit zum 01.01.2015 austauschpflichtig gewesen. Es ist davon auszugehen, dass diese Feuerstätten von der Austauschpflicht der 1. BImSchV nicht ausgenommen sind, d.h. es handelt sich weder um private Herde/Backöfen bis 15kW, offene Kamine, Grundöfen, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, noch um vor 1950 aufgestellte Einzelraumfeuerungsanlagen. Etwa 200.000 Geräte im Bestand (Abschätzung des HKI) wurden vor 1950 hergestellt bzw. errichtet und sind daher nicht austauschpflichtig. Die nachfolgende Darstellung beruht auf Erhebungen des Bundesverbandes der Schornsteinfeger – Zentralinnungsverband (ZIV) (Quelle: Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2015, ZIV) und bezieht sich auf das Alter der Feuerstätten (Baujahr/Datum auf dem Typenschild). Die Größenordnungen stimmen im Wesentlichen mit den HKI Abschätzungen überein. 12 Übersicht der Einzelraumfeuerungsanlagen in Deutschland [Stück] 187.000 vor 01.01.1950 2,035 Mio. 1,815 Mio. 726.000 1,430 Mio. 4,807 Mio. 1950 bis 1974/nicht feststellbar 1975 bis 1984 1985 bis 1994 1995 bis 21.03.2010 ab 22.03.2010 Gesamtzahl der Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe: ca. 11 Millionen Fazit: Mit einem Bestand von 10 - 11 Millionen haben Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe eine zentrale Bedeutung für die Wärmeversorgung in Deutschland. Davon sind 4 - 5 Millionen Feuerstätten technisch veraltet und erfüllen die Anforderungen der 1. BImSchV nicht. 4 - 4,5 Millionen Feuerstätten entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und erfüllen nur die 1. Stufe der 1. BImSchV. Diese veralteten Feuerstätten führen zu erhöhten Emissionen und verursachen einen höheren Ressourcenverbrauch als -modernere Geräte. Vorrangiges Ziel muss daher die Beschleunigung des Austausches älterer Feuerstätten durch Zuschüsse oder Fördermaßnahmen sein. Auch die Betreiberaufklärung kann hier einen wertvollen Beitrag leisten. 13 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten Anteil der Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten: Optimierungen an der Verbrennungstechnik von Einzelraumfeuerstätten haben in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Reduzierung der Staubemissionen moderner Geräte geführt. Dennoch ist der relative Anteil der Einzelraumfeuerstätten an Staubemissionen gleich geblieben bzw. teilweise in den letzten Jahren sogar angestiegen. Hintergrund ist der weiterhin hohe Bestand an älteren Geräten mit veralteter Technik. Durch eine konsequente Modernisierungsstrategie und gezielte Investitionsanreize in Form von Aufklärungskampagnen und Förderprogrammen kann dieser Entwicklung begegnet werden. Aufgrund der Brennstoffbeschaffenheit ist eine emissionsfreie Verbrennung bei Festbrennstoffen in Einzelraumfeuerstätten nicht möglich. Feuerstätten für feste Brennstoffe emittieren neben Kohlenmonoxid u.a. auch Feinstaub. Dieser Problematik ist sich die Branche bewusst und hat deshalb die Einführung von Anforderungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe im Rahmen der Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ausdrücklich unterstützt. Qualitätsmaßnahmen: Die Industrie hat sich auch technisch den Herausforderungen des Emissionsschutzes gestellt. Die Emissionen moderner Feuerstätten in der Typprüfung konnten seit den Anfängen der Staubmessung Ende der 70er Jahre um das 10fache reduziert werden. Allerdings darf die Entwicklung an dieser Stelle nicht stagnieren. Die Reduzierung der Emissionen wird in der Entwicklung moderner Feuerstätten weiter vorangetrieben mit dem Ziel, einen maximalen Beitrag zur Reduzierung der Staubemissionen zu erreichen. Die heutige Generation an Festbrennstofffeuerstätten ist mit moderner Verbrennungstechnik ausgestattet. Moderne Feuerstätten emittieren heute gut 2/3 weniger Schadstoffe als ältere Geräte. Wie die folgende Darstellung zeigt, konnten die Emissionen in der Typprüfung seit den Anfängen der Staubmessung Ende der 70er Jahre bei gleicher Staubmessmethode um das 10fach reduziert werden. Entwicklung der Emissionen von Kaminöfen 12000 Staub 13%O2 in mg/m³] 400 10000 350 300 8000 250 6000 200 150 4000 100 2000 50 0 CO 13% O2 in mg/m³l 450 0 Staub-Emission Expon. (Staub-Emission) Jahr CO-Emission Expon. (CO-Emission ) Quelle: HKI, Hochrechnung von Ergebnissen aus Typprüfberichten, 2015 Aus der Sicht des HKI Industrieverbandes stehen für die Reduzierung der Emissionen zunächst die Primärmaßnahmen (konstruktive Maßnahmen), wie z. B. Verwendung modernster Materialen, strömungstechnisch systematisierte Verbrennungsluft- und Abgasführung im Vordergrund. Emissionen 14 die bei Geräten moderner Bauart gar nicht erst entstehen, müssen auch nicht nachträglich entfernt werden. Sekundäre Emissionsminderungsmaßnahmen wie Partikelabscheider und Katalysatoren sind unter Einhaltung der sicherheits- und funktionsrelevanten Anforderungen unterstützend möglich. Quelle: CEFACD, 2016 Die Darstellung von C.E.F.AC.D. zeigt, dass die Entwicklung der Reduzierung der Emissionen auch europaweit deutlich erkennbar ist. Der Effekt wird hier mit 90% angegeben. Durch die deutlich verbesserte Verbrennungstechnik erzielen moderne Heizgeräte für feste Brennstoffe heute neben niedrigeren Emissionen auch einen wesentlich höheren Wirkungsgrad als ältere Geräte und damit einen geringeren Brennstoffverbrauch. Der Austausch eines alten Gerätes ist also auch aus wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert, denn der Endkunde erhält eine energieeffizientere Feuerstätte und kann dadurch Heizkosten einsparen. Die folgende Abbildung zu Hochrechnungen des HKI stellt die Staubmengenanteile je nach Alter der Feuerstätten dar. Basis der Hochrechnungen waren Typprüfberichte von benannten Prüfstellen. Es zeigt sich, dass ein Großteil der Emissionen aus den Feuerstätten für feste Brennstoffe aus älteren emissionsreichen Feuerstätten stammt. Der größte mögliche Effekt für die Reduzierung der Emissionen besteht darin, den Austausch der emissionsreichen Altgeräte voranzutreiben. Staubmengenanteile aus den Festbrennstofffeuerstätten abhängig vom Alter 6 % < 10 Jahre 49 % > 30 Jahre 14 % > 10 Jahre 32 % > 20 Jahre Stand: Juli 2015, Quelle: HKI Abschätzung Bis zu 69% der Emissionen aus dem Bereich der Einzelraumfeuerstätten könnten durch den Austausch von Feuerstätten, die 20 Jahre und älter sind, vermieden werden, was einer Reduktion der Feinstaubemissionen um etwa 15.450 Tonnen p.a. in Deutschland entspricht. 15 31% 43% 26% Reduzierung der Emissionen um 26% beim Austausch der zwischen 20 und 30 Jahre alten Feuerstätten gegen moderne Feuerstätten Reduzierung der Emissionen um 43% beim Austausch der über 30 Jahre alten Feuerstätten gegen moderne Feuerstätten Feuerstätten nicht älter 20 Jahre Austausch EF 20 bis 30 Jahre Austausch EF >30 Jahre Stand: Juli 2015, Quelle: HKI Abschätzung Das Umweltbundesamt fasst die Lage im Hintergrundpapier zum Thema Umweltschutz und nachhaltige Holznutzung (April 2016) wie folgt zusammen: „Es besteht ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen, vor allem durch den Austausch alter emissionsträchtiger Anlagen gegen moderne, emissionsarme Anlagen, emissionsarmen Betrieb der Anlage durch den Betreiber, regelmäßige Wartung der Anlage und die Verwendung des richtigen Brennstoffs. Um den Zielkonflikt zwischen energetischer Holznutzung und Anforderungen der Luftreinhaltung zu minimieren, ist es erforderlich, kleine Verbrennungsanlagen für Holz effizienter und emissionsärmer zu machen als sie es heute sind.“ Quelle: Umweltbundesamt, 2015 16 Die Darstellung des Umweltbundesamts zur Entwicklung der Emissionen aus Kleinfeuerungen korreliert mit den Gradtagszahlen und dem Brennstoffverbrauch in den Haushalten. Die Wintertemperaturen und die Entwicklung der Brennstoffpreise hatten demnach Einfluss auf den Betrieb der Feuerstätten und die daraus resultierenden Emissionen. Anteil der Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten: Trotz erheblicher Optimierungen an der Verbrennungstechnik der Geräte ist der relative Anteil der Einzelraumfeuerstätten an Staubemissionen im Wesentlichen gleich geblieben. Hierzu zeigt die Darstellung des Umweltbundesamtes „Staub (PM10) Emissionen nach Quellkategorien“, dass sich der Anteil der PM10-Emissionen aus den Feuerungsanlagen der Haushalte an den Gesamten PM10-Emissionen im Zeitraum 1995 bis 2013 kaum geändert hat. Die Entwicklungsfortschritte moderner Feuerungslagen sind in diese Emissionsberechnung nicht eingeflossen, da für die Berücksichtigung in der Berechnung eine Anpassung der Emissionsfaktoren erfolgen muss. Ein UBA-Forschungsprojekt zur Überarbeitung der Emissionsfaktoren steht derzeit vor der Veröffentlichung. Ausgehend von 3 Millionen ausgetauschten Geräten in 10 Jahren (Quelle: HKIAbschätzung basierend auf den Absatzzahlen der HKI-Statistik) ergibt sich eine Reduzierung der Emissionsfaktoren und damit kleinere Emissionszahlen aus den Feuerstätten. Hintergrund für die gleich bleibenden Emissionsanteile ist aber auch der weiterhin hohe Bestand an Altgeräten sowie der rückläufige Anteil aus Industrie und Straßenverkehr. Etwa 12% der Partikelemissionen (PM10-Emissionen) stammen laut den Berechnungen des Umweltbundesamtes aus den Feuerungsanlagen der Haushalte. 17 PM 10 Emissionen in Deutschland in 2013 [kt] 27,7 31,5 PM10 Emissionen, gesamt 228,2 kt PM 10 aus dem Straßenverkehr PM 10 aus den Feuerungsanlagen der Haushalte Quelle: Umweltbundesamt, 2013 Die folgenden Abbildungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass es einen über die Jahre fallenden Trend der Luftbelastung mit PM10 gibt, mit gewissen wahrscheinlich klimatisch bedingten Schwankungen. Der zulässige Wert von 50 Überschreitungstagen der PM10-Mittelwerte wurde in 2015 deutschlandweit an einer Messstation (in Stuttgart) überschritten. 18 Probleme durch Überschreitungen des Jahresmittelwertes gibt es in Deutschland nicht und sind auch trendmäßig für die Zukunft nicht zu erwarten. Um diesen Trend beizubehalten, ist aufgrund der langen Lebensdauer von Feuerstätten ein beschleunigter Altgeräteaustausch z.B. durch lokale Förderungsund Anreizprogramme zu empfehlen. Die Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen auch, dass an insgesamt deutlich weniger Messstationen die Anforderungen des PM-Tagesmittelwertes nicht eingehalten werden. Messstationen mit kritischen Überschreitungen befinden sich seit 2012 nur an hochverkehrsbelasteten Standorten. Bestimmung der Staubemission von Feuerstätten: Die normative Staubmessmethodik zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der 1. BImMSchV sowie der Ökodesign-Richtlinie bezieht sich auf die Partikelmasse. Partikelzahlen als Messgröße sind zwar in der Diskussion, aber weder qualitativ noch quantitativ kann mit diesen derzeit eine Bewertung hinsichtlich der Einzelraumfeuerstätten erfolgen. Für eine Vergleichbarkeit der Typprüfergebnisse wird während der Typprüfung auch bei der Staubmessung in der notifizierten Prüfstelle ein Prüfdruck von 12 Pa eingestellt. Im Praxisbetrieb herrscht jedoch Naturzug. Die Emissionen im Praxisbetrieb müssen daher von denen in der Typprüfung abweichen. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei vergleichbarem Feuerstättenbetrieb (vergleichbare Brennstoffqualität sowie gleiche Brennstoffmenge und Luftzuführung), die Ergebnisse der Typprüfung in gleicher Relation zum Praxisbetrieb stehen, d.h. Feuerstätten mit niedrigen Emissionen auf dem Prüfstand weisen auch in der Praxis niedrigere Emissionen auf als jene Feuerstätten, bei denen in der Typprüfung hohe Emissionswerte gemessen wurden. Eine weitere Verschärfung von Grenzwerten im Rahmen von Typprüfungen erscheint aus Gründen der Messungenauigkeit aktuell verfügbarer Messverfahren und auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit zu den durch den Betreiber verursachten Praxisemissionen nicht zielführend. Ziel sollte es vielmehr sein, den Betrieb von Feuerstätten mit hohen Emissionen und minderer baulicher Qualität einzuschränken. Darüber hinaus sollte der Einfluss des Betreibers minimiert und eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens von Feuerstätten im Praxisbetrieb, z.B. durch Verformung, vermieden werden, um auch im praktischen Betrieb dauerhaft niedrige Emissionen und hohe Wirkungsgrade zu erzielen. 19 HKI Qualitätszeichen: Um dieses Ziel umzusetzen wurden mit dem HKI Qualitätszeichen praxisnahe Anforderungen geschaffen, um Wirkungsgrade und Emissionen der Feuerstätten im Praxis-Betrieb an die Wirkungsgrade und Emissionen der Typprüfung anzupassen. Mit einer Verschärfung der Grenzwerte, wie von einigen Kommunen in Deutschland geplant, lässt sich der Unterschied des Emissionsniveaus zwischen den Prüfstandergebnissen und dem realen Betrieb nicht mindern. Das HKI Qualitätszeichen soll daher auch eine Hilfestellung für Kommunen sein, die mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben für Feinstaubemissionen Probleme haben und kann z.B. bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen Verwendung finden. Weitere Informationen finden Sie in den Grundlagen des QZ (Link Grundlagen des QZ) Fazit Die Luftbelastung mit Feinstaub in Deutschland wurde in den letzten Jahren weiter reduziert, Probleme durch Überschreitungen des Jahresmittelwertes sind künftig nicht mehr zu erwarten. Die Branche trägt zur Reduzierung der Luftbelastung bei und arbeitet kontinuierlich an der weiteren Reduzierung der Emissionen aus den Feuerstätten. Die Emissionen moderner Feuerstätten in der Typprüfung konnten bereits um das 10fache reduziert werden. Mit dem HKI Qualitätszeichen und seinen Anforderungen sollen Feuerstätten auch im praktischen Betrieb dauerhaft niedrige Emissionen und hohe Wirkungsgrade erzielen. Problematisch sind die vergleichsweise hohen Emissionen aus älteren Feuerstätten. Für die Reduzierung der Emissionen aus Feuerstätten muss daher der Austausch alter emissionsträchtiger Anlagen gegen moderne, emissionsarme Anlagen forciert werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Anreize zum Austausch und entsprechende ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen zu generieren und auch umzusetzen. 20 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de Emissionen in die Innenraumluft Hintergrundinformation: Zahlreiche Quellen können die Qualität der Innenraumluft durch Schadstoffe nachteilig beeinflussen. Zu ihnen gehören beispielsweise Bauprodukte, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, die unterschiedliche Substanzen (z. B. Lacke, Lösemittel, Kleber, etc.) in die Innenraumluft freisetzen. Die gesundheitliche Bewertung der Qualität der Innenraumluft wird auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert. Es gibt sowohl vorübergehend aktive als auch passive Quellen, die zu einer Beeinträchtigung der Innenluftqualität führen können. Zu den vorübergehend aktiven Quellen zählen z.B. das Tabakrauchen, das Abbrennen von Kerzen oder die Verwendung von Duftölen in Lampen. Auch beim Kochen, durch offene Feuerstellen (wie offene Kamine) und bei Renovierungsarbeiten gelangen Schadstoffe in die Innenraumluft. Zu den passiven Quellen zählen beispielsweise Möbel, die kontinuierlich über eine längere Zeit Substanzen in die Innenraumluft freisetzen. Der Mensch selbst beeinträchtigt die Qualität der Innenraumluft, indem er Kohlendioxid und Feuchtigkeit ausatmet. Untersuchungen unter realen Bedingungen zeigen, dass Feuerstätten im geschlossenen Betrieb nur einen geringen Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft haben. Denn moderne, effiziente Feuerstätten sind auf eine bestmögliche Abdichtung des Feuerraumes zum Aufstellraum ausgelegt. Die während des Betriebes entstehenden Verbrennungsprodukte werden über die Abgasanlage sicher aus der Feuerstätte abgeführt, so dass in der Regel Verbrennungsprodukte nicht aus dem Feuerraum in den Aufstellraum gelangen können. Bisherige Forschungsergebnisse: In einem Forschungsvorhaben des Fraunhofer Wilhelm-KlauditzInstituts (WKI) wurde der Einfluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe auf die Innenraumlufthygiene untersucht. Die Ergebnisse von Holzkaminöfen und Ethanolfeuerstellen zeigen, dass bei Holzkaminöfen durch Undichtigkeiten und das Öffnen der Ofentüren Verbrennungsprodukte in den Innenraum gelangen. Das WKI hatte diesbezüglich sieben Öfen in Wohnhäusern unter realen Bedingungen einer raumlufthygienischen Bewertung unterzogen. Dabei wurden unter anderem die Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen sowie Partikel im Aufstellraum aufgezeichnet. Die Ergebnisse zeigen, dass im geschlossenen Betrieb die Holzkamine nur einen geringen Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft haben. Die Kurz- und Langzeit-Grenzwerte für die Innenraumlufthygiene, die von der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Umweltbundesamtes (UBA) definiert sind, wurden während der Versuche nicht überschritten. Auch wurde während der Untersuchung vergeblich mit einem Partikelzähler nach Leckagen in den Öfen gesucht, durch die Partikel in den Raum gelangen. Das Öffnen der Feuerraumtür konnte als einzige Ursache für das Entweichen von gas- und partikelförmigen Verbrennungsprodukten in den Raum ermittelt werden. Die kritischsten Emissionen treten im Wesentlichen bei den Aktivitäten des Nutzers wie z.B. beim Nachlegen von Brennstoff und bei der Verwendung von Anzündern auf Kohlenwasserstoffbasis auf. Mit zunehmender Anzahl von Verbrennungszyklen nimmt der Partikelpeak beim Öffnen der Feuerraumtür (bzw. beim Nachlegen von Brennstoff) ab. Dies ist wahrscheinlich auf den steigenden Förderdruck im Schornstein durch dessen zunehmende Erwärmung zurückzuführen. Andere Untersuchungen, zum Beispiel des Danish Building Research Institutes gemeinsam mit dem DEC (Danish Ecological Council) haben gezeigt, dass in einem Wohnzimmer mit einem traditionellen dänischen Kaminofen vor dem Anfeuern eine Hintergrundbelastung von etwa 1.700 Partikeln pro cm³ gemessen wurde. Nach einer dreistündigen Brenndauer hat sich die Konzentration ultrafeiner Partikel im Wohnzimmer auf rund 30.000 Partikel pro cm³ erhöht. Allerdings ist die Bewertung von Partikelanzahlen auch in Zusammenhang mit anderen Emittenten, wie beispielsweise Zigaretten, Heizkörpern und Staubsaugern, unklar. 21 In Neubauten und Passivhäusern bzw. in gut isolierten Häusern besteht weiterhin das Problem der ausreichenden strömungstechnischen Luftzufuhr, da der Kaminzug durch die hauseigene Lüftungsanlage und die Dunstabzugshaube beeinflusst wird. Fazit und HKI Empfehlung: Bei Feuerstätten können Verbrennungsprodukte in den Innenraum gelangen. Innenraumluftuntersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung Wilhelm-KlauditzInstitut (WKI) unter realen Bedingungen zeigen, dass im geschlossenen Betrieb die Feuerstätten nur einen geringen Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft haben. Die Emissionen treten hauptsächlich nur bei Aktivitäten des Betreibers wie z. B. beim Nachlegen von Brennstoff und bei Verwendung von Anzündern geringer Qualität auf. Die Richtwerte für die Innenraumlufthygiene, die von der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Umweltbundesamtes definiert wurden, werden in aller Regel nicht überschritten. Die Hintergründe für die Effekte sind bisher nicht geklärt. Es wird empfohlen, die Ofentür langsam zu öffnen, um eine Sogwirkung zu vermeiden und den mit Raumluft vermischten Heizgasen die Gelegenheit zu geben, erneut eine stabile Strömung in Richtung Schornstein auszubilden, die Tür nicht unnötig lange offen zu lassen und für einen kurzen Zeitraum ein Fenster zu öffnen. Des Weiteren ist bei der Konstruktion des Feuerraums auf eine strömungstechnisch günstige Ausführung zu achten. Weitere Informationen können der Verbraucheraufklärungsbroschüre zum richtigen Heizen mit Holz http://www.richtigheizenmitholz.de/ entnommen werden. 22 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de Moderne Heizungssysteme: Eine Kombination aus regenerativen & fossilen Heizgeräten Kamin-, Pellet- und Kachelöfen sind Lösungen, um den CO2-Problemen des Wärmemarktes entgegen zu treten. Mit hocheffizienten Geräten existiert bereits heute eine emissionsarme Technologie, die ohne jegliche Förderung bei akzeptablen Kosten einen wertvollen Beitrag zur CO2-Minderung leisten kann. Der Einsatz biogener Brennstoffe zur dezentralen Wärmeerzeugung in Kleinfeuerungsanlagen wie Kaminöfen trägt dazu bei, die CO2-Minderungsziele der Bundesregierung zu erreichen. Besonders empfehlenswert sind individuelle, energieeffiziente sogenannte „Hybridlösungen“, wie zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen in Kombination mit modernen, auf Öl bzw. Gas basierenden Heizsystemen in Verbindung mit Solaranlagen oder Wärmepumpen. Kombinierte Wärmeerzeuger: Sowohl in modernen vergleichsweise geringen Wärmebedarf als auch in Energieträger miteinander kombiniert werden, besteht Leistungsbereich. Hier kann ein Kaminofen, Pelletofen ergänzendes Heizsystem zum Einsatz kommen. energiesparenden Gebäuden mit einem o.g. Hybridsystemen, in denen mehrere der Bedarf an einem Heizgerät in kleinem oder Heizkamin (Einzelraumfeuerstätte) als Die Einzelraumfeuerstätte kann über einen zentralen Pufferspeicher (oder getrennte Warmwasserund Heizwasserspeicher) in den Heizkreislauf eingebunden werden. Beide Wärmequellen geben ihre Wärme bedarfsgesteuert gemeinsam dorthin ab. Die Vorteile: Solange die Einzelraumfeuerstätte den Bedarf an Raumwärme und/oder Warmwasser alleine deckt, bleibt beispielsweise die Gasheizung aus. Die zentrale Wärmeversorgung des Hauses wird insgesamt weniger in Anspruch genommen. In dieser Zeit kann mit der Einzelraumfeuerstätte recht preiswert und gleichzeitig klimaschonend mit Holz als nachwachsendem, regionalem Rohstoff mit neutraler CO2-Bilanz geheizt werden. Quelle: Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus Deutschland 23 zum Anfang zum Anfang INDUSTRIEVERBAND HAUS-, HEIZ- UND KÜCHENTECHNIK E.V. 60528 Frankfurt am Main Lyoner Str. 9 Postfach 71 04 01 (PLZ 60494) (069) 25 62 68-0 Fax: (069) 25 62 68-100 [email protected] www.hki-online.de Zahlen, Daten, Fakten Zahlen, Daten, Fakten Erläuterungen Quellen 1. Gerätebestand und Stand der Technik 10 - 11 Millionen Gesamtbestand an Einzelraumfeuerstätten in Deutschland (vgl. auch Erhebung des ZIV für 2015) vom Gesamtbestand wurden vor 1974 installiert und sind gemäß der 1. BImSchV zum 01.01.2015 austauschpflichtig. Es ist davon auszugehen, dass in diesen 1,9 - 2 Mio. alle nicht auszutauschenden Geräte (alte Herde, offene Kamine) ausgeschlossen sind. ZIV 200.000 vom Gesamtbestand sind älter als 50 Jahre und damit nicht austauschpflichtig HKI, Schätzung 1,5 Millionen Wurden durch Geräte der Stufe 2 der 1.BImSchV ausgetauscht. ZIV HKI, Schätzung 300.000 – 400.000 Geschätzte Anzahl der Geräte, die von insgesamt 1,9 Mio. zwischen 2014-2015 tatsächlich ausgetauscht wurden. HKI, Schätzung 4 - 5 Millionen veraltete Geräte (alle vor 1. Stufe 1. BImSchV) HKI, Schätzung 4 – 4,5 Millionen Geräte die nicht dem Stand der Technik entsprechen (nur 1. Stufe 1. BImSchV) HKI, Schätzung 1,9 - 2 Millionen HKI HKI, Schätzung 2. Emissionen und Emissionsreduzierung 10 Prozent Anteil der Holzfeuerungen an den gesamten PMEmissionen Umweltbundesamt 60-70 Prozent Mögliche Emissionsreduzierung durch Austausch aller Geräte, die älter als 20 Jahre sind HKI 1 Mio. offene Kamine Diese Geräte weisen besonders hohe Emissionen und einen geringen Wirkungsgrad auf. Sie dürfen nach der 1.BImSchV nur gelegentlich betrieben werden. Dr. Schulz 24 3. Waldbestand und Holzvorrat in Deutschland 11,4 Millionen Hektar Mit 11,4 Millionen Hektar ist knapp ein Drittel der Gesamtfläche Deutschlands mit Wald bedeckt. Damit ist Deutschland eines der waldreichsten Länder Europas. Bundesministeriu m für Ernährung und Landwirtschaft, Bundeswaldinven tur 50.000 Hektar Um 50.000 Hektar hat die Waldfläche in Deutschland in den vergangenen 10 Jahren zugenommen (+0,4%). Bundesministeriu m für Ernährung und Landwirtschaft, Bundeswaldinven tur 3,7 Milliarden m³ oder 336 m³ pro Hektar Mit einem Holzvorrat von 3,7 Milliarden m³ hat Deutschland eine Spitzenposition in Europa. Innerhalb von zehn Jahren (2002 - 2012) hat der Holzvorrat um 7 Prozent zugenommen. Bundesministeriu m für Ernährung und Landwirtschaft, Bundeswaldinven tur 121,6 Millionen m³ Durchschnittlicher Holzzuwachs pro Jahr in Deutschland. Laut Bundeswaldinventur werden davon rund 81 Prozent wirtschaftlich genutzt, 7 Prozent sterben natürlich ab und und verbleiben als Totholz im Wald, 14 Prozent dienen dem Vorratsaufbau im Wald. Bundesministeriu m für Ernährung und Landwirtschaft, Bundeswaldinven tur 56 Millionen m³ Gesamter Holzeinschlag in Deutschland im Jahr 2015 (Erntefestmeter ohne Rinde) Statistisches Bundesamt 10,5 Millionen m³ Anteil des als Energieholz genutzten Holzeinschlages in 2015 (19 Prozent des gesamten Holzeinschlags) Statistisches Bundesamt 25 zum Anfang zum Anfang 4. Grafiken und Schaubilder Bestand an Heizungsanlagen in Deutschland BDH Der Bestand an Heizungsanlagen lag 2014 in Deutschland bei etwa 20,7 Mio. (Quelle BDH siehe Grafik), davon sind 13,3 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Erdgas, 5,8 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl, 0,7 Mio. Wärmepumpen (Erd- und Umweltwärme) (Diese Wärmepumpen liefern 7,3 Prozent der erneuerbaren Wärme) und 0,9 Mio. Holzzentralheizungskessel für Biomasse. HKI – Absatzstatistik Gemäß der HKI Absatzstatistik wurden im Jahr 2014 etwa 400.000 Feuerstätten in den Markt gebracht. Einen Höhepunkt erreichten die Absatzzahlen von Kaminöfen und Dauerbrandöfen im Jahr 2006. Die HKI-Darstellung gibt die Entwicklung der Absatzzahlen für verschiedene Gerätekategoirien seit 1990 für Deutschland wieder. HKI, Absatzstatistik Deutschland weist im Jahr 2015 einen Anteil von 39,8% für die Festbrennstofffeuerungsanlagen (Holz, Pellets) der Haushalte am Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien auf. Dies entspricht einem Wärmeverbrauch von 61 Mrd. kWh. BMWi, AGEEStat 02/2016 Der Anteil der Verbrennung biogener Festbrennstoffe am Wärmeverbrauch aus Biomasse lag im Jahr 2015 bei 76%,was einer Wärmemenge von 104 kWh entspricht. BMWi, AGEEStat 02/2016 Die Holzenergie hat mit 73,5% einen erheblichen Anteil an der Deckung der Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien. Agentur für Erneuerbare Energien 59,9 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland entstehen bei der Erzeugung von Raumwärme. Insgesamt wurden im Jahr 2013 im Bereich der Raumwärme 132 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen verursacht. Statistisches Bundesamt "Umweltnutzung und Wirtschaft – Energie", 2015 Allein durch die Nutzung der erneuerbaren Energien zur Wärmebereitstellung konnten im Jahr 2013 in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von etwa 38 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden werden. 56 Millionen Kubikmeter Holz wurden in Deutschland im Jahr 2015 eingeschlagen (gerechnet ohne Rinde). Statistisches Bundesamt "Umweltnutzung und Wirtschaft – Energie", 2015 Darstellung zur Entwicklung der Gradtageszahlen und des Holzabsatzes Umweltbundesamt Darstellung zur Anzahl der Überschreitungstage im Jahr 2015 Umweltbundesamt Prognose der Staubfrachten 35,0 Waren es laut den Berechnungen des Umweltbundesamtes in 2011 noch 25 Kilotonnen PM2,5-Emissionen aus den Feuerstätten so ist mit den Anforderungen der 1.BIMSchV bis 2020 mit einer Reduzierung auf 20 Kilotonnen zu rechnen. 30,0 25,0 20,0 Trend as calculated in 2009 Amendment 1.BImSchV calculated in 2009 Prognosis "Energiewende"2012 15,0 Emissions until 2011 10,0 5,0 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 0,0 1997 PM2,5 Kilotonnen Umweltbundesamt Entwicklung der PM10-Jahresmittelwerte Die Zahlen des Umweltbundesamtes weisen einen rückläufigen Trend bei den PM10-Immissionen in den letzten Jahren auf. Umweltbundesamt Der Anteil der PM10 Emissionen aus den Feuerungsanlagen der Haushalte an den Gesamten PM10 Emissionen hat sich im Zeitraum 1995 bis 2013 kaum geändert hat. Umweltbundesamt Entwicklung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungen Umweltbundesamt Staub 13%O2 in mg/m³] 400 12000 10000 350 300 8000 250 6000 200 150 4000 100 2000 50 0 0 Staub-Emission Expon. (Staub-Emission) Jahr CO-Emission Expon. (CO-Emission ) CO 13% O2 in mg/m³l 450 Entwicklung der Emissionen von Kaminöfen Europäische Entwicklung zur Reduzierung der CO2- und Staubemissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe um 90%. CEFACD Reduzierung der Emissionen aus Feuerstätten: Moderne Feuerstätten emittieren heute um 2/3 weniger Schadstoffe als alte Geräte. HKI Darstellung der Entwicklung der Emissionen HKI, Schätzung Staubmengenanteile abhängig vom Alter der Feuerstätten HKI, Schätzung aus Typprüfbericht en Entwicklung der Wirkungsgrade [%] von Kaminöfen 84,0 82,0 80,0 78,0 76,0 74,0 72,0 70,0 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 Staubmengenanteile aus den Festbrennstofffeuerstätten abhängig vom Alter Ein Großteil der Emissionen wird von alten Feuerstätten produziert. Nach Berechnungen des HKI Industrieverbandes stammen etwa 32% der Emissionen aus Feuerstätten, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, und etwa 49% der Emissionen sind aus Feuerstätten, über 30 Jahre alt sind. 6 % < 10 Jahre 49 % > 30 Jahre 14 % > 10 Jahre 32 % > 20 Jahre Stand: Juli 2015 Potentiale zur Staubmengenreduktion durch den Austausch älterer Einzelraumfeuerstätten Feuerstätten nicht älter 20 Jahre 31% 43% Austausch EF 20 bis 30 Jahre HKI, Schätzung Beim Austausch der über 20 Jahre alten Feuerstätten durch moderne Feuerstätten können die Emissionen aus Feuerstätten um 69% (26%+43%) reduziert werden. 26% Austausch EF >30 Jahre Reduzierung der Emissionen um 26% beim Austausch der zwischen 20 und 30 Jahre alten Feuerstätten gegen moderne Feuerstätten Reduzierung der Emissionen um 43% beim Austausch der über 30 Jahre alten Feuerstätten gegen moderne Feuerstätten zum Anfang