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Ausgabe 2 | 2015 67. Jahrgang D 14667 SAVE THE DATE 14. September 2015 Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin ZUKUNFTSORIENTIERT!? Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen? Besuchen Sie die GEMEINSAME AUSBILDUNGSTAGUNG von BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und informieren Sie sich über die Vernetzung von Dienstleistung und Technik für die Ausbildung der Sicherheitswirtschaft. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor! BDSW: Partner für Ausbildung Who is Who der Ausbildung S. 12 Weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie beim BDSW Bad Homburg Frau Tanja Staubach · Tel. +49 6172 948052 · Mail: [email protected] Jahresmitgliederversammlung Wir freuen uns, Sie am 14. September 2015 in Berlin begrüßen zu können! 5th European Summit in Berlin S. 26 des BDSW in München www.arbeitgeber.de www.bdsw.de DSD 2 | 2015 ESTA Business conference Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg S. 16 S. 32 BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGE! Robustestes Wächterkontrollsystem Robust reundlich zeit Benutzer f ahren Lauf J + 5 1 it Batterie m den Kein Aufla tie aran 5 Jahre G SAVE THE DATE 10. 23. – 24. September 2015 im Radisson Blu Hotel, Frankfurt TECHNIKTAGUNG FACHAUSSCHUSS TECHNIK BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT Die Deutsche Telekom hat den Vollzug der kompletten IP-Migration bis 2018 angekündigt. Wie sie dabei verfahren wird, erfahren Sie aus erster Hand. Welche Angebote an Sicherheitsdienstleister gemacht werden, was die Errichter und die Leitstellen bei der Umstellung zu sicherer IP-Übertragung beachten müssen, wird das Hauptthema der diesjährigen Techniktagung. IP und Internet sind aber auch Einfallstore für gefährliche Angriffe auf die IT der Leitstelle. Wie kann der Leitstellenbetreiber seine Systeme sicher gestalten und betreiben? Dazu wird uns das IT-SicherheitsTeam von Fraunhofer IOSB interessante Hinweise geben. Oder der Aufbau breitbandiger LTE-Anbindungen an die Leitstelle. Wie ist mit solcher Technik die neue DIN EN 50136-1:2012 zu erfüllen? Professionelle Antworten gibt es auf der diesjährigen Techniktagung in Frankfurt. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor! Wir freuen uns, Sie am 23. – 24. September 2015 in Frankfurt begrüßen zu können! Deutschlands bevorzugtes und empfohlenes Wächterkontrollsystem ■ Robust ■ Zuverlässig ■ Benutzerfreundlich ■ Kontrollgangsnachweis ■ Fehlerprotokolle ■ Ereigniserfassung ■ Keine Hosting-Kosten ■ Datenfernübertragung ■ Automatische Berichterstattung Weitere Infos erhalten Sie von der Veranstaltungsassistentin Nicole Ernst unter Tel. +49 6172 948065 oder E-Mail [email protected] PARTNER FÜR SICHERHEITSTECHNIK www.guard1.de | [email protected] | 069 22 22 20 329 2 | 2015 Weichenstellung AUF DER 48. JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG DES BDSW am 21. Mai in München haben wir zwei wichtige Entscheidungen getroffen. Diese werden die Verbandsarbeit in den nächsten Jahren nachhaltig beeinflussen. Die beiden Entscheidungen spiegeln auch die beiden Medaillen der Verbandsarbeit wider: Wir sind Wirtschaft- und Arbeitgeberverband. Spionagetätigkeiten und Konkurrenzausspähung führen zu Schäden für die deutsche Wirtschaft in Höhe von bis zu 50 Mrd. Euro pro Jahr. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, habe ich eine Absichtserklärung unterzeichnet, mit der der Wirtschaftsschutz in Deutschland gestärkt werden soll. Wir wollen gemeinsam einen stärkeren Beitrag zum Know-how-Schutz in den Unternehmen leisten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KNU) verfügen nicht über die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage. Unsere Mitgliedsunter nehmen wiederum betreuen eine Vielzahl dieser KMU mit der „traditionellen“ Sicherheitsdienstleistung. Auf der Grundlage unseres Positionspapiers aus dem Jahre 2012 habe ich in den letzten Jahren den Kontakt zu allen relevanten Bundesicherheitsbehörden intensiviert. Der BDSW hat einen Arbeitskreis Wirtschaftsschutz eingerichtet, der unsere Kompetenz erweitert hat. Ich bin mir sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen das Angebot annehmen werden. Damit kann die Dienstleistungspalette erweitert und deutlich verbessert w erden. Dazu benötigen wir die umfassende Kompetenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Gemeinsam werden wir zielgruppengerechte Sensibilisierungs- und Informationsangebote entwickeln und gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktivitäten begleiten. Diese Kooperation ist auch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der „Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie“, die noch in diesem Jahr vorgestellt wird. Die zweite wichtige Weichenstellung der Mitgliederversammlung war die Gründung eines Fachverbandes Aviation im BDSW. Dieser Fachverband trägt der immer größer werdenden Bedeutung der Sicherheits aufgaben an deutschen Verkehrsflughäfen Rechnung. Rund 17.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und Mit arbeiter sind tagtäglich damit beschäftigt, einen wichtigen Beitrag zur Luftsicherheit zu leisten. Dazu gehören die Personen-und Gepäckkontrollen im Auftrag der Bundespolizei, aber auch die Schutz- und Sicherheitsaufgaben für die Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften. Dieses Tätigkeitsfeld ist auf Grund der rechtlichen Grundlagen nicht mit den anderen Aufgaben unserer Mitgliedsunternehmen zu vergleichen. Mit der Gründung dieses Fachverbandes wollen wir die Interessen dieses Marktsegmentes bündeln. Dazu gehören die Intensivierung der Öffentlichkeits- und auch der Lobbyarbeit. Vor allem die Polizeigewerkschaften nutzen jede sich bietende Gelegenheit, die Fremdvergabe der Kontrollaufgaben an den Verkehrsflughäfen mit unsachlichen Argumenten zu kritisieren. Tatsache ist, dass diese Tätigkeit auf Grund der heftigen Streikmaßnahmen in den vergangenen Jahren zu den höchstbezahltesten Tätigkeiten in der privaten Sicherheitswirtschaft gehört. Die tarifpolitischen Herausforderungen im Bereich der Luftsicherheit lassen sich nur durch zentrale Tarifverhandlungen auf Bundesebene lösen. Wir haben mit dem Abschluss eines bundesweiten Mantel tarifvertrages vor eineinhalb Jahren die Arbeitsbedingungen harmonisiert. Nun ist auch die Gewerkschaft gefordert, den zweiten Schritt zu gehen und die Partikularinteressen der Landesbezirke hinten anzustellen. Wir werden grundsätzlich an der bewährten Struktur des BDSW festhalten und die überwiegende Tarif arbeit in den 16 Bundesländern weiter dezentral gestalten. Mit 70 Tarifverträgen und 400 Lohngruppen sind wir aber auch der einzige Verband in dieser Größenordnung, der ein derartig kompliziertes Tarifgeflecht zu verantworten hat. Wir müssen unsere Tarifstrukturen bereinigen und vereinfachen. Die Gründung dieses Fachverbandes ist der erste wichtige Schritt dazu! Ihr Gregor Lehnert, Präsident des BDSW EDITORIAL 1 2 | 2015 Inhalt Editorial1 Europa26 Gregor Lehnert: Weichenstellung Peter Niggl: „Ein schlagkräftiges Sprachrohr der europäischen Sicherheitsdienstleister…“ – 5th European Summit 26 1 Co-Editorial3 Gabriele Biesing: Die Zukunft in die eigenen Hände nehmen 3 Ausbildung5 Ass. jur. Martin Hildebrandt: Evaluation der Servicekraft für Schutz und Sicherheit BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen Who is Who der Ausbildung in Deutschland 5 9 10 12 32 RA Alexander Nette: Mindestlohn nach TVgG NRW nicht bei Leistungserbringung in anderem Mitgliedsstaat der EU Arbeit und Soziales RAin Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze Bericht aus Berlin Dr. Berthold Stoppelkamp: Partner zur Gefahrenabwehr 34 36 36 39 39 ASD GmbH Akademie für Sicherheit und liegenschaftsnahe Dienstleistungen 13 FM Company Education Academy GmbH & Co. KG 13 Namen und Nachrichten ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH 14 Termine50 SECURITAS Akademie GmbH 14 KÖTTER Akademie der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen15 WISAG Sicherheit & Service Trainings GmbH 15 BDSW-Jahresmitgliederversammlung16 Britta Kalscheuer: 48. Jahresmitgliederversammlung des BDSW in München Wirtschaft und Politik 2 Silke Wollmann: ESTA Business conference 2015 32 Vergaberecht34 Dirk Faßbender: „Die Sicherheitsfachschulen müssen noch stärker in den Fokus“ 8 KÖTTER Akademie baut Präsenz in Norddeutschland aus Geld und Wert Sicherheit von A-Z Das Letzte Dr. Harald Olschok: Regulierung und Zertifizierung 20 20 Marcus Heide: Humanitäres Denken ist die beste Motivation 22 BDSW: „Kein ausreichender Schutz für 400.000 Flüchtlinge ohne private Sicherheitsdienste“ 23 44 51 Impressum55 16 Interview mit BDSW-Präsident Gregor Lehnert: „Mehr Reglementierung für mehr Qualität“ INHALT Büchermarkt42 Bitte beachten Sie unsere Beilage „Info Wirtschaftsschutz“. 56 56 2 | 2015 Die Zukunft in die eigenen Hände nehmen Von Gabriele Biesing ... MÜSSEN NICHT NUR JUNGE MENSCHEN, wenn sie vor der Wahl bzw. Entscheidung für eine Ausbildung stehen. Die ständige Erweiterung und Aktualisierung des Wissens und der Kompetenzen ist für einen jeden Voraussetzung, um an künftigen Entwicklungen der Gesellschaft erfolgreich teilhaben zu können. Dies gilt umso mehr in Zeiten des permanenten, beschleunigten Strukturwandels von Wirtschaft und Gesellschaft sowie der rasanten Entwicklung der neuen Informationstechnologien. Kaum einer bezweifelt noch die zunehmende Bedeutung des Einsatzes moderner Sicherheitstechnik. Dem müssen sich die Unternehmen und die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft gemeinsam mit zuverlässigen Partnern aus dem Bereich der Weiterbildung stellen und die Personalentwicklung zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Unternehmens strategie machen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Zukunftsorientierung. Bedarfsorientierte Weiterbildung und Mitarbeiterbindung erfordert rechtzeitige Investition in (Weiter-)Bildung. Ein weiterer Parameter ist der wachsende (Fach-)Kräftemangel, der auch vor der Sicherheitswirtschaft nicht Halt macht. Zunehmend ist es Arbeitnehmern bei der Entscheidung für einen Arbeitsplatz wichtig, dass der neue Arbeitgeber ihnen entsprechende Möglichkeiten zur Weiterentwicklung bietet. Personal entwicklung ist also kein Selbstzweck, sondern neben den strategischen Zielen ein wichtiges Mittel für die Mitarbeitergewinnung in Zeiten des demographischen Wandels und für eine stabile Mitarbeiterbindung. Dass ein Bestandteil der Personalentwicklung die Schaffung bzw. Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten ist, um Führungskräfte zu qualifizieren oder das Engagement von Beschäftigten zu fördern, ist unbestritten. Sowohl für die Beschäftigten selbst als auch die Arbeitgeber stellt sich daher die Frage: Wie kann Weiterbildung und lebenslanges Lernen ermöglicht und finanziert werden? Denn Weiter bildung kann nicht kostenfrei sein, sondern bedeutet bestenfalls eine KoFinanzierung. Mit dem Jahr 2014 ist das ESF Programm „weiter bilden“ ausgelaufen, das beispielsweise durch das Projekt PegASUS zwei Jahre lang geförderte Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft ermöglichte. Es wurde sehr gut angenommen und hat vielen Beschäftigten von Verbandsunternehmen und auch Bildungsträgern die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben. Das neue ESF-Programm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ hat eine Laufzeit bis 2020. Bei ihm steht das lebenslange Lernen als ein zentrales Instrument, den Herausforderungen des demographischen und technologischen Wandels zu begegnen, im Vordergrund. Es bleibt zu hoffen, dass noch rechtzeitig eine neue Sozialpartnervereinbarung zustande kommt. Welche Auswirkungen darüber hinaus der Plan der Bundes arbeits ministerin, 43.000 Lang zeit arbeits losen zu helfen, und dessen Finanzierung hat, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Herausforderungen für die Unternehmen und die Bildungsträger in der Sicherheitswirtschaft weiter steigen. GABRIELE BIESING ist Vorsitzende des Fachausschusses Ausbildung im BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Die vom BDSW-zertifizierten Sicherheitsfachschulen können vor allem Partner der fachlichen Qualifizierung sein, die sich in der Ausbildungspyramide widerspiegelt. Die Expertise der Anbieter und der eingesetzten Dozenten wird regelmäßig in Audits überprüft. Mit der für 2015 geplanten erstmaligen Schulung der Auditoren wird ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Qualitätssicherung getan. CO-EDITORIAL 3 2 | 2015 Fachbezogene Studiengänge mit Abschluss als Sicherheitsfachwirt, Sicherheitsmanager, Bachelor of Arts etc. Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) Servicekraft für Schutz und Sicherheit Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) (ca. 200-240 Stunden) (2 Jahre) Unterrichtungsverfahren (IHK) nach §34a GewO (40 Stunden) Berufsausbildung Seiteneinsteiger IHK-Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit (ca. 800-900 Stunden) Fortbildung Betriebswirt IHK; Technischer Betriebswirt IHK; Betriebswirt VWA/FH Sachkundeprüfung (IHK) nach §34a GewO gesetzliche Voraussetzungen für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe Aus- und Weiterbildung dürfen sich jedoch nicht mehr in Fachlichkeit erschöpfen. Vielmehr müssen verstärkt auch Sozial-, Methoden- und interkulturelle Kompetenzen vermitteln werden. Die Bedeutung interkultureller Kompetenzen sowie der Deeskalation steht durch die Anforderungen der Tätigkeit von Sicherheitsunternehmen im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen aktuell im Fokus. Demographische Entwicklung und Fachkräftemangel versus Ausbildung Die Frage nach Qualität und Zukunftsfähigkeit stellt sich aber nicht nur im Bereich der Weiterbildung, sondern auch der beruflichen Erstausbildung. Die beiden Ausbildungsberufe Fachkraft und Servicekraft stehen aktuell auf dem Prüfstand: Als 2008 die Servicekraft für Schutz und Sicherheit nach intensiver und kritischer Diskussion startete und die 3-jährige Berufsausbildung neu geordnet wurde, stand bereits fest, dass eine Evaluierung insbesondere der 2-jährigen Servicekraft erfolgen würde. Die Auszubildendenzahlen haben sich in dem 2-jährigen Ausbildungsberuf nicht so entwickelt, wie ursprünglich erwartet. In beidenAusbildungsberufen ist auch die Quote derer, die die Ausbildung abbrechen, höher als bei vielen anderen Berufen. Die Gründe, denen sich die Ausbildungstagungen des BDSW in den vergangenen Jahren widmeten, sind vielfältig. Nun ist es soweit. Die Befragung läuft und durch sie soll / sollen vor allem • der bundesweite Bedarf für den Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit in der Praxis ermittelt werden, • die für den Einsatz in den Betrieben erforderlichen Kompetenzen identifiziert werden, • geklärt werden, ob die Absolventen auf die betriebliche Realität angemessen vorbereitet werden und ob sie nach dieser Ausbildung in den Arbeitsmarkt angemessen einmünden (können), 4 CO-EDITORIAL • Schlüsse gezogen werden für eine ggf. notwendige Neu- bzw. Umgestaltung des Berufes sowie • erforderlichenfalls die Neuausrichtung der bestehenden Berufe im Bereich Schutz und Sicherheit vor dem Hintergrund sich wandelnder Servicekonzepte und Aufgaben ins Auge gefasst werden. Für viele ist unverständlich, dass etwas geändert werden soll, da die Sicherheitswirtschaft doch „gerade erst begonnen hat, auszubilden“. Umso wichtiger ist die Teilnahme an der Befragung im Rahmen der Evaluierung. Das Ergebnis der Untersuchung und die daraus abzuleitende Empfehlung an die Entscheidungsträger sind noch offen. Sicher ist jedoch, dass die Sicherheitswirtschaft qualifizierte Ausbildung braucht. Denn im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung muss sich die Sicherheitswirtschaft neuen Herausforderungen bei der Nachwuchskräftesicherung stellen. Erfahrungen und Herausforderungen zur Zukunfts orientierung bieten die Chance zu Veränderungen. Der BDSW hat die diesjährige Ausbildungstagung unter das Thema „Zukunftsorientiert!? Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen?“ gestellt. Die Frage stellt sich nicht erst seit den Impulsen, die von den Vorträgen bei dem 5. European Summit im April in Berlin ausgegangen sind. Aus diesem Grund können wir die Evaluierung der Ausbildungs berufe auch als Chance begreifen. Denn es wird inhaltlich auch geklärt werden,inwieweit Reformbedarf bei den Berufsbildern besteht und in welche Richtung dieser Reformbedarf geht. Wenn dann eine Entscheidung getroffen wird und Veränderungen anstehen, wird es wichtig sein, dass Unternehmen, Bildungsträger und Beschäftigte in der Sicherheitswirtschaft diese annehmen und umsetzen. Denn für die Zukunft ist jeder Einzelne selbst verantwortlich. 2 | 2015 Evaluation der Servicekraft für Schutz und Sicherheit Von Ass. jur. Martin Hildebrandt NACHDEM IM JAHR 2002 DIE FACHKRAFT für Schutz und Sicherheit als erster Ausbildungsberuf im Sicherheitsgewerbe das Licht der Welt erblickte, wurde bereits 2008 mit der Schaffung des ergänzenden 2-jährigen Ausbildungsberufs Servicekraft für Schutz und Sicherheit und der Überarbeitung der Fachkraft eine erste Optimierung der Ausbildungsstruktur erarbeitet. Besonders die Einführung eines 2-jährigen Berufes war dabei nicht unumstritten. Auf Grund der erheblichen kaufmännischen Inhalte der Fachkraft hatte die Arbeitgeberseite ein hohes Interesse an der Einführung eines Berufs, der die praktische Seite der Tätigkeiten in der Sicherheitsdienstleistung in den Mittelpunkt stellt. Der Sozialpartner hatte eine andere Sicht, er hatte schon 2012 darauf gedrungen, die Ausbildung sehr umfänglich zu gestalten. Auf Grund dieser Konstellation vermerkte der Gesetzgeber bei der Einführung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit, dass nach einer vergleichsweise kurzen Zeit die Sicherheitsberufe insgesamt evaluiert werden sollten um festzustellen, ob sich die im Verordnungsverfahren angenommenen Voraussetzungen und Ergebnisse bewahrheiten würden. Zwar kann man in Bezug auf diese ASS. JUR. MARTIN HILDEBRANDT ist stellvertretender Geschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. umfassende Neuordnung der Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe auf jeden Fall von einer Erfolgsgeschichte für die Branche sprechen. Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass es bei einer derart umwälzenden Entwicklung auch zu unerfreulichen Nebengeräuschen kommt. So sind die Abbrecherzahlen noch zu AUSBILDUNGSVERTR ÄGE BERUF 2013 2014 PRÜFUNGSTEILNEHMER in 2014 2014 gesamt gesamt darunter weiblich neu abgeschlossen insgesamt darunter bestanden Fachkraft für Schutz und Sicherheit 2.115 2.071 389 961 975 697 Servicekraft für Schutz und Sicherheit 447 405 74 221 303 174 AUSBILDUNG 5 2 | 2015 Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft (bestandene Abschlussprüfungen) Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft (bestandene Abschlussprüfungen) 1000 961 895 900 800 910 913 691 737 697 176 174 2013 2014 871 743 700 600 728 755 500 400 734 715 300 627 495 200 100 230 9 0 2005 2006 2007 2008 233 219 2011 2012 140 2009 2010 Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FK) Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SK) Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) 1.400 1.257 1.200 1.128 1.223 1.268 1.229 1.165 1.182 1.000 800 879 984 988 995 960 961 933 600 1.009 400 758 1.063 734 476 200 175 195 286 273 235 273 269 221 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FK) 6 AUSBILDUNG Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SK) 2 | 2015 hoch, die Prüfungsergebnisse optimierbar und die Ausbildungsquote der Unternehmen verbesserungswürdig. Besonders die Zahlen in Bezug auf die Ausbildungsverträge für Servicekräfte für Schutz und Sicherheit liegen unter den beim damaligen Verordnungsverfahren angenommenen und prognostizierten Mengengerüsten. Die beteiligten Institutionen, auch der BDSW, waren während des Verordnungsverfahrens der Meinung, dass dieser um die kaufmännischen Elemente weitgehend erleichterte Beruf eine Ausbildung für die große Masse der Mitarbeiter werden könnte. Nach den Vorstellungen der Akteure sollte die Servicekraft zur Standardausbildung im Gewerbe werden. Die Zahlen, die nun, mittlerweile sieben Jahre nach Einführung der 2-jährigen Ausbildung, vorliegen, sprechen aber eine andere Sprache. Nur ca. gut ein Fünftel der Auszubildenden sind Servicekräfte, die anderen fast 80 Prozent sind weiterhin Fachkräfte. Auch hat die Einführung der zusätzlichen Ausbildung keineswegs eine entsprechende Steigerung bei den Azubi-Zahlen gebracht. Vielmehr fehlen die Servicekräfte bei den Zahlen der Fachkräfte. Seit September 2014 hat nun das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung damit begonnen festzustellen, ob die damaligen Erwartungen in Bezug auf die Ausbildung und vor allem die Auszubildendenzahlen erfüllt wurden und wenn nicht, aus welchem Grund. Die Weisung umfasst dabei ausdrücklich auch die Ausbildung zu Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Das BIBB bedient sich bei der Evaluation eines externen Auftragnehmers, der InterVal GmbH aus Berlin. Kristin Otto und Dr. Tim Grebe haben die Fragebögen für die Befragung der verschiedenen Akteure gemeinsam mit einer Expertengruppe, zu der auch die Vorsitzende des Fachausschusses Ausbildung des BDSW, Gabriele Biesing, gehört, entwickelt und führen für die InterVal GmbH die Befragung durch. Zu den Befragten gehören zum einen die Unternehmen aus der Sicherheitsdienstleistungsbranche, wobei es unwichtig ist, ob sie die Ausbildung durchführen oder nicht. Zum anderen werden auch Vertreter von IHKs, Verbänden, Berufsschulen und der Unternehmenssicherheit befragt. Die Ergebnisse der Evaluation werden voraussichtlich im dritten Quartal 2015 vorgelegt. Die auftraggebenden Ministerien werden dann eine Auswertung durchführen und über die Einleitung weiterer Schritte entscheiden. Die Evaluation wird auch ein wichtiges Thema bei der am 14. September in Berlin stattfindenden Ausbildungstagung des BDSW sein. Wir planen, den zuständigen Vertreter des BIBB als Referenten zu verpflichten, der die Ergebnisse des Verfahrens und mögliche Konsequenzen vorstellen kann. Qualifizierungsprojekt PegASUS II Zum 31. Dezember 2014 lief die europäische Initiative „weiter bilden“, bei der Mittel des Europäischen Sozialfonds für Qualifizierungsprojekte genutzt werden konnten, aus. Der BDSW war an zwei Projekten beteiligt, bei denen Sicherheitsmitarbeiter in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg aufgabenspezifisch geschult wurden. Anfang 2015 hat die Europäische Union die Initiative mit inhaltlich leicht veränderten Parametern neu gestartet. Unter dem Namen PegASUS II war die Beantragung eines neuen Projekts für die Sicherheitsdienstleistung geplant. Voraussetzung für eine Projektbeantragung ist der Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung. Eine solche bundesweite Vereinbarung ist dem BDSW unter anderem vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske zugesagt worden. Leider wurden bei konkreten Gesprächen über den Abschluss dieser Vereinbarung plötzlich sachfremde Tarifforderungen von der Gewerkschaft gestellt, die einen bundesweiten Abschluss unmöglich gemacht haben. Derzeit laufennoch vereinzelte Gespräche über den Abschluss regionaler Sozialpartnerverein barungen, ein bundesweites Projekt ist aber derzeit in weite Ferne gerückt. Experte für Detekteien und Bewachungsunternehmen seit 1996 Bewachungshaftpflicht nach § 34a GewO/ §6 BewachVo. (höhere Versicherungssummen möglich!) Personen-, Objektschutz, Schusswaffen, Hunde/Pferde ab 270,00 €* 2.000.000 € Personenschäden 1.000.000 € Sachschäden und Vermögensschäden Schäden durch Nutzung von Internet-Technologien 50.000 € Abhandenkommen bewachter Sachen 50.000 € Schlüsselverlust 1.000.000 € Tätigkeitsschäden (z. B.: Einbau von Überwachungsgeräten) Geschäftsführerhaftpflicht (D&O) ab 500,00 €* GF und GGF haften mit ihrem gesamten Privatvermögen! Neue Gesetze und Compliance-Vorschriften verschärfen die Haftungssituation. Rechtsschutzversicherung mit Strafrecht: *Jahresprämien zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer. Stand 01.2015 ab 299,16 €* Rund 80 Versicherungsgesellschaften im Vergleich! 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Dirk Faßbender: Die derzeit 16 ehrenamtlichen Arbeitskreis-Mitglieder gehören sämtlich BDSW-Unternehmen an. Als Teil des Fachausschusses Ausbildung liegt unsere Hauptaufgabe darin, einheitliche Standards und Richtlinien für eine qualifizierte Auditierung von Sicherheitsfachschulen auszuarbeiten. Dazu gehören insbesondere die Zertifizierungsrichtlinien, die später bei den antragstellenden Mitgliedsunternehmen durch die Auditoren kontrolliert werden. Die jeweils dreiköpfigen Teams, die aus dem Arbeitskreis heraus benannt und dem Antragsteller vorgeschlagen werden, checken dabei zunächst die formalen Voraussetzungen anhand der erforderlichen Unterlagen. Sind diese in Ordnung, werden im Anschluss die Audit-Schwerpunkte festgelegt und vor Ort geprüft. Gibt es keine Beanstandungen oder Abweichungen, steht der Empfehlung auf Zertifikats-Erteilung durch den BDSW nichts mehr im Wege. DSD: Wo liegen die aktuellen Schwerpunkte? Dirk Faßbender: Im Fokus steht die Überprüfung der bestehenden Zertifizierungs richtlinie für die Sicherheitsfachschulen. Ziel ist es, durch mögliche Neuregelungen wie z. B. Anforderungen an die Lehrkräfte eine weitere 8 AUSBILDUNG Qualitätsverbesserung bei der Zertifizierung zu erreichen und damit auch von dieser Seite die Qualität der Aus- und Weiterbildung im Sicherheitsgewerbe zusätzlich zu forcieren. Hierzu planen wir u. a. für den Herbst einen Workshop, damit neben der Zertifizierungsrichtlinie auch unsere Checklisten für die Audits überarbeitet werden können. Darüber hinaus ist die kontinuierliche Fortbildung unserer Auditoren das zweite große Thema. Auch hier müssen entsprechende Qualifi zierungskonzepte erstellt bzw. ggf. modifiziert sowie Auditoren-Trainings geplant werden. DSD: Wo sehen Sie die Herausforderungen für die Sicherheitsfachschulen? Dirk Faßbender: Den BDSW-zertifizierten Sicherheitsfachschulen kommt in der deutschen Bildungslandschaft eine besondere Bedeutung zu. Sie sorgen dafür, dass Interessenten aus Betrieben und von Kostenträgern praxisgerechte und vor allem seriöse Weiter bildungsangebote zur Verfügung stehen. Solche einheitlichen und vergleichbaren Angebote schützen potenzielle Absolventen somit vor „schwarzen Schafen“. Genau hier sehe ich auch eine wesentliche Zukunftsaufgabe des Arbeitskreises. Wir müssen noch stärker als bisher Arbeit, Angebote und Bedeutung der Sicherheitsfachschulen in den Fokus von Politik, Verbänden und Entscheidern in Unternehmen und bei Kostenträgern rücken. Gelingt uns dies, können wir einen wichtigen Beitrag zur weiteren Steigerung der Ausbildungsqualität in der Sicherheitswirtschaft leisten. DSD: Was wünschen Sie sich für Ihre künftige Tätigkeit im Arbeitskreis? Dirk Faßbender ist Leiter der bundes weit tätigen KÖTTER Akademie und seit März 2015 Sprecher des Arbeitskreises Zertifizierung von Sicherheitsfachschulen. Daneben ist der 50-Jährige in verschiedenen Gremien der beruflichen Aus- und Weiterbildung z. B. von BDSW, BDGW und IHK engagiert. Die KÖTTER Akademie gehört zur KÖTTER Unternehmensgruppe (koetter.de) und ist seit 1999 als Sicherheitsfachschule auf dem Bildungsmarkt aktiv. Jährlich nehmenüber 8.000 Teilnehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen teil. Dirk Faßbender: Der BDSW hat zur Zertifizierung von Sicherheitsfachschulen aktuell einen Expertenkreis ins Leben gerufen, der sich umfassend mit dem Zertifizierungsverfahren für Sicherheitsfachschulen befasst. Damit sich am Ende möglichst alle Mitgliedsunternehmen in den Ergebnissen wieder finden, hoffen wir auf möglichst breiten Input und vielfältige Unterstützung. DSD: Herr Faßbender, wir danken Ihnen für das Gespräch. 2 | 2015 KÖTTER Akademie baut Präsenz in Norddeutschland weiter aus IN ANWESENHEIT VON RD. 50 GÄSTEN aus Industrie und Wirtschaft sowie von Verbänden und öffentlicher Hand wurde am 5. März 2015 in Hamburg der neue Standort am „Ausschläger Billdeich“ der KÖTTER Akademie-Nord offiziell eingeweiht. Zu den Gästen zählten unter anderem Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dieter Bode, Vorstandsvorsitzender des Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) Norddeutschland sowie Friedrich P. Kötter und Bernd Jürgens, beide Geschäftsführer von KÖTTER Security, Hamburg. Dr. Harald Olschok gratulierte dem Akademie- Team um Leiter Dirk Faßbender herzlich zu dem neuen Schulungszentrum, „das durch seine hochmoderne Ausstattung sowie durchdachte Konzeption überzeugt“, so der BDSW-Hauptgeschäftsführer. „Damit unterstreicht KÖTTER erneut seine Rolle als Impulsgeber für die Aus- und Fortbildung in der Sicherheitswirtschaft.“ Die neuen Räumlichkeiten sowie die Technikausstattung (65-Zoll-Flachbildschirme, WLAN-Anbindung der Unterrichtsräume, aktuelle Technikmodelle etc.) bieten auf rd. 650 Quadratmetern ausreichend Platz für moderne Schulungskonzepte. Für die bis zu 100 Teilnehmer, die zeitgleich in der Einrichtung geschult werden können, kommen effiziente Methoden mit aktivierenden Arbeits- und Lernformen sowie Blended Learning − die Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen und virtuellem Lernen − zum Einsatz. Besonderer Wert wurde auf ein attraktives und inspirierendes Raum konzept mit großzügiger Kommunikationsund Pausenzone gelegt, das in Kooperation mit Raumgestaltern der Hansestadt entwickelt und umgesetzt wurde. „Auf diese Weise schaffen wir ein zusätzlich aktivierendes Lernumfeld für unsere Teilnehmer“, betont Faßbender. Das Angebot reicht von beruflicher Erstausbildung über Aus- und Fortbildungen, z. B. für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bis zu Schulungen für Ersthelfer. Die bundesweit tätige Akademie ist eine vom BDSW zertifizierte Sicherheitsfachschule sowie anerkannter Träger der beruflichen Aus- und Fortbildung gem. AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Darüber hinaus ist die Einrichtung anerkannter Ausbildungsbetrieb gem. BBiG (Berufsbildungsgesetz), nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz und Schulgesetz NRW anerkannte Bildungseinrichtung und Ergänzungsschule sowie durch die VdS Schadenverhütung im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft autorisierte Prüfungsstelle für Sicherheitsfachkräfte. Alle Ausbilder und Dozenten verfügen über eine methodisch-didaktische Ausbildung und spezielle fachspezifische Qualifikationen. Seit der Gründung vor mehr als 15 Jahren beläuft sich das Schulungsvolumen auf insgesamt zirka zwei Millionen Schulungsstunden. Tipps für Azubis Der BDSW hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Broschüre „Tipps für Berufsbewerber und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft“ veröffentlicht. Von der Wahl des Ausbildungsbetriebs bis zur Abschlussprüfung werden hier alle Fragen zum Thema Berufsausbildung in der Sicherheitsbranche beantwortet. „Nach der Einführung der Ausbildungsberufe Fachkraft (2002) und Servicekraft (2008) für Schutz und Sicherheit häuften sich beim BDSW die Fragen von Auszubildenden, Berufsschulen, Ausbildungs betrieben und IHKs zur Ausbildung in der Branche“, sagte Gabriele Biesing, Co-Vor sitzende des Fachausschusses Ausbildung des BDSW. „Daher haben wir uns entschlossen, den Auszubildenden etwas an die Hand zu geben, mit dem sie sich vor und während der Ausbildung zu den drängendsten Fragen informieren können.“ Die Broschüre gibt in den Kapiteln „Entscheidung für die Ausbildung und den Ausbildungsbetrieb“, „Ausbildungsvertrag“, „Rechte und Pflichten in der Ausbildung“, „Ende der Ausbildung“ und „Rat und Tat“ Auskunft zu Fragen wie „Worauf ist bei der Wahl des Ausbildungsbetriebs zu achten?“, „Welchen Urlaubsanspruch haben Sie?“ und „Wann endet die Ausbildung?“ sowie zur Anwendung der Tarifverträge des BDSW und der Höhe der Auszubildendenvergütung. Verteilt werden die „Tipps für Berufs bewerber und Auszubildende“ über die Berufs schulen, die IHKs und die Agenturen für Arbeit. „Wir wollen die Broschüre möglichst weit streuen, damit auch über die Verbandsunternehmen hinaus Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft Rat und Hilfe bei alltäglichen Fragen der Ausbildung erhalten“, sagte Gabriele Biesing abschließend. Die Broschüre finden Sie zum Download auf unserer Homepage unter www.bdsw.de. Sollten Sie die Broschüre in gedruckter Form wünschen, können Sie diese in der Geschäftsstelle des BDSW anfordern. AUSBILDUNG 9 2 | 2015 BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen Stand 1. Juni 2015 FM Company Education Academy GmbH & Co.KG Columbiadamm 10, B Aufgang 2 12101 Berlin Tel. 030 8862670-0 Fax 030 8862670-90 [email protected] Webwww.fmacademy.de (Zertifiziert bis 03.12.2015) ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Bürohaus RHIN-CENTER - Rhinstraße 137 A 10315 Berlin Tel. 030 5455483 Fax 030 5428026 [email protected] Webwww.security-isg.com www.sicherheitsfortbildung.de (Zertifiziert bis 16.09.2017) RF Service Management & Sicherheit GmbH Wohlrabedamm 34 13629 Berlin Tel. 030 3837706-0 Fax 030 3837706-19 [email protected] Webwww.rf-sicherheit.de (Zertifiziert bis 01.08.2015, Rezertifizierung läuft) Aus- und Fortbildung Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 01109 Dresden Tel. 0351 8836-0 Fax 0351 8836-250 (Zertifiziert bis 17.08.2017) 10 AUSBILDUNG Securitas Akademie GmbH Wahlerstr. 2a 40472 Düsseldorf Tel. 0211 64003-0 Fax 0211 64003-280 [email protected] Webwww.securitas.de (Zertifiziert bis 08.12.2016) IBS Institut für Bildung und Sicherheit, Inhaber Gerd Schirmer Lüneburgerstr. 3 99085 Erfurt Tel. 0361 6795452 Fax 0361 6795454 [email protected] Webwww.ibs-bildung.org (Zertifiziert bis 08.12.2016) BFS Bildungszentrum für Sicherheit und Dienstleistung GmbH Welkerhude 33 45356 Essen Tel. 0201 2200330 Fax 0201 2200331 [email protected] Webwww.bfs-essen.de (Zertifiziert bis 24.08.2017) KÖTTER Akademie der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen Am Zehnthof 66 45307 Essen Tel. 0201 2788-452 Fax 0201 2788-8387 [email protected] Webkoetter.de (Zertifiziert bis 31.07.2017) 2 | 2015 DAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 60594 Frankfurt Tel. 069 972002-0 Fax 069 1721171 [email protected] Webwww.daa.de (Zertifiziert bis 09.02.2017) ADLER Bewachungs- u. Sicherheitsservice Offizier & Pesch GmbH - Aus- und Fortbildung Friedrich-Engels-Str. 7 50937 Köln Tel. 0221 4064037 Fax 0221 4208902 [email protected] Webwww.awsz.de (Zertifiziert bis 30.04.2015, Rezertifizierung läuft) Bildungszentrum Pond Academy GmbH Gewerbepark Birkenhain 19 63579 Freigericht-Bernbach Tel. 06051 9169-0 Fax 06051 9169-555 [email protected] Webwww.pond-academy.com (Zertifiziert bis 24.08.2017) BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH Lilienthalstr. 2 85570 Markt Schwaben Tel. 08121 4750380 Fax 08121 4750299 [email protected] Webwww.bavaria-werkschutz.de (Zertifiziert bis 09.12.2017) Fachbereich Aus- und Fortbildung ARNDT-Sicherheit und Service GmbH & Co. KG Industriestr. 42 90765 Fürth Tel. 0911 99302-0 Fax 0911 99302-20 [email protected] Webwww.arndt-gruppe.de (Zertifiziert bis 09.09.2015) BFS Bildungszentrum für Service und Dienstleistungen GmbH Sapporobogen 6-8 80637 München Tel. 089 40908989 Fax 089 40908999 [email protected] Webwww.bfs-net.de (Zertifiziert bis 17.12.2016) KG PROTEKTOR GmbH & Co. Fachschule für Industrie- und Wirtschaftssicherheit Steintorwall 4 / Glockengießerwall 20095 Hamburg Tel. 040 325842-0 Fax 040 325842-20 [email protected] Webwww.fachschule-protektor.eu (Zertifiziert bis 06.01.2018) VSU Werkschutz-Bildungszentrum GmbH Hausmannstr. 6/7 30159 Hannover Tel. 0511 1632-0 Fax 0511 1632-299 (Zertifiziert bis 12.07.2014, Rezertifizierung läuft) ASS - Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 90402 Nürnberg Tel. 0911 9604884-0 Fax 0911 960400-97 [email protected] Webwww.ass-nuernberg.de (Zertifiziert bis 01.03.2018) Institut für Bildung und Sicherheit Region West Kaiserstr. 58 63065 Offenbach Tel. 069 13821872 Fax 069 13821872 [email protected] Webwww.ibs-bildung.com (Zertifiziert bis 10.12.2016) AUSBILDUNG 11 WHO IS WHO Who-is-Who der Ausbildung in Deutschland ASD GmbH Akademie für Sicherheit und liegenschaftsnahe Dienstleistungen Prüßingstr. 35 07745 Jena Securitas Akademie GmbH Wahlerstr. 2a 40472 Düsseldorf www.asd-bildung.de www.securitas.de FM Company Education Academy GmbH & Co.KG Columbiadamm 10, B Aufgang 2 12101 Berlin KÖTTER Akademie der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen Am Zehnthof 66 45307 Essen www.fmacademy.de koetter.de RNATION TE A IN L ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH ISG-Bildungszentrum Berlin Bürohaus RHIN-CENTER Rhinstraße 137 A 10315 Berlin ISG S www.security-isg.com 12 EC URIT Y WISAG Sicherheit & Service Trainings GmbH Herriotstr. 3 60528 Frankfurt www.wisag.de · UNSERE MITGLIEDER · WHO IS WHO Über die ASD Akademie für Sicherheit und liegenschaftsnahe Dienstleistungen EINE AUSBILDUNGS-PERSPEKTIVE MIT SICHERHEIT - das ist, was wir Ihnen anbieten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Interessierte, die im Bereich Sicherheit und Facility Management arbeiten möchten, zu qualifizieren und weiterzubilden. Damit dies auf dem höchstmöglichen Niveau geschieht, steht unseren Auszubildenden ein kom petentes und branchenerfahrenes AusbilderTeam zur Verfügung. Unsere Dozenten kommen aus der Praxis und teilen ihr Know-how mit den Auszubildenden. Langjährige Tätigkeiten der Dozenten in verschiedenen Sicherheitsfirmen und als Prüfer in den Industrie- und Handels kammern gewährleisten ein hohes Maß an Ausbildungsqualität. Diese Qualität ist uns auch von unabhängiger Stelle bestätigt worden. So ist ASD eine durch den TÜV Süd zertifizierte Bildungseinrichtung nach DIN ISO 9001:2008 und nach AZAV (Akkredi tie rungs- und Zulassungsverordnung– Arbeitsförderung). Sämtliche angebotenen Kurse und Ausbildungen sind förderfähig. Soldatinnen und Soldaten können im Rahmen des Soldaten versorgungsgesetzes durch die Berufsförder dienste der Bundeswehr ihre Ausbildungen bei uns absolvieren. ASD mit Sitz in Jena unterrichtet in modernen Schulungsräumen in Zentrumsnähe, die schnell und einfach zu erreichen sind. Kontakt: ASD GmbH Akademie für Sicherheit und liegenschaftsnahe Dienstleistungen Prüßingstr. 35, 07745 Jena Tel. +49 3641 53450210 Internet: www.asd-bildung.de Erfolg im Beruf. Sicherheit im Leben. Wir qualifizieren Sie. DIE FM ACADEMY MIT SITZ IN BERLIN ist seit 2012 Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und eine der achtzehn vom BDSW-zertifizierten Sicherheitsfachschulen in Deutschland. Neben der Zertifizierung AZAV im Januar 2015 wird Qualität und Kompetenz in unserem Hause groß geschrieben. Seit der Gründung im Jahr 2009 ist die FM Academy spezialisiert auf die Ausbildung in der Sicherheitswirtschaft und verfügt über erfahrene Trainer aus Polizei- und Sicherheitspraxis. Wir engagieren uns aktiv im Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung, um dem Fachkräfte mangel in Deutschland entgegenzuwirken. Durch die vielfältigen Einsatzorte in der Sicherheitswirtschaft und den stetigen Branchenwachstum mit positivem Trend arbeiten wir mit namhaften Kooperationspartnern aus dem BDSW zusammen, um die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Wir bieten folgende Kurse regelmäßig an: • Meister für Schutz und Sicherheit • Fachkraft für Schutz und Sicherheit • Servicekraft für Schutz und Sicherheit • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft • Vorbereitungskurs Sachkundeprüfung nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe · UNSERE MITGLIEDER · Weitere Qualifizierungen: • Brandschutzhelfer • Truppmann Teil 1 • Waffensachkunde gem. § 7 WaffG • Deeskalationstraining • Ausbildereignungsprüfung nach AEVO • Englisch im beruflichen Umfeld Informieren Sie sich auf www.fmacademy.de oder telefonisch unter 030 8862670-0 über Ihre individuellen Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um das Thema Bildungsgutschein, Prämiengutschein oder Meister-BAföG. 13 WHO IS WHO L RNATION TE A IN ISG S EC URIT Y DIE SICHERHEITSFACHSCHULE „ISGBILDUNGSZENTRUM BERLIN“ ist der selbstständige Ausbildungsbereich innerhalb der ISG International tätige SICHERHEITS GESELLSCHAFT mbH Berlin, einer international im Hochsicherheitsbereich ausgewiesenen Beratungs- und Managementgesellschaft. Die nunmehr 25-jährigen nationalen und inter nationalen Erfahrungen prägen im Kontext mit den Anforderungen des deutschen Sicherheitsmarktes die Bildungsangebote. Seit über einem Jahrzehnt werden im Rahmen von Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystems und von AZAV-Zulassungen die Bildungsangebote immer wieder geprüft und gemessen an der Perspektive durch Bildung Erfolgreiche Bildungsangebote aus dem ISG-Bildungszentrum Berlin speziell für die private Sicherheitswirtschaft Prüfungsbestehens- und Vermittlungsquote als besonders erfolgreich bestätigt. Angeboten werden Coaching für Führungs personal der Sicherheitswirtschaft und viele marktgerechte Bildungsmaßnahmen wie die „Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung“, die Aufstiegsqualifizierung als „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ und Umschulungen und Nachqualifizierungen zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ mit Berufsabschluss und ggf. IHK-Zertifikat im Personenschutz. Einsatzspezifische Fachkurse mit Waffensachkundeprüfung oder Führerschein, zum Brandschutzhelfer oder zur Interventions- kraft, für den Geld- und Werttransport oder als Sicherheitsbeauftragte u. v. a. ergänzen diese Grundqualifikationen und erweitern die Perspektiven in der Sicherheitswirtschaft. Eine mehrmonatige Personenschutzausbildung mit IHK-Zertifikat ist eines der besonders anerkannten Bildungsangebote. Kontakt: Marco Knospe, Leiter des ISG-Bildungszentrums Berlin ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Tel. +49 30 98195376 Mail: [email protected] www.sicherheitsfachschule.eu Aus- und Weiterbildung – Basis für attraktive Arbeitsplätze und Entwicklungspotentiale DIE SECURITAS AKADEMIE führt als zertifizierte Sicherheitsfachschule eine Vielzahl von Maßnahmen bundesweit durch und ist vor allem in der Securitas Gruppe erster Ansprechpartner für die Qualifizierung von Beschäftigten in der Sicherheitswirtschaft. Securitas hat angesichts der Herausforderungen durch den demographischen Wandel und die strategische Ausrichtung als Lösungsanbieter den Fokus auf die Weiterbildung verstärkt: Neben Grundlagen, die für eine stabile und breite Basis unverzichtbar sind, werden Maßnahmen angeboten, die sich auf Speziali- 14 sierungen und Anforderungen in besonderen Kundensegmenten ausrichten. Denn sowohl die Weiterentwicklung des Marktes als auch die Attraktivität der Arbeitsplätze setzen nachhaltige Weiterbildung voraus. Die Securitas Akademie führt auf Basis eines für die einzelnen Tätigkeiten und ihre Anforderungen festgelegten Kompetenz rahmens Weiterbildungen durch. Diese bauen auf elementare Maßnahmen, die auch die Tätigkeitsvoraussetzungen in der Sicherheitswirtschaft schaffen, sowie solchen der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) · UNSERE MITGLIEDER · auf. Mit kontinuierlicher Weiterbildung werdendie Grundlagen des lebenslangen Lernens geschaffen. Der Großteil der von der Securitas Akademie angebotenen Maßnahmen steht sowohl den Beschäftigten der Securitas Gruppe als auch externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern offen. Kontakt: Securitas Akademie GmbH Wahlerstr. 2a, 40472 Düsseldorf Mail: [email protected] www.akademie.securitas.de WHO IS WHO Perfekter Service auf der ganzen Linie KÖTTER Akademie bietet breites Schulungs angebot für Öffentlichen Personenverkehr ÜBER ELF MILLIARDEN FAHRGÄSTE nutzen jährlich den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV). Bei ihrer Entscheidung für Bus und Bahn spielen Sicherheit und Service eine zentrale Rolle − womit der Qualifikation des dort eingesetzten Personals höchste Relevanz zukommt. In Sachen Aus- und Weiterbildung für den ÖPV ist die bundesweit tätige KÖTTER Akademie,die kürzlich mit der neu eröffneten Akademie Nord ihre Präsenz speziell in Norddeutschland weiter ausgebaut hat, seit vielen Jahren verlässlicher Partner. Um die Einsatzkräfte für ihre Aufgaben zu wappnen, sind die Themenfelder so umfas- send wie die späteren Herausforderungen. Das Spektrum reicht von Tarif- und Streckenkunde über rechtliche Grundlagen und Deeska la tionstechniken bis zu Schulungen zum Verhalten in speziellen Gefahrensituationen (z. B. Brand, Unfall). Besondere Relevanz kommt darüber hinaus der kundenorientierten Kommunikation und der Serviceorientierung zu. Stichwort Tarifkunde: Welche Tarife und Tarifzonen gelten auf welchen Strecken? Welche Zusatzangebote bestehen für Gruppenreisende, Schüler oder Senioren? Mit diesen und ähnlichen Aspekten werden die angehenden ÖPV-Sicherheits- und Servicekräfte in Theorie und Praxis vertraut gemacht. Stichwort Kundenorientierung: In Bussen und Bahnen treffen die Mitarbeiter auf unterschiedlichste Menschen. Wie sie diese richtig einschätzen, den passenden Ton treffen und mögliche Konflikte vermeiden, ist zentrales Thema. Gleichzeitig erhalten sie wertvolles Know-how, wie sie Konflikte gezielt ent schärfen können. Kontakt: Tel. +49 201 2788-388 Mail: [email protected] Unser bestes Angebot: Zukunft mit Perspektive DIE WISAG SICHERHEIT & SERVICE HOLDING GMBH & CO. KG ist seit 1975 ein Qualitätsanbieter von Sicherheits- und Servicedienstleistungen für Industrie, Banken, Verwaltungsbereiche, öffentliche Institu tionen und auch im privaten Umfeld. Ganz gleich, ob Beratung, umfassende Konzepte oder einzelne Maßnahmen – mit rund 5.200 Mitarbeitern, 37 Niederlassungen und zahlreichen Standorten unterstützt unser Unternehmen bundesweit Kunden in den Bereichen Werk- und Objektschutz, Revier bewachung, Alarmservice, Notrufzentrale sowie Sicher heits analysen und -beratung. Zum stetig wachsenden Dienstleistungsspektrum gehören zudem Empfangs-, Messe- und Veran stal tungsdienste, Rezeptionsdienste, Poststellendienste, Fahrgastbetreuung und vieles mehr. Mit einem Umsatz von rund 160 Mio. Euro im Jahr 2013 sind wir eines der führenden Unternehmen der Branche. Qualitativ hochwertige Dienstleistungen liegen uns ganz besonders am Herzen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, investieren wir kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Wir bilden regelmäßig Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sowie Kaufleute für Büromanagement aus. Die gezielte Förderung junger Menschen unterstreicht unser Bestreben, stets eine über den Kunden erwartungen liegende Dienstleistung zu · UNSERE MITGLIEDER · erbringen. Weil wir Führungspositionen überwiegend aus den eigenen Reihen besetzen möchten, bieten wir zudem eine Vielzahl von Weiterbildungsprogrammen an. So haben Interessierte auch nach ihrer Ausbildung die Chance, sich kontinuierlich weiterzu entwickeln und mit der WISAG zu wachsen. Kontakt: Wolfram Kumpert, Leiter Personal WISAG Sicherheit & Service Trainings GmbH Herriotstr. 3, 60528 Frankfurt Tel. +49 69 505044-212 Mail: [email protected] 15 2 | 2015 48. Jahresmitglieder versammlung des BDSW in München Von Britta Kalscheuer DER BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT hatte seine Mitglieder am 21. Mai 2015 in das Hilton Hotel nach München eingeladen. Im Rahmen des öffentlichen Teils standen neben inter essanten Gastbeiträgen auch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf der Agenda. Die Begrüßung der zahlreich erschienenen BDSW-Mitgliedsunternehmen nahm Präsident Gregor Lehnert vor. „Eine starke Wirtschaft ist die Voraussetzung, dass es uns – salopp gesagt – gut geht“, erklärte er den Teilnehmern zum Einstieg, fasste dann aber auch gleich ein heißes Eisen im Sicherheits gewerbe an, indem er die skandalösen Übergriffe auf Personen in einem Asylbewerberheim in NRW thematisierte. „Leider kamen diese für uns nicht ganz so überraschend“, bedauerte Lehnert. Man habe nicht umsonst diesbezüglich bereits im Vorfeld ein ZwölfPunkte-Programm und Forderungen gegenüber der Politik geäußert. „Die steigenden Zahlen der Asylbewerber stellen die Kommunen vor unlösbare Aufgaben, aber damit darf die Vergabe solch sensibler Aufgaben an Billigfirmen nicht gerechtfertigt werden“, sagte der BDSW-Präsident. Es könne keine Lösung sein, Subunternehmen einzuschalten, die mit ihren Aufgaben hoffnungslos überfordert seien. Der Verband fordere deshalb eine Trennung bei der Vergabe von Liegenschaftsbetreuung und Sicherheitsaufgaben: „Ein Rundum-Sorglos-Paket gibt es in diesem sensiblen Bereich schlichtweg nicht.“ Fehlende gesetzliche Leitplanken Sicherheitsdienste müssten nicht nur eine dauerhafte Präsenz in der geografischen Nähe bieten können, sondern auch einen 16 engen Kontakt zur örtlichen Polizei pflegen. „Eine solche Tätigkeit kann von einem Mitarbeiter, der nur den Mindestlohn verdient, nicht erfüllt werden“, gab Gregor Lehnert zu bedenken. In der Kritik stehen dabei auch die unveränderte Vergabepraxis, das Handling und fehlende Reglungen im Falle der Ausgliederung von Aufgaben. „Wir brauchen klare gesetzliche Leitplanken für die Vergabe, die keine DIN-Norm regeln kann“, sagte er und bekräftigte die Einschätzung, Sicherheitsdienstleistungen seien besser im Zuständig keitsbereich des Innenministerium als im Wirtschaftsministerium angesiedelt. Das Sicherheitsgewerbe strebe klare Regelungen jenseits des Mindestlohngesetzes an. Obwohl sich die föderale Tarifstruktur mit deutschlandweit 40 verschiedenen Tarifverträgen und ihren jeweiligen Lohngruppen durchaus als ein Problem darstelle. „Aber die 8,50 Euro Mindestlohn sind für uns längst Schnee von gestern“, erläuterte Lehnert, „wir fordern eine allgemeinverbindliche Vereinbarung von Mindestlöhnen über den gesetzlichen Mindestsatz hinaus.“ Schwarze Schafe Dem pflichtete auch Münchens Stadträtin Lydia Dietrich (Bündnis 90/Die Grünen) bei: „Sicherheit ist ein hohes Gut, das auch finanziell entsprechend gewertet werden muss.“ Sie stellte vor allem die sensiblen und menschlich herausfordernden Bereiche heraus, in denen Sicherheitspersonal eingesetzt wird. Sei es auf dem Oktoberfest, am Flughafen oder beim Umgang mit schwer traumatisierten Menschen in Flüchtlingsunterkünften: private Sicherheitsdienstleister müssten hinsichtlich der Objekte, Situation und der Verantwortung optimal geschult sein. „Leider ist das wie in der Kirche: Die BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG BRITTA KALSCHEUER, M.A., ist stellvertretende Chefredakteurin des Sicherheitsmagazins PROTECTOR und des dazugehörigen Online-Portals www.sicherheit.info, die beide von der I.G.T. Informationsgesellschaft Technik mbH in München herausgegeben werden. schwarzen Schafe, die die mahnenden Worte hören sollten, sind nie anwesend“, zog Gerhard Eck einen Vergleich mit Blick auf das Lohn-Gebaren einzelner Sicherheitsdienstleister, die sich eben nicht in Verbänden zusammenschließen. Der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr widmete seinen Vortrag dem Thema „Innere Sicherheit im Freistaat Bayern – eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat und Wirtschaft“. Die Innere Sicherheit sei ein Hauptstandortfaktor, der zwar nicht messbar sei, aber dennoch Investitionen benötige. Kriminalprävention sei nur mit gut ausgebildetem Personal möglich; die bayerische Polizei habe deshalb mit 40.000 Beamten den höchsten Personalstand aller Zeiten. Trotz zunehmendem Software-Einsatz bei der Polizei (Stichwort: Precobs), sei die Zusammenarbeit mit Privatbetrieben und Sicherheitsdienstleistern essentiell. Cyber-Cops an virtuellen Werkstoren Neben der KfW-geförderten Errichtung von Sicherheitstechnik zur Vermeidung von Einbrüchen dürfe aber heute auch die Internetkriminalität nicht vernachlässigt werden. „Der virtuelle Raum bietet eine große Angriffs- 2 | 2015 Gregor Lehnert, Präsident des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Jürgen Flemisch, stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Bayern im BDSW. fläche für Cyberkriminelle“, erklärte Gerhard Eck. „Da Innovationsfähigkeit und Know-how der Schlüssel unserer Leistungsfähigkeit und unseres Erfolgs sind, verursacht Wirtschaftsspionage schnell Milliardenschäden für die deutsche Wirtschaft. Dennoch sind die virtuellen Werkstore durch unzureichenden Schutz häufig weit geöffnet.“ Dies sei auch ein Grund, warum es inzwischen immer mehr „CyberCops“ gebe, also studierte Informatiker, die zu Polizisten ausgebildet werden. Zudem müssten Unternehmen auf präven tive Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aufmerksam gemacht werden, wie sie beispielsweise das Online-Portal „Wirtschaftsschutz Bayern“ oder das „Cyber-Allianz- Zentrum Bayern“ vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz anbieten. „Allein beim Cyber-Allianz-Zentrum gab es im Vorjahr 160 konkrete Anfragen“, fasste Eck zusammen. „Der Staat kann die Sicherheitsaufgaben nicht allein bewerkstelligen, deshalb ist die konstruktive Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdienstleistern – trotz gesetzlicher Begrenzung – in Bereichen wie zum Beispiel Fußballstadien oder dem Werkschutz unerlässlich.“ des Wirtschaftsstandortes Deutschland und stellte Staat und Wirtschaft als Teamplayer vor, die nur im Zusammenspiel eine Gefährdungslage erstellen können. Um seinen Standpunkt zu bekräftigen, unterzeichnete er im Anschluss an seinen Vortrag zusammen mit dem BDSW-Präsidenten Gregor Lehnert eine entsprechende Vereinbarung. Dieses Memorandum of Understanding soll dazu beitragen, durch eine aktive und gelebte Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft den Wirtschaftsschutz in Deutschland zu stärken und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass der BDSW Unternehmen sozu sagen als Botschafterdabei unterstützt, im Bedarfsfall Kontakt zum richtigen Ansprechpartner im Landesamt für Verfassungsschutz herzustellen. Lydia Dietrich, Stadträtin München. Gerhard Eck, Staatssekretär im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. IT-Sicherheit und Datenschutz Die Sicherheit der bayerischen Wirtschaft – und damit zugleich der deutschen Wirtschaft an sich – stand auch im Fokus der Keynote vom Präsidenten der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Alfred Gaffal. Auch er lenkte den Blick – neben der Sorge um die Produktionssicherheit, drohendem Terrorismus und politische Krisen – auf die digitalen Bedrohungen: „Es ist an der Zeit, verbindliche Regeln für IT-Sicherheit und Datenschutz aufzustellen, an die sich auch unsere Partner in Amerika halten müssen“, mahnte Gaffal. So plädierte der vbw-Präsident: „Die europäischen Länder benötigen eine verlässliche Sicherheitsarchitektur, dazu muss man sich vom einzelstaatlichen Denken abwenden und sich einer einheitlichen EU-Gesetzgebung zuwenden.“ Auch Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) lenkte den Fokus auf den Schutz Gemeinsame Absichtserklärung Die gemeinsame Absichtserklärung, künftig einen stärkeren Beitrag zum Know-howSchutz in Unternehmen zu leisten, sei als konstruktiver Beitrag zur Entwicklung der Alfred Gaffal, Präsident der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG 17 2 | 2015 benötigten Unternehmen Unterstützung, um zu erkennen, welche menschlichen und technischen Quellen eingesetzt werden, wie Personen angesprochen und Mitarbeiter abgeschöpft werden. Dies reiche von Innentätern über Social Engineering bis hin zu platzierten Gastwissenschaftlern im Unternehmen. „Die reale Welt ist immer noch der vorrangige Raum für Angriffe“, erklärte Maaßen. „Deshalb sollten Unternehmen für loyale, zufriedene und sensibilisierte Mitarbeiter Sorge tragen, die auch wissen, wie sich sich im Ausland verhalten sollen.“ Sabotage durch Geheimdienste Aber auch IT-Sabotage durch Geheimdienste sei in Form von veränderten Webseiten, zerstörten Datensätzen, Desinformationen und Produktrückrufen erkennbar. „Viele Vorfälle werden aus Scham oder Reputationsgründen nicht gemeldet, die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz ist oft nur zögerlich. Dabei führen Informationen aufgrund des Opportunitätsprinzips nicht automatisch zu Memorandum Unterzeichnung des „Memorandum of Understanding“ zwischen Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV Bundesamt für Verfassungsschutz und Gregor Lehnert, Präsident des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, auf der 48. Jahresmitgliederversammlung des BDSW am 21. Mai 2015 in München. Die entsprechende Pressemeldung sowie die Inhalte des Memorandums finden Sie unter: www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/ pm-20150521-bfv-bdsw-kooperation. 18 BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG gerichtlichen Verfahren“, merkte Maaßen an. Dass verlässliche, auf Vertrauen basierende Partnerschaften in der Wirtschaft und der Sicherheitsbranche essentiell seien, betonte auch der stellvertretende Vorsitzende der Landes gruppe Bayern im BDSW, Jürgen Flemisch, in seinem Schlusswort. Er bedankte sich bei den Teilnehmern und lud nicht nur zum folgenden nichtöffentlichen Teil der 48. Jahresmitgliederversammlung ein, sondern empfahl den Gästen auch den vierten gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstag. Dieser wird am 6. Juli 2015 am Münchner Flughafen zusammen mit dem Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) organisiert und widmet sich ausführlich dem aktuellen Thema „Sicherheit 4.0“. Unsere Aussteller zur 48. Jahresmitglieder versammlung „Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie 2015 – Vertrauen, Information, Prävention“ zu verstehen, so die Unterzeichner. Denn gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland verfügen oft nicht über die nötigen Mittel und Sicherheitsmaßnahmen, um in einem weltweiten Wettbewerb um Know-how, Produkte und Marktstrategien Wirtschaftsspionage abzuwehren. Die staatlich gelenkte oder gestützte nachrichtendienstliche Ausforschung der ausländischen Wirtschaft mag in Deutschland und Österreich zwar befremdlich anmuten, dient aber in andern Ländern – sogar gesetzlich verankert – dazu, die heimische Industrie tatkräftig zu unterstützen. „Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland sind Ziel der Wirtschaftsspione“, erklärte Dr. Hans-Georg Maaßen. „Zwar sind die Unternehmen seit Edward Snowdens Enthüllungen sensibler geworden, aber die Abwehr von Spionage durch ausländische Nachrichtendienste ist für viele KMUs nicht zu bewältigen.“ Hier Herzlichen Dank! Ein besonderer Dank gilt den sieben Ausstellern, die durch ihre Präsenz die Jahresmitglieder versammlung abgerundet haben. Die Mitglieder konnten sich über die unterschiedlichsten Angebote informieren. Bite AG www.bite.de 2 | 2015 Gratulationen Im Rahmen der Jahresmitgliederversammlung des BDSW am 21. Mai 2015 wurden folgende Mitgliedsunternehmen für ihre jahrzehntelange Verbandsmitgliedschaft, für ein Firmenjubiläum oder langjährige Unternehmertätigkeit geehrt: 25-jährige Unternehmertätigkeit • Gerhard Basko, VSU Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen GmbH Thüringen • Jürgen Gülich, GÜLICH GRUPPE Sicherheitsdienste GmbH • Dr. Birgit Kretzschmar, ARNDT - Sicherheit und Service GmbH & Co. KG • Axel Mauersberger, WSO Sicherheitsdienst GmbH • Frank Offizier, ADLER Bewachungs- und Sicherheitsservice Offizier & Pesch GmbH • Johannes Seufert, Bewachungsdienst Dipl.-Kfm. Helmut Ehrl GmbH 30-jährige Unternehmertätigkeit • Carlo Biercher, WSG Wach- und Schließgesellschaft Leverkusen mbH & Co. KG 35-jährige Unternehmertätigkeit • Peter Haller, All Service Sicherheitsdienste GmbH 25-jähriges Firmenjubiläum • Götz-Sicherheitsdienst Ost GmbH & Co. KG, Chemnitz • Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH, Dresden • Aus- und Fortbildung Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH, Dresden • Löwen Sicherheit, Inhaber: Jörg Mokry, Leipzig • WSD Wach- und Sicherungsdienst in Mecklenburg GmbH & Co. KG, Rostock • Sächsische Wach- und Schließgesellschaft mbH, Leipzig • BUNK Sicherheitsdienst GmbH, Schorndorf 50-jähriges Firmenjubiläum • Elektronik-Raumschutz GmbH, Hannover 25-jährige Verbandsmitgliedschaft • SAFE Sicherheit & Service GmbH, Neumünster • Bewachungsdienst Dipl.-Kfm. Helmut Ehrl GmbH, München • SECURITAS Akademie GmbH, Düsseldorf 25-jährige Verbandstätigkeit • RAin Andrea Faulstich-Goebel, BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft münz GmbH www.muenz.de NBS Northern Business School www.nbs.de TEWI GmbH & Co. KG www.tewi.de VDQ Business Solutions GmbH www.vdq.de TimeKeeping Systems Europe BVBA www.guard1.com Securiton GmbH www.securiton.de BDSW-JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG 19 2 | 2015 „Mehr Reglementierung für mehr Qualität“ Interview mit BDSW-Präsident Gregor Lehnert MIT BDSW-PRÄSIDENT GREGOR LEHNERT sprach Marcus Heide über die politischen Forderungen des Sicherheitsgewerbes und die wachsende Bedeutung des Technikeinsatzes. SECURITY insight: Herr Lehnert, Ihr Verband hat Ende letzten Jahres ein Positionspapier vorgestellt, bei dem es um die Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für private Sicherheits-Dienstleister geht. Die darin enthaltenen und an die Politik gerichteten Forderungen sind beispiellos in der Bundesrepublik. Noch nie hat ein Verband, der einen privaten Wirtschaftszweig vertritt, nach so viel Reglementierung gerufen wie der BDSW. Die Verzweiflung muss groß sein. Gregor Lehnert: Das hat mit Verzweiflung nichts zu tun. Laut Koalitionsverein barung stellen CDU, CSU und SPD aus gutem Grund explizit verbindliche Anforderungen an Seriosität und Zuverlässigkeit der Arbeit unserer Branche. Und die Innenministerkonferenz hat im Dezember 2013 ebenfalls beschlossen,die Anforderungen durch Änderungen im Gewerberecht zu erhöhen. Das alles sind Schritte in die richtige Richtung, aber sie werden der gewachsenen Bedeutung unseres Gewerbes bei der Gefahrenabwehr in Deutschland einfach nicht gerecht. Es kommt ja nicht von ungefähr immer wieder zu Skandalen – denken wir nur an den jüngsten im Zusammenhang mit den Misshandlungen von Flüchtlingen im sauerländischen Burbach Ende vergangenen Jahres –, bei der die Verfehlungen einzelner unqualifizierter Anbieter ein mediales Schlaglicht auf die ganze Branche werfen. Die Zahl solcher Vorfälle ließe sich minimieren, wenn die Anforderungen an unsere Branche höher wären. 20 WIRTSCHAFT UND POLITIK SECURITY insight: Wollen Sie damit sagen, dass Sie sich selbst nicht im Griff haben? Gregor Lehnert: Sicherheits-Dienstleister, die Mitglied im BDSW sind, haben per se einer ganzen Reihe von Anforderungen zu genügen. Die Mitgliedschaft ist also eine Art Qualitätssiegel. Aber es gibt ja über 3.000 Anbieter, die dem Verband nicht angehören. Die müssen das IHK-Unterrichtungsverfahren hinter sich bringen – wohlgemerkt, eine Berufszugangsregelung, keine Ausbildung! – und allenfalls noch die Sachkundeprüfung ablegen, wenn sie „konfliktgeneigte“ Tätigkeiten im öffentlichen Raum übernehmen. Das war’s. Nun können Sie selbst bewerten, ob das zur ernsthaften Gefahrenabwehr genügt. SECURITY insight: Aber es gibt doch genügend Auftraggeber, die nachweislich quali fi ziertes Sicherheitspersonal verlangen und auch bereit sind, dafür entsprechend zu bezahlen. Der Mindestlohn sollte es doch eigentlich gerichtet haben. Gregor Lehnert: Der Mindestlohn hat die Situation verbessert, das ist richtig. Und doch gibt es unqualifiziertes Sicherheitspersonal zuhauf. Wissen Sie, irgendwann hat man es auch mal satt, gute Arbeit zu leisten und dann wieder in der Zeitung zu lesen, wie verrucht doch die ganze Branche ist. Sie selbst nörgeln ja auch immer wieder, dass unsere Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines positiven Images unzureichend sei. Öffentlichkeits arbeit kann man nur für sich selbst machen, also in diesem Fall für die BDSW-Mitglieder. Auf alle anderen haben wir keinen Einfluss. Da hilft nur die von uns geforderte Reglementierung. Die Erstveröffentlichung erfolgte in der Zeitschrift security insight. Wir bedanken uns für die Abdruck genehmigung. SECURITY insight: Im Positionspapier fordern Sie auch „sektorspezifische Regelungen“. Was meinen Sie damit? Gregor Lehnert: Das bezieht sich auf besondere Einsatzlagen wie Sport- und andere Großveranstaltungen, dem Schutz kritischer Infrastrukturen, des öffentlichen Personenverkehrs oder auch öffentlicher Einrichtungen wie eben Flüchtlingsheime, wo die persönlichen Anforderungen an Sicherheitspersonal noch höher sein müssen als im klassischen Wach- und Werkschutz. Dazu gehört nicht nur, die Anforderungen für Sicherheits-Dienstleister konkret festzuschreiben, sondern auch die privaten wie staatlichen Auftrag geber zu verpflichten, Aufträge nur an entsprechend qualifizierte Anbieter zu vergeben. Der Weisheit letzter Schluss ist das wohl aber auch nicht, wie man gerade wieder am Frankfurter Flughafen gesehen hat, wo es F.A.Z.-Journalisten gelang, von angeblich doch so hoch qualifiziertem und bestens bezahltem Sicherheitspersonal ungehindert bis zum Vorfeld durchzukommen. Das stimmt so nicht. Hier waren eben keine dieser hoch qualifizierten Luftsicherheitskräfte betroffen. Denn der Journalist ist lediglich auf das Gelände eines Frische zentrums am Rande des Flughafens gelangt. Die Richtig stellung interessierte nur leider 2 | 2015 nicht mehr in dem Maße, wie die ursprüngliche, falsche Meldung. Gefahr für die Flug sicherheit bestand also nicht. Das ist ein gutes Beispiel für die verquere Darstellung der Branche in der Öffentlichkeit. SECURITY insight: Immer mehr SicherheitsDienstleister stellen technische Lösungen in den Vordergrund ihrer Leistungsportfolios. Steht das Ende des personellen Wachschutzes bevor? effizientere Sicherheitslösungen zu entwickeln. Das kommt dann natürlich den Kunden zu Gute. SECURITY insight: Kommen Sie sich dabei nicht mit den Errichtern ins Gehege? Gregor Lehnert: Ja und nein. Manchmal kommt es zu einer Konkurrenzsituation. Es gibt aber auch Sicherheits-Dienstleister, die haben Errichter gekauft, um über das Know-howverfügen zu können. An anderer Stelle gibt es strategische Partnerschaften, beispielsweise beim Alarmmanagement. Doch damit darf der Kunde nicht belastet werden – er will einen einzigen Ansprechpartner. Darauf haben sich Errichter und Dienstleister einzustellen. Gregor Lehnert: Sicherheitspersonal wird es immer geben. Aber die Technik setzt sich als sinnvolle Ergänzung immer mehr durch. Ein Streifengang kann heute oft viel effizienter sein, wenn man ihn per Kamera durchführt. Auch intelligente AuswertungsSoftware führt vielleicht letztlich zu höherer Sicherheit bei geringeren Kosten. Die Technik kostet im Übrigen auch keine Arbeitsplätze. Allein bei den BDSW-Mitgliedern sind 10.000 Stellen unbesetzt, für die sich einfach keine Bewerber finden. Insofern entschärft die Technik den zunehmenden Nachwuchs mangel in unserer Branche und hilft dabei, WIRTSCHAFT UND POLITIK 21 2 | 2015 Humanitäres Denken ist die beste Motivation Warum Erlangen nicht Burbach ist – Erfolgreiche Arbeit eines SicherheitsDienstleisters im Flüchtlingsheim Von Marcus Heide Entspannte Atmosphäre - ESS-Mitarbeiter im Gespräch mit Flüchtlingen. 22 ZUM MITTAGESSEN GIBT ES COUSCOUS mit Gemüse. Das mag kein Festmahl sein, aber es sättigt. „Kochen Sie mal was, das 300 Leuten schmeckt“, sagt Benjamin Fricke. Geschmack ist dabei nicht einmal die größte Herausforderung. Wenn viele Nationalitäten und Religionen zusammenkommen, kann die Zusammenstellung des Speiseplans durchaus schwierig sein. Aber an diesem Tag ist die Gradwanderung wohl wieder gelungen. Jedenfalls verzieht im Speisesaal niemand das Gesicht. Sicherheitsdienstleister im negativen Fokus der landesweiten Berichterstattung. Ein junger Syrer hatte von den Misshandlungen unbemerkt Videobilder mit dem Smartphone aufnehmen können. Beim Besuch in Erlangen geraten diese Bilder unweigerlich ins Gedächtnis – und man staunt. Den ESSSicherheitsleuten begegnen die Flüchtlinge mit einem Lächeln. Von Distanz, gar Angst ist hier nichts zu spüren. Als Fricke ein paar Männer zum Foto für SECURITY insight bittet, finden sich schnell ein paar zusammen. Entspannte Atmosphäre Überhaupt wirkt die Atmosphäre im Flüchtlingsheim entspannt. Das mag auch daran liegen, dass das Heim heute nicht voll belegt ist und dass die derzeitigen Bewohner nicht zu sehr diversifiziert sind. Die meisten stammen aus dem Kosovo. Das passt zur allgemeinen Nachrichtenlage, laut der der Anteil kosovarischer Flüchtlinge in Deutschland überproportional steigt. Ein paar Kinder tollen herum, die Männer sind mit ihren Handys beschäftigt oder unterhalten sich, die Frauen ebenso. Erstaunlich, wie unbefangen, ja fast vertraut die Heimbewohner mit Benjamin Fricke umgehen. Er ist nämlich Einsatzleiter der Erlanger Sicherheits-Service GmbH (ESS). Vom Wachschutz in Flüchtlingsheimen hat sich in jüngster Zeit wahrlich ein anderes Bild eingeprägt. Um „Burbach“ kommt man in diesem Zusammenhang nicht herum. Dort war im vergangenen Herbst bekannt geworden, dass Wachmänner des von der Betreiberfirma European Homecare als Subunternehmer engagierten Sicherheitsdienstes Flüchtlinge schwer misshandelt hatten. Und wieder einmalstand wegen des Versagens einer einzelnen Firma die komplette Branche der Sofort Chefsache Was läuft hier anders als im Burbach, fragen wir Dr. Elisabeth Preuß, Bürgermeisterin und Sozialreferentin der Stadt Erlangen. Sie ist politisch erfahren genug, um die Verantwortlichen im Sauerland aus der Ferne nicht direkt zu kritisieren. Deshalb erzählt sie lieber, wie es in ihrer Stadt gelaufen ist: „Die Flüchtlinge sind bei uns, weil die Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf überfüllt ist. Als im vergangenen September von dort die Anfrage kam, innerhalb von zwei Tagen 300 Flüchtlinge aufzunehmen, war das bei uns sofort Chefsache. Oberbürgermeister Dr. Florian Janik und ich haben uns sofort um die Angelegen heit gekümmert, vor allem die relevanten Organisationen an einem Tisch versammelt – Feuerwehr, Polizei, THW und Hilfsdienste – und sozusagen innerhalb wenigerStunden eine Lösung erarbeitet. Dass dabei auch ein Sicherheitsdienstleister mit am Tisch saß, war irgendwie für alle selbstverständlich.“ Zunächst wurden die Flüchtlinge in einem Schwimmbad untergebracht, jetzt sind sie in einem ehemaligen Möbellager. In einer Halle schlafen sie, die andere ist für die Mahlzeiten und zum täglichen Aufenthalt. „Privatsphäre? Fehlanzeige. Lärm? Reichlich. Hauptbeschäf- WIRTSCHAFT UND POLITIK Die Erstveröffentlichung erfolgte in der Zeitschrift security insight. Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung. tigung: warten, warten, warten“, beschreibt es die Bürgermeisterin nüchtern. Aber man merkt ihr an, wie froh sie ist, dass es letztlich keine schweren Konfrontationen gibt – weder innerhalb der Unterkunft, noch von außen. Das liegt einerseits daran, dass man die Erlanger, vor allem die Nachbarschaft der Unterkunft, frühzeitig einbezogen hat. Und es liegt – da ist sich Preuß sicher – auch am professionellen Sicherheitsdienst. Nicht Bewachung, sondern Schutz Sieben ESS-Mitarbeiter sind eigens für das Flüchtlingsheim abgestellt. „Wir haben das Sicherheitskonzept von Anfang an organisatorisch, technisch und personell begleitet“, erzählt Fabian Fricke, der ESS als Geschäftsführer zusammen mit seinem Vater Dirk leitet. Zusammen mit Bruder Benjamin als Objektleiter bilden sie ein ideales Team für diese sensible Aufgabe. Die besteht, das wird immer wieder betont, nicht in der Bewachung der Flüchtlinge, sondern vor allem in ihrem Schutz. Dabei sind nicht nur fremdenfeindliche Zeitgenossen das Problem, sondern vor allem Neugierige und Pressevertreter, die sich um Privatsphäre nicht scheren. Die ESS-Mitarbeiter wurden speziell für diese Aufgabe ausgewählt und geschult. „Persönliche Voraussetzungen waren hohe Sozial- und Sprachkompetenz. Und neben dem professionellen Engagement erwarten wir auch so etwas wie ‚humanitäres Denken‘“, so Fabian Fricke. Zur Motivationsleistung wiederum gehört eine objektspezifische Lohn 2 | 2015 zulage, denn hohe Fluktuation ist mit dieser Aufgabe nicht in Einklang zu bringen. „Uns war – noch vor ‚Burbach‘ – von Anfang an klar, dass das kein Auftrag wie jeder andere ist“, ergänzt Dirk Fricke. „Wenn da was schief geht, würde das auch für uns einen erheblichen Imageschaden bedeuten. Deshalb verlassen wir uns nur auf unsere eigene Kompetenz. Dazu gehört es auch, dass der Einsatzleiter permanent vor Ort für die Mitarbeiter ansprechbar ist und die Schnittstelle zur Stadt und den Behörden bildet. Auch das ein wichtiger Unterschied zur Lage im Sauerland: Die Stadt Erlangen hat die Betreiberverantwortung nicht zum Pauschalpreis an einen Generalunternehmer „weggedrückt“. Auch wenn der ASB das Heim allgemein betreut, so steht die ESS im direkten Vertragsverhältnis mit der Stadt und ist ihr gegenüber für die Sicherheit verantwortlich „Und die Bürgermeisterin ist für uns jederzeit ansprechbar“, betonen die Frickes. Geordnete Abläufe Am Ende geht es für die Sicherheitsleute darum, den geordneten Ablauf sämtlicher Prozesse zu gewährleisten. Bei Ankunft der Flüchtlinge werden ihre Daten aufgenommen, es werden Fotos angefertigt und Aufenthaltsausweise ausgestellt. Sind auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit Konflikte nicht ausgeschlossen, versuchen die ESS-Leute von Anfang, eine räumliche Trennung herzustellen, soweit das eben bei den beengten Verhältnissen möglich ist. In kritischen Situationen müssen sie deeskalieren und zwischen „Gruppenführern“ vermitteln. Zu körperlichen Auseinandersetzungen ist es noch nie gekommen. „Letztlich sind unsere Leute Mädchen für alles“, sagt Benjamin Fricke. „Ob nachts Babymilch aufgewärmt werden muss oder jemand eine Anleitung für die Waschautomaten benötigt – wir sind immer zur Stelle.“ Dazu gehört auch die enge Zusammenarbeit mit der Polizei, die Wissen um ihre große Verantwortung: Erlanger Bürgermeisterin und Sozialreferentin Dr. Elisabeth Preuß zwischen dem ESS-Trio Fabian, Dirk und Benjamin Fricke (vl). immer mal wieder vorbeischaut – nicht wegen aktueller Anlässe, sondern um im Gespräch zu zeigen, dass man sich hier zu Lande – anders als in autoritären Staaten, aus denen mancher Flüchtling kommt – vor Uniformierten keine Angst zu haben braucht. Umsicht und nachweisliche Kompetenz waren die wichtigsten Gründe für die Stadt Erlangen, den Zuschlag an die ESS zu vergeben. „Das Unternehmen genießt einen hervorragenden Ruf. Die Sicherheitsprofis haben Erfahrung im Umgang mit großen Menschenansammlungen, etwa durch ihre Einsätze bei den örtlichen Handballspielen. Und eine Reihe der hier ansässigen internationalen Unternehmen vertrauen ihnen ihre Unternehmenssicherheit an“, sagt Preuß. Dass Erlangen nicht Burbach ist, sieht man auf einen Blick. Dafür interessieren sich allerdings nur die wenigsten Medien… www.ess-erlangen.de „Kein ausreichender Schutz für 400.000 Flüchtlinge ohne private Sicherheitsdienste“ AM 8. MAI 2015 traf sich die Kanzlerin in Berlin mit Verantwortlichen aus Bund, Ländern und Behörden, um über Maßnahmen zu disku tieren, wie die hohen Flüchtlingszahlen bewältigt werden können. Die Bundes regierung geht inzwischen von 400.000 Flüchtlingen aus, im vergangenen Jahr war es noch die Hälfte. „Ohne den Einsatz von qualifizierten privaten Sicherheitsdiensten gibt es keinen ausreichenden Schutz für die Flüchtlinge“, so der Präsident des BDSW Bundes verband der Sicherheitswirtschaft, Gregor Lehnert. Bereits heute sind nach Schätzungen des Verbandes 2.500 private Sicherheitskräfte in zahlreichen Unterkünften Tag und Nacht im Einsatz und nehmen dort die unterschiedlichsten Aufgaben wahr. Durch die skandalösen Vorfälle im Herbst in einigen nordrhein-westfälischen Asyl- bzw. Flüchtlingsheimen sei eine ganze Branche in Misskredit gebracht worden, so Lehnert. Verantwortlich dafür sei jedoch in einem hohen Maße die nordrhein-westfälische Landes regierung gewesen. Diese habe durch eine völlig unzureichende Vergabepolitik und mangelnde Kontrollen zu diesen Missständen „maßgeblich“ beigetragen. Wie sensibel dieses Thema auch heute noch sei, zeige der tägliche Blick in die Medien. Fast täglich werde über Vorfälle in und um die Einrichtungen von Unterbringungsmöglichkeiten berichtet. Der BDSW habe in seinem 12-PunkteProgramm für Sicherheitsstandards für Asyl bewerberunterkünfte Unterstützung angeboten und klare Forderungen erhoben. Damals wie heute gelte, dass es eine Trennung zwischen der Ausschreibung der Liegenschaftsbetreuung und der Vergabe von Sicherheitsaufgaben geben müsse. Die staatlichen Einrichtungen von Bund, Ländernund Kommunen sind für den Schutz der Flüchtlinge verantwortlich. Diese Aufgabe könne nicht an den Betreuer der Liegenschaft übertragen werden, so Lehnert. Die ausgeschriebenen Aufgaben seien klar zu defi nieren. Zur Betreuung der Asylbewerber müsse entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. „Diese Tätigkeit kann nicht zum Mindestlohn vergeben werden“, so Lehnert abschließend. WIRTSCHAFT UND POLITIK 23 2 | 2015 Sicherheit: Stabiler Trend zum Outsourcing OUTSOURCING IN DER DEUTSCHEN SICHERHEIT nimmt stetig zu und die Budgets der Sicherheitsabteilungen werden in den nächsten Jahren wachsen. Laut einer Befragung haben 84 Prozent der Teilnehmer aus der betrieblichen Sicherheit im Jahr 2014 Sicherheitsaufgaben an externe Anbieter vergeben. Hierzu gehören vor allem Tätigkeiten wie Objektschutz, Wartung von Sicherheitstechnik, Alarmaufschaltung, Empfangsdienst und Facility Management. Im Durchschnitt waren es fünf aus 21 abgefragten Sicherheitsdienstleistungen, die fremdvergeben wurden, so das Ergebnis der aktuellen „WIK-Sicherheits-Enquête“. Der Trend zum Outsourcing ist ungebrochen: In 62 Prozent der Unternehmen wollen die Sicherheitsmanager bis Ende 2015 zusätzliche, bisher selbst erbrachte Sicherheitsservices (im Durchschnitt: drei weitere) outsourcen. Die überwiegende Zahl der Kunden ist mit den von ihnen beauftragten Sicherheitsdienst- leistern zufrieden: Die befragten Experten aus der betrieblichen Sicherheit gaben ihren Dienstleistungspartnern im Durchschnitt die (Schul-) Note 2,6. Wichtiges Kriterium bei der Auftragsvergabe ist die Qualität des eingesetzten Personals. An der Spitze der Anforderungen steht die gute Ausbildung, gefolgt von deutschen Sprachkenntnissen und der Berufserfahrung der Mitarbeiter. Unerwünscht ist bei den Experten aus der betrieblichen Sicherheit dagegen der Einsatz von Subunternehmen und deren Mitarbeiter. Die bei der Enquête befragten Experten aus der Sicherheitsdienstleistung sahen das etwas anders: Sie empfahlen als wichtigstes Kriterium für die Auswahl des Dienstleisters, dass dieser bei der Entlohnung seiner Mitarbeiter die geltenden Tarife einhält. Die Enquête kommt zu dem Ergebnis, dass die befragten Sicherheitsexperten der deutschen Wirtschaft Angriffe auf die betrieb- lichen Daten und die Informationstechnik sowie Spionage- und Ausspähangriffe nach wie vor als gravierendste Gefährdungen für die Sicherheit der Unternehmen halten. Die Befragung „WIK-Sicherheits-Enquête“ wird seit 1992/93 in zweijährigem Abstand von der Fachzeitschrift „WIK – Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft“ durchgeführt und u. a. durch den BDSW unterstützt. An der zwölften WIK-Sicherheits-Enquête 2014/2015 (bis 31.01.2015) beteiligten sich 160 Sicherheitsexperten (vom einflussreichen einzelnen Sicherheitsberater bis zum großen Konzernunternehmen). Die Studie verfügt damit über einen hohen Aussagewert, auch wenn sie als Leserbefragung im methodischen Sinne nicht repräsentativ sein kann. Nähere Informationen zur WIK-Umfrage: SecuMedia Verlags GmbH Lise-Meitner-Str. 4, 55435 Gau-Algesheim Mail: [email protected] Wissen macht sicher! Unfalldaten für gezielte Präventionsarbeit NUR WER WEISS, WO GEFAHREN LAUERN, KANN GEZIELT REAGIEREN. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG nutzt deshalb Unfalldaten ihrer Mitgliedsunter nehmen, um geeignete Präventionsmaß nahmen abzuleiten. Der Datenschutz wird dabei selbstverständlich großgeschrieben. Wie dies aussieht, erklärt die VBG in der aktuellen Ausgabe ihres Kunden magazins Certo am Beispiel der Branche Sicherungsdienstleistungen. 24 WIRTSCHAFT UND POLITIK „Anhand der meldepflichtigen Unfälle werten wir die Daten aus und können danach deutliche Unfallschwerpunkte erkennen“, erklärt Rudolf Otto, VBG-Präventionsexperte im Bereich Sicherungsdienstleistungen. Mit rund 36,5 Prozent sind Stolper-, Rutschund Sturzunfälle die häufigste Unfallursache, die verstärkt im Bereich Werk- und Objektschutz vorkommt. Bei Warenhausdetektiven, Kontroll- und Ordnungsdiensten in öffentlichen Bereichen sind es vor allem Konfrontationsunfälle, die mit etwa 31,5 Prozent zu Buche schlagen. Ein Präventions schwerpunkt liegt derzeit auf der Quali fizierung von Führungskräften, beispielsweise Schicht-, Objekt- und Einsatzleitern und -leiterinnen. Den gesamten Artikel können Interessierte online lesen: www.certo-app.de. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vbg.de 2 | 2015 Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG sinkt DER VBG-VORSTAND HAT ENTSCHIEDEN: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,30 Euro (2013: 4,50 Euro). Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2014 auf 48 Euro festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr. Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2014 je Versicherungsverhältnis 2,73 Euro. 2015 liegt der Jahresbeitrag für diese Versicherung bei 3,00 Euro. Lastenverteilung Unter den Berufsgenossenschaften gibt es einen Solidarausgleich. Das bisherige Modell des Lastenausgleichs wurde durch das Modell der Lastenverteilung ersetzt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,2805 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2014 ein Freibetrag von 199.500 Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3517 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen. Für das Umlagejahr 2014 ergeben sich folgende Eckwerte für das private Sicherheitsgewerbe: (AA) ECKWERTE •Beitragsfuß • Lastenausgleich gewerbl. BG (BB) BEITRAGSBERECHNUNG JE 1.000 € LOHNSUMME 4,3000 € entfällt •Lastenverteilung • Beitragsfuß x Gefahrklasse 16,9420 € • Lastenausgleich gewerbl. BG entfällt •Lastenverteilung - nach Entgelten 2,2805 € - nach Entgelten 2,2805 € - nach Neurenten 0,3517 € - nach Neurenten (€-Wert von 0,3422 € x Gefahrklasse von 3,94) 0,3517 € Gefahrklasse 3,94 •Rentenaltlasten entfällt Gesamtbetrag je 1.000 € Lohnsumme 2014 19,5742 € WIRTSCHAFT UND POLITIK 25 2 | 2015 „Ein schlagkräftiges Sprachrohr der europäischen Sicherheitsdienstleister…“ Von Peter Niggl RUND 200 TEILNEHMER, von denen rund ein Drittel aus dem Ausland angereist war, trafensich am 23. April 2015 zum 5th EuropeanSummit der Confederation of European SecurityServices (CoESS). Die Weichen stellung für die Sicherheitswirtschaft, die in der von CoESS und BDSW ausgerich teten Tagung im Berliner Hotel Maritim proArte gegeben werden sollte, spiegelte sich bereits im Motto wider: „Das neue Sicherheitsunternehmen: Integration von Service und Technologie - die Antwort auf Änderungen der Kundennachfrage, Demo grafie und Technologie.“ Themen, die sich daraus ergeben, wie Sicherheit in der Wirtschaft und Public Privat Partnerships waren bereits zentrale Kernpunkte der Pressekonferenz, zu der die Veranstalter am Vortag geladen hatten. Vor den Pressevertretern wurde dort auch das fünfte „White Paper“ mit dem Titel „Das neue Sicherheits unternehmen“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die bereits am Vorabend angereisten Konferenz-Teilnehmer wurden von den Gastgebern in die Landesvertretung des Freistaates Bayern zu einem bayerischen Abendessen eingeladen und hatten hier erste Möglichkeiten Kontakte zu knüpfen und Gedanken auszutauschen. Von den „zarten Anfängen“ bei seiner Gründung vor 26 Jahren sei der CoESS mittlerweile „zu einem schlagkräftigen Sprachrohr der europäischen Sicherheitsdienstleister geworden“, stellte BDSW-Präsident Gregor Lehnert in seiner Begrüßungsrede auf dem Summit fest. Auf die Vergabepraxis von Aufträgen der öffentlichen Hand an private Sicherheitsdienstleister eingehend, fiel seine Bilanz für Deutschland jedoch ernüchternd aus. „Die öffentliche Auftragsvergabe, die eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollte, die sie aber leider nicht hat“, bemängelte Gregor Lehnert und verwies auf die Skandale in den nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen. In dieser Ansicht wurde er vom Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Günter Heiß, ausdrücklich unterstützt. Heiß forderte, beim Einsatz von Sicherheitsfachkräften strengere Maßstäbe anzulegen, denn „brennende Flüchtlingsunterkünfte sind Die Referenten des 5th European Summit (vl): Vinz van Es, Armin Berchtold, Prof. Dr. Marc Cools, Dr. Christian Ehler, Yvan De Mesmaeker, Danny Vandormael, Maxim Worcester, Gregor Lehnert, Michèle Coninsx, Marc Chabaud, Friedrich P. Kötter, Alf Göransson, Pierre Reuland, Javier Tabernero und Günter Heiß. 26 EUROPA PETER NIGGL ist freier Journalist. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen der privaten Sicherheit. national wie international ein ganz verheerendes Signal an ausländische Fachkräfte, die unsere Wirtschaft dringend braucht.“ Neidvoll blickte Gregor Lehnert in seinen Ausführungen in den europäischen Norden und zeigte sich überzeugt, dass das „nordische Model, für uns in der Bundesrepublik nach wie vor Vorbild sein kann“: „Die staat lichen Regulierungen führen in den nordeuropäischen Ländern zu einem erfolgreichen und auch politisch und gesellschaftlich akzeptierten Sicherheitsgewerbe, davon sind wir in der Bundesrepublik noch ein Stück entfernt.“ Wenngleich die Leistung der Sicherheitswirtschaft in Deutschland als Teil der „Sicherheitsarchitektur“ gewürdigt wird, ist die Realität präziserer Betrachtung zu unterziehen. „Was heißt Sicherheits architektur?“, fragte Gregor Lehnert, um festzustellen: „Das Gregor Lehnert, Präsident des BDSW. 2 | 2015 Friedrich P. Kötter, Vizepräsident des BDSW und der CoESS. Günter Heiß, MinDir, Leiter der Abteilung 6 (Bundesnachrichtendienst) beim Bundeskanzleramt. ist ein semantischer Allgemeinplatz. Verstehen kann man ihn nur, wenn man ihn mit Zahlen unterfüttert. Mit den meisten unserer Beschäftigten tragen wir zu einer effektiven Gefahrenabwehr in der Bundesrepublik Deutschland bei. Wenn es uns nicht geben würde, wäre es um die Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik nicht zum Besten bestellt.“ Auch von der „strikten Regulierung der privaten Sicherheitsdienste in Belgien können wir in Deutschland für die Zukunft lernen“, betonte er und wiederholte für den BDSW, „dass wir in Deutschland mit den derzeitigen rechtlichen Grundlagen nicht einverstanden sind.“ Denn die „Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland kann nicht nach den Grundsätzen und den Vorstellungen des Gewerberechts und der Gewerbefreiheit gewährt werden.“ „Es ist heute keine Frage mehr, ob die privaten Sicherheitsdienstler eine Rolle in der öffentlichen Sicherheit übernehmen können, sondern wie“, konstatierte CoESS- und BDSW-Vizepräsident Friedrich P. Kötter, der den erkrankten CoESS-Präsidenten Marc Pissens vertrat, in seiner Begrüßungsrede. Viel zu oft noch werde die Branche als lästiges In Erinnerung an den verstorbenen CoESS Ehrenpräsidenten Dr. Stephan Landrock. Übel betrachtet, es gebe ein Mangel an Aufmerksamkeit für die Branche, vermerkte Kötter. Er resümierte die wirtschaftliche Situation der Branche und schlussfolgerte, dass die Rezession die Unternehmen unter Kostendruck gebracht habe, worauf es vor allem eine Antwort gebe: „Wir müssen besser werden, ohne teurer zu werden!“ Es sei eine Notwendigkeit, dass der CoESS gestärkt werde, indem aufgezeigt wird, „was unsere Dienstleistungen bewirken.“ Neue Aufgabenfelder der Gefahren abwehr, von Cybercrime bis zum Terroris mus, kämen auf die Sicherheitswirtschaft zu, betonte Friedrich P. Kötter und mahnte, die Branche müsse sich wappnen. Einen Andruck von diesen künf tigen K onfliktbereichen vermittelte dann der nächste Redner. Der für die Koordinierung von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst zuständige Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt, Günter Heiß, prophezeite an den Moderator des Summits, BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok, gewandt: „Sie und Ihre Leute werden nicht arbeitslos.“ Heiß richtete den Blick auf die politische Ebene der Gefahren abwehr und stellte fest: „Die 1. Diskussionsrunde zum Thema „Integration von Dienstleistungen und Technologie“: Armin Berchtold, Javier Tabernero, Marc Chabaud und Michèle Coninsx (vl). Herausforderungen der Sicherheit haben sich internationalisiert.“ Der Islamische Staat, der seine Hochburg im Irak und in Syrien habe, sei „auch eine Bedrohung für uns“, denn „der Terrorismus macht vor unseren Grenzen nicht halt.“ Einen weiteren Schwerpunkt setzte Heiß mit der Auseinandersetzung mit den Gefahren im virtuellen Raum. Cybercrime, Cyberspionage, Cyberattacken, sie beträfen alle: den Staat, die Wirtschaft und die Bevölkerung. Der Cyberraum sei ein ideales Spielfeld der Organi sierten Kriminalität. Das Bundesinnenminis terium taxiere für 2013 Schäden in diesem Delikts bereich auf 720 Mio. Euro. Cyberangriffe seien nicht nur geeignet, unseren Wohlstand zu gefährden, sondern auch, um systemrelevante Einrichtungen zum Erliegen zu bringen. Wohl auch mit Blick auf die eigenen Behörden setzte sich Heiß mit den Sicherheits beschäftigten auseinander. Illoyale Mitarbeiter, die sich – aus welchen Gründen auch immer - nicht mit dem Auftrag und dem Ziel des Arbeitgebers identifizieren können, sind in der Lage immensen Schaden anzurichten. Dies gelte für Whistleblower, Nachrichtendienstler und Sicherheitspersonal gleichermaßen. Pierre Reuland, Sonderbeauftragte von INTERPOL bei der Europäischen Union. Alf Göransson, CEO der Securitas AB. EUROPA 27 2 | 2015 Danny Vandormael, Vorstandsmitglied CoESS und CEO der SERIS SECURITY. Marc Chabaud, Präsident von Euralarm. Aus der Sicht des EU-Parlamentariers betrachtete der CDU-Politiker Dr. Christian Ehler die Herausforderungen der Sicherheit und zeigte ihre Zusammenhänge auf. Dr. Ehler hat das EU-Sicherheitsforschungs programm mit ausgearbeitet. Er skizzierte die gegenwärtige Gefahrenlage. Die zunehmende Dimension gewalttätiger Konflikte in vielen Teilen der Welt erzeuge immer öfter Resourcenknappheit, diese führten zu regio nalen Migrationsbewegungen und riefen Kriminalitäts phänomene hervor, die von Kriegswaffen-Proliferation über Schleuser kriminalität bis zum Drogenhandel reichten. Die Hälfte des Schleuserhandels in Libyen, so Dr. Ehler, sei fest in Händen islamistischer Radikaler und somit eine bedeutende Einnahmequelle islamistischer Strukturen. Auf die Gefahren von Cyberangriffen eingehend, hob Ehler, der unter anderem Stellvertretender Vorsitzender des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlaments ist, hervor, dass die Infrastrukturen unserer hoch technisierten Welt extrem verwundbar geworden seien. Andererseits, so betonte er, seien es immer noch ganz klassisch Inhouse-Delikte, die den größten Teil der Armin Berchtold, CEO der Swiss Securitas Group. 28 EUROPA Michèle Coninsx, Präsidentin von Eurojust und Moderatorin der Diskussionen. Probleme ausmachten und möglicher weise am wenigsten beleuchtet sind. Er warnte in diesemZusammenhang vor einem entweder- oder-Denken in Sachen Cyber security: „Es wäre alles andere als förderlich, würde man nun alle Mittel auf technische Lösungen konzentrieren und personen gestützte Schutz mechanismen vernach lässigen. So wie Technik Menschen und ihre Güter schützt, schützen Menschen diese Technik und die damit verbundenen Werte.“ Bei der Beleuchtung der Gefahren müsse man zur Kenntnis nehmen, dass es immer mehr zu einer Verschmelzung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität und staatsnahen Strukturen komme. Die Dimension der Gefahren werde jedoch weiterhin unterschätzt. Nur rund 45 Prozent der Entscheidungsträger der IT-Sicherheit in Wirtschaft und Verwaltung seien sich der Bedrohung voll bewusst. So stünden vor den Gebäuden der Verwaltung zwar Wachschützer, aber auf Tausenden veralteter Server liefen weiterhin Systeme wie Windows XP, ohne Hersteller und Sicherheits-Support. Leider spiegelte sich die Erkenntnis der Bedrohungen im IT-Bereich noch lange nicht in Investitionsbereitschaft wider. Nur 41 Prozent derer, die die Gefahren Dr. Marc Cools, Professor an der Ghent University und an der Free University Brussels. Javier Tabernero, Managing Director Security Solutions Europe & Asia der Firma PROSEGUR. erkannt haben, zeigten einer Studie zufolge, die Bereitschaft, in die IT-Sicherheit zu investieren. Der Luxemburger Pierre Reuland, seines Zeichens Sonderbeauftragter von INTERPOL bei der EU, sah in den privaten Sicherheitsdienstleistungen ein Einsparungspotenzial für die Staatshaushalte. Er ließ keinen Zweifel daran, dass es eine Notwendigkeit für die Polizei ist, mit dem privaten Sicherheitssektor zusammenzuarbeiten. Dabei wies er auf den Umstand hin, dass die Polizei nur selten die Sicherheit im Öffentlichen Personennah verkehr oder bei Großveranstaltungen übernimmt. Mit britischem Humor stimmte der aus Schweden angereiste Alf Göransson das Auditorium auf seinen Vortrag ein. Der CEO des Securitas Konzerns fand einen Filmausschnitt von Monty Pytons „Olympische Spiele“, in dem die Komikertruppe zum 100-MeterLauf antritt und nach dem Startschuss in alle Himmelsrichtungen auseinander rennt, offensichtlich besonders anschaulich für manche Marktstrategen der Sicherheitswirtschaft. Göransson, Chef von weltweit 53.000 Beschäftigten, verdeutlichte mit Ironie statt mit erhobenen Zeigefinger, wie wichtig es 2. Diskussionsrunde zum Thema „Kundenbedürfnisse und demografische Veränderungen“: Yvan De Mesmaeker, Maxim Worcester, Vinz van Es und Michèle Coninsx (vl). 2 | 2015 Dr. Christian Ehler, MdEP, Vize-Vorsitzender des SEDE-Ausschusses und Co-Koordinator im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE). ist, rechtzeitig auf kommende Herausforderungen eingestellt zu sein. Als Beispiel führte er den Bankrott des Kodak-Konzerns im Jahre 2012 an, der dem Verschlafen des Umbruchs von der analogen zur digitalen Technik im Fotogeschäft geschuldet war. „Wir unterschätzen manchmal die Veränderungen in unserer Gesellschaft“, folgerte Göransson, der den Tagungsteilnehmern seine geschäftspolitischen Überlegungen darlegte, zu denen auch die Entwicklung von Home Security zum Smart Home zählt. Sicherheit wird beim Smart Home zum integrierten Bestandteil einer komplexen Kontrolle, Überwachung und Steuerung in den eigenen vier Wänden, die sich in naher Zukunft vollziehen wird. Dazu gehört auch Verbrechen zu bekämpfen, bevor sie geschehen. Verdächtiges schon frühzeitig erkennen zu können, um mögliche Straftäter abzu schrecken und so Straftaten zu bekämpfen, bevor sie geschehen sind, ist eine der kommenden Geschäftsstrategien. Göransson plädierte dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die privaten Sicherheitsdienstleister die Polizei besser Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW. unterstützen können. Dazu seien die Mitarbeiter entsprechend auszubilden. Danny Vandormael aus Belgien, Vorstandsmitglied des CoESS, übernahm die Aufgabe, das neue – das fünfte – White Paper des CoESS den Summit-Gästen zu präsentieren. Einerseits müsse für die Branche ein nie da gewesener Wandel konstatiert werden, betonte Vandormael, verwies andererseits darauf, dass es den Wachschutz immer noch gebe und dies auch auf unbestimmte Zeit so bleiben werde. In der Vergangenheit hätten die Kunden dazu geneigt, personelle und technische Sicherheit aus verschiedenen Quellen zu beziehen. Eine Bündelung der Dienstleistungen könnten dort einen Mehrwert schaffen. Beim Personal müsse ein Fachkräftemangel und eine Überalterung konstatiert werden. Dabei würden auf der anderen Seite die Ansprüche der Kunden immer komplexer. Dies sei ein Grund dafür, warum Schulung in der Sicherheitswirtschaft großgeschrieben werden müsse. Der promovierte Kriminologe Dr. Marc Cools, Professor an der Ghent University und der Free University Brussels, nahm den Zustand des privaten Sicherheitsgewerbes Maxim Worcester, COO der German Business Protection GmbH. in Europa unter die Lupe. 2013 wurde auf diesemMarkt in Europa von über 41.000 Sicherheitsunternehmen ein Umsatz von 34,572 Mrd. Euro erwirtschaftet. Zum Thema Public Private Partnership betonte Cools, dass bei einer solchen Zusammenarbeit die Gleich berechtigung eine wesentliche Voraussetzung ist. Man müsse über Zahlen und Daten verfügen, um politische Entscheidungen beeinflussen zu können. Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW, übernahm das Mikrofon, um einen kurzen Überblick zu geben über die private Sicherheit in Deutschland. Am Anfang stehe man noch bei dem Thema, ob in das Aufgabenfeld des BDSW auch die Sicher heitsabteilungen der Unternehmen, die Sicherheitsverantwortlichen integriert werden sollen. Die Umsetzung werde sich jedoch noch etwas hinziehen. Außerdem werde die individuelle Zuständigkeit der Wirtschaft und der Kommunen zunehmen, was die private Sicherheitswirtschaft begünstigen wird. Dr. Olschok setzte sich mit der Entwicklung des Sicherheits gewerbes in den vergangenen 25 Jahren Vinz van Es, Secure Solutions Director von G4S Europe. Yvan De Mesmaeker, General Secretary von ECSA. EUROPA 29 2 | 2015 (Vl.) Lutz Kleinfeld, Vizepräsident BDSW, Heinz-Werner Aping, Veko-online, Gregor Lehnert, Präsident BDSW, Wolfgang Waschulewski, BDSWEhrenpräsident und Friedrich P. Kötter, Vizepräsident BDSW und CoESS. Aussteller: TEWI GmbH & Co. KG, Fulda Aussteller: Messe Essen GmbH auseinander, in denen die Sicherheitswirtschaft kräftige Zuwächse erzielte. Bei den 4.000 Unternehmen der Sicherheitsbranche in Deutschland müsse man davon ausgehen, dass mehr als 3.000 zu viel am Markt seien. Ein Blick nach Frankreich mit rund 9.000 privaten Sicherheitsdienstleistern relativiere jedoch die hiesigen Probleme. Einen Einblick in andere Verbandskonzepte erhielten die Summit-Gäste durch den Vortrag des Präsidenten von Euralarm, Marc Chabaud, aus der Schweiz. Der 1970 gegründete Verband Euralarm, in dem rund 5.000 Hersteller und Dienstleister der Brandschutz- und Sicherheitsbranche zusammenge schlos sen sind, ist vor allen Dingen technikorientiert. Chabaud betonte ausdrücklich den Wunsch nach einer Zusam- menarbeit der beiden Verbände Euralarm und CoESS. Eine wesentliche Aufgabe von Euralarm sei es auch, auf die Normgebung einzuwirken. Mit bedauerndem Unterton stellte Chabaud einen Vergleich an: In China dauere es sechs Monate, bis eine Norm eingeführt werde, in Deutschland sechs Jahre. Javier Tabernero, CoESS-Vizepräsident und Direktor des Sicherheitsdienstleisters Prosegur, vertrat die Ansicht, man müsse den Gesetzgebern und Regulierern voraus sein. Vinz van Es, Secure Solutions Director bei G4S Europe, beschäftigte sich in seinem Beitrag mit der Mitarbeitergewinnung. „Das Wachpersonal, das acht Stunden im Regen steht, das ist nicht die Zukunft.“ Man müsse in die Ausbildung und die ständige Weiterentwicklung der Mitarbeiter investieren. Wer heute einen Beruf in der Sicherheitsbranche erlernt, könne mit diesem Wissen unmöglich noch in einem halben Jahrhundert bestehen. Auf bevorstehende globale Herausforderungen hob Maxim Worcester, COO der Firma German Business Protection, ab. Zwar werde die Bevölkerung in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten rückläufig sein, andernorts hingegen werden Megacities entstehen, bei denen niemand mehr wisse, wie viele Menschen dort überhaupt lebten. Die Kluft, so seine Analyse, zwischen arm und reich werde immer größer werden. Kriege werden ihren Charakter ändern, so Worcester. Er vertrat die Auffassung, dass die westlichen Regierungen diese Veränderungen noch nicht hätten. Die These „Staaten können den Dienst Sicherheit nicht mehr anbieten“ vertrat Yvan De Mesmaeker, Präsident des Europäischen Verbandes Unternehmenssicherheit (ECSA). Der Belgier setzte sich mit der Vorstellung vom staatlichen Gewaltmonopol des französischen Philosophen Jean Jacques Rousseau auseinander. Damit vollendete er den Bogen zu neuen Themenfeldern, die in der Zukunft zweifellos zunehmend an Bedeutung gewinnen werden: Wo können private Sicherheitsdienstleister staatliche Institutionen unterstützen? Die Aufgaben für CoESS sind also definiert. Das Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“ wurde von der Confederation of European Security Services (CoESS) und UNI-Europa mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union entwickelt und verfolgt ein Hauptziel: Es will Auftraggeber beim Vergabeverfahren unterstützen und unterstreicht die Vorteile der Entscheidung für qualitätsvolle Anbieter. Kurz: Es erläutert, warum Qualität für Sie, den Kunden privater Sicherheitsunternehmen, wichtig ist. Das Handbuch finden Sie zum Download auf der Homepage des BDSW unter www.bdsw.de. 30 EUROPA 2 | 2015 Bavarian Dinner am Vorabend des 5th European Summit in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund, Berlin Gregor Lehnert, Präsident des BDSW. Stephan Mayer, MdB, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Fotos der Seiten 26-31: Uwe Panske (Vl.) Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW, Gregor Lehnert, Präsident BDSW, Stephan Mayer, MdB und Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Manfred Buhl, Vizepräsident BDSW. Im Hintergrund: Friedrich P. Kötter, Vizepräsident BDSW und CoESS, Silke Wollmann, Pressesprecherin BDSW, und Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros. Im Rahmen des 5th European Summit in Berlin wurde am 23. April 2015 das 5th White Paper vorgestellt. Unter dem Titel „The new security company: integration of services and technology - responding to changes in customer demand, demography and technology“ geben CoESS und BDSW in diesem White Paper einen Überblick der aktuellen Lage und der Herausforderungen, denen die Sicherheitswirtschaft in Europa gegenüber steht. Das 5th White Paper finden Sie zum Download auf der Homepage des BDSW unter www.bdsw.de. EUROPA 31 2 | 2015 ESTA Business conference 2015 Von Silke Wollmann VOM 31. MAI BIS 2. JUNI LUD DIE ESTA, The European Security Transport Association, zur jährlichen Business-Konferenz ein. In diesemJahr trafen sich die rund 300 Experten aus dem Bereich des Cash Managements erstmals in Berlin. Neben europäischen Experten nahmen in diesem Jahr auch viele inter nationale Cash Managements-Profis, unter anderem aus Süd-Afrika, Amerika oder auch Australien, an der Konferenz teil. Die Business-Konferenz 2015 stand unter dem Motto „An evolving cash market“ und beschäftigte sich mit der Entwicklung und den Veränderungen der Branche in den unterschiedlichen Bereichen und den Veränder ungen der Märkte – technische Lösungen, Versicher ungsfragen und Praxisbeispiele waren Teile der Vorträge. Die Entwicklung eines veränderten Geschäftsmodells für das Cash Management in Europa wurde detailliert unter anderem anhand von Praxisbeispielen vorgestellt. Die europäische Dienstleitung in diesem Geschäftsbereich muss attraktiver und effizienter gestaltet und auf die sich immer mehr verändernden Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werden – in diesem Punkt sind sich die europäischen und internationalen Experten einig. Inhaltlich wurde die Konferenz durch Expertenvorträge und -panels unterteilt. Den Schwerpunkt des ersten Konferenztages bildetendie beiden Expertenpanels „Role and place of cash in an evolving payment market environment“ und „An evolving CMC business model: from logistics to partnership“, die sich an die Eröffnung der Veranstaltung durch ESTA Präsident Jarl Dahlfors, gefolgt von Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW, anschlossen. Die Sicht der Banken wurde durch Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, und Ton Roos, 32 GELD UND WERT Direktor des Bereichs Banknoten der Europäischen Zentralbank, erläutert. Den Abschluss des ersten Vortragsblocks stellte das Update aus der Europäischen Kommission von Dr. Rüdiger Voss, Abteilungsleiter European Cash and Legal Issues DG ECFI. Die Experten sind sich in dem für das deutsche Cash Management so wichtigen Punkt einig, dass das Bargeld das beliebteste und weiterhin meistgenutzte Zahlungsmittel der Deutschen ist, aber die Kosteneffizienz der Versorgung die größte Herausforderung der Bargelddienstleister sein wird, um auch weiterhin mit anderen Zahlungsmitteln konkur rieren zu können. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wird in Deutschland weiterhin viel Wert auf Bargeld gelegt – vor allem aus Datenschutzgründen. In Dänemark beispielsweise haben andere Zahlungsmethoden das Bargeld bereits großflächig verdrängt. Einer der wichtigsten Aspekte der Bargeld zahlungen in Deutschland, und die damit verbundene Versorgung des Marktes mit Bargeld, ist der Kostenfaktor. Sinkende Kosten für andere Zahlungsmethoden sind europaweit eine der grundlegenden Herausforderungen in der Zukunft der Dienstleistungen um Bargeld. Auch die Deutsche Bundesbank sieht die Kosteneffizienz der Bargeldversorgung als wichtigen Punkt an und sieht die Zukunft des Bargelds positiv, denn Bargeld sei nicht nur unter Kostengesichtspunkten positiv zu bewerten; die Verbraucherinnen und Verbraucher schätzten am Bargeld auch die Möglichkeit zur Ausgabenkontrolle, das einfache Handling oder den Schutz der Privatsphäre. Daher wird Bargeld auch zukünftig eine wichtige Rolle im Zahlungsmittelportfolio spielen. Der zweite Konferenztag stand unter dem Motto „2014 risk environment“. Im Rahmen dessen wurde zunächst der ESTA „Attack and SILKE WOLLMANN ist Pressesprecherin der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste. Loss Report 2014“ vorgestellt. Diese europa weite Studie zu Überfällen im Geld- und Wertbereich weist auch für das Jahr 2014 einen leichten Abwärtstrend der Überfallzahlen auf – allerdings mit stetig steigenden Schadenshöhen. Die niedrigen Fallzahlen in Deutschland sprechen erneut für die hohe Qualität in der deutschen Branche. Dass das europäische und vor allem das deutsche Cash Management zu den sichersten gehört, machten in diesem Block internationale Experten mit Präsentationen zu Schadens fällen und Vorgehensweisen beispielsweise aus Russland und Amerika deutlich. Die Vorträge und Präsentationen der Redner und Panels finden Sie unter www.esta-cash.eu Die ESTA - The European Security Transport Association ist die, 1975 in Brüssel gegründete, europäische Vereinigung von Vertretern des Cash Managements. Die ursprünglich zur Entwicklung einheitlicher Standards für gepanzerte Fahrzeuge im Geld- und Werttransport gegründete Vereinigung ist mittlerweile eine inter national agierende Non-Profit Orga nisation für sichere Logistik im Cash Management geworden und repräsentiert 90 Prozent der europäischen Cash Managementunternehmen. 2 | 2015 Die ESTA Business-Konferenz wurde in diesem Jahr gesponsert durch: Jarl Dahlfors, Präsident der ESTA. (Foto: ESTA) Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW. (Foto: ESTA) Blick ins Plenum. (Foto: ESTA) Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank. (Foto: BDGW) Abendveranstaltung im AXICA im Hause der DZ BANK. (Foto: ESTA) Raubüberfälle auf Wertdienstleister in Europa 2014 Quelle: ESTA / Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 France United Kingdom 34 223 Italy 30 Ireland Switzerland 4 19 Czech Republic 4 Portugal Germany 4 Greece 11 Sweden 13 13 GELD UND WERT 33 2 | 2015 Mindestlohn nach TVgG NRW nicht bei Leistungserbringung in anderem Mitgliedstaat der EU Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M 1. Sachverhalt Die Antragsgegnerin im Nachprüfungsverfahren hat europaweit im offenen Verfahren einen Auftrag zur „Aktendigitalisierung und Konvertierung von Dateien“ bekannt gemacht. Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u. a. zusätzliche Vertragsbedingungen. Ziffer 2 der zusätzlichen Vertragsbedingungen enthält einen Vordruck für eine Verpflichtungser klärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW, die vom Bieter zu unterzeichnen ist und mit der er erklären soll, seinen Beschäftigten ein Mindest stundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen und von seinen Nachunternehmern zu verlangen, sich ihrerseits zur Einhaltung des Mindestentgelts zu verpflichten. Die Antragstellerin ist u. a. auf dem Gebiet der Dokumentenerfassung und Digitalisierung tätig. Sie greift bei der Ausführung von entsprechenden Aufträgen regelmäßig auf die Leistungen einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft zurück, die eine Gesellschaft polnischen Rechts mit Sitz in Polen ist. Auch die Betriebsstätten unterhält die Tochtergesellschaft ausschließlich in Polen. Mit Schreiben vom 24. Juni 2013 unter richtet die Antragstellerin die Antragsgegnerin darüber, dass sie im Falle der Auftragserteilung die Leistung durch einen im EU-Ausland ansässigen Nachunternehmer erbringen lassen wolle, der seine Leistungenauch vollständig am Firmensitz im EU-Ausland erbringen würde. Die Antragstellerin könne den Nachunternehmer nicht zur Einhaltung des durch das TVgG NRW vorgeschriebenen Mindest entgelts verpflichten, da es am Firmensitz des Nachunternehmers im EU-Ausland keine 34 VERGABERECHT mit den Vorgaben des TVgG NRW vergleichbaren Tarif- bzw. Mindestlohnregelungen gebe und die Zahlung eines Mindestlohns in der im TVgG NRW vorgesehenen Höhe nach den dortigen Lebensverhältnissen auch nicht üblich sei. Die Antragstellerin bat die Antragsgegnerin sodann um Bestätigung, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verpflichtungen für den von ihr vorgesehenen Nachunternehmer nicht gelten und rügte vorsorglich die entsprechenden Vorgaben als vergaberechtswidrig. Mit Schreiben vom 5. August 2013 teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen könne, da sie als öffentlicher Auftraggeber nach TVgG NRW verpflichtet sei, die Regelung des TVgG NRW bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden. Mit Schreiben vom 22. August 2013 hat die Antragstellerin bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag gestellt. Sie macht geltend, dass die Durchsetzung der Tarif- bzw. Mindestlohnvorgaben des TVgG NRW gegenüber ihrem polnischen Nachunternehmer weder tatsächlich noch rechtlich möglich sei. Eine derartige Mindestlohnverpflichtung führe zu einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Die Antragsgegnerin bestätigt zwar den von der Antragstellerin vorgetragenen Sachverhalt als unstreitig, tritt jedoch den rechtlichen Ausführungen entgegen. Die Vergabekammer legte dem Euro päischen Gerichtshof (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV die Fragen zur Vorabentscheidung vor, ob u. a. Art. 56 AEUV einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen RECHTSANWALT ALEXANDER NETTE, LL.M, NETTE Rechtsanwälte, Recklinghausen, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und auf die Beratung von Bietern und öffentlichen Auftraggebern in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren spezialisiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rae-nette.de steht, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will, 1. sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarifoder Mindestlohn zu zahlen, und 2. einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn a )die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die vergabe öffentliche Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und b )der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunter nehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden? 2 | 2015 2. Entscheidungsgründe Der Europäische Gerichtshof hält in seiner Entscheidung vom 18. September 2014 an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestentgelts eine zusätzliche wirtschaftliche Belastungdarstellt, die geeignet ist, die Erbringung einer Dienstleistung zu unter binden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, wenn es sich bei der Verpflichtung um eine nationale Rechtsvorschrift handelt, die auch Bietern auferlegt wird, die einem anderen Mitgliedstaat der EU angehören als der öffentliche Auftraggeber, und soweit in diesem Mitgliedstaat die Mindestlöhne niedriger sind. Eine Maßnahme wie im Ausgangsverfahren kann daher eine Beschränkung im Sinne von Art. 56 AEUV darstellen. Grundsätzlich kann eine solche Maßnahme jedoch durch das Ziel des Arbeitnehmer schutzes gerechtfertigt sein. Der EuGH stellt jedoch fest, dass eine solche nationale Maßnahme, soweit sie nur auf öffentliche Aufträge Anwendung findet, nicht geeignet sei, das Ziel des Arbeitnehmerschutzes zu erreichen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die auf dem privaten Markt tätigen Arbeitnehmer nicht desselben Lohnschutzes bedürfen wie die im Rahmen öffentlicher Aufträge tätigen Arbeitnehmer. Die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung sei jedenfalls unverhältnismäßig, soweit sich ihr Geltungsbereich auf eine Situation wie im Ausgangsverfahren erstrecke, in der Arbeitnehmer einen öffentlichen Auftrag in einem Mitgliedstaat ausführen, der nicht mit dem Mitgliedsaat identisch ist, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, und in dem die Mindestlohnsätze niedriger sind. Indem eine solche nationale Regelung ein festes Mindestentgelt vorgibt, das zwar im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftrag gebers für eine angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer notwendig ist, aber keinen Bezug zu den in dem Mitgliedstaat, in dem die Leistungen tatsächlich ausgeführt werden, bestehenden Lebenshaltungskosten hat, geht die nationale Regelung über das hinaus, was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird. Eine derartige nationale Regelung nimmt dem Nachunternehmen in dem Mitgliedstaat, in dem die Leistung tatsächlich ausgeführt werden soll, die Möglichkeit, aus den zwischen den jeweiligen Lohnniveaus bestehen- den Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen. Der EuGH antwortet daher abschließend auf die Vorlagefrage der VK Arnsberg, dass in einer Situation wie der im Ausgangs verfahren, in der ein Bieter beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, beschäftigt sind, Art. 56 AEUV der Anwendung von Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, dem dieser öffentliche Auftraggeber angehört, entgegensteht, die diesen Nachunternehmer verpflichten, den genannten Arbeitnehmern ein mit diesen Rechtsvorschriften festgelegtes Mindestentgelt zu zahlen. 3. Praxishinweise Bereits in der DSD-Ausgabe 3 / 2013 h atten wir über eine Entscheidung der VK Arnsberg zum TVgG NRW (Beschluss vom 26. März 2013 – VK 4/13) berichtet, in dem die VK Arnsberg das – inzwischen überarbeitete – Formblatt zur Verpflichtungserklärung über die Tariftreue und den Mindestlohn als mehr deutig beurteilt hat, weshalb ein Ausschluss eines Angebotes zum damaligen Zeitpunkt nicht auf unvollständige Erklärungen in diesemFormblatt gestützt werden durfte. In der Zwischenzeit sind mehrere Entscheidungen zum TVgG NRW ergangen, so beispielsweise vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29. Januar 2014 – Verg 28/13; Beschluss vom 25. Juni 2014 – Verg 39/13) zu den Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kern arbeitsnormen und der Förderung von Beruf und Familie. Diese Verpflichtungserklärungen dürfen vergaberechtskonform nur als zusätzliche Bedingungen an die Auftragsaus führung, nicht jedoch als Eignungsnachweis gefordert werden. Inzwischen hat sich auch der EuGH mit dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz befasst und dessen Kollision mit Art. 56 AEUV in einer bestimmten Konstel lation festgestellt. Da die Tariftreue- und Vergabegesetze der anderen Bundesländer ähnliche Regelungen enthalten, kann die Relevanz des TVgG NRW bzw. der Tarif treue- und Vergabegesetze der Länder nicht geleugnet werden. Jedoch ist detailliert in den Vergabeverfahren, in denen konkret Verpflichtungserklärungen nach den Tariftreue- und Vergabegesetzen gefordert werden, auf die bislang (u. a. zum TVgG NRW) und dann aktuell ergangene Rechtsprechung zu achten. Auftraggebern kann nur empfohlen w erden, die Forderungen nach Verpflichtungser klärungen des TVgG NRW genau abzuwägen. Für Bewerber bzw. Bieter ist es empfehlenswert, anhand der ergangenen Rechtsprechung die Forderungen von Auftraggebern nach Verpflichtungserklärungen des TVgG NRW – soweit vergaberechtswidrige Forderungen erkannt werden – frühzeitig zu beanstanden. VERGABERECHT 35 2 | 2015 Arbeitsrecht in Kürze Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin seit dem 1. Oktober 1987 beschäftigt. Mit Schreiben vom 19. Mai 2011 hatte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung und hilfsweise fristgemäß zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Im Kündigungsschreiben heiß es: „Im Falle der Wirksamkeit der hilfsweise fristgemäßen Kündigung werden Sie mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs- und Überstundenansprüche unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung freigestellt.“ Im Kündigungsschutzprozess wurde das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2011 beendet. Die Parteien waren sich auch dahingehend einig, dass der Kläger bis zum Beendigungstermin von der Erbringung seiner Arbeits leistung unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt bleibt. Mit der Klage begehrte der Arbeitnehmer die Auszahlung von 15,5 Urlaubstagen. Er war der Meinung, dass mit der Freistellungserklärung im Kündigungsschreiben vom 19. Mai 2011 der Urlaubsanspruch noch nicht erfüllt worden sei: Er habe sich in der Freistellung nicht erholen können, zudem sei auch kein konkreter Urlaubszeitraum festgelegt worden. Die Beklagte vertrat dagegen die Ansicht, dass die Urlaubsansprüche des Klägers auf Grund der Freistellungserklärung im Kündigungsschreiben erfüllt seien. Hieran ändere auch die Tatsache nichts, dass sie das Urlaubsentgelt nicht unmittelbar mit der Freistellung gezahlt habe. Das BAG stellte fest, dass die vorliegende Klausel unwirksam ist. Kündige ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erkläre er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für 36 ARBEIT UND SOZIALES den Fall der Unwirksamkeit der außerordent lichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werde, so sei der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam sei. Das Gericht stützte sich dabei auf § 1 Bundes urlaubsgesetz (BurlG). Danach setze die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub nicht nur die Freistellung von der Arbeitsleistung, sondern auch die Zahlung der Vergütung voraus. Dies sei hier gerade nicht geschehen. Vielmehr gewähre ein Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt. BAG Urteil vom 10. Februar 2015 z.: 9 AZR 455/13 Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Mitarbeiter des Frankfurter Flughafens keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz hat. Die Nähe einer Person aus der gewaltbereiten, islamistischen Szene begründe ausreichende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mitarbeiters. Das Verwaltungsgericht entschied so, nachdem die Luftsicherheitsbehörde Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hatte. Der Mitarbeiter war nicht nur bereits wegen Nötigung im Straßen verkehr verurteilt worden, sondern besaß auch Kontakte zu einem mutmaßlichen RECHTSANWÄLTIN CORNELIA OKPARA ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Mitglied der Terrorgruppe „Islamischer Staat im Irak und Groß Syrien“. Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde zum einen in einem strafrechtlichen Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Zum anderen lag eine Mitteilung des Bundesgeneralanwalts beim Bundes gerichtshof vor, dass der Kläger zum engsten persönlichen Umfeld eines ausländischen Staatsangehörigen zähle, gegen den wegen der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, darunter auch der Mitgliedschaft in „Islamischer Staat im Irak und Groß Syrien“ (IS) ein Ermittlungsverfahren geführt werde. Dem Kläger wird insoweit vorgeworfen, dass er mit seinem Bekannten im Zeitraum von ca. zwei Monaten 31 Telefonate geführt und auch einen Geldbetrag von ca. 2.000 Euro an ihn überwiesen habe. Daraufhin wurde im Rahmen einer Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz festgestellt, dass die Zuverlässigkeit des Klägers nicht gegeben sei, was letztendlich auch bedeutet, dass der Kläger nicht mehr in sicherheitsrelevanten Bereichen des Frankfurter Flughafens wird arbeiten können. Der Kläger hat sich gegen den Bescheid gewandt. Er trägt vor, dass sein Bekannter nicht wegen Mitgliedschaft in einer terroris tischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden sei. Es müsse insoweit die Unschuldsvermutung gelten. Auch habe er keine Unterstützungshandlung geleistet. Der ausländische Mitbürger sei ein Arbeitskollege 2 | 2015 und alter Schulfreund. Das Geld habe er ihm geliehen. Von einer Radikalisierung seines Bekannten habe er überhaupt nichts mitbekommen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Verpflichtung des Landes Hessen habe, seine Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz festzustellen. Zur Begründung wies das Gericht darauf hin, dass nach den maßgeblichen Regelungen im Luftsicherheitsgesetz eine positive Bejahung der Zuverlässigkeit bereits dann nicht bestätigt werden könne, wenn Zweifel hieran bestünden, die nicht in vollem Umfang ausgeräumt werden könnten. Diese ergäben sich zum einen aus der rechtskräftigen Verurteilung des Klägers wegen Nötigung im Straßenverkehr. Der Kläger habe im Rahmen der Anhörung sein Unrecht nicht eingesehen und sich nicht selbstkritisch mit seinem Verhalten auseinandergesetzt. Daher bestehe die Gefahr, dass er auch im Bereich der Luftsicherheit ohne Unrechtsbewusstsein sich vorsätzlich über die Rechtsordnung hinwegsetzen könne. Als weiteren tragenden Punkt an der Zuverlässigkeit des Klägers sei die Nähe zu seinem Bekannten, einer Person aus der gewalt bereiten, islamistischen Szene festzustellen. Es sei mittlerweile zu einer Anklageerhebung gegen den Bekannten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gekommen, die nunmehr auch zugelassen sei. Dadurch, dass der Kläger dem Angeklagten 2.000 Euro geliehen und in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum ca. 30 mal unter einer Handy nummer, die nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis bekannt gewesen sei, telefoniert habe, sei er dem engen persönlichen Umfeld des Terrorverdächtigen zuzurechnen. Im Rahmender mündlichen Verhandlung konnte der Kläger letzte Zweifel an den aufgetretenen Bedenken, insbesondere auch an der Nähe zu einer gewaltbereiten, dem islamistischen Terror zuzurechnenden Person, nicht zerstreuen. Er habe auch nicht glaubhaft darlegen können, dass er von einer Radikalisierung seines Bekannten nichts gewusst habe. Nach den Regelungen im Luftsicherheitsgesetz reiche dies, um eine positive Bescheinigung über die Zuverlässigkeit zu verweigern. Die Klage wurde daher abgewiesen. Verwaltungsgericht Frankfurt/M. Urteil vom 23.01.2015 Az.: 4 K 4354/14.F Urlaub bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Das BAG stellt damit klar, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringerte, nicht mehr festhält. Der Kläger wechselte ab dem 15. Juli 2010 in eine Teilzeittätigkeit und arbeitete nicht mehr an fünf, sondern nur noch an vier Tagen in der Woche. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Die Beklagte meinte, dem Kläger stünden angesichts des tariflichen Anspruchs von 30 Urlaubs tagen bei einer Fünftagewoche nach seinem Wechsel in die Teilzeittätigkeit im Jahr 2010 nur die 24 von ihr gewährten Urlaubstage zu (30 Urlaubstage geteilt durch fünf mal vier). Der Kläger hielt die verhältnismäßige Kürzung seines Urlaubsanspruchs für die Monate Januar bis Juni 2010 nicht für zulässig, sodass er im Jahr 2010 Anspruch auf 27 Urlaubstage habe (für das erste Halbjahr die Hälfte von 30 Urlaubstagen, mithin 15 Urlaubstage, zuzüglich der von ihm für das zweite Halbjahr verlangten zwölf Urlaubstage). Zwar regele § 26 Abs. 1 TVöD unter anderem, dass sich der für die Fünftagewoche festgelegte Erholungsurlaub nach einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage in der Woche vermindere. Die Tarifnorm sei jedoch wegen Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften unwirksam, soweit sie die Zahl der während der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubstage mindere, befand das BAG mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH. Das Argument, der erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub werde bei einer solchen Kürzung nicht vermindert, weil er – in Urlaubswochen ausgedrückt - unverändert bleibe, hat der EuGH unter Hinweis auf das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter ausdrücklich verworfen. Auf Grund dieser Rechtsprechung des EuGH konnte an der bisherigen Rechtsprechung des Bundes arbeitsgerichts nicht festgehalten werden, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringerte. BAG Urteil vom 10. Februar 2015 Az.: 9 AZR 53/14 (F) ARBEIT UND SOZIALES 37 2 | 2015 Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintritts alters Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart, kann eine Befristung nach einer Entscheidung des Bundes arbeitsgerichts nicht allein auf den Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestützt werden. Von einer sachlichen Rechtfertigung ist jedoch dann auszugehen, wenn die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger, der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am 21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente bezieht, war bei der Beklagten langjährig beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah keine Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vor. Am 22. Januar 2010 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2010 ende. Dieser Vertrag wurde zweimal verlängert. Nachdem der Kläger um eine Weiterbeschäftigung gebeten hatte, vereinbarten die Parteien zuletzt am 29. Juli 2011, dass der Arbeitsvertrag ab 1. August 2011 mit veränderten Konditionen weitergeführt werde und am 31. Dezember 2011 ende. Der Vertrag enthält die Abrede, dass der Kläger eine noch einzustellende Ersatzkraft einarbeitet. Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass sein Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung am 31. Dezember 2011 geendet hat. Das BAG verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landes arbeitsgericht zurück. Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertigt die Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG) nicht. Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass die Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten diente. Hierzu hat das Landesarbeitsgericht bislang keine tatsächlichen Feststellungen getroffen. BAG Urteil vom 11. Februar 2015 Az.: 7 AZR 17/13 38 ARBEIT UND SOZIALES Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses Ein Berufsausbildungsverhältnis ist nach Ablauf einer Probezeit grundsätzlich nur außerordentlich kündbar. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine solche Kündigung. In dem zu entscheidenden Fall absolvierte der Auszubildende bei der Beklagten ab dem 1. August 2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Am 20. Juni 2011 zählte er das sich in den Nachttresor-Kassetten einer Filiale befindliche Geld. Später wurde ein Kassen fehlbestand von 500 Euro festgestellt. Nach Darstellung der Beklagten nannte der Auszubildende in einem Personalgespräch von sich aus die Höhe dieses Fehlbetrags, obwohl er nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz angesprochen worden war. Die Beklagte hat das Berufsausbildungsverhältnis wegen des durch die Offenbarung von Täterwissen begründeten Verdachts der Entwendung des Fehlbetrags gekündigt. Der Auszubildende hielt die Kündigung für unwirksam. Ein Berufsausbildungsverhältnis könne nicht durch eine Verdachtskündigung beendet werden. Auch fehle es u. a. an seiner ordnungsgemäßen Anhörung. Ihm sei vor dem fraglichen Gespräch nicht mitgeteilt worden, dass er mit einer Kassendifferenz konfrontiert werden solle. Auf die Möglichkeit der Einschaltung einer Vertrauensperson sei er nicht hingewiesen worden. Zudem habe die Beklagte Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz verletzt. Die Verdachtskündigung hat das Ausbildungsverhältnis beendet. Das Landes arbeitsgericht hat in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die Umstände des Falles gewürdigt und insbesondere die Anhörung des Klägers zu Recht als fehlerfrei angesehen. Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und -verwertung nicht entgegen. BAG Urteil vom 2. Februar 2015 Az.: 6 AZR 845/13 Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen Das BAG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine Sekretärin nach einer Krankschreibung auf Auftrag ihres Arbeitgebers hin mehrere Tage von einem Detektiv überwacht worden war. Die Sekretärin war seit dem Frühjahr 2011 bei dem Arbeitgeber beschäftigt, im Herbst 2011 meldete sie sich krank und legte mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unterschiedlicher Ärzte verschiedener Fachrichtungen vor. Der Arbeitgeber glaubte der Mitarbeiterin nicht. Er beauftragte einen Detektiv mit der Beobachtung der Sekretärin. Im Rahmen der vier Tage dauernden Beobachtung verfolgte der Detektiv die Sekretärin und fertigte Fotografien und Videomaterial an. Die Sekretärin wurde mit dem bei der Observation gewonnen Material konfrontiert und verlangt klageweise einen ins Ermessen des Gerichts gestellten Schmerzensgeldbetrag, wobei sie jedoch einen Betrag von 10.500 Euro für ausreichend hielt. Zur Begründung führte sie an, sie habe durch die rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers psychische Beeinträchtigungen erfahren, die nun der Behandlung bedürfen würden. Das BAG entschied, dass die Überwachung der Sekretärin rechtswidrig war. Weiterhin setzte es sich mit der Frage auseinander, wann denn eine Überwachung rechtmäßig ist. Das BAG gestand der Klägerin aber lediglich 1.000 Euro zu. Das BAG machte deutlich, dass der Einsatz von Überwachungsmaßnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei. Allerdings sei dann erforderlich, dass der Arbeitgeber einen konkreten nachvollziehbaren Verdacht hat. Dieses Erfordernis folge aus dem grund gesetzlich geschützten Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des überwachten Arbeitnehmers. Vorliegend konnte allein aus der Tatsache, dass unterschiedliche Krankmeldungen unterschiedlicher Ärzte mit unterschiedlichen Krankheitsbildern erfolgten, kein derartiger Verdacht abgeleitet werden. BAG Urteil vom 19. Februar 2015 Az.: 8 AZR 1007/13 2 | 2015 Partner zur Gefahrenabwehr Von Dr. Berthold Stoppelkamp IN DEN SICHERHEITSPOLITISCHEN DISKUSSIONEN in den letztenWochen zu ansteigender Einbruchskriminalität, terroristischen Gefahren, Cyberattacken und Wirtschaftsspionage erschallt von verschiedenen Seiten immer wieder – quasi reflexartig – der Ruf nach einer personellen Aufstockung der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern zur Abwehr dieser Gefahren. Dabei gerät bisher viel zu oft aus dem Fokus, in welch großem Umfang bereits heute die Sicherheitswirtschaft zur Gefahrenabwehr in Deutschland beiträgt. Zudem umfassen die von privaten Sicherheitsdiensten wahrgenommenen Tätigkeiten neben reinen Serviceaufgaben auch die Abwehr von Schäden durch Feuer, Wasser und sonstigen Naturkatastrophen für Wirtschaft und Staat (sog. Safety-Aufgaben). Den Schwerpunkt der von den derzeit rund 190.000 Beschäftigten in der privaten Sicherheitswirtschaft wahrgenommenen Tätigkeiten umfasst aber gerade den Schutz von Leib und Leben und fremdem Eigentum. Dieses Faktum verdeutlichen folgende Zahlen: 65.000Beschäftigte schützen Wirtschaftsunternehmen bzw. öffentliche Einrichtungen 16.000Beschäftigte nehmen Luftsicherheitsaufgaben wahr 12.000Beschäftigte schützen Veranstaltungen 11.000Beschäftigte schützen Geld- und Werttransporte 10.000Beschäftigte führen Revier- und Kontrolldienste durch 5.000Beschäftigte schützen den öffentlichen Personenverkehr 5.000Beschäftigte schützen militärische Liegenschaften 2.000Beschäftigte arbeiten in Notruf- und Serviceleitstellen 1.500Beschäftigte schützen kerntechnische Anlagen DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Somit nehmen fast 130.000 Beschäftigte der Sicherheitswirtschaft bereits heute als Bestandteil der nationalen Sicherheitsarchitektur primär Aufgaben zur Prävention und Gefahrenabwehr wahr und unterstützen bzw. entlasten die Polizeien von Bund und Ländern mit ihren rund 240.000 Beschäftigten bei der Gefahrenabwehr. Laut WIK- Sicherheitsenquete 2014/15 verwenden zwischenzeitlich selbst die wenigen Unternehmen, die eigene Sicherheitsabteilungen unterhalten, ein Drittel ihrer Sicherheitsbudgets für externe Sicherheitsdienstleister. Die privaten Sicherheitsdienste tragen damit jeden Tag signifikant zur Gefahrenabwehr in Deutschland bei. Umso verwunderlicher ist es, dass die gesetzlichen Standards für den Zugang und die Ausübung des Sicherheitsgewerbes in Deutschland als führender Industrienation im Vergleich zu anderen EU-Staaten so niedrig sind. Dies wurde - leider - wieder bei der Vorstellung des „5th White Paper“ anlässlich des gemeinsam von der CoESS Confederation of European Security Services und dem BDSW am 23. April 2015 in Berlin ausgerichteten European Summit deutlich. Wenn die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitions fraktionen des Deutschen Bundestages ernsthaft die Gefahrenabwehr potentiale ausbauen und damit die Sicherheit in Deutschland flächendeckend erhöhen wollen, müssen sie nachdrücklich die Umsetzung des Koalitionsvertrages angehen und verbindliche gesetzliche Anforderungen an die Seriosität und Zuverlässigkeit aller rund 4.000 privatenSicherheitsdienste in Deutschland stellen. Nur so kann die private Sicherheitssäule in der nationalen Sicherheitsarchitektur zur Gefahrenabwehr signifikant in der Breite weiter gestärkt werden. Der BDSW mit seinen rund 900 Mitgliedsunternehmen versteht sich als Interessenvertreter und Sprachrohr für dieses Anliegen zum Schutz und zur Sicherung des Standortes Deutschland und bringt sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Partner schaften und Bündnisse zur Gefahrenabwehr von Kriminalität, Sabotage, Terrorismus, Extremismus, Wirtschaftsspionage und Cyberangriffen ein. BERICHT AUS BERLIN 39 2 | 2015 Im Dialog mit den Regierungsfraktionen Die Bemühungen des BDSW für die Schaffung von neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Sicherheitsdienste in Deutschland werden am Regierungssitz in Berlin mit Nachdruck von Ehrenund Hauptamt verfolgt. So hatte BDSW-Präsident Gregor Lehnert auf Einladung des Innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, MdB, im März 2015 Gelegenheit, erstmalig vor der gesamten Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Vorstellungen des BDSW zur Zukunft der Sicherheitswirtschaft und die dafür notwendigen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen darzulegen und den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen. Ebenso hatte der BDSW im April 2015 die Möglichkeit, mit Wirtschaftspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion dieses für die Zukunft der Sicherheitswirtschaft in Deutschland wichtige Thema zu erörtern und die BDSW-Anliegen vorzutragen. Kurz belichtet BDSW auf CeBIT Industrie 4.0 – wie viel mehr Sicherheit braucht der Mittelstand zukünftig? Unter diesem Motto diskutierten am 19. März 2015 Experten aus Wissenschaft und Praxis auf der von der CeBIT gemeinsam mit der Mittelstandsinitiative „digitalize your business“ initiierten Mittelstandslounge, welche Auswirkungen die Entwicklung hin zur Industrie 4.0 in puncto Sicherheit für mittelständische Unternehmen mit sich bringt bzw. wie parallel zu der fortschreitenden Digitalisierung Sicherheitskonzepte noch zur Umsetzung gebracht werden können. Expertenanhörung zum IT-Sicherheitsgesetz Am 20. April 2015 führte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes durch. Dabei begrüßte die Mehrheit der Sachverständigen das Vorhaben der Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit bei Betreibern kritischer Infrastrukturen zu schaffen. Es gab aber auch erhebliche Kritik zu Detailfragen. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Gesetzestext in vielen Punkten zu unbestimmt sei. Was konkret zu den schützenswerten Teilbereichen kritischer Infrastrukturen gehören wird, soll laut Gesetzentwurf in einer noch folgenden Rechtsverordnung festgelegt werden. 40 BERICHT AUS BERLIN Vlnr: Mathias Hein, Geschäftsführer IKT-Consulting LG GmbH; Ulla Coester, Moderatorin; Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter BDSW-Hauptstadtbüro und Prof. Dr. Bernhard Stütz, Steinbeis Transferzentrum Projektierung und Evaluierung von Netzwerken. Foto: Gunnarsohn Vorratsdatenspeicherung soll kommen Bundesinnenministerium und Bundesjustiz ministerium haben sich nach mehr als fünf Jahren „Dauerstreit“ auf einen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Am 15. April 2015 legte Justizminister Heiko Maas Leitlinien zur Datensammlung vor. Telefon firmen sollen verpflichtet werden, beide Rufnummern und Zeitpunkt eines jeden Anrufes für zehn Wochen zu speichern. Bei Internet telefonaten werden die IP-Adressen gespeichert. Bei Mobiltelefonaten wird für vier Wochen über die Funkzelle der Standort des Handys gespeichert. Bei Internetkommuni kation werden allein die IP-Adressen der Nutzer sowie die Kommunikationsdauer gespeichert. Das Speichern von Kommuni kationsinhalten ist untersagt. E-Mail-Verkehr darf gar nicht gespeichert werden. Aus Sicht des BDSW ist dieser Koalitionskompromiss zu begrüßen. Er gibt den deutschen Sicherheitsbehörden in Zeiten des Internets die Möglichkeit, Terroristen bzw. Kriminelle besser zu verfolgen und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Flüchtlingsandrang Fast täglich wird in den Medien über den extremen Flüchtlingsandrang nach Europa berichtet. Allein im ersten Quartal 2015 kamen 85.400 Flüchtlinge nach Deutschland. Dies sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Städte und Gemeinden wissen nicht mehr, wo und wie man die Asylbewerber und Flüchtlinge unterbringen soll. Flüchtlings- und Asylbewerbereinrichtungen müssen geschützt werden. Der BDSW macht sich im politischen Raum am Regierungssitz aber insbesondere in den Ländern, Städten 2 | 2015 Vlnr: Hubertus Heil, MdB, stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und zuständig für Wirtschaft, Energie, Bildung und Forschung; Dirk Becker, MdB, Wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD - Bundestagsfraktion und Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des BDSWHauptstadtbüros. und Gemeinden auf Basis seines 12-PunkteProgramms aus dem Oktober 2014 für neue Sicherheitsstandards bei Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften stark. Der BDSW fordert, dass bei Ausschreibungen von Sicherheitsdienstleistungen nicht nur der niedrigste Preis, sondern vorrangig Qualitätsaspekte berücksichtigt werden. Dabei sollten die öffentlichen Auftraggeber mit gutem Beispiel voran gehen. Der BDSW und seine Mitgliedsunternehmen bieten Bund, Ländern, Städten und Gemeinden Unterstützung bei der Bewältigung von Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Flüchtlingsund Asylbewerberandrangs an. Einbrüche Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 ist wieder eine Zunahme von Wohnungs einbrüchen zu verzeichnen. Hohe Sicherheitsvorkehrungen z. B. an Wohnungstüren, Haustüren oder Fenstern zeigen Wirkung.Laut Erfahrungen der Polizei brechen ca. 40 Prozent der Einbrecher bei entsprechend guter Sicherung ihre Tat ab. Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf einer gemeinsamen Klausurtagung Mitte April beschlossen, Maßnahmen zum Schutz gegen Einbrüche zu fördern. Im Rahmen von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen die Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl gestärkt werden. Dieses Vorhaben wird seitens des BDSW ausdrücklich begrüßt. Erste, sehr zurückhaltende Reaktionen aus dem Bundesministerium der Finanzen zeigen aber, dass es noch weiterer Überzeugungsarbeit bedarf, damit der gemeinsame politische Wille der Fraktionen tatsächlich in die Regierungsarbeit Eingang findet. Tarifeinheitsgesetz Das geplante Tarifeinheitsgesetz soll Tarifkonflikte mit mehreren Gewerkschaften eines Betriebes künftig verhindern. Bereits am 5. März 2015 wurde der Regierungsentwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Spätestens bis zur Sommerpause soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden. Das Gesetz ist nicht nur politisch, sondern insbesondere juristisch höchst umstritten. Dies wurde bei der öffentlichen Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2015 deutlich. Mehrere Spartengewerkschaften, darunter auch ver.di,haben bereits angekündigt, auf Basis von juristischen Gutachten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz zu klagen. Wirtschaftsspionage Ende April 2015 ist durch Medienberichte in Deutschland eine heftige öffentliche Diskussion über die Rolle des BND und seiner Zusammenarbeit mit der NSA bzw. zur Rechts- und Fachaufsicht über den BND durch das Kanzler amt ausgelöst worden. Laut Medienberichten soll der BND der NSA jahrelang geholfen haben, von deutschem Boden aus europäische bzw. in Deutschland ansässige Unternehmen, Regierungsbeamte in Frankreich sowie die EU-Kommission auszuspähen. Die besondere politische Dimension erlangen die Vorwürfe dadurch, dass erst Mitte April 2015 die Bundesregierung auf eine Parlamentarische Anfrage der L INKEN zur NSA-Spionage geantwortet hatte, dass keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspio- nage durch die NSA oder andere US-Dienste in anderen Staaten vorliegen. Die deutsche Industrie fordert eine lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Es dürfe nicht der Vorwurf im Raum stehen bleiben, dass ausländische Dienste mit Hilfe deutscher Stellen deutsche Unternehmen zu Wirtschafts zwecken ausspionieren. Ebenso befasst sich das Parlamentarische Kontrollgremium bzw. der NSAUntersuchungsausschuss intensiv mit dem Themenkomplex. Auch ist eine Diskussion über die Neuordnung der Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland in Gang gekommen. So wird teilweise die Berufung eines Geheimdienstbeauftragten des Deutschen Bundestages – nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten – vorgeschlagen. Unabhängig von der Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe und der politischen Aufarbeitung sollte aus Sicht des BDSW nicht aus den Augen verloren werden, dass die Bundesrepublik Deutschland als eine der führenden Industrienationen der Welt, auf einen handlungsfähigen Auslands- und Inlandsnachrichten dienst zur Wahrnehmung deutscher Interessen und zur Abwehr von Gefahren durch Terrorismus, Cyberkriminalität, Proliferation und Spionage sowie auf Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten, insbesondere mit denen der Vereinigten Staaten angewiesen ist. Deutschland benötigt auf Grund seines internationalen Engagements, seiner volkswirtschaftlichen Stärke und internationalen Verflechtung strategisch wichtige Informationen. Insofern braucht Deutschland im Rahmendes rechtlichen Handlungs rahmens eine starke strategische Aufklärung. BERICHT AUS BERLIN 41 2 | 2015 Büchermarkt Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Band 1 Rechtsgrundlagen Fragen, Antworten und Fallbeispiele Von Dipl.-Verwaltungswirt Klaus Oppermann, Krimi naldirektor a. D., Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, 2015, 3. über arbeitete Auflage, 220 Seiten, 24,80 Euro, ISBN 978-3-415-05414-1 (Kombipreis Band 1 und 2: 44,80 Euro, ISBN 978-3-415-05417-2) Die Lehrbücher für die Ausbildung von Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft zur »Geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft« und im Rahmen des Ausbildungsberufs »Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit« wurden in der 3. Auflage fortgeschrieben. Angehende und ausgebildete Sicherheitskräfte unterstützen die Bände bei der Ausoder Weiterbildung (Umschulung) und helfen, • typische Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen in Bezug auf Personen, Institutionen und Objekte zu erkennen, • im Rahmen des geltenden Rechts richtig zu bewerten • und danach zu handeln. Band 1 enthält spezielle Rechtsgrundlagen für die Ausbildung von Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft, u.a.: • Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, • Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit, • Verordnung über das Bewachungsgewerbe, • Rahmenlehrpläne. Anschließend folgt eine praxis- und prüfungsbezogene Auswahl an Fragen, Antworten und Fallbeispielen aus folgenden Bereichen: Verfassungsrecht - bürgerliches Recht - mate- 42 BÜCHERMARKT rielles und formelles Strafrecht - Umweltschutz - Datenschutz - Waffenrecht - Gewerberecht (insbesondere des Bewachungsgewerbes) Betriebsverfassungsrecht - Arbeitsschutz. Der Autor vermittelt den Lesern das nötige Grundwissen und macht sie anhand von Musterprüfungen und Falllösungen mit den Anforderungen der Prüfung vertraut. Die rechtlichen Formulierungen sind allgemein verständlich abgefasst und orientieren sich nur teilweise an Definitionen der Rechtswissenschaft. Deshalb bleiben auch Konkurrenzen mit anderen strafrechtlich relevanten Tatbeständen sowie Subsumtionen und Konsumtionen bei qualifizierten Delikten unberücksichtigt. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Band 2 Dienstkunde – Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik – Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln Fragen, Antworten und Fallbeispiele Von Josef Fritsch, Trainer und Sicherheitsberater, Dipl.Verwaltungswir t (FH) Bartholomäus Sailer, Corporate Security der Siemens AG, München, und Dipl.-Psychologe Dr. Hans Peter Schmalzl, Zentraler Psychologischer Dienst der Bayer. Polizei, München, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, 2015, 3. überarbeitete Auflage, 218 Seiten, 24,80 Euro, ISBN 978-3-415-05416-5 (Kombipreis Band 1 und 2: 44,80 Euro, ISBN 978-3-415-05417-2) Die Lehrbücher für die Ausbildung von Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft zur »Geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft« und im Rahmen des Ausbildungsberufs »Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit« wurden in der 3. Auflage fortgeschrieben. Angehende und ausgebildete Sicherheitskräfte unterstützen die Bände bei der Ausoder Weiterbildung (Umschulung) und helfen, • typische Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen in Bezug auf Personen, Institutionen und Objekte zu erkennen, • im Rahmen des geltenden Rechts richtig zu bewerten • und danach zu handeln. Band 2 berücksichtigt Änderungen und Ergänzungen zu den für die Ausbildung von Schutz- und Sicherheitskräften der gewerblichen Wirtschaft notwendigen Handlungsbereichen. 9 Musteraufgaben mit Lösungsvorschlägen und 301 Prüfungsfragen mit Antworten sind an den Wissensbedarf einer Sicherheitskraft in gewerblichen Sicherheitsunternehmen bzw. in betrieblichen Sicherheitseinrichtungen angepasst. Sie umfassen Auszüge aus folgenden Bereichen: • Dienstkunde, • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik, • Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln. Zusammen mit Band 1, der die speziellen Verordnungen und Rechtsgrundlagen für die Ausbildung umfasst, deckt Band 2 das gesamte Spektrum der Prüfungsgebiete ab. Band 1 und 2 bilden ein bewährtes und komplettes Vorbereitungs- und Nachschlagewerk für Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten und alle, die es werden wollen. 2 | 2015 Handbuch Perimetersicherung Verband für Sicherheitstechnik e. V., 2014, 2. überarbeitete Auflage, 375 Seiten, 165,00 Euro, Bestell-Nr. 102244 (http:// vfs-hh.de/themen/ handbuecher) Der Verband für Sicherheitstechnik e. V. (VfS) hat im vergangenen Jahr die 2. Auflage seines Handbuchs „Perimetersicherung“ vorgelegt. Im Vorwort begründet der 1. Vorsitzende des VfS, Professor Dr. Andreas Hasenpusch, dass bereits nach vier Jahren eine Neuauflage notwendig geworden sei. Die schnellen Umwälzungen, z. B. im Bereich der Informationstechnologien, machen auch vor der Perimetersicherung nicht Halt. Die Neuauflage wurde von einem kompetenten Redaktionsteam von insgesamt 16 Personen auch zu einer deutlichen Erweiterung genutzt. Es ist keine wissenschaftliche Abhandlung. Das kommt dem Handbuch zugute. Es beschreibt zuverlässig den Stand der Technik. Es bemüht sich um vollständige Informa tionen bezüglich des behandelnden Sachgebietes. Objektivität, Neutralität und Vollständigkeit bei Inhalt und Darstellung des Handbuchs sind dabei oberstes Gebot. Viele Fachleute aus den unterschiedlichsten Branchen und Berufen haben ihr Wissen und ihre Erfahrung bei der Gestaltung des Handbuchs eingebracht. Kompli zierte Sachverhalte und technische Zusammenhänge werden in allgemein verständlicher Sprache erläutert. Alle relevanten Aspekte der Perimetersicherung werden umfassend behandelt. Die rechtlichen Grundlagen werden genauso zutreffend erläutert wie die detaillierte Darstellung der vorhandenen (Sicherheits)techniken für die mechanischen Perimetersysteme. Das Handbuch gibt auch wichtige Hilfestellungen für die Konzeption von Perimetersystemen, genauso finden sich wertvolle Hinweise auf typische Problemlösungen. Aber auch die Beschaffungsprozesse für sicherheitstechnische Anlagen werden detailliert beschrieben und Hilfestellungen für die Ausschreibung und Vergabe von Perimeterschutzmaßnahmen gegeben. Fazit: Ein wertvolles Handbuch von Praktikern für die Praxis! Kündigung bei Krankheit Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis Von Prof. Dr. Achim Lepke, vormals Freie Universität Berlin, Vorsitzender Richter am Landesarbeits gericht Berlin a. D., begründet von Dr. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts i.R. (bearbeitet bis zur 3. Auflage), ERICH SCHMIDT VERLAG, 2015, 15. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, LXXXVIII, 791Seiten, fester Einband, 142 Euro, ISBN 978-3-503-15831-7 Krankheit als Kündigungsgrund? Die 15. Auflage des LEPKE erläutert alle wichtigen rechtlichen Aspekte krankheits bedingter Entlassungen unter sorgfältiger und umfassender Auswertung der kaum noch überschaubaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte sowie der maßgeblichen arbeitsrechtlichen Literatur. Erläutert werden u.a. • die Neuregelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, das Seearbeitsgesetz, das RV-Leistungs verbesserungsgesetz und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, • die kündigungsrelevanten Gesichtspunkte wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, etwa bei vorgetäuschter Krankheit, • die Bedeutung und der Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbeschei nigungen sowie Fragen der Darlegungsund Beweislast, • die Möglichkeit der Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern aus Krankheitsgründen, insbesondere unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG zur symptomlosen HIV-Infektion als Behinderung, • die Vermeidung von formellen Fehlern bei der krankheitsbedingten Kündigung und sonstiger „Stolperfallen“ und vieles weitere mehr. Kommunikation für Sicherheits beauftragte Von Dr. Renate Mayer, ERICH SCHMIDT VERLAG, 2015, 128 Seiten, kartoniert, 19,90 Euro, ISBN 978-3503-15881-2 Mit Sicherheit überzeugen „Was willst du denn? Mir ist hier noch nie was passiert!“ oder „Du hast mir doch gar nichts zu sagen!“ sind markige Sätze, die man als Sicherheitsbeauftragter zu hören bekommt. Kommunikation ist der entscheidende Faktor, um Aufgaben auch in kritischen Situationen ohne fachliche Kompromisse oder persönliche Reibereien zu erfüllen. Wie Sicherheit zur Sprache kommt und man das wichtigste Werkzeug – das persönliche Gespräch – situationsgerecht einsetzt, zeigt dieser anschauliche Ratgeber. Renate Mayer stellt vor, • wie man Strategien entwickelt – für Gespräche mit Führungskräften oder beratungsresistenten Kollegen, • wie man Fingerspitzengefühl beweist, etwa im Umgang mit persönlichen Themen oder psychischer Belastung, • wie man erfolglose Gespräche beendet, ohne selbst das Gesicht zu verlieren, • welche psychologischen Grundbedürfnisse von Gesprächspartnern man berücksichtigen sollte, • wann Kreativität gefragt ist und man z. B. mit Humor überraschen kann. Erstmals speziell für Sicherheitsbeauftragte und unabhängig von der Branche spielt dieses Buch eine Fülle typischer Szenarien im betrieblichen Kommunikationsalltag durch. Die vorgestellten Situationen und Fallbeispiele basieren dabei auf Erfahrungen aus Trainings und Workshops mit über 2000 Sicherheitsbeauftragten. Kooperatives Kommunizieren auf Augenhöhe mit Führungskräften und Kollegen! BÜCHERMARKT 43 2 | 2015 RA’in Andrea Faulstich-Goebel: 25 Jahre im Dienste der Sicherheitswirtschaft SEIT 1990 IST RECHTSANWÄLTIN ANDREA FAULSTICH-GOEBEL für den Bundes verband der Sicherheitswirtschaft in Bad Homburg tätig. Am 1. April 2015 feierte die Geschäftsführerin des Verbandes ihr 25-jähriges Dienstjubiläum in der Sicherheitswirtschaft. „In diesem Vierteljahrhundert hat Frau Faulstich-Goebel unzählige Tarifverhandlungen in den 15 Landesgruppen des BDSW begleitet. Es dürfte wenige Geschäftsführerinnen in deutschen Arbeitgeberverbänden geben, die über eine größere Tariferfahrung verfügen“, so der Hauptgeschäftsführer des BDSW, Dr. Harald Olschok. Heute betreut Frau Faulstich-Goebel die Landesgruppen Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen. Außerdem ist sie die zuständige Geschäftsführerin für die Fachausschüsse ÖPV, Recht, SIPO und Technik sowie für den Arbeitskreis KMU des BDSW. Das belege die Vielseitigkeit der Jubilarin, so Olschok. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin ist die verheiratete Mutter von zwei Töchtern seit über einem Jahrzehnt ehrenamtliche Arbeitsrichterin. Zunächst am Arbeitsgericht in Frankfurt, inzwischen am Landesarbeitsgericht Hessen. Dafür ist ihr im vergangenen Jahr der Ehrenbrief des Landes Hessen durch den Ministerpräsidenten Volker Bouffier im Frankfurter Römer überreicht worden. Frau Faulstich-Goebel habe sich durch ihre umfassende juristische Kompetenz große Anerkennung bei allen Verbandsmitgliedern des BDSW, aber auch beim Tarifpartner erworben, so Olschok. Im Namen des Präsidiums, des Vorstandes und des BDSW-Teams dankt er ihr herzlich für die jahrelange Zusammenarbeit. „Wir wünschen Andrea Faulstich-Goebel weiterhin alles Gute und freuen uns gemeinsam auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit“, so der Hauptgeschäfts führer des BDSW abschließend. Namen und Nachrichten VBG zeichnet Frankfurter Sicherheitsdienstleister mit AMS-Bescheinigung aus Übergabe der AMS-Zertifizierung: (Vl.) Drazan Samardzic, Georg Krämer (VBG), Christian Schmidt, Rainer Jahreiß, Peter Haller, SerifeTülay Özkazanc und Silke Gutzeit-Hummel (VBG). 44 NAMEN UND NACHRICHTEN „Wir sind stolz darauf, dass die VBG unsere Bemühungen um die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten ausgezeichnet hat“, sagte Peter Haller bei der Übereichung der AMS-Bescheinigung. „Unser Ziel ist ein Die gesetzliche Unfallversicherung VBG wirksamer und praxisnaher Arbeits- und hat der All Service Sicherheitsdienste GmbH Gesundheitsschutz. Das Feedback der VBG die Bescheinigung „Arbeitsschutz mit System“(AMS) verliehen. Das Frankfurter hilft uns bei der ständigen Weiterentwicklung unseres Arbeitsschutz-Managementsystems.“ Unternehmenhat sein ArbeitsschutzTeil des Arbeitsschutz-Managementsystems Managementsystem von der VBG nach natio der All Service Sicherheitsdienste GmbH ist die nalen und internationalen Standards prüfen Ausbildung von Bereichs- und Teamleitern und lassen und erfüllt alle berufsgenossenschaft-leiterinnen zu Sicherheitskontrolleuren und lichen Arbeitsschutzkriterien. Georg Krämer, -kontrolleurinnen. Die Sicherheitskontrolleure Präventionsleiter der VBG-Bezirksverwaltung und -kontrolleurinnen überprüfen an den verMainz, überreichte Peter Haller, geschäfts schiedenen Einsatzorten der Beschäftigten im führender Gesells chafter der All Service Sicherheitsdienst die Einhaltung des ArbeitsSicherheitsdienste GmbH, die Auszeichnung und Gesundheitsschutzes. in der Unternehmenszentrale in Frankfurt. 2 | 2015 „Die geprüfte Umsetzung eines wirksamen Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist nicht nur für die Angestellten eines Unternehmens wichtig“, sagte Georg Krämer bei der Übergabe der AMS-Bescheinigung. „Gelebter Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auch ein echter Wettbewerbsvorteil. Er macht das Unternehmen nicht nur attraktiv für Kunden und Kundinnen, sondern auch für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber.“ All Service Sicherheitsdienste feiert 25-jähriges Firmenjubiläum vom geschäftsführenden Gesellschafter Peter Haller Peter Haller feierte am 15. April sein 25-jähriges Firmenjubiläum und blickt stolz auf seine erfolgreich aufgebaute Firma. „Dass wir nun über 1.100 Mitarbeiter haben und rund 28 Mio. Umsatz schreiben, konnte ich nur mit meinen treuen und zukunftsorientierten Wegbegleitern erreichen. Das sind meine Mitarbeiter, aber auch Kunden und Lieferanten, die immer auf ein partnerschaftliches Miteinander Wert gelegt haben. Egal in welcher Situation wir waren, wir haben niemals unseren Spaß und unseren Glauben an unsere Firma und unser Können verloren. Dafür danke ich allen“, sagte Peter Haller mit Freude bei der Ehrung im Kreise seiner Angestellten. Kontakt: Serife-Tülay Özkazanc, Marketing-/Vertriebsleiterin, Prokuristin All Service Sicherheitsdienste GmbH Karl-von-Drais-Straße 16-18, 60435 Frankfurt am Main Tel. +49 69 95423-252 Mail: [email protected] Internet: www.all-service.de Ausweitung des Interventionsgebietes Knapp ein Jahr nach der Gründung der All Service Sicherheitsdienste GmbH stieg Peter Haller zuerst als Leiter des Unternehmens in die Firma ein. Er brachte bereits mehrjährige Erfahrung als Sicherheitsmitarbeiter und später als Assistent des Gesellschafters eines Offenbacher Sicherheitsdienstes mit. Durch diese Tätigkeit hatte er sich sein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss als Diplom Kaufmann finanziert. Nun konnte er sein Fachwissen erfolgreich anwenden und wurde bald geschäftsführender Gesellschafter. Schnell entwickelte er innovative Ideen, wie z. B. die einzigartige Bike Security, um sich in dem schwierigen Marktumfeld der Sicherheitsbranche zu behaupten. Laut Lünendonk-Studie gehört die All Service Sicherheitsdienste GmbH mittlerweile zu den 20 umsatzstärksten Sicherheitsunternehmen in Deutschland. Aber auch als erster Qualitätsführer in der Sicherheitsbranche wurde die Firma mit dem Ludwig Erhard Preis Recognizedfor Excellence *** ausgezeichnet. Der in München ansässige AES 50518Betreiber, die Bavaria Werkschutz GmbH, hat den Interventionsbereich im südbayerischen Raum erweitert und versorgt nun flächendeckend Kunden unterhalb Münchens mit eigenen Interventionskräften. Die Nieder lassungen Oberland und Rosenheim agieren mit den jeweiligen Interventionsdiensten von München bis Garmisch-Partenkirchen, entlang der Landesgrenze über den Nationalpark Berchtesgaden bis hoch nach Neuötting. Dadurch können schnellere Reaktionszeiten und kundenspezifischere Anforderungen realisiert werden. Kontakt: Franz Fürbacher, Leitung Unternehmenskommunikation & Marketing Bavaria Werkschutz GmbH Lilienthalstraße 2, 85570 Markt Schwaben Tel. +49 8121 4750-370 [email protected] Internet: www.bavaria-werkschutz.de Giesecke & Devrient nach Beginn der Restrukturierung gut in 2015 gestartet Für Giesecke & Devrient (G&D) war 2014 ein Jahr der Restrukturierung, in dem wichtige strategische Entscheidungen getroffen wurden. Zwar konnte der Umsatz mit einem Plus von 4,5 Prozent auf 1,83 Milliarden Euro gesteigert werden. Das Konzernergebnis (EBIT) lag mit 62 Millionen Euro ebenfalls leicht über Vorjahr (2013: 56,2 Millionen Euro). Allerdings blieben alle drei Geschäftsbereiche Banknote, Mobile Security und Government Solutions hinter den gesteckten Ergebniszielen. Die Restrukturierungsaufwendungen betrugen 74 Millionen Euro. Das EBIT nach Restrukturierung liegt bei minus 12 Millionen Euro, der Jahresfehlbetrag bei minus 73 Millionen Euro. „Die Gründe für diese Entwicklung liegen vor allem in einem zunehmenden Wett bewerbs- und Preisdruck in allen für G&D relevanten Märkten. Die bisherigen Maßnahmen zur Gegensteuerung waren nicht ausreichend. Deshalb haben wir im letzten Jahr ein umfangreiches Kostensenkungsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt, mit dem wir unsere Ertragskraft nachhaltig stärken werden. Darüber hinaus haben wir strukturelle Veränderungen im Unternehmen vorgenommen, um uns künftig besser an den Markt- und Kundenanforderungen auszurichten“, so Dr. Walter Schlebusch, Vorsitzender der Geschäftsführung von Giesecke & Devrient.In allen drei Geschäftsbereichen wurden Maßnahmen ergriffen, die diese für die Zukunft stärken. Dazu gehörendie Reorga nisationen der Geschäftsbereiche Mobile Security und Banknote sowie die Neuaufstellung des Geschäftsbereichs Government Solutions. „Mit dem Start der Veridos GmbH – einem Joint-Venture der Division Government und der Bundes druckerei – bündeln wir unsere internationalen Aktivitäten und haben gute Wachstumschancen“, kommentierte Schlebuschdas Joint-Venture, das zum 1. Januar 2015 seine Arbeit aufgenommen hat. „Trotz der aktuellen Herausforderungen sind wir auf einem guten Weg. Neben der Umsetzung des Kostensenkungsprogramms und der strukturellen Veränderungen, die wir mit Blick auf die Zukunft vorgenommen haben, lassen die aktuelle Auftragslage, die NAMEN UND NACHRICHTEN 45 2 | 2015 Wachstumsmärkte in Asien und Nordamerika sowie steigende Absatzchancen in Zukunftsbereichen eine positive Prognose für G&D zu“, so Schlebusch weiter. Die derzeit gute Auftragslage wird die nächsten Monate positiv beeinflussen. 2015 plant G&D weiteres Umsatzwachstum sowie einen Anstieg des EBIT leicht über 2014. Das Konzernergebnis soll wieder positiv sein. Der Trend des ersten Quartals bestätigt diese Prog nose. Hinzu kommen erste positive Effekte aus dem Kostensenkungsprogramm. G&D wird auch 2015 weiter auf hohem Niveau in Forschung und Entwicklung investieren. Dr. Walter Schlebusch: „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unseren innovativen Produkten und unseren zukunftsorientierten Geschäftsmodellen gute Wachstumsaussichten haben. Die notwendige Restrukturierung stärkt uns dabei den Rücken.“ Kontakt: Martina Rauch, Group Vice President Corporate Communications Giesecke & Devrient GmbH Prinzregentenstr. 159, 81677 München Tel. +49 89 4119-3025 Mail: [email protected] Internet: www.gi-de.com Gunnebo schützt Wissen bei Samsung Zutrittssystem SpeedStile sichert Forschungs- und Entwicklungszentrum in Korea Innovation und Know-how sind das höchste Gut eines Technologiekonzerns. Samsung als eines der weltweit führenden Unternehmen der Branche schützt seine Ideen jetzt auch physisch: Beim Bau eines neuen Forschungsund Entwicklungszentrums in Südkorea setzt Samsung deshalb auf Zutrittssysteme von 46 NAMEN UND NACHRICHTEN Gunnebo. Der Sicherheitsanbieter baut bis Jahresende insgesamt 36 Zutrittssysteme der Marke SpeedStile bei der Tochtergesellschaft S-1 Corporation in Seoul ein. Das Projekt mit einem Volumen von 640.000 Euro ist Teil eines umfassenden Auftrags von Samsung. Seit 2012 macht Gunnebo die Eingangsbereiche des Großkonzerns sicherer. S-1 Corporation ist als Tochtergesellschaft des Samsung-Konzerns zuständig für die Sicherheit öffentlicher und privater Bereiche. Die Anforderungen an die neuen Zutritts systeme waren deshalb hoch: Im Forschungsund Entwicklungszentrum in Seoul gilt ein hoher Sicherheitsstandard, denn die sensiblen Daten aus der frühen Produktentwicklung müssen geschützt werden. Dafür muss der Zugangsbereich jederzeit überwacht sein. Gleichzeitig sollen die mehr als 10.000 Mitarbeiter problemlos Zugang zu ihren Bereichen haben. Die Lösungen mussten zudem bestmöglich mit der modernen Umgebung des Neubaus harmonieren. In der Sensorschleuse SpeedStile FP DS fanden Gunnebo und Samsung schließlich die optimale Lösung. „Im neuen Forschungs- und Entwicklungszentrum entwerfen wir Produkte und Ideen der Zukunft“, so Hyunyang Park, General Manager bei S1-Corporaation. „Gegen Angriffe von außen müssen wir uns dabei um jeden Preis schützen. Deshalb stand für uns bei der Suche nach Zutrittssystemen die Sicherheit und Zuverlässigkeit an oberster Stelle. Die SpeedStiles von Gunnebo bieten uns genau das.“ Das eingebaute Modell FP besitzt Schiebeflügel in ganzer Bauhöhe. Jeder Mitarbeiter bei S-1 Corporation erhält eine eigene Karte, womit er sich beim Zutritt identifiziert und die Schleusenflügel öffnet. Integrierte Sensoren verhindern Tailgating und Passieren in die falsche Richtung. Unbefugtes Betreten wird damit unterbunden. Zudem überwachen Sicherheitsbeauftragte das Zugangs system von einem zentralen Schalter aus über Monitore. Die installierte DSseries ist die exklusivste Variante aus dem Hause Gunnebo. Ober flächen aus Chrom und Aluminium geben den Lösungen eine zeitlose und hochwertige Optik. Mit der Kombination unterschiedlicher Mineralwerkstoffe passt Samsung die Schleusen individuell an sein Branding im Zugangsbereich an. Die Größe der SpeedStile ist so gewählt, dass auch Rollstuhlfahrer das Systemmühelos passieren können. Gleich zeitig erlaubt die Lösung einen Durchsatz von bis zu 40 Personen pro Minute. Kontakt: Claudia Reitz, Manager Marketing & Communication GUNNEBO Deutschland GmbH Carl-Zeiss-Str. 8, 85748 Garching Tel. +49 89 24416-3575 Mail: [email protected] Internet: www.gunnebo.de muTiger-Stiftung erhält Fahrgastpreis von PRO BAHN „Unsere diesjährigen Preisträger sind durch die Bank ‚mutige‘ Köpfe, die sich in unterschiedlicher Art und Weise für die Belange der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr einsetzen. Die muTiger-Stiftung trägt mit ihrer Arbeit direkt zum Sicherheitsgefühl der Fahrgäste bei und vermittelt in ihren Kursen wichtige Hinweise für richtiges Verhalten in kritischen Situationen.“ So belegte der PRO BAHNEhrenvorsitzende Karl-Peter Naumann in seiner Laudatio die Entscheidung für die Stiftung. „Als kleine aber tatkräftige Stiftung nehmen wir diesen Fahrgastpreis stolz entgegen. Er zeigt uns, dass wir mit unserer Arbeit nicht alleine dastehen, sondern von vielen Seiten wertvolle Unterstützung erhalten. Nur gemeinsam können wir unsere Zielsetzung erreichen: den gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Respekt und Zivilcourage.“ Mit diesen Worten bedankte sich Dirk Kühnert, Kuratoriums mitglied der muTiger-Stiftung und Abteilungsleiter beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), bei der kürzlich erfolgten Preisübergabe in Bremen. Dies unterstreicht auch Ulrich Angenendt, Geschäftsführer von KÖTTER Security, Düsseldorf und ebenfalls Kuratoriumsmitglied von muTiger. „Wir sind stolz darauf, dass unser Konzept interaktiver Verhaltenstrainings, die konkret auf mögliche Alltagsszenarien vorbereiten, in der Bevölkerung so erfolgreich Früchte trägt und von Institutionen wie PRO BAHN wahrgenommen wird. Dies macht Mut, sich weiter gegen die leider immer noch weit verbreitete Kultur des Wegsehens einzusetzen.“ Die muTiger-Stiftung mit Sitz in Gelsenkirchen wurde vom VRR und von der KÖTTER Unternehmensgruppe ins Leben gerufen. Sie konnte mittlerweile mehr als 1.400 Teilneh- 2 | 2015 mer in vierstündigen Kursen zu „muTigern“ ausbilden. Wesentliche Inhalte der kostenlosen Kurse sind das richtige Verhalten in kritischen Situationen und die Bestärkung der Teilnehmer, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Weitere Informationen zur Stiftung: www.mutiger.de IR-Wirtschaftsreihe: Schüler aus Bochum, Castrop-Rauxel und Duisburg diskutierten mit Friedrich P. Kötter Auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung Wirtschaftsthemen diskutieren: Diese Gele genheit bot sich jetzt über 70 Oberstufen schülern der Graf-Engelbert-Schule aus Bochum, des Berufskollegs Castrop-Rauxel und der Theodor-König-Gesamtschule aus Duisburg im Rahmen der Reihe „Dialog mit der Jugend“ des Initiativkreises Ruhr (IR). Sie hatten eine Menge Fragen an Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer der KÖTTER Unternehmensgruppe: Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung des seit mehr als 80 Jahren aktiven Familienunternehmens? Worin besteht die Wettbewerbsstrategie der Unternehmensgruppe in den Märkten für infrastrukturelle Gebäudedienste mit mehr als 40.000 Marktbegleitern? Welche Perspektiven bieten sich Berufseinsteigern? In der Diskussionsrunde und bei der Ausbildungsbörse erfuhren die Schüler, dass die bundesweit tätige Unternehmensgruppe vielfältige Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten bereithält. Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage betonte Friedrich P. Kötter, dass die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 1.200 auf 16.700 Mitarbeiter (+7,7%) erhöht werden konnte. Der Umsatz nahm 2014 auf 418 Millionen Euro (+9,1%) zu und erreichte ebenfalls einen Höchststand. Neben der Diskussion mit der Geschäfts- führung standen Praxisstationen im Fokus. Dabei warfen die Schüler einen Blick hinter die Kulissen der rund um die Uhr besetzten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), lernten Näheres über die Ausbildung von Feuerwehrkräften mit dem mobilen Brandsimulator KÖTTER Fire Eagle kennen, konnten am Brandschutzmobil mit dem Feuerlöscher selbst kleinere Flammenherde bekämpfen und erfuhren bei der Präsentation an einem Geldtransporter mehr über die wichtige Rolle der privaten Dienstleister für den Geldkreislauf. KÖTTER Security und German Business Protection präsentierten Lösungen auf der ASIS 2015 Wie sich Unternehmen erfolgreich schützen können, präsentierten KÖTTER Security und GBP Ende März in Frankfurt als PremiumPartner der „ASIS 2015“. Die ASIS Konferenz & Ausstellung, die zu den wichtigsten internationalen Veranstaltungen der Sicherheitsbranche zählt, fand zum mittlerweile 14. Mal statt. Rund 600 Experten aus dem Inund Ausland informierten sich vor Ort über aktuelle Trends und Themen im Sicherheitssektor. Mit dem Messeverlauf zeigten sich die Verantwortlichen des größten familiengeführten Sicherheitsdienstleisters in Deutschland zufrieden. „Wir konnten zahlreiche neue Kontakte knüpfen bzw. bestehende Geschäftsbeziehungen vertiefen und dabei speziell unsere Lösungen für die Sicherheit in internationalen Märkten verdeutlichen“, sagt Wolfgang Herber, Prokurist von KÖTTER Sicherheitssysteme. Im Fokus der Präsentationen und des Meinungsaustauschs am Stand von KÖTTER Security und GBP standen die ganzheitlichen Sicherheitslösungen. Diese beginnen beim umfassenden Objektschutz u. a. durch Revierwach-, Pforten- sowie Empfangsdienste und reichen bis zur Begleitung von Unternehmen beim Engagement in Risikoländern oder der Vorbereitung von Mitarbeitern auf Einsätze speziell in Krisengebieten (Expatriates). Im Bereich der Sicherheitstechnik kommt der internationalen Standortvernetzung besondere Bedeutung zu. So ermöglichen Alarmmanagementsysteme Unternehmen u. a. einheitliche Abläufe und Standards bei der elektronischen Zutrittskontrolle weltweit. Zudem kann die Lieferantenkontrolle an ausländischen Niederlassungen z. B. nachts durch die Zentrale in Deutschland gesteuert werden. Mit dem von Sicherheitsdiensten und -tech- nik über Geld- & Wertdienste bis zum Risikound Gesundheitsmanagement reichenden Portfolio ist das Familienunternehmen damit der einzige integrale Sicherheitsanbieter im deutschsprachigen Raum. Schutz kritischer Infrastrukturen: Dem „Blackout“ keine Chance geben „Deutschland ist eines der sichersten Länder weltweit. Das bezieht ausdrücklich die kriti schen Infrastrukturen ein“, sagt Dirk Bürhaus, u. a. Geschäftsführer von KÖTTER Security, München. „Gleichwohl sollte ihr Schutz auch bei uns noch höhere Priorität erlangen. Beim Thema Prävention gibt es gerade in der mittel ständischen Wirtschaft noch Optimierungspotenziale.“ Dies gilt speziell für die in weiten Teilen der Wirtschaft weiterhin unzureichenden Schutzmaßnahmen vor Cybercrime sowie den gerade beim Mittelstand bestehenden Nachholbedarf in Sachen Prävention und Risk Management. Dies betont auch Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates. Bedrohungspotenziale gehen insbesondere vom internationalen Terrorismus, von politisch motivierter Kriminalität sowie der Organisierten Kriminalität aus. Das Risiko liege besonders in den Domino- oder Kaskadeneffekten. „Die Systeme sind eng vernetzt, so dass ein zunächst lokaler Ausfall schnell überregional Maschinen, Kommunikationswege etc. lahm legen kann“, erläutert Janiesch. „Viele Unternehmen setzen noch zu sehr auf Lücke“, unterstreicht Dirk Bürhaus. „Es herrscht das risikoreiche Prinzip Hoffnung, dass schon nichts passieren wird und sich daher bei den Investitionen für die Sicherheit sparen lasse. Dabei sind die Folgekosten im Schadensfall um ein Vielfaches höher!“ Flankiert werden muss das Vorgehen durch politische Maßnahmen wie die Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen für sensibleSicherheitssektoren (z. B. Öffentlicher Personenverkehr) oder die stärkere Berücksichtigung privater Dienstleister in der Sicherheitsarchitektur. Kontakt: Carsten Gronwald, Pressesprecher KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen Tel. +49 201 2788-126 Mail: [email protected] Internet: koetter.de NAMEN UND NACHRICHTEN 47 2 | 2015 „Berlins beste Sekretärin“ arbeitet bei Securitas Jeannette Rahn ist vom Humboldt-Carré zur „Besten Sekretärin Berlins“ gewählt worden. Die 48-jährige Berlinerin ist seit zwölf Jahren bei Securitas und seit zwei Jahren als Assis tenz des Geschäftsführers Securitas Aviation tätig. Sie überzeugte durch ihr gutes Organisationstalent und ihre Persönlichkeit. Das Humboldt-Carré und Radio Paradiso lobten anlässlich des vierten „Secretary’s Day Berlin“ diesen Preis zum zweiten Mal aus und erhielten insgesamt 34 Bewerbungen. Die Auswahl erfolgte sowohl nach beruflichen als auch menschlichen Kriterien. Jeannette Rahn ist erste Ansprechpartnerin bei Securitas Aviation und kümmert sich als Office Managerin um alle Belange, die im Fachbereich für Luftsicherheit anfallen. Von Terminorganisation über qualifizierte Auskünfte bis hin zu eigenverantwortlichen Aufgaben gibt es für sie tagtäglich Vielfältiges zu meistern. „Man muss ausgeglichen sein und gut organisieren können“, sagt die ausgezeichnete Sekretärin Jeannette Rahn dem Tagesspiegel. “Ganz wichtig ist, dass man seinen Humor nie verliert.“ Ihr Chef Dirk Fischlein, Geschäftsführer Securitas Aviation, erklärt: „Jeannette Rahn ist für mich und unser Securitas-Team deutlich mehr als eine Sekretärin – sie ist eine ausgezeichnete Assistentin der Geschäftsführung! Auf jeden Fall ist sie deutlich mehr als meine ‚Beste Sekretärin‘“. Er hatte die Bewerbung ohne das Wissen seiner Assistentin einge reicht und die Jury damit überzeugt. 48 NAMEN UND NACHRICHTEN Securitas startet Kontrollen am Flughafen Köln/Bonn mit insgesamt rund 25.000 spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Securitas hat erstmals eine Ausschreibung für einen Teil der Personal- und Warenkontrollen gewonnen. Außerdem werden von dem Unternehmen zusätzlich Bordkarten kontrolliert sowie weitere Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Köln/Bonn übernommen. Der Auftrag läuft bis zum Frühjahr 2021. Künftig werden mehr als 110 Mitarbeiter von Securitas am Flughafen Köln/Bonn arbeiten – Tendenz steigend. Bisher waren lediglich 17 Mitarbeiter von Securitas an diesem Standort beschäftigt. Entsprechend den Kundenanforderungen ist ein Personal- und Technikkonzept erarbeitet worden, das möglichst viele Beschäftigte der bisherigen Dienstleister sowie unsere schon in Köln/Bonn arbeitenden Securitas-Mitarbeiter berücksichtigt. Das vergebene Los 1 hat ein verändertes Volumen und stellt höhere Quali tätsanforderungen als zuvor. „Das war eine komplexe Situation mit vielen Beteiligten“, berichtet Ilona Martinov, Geschäftsführerin Aviation der Region Süd. „Qualität und Quali fikation waren unsere obersten Maßstäbe“, sagte Martinov. „Wir haben zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, wir haben geschult und wir haben – wie vom Auftraggeber gewünscht – ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in unserem Team für den Flug hafen Köln/Bonn geschaffen“, fügte sie hinzu. Im Einstellungsverfahren konnte der Bedarf an Sicherheitsmitarbeitern zügig gedeckt werden, etwas länger brauchte die Suche nach qualifizierten Luftsicherheitskontrollkräften. „Inzwischen sind wir gut aufgestellt, gut vorbereitet und startklar“, hieß es aus dem Securitas-Team am Flughafen. „Qualität ist uns besonders wichtig – bei unseren Mitarbeitern und unseren ganzheitlichen Lösungen. Einen neuen Auftrag wie diesen zu erhalten, werten wir als Vertrauens beweis in unsere bundesweiten Sicherheits dienstleistungen“, sagte Dirk Fischlein, Geschäftsführer des Segments Aviation in Deutschland. Als einer der personalstärksten Dienstleister für die Luftsicherheit im Bundes verband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ist Securitas Aviation mit rund 3.000 Experten in Deutschland aktiv. Securitas Aviation bietet integrierte Lösungskonzepte, investiert in Sicherheitstechnik und verfügt über Sprengstoffspürhunde, die vom Luftfahrtbundesamt zertifiziert sind. Securitas Aviation ist internationaler Spezialist für die Luftsicherheit: in 25 Ländern, auf mehr als 200 Flughäfen, Buhl vorzeitig als CEO verlängert Der Aufsichtsrat der Securitas Holding GmbH hat den langjährigen CEO Manfred Buhl erneut in seiner Funktion als Vorsitz ender der Geschäftsführung bis Ende des Jahres 2018 bestätigt. „Schon zu Jahresbeginn ist der Wunsch nach einer vorzeitigen Verlängerung der Zusammenarbeit an mich herangetragen worden – und ich habe gerne zugestimmt“, sagte CEO Manfred Buhl. „Ich bedanke mich für das Vertrauen. Wir blicken auf zwei erfolgreiche Jahre zurück, in denen wir unsere Expertise als Lösungsanbieter ausbauen konnten. Das durch den Aufsichtsrat ausgesprochene Vertrauen bestätigt die gute Arbeit unseres Management-Teams und unsere Strategie“, fügte Buhl hinzu. Securitas Deutschland war schon im Jahr 2003 für das Produkt der Integrierten Sicherheitslösungen von der Schwedischen Handelskammer ausgezeichnet worden, deren Kennzeichen die Integration technischer Elemente in Produkte und Dienstleistungen der Securitassind. Securitas verfügt über technische Expertise und erstellt als Partner Sicherheitskonzepte für Kunden aus verschiedenen Branchen. Laut der jüngsten Lünendonk-Studie ist Securitas mit 19.000 Mitarbeitern Marktführer in Deutschland, Muttergesellschaft ist die börsennotierte Securitas AB in Stockholm. „Durch die technischen Entwicklungen und das verstärkte Sicherheitsbedürfnis sowie die konsequente Investition in Know-How, technische Anlagen und Aus- und Fortbildung haben wir unsere ganzheitlichen Konzepte weiter ausbauen können.“ erläutert Manfred Buhl. „Hier sind wir gut aufgestellt. Unser Engagement werden wir in diesem Sinne weiter verstärken.“ Manfred Buhl (Jahrgang 1952) ist seit 2002 Vorsitzender der Geschäftsführung der 2 | 2015 Securitas Deutschland. Er engagiert sich als Vizepräsident im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und vertritt deutsche Interessen in der Europäischen Vereinigung der Sicherheitsdienste CoESS. In diesem Mai wurde er auch als Vorstandsmitglied der Schwedischen Handelskammer in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt. Kontakt: Bernd Weiler, Unternehmenskommunikation Securitas Holding GmbH Potsdamer Straße 88, 10785 Berlin Tel. +49 30 501000 615 Mail: [email protected] Internet: www.securitas.de Dienstleistungsspezialist WISAG: 50 Jahre – und kein bisschen alt Eimer, Schrubber, 50 Deutsche Mark und eine geschenkte Schreibmaschine: Mit dieser Geschäftsausstattung legte Claus Wisser am 15. März 1965 den Grundstein für einen der führenden Dienstleistungsanbieter in Deutschland – die WISAG. Heute beschäftigt das Unternehmen rund 50.000 Mitarbeiter und das Serviceangebot beschränkt sich längst nicht mehr auf die Reinigung von Bürogebäuden. Es umfasst vielfältige Dienstleistungen für Gewerbe-, Infrastrukturund Wohnimmobilien, die Industrie sowie Flug häfen und Fluggesellschaften. Neben Deutschland ist die WISAG auch in Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Polen aktiv. Anfang der Siebzigerjahre: eines der ersten beschrifteten Firmenfahrzeuge der WISAG inklusive der damaligen Führungsmannschaft mit Claus Wisser in der Mitte. Zur Finanzierung seines Studiums griff Claus Wisser vor 50 Jahren zum Schrubber. Seine Idee: Wenn er abends oder früh morgens Büros reinigen würde, bliebe ihm tagsüber Zeit für sein BWL-Studium. Zunächst hatte der Jungunternehmer nur einen Reinigungsauftrag, doch mit Einfallsreichtum und Hartnäckigkeit akquirierte er weitere: Nach nur einem Jahr hatte er 20 Angestellte, die im ganzen RheinMain-Gebiet Kunden betreuten. Sein Studium hatte Claus Wisser inzwischen aufgegeben und widmete sich stattdessen dem Meisterbrief im Gebäudereinigerhandwerk. Vom 1-Mann-Unternehmen zum Familienunternehmen aus Überzeugung Bis heute ist die WISAG ein mittelständisch geprägtes und werteorientiertes Familienunternehmen. Michael C. Wisser, der Sohn des Firmengründers, stieg 2001 ins elterliche Unternehmen ein und wurde 2007 zum Vorstand berufen. Claus Wisser begleitet die WISAG heute als Vorsitzender des Aufsichtsrats und steht dem Unternehmen beratend zur Seite. Multidienstleister Der Geschäftsmann blieb auf Erfolgskurs. Eine Idee, die er aus den USA mitgebracht hatte, übertrug er in den 70er-Jahren visionär nach Deutschland: gebündelte Dienstleistungen rund um das Gebäude aus einer Hand – heute bekannt als Facility Management. Dazu baute Claus Wisser nach und nach das Portfolio seiner Firmen aus. 1990 boten sie alle infrastrukturellen und technischen Dienstleistungen, die für den Betrieb einer Immobilie nötig sind, an, zum Beispiel Gebäudereinigung, Bewachung und Sicherheit, Haus- und Betriebstechnik, Garten- und Landschaftspflege oder Catering. Zur Stärkung des Dienstleistungsangebotes im technischen Facility Management und im Industriebereich erfolgten ab 2004 verschiedene Zukäufe von Unternehmen wie die der ThyssenKrupp HiServ, der ABB Gebäudetechnik oder der ThyssenKrupp Industrieservice, die erfolgreich in die WISAG integriert wurden. Bereits seit 1982 war Claus Wisser mit der Innenreinigung von Flugzeugen betraut. Mit dem Kauf des Airportdienstleisters GlobeGround Berlin legte die WISAG 2008 dann den Grundstein für die Erschließung eines neuen Tätigkeitsfeldes: der Bodenverkehrsdienstleis tungen. Unter diesem Begriff werden Abfertigungsarbeiten auf dem Vorfeld, wie beispielsweise das Be- und Entladen von Flugzeugen, der Push-back – das Schleppen der Flugzeuge – oder das Enteisen, zusammengefasst. Der Ausbau der Kompetenzen und die damit verbundene Erschließung neuer Märkte machtenVeränderungen nötig. Um für Kunden und Interessenten übersichtlicher zu sein und besser auf branchentypische Kundenanforderungen eingehen zu können, passte das Unternehmen 2010 seine Struktur an. Seitdem bündeln die gleichgestellten Geschäftsbereiche WISAG Aviation Service, WISAG Facility Service und WISAG Industrie Service die Dienst leistungen für die Marktsektoren Gewerbe-, Infrastruktur- und Wohnimmobilien, Industrie sowie Flughäfen und Fluggesellschaften. Michael C. Wisser und Claus Wisser. „Für die Zukunft ist die WISAG gut aufgestellt“, sagt Michael C. Wisser. „Die Geschäftsbereiche Facility Service und Industrie Service gehören jeweils zu den führenden Dienst leistern ihrer Branchen. Mit ihren Leistungsportfolios sind beide Unternehmen auf die Herausforderungen in ihren Märkten gut vorbereitet, verfolgen aber unterschiedliche Strategien, um nachhaltig erfolgreich zu sein. Mit der WISAG Facility Service wollen wir künftig vor allem in der Fläche wachsen, also außerhalb der Ballungsgebiete, und mit mittelständischen Kunden Die WISAG Industrie Service treibt den branchenübergreifenden Ausbau intelligenter Instandhaltungs- und Logistiklösungen voran. Außerdem stehen die Weiterentwicklung anspruchsvoller Projekte, zum Beispiel im Bereich energieeffiziente Automatisierungs- und Elektrotechnik, oder die Planung und Realisierung von Reinräumen im Fokus. Die WISAG Aviation Service hingegen wird den Ausbau ihrer Aktivitäten an den Flughäfen Köln, Hamburg und Berlin vorantreiben. Darüber hinaus wollen wir bei der Ausschreibung weiterer Bodenabfertigungslizenzen in Deutschland – und künftig auch im Ausland – kräftig mitmischen.“ Gute Aussichten also – auch für die nächsten 50 Jahre. Kontakt: Heidi Frühe, WISAG Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt Tel. +49 69 5050 44-260 Mail: [email protected] Internet: www.wisag.de NAMEN UND NACHRICHTEN 49 2 | 2015 Termine BERLIN 14. September 2015 Gemeinsame Ausbildungs tagung von BDA und BDSW 3./4. November 2015 WirtschaftsWoche Zahlungsgipfel und Fachtagung Bargeldlogistik 10. November 2015 Ordentliche Jahresmitglieder versammlung der BDGW POTSDAM Februar 2016 8. Luftsicherheitstage ESSEN 27. - 30. September 2016 security essen 2016 LEIPZIG 28./29. September 2015 ALVARA Innovationstage FRANKFURT 23./24. September 2015 Techniktagung MÜNCHEN 6. Juli 2015 Gemeinsamer Bayerischer Sicherheitstag von BDSW und BVSW 50 TERMINE DRESDEN 12. Mai 2016 Ordentliche Jahresmitglieder versammlung des BDSW 2 | 2015 Dienstleistungen unserer Mitglieder ALARMEMPFANGSSTELLE EN 50518 Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] FSO GmbH, Am Patentbusch 6A, 26125 Oldenburg, Telefon +49 441 68066, Fax +49 441 93 90 01-939, E-Mail: [email protected] ALARMVERFOLGUNG Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected] IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20, 33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80, Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10, 54290 Trier, Telefon +49 651 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WUI-Werk- und Industrieschutz GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach,Telefon +49 68 97 49 99, Fax 55 228, E-Mail: [email protected] ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de ALTENNOTRUF Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 ARBEITSSICHERHEIT KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de AUFZUGSNOTRUF DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected] WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20, 33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80, Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de AUSBILDUNG Akademie für Sicherheit und Technik – Saarbrücker Werkschutzschule GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach, Telefon +49 681 49 00, Fax 55 228, E-Mail: [email protected] BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Telefon (0 81 21) 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected], Internet: www.bwg-akademie.de DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de BDSW-MODULKONZEPT KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de GEPRÜFTE SCHUTZ- UND SICHERHEITSKRAFT DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] INTERVENTIONSKRAFT VDS DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de LEITENDE NSL-FACHKRAFT VDS DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu JUSTIZVOLLZUG KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de KRISENMANAGEMENT KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de KRISENKOMMUNIKATION KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de MARITIME SICHERHEIT KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de MEISTER FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de SICHERHEIT VON A–Z 51 2 | 2015 SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de SICHERHEITSKONZEPTE EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest, Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959, E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15, 65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69, E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com VORBEREITUNG AUF SACHKUNDEPRÜFUNG NACH & 34a GewO DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de BRANDSCHUTZDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de BUNDESWEHR WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH, Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34, Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de DATENSICHERHEIT Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de DETEKTEI Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen! 52 SICHERHEIT VON A–Z DISKOTHEKEN-SCHUTZ WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 EINLASSKONTROLLEN GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de EMPFANGSDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de GELD- UND WERTDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de GELDBEARBEITUNG Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de EMPFANGSKONTROLLE Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen! FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str., 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de FACILITYMANAGEMENT KÖTTER Services, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de GEFAHRENMELDUNG Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] HAUSMEISTERDIENSTE KÖTTER Cleaning, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de HERSTELLER GELD- UND WERTTRANSPORTFAHRZEUGE Apprich Secur GmbH, Gottlieb Daimler Str. 5, 14974 Ludwigsfelde, Telefon +49 33 78 80 54 0, E-Mail: [email protected], Internet: www.apprich-secur.de, Ansprechpartner: Roberto Pareras Hartmann Spezialkarosserien GmbH, Carl-Zeiss-Str. 2, 36304 Alsfeld, Telefon +49 66 31 96 96-0, Fax 96 96-96, Internet: www.hartmann-alsfeld.de, Ansprechpartner: Erhard Funke STOOF International GmbH, Fahrzeugbau & Sicherheitstechnik, Wurzelweg 4, 14822 Borkheide, Telefon +49 33845 90 300, Fax 90 399, E-Mail: [email protected], Internet: www.stoof-international.de HUNDEAUSBILDUNG/ SPRENGSTOFFSPÜRHUNDE WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de JUSTIZDIENSTE KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de 2 | 2015 KASSIERTÄTIGKEITEN GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de KONFERENZDIENSTE KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de KURIERDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de LUFTFAHRTSICHERHEITSDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG, Hannoversche Str. 91 – 95, 49084 Osnabrück EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest, Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959, E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de MESSEDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de MUSEUMSDIENSTE fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH, Zeppelinstr. 48a I Bauteil C, 14471 Potsdam, E-Mail: [email protected] GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10, 54290 Trier, Telefon +49 6 51 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de PARKHAUSSERVICE Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de PARKPLATZEINWEISUNG KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de NOTRUF-SERVICELEITSTELLE PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de MARITIME SICHERHEIT Plural security GmbH, Telefon +49 511 709000, Internet: www.plural.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15, 65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69, E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de Rheinland Kultur GmbH, Ehrenfriedstr. 19, 50259 Pulheim, Telefon +49 2234 99 21 263, Fax +49 221 8284 1971 E-Mail: [email protected], Internet: www.rheinlandkultur.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH, Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34, Internet: www.wisag.de KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de OBJEKTSCHUTZ Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected] PERSONENSCHUTZ KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de PFÖRTNERDIENSTE KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected] WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de SICHERHEIT VON A–Z 53 2 | 2015 WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de REVIERKONTROLLE Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de SICHERHEITSDIENSTE IM ÖPV Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de DB Sicherheit GmbH, Köthener Str. 4, 10963 Berlin, Telefon +49 30 297-69812, Fax 297-69819, E-Mail: [email protected], Internet: www.DB.de/dbsicherheit Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de SERVICETELEFON SICHERUNGSPOSTEN Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de TECHNISCHE MELDUNGEN Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de SICHERHEITS-ANALYSE/ BERATUNG Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest, Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959, E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de 54 SICHERHEITSDIENSTE IM EINZELHANDEL SICHERHEIT VON A–Z WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ÜBERWACHUNG IM RUHENDEN VERKEHR Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de WERKFEUERWEHR Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WERKSCHUTZ Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de ZERTIFIZIERT NACH DIN EN 9001 FF. Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de KÖTTER Services, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de UMWELTSCHUTZ Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen! VERANSTALTUNGSDIENSTE Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] 2 | 2015 Design & Umsetzung: SCHIMMELREITER GbR Schleutner | von Opel Klopstockstraße 28 · 65187 Wiesbaden Tel.: + 49 177 3207799 Mail: [email protected] Internet: www.schimmelreiter.de Impressum ISSN 0934-3245 Druck: Druckhaus Becker Dieselstraße 9 · Industriegebiet 2 64372 Ober-Ramstadt Tel.: 06154 6359-0 Mail: [email protected] Internet: www.druckhaus-becker.com Herausgeber: BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT Postfach 12 11 · 61282 Bad Homburg E-Mail: [email protected] · Internet: www.bdsw.de Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) Postfach 14 19, 61284 Bad Homburg E-Mail: [email protected] · Internet: www.bdgw.de Brot für die Welt setzt sich in über 1.400 Projekten weltweit für faire Chancen und Gerechtigkeit ein. Mit Ihrer Hilfe können wir viel bewegen. DSD-Der Sicherheitsdienst erscheint viermal jährlich. Für Mitglieder des BDSW und der BDGW ist der Bezugspreis für je ein Exemplar im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bezugspreis je weiterem Mitglieder exemplar: e 22,00 jährlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder: e 39,00 jährlich zzgl. ges. MWSt; Einzelpreis: e 7,50. Auslandsbezug: e 49,90 einschl. ges. MWSt frei Haus. Verlag: DSA GmbH Norsk-Data-Str. 3 · 61352 Bad Homburg Postfach 12 01 · 61282 Bad Homburg Tel.: +49 6172 948050 · Fax: +49 6172 458580 E-Mail: [email protected] Auflage: 11.000 Exemplare Redaktion: Dr. Harald Olschok (Chefredakteur) Andreas Paulick (Redaktion Wirtschaft) Martin Hildebrandt (Redaktion Politik) Cornelia Okpara (Redaktion Arbeit und Soziales) Andrea Faulstich-Goebel (Redaktion Recht) Silke Wollmann (Pressesprecherin) Tanja Staubach / Nicole Ernst (Redaktionsassistenz) E-Mail: [email protected] Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der Reproduktion durch Fotokopie, Mikrofilm und andere Verfahren, der Speicherung und Auswertung für Datenbanken und ähnliche Einrichtungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leserbriefe zu kürzen. Alle redaktionellen Aussagen werden sorgfältig recherchiert und wiedergegeben, rechtliche Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – jedoch ohne Gewähr. Anzeigenbetreuung: Tanja Staubach · Tel.: +49 6172 948052 [email protected] z. Z. gültige Anzeigenpreisliste Nr. 17 vom 01.01.2015 67. Jahrgang 2015 Bildernachweis: Stockbilder von fotolia.de, pixelio.de Sie finden die aktuellen Mediadaten für den DSD zum Download unter: www.bdsw.de > DSD > Mediadaten Bei Fragen zur Anzeigenschaltung oder zum Abonnement steht Ihnen gerne Frau Tanja Staubach unter +49 6172 948052 oder [email protected] zur Verfügung. MEDIADATEN 2015 | 2014 Ausgabe 2 der Quelle! Wissen direkt von 66. Jahrgang Mehr Panel Cologne Compliance Bitte helfen Sie mit! D 14667 Ausgabe 3 | 2014 66. Jahrgang D 14667 7 D 1466 Panel 2. Cologne Compliance Ausgabe 4 | 2014 66. Jahrgang 4 | 201 e1 gab Haus gang Jahr · Köln · Neven DuMont 29. September 2014 12:30 – 18:00 Uhr Aus E D 14667 66. SAVE THE DAT 2014 23. September Messe Essen ity essen 2014, secur eburg lung in Magd liederversamm smitg BDSW Jahre m tsda Partner für in Po tage Geld- und heits Wertdienste 2014 der Tag security essen der Messe e sein. 2014 im Rahmen Mal auch Studierend 23. September werden dieses der SicherMal findet am von der Partie Zum zweiten Bundesverband ng statt. Mit iet vom BDSW Weiterbildu den Ständen und sich an der Aus- und ganzen Bundesgeb In zu besuchen nde aus dem informieren. , die Messe Auszubilde bereich zu eingeladen Erneut werden S. 6 Messe Essen gen im Sicherheits geben. haft und der Entwicklun lye Ausbildungspreis heitswirtsc die neusten eine Messe-Ral 5. BDSW Partner über spezielle auf auch wieder S. 16 g len wird es ausgewählter ums werden der Ausbildun des Messe-For mit den Berufsschu für eine Veröffentauf dem Who-is-Who Kooperation e: Im Rahmen Sicherungskette Wettbewerb S. 3 des hinaus einen teil für Studierend nten , gliederdarüber Programm Weg nach Europa wird side Jahresmit hutz Neu ist ein S. 22 BDSW gehalten, es Prä ssc ungen S. 9 .de. tene Vorträge des ung ungS. 3 IK unter www.bdsw Technik für Großveranstalt tar sie zugeschnit fass finden Sie unter: BDSW oder men für Ver versamml des HN telleTEC DSD geben. n tkom Sicherheitslichung im d“ MdB Hartmann es SS Informationen zur Anmeldunginare FT in der Geschäftss und Sie Gas Who is Who der e mit S. S. 18 Han amt Maaße 8 HU HA Programm S. 31 ter Gespräch Das nen erhalten des org eine erlag.de/sem und Wertdienstleis USSCvor! IRTSC Bun s-Ge Weitere Informatio s in Frank Bsirske HAheute bereits www.bundesanzeiger-v SW Han mus und Termin FAC für tage Dr. S. 12 Sie sich den RHEIT Bundesverdienstkreuz eit S. 51 herheit erheits Bitte merken HE erh tsic sich SIC sich „Luf W. Waschulewski stleis Luft Dien 6. Luft DER BEILAGE! hen Die S. 18 Sicherheitstag das o der SIE UNSERE n des nisc Gemeinsamer Bay. BAND S. 73 n für BEACHTEN tech BITTE 4 o-is-Wh BVSW Experte Motto VER und Homburgnge der Bad BDSW Wh 201 von ES eru 61282 eren r dem gen Postfach 1201, ford and erbe ! erun – DSA GmbH, BUND aus mit gew t unte AGE – Entgelt bezahlt Her ück – DPAG lle Neu , sich ng steh BEIL in erheits Postvertriebsst heit tent ktue SIE UNSERE BEILAGEN! ERE agu Sich BITTE BEACHTEN UNS r topa Gelegen nikt gsassis 61282 Bad Homburg übe SIE Diese und andere Broschüren finden Tech ltun die Postfach 1201, ng. EN sich Sie zum Download auf unserer bezahlt – DSA GmbH, nsta ügu – DPAG – Entgelt en Sie hen. Die CHT nce Homepage Vera Verf Postvertriebsstück unter www.bdgw.de Cha nutz usc E BEA en ILDUNG n die e zur BITT steh Sie die eren und auszuta UND WEITERBt Ihne bdsw.d ular urg FÜR AUSeifen chnik s steh ernst@ Sollten Sie die Broschüren in gedruckter Homb form PARTNER informi Ergr Info itste Form . elde 2 Bad wünschen, können Sie diese in en zu eren r E-Mail erhe ILE“ Anm , 6128 der Geschäftsstelle des BDGW anfordern. tung , und 1201 s Sich S MOB zu weit ode ach t City nda und , Postf Bereich ITY GOE kfur 948065 gen e Age 2 GmbH kfra 617 DSA el Fran inklusiv lt – „SECUR Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt e, Rüc Tel. +49 bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, nen ick Hot nen! lt bezah ress r 61282 Bad Homburg atio it. enp – Entge Inte zu kön form Möv st unte Bei d bere DPAG gsin 4 im ck – nloa rüßen le Ern ltun bsstü Dow il 201 Nico n beg nsta ertrie zum Postv Vera 11. 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Ap ur & online immer d 11 Frankf HE D verfügbar 10. un tel Zeit NSL im Wandel der Spendenkonto Brot für die Welt: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 BIC: GENODED1KDB 1 | 2014 BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGEN! DSD PART NE IMPRESSUM 55 2 | 2015 Regulierung und Zertifizierung Von Dr. Harald Olschok DER DEUTSCHE BUNDESTAG hat sich zum ersten Mal seit vielen Jahren am 26. Februar wieder einmal intensiv mit den privaten Sicherheitsdiensten beschäftigt. Grund war der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 17. Dezember 2014, private Sicherheitsfirmen umfassend zu regulieren und zu zertifizieren (Bundestags-Druck sache 18/3555). In diesem Antrag haben die GRÜNENviele Argumente und Vorschläge des BDSW aufgegriffen. So z. B. diese Aussage, dass „Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa gehört, was die Zugangsvoraussetzungen von privaten Sicherheitsfirmen angeht“. Anknüpfend an die Vorschläge einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, fordern die GRÜNEN die Bundesregierung auf zu prüfen, ob die Tätigkeiten privater Sicherheitsfirmen besser mit einem sektor spezifischen Gesetz für private Sicherheitsunternehmen oder einer Änderung der Gewerbeordnung zu erreichen ist. Die bereits erwähnte Debatte am 26. Februar brachte leider kein neues Ergebnis. Die Antragsteller fordern die Überweisung dieses Antrages an den Innenausschuss des Bundestags, konntensich damit aber nicht gegen die Regierungsmehrheit der GroKo durchsetzen. Diese wollenes wie in den vergangenen Jahrzehnten dabei belassen, dass der Wirtschaftsausschuss dafür zuständig bleibt. Es ist deshalb leider davon auszugehen, dass es auch in dieser Legislaturperiode zu keiner umfassenden Regulierung der privaten Sicherheitsdienste kommen wird. Eine Modifizierung der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung reicht aber nicht aus. Der „große Wurf“ kann nur dann gelingen, wenn die Zuständigkeit an die Innenbehörden geht. 56 DAS LETZTE Präsident Gregor Lehnert hat dies zuletzt auf den 5th European Summit, den wir gemeinsam mit der CoESS am 23. April in Berlin durchgeführt haben, zum wiederholten Male deutlich gemacht. Im Mittelpunkt dieses Summit stand die „neue Sicherheits firma“. Die Veränderung in der Sicherheits technik, die Herausforderungen des demo graphischen Wandels und nicht zuletzt die Wünsche unserer Kunden erforderneine nachhaltigeWeiterentwicklung bei den Sicherheitsdiensten.Dazu gehörten aber auch die geeigneten rechtlichen Grundlagen.Wir sind neben Österreich das einzige Land in der EU, in dem die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe im Wirtschafts ministerium angesiedelt ist. Die Akzeptanz unserer Branchein Politik, in den Medien und in der Bevölkerung wird nur dann zunehmen, wenn unsere Regulierungsvorschläge aufgegriffen werden. Wir nehmen als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband eine Sonderrolle in der bundesdeutschen Verbandslandschaft ein. Während sich die meisten Unternehmen und Verbände für eine massive Deregulierung aussprechen, fordern wir das Gegenteil. Wir sind für einen staatlichen überprüften und kontrollierten Mindestlohn - allerdings unter dem Dach des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Nur die Tarifpartner verfügen über einen umfassenden Einblick in die jeweiligen Markt gegebenheiten und können in ihrem eigenen Verantwortungsbereich den marktgerechten Lohn vereinbaren, der den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Im vergangenen Jahr sind rund 200.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass in diesem Jahr rund 450.000 Flüchtlinge nach DR. HARALD OLSCHOK ist Haupt geschäftsführer des BDSW Bundes verband der Sicherheitswirtschaft. Deutschland kommen. Ohne den Einsatz von qualifizierten privaten Sicherheitsdienstleistungen gibt es für diese keinen ausreichenden Schutz. Bereits heute werden nach unseren Schätzungen mindestens 2.500 private Sicherheitsdienste in zahlreichen Unterkünften Tag und Nacht eingesetzt und nehmen dort die unterschiedlichsten Aufgaben wahr. Bund, Länder und Kommunen sind für den Schutz von Flüchtlingen verantwortlich. Diese Aufgabe kann nicht den Betreuern der Liegenschaften übertragen werden. Die ausgeschriebenen Aufgaben sind klar zu defi nieren. Zur Betreuung der Asylbewerber muss zuverlässiges, qualifiziertes und geeignetes Personal eingesetzt werden. Diese Tätigkeit kann nicht zum Mindestlohn vergeben werden. Unsere Forderungen werden leider nur sehr zögerlich in der Praxis umgesetzt, wie eine Umfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen ergeben hat. Wir befürchten, dass auch in diesem Jahr Skandale wie im nordrhein-westfälischen Burbach nicht auszuschließen sind. Der Staat kann sich nicht aus seiner Verantwortung entziehen. Dies gilt auch für die Regulierung unserer Branche! Ihr Dr. Harald Olschok Hauptgeschäftsführer BDSW Robustestes Wächterkontrollsystem Robust reundlich zeit Benutzer f ahren Lauf J + 5 1 it Batterie m den Kein Aufla tie aran 5 Jahre G SAVE THE DATE 10. 23. – 24. September 2015 im Radisson Blu Hotel, Frankfurt TECHNIKTAGUNG FACHAUSSCHUSS TECHNIK BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT Die Deutsche Telekom hat den Vollzug der kompletten IP-Migration bis 2018 angekündigt. Wie sie dabei verfahren wird, erfahren Sie aus erster Hand. Welche Angebote an Sicherheitsdienstleister gemacht werden, was die Errichter und die Leitstellen bei der Umstellung zu sicherer IP-Übertragung beachten müssen, wird das Hauptthema der diesjährigen Techniktagung. IP und Internet sind aber auch Einfallstore für gefährliche Angriffe auf die IT der Leitstelle. Wie kann der Leitstellenbetreiber seine Systeme sicher gestalten und betreiben? Dazu wird uns das IT-SicherheitsTeam von Fraunhofer IOSB interessante Hinweise geben. Oder der Aufbau breitbandiger LTE-Anbindungen an die Leitstelle. Wie ist mit solcher Technik die neue DIN EN 50136-1:2012 zu erfüllen? Professionelle Antworten gibt es auf der diesjährigen Techniktagung in Frankfurt. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor! Wir freuen uns, Sie am 23. – 24. September 2015 in Frankfurt begrüßen zu können! Deutschlands bevorzugtes und empfohlenes Wächterkontrollsystem ■ Robust ■ Zuverlässig ■ Benutzerfreundlich ■ Kontrollgangsnachweis ■ Fehlerprotokolle ■ Ereigniserfassung ■ Keine Hosting-Kosten ■ Datenfernübertragung ■ Automatische Berichterstattung Weitere Infos erhalten Sie von der Veranstaltungsassistentin Nicole Ernst unter Tel. +49 6172 948065 oder E-Mail [email protected] PARTNER FÜR SICHERHEITSTECHNIK www.guard1.de | [email protected] | 069 22 22 20 329 Ausgabe 2 | 2015 67. Jahrgang D 14667 SAVE THE DATE 14. September 2015 Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin ZUKUNFTSORIENTIERT!? Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen? Besuchen Sie die GEMEINSAME AUSBILDUNGSTAGUNG von BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und informieren Sie sich über die Vernetzung von Dienstleistung und Technik für die Ausbildung der Sicherheitswirtschaft. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor! BDSW: Partner für Ausbildung Who is Who der Ausbildung S. 12 Weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie beim BDSW Bad Homburg Frau Tanja Staubach · Tel. +49 6172 948052 · Mail: [email protected] Jahresmitgliederversammlung Wir freuen uns, Sie am 14. September 2015 in Berlin begrüßen zu können! 5th European Summit in Berlin S. 26 des BDSW in München www.arbeitgeber.de www.bdsw.de DSD 2 | 2015 ESTA Business conference Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg S. 16 S. 32 BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGE!