Zollbestimmungen
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Zollbestimmungen
Versandinformationen Zollbestimmungen ETG Jürgen Rein, Eiltransporte, Dorfstr. 18, 66809 Nalbach ETG Paketshop, Tel.: 06838/993640, Fax: 06838/8960399, Mail: [email protected] Jeder Versand von Waren oder Dokumenten in Länder außerhalb der EU ist nach den geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Für den Versand innerhalb der EU sind grundsätzlich keine Zolldokumente erforderlich. EU-Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark1, Deutschland1, Estland, Finnland1, Frankreich, Griechenland, Großbritannien1, Irland, Italien1, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande1, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien1, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern1 (Griechischer Teil) Folgende Länder gehören zur Europäischen Union (EU)*: Färoer-Inseln und Grönland (Dänemark), Insel Helgoland und Büsingen (Deutschland), Aland-Inseln (Finnland), Franz. Übersee Departements: Guadeloupe, Martinique, La Reunion und Franz.-Guayana, Saint Pierre et Miquelon, Mayotte, Franz.-Polynesien, Neukaledonien sowie die franz. Süd- und Antarktisgebiete (Frankreich), Gibraltar, Kanalinseln: Guernsey, Jersey, Alderny und Sark-Inseln (Großbritannien), Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees (Italien), Aruba und Niederländische Antillen (Niederlande), Ceuta und Melilla, Kanarische Inseln (Spanien), Zypern (Türkischer Teil) Für folgende EU-Ausnahmegebiete sind Zolldokumente erforderlich: Folgende Länder gehören trotz ihrer zentralen Lage nicht zur Europäischen Union (EU): Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Liechtenstein, Monaco2 1 * Sendung in EU-Länder sind MwSt. pflichtig. 2 Ohne EU-Ausnahmegebiete Zollabkommen mit Frankreich Erforderliche Zollformulare für Nicht-EU-Länder bzw. EU-Ausnahmegebiete Bis EUR 1.000 Warenwert Ab EUR 1.000 Warenwert Ab EUR 3.000 Warenwert Handelsrechnung mit Ursprungserklärung* Handelsrechnung mit Ursprungserklärung* + Ausfuhrbegleitdokument (ABG) inkl. MRN Handelsrechnung mit Ursprungserklärung* + Ausfuhrbegleitdokument (ABG) inkl. MRN mit Vorabfertigung durch den Zoll Ab EUR 6.000 Warenwert Handelsrechnung + Ausfuhrbegleitdokument (ABG) inkl. MRN mit Vorabfertigung + Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 * Sofern eine Ursprungserklärung berechtigt ist. Handelsrechnung / Proforma-Rechnung Jeder Sendung muss eine Handelsrechnung auf original Geschäftspapier in englischer Sprache und in fünffacher Ausfertigung (bzw. mit vier Kopien) beigefügt werden. Für eine reibungslose Einfuhrzollabfertigung muss die Handelsrechnung folgendes beinhalten: Name und Anschrift des Versender und Warenbeschreibung: Bezeichnung, Anzahl mit Des Sendungsempfängers mit Telefonnummer dazugehöriger Zolltarifnummer, Wert der einzelnen (bitte unbedingt das internationale Länderkürzel des Waren und Gesamtwarenwert mit: Empfängerlandes vor der PLZ angeben) Währungsangabe Rechnungsdatum, -nummer und –ort Paketnummer/n Gewicht pro Zollposition (brutto/netto) Lieferanschrift, wenn diese von der Rechnungsanschrift Gesamtgewicht (brutto/netto) abweicht. Frankatur (vollständig ausgeschrieben) Firmenstempel und Unterschrift Für Norwegen und die Kanaren ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT Id-Nr.) des Versenders und des Empfängers (bei Privatpersonen die Personalausweisnummer) anzugeben. Auch Mustern, kostenfreien Lieferungen, Katalogen und Garantielieferungen muss immer eine Handelsrechnung beigefügt werden. Soll diese Rechnung keine Zahlung auslösen, ist eine Proforma-Rechnung (die wie eine Handelsrechnung aufgebaut sein sollte) mit dem Vermerk „Rechnung nur für Zollzwecke / Invoice for customs purpose only“ ausreichend. Es muss jedoch ein Warenwert für jede Zollposition angegeben werden, da die Rechnung ohne diese Angabe vom Zoll nicht akzeptiert wird. Beim Versand von Dokumenten ist eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Paketschein ausreichend. Versandinformationen Zollbestimmungen ETG Jürgen Rein, Eiltransporte, Dorfstr. 18, 66809 Nalbach ETG Paketshop, Tel.: 06838/993640, Fax: 06838/8960399, Mail: [email protected] Ursprungserklärung / Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Eine Ursprungserklärung ist nur für den Warenverkehr mit Staaten notwendig, mit denen die EU Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat (präferenzbegünstigte Waren), sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der Europäischen Union assoziiert sind. Zweck einer Urspungserklärung ist das Erlangen von Zollvorteilen. Für die Anerkennung als Präferenznachweis muss die Ursprungserklärung auf der Rechnung einen bestimmten Wortlaut aufweisen. The exporter of the products covered by this document (customs authorization No. ...)1 declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ___________________________ preferential origin2 Beim Versand in den deutschsprachigen Raum (Schweiz) kann auch der deutsche Text verwendet werden: Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. Q)1 der Waren, auf den sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren1, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ___________________________ Ursprungswaren2 sind. Ort, Datum und Unterschrift des Ausführers sowie Name des Unterzeichners in Druckschrift Bei Sendungen in die Türkei ist es, unabhängig vom Warenwert, empfehlenswert eine A.T.R. Warenverkehrsbescheinigung beizufügen. 1 2 Wird die Erklärung auf der Rechnung von einem ermächtigten Ausführer ausgefertigt, so ist die Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers an dieser Stelle einzutragen. Wird die Erklärung auf der Rechnung nicht von einem ermächtigten Ausführer ausgefertigt, so können die Wörter in Klammern weggelassen bzw. der Raum leer gelassen werden. Der Ursprung der Erzeugnisse muss angegeben werden. Betrifft die Erklärung auf der Rechnung ganz oder teilweise Erzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Mellila, so muss deutlich sichtbar die Kurzbezeichnung CM angebracht werden. Ausfuhranmeldung Jeder Versender muss grundsätzlich vor dem Export die Genehmigung zur Ausfuhr einer Sendung erhalten. Dieses Ausfuhr - Begleitdokument wird vom zuständigen Zollamt für alle Warensendungen in Nicht-EU-Länder oder in EU-Ausnahmegebiete benötigt deren Warenwert EUR 1.000 übersteigt. Bei Warenwerten ab EUR 3.000 wird eine Vorabfertigung durch die zuständigen Zollstellen verlangt. Seit Juli 2009 ist die Zoll-Ausfuhranmeldung ausschließlich auf elektronischem Wege möglich. Die Ausfuhranmeldungen können direkt über eine vom Zoll zertifizierte Software „ATLAS-Ausfuhr“ oder elektronisch, über die offizielle Internetseite des Zolls, als Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) durchgeführt werden. Diese Serviceleistung der Zollverwaltung ist für Unternehmen mit eher geringem Warenaufkommen. In beiden Fällen enthält das Ausfuhrbegleitdokument eine Movement Reference Number (MRN) inkl. Barcode, die als Identifikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dient. Nur mit dieser Nummer wird das Ausfuhrverfahren eröffnet und eine Sendung versandfertig. Die Zolldokumente müssen gut sichtbar außen an den Sendungen befestigt werden. Nicht vorliegende oder unvollständige Zolldokumente verzögern die Ausfuhr und verursachen zusätzliche Kosten. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten www.dpd.com im Bereich Internationaler Versand oder unter www.zoll.de Luftsicherheit Auf Basis der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 300/2008 wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass nur ein „Reglementierter Beauftragter“ Luftfracht ohne weitere Sicherheitsüberprüfungen durch Dritte verladen kann. Unternehmen dürfen diesen Status nur führen, wenn deren Sicherheitskonzept vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überprüft worden ist. Und Fracht mit Flugzeugen nur befördern, wenn sichergestellt ist, dass die Luftsicherungsmaßnahmen entsprechend den Gesetzen und Verordnungen eingehalten worden sind. Der Partner von DPD für die Verladung von Luftfracht, Chronopost International Deutschland GmbH, wurde unter der Zulassungsnummer DE. RAC. 0527 zum „Reglementierten Beauftragten“ registriert und besitzt ebenfalls die Zertifizierung zum „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (engl. „Authorised Economic Operator“ = AEO). Alle Luftfrachtsendungen werden im DPD Netzwerk zunächst mit dem Status „not secured“ (nicht gesichert) transportiert. Am ExportGateway des Frankfurter Flughafens werden alle Sendungen an unseren Partner Chronopost übergeben, im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung mit modernster Röntgentechnik durchleuchtet und an das beauftragte Luftfahrtunternehmen zum Weitertransport übergeben. Somit ist gewährleistet, dass sämtliche Luftfrachtsendungen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und alle europäischen und nationalen Vorgaben eingehalten werden. Gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) werden keine verbotenen Gegenstände transportiert. Weitere Informationen zur Luftsicherheit sind auf www.lba.de erhältlich. Versandinformationen Zollbestimmungen ETG Jürgen Rein, Eiltransporte, Dorfstr. 18, 66809 Nalbach ETG Paketshop, Te.: 06838/993640, Fax: 06838/8960399, Mail: [email protected] EORI-Verfahren Im November 2009 wurde ein EU-weites System zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten eingeführt (EORI = Economic Operators Registration and Identification System). Die EORI-Nr. dient als alleiniges Identifikationsmerkmal bei der Erfüllung aller Zollformalitäten für Lieferungen in Nicht-EU-Länder. Sie ersetzen die bisherigen Zollnummern. Weiter Informationen hält das Bundesministerium der Finanzen unter www.zoll.de bereit. Jedes Unternehmen, das Waren beim Zoll anmeldet, benötigt eine EORI-Nr. bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Sie generiert sich für alle Inhaber einer Zollnummer automatisch. Die EORI-Nr. besteht aus der siebenstelligen Zollnummer mit vorangestelltem Länderkürzel (z.B. DE1234567). Die Angabe ist insbesondere bei Warenwerten bis EUR 1.000 wichtig, da hier lediglich eine Handels-/ Proforma-Rechnung ausgestellt wird. Bei höheren Warenwerten ist eine Ausfuhranmeldung über ATLAS erforderlich, wobei die Zollnummer automatisch eingebunden wird. Weitere Informationen Je nach Bestimmungsland können zusätzlich zu den aufgeführten Anforderungen weitere Ausfuhrdokumente notwendig sein. Detaillierte Informationen sind bei der Industrie- und Handelskammer erhältlich. Praktische Hilfen für den internationalen Versand erhalten Sie auch unter: www.dpd.com/Versandtools. Hier finden Sie einen Versandplaner mit allen länderspezifischen Informationen, einen Laufzeitkalkulator sowie detaillierte Hinweise zu den erforderlichen Begleitpapieren. Oder rufen Sie an: 01805 373 200 (0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min.) Die Angaben beziehen sich auf die zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen vorbehalten.