Bescheinigung über Klassenfahrt

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Bescheinigung über Klassenfahrt
Bildung und Teilhabe
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Schülerbeförderung
§ 28 Abs. 4 SGB II
vom Antragsteller/Antragstellerin auszufüllen:
Kundennummer
Allegro-/Bedarfsgemeinschafts-Nr.
Name, Vorname
(der Antragsteller/Antragstellerin)
Angaben zum Leistungsberechtigten Schüler/Schülerin
Name, Vorname
Geburtsdatum
Schule und Anschrift
Bildungsgang und Klasse
Die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnort und Schule beträgt (Angaben in km):
km
Nutzt Ihr Kind den öffentlichen Personennahverkehr?
Ja
Nein – Bitte begründen:
Wurde über den zuständigen Schulträger (Schulsekretariat) die Befreiung der Kosten für die Schülerbeförderung
und vom Eigenteil beantragt?
Ja - Bitte zwingend Bewilligungs- oder
Ablehnungsbescheid vorlegen.
Nein – Bitte begründen:
Wird die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgang besucht?
Ja
Nein – Wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird,
bitte den Bescheid der nächstgelegenen Schule über die Ablehnung der Aufnahme beifügen.
(Bitte zutreffende Sachverhalte ankreuzen)
Für die genannte Person entstehen Kosten für den Schulweg in Höhe von (monatlich)
Euro/monatlich
Für die genannte Person wird ein Zuschuss von Dritten (Bsp. Kreis/Land) zu den Beförderungskosten gewährt
in Höhe von (monatlich)
Euro/monatlich
Fügen Sie bitte jeweils entsprechende Nachweise bei!
Die Überweisung soll auf folgendes Konto erfolgen: (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)
Name Empfänger (Kontoinhaber)
Bitte geben Sie künftig die ab 01.02.2014 gültigen internationalen Kontonummern (IBAN) und Bankleitzahlen (BIC) an
Kontonummer (IBAN)
Bankleitzahl (BIC)
Name der Bank (Kreditinstitut)
Ich (mein Sohn/meine Tochter) besucht die o.g. Schule. Ich versichere, dass die Angaben zutreffend sind. Zuschüsse Dritter
zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung. Über den zuständigen Schulträger (Schulsekretariat) wurde vorrangig die Befreiung von den Schülerbeförderungskosten und vom Eigenanteil beantragt.
Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des
Kindes beträgt derzeit je nach Altersstufe zurzeit 11,85 – 14,07 Euro. Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird
nach Vorlage der Zahlungsbelege mit Ihnen direkt abgerechnet. Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt,
kann das Jobcenter Landkreis Göppingen Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher die
Zahlungsbelege auf.
Bestätigung – Schülerbeförderung
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© 07/2014 - Jobcenter Landkreis Göppingen
Ich bin damit einverstanden, dass das zuständige Jobcenter die zur Bearbeitung erforderlichen Daten bei der Schule einholt und entbinde die Schule und ggf. den Filsland-Mobilitätsverbund daher von der Schweigepflicht. Mir ist bewusst, dass
die Bestätigung der Schule zwingende Voraussetzung für eine eventuelle Bewilligung des Antrages sein kann. Dennoch
kann die Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit von mir gegenüber dem Jobcenter widerrufen werden.
Ort, Datum:
Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter)
Schulbestätigung – nur von der Schule auszufüllen
Der oben genannte Schüler / die oben genannte Schülerin besucht(e) an unserer Schule
im Schuljahr
die Klassenstufe
Wurde für das genannte Schuljahr die Befreiung der Kosten für die Schülerbeförderung und vom Eigenteil beantragt:
Ja
Nein
Sonstige Hinweise/Bemerkungen:
Wichtige Hinweise zum Datenschutz: Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60 bis 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§
67 a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II erhoben
Ort, Datum
Stempel der Schule
Unterschrift
Informationen zur Schülerbeförderung
Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben der Zahlung des Wohngeldes und Kinderzuschlags sowie der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch
der Zuschuss zu den Kosten für Schülerbeförderung.
Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad
erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite
übernommen werden. Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind und eine allgemeinoder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Über das Schulsekretariat ist vorrangig die
Befreiung von den Schülerbeförderungskosten und vom Eigenanteil zu beantragen.
Wie wird der Zuschuss berechnet?
Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (z. B. privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus etc.) genutzt werden.
Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des
Kindes beträgt je nach Alters- stufe zurzeit 11,85 – 14,07 Euro. Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung ebenfalls.
Wie wird die Leistung erbracht?
Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird nach Vorlage der Zahlungsbelege mit Ihnen direkt abgerechnet.
Was ist zu beachten?
Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt,
kann das Jobcenter Landkreis Göppingen Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher die
Zahlungsbelege auf.
Auskünfte für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Grundsicherung):
Jobcenter Landkreis Göppingen
Mörikestr. 15
73033 Göppingen
Bestätigung – Schülerbeförderung
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Internet:
07161 9770 751 Die Telefongebühren richten sich nach Ihrem jeweiligen Anbieter
07161 9770 444
[email protected]
www.jobcenter-ge.de/goeppingen oder www.arbeitsagentur.de
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