Was Sie über Tod und Trauer wissen sollten
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Was Sie über Tod und Trauer wissen sollten
Wir helfen, wenn Sie uns brauchen Wilmannsberg 2, 28757 Bremen (Vegesack) · Rönnebecker Straße 50, 28777 Bremen (Blumenthal) Telefon (0421) 660 760 · Telefax (04 21) 660 76 32 E-Mail [email protected] · www.stuehmer-bremen.de Umschlag_def.indd 1 WAS SIE ÜBER TOD UND TRAUER WISSEN SOLLTEN 30.10.2014 12:55:07 Vorwort Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen durch fachliche und umfassende Informationen gern die Möglichkeit geben, etwas über unsere Arbeit als Bestatter und Trauerberater zu erfahren. Wir haben in ihr unsere langjährigen Erfahrungen mit Trauernden niedergeschrieben und hoffen, dass sie Ihnen eine wertvolle Hilfe ist. Einen nahestehenden Menschen zu verlieren ist immer eine traurige Erfahrung. Die Trauer über den Verlust sitzt oft tiefer, als man es sich jemals vorstellen konnte, und es braucht meist viele Monate und Jahre, sie zu durchleben. Trost und Zuspruch von Freunden und Verwandten – oder auch von einer Selbsthilfegruppe – können in dieser Zeit oft wichtige Stützen sein. Wir sehen unsere Aufgabe als Bestatter und Trauerberater darin, den Verstorbenen in Würde zur letzten Ruhe zu betten und Ihnen als Trauernden die nötigen Behördengänge abzunehmen, für den reibungslosen Ablauf der Bestattung zu sorgen, unsere Arbeit ganz nach Ihren Wünschen auszurichten und mit unserer langjährigen Erfahrung einfühlsam und zuverlässig für Sie da zu sein. Diese Broschüre soll in erster Linie eine Hilfe für Trauernde sein, aber auch für Freunde und Angehörige und alle anderen, die Anregungen für den Umgang mit Trauernden brauchen oder Vorsorge treffen möchten. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 1 Unser Unternehmen 1928 wurde das Unternehmen von Wilhelm und Anni Stühmer in BremenVegesack gegründet. Mit Energie und Tatkraft gelang es ihnen, ihre junge Firma zum ersten Fachunternehmen in Bremen-Nord auszubauen. Schon 1932 konnte ein weiteres Institut in Bremen-Blumenthal eröffnet werden, das seit 1960 in der Rönnebecker Straße seinen Sitz hat. Das leistungsfähige Unternehmen wird heute nach Friedrich und Elfriede Stühmer in der dritten und vierten Generation von Volker, Sonja und Henrik Stühmer weitergeführt. 2 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Unsere Aufgaben Da Sie vielleicht noch nie Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen hatten, möchten wir Ihnen unsere Aufgaben gern etwas näher erläutern. Wa s wir f ü r d e n Ve r s t o r b e n e n t u n Im Mittelpunkt all unseres Bemühens stehen die würdevolle Behandlung des Verstorbenen vom Zeitpunkt des Todes bis zu seiner Beisetzung und die Begleitung der Angehörigen auch über diesen Tag hinaus. • erste Versorgung am Sterbeort • hygienische Vorkehrungen • Überführung zum Aufbahrungsort • Einkleiden und Einbetten in den Sarg •Aufbahrung • Überführung zum Bestattungsort »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 3 Wir erledigen die Formalitäten Wir sind mit den jetzt anfallenden umfangreichen Behördengängen vertraut und haben durch jahrelange Erfahrungen gute Kontakte, die wir für Sie nutzen. Den größten Teil unserer Arbeit verwenden wir jedoch für die Beratung und Begleitung der Angehörigen und die Organisation einer reibungslosen und würdevollen Bestattung nach Ihren persönlichen Wünschen. • Abholen der Todesbescheinigung • Anzeige und Beurkundung des Todes beim Standesamt • Abmeldung der Rente oder Antrag auf Vorschusszahlung der Rente • Geltendmachung der Sterbegeldansprüche bei Versicherungen, Gewerkschaften und sonstigen Sterbekassen • Beschaffung der erforderlichen gungen für eine Feuerbestattung • 4 Genehmi- Beschaffung der notwendigen Genehmigungen beim zuständigen Konsulat für eine Überführung ins Ausland, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen ausländischen Staatsbürger handelt »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Wir helfen bei der Organisation • Festlegen des Termins für die Trauerfeier mit den Angehörigen • Terminabsprache mit dem Geistlichen, dem Redner, der Friedhofsverwaltung, dem Organisten oder anderen Musikern • Beratung bei der Gestaltung von Zeitungsanzeigen, Trauerbriefen und Danksagungen • Organisation der Träger • Auswahl von Sarg, Sargausstattung und Kleidung für den Verstorbenen • Trauerberatung und Terminabsprachen bei einer offenen Aufbahrung • Abstimmung der einzelnen Behördengänge •Grabauswahl • Beratung beim Aussuchen von Blumenschmuck, Dekoration und Text für die Kranzschleifen • Organisation der Kaffeetafel • Leitung der Trauerfeier auf dem Friedhof • Erstellung von Kondolenzlisten Der Tod Ihres Angehörigen muss allen Behörden mitgeteilt werden, mit denen der Verstorbene in Verbindung stand. Dies kann telefonisch, persönlich oder schriftlich geschehen. Den meisten Schriftverkehr nehmen wir Ihnen jedoch ab. Fragen Sie uns danach. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie im Moment nicht in der Lage sind, dringende Erledigungen selbst »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 5 auszuführen, so sollten Sie hierfür eine Person Ihres Vertrauens auswählen. Eine wichtige Hilfe für die Zeit nach dem Tod eines Familienangehörigen kann es sein, schon zu Lebzeiten einen Ordner anzulegen, in dem Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen aufbewahren. So wie jeder Mensch einmalig ist, so empfindet auch jeder Trauer über den Tod eines Menschen anders. In der Phase des Schocks, in der sich Angehörige – besonders bei einem plötzlichen Ableben – in den ersten Tagen nach dem Verlust meist noch befinden, ist es dem einen lieber, dass der Bestatter oder Verwandte und Freunde sich um alles kümmern, während ein anderer froh ist, auch einiges selbst erledigen zu können, um durch eigene Aktivitäten ein wenig vom Schmerz abgelenkt zu sein. 6 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Welche Unterlagen Sie benötigen Verstirbt ein Mensch in der eigenen Wohnung, so muss zuerst ein Arzt – möglichst der Hausarzt – verständigt werden. Er stellt den Totenschein aus und benötigt dafür den Personalausweis des Verstorbenen. Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim, kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheines. Anschließend können Sie uns benachrichtigen. Wir überführen zu einem Zeitpunkt, den Sie bestimmen. Wir haben Zeit für Sie und werden bei Ihnen zu Hause oder bei uns – ganz wie Sie es wünschen – Trauerfeier und Beerdigung ausführlich mit Ihnen besprechen. Zu r E r le d ig u ng d e r e r f o r d e r lic h e n F o r m a lit ät e n b e n öt ig e n wir f o lg e n d e U n t e r la g e n : • das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde (bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 benötigen wir die Geburtsurkunde beider Ehepartner) • • • bei Ledigen die Geburtsurkunde bzw. den Familienbuchauszug der Eltern bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei verwitweten Verstorbenen die Sterbeurkunde des Ehepartners (wurde die Ehe nach dem 1. Januar 1958 geschlossen, einen neuen Familienbuchauszug, den wir für Sie besorgen können) • • • • • fehlen diese Urkunden, den Personalausweis die letzte Rentenerhöhungsmitteilung die Krankenversichertenkarte Sterbegeld- oder Lebensversicherungspolicen die Graburkunde, wenn ein Familiengrab vorhanden ist »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 7 Ansprüche a n Ve r sic h e r u ng s - u n d R e n t e n t r ä g e r, Kü n d ig u ng e n vo n Ve r sic h e r u ng e n , Ve r e in e n u n d Ve r b ä n d e n L e b e n s ve r sic h e r u ng Wir benötigen die Sterbeurkunde und die Versicherungspolice, die wir für Sie mit Angabe der Bankverbindung bei der Versicherung einreichen. R e n t e nve r sic h e r u ng Hat der Verstorbene Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, muss die zuständige Rentenrechnungsstelle vom Tod des Empfängers informiert werden. Die Weiterzahlung der bisherigen Rente als Überbrückung für die folgenden drei Monate kann von der Witwe oder dem Witwer innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Dazu werden die Sterbeurkunde und die Kontonummer benötigt. Bei der Rentenberatungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder im Versicherungsamt Ihrer zuständigen Ortsverwaltung sollte möglichst bald ein eventueller Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Dort werden Ihnen auch weitere Fragen zur Rente beantwortet. Den Termin für die Rentenberatung können wir für Sie vereinbaren. U n f a ll ve r sic h e r u ng Bei vorhandener Unfallversicherung reichen wir bei einem Unfalltod die Sterbeurkunde und die ärztliche Bescheinigung über die Todesursache bzw. das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein. 8 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R P r i v at h af t p f lic h t- u n d R e c h t ss c h u t zve r sic h e r u ng Auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers ist der Hinterbliebene noch versichert. Wir werden die Versicherungsgesellschaft jedoch über den Tod informieren, damit der Vertrag auf den Hinterbliebenen übertragen oder gekündigt werden kann. Bei Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag mit dem Tod aus. H a u s r at ve r sic h e r u ng Der Versicherungsschutz geht zunächst in vollem Umfang auf die Erben über. Dann muss der Versicherungsschutz neu geregelt werden. K r a n ke n k a ss e Das Ende der Mitgliedschaft zeigen wir mit einer Sterbeurkunde und der Rückgabe der Versichertenkarte an. Ein Sterbegeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr gezahlt. Waren Angehörige beim Verstorbenen mitversichert, dauert der Versicherungsschutz noch vier weitere Wochen an. Innerhalb dieser Zeit können sich die Angehörigen selbst weiterversichern. Ve r e in e Eine Vereinsmitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds. Es genügt eine kurze Mitteilung an den Verein. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 9 B e r u f s g e n o ss e n s c h af t e n Die Angehörigen haben bei Tod durch einen Arbeits-, Wege- oder Berufsunfall Anspruch auf Sterbegeld und Hinterbliebenenversorgung. Der Arbeitgeber ist meldepflichtig. Trotzdem geben wir eine vorsorgliche Mitteilung an die Berufsgenossenschaft. Bitte denken Sie auch an eine eventuelle Kündigung des Mietvertrages, des Telefons, der GEZ und Bankkonten. Wir geben Ihnen gern noch weitere Auskünfte über Beachtenswertes. 10 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Erben und Vererben Mit dem Tod eines Familienangehörigen (Erblassers) geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Die Erben werden also Eigentümer des Vermögens, das dem Erblasser gehörte, aber auch der Forderungen, Schulden und Verpflichtungen. Wer Erbe wird, hängt von der Entscheidung des Erblassers ab. Dieser kann entsprechende Verfügungen treffen, um sicherzustellen, dass der Nachlass dem zufällt, den er dafür vorgesehen hat. Das kann in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages geregelt werden. Liegt im Erbfall nichts dergleichen vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 11 Die gesetzliche Erbfolge ist in bestimmte Ordnungen eingeteilt. Erben die Kinder des Erblassers (1. Ordnung), so sind die Geschwister und Eltern des Erblassers (2. Ordnung) vom Erbe ausgeschlossen. Der Erbteil des überlebenden Ehepartners richtet sich nach zwei Voraussetzungen: a) nach der Art des Güterstandes b) welche Verwandten neben ihm ein gesetzliches Erbrecht geltend machen können B e is p ie l : Die Eheleute Sommer haben zwei Kinder. Der Vater verstirbt. Zum Zeitpunkt des Todes bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Falle erbt Frau Sommer die Hälfte und die Kinder je ein Viertel. 12 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R D a s Te s t a m e n t Um Missverständnisse, Streit oder Familienzwist zu vermeiden – und zum Schutz von Nahestehenden (z. B. kinderlose Ehepaare, Lebensgefährten) –, ist es empfehlenswert, ein Testament zu errichten, in dem der letzte Wille eindeutig geregelt wird. Die fachkundige Beratung eines Rechtsanwaltes sollte auf jeden Fall in Anspruch genommen werden. M a n u n t e r s c h e id e t z wis c h e n – Ö f f e n t lic h e m Te s t a m e n t Die Aufnahme erfolgt durch einen Notar. Das empfiehlt sich besonders, wenn Vermögen, Immobilien oder ein Geschäft vorhanden sind. Der Notar kann mit dem Erblasser erörtern, was alles zu berücksichtigen ist und welche Folgen – auch steuerlich – die gewünschten Verfügungen haben könnten. – P r i v at e m Te s t a m e n t Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, den Ort und das Datum enthalten, und die Unterschrift muss mit vollem Vor- und Zunamen geleistet werden. Dem Testament hinzugefügte Nachträge müssen erneut unterschrieben werden. Ein Testament ist ungültig, wenn die Unterschrift fehlt oder wenn es mit einer Schreibmaschine geschrieben wurde. Ist also ein Erblasser zu schwach oder nicht mehr in der Lage, das Testament selbst zu schreiben, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als einem Notar den letzten Willen mündlich zu erklären. Das Testament kann zu Hause oder gegen eine Gebühr beim Amtsgericht aufbewahrt werden. Welche erbrechtlichen Verfügungen der Erblasser im Einzelnen treffen will, ist ihm freigestellt. Er kann einen Alleinerben einsetzen, mehrere Erben neben- »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 13 einander, Vor- und Nacherben bestimmen oder ein Vermächtnis aussetzen. Das Erbrecht ist allerdings in den letzten Jahren so umfangreich geworden, dass sich in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfiehlt. – Ve r m äc h t nis Durch ein Vermächtnis wird bestimmt, dass jemand einen bestimmten Vermögensgegenstand oder einen Geldbetrag aus dem Nachlass erhalten soll. B e is p ie l : „Meinem Freund Fritz Thode, Baronstraße 1 in Bremen, vererbe ich im Falle meines Todes mein gesamtes Werkzeug, und meinem Neffen Erwin Reimer, Denkstraße 102 in Hamburg, vermache ich mein Sparbuch 4565 bei der Sparkasse in Berlin.“ Auch dieses Vermächtnis muss handschriftlich mit Ort, Datum und Vor- und Zunamen des Erblassers unterschrieben werden, wenn es als Nachtrag erfolgt. Der Freund und der Neffe (Begünstigte) müssen sich an die Erben wenden und von ihnen die Übereignung des Werkzeuges und die Abtretung des Sparbuches verlangen. Ohne einen solchen Vertrag mit den Erben werden sie nicht Eigentümer bzw. Kontoinhaber. Sollten die Erben das Vermächtnis nicht erfüllen, haben die Begünstigten einen einklagbaren Anspruch. 14 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Enterbung Niemand hat Anspruch darauf, als Erbe eingesetzt zu werden. Daher ist kein Erblasser verpflichtet, die nächsten Angehörigen oder den Ehegatten als Erben zu berücksichtigen. Sollte er also aus persönlichen Gründen jemanden ausdrücklich vom Erbe ausschließen oder im Testament einfach nicht berücksichtigen, so kann das ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Ausschluss aus der Erbfolge kann nur durch ein Testament, nicht aber durch mündliche Erklärung erfolgen. P f lic h t t e il Allerdings hat der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass die nächsten Angehörigen nicht ganz leer ausgehen. Abkömmlinge des Erblassers und der überlebende Ehegatte sind pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt werden. Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht Erbe, sondern nur Gläubiger und kann daher nicht die Herausgabe von Nachlassgegenständen verlangen und hat auch kein Recht, an der Nachlassverwaltung teilzunehmen. Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anteil innerhalb von drei Jahren verlangen. Gerechnet wird diese Zeit von dem Zeitpunkt, an dem er nach dem Tode Kenntnis von seiner Enterbung erlangt hat. Danach verjährt der Anspruch. Te s t a m e n t s e r öf f n u ng Hat jemand beim Tod des Erblassers ein von diesem errichtetes Testament im Besitz, so ist er gesetzlich verpflichtet, die Urkunde unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben. Das Gericht setzt dann einen Termin fest, an dem der Inhalt des Testaments »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 15 förmlich bekannt gegeben wird. Erscheinen die Beteiligten zum Eröffnungstermin nicht, werden sie vom Gericht von den Verfügungen unterrichtet. A u ss c hla g e n d e r E r b s c h af t Eine Verpflichtung zur Annahme einer Erbschaft besteht nicht. In der Regel nehmen die Erben die Erbschaft dann nicht an, wenn der Wert der Erbschaft die Schulden des Erblassers nicht deckt. Man kann das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme durch beglaubigte Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Ansonsten wird man automatisch Erbe. Auch hier sollte beratend ein Notar hinzugezogen werden. E r b s c h e in Jeder Erbe kann als amtlichen Nachweis seiner Erbberechtigung einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen. In der Regel dauert es längere Zeit, bis der Erbschein ausgestellt ist. Deshalb ist für jeden Inhaber eines Bankkontos zu empfehlen, dass er seinem Ehepartner oder einem anderen Erben eine Vollmacht erteilt, mit der dieser über die Konten verfügen kann. Diese Vollmacht kann so abgefasst werden, dass sie erst mit dem Tod in Kraft tritt. Der Bevollmächtigte ist dann natürlich allen anderen Erben gegenüber rechenschaftspflichtig. Diese Informationen zum Erben und Vererben sind nur ein kleiner Ausschnitt dieses wichtigen und umfangreichen Gebietes. Sie sollten deshalb auf den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars nicht verzichten. 16 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Wie sich die Bestattungskosten zusammensetzen Über die Höhe von Bestattungskosten besteht oft Unklarheit. Was eine Bestattung kostet, hängt natürlich auch von den Ansprüchen und Vorstellungen der Angehörigen und des Verstorbenen ab. Auch die Wahl der Bestattungsart und besonders Größe und Art der Grabstätte entscheiden am Ende, wie teuer es wird. Die Abrechnung unseres Bestattungshauses unterteilt sich in Kosten für verauslagte Gebühren, Honorare und weitere Auslagen, die wir für Sie bereits bezahlt haben, sowie unsere Leistungen, die wir zu Beginn ausführlich beschrieben haben. Dazu hier noch mal eine genaue Aufstellung für Gebühren, Honorare und Auslagen: Gebühren für • ärztliche Todesbescheinigung •Urkunden • kirchliche Belange • die Grabstätte oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes eines bereits bestehenden Grabes • die Einäscherung und die Urnenbeisetzung bei einer Feuerbestattung • die Benutzung der Friedhofseinrichtungen • sonstige Friedhofsgebühren •Amtsarztgenehmigungen Honorare für • den Redner • den Organisten • die Träger A u sla g e n f ü r •Zeitungsanzeigen • Kränze und Blumenschmuck •Kaffeetafel • sonstige Kosten (Friedwald, Seebestattung etc.) »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 17 Bestattungsarten Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige die Bestattungsart. Er hat die Wahl zwischen einer Erdoder Feuerbestattung. Die E r d b e s t at t u ng ist die herkömmliche Bestattungsform. Dabei gibt die Trauergemeinde im Anschluss an eine Trauerfeier dem Verstorbenen das letzte Geleit, indem sie ihn zum Grab begleitet. Dort wird der Sarg abgesenkt, und der Geistliche oder der Redner spricht noch einige Worte zu den Trauernden. Die Beisetzung des Verstorbenen ist für die Angehörigen oft der schmerzhafteste Moment, da durch das Absenken des Sarges in das Erdreich das Endgültige, das Unwiderrufbare des Todes besonders deutlich wird. Für die Trauer der Hinterbliebenen ist gerade dies aber ein sehr wichtiges Ritual, das hilft, die neue Situation anzunehmen. Durch das Grab haben die Angehörigen einen Ort, zu dem sie gehen, an dem sie den Verstorbenen besuchen können, und das ist für viele Trauernde – gerade in der ersten Zeit – eine große Hilfe. Bei der F e u e r b e s t at t u ng bleibt der Sarg nach der Trauerfeier in der Kapelle oder der Trauerhalle stehen und wird später zum Krematorium zur Einäscherung überführt. Alle Kranz- und Blumenspenden werden auf das Familiengrab gelegt. Bei anonymen Gräbern ist dies meist nicht möglich. Etwa 10 bis 14 Tage nach der Trauerfeier kann die Urne beigesetzt werden. Dazu treffen sich die Angehörigen an der Kapelle und begleiten sie zum Grab. Oft spricht dort der Pastor noch ein Gebet. Man kann aber auch ganz still Abschied nehmen. Wenn die Angehörigen gar nicht teilnehmen, erhalten sie von uns eine Nachricht, wann die Beisetzung stattgefunden hat. 18 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Grabstättenarten und Beisetzungsmöglichkeiten Die Form der Beisetzung und die Art der Grabstätte können die Hinterbliebenen selbst wählen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat. Es gibt folgende Arten: Wahlgrab R e ih e ng r ä b e r Einzelgräber auf einem Reihenfeld, die der Reihe nach belegt werden. Sie werden auf einigen Friedhöfen als Erdbestattungsgräber oder Urnengräber von der Friedhofsverwaltung nur für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeben. Wa hlg r ä b e r f ü r E r d - u n d U r n e n b e is e t zu ng e n Grabstätten, auf denen ein oder mehrere Beisetzungsplätze belegt werden können und deren Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit auf Wunsch verlängert werden kann. Urnenreihengräber U r n e ng r ä b e r In einem geschlossenen Urnenfeld werden die Gräber der Reihe nach vergeben. Da die Belegung auf den verschiedenen Friedhöfen unterschiedlich festgelegt ist, können, je nachdem für welchen Friedhof Sie sich entscheiden, eine bis sechs Urnen in einem Urnengrab beigesetzt werden. H a l b a n o ny m e U r n e ng r ä b e r Auf einigen Friedhöfen unserer Region werden Gräber bereitgehalten, die mit Rasen eingesät werden. Anschließend kann eine kleine Namensplatte gesetzt werden. Halbanonymes Urnengrab »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 19 A n o ny m e U r n e n f e ld e r Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt auf einem eigens dafür vorgesehenen Feld. Da das Rasenstück nach der Beisetzung wieder so hergerichtet wird, dass der Boden einheitlich ist, werden hier weder Grabschmuck noch Grabstein für das einzelne Grab zugelassen. Auf verschiedenen Friedhöfen dürfen Angehörige an der anonymen Beisetzung nicht teilnehmen. Anonymes Urnenfeld R a s e ng r a b mi t G r a b p lat t e Auf fast jedem Friedhof wird diese Form der Grabstelle für Erd- und Feuerbestattung angeboten. Dem zunehmenden Bedarf an pflegeleichten Gräbern wird damit entsprochen. Im Gegensatz zur anonymen Bestattung bietet diese Grabform den Angehörigen einen dauerhaften Bezugspunkt. Ve r s t r e u e n vo n A s c h e Seit dem 1. Januar 2015 ist in Bremen das Verstreuen der Asche außerhalb der Friedhöfe unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Rasengrab mit Grabplatte U r n e n b e is e t zu ng a u f S e e Die Beisetzung kann in der Nordsee, der Ostsee oder in einem anderen Meer erfolgen. Die Urnen lösen sich innerhalb von wenigen Stunden im Meer auf. Die Hinterbliebenen erhalten von der Reederei eine Karte mit dem Eintrag der Beisetzungsstelle. Je nach Größe des Schiffes können 12 bis 36 Personen an der Beisetzung teilnehmen. Seebestattung 20 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R FriedWald U r n e n b e is e t zu ng im Fr ie d Wa ld Ein FriedWald in unserer Nähe liegt in der Bremer Schweiz (Brundorf/Schwanewede). Die Urnenbeisetzung bedarf keiner besonderen Genehmigung. Sie können sich schon zu Lebzeiten einen Familienbaum, einen Freundschaftsbaum oder einen Gemeinschaftsbaum aussuchen und für Jahrzehnte pachten. Er wird in einer Waldkarte eingetragen. Die Asche wird in einer schnell vergänglichen Urne im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. An der Beisetzung können die Angehörigen teilnehmen, und auf Wunsch wird eine Namenstafel am Baum angebracht. Ko lu m b a r iu m u n d U r n e nw ä n d e In Bremen stehen zwei Möglichkeiten der oberirdischen Bestattung zur Verfügung. Auf dem Osterholzer Friedhof (zurzeit keine freien Plätze) und dem Friedhof Buntentor gibt es Urnenwände, in denen je Nische zwei Urnen beigesetzt werden können. Die Nische wird mit einer Steinplatte, auf der eine Inschrift angebracht werden kann, verschlossen. Das Kolumbarium, eine exklusive Form der Bestattung, wurde in dem seit 1988 stillgelegten Krematorium des Riensberger Friedhofes eingerichtet. Das Nischensystem befindet sich in einem nur für die Angehörigen jederzeit zugänglichen Innenraum. Im Kolumbarium kann nur eine Urne pro Nische beigesetzt werden. Das Fach wird ebenfalls mit einer Platte verschlossen. Zur Auswahl stehen Stein- oder Glasplatten. Für beide Bestattungsformen beträgt die Ruhefrist 20 Jahre und kann verlängert werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts wird dann die Urne in einem Urnengrab auf dem Friedhof Riensberg beigesetzt. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 21 Die offene Aufbahrung Hier wird der Verstorbene im Sarg offen aufgebahrt. In unseren wohnlich ausgestatteten Aufbahrungsräumen haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe letzte Zwiesprache mit Ihrem Verstorbenen zu halten, noch einmal von ihm Abschied zu nehmen. Die Erfahrungen zeigen immer wieder, wie wichtig es für die Hinterbliebenen ist, den Verstorbenen noch einmal sehen zu können. Den Tod dadurch begreifbarer, das Fassungslose fassbarer zu machen, den Menschen, von dem es nun für immer Abschied zu nehmen gilt, noch einmal zu berühren, zu streicheln, ihm vielleicht noch etwas mit „auf den Weg“ zu geben. Auch wenn das in der gegenwärtigen Situation vielleicht besonders schmerzhaft sein mag – es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in ein Leben ohne den Anderen. Sie können Ihren Verstorbenen auch noch einige Stunden zu Hause behalten, um im vertrauten Umfeld in Ruhe Abschied zu nehmen. 22 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Bleibende Erinnerungen Viele Hinterbliebene, die sich die Erinnerung an einen geliebten Menschen erhalten möchten, wünschen sich Begreifbares, um ihre Trauer zu bewältigen. Diesen Wunsch, nach einer sichtbaren Erinnerung können wir Ihnen erfüllen. Ein letztes Abbild, einen Hand- oder Fußabdruck in Gips oder Bronze. Ein Fingerabdruck, bei jedem Menschen einzigartig mit seinen Linien und Formen, der als Gold- oder Weißgoldanhänger gearbeitet ist und an einer Halskette getragen werden kann. Sie dürfen einen kleinen Teil der Asche des Verstorbenen behalten. Sie wird in ein kleines Schmuckstück gefüllt, das Sie als Gold- oder Silberanhänger an einer Halskette tragen oder unter einem Stülpglas hängend an einen vertrauten Ort stellen können. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 23 Die Beerdigung – das letzte Geleit Nichts wird in unserer Gesellschaft mehr verdrängt als der Tod. Das macht es Hinterbliebenen oft schwer, ihre Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen zu zeigen. In anderen Ländern dagegen gibt es viele Rituale, die es Angehörigen erleichtern, ihre Trauer zu durchleben. Die Beerdigung ist ein Ritual, das auch bei uns noch erhalten geblieben ist, um vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. We lc h e Kle id u ng zu r B e e r d ig u ng ? Früher war es keine Frage, dass man zur Beerdigung in „Schwarz“ ging. Heute sind die Bräuche nicht mehr so streng. Bei der Trauerfeier tragen häufig nur noch die nächsten Angehörigen Schwarz. S o ll ic h zu r B e e r d ig u ng g e h e n ? Auch wenn die Angehörigen in ihrer Trauer manchmal etwas „teilnahmslos“ wirken, kann es ihnen eine große Hilfe sein, von einem geliebten Menschen in einer Gemeinschaft von Trauergästen Abschied zu nehmen. Auch Ihre Anwesenheit trägt dazu bei, dass es der Trauernde in der Geborgenheit mitfühlender Menschen leichter hat. Und die Teilnahme an einer Beerdigung ist nach wie vor eine letzte Ehrerweisung für den Verstorbenen. Ver haltens weisen wä hrend der Tr auer feier Bei einer Beerdigung ist man oft unsicher, wie man sich verhalten soll. Deshalb noch einige Informationen zum Ablauf: Im Vorraum der Trauerfeierhalle liegt eine Kondolenzliste aus, in die Sie sich mit Ihrem Namen deutlich lesbar eintragen können. 24 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Die Familie sitzt in der Trauerhalle in der ersten Reihe. Gehört man nicht zum engeren oder weiteren Familienkreis, so ist es am besten, sich in eine hintere Reihe zu setzen. Bei der Trauerfeier zur Feuerbestattung tritt die Trauergemeinde nacheinander vor den Sarg, um dem Toten die letzte Ehrerbietung zu geben. Bei einer Erdbestattung ist es üblich, nacheinander kurz am Grab zu verweilen und einen kleinen Blumenstrauß, eine einzelne Blume oder Sand auf den Sarg hinabzuwerfen. Stellen sich die Angehörigen an der Trauerhalle oder am Grab auf, können Sie davon ausgehen, dass Beileidsbekundungen durch Worte oder einen tröstenden Händedruck erwünscht sind. Es kommt jedoch auch vor, dass die Familie fürchtet, nicht die Kraft zur Entgegennahme der Anteilsbekundungen zu haben. Dann steht sie häufig etwas abseits vom Grab oder zieht sich langsam zurück. Sie sollten dieses Verhalten respektieren und nicht persönlich kondolieren. Sicher können Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit den Angehörigen sprechen, denn nach der Beerdigung sind diese oft sehr dankbar dafür, wenn ihnen jemand zuhört, für sie da ist. Wenn Sie Blumen und Kränze zum Friedhof mitbringen oder durch einen Gärtner schicken lassen, sollten diese möglichst eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier eintreffen. Durch eine Beileidskarte am Kranz geben Sie den Angehörigen die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Blumengrüße zu verschaffen und sich später bei Ihnen zu bedanken. Heute ist es auch manchmal so, dass die Familie anstelle von Blumenspenden zu einem Beitrag für einen wohltätigen Zweck bittet. Auch dieser Wunsch sollte respektiert werden. Bitte achten Sie bei der Überweisung darauf, den Anlass der Spende – „Beerdigung ...“ – zu vermerken. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 25 Trauer – die heilende Kraft Trauer und Tod sind Tabuthemen in unserer Gesellschaft. Den natürlichen Umgang mit ihnen haben wir dadurch meist verlernt. Dabei durchziehen Abschied und Trauer unser ganzes Leben. Immer wieder müssen wir etwas aufgeben oder loslassen, uns von etwas trennen oder uns verändern. Damit Trauer nicht krank macht, ist es wichtig, ihr Raum und Ausdruck zu geben. Sie will regelrecht durchlebt und durchschmerzt werden. In der Trauer unterscheidet man mehrere Phasen, die oft auch ineinander übergehen, sich mehrmals wiederholen und bei jedem Menschen verschieden sein können. Intensität und Dauer der Trauer hängen nicht unwesentlich auch von der Bindung ab, die der Trauernde zu dem Verstorbenen hatte. In der folgenden Beschreibung unterschiedlicher Verhaltensweisen stellen wir einige typische Reaktionen Trauernder dar. 1. Oftmals ist die erste Reaktion auf den Tod eines Menschen die Phase des Schocks und des Nicht-wahrhaben-Wollens. Typische Reaktionen können Betäubung und Erstarrung, Unglauben und Leugnen des Todes, Schockgefühl und Unfähigkeit zu weinen sein. Der Trauernde ringt verzweifelt darum, das Geschehene, das Unbegreifliche zu erfassen. Er ist wie benommen, wie von einer Wolke oder einem Nebel umhüllt, weit ab von der Realität. Es ist ihm unmöglich, klar zu denken. Die ganze Wirklichkeit auf einmal zu erfassen kann ein Trauernder oft nicht verkraften. Deshalb schützt ihn die Natur mit einer natürlichen Form von „Betäubung“, die sogar zur Ohnmacht führen kann. 2. Danach folgt häufig die Phase der aufbrechenden Gefühle. Auftreten können dann Weinkrämpfe, Verzweiflung, Schmerzen, Aggressivität, Ruhelosigkeit, Angstgefühle, Depressionen oder Schuldgefühle. Während der Trauernde im Schock kaum etwas fühlt, beginnt in dieser Phase ein gewaltiger Schmerz. Er kann 26 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R emotional und körperlich sehr stark sein. Die Gefühle wechseln sich jetzt häufig ab; Ausbrüchen von Wut und Aggressivität können Phasen tiefster Niedergeschlagenheit folgen. Wut und Aggression können sich gegen Ärzte, Verwandte oder den Verstorbenen selbst richten. Der Trauernde sehnt sich nach dem geliebten Menschen und sucht ihn, „hört“ seine Stimme, glaubt ihn überall „zu sehen“. Trauernde haben manchmal auch das Bedürfnis, Kleidungsstücke des Verstorbenen bei sich zu haben oder selbst zu tragen. Auch das gehört zum Durchleben der Trauer und sollte keinesfalls unterdrückt werden. Trauer besteht, vereinfacht gesagt, aus Schock, Schmerz und Heilung. Es kann vorkommen, dass ein Trauernder in einer der Trauerphasen steckenbleibt. Dann braucht er professionelle Hilfe durch Trauerseminare oder erfahrene Psychologen. 3. Die Phase des Suchens und Sich-Trennens führt bei Trauernden oft zu dem Gefühl, den Verstand zu verlieren, denn der Verstorbene wird an vielen Orten oder in bestimmten Situationen gesucht, innere Zwiegespräche werden geführt, und Außenstehende reagieren darum aus Unwissenheit oft mit Unverständnis. Der Trauernde kann nach einigen Monaten zwar meist wieder alltäglichen Dingen nachgehen, aber er zieht sich oft für eine lange Zeit in seine eigene Welt zurück, empfindet Leere und dumpfen Schmerz. 4. In der Phase der Neuorientierung kommt der Trauernde schon besser mit dem Verlust zurecht. Er fängt an, ihn zu akzeptieren, kann sich vom Verstorbenen langsam lösen und sein Leben neu ordnen. Er findet immer mehr sein inneres Gleichgewicht wieder, auch wenn er wohl nicht wieder derselbe Mensch wird, der er einmal war. Trauer läßt sich mit Wellen vergleichen. Zuerst kommen die Trauerschübe wie im Sturm als Wellenberge – sehr hoch und oft hintereinander. Mit der Zeit werden die Abstände der Wellenberge kleiner, und sie verlieren an Höhe. Irgendwann meint der Trauernde dann, es würden keine Wellen der Trauer mehr kommen, weil es ihm wieder ganz gut geht. Aber schon ein einziges gemeinsames Erlebnis oder eine Erinnerung können dazu führen, dass wieder eine „Trauerwelle“ über ihn hereinbricht. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 27 Wie Sie Trauernden helfen können Bei Umfragen in der Bevölkerung, wie lange ein Mensch normalerweise beim Verlust eines nahestehenden Menschen trauert, war die überwiegende Mehrheit der Meinung, dass Menschen zwischen 48 Stunden und zwei Wochen brauchen, um über den Verlust hinwegzukommen. Dieses Ergebnis zeigt, wie wenig wir über Trauer wissen. Denn in Wahrheit dauert sie oft ein Jahr und länger und kann bei Verdrängung sogar Jahrzehnte dauern. Eines der größten Geschenke, die man Menschen machen kann, ist, sie nach dem Verlust eines Angehörigen oder Freundes in ihrer Trauer zu begleiten. Doch nur allzu oft bleiben Trauernde gerade in dieser großen Lebenskrise allein, und Freunde und Nachbarn ziehen sich zurück, weil sie sich unsicher fühlen und nicht wissen, wie sie Trauernden begegnen, was sie ihnen sagen sollen. Und das ist durchaus verständlich. Denn Trauern ist „unmodern“ 28 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R geworden, wird heutzutage leicht als „Schwäche“ ausgelegt. Dass Trauer, ganz im Gegenteil, heilende Kraft hat und für die körperliche und seelische Gesundheit eines Menschen von größter Bedeutung ist, wissen nur noch wenige. Doch wie macht man das, Trauernden hilfreich zur Seite zu stehen, wenn man sich selbst unsicher fühlt? Nun, indem man über die eigene Unsicherheit spricht und die Trauernden selbst fragt, was man denn für sie tun kann. – Manchmal reicht dafür allein die bloße Anwesenheit, das immer wieder Zuhören. Denn das Bedürfnis, über seine Gedanken und Gefühle und über den Verstorbenen zu sprechen, ist meist groß. Sinnfragen werden vielleicht gestellt, Zorn und Enttäuschung geäußert, aufkommende Zukunftsängste angesprochen und Schuldgefühle, die den Zurückgebliebenen häufig belasten. Und es werden wohl auch eine ganze Menge Tränen fließen. Und das ist wichtig, sehr wichtig sogar. Zuhören und einfühlsam auf ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle eingehen, ohne zu bewerten, das ist es, was uns zu einer großen Hilfe für trauernde Mitmenschen machen kann. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 29 Textvorschläge für Beileidsbriefe Wenn im Bekannten- und Freundeskreis jemand einen nahestehenden Menschen verloren hat, fällt es uns oft schwer, unsere Gedanken und Gefühle in Worte zu fassen, obwohl wir doch gerne unser Beileid ausdrücken würden. Deshalb haben wir Ihnen als kleine Hilfe einige Textbeispiele aufgeführt, die Ihnen Anregungen geben möchten und die Gestaltung Ihres Beileidsbriefes vielleicht etwas leichter machen. Lieber Herr Meyer, die Nachricht über den Tod Ihrer Frau hat uns sehr getroffen und tief erschüttert. Es ist ein schwerer Verlust für Sie und Ihre Familie. Neben der Trauer, die wir empfinden, erinnern wir uns aber auch dankbar an die gemeinsam verbrachten Stunden, die hilfreichen Gespräche und schönen Unternehmungen, die wir mit Ihnen und Hilde erleben durften. Wir trauern mit Ihnen um Ihre Frau. Bitte lassen Sie uns wissen, ob wir Ihnen in irgendeiner Weise beistehen, etwas für Sie und Ihre Familie tun können. In tiefer Verbundenheit 30 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Liebe Margrit, obwohl ich wusste, dass Deine Mutter sehr krank ist, so hat es mich doch betroffen und traurig gemacht, als Du mir von ihrem Tod erzählt hast. Du hast immer mit so viel Liebe von Deiner Mutter gesprochen, dass es für Dich sicher besonders schwer ist, für immer von ihr Abschied nehmen und zukünftig auf ihr Verständnis, ihre lieben Worte verzichten zu müssen. Ich wünsche Dir in diesen schweren Tagen Kraft und Mut, den Tod Deiner Mutter anzunehmen und Deiner Trauer auch Ausdruck zu geben. Gern würde ich Dich als Deine Freundin dabei begleiten. Ich möchte immer für Dich da sein. Deine Helga „Wenn unsere Eltern sterben, so verlieren wir unsere Vergangenheit, aber wenn unsere Kinder sterben, verlieren wir unsere Zukunft.“ Eliot Luby Liebe Familie Vollert, aus der Zeitung erfuhr ich vom Tod Ihres geliebten Sohnes Daniel. Beim Schreiben dieses Briefes erkenne ich, wie gering die Möglichkeiten sind, Ihnen in diesen schweren Stunden etwas Tröstliches zu sagen. Daniels Lachen und sein liebes Grüßen, wann immer wir uns trafen, werden auch mir fehlen. So wünsche ich Ihnen viel Kraft und Geduld mit sich und anderen für den schweren Weg, der vor Ihnen liegt. Und ich wünsche Ihnen Freunde an Ihrer Seite, die Ihnen liebevolle Begleiter sind. In tiefer Verbundenheit »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 31 Wie Sie Kindern den Tod erklären Wenn man Kindern vermittelt, dass Sterben, Tod und Trauer natürliche Abschnitte des Lebens sind, haben sie es später leichter, damit umzugehen. Doch oft denken Erwachsene, dass es für ein Kind besser ist, nicht mit dem Tod konfrontiert zu werden, oder sie wissen nicht, wie sie ihm diesen erklären sollen. Doch Kinder sind sensibel und merken, dass etwas nicht stimmt. Das Gefühl, ausgeschlossen zu werden, schadet deshalb mehr, als auf die Situation sensibel einzugehen. Fragen von Kindern jeden Alters sollten dabei offen, ehrlich und kindgerecht beantwortet werden, denn das macht es ihnen leichter, den Tod als einen natürlichen Teil unseres Lebens zu begreifen. Typische Trauerreaktionen von Kindern können – wie bei Erwachsenen – Panik, Aggressivität, Schuld- 32 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R gefühle und Hilflosigkeit sein, für die Verständnis gezeigt werden sollte. Kinder brauchen in dieser Zeit außerdem besonders viel Sicherheit, Liebe und Zuwendung, und sie sollten auch weinen dürfen, denn sie brauchen ihre Tränen zum Loslassen noch mehr als der Erwachsene. Wird die Trauer unterdrückt, so kann das zu großen seelischen Wunden führen, die sich bis ins hohe Alter schädigend auswirken können. Auch größere Veränderungen wie Umzug oder Umräumen des ganzen Hauses sollten innerhalb des ersten Jahres nach dem Verlust eines Elternteils vermieden werden. Denn Kinder haben ein besonderes Bedürfnis danach, alles so vorzufinden, wie es immer war, wenn schon ihr ganzes sonstiges Leben aus den Fugen geraten ist. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob Kinder an einer Trauerfeier teilnehmen sollen. Da das Ritual der Beerdigung sehr hilfreich bei der Verarbeitung des Todes ist, sollte ein Kind ermuntert – aber niemals überredet oder gar gezwungen – werden, daran teilzunehmen. Will es mitgehen, sollte eine Vertrauensperson vor und während der Beerdigung die Begräbnisfeierlichkeiten erklären und ständig bei ihm sein, um alle Fragen ehrlich und kindgemäß beantworten zu können und mögliche Reaktionen aufzufangen. Es ist für ein Kind ebenso wichtig, den Verstorbenen noch einmal zu sehen. Sogar Kindern im Alter von vier oder fünf Jahren sollte man die Möglichkeit dazu geben. Aber man muss sie sorgfältig darauf vorbereiten, was sie erwartet, und ihnen die Freiheit lassen, doch nicht mitgehen zu wollen oder sofort wieder zu gehen, wenn sie das möchten. Der Abschied am Sarg sollte so arrangiert werden, dass das Kind dabei mit einer Bezugsperson alleine sein kann, denn es hat Anspruch auf einen privaten Abschied, bei dem es vielleicht noch einen kleinen Brief oder ein Geschenk mit in den Sarg legen will. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 33 Selbsthilfegruppen In den letzten Jahren haben sich erfreulicherweise viele Selbsthilfegruppen und Trauerinitiativen gebildet. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht länger alleine mit Ihrer Trauer zurecht zu kommen oder jemanden kennen, der Hilfe brauchen könnte, dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter oder setzen Sie sich direkt mit folgenden Organisationen in Verbindung: 34 Unsere Trauerkreise Beerdigungsinstitut Stühmer Wilmannsberg 2 28757 Bremen Telefon 0421 660 760 E-Mail: [email protected] www.stuehmer-bremen.de Hier treffen sich Trauernde, die unter fachlicher Begleitung über ihre Ängste und Gefühle reden können und durch den gemeinsamen Erfahrungsaustausch Trost, Halt und Sicherheit finden. Akademie für Menschliche Begleitung (AMB©) Dr. Jorgos Canacakis Goldammerweg 9 / 45134 Essen Telefon 0201 44 24 69 E-Mail: [email protected] www.trauerseminare-akademie-drcanacakis.de Jorgos Canacakis führt Lebens- und Trauer-umwandlungs-Seminare durch. Es gibt Seminare für trauernde Eltern und ein Institut für Kindertrauerbegleitung. Es wird eine Intensiv-Weiterbildung zur Lebensund Trauerbegleitung /-beratung angeboten. Termine und Seminarorte auf Anfrage. Kontakt- und Informationsstelle Verwaiste Eltern und Geschwister Bremen e. V. Münchener Straße 146 28215 Bremen Telefon 0421 20 70 465 www.verwaiste-eltern-bremen.de Diese Selbsthilfeorganisation hat das Ziel, Mütter, Väter und andere Angehörige nach dem Tod eines Kindes in ihrer Trauer zu unterstützen und zu begleiten und sich der trauernden Geschwister anzunehmen. Es werden Gruppentreffen und Trauerseminare durchgeführt, briefliche und telefonische Kontakte angeboten und Informationen über regionale Selbsthilfegruppen gegeben. Initiative REGENBOGEN „Glücklose Schwangerschaft“ e. V. Hauptgeschäftsstelle Westring 100 33378 Rheda-Wiedenbrück E-Mail: [email protected] www.initiative-regenbogen.de Betroffene Frauen und Männer bieten Eltern, die ein Kind durch Fehlgeburt, Frühoder Totgeburt oder kurz nach der Geburt verloren haben, ihre Hilfe durch Erfahrungsaustausch und Gespräche an. Es werden Adressen betroffener Eltern vermittelt sowie Einzel- und Gruppengespräche durchgeführt. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (GEPS) Deutschland e.V. Bundesgeschäftsstelle Fallingbosteler Straße 20 30625 Hannover Telefon 0511 83 86 202 E-Mail: [email protected] www.geps.de Die gemeinsame Elterninitiative zur Er forschung des plötzlichen Säuglingstodes gibt betroffenen Eltern Hilfen durch Informationsmaterial, Telefondienste, Kontaktaufnahme mit ebenfalls Betroffenen und Beratung von interessierten und besorgten Eltern. Adressen von Ansprechpartnern in ganz Deutschland erhalten Sie auf Anfrage. Trauerland – Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e. V. Hans-Böckler-Straße 9 28217 Bremen Telefon 0421 696 672-0 Fax 0421 696 672-99 E-Mail: [email protected] www.trauerland.org Das Zentrum für trauernde Kinder bietet Kindern und Jugendlichen, die um einen verstorbenen Menschen trauern, einen geschützten Raum für ihren individuellen Trauerweg an. Auf dem Weg begleiten Pädagogen, Psychologen und geschulte Freiwillige die Kinder und Jugendlichen. Manche trauernde Menschen h a b e n e in e s d e r f o lg e n d e n B ü c h e r a ls hilf r e ic h empfunden : B ü c h e r, d ie „ve r w a is t e n“ E lt e r n h e lf e n kö n n e n : 1. Ich sehe Deine Tränen Jorgos Canacakis, Kreuz Verlag 1. Um Kinder trauern Anja Wiese, Gütersloher Verlagshaus 2. Trauern Verena Kast, Kreuz Verlag 2. Verwaiste Eltern Harriet S. Schiff, Kreuz Verlag 3. Reif werden zum Tode Elisabeth Kübler-Ross, Kreuz Verlag 3. „Gute Hoffnung, jähes Ende“ Hannah Lothrop, Kösel Verlag »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 35 Ihre persönliche Vorsorge Obwohl niemand gerne an den Tod denkt, ist es auch schon in jungen Jahren, aber erst recht natürlich mit zunehmendem Alter wichtig, zu gewährleisten, dass die Familie im Todesfall abgesichert ist und keine Streitigkeiten wegen eines zweideutigen oder nicht vorhandenen Testaments entstehen. Deshalb sollte jeder Mensch schon zu Lebzeiten seine persönliche Vorsorge treffen. Dazu gehört auch, in einer Dokumentenmappe, die Sie kostenlos bei uns erhalten, alle wichtigen Papiere aufzubewahren, damit Angehörige bei Bedarf diese nicht lange suchen müssen. Denn Angehörige stellen häufig fest, dass wichtige Unterlagen für die Bestattung nicht auffindbar sind und eindeutige und rechtsverbindliche Verfügungen des Verstorbenen fehlen, aus denen sich die von ihm gewünschte Regelung der Erbfrage und die Art der Bestattung ablesen lassen. Ihren eigenen Angehörigen können Sie zusätzliche Sorgen ersparen, indem Sie im Hinblick auf Ihr späteres Lebensende vorsorgliche Regelungen treffen. Damit handeln Sie verantwortlich und zeigen, dass Sie über den Tod hinaus an die denken, die Ihnen nahe stehen. Mit einem Vorsorgevertrag können Sie den Ablauf und die Art Ihrer Bestattung heute schon schriftlich bei uns festlegen. Das ist besonders wichtig für Menschen, die keine Angehörigen haben. Dadurch wird gewährleistet, dass schon zu Lebzeiten alles für die Beerdigung so geregelt wird, wie es sich der Verstorbene gewünscht hat. Ihre individuellen Wünsche können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns festlegen. Da es immer häufiger vorkommt, dass Verwandte weit voneinander entfernt wohnen, werden bei uns auch Vorsorgevereinbarungen für ältere Familienmitglieder getroffen. Somit können wir sicherstellen, dass wir bei plötzlichen Todesfällen die Beerdigung 36 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R im Sinne der Familie und des Verstorbenen vorbereiten können, selbst dann, wenn die Angehörigen nicht sofort persönlich kommen können. Das Bestattungsgesetz hat sich geändert, und die Feuerbestattung gilt heute als die übliche Bestattungsart. Deswegen sollten Sie unbedingt aufschreiben, wie Sie einstmals bestattet werden wollen. Die handgeschriebene Erklärung sollte wie folgt lauten: „Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben erdbestattet/eingeäschert zu werden.“ Die Beisetzung soll auf dem Friedhof ................. in der Grabstelle ............. erfolgen. Datum / Unterschrift Soll die Urne auf See beigesetzt werden, muss diese Erklärung enthalten: „Meine Urne soll auf See beigesetzt werden.“ Wenn Sie eine FriedWaldbestattung wünschen: „Meine Urne soll in dem FriedWald ......... beigesetzt werden.“ In einem persönlichen Gespräch können wir alle Kosten der Bestattung zum heutigen Stand ermitteln. Über diesen Betrag können Sie bei uns eine günstige Sterbegeldversicherung abschließen oder über uns die Summe auf das Konto der Treuhand Deutsche Bestattungsvorsorge einzahlen. Der Betrag wird gut verzinst und nur im Sterbefall ausgezahlt. Alle diese Erklärungen gehören in Ihre Dokumentenmappe. Sie können aber auch sämtliche Unterlagen bei uns zur sicheren Verwahrung hinterlegen. Zu allen Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater jederzeit gern für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung. »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 37 Hospiz – Lebensbeistand für Sterbenskranke Während unserer langjährigen Arbeit als Bestatter haben wir die Erfahrung gemacht, dass vielen Menschen der Abschied vom Leben und von geliebten Menschen leichter fällt, wenn sie dabei durch ein Hospiz betreut werden. Die inzwischen weltweit erfolgreiche Hospiz-Bewegung entstand Ende der sechziger Jahre durch das Engagement zweier Ärztinnen – Dr. Cicely Saunders und Dr. Elisabeth Kübler-Ross – in England und Amerika. Ihr Anliegen ist es, Menschen in vertrauter Umgebung mit ihnen vertrauten Menschen bis zuletzt leben zu lassen. Wir unterstützen die Arbeit der Deutschen Hospizhilfe seit Jahren, weil wir damit bei uns zu einem menschlicheren Sterben beitragen möchten. Und weil wir wissen, dass eine liebevolle Begleitung vor dem Tod Angehörigen später eine große Hilfe in ihrer Trauer ist. In Bremen-Nord wurde ebenfalls eine Hospizhilfe gegründet. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Lebensbeistand durch liebevolle Begleitung Sterbenskranker und entlasten somit pflegende Angehörige. Auch Trauernde finden hier Hilfe und Begleitung. Es werden u. a. Gesprächskreise angeboten. Sie können sich dort mit Betroffenen austauschen und so die Trauer leichter verarbeiten. 38 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Hospiz Bremen-Nord e. V. Ambulanter Hospizdienst Klinikum Nord Hauptgebäude Erdgeschos Zi. 022 Hammersbecker Straße 228 28755 Bremen Telefon 0421 66 06-1531 Kinderhospiz Jona Ambulanter Kinderhospizdienst Knochenhauer Str. 15 (4. Etage) 28195 Bremen Telefon 0421 63 81-269 E-Mail: [email protected] In den Hospizen finden Sterbenskranke ein liebevolles Zuhause für die letzte Lebenszeit. Ärzte, Krankenpfleger und Krankenschwestern sind ständig vor Ort. Hospiz Lilge-Simon-Stift Johanniterhaus Bremen gGmbH Feldberg 1 28757 Bremen Telefon 0421 626 707-0 Telefax 0421 626 707-277 E-Mail: [email protected] www. lilge-simon-stift.de hospiz: brücke Lange Reihe 102 28219 Bremen Telefon 0421 3 80 24-0 Palliativstation im Klinikum Links der Weser Senator-Weßling-Straße 1 28277 Bremen Telefon 0421 8 79 17 87 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 39 Anmerkungen/ Persönliche Notizen ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ 40 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Anmerkungen/ Persönliche Notizen ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S T Ü H ME R 41 I m p r e ss u m Copyright © 2005 – 2015 und Herausgeber, 6. Auflage 2015 Beerdigungsinstitut Stühmer, 28757 Bremen Wilmannsberg 2, Telefon 04 21 66 07 60 Te x t Stephanie Schauer, 24819 Haale, und Beerdigungsinstitut Stühmer, 28757 Bremen F o t o n ac hwe is auf den Seiten: 2, 3, 20 Beerdigungsinstitut Stühmer, 28757 Bremen auf den Seiten: 18, 20, 26, 27, 30, 32, 36, 39 Dirk Hinz, Jörg Wohlfromm, 24787 Fockbek auf den Seiten: Porträt, 2, 3, 19, 21, 22 PR Fotodesign, 28207 Bremen auf der Seite: 21 Prof. Fritz Dressler, 27726 Worpswede auf der Seite 23: körper & form, Willibald Völsing KG Grafik, Seite 11: Grafikatelier Rebecca Zutz, 24819 Haale auf den Seiten: Titel, 6, 12, 19, 21 © SOLLER Werbestudios GmbH, 28717 Bremen auf den Seiten: 10, 28 © Jeanette Dietl, © K.-P. Adler – Fotolia.com D e sig n Gerhard Bergmann, SOLLER Werbestudios GmbH, 28217 Bremen www.soller-werbestudios.de Druck Stürken Albrecht GmbH & Co. KG, 28217 Bremen Alle Rechte vorbehalten. Diese Broschüre oder Teile dieser Broschüre dürfen nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Herausgebers vervielfältigt, in Datenbanken gespeichter oder in irgendeiner Form übertragen werden. 42 »Wir helfen, wenn Sie uns brauchen« S TÜH ME R Wir helfen, wenn Sie uns brauchen Wilmannsberg 2, 28757 Bremen (Vegesack) · Rönnebecker Straße 50, 28777 Bremen (Blumenthal) Telefon (0421) 660 760 · Telefax (04 21) 660 76 32 E-Mail [email protected] · www.stuehmer-bremen.de Umschlag_def.indd 1 WAS SIE ÜBER TOD UND TRAUER WISSEN SOLLTEN 30.10.2014 12:55:07