Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nicht selber!!
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Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nicht selber!!
FTTH-Formular Außenbereich Auftrag für Privatkunden Anschlussinhaber/Installationsadresse O Herr O Frau Angaben zum bestehenden Anschluss Name/Vorname aktueller Anbieter Telefonie Straße/Hausnummer aktueller Anbieter Internet PLZ/Ort aktueller Anschlussinhaber Telefonnummer für Rückfragen Vorwahl E-Mail Geburtsdatum 1. Rufnummer 2. Rufnummer 3. Rufnummer Produktwahl (inkl. Zugang zur Online-Videothek) O 80 Mbit / 20 Mbit inkl. Internetflat und DE-Festnetzflatrate O 140 Mbit / 40 Mbit inkl. Internetflat und DE-Festnetzflatrate Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nicht selber!! Sollte dies bereits geschehen sein, dann informieren Sie uns 65,00€ mtl. bitte umgehend! O 200 Mbit / 60 Mbit inkl. Internetflat und DE-Festnetzflatrate 75,00€ mtl. 59,00€ mtl. O Internet vorab (1 Monat gratis) 30,00 € mtl. Ende der Vertragslaufzeit Telefonie (gilt nur bis zur Rufnummernübernahme) Bereitstellungspreis bis zur Grundstücksgrenze 165 € einmalig Optional: Kündigungsfrist gewünschter Umschalttermin O EU-Flat 5,00€ mtl. O Rufnummernübernahme+Kündigung 19,00€ einmalig Telefonbucheintrag und elektronische Auskunft O zusätzlicher Gesprächskanal 2,50€ mtl. O Upload-Geschwindigkeit verdoppeln 10,00 € mtl. Fernsehen über Glasfaser O Eintrag in "Das Telefonbuch" O Eintrag in die elektronische Auskunft o mit Adresse O IPTV (55 TV-Sender in HD/SD Qualität) O Set-Top-Box für IPTV (inkl. HDMI Kabel) 12,50 € mtl. 110,00€ einmalig Kostenpflichtige Hardware Kauf: o ohne Adresse Soweit Sie nicht widersprechen, wird über die Telefonauskunft gegen Angabe Ihrer Rufnummer Name und Adresse an Dritte mitgeteilt (Inverssuche*). O FritzBox 7360 (1x Analog/3xLAN) 150,00€ einmalig O FritzBox 7490(2x Analog/S0/3xLAN) 210,00€ einmalig O Die Mitteilung von Daten für Inverssuche ist nicht erwünscht. *Inverssuche = Rückwärtssuche Kostenpflichtige Hardware Miete: Rechnungsversand und Einzelverbindungsnachweis O FritzBox 7360 (1x Analog/3xLAN) 5,50€ mtl. Rechnung und EVN werden Ihnen standardmäßig kostenlos in O FritzBox 7490(2x Analog/S0/3xLAN) 8,00€ mtl. elektronischer Form in Ihrem Kundenportal zur Verfügung O ich benutze meine eigene FritzBox mit VOIP Model: gestellt. O alternativ möchte ich Rechnung und ggf. EVN postalisch an meine Adresse erhalten. Für die Rechnung werden mir monatlich 2,00 € inkl. MwSt. berechnet. Hausanschluss: O Einfamilienhaus O Mehrfamilienhaus O Ich bin Hauseigentümer O Ich bin Mieter (Der Gestattungsvertrag und die Außenbereichsvereinbarung müssen ausgefüllt werden ! O ich möchte einen EVN und zwar O gekürzt O ungekürzt Bitte wenden ! epcan GmbH, Marienstraße 1, 48691 Vreden, Geschäftsführer: Nils Waning, Christian Meiners, Gerd Gevering Telefon: 02564/883374, Fax: 02564/883378, E-Mail: [email protected], Steuernummer: 301/5813/1353, DE263116272 Version: 27.10.2015 Erfolgt keine Angabe, wird ein ungekürzter EVN gewünscht. Es erfolgt kein EVN über die Telefon-, Mobilfunk- und Internetverbindungen, die im Rahmen einer Flatrate abgerechnet werden; ausgewiesen insoweit werden jedoch Gespräche ins Ausland, in die Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern oder Einwahlen ins Internet. Erklärung: Ich versichere, dass alle Mitbenutzer über den Einzelverbindungsnachweis informiert sind oder werden. o Bankeinzug inkl. Papierrechnung (zzgl. Mtl. 2,00€) o Bankeinzug inkl. Onlinerechnung (kostenfrei) Einzugsermächtigung Kontonummer BLZ Kreditinstitut 1. Wir empfehlen bei der Verwendung unserer Produkte eine aktuelle FritzBox einzusetzen. (Z.B.: 7360 oder 7490) 2. Vom angebrachten Glasfaseranschluss muss ein Netzwerkkabel (CAT 5, 6 oder 7) bis zur FritzBox verlegt werden! 3. Steckdose für die Glasfaser- Anschlussbox 7. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Festnetzanbieter erfolgt durch epcan GmbH, um sicherzustellen, dass Ihre bisherige Rufnummer erhalten bleibt. Evtl. Zusatzverträge mit Drittanbietern (DSL-Vertrag, UMTS, Preselection, Router u.s.w.) müssen Sie selbst kündigen, da wir dazu nicht berechtigt sind. Kontoinhaber Unterschrift Kontoinhaber 8. Die Leistungsgrenze von epcan ist die epcanBox bzw. die von epcan gekauft Hardware. Nicht zu unserem Leistungsbereich gehören kundeneigene Soft- und Hardware, wie PC´s, WLAN und LAN etc. Erklärung / Unterschrift 1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die entsprechenden Preislisten. Diese werden mir auf Wunsch kostenfrei übersandt und sind im Internet unter www.epcan.de abrufbar. 2. Ich bin jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass die epcan GmbH zur Bonitätsprüfung Daten mit der SCHUFA / CEG / BÜRGEL bzw. einer Wirtschaftsauskunftei austauscht und meine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt. 3. Der Wiederverkauf der Leistungen von epcan an dritte ist nicht gestattet. 4. Bei Verwendung eines EVN versichere ich, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer darüber informiert sind oder werden. 9. epcan-Produkte dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden. 10. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch epcan zustande. 11. Ich ermächtige epcan widerruflich, die Rechnungsbeiträge von oben genannten Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen und versichere, soweit Kontoinhaber und Auftraggeber nicht identisch sein sollten, entsprechend bevollmächtigt zu sein. 12. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. 5. epcan beachtet im Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. 6. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate und beginnt am Tag der Inbetriebnahme des Anschlusses. Ort, Datum Unterschrift-Kunde epcan GmbH, Marienstraße 1, 48691 Vreden, Geschäftsführer: Nils Waning, Christian Meiners, Gerd Gevering Telefon: 02564/883374, Fax: 02564/883378, E-Mail: [email protected], Steuernummer: 301/5813/1353, DE263116272 Weitere Informationen unter: 02564/883374 Portierungsauftrag von GmbH TVS STR Kündigung von Telefon-/ISDN-/PMX-Anschlüssen bei TNB abgebend (separate Kündigung vom bisherigen Anbieter nicht erforderlich) Hiermit kündige/n ich/wir den/die zur unten genannten/r Rufnummern/n gehörenden Anschluss/Anschlüsse bei ___________________________________________ zum nächstmöglichen Termin. Für den Fall, dass aus technischen Gründen die tatsächliche Umschaltung erst zeitlich nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin für das Vertragsverhältnis über meinen/unseren Anschluss erfolgt, wird das Vertragsverhältnis - abweichend von etwaigen anders lautenden Vertragsverlängerungs- oder Kündigungsbedingungen - über den nächstmöglichen Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der Umschaltung fortgeführt. PK-TNBauf: D027 Herr, Frau, Firma: _________________________________________________________ Straße, Hausnummer: _________________________________________________________ PLZ, Ort: _________________________________________________________ Referenz-ID: _________________________________________ (wird vom System vergeben) Ortskennzahl Rufnummer/n _______________ _______________ _______________ Durchwahl-RN - Abfragestelle restl. MSN kündigen _______________ _______________ _______________ _______________ Ort, Datum: _____________________________ Kundenbereich vom Kunden auszufüllen Gleichzeitig beauftrage/n ich/wir die Portierung der angegebenen Rufnummer/n Bei Telekommunikationsanlagen: _______________ _______________ _______________ _______________ ____________ ____________ Rufnummernblock von _______ bis _______ Unterschrift: ____________________________________ alle Anschlussinhaber und ggf. Firmenstempel 06:00 - 08:00 Uhr Rückinformation an _____________________ 06:00 - 12:00 Uhr _______________ über Fax: _______________ Tel.: _______________ von den beteiligten Carrieren auszufüllen Terminverschiebung Portierungsdatum neu: _____________________________________________ Zu dieser Portierung gehört eine Bestellung/Kündigung einer TAL durch _________________________ Terminverschiebung der CuDa-Kündigung zusenden neue CuDa-Kündigung zusenden Stornierung der CuDa-Kündigung Portierungstermin bestätigt Portierungsauftrag wird abgelehnt: ja nAt Rng nATaVb Wai Anl Datum: _______________ Aif Kuf MSNf MSN: _____________________ MSN: _____________________ MSN: _____________________ MSN: _____________________ MSN: _____________________ MSN: _____________________ Son __________________________________________________________________________ Ansprechpartner __________________________ Tel.: _______________ Fax: _______________ Portierungskennung TNBabg ______________________________ Terminverschiebung bestätigt: ja nein nAt Datum: _____________ Stornierung ausgeführt: ja nein Grund: ____________________ interne Bemerkungen TNB aufnehmend TAL-Schaltung Portierungsfenster: ggf. Referenz-Nr. intern: ______________________ Bestätigungsbereich für TNB abgebend _______________ TNB aufnehmend Portierungstermin: Rufnummern-Portierung Nur vom Anbieter auszufüllen Gestattungsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer/Gebäudeeigentümer/Wohnungseigentümer (nachfolgend als „Eigentümer“ bezeichnet) Name, Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße, Haus-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ, Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und SVS-Versorgungsbetriebe GmbH 48703 Stadtlohn, Von-Ardenne-Straße 8 (nachfolgend als „SVS“ bezeichnet) für das Grundstück / Gebäude mit folgender Adresse: PLZ, Ort: ………………………………….……………. .Straße, Haus-Nr. …………………………………………………….. 1. Gegenstand der Gestattung 1.1. Der Eigentümer gestattet der SVS die Mitbenutzung des in seinem Eigentum befindlichen Grundstückes zum Zweck der Errichtung, des Betriebes sowie der Unterhaltung von Glasfaseranbindung (Leitung zuzüglich Abschlusseinheit), die sowohl betriebsinternen Zwecken als auch der Durchführung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit dienen. Die Gestattung deckt auch Nutzungserweiterungen in Form von neuen, sich im Zuge der technischen Entwicklungen ergebenden Anwendungen ab. 1.2. Die Gestattung umfasst auch das Einziehen von weiteren Glasfaserleitungen in Kabelrohranlagen bzw. Kabelschutzrohren sowie die Auswechslung und / oder Erneuerung der Anbindungen und / oder Teilen derselben. Soweit für Maßnahmen einer baulichen Erweiterung zusätzliche Grundstücksflächen maßgeblich in Anspruch genommen werden, ist hierfür eine gesonderte Zustimmung des Eigentümers erforderlich. 1.3. Von der SVS eingebrachte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum der SVS, auch wenn diese fest mit dem Grundstück oder Gebäuden verbunden sind, die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gem. § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck eingebaut worden sind. 1.4. Der SVS ist es ausdrücklich gestattet ohne Einwilligung des Eigentümers die durch diesen Vertrag geregelten Rechte und Pflichten an dritte Gesellschaften zu übertragen, sofern deren Zweck der der Erbringung der gleichen Dienstleistung dient. 2. Durchführung der Maßnahme 2.1. Die Baumaßnahme wird durch eine Begehung der SVS mit dem Eigentümer oder eine durch sie berechtigte Person festgelegt. Die SVS geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt. 2.2. Die SVS verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. 3. Entgelt 3.1. Das Nutzungsrecht (Gestattung) wird seitens des Eigentümers unentgeltlich bereitgestellt. 3.2. Der Eigentümer stellt die SVS hinsichtlich des in dieser Gestattung vereinbarten Nutzungsrechtes von jedweden Ansprüchen weiterer nutzungsberechtigter Dritter, insbesondere Pächter und Mieter, frei. 4. Zutritt zum Grundstück Die SVS ist berechtigt, das (die) Grundstücke zur Beseitigung von Störungen, zur Vornahme aller Maßnahmen, die mit den in Ziffer 1 festgelegten Nutzungsrechten im Zusammenhang stehen, nach vorheriger Terminabsprache zu betreten und alle dafür erforderlichen Arbeiten –auch Aufgrabungen- vorzunehmen. Diese Berechtigung bezieht sich auch auf Maßnahmen zur Vornahme von baulichen Erweiterungen an den bestehenden Anlagen soweit eine Zustimmung des Grundstückseigentümers nach Ziffer 1.1. dieser Vereinbarung vorliegt. Ein Betretungsrecht an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit besteht ausnahmsweise dann, wenn es zur Störungsbeseitigung unvermeidbar ist und diese keinen Aufschub duldet. 5. Haftung Die SVS verpflichtet sich, bei Arbeiten an den Anlagen auf die Interessen des Eigentümers und nutzungsberechtigter Dritter Rücksicht zu nehmen, insbesondere nach Beendigung der Arbeiten an den Anlagen für eine ordnungsgemäße, dem ursprünglichen Zustand möglichst entsprechende Wiederherstellung der(s) Grundstücke(s) zu sorgen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 6. Nutzungsänderung Verhindern die im Rahmen dieser Gestattung errichteten Anlagen der SVS den Vollzug einer verbindlichen Bauleitplanung oder wirtschaftlich angebrachte Nutzung der (des) Grund-stücke(s), so werden die Anlagen der SVS auf Kosten des Eigentümers innerhalb der Grundstücksgrenzen verlegt, wenn die geänderte Nutzung nicht ohne Verlegung erfolgversprechend durchgeführt werden kann und Schutzvorkehrungen für die Anlagen der SVS nicht ausreichen. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, die Verlegung zu gestatten. 7. Kündigung Solange die Anlagen der SVS in oder auf dem (den) Grundstück(en) befindet(n), ist der Eigentümer nur aus wichtigem Grund zur Kündigung berechtigt (§314 BGB). Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Verbleib der Anlagen auf dem Grundstück für den Eigentümer deshalb unzumutbar ist, weil sie eine konkrete Nutzung verhindert und eine Verlegung der Anlagen auf dem betreffenden Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist. Der Eigentümer räumt der SVS im Falle der Kündigung einen angemessenen Zeitraum für die Beseitigung der Anlagen und die Erstellung provisorischer Ersatzmaßnahmen ein. 8. Sonstige Bestimmungen 8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gestattung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 8.2. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Schriftformklausel. 8.3. Zur Erfüllung von Leistungen, die auch in den Rahmen dieser Gestattung fallen, ist die SVS berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Angaben, welche zur Realisierung und Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen notwendig sind, welche die Anbindung, die unter diese Gestattung fällt betreffen, dürfen den Telekommunikationsleistungserbringer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden. 8.4. Die Gestattung wird mit Unterschrift des Eigentümers rechtswirksam und bedarf nicht der expliziten Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der SVS. ………………………………………………………….. (Ort und Datum) …………………………………………………………………………………………………………… Eigentümer (Vorname, Name, Firmenname) …………………………………………………………………………………………………………… (Unterschrift und Firmenstempel) Vereinbarung über die Herstellung eines Glasfaseranschlusses der SVS (Außenbereich) Zwischen (Kunde) ........................................................................................................ Name Straße PLZ / Ort und SVS-Versorgungsbetriebe GmbH, von-Ardenne-Straße 8, 48703 Stadtlohn Inhalt: Herstellung eines Glasfaseranschlusses (Hierbei erbringt der Kunde Eigenleistungen) in ........................................................................................................ PLZ / Ort Straße Haus-Nr. Rufnummer des Kunden: Rufnummer für Rückfragen: ................................ 02563 / 9345 558 (Herr Böing) Folgende Leistungen erbringt bzw. Kosten trägt der Kunde: Alle Maurer-, Stemm- und Tiefbauarbeiten (Tiefbauarbeiten auf privaten Grundstücken) Die empfohlene Grabentiefe bei Verlegung im Acker und auf Wiesen beträgt 1 m, im Garten 0,7 m bei einer Breite von ca. 0,3 m Verlegung des Rohres vom Haus bis zum mit der SVS vereinbarten Übergabepunkt. Dabei ist zu beachten, dass das Rohr nicht geknickt oder beschädigt wird. Sollten Sie bei Erhalt, während oder nach der Verlegung des Leerrohres eine Beschädigung bemerken, informieren Sie uns unverzüglich. Ein Trassenwarnband ist in dem Graben 0,3 m oberhalb des Rohres mit einzubringen. Der Graben ist so lange nicht zu verschließen, bis ein Mitarbeiter der SVS die Trasse vermessen hat. Die Einführung des Rohres ins Haus ist mit der SVS abzustimmen und vom Eigentümer selbst zu erstellen. Der Übergabepunkt mit dem Grundträger im Haus ist unmittelbar an der Hauseinführung. Die von dort ausgehende weitere Kupferverkabelung im Haus liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Folgende Leistungen erbringt die SVS: Absprache und Dokumentation der neuen Trassenführung Bereitstellung der Materialien für die Erstellung des Hausanschlusses von der Hauptversorgungsleitung bis einschließlich Grundträger Einblasen der Glasfaserkabel und Montage des Grundträgers In der Skizze auf der Rückseite dieser Vereinbarung sind die Leistungen sowie die Leistungsgrenzen und die Trassenführung dargestellt. .................................. ............................ Ort, Datum (Unterschrift Kunde) ............................ (Unterschrift Beauftragter der SVS) 1 00-500/Allgemeine Vordrucke zu LWL SVS-Versorgungsbetriebe GmbH Von-Ardenne-Straße 8 48703 Stadtlohn Baustelle: ................................................................ (Ort und Straße) Skizze 1 Anlage zur Vereinbarung mit dem Kunden: 2 00-500/Allgemeine Vordrucke zu LWL