Bunclesverbancl Pflegemanagement
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Bunclesverbancl Pflegemanagement
- _ . _ . _ - - - _ . _ - - - -- _ . _ --- Bundesverband Bunclesverbancl Pflegemanagement • • Ludger Risse. cJo Sl ChristophOrus--Krankenhaus Christophorus.-Krankenhaus,, 59368 Weme ludgor LLldgor Risse, do Christophorus--Krankenhaus, An den Landtag NRW Ausschuss für Arbeit, Gesundheit u. Soziales Postfach 101143 40002 Düsseldorf Bundesverband Pflegemanagement e.V. Ludger Risse 1. Vorsitzender LANDTAG NORDRHEIN·WESTFALEN 16. WAHLPERIODE clo cJo S1. St. Christophorus-Krankenhaus Am See 1, 1. 59368 Werne STELLUNGNAHME 02389787-1190 -1190 Tel. 02389787 Fax 02389787 -1176 37 24 308 Mobil 0177 3724308 16/1929 ludger [email protected]@bvludger.risse@bv· pflegemanagement.de www.bv-pflegemanagement.de A01, A11, A10 Werne, Werne. den 04.08.2014 Zweites Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein Westfalen Gesetzesentwurf Drucksache 16/5412, öffentliche Anhörung Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben der Landesregierung. Wir verweisen darauf, dass diese Stellungnahme in enger Abstimmung mit dem Pflegerat NRW entstanden ist. Aus diesem Grunde nimmt die Landesgruppe NRW des Bundesverbandes Pflegemanagement an der Anhörung nicht teil und überträgt das Mandat an den Pflegerat NRW. Grundsätzlich begrüßen wir das Gesetzesvorhaben. Wir teilen jedoch die Auffassung, Auffassung , dass Patientenstruktur, sinnvoll einige Anpassungen, z.B. aufgrund der sich laufend verändernden Patientenstruktur, sind. artikulieren, mit der Bitte im laufenden sind. Zusätzlich möchten wir aber eine zunehmende Sorge artikulieren, Verfahren zu prüfen, Verfahren prüfen, ob die Landesregierung hier Regulierungsmöglichkeiten realisieren kann. Die . zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern durch Übernahme von Einrichtungen kommunaler oder freigemeinnütziger Trägerschaften hat aus . unserer Wahrnehmung sehr negative Effekte auf die Patientenversorgung in den Regionen, als auch auf die Belange der Mitarbeiter dieser Kliniken. Krankenhäuser sind Gesundheitseinrichtungen im Range der Daseinsvorsorge. Damit obliegt es auch den Aufgaben des Landes, gesetzliche Regelungen zu treffen und - - Bund8sverband Pffegemanage~ent ~.v -:- VereInsregIster des Amtsgenchts Saarbrucken' VR 3001 Umsatzsteuer.1D: 27/624/50090 Bankverbindung· Deutsche Apotheker· und Ärztebank BLZ 300 606 01 Konto", 0006819702 . Vo~itzender Peter Bechtel. RbP Geschäfts{ührenn: Sabine Girts. RA. und Betnebswlrtln (VWA), RbP : :- , Bundesverband Pflegemanagement darüber Aufsicht zu führen, dass die finanziellen Mittel, welche für die Investitionen und für die Patientenversorgung zur Verfügung gestellt werden, auch vollumfänglich zur Wahrnehmung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen. Es ist bekannt und dokumentiert, dass deutliche Gewinnerwartungen bestehen und erhebliche Renditen ausgeschüttet werden. Hierbei handelt Sozialversicherungssystem. es sich Gern um wird Steuermittel begründet, und dass Beiträge diese aus Gewinne dem durch Optimierungsprozesse erreicht werden. Allein durch Verbesserung der Betriebsabläufe ist das aber niemals zu erreichen. Wir erleben hier primär zwei Komponenten: 1. Einsparungen durch Haustarifverträge und Personalreduzierung. 2. Durch Fokussierung auf Gewinn versprechende Diagnosen und Prozeduren (DRG), mit der Folge, dass die Versorgung eher kostenträchtiger Patienten möglichst minimiert wird. Darunter fallen beispielsweise betagte oder an Demenz erkrankte Menschen. Wir sehen es als eine Aufgabe des Gesetzgebers sicher zu stellen, dass die im Krankenhaus erwirtschafteten Mittel vollumfänglich für den gesellschaftlichen Auftrag der stationären Patientenversorgung zur Verfügung stehen und nicht zu deutlichen Teilen als Gewinnausschüttungen oder Dividende zugunsten privaten Vermögens aus dem Sozialsystem gezogen werden. Zu § 3 Absatz (2) Wir begrüßen, dass die Belange hoch betagter, behinderter und dementer Patienten im Gesetzesvorhaben Berücksichtigung finden. Zur Präzisierung schlagen wir folgende Veränderung vor: .... entwickeln entsprechende Pflege- und Behandlungskonzepte. Obwohl wir diesen neu eingefügten Grundsatz sehr begrüßen, weisen wir darauf hin, dass die Umsetzung in den Krankenhäusern in allererster Linie eine pflegerische Aufgabe darstellt. Gleichzeitig. passen aber die benötigten pflegerischen Personalressourcen - die erforderlichen und oftmals sehr zeitintensiven Pflege- und Behandlungsmaßnahmen - bei dieser Zielgruppe nicht zu den vorhandenen Personalressourcen. Wir sehen also die Gefahr, dass ein sehr sinnvoller Gesetzesbestandteil in den Kliniken nicht realisiert werden kann. '" ~"" ~ "~ ~ . i'C" ,"~?~< ~ ,ce,,,,); "~~""~~5f>~"''''::; O~'~iS)!~" ShY:(t\~a"~ "~~~ -, ~ -~ ~~ ",,'i: \"l~ ~ ~ Q "." v "," "'= ~""?~",,,"::x Bulidesverl5and RfJegema-nagement e.YI.;· Xlereinsregister aesiXmtsgeric5ts 'SaarörucKen: \IR 3001 ;- tJmsatzsteuer-I[};~271624150090 ',' ·{'L~'~, . Bankve,oinduii1i r IDeutsche .'fPottleKe,. und )\rztebank' Btz 300 606 01 . Konton'. 000 6819 Z02 '. / >er" " ' , R" .c r~" '" ' \ " " , ' - ~ Vorsitzender: 8:e~e~ Elechtel, fRbR-· GesQhaftsfuhrerin: Saolne Gifts, B.A und Betriebswirtin (VYlVA)} RbR " " :-0 ~ ~ ,-~ ~ 0<0 '~ "- 0 ~ "" "A ~ ) r v A ~~: % '" _ n ,,= " ~'~ '" _ " , - ' Bundesverband Pflegemanagement Zu § 5 Absatz (2) Der Begriff Versorgungsmanagement muss aus unserer Sicht präzisiert oder an anderer Stelle differenzierter erläutert werden. Zu § 15 Beteiligte an der Krankenhausversorgung Die vorgenommene Erweiterung betrachten wir als sinnvoll. Zusätzlich halten wir es für unerlässlich, dass auch Pflegeexperten, mindestens als weitere Beteiligte, in den Landesausschuss aufgenommen werden. Begründung: Die unter (3) aufgeführten Aufgaben des Landesausschusses haben mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Situation der Pflege in den Krankenhäusern. Wir sind daher der Ansicht, dass bei der Erstellung von Rahmenvorgaben oder der Aufstellung des Investitionsprogramms auch die Pflegeexpertise erforderlich ist. Dieses gilt insbesondere, da verstärkt Qualitätsvorgaben durch die Landesregierung vorgenommen werden. § 31 Betriebsleitung Wir begrüßen die Veränderung in der Leitung mit dem Status "gleichrangig". Aus unserer Sicht ist dieses eine zwingende Voraussetzung für das erfolgreiche Wirken eines Hauses, im Sinne der bestmöglichen medizinischen und pflegerischen Versorgung für die Patienten. Landesweit beobachten wir, dass sich die Krankenhäuser, in welchen dieses Gremium schon jetzt gleichrangig arbeitet, durch hohe Qualitäten in der medizinischen und pflegerischen Versorgung und ethisches Handeln auszeichnen. Eine erfolgreich wirkende Krankenhausleitung in diesem Sinne beugt einer allzu sehr einseitig wirtschaftlichen orientierten Ausrichtung vor. Gleichwohl schlagen wir vor, den in Krankenhäusern weniger üblichen Begriff Betriebsleitung gegen Krankenhausleitung auszutauschen. Weiteres Bei den Änderungsvorhaben, die in diesem Schreiben nicht angesprochen wurden, können Sie von unserem Einverständnis ausgehen. ~"''( ~~...>...../ Dipl. Pflegewirt (FH) Ludger Risse ,co ~ >~("~"'~",~", ~~ ~" "h", _ "', '"_ ~ ~ ~ ":.. ,; ';- '" ~"'-"'-7"~,~Ij''''-"~~oC'~./'~ "'""~B~~"-'~*f." ,,~, 0' $'::.-Y<~ "'_~ ~ "';:; dY ,~ BunHesverbanlrRfIegemanagEuuent e:V: '·~;wereinsregisteEdes Amtsgerichts Saa'rbrücken Y VR"30D1 BaI1Rve'fbind_uhg: Geutsche ARottieK~rM ~l!nd Arztebank • SITZ BOa 60'6'01: y~ ;,' v: "' '";5 " fr o ~ "'0 '~~"J v v" ; '" ~ ~ 'i: < y , ~ ~ < :[ '"' ~ "f ",,"",~ ~'~':;,,"v~) "v", ~"""" "" " Kontoik 000 68\1'9 702 v ~ _h :; ',~ ; " " '" tV?l~iti~hder:;l?e~er Becht~kl~}jl? : Gesc~a!lsfLilirenn:vSa~jne GIftS, B.~. unq B;et~eb"sIlf1i1in (YlfNA), Rbfr s'~/"? ~ 'WmsatzsteueJ-)ID:~27f624J50b90 ""~ \~" , "":\ r ~ , " ' " :" ~'\ y ~~ ~ "