Diabetes im Beruf und Strassenverkehr
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Diabetes im Beruf und Strassenverkehr
Diabetes im Beruf und Strassenverkehr DIABETES und BERUF(SWAHL) Diabetiker sollten generell die Möglichkeit erhalten, den Beruf auszuüben, der ihren Neigungen, Begabungen, praktischen Fähigkeiten und ihrer Ausbildung entspricht. Einschränkungen sollten die Ausnahme bleiben und nur dann notwendig werden, wenn bestimmte Bedingungen des Berufes oder des Diabetes dies erforderlich machen (Selbst- oder Fremdgefährdung, Folgeschäden des Diabetes) DIABETES und BERUFSLEBEN Früher: Starre Berufsvorgabelisten Lebenslang ausgeübte starre Tätigkeit Starre Therapieschemata DIABETES und BERUFSLEBEN Heute Individuelle Beurteilung eines jeden Einzelnen hinsichtlich Fähigkeiten und Neigungen Wechselnde Anforderungen im Laufe eines Berufslebens, das stellt auch größere Flexibilität in der Tätigkeit dar Variable Therapieoptionen, auf wechselnde Situationen abstimmbar Rechtliche Grundlagen EG-Richtlinie (12.6.1989) Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit Arbeitsschutzgesetz (7.8.1996) Umsetzung der EG-Richtlinie. Jeder Betrieb muss mit einem Betriebsarzt zusammenarbeiten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Vorschrift für die ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit Diensttauglichkeit des Zolldienstes Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr Öffentlicher Dienst Rechtliche Grundlagen Bei Neueinstellung und Bewerbung muss Diabetes nicht generell angegeben werden, es sei denn es greifen andere gesetzliche Regelungen ( LKWFahrer; Polizei; Zoll) Anerkannte Schwerbehinderungen müssen derzeit noch angegeben werden, wenn man danach gefragt wird. Ansonsten ist eine Angabe nur notwendig, wenn eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit vorliegt. Evtl. Änderung durch Antidiskriminierungsgesetz Rechtliche Grundlagen Beamtenrecht / öffentlicher Dienst Kein genereller Ausschluß für Diabetiker Aber Anforderungen an Qualität des Stoffwechsels; Kooperation; Folgeschäden Meist amtsärztliches oder fachärztliches Gutachten Rechtliche Grundlagen Feuerwehr Neubewerber nach FwDV 300 generell nicht feuerwehrdiensttauglich Bei Auftreten der Erkrankung im Beruf, Einzelfallprüfung ratsam Rechtliche Grundlagen Polizeidienst: PDV 300: Diabetiker generell nicht polizeidiensttauglich Bei Auftreten im Beruf eingeschränkt dienstfähig, jedoch länderunterschiedlich. Bei Hypogefahr kein Dienst mit der Waffe Rechtliche Grundlagen Seedienst Seedienstuntauglich, durch Einzelfallbegutachtung aber Ausnahmen möglich Rechtliche Grundlagen Bundeswehr ZDV 46/1 nicht wehrdienstfähig Rechtliche Grundlagen Schichtdienst Mit angepaßter ICT oder Pumpe möglich Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Akut Hypo Wann kann es zum Auftreten einer Hypo kommen Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Wann kann das gefährlich sein Personenbeförderung Waffengebrauch Überwachungsfunktion ( Bahn; Luftfahrt…) Arbeiten mit Absturzgefahr Einzelarbeiten Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Chronisch Folgeschäden: Augen: Sehstörungen Nieren: Fehlende Entgiftung Nerven: Fehlende Sensibilität Verletzungsgefahr mit evtl. schlecht heilenden Wunden Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Wann kann das gefährlich sein Hitzearbeit ( Niere ) Überdruck ( Retinopathie ) Nervengiftige Substanzen ( Chemie ) Umgang mit Erregern Hygienisch problematische Bereiche (Kanal…) Daher: Berufswahl ist immer eine ganz individuell Entscheidung, wie auch beim NichtDiabetiker Auch der Diabetiker muß Vor-und Nachteile eines Berufs für seine spezielle Situation abwägen und dann entscheiden Rechtliche Grundlagen DDG hat „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Diabetes “ herausgegeben Darin wird versucht, Berufe und Tätigkeitsbereiche hinsichtlich Hypogefahr und Diabeteseinstellung aufzuschlüsseln Gutes Instrument bei Erstberatung zum Beispiel beim Diabetologen Bei der Berufsberatung sollten im Idealfall ein Arbeitsmediziner und ein Diabetologe zusammenarbeiten Die „ 12 Gebote“ Voraussetzungen für eine verantwortbare Eignungsbeurteilung eines Menschen mit Diabetes in einem Beruf, bei dessen Ausübung eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung auftreten kann. Diese Vorbedingungen berücksichtigen letztendlich die Gefährdung durch eine Hypo, es soll gewährleistet werden , dass die Hypogefährdung möglichst gering ist . Die „ 12 Gebote“ 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Nachweisbare Zusammenarbeit von Patient, Diabetologe, Betriebsarzt Gute Stoffwechseleinstellung (HbA1c und BZ) BZ-Selbstmessung und Doku Demo BZ-Messung und Insulingabe vor Ort Gute, zuverlässige Mitarbeit des Pat. (Termine immer eingehalten!) Nachweis einer geeigneten Schulung Bestätigung aller beteiligten Ärzte, dass zuletzt keine schwere Hypo und keine FS bestehen Die „ 12 Gebote“ 8. Gute Kenntnis des Arbeitsplatzes, keine Gefahr für Dritte durch leichte Hypos 9. Möglichkeit der Tätigkeitseinschränkung oder -unterbrechung bei Therapieneueinstellung oder -änderung (Beruf mit breitem Tätigkeitsfeld sinnvoll) 10. Regelmäßige arbeitsmedizinische und diabetologische Kontrollen (alle 6-12 Monate) 11. Information gfls. des Unternehmers und der direkten Arbeitskollegen über den Diabetes und mögliche Notfallmaßnahmen 12. Möglichst sorgfältige allgemeine Information des Unternehmers durch den Betriebsarzt Krankenkassen und Berufsgenossenschaftsdaten Pat. mit Diabetes haben kein erhöhtes, wahrscheinlich sogar ein erniedrigtes Arbeitsunfall-Risiko ! Bewerbung In der Bewerbung Stärken herausstellen und besonderes Interesse an dem (Ausbildungs)beruf aufzeigen Bereits erworbene Fähigkeiten, Praktika erwähnen Zeigen, dass man sich mit dem Berufsbild realistisch auseinandergesetzt hat Diabetes wird in Bewerbung nicht erwähnt Im Vorstellungsgespräch Diabetes auch nicht primär erwähnen, es geht hier um die besonderen Fähigkeiten und Qualifikationen, bei einer Stellenausschreibung wird eine bestimmte Qualifikation gesucht, die auch ein Diabetiker haben kann, es wird aber sicher kein Diabetiker gesucht, der vielleicht zufällig auch diese Fähigkeit hat!! Augenmerk auf das Wesentliche legen, nicht auf die Begleitmusik Bewerbung Wenn Diabetes erwähnt wird, nicht zu viele Einzelheiten erzählen, das Gegenüber ist kein „Profi“ und könnte durch zu viel Info überfordert werden Lieber darauf kurz und knapp eingehen, dass man trotz Diabetes im angestrebten Beruf nicht beeinträchtigt ist Rein rechtlich muß Diabetes im Gespräch nicht erwähnt werden Wirst Du nach Krankheiten gefragt, mußt Du aber ehrlich antworten Betriebsärztliche Untersuchung unterliegt Schweigepflicht, es muß nur geklärt werden, ob medizinische Eignung besteht Bewerbung Arbeitsplatz Direkte Kollegen sollten informiert sein Bei Hypo können sie Hilfe leisten! Führerschein Wer hat schon den Führerschein ? Kann der Diabetes Probleme machen? Welche? Was kann man machen? Gibt es gesetzliche Regelungen? StVO: § 1 Grundregeln (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Welche Führerscheine gibt es und kann die jeder Diabetiker machen? Führerschein Begleitetes Fahren ab 17 Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ gestellt werden mit Erstantrag auf Führerschein Bis zur Vollendung des 18.LJ darf Fahranfänger nur mit Begleitperson fahren Muß eigenen Führerschein mitführen Alkohol nur bis 0,5 Promille Muß namentlich in Prüfbescheinigung aufgeführt sein, auch mehrere möglich Mind. 30 Jahre alt Mind. 5 Jahre Klasse B Darf nicht mehr als 3 Punkte haben Erlaubnis gilt nur für Klasse B und BE und nicht im Ausland Führerschein Notwendige Unterlagen Gruppe 1 Perso Lichtbild Sehtest Sofortmaßnahmen am Unfallort Führerschein Notwendige Unterlagen Gruppe 2 Perso Lichtbild Ärztliches Attest Augenarzt-Gutachten Bei Klasse D1/D1E, D/DE: Leistungstest Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Die Führerscheinklassen werden in 2 Gruppen eingeteilt Bestimmte chronische Krankheiten und ihre Therapie werden dann auch noch in Risikogruppen eingeteilt und danach kann entschieden werden, welcher Pat. welche Fahrerlaubnis erwerben kann Führerschein Gruppen für Begutachtung Gruppe 1: Klasse: A, A1 B, BE, M L T Motorrad; Leichtkraftrad; Mofa; Auto, auch mit Hänger; Trecker; Gabelstapler Führerschein Gruppen für Begutachtung Gruppe 2: Klassen: C, C1, CE C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrgastbeförderung Autos / LKW ab 3,5 t mit mehr als 8 Sitzen und evtl. Anhänger Bus, Taxi Führerschein Risikogruppen Risiko 3 : Hypogefahr Gruppe 1 : ok, wenn Hypos und Hyperglykämien gut bemerkt werden, BZ-Messung mind. 2 x tgl. mit Doku!! Gruppe 2 : unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn Hypos gut erkannt werden und regelmäßig BZ gemessen und dokumentiert wird. Meist mit ausführlichem Gutachten, Nachbegutachtung alle 2 Jahre. Diät und Insulin Bei wiederholten Hypos darf Führerschein nicht erteilt oder erneuert werden Führerschein Studie aus 11/2004: PD Dr. Norbert Hermanns, Bad Mergentheim: Typ 1: Alle 364.000 km 1 x Unfall Typ 2: Alle 563.000 km 1 x Unfall Alle Autofahrer: Alle 275.000 km 1 x Unfall Diabetiker verursachen also dtl. weniger Unfälle als andere Verkehrsteilnehmer Führerschein Was ist beim Fahren zu beachten: Vor (längerem) Fahrtantritt BZ messen und Doku!!! Im Auto BZ-Gerät und schnelle KE greifbar ( nicht im Kofferraum) ! Tagebuch mitführen Bei längeren Fahrten alle 2 h Pause mit BZKontrolle BZ sollte vor Fahrtantritt mind. 120 mg% sein, wenn niedriger, KE essen und erneut messen Zusammenfassung Jeder Diabetiker sollte den Beruf ergreifen, der seinen Fähigkeiten entspricht ! Eine gute Kooperation und Stoffwechselkontrolle ist sicher wichtig Es gibt einige Berufe, bei denen Sonderregelungen zu beachten sind Bei der Berufswahl sollten, wenn möglich, Arbeitsmediziner, Diabetologe und Betrieb zusammenarbeiten Diabetes ist nicht meldepflichtig Berühmte Diabetiker Matthias Steiner Dimo Wache Michael Hackert Halle Berry Claudia Grundmann Welche Berufswünsche habt ihr ? Sortieren nach geeignet und nicht geeignet Welche Probleme seht ihr Warum Kann man da etwas machen Was Welche Berufe erscheinen euch generell ungeeignet