Was Sie über Tod und Trauer wissen sollten

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Was Sie über Tod und Trauer wissen sollten
Wir helfen,
wenn Sie
uns brauchen
Wilmannsberg 2, 28757 Bremen (Vegesack) · Rönnebecker Straße 50, 28777 Bremen (Blumenthal)
Telefon (0421) 660 760 · Telefax (04 21) 660 76 32
E-Mail [email protected] · www.stuehmer-bremen.de
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WAS SIE ÜBER TOD UND TRAUER WISSEN SOLLTEN
30.10.2014 12:55:07
Vorwort
Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen
durch fachliche und umfassende Informationen gern die Möglichkeit geben, etwas
über unsere Arbeit als Bestatter und Trauerberater zu erfahren. Wir haben in ihr
unsere langjährigen Erfahrungen mit Trauernden niedergeschrieben und hoffen, dass
sie Ihnen eine wertvolle Hilfe ist.
Einen nahestehenden Menschen zu verlieren ist immer eine traurige Erfahrung. Die
Trauer über den Verlust sitzt oft tiefer, als
man es sich jemals vorstellen konnte, und
es braucht meist viele Monate und Jahre,
sie zu durchleben. Trost und Zuspruch von
Freunden und Verwandten – oder auch von
einer Selbsthilfegruppe – können in dieser
Zeit oft wichtige Stützen sein.
Wir sehen unsere Aufgabe als Bestatter und Trauerberater darin, den Verstorbenen in Würde zur letzten Ruhe zu betten und Ihnen als Trauernden die
nötigen Behördengänge abzunehmen, für den reibungslosen Ablauf der Bestattung zu sorgen, unsere
Arbeit ganz nach Ihren Wünschen auszurichten und
mit unserer langjährigen Erfahrung einfühlsam und
zuverlässig für Sie da zu sein.
Diese Broschüre soll in erster Linie eine Hilfe für
Trauernde sein, aber auch für Freunde und Angehörige und alle anderen, die Anregungen für den
Umgang mit Trauernden brauchen oder Vorsorge
treffen möchten.
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S T Ü H ME R
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Unser Unternehmen
1928 wurde das Unternehmen von
Wilhelm und Anni Stühmer in BremenVegesack gegründet.
Mit Energie und Tatkraft gelang es
ihnen, ihre junge Firma zum ersten Fachunternehmen in Bremen-Nord auszubauen.
Schon 1932 konnte ein weiteres Institut in
Bremen-Blumenthal eröffnet werden, das seit 1960
in der Rönnebecker Straße seinen Sitz hat.
Das leistungsfähige Unternehmen wird heute nach Friedrich und Elfriede Stühmer in der dritten und vierten Generation von Volker, Sonja und
Henrik Stühmer weitergeführt.
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S TÜH ME R
Unsere Aufgaben
Da Sie vielleicht noch nie Kontakt mit
einem Bestattungsunternehmen hatten,
möchten wir Ihnen unsere Aufgaben gern
etwas näher erläutern.
Wa s wir f ü r d e n Ve r s t o r b e n e n t u n
Im Mittelpunkt all unseres Bemühens stehen die
würdevolle Behandlung des Verstorbenen vom Zeitpunkt des Todes bis zu seiner Beisetzung und die
Begleitung der Angehörigen auch über diesen Tag
hinaus.
• erste Versorgung am Sterbeort
• hygienische Vorkehrungen
• Überführung zum Aufbahrungsort
• Einkleiden und Einbetten in den Sarg
•Aufbahrung
• Überführung zum Bestattungsort
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S T Ü H ME R
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Wir erledigen die Formalitäten
Wir sind mit den jetzt anfallenden umfangreichen
Behördengängen vertraut und haben durch jahrelange Erfahrungen gute Kontakte, die wir für Sie
nutzen. Den größten Teil unserer Arbeit verwenden
wir jedoch für die Beratung und Begleitung der Angehörigen und die Organisation einer reibungslosen
und würdevollen Bestattung nach Ihren persönlichen Wünschen.
•
Abholen der Todesbescheinigung
• Anzeige und Beurkundung des Todes beim
Standesamt
•
Abmeldung der Rente oder Antrag auf
Vorschusszahlung der Rente
• Geltendmachung der Sterbegeldansprüche bei
Versicherungen, Gewerkschaften und sonstigen
Sterbekassen
• Beschaffung der erforderlichen
gungen für eine Feuerbestattung
•
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Genehmi-
Beschaffung der notwendigen Genehmigungen
beim zuständigen Konsulat für eine Überführung ins Ausland, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen ausländischen Staatsbürger
handelt
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S TÜH ME R
Wir helfen bei der Organisation
• Festlegen des Termins für die Trauerfeier mit
den Angehörigen
• Terminabsprache mit dem Geistlichen, dem
Redner, der Friedhofsverwaltung, dem Organisten oder anderen Musikern
•
Beratung bei der Gestaltung von Zeitungsanzeigen, Trauerbriefen und Danksagungen
•
Organisation der Träger
•
Auswahl von Sarg, Sargausstattung und Kleidung
für den Verstorbenen
•
Trauerberatung und Terminabsprachen bei einer
offenen Aufbahrung
•
Abstimmung der einzelnen Behördengänge
•Grabauswahl
•
Beratung beim Aussuchen von Blumenschmuck,
Dekoration und Text für die Kranzschleifen
•
Organisation der Kaffeetafel
•
Leitung der Trauerfeier auf dem Friedhof
•
Erstellung von Kondolenzlisten
Der Tod Ihres Angehörigen muss allen Behörden
mitgeteilt werden, mit denen der Verstorbene in
Verbindung stand. Dies kann telefonisch, persönlich
oder schriftlich geschehen. Den meisten Schriftverkehr nehmen wir Ihnen jedoch ab. Fragen Sie uns
danach.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie im Moment
nicht in der Lage sind, dringende Erledigungen selbst
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S T Ü H ME R
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auszuführen, so sollten Sie hierfür eine Person Ihres
Vertrauens auswählen.
Eine wichtige Hilfe für die Zeit nach dem Tod eines
Familienangehörigen kann es sein, schon zu Lebzeiten einen Ordner anzulegen, in dem Sie alle
wichtigen Unterlagen zusammen aufbewahren.
So wie jeder Mensch einmalig ist, so empfindet auch
jeder Trauer über den Tod eines Menschen anders.
In der Phase des Schocks, in der sich Angehörige –
besonders bei einem plötzlichen Ableben – in den
ersten Tagen nach dem Verlust meist noch befinden, ist es dem einen lieber, dass der Bestatter oder
Verwandte und Freunde sich um alles kümmern,
während ein anderer froh ist, auch einiges selbst
erledigen zu können, um durch eigene Aktivitäten
ein wenig vom Schmerz abgelenkt zu sein.
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S TÜH ME R
Welche Unterlagen Sie benötigen
Verstirbt ein Mensch in der eigenen Wohnung, so
muss zuerst ein Arzt – möglichst der Hausarzt – verständigt werden. Er stellt den Totenschein aus und
benötigt dafür den Personalausweis des Verstorbenen.
Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Senioren- oder
Pflegeheim, kümmert sich die Verwaltung um die
Ausstellung des Totenscheines.
Anschließend können Sie uns benachrichtigen. Wir
überführen zu einem Zeitpunkt, den Sie bestimmen.
Wir haben Zeit für Sie und werden bei Ihnen zu
Hause oder bei uns – ganz wie Sie es wünschen –
Trauerfeier und Beerdigung ausführlich mit Ihnen
besprechen.
Zu r E r le d ig u ng d e r e r f o r d e r lic h e n
F o r m a lit ät e n b e n öt ig e n wir f o lg e n d e
U n t e r la g e n :
•
das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
(bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 benötigen wir die
Geburtsurkunde beider Ehepartner)
•
•
•
bei Ledigen die Geburtsurkunde bzw. den
Familienbuchauszug der Eltern
bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei verwitweten Verstorbenen die Sterbeurkunde des Ehepartners
(wurde die Ehe nach dem 1. Januar 1958 geschlossen, einen
neuen Familienbuchauszug, den wir für Sie besorgen können)
•
•
•
•
•
fehlen diese Urkunden, den Personalausweis
die letzte Rentenerhöhungsmitteilung
die Krankenversichertenkarte
Sterbegeld- oder Lebensversicherungspolicen
die Graburkunde, wenn ein Familiengrab
vorhanden ist
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S T Ü H ME R
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Ansprüche
a n Ve r sic h e r u ng s - u n d R e n t e n t r ä g e r,
Kü n d ig u ng e n vo n Ve r sic h e r u ng e n ,
Ve r e in e n u n d Ve r b ä n d e n
L e b e n s ve r sic h e r u ng
Wir benötigen die Sterbeurkunde und die Versicherungspolice, die wir für Sie mit Angabe der Bankverbindung bei der Versicherung einreichen.
R e n t e nve r sic h e r u ng
Hat der Verstorbene Rente von der gesetzlichen
Rentenversicherung bezogen, muss die zuständige
Rentenrechnungsstelle vom Tod des Empfängers informiert werden. Die Weiterzahlung der bisherigen
Rente als Überbrückung für die folgenden drei Monate kann von der Witwe oder dem Witwer innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Dazu werden
die Sterbeurkunde und die Kontonummer benötigt.
Bei der Rentenberatungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder im Versicherungsamt Ihrer zuständigen Ortsverwaltung sollte möglichst bald ein
eventueller Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt
werden. Dort werden Ihnen auch weitere Fragen zur
Rente beantwortet. Den Termin für die Rentenberatung können wir für Sie vereinbaren.
U n f a ll ve r sic h e r u ng
Bei vorhandener Unfallversicherung reichen wir bei
einem Unfalltod die Sterbeurkunde und die ärztliche
Bescheinigung über die Todesursache bzw. das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S TÜH ME R
P r i v at h af t p f lic h t- u n d R e c h t ss c h u t zve r sic h e r u ng
Auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers ist
der Hinterbliebene noch versichert. Wir werden die
Versicherungsgesellschaft jedoch über den Tod informieren, damit der Vertrag auf den Hinterbliebenen übertragen oder gekündigt werden kann. Bei
Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag mit
dem Tod aus.
H a u s r at ve r sic h e r u ng
Der Versicherungsschutz geht zunächst in vollem
Umfang auf die Erben über. Dann muss der Versicherungsschutz neu geregelt werden.
K r a n ke n k a ss e
Das Ende der Mitgliedschaft zeigen wir mit einer
Sterbeurkunde und der Rückgabe der Versichertenkarte an. Ein Sterbegeld wird von der gesetzlichen
Krankenkasse seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr
gezahlt.
Waren Angehörige beim Verstorbenen mitversichert, dauert der Versicherungsschutz noch vier
weitere Wochen an. Innerhalb dieser Zeit können
sich die Angehörigen selbst weiterversichern.
Ve r e in e
Eine Vereinsmitgliedschaft endet automatisch mit
dem Tod des Mitglieds. Es genügt eine kurze Mitteilung an den Verein.
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B e r u f s g e n o ss e n s c h af t e n
Die Angehörigen haben bei Tod durch einen Arbeits-,
Wege- oder Berufsunfall Anspruch auf Sterbegeld
und Hinterbliebenenversorgung. Der Arbeitgeber ist
meldepflichtig. Trotzdem geben wir eine vorsorgliche Mitteilung an die Berufsgenossenschaft.
Bitte denken Sie auch an eine eventuelle Kündigung
des Mietvertrages, des Telefons, der GEZ und Bankkonten.
Wir geben Ihnen gern noch weitere Auskünfte über
Beachtenswertes.
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Erben und Vererben
Mit dem Tod eines Familienangehörigen (Erblassers)
geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben
über. Die Erben werden also Eigentümer des Vermögens, das dem Erblasser gehörte, aber auch der
Forderungen, Schulden und Verpflichtungen.
Wer Erbe wird, hängt von der Entscheidung des Erblassers ab. Dieser kann entsprechende Verfügungen
treffen, um sicherzustellen, dass der Nachlass dem
zufällt, den er dafür vorgesehen hat. Das kann in
Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages
geregelt werden. Liegt im Erbfall nichts dergleichen
vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in
Kraft.
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Die gesetzliche Erbfolge ist in bestimmte Ordnungen eingeteilt. Erben die Kinder des Erblassers
(1. Ordnung), so sind die Geschwister und Eltern des
Erblassers (2. Ordnung) vom Erbe ausgeschlossen.
Der Erbteil des überlebenden Ehepartners richtet
sich nach zwei Voraussetzungen:
a) nach der Art des Güterstandes
b) welche Verwandten neben ihm ein gesetzliches
Erbrecht geltend machen können
B e is p ie l :
Die Eheleute Sommer haben zwei Kinder. Der Vater
verstirbt. Zum Zeitpunkt des Todes bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In
diesem Falle erbt Frau Sommer die Hälfte und die
Kinder je ein Viertel.
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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D a s Te s t a m e n t
Um Missverständnisse, Streit oder Familienzwist zu
vermeiden – und zum Schutz von Nahestehenden
(z. B. kinderlose Ehepaare, Lebensgefährten) –, ist
es empfehlenswert, ein Testament zu errichten, in
dem der letzte Wille eindeutig geregelt wird. Die
fachkundige Beratung eines Rechtsanwaltes sollte
auf jeden Fall in Anspruch genommen werden.
M a n u n t e r s c h e id e t z wis c h e n
– Ö f f e n t lic h e m Te s t a m e n t
Die Aufnahme erfolgt durch einen Notar. Das empfiehlt sich besonders, wenn Vermögen, Immobilien
oder ein Geschäft vorhanden sind. Der Notar kann
mit dem Erblasser erörtern, was alles zu berücksichtigen ist und welche Folgen – auch steuerlich – die
gewünschten Verfügungen haben könnten.
– P r i v at e m Te s t a m e n t
Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, den Ort und das Datum enthalten, und
die Unterschrift muss mit vollem Vor- und Zunamen
geleistet werden. Dem Testament hinzugefügte
Nachträge müssen erneut unterschrieben werden.
Ein Testament ist ungültig, wenn die Unterschrift
fehlt oder wenn es mit einer Schreibmaschine geschrieben wurde. Ist also ein Erblasser zu schwach
oder nicht mehr in der Lage, das Testament selbst
zu schreiben, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als
einem Notar den letzten Willen mündlich zu erklären. Das Testament kann zu Hause oder gegen eine
Gebühr beim Amtsgericht aufbewahrt werden.
Welche erbrechtlichen Verfügungen der Erblasser
im Einzelnen treffen will, ist ihm freigestellt. Er kann
einen Alleinerben einsetzen, mehrere Erben neben-
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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einander, Vor- und Nacherben bestimmen oder ein
Vermächtnis aussetzen. Das Erbrecht ist allerdings in
den letzten Jahren so umfangreich geworden, dass
sich in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfiehlt.
– Ve r m äc h t nis
Durch ein Vermächtnis wird bestimmt, dass jemand
einen bestimmten Vermögensgegenstand oder einen Geldbetrag aus dem Nachlass erhalten soll.
B e is p ie l :
„Meinem Freund Fritz Thode, Baronstraße 1 in
Bremen, vererbe ich im Falle meines Todes mein
gesamtes Werkzeug, und meinem Neffen Erwin
Reimer, Denkstraße 102 in Hamburg, vermache ich
mein Sparbuch 4565 bei der Sparkasse in Berlin.“
Auch dieses Vermächtnis muss handschriftlich mit
Ort, Datum und Vor- und Zunamen des Erblassers
unterschrieben werden, wenn es als Nachtrag erfolgt.
Der Freund und der Neffe (Begünstigte) müssen
sich an die Erben wenden und von ihnen die Übereignung des Werkzeuges und die Abtretung des
Sparbuches verlangen. Ohne einen solchen Vertrag
mit den Erben werden sie nicht Eigentümer bzw.
Kontoinhaber. Sollten die Erben das Vermächtnis
nicht erfüllen, haben die Begünstigten einen einklagbaren Anspruch.
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Enterbung
Niemand hat Anspruch darauf, als Erbe eingesetzt
zu werden. Daher ist kein Erblasser verpflichtet, die
nächsten Angehörigen oder den Ehegatten als Erben zu berücksichtigen. Sollte er also aus persönlichen Gründen jemanden ausdrücklich vom Erbe
ausschließen oder im Testament einfach nicht berücksichtigen, so kann das ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Ausschluss aus der Erbfolge kann
nur durch ein Testament, nicht aber durch mündliche Erklärung erfolgen.
P f lic h t t e il
Allerdings hat der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass die nächsten Angehörigen nicht ganz leer
ausgehen. Abkömmlinge des Erblassers und der
überlebende Ehegatte sind pflichtteilsberechtigt.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des
gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt
werden. Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht Erbe,
sondern nur Gläubiger und kann daher nicht die
Herausgabe von Nachlassgegenständen verlangen
und hat auch kein Recht, an der Nachlassverwaltung teilzunehmen. Der Pflichtteilsberechtigte muss
seinen Anteil innerhalb von drei Jahren verlangen.
Gerechnet wird diese Zeit von dem Zeitpunkt, an
dem er nach dem Tode Kenntnis von seiner Enterbung erlangt hat. Danach verjährt der Anspruch.
Te s t a m e n t s e r öf f n u ng
Hat jemand beim Tod des Erblassers ein von diesem
errichtetes Testament im Besitz, so ist er gesetzlich
verpflichtet, die Urkunde unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben. Das Gericht setzt dann einen Termin fest, an dem der Inhalt des Testaments
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förmlich bekannt gegeben wird. Erscheinen die Beteiligten zum Eröffnungstermin nicht, werden sie
vom Gericht von den Verfügungen unterrichtet.
A u ss c hla g e n d e r E r b s c h af t
Eine Verpflichtung zur Annahme einer Erbschaft besteht nicht. In der Regel nehmen die Erben die Erbschaft dann nicht an, wenn der Wert der Erbschaft
die Schulden des Erblassers nicht deckt. Man kann
das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme durch beglaubigte Erklärung gegenüber
dem Nachlassgericht ausschlagen. Ansonsten wird
man automatisch Erbe. Auch hier sollte beratend ein
Notar hinzugezogen werden.
E r b s c h e in
Jeder Erbe kann als amtlichen Nachweis seiner Erbberechtigung einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen. In der Regel dauert es längere Zeit, bis
der Erbschein ausgestellt ist. Deshalb ist für jeden
Inhaber eines Bankkontos zu empfehlen, dass er
seinem Ehepartner oder einem anderen Erben eine
Vollmacht erteilt, mit der dieser über die Konten
verfügen kann. Diese Vollmacht kann so abgefasst
werden, dass sie erst mit dem Tod in Kraft tritt. Der
Bevollmächtigte ist dann natürlich allen anderen Erben gegenüber rechenschaftspflichtig.
Diese Informationen zum Erben und Vererben sind
nur ein kleiner Ausschnitt dieses wichtigen und umfangreichen Gebietes. Sie sollten deshalb auf den
Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars nicht verzichten.
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S TÜH ME R
Wie sich die Bestattungskosten
zusammensetzen
Über die Höhe von Bestattungskosten besteht oft
Unklarheit. Was eine Bestattung kostet, hängt natürlich auch von den Ansprüchen und Vorstellungen
der Angehörigen und des Verstorbenen ab. Auch
die Wahl der Bestattungsart und besonders Größe
und Art der Grabstätte entscheiden am Ende, wie
teuer es wird.
Die Abrechnung unseres Bestattungshauses unterteilt sich in Kosten für verauslagte Gebühren, Honorare und weitere Auslagen, die wir für Sie bereits
bezahlt haben, sowie unsere Leistungen, die wir zu
Beginn ausführlich beschrieben haben. Dazu hier
noch mal eine genaue Aufstellung für Gebühren,
Honorare und Auslagen:
Gebühren für
• ärztliche Todesbescheinigung
•Urkunden
• kirchliche Belange
• die Grabstätte oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes eines bereits bestehenden Grabes
• die Einäscherung und die Urnenbeisetzung bei
einer Feuerbestattung
• die Benutzung der Friedhofseinrichtungen
• sonstige Friedhofsgebühren
•Amtsarztgenehmigungen
Honorare für
• den Redner
• den Organisten
• die Träger
A u sla g e n f ü r
•Zeitungsanzeigen
• Kränze und Blumenschmuck
•Kaffeetafel
• sonstige Kosten (Friedwald, Seebestattung etc.)
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Bestattungsarten
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung
getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige die
Bestattungsart. Er hat die Wahl zwischen einer Erdoder Feuerbestattung.
Die E r d b e s t at t u ng ist die herkömmliche Bestattungsform. Dabei gibt die Trauergemeinde im Anschluss an eine Trauerfeier dem Verstorbenen das
letzte Geleit, indem sie ihn zum Grab begleitet.
Dort wird der Sarg abgesenkt, und der Geistliche
oder der Redner spricht noch einige Worte zu den
Trauernden. Die Beisetzung des Verstorbenen ist für
die Angehörigen oft der schmerzhafteste Moment,
da durch das Absenken des Sarges in das Erdreich
das Endgültige, das Unwiderrufbare des Todes besonders deutlich wird. Für die Trauer der Hinterbliebenen ist gerade dies aber ein sehr wichtiges Ritual,
das hilft, die neue Situation anzunehmen. Durch das
Grab haben die Angehörigen einen Ort, zu dem sie
gehen, an dem sie den Verstorbenen besuchen können, und das ist für viele Trauernde – gerade in der
ersten Zeit – eine große Hilfe.
Bei der F e u e r b e s t at t u ng bleibt der Sarg nach der
Trauerfeier in der Kapelle oder der Trauerhalle stehen und wird später zum Krematorium zur Einäscherung überführt. Alle Kranz- und Blumenspenden
werden auf das Familiengrab gelegt. Bei anonymen
Gräbern ist dies meist nicht möglich.
Etwa 10 bis 14 Tage nach der Trauerfeier kann die
Urne beigesetzt werden. Dazu treffen sich die Angehörigen an der Kapelle und begleiten sie zum
Grab. Oft spricht dort der Pastor noch ein Gebet.
Man kann aber auch ganz still Abschied nehmen.
Wenn die Angehörigen gar nicht teilnehmen, erhalten sie von uns eine Nachricht, wann die Beisetzung
stattgefunden hat.
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Grabstättenarten und
Beisetzungsmöglichkeiten
Die Form der Beisetzung und die Art der Grabstätte können die Hinterbliebenen selbst wählen, wenn
der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat. Es gibt folgende Arten:
Wahlgrab
R e ih e ng r ä b e r
Einzelgräber auf einem Reihenfeld, die der Reihe
nach belegt werden. Sie werden auf einigen Friedhöfen als Erdbestattungsgräber oder Urnengräber
von der Friedhofsverwaltung nur für die gesetzlich
vorgeschriebene Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeben.
Wa hlg r ä b e r f ü r E r d - u n d U r n e n b e is e t zu ng e n
Grabstätten, auf denen ein oder mehrere Beisetzungsplätze belegt werden können und deren Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit auf Wunsch
verlängert werden kann.
Urnenreihengräber
U r n e ng r ä b e r
In einem geschlossenen Urnenfeld werden die Gräber der Reihe nach vergeben. Da die Belegung auf
den verschiedenen Friedhöfen unterschiedlich festgelegt ist, können, je nachdem für welchen Friedhof
Sie sich entscheiden, eine bis sechs Urnen in einem
Urnengrab beigesetzt werden.
H a l b a n o ny m e U r n e ng r ä b e r
Auf einigen Friedhöfen unserer Region werden Gräber bereitgehalten, die mit Rasen eingesät werden.
Anschließend kann eine kleine Namensplatte gesetzt werden.
Halbanonymes Urnengrab
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S T Ü H ME R
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A n o ny m e U r n e n f e ld e r
Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt auf einem
eigens dafür vorgesehenen Feld. Da das Rasenstück
nach der Beisetzung wieder so hergerichtet wird,
dass der Boden einheitlich ist, werden hier weder
Grabschmuck noch Grabstein für das einzelne Grab
zugelassen. Auf verschiedenen Friedhöfen dürfen
Angehörige an der anonymen Beisetzung nicht teilnehmen.
Anonymes Urnenfeld
R a s e ng r a b mi t G r a b p lat t e
Auf fast jedem Friedhof wird diese Form der Grabstelle für Erd- und Feuerbestattung angeboten.
Dem zunehmenden Bedarf an pflegeleichten Gräbern wird damit entsprochen. Im Gegensatz zur
anonymen Bestattung bietet diese Grabform den
Angehörigen einen dauerhaften Bezugspunkt.
Ve r s t r e u e n vo n A s c h e
Seit dem 1. Januar 2015 ist in Bremen das Verstreuen der Asche außerhalb der Friedhöfe unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Rasengrab mit Grabplatte
U r n e n b e is e t zu ng a u f S e e
Die Beisetzung kann in der Nordsee, der Ostsee
oder in einem anderen Meer erfolgen. Die Urnen
lösen sich innerhalb von wenigen Stunden im Meer
auf. Die Hinterbliebenen erhalten von der Reederei
eine Karte mit dem Eintrag der Beisetzungsstelle. Je
nach Größe des Schiffes können 12 bis 36 Personen
an der Beisetzung teilnehmen.
Seebestattung
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S TÜH ME R
FriedWald
U r n e n b e is e t zu ng im Fr ie d Wa ld
Ein FriedWald in unserer Nähe liegt in der Bremer
Schweiz (Brundorf/Schwanewede). Die Urnenbeisetzung bedarf keiner besonderen Genehmigung.
Sie können sich schon zu Lebzeiten einen Familienbaum, einen Freundschaftsbaum oder einen Gemeinschaftsbaum aussuchen und für Jahrzehnte
pachten. Er wird in einer Waldkarte eingetragen.
Die Asche wird in einer schnell vergänglichen Urne
im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. An der Beisetzung können die
Angehörigen teilnehmen, und auf Wunsch wird eine
Namenstafel am Baum angebracht.
Ko lu m b a r iu m u n d U r n e nw ä n d e
In Bremen stehen zwei Möglichkeiten der oberirdischen Bestattung zur Verfügung. Auf dem Osterholzer Friedhof (zurzeit keine freien Plätze) und dem
Friedhof Buntentor gibt es Urnenwände, in denen je
Nische zwei Urnen beigesetzt werden können. Die
Nische wird mit einer Steinplatte, auf der eine Inschrift angebracht werden kann, verschlossen.
Das Kolumbarium, eine exklusive Form der Bestattung, wurde in dem seit 1988 stillgelegten Krematorium des Riensberger Friedhofes eingerichtet. Das
Nischensystem befindet sich in einem nur für die
Angehörigen jederzeit zugänglichen Innenraum. Im
Kolumbarium kann nur eine Urne pro Nische beigesetzt werden. Das Fach wird ebenfalls mit einer
Platte verschlossen. Zur Auswahl stehen Stein- oder
Glasplatten.
Für beide Bestattungsformen beträgt die Ruhefrist
20 Jahre und kann verlängert werden. Nach Ablauf
des Nutzungsrechts wird dann die Urne in einem
Urnengrab auf dem Friedhof Riensberg beigesetzt.
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
S T Ü H ME R
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Die offene Aufbahrung
Hier wird der Verstorbene im Sarg offen aufgebahrt. In
unseren wohnlich ausgestatteten Aufbahrungsräumen
haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe letzte Zwiesprache
mit Ihrem Verstorbenen zu halten, noch einmal von ihm
Abschied zu nehmen.
Die Erfahrungen zeigen immer wieder, wie wichtig es
für die Hinterbliebenen ist, den Verstorbenen noch einmal sehen zu können. Den Tod dadurch begreifbarer,
das Fassungslose fassbarer zu machen, den Menschen,
von dem es nun für immer Abschied zu nehmen gilt,
noch einmal zu berühren, zu streicheln, ihm vielleicht
noch etwas mit „auf den Weg“ zu geben. Auch wenn
das in der gegenwärtigen Situation vielleicht besonders
schmerzhaft sein mag – es ist ein wichtiger Schritt auf
dem Weg in ein Leben ohne den Anderen.
Sie können Ihren Verstorbenen auch noch einige Stunden zu Hause behalten, um im vertrauten Umfeld in
Ruhe Abschied zu nehmen.
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S TÜH ME R
Bleibende Erinnerungen
Viele Hinterbliebene, die sich die Erinnerung an einen geliebten Menschen erhalten möchten, wünschen sich Begreifbares, um ihre Trauer zu bewältigen. Diesen Wunsch, nach einer sichtbaren Erinnerung können wir Ihnen erfüllen.
Ein letztes Abbild, einen Hand- oder Fußabdruck in
Gips oder Bronze.
Ein Fingerabdruck, bei jedem Menschen einzigartig
mit seinen Linien und Formen, der als Gold- oder
Weißgoldanhänger gearbeitet ist und an einer Halskette getragen werden kann.
Sie dürfen einen kleinen Teil der Asche des Verstorbenen behalten. Sie wird in ein kleines Schmuckstück gefüllt, das Sie als Gold- oder Silberanhänger
an einer Halskette tragen oder unter einem Stülpglas
hängend an einen vertrauten Ort stellen können.
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Die Beerdigung – das letzte Geleit
Nichts wird in unserer Gesellschaft mehr verdrängt
als der Tod. Das macht es Hinterbliebenen oft
schwer, ihre Trauer über den Verlust eines geliebten
Menschen zu zeigen. In anderen Ländern dagegen
gibt es viele Rituale, die es Angehörigen erleichtern,
ihre Trauer zu durchleben. Die Beerdigung ist ein Ritual, das auch bei uns noch erhalten geblieben ist,
um vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
We lc h e Kle id u ng zu r B e e r d ig u ng ?
Früher war es keine Frage, dass man zur Beerdigung
in „Schwarz“ ging. Heute sind die Bräuche nicht
mehr so streng. Bei der Trauerfeier tragen häufig nur
noch die nächsten Angehörigen Schwarz.
S o ll ic h zu r B e e r d ig u ng g e h e n ?
Auch wenn die Angehörigen in ihrer Trauer manchmal etwas „teilnahmslos“ wirken, kann es ihnen eine
große Hilfe sein, von einem geliebten Menschen in
einer Gemeinschaft von Trauergästen Abschied zu
nehmen. Auch Ihre Anwesenheit trägt dazu bei,
dass es der Trauernde in der Geborgenheit mitfühlender Menschen leichter hat. Und die Teilnahme an
einer Beerdigung ist nach wie vor eine letzte Ehrerweisung für den Verstorbenen.
Ver haltens weisen wä hrend der Tr auer feier
Bei einer Beerdigung ist man oft unsicher, wie man
sich verhalten soll. Deshalb noch einige Informationen zum Ablauf: Im Vorraum der Trauerfeierhalle
liegt eine Kondolenzliste aus, in die Sie sich mit Ihrem Namen deutlich lesbar eintragen können.
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Die Familie sitzt in der Trauerhalle in der ersten Reihe. Gehört man nicht zum engeren oder weiteren
Familienkreis, so ist es am besten, sich in eine hintere Reihe zu setzen.
Bei der Trauerfeier zur Feuerbestattung tritt die
Trauergemeinde nacheinander vor den Sarg, um
dem Toten die letzte Ehrerbietung zu geben.
Bei einer Erdbestattung ist es üblich, nacheinander
kurz am Grab zu verweilen und einen kleinen Blumenstrauß, eine einzelne Blume oder Sand auf den
Sarg hinabzuwerfen.
Stellen sich die Angehörigen an der Trauerhalle oder
am Grab auf, können Sie davon ausgehen, dass Beileidsbekundungen durch Worte oder einen tröstenden Händedruck erwünscht sind. Es kommt jedoch
auch vor, dass die Familie fürchtet, nicht die Kraft zur
Entgegennahme der Anteilsbekundungen zu haben.
Dann steht sie häufig etwas abseits vom Grab oder
zieht sich langsam zurück. Sie sollten dieses Verhalten respektieren und nicht persönlich kondolieren.
Sicher können Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit
den Angehörigen sprechen, denn nach der Beerdigung sind diese oft sehr dankbar dafür, wenn ihnen
jemand zuhört, für sie da ist.
Wenn Sie Blumen und Kränze zum Friedhof mitbringen oder durch einen Gärtner schicken lassen,
sollten diese möglichst eine halbe Stunde vor Beginn
der Trauerfeier eintreffen. Durch eine Beileidskarte
am Kranz geben Sie den Angehörigen die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Blumengrüße zu
verschaffen und sich später bei Ihnen zu bedanken.
Heute ist es auch manchmal so, dass die Familie anstelle von Blumenspenden zu einem Beitrag für einen wohltätigen Zweck bittet. Auch dieser Wunsch
sollte respektiert werden. Bitte achten Sie bei der
Überweisung darauf, den Anlass der Spende – „Beerdigung ...“ – zu vermerken.
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Trauer – die heilende Kraft
Trauer und Tod sind Tabuthemen in unserer Gesellschaft. Den natürlichen Umgang mit ihnen haben
wir dadurch meist verlernt. Dabei durchziehen Abschied und Trauer unser ganzes Leben. Immer wieder müssen wir etwas aufgeben oder loslassen, uns
von etwas trennen oder uns verändern.
Damit Trauer nicht krank macht, ist es wichtig, ihr Raum
und Ausdruck zu geben. Sie will regelrecht durchlebt
und durchschmerzt werden. In der Trauer unterscheidet
man mehrere Phasen, die oft auch ineinander übergehen, sich mehrmals wiederholen und bei jedem Menschen verschieden sein können. Intensität und Dauer
der Trauer hängen nicht unwesentlich auch von der Bindung ab, die der Trauernde zu dem Verstorbenen hatte.
In der folgenden Beschreibung unterschiedlicher Verhaltensweisen stellen wir einige typische Reaktionen Trauernder dar.
1. Oftmals ist die erste Reaktion auf den Tod eines
Menschen die Phase des Schocks und des Nicht-wahrhaben-Wollens.
Typische Reaktionen können Betäubung und Erstarrung, Unglauben und Leugnen des Todes, Schockgefühl
und Unfähigkeit zu weinen sein.
Der Trauernde ringt verzweifelt darum, das Geschehene,
das Unbegreifliche zu erfassen. Er ist wie benommen,
wie von einer Wolke oder einem Nebel umhüllt, weit ab
von der Realität. Es ist ihm unmöglich, klar zu denken.
Die ganze Wirklichkeit auf einmal zu erfassen kann ein
Trauernder oft nicht verkraften. Deshalb schützt ihn die
Natur mit einer natürlichen Form von „Betäubung“, die
sogar zur Ohnmacht führen kann.
2. Danach folgt häufig die Phase der aufbrechenden
Gefühle. Auftreten können dann Weinkrämpfe, Verzweiflung, Schmerzen, Aggressivität, Ruhelosigkeit,
Angstgefühle, Depressionen oder Schuldgefühle. Während der Trauernde im Schock kaum etwas fühlt, beginnt in dieser Phase ein gewaltiger Schmerz. Er kann
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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emotional und körperlich sehr stark sein. Die Gefühle
wechseln sich jetzt häufig ab; Ausbrüchen von Wut und
Aggressivität können Phasen tiefster Niedergeschlagenheit folgen. Wut und Aggression können sich gegen
Ärzte, Verwandte oder den Verstorbenen selbst richten.
Der Trauernde sehnt sich nach dem geliebten Menschen
und sucht ihn, „hört“ seine Stimme, glaubt ihn überall „zu sehen“. Trauernde haben manchmal auch das
Bedürfnis, Kleidungsstücke des Verstorbenen bei sich
zu haben oder selbst zu tragen. Auch das gehört zum
Durchleben der Trauer und sollte keinesfalls unterdrückt
werden.
Trauer besteht, vereinfacht
gesagt, aus Schock, Schmerz
und Heilung.
Es kann vorkommen,
dass ein Trauernder in
einer der Trauerphasen
steckenbleibt. Dann braucht
er professionelle Hilfe
durch Trauerseminare oder
erfahrene Psychologen.
3. Die Phase des Suchens und Sich-Trennens führt bei
Trauernden oft zu dem Gefühl, den Verstand zu verlieren, denn der Verstorbene wird an vielen Orten oder in
bestimmten Situationen gesucht, innere Zwiegespräche
werden geführt, und Außenstehende reagieren darum
aus Unwissenheit oft mit Unverständnis. Der Trauernde
kann nach einigen Monaten zwar meist wieder alltäglichen Dingen nachgehen, aber er zieht sich oft für eine
lange Zeit in seine eigene Welt zurück, empfindet Leere
und dumpfen Schmerz.
4. In der Phase der Neuorientierung kommt der Trauernde schon besser mit dem Verlust zurecht. Er fängt
an, ihn zu akzeptieren, kann sich vom Verstorbenen
langsam lösen und sein Leben neu ordnen. Er findet
immer mehr sein inneres Gleichgewicht wieder, auch
wenn er wohl nicht wieder derselbe Mensch wird, der
er einmal war.
Trauer läßt sich mit Wellen vergleichen. Zuerst kommen
die Trauerschübe wie im Sturm als Wellenberge – sehr
hoch und oft hintereinander. Mit der Zeit werden die
Abstände der Wellenberge kleiner, und sie verlieren an
Höhe. Irgendwann meint der Trauernde dann, es würden
keine Wellen der Trauer mehr kommen, weil es ihm wieder ganz gut geht. Aber schon ein einziges gemeinsames
Erlebnis oder eine Erinnerung können dazu führen, dass
wieder eine „Trauerwelle“ über ihn hereinbricht.
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Wie Sie Trauernden helfen können
Bei Umfragen in der Bevölkerung, wie lange ein
Mensch normalerweise beim Verlust eines nahestehenden Menschen trauert, war die überwiegende
Mehrheit der Meinung, dass Menschen zwischen 48
Stunden und zwei Wochen brauchen, um über den
Verlust hinwegzukommen. Dieses Ergebnis zeigt,
wie wenig wir über Trauer wissen. Denn in Wahrheit dauert sie oft ein Jahr und länger und kann bei
Verdrängung sogar Jahrzehnte dauern.
Eines der größten Geschenke, die man Menschen
machen kann, ist, sie nach dem Verlust eines Angehörigen oder Freundes in ihrer Trauer zu begleiten. Doch nur allzu oft bleiben Trauernde gerade in
dieser großen Lebenskrise allein, und Freunde und
Nachbarn ziehen sich zurück, weil sie sich unsicher
fühlen und nicht wissen, wie sie Trauernden begegnen, was sie ihnen sagen sollen. Und das ist durchaus verständlich. Denn Trauern ist „unmodern“
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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geworden, wird heutzutage leicht als „Schwäche“
ausgelegt. Dass Trauer, ganz im Gegenteil, heilende
Kraft hat und für die körperliche und seelische Gesundheit eines Menschen von größter Bedeutung
ist, wissen nur noch wenige.
Doch wie macht man das, Trauernden hilfreich
zur Seite zu stehen, wenn man sich selbst unsicher
fühlt? Nun, indem man über die eigene Unsicherheit
spricht und die Trauernden selbst fragt, was man
denn für sie tun kann. – Manchmal reicht dafür allein die bloße Anwesenheit, das immer wieder Zuhören. Denn das Bedürfnis, über seine Gedanken und
Gefühle und über den Verstorbenen zu sprechen,
ist meist groß. Sinnfragen werden vielleicht gestellt,
Zorn und Enttäuschung geäußert, aufkommende
Zukunftsängste angesprochen und Schuldgefühle,
die den Zurückgebliebenen häufig belasten. Und es
werden wohl auch eine ganze Menge Tränen fließen. Und das ist wichtig, sehr wichtig sogar.
Zuhören und einfühlsam auf ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle eingehen, ohne zu bewerten, das
ist es, was uns zu einer großen Hilfe für trauernde
Mitmenschen machen kann.
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Textvorschläge für Beileidsbriefe
Wenn im Bekannten- und Freundeskreis jemand
einen nahestehenden Menschen verloren hat, fällt
es uns oft schwer, unsere Gedanken und Gefühle
in Worte zu fassen, obwohl wir doch gerne unser
Beileid ausdrücken würden. Deshalb haben wir Ihnen als kleine Hilfe einige Textbeispiele aufgeführt,
die Ihnen Anregungen geben möchten und die Gestaltung Ihres Beileidsbriefes vielleicht etwas leichter
machen.
Lieber Herr Meyer,
die Nachricht über den Tod Ihrer Frau hat uns
sehr getroffen und tief erschüttert. Es ist ein schwerer Verlust für Sie und Ihre Familie. Neben der Trauer, die wir empfinden, erinnern wir uns aber auch
dankbar an die gemeinsam verbrachten Stunden,
die hilfreichen Gespräche und schönen Unternehmungen, die wir mit Ihnen und Hilde erleben durften.
Wir trauern mit Ihnen um Ihre Frau. Bitte lassen
Sie uns wissen, ob wir Ihnen in irgendeiner Weise
beistehen, etwas für Sie und Ihre Familie tun können.
In tiefer Verbundenheit
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Liebe Margrit,
obwohl ich wusste, dass Deine Mutter sehr
krank ist, so hat es mich doch betroffen und traurig
gemacht, als Du mir von ihrem Tod erzählt hast.
Du hast immer mit so viel Liebe von Deiner Mutter gesprochen, dass es für Dich sicher besonders
schwer ist, für immer von ihr Abschied nehmen und
zukünftig auf ihr Verständnis, ihre lieben Worte
verzichten zu müssen.
Ich wünsche Dir in diesen schweren Tagen Kraft
und Mut, den Tod Deiner Mutter anzunehmen und
Deiner Trauer auch Ausdruck zu geben. Gern würde ich Dich als Deine Freundin dabei begleiten. Ich
möchte immer für Dich da sein.
Deine Helga
„Wenn unsere Eltern sterben, so verlieren wir
unsere Vergangenheit, aber wenn unsere Kinder
sterben, verlieren wir unsere Zukunft.“
Eliot Luby
Liebe Familie Vollert,
aus der Zeitung erfuhr ich vom Tod Ihres geliebten Sohnes Daniel. Beim Schreiben dieses Briefes
erkenne ich, wie gering die Möglichkeiten sind, Ihnen in diesen schweren Stunden etwas Tröstliches
zu sagen. Daniels Lachen und sein liebes Grüßen,
wann immer wir uns trafen, werden auch mir fehlen. So wünsche ich Ihnen viel Kraft und Geduld
mit sich und anderen für den schweren Weg, der
vor Ihnen liegt. Und ich wünsche Ihnen Freunde an
Ihrer Seite, die Ihnen liebevolle Begleiter sind.
In tiefer Verbundenheit
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Wie Sie Kindern den Tod erklären
Wenn man Kindern vermittelt, dass Sterben, Tod
und Trauer natürliche Abschnitte des Lebens sind,
haben sie es später leichter, damit umzugehen. Doch
oft denken Erwachsene, dass es für ein Kind besser
ist, nicht mit dem Tod konfrontiert zu werden, oder
sie wissen nicht, wie sie ihm diesen erklären sollen.
Doch Kinder sind sensibel und merken, dass etwas nicht stimmt. Das Gefühl, ausgeschlossen zu
werden, schadet deshalb mehr, als auf die Situation sensibel einzugehen. Fragen von Kindern jeden
Alters sollten dabei offen, ehrlich und kindgerecht
beantwortet werden, denn das macht es ihnen
leichter, den Tod als einen natürlichen Teil unseres
Lebens zu begreifen.
Typische Trauerreaktionen von Kindern können –
wie bei Erwachsenen – Panik, Aggressivität, Schuld-
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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gefühle und Hilflosigkeit sein, für die Verständnis
gezeigt werden sollte. Kinder brauchen in dieser Zeit
außerdem besonders viel Sicherheit, Liebe und Zuwendung, und sie sollten auch weinen dürfen, denn
sie brauchen ihre Tränen zum Loslassen noch mehr
als der Erwachsene. Wird die Trauer unterdrückt, so
kann das zu großen seelischen Wunden führen, die
sich bis ins hohe Alter schädigend auswirken können. Auch größere Veränderungen wie Umzug oder
Umräumen des ganzen Hauses sollten innerhalb des
ersten Jahres nach dem Verlust eines Elternteils vermieden werden. Denn Kinder haben ein besonderes
Bedürfnis danach, alles so vorzufinden, wie es immer
war, wenn schon ihr ganzes sonstiges Leben aus den
Fugen geraten ist.
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob Kinder
an einer Trauerfeier teilnehmen sollen. Da das Ritual der Beerdigung sehr hilfreich bei der Verarbeitung
des Todes ist, sollte ein Kind ermuntert – aber niemals
überredet oder gar gezwungen – werden, daran teilzunehmen. Will es mitgehen, sollte eine Vertrauensperson vor und während der Beerdigung die Begräbnisfeierlichkeiten erklären und ständig bei ihm sein,
um alle Fragen ehrlich und kindgemäß beantworten
zu können und mögliche Reaktionen aufzufangen.
Es ist für ein Kind ebenso wichtig, den Verstorbenen noch einmal zu sehen. Sogar Kindern im Alter
von vier oder fünf Jahren sollte man die Möglichkeit
dazu geben. Aber man muss sie sorgfältig darauf
vorbereiten, was sie erwartet, und ihnen die Freiheit
lassen, doch nicht mitgehen zu wollen oder sofort
wieder zu gehen, wenn sie das möchten.
Der Abschied am Sarg sollte so arrangiert werden,
dass das Kind dabei mit einer Bezugsperson alleine
sein kann, denn es hat Anspruch auf einen privaten
Abschied, bei dem es vielleicht noch einen kleinen
Brief oder ein Geschenk mit in den Sarg legen will.
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Selbsthilfegruppen
In den letzten Jahren haben sich erfreulicherweise viele Selbsthilfegruppen und
Trauerinitiativen gebildet. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht länger alleine mit
Ihrer Trauer zurecht zu kommen oder jemanden kennen, der Hilfe brauchen
könnte, dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter oder setzen Sie sich
direkt mit folgenden Organisationen in Verbindung:
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Unsere Trauerkreise
Beerdigungsinstitut Stühmer
Wilmannsberg 2
28757 Bremen
Telefon 0421 660 760
E-Mail: [email protected]
www.stuehmer-bremen.de
Hier treffen sich Trauernde, die unter fachlicher Begleitung über ihre Ängste und
Gefühle reden können und durch den gemeinsamen Erfahrungsaustausch Trost,
Halt und Sicherheit finden.
Akademie für
Menschliche Begleitung (AMB©)
Dr. Jorgos Canacakis
Goldammerweg 9 / 45134 Essen
Telefon 0201 44 24 69
E-Mail: [email protected]
www.trauerseminare-akademie-drcanacakis.de
Jorgos Canacakis führt Lebens- und Trauer-umwandlungs-Seminare durch. Es gibt
Seminare für trauernde Eltern und ein Institut für Kindertrauerbegleitung. Es wird
eine Intensiv-Weiterbildung zur Lebensund Trauerbegleitung /-beratung angeboten. Termine und Seminarorte auf Anfrage.
Kontakt- und Informationsstelle
Verwaiste Eltern und Geschwister
Bremen e. V.
Münchener Straße 146
28215 Bremen
Telefon 0421 20 70 465
www.verwaiste-eltern-bremen.de
Diese Selbsthilfeorganisation hat das Ziel,
Mütter, Väter und andere Angehörige nach
dem Tod eines Kindes in ihrer Trauer zu unterstützen und zu begleiten und sich der
trauernden Geschwister anzunehmen. Es
werden Gruppentreffen und Trauerseminare durchgeführt, briefliche und telefonische Kontakte angeboten und Informationen über regionale Selbsthilfegruppen
gegeben.
Initiative REGENBOGEN
„Glücklose Schwangerschaft“ e. V.
Hauptgeschäftsstelle
Westring 100
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: [email protected]
www.initiative-regenbogen.de
Betroffene Frauen und Männer bieten Eltern, die ein Kind durch Fehlgeburt, Frühoder Totgeburt oder kurz nach der Geburt
verloren haben, ihre Hilfe durch Erfahrungsaustausch und Gespräche an. Es werden Adressen betroffener Eltern vermittelt sowie Einzel- und Gruppengespräche
durchgeführt.
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Gemeinsame Elterninitiative
Plötzlicher Säuglingstod
(GEPS) Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Fallingbosteler Straße 20
30625 Hannover
Telefon 0511 83 86 202
E-Mail: [email protected]
www.geps.de
Die gemeinsame Elterninitiative zur Er
forschung des plötzlichen Säuglingstodes
gibt betroffenen Eltern Hilfen durch Informationsmaterial, Telefondienste, Kontaktaufnahme mit ebenfalls Betroffenen und
Beratung von interessierten und besorgten
Eltern. Adressen von Ansprechpartnern in
ganz Deutschland erhalten Sie auf Anfrage.
Trauerland – Zentrum für trauernde
Kinder und Jugendliche e. V.
Hans-Böckler-Straße 9
28217 Bremen
Telefon 0421 696 672-0
Fax 0421 696 672-99
E-Mail: [email protected]
www.trauerland.org
Das Zentrum für trauernde Kinder bietet
Kindern und Jugendlichen, die um einen
verstorbenen Menschen trauern, einen
geschützten Raum für ihren individuellen
Trauerweg an. Auf dem Weg begleiten Pädagogen, Psychologen und geschulte Freiwillige die Kinder und Jugendlichen.
Manche trauernde Menschen
h a b e n e in e s d e r f o lg e n d e n
B ü c h e r a ls hilf r e ic h
empfunden :
B ü c h e r, d ie „ve r w a is t e n“
E lt e r n h e lf e n kö n n e n :
1. Ich sehe Deine Tränen
Jorgos Canacakis, Kreuz Verlag
1. Um Kinder trauern
Anja Wiese, Gütersloher Verlagshaus
2. Trauern
Verena Kast, Kreuz Verlag
2. Verwaiste Eltern
Harriet S. Schiff, Kreuz Verlag
3. Reif werden zum Tode
Elisabeth Kübler-Ross, Kreuz Verlag
3. „Gute Hoffnung, jähes Ende“
Hannah Lothrop, Kösel Verlag
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Ihre persönliche Vorsorge
Obwohl niemand gerne an den Tod denkt, ist es
auch schon in jungen Jahren, aber erst recht natürlich mit zunehmendem Alter wichtig, zu gewährleisten, dass die Familie im Todesfall abgesichert ist
und keine Streitigkeiten wegen eines zweideutigen
oder nicht vorhandenen Testaments entstehen.
Deshalb sollte jeder Mensch schon zu Lebzeiten seine persönliche Vorsorge treffen. Dazu gehört auch,
in einer Dokumentenmappe, die Sie kostenlos bei
uns erhalten, alle wichtigen Papiere aufzubewahren,
damit Angehörige bei Bedarf diese nicht lange suchen müssen.
Denn Angehörige stellen häufig fest, dass wichtige
Unterlagen für die Bestattung nicht auffindbar sind
und eindeutige und rechtsverbindliche Verfügungen
des Verstorbenen fehlen, aus denen sich die von ihm
gewünschte Regelung der Erbfrage und die Art der
Bestattung ablesen lassen. Ihren eigenen Angehörigen können Sie zusätzliche Sorgen ersparen, indem
Sie im Hinblick auf Ihr späteres Lebensende vorsorgliche Regelungen treffen. Damit handeln Sie verantwortlich und zeigen, dass Sie über den Tod hinaus
an die denken, die Ihnen nahe stehen.
Mit einem Vorsorgevertrag können Sie den Ablauf
und die Art Ihrer Bestattung heute schon schriftlich bei uns festlegen. Das ist besonders wichtig
für Menschen, die keine Angehörigen haben. Dadurch wird gewährleistet, dass schon zu Lebzeiten
alles für die Beerdigung so geregelt wird, wie es sich
der Verstorbene gewünscht hat. Ihre individuellen
Wünsche können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns festlegen.
Da es immer häufiger vorkommt, dass Verwandte
weit voneinander entfernt wohnen, werden bei uns
auch Vorsorgevereinbarungen für ältere Familienmitglieder getroffen. Somit können wir sicherstellen,
dass wir bei plötzlichen Todesfällen die Beerdigung
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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im Sinne der Familie und des Verstorbenen vorbereiten können, selbst dann, wenn die Angehörigen
nicht sofort persönlich kommen können. Das Bestattungsgesetz hat sich geändert, und die Feuerbestattung gilt heute als die übliche Bestattungsart.
Deswegen sollten Sie unbedingt aufschreiben, wie
Sie einstmals bestattet werden wollen. Die handgeschriebene Erklärung sollte wie folgt lauten:
„Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben erdbestattet/eingeäschert zu werden.“ Die Beisetzung
soll auf dem Friedhof ................. in der Grabstelle
............. erfolgen.
Datum / Unterschrift
Soll die Urne auf See beigesetzt werden, muss diese
Erklärung enthalten:
„Meine Urne soll auf See beigesetzt werden.“
Wenn Sie eine FriedWaldbestattung wünschen:
„Meine Urne soll in dem FriedWald ......... beigesetzt werden.“
In einem persönlichen Gespräch können wir alle
Kosten der Bestattung zum heutigen Stand ermitteln.
Über diesen Betrag können Sie bei uns eine günstige
Sterbegeldversicherung abschließen oder über uns
die Summe auf das Konto der Treuhand Deutsche
Bestattungsvorsorge einzahlen. Der Betrag wird gut
verzinst und nur im Sterbefall ausgezahlt.
Alle diese Erklärungen gehören in Ihre Dokumentenmappe. Sie können aber auch sämtliche Unterlagen bei uns zur sicheren Verwahrung hinterlegen.
Zu allen Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater
jederzeit gern für ein unverbindliches Gespräch zur
Verfügung.
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Hospiz – Lebensbeistand für
Sterbenskranke
Während unserer langjährigen Arbeit als Bestatter
haben wir die Erfahrung gemacht, dass vielen Menschen der Abschied vom Leben und von geliebten
Menschen leichter fällt, wenn sie dabei durch ein
Hospiz betreut werden.
Die inzwischen weltweit erfolgreiche Hospiz-Bewegung entstand Ende der sechziger Jahre durch das
Engagement zweier Ärztinnen – Dr. Cicely Saunders und Dr. Elisabeth Kübler-Ross – in England und
Amerika. Ihr Anliegen ist es, Menschen in vertrauter
Umgebung mit ihnen vertrauten Menschen bis zuletzt leben zu lassen.
Wir unterstützen die Arbeit der Deutschen Hospizhilfe seit Jahren, weil wir damit bei uns zu einem
menschlicheren Sterben beitragen möchten. Und
weil wir wissen, dass eine liebevolle Begleitung vor
dem Tod Angehörigen später eine große Hilfe in ihrer Trauer ist.
In Bremen-Nord wurde ebenfalls eine Hospizhilfe
gegründet. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter geben Lebensbeistand durch liebevolle
Begleitung Sterbenskranker und entlasten somit
pflegende Angehörige.
Auch Trauernde finden hier Hilfe und Begleitung. Es
werden u. a. Gesprächskreise angeboten. Sie können sich dort mit Betroffenen austauschen und so
die Trauer leichter verarbeiten.
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»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Hospiz Bremen-Nord e. V.
Ambulanter Hospizdienst
Klinikum Nord
Hauptgebäude Erdgeschos Zi. 022
Hammersbecker Straße 228
28755 Bremen
Telefon 0421 66 06-1531
Kinderhospiz Jona
Ambulanter Kinderhospizdienst
Knochenhauer Str. 15 (4. Etage)
28195 Bremen
Telefon 0421 63 81-269
E-Mail: [email protected]
In den Hospizen finden Sterbenskranke ein liebevolles Zuhause für die letzte Lebenszeit. Ärzte,
Krankenpfleger und Krankenschwestern sind ständig vor Ort.
Hospiz Lilge-Simon-Stift
Johanniterhaus Bremen gGmbH
Feldberg 1
28757 Bremen
Telefon 0421 626 707-0
Telefax 0421 626 707-277
E-Mail: [email protected]
www. lilge-simon-stift.de
hospiz: brücke
Lange Reihe 102
28219 Bremen
Telefon 0421 3 80 24-0
Palliativstation im Klinikum Links der Weser
Senator-Weßling-Straße 1
28277 Bremen
Telefon 0421 8 79 17 87
»Wir helfen, wenn Sie uns brauchen«
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Anmerkungen/
Persönliche Notizen
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Anmerkungen/
Persönliche Notizen
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I m p r e ss u m
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Te x t
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auf der Seite 23: körper & form, Willibald Völsing KG
Grafik, Seite 11: Grafikatelier Rebecca Zutz, 24819 Haale
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30.10.2014 12:55:07

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