Wichtige Information

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Wichtige Information
Wichtige Information
aus der Welt der Normen
Die ÖNORM B 3850 Ausgabe 2014 über Feuerschutzabschlüsse
bewirkt gravierende Änderungen, die sich auf
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Ausschreibung,
Lieferung und
Einsatz
von Feuerschutz-Drehflügeltüren, - Toren, FS-Pendeltüren und deren Zargen auswirken:
Im Gegensatz zur bisherigen Praxis gibt es nur noch einen „Hersteller“ für den gesamten
Feuerschutz-Abschluss. Dieser muss als vollständiges Bauprodukt vom Hersteller in den
Verkehr gebracht werden. Der Hersteller ist zugleich für die Kennzeichnung des
Bauproduktes verantwortlich.
Unter „Hersteller“ versteht die Norm eine natürliche oder juristische Person, die alle für
den geprüften Feuerschutz-Abschluss erforderlichen und verwendeten Komponenten
herstellt bzw. zukauft.
Das „In-Verkehr-Bringen“ bzw. die „Bereitstellung des Feuerschutz-Abschlusses auf dem
Markt“ muss als vollständiges Bauprodukt durch den Hersteller erfolgen. Lediglich das
Befestigungs- und Verfüllungsmaterial für Zargen darf der Montagebetrieb auch von
anderer Stelle zukaufen und einsetzen - nach genauen Vorgaben des Herstellers.
Die Lieferung einzelner Komponenten kann zeitlich getrennt erfolgen, was vor allem bei
Stahlzargen wichtig ist. D.h. der Hersteller kann diese vorab liefern.
Zu dem was landläufig als Feuerschutztür bezeichnet wird, gehören somit auch die Zarge,
direkt anschließende Seiten- und/oder Oberteile, Dichtungen und Baubeschläge.
Somit gibt es in Hinkunft keine Trennung bei der Ausschreibung zwischen Türblatt und
Zarge.
Mit der Eintragung in die Baustoff-Liste ÖA (die voraussichtlich um den Jahreswechsel
2014/15 erfolgen wird) ist die ÖNORM B 3850:2014 gesetzlich verpflichtend anzuwenden.
Da sie aber schon jetzt den „Stand der Technik“ definiert, kann nur dringend empfohlen
werden, diese wenn irgend möglich, schon jetzt voll zu nützen.
In der Übergangszeit ist u.a. damit zu rechnen, dass Türenaufträge für Objekte vergeben
werden, bei denen schon Stahlzargen versetzt sind. Dann sollte der Anbieter sicherheitshalber darauf hinweisen, dass er dann nur die alten ÖNORM B 3850:2006 erfüllen kann,
auch wenn vielleicht in der Ausschreibung steht, dass die „aktuell gültige Norm“
einzuhalten ist.
Dieses Blatt soll auf die Wichtigkeit des Themas hinweisen, kann aber das Studium der
vollständigen Norm nicht ersetzen. Diese kann von der Austrian Standards plus GmbH
Wien ([email protected]) bezogen werden.
Von GUTH informiert = gut informiert
Linz, April 2014