Bildungsraum Nordwestschweiz
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Bildungsraum Nordwestschweiz
Bildungsraum Nordwestschweiz: Beschränkte Wahlfreiheit des Gymnasiums und der Fachmittelschule ab 2015 (Beschluss vom 9. Juli 2014) Ab Schuljahr 2015/16 wird im Bildungsraum Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO) versuchsweise die «beschränkte Wahl freiheit» für Mittelschulen eingeführt. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab Sommer 2015 in eine 1. Klasse eines Gymna siums (in BS bis 2017: in eine 3. Klasse) oder in eine 1. Klasse der Fachmittelschule (FMS) übertreten und deren Eltern in einem der vier Kantone des Bildungsraums wohnhaft sind (für die Wahl der Schulen ist immer der zivilrechtliche Wohnsitz der Erzie hungsberechtigten massgebend). Was heisst das? Nachfolgend einige Erläuterungen. Ist die Schulwahl ganz frei? Nein, es handelt sich um eine be schränkte Wahlfreiheit. Einschränkungen braucht es unter an derem, weil die räumlichen Kapazitäten der Schulen begrenzt sind und optimale Klassenbildungen hohe Priorität haben. Für die Aufnahme in Spezialangebote wie Sportklassen gelten be sondere Bedingungen. Hinweise finden sich auf den Webseiten der einzelnen Schulen. Sind die Schulsysteme der Gymnasien und FMS in allen vier Kantonen dieselben? Ja, das Grundangebot und die Schulab schlüsse der Gymnasien und FMS sind gleich. Deshalb ist es für die spätere Studienwahl oder Ausbildung nicht entscheidend, welches Gymnasium oder welche FMS besucht wird. Die ein zelnen Schulen unterscheiden sich aber bei den angebotenen Schwerpunktfächern (Gymnasium) bzw. Berufsfeldern (FMS), beim Aufbau der Stundentafeln und bei Spezialangeboten (siehe Webseiten und Informationsbroschüren der Schulen). Sind die Rahmenbedingungen der Lehrgänge in allen vier Kantonen dieselben? Ja, die Rahmenbedingungen der Abschluss prüfungen inklusive Matura- bzw. Fachmatura-Arbeiten sind dieselben. Die Bestehensbedingungen weisen jedoch kantonale Besonderheiten auf; diejenigen von BL und BS sind weitgehend identisch. Sind die Aufnahmebedingungen in allen vier Kantonen dieselben? Nein. Es gelten immer die Aufnahmebedingungen des Wohn sitzkantons. Das heisst, wer im eigenen Kanton in eine Schule aufgenommen wird, kann auch in einem andern Kanton aufge nommen werden. Kann ich die meinem Wohnort am nächsten liegende Schule besuchen? Das wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Garantiert wird ein Platz an einem Gymnasium respektive einer FMS im Wohnsitzkanton. Wer entscheidet, welches Gymnasium oder welche FMS ich besuche? Die zuständigen Stellen im Wohnsitzkanton bewilligen die Klassenbildung und damit die Zuteilung. Bei Platzmangel an einer Schule werden Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons bevorzugt. Ist die Platzzahl beschränkt, so entscheidet der Wohnsitzkanton mittels Los darüber, welche Schülerinnen und Schüler eine ausserkantonale Schule besuchen dürfen. Kann ich später an ein anderes Gymnasium oder eine andere FMS wechseln? Nein, die beschränkte Wahlfreiheit gilt einmalig beim Eintritt in eine 1. Klasse (in BS-Gymnasien bis 2017: in eine 3. Klasse). Ein späterer Wechsel ist nur in begründeten Einzel fällen mit Zustimmung beider Schulen und des Wohnsitzkan tons möglich. Muss ich etwas bezahlen, wenn ich in einem andern Kanton das Gymnasium oder die FMS besuche? Wer durch den Wohnsitzkan ton einer Schule eines anderen Kantons zugeteilt wird, muss für den Unterrichtsbesuch nichts bezahlen. Wer ohne Zuteilung des Wohnsitzkantons eine ausserkantonale Schule besucht, bezahlt auch in Zukunft. Kann ich, auch wenn ich nicht in Basel-Stadt wohne, wählen, ob ich in BS während der Übergangszeit bis 2018 in den 3-jährigen oder in den 4-jährigen Gymnasialzug eintreten will? Nein, die be schränkte Wahlfreiheit gilt ausschliesslich für den 4-jährigen Zug. Einzig Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal (AG), dem Bezirk Dorneck (SO), der Gemeinde Kienberg (SO) und den Gemeinden Allschwil und Schönenbuch (BL) können sich unter den gleichen Bedingungen wie Schülerinnen und Schüler aus BS für den 3-jährigen Zug anmelden. Links zu den kantonalen Websites Kanton Aargau FMS Aargau Gymnasium Aargau Kanton Basel-Landschaft www.baselland.ch/Schulen Kanton Basel-Stadt www.gymnasium.bs.ch www.fmsbasel.ch www.ed.bs.ch Kanton Solothurn Mittelschulen Kanton Solothurn Wer kann sich wo anmelden: Beschränkungen der Wahl in den einzelnen Kantonen Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, aus dem Fricktal (AG), den Bezirken Dorneck und Thierstein sowie der Gemeinde Kienberg (SO) Man kann jedes Gymnasium und jede FMS im Bildungsraum Nordwestschweiz wählen. Ob diese Wahl berücksichtigt werden kann, hängt von den verfügbaren Plätzen und der Klassenbil dung ab. Wenn es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze gibt, entscheidet das Los. Ein Platz an einem Gymnasium / einer FMS im eigenen Wohn sitzkanton ist garantiert, sofern die Aufnahmebedingungen er füllt sind. Deshalb muss eine der beiden gewählten Schulen im Wohnsitzkanton liegen. Letzteres gilt nicht für das Fricktal (AG), den Bezirk Dorneck, die Gemeinde Kienberg (SO) und die Gemeinden Allschwil und Schönenbuch (BL). Für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Basel-Landschaft (ausser Allschwil und Schönenbuch) gilt folgende Einschrän kung der Wahl: Es sind nur Maturitätsprofile (Schwerpunktfä cher) wählbar, die in BL angeboten werden. Auch eine Anmel dung für das International Baccalaureate (IB) ist ausgeschlossen. Die Berufsfelder Medien / Kommunikation und Musik / Thea ter / Tanz an der FMS Basel können erst ab der 2. Klasse besucht werden; Schülerinnen und Schüler aus BL besuchen die 1. Klas se an einer FMS BL und können mit der nötigen Qualifikation in die 2. Klasse an der FMS Basel wechseln. Für Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet des Gymnasiums Laufental-Thierstein (Bezirke Laufen und Thierstein) gilt ausserdem: Als erste Wahl muss das Gymnasium LaufentalThierstein gewählt werden. Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Aargau Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn Man kann jedes Gymnasium (ohne Speziallehrgänge) und jede FMS im Bildungsraum Nordwestschweiz wählen. Ob diese Wahl berücksichtigt werden kann, hängt von den verfügbaren Plätzen und der Abteilungsbildung ab. Wenn es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze gibt, entscheidet das Los. Ein Platz an einer Mittelschule des Wohnsitzkantons ist hingegen garantiert, so fern die Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Man kann jedes Gymnasium (ohne Speziallehrgänge) und jede FMS im Bildungsraum Nordwestschweiz wählen. Ob diese Wahl berücksichtigt werden kann, hängt von den verfügbaren Plätzen und der Klassenbildung ab. Wenn es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze gibt, entscheidet das Los. Ein Platz an einer Mittelschule im eigenen Wohnsitzkanton ist hingegen garan tiert, sofern die Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Schülerinnen und Schüler des Fricktals können weiterhin die Schulen in BS und BL besuchen. Schülerinnen und Schüler der Bezirke Dorneck und Thierstein sowie der Gemeinde Kienberg können weiterhin die Schulen in BS und BL besuchen (siehe dazu auch die Spalte ganz links). Wie melde ich mich an? Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt Schülerinnen und Schüler melden sich über die gemeinsame Anmeldeplattform von BL und BS an: www.schul-netz.com/ anmeldesystem_blbs. Es müssen eine erste und eine zweite Wahl / Priorität (ein Gymnasium inklusive Schwerpunktfach / Profil beziehungsweise eine FMS inklusive Berufsfeld) angege ben werden. Für die Anmeldung an ein Aargauer Gymnasium ist statt des Schwerpunktfachs ein Akzentfach zu wählen. Die erste und zweite Wahl können nicht identisch sein; es darf aber zweimal dasselbe Gymnasium oder zweimal dasselbe Schwer punktfach beziehungsweise Akzentfach gewählt werden. Wird in erster Priorität eine ausserkantonale Schule gewählt, so muss in zweiter Priorität eine Schule im eigenen Kanton angegeben werden. Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Aargau Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn Schülerinnen und Schüler melden sich über die kantonale An meldeplattform an: www.ag.ch/mittelschulen. Wird in erster Wahl eine ausserkantonale Schule gewählt, so muss in zweiter Wahl eine Aargauer Schule angegeben werden. Zur gewünsch ten ausserkantonalen Schule muss das Schwerpunktfach (Gym nasium) respektive das Berufsfeld (FMS) angegeben werden. Schülerinnen und Schüler melden sich mittels Anmeldeformular an. Dieses kann auf den Rektoraten der Kantonsschulen bezo gen oder unter www.ksso.ch beziehungsweise www.kantiolten. ch heruntergeladen werden. Bei der Angabe der gewünschten Schulen muss immer eine Wahl die gemäss Wohnort zugeord nete Schule im eigenen Kanton sein. Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal, die eine Mittel schule in BL oder BS besuchen möchten, melden sich über die gemeinsame Anmeldeplattform der beiden Basel an (siehe linke Spalte). Schülerinnen und Schüler aus den Bezirken Dorneck und Thier stein sowie der Gemeinde Kienberg, die eine Mittelschule in BL oder BS besuchen möchten, melden sich über die gemeinsame Anmeldeplattform der beiden Basel an (siehe Spalte ganz links). Wann weiss ich, wo ich das Gymnasium oder die Fachmittelschule besuchen kann? Schülerinnen und Schüler aus den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt Alle Angemeldeten erhalten bis spätestens Ende April eine pro visorische Zuteilung. Falls diese der ersten Wahl entspricht, gilt sie als definitiv. Wer provisorisch nicht in der ersten Wahl eingeteilt ist, kann möglicherweise – bedingt durch Um- und Abmeldungen – kurz vor den Sommerferien noch in die erste Wahl eingeteilt werden. Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Aargau Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn Schülerinnen und Schülern, die an der beschränkten Wahlfrei heit teilnehmen möchten und sich für eine ausserkantonale Schule angemeldet haben, wird Anfang Mai bekannt gegeben, ob die ausserkantonale Schule besucht werden kann. Ist dies nicht möglich, werden die Schüler-innen und Schüler einer Aar gauer Schule zugewiesen, wenn möglich der in zweiter Wahl gewünschten. Schülerinnen und Schülern, die an der beschränkten Wahlfrei heit teilnehmen möchten und sich für eine ausserkantonale Schule angemeldet haben, wird Anfang Mai bekannt gegeben, ob die ausserordentlich gewählte Schule besucht werden kann. Ist dies nicht möglich, erfolgt der Schulbesuch an der gemäss Wohnort zugeordneten Schule im eigenen Kanton. Weitere Auskünfte erteilen die einzelnen Schulen oder die zuständigen kantonalen Behörden. Beschränkte Wahlfreiheit des Gymnasiums und der FMS Basel-Stadt Solothurn 1 Gymnasium Bäumlihof Zu den drei Linden 80 4058 Basel www.gbbasel.ch 12 Kantonsschule Olten Hardfeldstrasse 53 4600 Olten www.kantiolten.ch 2 Fachmaturitätsschule Basel Engelgasse 120 4052 Basel www.fmsbasel.ch 13 Kantonsschule Solothurn Herrenweg 18 4502 Solothurn www.ksso.ch 3 Gymnasium Kirschgarten Hermann Kinkelin-Str. 10 4051 Basel www.gkgbs.ch 11 4 Gymnasium Leonhard Kohlenberg 17 4051 Basel www.gymnasium-leonhard.ch 5 Gymnasium am Münsterplatz Münsterplatz 15 4051 Basel www.gmbasel.ch BS 1 4 5 6 3 2 10 9 BL 7 11 Gymnasium Oberwil Allschwilerstrasse 100 4104 Oberwil www.gymoberwil.ch AG 18 12 SO 19 13 15 Neue Kantonsschule Aarau Schanzmättelistrasse 32 5000 Aarau www.nksa.ch 16 Kantonsschule Baden Seminarstrasse 3 5400 Baden www.kanti-baden.ch 14 15 7 Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein Steinackerweg 7 4242 Laufen www.gymlaufen.ch 10 Gymnasium Münchenstein Baselstrasse 33 4142 Münchenstein www.gymmuenchenstein.ch 16 17 Basel-Landschaft 9 Gymnasium Muttenz Maturitätsabteilung, Gründenstrasse 30 FMS BZM, Kriegackerstrasse 30 4132 Muttenz www.gymnasiummuttenz.ch 14 Alte Kantonsschule Aarau Bahnhofstrasse 91 5001 Aarau www.alte-kanti-aarau.ch 8 6 Wirtschaftsgymnasium Andreas Heusler-Str. 41 4052 Basel http://wg.edubs.ch 8 Gymnasium Liestal Friedensstrasse 20 4410 Liestal www.gymliestal.ch Aargau 17 Kantonsschule Wettingen Klosterstrasse 11 5430 Wettingen www.kanti-wettingen.ch 18 Kantonsschule Wohlen Allmendstrasse 26 5610 Wohlen www.kanti-wohlen.ch 19 Kantonsschule Zofingen Strengelbacherstrasse 25B 4800 Zofingen www.kszofingen.ch Erläuterung: Gymnasium ymnasium und G Fachmittelschule (FMS) Fachmittelschule (FMS)