Infoblatt "Autokauf" - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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Infoblatt "Autokauf" - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Diese Publikation entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-Net AT FPA“, für welche das EVZ Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogrammes der EU (2014-2020) erhält.
Der Inhalt dieser Publikation stellt ausschließlich die Ansichten des EVZ Österreich dar und liegt in dessen alleiniger Verantwortung; Sie reflektiert nicht die Meinung der EU-Kommission oder der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (CHAFEA) oder einer anderen Einrichtung der EU. Die
EU-Kommission und die Agentur übernehmen keinerlei Verantwortung für eine etwaige Verwendung der Informationen auf dieser Publikation.
KAUF IN
Dänemark
Kann ich das Auto bar bezahlen?
Sie können das Auto bar bezahlen. Es gibt keine Bargeldobergrenzen für den Kauf von Autos in Dänemark.
Bitte beachten Sie, dass aus Deutschland mitgeführtes Bargeld im
Wert von 10.000 Euro oder mehr bei der Ausreise auf Befragen des
deutschen Zolls mündlich angezeigt werden muss. Bei der Einreise
nach Dänemark müssen Bargeldbeträge im Wert von 10.000 Euro
und mehr mit einem speziellen Formular angemeldet werden.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/
customs/customs_controls/cash_controls/declaration_forms/
declaration_form_dk_da.pdf
Zahlung von Mehrwertsteuer
Die Zahlung der Mehrwertsteuer ist davon abhängig, ob es sich
um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen handelt.
Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung höchstens
6 Monate zurückliegt oder die seit ihrer Erstzulassung höchstens
6.000 Kilometer gefahren wurden. Neufahrzeuge werden innerhalb
der EU ohne Mehrwertsteuer verkauft. Für Neufahrzeuge wird
die Mehrwertsteuer daher im Zulassungsland fällig. Importieren
Sie nach Deutschland, ist die Mehrwertsteuer in Deutschland zu
zahlen.
Allerdings bestehen manche Autohändler auf die Zahlung der
Mehrwertsteuer bereits beim Kauf. Sie befürchten, dass ihr
Finanzamt den steuerfreien Export ohne Nachweis nicht anerkennt.
Die Mehrwertsteuer wird Ihnen zurückerstattet, sobald das
Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Der Verkäufer ist für die
Rückerstattung der Mehrwertsteuer zuständig. Klären Sie daher
mit ihm wie die Abwicklung erfolgen soll und welche Formulare
von Ihnen benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen
Anspruch gegenüber den Finanzbehörden geltend machen können,
sondern lediglich gegenüber dem Verkäufer. Fordern Sie daher
Zahlung der Rückerstattung schnellstmöglich ein.
Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung länger
als 6 Monate zurückliegt und die seit ihrer Erstzulassung mehr als
6.000 Kilometer gefahren wurden. Für Gebrauchtfahrzeuge, die
durch einen Autohändler verkauft werden, ist keine Mehrwertsteuer
im Zulassungsland zu zahlen. Denn: Die Mehrwertsteuer ist bereits
im Kaufpreis enthalten. Importieren Sie z. B. ein Fahrzeug aus
Dänemark, ist die dänische Mehrwertsteuer bereits im Kaufpreis
enthalten. Sie zahlen keine Mehrwertsteuer an das deutsche
Finanzamt.
Muss das Fahrzeug mit einem gültigen TÜV-Gutachten
(Hauptuntersuchung, technische Kontrolle) übergeben
werden?
Nein. In Dänemark muss die erste Hauptuntersuchung 4 Jahre
nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre durchgeführt werden. Die
durchschnittlichen Kosten betragen ca. 50 Euro pro Untersuchung.
Wird die dänische Hauptuntersuchung in meinem
Heimatland anerkannt?
Deutschland erkennt die in Dänemark durchgeführte technische
Untersuchung an. Eine erneute technische Untersuchung ist vor
Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland nur dann erforderlich,
wenn diese bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig wäre.
Mitunter ist eine Übersetzung des TÜV-Gutachtens ins Deutsche
erforderlich. Siehe hierzu: § 7 Abs. 1 FZV (§ 29 StVZO). Erkundigen
Sie sich vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, um sich zusätzliche
Kosten zu sparen.
Ist es möglich, einen Experten zu beauftragen, der das
Auto direkt beim Händler inspiziert?
Ja, wenn der Händler damit einverstanden ist und Sie dafür
bezahlen. Die FDM (Federation of Danish Motorists), Verband der
dänischen Autofahrer, bietet Gebrauchtwagentests an. Der Preis
liegt bei ca. 400 Euro.
Worauf muss ich beim Kaufvertrag achten?
Lesen Sie den Vertrag aufmerksam durch. Unterschreiben Sie nur,
wenn Sie ihn verstehen.
Manche Autohändler versuchen, die gesetzliche Gewährleistung
auszuschließen, indem sie den Kaufvertrag „unter Ausschluss der
Sachmängelhaftung“, „ohne Gewährleistung“, ausfertigen. Oder
sie behaupten, es handelt sich um einen Business-to-Business
Vertrag, also um einen Vertrag zwischen 2 Unternehmen. Denn:
Bei Verträgen zwischen Privatperson und Unternehmen kann die
Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Verkäufers dem in der Zulassung
aufgeführten Namen entspricht. Oder dass der Verkäufer eine
Vollmacht vorweisen kann, die ihn berechtigt, das Fahrzeug im
Namen des in der Zulassung eingetragenen Halters zu verkaufen.
Kaufen Sie bei einem Autohändler, stellen Sie sicher, dass der
Name des Unternehmens im Vertrag steht und dass das Thema
Mehrwertsteuer im Vertrag geregelt ist.
Diese Publikation dient der Präsentation von Informationen, welche Konsumenten brauchen könnten, um erfolgreich ein Autokauf im Ausland sowie die Zulassung in diversen europäischen Ländern durchführen zu können. Die Informationen gelten für den Moment der Publikation und sind in der bestmöglichen user-freundlichen Weise dargestellt. Es hat
keinen legalen Wert und die Arbeitsgruppe ist nicht für etwaige Verluste oder Kosten, die eine Person, welche diese Informationen nutzt oder sich auf sie verlässt, verantwortlich.
Diese Publikation entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-Net AT FPA“, für welche das EVZ Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogrammes der EU (2014-2020) erhält.
Der Inhalt dieser Publikation stellt ausschließlich die Ansichten des EVZ Österreich dar und liegt in dessen alleiniger Verantwortung; Sie reflektiert nicht die Meinung der EU-Kommission oder der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (CHAFEA) oder einer anderen Einrichtung der EU. Die
EU-Kommission und die Agentur übernehmen keinerlei Verantwortung für eine etwaige Verwendung der Informationen auf dieser Publikation.
KAUF IN
Dänemark
Welche Dokumente sollte der Händler bereitstellen?
•
•
•
Kaufvertrag oder Rechnung;
Zulassungsbescheinigung (“Registreringsattest“)
Für Neuwagen: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(„Confirmation of Conformity“, „COC“). Das COC-Papier muss
nicht zwingend vom Verkäufer vorgelegt werden, ist aber bei
der Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland hilfreich. Kann
Ihnen der Verkäufer kein COC zur Verfügung stellen, können
Sie beim Hersteller ein Duplikat anfordern. Dafür wird i. d. R.
eine Gebühr fällig.
Klären Sie im Vorfeld, ob weitere Dokumente zur Zulassung des
Fahrzeuges erforderlich sind. Zusätzliche Informationen finden
Sie hier: http://www.europe-consommateurs.eu/en/consumertopics/on-the-road/buying-a-car/cross-border-car-purchase-andregistration/
Kann ich von dem bereits unterzeichneten Vertrag
zurücktreten?
Wurde der Vertrag auf dem Gelände des Verkäufers unterschrieben,
steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Es sei denn, im Vertrag ist ein
Rücktrittsrecht festgelegt.
Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag und Sie haben das
Fahrzeug bislang nicht auf dem Gelände des Verkäufers abgeholt?
Dann können Sie vor Lieferung des Fahrzeuges vom Vertrag
zurücktreten (Widerrufsrecht). Sie können auch noch bis zu 14 Tage
nach Auslieferung des Fahrzeuges an Ihre Adresse vom Vertrag
zurücktreten. Holen Sie das Fahrzeug beim Verkäufer ab, wird der
Kaufvertrag in der Regel dort unterzeichnet. Somit steht Ihnen
kein Rücktrittsrecht zu.
Sollte ich ein zeitlich befristetes Kennzeichen
beantragen, um das Auto nach Hause zu fahren?
Reguläre dänische Kennzeichen
Sie können mit den regulären dänischen Kennzeichen nach Hause
fahren. Allerdings müssen Sie diese dann an eine autorisierte Stelle
(zugelassener Nummernschildhersteller) oder an ein durch die SKAT
betriebenes Zentrum zurücksenden. Weitere Informationen finden
Sie hier: http://www.skat.dk/data.aspx?oId=80176&vId=0&lang=us
Brauche ich eine Versicherung?
Um das Auto nach Hause zu fahren, benötigen Sie eine Versicherung,
die Sie berechtigt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Möchten Sie Transitkennzeichen beantragen, müssen Sie einen
(temporären) Versicherungsschutz nachweisen.
Wenn ich ein Problem mit einem im Ausland
getätigten Autokauf habe. An wen kann ich mich
wenden?
Wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum
Deutschland: www.evz.de
Welche Möglichkeiten der außergerichtlichen
Streitbeilegung gibt es in Dänemark?
Ankenævn for biler (Beschwerdestelle für Kfz): www.bilklage.dk
Damit diese Ihren Fall bearbeitet, muss der Händler seinen Sitz in
Dänemark haben, und es muss sich um eine Summe von mehr als
10.000 DKK (circa 1.340 Euro) handeln.
Wo kann ich einen Betrugsfall melden?
Sie müssen persönlich Anzeige bei der örtlichen Polizeistation
erstatten.
Sie können Ausfuhrkennzeichen nicht vorab bestellen, sondern
müssen diese direkt an der Grenze mieten.
SKAT
dänische Zoll- und Steuerbehörde
Internet: www.skat.dk
Tel.: +45 72 22 18 18
Preis: + / - 14 Euro / Tag
Gültigkeit: maximal sieben Tage
Diese Publikation dient der Präsentation von Informationen, welche Konsumenten brauchen könnten, um erfolgreich ein Autokauf im Ausland sowie die Zulassung in diversen europäischen Ländern durchführen zu können. Die Informationen gelten für den Moment der Publikation und sind in der bestmöglichen user-freundlichen Weise dargestellt. Es hat
keinen legalen Wert und die Arbeitsgruppe ist nicht für etwaige Verluste oder Kosten, die eine Person, welche diese Informationen nutzt oder sich auf sie verlässt, verantwortlich.