Führerscheinstelle zwei Schalter 10 03 10

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Führerscheinstelle zwei Schalter 10 03 10
LANDRATSAMT ROSENHEIM
- PRESSESTELLE -
Rosenheim, den 10.03.2010
Pressemitteilung
Eigene Schalter für Führerscheinangelegenheiten
Landratsamt will Wartezeiten in der Zulassungsstelle Rosenheim verkürzen
Für die Beantragung und Ausstellung von Führerscheinen werden am Dienstag kommender
Woche (16.02.10) zwei weitere Schalter in der Zulassungsstelle des Landkreises in Rosenheim
eröffnet. Durch diesen zusätzlichen Service sollen Wartezeiten vor den Büros der Führerscheinstelle vermieden werden.
LRA RO-1/01.04
Wie bei der Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeugs auch, muss der Bürger zunächst eine
Wartemarke ziehen. An den Schaltern können Führerscheinneulinge dann den heißbegehrten
Schein abholen. Zudem werden alle Vorgänge rund um den Internationalen Führerschein, den
Feuerwehrführerschein und das „Begleitete Fahren mit 17“ erledigt. Die alten rosa oder grauen
Fahrerlaubnisse können in Kartenführerscheine umgetauscht werden und bei Verlust oder Diebstahl gibt es Ersatz. Darüber hinausgehende Informationen und Auskünfte erteilen, wie bisher
auch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Führerscheinstelle im 1. Stock der Zulassungsstelle.
Das Landratsamt Rosenheim erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Fahrerlaubnisse für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen sowie für Lastkraftwagen und Lastzüge nur befristet gültig sind. Konkret betroffen sind die Führerscheinklassen C und CE, also die frühere Klasse 2, und unter Umständen auch C1 und C1E, die ehemalige Klasse 3. Damit der neue Führerschein rechtzeitig ausgehändigt werden kann, muss drei
Monate vor dem Ende der Befristung, der Antrag auf Verlängerung über das Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Neben einem biometrischen Lichtbild sind Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens und der körperlichen Eignung sowie bei Busfahrern ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten beizufügen. Alle benötigten Anträge und
Merkblätter können auf der Internetseite www.landkreis-rosenheim.de eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Für alle Bürger, die ihre Termine in der Zulassungsstelle Rosenheim online reservieren, stehen
ab sofort zusätzliche Öffnungszeiten zur Verfügung. Am Dienstag- und Mittwochnachmittag in
der Zeit von 14 Uhr bis 15:30 Uhr können Fahrzeuge zugelassen und abgemeldet werden.
Dienstgebäude:
Wittelsbacherstr. 53
83022 Rosenheim
Besuchszeiten:
Mo - Fr
8:15 – 12:00 Uhr
Do
14:00 – 17:00 Uhr
Zulassungsstelle, Schulwesen:
Mo - Mi
7:30 – 13:00 Uhr
Do
7:30 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Fr
7:30 – 12:00 Uhr
Telefonzentrale:
08031 392-01
Fax:
08031 392-9001
E-Mail:
[email protected]
Internetadresse:
www.landkreis-rosenheim.de
Bankverbindungen:
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
Nr. 22 012 (BLZ 711 500 00)
Raiffeisenbank Rosenheim eG
Nr. 744 (BLZ 711 601 61)
Postbank München
Nr. 122 48-805 (BLZ 700 100 80)
ÖPNV-Anbindung:
Stadtverkehr:
Haltestelle Münchener-/Eidstraße:
Linien 2, 4, 8, 9, 40
Haltestelle Wittelsbacherstr./FA:
Linie 12
Haltestelle Hubertusstr./Arbeitsamt:
Linie 12