Festumzugsordnung - Dessau

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Festumzugsordnung - Dessau
Festumzugsordnung
Die Festumzugsordnung dient zur Sicherheit und einem geordneten Zugablauf.
Nur angemeldete Teilnehmer dürfen an dem Umzug teilnehmen.
Änderungen gegenüber der schriftlichen Anmeldung bezüglich der
Teilnehmer- und Fahrzeugzahlen sind unverzüglich dem Förderverein der
Schifferstadt Roßlau e.V. zu melden.
Vom 20.08. - 25.08.2010 wird die Ausgabe der Zugnummern erfolgen.
Wo? Auto - Service - Center Roßlau GmbH, Magdeburger Straße 15a,
06862 Dessau – Roßlau
Zeit? Fr., Mo., Die., Mi. 10.00-17.00 Uhr, Sa. 08.00-11.00 Uhr
Die Zugnummern müssen mitgeführt werden. Diese sind bitte gut sichtbar an den
Fahrzeugen anzubringen. Die Fußgruppen tragen diese bitte ebenfalls gut sichtbar.
Das pünktliche Eintreffen der Teilnehmer und der Fahrzeuge auf dem ihnen
zugewiesenen Aufstellplatz wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Den Anordnungen der Verantwortlichen und der vor Ort eingesetzten Personen ist
unbedingt Folge zu leisten.
Für die Fahrer von Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen, die am Festumzug
teilnehmen, besteht striktes Alkoholverbot.
Das Besteigen und Verlassen der Fahrzeuge ist nur bei Verkehrsruhe gestattet.
Fahrzeuge mit Überlänge oder Zwillingsreifen müssen je Radstand durch Fußgänger
(Radengel) begleitet und gesichert werden.
Im Falle von besonderen Ereignissen oder Unfällen sind die Organisatoren und die
Polizei unverzüglich zu informieren. Für Schäden bzw. Körperverletzungen an
Zuschauern sowie Sachbeschädigungen, die in Folge von unsachgemäßem Werfen
und / oder der Verwendung von fremdartigem Wurfmaterial (z. B. Spirituosenflaschen
aller Art, Getränkedosen etc.) entstehen, haftet allein die betreffende Person bzw.
der Verein/ die Gruppe.
Werbematerial bitte weit genug von den Fahrzeugen abwerfen. Untersagt ist auch
das Verwenden von Knall- und Feuerwerkskörpern.
Eine Teilnahme am Umzug erfolgt auf eigene Gefahr, da seitens des Fördervereins
Schifferstadt Roßlau e.V. keine Unfallversicherung besteht.