Teilnahmebedingungen zum AOK-Prämienprogramm der AOK

Transcrição

Teilnahmebedingungen zum AOK-Prämienprogramm der AOK
Teilnahmebedingungen zum
AOK-Prämienprogramm der AOK Nordost
Teilnahme
Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
Teilnahmeberechtigt am AOK-Prämienprogramm sind alle Mitglieder der AOK Nordost und ihre mitversicherten Angehörigen
wie Ehegatten und Kinder ab vollendetem 15. Lebensjahr. Mitversicherte Kinder unter 15 Jahren können mit einem eigenen
Scheckheft für das Stammmitglied Punkte sammeln. Kinder,
die einen eigenen Versicherungsschutz haben, können eigenständig am AOK-Prämienprogramm teilnehmen.
Die AOK Nordost behält sich u.a. aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen vor, Änderungen der Teilnahmebedingungen im
Verlauf des Prämienprogramms vorzunehmen oder das AOKPrämienprogramm zu beenden. Die Änderungen werden den
Teilnehmern mitgeteilt.
Zur Erklärung der Teilnahme unterschreiben die berechtigten
Versicherten den Coupon, der von der AOK Nordost zur Verfügung gestellt wird. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten
Teilnahmecoupons wird den Teilnehmern ein Scheckheft übersandt. Die Teilnahme beginnt mit dem Datum der Ausstellung
des Scheckhefts.
Zur Durchführung des AOK-Prämienprogramms ist die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener
Daten notwendig: Vorname, Nachname, vollständige Anschrift,
freiwillig Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum,
Kassen- und Krankenversichertennummer, Teilnehmer-ID,
Beginn der Teilnahme, eingereichte Schecks mit Scheckdatum,
Höhe der Punkte, Termine zur Prämiengewährung, Prämien.
Diese Daten werden auch für die mitversicherten Kinder gespeichert, für die die Teilnahme erklärt wurde.
Jeder Teilnehmer am Prämienprogramm erhält ein eigenes,
personalisiertes Scheckheft. Dort sind die Schecks enthalten,
die bei einer entsprechenden Teilnahme jeweils von dem Veranstalter bzw. dem Leistungserbringer abgestempelt und/oder
unterschrieben werden (Besonderheit: BMI). Eventuell für eine
Bestätigung der Teilnahme entstandene Kosten werden nicht
erstattet.
Die Teilnehmer können Ihre ausgefüllten Schecks jederzeit an
die AOK senden, möglichst bis Ende 2016. Zum Jahreswechsel
stellt die AOK Nordost den Teilnehmern ein für das nächste
Kalenderjahr gültiges, neues Scheckheft zur Verfügung. Das
Scheckheft ist jeweils für das angegebene Kalenderjahr gültig.
Punkte einlösen
Durch Einreichen der Schecks – postalisch an „AOK Nordost –
Die Gesundheitskasse, AOK-Prämienprogramm, Postfach 14 01 30,
14301 Berlin“ oder in jedem AOK-Service-Center – sammelt
der Teilnehmer Punkte, die auf seinem Punktekonto gutgeschrieben werden. Prämienpunkte können innerhalb einer
Familie zusammengeführt werden.
Bereits ab 800 Punkten können sie gegen eine Prämie eingelöst werden.
Beendigung der Teilnahme
Die Teilnahme am AOK-Prämienprogramm kann vom Teilnehmer
jederzeit beendet werden. Die AOK bestätigt dem Teilnehmer
schriftlich die Beendigung der Teilnahme am AOK-Prämienprogramm. Sind die Bedingungen für die Einlösung einer Prämie
erfüllt, kann diese zeitgleich mit der Kündigung, aber nicht
mehr danach, beantragt werden. Hat der Teilnehmer innerhalb
von 3 Jahren keine Schecks zur Gutschrift eingereicht, wird die
Teilnahme am Prämienprogramm automatisch beendet.
Wird die Versicherung eines Teilnehmers bei der AOK Nordost
beendet, endet damit gleichzeitig auch die Teilnahme am
AOK-Prämienprogramm.
Die Angaben zu personenbezogenen Daten sind grundsätzlich
freiwillig. Die AOK benötigt sie jedoch, um die im AOK-Prämienprogramm beschriebenen Aufgaben durchzuführen. Die Datenverarbeitung führt ein Auftragnehmer in Verantwortung der
AOK durch. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt
und nicht an andere Stellen weitergegeben. Sie werden ausschließlich zum Zwecke des AOK-Prämienprogramms genutzt.
Daten der Teilnehmer werden bis zum Ende der Teilnahme am
AOK-Prämienprogramm gespeichert, darüber hinaus nur,
wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder aufsichtsrechtliche Bestimmungen dies erfordern. Sie können der weiteren
Speicherung widersprechen, die Daten werden dann nach
diesen Regeln gelöscht.
Steuerrechtliche Berücksichtigung
Seit 2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Ihre gezahlten
Beiträge werden als Vorsorgeaufwendungen von Ihrem zu
versteuernden Einkommen abgezogen und verringern Ihre
Steuerlast. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis der
Steuer-ID an die zuständige Finanzbehörde. Eingelöste Prämien
aus dem Prämienprogramm gelten als Beitragserstattung und
reduzieren somit die vorher genannten Vorsorgeaufwendungen.
Zur Übermittlung dieser Daten an die zuständige Finanzbehörde sind wir gesetzlich verpflichtet.
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse © wdv GmbH & Co. OHG. Stand: August 2014. Objektnummer: 025/669
Punkte sammeln
Datenschutz