Führerscheinstelle zwei Schalter 10 03 10
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Führerscheinstelle zwei Schalter 10 03 10
LANDRATSAMT ROSENHEIM - PRESSESTELLE - Rosenheim, den 10.03.2010 Pressemitteilung Eigene Schalter für Führerscheinangelegenheiten Landratsamt will Wartezeiten in der Zulassungsstelle Rosenheim verkürzen Für die Beantragung und Ausstellung von Führerscheinen werden am Dienstag kommender Woche (16.02.10) zwei weitere Schalter in der Zulassungsstelle des Landkreises in Rosenheim eröffnet. Durch diesen zusätzlichen Service sollen Wartezeiten vor den Büros der Führerscheinstelle vermieden werden. LRA RO-1/01.04 Wie bei der Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeugs auch, muss der Bürger zunächst eine Wartemarke ziehen. An den Schaltern können Führerscheinneulinge dann den heißbegehrten Schein abholen. Zudem werden alle Vorgänge rund um den Internationalen Führerschein, den Feuerwehrführerschein und das „Begleitete Fahren mit 17“ erledigt. Die alten rosa oder grauen Fahrerlaubnisse können in Kartenführerscheine umgetauscht werden und bei Verlust oder Diebstahl gibt es Ersatz. Darüber hinausgehende Informationen und Auskünfte erteilen, wie bisher auch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Führerscheinstelle im 1. Stock der Zulassungsstelle. Das Landratsamt Rosenheim erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Fahrerlaubnisse für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen sowie für Lastkraftwagen und Lastzüge nur befristet gültig sind. Konkret betroffen sind die Führerscheinklassen C und CE, also die frühere Klasse 2, und unter Umständen auch C1 und C1E, die ehemalige Klasse 3. Damit der neue Führerschein rechtzeitig ausgehändigt werden kann, muss drei Monate vor dem Ende der Befristung, der Antrag auf Verlängerung über das Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Neben einem biometrischen Lichtbild sind Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens und der körperlichen Eignung sowie bei Busfahrern ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten beizufügen. Alle benötigten Anträge und Merkblätter können auf der Internetseite www.landkreis-rosenheim.de eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für alle Bürger, die ihre Termine in der Zulassungsstelle Rosenheim online reservieren, stehen ab sofort zusätzliche Öffnungszeiten zur Verfügung. Am Dienstag- und Mittwochnachmittag in der Zeit von 14 Uhr bis 15:30 Uhr können Fahrzeuge zugelassen und abgemeldet werden. Dienstgebäude: Wittelsbacherstr. 53 83022 Rosenheim Besuchszeiten: Mo - Fr 8:15 – 12:00 Uhr Do 14:00 – 17:00 Uhr Zulassungsstelle, Schulwesen: Mo - Mi 7:30 – 13:00 Uhr Do 7:30 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr Fr 7:30 – 12:00 Uhr Telefonzentrale: 08031 392-01 Fax: 08031 392-9001 E-Mail: [email protected] Internetadresse: www.landkreis-rosenheim.de Bankverbindungen: Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Nr. 22 012 (BLZ 711 500 00) Raiffeisenbank Rosenheim eG Nr. 744 (BLZ 711 601 61) Postbank München Nr. 122 48-805 (BLZ 700 100 80) ÖPNV-Anbindung: Stadtverkehr: Haltestelle Münchener-/Eidstraße: Linien 2, 4, 8, 9, 40 Haltestelle Wittelsbacherstr./FA: Linie 12 Haltestelle Hubertusstr./Arbeitsamt: Linie 12