Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze 30.11.11
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Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze 30.11.11
Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit 30.11.2011 Susanne Kenklies Mit Hund und Katz‘ auf Reisen Bevor man sich mit seinem Haustier auf Reisen begibt, sollte man sich frühzeitig über Einreisebedingungen des Ziellandes informieren. Das gilt für: • Reisen innerhalb der EU • Wiedereinreise in die EU nach dem Urlaub • Einreise aus Drittstaat in die EU, Bedingungen abhängig vom Tollwutstatus des Herkunftslandes • Reise in nicht-EU-Staaten, die bestimmte Bedingungen fordern z.B. Australien, Neuseeland, Japan, Taiwan, … Rechtliche Grundlage EU-Verordnung 998/2003, gültig ab 3. Juli 2004 „Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken …“ (Vorher galt RL 92/65/EWG des Rates „…über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft,…“) Schutz vor Einschleppung von Tollwut und anderen Krankheiten in die EU aus Drittstaaten und besonders nach Irland, vereinigtes Königreich, Malta und Schweden Harmonisierung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren Beachtung der verbesserten Tollwutsituation in Europa durch flächendeckende Köderauslage zur Bekämpfung der Fuchs-/ Wildtollwut Alternative für 6-monatige Quarantäne sollte Reisen mit Haustieren vereinfachen und gleiche Sicherheit gewährleisten (Umgehung der Quarantäne auch schon vorher nach RL 92/65/EWG möglich) VO EG/998/2003 a) Verbringung zwischen Mitgliedstaaten • Kennzeichnung des Tieres elektronisches Kennzeichen (Transponder, Chip) deutlich erkennbare Tätowierung noch bis 2012 (galt 8 Jahre) • Tollwutimpfung • Heimtierausweis (Muster in 2003/803/EWG festgelegt) Tollwutimpfungen und ggf. Auffrischungsimpfung attestieren • Ungeimpfte Tiere unter 3 Mo Verbringung möglich, wenn eigener Ausweis vorhanden und Tier am Ort der Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren verblieben oder von Mutter begleitet Sonderregelung bei Reisen innerhalb EU • Für Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich und Malta zunächst auf 5 Jahre begrenzt (2009), zweite Verlängerung bis 31.12.2011: – Kennzeichnung mit Chip – Heimtierausweis Fällt ab 01.01.2012 weg! – Nachweis des Impferfolges durch Antikörperbestimmung mind. 0,5 IE gilt lebenslang, wenn Tier nach Herstellerangaben regelmäßig dokumentiert geimpft wird – Beachtung von einzelstaatlich festgelegten Fristen – Kein Verbringen von Tieren < 3 Mo VO EG/998/2003 b) Verbringung in EU aus Drittländern • Aus gelistetem Drittland in EU (VO EG/592/2004, Tollwut unter Kontrolle oder tollwutfrei) wie innerhalb der EU Gesundheitsbescheinigung oder Ausweis (Kroatien, Schweiz, Gibraltar, San Marino) • Aus nicht gelistetem Drittland in EU Kennzeichnung Tollwutimpfung Nachweis von mind. 0,5 IE 30 Tage nach Impfung und 3 Mo vor Eintritt in EU (Datum der Probenahme) Gesundheitsbescheinigung Keine 3-Monatsfrist bei Wiedereintritt, wenn Antikörpertitrierung vor der Reise im Heimtierausweis dokumentiert ist Verbringung in EU aus Drittländern gelistetes Drittland nicht gelistetes Drittland Kennzeichnung: Chip Kennzeichnung: Chip Tollwutimpfung Tollwutimpfung Heimtierausweis oder Gesundheitsbescheinigung Titerbestimmung Wartefrist 3 Mo Heimtierausweis oder Gesundheitsbescheinigung Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen Vereinigtes Königreich • • • • Kennzeichnung mit Chip Heimtierausweis Tollwutimpfung Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern • (Behandlung gegen Zecken und Echinokokken) • Keine Einreise von gefährlichen Hunden • Einreise mit zugelassenem Transportunternehmen auf zugelassener Route Weitere Informationen unter: http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/pets/pet-owners/ Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen Schweden • • • • Kennzeichnung mit Chip Heimtierausweis Tollwutimpfung Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern • Blutprobenahme frühestens 120 Tage, spätestens 365 Tage nach Impfung • Behandlung gegen Echinokokken max. 10 Tage vor Einreise Weitere Informationen unter: www.sjv.se/swedishboardofagriculture/ Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen Norwegen • Wie Schweden • Zusätzlich Impfung gegen Leptospiren und Staupe Finnland • Wie EU-Land • Zusätzlich Echinokokken-Behandlung Für andere Länder (Japan, Taiwan, Australien, …) aktuelle Informationen im Internet (Botschaften oder Landwirtschaftsministerium) suchen Wer untersucht? • Nur durch zugelassene Labore ab 2001 • aktuelle Liste in EU-Entsch. 2005/293/EG • Zulassung nur, wenn jährliche Eignungsprüfung bestanden wird • Prüfung der Labore durch das OIEReferenzlabor „Anses“ (Agence nationale de sécurité sanitaire), in Nancy Frankreich • Bericht an EU-Kommission • Derzeit sieben Labore in Deutschland zugelassen Tollwut-Antikörper-Untersuchungen am LAV Seit 2002 durch EU zugelassen (2002/341/EG) Seither > 2700 Proben von Hunden und Katzen untersucht Meist „Reisetiere“ nach England und Skandinavien, auch nach Taiwan, Japan, Australien, Neuseeland Regelmäßig „Importtiere“ aus nicht gelisteten Drittstaaten, z.B. Kuba, Libyen, Jordanien, Mexico, China, Thailand, Taschkent, Georgien, Türkei, Bulgarien, ….. 2005 - 2006 viele Einsendungen von im Ausland engagierten Tierschützern (Türkei, Bulgarien) Bei Einsendung beachten • Evtl. Fristen des Ziellandes in Erfahrung bringen • Ausreichend nicht gerinnungsgehemmtes Blut abnehmen mind. 2 ml • Auslaufsicher, bruchsicher und verlustsicher verpacken Probe gilt als freigestellte veterinärmedizinische Probe, so verpacken, dass Austritt des Inhalts unter allen Umständen verhindert wird, niemals normalen Briefumschlag verwenden! • Ansatz meistens mittwochs bei eiligen Proben vorher anrufen! • Gebühr 50 € Untersuchungen 2002 - 2010 600 500 Hund Hund positiv Katze Katze positiv 300 200 100 Jahr 20 10 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 0 20 02 Anzahl 400 Impfstoffe gegen Tollwut Firmen: Intervet, Merial, Pfizer, Virbac, Riemser Arzneimittel Insgesamt 21 Impfstoffe, häufig Kombi-Impfstoffe Impfschema: 12. + 16. Woche, 15. Monat, Wiederholungimpfungen nach Herstellerangaben bis zu drei Jahren bei Hunden, vier Jahren bei Katzen!! Prüfung der Impfstoffe mit Challengeinfektion nicht nach Antikörpertiter oder Einheiten reicht der Antikörpertiter zum Verreisen aus? 0,5 IE willkürliche Grenze, nicht unbedingt Maß für Infektionsschutz Übersicht zu Immunitätsdauer PEI gibt Übersicht zu Impfstoffen und Immunitätsdauer der Tollwutkomponente: ww.pei.de in blauer Leiste „Arnzeimittel“ auswählen links „Tierimpfstoffe“ auswählen Tierart „Hund“ oder „Katze“ auswählen Was kann Antikörpertiter/ IE beeinflussen? • • • • Wahl des Impfstoffs Grundimmunisierung 1x oder 2 x Abstand der Grundimmunisierung (4 Wo oder 7 – 10 Tage) Größe der Rasse (große Rassen bilden weniger gut Antikörper, ausgleichbar mit Wdh.-Impfung) • Anzahl der Wiederholungsimpfungen • Alter des Tieres (schlechtere Titerentwicklung bei Tieren < 6 Mo und > 5 Jahren) • Abstand zwischen letzter Impfung und Blutprobenahme • Anderweitige Belastung des Tieres (Schlittenhunde im Training) Lit: Berndtsson et al., 2011, 53:22: Factors associated with the success of rabies vaccination of dogs in Sweden Acta Vet Scand Zanoni et al., 2010, Dec;(12):561-8: Walking the dog and moving the cat: rabies serology in the context of international pet travel schemes Schweiz Arch Tierheilkd Ist der ganze Aufwand notwendig? Deutschland ist seit 28. Sept. 2008 OIETollwut-frei Einschleppungsrisiko über Wildtiere gering Einschleppungsrisiko über illegal importierte Heimtiere vorhanden Fledermaustollwut! Ja, solange die Karten so rot sind! Fazit/ Zusammenfassung • Vor Reisen mit Haustieren immer aktuelle Informationen der Zielländer beachten • Rechtzeitig informieren • Tollwutimpfung auch ohne Auslandsreisen nicht vergessen • Keinen Gerinnungshemmer verwenden, gut verpacken Dank an das Laborteam! Viola Budzynski Anke Bräsecke Kerstin Schenk Janine Werth Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Untersuchungsmethode FAVN = Fluorescent Antibody Virus Neutralization Der FAVN folgt dem Prinzip des SNT/ VNT mit Fluoreszenzfarbstoff-markierten Antikörpern gegen das Tollwutvirus, da es ohne Zellveränderungen (CPE) wächst. FAVN - Durchführung • Durchführung aller Arbeiten im L3-Labor • Benötigtes Material: mind. 0,5 ml Serum (d.h. ohne Gerinnungshemmer!) • Blutprobe zentrifugieren, abseren • Serum 30 min bei 56°C inaktivieren • Titration des Serums in 3er-Logarithmen 1:3, 1:9, 1:27,….1:729 in Mikrotiterplatte • Immer Mitführen eines WHO-Serums mit definiert 0,5 IE • Zugabe von je 50 µl Virussuspension, Inkubation 1 h bei 37°C Im L3-Labor FAVN - Durchführung • • • • • Zugabe von frisch abtrypsinierten BHK-Zellen Inkubation 48 h bei 37°C und 5 % CO 2 Absaugen des Serum-Virusgemisches Fixierung der Zellen mit Aceton Inkubation von Konjugat (Antikörper mit gekoppeltem FITC) • Ablesung jeder einzelnen Kavität unter dem Fluoreszenzmikroskop • Berechnung des Virustiters, der Antikörpertiter und der internationalen Einheiten • Ansatz meist von Mittwoch zu Freitag Ergebnis montags in die Post Prinzip FAVN 1. Patientenserum positiv 2. Patientenserum negativ oder < 0,5 IE Fluoreszenz Unter dem Mikroskop sichtbare Fluoreszenz