Mieterzeitung 05/2013 - Deutscher Mieterbund Lüneburg eV
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Mieterzeitung 05/2013 - Deutscher Mieterbund Lüneburg eV
MieterZeitung OKTOBER 5/2013 D E U T S C H E R M I E T E R B U N D E .V. Studenten in Not Wo & wie wohnen? N TE H RIC 6 H AC TE 1 N I IE NS B SE R VE A ■ Leserecho Wechsel Stromanbieter ■ In der MieterZeitung Juni 2013 schreiben Sie zwar, wie einfach es ist, den StromGas-Anbieter zu wechseln, aber Sie erwähnen nicht, dass zum Wechseln die Bonität vorausgesetzt wird. Ich zum Beispiel bin in der Privatinsolvenz und habe letztes Jahr versucht, den Gasanbieter zu wechseln, wurde jedoch von mehreren Anbietern aufgrund meiner Schufaeinträge abgelehnt. Darauf sollen Sie eventuell auch mal hinweisen, denn ich werde wohl kein Einzelfall sein. Claudia S., per E-Mail Heuchelei ■ Ein Leser hat uns seinen Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung zu deren Artikel „Aufstand im Mieterland“ vom 8./9. Juni 2013 zugeschickt. Dabei prangert er unter anderem den Verkaufsdeal von 112.000 Eisenbahnerwohnungen im Jahr 1998 an. Ein Deal, der von der Regierung Kohl/Waigel eingefädelt und nach dem Regierungswechsel im selben Jahr von der Regierung Schröder/Fischer umgesetzt wurde. Unser Leser schreibt unter anderem: „Eine gesetzliche Mietpreisbremse halte ich für längst überfällig! Allerdings empfinde nicht nur ich es als pure Heuchelei, wenn diejenigen es fordern, die den Ausverkauf der Sozialwohnungen erst ermöglicht haben. Wenn nun die gleichen Parteien pünktlich zum Wahlkampf die Mieterinteressen wiederentdecken, dann erinnert uns das an den Dieb, der nach vollzogener Tat aus dem Haus rennt und schreit ‚Haltet den Dieb‘! Frau Merkel, CDU und SPD, wir hoffen nun auf eine Nachhaltigkeit bei den Mieterinteressen – auch nach der Bundestagswahl im September 2013!“ Gottfried Geisel, Wiesbaden Stromfresser ■ Stromfressende Kühlmöbel stehen vielfach nicht nur in den Küchen. Auch in den Kellern von Wohnungen sind diese häufig zu finden. Energiefressende Oldies bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial in sich, wie wir schmerzhaft zu spüren bekommen haben. Ende Juni 2011 nahmen wir den 21 Jahre alten, nicht mehr ständig genutzten Kühlschrank im Keller wieder in Betrieb. Er funktionierte zunächst normal, aber schon eine Stunde später stand der Keller in Flammen. Es ent- 2 MieterZeitung 5/2013 Mietpreise/Mietpreisbremse Warum steigen die Mieten? Warum schaukeln sie sich ungebremst in die Höhe? Ab wann droht dem Mieter der soziale Abstieg? Unser Leser Heinz Günther Naumann aus Tegernsee ist dieser Frage nachgegangen. Sein Brief ist lang. Wir drucken ihn dennoch komplett ab, weil sein Fall kein Einzelfall ist. ■ Mietpreise kann man nicht einfach dem Markt überlassen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Man kann auf Urlaub verzichten, auf den Gang ins Gasthaus und vieles mehr. Aber nicht auf eine Wohnung. Die Diskussion um die Mietpreisbremse allein greift aber zu kurz. Die Mietpreise steigen und steigen mit einer bestehenden Systematik. Ein Vermieter kann bei jeder Neuvermietung die Miete frei neu festsetzen. Hier gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben. Und gerade hier bedarf es meines Erachtens nach eine gesetzliche Beschränkung, zum Beispiel auf fünf Prozent Erhöhung gegenüber der Vormiete. In meiner Wohnanlage wurden meine fast gleichen Nachbarwohnungen in vier Jahren dreimal neu vermietet. Die Miete wurde immer kräftig erhöht. Und dann bekommt man eine Mieterhöhung zum 1. Oktober von 20 Prozent, gleich 200 Euro im Monat mehr. stand Sachschaden von rund einer viertel Million Euro. Ekkehard Zill, Dresden ■ Auch ich würde liebend gern die Stromfresser aus meinem Haushalt austauschen – doch die neuen Geräte stinken – das Wie praktisch, die Nachbarwohnungen werden jetzt als Vergleichswohnungen herangezogen. Alles legal. Und so schaukeln sich die Mieten ungebremst in die Höhe. Die Einkommen steigen natürlich nicht um 20 Prozent in drei Jahren. Obwohl ich mit meinem Einkommen grundsätzlich zufrieden bin, ist mein sozialer Abstieg vorprogrammiert, da ich mir ausrechnen kann, wie oft ich noch eine Mietsteigerung von 20 Prozent bezahlen kann. Das Ende ist bald erreicht, und ich muss eine Wohnung aufgeben, die jahrelang für meine Frau und mich eine „Wohlfühloase“ war. Die nächste Wohnung hat zwangsläufig nicht mehr den Standard meiner jetzigen Wohnung. Ich betrachte dies als einen sozialen Abstieg. Ist halt das Gesetz des Marktes, oder? Da der Staat sich aus dem sozialen Wohnungsbau verabschiedet hat und tausende von Wohnungen verkauft wurden, wird sich an der Mietpreisexplosion auch nichts ändern. Dieses Regulativ fehlt und der politische Wille fehlt, um hier was für die Menschen zu tun. Die Lobby der Vermieter ist zu mächtig. Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg im Kampf gegen die Mietpreisexplosion. heißt, sie dünsten Schadstoffe aus. Da ich an MCS (Multiple Chemikalien-Empfindlichkeit) erkrankt bin, würden die neuen Geräte meine Symptome verschlimmern. Also bleiben die alten Geräte, solange sie denn noch ihren Dienst tun. Hannelore Wallmann, Nienhagen INHALT Auftrag CDU/CSU haben die Bundestagswahl gewonnen. Die Wählerinnen und Wähler haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Auftrag erteilt, auch für die nächsten vier Jahre die Verantwortung für die Politik der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen. Sie haben Frau Merkel den Auftrag erteilt, die neue Bundesregierung zu bilden, wenn auch mit einem neuen Koalitionspartner. Der Deutsche Mieterbund gratuliert Angela Merkel und der Union zum großen Wahlsieg. Sie haben es nun in der Hand, die richtigen Schwerpunkte in der Wohnungs- und Mietenpolitik zu setzen. Sie brauchen keine Rücksicht mehr auf ihren einstigen Koalitionspartner zu nehmen. Die FDP stand in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Bremse, wenn es darum ging, die Rechte der Mieter zu stärken oder regulierend in die Wohnungsmärkte einzugreifen. CDU und CSU können sich aber fortan auch nicht mehr hinter der FDP verbergen, wenn es darum geht, die Bedingungen der Mieter zu verbessern. Die Mieterbewegung hat ganz konkrete Erwartungen an die zukünftige Bundesregierung. Die Bundeskanzlerin hat versprochen, auf die Mietpreisbremse zu treten. Im Wahlprogramm von CDU und CSU steht, dass die Neu- und Wiedervertragsmieten begrenzt werden sollen. CDU und CSU gehen dabei zwar längst nicht so weit, wie der Deutsche Mieterbund es fordert. Aber die Vorstellungen der CDU sind ein Einstieg zumindest in eine Mietpreisbremse in den Ballungszentren. Die Mehrheit für eine solche Mietrechtsänderung hat Frau Merkel. Die anderen im neuen Bundestag vertretenen Parteien wollen ebenfalls die Mieten bremsen. Die Mietpreisexplosion und der Wohnungsmangel in den Groß- und Universitätsstädten haben auch mit der MIETERZEITUNG OKTOBER 5/2013 Leserecho Editorial Studenten in Not: Wo und wie wohnen? Raucherurteile verwirren Bundesweiter Heizspiegel 2013 Gutschein für ein kostenloses Heizgutachten (solange das Kontingent reicht, max. bis 31.03.2014) Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes zurückhaltenden Investitionsbereitschaft in den Mietwohnungsbau zu tun. Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Der Deutsche Mieterbund erwartet von Frau Merkel einen politischen Kraftakt zur Ankurbelung des Wohnungsbaus in den Ballungsräumen und Universitätsstädten. CDU/CSU haben außerdem erklärt, das Wohngeld an die Entwicklung der Bestandsmieten anpassen zu wollen. Dabei können sie sich der Unterstützung der anderen Fraktionen sicher sein. Der Deutsche Mieterbund hält es zudem für dringend erforderlich, angesichts der steigenden Energiekosten wieder eine Heizkostenzulage einzuführen. Die neue Bundesregierung muss vor allem auch die Frage der Energiewende zügig angehen. Das ist eine der ganz großen Baustellen der nächsten Legislaturperiode. Die Förderung der energetischen Sanierung ist weiterhin dringend notwendig. Die mit der Energiewende verbundenen Kosten belasten aber auch das Wohnbudget jedes Mieters. Wir brauchen Unterstützung für die, die diese Kosten nicht allein stemmen können. Der Deutsche Mieterbund wird ein wachsames Auge auf die nun anstehenden Koalitionsverhandlungen werfen und genau darauf achten, wo die neue Koalition ihre Schwerpunkte sieht. „Wir haben ganz konkrete Erwartungen” BUNDESWEIT 2013 Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen für das Abrechnungsjahr 2012 EINE KAMPAGNE VON: Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 9 Seite 10 Die 16-seitige Broschüre „Bundesweiter Heizspiegel 2013“ kann ab sofort unter folgender Anschrift angefordert werden: Deutscher Mieterbund – Kennwort „Heizspiegel“ – 10169 Berlin GEFÖRDERT DURCH: Neue Informationsbroschüren Urteile Mietervereine und -verbände berichten Verbraucher Nach der Wahl Märkte funktionieren nicht IN ZUSAMMENARBEIT MIT: Seite Seite ab Seite Seite Seite Seite 12 14 16 19 20 21 Eine eingerichtete Telefonzelle als Wohnraum versteigerten der DMB und das Kampagnennetzwerk Campact, um auf die Mietpreisexplosion aufmerksam zu machen Kurzmeldungen Neuer Betriebskostenspiegel Knapp 300.000 Menschen obdachlos Die Heizkosten fest im Griff Bündnis will Energieausweis aufwerten Sozialer Sprengstoff Kleinanzeigen Unternehmen beunruhigen Mieter Der Expertenrat, Nachgefragt, Mietertipp Menschen im Blickpunkt Starke Stücke, Preisrätsel Seite 22 Seite 22 Seite 23 Seite 24 Seite 25 Seite 26 Seite 26 Seite 27 Seite 28 Seite 29 Seiten 30/31 Impressum Herausgeber: Deutscher Mieterbund e. V., Berlin. Verlag: DMB-Verlag Verlags- und Verwaltungsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes mbH, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Postfach 02 10 41, 10121 Berlin, Telefon: 030/2 23 23-0, Telefax: 030/2 23 23-100. E-Mail: [email protected], Internet: www.mieterbund.de Chefredaktion: Lukas Siebenkotten (verantwortlich). Redaktion: Bernd Bohlen, Ulrich Ropertz. Verantwortliche für Vereins- und Verbandsseiten siehe Seiten 16 und 17 Grafik und Realisation: MS Kompakt GmbH, Amsterdamer Straße 72, 50735 Köln, Telefon: 02 21/53 48 751, Fax: 02 21/5 3 4 8 753. Fotos: Bernd Bohlen, Bernhard Adams (2), dena (1), dpa (20), imago stock&people (10), Leserfoto (1), VdZ (1). Druck: OZ Druck Köln KVD GmbH & Co.KG, August-Horch-Straße 10, 51149 Köln, Telefon 0 76 23/96 4-0. Anzeigenverkauf und -service: Aschendorff Verlag GmbH & Co.KG, An der Hansalinie 1, 48163 Münster, Telefon: 02 51/69 05 69, Fax: 02 51/69 05 78. Bezugspreis: Jahresabonnement: 8 Euro, soweit nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Erscheinungsweise: zweimonatlich. Nachdruck: Nachdruck oder Übernahme redaktioneller Beiträge in Datenbanken nur mit genauer Quellenangabe gestattet; Belegstücke erbeten. 5/2013 MieterZeitung 3 ■ Titel Studenten in Not Wo & wie wohnen? K urz vor Beginn des Wintersemesters gleichen sich die Bilder in allen Hochschulstandorten. Die Warteschlangen bei den studentischen Wohnungsvermittlungen werden länger. Die Pinnwände zu den Hörsaaleingängen quellen mit Hilfeschreien von Wohnungssuchenden über. Die Universitätsverwaltungen appellierten an die Bewohner, zumindest für die Anfangszeit möblierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Der Trend, dass Ende September/Anfang Oktober eine immer größere Zahl von 4 MieterZeitung 5/2013 Das Wintersemester 2013/2014 hat begonnen. Die Hörsäle sind noch voller als in den Jahren davor, bezahlbare Wohnungen für Studierende noch knapper. Im bevölkerungsreichsten Bundesland, in Nordrhein-Westfalen, haben im Sommer gleich zwei Schuljahrgänge die Gymnasien verlassen und drängen an die Unis Studierenden noch auf Wohnungssuche ist, hat in den letzten Jahren zugenommen. Schuld daran ist das Vergabesystem bei den Studienplätzen. Viele Studienanfänger erhalten ihre Zulassungen erst kurz vor Studienbeginn. Dann werden in einer letzten Tranche die Studienplätze vergeben, die durch Absagen anderer wieder freigeworden sind. Das Gros der Wohnungssuchenden kurz vor oder kurz nach Beginn des Studiums macht dies nicht so, weil sie vorher nicht intensiv genug gesucht haben. Die Studenten kommen nun auf einen Die Fakten N ach Erhebungen des Deutschen Studentenwerks im Sommersemester 2012 beträgt das durchschnittliche Einkommen eines Studierenden 864 Euro monatlich. Ein Viertel davon muss jedoch mit weniger als 675 Euro auskommen. Ein Viertel verfügt jedoch über ein Budget von mehr als 1.000 Euro. Die wichtigsten Einkommensquellen bleiben Eltern, jobben und das Bafög. leer gefegten Wohnungsmarkt. Sie müssen sich mit dem zufrieden geben, was andere zum Teil bisher abgelehnt haben. Für die Neuen beginnt das Studium oft in Notunterkünften oder mit tagtäglich langen Pendlerwegen zur Uni. Ein guter Start in einen neuen Lebensabschnitt ist das nicht. Wer die ersten Wochen des neuen Semesters noch damit verbringen muss, eine geeignete und bezahlbare Bleibe zu finden, verpasst nicht selten den erfolgreichen Einstieg in das Studium. Nur 230.000 Wohnheimplätze An Deutschlands Hochschulen sind zum Wintersemester 2013/2014 über 2,5 Millionen Studenten eingeschrieben. Ein Großteil wohnt weiter zu Hause. Das ist meist die kostengünstigste Lösung – trotz oft langer Anfahrten. Rund zehn Prozent leben in einem Studentenwohnheim. Das ist nach wie vor die preiswerteste Wohnform. Rund 240 Euro brutto-warm zahlen die Studierenden für einen der insgesamt rund 230.000 öffentlich geförderten Wohnheimplätze in der Bundesrepublik. Rund 215 Euro kosten die Studentenbuden in den Wohnheimen, die von den örtlichen Studentenwerken betrieben werden. Die verfügen derzeit über gut 180.000 Plätze, die in den 230.000 enthalten sind. Die Chance auf einen der begehrten Plätze in einem Wohnheim ist äußerst gering. Für die rund 160.000 Studenten an den Berliner Hochschulen stehen bislang rund 9.500 Wohnheimplätze zur Verfügung. Es gibt insgesamt 35 Stu- 29 Prozent der Studierenden wohnen in einer Wohngemeinschaft. Das ist die beliebteste Wohnform. 20 Prozent sind mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen. 18 Prozent leben als Singles in einer eigenen Wohnung. 23 Prozent wohnt bei den Eltern. Zehn Prozent haben einen Platz im Wohnheim. Die Miete ist die größte Ausgabe im Budget der Studenten. Durchschnittlich zahlen sie 298 Euro. Danach folgen 165 Euro für Ernährung, 82 Euro für Auto und öffentliche Verkehrsmittel sowie 68 Euro für Freizeit, Kultur und Sport. dentenwohnheime, aber nach Angaben des Tourismusverbandes visitBerlin 182 Hotels mit mindestens vier Sternen. Berlins Bürgermeister kündigte im Frühjahr dieses Jahres an, dass die Stadt weitere 5.000 neue Wohnheimplätze zu schaffen gedenke. Schließlich will man auch in Berlin auf die Quote von zehn Prozent kommen. Auf dem Campus der Humboldt-Universität im Stadtteil Adlershof entsteht derzeit Berlins zweites Studentendorf. Rund 5/2013 MieterZeitung 5 ■ Titel 377 neue Bleiben sollen dort entstehen. Ein privater Bauherr investiert derzeit in den Bau von 320 Wohncontainern. „Wir bauen keine Baucontainer, sondern wollen schöne Wohnungen günstig anbieten“, sagt der Investor Jörg Duske der Nachrichtenagentur dpa. Er will den Studenten ein „All-inclusive-Paket“ mit Heizung, Strom, Müllabfuhr und Highspeed-Internet anbieten. Der Preis ist 349 Euro Miete im Monat. Nicht alle Studenten werden sich dies leisten können. Die einzige Chance Der freie Wohnungsmarkt ist jedoch für das Gros der Studenten die einzige Chance, zu einer Wohnung am Studienort zu kommen. Die Preise dafür sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Nach der jüngsten Erhebung des Deutschen Studentenwerks zahlen Studierende monatlich für Miete knapp 300 Euro. Die Preise sind regional sehr unterschiedlich. Teuerste Stadt ist derzeit Köln mit durchschnittlich 359 Euro. Nur einen Eu- 6 MieterZeitung 5/2013 ro weniger müssen die Studenten im Schnitt in München zahlen. In Hamburg sind es 351 Euro. Für viele Studenten sind diese Preise einfach nicht zu finanzieren. Die Wohnungssituation ist in diesem Wintersemester in nahezu allen Hochschulstädten äußerst prekär. Spektakuläre Protestaktionen der Studenten beherrschen deshalb auch in diesem Jahr wieder die Schlagzeilen. In Münster machten Studenten mit einer öffentlichen Schlafaktion in einem Kaufhaus-Schaufenster auf die Wohnraumnot aufmerksam. Zwei Tage lang campierte ein junger Mann auf einem Bett in der Auslage. Stadt und Universität unterstützen die Aktion. Mit Erfolg. Mehr als 50 Vermieter boten dem Studenten ein Zimmer an. In Köln brachte ein Appell an die Bürger jetzt 837 Angebote. Kaum einer hatte damit gerechnet. In der Rheinmetropole ist die Situation besonders angespannt. Demnächst wird eine alte Polizeiwache umgebaut und bietet dann 65 Wohnheimplätze an. In anderen Städten werden Altenwohnheime für die Unterbringung von Studenten genutzt. In Kiel wohnen angehende Akademiker in einem Senioren- heim. Von den 95 seniorengerechten Appartements waren im Juli sechs an angehende Akademiker vermietet. 200 Euro zahlen sie für 25 Quadratmeter und Nebenkosten. Das Internet kostet zusätzlich. Die Uni ist mit dem Bus in rund 15 Minuten erreicht. Ähnliche Projekte gibt es auch andernorts. In einigen Universitätsstädten haben sich Zweck-Wohngemeinschaften etabliert. Studenten leben hier in den Wohnungen von Senioren und helfen dafür im Haushalt mit. Die Studenten zahlen keine Miete. Es gilt die Faustformel: pro Quadratmeter eine Stunde Hilfe pro Monat. Außerdem müssen sich die Studenten an den Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser beteiligen. Die Argetra GmbH, die regelmäßig die Termine für Zwangsversteigerungen veröffentlicht, überraschte vor kurzem mit der Schlagzeile „Zwangsversteigerungen schaffen Studentenwohnungen in Uni-Städten“. Das Unternehmen hat ausgemacht, dass in den 167 Universitätsstädten und Fachhochschulstandorten rund 1.100 Wohnungen in der Zwangsversteigerung sind. Diese eigneten sich je nach Wohnungsnot macht erfinderisch: In Münster machten Studenten mit einer öffentlichen Schlafaktion in einem Kaufhaus-Schaufenster auf die Wohnraumnot aufmerksam (links). Wohnen im Seniorenheim (Mitte oben) oder im Container (Mitte unten) sind derzeit Alternativen. Auch private Investoren haben den studentischen Wohnungsmarkt als lohnendes Objekt entdeckt Größe für Wohngemeinschaften oder als Single-Appartements. Schnäppchen oder gute Investitionsrenditen ergäben sich dadurch, dass man langfristig mit einer hohen Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum rechnen könne. Die Mieterfluktuation biete Anpassungschancen an aktuelle Mieten. Im Klartext: für Mieterhöhungen. Insgesamt rechnet das Unternehmen mit 13.000 Zwangsversteigerungen in Uni-Städten jährlich. Es will fortan vier Gebietssonderlisten mit „Studentenwohnungen“ für Universitätsstädte herausbringen. Die studentische Wohnungsnot ist auch Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) nicht verborgen geblieben. Im Juni lud er zum zweiten runden Tisch „Wohnraum für Studierende“ ein. Politik, Investoren, Wohnungswirtschaft, Studentenwerke und Kommunen müssen seiner Ansicht nach Hand in Hand arbeiten, damit sich die Situation der Studenten verbessert. Zum runden Tisch legte er ein Positionspapier vor, in dem es vor allem darum geht, ungenutzten Wohnraum für Studierende zu aktivieren, freie Büro- immobilien und militärische Liegenschaften zu Studentenunterkünften umzuwandeln sowie zusätzliche Investitionen in den Bau von Studentenappartements anzuregen. Ramsauer stellte aber auch fest, dass für die Förderung studentischen Wohnraums die Länder zuständig sind. Situation schlechter geworden Die Wohnungsnot unter den Studenten ist nach Einschätzung des Deutschen Studentenwerks nicht kleiner geworden. „Von den Notunterkünften in Turnhallen werden wir so schnell nicht wegkommen“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde. In Großstädten wie München, Frankfurt, Hamburg, Köln und Berlin gebe es nach wie vor den größten Bedarf. Private Investoren Private Investoren haben den studentischen Wohnungsmarkt als lohnendes Investment entdeckt. Die Firma You- niq, die in acht Städten Häuser mit insgesamt 1.700 Appartements betreibt, ist der wohl größte Anbieter im Segment teure und hochwertige Studentenwohnheime. Adressaten sind Leute, die es sich leisten können, aber auch solche, die nach langer Suche verzweifelt auch nach dem teuersten Angebot greifen. Da kostet ein 20 Quadratmeter großes Appartement mit Küchenzeile, Dusche und Fußbodenheizung, Bett, Tisch und Stühle 500 Euro im Monat. In München-Schwabing bietet das Unternehmen auch Appartements mit Monatspreisen von bis zu 917 Euro warm an. Die teuren Luxusbleiben der privaten Investoren sind nur etwas für gut Betuchte. Achim Meyer auf der Heyde sieht die Aktivitäten der privaten Investoren mit großer Skepsis. „Studenten brauchen preisgünstigen Wohnraum, Investoren denken eher an den Erlös“, sagte er. Das Studentenwerk fordert seit Jahren die Neuauflage eines Bund-Länder-Zuschussprogramms zum Bau von 25.000 zusätzlichen preisgünstigen Wohnheimplätzen. ■ 5/2013 MieterZeitung 7 ■ Mietrecht Mietrecht für Studenten Wohnen ist teuer. Das bekommen jetzt vor allem Studenten zu spüren, die (erstmals) eine Wohnung anmieten wollen. Dazu kommen Rechtsfragen zu Mietvertrag, WG, Wohnheim, Untermiete usw. Mietwohnung: Normalerweise schließen Mieter und Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag ab. Der läuft so lange, bis eine der Vertragsparteien kündigt. Mieter können immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter brauchen einen Kündigungsgrund. Vorsicht, wenn ein Kündigungsausschluss oder -verzicht vereinbart wird. Der ist bis zu vier Jahre zulässig. Die Miethöhe kann beim Abschluss des Mietvertrages frei vereinbart werden und liegt häufig oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Nur bei Mieterhöhungen muss sich der Vermieter an der Durchschnittshöhe am Wohnort orientieren, beispielsweise am Mietspiegel. Wird eine Mietkaution vereinbart, darf die höchstens drei Monatsmieten (kalt) betragen. Zusätzlich darf der Vermieter keine Bürgschaft oder Ähnliches verlangen. Die Kaution muss am Ende der Mietzeit, wenn der Vermieter keine Ansprüche an den Mieter mehr hat, mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden. Studentenwohnheim: Hier gibt es zahlreiche Sonderregelungen. Es können Brutto- oder Inklusivmieten vereinbart werden, bei denen nicht mehr über die Betriebs- und Heizkosten abgerechnet wird. Die gesetzlichen Vorschriften 8 MieterZeitung 5/2013 Liebevoll ausgearbeiteter Wochenplan in einer Wohngemeinschaft zu Mieterhöhungen gelten nicht. Eine Mietkaution wird nicht verzinst. Die Mietdauer kann fest an die Laufzeit eines Semesters gebunden werden. Wohngemeinschaft: Wird die Wohnung gemeinsam angemietet, müssen alle WG-Mitglieder den Mietvertrag unterschreiben. Alle werden Mieter, alle haben die gleichen Rechte und Pflichten. Für die Mietzahlungen sind alle gemeinsam verantwortlich. Will eines der WG-Mitglieder ausziehen, kann es nicht einfach kündigen. Rechtlich kann das Mietverhältnis immer nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden. Ist eine Einigung nicht möglich, muss derjenige, der unbedingt ausziehen will, die anderen notfalls auf Abgabe einer Kündigungserklärung verklagen. Tipp: Beim Abschluss des Mietvertrages klarstellen, dass an eine WG vermietet wird und die WG berechtigt ist, ohne Zustimmung des Vermieters die Mitglieder auszutauschen. Wird nur ein WG-Mitglied Mieter, ist er der Hauptmieter. Er vermietet an die anderen WG-Mitglieder weiter. Die werden Untermieter. Ansprechpartner für den Vermieter ist immer der Hauptmie- ter. Er haftet im Verhältnis zum Vermieter allein für die Mietzahlungen. Die Untermieter haben kein Vertragsverhältnis zum Eigentümer, sie hängen von ihrem Hauptmieter und dessen Mietverhältnis zum Vermieter ab. Kündigt der, müssen letztlich alle ausziehen. Zimmer mieten: Wer ein Zimmer einer Wohnung von einem Mieter anmietet, ist dessen Untermieter. Seine Rechtsstellung ist eher schwach. Er kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, seine Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate. Das Gleiche gilt, wenn Mieter und Eigentümer in einer Wohnung leben, der Mieter das Zimmer direkt vom Eigentümer angemietet hat. Problematisch wird es, wenn das Zimmer innerhalb der Vermieterwohnung liegt und ganz oder überwiegend vom Vermieter möbliert worden ist. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen für Mieterhöhungen und auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Die Kündigungsfristen sind extrem kurz. Wird die Miete monatlich gezahlt, kann bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. ■ Düsseldorf: Einem 75-jährigen Raucher aus Düsseldorf wurde die Wohnung fristlos gekündigt. Das Amtsgericht Düsseldorf (24 C 1355/13) bestätigte zwar die Kündigung, erklärte aber gleichzeitig: Der Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Das ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt. Der Mieter ist aber verpflichtet, ausreichend zu lüften. Geschieht dies nicht, zieht der Zigarettenrauch ins Treppenhaus und führt dort zu unzumutbaren Geruchsbelästigungen, hat das Konsequenzen. Der Vermieter kann den Mieter abmahnen. Ändert sich nichts an seinem Verhalten, kann der Vermieter auch kündigen. Ergebnis: Rauchen in der Wohnung ist erlaubt und kann nicht verboten werden. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, das hat vor Jahren schon der Bundesgerichtshof so entschieden (BGH VIII ZR 124/05). Dagegen kann das Rauchen in Gemeinschaftsräumen – dazu gehören auch Hausflur und Treppenhaus – verboten werden. Raucher müssen den Zigarettenqualm über die Fenster nach draußen weglüften, nicht ins Treppenhaus. Rathenow: Nachbarn klagten gegen ein Raucher-Ehepaar. Sie fühlten sich durch den heraufziehenden Zigarettenqualm von dem Balkon unter ihnen gestört. Mit ihrer Klage wollten sie ein Rauchverbot erreichen für die Zeit zwischen 7.00 und 8.00 Uhr, 10.00 und 11.00 Uhr, 13.00 und 15.00 Uhr sowie zwischen 17.00 und 19.00 Uhr und zwischen 20.00 und 23.00 Uhr. Das Amtsgericht Rathenow (4 C 300/13) wies die Klage ab. Wenn – wie hier – zwölf Zigaretten am Tag auf dem Balkon geraucht hingenommen werden wie Abgabe und Lärm des Straßenverkehrs oder Immissionen der Schornsteine (LG Berlin 63 S 470/08; AG Schöneberg 3 C 227/08). Hamburg/Berlin: Die direkt unter einer Mietwohnung lebenden Nachbarn rauchten täglich in der Zeit zwischen 7.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends stündlich zwei Zigaretten auf ihrem Balkon. Bei normalen Witterungsverhältnissen zog der Rauch nach oben, verfing sich hier in der Dachgaube des Mieters und drang bei geöffnetem Fenster sogar in die Mieterwohnung ein. Das Landgericht Hamburg (311 S 92/10) entschied, die betroffenen Mieter könnten ihre Miete um fünf Prozent mindern. Das Rauchverhalten der Nachbarn stelle einen erheblichen Mangel für die in der Dachgeschosswohnung lebenden Mieter dar. Ähnlich entschied auch das Landgericht Berlin (67 S 307/12) in einem vergleichbaren Fall. Weil immer wieder bei geöffnetem Fenster oder geöffneter Balkontür Zigarettenrauch in die Mietwohnung zog, weil der Nachbar der darunter liegenden Wohnung auf seinem Balkon „ständig“ rauchte, gestatteten die Berliner Richter den Mietern eine Mietminderung von zehn Prozent. Ergebnis:Zumindest übermäßiges oder sehr starkes Rauchen auf dem Balkon kann die Mieter in der darüber liegenden Wohnung zu einer Mietminderung berechtigen, wenn die Nutzung ihres Balkons oder das Lüften ihrer Wohnung durch den heraufziehenden Qualm nahezu unmöglich gemacht wird. Wichtig: Das bedeutet aber noch nicht, dass der Vermieter den rauchenden Mietern das Rauchen auf dem Balkon verbieten darf. Eine derartige Entscheidung gibt es bisher nicht. ■ Raucherurteile verwirren Dürfen Mieter in ihrer Wohnung rauchen oder müssen sie mit der fristlosen Kündigung rechnen? Kann das Rauchen auf dem Balkon verboten werden? Dürfen Nachbarn die Miete mindern? Ja oder nein? Zahlreiche Amts- und Landgerichtsurteile in den letzten Wochen und Monaten haben hier für Verwirrung gesorgt. Die MieterZeitung informiert würden, sei das keine übermäßige Belastung für die Nachbarn. Ergebnis: Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Der Balkon gehört zur Wohnung, ist mitgemietet. Außerdem darf auch im Freien geraucht werden. Beeinträchtigungen durch Zigaretten-Immissionen müssen genauso 5/2013 MieterZeitung 9 ■ Bundesweiter Heizspiegel 2013 Verbraucher zahlen neun Prozent mehr D as kältere Klima ließ die Deutschen in 2012 durchschnittlich fünf Prozent mehr Heizenergie verbrauchen. Die Preissteigerung bei Heizöl betrug rund neun Prozent, die Erdgas- und Fernwärmepreise erhöhten sich jeweils um circa fünf Prozent. Aktuelle Vergleichswerte für die Heizkosten und den Heizenergieverbrauch in Deutschland liefert der neue Bundesweite Heizspiegel 2013, den die gemeinnützige co2online GmbH mit Unterstützung des Deutschen Mieterbundes jetzt veröffentlicht hat. Das Vergleichsinstrument unterstützt jährlich circa 100.000 Haushalte und Beratungseinrichtungen dabei, den energetischen Zustand von Wohngebäuden einzustufen. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Die Basis für die neunte Auflage bilden die Daten von knapp 100.000 zentral beheizten Wohngebäuden aus dem ganzen Bundesgebiet. Der Bundesweite Heizspiegel 2013, der als zusätzlicher, kostenloser Service eine schriftliche Analyse der Heizkostenabrechnung anbietet, steht unter www.heizspiegel.deund www.mieterbund.de als PDF-Datei zum Download bereit. Bundesweit ist die Broschüre bei vielen Mietervereinen und Bürgerämtern erhältlich und kann beim Deutschen Mieterbund angefordert werden. Haushalte zahlen mehr als im Vorjahr Folgende Beispiele aus dem Bundesweiten Heizspiegel 2013, der Vergleichswerte für die Abrechnungswerte 2012 enthält, machen die Mehrbelastung für die Bewohner einer durchschnittlichen 70-QuadratmeterWohnung in einem 500 bis 1.000 Quadratmeter großen Gebäude deutlich: Für Heizöl fielen Jahreskosten von 990 Euro an (plus 11,2 Prozent gegenüber 2011), 770 Euro mussten für Erdgas ausgegeben werden (plus 7,7 Prozent gegenüber 2011) und 860 Euro für Fernwärme (plus 9,6 Prozent gegenüber 2011). Dazu Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online: „Die Hauptfaktoren bei den Heizkosten sind der Heiz- 10 MieterZeitung 5/2013 Die Heizkosten sind im vergangenen Jahr um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Ursachen: Kältere Temperaturen und steigende Energiepreise Gutschein für ein kostenloses Heizgutachten (solange das Kontingent reicht, max. bis 31.03.2014) Höhe. „Allein die niedrigen Temperaturen zwischen Januar und März 2013 kosten Verbraucher zusätzlich etwa 55 bis 65 Euro“, schätzt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). „Wenn jetzt noch das vierte Quartal dieses Jahres ähnlich kalt wird, drohen Mietern um 130 bis 150 Euro teurere Heizkostenabrechnungen als 2012.“ Sorgen bereiten dem Mieterbund-Direktor die weiter steigenden Energiepreise. „Gas und Fernwärme sind im ersten Halbjahr 2013 wieder um 1,4 oder 4,5 Prozent teurer geworden, und auch der Preis für Heizöl steigt seit Wochen wieder an.“ Umso wichtiger sind Investitionen in den Wärmeschutz. Schon die Optimierung bestehender Technik, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich der Heizanlage, führt zu nennenswerten Einsparungen. BUNDESWEIT 2013 Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen für das Abrechnungsjahr 2012 EINE KAMPAGNE VON: GEFÖRDERT DURCH: IN ZUSAMMENARBEIT MIT: Die 16-seitige Broschüre „Bundesweiter Heizspiegel 2013“ kann unter folgender Anschrift angefordert werden: Deutscher Mieterbund – Kennwort „Heizspiegel“ – 10169 Berlin. Bitte legen Sie dafür einen mit 0,90 Euro frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag im Format DIN lang bei energieverbrauch eines Gebäudes und der Energiepreis. Die Energiepreise kann der Verbraucher nicht beeinflussen. Daher ist eine energetische Modernisierung der richtige Weg, um den Heizenergieverbrauch und damit die Heizkosten langfristig zu senken.“ Prognose für 2013 zeigt keine Entspannung 2012 war im Vergleich zu 2011 bereits ein kühleres Jahr – im ersten Quartal 2013 waren die Temperaturen gegenüber dem identischen Vorjahreszeitraum nochmals um knapp zwölf Prozent niedriger. Diese kalten Wintermonate treiben die Energieverbräuche und damit die Heizkosten weiter in die Vom kostenlosen Heizgutachten profitieren Wer bei der Einstufung seiner Heizkosten und seines Heizenergieverbrauchs in die Vergleichstabellen Einsparpotenzial feststellt, der sollte das zusätzliche Service-Angebot des Bundesweiten Heizspiegels 2013 nutzen und ein individuelles, kostenloses Heizgutachten anfordern. Das Heizgutachten analysiert detailliert die Verbrauchsund Kostenpositionen der Heizkostenabrechnung bzw. der Energierechnung, informiert darüber, wo man im Vergleich zu anderen steht, und gibt Empfehlungen, um Einsparpotenziale auszuschöpfen. Das Angebot gilt für Mieter und Eigentümer. Mieter profitieren von einer zusätzlichen Hilfestellung: Sie erhalten mit dem Heizgutachten eine fachliche Stellungnahme, die sie an ihren Vermieter weiterleiten können, um ihn auf Einsparpotenziale am Gebäude aufmerksam zu machen. Diese Unterstützung wirkt: Jeder vierte Vermieter, der von seinen Mietern über das Gutachten informiert wird, wird zu mindestens einer Modernisierungsmaßnahme am Gebäude motiviert. Mehr als 70.000 Haushalte haben bereits von diesem Service profitiert. ● Wenn Sie rechtliche Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung haben, wenden Sie sich bitte an den Mieterverein vor Ort. Verbrauch in kWh je m2 und Jahr (Vergleichswerte für das Abrechnungsjahr 2012) Gebäudefläche (2) in m2 niedrig mittel* erhöht* zu hoch* 250 < 92 92 – 148 149 – 229 > 229 251 – 500 < 89 89 – 144 145 – 224 > 224 501 – 1.000 < 86 86 – 141 142 – 219 > 1.000 < 84 84 – 139 Kosten in € je m2 und Jahr (Vergleichswerte für das Abrechnungsjahr 2012) niedrig mittel* erhöht* zu hoch* 100 – 250 < 10,50 10,50 – 15,30 15,31 – 21,90 > 21,90 251 – 500 < 10,00 10,00 – 14,70 14,71 – 21,20 > 21,20 > 219 501 – 1.000 < 9,50 9,50 – 14,10 14,11 – 20,40 > 20,40 140 – 216 > 216 > 1.000 < 9,20 9,20 – 13,70 13,71 – 19,90 > 19,90 250 < 82 82 – 151 152 – 245 > 245 100 – 250 < 7,50 7,50 – 12,10 12,11 – 18,00 > 18,00 251 – 500 < 77 77 – 146 147 – 237 > 237 251 – 500 < 7,10 7,10 – 11,50 11,51 – 17,20 > 17,20 501 – 1.000 < 74 74 – 141 142 – 229 > 229 501 – 1.000 < 6,70 6,70 – 11,00 11,01 – 16,50 > 16,50 > 1.000 < 71 71 – 137 138 – 224 > 224 > 1.000 < 6,40 6,40 – 10,70 10,71 – 16,10 > 16,10 100 – 250 < 72 72 – 125 126 – 206 > 206 251 – 500 < 69 69 – 120 121 – 201 > 201 501 – 1.000 < 66 66 – 115 116 – 195 > 195 > 1.000 < 64 64 – 112 113 – 192 > 192 *Am Gebäude besteht Einsparpotenzial durch energetische Modernisierung. Fordern Sie ein kostenloses Heizgutachten an. Erdgas 100 – Heizöl 100 – Fernwärme Fernwärme Erdgas Heizöl Gebäudefläche (2) in m2 100 – 250 < 8,80 8,80 – 13,50 13,51 – 20,30 > 20,30 251 – 500 < 8,40 8,40 – 12,90 12,91 – 19,70 > 19,70 501 – 1.000 < 8,00 8,00 – 12,30 12,31 – 19,00 > 19,00 > 1.000 < 7,70 7,70 – 11,90 11,91 – 18,60 > 18,60 *Am Gebäude besteht Einsparpotenzial durch energetische Modernisierung. Fordern Sie ein kostenloses Heizgutachten an. Aktions-Gutschein gültig bis 31.03.2014 Fragebogen: Kostenlose Überprüfung Ihrer Heizkosten Ich bin co2online bietet Ihnen im Rahmen der Kampagne „Klima sucht Schutz“, die vom Bundesumweltministerium gefördert wird, eine kostenlose Überprüfung Ihrer Heizkostenabrechnung bzw. Abrechnung des Energielieferanten an. Das Heizgutachten richtet sich an Mieter und Eigentümer. Es gibt Aufschluss, ob der Heizenergieverbrauch, die Heizkosten und, sofern angefallen, die Heiznebenkosten angemessen oder überhöht sind. Wird Einsparpotenzial festgestellt, erhalten Sie Empfehlungen, wie sich Ihre Werte reduzieren lassen. www.heizspiegel.de Eigentümer des Gebäudes Mieter der Wohnung Eigentümer der Wohnung Mieter des Einfamilienhauses Hausverwalter des Gebäudes Angaben zum Gebäude Gebäudelage Dachform Lage Ihrer Wohnung Bitte kreuzen Sie an, an welcher Stelle des Gebäudes Ihre Wohnung liegt: Datenschutz: Die übermittelten Gebäude- und Heizdaten werden ausschließlich für die Energie- und Kostenberechnungen sowie in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken verwendet. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Dachgeschoss (DG) Zwischengeschoss (bitte wählen, wenn nicht DG oder EG) Erdgeschoss (EG) Anzahl Personen im Haushalt Postanschrift: co2online gemeinnützige GmbH, Stichwort: „Aktion Mieterzeitung 2013“, Postfach 11 02 47, 10832 Berlin Ihre Wohnfläche Absender: (Bitte angeben, falls Gebäudestandort hiervon abweichend.) (wenn unsicher, dann bitte schätzen) m2 Baujahr des Gebäudes Warmwasserbereitung über Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Ich habe geschätzt. Heizung Ich heize mit Heizöl: Wird der Keller beheizt? E-Mail Ja Nein l Kosten Öl ca.: Ja Betreiben Sie eine Zusatzheizung (Ofen/Kamin)? Bitte schicken Sie mein kostenloses Gutachten Solarunterstützt Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind folgende Zusatzangaben erforderlich: Jahresverbrauch Öl ca.: Telefon tagsüber Strom per Post Nein Unbekannt Ja Nein per E-Mail Jahresverbrauch der Zusatzheizung (bitte ggf. schätzen)*: Eine Kopie meiner Abrechnung füge ich bei. Holz Menge ca. kg t Menge ca. kg t fm m3 Braunkohle Steinkohle Jahresgesamtkosten der Zusatzheizung ca.: * Diese Angaben sind für die Bewertung erforderlich. 5/2013 MieterZeitung 11 rm ■ Neue DMB-Informationsbroschüren Mieter verschenken mehrere hundert Millionen Euro Geld sparen beim Umzug führungsart von der Zustimmung des Zwei neu aufgelegte InformaJährlich ziehen mehr als zwei Millio- tionsbroschüren des Deutschen Vermieters abhängig machen. Nach Beendigung des Mietverhältnisnen Mieterhaushalte um. Nach SchätMieterbundes helfen Mietern, ses muss der Vermieter die Mietkaution zung des Deutschen Mieterbundes verGeld zu sparen und ihre Rechte mit Zins und Zinseszins zurückzahlen, schenken sie dabei mehrere hundert durchzusetzen zumindest dann, wenn er keine Millionen Euro – zum eiGegenansprüche aus dem Mietvernen, weil sie ihre Rechte hältnis mehr hat. Um dies abzukläund Pflichten beim Wohren, hat er eine angemessene Übernungswechsel nicht ausreiKündigung, Kaution, Makler, Abstand legungsfrist. Steht nur noch die Bechend kennen, zum andetriebskostenabrechnung aus, darf ren, weil sie schon beim Abder Vermieter allenfalls einen Teil schluss des neuen Mietverder Kaution zurückhalten. trages teure Fehler machen. Vor Abschluss des Mietvertrages Wer richtig kündigt, kann sollten sich Mieter Zeit nehmen doppelte Mietzahlungen für und die getroffenen Vereinbarundie alte und neue Wohnung gen und das Kleingedruckte noch vermeiden. Mieter können einmal sorgfältig bei ihrem Mietergrundsätzlich mit einer Frist verein prüfen lassen. Das gilt zum von drei Monaten kündiBeispiel für die vereinbarte Miethögen. Hat der Vermieter die he bzw. für Staffel- oder Indexmietunterschriebene KündiAlle wichtigen Urteile vereinbarungen. Geklärt werden gungserklärung bis zum zu Schönheitsreparaturen muss auch, ob die zu zahlenden Bedritten Werktag des Monats triebskosten in realistischer Höhe erhalten, zählt dieser Monat angegeben wurden und ob die mobei der Fristberechnung Tipps zum Wohnungswechsel natlichen Vorauszahlungsbeträge noch mit. Erhält er das Künausreichend sind. digungsschreiben einen Tag später, endet das Mietverhältnis einen Monat später Wohnungsmängel – der Mieter muss einen Mound Mietminderung nat länger Miete zahlen. Unzählige Häuser und MietwohWichtig: Der Samstag zählt nungen haben mehr oder weniger auch als Werktag. schwerwiegende Mängel. Jede Schönheitsreparaturen fünfte Rechtsberatung der örtmüssen beim Auszug aus ● Alles Wissenswerte zum Thema Wohnungswechsel, lichen Mietervereine dreht sich von der Kündigung bis zum neuen Mietvertrag, zu der Wohnung nur vorgezwischenzeitlich um dieses ProThemen, wie Renovierung, Kaution, Makler und Abnommen oder bezahlt werblem, um Schadensbeseitigung stand, dazu Umzugs- und Steuertipps in der neuen den, wenn die Vereinbaund Mietminderung. Viele Mieter Mieterbund-Broschüre „Geld sparen beim Umzug“ rung im Mietvertrag auch (ISBN 978-3-933091-97-0), 84 Seiten, 6 Euro, erhält- zahlen trotz Schäden, Mängeln lich bei allen örtlichen Mietervereinen, beim tatsächlich wirksam ist. und Beeinträchtigungen weiter die DMB-Verlag, 10169 Berlin, oder unter Nach der Rechtsprechung volle Miete, weil sie ihre Rechte www.mieterbund.de des Bundesgerichtshofs nicht kennen, und verschenken so sind aber unzählige Vertragsklauseln fordern, eine Auszugsrenovierung un- viel Geld. Kann ein Mieter die Wohunwirksam, beispielsweise dann, wenn abhängig von der Wohndauer fest- nung nicht nutzen, wie er will oder wie sie starre Renovierungsfristen vorge- schreiben, beim Auszug immer das Ent- er es nach dem Vertrag erwarten darf, ben, anteilige Kostenübernahmen fernen der Tapeten verlangen oder Ab- dann liegt ein Mangel vor. Der Mieter nach festen Berechnungsgrundlagen weichungen von der bisherigen Aus- hat Reparatur- oder Mängelbeseiti- Geld sparen beim Umzug 12 MieterZeitung 5/2013 gungsansprüche, Zurückbehaltungsrechte, eventuell Schadenersatzansprüche oder die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Daneben hat er auch das Recht, die Miete zu mindern. Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden an den Fehlern der Mietsache trifft oder nicht. Wichtig ist allein, dass ein Mangel vorliegt. Ausnahme: Der Mieter hat den Mangel selbst verschuldet, dann ist die Mietminderung ausgeschlossen. Genauso, wenn die Beeinträchtigung aufgrund des Wohnungsmangels völlig unerheblich ist. Die häufigsten Wohnungsmängel sind: Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung, Lärm infolge von Baumaßnahmen im Haus oder Nachbarschaftslärm, die Wohnung ist kleiner, als im Mietvertrag ange- Miete kürzen – wann & wie? Wohnungsmängel und Mietminderung mit Themen wie: Schimmel, Lärm, Heizung, Umweltgifte 500 Urteile und Beispiele ● Die Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ (ISBN 978-3-933091-98-7) kostet 6 Euro und kann bei allen örtlichen Mietervereinen, beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, oder unter www.mieterbund.de (zzgl. 1,20 Euro Versandkosten) bestellt werden geben, technische Geräte, wie Aufzug, Heizung oder Warmwasserboiler, fallen aus oder sind defekt, oder es treten Schäden im Haus oder in der Wohnung auf, wie ein morsches Fenster oder ein undichtes Dach. Treten derartige Mängel in der Wohnung oder am Haus auf, muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden, am besten schriftlich. Er muss sich um die Beseitigung des Mangels kümmern. Bis die Reparatur durchgeführt ist, hat der Mieter dann das Recht, die Miete angemessen zu mindern. Grundlage für die Mietminderung ist die sogenannte Bruttomiete, das heißt die Miete inklusive der Betriebskostenvorauszahlungen. Anhand von mehr als 500 Gerichtsurteilen und Beispielen wird in der neuen DMBBroschüre ausführlich erläutert, wann und in welchem Umfang die Miete gemindert werden darf. ■ Anzeige Ihr Mieterverein hilft rund ums Wohnen. Wir schützen Sie gut und günstig: privat, beruflich oder bei anderen wichtigen Dingen. Infos unter 0221 3763838, bei Ihrem Mieterverein oder gleich zur Beitragsberechnung mit direktem Abschluss unter www.dmb-rechtsschutz.de/mietervereine 4/2013 MieterZeitung 13 ■ Urteile Karlsruhe - Ursprünglich hatten Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages im Jahr 2004 vereinbart, dass das Mietverhältnis auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit geschlossen wird. Das Mietverhältnis sollte bis zum 31. Oktober 2011 laufen, mit der Möglichkeit einer zweimal dreijährigen Verlängerung. Rein rechtlich handelt es sich bei einer derartigen Vereinbarung um einen einfachen Zeitmietvertrag. Was der Mieter offensichtlich nicht wusste: Seit 2001 können Mieter und Vermieter einfache Zeitmietverträge nicht mehr abschließen. Derartige Verträge gelten grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Konsequenz ist dann aber, dass die Vertragsparteien den als Zeitmietvertrag gedachten Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen immer kündigen können. Und das passierte dann auch. Der Vermieter, der die Rechtslage offensichtlich kannte, kündigte wegen Eigenbedarf und berief sich auf die Unwirksamkeit der im Mietvertrag vereinbarten zeitlichen Befristung. Allerdings hatte der Vermieter die Rechnung ohne den Bundesgerichtshof gemacht. Der wies die Eigenbedarfskündigung und Räumungsklage des Vermieters ab (BGH VIII ZR 388/12). Die Karlsruher Richter entschieden, man müsse sich an dem orientieren, was Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages tatsächlich gewollt hatten – hier eine feste Mietzeit, in der Kündigungen ausgeschlossen sein sollten. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung müsse in diesem Fall der im Mietvertrag vereinbarte einfache Zeitmietvertrag als ein Kündigungsverzicht interpretiert werden. Auch dann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen. ■ AKTUELL Ausgetrickst KURZ UND PRÄZISE Inkassokosten Ein gewerblicher Großvermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten, die bei einem zum Konzern des Vermieters gehörenden Inkassoinstitut angefallen sind (AG Dortmund 425 C 6285/12, WuM 2012, 492). § Schönheitsreparaturen Eine formularmäßige Klausel, nach welcher der Mieter „nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan“ zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet werden soll, ist unwirksam, da sie dem Mieter ein Übermaß an Renovierungspflichten auferlegt (LG Gießen 1 S 11/12, WuM 2012, 604). Mietminderung Müssen aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an einer Außenwand der Wohnung Teile 14 MieterZeitung 5/2013 des Innenputzes entfernt werden, so dass das Mauerwerk sichtbar wird, ist eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen (LG Saarbrücken 10 S 78/12, WuM 2012, 608). Gebrauchsüberlassung Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung ist auch dann befugt, ein eigenes Kind in die Wohnung aufzunehmen, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Einer Erlaubnis des Vermieters bedarf es nicht (LG Potsdam 4 S 96/12, WuM 2012, 612). Kündigung Vermietet der Mieter seine Wohnung ohne Einverständnis des Vermieters als Ferienwohnung weiter und setzt er dieses Verhalten trotz Abmahnung fort, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung (AG München 473 C 2781/12, WuM 2012, 614). Heizung Mindesttemperatur Die Heizungsanlage muss vom Vermieter so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird (LG Berlin 64 S 266/97). Unwirksam Eine Vertragsklausel, die eine Mindesttemperatur von 18 Grad tagsüber festschreibt, ist unwirksam (LG Heidelberg 5 S 80/81). Heizungsausfall 1 Bei einem vollständigen Heizungsausfall ist eine Mietminderung von 50 Prozent gerechtfertigt (LG Bonn 6 S 396/81) oder 100 Prozent im Winter bei kalten Außentemperaturen, so dass die Wohnung unbewohnbar ist (LG Hamburg 7 O 80/74). Heizungsausfall 2 Fällt die Heizung im Winter vollständig aus, kann der Mieter auch fristlos kündigen (OLG Dresden 5 U 260/02). Nachtabsenkung Zwischen 23.00 und 6.00 Uhr reichen 18 Grad in der Wohnung aus. Der Vermieter darf/muss die Temperaturen nachts absenken (LG Berlin 61 S 178/89). Einrohrheizung Eine Einrohrringheizung, bei der die Rohre trotz abgestellten Thermostatventilen Wärme abgeben, ist nicht mangelhaft (LG Berlin 63 S 341/11). Abrechnung Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Geschieht dies nicht, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen (BGH VIII ZR 310/12). Geräteausfall/Schätzung Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, sondern der Verbrauch im Haus geschätzt, weil die Erfassungssysteme ausgefallen sind, kann der Mieter 15 Prozent von seinen Heizkosten abziehen (BGH VIII ZR 261/06). Viel Wissen FÜR WENIG GELD Aktuelle Auflage Die Broschüren RatgeberBroschüren des Deutschen Mieterbundes, bis zu 96 Seiten 6 Euro 6 Euro Immer aktuell Der Klassiker für nur 13,00 Euro ■ Rund 720 Seiten ■ Aktuell und informativ ■ Mit neuen Gesetzen und Verordnungen ■ Übersichtlich von A bis Z ■ Für alle verständlich ■ Fundgrube für Fachleute ■ Über 2000 Gerichtsurteile ■ Alle großen Mietrechtsthemen ■ Die häufigsten Alltagsprobleme ■ Die wichtigsten Fragen rund um die Wohnung DMB-Verlag 6 Euro 6 Euro 6 Euro 6 Euro 6 Euro 6 Euro Das Mieterlexikon und die Broschüren sind erhältlich bei Ihrem örtlichen Mieterverein oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, www.mieterbund.de Nachrichten aus den Bundesländern Foto: BilderBox Masterplan für altengerechte Quartiere ■ Der demographische Wandel wird in den kommenden Jahren unsere Gesellschaft verändern.DieMenschenwerden immer älter, wobei die meisten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben möchten. Dies stellt eine enorme Herausforderung dar; nicht nur beim Thema „barrierefreies Wohnen“, sondern auch für das soziale Umfeld. Leider können ältere Menschen heute immer weniger auf die Hilfe und Unterstützung ihrer Familien zurückgreifen, so dass soziale Netzwerke in den Wohnquartieren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Deshalb hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW den „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ erarbeitet. Ziel des Konzepts ist: Weg von stationären Großeinrichtungen hin zu individuellen Wohnund Pflegearrangements mit Versorgungssicherheit. Kernstück dieses Programms ist eine dafür entwickelte Homepage. Unter www.aq-nrw.de werden Methoden in Modulen zusammengestellt sowie gut gelungene Quartiersprojekte gesammelt und beschrieben. Sowohl Kommunen als auch Selbsthilfegruppen, Vereine, Dienstleister, aber auch engagierte Bewohnerinnen und Bewohner können Beispiele für gelungene Konzepte zum Thema „Selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ dort einstellen. Hierzu Dipl.-Ing. Torsten Bölting vom eigens dafür eingerichteten Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW: „Derartige Wohnformen müssen vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern gewollt und getragen werden, die in ihnen leben. Deshalb sprechen wir mit dem Modulbaukasten und den Praxisbeispielen gerade die Bewohner an, die etwas in ihrem eigenen Energie sparen kann, gibt es auch bei Mietern und Vermietern“, sagt Theiner und freut sich, dass die SWB bereitwillig seinen Vorschlag aufgegriffen haben. Prämiert werden Maßnahmen von SWB-Kunden, durch die nachhaltig Energie eingespart wird und die Anregung und Vorbild für andere Energieverbraucher sein können, ebenfalls aktiv an der Energiewende mitzuwirken. Mehr unter www.bonner-energieeffizienzpreis.de. ■ SWB-Energieeffizienz-Preis: Jetzt auch für Mietwohnungen Bonn - Der seit 2009 von den Bonner Stadtwerken SWB ausgelobte Energieeffizienzpreis wird 2013 erstmals auch für Projekte in Mehrfamilienhäusern vergeben. Das geht auf eine Anregung von Mirco Theiner, Geschäftsführer des Mieterbundes Bonn/RheinSieg/Ahr, zurück. Seit 2012 gehört er zur Jury, störte sich aber gleich daran, dass bis dahin nur Eigenheimer und Gewerbeobjekte berücksichtigt wurden. „Gute Ideen, wo und wie man Foto: SWB ■ 16 MieterZeitung 5/2013 Quartier verändern möchten. Unser Projekt soll ihnen die Möglichkeiten geben, selber mitzugestalten. Auf unserer Seite gibt es dafür zahlreiche Anregungen. Stöbern lohnt sich!“ Ergänzt wird das Beratungsangebot durch eine internetbasierte Landkarte, die einen Überblick über bislang in NordrheinWestfalen vorhandene Modelle des Quartiersmanagements gibt. Außerdem haben Akteure die Möglichkeit, ihre Fragen und Anregungen zu bestehenden Projekten einzubringen und diese in anonymisierter Form zu bewerten. Das Angebot wird ergänzt durch zahlreiche Informationen zu Unterstützungsangeboten, die seitens der Landesregierung zum Thema „Altengerechte Quartiere“ bereitgestellt werden. Hierzu noch einmal Torsten Bölting: „Wir wollen dazu beitragen, dass dieses Thema im Denken und Handeln von Akteuren im Quartier verankert wird. Deshalb stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allen Interessierten gerne zur Seite; egal ob Sie mit Ihren Nachbarn gemeinsam etwas auf die Beine stellen möchten oder Fragen zu einem bereits bestehenden Projekt haben.“ ■ Findet Energiesparen auch gut: Die Bonner Künstlerfamilie Margie Kinsky und Bill Mockridge (unter anderem Springmaus) 05, 26 Nachrichten aus den Bundesländern Trommeln für bezahlbares Wohnen Darmstadt - Zum großen Aktionstag für bezahlbares Wohnen in Darmstadt hatte am 30. August ein breites Bündnis aus Mieterbund Darmstadt, DGB und den beiden Studierendenvertretungen der Hochschule Darmstadt und der TU Darmstadt auf den Luisenplatz gerufen. Die vier Gruppierungen haben sich zum Bündnis Bezahlbares Wohnen zusammengeschlossen, um dem ungebremsten Anstieg der Wohnkosten gemeinsam etwas entgegenzusetzen und der Forderung nach mehr Geld für den öffentlichen Wohnungsbau Nachdruck zu ■ verleihen. Mit Hilfe zahlreicher Unterstützer war der 30. August zum großen Aktionstag in Darmstadts Innenstadt ausgerufen worden und zahlreiche Mitstreiterinnen und Mitstreiter fanden sich ein. Zum Abschluss des Aktionstages hatte das Bündnis Bezahlbares Wohnen ab 17.00 Uhr zu einem Demonstrationszug durch die Darmstädter Innenstadt unter dem Motto „Trommeln für bezahlbares Wohnen“ aufgerufen. Dem Demonstrationszug voran schritten die Bessunger Trommler, die mit südamerikanisch anmutenden Rhythmen für die nö- tige Aufmerksamkeit der Passanten und vielen Cafébesucher bei herrlichem Spätsommerwetter sorgten. Viele Demonstrationsteilnehmer unterstützten sie mit allerhand Trommelbarem und Trillerpfeifen aller Art lautstark und verliehen so ihrer Forderung nach Dämpfung der Wohnkosten und mehr Geld für den öffentlichen Wohnungsbau Nachdruck. ■ Infostand des Mieterbund Darmstadt 05, 16, 19, 25, 26, 36, 37, 38 5/2013 MieterZeitung 17 ■ Verbraucher Dispozinsen weiter in der Kritik ■ Berlin - Deutschlands Banken zocken ihre Verbraucher bei den Dispokrediten weiter ab. Trotz eines EZBLeitzinses der Banken von gerade noch 0,5 Prozent und einem durchschnittlichen Zins für Verbraucherkredite von 6,5 Prozent stellte die Stiftung Warentest jetzt erneut fest, dass viele Geldinstitute von ihren Kunden für ihre Überziehungskredite Zinsen von über 13 Prozent verlangten. Laut Berechnungen bringt jeder Prozentpunkt den Banken ein Plus von 390 Millionen Euro. Aufgefallen sind der Stiftung Warentest vor allem regionale Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert seit längerem eine gesetzliche Deckelung der Dispozinsen. Die Exzesse müssten endlich unterbunden werden, fordert vzbvVorstand Gerd Billen. Der vzbv verlangt außerdem, dass die Banken verpflichtet werden sollen, Verbrauchern, die den Dispo länger als nur übergangsweise nutzten, preisgünstige Umschuldungen in Ratenkrediten zu unterbreiten. Obwohl sich viele Verbraucher über die hohen Dispozinsen ihrer Bank ärgern, wechseln nur wenige das Konto. Viele scheuen den Wechsel, weil der zu aufwendig ist. Bei einer Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des vzbv gaben 18 Prozent der Befragten an, wegen der Entgelte schon mindestens einmal das Konto gewechselt zu haben. Ein knappes Drittel ist bei seiner Bank geblieben. Man hat sich zwar über die Konditionen der Bank geärgert, aller- dings einen Wechsel als zu aufwendig bezeichnet. Vor allem gehen viele davon aus, dass es keine großen Unterschiede zu anderen Anbietern gebe. ■ Buchtipp Lob für Rheinland-Pfalz Internet ■ Radolfzell - Gute Noten erteilt die Deutsche Umwelthilfe dem Land Rheinland-Pfalz. Es sei das einzige Land, das die vorgeschriebene Kennzeichnung von Energiefressern durch Hersteller und Handel konsequent kontrolliere. Die meisten Länder, nämlich neun, setzten die seit 2012 geltende Verpflichtung gar nicht oder nur mangelhaft um. ■ ■ Rund jeder siebte Einwohner Deutschlands (15 Prozent) zwischen 16 und 74 Jahren hat noch nie das Internet genutzt. Der Anteil der Nichtnutzer ist in Deutschland jedoch geringer als im EU-Durchschnitt. EU-weit haben laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 22 Prozent noch nie das Internet genutzt. ■ Hersteller kündigen höhere Preise an ■ Berlin - Im Vorfeld der Elektronikmesse IFA in Berlin kündigten die deutschen Hausgerätehersteller steigende Preise an. Sie wollen die gestiegenen Personalund Energiekosten an die Kunden weitergeben. Während Miele-Chef Reinhard Zinkann keine Zahlen nannte, kündigte Siemens-Hausgeräte-Geschäftsführer Roland Hagenbucher Aufschläge von bis zu 2,9 Prozent für November an. ■ ■ Für alle, die sich dem Charme des Retrostils nicht entziehen können, hat die englische Autorin Katherine Sorrell im Gerstenberg-Verlag einen Ratgeber mit dem Titel „Einfach retro“ (Preis 24,95 Euro) herausgegeben. Mit ihrem Buch wendet sie sich an alle, die sich für ein wenig Nostalgie, für eine Prise Kitsch oder ein kultiges Designerstück aus den 50er oder 60er Jahren erwärmen können. ■ 18 MieterZeitung 5/2013 Verbraucher ■ können“, sagt Carola Elbrecht, Koordinatorin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Spielregeln gestalten und einhalten Um Kinder-Apps kinderfreundlicher zu gestalten, seien dringende Nachbesserungen nötig: „Wir brauchen nicht nur Spielregeln für die Spieler der Apps, sondern auch für die Entwickler und Anbieter. Sie dürfendenkindlichenSpieltriebnichtmanipulierenoderfinanziellausnutzen“,sagt Elbrecht. Das gelte vor allem für In-AppKaufangebote: Wenn überhaupt, sollten sie nur in einem beschränkten reglementierten Umfang in Kinder-Apps integriert sein. Neben zwingenden Preisobergrenzen im Hinblick auf den Einzel-, aber auch den Gesamtkauf sollten Kinder und deren Eltern die Kosten für In-App-Käufe kontrollieren und die Funktion auch deaktivieren können. ■ Kinder-Apps nicht immer kinderfreundlich K inder-Apps sind nicht in jedem Fall auch kinderfreundlich. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Rahmen des Projekts „VerbraucherrechteinderdigitalenWelt“.Geprüftwurden 32 kostenlose Apps, die sich speziell an Kinder richten. EineErkenntnisderUntersuchung:Wokostenlosdraufsteht,mussnichtkostenlosdrin sein. In einigen Fällen hält die kostenlose Spielvariante nur wenige Minuten an, so dass ein Kauf innerhalb der App, ein sogenannter In-App-Kauf, unumgänglich ist. Aber auch die in den laufenden Spielbetrieb integriertenWartezeiten–ineinemFallvon bis zu sieben Stunden – dienen augenscheinlich dazu, einen In-App-Kauf zu forcieren. Der Zukauf von vermeintlich mehr SpielspaßwirddenKindernnichtschwergemacht:EinKlick–undschonerfolgtdieAbrechnung über die Telefonrechnung oder die Prepaid-Karte des Smartphones. Dabei variiertdieHöhederKaufpreisefüreinenInApp-KaufzwischenwenigenCentbisinden hohenzweistelligenEuro-Bereich. Werbung – nicht immer für Kinder geeignet Ein weiteres Ärgernis zeigte sich auch bei derindieAppsintegriertenWerbung,die nicht immer deutlich genug von den Inhalten getrennt war und teilweise Inhalte zeigte, die die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen können wie Werbung für ein Online-Casino oder einen Flirt-Chat. Auch Werbung, die sich teilweise über den gesamten Bildschirm legte, lies sich nicht immer mühelos beseitigen. Dass Kinder-Apps bereits soziale Medien wie Facebook und Twitter einbinden, sieht der vzbv aus Datenschutzsicht besonders kritisch. Das gilt vor allem dann, wenn Kinder mit Hilfe von Belohnungen in Form virtueller Güter dazu verleitet werden sollen, eine der Anwendungen auszuführen. „Denn oft ist nicht klar, welche Daten übertragen und zu welchen konkreten Zwecken diese genutzt werden. Hinzu kommt, dass nur die Eltern in die Datenweitergabe und Datennutzung ihrer Kinder einwilligen Nürnberg - Die Stimmung der Verbraucher in Deutschland ist so gut wie seit sechs Jahren nicht mehr. Sie geben ihr Geld derzeit lieber aus als zu sparen. Das ist das Ergebnis des Marktforschungsunternehmens GfK, das regelmäßig das Konsumklima in Deutschland untersucht. Ausgeben stattsparen Als Ursache für die gesteigerte Konsumbereitschaft nennt das Unternehmen „die stabilen Bedingungen, vor allem die Situation auf dem Arbeitsmarkt und damit einhergehend die gute Einkommensentwicklung“. Auch das stabil schöne und warme Wetter habe sich positiv auf die Stimmung niedergeschlagen. Aufgrund der niedrigen Zinsen sei Sparen als Alternative derzeit reichlich unattraktiv, heißt es bei der GfK. Nach wie vor hielten es die Verbraucher mehrheitlich für ratsam, jetzt größere Anschaffungen zu tätigen. Die GfK-Experten sehen auch keinen Grund für ein Ende der positiven Verbraucherstimmung. 5/2013 MieterZeitung 19 ■ Politik Nach der Wahl Berlin - Die steigenden MieEine Anpassung des Wohngelten waren für die Menschen in des an die Entwicklung der BeDeutschland laut einer Umfrastandsmieten darf als sicher ge das wichtigste Wahlkampfgelten. CDU/CSU haben sich thema. 38 Prozent der vom dazu bekannt. SPD und BündMarktforschungsinstitut Younis 90/Die Grünen wollen soGov im Auftrag des Fernsehwohl das Wohngeld verbessenders Phoenix Befragten sern als auch den „Heizkostennannten die steigenden Mietzuschuss“ wieder einführen. sätze und die Wohnungsnot Ob es dazu kommt, wird das Erals Topthema, das ihnen auf gebnis von Koalitionsverhandden Nägeln brennt. lungen zeigen. Die Bundestagswahl ist vorbei. Die Diskussion über eine VerDas Votum der Wählerinnen besserung der Förderung der und Wähler eindeutig. energetischen GebäudesanieCDU/CSU sind nur knapp an rung dürfte weiter eine der der absoluten Mehrheit vorzentralen Diskussionen werbeigeschrammt. Die FDP ist im den. CDU und CSU haben bisneuen Bundestag nicht mehr her nicht die Absicht geäuvertreten. Eine Neuauflage der ßert, die Mittel zu erhöhen. schwarz-gelben Koalition ist Sie können sich aber vorstelnicht mehr möglich. len, die steuerlichen AbZum Regieren brauchen schreibungsmöglichkeiten Bundeskanzlerin Angela Merfür Investoren zu verbessern. kel und die sie tragenden ParSowohl die SPD als auch teien einen Koalitionspartner. Bündnis 90/Die Grünen haDafür kommen nur die SPD ben im Wahlkampf sehr deutoder Bündnis 90/Die Grünen in lich gemacht, dass sie die FörFrage. dermittel auf zwei Milliarden Der Deutsche Mieterbund hat Euro anheben wollen. Außervor den Wahlen die im Bundesdem haben sie den Wählern tag vertretenen Parteien zur versprochen, die ModernisieWohnungs- und Mietenpolitik rungsmieterhöhung von elf Bundeskanzlerin Angela Merkel lässt sich feiern befragt. Wenn die Parteien auf neun Prozent zu senken. nach der Wahl zu ihrem Wort Inwieweit sich SPD oder stehen, wird es für die Mieterinnen und darf zu beschließen. Diese sogenannte Bündnis 90/Die Grünen in einer KoaliMieter in Deutschland einige Verbesse- „kleine“ Mietpreisbremse ist im neuen tion mit der CDU in dieser Frage durchrungen geben. Sowohl CDU/CSU als Bundestag durchsetzbar. Die Grünen setzen werden, lässt sich derzeitig auch die drei anderen im Bundestag sind da nah bei der CDU/CSU. Ob sich nicht abschätzen. künftig vertretenen Fraktionen haben die SPD mit ihrer weitergehenden Vor- In der Förderung des sozialen Mietwohsich eindeutig zu einer Begrenzung der stellung wird durchsetzen können, die nungsneubaus sind sich CDU/CSU, Wiedervermietungsmieten, einer Ver- Wiedervermietung auf zehn Prozent SPD und Bündnis 90/Die Grünen einig. besserung des Wohngeldes und einer oberhalb der ortsüblichen Vergleichs- Der Bund soll auch weiterhin Jahr für Verbesserung der Förderung der energe- miete überall in Deutschland einzufüh- Jahr 518 Millionen Euro dafür zur Vertischen Sanierung ausgesprochen. Die ren, bleibt abzuwarten. fügung stellen. Bei der Förderung altenFDP, die in der Vergangenheit immer gerechter und barrierearmer Wohnunwieder Regelungen gegen die Interessen gen wird sich in der nächsten Legislader Mieterinnen und Mieter durchgeturperiode wohl nur wenig ändern. Ob setzt hat, hat dazu zukünftig keine Mögda wieder eigenständige Mittel im Wie lässt sich eine weitere Mietlichkeit mehr. Haushalt eingesetzt werden, ist eine preisexplosion verhindern? Gut Die Begrenzung der WiedervermieFrage, die die zukünftigen Koalitionäre die Hälfte (54 Prozent) der Betungsmieten (Mietpreisbremse) wird in ihren Verhandlungen genauso kläfragten setzen laut einer Umfrage wahrscheinlich. CDU/CSU wollen den ren werden, wie die Frage, ob zur Andes Instituts für Demoskopie AlBundesländern die Möglichkeit einräukurbelung des Mietwohnungsbaus die lensbach auf eine staatlich festgemen, eine Mietpreisbremse in Gebieten steuerliche Abschreibung verbessert legte Mietpreisbremse. (Städten) mit erhöhtem Wohnungsbewerden soll. ■ Mietpreisbremse 20 MieterZeitung 5/2013 Märkte funktionieren nicht Der Deutsche Mieterbund und das Kampagnennetzwerk Campact haben Anfang September auf dem Römer in Frankfurt am Main eine eingerichtete Telefonzelle als Wohnraum versteigert, um auf die Mietpreisexplosion in Frankfurt und anderen Städten aufmerksam zu machen W egen hoher Mietkosten rutschten einkommensschwache Familien in vielen größeren deutschen Städten unter Hartz-IV-Niveau. In 60 der 100 größten Städte haben sie nach Abzug der Miete im Schnitt weniger Geld zur Verfügung als den Hartz-IV-Regelsatz von 1.169 Euro im Monat. Dies ermittelte jetzt die Bertelsmann-Stiftung in einer breit angelegten Studie. Danach bleiben einer vierköpfigen Familie mit weniger als 60 Prozent des regionalen Durchschnittseinkommens zum Beispiel in Freiburg rechnerisch nur 784 Euro nach Abzug der Miete übrig. Ihr verfügbares Einkommen liegt 33 Prozent unter dem Niveau der Grundsicherung. Die hohen Mietkosten verschärfen laut dieser Studie das Armutsrisiko einkommensschwacher Familien. Diese Familien haben kaum noch eine Chance, auf Dauer die steigenden Wohnkosten bezahlen zu können. Außerdem wird es für sie immer schwerer, in ihrer Stadt eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die im Rahmen von F+B Forschungsinstitut in Hamburg herausgegebenen Da- ten zum Wohnindex spiegeln die Dynamik an den Wohnungsmärkten wider. Wiederund Neuvertragsmieten Mietersicht ● Das Mietpreisniveau ist zu hoch. Das sagen 47 Prozent der Mieter laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach. 38 Prozent halten es für angemessen und sieben Prozent für günstig. Keine Angaben machten acht Prozent der Befragten. ● In Großstädten mit über 500.000 Einwohnern finden fast zwei Drittel (64 Prozent) die Mieten zu hoch. 52 Prozent der Mieter sehen in der Höhe der Miete eine (sehr) große Belastung. ● In den letzten zwölf Monaten hat sich die Kaltmiete bei 38 Prozent der befragten Mieterhaushalte erhöht, davon bei sechs Prozent deutlich. ● 74 Prozent der Befragten geben an, dass sich ihre Nebenkosten in den letzten zwölf Monaten erhöht haben. 24 Prozent sprechen sogar von einer deutlichen Erhöhung. (6,81 Euro je Quadratmeter) liegen im Schnitt sieben Prozent über den Bestandsmieten (6,37 Euro). Laut F+B sind die Bestandsmieten seit 2004 um 4,9 Prozent, die Neuvertragsmieten jedoch um 11,1 Prozent durchschnittlich in Deutschland gestiegen. Allein im letzten Jahr um 2,1 Prozent. Die Spanne zwischen den Bestandsund den Neuvertragsmieten wächst. Sie ist umso größer, je stärker die Mieten in den letzten Jahren gestiegen sind. Die größte Spanne ermittelte F+B für das zweite Quartal 2013 in München. Dort lagen die Neuvertragsmieten bei 12,78 Euro je Quadratmeter, die Bestandsmieten bei 11,09 Euro. Die Differenz betrug damit 1,69 Euro (15,2 Prozent). Platz zwei der Landeshauptstädte belegte Hamburg. Dort betrug die Differenz zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten 1,39 Euro. In Berlin errechnete F+B eine Differenz von 0,72 Euro, was immerhin 11,8 Prozent ausmachte. Die Beispiele zeigen: Die Wohnungsmärkte funktionieren in Deutschland nicht. Die Politik hat die Pflicht, regulierend einzugreifen. ■ 5/2013 MieterZeitung 21 ■ Vermischtes Im Rechtsstreit gescheitert Das Jobcenter im Unstrut-HainichKreis ist in seinem Rechtsstreit um eine Zahlung von 15 Cent an einen Hartz-IV-Empfänger nun auch vor dem Bundessozialgericht gescheitert. Es gab dem Landessozialgericht Recht, dass ein Zahlungsbetrag mit mehr als 50 Cent hinter dem Komma nach der damals geltenden Rechtslage aufzurunden gewesen sei. Das Landessozialgericht hatte in dem Verfahren das Jobcenter bereits dazu verdonnert, sich wegen „Justizmissbrauchs“ mit 600 Euro an den Verfahrenskosten zu beteiligen. Bevorzugte Behandlung Deutsche Vermieter überlassen ihre Wohnungen am liebsten Rentnern und kinderlosen Paaren. Das zeigt eine repräsentative Studie des Immobilienportals immowelt.de. Bei dieser Studie gaben 71 Prozent der Befragten an, sie würden am liebsten an Rentnerpaare vermieten. Danach folgen kinderlose Paare mit 63 Prozent. Paare mit Kindern stehen nur bei 50 Prozent der Vermieter als gern gesehen auf der Liste. Ganz schlechte Karten haben Alleinerziehende (18 Prozent) und Wohngemeinschaften (zehn Prozent). Bei der Umfrage waren bis zu drei Angaben möglich. Rechnet sich Berlin - Den Nachbarn sind sie ein Ärgernis, den Vermietern und der Wirtschaft bringen sie viel Geld ein. Aus einer Studie der Internetplattform „Airbnb“ geht nämlich hervor, dass die privaten Wohnraumvermietungen jährlich rund 100 Millionen Euro einbringen. So haben zwischen Juli 2012 und Juni 2013 rund 120.000 Berlin-Besucher eine Wohnung oder ein Zimmer in der Hauptstadt über das Portal bestellt. Der durchschnittliche Gast gebe während seines Aufenthaltes circa 845 Euro aus. Der Berliner Senat plant, die Vermietung von Ferienwohnungen durch ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot zu verhindern. 22 MieterZeitung 5/2013 Neuer Betriebskostenspiegel M ieter zahlen in Deutschland durchschnittlich 2,20 Euro pro Quadratmeter im Monat für die kalten und warmen Betriebskosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,97 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Bei Anfallen aller Kosten mussten für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 2.851,20 Euro im Jahr 2011 an Betriebskosten aufgebracht werden. Dies sind die zentralen Aussagen des aktuellen Betriebskostenspiegels, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage von Abrechnungsdaten des Jahres 2011 vorgelegt hat. Den Daten des Betriebskostenspiegels liegen Betriebskostenabrechnungen aus ganz Deutschland zugrunde, die sich auf rund elf Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche beziehen. Ziel des Betriebskostenspiegels ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für die mehr als 21 Millionen Haushalte herzustellen, die jährlich Betriebskostenabrechnungen erhalten. Der Spiegel soll auch Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Abrechnung nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten liefern und Vermietern Hinweise geben, wo Einsparmöglichkeiten existieren und Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um überhöhte Betriebskosten zu reduzieren. Mehr zum Thema Betriebskostenspiegel lesen Sie auch auf den Internetseiten des Mieterbundes unter www.mieterbund.de Flächenverbrauch: 81 Hektar täglich D ie Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland hat in den Jahren 2008 bis 2011 um insgesamt 2,5 Prozent zugenommen. Das entspricht rein rechnerisch einem täglichen Anstieg von 81 Hektar oder etwa 116 Fußballfeldern. Der Flächenverbrauch hat sich damit gegenüber dem letzten Berechnungszeitraum geringfügig verlangsamt. Ziel der Bundesregierung ist es, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2020 auf durchschnittlich 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Zum Erhebungsstichtag am 31. Dezember 2011 beanspruchte die Siedlungsund Verkehrsfläche 13,4 Prozent der Bodenfläche in Deutschland. Die Landwirtschaftsfläche nahm 52,3 Prozent, die Waldfläche 30,2 Prozent ein. Die restlichen Flächen entfallen auf Gewässer und sonstige Nutzungsarten. Knapp 300.000 Menschen obdachlos Rauchmelder retten Leben I n Deutschland waren im Jahr 2012 rund 284.000 Menschen ohne Wohnung. 2010 lag ihre Zahl noch bei 248.000. Für das Jahr 2016 prognostiziert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) sogar einen weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit um circa 30 Prozent auf dann 380.000 Menschen. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) der wohnungslosen Bürger sind alleinstehend, 106.000 (36 Prozent) leben mit Partner und/oder Kindern. Die Zahl der wohnungslosen Kinder und Minderjährigen schätzt die BAG W auf elf Prozent (32.000 Fälle). Drei Viertel der Wohnungslosen (189.000) sind Männer. Als Ursachen für die steigende Zahl der Wohnungslosen nennt die Bundesarbeitsgemeinschaft unter anderem ho- he Mieten, Verarmung und Fehlentscheidungen bei Hartz IV. Dazu kommt ein unzureichendes Angebot an preiswertem Wohnraum. ■ Berlin - Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes sollten alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Rauchmelder könnten Leben retten, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten anlässlich des 8. bundesweiten Tags des Rauchmelders am 13. September 2013. „Von den 400 Menschen, die jährlich bei Wohnungsbränden ums Leben kommen, sterben die meisten nicht in den Flammen, sondern bei Einatmen des giftigen Kohlenmonoxids im Rauch“, so Siebenkotten. Wo der Einbau gesetzlich noch nicht vorgeschrieben sei, sollten Mieter und Vermieter jetzt handeln und Rauchmelder freiwillig installieren. Mittlerweile gibt es in 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchmelder in neue Wohnungen. Die Nachrüstfristen für bestehende Wohnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Spätestens bis zum 31. Dezember 2017 (Bayern) müssen jedoch alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Umstrittene Brücke fertig Dresden - Die umstrittene Elbbrücke in Dresden, die Waldschlößchenbrücke,istfertig. Sie wurde Ende August nach einem Eröffnungsfest für den Verkehr freigegeben. Über den Bau der Brücke wurde lange gestritten. Massenproteste, Sitzblockaden, Anschläge auf und Besetzungen von Baugeräten sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Umwelt- und Naturschutzverbände klagten. Die Waldschlößchenbrücke steht auch für die erste Aberkennung eines Weltkulturerbetitels der UNESCO. Als die UNESCO mit der Aberkennung des Welterbetitels für das Dresdner Elbtal drohte, blieben die Befürworter stur. Die Aberkennung erfolgte im Jahr 2009. Eigene vier Wände Laut einer Umfrage von TNS Infratest, die unter anderem von den Landesbausparkassen (LBS) in Auftrag gegeben wurde, möchten die meisten Deutschen ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung verbringen. Rund zwei Drittel können sich danach vorstellen, auch im Alter in der aktuellen Wohnung zu wohnen. Bei Wohneigentümern sind es sogar 84 Prozent, die im Ruhestand in den eigenen vier Wänden leben möchten. 5/2013 MieterZeitung 23 ■ Energie Übergabe des Energiedatenmanagements durch Walter Schmidt, ista (2. v. r.), an Lukas Siebenkotten, Deutscher Mieterbund (2. v. l.), im Beisein von Staatssekretär Rainer Bomba, BMVBS (rechts), und dena-Geschäftsführer Stephan Kohler (links) Die Heizkosten fest im Griff L ässt sich Energie durch die Nutzung eines ausgeklügelten Energiedatenmanagements in Mietwohnungen sparen? Dieser Frage geht die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) gemeinsam mit der ista Deutschland GmbH, dem Deutschen Mieterbund und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem nun breit angelegten Praxistest nach. Im Rahmen des Modellvorhabens „Bewusst heizen, Kosten sparen“ sollen rund 200 Mieterhaushalte in den drei Modellregionen Essen, Berlin und München über mehrere Heizperioden das Einsparpotenzial auf Basis dieses Energiedatenmanagements ermitteln. Erste Haushalte, die das dazugehörige OnlineTool bereits getestet haben, konnten ihren Wärmeenergieverbrauch um durchschnittlich bis zu 15 Prozent senken. Der individuelle Wärme- und Warmwasserverbrauch wird in den beteiligten Haushalten über Funkzähler erfasst und digital an ista übermittelt. 24 MieterZeitung 5/2013 Die teilnehmenden Mieter erhalten über ein Webportal Zugang zu ihren Verbrauchsdaten, die klimabereinigt dargestellt und einmal pro Monat aktualisiert werden. Im Webportal können die Teilnehmer ihren aktuellen Wärmeenergieverbrauch einsehen, diesen mit dem Vormonat und Vorjahr oder auch mit dem Durchschnittsverbrauch der Wohnungen im Mietshaus vergleichen. Die Ergebnisse werden anonymisiert ausgewertet. Zugleich sollen anhand regelmäßiger Befragungen der Mieter mögliche Hemmnisse bei der Nutzung identifiziert und behoben werden. „Unser Energiedatenmanagement ist praktizierte Energiewende“, erklärte dazu Walter Schmidt von ista International bei der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Modells. „Es hilft dabei, Energie und CO2 signifikant einzusparen und überträgt dem Verbraucher die Kostenkontrolle.“ Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, ist davon überzeugt, dass „wer jederzeit überprüfen kann, wie hoch sein aktueller Verbrauch für Heizung und Warmwasser ist, auch entsprechend handelt“. Lukas Siebenkotten, Direktor beim Deutschen Mieterbund, weiß, dass „die jährliche Heizkostenabrechnung für viele Mieter eine unangenehme Überraschung bedeutet“. Moderne Dienstleistungsangebote, wie das Energiedatenmanagement, könnten Mieter bei der Steuerung ihres Energieverbrauchs unterstützen. Ob und in welchem Umfang das möglich sei, müsse nun der Praxistest ergeben. Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sieht in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch das Energiedatenmanagement einen guten Hebel, „um sowohl den Ansprüchen der Mieter als auch der Wohnungswirtschaft gerecht zu werden“. Mehr zum Thema Energiedatenmanagement finden Sie auf der Internetseite www.bewusst-heizen.de Bündnis will Energieausweis aufwerten D er vor einigen Jahren eingeführte Energieausweis konnte bis heute seine Erwartungen nicht erfüllen. Das Instrument, das Mietern, Vermietern, Hauseigentümern und Wohnungskäufern Klarheit über den energetischen Zustand des Gebäudes verschaffen sollte, spielt in der Praxis kaum eine Rolle. Die grundsätzlich unterschiedlichen Arten des Ausweises machen Vergleiche nahezu unmöglich. Ein Ende August gegründetes Bündnis Energieausweis will diesen stärken. Er soll korrekt und zuverlässig über den energetischen Zustand des Hauses informieren. Das Bündnis fordert den reinen Bedarfsausweis mit einem einheitlichen Berechnungsverfahren. Er soll Hauseigentümern und Mietern vergleichbare Ergebnisse zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes liefern und rechtlich belastbar sein. „Wir möchten einen Ausweis, der jedem auf einen Blick zeigt, wie es um die Ökostrom-Umlage steigt Die Ökostrom-Umlage wird auch im nächsten Jahr weiter steigen, vermutlich auf 6,5 Cent je Kilowattstunde. Derzeit sind es 5,28 Cent. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom steigen die Umlagekosten von derzeit 185 auf 225 Euro. Das Ökostrom-Konto steht mit 2,3 Milliarden Euro im Minus. Ausnahmen werden teurer Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rechnet für 2014 mit einem Anstieg der Industrierabatte bei der Förderung in erneuerbare Energien von knapp fünf auf dann sieben Milliarden Euro. Da die Rabatte von den übrigen Verbrauchern, unter anderem den Energieeffizienz seines Hauses bestellt ist und wo diese im Vergleich zu anderen einzuordnen ist“, sagt DMB-Direktor Lukas Siebenkotten, dessen Ver- Kurz & bündig Privathaushalten und mittelständischen Unternehmen, getragen werden, wird der Strompreis für sie weiter steigen. Strom europaweit teurer In den letzten fünf Jahren sind europaweit die Stromtarife um gut 25 Prozent gestiegen, berichtet das Vergleichsportal Toptarif. Am stärksten stiegen die Kosten für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden in Zypern (plus 468 Euro) und Spanien (plus 306 Euro). Deutschland liegt mit einem An- band dem Bündnis beigetreten ist. Die Bündnispartner denken dabei an eine Einteilung in Effizienzklassen, wie sie den Käufern von Elektrogeräten längst vertraut ist. Wichtig für den Deutschen Mieterbund ist, dass der Mieter die künftigen Wohnkosten, neben der Miete und sonstigen Nebenkosten, auch die Heizkosten, realistisch abschätzen kann. Dem Eigentümer wiederum soll der Energieausweis die energetische Bewertung von Gebäuden erleichtern und aufzeigen, inwieweit er durch die Ausschöpfung von Energiesparpotenzialen den Wert der Immobilie steigern kann. Dadurch erwarten die Bündnispartner erhebliche Impulse für die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes und damit auch einen Motor für das Vorankommen der Energiewende. 40 Prozent der Energie in Deutschland werden in den Gebäuden verbraucht. Drei Viertel des Gebäudebestandes wurden vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 gebaut. Viele davon sind nicht oder kaum energetisch saniert. Ohne energetische Sanierung bleibt die Energiewende Stückwerk. ■ stieg von 200 Euro auf Platz fünf. Die Daten gelten für das Jahr 2012. Deutsche stehen zur Energiewende Trotz der Debatte um hohe Strompreise halten 93 Prozent der Bürger den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin für „wichtig“ bis „außerordentlich wichtig“. Das geht aus der jüngsten repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag der Branchen-Initiative „Erneuerbare Energiewende“ hervor. Fast drei Viertel (73 Prozent) lehnen den von der Wirtschaft verlangten Förderstopp für neue Anlagen ab. Nahezu die Hälfte (47 Prozent) der Befragten fordert eine gerechtere Kostenverteilung. 5/2013 MieterZeitung 25 ■ Energie D ie geplante energetische Sanierung der Wohngebäude in Deutschland, in denen bis 2050 rund 80 Prozent der eingesetzten Energie eingespart werden sollen, ist nach Ansicht des Darmstädter Professors für Immobilienwirtschaft, Andreas Pfnür, eine sozialpolitische Zeitbombe. Die Kosten für die Sanierung rechnet er auf 2,1 Billionen Euro. Für ein Mehrfamilienhaus seien durchschnittlich mehr als 300.000 Euro notwendig. Die Wohnungsmietewerdeumrund140Eurosteigen. Je Quadratmeter rechnet er mit einer Kostensteigerung von 1,69 Euro, wobei die Einsparungen durch geringe Heizkosten bereits schon berücksichtigt sind. Der Fachmann glaubt, dass sich dies weder die Mieter noch der Staat leisten können. Besonders betroffen seien die sozial Schwachen. Sie würden relativ zu ihrem Einkommen die größten Lasten tragen. Haushalte mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro müssten mit Kostensteigerungen von 20 bis 25 Prozent rechnen. „Sie zahlen nach der Sanierung die Hälfte ihres Einkommens für das Wohnen“, sagte der Experte der dpa. Das sei dramatisch und breche den Sozialpakt. Sozialer Sprengstoff Die Kosten für den Staat steigen nach seinen Berechnungen ebenfalls drastisch. Derzeit zahle der Staat bereits 17 Milliarden Euro jährlich für Wohngeld und Kosten der Unterkunft. Pfnür rechnet wegen der steigenden Mieten in den sanierten Gebäuden mit Mehrausgaben in Höhe von sieben Milliarden Euro im Jahr. Die Frage sei, ob der Staat diese Mittel aufbringen könne. Die Kommu- nen hätten dafür kein Geld. Stephan Kohler, Chef der Deutschen EnergieAgentur (dena), kritisiert, dass die TU in Darmstadt die Kosten der energetischen Sanierung unrealistisch hoch einschätze. Wenngarnichtsaniertwerde,wäredasfür den Mieter die teuerste Variante, da seine Warmmiete durch die steigenden Energiepreise erheblich stärker steigen werde, als wenn sein Haus saniert würde. ■ ■ Kleinanzeigen FERIEN Büsum/Nordsee, gemütl. u. mod. FeWo f. 2 Pers. i. ruh. Lage, wenige Gehmin. z. Strand, Hafen u. Bäcker, EBK, S/W Balk, incl. 2 Fahrr. u. Gartenlieg. 3000 qm ruh. Privatgrst. Tel. 04877/960000, v. Priv., www.ferienwohnungbuesum.de Nordsee, FeWo mit Deichblick im Luftkurort Schobüll, Stadtrand Husum, ganzjährig noch Termine frei, Schiffsausflüge u. Wanderungen in ges. Nordseeluft, Tel. 04841/61005, Fax -/61806 Sylt/Hörnum, gemütl. 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Darin verpflichtet sich das Unternehmen unter anderem, dass im Fall einer vollständigen vorzeitigen Rückzahlung von öffentlichen Förderdarlehen die Frist für Belegungsrechte der Kommunen um acht Jahre und für Mietpreisbindungen um fünf Jahre über die gesetzliche Nachwirkungsfrist von acht Jahren hinaus verlängert wird. Das heißt: Mieterhöhungen auf die örtliche Vergleichsmiete wären erst ab 2026 möglich. Die Belegungsrechte der Kommunen würden bis zum Jahr 2029 fortbestehen. Ob diese einseitige Willenserklärung rechtlich bindend ist, wird von Mietrechtsexperten stark bezweifelt. ■ Anzeige NEU Keine gesetzlichen Zahlungsmittel Abbildungen nicht in Originalgröße – Ø 17 bis 25,3 mm ohnungsunternehmen, die ehemals in öffentlicher Hand waren, sorgen für immer neue Unruhe bei ihren Mietern. Mal sind es Mieterhöhungen, mal unterlassene Instandhaltungen, mal Meldungen über teure Luxussanierungen. Jetzt führen eine spektakuläre Übernahme und das vorzeitige Ablösen von Darlehen im Rahmen des sozialen Mietwohnungsbaus zu Irritationen. Die Deutsche Wohnen AG will die Berliner GSW Immobilien AG schlucken. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen am 20. August 2013, den Aktionären der GSW ein öffentliches Übernahmeangebot anzubieten. Auf dem deutschen Immobilienmarkt würde ein neuer Riese entstehen. Der neue Konzern wäre mit 148.000 Wohnungen die Nummer zwei hinter der Deutschen Annington, die über 179.000 Wohnungen verfügt. Den dritten Platz belegt die Gagfah-Gruppe mit 144.000 Einheiten. In Berlin besäße das Unternehmen dann rund 106.000 Wohnungen und nähme damit Platz eins ein. Das Bundeskartell hat der Deutschen Wohnen AG die Übernahme genehmigt. Der Wert des neuen Unternehmens wird auf 8,5 Milliarden Euro geschätzt. Der Deutsche Mieterbund zeigt sich besorgt. DMB-Direktor Lukas Siebenkotten befürchtet, „dass das ausgereizt wird, was das Gesetz hergibt“. Die Aktionäre erwarteten steigende Renditen. Die seien in der Regel nur durch steigende Mieten oder ein Zurückfahren der Instandhaltung zu erzielen. Erst im August wurde bekannt, dass die Süddeutsche Wohnen GmbH (Südewo), eine Patrizia-Tochter, ein halbes Jahr nach dem umstrittenen Kauf von gut 21.000 Wohnungen der Landesbank Baden-Württemberg für rund 1.700 der insgesamt 7.500 Sozialwohnungen die öffentlichen Baudarlehen vorzeitig getilgt hat. Dadurch laufen in diesen Wohnungen die Belegungs- und Mietbindungen nach acht Jahren aus. 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Bitte ausfüllen Versandhandel GmbH und abschicken an: Deutsche Ausgabestelle · 38526 Meine BTN Eil-Bestellung: MK 1054241 Herr Frau Name, Vorname (Bitte in Blockschrift) Straße, Nr. PLZ Ort / Telefon für eventuelle Rückfragen 05304/906035 05304/906033 [email protected] 5/2013 MieterZeitung 27 ■ Leser fragen Geburtstagsfeier Waltraud M., Beckingen: Stimmt es, dass ich meine Geburtstagsgäste um 22.00UhrnachHauseschickenmuss,oder muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis bitten, länger feiern zu dürfen? Pfeilschifter: Nein. Sie dürfen selbstverständlich in Ihrer Wohnung Ihren Geburtstag feiern. Sie brauchen keine Erlaubnis des Vermieters. Allerdings ist auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten. Ab 22.00 Uhr sollte sich das Fest in einem solchen Rahmen bewegen, der die Nachbarn nicht in ihrer Nachtruhe stört. Hausfriedensbruch Thomas E., Potsdam: Darf mein Vermieter einfach so in meine Wohnung, um Arbeiten an der Kabelbuchse zu erledigen? Pfeilschifter: Nein. Der Vermieter darf Ihre Wohnung gegen Ihren Willen nicht betreten, außer zur Gefahrenabwehr. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung mit einem Zweitschlüssel,istdiesHausfriedensbruchundberechtigt den Mieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung. Durchlauferhitzer Christina S., Meppen: Der Durchlauferhitzer in meiner Wohnung ist defekt. Mein Vermieter meint, es ist meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass er funktioniert. Stimmt das? Pfeilschifter: Nein. Gehört der Durchlauferhitzer zur gemieteten Wohnung, ist esdieAufgabedesVermietersdafürzusorgen, dass er funktionstüchtig ist. Allerdings kann der Vermieter die Kosten für Auf dieser Seite beantworten MietrechtsExperten des Deutschen Mieterbundes Ihre Fragen. Dieses Mal Jürgen Pfeilschifter Der Expertenrat die Reinigung und Wartung bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Kündigung Daniel Z., Freiburg: Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Nun hat mir mein Vermieter gekündigt. In seinem Kündigungsschreiben finde ich jedoch keinen Kündigungsgrund. Ich dachte, jede Vermieterkündigung benötigt einen Grund? Pfeilschifter: Nein. Der Vermieter von Wohnungen in einem Studentenwohnheim kann auch kündigen, ohne einen Kündigungsgrund anzugeben. Für Wohnungen in Studentenwohnheimen gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht, so dass der Vermieter keinen Kündigungsgrund braucht. Der Mieter kann aber in Härtefällen, wenn zum Beispiel das Examen kurz bevorsteht, der Kündigung widersprechen. ■ MZ-TIPP: Bleirohre A b dem 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Statt bisher 25 Mikrogramm sind dann nur noch zehn Mikrogramm Blei pro Liter erlaubt, das heißt 0,01 Milligramm. Werden noch Bleirohre als Trinkwasserleitungen im Haus benutzt, kann dieser Grenzwert kaum eingehalten werden. Mieter sollten ihren Vermieter deshalb auffordern, die Bleibelastung zu überprüfen und zu erklären, dass die neuen Grenzwerte tatsächlich beachtet 28 MieterZeitung 5/2013 werden. Unternimmt der Vermieter nichts, kann der Mieter sein Trinkwasser selbst überprüfen lassen, zum Beispiel durch städtische Gesundheitsämter oder Wasserversorger. Der örtliche Mieterverein hilft hier weiter. Bleileitungen kann es noch in Gebäuden geben, die vor 1973 gebaut wurden. Bei deutlich überhöhten Bleikonzentrationen im Trinkwasser muss der Vermieter die Hausinstallation austauschen. Bis dahin ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. ■ MZ: Gilt der gesetzliche Kündigungsschutz auch, wenn Vermieter und Mieter zusammen in einem Haus wohnen? Ropertz: Ja, in Mehrfamilienhäusern gilt der volle Kündigungsschutz. Anders aber, wenn Mieter und Vermieter zum Beispiel in einem Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung „unter einem Dach“, also auf „Tuchfühlung“, wohnen. Der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die beiden Vertragspartner die einzigen Bewohner im Haus sind. Keine Rolle spielt es beispielsweise, ob noch zusätzliche Gewerberäume im Haus existieren. MZ: Was bedeutet Sonderkündigungsrecht? Ropertz: Der Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, ohne dass einer der im Gesetz aufgeführten Kündigungsgründe vorliegen muss. Also auch dann, wenn die Nachgefragt bei Ulrich Ropertz Sonderkündigungsrecht Mieter immer pünktlich die Miete zahlen und auch kein Eigenbedarf vorliegt. Bei der Kündigung muss der Vermieter dann aber eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist einhalten, also in den ersten fünf Jahren der Mietzeit sechs statt drei Monate. MZ: Kann sich der Mieter gar nicht gegen solche grundlosen Kündigungen wehren? Ropertz: Er kann der Kündigung widersprechen und sich auf Härtegründe berufen (Sozialklausel). Notfalls muss dann ein Gericht entscheiden, ob die Härtegründe des Mieters schwerer wiegen als das Vermieterinteresse. Liegen auf Seiten des Mieters konkrete Härtegründe vor und hat der Vermieter ohne weitere Begründung oder nur mit fadenscheinigen Gründen gekündigt, wird die Abwägung des Gerichts zugunsten des Mieters ausfallen. Leute, Leute ■ Harsche Worte ■ Die katholische Bischofskonferenz hat die Bundesregierung aufgefordert, die Kommunen finanziell besser auszustatten. Prälat Karl Jüsten, der Vertreter der Bischofskonferenz bei der Bundesregierung, sieht vor allem Kindergärten und Jugendeinrichtungen durch die leeren Kassen der Kommunen bedroht. So spüre die Caritas zum Beispiel, dass sich die Kommunen aus vielen sozialen Aufgabenbereichen zurückzögen. ■ Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will den Energieverbrauch seiner Behörde durch unkonventionelle Maßnahmen senken. So sollen die Mitarbeiter öfter die Treppe statt den Aufzug benutzen, die Heizungstemperatur auf 21 Grad Celsius gesetzt und die Boiler für das warme Wasser in den Toiletten abgeschaltet werden. Andere baden-württembergische Ministerien wollen die Maßnahmen nicht übernehmen. ■ Während immer mehr Berliner über das steigende Mietenniveau in Deutschlands Hauptstadt stöhnen, kommt Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) bei der Präsentation des neuen Berliner Mietspiegels zu einem anderen Ergebnis. „Wir sind auf dem Niveau von Städten wie Essen, Leverkusen, Greifswald oder Bielefeld.“ Das sind nicht gerade die Städte, die für ihre hohen Mieten bekannt sind. Dennoch gibt es für Michael Müller keinen Grund zur Entwarnung. Berlin wachse, dadurch würden Wohnungen begehrter und knapper und die Mietpreise stiegen. ■Vor dem Hintergrund seiner persönlichen Geschichte warnte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke (FDP/Foto), eindringlich vor sozialistischen Elementen, wie sie die von CDU, SPD und Grünen gleichermaßen geforderte Deckelung von Wiedervermietungsmieten darstelle. „Ruinen schaffen ohne Waffen“, nannte er auf dem Deutschen Immobilientag 2013 die von der großen Mehrheit der Mieter geforderte Mietpreisbremse. Staatlich festgesetzte Mietpreise hätten dazu geführt, dass der Wohnungsbestand der DDR verfallen sei. ■Der ehemalige Landesvorsitzende von Haus & Grund Hessen,Günther Belz, macht ebenfalls keinen Hehl daraus, dass er gegen die Mietpreisbremse ist. „Es gibt kein Grundrecht auf eine billige Wohnung im Zentrum der Großstädte“, sagte er kürzlich. Auch im sozialen Wohnungsbau sieht der Lobbyist keinen Ausweg. Wenn das Wohnen in Frankfurt für Berufsgruppen wie Polizisten, Kindergärtnerinnen oder Krankenpfleger nicht mehr erschwinglich sei, müsse der Arbeitgeber genug zahlen. Menschen Blickpunkt im ■Die Stromrebellin Ursula Sladek (Foto) erhielt jetzt den Deutschen Umweltpreis. Die 67-Jährige ist Gründerin und Vorstandsvorsitzende der Netzkauf Elektrizitätswerke Schönau (Schwarzwald), des ersten Ökostromanbieters Deutschlands. Das Preisgeld (500.000 Euro) teilt sie sich mit der Ökodämmmatten-Herstellerin Carmen Hock-Heyl. ■Zwei Monate nach dem Rückzug von Vorstandschef Bernd Kottmann berief der Aufsichtsrat der Berliner Immobiliengesellschaft GSW eine neue Führung. Fortan sollen die beiden Vorstandsmitglieder Jörg Schwagenscheidt und Andreas Segal das Unternehmen gleichberechtigt als Co-Vor- standssprecher leiten. Die GSW ist mit rund 60.000 Wohnungen eine der größten Berliner Immobiliengesellschaften. Im Jahr 2012 wurde das ehemalige landeseigene Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. ■ Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und seine von ihm getrennt lebende Ehefrau Bettina haben ihr Haus in Großburgwedel bei Hannover verkauft und dabei über 200.000 Euro Gewinn gemacht, berichtet stern.de. Während seiner Amtszeit als Bundespräsident war das Haus sicherheitstechnisch für eine hohe sechsstellige Summe umgebaut worden. Der Privatkredit einer befreundeten Unternehmergattin für den Hauskauf war der Anfang vom politischen Ende Christian Wulffs. Ab dem 1. November muss er sich nun vor dem Landgericht Hannover wegen Vorteilsnahme in seiner Amtszeit als niedersächsischer Regierungschef verantworten. ■ 5/2013 MieterZeitung 29 ■ Starke Stücke Nicht nur ein Kunstprojekt: Um in einer anderen Wohnung übernachten zu können, musste man das eigene Zuhause zur Verfügung stellen ■ Köln - Im Spätsommer dieses Jahres hatte in Köln ein ganz besonderes Hotel für kurze Zeit geöffnet. Im Stavenhof 5 bis 7 wurde eine Rezeption mit Bar und Lobby für mehrere Tage eingerichtet. Die Hotelzimmer waren die Wohnungen der Gäste und über die ganze Stadt verteilt. Tagtäglich trafen sich von 9.00 bis 24.00 Uhr dort Kölnerinnen und Kölner, gaben ihren eigenen Wohnungsschlüssel ab und erhielten im Gegenzug einen Schlüssel für eine andere Wohnung in Köln. Das besondere Hotel Eva machte zwei Nächte bei der Aktion mit. Sie fand das alles „total irre und zum Abschalten“. Dadurch, dass man nicht von seinen Sachen umgeben sei, fühle man sich wie im Urlaub. Anika schreibt, dass in dem Viertel, in ■ Eigentümer haftet für Treppe Der Eigentümer eines Hauses haftet, wenn eine Treppenstufe bricht und sich andere auf der Treppe dadurch verletzen. Dabei spielt es nach Auffassung der Richter keine Rolle, ob der Benutzer der Treppe übergewichtig ist oder nicht (Oberlandesgericht Hamm, Az: I-6 U 16/12). Beim Benutzen der Dachbodentreppe brach eine Stufe der Treppe ein. Der Mieter stürzte und verletzte sich. Die Haus- 30 MieterZeitung 5/2013 dem ihr Hotelzimmer lag, ihr erster Freund gewohnt habe. Seitdem sei sie nicht mehr da gewesen. Der Weg sei das Ziel, schreibt Daniel, der drei Nächte „im Hotel” verbrachte. Er sei auf der Suche. Wie offensichtlich die Besitzer seines Hotelzimmers auch. Veranstaltet wurde die Aktion, die unter dem Motto lief „Hotel Köln – eine Stadt besucht sich selbst“, vom Verein Drama Köln und der noroomgallery. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.das-hotel-koeln.de eigentümerin wollte sich der Haftung entziehen, indem sie unter anderem angab, dass der Benutzer der Treppe mit knapp 115 Kilogramm übergewichtig sei. Außerdem hätten die Treppenstufen keine sichtbaren Beschädigungen aufgewiesen, so dass sie keine besonderen Kontrollpflichten habe einhalten müssen. Die Hauseigentümerin muss nun 1.240,51 Euro plus ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro an den Mieter zahlen, urteilte das Gericht. Rä t se l ec ke Staat in Nordwestafrika Liliengewächs, Heilpflanze Schiffsjunge (seemänn.) elektr. Kleinauto Stadtteil von London Benzinbestandteil kleiner, tragbarer Computer (engl.) 8 Staat in Nordafrika Ausruf des Unwillens 1 5 ■ Schadensersatz für Skulptur Nürnberg - Sein eigenmächtiges Verhalten wurde nun für einen Vermieter teuer. Weil die Miete für seine Garage ausblieb, räumte er sie leer. Eine darin lagernde Pferdeskulptur ließ er zersägen und auf den Müll werfen. Der Besitzer der Skulptur klagte. In letzter Instanz urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg nach einem langjährigen skurrilen Prozess, dass der Vermieter an den Künstler Babis Panagiotidis 23.300 Euro Schadensersatz plus Zinsen zahlen muss. Das sei das Kunstwerk „Hedon is (my) Trojaner“ wert gewesen, das der Künstler aus Kunstharz, 18.000 Computertasten und Kabeln zu einer lebensgroßen Skulptur zusammensetzte und in der Garage, die sein Freund gemietet hatte, lagerte. In erster Instanz hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Künstler 73.500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Es legte bei derBerechnungdieMaterialkostenundneunMonateArbeitszeit zugrunde. Dagegen schätzte der Gutachter, den das Oberlandesgericht zu Rate gezogen hatte, den Wert auf höchsten 20.000 Euro. Der Künstler sei vor dem Prozess schließlich eher unbekannt gewesen. ■ Höhenlage, Stufe Klebstoff griechischer Göttervater Psyche 3 Strom in Ostsibirien 2 Prophetin persönl. Fürwort, 3. Person Singular israelitischer König (A. T.) Abk.: Stunde Schrei Polargewässer engl.: Netzaufschlag (Tennis) letzter Teil e. Wettkampfes 1 handwarm 7 6 4 2 3 4 ® s0811.5-93 5 6 7 8 Gewinnen Sie einen von zehn Bestecksätzen (60-teilig) Schreiben Sie das Lösungswort auf eine Postkarte und senden diese bis spätestens 5. November 2013 an: Redaktion MieterZeitung Postfach 02 10 41 – 10121 Berlin Gehen mehr richtige Lösungen ein, als Preise ausgesetzt sind, muss das Los entscheiden. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. ■ Mit gemietet? Berlin - Weil ein Mieter in Berlin die Balustrade des Balkons mit nutzt und dort Pflanzkästen aufstellte, hat er jetzt Streit mit seinem Vermieter. Der forderte ihn auf, die Balustrade spätestens bis zum 17. September 2013 freizuräumen. Die Balustrade gehöre nicht zur angemieteten Fläche der Wohnung. Ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft richtig ist, darf bezweifelt werden. Der Ton im Schreiben lässt aber keinen Zweifel an der negativen Grundeinstellung des Vermieters zu seinen Mietern aufkommen. ■ Das richtige Lösungswort des August-Preisrätsels war: OBSTBAUM Je eine Wetterstation haben gewonnen: Jutta Schulz, Kleinhelmsdorf; Christa Beyer, Rostock; Johanna Winkler, Marschacht; Werner Reich, Kalletal; Karl-Heinz Grimmel, Leichlingen; Karin Görres, Köln; Kathrin Hauser, Oftersheim; Joachim Schuster, Königsbach; Ursula Fix, Kempten; Karl-Heinz Schmidt, Erfurt. 5/2013 MieterZeitung 31 Jubiläumsaktion Die Original Englischen Wachsjacken Strapazierfähiger, weicher Cordkragen – klassisch in der Form, angenehm auf der Haut grün navy Made in England Preisvorteil – 74% gegenüber UVP* statt 199,00 UVP* Personal Shop Preis : Reißverschlussverdeckende Windschutzleiste Topqualität bei Schnitt und Material Eine gute Wachsjacke erkennt man am typischen Schnitt und an der Beschaffenheit des Materials. 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Angebote gelten nur in Deutschland und solange Vorrat reicht. u zusenden an: Personal Shop Handels-GmbH Bahnhofstraße 500 82467 Garmisch-Partenkirchen * Stattpreise beziehen sich auf Hersteller-Listenpreise oder unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) Jubiläumsaktion Die Original Englischen Wachsjacken navy Strapazierfähiger, weicher Cordkragen – klassisch in der Form, angenehm auf der Haut grün Made in England Preisvorteil – 74% gegenüber UVP* statt 199,00 UVP* Personal Shop Preis Reißverschlussverdeckende Windschutzleiste : Zwei Taschen an der Front, mit jeweils 2 Druckknöpfen zu schließen Größen S M Topqualität Unsere Wachsjacken sind gerade und lang geschnitten, denn sie sollten bei feuchtem Wetter vor Nässe schützen und Wärme spenden. Das Obermaterial der Jacke wird mit einem speziellen Verfahren mit Wachsen imprägniert und behält seinen typischen Griff. 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