Briefkopf Stadt Bad Aibling mit kl. Wappen (ohne Tagesdatum)

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Briefkopf Stadt Bad Aibling mit kl. Wappen (ohne Tagesdatum)
Exposé
Kontakt:
Stadt Bad Aibling
Stadtverwaltung
Am Klafferer 4
83043 Bad Aibling
Liegenschaftsamt
Tel. 08061/4901-18 oder 11
Fax 08061/4901-75
[email protected]
Für Wohnbebauung geeignetes Grundstück
Flurstück 793/15 der Gemarkung Bad Aibling
83043 Bad Aibling, Madaustraße
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1. Verkaufsangebot
Angeboten wird eine Teilfläche des beim Amtsgericht Rosenheim im Grundbuch von Bad Aibling, Blatt 2279
der Gemarkung Bad Aibling gelegene Grundstück.
FlNr.
m²
Wirtschaftsart und Lage
793/15
2217
Nähe Madaustraße
Grünland und Gebüsch
davon ca. 500 m² Dammflächen
2. Beschreibung der Liegenschaft
Das Grundstück (Gesamtnutzfläche ca. 1700 m²) ist unbebaut und kann auch parzelliert werden.
3. Derzeitige Nutzung
Unverpachtetes Grünland
4. Lage
Ortsrandlage mit hohem Freizeitwert. Bad Aibling verfügt über Gymnasium, Real-, Wirtschafts-, Grund- ,
Haupt- und Volkshochschule sowie Kindergärten, -krippen und –hort. Darüber hinaus ein schönes
gemütliches Stadtzentrum mit Cafe´s und Restaurant´s aller kullinarischer Richtungen.
Eingebettet in das Mangfalltal zu Füßen des Wendelsteins liegt Bad Aibling malerisch im oberbayerischen
Alpenvorland, im Kessel des ehemaligen Rosenheimer Sees. Im Stadtgebiet fließt die Glonn in die Mangfall.
Die Stadt ist Bayerns ältestes Moorheilbad und seit der Eröffnung der Therme im September 2007 auch
Bayerns jüngstes Thermalbad und seit 2008 anerkannte Heilquelle.
In Bad Aibling stellen der Tourismus, die Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Rheumakliniken und
Neurologische Klinik, neben Unternehmen aus den Bereichen Pharmaindustrie, Textilproduktion,
Elektroindustrie, Kunststoff- und Milchverarbeitung und mittelständischen Unternehmen den
wirtschaftlichen Schwerpunkt dar. Bad Aibling verfügt über sämtliche notwendige infrastrukturelle und
versorgungstechnische Einrichtungen. Die Stadt mit ca. 18.000 Einwohnern verfügt über hervorragende
Verkehrsanbindungen (Bahn und Bus).
Bad Aibling befindet sich rund 50 km südöstlich der Landeshauptstadt München, 23 km südlich von Grafing
bei München, 33 km südwestlich von Wasserburg am Inn, 10 km westlich von Rosenheim, 40 km nördlich
von Kufstein und 22 km nordöstlich von Miesbach.
Die Stadt besitzt ca. 2 km südlich eine Anschlussstelle an die Autobahn A 8 München-Salzburg und an die
A93 München-Innsbruck-Brenner und darüber hinaus zwei Bahnhöfe an der Mangfalltalbahn HolzkirchenRosenheim.
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5. Grundbuchbestand
Die Abteilungen II und III sind unbelastet vorgetragen.
6. Planungsrechtliche Situation
Die Grundstücksfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Aibling als dörfliches Mischgebiet
ausgewiesen und ist umgrenzt von einer bestehenden Wohnbebauung. Eine Bauvoranfrage für die
Errichtung von 2 Doppelhaushälften und 1 Einfamilienhaus, 3 Garagen und 6 Stellplätzen wurde dem
Landratsamt Rosenheim vorgelegt. Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung bzw.
Abwasserentsorgung der Stadt Bad Aibling angeschlossen (keine Hausanschlüsse). Im Falle der
wohnwirtschaftlichen Nutzung des Flurstücks 793/15 der Gemarkung Bad Aibling sind Herstellungsbeiträge
für Kanal, sowie Hausanschlußkosten und Baukostenzuschüsse für die Sparten Strom, Wasser, Abwasser,
Gas und Telekom vom Anschlussnehmer bzw. Käufer zu entrichten.
7. Kaufpreis
Kaufpreis
Grundstücksfläche
gegen Gebot
ca. 1700 m²
8. Allgemeine Informationen
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt
zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies
schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Die Stadt Bad Aibling behält sich die Entscheidung vor,
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ob,
wann,
an wen,
und zu welchen Bedingungen
die Liegenschaft verkauft wird.
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Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklervertrag verbunden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von
Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen
Bauleistungen – (VOL) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss
eines Kaufvertrages.
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Wohnbebauungsgrundstück FlNr. 793/15 der Gemarkung
Bad Aibling
bis spätestens 30. April 2011 an:
Stadt Bad Aibling
Liegenschaftsamt
Marienplatz 1
83043 Bad Aibling
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